1878 / 265 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Staates bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Ent 86 e *

2) Die Gesellschaft hat allen ae mr, . welche wegen . er ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnun⸗

gung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen die . vorbehalten. licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbe

gen etwa erwachsenden Ausgaben zu tragen.

6j den Han, daß die Lohnzahlungea an die Baugrbeiter nicht

urch die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 bestimmten Fristen rechtzeitig erfolgen sollten, ist der Handels Minister berechtigt, die Lohnzahlungen für Rechnung der Gesellschaft bewirken zu lassen und hierzu die Bestände der von der Gesellschaft

innerhalb der

hinterlegten Kaution zu verwenden.

3) Für den esellf ; bezüglich des ahnbaues obliegenden Verpflichtungen, ondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen ührung und Ausrüstung der Bahn

des auf 4 200 000 10

Betrage die Ausschluß des Rechtsweges dem Handels⸗Minister zusteht.

Zur Sicherstellung dieser , hat die Gesellschaft

bei der Regierungs⸗ 6 zu Schleswig den Betrag von 210 000 M (in Worten: Zweihundert und zehn Tausend Mark) in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren, oder in inländischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen (unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe) nebst den noch nicht gallen Zinscoupons und den Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Verpfändungsurkunde mit der Maß⸗ gabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Handels⸗Minister die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuzi hen.

Wenn die oben festgesetzte Baufrist nicht inne gehalten wird, so kann die ertheilte oe ff durch landesherrlichen Erlaß zurück⸗— genommen und die im 5. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene 6 der vorhandenen Bahnanlagen ein⸗ geleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Ver⸗ steigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten 8. 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

II. Die Bahn ist nach den der Gesellschaft Seitens des Han⸗ dels ˖Ministers mitzutheilenden Grundzügen unter Beachtung der Be— stimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord⸗ neter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Nr. 24 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich) mit normaler Spurweite (1,435 m) herzu⸗ stellen und zu betreiben.

III. Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der n Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds zu ilden, welche sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten sind.

Dem Erneuerungefends, welcher zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung

a. des Oberbgues und zwar der Schwellen, Schienen und sonsti⸗

gen Eisentheile,

b. des Betriebsmaterials und zwar der Lokomotiven, Tender,

. Wagen und wichtigerer Theile derselben dient, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechenden ab— Längigen Materialien, ein nach Anhörung des Vorstandes und des Aufsichtsrathes der Gesellschaft von dem Handels⸗Minister festzu⸗ setzender jährlicher Zuschuß aus den Betriebs einnahmen, sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds selbst zu . Der Reservefonds, der die Mittel zur Bestreitung von solchen durch außerordentliche Elementarereignisse und größere Unfälle her vorgerufenen außerordentlichen Ausgaben gewähren soll, welche er⸗ forderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann, ist junächst durch Zuwelsung des nach vollständigem Ausbau und vollständiger Ausrüstung der Bahn verbleibenden Restes des Aulagekapitals, soweit solches vom Handels Minister für erforderlich erachtet werden sollte, und durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Gesellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden, der Zinsen des Reservefonds selbst, sowie eines von dem Aufsichtsrathe der Gesellschaft zu bestimmenden, nicht unter dem Be⸗ trage von einem Zehntel Prozent des Aulagekapitals veibleibenden jährlichen Zuschusses aus den Betriebseinnahmen bis zur Höhe von 30 O00 M (in Worten: Dreißigtausend Mark) zu verstärken und in dieser Höhe zu erhalten.

Die näheren Bestimmungen über die Einnahmen und Ausgaben, sowie über die Verwaltung des Erneuerungs⸗ und Reservefonds de, durch ein vom Handels⸗Minister festzusetzendes Regulativ geregelt.

II. Die Genehmigung, nöthigenfalls die Abänderung des Fahr⸗ plan bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten.

n dem Fahrplan sind mindestens in jeder Richtung 2 zur Per—⸗ sonenbeförderung bestimmte Züge vorzusehen. Zur Cinlegung weiterer 5 e kann die Gesellschaft wider ihren Willen nhl angehalten

erden.

Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr unterliegt der Genehmigung des Handels⸗Ministers.

In dem Tarif sind die höchsten Transportsätze für die Güter⸗ und Wagenklassen sestzustellen. Innerhalb dieser Sätze ist die Ge⸗ sellschaft sowohl Erhöhungen, als auch Ermäßigungen der Transport. pieise ohne die Zustimmung der Aufsichts behörde vorzunehmen be— rechtigt. Auch ist die Gesellschaft hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife für die Kiel. Eckernförde Flensburger Eisenbahn, sowie hin—⸗ sichtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die Staagtseisenbahnen jeweilig bestehenden generellen Anordnungen zu befolgen, in soweit . von dem Handels,Minister für erforderlich erachtet wird.

V. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft re,. Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Cisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt find, oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen.

I. Die Gesellschaft ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, in⸗ soweit . das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Stagtseisenbahndienst in diefer Beziehung gültigen Vor—⸗ schriften zur Anwendung zu bringen.

