1878 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausw eise deutscher Zettelbanken vom 31. Oktober schließt mit fo enden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 592 125 000 1M oder 2 941 000 S6 weniger als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 601 830 000 M eine Zunahme um 13 614 000 M6 und die Lombardforderungen in Höhe von 78 720 000 M eine solche um 3 gg3 000 M er⸗ kennen lassen; es betrug ferner der Notenumlauf 8a 329 09090 1 oder 14 181 600 60 mehr als in der Vorwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 163 882 000 6 haben sich der Vorwoche n,. um 207 000 M vermehrt, während die an eine Kün ,, ebundenen Verbindlich⸗ keiten mit 50 345 000 6 eine A ach um 1443 000 4 zeigen.

An Stelle des bisherigen Königlich bayerischen Militär— bevollmächtigten, General⸗Majors . welchem das Kom⸗ mando der Königlich bayerischen 1. Feld · Artillerie Vrigade übertragen, ist der Oberst Ritter von Eyl ander, à la suite des Generalstabes und bisher . im Königlich bayerischen Kriegs⸗Ministerium, zum Militärbevollmächtigten ernannt worden.

Der Kaiserliche General⸗Konsul Gillet ist auf seinen Posten nach Konstantinopel zurückgekehrt.

Als Anstifter einer strafbaren Handlung wird nach 5. 48 des Strafgesetzbuchs derjenige bestraft, welcher einen Andern zu der von demselben begangenen strafbaren Handlung durch ꝛc. vorsätzlich bestimmt hat. In Beziehung auf diese . hat das Ober⸗Tribungl durch Erkenntniß vom 17. Oktober d. J. den Rechtssatz ausgesprochen, daß die An⸗ stiftung sich auf einen inviduell bestimmten Thäter und auf eine ö Art nach bestimmte Strafthat beziehen muß; da⸗ ke en ist für die Bestrafung wegen Anstiftung nicht erforder⸗ ich, daß der Anstifter auch die näheren Umstände, unter welchen die That auszuführen sei, ins esondere die Person desjenigen vorgeschrieben haben müsse, gegen welche dieselb- gerichtet werden solle, „weil der Anstifter dieses Alles nicht immer zum Voraus bestimmen kann, es vielmehr in der Regel dem Ermessen des Thäters wird überlassen werden müssen.“

Stettin, 10. November. Auf der Schiffswerft der Stettiner Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft Vulkan“ wurde gestern die dort neu erbaute Panzerkorvette ‚Württem⸗ berg“ vom Stapel gelassen.

Bayern. München, 11. November. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident von Pfretzschner ist von seinem Urlaube aus Italien hierher zurückgekehrt.

Bremen, 9. November. 51 tg.) Die Finanzdepu⸗ tation hat der Bürgerschaft Bericht über das Budget für das Jahr 1879 erstattet. In seiner jetzigen Aufstellung ergiebt das Budget folgendes Resultat: Außerordentliche Einnahmen 46000 M, ordentliche Einnahmen 16961 700 S; Total der Einnahmen 10 107 700 S, Defizit 1 581 662 6, Summa 11 689 362 16. Außerordentliche Ausgaben 904 062 46, ordent—⸗ liche Ausgaben 10785 300 ½, Total der Ausgaben 11 689 3862

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. November. (W. T. B.) Graf Schuwaloff ist heute nach Pest abgereist, wo er einige Tage verweilen wird. Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht den Wortlaut der Proklamation, durch welche eine allge⸗ meine Amnestie für Bosnien und die ö verkündet wird. Die Amnestie erstreckt sich auf alle anläßlich der Okkupation kompromittirte Personen, welche zu ihrer friedlichen Beschäftigung bereits e e , sind oder sich binnen 14 Tagen stellen und Gehorsam zusichern; ferner auf die in Untersuchungshaft befindlichen oder ihre Strafe bereits abbüßenden Personen. Die Amnestie erstreckt sich dagegen nicht auf hervorragende Rädelsführer, die sich bereits in Haft , doch wird auch bezüglich dieser in besonders der Berück⸗ sichtigung werthen . ein Antrag auf Begnadigung gestellt werden. Dieselbe Korrespondenz meldet weiter: Aus Konstan⸗ tinopel: Nach der Pforte aus Seres in Macedonien zu— . Nachrichten haben die Bul garen zwei in Krasna tationirte Compagnien regulärer türkischer Truppen über— fallen und umzingelt und dieselben nach einem 36stündigen Kampfe gefangen nach Harbie geführt. Andere bulgarische Insurgenten griffen Jenifaesst und Gradcanica an und steckten die mohamedanischen Drtschaften Bresnica, Marsca, Polirca und Himnica in Brand, wobei viele Weiber und Kinder umge— kommen sein sollen. Aus Athen, 10. d.: Die Oppositions⸗ partei der Deputirtenkammer hat nicht die Vorlegung der auf die Insurrektion in Thessalien und Epirus bezüg⸗ lichen Alten, sondern die Vorlegung der die Verausgabung von 3 Millionen Drachmen für die Flüchtlinge betreffenden Schriftstücke verlangt. Nachdem Seitens der Regierung die Zusage ertheilt worden, daß dieselben vorgelegt werden soll⸗ ten, erklärte fich die Opposition zufriedengestellt. Es ist nun— mehr gegründete Hoffnung vorhanden, daß das Kabinet Kommunduros, welches die guf die Durchführung des Ber⸗ liner Vertrages gerichtete Politik fortführt, unangefochten bleibt. Aus Bukarest: Die russischen Truppen werden am 17. d. Rumänien räumen und nach Bessarabien zurückgehen.

