Theater.
. r, . Schauspiele. Donnerstas:
N. Vorstellung. Der Postillon von Kornische Oper in K eilungen nach dem Französischen deß Teuven und Brungmick von M. G. Friedrich. Musik von A. Adam. In 'i gesetzt vom Direktor v. Strantz. Anfang
r.
Schauspielhaus. 207. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 3 Akten, nach der 9 wan m do⸗ velle Edmond Abouts, von F. Zell. In Scene ret vom Regisseur . orher: Stephf Girard. Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfield'schen Romans, von Rudolph Gene. . gesetzt vom Regisseur Deetz. Anfang
r.
Freitag: Opernhaus. 208. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. v. Voggenhuber, Fr. Mallinger, rn Lehmann, Sr. Betz, Hr. Krolop. n alb ?? Uhr.
Schau spielhaug. 208. Vorstellung. Durch s Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. . Der Vetter. Lustspiel in 3 Aufzügen von Benedix. Anfang halb? Uhr.
Nallner- Theater. Donnerstag: Zum 13. Male:
etor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. Arronge.
reitag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.
Jietoria-ITheater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: (Es finden nur noch einige Wiederholun⸗ en statt. Gastspiel des Hrn. C. van Hell, vom rltheater in Wien. Zum 48. Male: Uarda. Großes Auestattungsstück in 4 Akten und 8 Bil⸗ dern mit Gesang und Ballet, nach dem gleich⸗ namigen Roman von Georg Ebers, für das Victoria⸗ Theater bearbeitet von Carl Ludwig. Freitag: Zum 49. Male: Uarda. (Es finden nur noch einige Wiederholungen statt.)
Friedrich- Nilhelmstädtisches , ,
Donnerstag: Der Seekadett. Freitag: Mamsell Angot.
Residenz- Theater. Bonnerstag: Fr. Olga Lewinsky ⸗Precheisen als Gast. Zum 10. M.: Die , (Les EFonrehnm har lts).
chauspiel in 5 Akten von Emile Augier, Üüber⸗ setzt von Gottlieb Ritter.
Krolls Theater. Donnerstag: 36. italienische Opern vorstellung. Kigoletto. Anfang 7 Uhr.
Wéoltersdorff- Theater. Donnerstag: 32. Gast-
spiel des Hrn. Lud. Waldmann und des Frl. Th. Müller. Die Ulianenbrant. Plattdeutsches Lieder⸗ spiel in 2 Akten von Ludolf Waldmann. Vorher: 3 letzte Fensterl'n. Gewöhnliche Preise. Anfang
Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Itadt- Theater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Emil Schneider. Parquet 1ů50 S6, Logen 2, 3 und 4 ) Richards Wanderleben. Lustspiel in 4 Akten von Kettel. (Titelrolle Hr. Emil Schneider.)
National Theater. Weinbergs Weg 6/7) Donnerstag: Zum 1. Male: Was Ihr wollt, oder: Die zwölste Nacht. Lustspiel in 5 Auf⸗ zügen von Shakespeare. Uebersetzt von Schlegel. In Szene gesetzt von Paul Borödorff.
Freitag: Zum 2. Male: Was Ihr wollt.
Ostend- Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130)
Donnerstag: Benefiz für den art. Direktor Hrn. Julius Simon. Zum 1. Male: Marino Falieri.
Felle Alliance- Theater. Donnerstag: Halbe
Kassenpreise. Entrse 30 g, Logen 2 M, J. Parquet 1 416, II. Parquet 75.8 und 50 J. Viel Lärmen um Nichts. Lussspiel in 3 Aufzügen von Shakespeare. Anfang 73 Uhr.
Germania Theater. Direktion: Julius Ascher.
Donnerstag: Zum vorletzten Male: Im Rausch. Volktstück mit Gesang in 3 Akten von L. Herr⸗ mann und R. Hahn. Musik von Gustav Michaelis.
In Vorbereitung: Durchgegangene Weiber.
Böttcher's instructive Soiréen. Königl.
Schauspielhaus. Saal⸗Theater. Täglich Abends 7-9 Uhr: 1) Ostindiens grandiose Natur, und ,, Thierwelt. Jagd⸗ und Kampf⸗ cenen.
2 Das RNeueste vem Sternenhimmel: Natur, Bewegung, Veschaffenheit der Fixsterne.
3) Sole amtastiine. Farbenmagie. Entree: Faute 316 Parquet 15, 19 n. 5 Sgr.
nder zahlen Wochentags die Hälfte. Kö Südseite.