Die Gesellschaft hat auf Srfordern des Handels-Ministers Pensions⸗ Wittwen⸗ und Unterstützungskassen für ihre Beamten nach i . der ,,. welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die , er unmittelbaren Staatsbeamten vom 27, März 1873 für die Staatgeisenbahnen bestanden haben, einzu⸗ richten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

II. Die Leitung der Bau und Betriebtzverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Geschäfte nach Maßgabe einer von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu genehmigenden und eventuell festzustellenden Geschäftzordnung führt.

Die Wahl des Vorsitzenden und des technischen Mitgliedes des Vorstandes unterliegen der Genehmigung des Handels⸗Ministers.

III. Die Bahnanlage, sowie der Betrleb derselben kann nur mit Genehmigung des Handels⸗Ministers aufgegeben oder an andere . , 6 fuictet. p allen anft

. e Gesellschaft ist verp et, sich auch allen künftig für die Eisenbahnen im . chen Reiche oder für die preußischen Eisen⸗ bahnen ergehenden gesetzlichen oder auf Grund derselben erlassenen i . Vorschriften zu unterwerfen. Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗ urkunde an die Direktion der Kiel⸗Cckernförde Flensburger Eisen⸗

vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungzsurkunde stattgefunden hat.

all, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung * 2 nsbe⸗ Aus⸗ in Verzug kommen sollte, st dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von fünf Prozent

Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und his zu welchem onventionalstrafe als verfallen einzuziehen ist, mit

durch das Gesetz vom 10. April 1872 (Gesetz Sammlung Seite 357 und 358) vorgeschrichenen Weise auf Kosten der Gesellschaft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Homburg v. d. H, den 19. August 1878. * Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: (L. 8.) Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

; Otto Graf zu Stolberg. Hofmann. Zugleich für den Minister der land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten

und den n,

Graf zu Eulenburg. Maybach.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und . Medizinal⸗Angelegenheiten.

An dem Gelehrten⸗Gymnasium zu Wiesbaden ist dem bisherigen ordentlichen Lehrer, Oberlehrer Dr. Büsgen, eine etatsmäßige Oberlehrerstelle verliehen worden. 1

Bekanntm achu nkg.

Die Gipsabgüsse der bei den Ausgrabungen in Olympia gefundenen Bildwerke sind bis auf Weiteres in den Räumen der Dombaustätte an den Wochentagen von

11 bis 3 Uhr K Die Beschreibung ist am Eingange für 50 3 zu haben.

Berlin, den 9. November 1878.

Generalverwaltung der Königlichen Museen. Vig. Reg. Comm.

Usedom.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die . Direktion der Ostbahn ist mit Anfertigung von Vorarbeiten für Bahnlinien untergeordneter Be⸗ deutung von Bütow nach Zollbrück und von Berent nach Hohenstein, beziehungsweise nach Praust oder Dirschau beauftragt worden.

Der mechanischen Weberei, Aktien-Gesellschaft Linden, der Geschäftsbücher⸗Fabrik König C Ebhardt Hannover, dem Eisen- und Stahlwerk in Osna⸗ ück und der Georg-⸗Maxienhütte, Aktiengesell⸗

chaft bei Osnabrück, ist die Medaille für gewerb—

e Leistungen in Gold und der Hannoverischen

Naschinenbau ⸗Aktiengesellschaft vormals G. Egestorff in Linden, der Flseder Hütte bei Peine, der Deutschen Spiegelglas⸗Aktiengesellschaft zu Freden, der Chemischen Fabrik E. de Hasn zu List, dem mechanischen . G. Westphal in Celle, der Maschinenfabrik A. Knövenagel in Hannover, der Wollenwaarenfabrik Grewe CL Uhl in Osterode, der Buchdruckfarbenfabrik Gebrüder Jaenecke & Fr. Schneemann in Hannover, der Mühlsteinfabrik C. Mosqua in Hildesheim, der Celler Schirmfabrik, Aktiengesellschaft in Celle, der Steingutfabrik Wittenburg zu Farge bei Bremen dieselbe Me—⸗ daille in Silber verliehen worden.

Iustiz⸗Ministerium.

WVersetzt sind: der Kreisgerichts⸗-Nath 26 ch in Wriezen an das Kreisgericht in Prenzlau (nicht Perleberg, Nr. 259 d. Bl.), der Kreisgerichts-⸗Rath Boehr in Zeitz an das Kreis⸗ gericht in Erfurt, der Rechtsanwalt und Notar Schmidt in Crossen und der Rechtsanwalt un Notar ders in Sonnen— . in gleicher Amtseigenschaft an das Stadtgericht in erlin. . Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Rechts⸗ anwalt und Notar, Justiz-Rath Lohrmann in Halberstadt und dem Rechtsanwalt und Notar Hubrich in Allenstein. Die Stelle in Allenstein wird nicht wieder besetzt.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Ralh Becher in Berlin, der Advokat und Notar Dr. Hessenberg in Frank⸗ furt a, M, der Advokat Conen in Heede und der Advokat Koch in Rotenburg a. d. Wümme sind gestorben.

Abgereist: Se Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Major Graf von Per⸗ poncher, nach Wiesbaden.