Wie schon , wurde den Delegationen auch die Schlußrechnung ül er den gemeinsa men Staats en g, der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie für das Jahr 1876 unterbreitet. Demgemäß beliefen sich in dem ge⸗ nannten ,, die Gesammtausgaben auf 122060148 Fl., das Reinerträgniß des Zollgefälles auf 6 459 070 Fl., so daß das Netto⸗Erforderniß UI5 6601 076 Fl., die Quote für die im Reichsrathe vertretenen König⸗ reiche und Länder 79 302 3375 Fl., für die Länder der ungarischen Krone 33 986 716 Fl. betrug. Zur Vorlage gelangte ferner die Rechnung über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie für das Jahr 1857. Demgemäß betrugen die Ausgaben für den laufenden Dienst in diesem Jahre 11353 369 223 Fl., wovon 101 972168 Fl. auf das Srdingrium, 12297 965 Fl. auf das Extraordingrium entfallen. Da die bewilligten Kredite für das Ordingrium 102 294 025 Fl. und 6 das Extraordinarium 12 487 5655 fi betrugen, so ergiebt ich mit Dezember 1877 ein Kreditrest mit 1 21 854 Fl. im Ordinarium, mit 1790 500 Fl. im Extraordinarium, zusammen mit 1 392 355 Fl. Gegenüber den mit 11 Millionen präli⸗

6 Fl, so daß eine Mindereinnahme von 6 280510 Fl. resu Aus Mostar läßt sich die „Pol. Korr.“ unterm 31. Oktober schreiben: SFeldmarschall⸗Lieutenant Baron Jovanovic hat, in treuer Be⸗ folgung seiner In sruktionen, mit dem Augenblicke der Ueberschrei⸗ tung der dalmatinischen Grenze den großen Grundsatz von gleichem Rechte für Alle proklamirt, und seitdem geschah thatsächlich nichts, was demselben auch nur in vereinzelten Fällen den geringsten Ab⸗ bruch gethan hätte. Der von allem Anfange an ergebene Katholik, der anfänglich schwankende, weil durch längere Zeit irre ge⸗ führte griechisch Orthodoxe, so wie der von Haufe aus miß⸗— trauische Mohamedaner alle diese verschiedenen Ele⸗ mente wurden bald überzeugt, daß der wirksame Schutz, den Macht, gepaart mit Ger echtigkeit, gewähren kann, ihnen allen in leichem Maße zugute kommt und daß ihr ureigenes Interesse es 661 gebietet, mit Loyalität und Vertrauen den Intentionen der Befreier entgegenzukommen. Die mohamedanischen Flüchtlinge kehrten aus Bosnien in ihre Heimath zurück, und die christlichen In⸗ surgenten aus der Herzegowing suchten mit herzlicher Freude wieder ihre Berge auf. Den völlig Mittellosen wurde materlelle Hülfe ge⸗ währt, die Fähigeren erhielten einträgliche Posten. Allen wurde die Bahn zur ökonomischen, intellektuellen und bürgerlich⸗sittlichen Restauration eröffnet. Es giebt faktisch keinen Schmollenden, keinen Unausgesöhnten in der Herzegowina mehr.

Die gewesenen Chefs der Insurrektion, welche an der Spitze ihrer Bataillone die Waffen streckten und der neubegründeten Autorität in aufrichtiger Weise huldigten, wurden, je nach ihrer e ige mit öffentlichen ehrenvollen Aemtern betraut. Wer von den

oham edanern um eine Anstellung petitionirte, wurde ebenfalls nach Möglichkeit herücksichtigt. Seit vier Jahrhunderten ereignete es sich zum ersten Male, daß die Eingeborenen Antheil an den öffentlichen Angelegenheiten nehmen, und diese Thatsache allein genügte, um den eingetretenen großen und heilsamen Wechsel der Dinge in seiner ganzen Bedeutsamkeit der Bevölkerung vor Augen zu führen. Auch verkennt diese die Wohlthat der neuen Situation nicht, und aus allen Gemeinden wurden spontan Gesuche an den Kommandanten abgeschickt, dertselbe möge der Dankbarkeit des Volkes an den Stufen des Allerhöchsten Thrones Ausdruck geben. Wenn es materiell mög— lich wäre, gingen Hunderte von Deputationen an das Kaiserliche Hoflager ab.“ .

Pest, 11. November. (W. T. B.) In der heutigen 566 des Finanzausschusses der Reichsraths⸗ delegation erklärte der Kriegs-Minister, daß ein Armee⸗ Ober⸗Kommando gegenwärtig nicht mehr bestehe, wohl aber fungire ein General-Inspektor. Demselben stehe kein Recht zu, Befehle zu ertheilen, er unterbreite die Berichte unmittelbar dem Kaiser, welcher dieselben dem Kriegs⸗Ministerium zur weiteren Veranlaffung zuweise. Die verfassungsmäßige In⸗ . . Kriegs-Ministeriums sei demnach vollkommen gewahrt.

Wie die „Pester Korresp.“ meldet, wird Graf An⸗ drassy morgen in dem Aus schusse für die Auswärtigen Angelegenheiten der ung arischen Delegation einige Auf⸗ klärungen über die gegenwärtige politische Lage geben, soweit dies zur vorläufigen Orientirung über den Stand der Dinge erforderlich ist. Ein umfassendes Exposé über die die prientalische Frage betreffende Politik der Regierung wird Graf Andrassy im Plenum der Delegation geben.

erungspartei davonge⸗

Großbritannien und Irland. London, 12. No⸗ vember. (W. T. B.) Der frühere Vizekönig von Indien, Lord Norxthbrook, hat sich bei einer in Win chester ge— haltenen Rede dahin geäußert, daß die vielbesprochene Rek⸗ tifikation der . Indiens sich voraus⸗ sichtlich auf eine permanente Okkupation von Quettah be— schränken werde.

Frankreich. Paris, 9g. November. (Fr. 36. In der eutigen Sitzung der Deputirtenkammer gelangte der ericht des Hrn. Spuller über das Budget des Mini⸗

steriums des Aeußern zur Vertheilung. Der vom

Budgetausschuß für dieses Ressort festgestellte Kredit beläuft

sich auf 12 839 300 Fr., d. i. 19 5530 Fr. mehr als im Vor⸗

jahre. Die Wendung der Dinge im Orient hat dem Auswär⸗ tigen Amte einige Mehrausgaben zugezogen, so wird an

Stelle des bisherigen General-Konsuls in Bukarest mit

40 000 ein Gesandter mit 50 000 Fr. Gehalt, in Belgrad

ein Missionschef mit 30 000, in Montenegro, sei es in

Cettinje oder in Antivari, ein Geschäftsträger mit

22900, in Sofia (Bulgarien) ein diplomatischer Agent mit

20 0900, in Philippopel (Rumelien) statt eines Vize⸗Konsuls

ein Konsul mit 16000 Fr. Gehalt angestellt, ferner werden

in Rustschul, Widdin, Varna und Burgas Vize⸗-Konsulate von

10⸗ bis . errichtet, endlich ist in Larnaka, auf der Insel

Cypern, ein Konsulat mit 180060 Fr. Gehalt wieder hergestellt

worden. Auch in Japan und auf der afrikanisch en Küste

. einige neue Vize Konsulate entstehen, wogegen andererseits as Konsulat in Jassy mit 20 000 Fr. in ein Vize⸗-Konsulat

mit 19990 Fr. Gehalt umgewandelt wird. Die Bezüge des

französischen Botschafters in Konstantinopel werden von

110900 auf 130 0900 Fr. erhöht. Schließlich dringt der Aus⸗

schuß noch auf einige Verbesserungen der Redaktion des amt⸗

lichen „Annuaire diplomatique.“

Spanien. Madrid, 11. November. (W. T. B.) Bei der heute wegen Mordversuchs auf den . geführten Gerichts verhandlung wurde vom Staatsprokurator die Verhängung der Todesstrafe über den Attentäter, vom Ver⸗ theidiger eine nochmalige Wiederaufnahme des Prozeß⸗ verfahrens beantragt. Eine Entscheidung des Gerichtshofes liegt noch fig vor.