Concert - Haug. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.
ge ofmann 6. h . — r. bach mit Frl.
dorf). — Hr. General ⸗M D. Louis Frei- . 53 Ge r, ir ö
Steckbrief. Gegen den Tischler Peter Emil Ambrosius 6 ist die gerichtliche Haft wi schweren Diebstahls in den Akten Litt. M. No. 555 de 1878 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird er⸗ sucht, den ꝛc. Wetzel im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche ö hierselbst abzuliefern. Berlin, den 4. November 1878. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für fie rung m , Kommisston II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 21 Jahr, geb. 16. November 1857. Geburtsort: Ber⸗ lin. röße: 167 cm. Haare: braun, kraus. Augen: hellbraun, groß. Augenbrauen: braun. Kinn; schmal. Nase: groß. Mund: große Lippen. ern,, ooal. Gesichts farbe: blaß. Zähne: voll stͤndig. Gestalt: mittel. Sprache: deussch.
Die unter dem 15. Juni 1875 und 2. Oktober 1876 hinter den Knecht Albert Matschall erlassene Strafvollstreckungs ⸗Requisition wird hierdurch erneuert. Alt- Landsberg, den 25. Oktober 1878. Königliche Kreisgerichts ⸗ Deputation.
Der am 21. Oktober d. J. wider Friedrich Wilhelm Lampe von Schönebeck erlassene Steck⸗ brief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 2. Novemher 1878. Königliche Staatsanwaltschaft.
Su bhastatio nen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
loss]! Henblicamdum.
Auf den Antrag der verwittweten Gräfin v. Scheel ⸗Plessen auf Sierhagen, in Vormundschaft ihres unmündigen Sohnes, des Grafen Otto v. Scheel Hlessen, als jetzigen Fideicommißerben des weiland Geheimen Konferenz⸗Raths W. H. von Thienen, werden die nachstehenden, in dem Testa— ment des Fideicommißstifters, d. d. 15. Sep- tember 1808, enthaltenen fideicommissarischen Be⸗ stimmungen hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
8 * Nach meinem tödtlichen Hintritt sollen mit einem immerwährenden Fideicommisse belegt sein:
A. In dem adeligen Gute terhagen mit Mühlenkamp und deren , worüber sonst mein Erbe und dessen Substitute frei disponiren können, Zweimal Hundert Tausend Reichsthaler S. H. Courant Speriesmünze als zu 4 Procent erste und unablösliche Hypothek, wozu ich ferner als Familien Fideicommißcapital lege:
1) Cinmal Hundert Tausend Reichsthaler, die in den Gütern Wensien und Travenort fiedoch damit diese Güter nach Gefallen der Eigen⸗ ihümer von einander getrennt werden können, Siehenzig Tausend in dem ersteren, und Dreißig Tausend in dem letzterem),
2) Zwanzig Tausend Reichsthaler, die in dem
3) 96 ie. Reich ethal
3) Zehn Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Ehlerstorf und
4 gilf Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Rosenhof unablöslich belegt stehen.
B. In den adeligen Gütern Löhrstorf, Claus⸗
torf, Großenbrode und Godderstorf mit allen dazu
gehörigen Pertinentien, zu welchem ersteren, nämlich Löhrstorf, auch der Antheil der Güldensteiner Höl⸗ zung, welchen ich mir beim Verkauf von Gülden. stein reservirt, und überdies die schon vorhin bei Löhrstorf gewesene Höljung hindurch von mir ge⸗ legt worden, die Summe von Zweimal Hundert Tausend Reichsthaler S. H. Ct. Speciegmünze zu 4 Procent als erste unablötzliche Hypothek, und zwar in Löhrstorf, und Großenbrode und deren Pertt⸗ nentien Ein Hundert und Zehn Tau⸗ send Reichsthaler, in (Claustorf mit seinen ö ö f we ,. , . und in Godderstorf mit dessen Pertinentien Vierzi Tausend Reichsthaler. ö
§. 4. Das adelige Gut Sierhagen mit dem n e des darin fundirten Fideicommisses von 200 Thlrn. und den Zinsen der in den Nummern 1, 2, 3 und 4 ferner als Fideicommiß dazu gelegten unab⸗ löslichen Kapitalien von 141 0900 Thirn. und was ich ferner dazu bestimmen möchte, bekommt mein in= stituirter Erbe und nach ihm dessen eheliche Nach⸗ kommenschaft, und in deren Ermangelung auf die⸗ selbe Weise der erste und zweite Substitut und deren eheliche Descendenz nach der weiter unten von mir festgesetzten Vorschrift.