Die Nr. 30 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. S578 das Ic, betreffend die Regulirung des stan⸗ desherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Sayn⸗ Wittgenstein⸗Berleburg bezüglich der Grafschaft Wittgenstein— Berleburg und der Herrschafst Homburg an der Mark. Vom 25. Oktober 1878; und unter Nr. S579 das Gesetz, betreffend die Regulirung des stan⸗ desherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Bent— heim⸗Tecklenburg bezüglich der Herrschaft Rheda und ber . Hohen⸗Limburg. Vom 25. Oktober 1878. Berlin, den 9. November 1878.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs-Amt.

Es wird hierdurch zur öffentlichen . gebracht:

1) daß bei dem , , Stadtgericht hlerselbst an summari—⸗ 2. k njurien⸗ und Bagatell⸗Prozessen anhängig gewesen sind:

a. im Jahre 1876 220 663

246 775

Topographische Karte vom Preußischen Staate. Maß stab 1: 100090 der natürlichen Länge. Von dieser Karte sind in diesen Tagen: die Sektionen: Nr. 60 Bütow, Nr. 101 Tuchel und

Rr. ig Wirfitz erschienen, welche in Kupferstich mit illuminirten ,, und Gewässern ausgeführt sind. Genannte Kartenblätter, welche sich auf neue Aufnahmen gründen, enthalten Theile der Kreise Berent, Cartbaus Pr. Stargard (Rerlerungsbezirk Danzig), Konitz, Schlochau,

latow, Tchel . . bezirk Marienwerder), Stolpe, ütow (Regierungebezirk Cöslin), Kolmar i./ Posen, Wirsitz, Schubin

und Wongrowiß (Regierungsbezirk Brombergs. Dieselben reprãsen⸗· tiren eine Fläche von zusammen 50, 14 geographischen Quadrat- Meilen. Nach vorgängiger Bestellung können diese Kartenblätter durch jede Buch⸗ und Landkartenhandlung zum Preise von einer Mark pro Blatt bezogen werden. Der General⸗Kommissionzdebit ist . Simon Schroppschen Hof ⸗Landkartenhandlung in Berlin üÜber⸗ ragen.

Berlin, den 5. November 1878.

Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung.

eerz, Oberst und Abtheilungs⸗Chef.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 5. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozial demokratle vom 71. Ok— tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unter dem 27. Oktober c. herausgegebene 1. Nummer des im Verlag von H. Heimann hierselbst erscheinenden Schlesischen Wochenblatts“ und ebenso das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrist nach §. 11 des ge⸗ dachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Breslau, den 8. November 18758.

Königliche Regierung. von Juncker.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 3 3 nachstehend aufgeführten nicht periodischen Druck⸗

riften:

1I)„Aristoteles, ein Grundpfeiler der modernen Re⸗ ligionsformen, als Stütze der Tyrannei, der Pfaffheit, der sozialen Despotie und ihrer Henkersknechte.“ Il. Auflage. Dresden 1878. Verlag von O. Klemich. , Chemnitz. G. Rübner und

omp.,

Y Der Nationalitätsdünkel, eine Studie für Mordspatrioten, Erbfeinde und sonstige Chauvinisten.“ Dresden 1877. Verlag von O. Klemich. Drucker: C. Richard Gärtner in Dresden,

3) „Der Egoismus als Weltprinzipz sozial⸗moral— philosophische Studie.“ II. Auflage. Dresden 1877 Verlag von O. Klemich. Genossenschaftsdruckerei Chem⸗ nitz, G. Rübner und Comp. und „Die Entwickelung des Menschengeiste s.“ si⸗ Auflage. Dresden 1877. Verlag von O. Klemich. Drucker: Richard Gärtner in Dresden, nach 5. 11 des Gesetzes durch die Landespolizeibehörde ver⸗ boten sind.

Dresden, den 4 November 1878.

Königliche Kreishauptmannschaft. von Einsiedel.

4

Auf Grund des 5. 11 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Sk⸗ tober 1878, hat die unterzeichnete Landespolizeibehörde die Druckschriften:

„Der Lassalleaner. Sammlun . Lieder und Gedichte von Julius „Erlebtes. Skizzen und Novellen von Wilhelm Hasenelever, Leipzig. Verlag von Wilhelm Röhl“, verboten. Leipzig, den 7. November 188. Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster. Bekanntmachung, betreffend; Ausführung des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Auf Grund der §§. 1 und 6 des Reichsgesetzes rubrizirten Betreffs vom 21. Oltober d. J. und des in Braunschwei erfolgten Verbotes des Hauptvereins des Spengler⸗ ö Verbandes in Braunschweig, wird der hier bestehende Zweig⸗ verein „Spengler⸗Unterstützungsverein“ hiermlt verboten. Offenbach, den 6. November 1878. Großherzogliches Kreisamt Offenbach. von Marquard. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht daß der Gewerkverein zu Untermhaus (Mannfaktur⸗ Fabrik- und Handarbeiter⸗Gewerksgenossenschaft; auf Grund der 55. 1 und 6 des Reichsgesetzes vom 2A. Oktober 1878 ö unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten wor⸗ en ist. Gera, den 8. November 1878. Fürstliches Landrathsamt. Seifarth.

sozialdemokra⸗ öthing. Leipzig

b. im Jahre 1877 26112

mithin im letzteren Jahre. mehr als im ersteren;

ferner 2) daß bei den Schiedsmännern in Berlin im Jahre 1877 Sachen anhängig gewesen, von denen . Punch Berglecchte 3 481 b. durch . der Parteien 1185 e. durch Ueberweisung an den Richter. 6859

zusammen.