12. November. (W. T. B.) Die marokkanische Regierung hat der spanischen Regierung die Mittheilung pe hr daß sie den Familien der ermordeten spani⸗ chen Unterthanen eine Geldentschädigung zahlen und der spanischen Flagge Genugthuung verschaffen werde.

Italien. Rom, 11. November. (WB. T. B.) Die italienjschen Delegirten für die Verhandlungen über einen neuen wn n g n mit Oesterreich begeben sich morgen nach Wien, nachdem die österreichische Re⸗ gierung nunmehr mitgetheilt hat, daß sie zur Wiederaufnahme

minirten Zollgefällsüberschüssen betrug der faktische Erfolg

.

der Verhandlungen bereit sei. Bei der Deputirtenwahl

teren wurde nur Car⸗

in Clusone hat Roncalli 330, der neue Kriegs-Minister Bonelli 257 Stimmen erhalten, so daß eine engere Wahl nothwendig ist. Der „Diritto“ hebt mit Bezug auf dieses

Wahlergebniß hervor, daß Bonelli die gedachte Stimmenzahl

erhalten habe, obschon er sich nicht um das Mandat beworben habe und bei der Kürze der Zeit zu seiner von den Wählern proklamirten Kandidatur nicht einmal seine Zustimmung habe ertheilen können.

12. November. 6 T. B.) Von Seiten der Be⸗ hörden in Mailand sind Maßregeln ergriffen worden, um zu verhindern, daß die aus Deutschland auswandernden Mitglieder der Internationalen diese Stadt zum Centrum ihrer Proxaganda machen, wie dies beabsichtigt zu sein scheint.

wei deutsche, ein französischer und zwei österreichische Sozia⸗ listen sind ausgewiesen worden. Die Meldung, daß vor der Ankunft des Königs und der Königin in Bologna gegen 100 Personen, als Präventivmaßregel, verhaftet worden seien, wird als übertrieben bezeichnet. ie Polizei hat nur, unter Verantwortung des Quästors, einige Verhaftungen vor⸗ genommen. Der Minister Pessina hat gestern den Eid auf die Verfassung abgelegt.

Türkei. Konstantinopel, 11. November. (W. T. D Midhat Pascha ist zum General⸗Gouverneur von Syrien er⸗ nannt worden. = Der Ministerrath hat die Antwort der Pforte auf die griechische Note, in welcher die Ernennung von Delegirten für die Berichtigung der griechisch⸗türki⸗ schen Grenze verlangt wird, , n. Dem Vernehmen nach ist der Beschluß des Ministerrathes ein dem Verlangen Griechenlands günstiger und dem Sultan bereits vorgelegt. In Bourgas treffen fortgesetzt russische Truppen ein.

Serbien. Belgrad, 11. November. (W. T. B.) Die Deputirtenwahlen sind beendigt; es sind größtentheils liberale, der Regierungspolitik günstige Kandidaten gewählt an gl. In Belgrad wurden zwei liberale Abgeordnete gewählt.

Amerika. Washington, 11. November. (W. T. B.) Eine an den amerikanischen Gesandten zu London gerichtete Depesche des Staatssekretärs des Aeußern, Ewarts, vom 27. September, führt die Gründe im Einzelnen auf, welche den Kongreß und die Regierung der Vereinigten Staaten das Urtheil des Schiedsgerichts von Halifax in der k . für nicht gerecht und zu weitgehend ansehen lassen. Ferner spricht der Minister darin die Ansicht aus, daß die Kommission die Grenzen der ihrer Berathung unterstellten Frage über⸗ schritten habe, und gelangt zu dem Schluß, daß die Fischerei⸗ frage nach wie vor der Entscheidung der beiden Regierungen von England und den Vereinigten Staaten unterbreitet bleibe, da dieselben durch das Urtheil der Kommission nicht für ge⸗ bunden erachtet werden könnten. Die Depesche sordert schließ⸗ lich zu einem freundschaftlichen Austausch der Ansichten über diese Frage auf.

Nr. 45 des ‚Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Geschäftsregulativ für die auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie gebildete Reichs kommifsion; Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münz- und Ba ntwesen: Ueber⸗

cht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Goldanfäufe der eichsbank. Zoll- und Steuerwesen: Befugniß eines Steueramts. Konsulatwesen: Todesfall.

Nr. 23 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Gesetz-Sammlung und im Reichszesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Indirekte Steuern: Ausführung des Gesetzes, betreffend den Spielkartenstempel. Gesetz, betreffend den Spielkartenstempel. Bekanntmachung zur Ausführung dieses Ge⸗ setzes. Instruktion für die Erhebung, Verrechnung und Kontrolli= rung des Spielkartenstempels. Verzeichniß der zur Abstempelung von Spielkarten dauernd befugten Zoll! und Steuerstellen. Per⸗ sonalnachrichten.

Statistische Nachrichten.

Nach den Veröffentlichungen des Kaiserlichen statistischen Amts im Septemberheft der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1878 geben wir im Nachfolgenden eine Zu— sammenstellung der Verunglückungen deutscher See⸗ schiffe in den Jahren 1873 —= 1876, soweit dieselben zur amt lichen Kenntniß gekommen sind:;

Zabl der ver⸗ Tragfähigkeit Zahl der Be. Zahl der ver⸗ unglückten Schiffe. derselben. satzung, ,. Passagiere ꝛc. nen Menschen⸗

leben.