ie adeligen Güter Löhrstorf, Claustorf, Großen⸗ brode und Godderstorf mit deren Pertinentien und zu Löhrstorf gelegten Hölzungen, zur freien Dis— posttion über die Substanz dieser Güter und mit dem Zinsengenuß des dabei angeordneten Fidei⸗ commihkapitals von 200 000 Thlrn. leglre und ver⸗ mache ich dem Herrn Kammerherrn und Jägermeister Christian Heinrich August v. Hardenberg ⸗Reventlow und nach ihm seiner ehelichen Des cendenz auf die weiter unten festzusetzende Weise. Sollte indessen dieser mein Legetarius, vor seiner jetzigen Frau Ge⸗ mahlin Johanna, 8 von Reitzenstein, versterben, so vermache ich derselben he rf, lange sie lebt und sich nicht anderweitig wieder verhei⸗ rathet, jährlich 3009 Thlr. aus den Revenuen dieser ihrem Herrn Gemahl und dessen ehelicher Descen⸗ denz allhier vermachten Gütern.
Mein obgedachter Erbe, dessen Substituten und dessen und deren allseitig zum Genusse der Fidei⸗ commisse gelangende Suecessoren, ingleichen dieser mein Legetariugß und dessen allerseitige Nachfolger, ind bei Verlust der 8 sm und dieses Legati chuldig, die fideicommissarische Qualität der resp.
in Sierhagen radizirten und dabei gelegten 341 060
Thlr. und der in den Gütern Löhrétorf, Claustorf, Großenbrode und Godderstorf fundirten 290 906 Thlr. sowohl gleich nach dem Antritt der Erbschaft und des Legatums, als auch demnächst alljährlich auf , nn. Kosten, Jeder zur Hälfte, öffentlich publiziren zu lassen.
—
Kiel, den 2. November 1878. stönigliches Appellationsgericht. In Vertretung: Christensen.
Steckbriefe und r
91751 Ediktalladung. ᷓ Nachdem die Königliche Finanz⸗Direktion, Abthei⸗ lung orsten, zu Hannover mittelst Kontrakt vom 28. Juni 1878 von dem Ziegeleibesitzer Marlen⸗ gen zu Düna folgendes Grundstück der Gemar ung Herzberg — Forst:
Kartenblatt 32, Parz. 2, Wiese im Karten⸗ feld zu 49,972 Größe laut Flurbuchs, tauschweise erworben und eine Ediktalladung Vinglich⸗Berechtigter auf desfallsigen Antrag für zu⸗ läfsig erkannt ist, werden Alle, welche hin . des oben beschriebenen Grundstücks Eigenthums⸗ Näher⸗ lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, Servituten und Real⸗ rechte zu haben glauben, nach den 5§5§. 498 u. f. der b. -O. geladen, solche im Termine an hiesiger
Gerichts telle en, n,, den 19. Dezember d. J., orgens 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie der Provokantin gegen⸗ über solcher verlustig erkannt werden sollen. Das demnächstige Ausschluß ⸗Urtheil soll nur durch Anschlag an Gerichtsstelle dahier veröffentlicht
werden. Werthklasse 4. Zellerfeld, den 31. Sttoher 1878. (tg. 18/11) Königliches Amtsgericht. II. von Harlessem.
9155 Oeffentliche Vorladung.
Nachstehend genannte Personen haben wegen bös⸗
. Verlassung Ehescheidungsklage bei uns er⸗ oben:
I) die verehelichte Bertha Maniza, geborene Bank, zu Breslau wider ihren Chemann, den Buchbindergesellen Johann Maniza, bis 1876 zu Breglau,
2) die verehelichte Anna Hoffmann, geborene Barthel, zu Breslau wider ihren Ehemann, den Bäckergesellen Karl Hoffmann, bis 1877 zu Breslau,
3) die verehelichte Anna Kalkbrenner, geborene Butter, zu Breglau wider ihren Ehemann, den Bäckermeister August Kalkbrenner, bis 1855 zu Breslau, in diesem Jahre nach Amerika gewandert,
H die verehelichte Ernestine Scholz, geborene Drescher, zu Altwasser wider ihren Ehemann, den Schlosser Berthold Scholz, bis 18727 zu Breslau, angeblich in Rumänien,
56) die verehelichte Christiane Goly, geborene Barth, zu Spahlitz bei Oels wider ihren Ehe⸗ mann, den Schlossergesellen Wilhelm Goly, bis 1876 zu Breslau,
6) die verehelichte Bertha Kausche, geborene einze, zu Breslau wider ihren Ehemann, den ellner Oswald Kausche, bis 1877 zu
Breslau.
