1878 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

. 1 der Klassensteuer nach dem 6. vom

1. Mai 1851125. Mai 1873 und den zur Ausführung desselben erlassenen struktionen 3 sind. Es dauert aber das Bedürfniß fort, die gleichmäßige Handhabung der gesetzlichen Vorschriften in ber Anwendung auf. die gegebenen Verhältnisse durch ö. vergleichende Prüfung, welche zur Beseitigung dabei wa i . Irrthümer und

zur Ausgleichung entdeckter Mißverhältnisse Veranlassung giebt, mehr und mehr sicherzustellen. azu erscheint die gelegent⸗ liche Wiederholung von Besprechungen der Steuer-Departe⸗ ments⸗Räthe in Verbindung mit einer gemeinschaftlichen Prü⸗— fung und Vergleichung der Einschätzungen in einigen, durch vorgängiges Einvernehmen zwischen den Steuer⸗Departements— RNäthen zweckmäßig auszuwählenden Gemeinden der bethei⸗ ligten Bezirke an Ort und Stelle besonders geeignet. Mit Rücksicht hierauf hat der Finanz- Minister die Ausführung der— selben zunächst für die erste ft. des folgenden Steuerjahres, zwischen den Steuer⸗Departements⸗-Räthen der nachbenannten Bezirke angeordnet: 1) Regierungsbezirk Königsberg und Re⸗ gierungsbezirk Gumbinnen, 2) Regierungsbezirk Marienwerder und Regierungsbezirk Bromberg, 3) Regierungsbezirk Cöslin und Regierungsbezirk Danzig, Regierungsbezirk Frankfurt und Regierungsbezirk . 5) Regierungsbezirk Potsdam und Regierungsbezirk Stettin, 6) Regierungsbezirk Magdeburg und Regierungsbezirk Merseburg, 7) Regierungsbezirk Minden und, Provinz Hannover, 8) Regierungsbezirk Düsseldorf und Regierungsbezirk Arnsberg, ) Regierungsbezirk Cöln und Regierungsbezirk Aachen, 10) Regierungsbezirk Cassel und Regierungsbezirk Wiesbaden, 11) Regierungsbezirk Coblenz und Regierungsbezirk Trier.

NUebernimmt ein Fremder die Pflege und Erziehung eines Kindes wider den ausgesprochenen Willen der Eltern des Kindes (des Vaters resp. der Mutter), so hat der Fremde nach einem vom Ober⸗Tribunal, IV. Senat, im Gegensatz zu dem Appellationsgericht zu Glogau ergangenen Erkenntniß, vom 24. September 1878, keinen Anspruch gegen die Eltern auf Ersatz der für die Pflege und Erziehung aufgewandten Kosten, selbst wenn die Eltern . Widerstand nur durch Worte geäußert und die ihnen gesetzlich zustehenden Zwangs⸗ mittel zur Entziehung ihres Kindes von dem Erzieher nicht angewandt hatten. In demselben Erkenntnisse sprach das Ober⸗Tribunal den Satz aus: Verweigert der Erzieher die Herausgabe eines Pflegekindes an seine Eltern, wenn er nicht sofort die ihm gebührende Bezahlung für die bis dahin verausgabten Pflege- und Erziehungskosten erhalten, so hat er auf die weiteren Unterhaltungskosten des retinirten Kindes

keinen Ersatzanspruch.

Bei der Enteignung eines Grundstücks ist, nach einem kürzlich ergangenen Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, III. Senats, der Erwerber nur denjenigen außerordentlichen Werth als Kaufpreis zu zahlen verbunden, den die enteignete Sache zur Zeit der Enteignung wirklich besaß; hatte die Sache früher einen höheren Werth und wurde, die Werth⸗ verminderung durch die neue Anlage (z. B. Eisenbahm), zu deren Zwecken später die Expropriation erfolgt, herbeigesührt, so ist darauf im Expropriationsverfahren, insbesondere bei der 3 des zu zahlenden Erwerbspreises, keine Rück⸗ sicht zu nehmen.