38 242 Reg. Tons 1716 297

34 479 (. 1353 282

1 38 186 ö 1886 580

ile, 49 715 ö 1898 530 Der Bestand der registrirten deutschen Seeschiffe am 1. Januar 1876 betrug 4745 Dampf⸗ und Segelschiffe, so daß also im Laufe des Jahres 1876 4,‚4 oo dieser Schiffe durch Seennfälle verloren ge— gangen sind. Die größte Anzahl derselben (63) war in der Provinz Pommern heimathsberechtigt, demnächst im westlichen Theil der Provinz Hannover (35), in Mecklenburg ⸗Schwerin (29) und in der Provinz Preußen (26). Im Verhältniß zu der Zahl der Seeschiffe der einzelnen Küstengebicte trifft der größte Verlust die Provinz Preußen mit 10,2 9 aller dort beheimatheten Schiffe, demnächst das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin mit 7,1 und die Provinz Pommern mit 6.1 0/soJo. Den verhältnißmäßig geringsten Verlust hatte die freie Stadt Bremen, welche nur 1,2 ö ihres Bestandes durch Seeun fälle einbüßte. Die bei, Weitem größte Zahl der Seeunfälle entfiel auf Reisen von Ostseehäfen nach Nordseehüfen und umgekehrt, demnächst auf Reisen zwischen Nordseehäfen und auf Reisen zwischen Ostseehäfen. Im Verhältniß zur Anzahl der Reisen aber ver⸗ unglückten am häufigsten Schiffe guf Reisen zwischen enuro— pälschen Häfen und Häfen an der Westküste Afrikas, einschließ⸗ lich der Häfen des Kaplands, dann auf Reisen zwischen Ost⸗ und Nordseehäfen und guf Fahrt, welche zwischen Europa einer—⸗ und den Häfen des mexikanischen Golfs und der westindischen Inseln andererseits stattfanden. In den einzelnen obengenannten Jahren kamen Verunglückungen deutscher Seeschiffe u. a. vor: im Weißen Meer und Eismeer (1873 und 1874 je 3 Sch., 1875 und 1876 je 1 Sch.), in der Ostsee und im , . (1873: 49, 1874: 31, 1875: 43, 1876; 49), in der Nordsee einschließlich der Meerestheile zwischen den friesischen Inseln und der Küste, fowie der Elb⸗, Weser und Emsmündungen und des Elbreviers (1873: 63, 1874: 56, 1875: 78, 15376: 90, im englischen Kanal einschließlich der Seilly⸗Inseln (1873 und 1874 je 4, 1875: 5, 1876: 3), im Bristol⸗Kanal und den Gewässern zwischen Großbritannien und Irland (1873: 6, 1874, 1875 und 1876 je 2), im Mittelländischen und Schwarzen Meere (1873: 2, 1874: 1, 1875: 0, 1876: 2), im atlantischen Ozean (1873:

1 1874 . . 164

29, 1874: 43, 1875: 26, 1876: 40, im indischen Ozean (1873; 7, 1874: 1, 1815: 3, 1876; 1). Ganz unbekannt ist der Ort des Un falls geblieben 18735 bei 6, 1874 bei 8, 1875 bei 4 und 1516 bei

3 Schlfffen.

(Stat. Korr) Wie in anderen Ländern, so sind auch in einigen deutschen Staaten die Betriebsbeamten der Eisenbahnen un längst einer Untersuchung auf Farbenblindheit unterworfen worden. Vie Resultate liegen noch nicht vor. Inzwischen dürfte es von Interesse sein, den Umfang dieser krankhaften Erscheinung, soweit sie bißher statsstisch festgestellt ist, etwas näher kennen zu lernen.

Ein am 15. November 1875 zu Lagerlund stattgefundenes Eisen⸗ bahnunglück, welchetz durch das falsche Verständniß huntfarbiger Signale herbeigeführt worden war, bewog die Direktion der schwedi⸗ schen Staatsbahnen auf Antrag des Prof. Holmgren, einer der gründlichsten und bedeutendsten Forscher auf dem fraglichen Gebiete, sämmtliche beim Betriebe angestellten Eisenbahnbeamten auf Farben · blindheit hin prüfen zu lassen und Diejenigen, welche an dieser Krankheit litten, vom Betriebe zu entfernen.

Diese Untersuchungen bestätigen nur zu sehr die von den Ge⸗ lehrten schon mehrfach ausgesprochene und durch spontane Prüfungen bisher nachgewiesene Ansicht, daß das Vorkommen der Farbenblindheit viel verbreiteter sei, als man gewöhnlich meine. Es stellte sich heraus, daß unter 100 Menschen durchschnittlich 4 sind, die daran leiden.

Das Vorgehen der schwedischen Behörden hatte zur Folge, daß auch in anderen Ländern die Eisenbahn : Direktionen dem Farben sinne ihrer Beamten mehr Aufmerksamkeit schenkten, und so liegen jetzt aus Finland, Dänemark und den Niederlanden Mittheilungen , welche sämmtlich die in Schweden gefundenen Resul⸗ tate bestätigen. .

In den Vereinigten Staaten von Amerika sind schon 1862 und auch später noch an Rekruten sehr ausgedehnte Prüfungen in dieser Richtung angestellt worden; indeß der neueren Zeit und deutschen Gelehrten war es vorbehalten, eine Systematik der Untersuchungen herbelzuführen und hierdurch nicht blos verschiedene Grade, sondern auch verschiedene Arten von Farbenblindheit zu entdecken. =

Wir geben im Folgenden eine Zusammenstellung der hauptsäch2 lichsten Untersuchungöreihen, die bisher zur Feststellung der Farben⸗ blindheit ausgeführt worden sind.

Anzahl davon t der waren Stand oder Beruf der Unter⸗ farben⸗ Untersuchten.

far blisz gien hubeamt J isenbahnbeamte. 5 3. ö 75 4 Schreiber. 65 24 Heizer in einer Gasanstalt. 148 56 Arbeiter. 155 19 Schüler. 1250 55 Eisenbahnbeamte. Soldaten.

386 109 Seeleute.

268 105 j . ö 1 Rekrut Vereinigte Staaten.. 831 ekruten. Vereinigte Dozenten und Studenten. Soldaten.

ö J 26g 4 . 53 ö K Eisenbahnbeamte. Dänemark.. 1934 31 ö

266 13 Menne, 2300 1652 ö J // 1260 60 ö ; Seele rte.

terreich.. 1312 63 Fe n e ; 400 24 Eisenbahnbeamte. Schüler.