11 567

erledigt, und d. am Schlusse des Jahres.. anhängig geblieben sind. Berlin, den 6. November 1878. Königliches Kammergericht.

i,, erfolgt erst, nachdem die Hinterlegung der unter 1. 3 Die Bekanntmachung der Konzesstonsurkunde erfolgt in der

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußtische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Potsdam, 2. November. We ener, Major vom Gren. Regt. Nr. 3, dem Regt. aggregirt. Schliewen, Major aggr, dem Gren. Regt. Nr. 3, in die älteste Hauptmanns stelle dieses Regts. einrangirt. Menze, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 47, unter Belass. in seinem Kommdo. als Adiut. der 32. Inf. Brig, à la suits des Regts,. gestellt. von der Groeben, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt befördert. Neu mei ster, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, unter Belass. in seinem Kommdo. als Adiut. der 15. Inf. Brig, à la suite des Regis. gestellt. v. Fel

bert, Sec. Lt. von en Regt, zum Pr. Lt. befördert. v. Uebel,

Ser. Lt. vom Garde Gren. Regt. Nr. “, in das Inf. Regt. Nr. 36 versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs Ministeriumz. 3. Novem ber. ö auptm. vom Art. Depot in Saarlouis, zum Art. Depot in Magdeburg, Beutler, Zeughauptm. vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Saarlouis, Schmid, Zeug⸗ Tt. von der Munitionsfabrik in Erfurt, zum Art. Depot in Mainz versetzt. 4. November. v. Waligors ki, Pr. Lt. à 14 3nite des Gren. Regts. Nr. 11 und e , , ,,, bei der Munitions⸗ fabrik in Erfurt, zur Gewehrfabrik ebendase bst versetzt. Aöbschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Pots⸗ dam, 5. November. Mergner, Zeug Pr. Lt. a. D., die Erlaub⸗ niß zum Tragen der Unif. der Zeug⸗Offiz. ertheilt.

Im Beurlaubtenstande. Potsdam, 31. Oktober. Marx, Sec. Lt. von der Res. des Traln⸗Bats. Nr. 14, mit schlich⸗ tem Abschied entlassen.

töniglich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 31. Oktober. Burgatz, Zeug⸗Pr. Lt. Dom Festungs⸗Art. Depot Ingolstadt, beim Festungs ⸗Art. Depot Germersheim, Vogt, Zeug⸗Pr. Lt. bei der Geschützgießerei, zu Zeug⸗ hauptleuten, Kaufmann, Jeug⸗Lt, beim Festungs Art. Depot Ger⸗ mersheim, verwendet im Reichsdienst beim Festungs⸗ Art. Depot Straßburg, H ofpau er, Zeug ⸗Lt. bei der Geschoßfabrik, Häring,

eug⸗Lt. beim Festungs⸗Art. Depot Germersheim, Bootz, Hehn,

eug. Ltg. beim Festungs-Art. Depot Ingolstadt zu Zeug Pr. Lis. efördert. 3. Novem ber. Frhr. v. Müäl ler, Gen. Lt. und Commdr. der 1. Feld. Art. Brig., zum Gouverneur der Festung Ingol—⸗ stadt, v. Hein le th, Gen. Major und Cemmdr. der bayer. Besatz. Brig. in Metz, zum Chef des Generalstabes der Armee, ernannt. v. Fries, Gen. Major, bisher à Ua suite des Generalstabes, von der Stelle als Militär⸗Bevollmächtigter in Berlin und Bevoll mäch— figter zum Bundesrgth enthoben und demselben das Kommdo. der 1. Feld⸗Art. Brig. übertragen. Ritter v. Ty lan der, Oberst à la suite des Generalstabes, Abtheil. Chef im Kriegs Ministerium, zum Militär ⸗Bevoll mächtigten in Berlin und Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt. Frhr. v. Asch, Major vom Generalstab (3. Div.), unter Stellung à la suite dieses Stabes, zum Kriegk⸗ Ministerium auf die Dauer eines Jahres, v. Bom hard, Major A la suite des 5. Inf. Regts., Adjut. bei der 2. Div., zum General⸗ stab, kommandirt. v. Geher zu Lauf, Hauptm, und Comp. Chef im 8. Inf. Regt, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Adjut. bei der 3. Div. ernannt, .

Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. 3. November. Ullersperger, Sec. Lt. z. D., als Adjut. des Landw. Bezirks Kitzingen in Verwendung genommen.