Der General⸗Lieutenant ö, . von Kngpp⸗ staedt, Commandeur der 27. (2. Königli ) Württembergischen) Division, hat sich nach beendetem Urlaub in seine Garnison Ulm zurückbegeben.

Se. Durchlaucht der Prinz Philipp von Croy, bisher Major a. D., zuletzt Eszcadrons⸗Chef im Regiment der Gardes du Corps, ist aus Anlaß seiner Wiederanstellung als aggregirt bei dem 2. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 14 behufs Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Görlitz, 21. November. Der Oberlausitzer Kom⸗ munal⸗Landtag stellte in seiner heutigen (dritten) Plenar⸗ senng die Etats für den Oberlausitzer Schulfonds und für das Waisenhaus zu Reichenbach auf die Jahre 1879 bis 1883 est. Aus dem Schulfonds erhält danach das Seminar in

eichenbach zur Unterstützung Oberlausitzer Seminaristen eine jährliche Subvention von 00 MS, die Präparanden-Anstalt in Rothenburg widerruflich einen Betrag von jährlich 900 06 Zur Anschaffung von Lehrmitteln für die Schulen der Landes mitleidenheit werden jährlich 930 M66, deren Vertheilung von 5 zu 5 Jahren erfolgt, verwendet; zur Ausbildung von Lehrern sind jährlich 570 S, zu außerordent— lichen Unterstützungen an Lehrer, Seminaristen und Präparanden 1742 S, zur Unterstützung von Lehrer— Wittwen und Waisen aus der Graf von Löbenschen Stiftung 135 766 bewilligt. Der vom Landtage festgestellte Etat des Waisenhauses setzt außer den für die Anstalt selbst erforder⸗ lichen Mitteln jährlich 150 6 für eine Freistelle im Bunz— lauer Waisenhause und 1310 ½ zu Unterstützungen armer Waisen außerhalb des Waisenhauses aus. Demnächst wurden 4 Freistellen für Oberlausitzer Idioten im Samariter-⸗Ordentz⸗ stift zu Cruschnitz begründet und die erforderlichen Mittel zur Dis⸗ position gestellt, Zur Unterstützung armer Augenkranker, welche sich Behufs Operation oder Kur in einer Augenklinik aufhalten müssen, wurden 300 M½½, zur Unterstützung von Volks- und Wanderbibliotheken 400 Ss bewilligt. Sodann nahm der Landtag Kenntniß von dem Bericht der Feuer⸗Sozietäts⸗ Direktion. Derselbe ergiebt am 1. Oktober d. J. einen Ver⸗ sicherungsbestand von nahezu 41 Millionen Mark für Gebäude und über 12 Millionen Mark für Mobiliar und Vorräthe. Davon gehörten bezüglich der Gebäude 62 Proc. der ersten 17 Proc. der zweiten, 21 Proc. der dritten Klasse, in Betreff des Mobiliars 615 Proc. der ersten, 123 Proc. der zweiten, 26 Proc. der dritten Klasse an. Der Zuwachs seit 1. Januar 1877 erreicht die Höhe von mehr als 3 Millio⸗ nen Mark. Der qualitative Versicherungsbestand, die seit einigen . bestehende Rückversicherung und der Umstand, daß die Sozietät ohne Schuldenverbindlichkeit ist, berechtigen zu der Hoffnung, daß die Bewohner der Oberlausitz, wie sie von anderen ständischen Instituten und Kassen sehr gern Ge⸗ brauch . so auch die Sozietät nach wie vor zur Ver⸗ sicherung ihrer Habe benutzen werden, welche lediglich im In⸗ teresse des einheimischen Landestheils errichtet ist, und bei welcher die Beitraͤge lediglich nach dem durchschnittlichen Bedarf zu den Brandschadenvergütigungen und den kaum nennenswerthen Verwaltungskosten . werden. In zwei Fällen, in denen nach dem Reglement die Beschädigten einen Anspruch auf Ver⸗ gütigung nicht hatten, bewilligte der Landtag aus Billigkeits—⸗