Zur Beantwortung dieser Ehescheidungsklagen werden die vorgenannten, ihrem Aufenthalte nach unbekannten Verklagten auf den 15. Febrnar 1879. BVormittags 11 Uhr, vor Herrn Stadtgerichts⸗Rath Tietze, in das Ter⸗ minkzimmer Nr. 40, im II. Stock des Stadt⸗ ö hierselbst unter der Verwarnung
ierdurch öffentlich vorgeladen, daß im Falle ihren
Nichterscheinens im Termine die in den Klagen be⸗ haupteten Thatsachen in contumaciam für zugestan⸗ den erachtet und was den Rechten gemäß daraus folgt, im Erkenntnisse ausgesprochen werden wird.
Breslau, den 22. Oktober 1878.
. Stadtgericht. I. Civil⸗Deputation.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
9046 Submisston.
Die Arbeiten zur Einfriedigung des noch unbe⸗ bauten fiskalischen Terrains, sowie jzur Terrain regulirung, Entwässerung und Chausstrung des noch nicht abgesteinten Theils der Beyer⸗ und Wever⸗ straße auf dem fiskalischen Terrain am Pichels⸗ dorfer Wege und zwar
Erd⸗, Maurer⸗ ꝛc. ꝛc. Arbeiten und Maurermaterial, veranschlagt auf ea. 2500 4 Zimmerarbeiten inkl. Material, ver⸗ . 14594 Anstreicherarbeiten inkl. Material, ver⸗ R Steinsetzerarbeiten inkl. Material, ver⸗ , . sollen im Wege der öffentlichen Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 18. November er., Vormittags 10 Uhr, in unserem Bureau anberaumt und werden die Submittenten ersucht, ihre schriftlichen Offerten postmäßig verschlossen und mit bezüglicher Aufschrift . bis zu dem gedachten Termin an uns einzu⸗ reichen.
Bedingungen, Zeichnung und Kostenanschlag liegen hier zur Einsicht aus. ( Cto. 323 / 10.)
Spandau, den 1. November 1878.
Direktion der Geschützgießerei.
olga Bekanntmachung.
Die Lieferung von 666 eisernen Bettstellen mit Drahtmatratzen, elisernen Kopftafelstangen und rn, mit Hiruleisten für die Lazarethe des Corpz-Bereichs soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, zu welchem Zwecke ein Termin auf
Mittwoch, den 20. November er., , Vormittags 10 Uhr, im n, , des hiesigen Garnison · Lazareths anberaumt ist.
Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten (mit
. Preisangabe in Buchstaben pro Stück) ver⸗
egelt und mit der Aufschrift: Submission auf ieferung von eisernen Bettstellen, versehen bis zum gedachten Termin an das hiesige Lazareth einreichen.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Geschäfts⸗˖ zimmer des hiesigen Garnison⸗Lazareths, sowie bei den Lazarethen zu Erfurt, Torgau und Wittenberg zur Einsicht aus und sind vor Abgabe der Offerten von den Unternehmern zu unterzeichnen. Unvoll⸗ ständige Offerten und Nachgebote werden nicht an⸗ genommen. (HN. 54 774.)
Magdehurg, den 2. November 1878.
Königliches Garnison · Lazareth.
—
n Sannoversche Staatsbahn. Submission wegen Materialien, als: Eisenblech, Schmiedeeisen˖· Gußeißen⸗ und Stahlabfaͤlle, Kupfer, Messing, Gummi⸗ abfälle, Gußstahlradreifen ꝛc. Termin: Donnerstag, den 21. Novem ber er., . Vormittags 10 Uhr, im maschinentechnischen Büreau Königlicher Eisen⸗ bahn ⸗Direktion. ö. letzterem Bedingungen gegen 50 3 zu be⸗ ziehen. Hannover, den 4. November 1878. Maschinentechnisches Büreau der , . verbeck.
Verloosung, Amortisatt on, Jinszahlung u. s. w. von öffentlichen Payieren.
9193]
Vorwohler Portland⸗Cement⸗Fahrik
Prüssing, Planck K Co.
In der vor Notar und Zeugen stattgefundenen Verloosung unserer 6 0½ Theilschuldenverschrei⸗ bungen sind folgende Nummern
36. 50. 129. 232. 284. 302. 359. 464. 469. 6 . 4 656. gezogen und werden dieselben hiermit pr. 1. April 1879 gekündigt. ö ö
Die . dieser ausgeloosten Obligationen werden aufgefordert, solche bis zum 1. April a. f., von wo ab dieselben zinslos werden, bei der Braun⸗ schweigischen Credit ⸗Anstalt in Braunschweig oder an unserer Kasse zur Rückzahlung zu prä⸗ sentiren.
Holzminden, den 1. November 1878.