, Im aktiven Heere, 31. Ok tober. Pfeil schifter, Hauptm. z. D. und Adiut. des Landw Bez. Kitzingen, mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif. der auß dem 4. Infanterie ˖ Regiment ausgeschiedeng Offiziere, unter

leichzeitiger Verleihung des Charakters als Major, auf Nach⸗

suchen verabschiedet. AlIlersperger, Sec. Lt. a. D., unter die zur Disp. stehenden Offize. eingereiht. 2. Novem ber. v. Dietl, Ben. Lt. und Gouverneur der Festung Ingolstadt, in Genehm. seines Abschiedsgesuchs mit Pens. zur Disp. gestellt 3. November. Frhr. v. . Hauptm. à la soite des 2. Inf. Regts.. Adijut. Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Otto von Bayern, der Abschied bewilligt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. November. Se. Kaiserliche und Königliche . der Kronprinz hat, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Breslau, gestern früh vor der Abfahrt zur Jagd den dortigen Museumsbau in Augen⸗ schein genommen und ist Nachmittags gegen 5i/ Uhr von Ohlau dahin zurückgekehrt. ; ö

Um 5 Uhr fand ein größeres Diner im Königlichen Schlosse statt, und um 8 Uhr besuchte Se. Kaiserliche Hoheit abermals das Stadt⸗Thegter und wohnte der Vorstellung des Lustspiels „Minna von Barnhelm“ bei. Später begab Sich Höchstderselbe zum Thee in das Offizier⸗-Kasino.

Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuer wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Heute um 11 Uhr fand leine Sitzung des Gerichts hofes für Kompetenzkonflikte statt.

Bekanntlich kommt seit dem 1. d. M. im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn für Packete bis 5 kg der nete en von 50 8 in Anwendung. Die Einführung dieses Einheitssatzes ist für die interessirten Kreise, insbesondere für Geschäftsleute, abgesehen von der Portoersparniß, auch deshalb von großer Wichtigkeit, weil sowohl den Abnehmern als den Produzenten viel daran ge⸗ legen sein muß, im Voraus zu wissen, welche Portokosten für die Sendungen entstehen. Wie wir Wiener Blättern ent— nehmen, ist auch im Innern der österreichisch-ungarischen Monarchie seit dem 1. November ein neuer Packettgrif ein⸗

eführt worden, welcher mit dem im Deutschen Reiche be⸗ 6 Tarife im Wesentlichen übereinstimmt. Eine be⸗ merkenswerthe Abweichung besteht nur insofern, als bei PVersendung von Valoren eine hinter dem wirklichen Werthe zurückbleibende Werthdeklaration eine Kon⸗ ventionalstrafe in Höhe des fünffachen Betrages des für die verschwiegene Summe entfallenden Werthportos * sich zieht. Den österreichischen Postanstalten steht das Recht zu, sofern sie eine Minderdeklaration vermuthen, die Eröffnung der Sendungen auf dem Postbureau durch den Adressaten zu verlangen.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 2. November 1878 geprägt worben, an Goldmünzen: 1243 296 260 66 Doppelkronen, 385 556 060 M Kronen, 27 969 845 M halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 337 371 640 M6; an Silbermünzen: 71 652 415 S0 5⸗Markstücke, 926 509 686 S6 Q2⸗Markstücke, 149 517 184 S0 1⸗Markstücke, 71 486 388 Mi 0 Pfennig tücke, 35 717718 S 20 4 20 Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen ß 1656 822 1665 S6, an Silbermünzen: 26 883 391

Bei Majestäts-Beleidigungen ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗-Tribungals vom 26. Sktober d. J. die Absicht, zu beleidigen, nicht erforderlich, vielmehr genügt das ö von dem den Aeußerungen beiwohnenden ehrenkränkenden Charakter. .

Tribunals vom 13. Oktober d. J, nur auf die in dem gedachten er , selbst vorgeschriebenen Im⸗ pfungen, nicht auf 5 che wangsimpfungen, welche nach älteren landesgesetzlichen Vorschriften geboten waren und über welche ebenfalls ein Impfschein auszustellen war. Die Unterlassung des Nachweises einer unter der Herrschaft des 66. preußischen Rechts erfolgten Impfung ist nicht rafbar.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. November. (W. T. B.) Die „Pol. Korr.“ meldet: Aus Konstantinopel: Die Pforte hat gestern eine neue Note an den russischen Bot⸗ schafter, Fürsten Lobanoff, gerichtet, worin dieselbe die Plünderung und Zerstörung mehrerer Dörfer im Distrikte Demotica durch bulgarische Banden zur Anzeige bringt, von welchen angenommen wird, daß sie sich innerhalb des von den Russen besetzten Gebietes organisirt haben. In der Note wird um eine Untersuchung und um bie Vorkeh⸗ rung von Repressiv⸗ und Präventivmaßregeln gebeten. Aus Athen von gestern: Die Opposition rüstet sich zu einem neuen Angriff gegen das wiedereingesetzte Ministe⸗ rium Komunduros. Obschon der König einer Auflösung der Deputirtenkammer abgeneigt ist, ist man doch lebhaft mit dieser Eventualität beschäftigt.

Pest, 8. November. (W. T. B.) Wie die „Pester Korr.“ erfährt, würde die Bedeckung der laufenden Bedürf— nisse und der Okkupationskosten durch eine von dem Rothschildschen Konsortium vorzunehmende Finanzopera⸗ tion erfolgen, für welche die Staatsgüter als Unterlage dienen sollen. Die definitiven Abmachungen würden erst nach Erledigung der politischen Hauptfragen erfolgen. Die Finanz⸗ operation hänge mit der Operation für die Einlösung der zweiten Serie der Schatzbons zusammen. Zwischen der Majorität und der Minorität des Adreßausschusses ist ein Kompromiß bezüglich des Adreßentwurfs zu Stande gekommen. Der Ausschuß hat ein Subcomités zur Redaktion des Entwurfs gewählt.