ugelassen werden. Einige Spezialfälle fanden durch besondere

. ihre Erledigung. odann bewilligte der Landtag einen Beitrag zu den Kosten des Druckes der Regulative, Neglements und sonstigen Urkunden über die ständischen In⸗ stitute, Stiftungen und Fonds beziehungsweise Anstalten, und wird babei den Gemeinden und, rivaten, welche sich für diese Urkunden interessiren, Gelegenheit geboten, sich dieselben gegen einen mäßigen Preis anzuschaffen.

Bayern. München, 20. November. (Allg. Ztg.) Der Gesetzgebungsausschuß der Kammer der Abgeordneten at die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aus⸗ ührung der Reichsstrafprozeßordnung bereits heute zum Abschluß gebracht. Am kommenden Montag wird der Ausschuß in die Berathung des Entwurfs eines Ausführungs⸗ gesetzes zum Reichs gerichtsverfassungsgesetz eintreten.

Oldenburg. Oldenburg, 20. November. (Wes. Ztg.) In der gestrigen Landtagssitzung gelangte der Entwurf eines . betreffend das Strafverfahren im Verwaltungs⸗ wege bei JZuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung der Zölle und der dem Reiche zufließenden inneren indirekten Abgaben, zur Annahme. Das Gesetz bezieht sich auf das Herzogthum Oldenhurg mit Ausnahme des Freihafen⸗ bezirk Brake; letzterer mußte ausgenommen werden, weil in demselben weder Zölle, noch in die Reichskasse fließende innere indirekte Steuern von ö. zur Hebung kommen und in Betreff der Wechselstempelhinterziehungen in Brake gesetzlich das gewöhnliche gerichtliche Verfahren zur An⸗ wendung zu kommen hat. Der Landtag genehmigte ferner ein bereits im Verordnungswege erlassenes Gesetz, betreffend die Enteignungen zu einer Wasserleitung nach Wilhelmshaven.

Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 20. November, (Straßb. Ztg.) Nachdem der Bezirkstag des Unterelsaß in seiner gestrigen Sitzung die Bergthung sämmtlicher Vor⸗ lagen zu Ende gebracht, erklärte der Bezirkspräsident denselben für geschlossen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. November. (W. T. B.) Die „Presse“ erfährt, daß die Nachricht, Graf And rassy werde am Montage, in dem Ausschusse der österreichischen De⸗ legation ein Exposé über die auswärtige Politik der Regie⸗ rung geben, sich nicht bestätige. Graf Andrassy habe vielmehr erklärt, daß er die Rechtfertigung seiner Politik nicht im Ausschusse, sondern im Plenum führen und dem letz⸗ teren direkt seine Eröffnungen mittheilen werde.

Die „Polit. Korresp.“ meldet: Aus Kon stantinopel vom 21. d.: Zwischen der Pforte und Griechenland sind neue Schwierigkeiten entstanden. Der türkische Vorschlag betreffs einer lediglich auf Thessalien beschränkten Gebiets⸗ abtretung hat in Athen eine ungünstige Aufnahme gefun⸗ den, die griechische Regierung beharrt vielmehr darauf, daß die Verhandlungen auf der Grundlage der einschlägigen Be⸗ stimmungen des Berliner Vertrages geführt werden. Da die Pforte hierzu nicht geneigt ist, wurde die Ernennung der türkischen Dele⸗ girten ö Ueber die Konvention mit Oester⸗ reich wegen der Okkupation No vibazars verlautet, daß man sich augenblicklich mit der Abfassung eines neuen Kon⸗ ventionsentwurfs beschästige, welcher bessere Aussichten für eins befriedigende Lösung dieser Frage bieten dürsté. Eine Ablehnung gewisser Zumuthungen der Pforte von Seiten des österreichischen Botschafters, Grafen Zichy, war dieser neuesten Lage der Konventionsfrage vorausgegangen. Aus Bu karest: Aatardji ist zum ersten Civilkommissar für die Dobrudscha ernannt worden. Zum türkischen Ge⸗ sandten bei der rumänischen Regierung wurde der erste Sekretär der türkischen Botschaft in St. Petersburg, Sulei— man Bey, ernannt. Aus Skutari: Die Häupter der albanesischen Liga haben bei ihrer letzten in Pritzrend abgehaltenen Versammlung beschlossen, in Konstantinopel die Anerkennung der Autonomie Albaniens unter türkischer Ober⸗ hoheit, die Anstellung eingeborner Beamten und den Gebrauch der albanesischen Sprache im offiziellen Verkehr zu fordern.