Vorwohler Portland ⸗Cement⸗Fabrik Prüssing, Planck K Co.
9132 Braunschweigische Aktien⸗Gesellschaft für Inte⸗ und Flachs⸗In dustrie.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herzoglichen Handelsgerichts hierselbst vom 19. v. M., nach welcher das Stammaktienkapital unserer Ge⸗ sellschaft durch Rückerwerb von Stammaktien auf „e 1992 5600 unter gleichzeitiger Erhöhung des Prioritätestammaktienkapitals auf M 197 400 ver⸗ mindert ist, fordern wir die Gläubiger un serer Ge⸗ sellschaft nach Vorschrift der Artikel 243 und 28 des Handelsgesetzbuchs auf, sich, soweit sie es zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, bei uns zu melden.
ern, , den 1. November 1878. Braunschweigische Attien · Gesellschaft für Jute⸗
und Flachs⸗Industrie. J. Spiegelberg. H. Lup prian.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis wundarztstelle des Kreises Kosten, mit einem jährlichen Gehalte von 6900 M, ist er= ledigt. Quglifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslauf innerhalb 6 Wochen hei uns melden. Posen, den 39. Oktober 1878. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Frhr. v. Maffenbach.
iss! Bochumer Verein
für Berghau und Gußstahlfabrikation.
Gemäß Vorschrift im 5. 21 des Gesellschafts⸗ statuts machen wir hierdurch bekannt, ag 3. Verwaltungsrath unseres Vereins gegenwärtig . , Hei H
ean Marie Heimann in Cöln, Vorsitzender, Mr. Wilh. Loewe in Berlin, ther err , , . 83 a
on aare in Bochum (gleichzeitig General⸗
Direktor des Vereins), ö
Emil Rittershaus in Barmen,
Carl Korte in Bochum und
Adolf von Griesheim in Bonn besteht.
Bochum, den 5. November 1878.
Der Verwaltungsrath.
19185) Bekanntmachung und Aufforderung.
Frau Anna Lassan, geb. Rademann allhier hat in ihrem am 20. Dezember 1588 bekannt ge⸗ machten Testamente ein söetzt 60 Sẽ 70 3 betra⸗ gendes) Stipendium gesfiftet, welches alljährlich einer armen Jungfrau, wenn sie zur Ehe greifet und K nicht!, zugetheilt wer⸗ den soll. Nach den Bestimmungen der Stifterin haben auf den Genuß dieses, ö zu Michaelis zur Austheilung zu bringenden Stipendium vor⸗ zugsmeise Anspruch arme Jungfrauen aus den Geschlechtern zunächst
) der Stifterin, dann 3 ihres Ehemannes Adam Pracht, nach diesen 3) ihres Ehemannes Caspar Landstedel und diesen folgend
) ihres Ehemannes David Lassan, wenn aber Geschlechtsverwandte Solches nicht be⸗ dürfen oder begehren würden, auch
5) arme Bürgerstöchter allhier und keine
remden“.
Da bis jetzt noch keine Bewerbung um den auf Michael jetz 3 Jahres zu vergebenden Stipen⸗ dien⸗Betrag bei der unterzeichneten Kollaturbehörde eingegangen ist, so werden ,. welche darauf An . machen zu können glauben, mit dem aus⸗ drücklichen Hinweis darauf, daß nur Solche, welche innerhalb der Zeit von Michaelis 1877 bis dahin 1878 getraut worden sind, bei der Bewerbung kon⸗ erf mn hierdurch aufgefordert, sich dazu bis
ätestens
den 15. November dieses Jahres bei ihr zu melden, zugleich aber über die aus Ee e sich ergebenden Voraussetzungen ihrer Ge⸗ 1 erechtigung sich glaubwürdig auszuweisen.
eipzig, den 30. Oktober 1878. Das Königliche Bezirkszericht. Petsch.
aufg alter Werkstatts⸗
Staats⸗AUnzeiger.