(Fr. C.)

Frankreich. Paris, 7. November. Der Senat hat sich vorläufig bis zum 15. d. M. vertagt, um alsdann die Wahl der drei lebenslänglichen Senatoren vor⸗ zunehmen. Die Rechte hat in einer 1 als Kandidaten die Herren Oscar Vallée (Bonapartist), Baragnon (Legitimist) und den Grafen d'Haussonville (Orleanist) auf⸗ gestellt. Indeß wird auch schon wieder bestritten, daß diese Kandidaturen endgültig seien. Die Linke tritt erst heute zu⸗ sammen. Das mehrfach besprochene Manifest an die Muni⸗ zipaldelegirten für die bevorstehende Drittelserneuerung des Senats ist in der Parteiversammlung beschlossen und soll ver⸗ öffentlicht werden. Hr. Batbie ist Verfasser des Manifestes. Da die am 23. Dezember 1865 zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz geschlossene Münzko n⸗ vention, welcher . guch Griechenland beitrat, am 31. Dezember 1879 abläuft, sind die Vertreter der genannten Mächte im französischen Ministerium des Aeußeren zu einer Konferenz unter dem Vorsitz des Finanz-Ministers Léon Say zusammengetreten und haben, wie das „Journal officiel“ mel⸗ det, am 5. eine neue Konvention unterzeichnet, welche die Münzfreiheit zwischen den fünf Staaten aufrecht erhält und den alten Vertrag gewissen, durch die Umstände gebotenen Modifikationen unterzieht. Ueher diese Modifikatio⸗ nen erfährt der „Frangais“ folgendes Nähere: Die Einheit wird auf der Grundlage der freien Fabri⸗ zirung der Goldstücke und der Suspension der Prä⸗

ung von silbernen 5⸗Franesstücken aufrecht erhalten. Kein ontrahirender Staat darf Silber prägen ohne die einmüthige Zustinimung aller anderen Staaten. Italien verspricht, die Banknoten von weniger als 5 Fres. einzuziehen und durch Silberstücke zu ersetzen. Zu diesem Behufe wird es seine ins Ausland gewanderten Silbermünzen allmählich zurückrufen, daher dieselben auch vom 1. Januar 1880 ab von den öffent⸗ lichen Kassen der Unionsstaaten nicht mehr angenommen wer⸗ den. Für das Jahr 1879 verzichtet Italien auf das Recht unbeschränkter Prägung und willigt darin ein, nur 20 Mill. Fres. in neuen Münzen auszugeben. Die anderen Staaten werden gar keine silbernen 5⸗Francsstücke fabriziren. Der be⸗ treffende Gesetzentwurf wird demnächst in lden französischen Kammern eingebracht werden. Zwischen den Ministerien des Krieges, des Ackerbaues und des Handels ist in Betreff der Er⸗ haltung des Ausstellungspalastes und des Parks auf dem Marsfelde ein Abkommen getroffen worden. Der Pa⸗ villon der Stadt Paris wird dagegen auf die Insel Louviers versetzt.

. 9g. November. (W. T. B.) Gegenüber den von der „Tim es“ verbreiteten Nachrichten über eine Unpäßlichkeit des Kaisers Alexander wird Seitens des hiesigen russi⸗ schen Botschafters, Fürsten Orloff, mitgetheilt, in den ihm aus Livadia zugegangenen Nachrichten werde nichts von einem Unwohlsein des Kaisers erwähnt. Die Nachrichten der, Times“ seien demnach erfunden.

Italien. Rom, 9. November. (W. T. B.) Der Deputirte Pessina hat nunmehr definitiv das Mini⸗ sterium des Ackerbaues und des Handels ange⸗ nommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. No⸗ vember. (W. T. B.) Wenn in auswärtigen Zeitungen neuer⸗ dings wieder von einer Ernennung des Grafen Schuwaloff um Vize⸗Kpanzler und von einer unmittelbar bevorstehenden . der Leitung der Auswärtigen Angelegenheiten durch den Grafen Schuwaloff die Rede ist, so ist zu konstatiren, daß bis jetzt keine derartigen Mittheilungen aus Livadig ein⸗ gegangen ind. Eben so wenig liegt eine Mittheilung über ein Entlassungsgesuch des Fürsten Gortschakoff vor. Auch die auswärts zirkulirende Nachricht von einer bevorstehenden Ersetzung des Grafen Schuwaloff in London durch den Fürsten Orloff entbehrt der Begründung. Eine solche Even⸗ tualität ist wohl früher mehrfach 6 worden, gegen⸗ wärtig aber sollen Privatverhältnisse den Wünschen des Fürsten Orloff eine ganz negative Richtung gegeben haben.

Amerika. New⸗Hork, 8. November. (W. T. B.) Nach den letzten hier H Wahlberichten haben die Republikaner noch einige Kongreßsitze mehr in dem Terri⸗ torium von Washington gewonnen.

(W. T. B.) Nach den bis jetzt vorliegenden Wahl⸗ ergebnissen würde das Repräsentantenhaus künftig aus 135 Republikanern, 148 Demokraten und 11 Mitgliedern der Greenbackpartei 5 die demokratische Mehrheit kann indeß durch die Wahlergebnisse, über welche noch zuverlässige Nachrichten fehlen, einen w eiteren Zuwachs erfahren.