Pest, 22. Noveniber. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Reichsraths⸗Delegation beantwortete Graf Andrassy die Interpellation des Delegirten Grocholski und Genossen in folgender Weise:; Auch die Regierung habe Kenntniß davon erhalten, daß Rußland von der Türkei den Abschluß eines definitiven Friedensvertrages verlange, und daß der russische Botschafter, Fürst Lobanoff, geäußert habe, Rußland erachte sich zur Räumung des türkischen Gebietes erst 3 Monate nach Abschluß eines zu vereinbarenden defini⸗ tiven Friedens verpflichtet. Die Regierung sei der Ansicht, daß die. Bestimmungen des Vertrages von San Stefano, soweit dieselben nicht durch die Beschlüsse des Berliner Kon⸗ gresses geändert wurden, für beide Paciscenten in Kraft bleiben. Ob zur Durchführung der Friedensbedingungen eine besondere Konvention erforderlich, sei eine Frage, die nur zwischen Rußland und der Türkei bestehe. Keines— falls könne nach Auffassung der Regierung die Räumung des türkischen Gebietes von dem Zustandekommen einer neuen Konvention abhängig gemacht werden. Die Regierung habe dieser Ansicht auf mehrseitige Anfragen Ausdruck gegeben. Er (der Minister) habe übrigens in jüngster Zeit von autori⸗ tativer Seite die Versicherung erhalten, daß auch Rußland die oben erwähnte Aeußerung seines Vertreters als eine individuelle betrachte und nicht gesonnen sei, auf An⸗ nahme dieser Ansicht Seitens der Pforte zu bestehen. Was die Nachricht in Betreff der Einreihung russischer Soldaten und Offiziere in die bulgarische Miliz angehe, so sei dieselbe amtlich nicht bestätigt. Der Berliner Vertrag enthalte keine spezielle Bestimmungen über die bulgarische Miliz, deren Organisation der dortigen provisori⸗ schen Regierung zufalle. Der Vertrag setze aber sehr deutlich den Termin für die Räumung Bulgariens fest. Die Regierung betrachte es als ihre Aufgabe, für die allseitige Durchführung der Kongreßbeschlüsse mit allen Kräften zu wirken, sie befinde sich hierbei in voller Uebereinstimmung mit sämmtlichen Signgtarmächten. Er könne hinzufügen, daß er noch jüngst von Seiten des russischen Kabinets die bündige Versicherung

erhalten habe, daß Rußland auf der vollen Ausführung des Berliner Vertrages von türkischer Seite bestehen werde, aber auch seinerseits entschlossen sei, alle Punkte des Berliner Vertrags genau zu vollziehen. Im Fortgange 36. heutigen Sitzung nahm die Reichsrathsdelegation das

rdinarium des Heeresbuüdgets nach den Ausschußantrã⸗

Tücksichten eine salche. Die Versicherung von Mühlen und Fabriken foll fortan nur bis zu drei Vlertel des Taxwerths