' . 2761 76

Dies giebt , , 26 294 untersuchte Personen, unter denen sich 1211 Farbenblinde, also 46 ½ fanden. Der Prozentsatz schwankt sehr, wie schon ein flüchtiger Blick auf obige Zahlen lehrt, und wie es bei den wenig umfassenden, darum zufälligen Einflüssen zu sehr ausgesetzten Beobachtungsreihen leicht erklärlich ist. Ein Zusammen—⸗ hang zwischen der Häufigkeit der Farbenblindheit und der Natio— nalität oder dem Berufe der Untersuchten ist aus obigen Angaben jedenfalls zur Zeit noch nicht nachzuweisen. Läßt man einige der französischen Prüfungsreihen, die von unzulänglich geübten Beamten ausgeführt waren, weg, so findet man als wahrscheinlichste Zahl für die Häufigkeit des Vorkommens der Farbenblindheit 3.6/0.

Eines höchst merkwürdigen Umstandes ist noch Erwähnung zu thun; es hat sich nämlich bei Untersuchungen von Frauen und Mädchen auf Farbenblindheit ergeben, daß dieselbe beim weiblichen Geschlechte zu den größten Seltenheiten gehört; von 2368 Unter suchten war nur eine unfähig, die Farben Roth und Grün“ von einander zu unterscheiden. Diese Farbenverwechselung ist aber die⸗ jenige, welche am häufigsten bei den Farbenblinden angetroffen wird.

Das Königlich bayerische statistische Bureau bringt in seiner Jin r ff (redigirt von dem Vorstande Dr. Georg Mayr, Kommissionsverlag von A. Ackermann in München) im ersten und jweiten Hefte (Januar Juni) des zehnten Jahrgangs (1878) ein Diagramm (erläuternde Zeichnung) der bayerischen Be⸗ , . ewegung im letzten halben Jahrhundert von 1825726 bis, 1874s75. Für die Cheschließungen (rothe Linien), Sterbefälle (schwarze . und Geburten (grüne w bei letzteren auch noch speziell für die unehelichen (gelbe Linien) und die Todtgeburten (braune Linien) sind sowohl die ab soluten, als die relativen, durch Vergleichung mit, der Be— gal ft ns gefundenen Zahlen in diesem Diagramm graphisch dar⸗ gestellt. ö Wir entnehmen demselben folgende Daten: 1) Geburten (relative Zahlen auf 1000 Einwohner): 182526 345, 1826/27 Ia, 4. 1827 583 34.3, 1825/35 350, 1529,30 34,1, 1836 / 1 340, 1831,32 33,8, 1832133 34,8, 1833/34 35, 8, 1834135 36,5, 1835/36 35,8, 1836/37 34,8, 1837/38 34,3, 1838/39 35,4, 1839/40 35,5, 1840/41 35,6, 1841/42 36,6, 1842/43 35,5, 1843/44 33.90, 184445 36,9, 1845/46 35,5, 1846/47 33,5, 1847/48 32,8, 1848/49 3759, 1849/50 35,8, 1850/51 35,9, 1851/52 34,0, 1852/53 33,0, 1853/54 34,B9, 185455 31,8, 1855/56 33,9, 1856/57 35.9, 1857/58 35,9, 1858/59 35,8, 1859/60 35,5, 1860/61 34,9, 1861/62 35,2, 1862/63 37.32, 1863/64 38,3, 1864/65 382, 1865/66 38,5, 1866767 38,8, 1867/68 39,0, 1868/69 39,5, 1869/70 413, 187071 385, 1871/72 402, 1872/78 41,8, 1873/14 42,3, 1874/75 43,0. Die meisten Geburten weist das Jahr 1874575 (43,9) auf, während die geringste Zahl derselben auf das Jahr 185455 (z1, 8 fällt. Die Zahl der uneh elich geborenen Kinder schwankt zwischen 5 (auf je 1000 Einwohner); die höchste Zahl erreicht das Jahr 1864/65, während von da dieselbe bis auf 5 im Jahre 1874/75 sinkt. Die in diesem Zeitraum todtgebore⸗ nen Kinder differlren nur wenig von 05 —1,5 (von je Taufend Ge⸗ burten); die Zahl derselben stellt sich also im Durchschnitt auf 1 von l000. Was nun die GeschlechtsLverbältnifse der Kinder anlangt, so kommen in diesem Zeitraume auf je 100 Mädchen 105,2 bis 10.3 Knahen; die Zahl der Knaben ist daher eine überwiegende.

2 Eheschließun gen. (Relative Zahlen auf öh Einwohner). 1825/26 6,3, 1826,27 7.9, 182728 7.3, 1828/29 6,9, 1829/30 62, 183031 6,5, 1831/32 6,5, 1832/33 6,7, 1833,34 69, 1834535 6,5, 1835,35 6,2, 1836/37 63, 1837138 6,6, 1838/39 6,5, 183940 6.5, 1840/41 6,6, 1841/42 6,5, 1849,43 6,5, 1843/44 6,5, 1844/45 6,4, 1845/46 63, 1846s47 6,6, 1847,48 6,5, 1848/49 6,5, 1519/50 66, 1850/51 6,7,

2,

Lan d.

n

5 7 5 1551/53 63, 185/053 671, 1565 / 33 5g, 135455 6, 1555166 gz, 185 6/567 —= 63, 1555s53 sz, isö3 53 85

1861/6 74, 1862,63 8,2, 1863,64 83, 1864.65 8,4, 1865/66 8,72, 1866,67 9,0, 1867768 7,9, 1868/69 12,2, 1869/70 8,5, 1870,71 6,9, 1871572 102, 1872/73 10,0, 1873/74 90, 1874s786 8,,. Die Zahl der Eheschließungen zeigt vom Jahre 1825/26 bis zum Jahre 1862,63 wenig Unterschied; von da steigen dieselben bis zum Jahre 1868 / 69, wo e die höchste

1859,60 7,2. 1860/61 6,9,

ö 9 9 9

86h (12.2) erreichen, und fallen dann allmahlich bis auf 8,8 im

ahre 1874/75.