Asien. Rangson, 6. Oktober. Eine tel 4 Depesche aus Mandalah, vom 2. Oktober 1878, die e . bekannt geworden ist, meldet, daß der König von irmah am 1. Oktober gestorben ist, und daß der Kron⸗ prinz den Thron bestiegen hat. In Mandalay soll Alles ruhig sein, jedoch verlautet, daß der neue König zwei seiner Brüder ums Leben gebracht habe, um sich vor deren An⸗ sprüchen auf den Thron von Birmah sicher zu stellen.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche statistische Amt veröffentlicht in dem kürzlich herausgegebenen Septemberheft der Monatshefte zur Statistit des Deutschen Reichs für 1878 u. a. Ue bersichten über die Bier⸗ brauerei und Bierbesteuerung im Deutschen, Zoll- gebiet während des Etatsjahres 1877/78, während derartige Uebersichten bis einschließlich 1876 für das betreffende Kalenderjahr aufgestellt wurden. Die Vergleichbarkeit der Zahlen der neuesten Veröffentlichung mit denen der früheren Uebersichten ist dadurch aber wesentlich nicht beeinträchtigt worden. Es sind im Gebiete der deut⸗ schen Brausteuergemeinschaft im Jahre 1877/78 im Ganzen 12186 Blerbrauereien im Betriebe gewesen und ist die Zahl derselben gegen 1872, in welchem Jahre sie noch 14 157 betrug, stetig zurückgegangen. Vor⸗ wiegend vermindern sich die kleinen, mangel haft eingerichteten Braue reien, welche den mit größerer Kapitalkraft und deshalb in der Regel auch mit besseren techaischen und merkantilen Hülfsmitteln arbeiten den Gewerksanstalten immer mehr unterliegen. Hauptsächlich ist di Zahl der Brauereien auf dem Lande seit 1872 um 2044 1990, zurückgegangen, während die Abnahme der städtischen Brauereien um 421 850 betragen hat. Dagegen hat die Leistungsfähigkeit sehr erheblich zugenommen; während im Jahre 1872 jede einzelne Brauerei im Durchschnitt 1137 hI Bier produzirte, ist 1877/78 die durchschnittliche Produktion bereits auf 1671 hl gestiegen. Das gesammte Biererzeugniß der Staaten des Reichesteuer⸗ gebiets belief sich in 1877,78 auf 20 360 491 bl (1876: 20 873 379 bh Rechnet man hierzu die Produktion der Staaten mit partikularer Steuergesetzgebung, nämlich: Bayerns einschließlich der Pfalz mit 12 805 377 hl (1876: 12 947 153 bl), Württembergs mit 3 8g 006 hl (1876: 3 662 418 hl), Badens mit 1998 500 hl (1876: 1 950 841 hl) und Elsaß-Lothringens mit 805 136 hl (1876: 706 694 hh, so läßt sich für das ganze deutsche Zollgebiet eine Bierproduktion von 38 946 510 hl annehmen, welche hinter derjenigen des Vorjahres um 293 975 hl zurückgeblieben ist. Von diesem Mindererzeugniß kommen 512 888 bl auf die der Brausteuergemeinschaft angehörchden Staaten und 141 776 hl auf Bayern, während Württemberg eine Mehrpro2 puktion von 216 588 hl, Baden eine solche von 41 659 hl und Elsaß⸗ Lethringen von 96 442 hl nachgewiesen hat. Im Gebiete der Brau⸗ steuergemeinschaft ist die Produktion namentlich in den Provinzen Brandenburg um 241049 bl, Schlesien um s8 093 hl, Rheinland um 80491 hl, sowie im Königreich Sachsen um 186392 hl und im Thüringischen Zoll⸗ und Steu erverein um 93 163 I zurückgegangen und wird dies hauptsäch⸗ lich der andauernd ungünstigen Geschäftslage zugeschrieben. Dagegen soll die Zunahme der Bierproduktion in Württemberg, Baden und Elsaß Lothringen wesentlich durch ungünstigen Ausfall der Wein und Obsternten, welche eine Erhöhung der Preise von Trauben⸗ und Obst⸗ weinen im Gefolge hatte, veranlaßt worden sein.

Was die Beschaffenheit des im Jahre 1877178 innerhalb der Brausteuergemeinschaft erzeugten Bieres betrifft, so wurden im Ganzen 8112136 hl obergähriges Bier (gegen 1876 weniger 414 256 h) und 12248 355 bl untergähriges Bier (gegen 1876 weniger 98 632 hh gewonnen. Das Verhältniß des ersteren zum letzteren war mithin is77‚78 40: 50, im Vorjahre aber 41: 59, hat sich also zu Gunsten des untergäbrigen Biers etwas gebessert. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen von der Biererzeugung 6353 1, um 1,6 1 weniger, als in 1876; in den einzelnen Ver⸗ waltungsbezirken finden hierbei allerdings große Unterschiede k Eine besonders hohe Produktion weisen nach in Preußen die ro- vinzen: Brandenburg (83, 41 pro Kopf), Sachsen (91,5 1, Schleswig⸗ Holstein (6565 I, Hessen⸗Nassau (808 und Hohenzollern (i404 h; ferner das Königreich Sachsen (110,8 M, Hessen (583,4 I, Thüringen (128,0 IM, Braunschweig (75,1 1) und Anhalt (7,9 h, wogegen die⸗ selbe verhältnißmäßig gering war in: . (40,4 I. West⸗ preußen (29,5 1), Pommern (34,1 I, Posen (20,6 1, Hannover (33,0 1, Mecklenburg (43.2 I) und Oldenburg (442 1. er Ver⸗ brauch von Bier läßt sich für die Bevölkerung der Brausteuer⸗ gemeinschaft mit 647 1 auf den Kopf, für das gesammte deutsche Zollgebiet aber mit 90,7 1 auf den Kopf annehmen.