en an. Die zu denselben gestellten Anträge: ein Genie⸗ ataillon selbständig und einen zweiten Hauptmann per Ba⸗

taillon beritten zu machen, wurden abgelehnt. Bei der Be— rathung des Extraordinariums wurde ein Antrag Widmanns, demzufolge zur Adaptirung der ,, n,. r verstärkte Patronen 1712090 Fl. im Sinne der Regierungsvorlage be⸗ willigt werden sollen, nach mehrstündiger Debatte, an welche. sich der Re chs⸗Kriegs⸗Minister, Graf Bylandt⸗Rheydt, sowie Graf Andrassy betheiligten, mit 30 gegen 23 Stimmen an⸗ genommen. ö

23. November. (W. T. B.) Der Heeresausschuß der ungarischen Delegation votirte nach eingehender De⸗ batte die für die Umgestaltung der Werndlgewehre beantragte Summe von 1712060 Fl.

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Schweiz. Bern, 23. November. (W. T. B.) Die aus Pariser Blättern hier vorliegende Nachricht der „Madrider Correspondenzia“, daß mehrere Kabinete der Schweizer Bundes⸗ regierung angezeigt hätten, sie würden ihre Vertreter von . abberufen, wenn die Schweiz fortfahren sollte, die Anarchisten aller Länder bei sich aufzunehmen ist nach an amtlicher Stelle eingezogener Erkundigung unbegründet.

Großbritannien und Irland. London, 22. No⸗ vember. (W. T. B.) Wie „Pall Mall Gazette“ erfährt, hat das Kabinet heute beschlossen, das Parlament für nächsten Monat einzuberufen, um . die auf die Afghanistan⸗ ag bezüglichen Schriftstücke vorzulegen. Amtlicher Mel⸗

ung zufolge tritt das Parlament am 5. Dezember d. J. zusammen. Ein Extrablatt der Daily News“ enthält folgendes Telegramm aus Jamrood von heute: Die Afghanen haben Alimusjid in der vergangenen Nacht ge⸗ räumt, nachdem die englische Brigade Tytler die hinter Alimusjid gelegenen Defileen besetzt hatte. Unsere Truppen haben heute Morgen Alimusjid ohne Kampf besetzt.

23. November. (W. T. B.) Gladsto ne hat an das oppositionelle Comité in der afghanischen Frage ein Schreiben gerichtet, in welchem er die Regierung be⸗ schuldigt, die Parlamentsakte vom Jahre 1858, deren Zweck es sei, zu verhindern, daß die Regierung vermöge der Be⸗ nutzung indischer Gelder und Truppen der Kontröle des Par⸗ lamentes entgehe, verletzt zu haben. Nach einem Tele⸗ gramm der „Daily News?“ aus Jamrood, vom 22. d. M, hat die Garnison von Alimusjid Proviantvorräthe und Waffen, darunter 21 Kanonen, zurückgelassen, und wur⸗ den eireg 50 Verwundete vorgefunden. Die Engländer machten sehr zahlreiche Gefangene, unter denen sich auch der Kom⸗ mandant der Garnison von Alimusjid befindet. Der „Mor⸗ ning Advertiser“ meldet, die Verluste im Khyberpasse würden auf 300 Todte und Verwundete geschätzt.

(W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Konstantinopel gemeldet: Der Sultan hat ein Schrei⸗ ben an den Kaiser Alexander gerichtet, in welchem er diesem seinen Dank ausspricht für seine Erklärung hinsichtlich der Ausführung des Berliner Vertrages und den Kaiser zugleich ersucht, zur Unterdrückung des Aufstandes in Mace donien beizutragen. Dieses Schreiben wird dem türkischen Botschafter in St. Petersburg, Chakir Pascha, wel⸗ cher sich nach Livadig begeben soll, in Odessa zugestellt werden.

Lahore, 23. November. (W. T. B.) Die „Naval und Military Gazette“ meldet, englische Kavallerie⸗ und Infanterie⸗ Abtheilungen haben ohne Kampf Sibi, eine Ortschaft östlich von Dadur, auf afghanischem Gebiete besetzt.