9 Sterbefälle. (Relative Zahlen auf 1000 Einwohner.) 1825/26 27,8, 1826/27 26,5 1827/28 26,5, 1828/29 28,2, 1829/30 27,8, 1830/31 2634, 1831/32 29,1, 1832/33 29 0, 1833/34 31,2, 1834/35 29,4, 1835/36 29,5, 1836/37 31,3, 1837/38 28,2, 1838/39 28,1, 1839/40 29,3, 1840/41 29,4 1841/42 30,4, 1842/43 29, 9, 1843/44 28,1, 1844/45 28,0, 1845/46 27.38, 1846/47 28,8, 1847/48 29,2, 1848/49 28,1, 1849/50 28,1, 1850351 29,1, 1851/57 29 0, 1852/53 29,3, 1853/54 30 0, 185455 28,1, 1855/56 27,5, 1856/57 29,1, 1857/58 29,4, 1858/59 29,5, 1859/60 26,8, 1860/61 29,2, 1861562 29,0. 1862/64 29,5, 1863/64 30,5, 1864/65 31,9, 1865/66 31,3, 1866/67 30,8, 1867/68 320, 1868/69 32,8, 869/70 32,7, 1870,71 3555, 1871/72 33 0, 1872/73 32,8, 1873/74 31,8, 1874/75 33,2. Die meistin Sterbefälle waren im Jahre 1879/71 (35,5) in Folge des französischen Krieges, und die wenigsten im Jahre 1836/31 (26,4 zu verzeichnen.

4 Das Diagramm giebt außerdem noch die Roggenpreise an der Landshuter Schranne (pro Hektoliter) an: 1825/26 4, 50 M, 1825/27 4,40 M, 182712838 4,90 S, 1828/29 8,2 MA, 1829/30 8,35 4M 1830/31 7.2 , 1831/32 90 M½, 1832/33 9,2 ½ , 1833/34 5,5 MS , 1834/35 6,1 MS, 1835/36 5,4 Ss, 1836637 40 M, 1837/38 3,8 , 1838/39 5,5 MS, 1839/46 68 4M, 1849/41 7,2 M, 1841/42 6,3 AM, 1342/45 6, 2 , 1843/44 9,0 M, 184445 10,7 A, 1845/4358 12,3 Mt, 1846/47 146 ½ , 1847/48 15,3 M, 1848/49 7,2 AM, 1849/56 5,0 1½, 1850751 5, M, 185157 8,5 M, 1852/53 12,8 6, 1853154 14,3 ÆS6, 1854/j55 18,50 Æ , 1855/56 160 606 1856557 11,3 M, 1857158 11,4 M1, 1858/59 8,3 46, 1859/60 7,5 S, 1860/61 10,2 M, 1861562 10,5 M1, 1862/63 12,0 16, 1863/64 9,2 M, 1864/60 80 AM, 1865/66 7,5 4M, 1866/67 9,5 M, 1867/68 12,9 MS, 1868/69 13,2 6, 1869/70 9, S S, 1870/71 102 AM, 1871572 11,5 A6, 1872555 13,5 M, I873 74. 115,4 M6, 1854/75 163 M . Der höchste Roggenprteis wurde im Jahre 1854s55 mit is, 50 A, und der niedrigste 1837/38 mit 3.3 S per Hektoliter gezahlt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Nach fast einjähriger Pause ist soeben das 14. Heft des Generalstgbswerkes über den Krieg von 1870/71 (E. S. Mittler u. Sohn, Königliche , , Berlin) erschienen, welches einen ereignißschweren Abschnitt desselben, die Zeit von Ende November bis Mitte Dezember 18790 in der dem Werke eigenen prunklosen und wahrheitsgetreuen Weise darstellt. Die von den Deutschen während dieses Zeitraums auf immer ausgedehnteren Kriegsschauplätze, im Norden, Süden und Osten von Paris geführ—⸗ ten Kämpfe gelten sämmtlich der Sicherung der Einschlie⸗ ßung von Paris.“ Im Norden erficht die J. Armee beim Vor— rücken auf Rouen durch schnelles und kräftiges Eingreifen der Truppen den Sieg bei Amiens (27. November) gegen einen an Zahl über⸗ legenen Feind; die Festungen La Fare, Diedenhofen und Montmedy kapituliren. General v. ,,, will bereits seine Truppen in einer Centralstellung sammeln, als neu auftretende französische Streitkräfte an der Somme ihn zu neuen Operationen nöthigen.

Im Südosten, bei Dijon und in der Cöte d'or, führt General von Werder einen durch Terrain und ungünstige Witterung äußerst anstrengenden kleinen Krieg gegen die Freischaaren Garibaldis, die er bis Autun verfolgt, und deckt dadurch die linke Flanke un⸗ serer Il. Armee an der Lotre, gegen welche sowohl bei Bourges (I. Loire⸗Armee unter Bourbaki) als bei Beaugency (II. Loire⸗Armee unter Chanzy) sich neue französische Armeen sammeln. Die letztere drängt der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, obwohl an Truppenzahl ihr vierfach unterlegen, nach zähen und besonders für das J. Bayerische Corps blutigen und rühmlichen Kämpfen (8 10. Dezember, Schlacht bei Beaugeney) bis an den Loir zurück. Da sich General Chanzy weiteren Kämpfen entzieht, so kehrt Prinz . Carl, der der se, , , e, des Großherzogs ge⸗

olgt war, mit seiner Hauptmacht nach Orleans zurück, um dem gleichzeitig drohenden Vorrücken Bourbakis auf Paris entgegen⸗ zutreten (17., 18. Dezember). Zu Ende dieses Abschnittes stehen also in weitem Kreise rings um Paris die deutschen Streitkräfte bereit, die neuen Armeen, mit welchen Frankreich zum letzten Mal unsere Einschließung von Paris zu durchbrechen hofft, zurückzuweisen.

Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Per⸗ sonenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 nebst den dazu ergangenen Ausführungsverordnungen, Instruktionen und Entscheidungen des Bundesraths und der preußischen Ministerien“, nach den Ministeriglakten bearbeitet und herausgegeben von Wohlers, Geh. Ober⸗Reg. Rath, vortr. Rath im K. Pr. Ministerium d. Innern, Mitglied des 1 . f. d. Heimathwesen. Berlin, Franz Vahlen. (Kart. Preis S 2,40.)