Nas Abonnement heträgt 4 A 650 8 für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Naum einer Aruckzeile 80 9
ᷣè—
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Alle NHost - Anstalten nehmen Gestellung an; J
sitr Gerlin außer den Host⸗Anstalten auch die Egpr⸗
dition: 8m. Wilhelmstr. Nr. 32. P
3 263.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Ober⸗Tribunals⸗Vizepräsidenten Wentzel und Claus⸗ witz den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen fern und Appellationsgerichts⸗Rath Dr. Igeger zu Cassel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Stadt⸗Bauverwalter Henniges zu Magdeburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; . wie dem Kanonier Mühlenbeck im 1. Pommerschen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. Z die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhtr: den nachbenannten Offizieren 2, die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗-In⸗ signien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich luxem— burgischen Ordens der Eichenkrone: dem General⸗Major von Grolman, Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade; des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens: dem Hauptmann Fritsch im 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment Königin Elisabeth; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗Ordens:
dem Rittmeister Meyer, Aà la suite des 1. Hannoverischen Dragoner⸗Regiments Nr. 9, kommandirt zum Königlichen Marstall; des Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens vom Königlich niederländischen Löwen: den Premier Lieutenants von Moltke und Graf von Bylandt dom Regiment der Gardes du Corps; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Jacobi im 1. Garde⸗ Regiment zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem Seconde⸗Lieutenant Baron von Wolff im 1. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment; sowie der dem Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus⸗ Orden affiliirten goldenen Verdienst⸗Medaille: dem Feldwebel Joost im 2. Garde⸗Regiment zu Fuß.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben den Gemeinderath Claudius Dory, Rentner zu Verny, im Bezirk Lothringen, zum Bürgermeister dieser Gemeinde zu ernennen geruht.
. betreffend die Unterhaltung und die Verwaltung der öffentlichen höheren Schulen.
Vom 1. November 1878.
Wir Wilhe lm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2e. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Landesausschusses von Elsaß⸗ Lothringen, für Elsaß⸗-Lothringen, was folgt: ;
8. 1. Die öffentlichen . E en (Gymnasien, Realgymnasien, Realschulen) sind öffentliche Anstalten 6 blissements publies) und haben als solche die Rechte juristischer Personen.
Sie werden, soweit die dazu bestimmten Stiftungen, Ge⸗ 6 oder Vermächtnisse nicht zureichen, nach Maßgabe der
estimmungen dieses Gesetzes aus der Landeskasse und von den k . er.
. 2. Zur Errichtung einer neuen öffentlichen höheren Schule, zur Umgestaltung einer bestehenden in eine andere Gattung, sowie zur Erweiterung einer solchen durch Hinzu⸗ ügung der Klassen einer anderen Gattung bedarf es der Zu⸗ immung der betheiligten Gemeinde.
§. 3. Aus der Landeskasse werden gewährt:
1) die Besoldungen der Direktoren und Lehrer, sowie die Remunergtionen der Hülfslehrer;
2) die gesetzlichen Pensionen und Wartegelder der Direk⸗ toren und . die gesetzlichen Pensionen ihrer Wittwen und aifen;
3) die Reise⸗ und Umzugskosten bei Versetzungen und Neuberufungen, die Tagegelder und Reisekosten für Dienstreisen der Direktoren und Lehrer; ꝛ
. zu außerordentlichen Unterstützungen an Lehrer. ür alle übrigen Bedürfnisse der Schule sorgt die Ge⸗ meinde, in welcher sie sich befindet.
Das Schulgeld fließt in die Tandeskasse.
8. 4. Bei den mit öffentlichen höheren Schulen verbun⸗ denen Internaten werden die Besoldungen und Remunerationen der mit der Erziehung und 'hbetrauten Lehrer von der Landeskasse, alle übrigen Kosten dagegen von den Gemeinden getragen. Das Pensionsgeld, sowle die Vergütungen für die Verpflegung jener Lehrer fließen in die Gemeindekasse.
Zur Errichtung eines neuen Internates, sowie zur Auf— hebung eines bestehenden Internates bedarf es der Zustim⸗ mung der betheiligten Gemeinde.
8. 5. Die Art und der Umfang der Bedürfnisse der öffentlichen höheren Schulen, sowie der Internate, welche nach S5. 3 und 4 von den Gemeinden zu bestreiten sind, werden . . Normalplan geregelt, welchen der Ober⸗Präsident aufstellt.
Die Höhe der Pension, welche die Pensionäre und Halb— pensionäre in den Internaten, sowie die Höhe der Vergütung, welche die bei denselben mit der Erziehung und , be⸗ trauten Lehrer für ihre Verpflegung zu entrichten haben, wird durch Beschluß des Gemeinderaths festgestellt, welcher der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten bedarf. So lange eine solche Feststellung nicht erfolgt ist, betragen die von den Lehrern zu entrichtenden Vergütungen 400 S6 jährlich, und bleibt das Pensionsgeld auf den bisherigen Sätzen.
§. 6. Die Gemeinden können mit den höheren Schulen, um Zwecke der Ausbildung der linge derselben, für be⸗ 5 Berufszweige technische Werkstätten verbinden. Sie haben in diesem Falle die sämmtlichen Kosten der Werkstätten, einschließlich der Remunerationen der mit der Leitung der Arbeiten betrauten Werkmeistet, * bestreiten. ; Der betreffende Gemeinderathsbeschluß, welcher auch über Art und Umfang des zu ertheilenden Unterrichts, über die Bedingungen der Theilnahme an demselben und über die dafür an die Gemeindekasse etwa zu entrichtende Vergütung Bestimmung zu treffen hat, bedarf der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten.