Der Verbrauch an Materialien zur Bierbereitung, soweit dieselben der Steuerpflicht und darum der Kontrole unterliegen, belief sich in 1877178 auf 8012416 Ctr. geschrotenes Gerstenmalz; (146435 Ctr. weniger als in 1876), 301 650 ECtr. geschrotenes Weizenmalz (16 606 Ctr. weniger als in 1876), 319 Ctr. sonstiges Getreide (01 Etr. weniger als in 1876) und 51 892 Ctr. Mal surrogate (14 373 Ctr. weniger als in 1876). Die wichtigsten Surrogate waren 31525 Etr. Zucker aller Art (1876: 40 389 Ctr.) und 10 995 Ctr. Reis (1876: 15 646 Ctr.), welcher letztere hauptsächlich zum Zwecke einer schnelleren Klärung des Bieres verwendet wurde. Ein Vergleich der erzielten Biermengen und der verbrauchten Materialien ergiebt, daß zu 1 hl Bier aller Sorten durchschnittlich 40,9 Pfd. Getreidemal; und Reis (1876: 40,7 Pfd.) und 0,20 Pfd. w (1876: 24 Pfd.) zur Verwendung ge⸗ kommen sind. Der Bruttoertrag Ter im Jahre 1877.78 er- hobenen Brau steuer belief sich für die Brausteuergemeinschaft auf 17493 872 . (54 M pro Kopf, für Bayern rechts des Rheins auf 20 413 184 AM (406 pro Fopf), für Württemberg auf 5 7989 249 M (3,98 e pro Kopf), für Baden auf. 2 343 468 (1,6 M pro Kopf), und für Elsaß Lothringen auf 17581 324 4 (l, 1B SM pro Kopf). Demnach wurde das Hektoliter Bier im Durch⸗ schnitt besteuert im Gebiete der Brausteuergemeinschaft mit 0, 86 M, im réchtsrheinischen Bayern mit 1ů,67 , in Württemberg mit 1,50 S, in Baden mit 213 und in Elsaß Lothringen mit 222 M60 ‚.

Die Menge der Waaren, welche im Jahre 1877 durch das österreichtsch⸗ungarische Zollgebiet durchgeführt wurden, erreichte nach der österreichischen Statistischen Monate⸗ schrift⸗ 7 899 224 Metr. Hiervon entfallen auf die nach dem Gewichte deklarirten Transitogüter 6 875 760 Metr, auf Schlacht und 26. 723 082 Metr. (— 289 233 Stück,, auf Brennholz und Werkhol 2M 232 Metr. ( 25 904 ebm), auf Wasserfahrzeuge 585 Metr.

234 t Tragfähigkeit und auf Landfahrzeuge 2565 Metr. 5 5135 Stück). Die größten Quantitäten lieferten die Tarifs⸗ lassen: Garten und Feldfrüchte mit 3 986113 Metr., Thiere mit 730 58 Metr., Getränke und Eßwagren, mit b0oz 094 Metr., Kolonialwagren und Südfrüchte mit 483 585 Metr.,, Brenn⸗. Bau: und Werkstoffe mit 376 825 Metr, Weben und Wirkstoffe mit 320 465 Metr,, diverse thierische Produkte mit 242 724 Metr, und Metalle mit 298 545 Metr. Hieran reihen sich Arznei⸗, Parfümerie. Farb⸗, Gerbe und chemische Hülfastoffe mit 144 621, Fette und fette Oele mit 140 289, Webe. und Wirk- wagaren mit 127 053, Instrumente, Maschinen und kurze Waaren mit 125 855, Metallwaaren mit 83 016, Garne mit 89 597, Bein-, Holz,, Glas-, Stein und Thonwaaren mit 57 601, Abfälle mit 453 547, chemische Produkte, Farb-, Fett.: und Zündwaaren mit 40 093, Tabak und Tabakfabrikate mit 28 656, Leder, Leder Gummi⸗ und Kürschner⸗ waaren mit A 336, Waaren ohne nähere Bezeichnung der Gattun

mit 23 gö0, Waaren aus Stroh, Bast, Borsten ꝛE, dann Papier un

Papierwaaren mit 17 701, literarische und ,, mit 1756 und Transportmittel mit 31850 Metr. Am belangreichsten war der Eintritt von Durchfuhrwaaren über die Grenze gegen Flanz mit 54,96 , dann kommt der Eintritt aus Deunischland mit 21, 68), Italien mit 10, 87, Triest mit 6620/9, Serbien, Bosnien und