Die vorliegende Bearbeitung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe⸗ schließung hat sich zum Ziele gesetzt, die zu dem Gesetze von dem Bundetzrathe bezw. dem Reichs ⸗Justizamte und von den preußischen Central Aufsichtsbehörden erlassenen, zerstreut an ve schiedenen Orten abgedruckten Ausführungsverordnungen, Instruktionen und Entschei⸗ dungen in systematischer, thunlichst gedrängter Gestalt mit dem Ge⸗ egg. selbst zusammenzustellen und bietet insbesondere dem preußi⸗ chen Standesbeamten zu billigem Preise und in handlicher Form eine gedrängte Darstellung des Rechtszustandes, wie er durch die Entscheidungen der Centralbehörden anerkannt wurde. Die Schrift herrührend von durchaus sachkundiger Stelle und bearbeitet nach den Ministerialakten bietet somit in besonderem Maße Gewähr für ein zuverlässiges und vollständiges Handbuch für die Praxis.

„Deutsches Eheschließungsrecht“ nach amtlichen Ermitte⸗ lungen als Anleitung für die Standesbeamten, bearbeitet von Dr. Adolf Stölzel! Geh. Qber-Justiz. u. vortr. Rathe im Justiz— Ministerium zu Berlin. Dritte Auflage. Neue unveränderte Aus. gabe. Berlin, Franz Vahlen. (2 AM) ; —ᷓ

Von diesem in demselben Verlage erschienenen, seiner Zeit den Standesbeamten bezüglich des materiellen Eherechts an Stelle einer förmlichen amtlichen Li gr stichn von Seiten der Ministerien empfoh⸗ lenen Buche liegt wieder eine neue Ausgabe vor. Dieses Handbuch enthält das gesammte auf Reichs oder Landesgesetz e, mate⸗ rielle Eheschließungsrecht, das Dispensationgwesen, Angaben der Ge— sichtspunkte, nach welchen die zur Eheschließung gesetzlich nothwen-⸗ digen Erfordernisse zu ermitteln sind; und einen Anhang über außer deutsches Eheschließungsrecht. Die Zusammenstellung enthält somit in knappster Form Alles, waß der Standesbeamte von materiellen Rechtebestimmungen bei der Cheschließung zu beobachten hat.

Gleichfalls im Verlage von Fr. Vahlen ist erschienen: U

„Deutsche Reichskonkurs ordnung“, erläutert von G. von Wilmowski, Justiz⸗Rath. (7,50 M6) ; Der, Verfasser dieses Kommentars ist als Konkursverwalter bei dem hiesigen Stadtgericht beschäftigt und war zugleich Mitglied der Reichskommission, welche den, dem Reichstage vorgelegten und mit nur geringen Aenderungen angenommenen Entwurf der auch für die Konkursordnung wesentlichen Reichs- Civilprozeß⸗Ordnung re⸗ digirt hat. Diese theoretische und praktische Erfahrung des Ver⸗ . hat in dem vorliegenden Werke umfassende Verwerthung ge⸗ funden. Dasselbe zerfällt in drei Haupttheile, Zunächst ist dem Kommentar selbst eine Einleitung vorausgeschickt, welche einen ge⸗ schichtlichen Ueberblick über die Entwickelung des Konkursrechtes und des Konkursverfahrens giebt, alsdann folgt der Kommentar in An— merkungen mit einer, jedem einzelnen Titel in präziser Weise und bequemer Form vorangeschickten Uebersicht, die besonders geeignet ist, das Studium der Materie zu erleichtern. Diesen zum Verständniß des Gesetzes gebotenen Einführungen schließt sich ein sorgfältig ge⸗ arbeitetes Sachregister an. Der Verfasser ist mit Kenntniß und selbständigem Urtheil an seine Aufgabe herangetreten und überall bestrebt gewesen, den reichen Stoff in seinem Zusammenhang mit dem

Rechtssystem klar zu legen Dabei wird vornehmlich das preußische Recht ins Auge gefaßt. ;

Aus demselben Verlage liegt noch eine kleine Schrift vor, be⸗ titelt: Das Verfahren vor den Amtsgerichten, nach der Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, an einem . dar⸗ gestellt· von Herm. Meyer, Obergerichts Rath in Celle. (Preis 809 3.) Der Verfasser behandelt das Verfahren vor den Amtsgerichten und gieht unter Zugrundelegung eines fingirten Rechtsfalles eine allgemein verständliche Darstellung des neuen, mit dem J. Oktober 1879 für die Amtsgerichte in Kraft tretenden Geschäftsganges. 6 bildet gewissermaßen eine Fortsetzung der Schrift desselben Verfassers: Der Prozeßgang nach der Civilprozeßordnung an einem Rechtsfalle dar⸗ gestellt. Beide Schriften vereint werden die Orientirung in der neuen Prozeßordnung erleichtern und deren Verständniß fördern.

Im Verlage von Edwin Schlömp in Leipzig erschien: »Olrmpia, eine Wanderung durch den Peloponnes. (1877378) von Fritz Wernick. Um die Ergebnisse des letzten Arbeitswinters vermehrte Auflage., 166 Bogen 80. Mit 2 Ansichten vom Zeus⸗ tempel und einer Karte vom Ausgrabungsterrain. Preis 3 M, ele⸗ gant gebunden 4 MM

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Firma Wiegan dt, Hempel K Parey hierselbst, Verlags⸗ buchhandlung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwesen hat soeben einen neuen illustrirten Katalog ausgegeben, welchen sie gratis und franko an Jedermann versendet, der ihn verlangt. Der Katalog enthält die Titel von über 300 Büchern und Zeitschriften, mit zahlreichen guten Illustrationsproben. Unter den Verfassern der verschiedenen Werke befinden sich viele Autoritäten auf dem Gebiete der landwirthschaftlichen, gärtnerischen ꝛc. Literatur.

Gewerbe und Handel.

Das bayerische Gewerbemuseum in Nürnberg hat, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, von dem französischen Unterrichts—⸗ Ministerium ein sehr werthvolles Geschenk erhalten: eine techno⸗ logische Sammlung nebst mehreren fertigen Stücken aus der be⸗ rühmten Porzellanfabrik in Säevres.