§. 7. Die durch dieses Gesetz den Gemeinden auferlegten Leistungen werden als Pflichtausgaben (Dèpenses obligatoires) im Sinne des Artikel 30 des Gesetzes vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung (Bulletin des lois IX. série No. 6946) behandelt.
§. 8. Für jede öffentliche höhere Schule wird eine Schul⸗ kommission gebildet. Sie besteht aus dem Bürgermeister der Gemeinde, aus 2 bis 4 vom Ober⸗Präsidenten ernannten und
ebensoviel vom Gemeinderath gewählten Mitgliedern. Der
Vorsitzende wird vom Ober⸗Präsidenten aus der Mitte der Kommission ernannt. Der Direktor der Schule oder dessen Stellvertreter hat die Interessen seiner Anstalt als Regierungs⸗ kommissar bei der Kommission zu vertreten. Nach Anhörun seiner Anträge kann sich die Kommission zur Berathung un Beschlußfassung zurückziehen. .
Wenn in einer Gemeinde mehrere höhere Schulen be⸗ stehen, so kann für dieselben eine einzige Schulkommission ge⸗ bildet werden.
§. 9. Die Schulkommission verwaltet das eigenthümliche Vermögen der Schule und vertritt die Schule bezüglich desselben nach außen. Die von ihr bezüglich dieser Vermögensverwaltung gefaßten Beschlüsse sind dem Ober⸗Präsidenten vorzulegen. Sie sind vollstreckbar, wenn sie nicht binnen 30 Tagen nach der Mittheilung an den Ober⸗Präsidenten von diesem auf⸗ gehoben werden. Zur Veräußerung unbeweglicher Vermögens⸗ stücke, welche der Schule eigenthümlich gehören, bedarf es außerdem eines zustimmenden Gemeinderathsbeschlusses.
Der Vorsitzende der Schulkommission kann auf Grund des Beschlusses derselben Geschenke und Vermächtnisse, welche der Schule zugewendet sind, zum Zwecke der Sicherstellung vorläufig annehmen. Die Verordnung oder Verfügung, welche zur Annahme ermächtigt, übt ihre Wirkung vom Tage dieser vorläufigen Annahme aus. .
8. 10. Die Schulkommission ist berufen, die Wünsche und Interessen der Bevölkerung bezüglich der inneren Ange⸗ legenheiten der Schule, insbesondere des Lehrpersonals, der Disziplin, der Ordnung sowohl in den Klassen, als im Inter⸗ nat zum Ausdruck zu bringen.
5. 11. Die Schulkommission ist ferner berufen, bei der 1 der äußeren Angelegenheiten der Schule mitzu⸗ wirken.
Sie hat demzufolge: .
die Höhe des Schulgeldes (5. 14) und der Pension, welche die Pensionäre und Halbpensionäre in den Internaten, sowie die Höhe der Vergütung, welche die bei denselben mit der Erziehung und . betrauten Lehrer für ihre Verpflegung zu entrichten haben (5. 5 Absatz 2), zu begutachten, J den jährlichen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben zu entwerfen, sowie die im Laufe des Etatsjahres nach⸗ träglich hervortretenden Bedürfnisse zu begutachten, Pläne, Kostenanschläge und Bedingnißhefte für Neu⸗ und eparaturbauten zu begutachten, die Verwendung der im Etat zum Zwecke von Anschaffun⸗
. und Einrichtungen ausgeworfenen Fonds zu begut⸗ achten, die Bedingungen der Dienstverträge mit den Schaffnern (Oekonomen) und Aerzten der Internate, den Werk⸗ meistern an den ö und den Pförtnern fest⸗ zustellen, die Verträge abzuschließen und nach Maß⸗ gabe derselben über die Entlassung zu befinden, die Bedingungen der Dienstverträge mit dem niedern Dienst⸗ , . festzustellen, die Verleihung von Stipendien und Freistellen aus Landes⸗ oder Gemeindemitteln zu begutachten.
Die Dienstverträge mit den Schaffnern und Aerzten der Internate bedürfen der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten.
Das niedere Dienstpersonal wird vom Direktor der Schule angenommen und entlassen.
8. 12. Die Uebertragung weitergehender Befugnisse an die Schulkommissionen bleibt dem Sber⸗Präsidenten üher⸗ lassen, welcher auch die näheren Vorschriften über die Zu⸗ sammensetzung, die Amtsdauer und den Geschäftsgang der Schulkommissionen erläßt.
§. 13. Bezüglich der jährlich im voraus zu veranschla⸗ enden Einnahmen und Ausgaben gelten 2 Be⸗ timmungen:
1) Die in die Landeskasse fließenden Einnahmen und die aus derselben zu bestreitenden Ausgaben (85. 3 und werden alljährlich im Landeshaushalts-⸗Etat vorgesehen.
2) Ueber alle übrigen Einnahmen und Ausgaben einer jeden höheren Schule, sowie des Internats, wo ein solches damit verbunden ist, wird alljährlich von der Schulkommission ein Voranschlag entworfen. Derselbe wird nach Prüfung und, soweit nöthig, Berichtigung oder Ergänzung durch den Ober⸗Präsidenten dem Ge⸗ meinderath zur Berathung und Beschlußfassung vor— gelegt. Ueber die dagegen gezogenen Erinnerungen entscheidet der Ober⸗Präsident.
3) Der Gemeinderath darf diejenigen Beschlüsse der Schulkommission und diejenigen Ansätze des Voran⸗ schlags (Nr. 2) nicht beanstanden, welche die Verwal⸗ tung des eigenthümlichen Vermögens der Schule und die stiftungsgemäße Verwendung der Nutzungen dieses Vermögens zum Gegenstande haben.
4) Der demnächst in das Gemeindebudget eingestellte Vor⸗ anschlag (Nr. 2) dient als Grundlage der Verwal⸗ tung fur das Etätsjahr. . .
5) Die Gemeinde ist verpflichtet, auch denjenigen ihr nach diesem Gesetz obliegenden Ausgaben gerecht zu wer⸗ den, zu welchen das Bedürfniß erst im Laufe des Etatsjahres hervortritt.
6) Wenn der Gemeinderath die erforderlichen Mittel zur Deckung der auf Grund dieses Gesetzes der Gemeinde obliegenden fortdauernden oder außerordentlichen Aus⸗ gaben nicht bewilligt oder nicht in ausreichendem Be⸗ trage in das Gemeindebudget einstellt, so erfolgt die im Artikel 39 des Gesetzes vom 18. Juli 1837 vorge⸗ sehene Einstellung der Ausgaben durch Verfügung des Ober⸗Präsidenten. .
7) Pläne, Kostenanschläge und Bedingnißhefte für die Neu⸗ und größeren Reparaturbauten, sowie deren Ab⸗ änderung und Ergänzung bedürfen der Genehmigung des Qber⸗Präsidenten.
8) Im Etat der Schule wird bestimmt, welche Summe dem Direktor der Schule zur Deckung der unvorher⸗ gesehenen kleineren Ausgaben zur Verfügung ge⸗ stellt wird. .
8. 14. Der Mindestbetrag und der Meistbetrag des Schul⸗
geldes wird durch Kaiserliche Verordnung festgestellt.
Innerhalb der dadurch bestimmten Grenzen regelt der Ober⸗Präsident das Schulgeld für jede Schule nach Anhörun der Schulkommission und des Gemeinderaths unter Berück⸗ sichtigung der örtlichen Verhältnisse.
§. 15. Vom Schulgelde befreit sind die Söhne der etats⸗ mäßige Stellen bekleidenden Lehrer der Schul- und je der j.ungste von drei dieselbe besuchenden Brüdern.
8. 16. Die Verpflichtungen einzelner Gemeinden zur Dotirung von Freistellen (hourses) an öffentlichen höheren Schulen werden, soweit sie nicht auf Stiftungen oder privat⸗ rechtlichen Titeln beruhen, aufgehoben.
8. 17. Das Schulgeld wird durch die Steuerempfänger in gleicher Weise erhoben und beigetrieben, wie die bffent⸗ lichen direkten Steuern. .
Die Schulgeldrollen werden von den Kreisdirektoren, in den Stadtkreisen von den Bezirks⸗Präsidenten festgestellt und exekutorisch erklärt.
§. 18. Quittungen über Zahlung des Schulgeldes (8. 17), des Pensionsgeldes (8. 5 Absatz 2) und der Ver⸗ gütungen für den Besuch der Werkstätten (5. 6 Absatz?2) sind von der Stempelpflicht befreit. .
§. 19. Für die . und Beitreibung des Schul⸗ geldes bei den höheren Schulen erhalten die Steuerempfänger eine besondere Vergütung nicht.
. welche auf Grund des §. 6 des Ge⸗ setzes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts⸗Etats von Elsaß Lothringen für das Jahr 18577, vom 22. De⸗