Der bleibende Ausschuß des Deutschen Handels tages hatte am 13. Ottober v. J und 16. Mai d. J. beschlossen, eine Enquete über den Einfluß der Gefängnißarbeit in ihrer Rückwirkung auf die gewerbliche und indu⸗ strielle Pfnrivatarbeit zu veranstalten. Nachdem die Handels- kammern das erforderliche Material gesammelt und sich gutachtlich über die pe. geäußert hatten, hat die von dem bleibenden Ausschuß berufene Komm ission in den Tagen vom 26. bis 28. September d. J. unter Theilnahme von Vertretern des Reichskanzler⸗Amts, der preu— ßischen Ministexien des Handels, der Justiz und des Innern, sowie der Königlich sächsischen und württembergischen Regierung die Frage eingehend erörtert und demnächst dem bleibenden Ausschuß ein aus⸗ führliches Gutachten erstattet. Dasselbe ist jetzt unter dem Titel: Deutscher Handelstag, Enquete über den Einfluß der Gefängnißarbeit auf den freien Gewerbebetrieb (Berlin 18578, Verlag von Leonhard Simion) mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Punkte aus den Gutachten der 112 Handelskammern und den stenographischen Berichten über die Verhandlungen der Kom- mission im Druck erschi enen. ;

Die Kommission ist übereinstimmend der Ansicht gewesen, daß die Gefängnißarbeit für die sittliche Erziehung, die Gesundheit und die dieziplinare Behandlung der Gefangenen nothwendig sei, und sie hat auch das finanzielle Inte cesse des Staats an der Verwerthung der in den Strafanstalten befindlichen Arbeitskräfte nicht verkannt. Dagegen haben in der Kommission erhebliche Meinungsverschieden⸗ heiten über die Prinzipien obgewaltet, nach welchen die Arbeitskräfte in den verschiedenen Strafanstalten ausgenutzt werden und über den Einfluß, welchen die produktive Thätigkeit der Gefangenen auf ein⸗ zelne Gewerbe und Industriezweige ausgeübt hat. In ersterer Be⸗ ziehung hat die Kommission die übliche Verwerthung der Arbeits- kraft nach drei verschiedenen Systemen gruppirt: 1) das System der Arheiterperdingung, wie dasselbe in Norddeutschland, insbesondere in Preußen eingeführt ist, besteht darin, daß einer Privatperson, dem Unternehmer, in der Strafanstalt eine bestimmte Anzahl von Arbeitern für eine gewisse Zeit und gegen Zahlung eines festgesetzten Lohnes für das Tagespensum zur Beschäftigung mit industriellen Ar— beiten überwiesen wird. Die zu verarbeitenden Rohstoffe hat der Unternehmer zu liefern, dem auch die , der Werkmeister obliegt, welche die Anleitung der Sträflinge zu übernehmen und die technische Arbeit derselben zu überwachen haben. 2) In einem Theile von Süddeutschland, namentlich in Baden, kommt das System der eige⸗ nen Regie zur Anwendung, nach welchem die Verwaltung der Straf⸗ anstalt die Rohstoffe für eigene Rechnung anschafft, die Arbeit der Gefangenen durch staatlich angestellte Werkmeister überwacht und die gewonnenen Fabrikate zum eigꝛnen Nutzen veräußert. 3) Das dritte System, die Kundenwüirthschaft, ist, und zwar bisweilen in Verbindung mit den beiden anderen Systemen, namentlich in Württemberg und Bayern gebräuchlich. Es besteht darin, daß Privatpersanen die zu verarbeitenden Rohstoffe an die Gefängnißverwaltung abliefern und von derselben seiner Zeit die daraus gefertigte Waaren wieder in Empfang nehmen. Die Beaussichtigung . hierbei selbstredend der Verwaltung zu. . .

Von den gegen die ,, . erhobenen Beschwerden be⸗ ziehen sich die meisten auf das Verdingsystem, dessen Vortheile und Nachtheile die Kommission deshalb auch am eingehendsten geprüft hat. Sie hat festgestellt, daß Klagen über dieses System besonders dort zum Ausdruck kommen, wo ein mehr oder weniger fabrikmäßiger Betrieb, insbesondere mit Dampfkraft, etablirt ist, daß dagegen die von verschiedenen Seiten behauptete und mehrfach konstatirte gerin= gere Qualität, beziehungsweise die geringeren Preise der in Gefäng⸗ nissen gefertigten Waaren weniger eine Folge K als solcher, als vielmehr der Organisation dieser Arbeit zu sein scheine. . ;

Auf Grund ihrer Ermittelungen und Erwägungen hat die Kom- mission folgende Gesichtspunkte für wesentlich erachtet: .

1) Bei Beschäftigung von Gefangenen ist neben dem in erster Linie stehenden 5 des Strafvollzugs weder dem Erwerbs noch dem fiskalischen Standpunkte ein überwiegender Einfiuß zuzuerkennen. Schon dadurch werden verschiedene Beschäftigungsarten, wie z. B. Cigarrenfabrikation, Goldleistenfabrikation, wegen der dabei nahe- liegenden Lockerung der Disziplin sich mehr oder weniger von selbst verbieten; ; ;

2) es empfiehlt sich ferner eine möglichste Vielgestaltigkeit der Betriebszweige in jeder einzelnen Anstalt;

3) es erscheint zweckmäßig, die Herstellung von Bedarfsartikel n für öffentliche Zwecke den Gefangenenanstalten zuzuweisen. Dahin zählen beispielsweise Lieferungen für Verkehrsanstalten, Gerichts- und Verwaltungsbehörden, Militär u. . w.; .

4 ferner t anzustreben, die Schaffung von selbständigen Straf⸗ anstaltskollegien, in welchen neben dem Juristen, dem Verwaltungs- und Finanzbeamten, dem Arzte und dem Geistlichen, auch den Ver⸗ tretern von Handel und Gewerbe Sitz und Stenme etwa nach dem Vorbilde Württembergs, eingeräumt wird; endlich ist:

3 die Herausgabe periodischer eingehender Veröffen lichungen über Art und Umfang der Beschäftigung von Gefangenen unter Än⸗ bahnung einheitlicher Grundlagen über die Prinzipien dieser Ver- öffentlichungen in den verschiedenen Bundesstaaten geboten.

Ueber die Ausfuhr frischen Fleisches von Amerika nach Europa theilt die Nat Ztg. folgende Daten mit. Während 1875 von New Jork, Philadelphia, Boston nach England, Schott⸗ land und Frankreich nur 206000 Pfund frischen Fleisches zum Werth von 16309 Dollars exportirt wurden, stieg der Export 1876 bereits auf 20 256 195 Pfund im Werthe von 1771088 Vollars; im Jahre 1877 betrug der Export schon 56 824 707 Pfund im Werthe von 5 3656 365 Dollars, d. h. das Pfund kostete 9,42 Ets. oder 37 3. pro Pfund; im ersten Quartal 1878 beläuft sich die Ausfuhr bereits auf 15 185 525 Pfund (gegen 14233 315 Pfund in derselben Periode