Italien. Neapel, 22. November. (W. T. B.) Der König stattete heute Abend dem Minister⸗Präsidenten Cairoli einen Besuch ab und überreichte demselben die goldene Tapferkeits⸗Medaille. Aus allen Theilen Italiens gehen dem Könige und der Königin noch immer Glück⸗ wunschtelegramme in großer Menge zu. Auch zahlreiche Deputagtionen sind zur Beglückwünschung des Königs hier eingetroffen. . allen , . Kirchen haben feierliche Tedeums stattgefunden, und von mehreren Kolonien der sich hier aufhaltenden Ausländer wurden Adressen überreicht und Dankgottesdienste abgehalten. Die Untersuchung gegen den Meuchelmörder nimmt einen raschen Fortgang. Es ist bereits eine große Anzahl von Zeugen vernommen worden, und ebenso wird das Verhör derjenigen Personen fortgesetzt, die im Verdachte stehen, Mitschuldige zu sein.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Rom, Sonnabend, 23. November. Zu dem morgen stattfindenden Empfange des Königs und der Königin werden umfassende Vorbereitungen getroffen. Die Journale geben der Befriedigung über die anläßlich des Attentates von den auswärtigen Blättern veröffentlichten sympathischen Kund⸗ gebungen Ausdruck. Die Verhaftungen von n,, in verschiedenen Städten dauern sort. In Pisa wurden drei Personen . welche im Verdachte stehen, sich an dem Werfen der Orsini⸗Bomben betheiligt zu haben. In Padua haben bei drei Internationalisten Haussuchungen stattgefunden; es sollen dabei kompromittirende Schriften saisirt worden sein.

Neapel, Sonnabend, 23. November. Der König empfing gestern eine Deputation aus der Provinz Basilicata, bestehend aus dem Präfekten, einer großen Anzahl Bürger und den 60 Syndacos der Provinz.

Nr. 4 des Centrgl⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugniß eines Nebenzollamts. Finanzwesen: Bekanntmachung, betr. die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 5690 000 ƽ ; Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern für die Zeit vom J. April 1878 bis zum Schlusse des Monats Oktober 1878. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns, und Seeschiffer⸗Prüfung. Eifenbahnwesen: Er⸗ öffnung der Bahnstrecke Graudenz⸗Jablonowo. =

Nr. 44 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ enthält ein Erkenntniß des Königlichen Dber⸗Tribungls vom 11. Oktober 1878: Die Zurückdatirung der nachträglichen Anmeldung der Vornamen eines Kindes im Geburtsregister durch den Standesbeamten fällQt unter 8. 348 des Strafgesetzbuchs. Die Eintragung der Vorna men nach Ablauf der vom Gesetz gewährten zweimonatlichen Frist ist nur in Folge eingeleiteten Berichtigungsvvmrfahrens statthaft.

Das Beiheft (10) zum Militär- Wochenblatt hat fol⸗

enden Inhalt: Leben des General Karl von Clausewitz und der Frau arie von Clausewitz, Von Theodor von Bernhardi.

eb. Gräfin von Brühl, von Karl, Schwarz.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Der Etat des Bureau des Stagts⸗Ministeriums für das Etatesahr 1879-89 ist gegen das laufende Etatsjahr unver⸗ ändert geblieben (294 510 Æ ). Ebenso der Etat der Staats⸗ archive in den ordentlichen Ausgaben (288 705 „6. Zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind 208 500 S. ausgeworfen (168 5900 M mehr als im laufenden Etat), davon 160 096 erste Rate der Baukosten für das von Idstein nach Wiesbaden zu ver— legende Staatsarchip und 48 0900 M für Erneuerung des Dachs und der Decken des südlichen Flügels der dem Staatsarchiv überwiesenen Schloßgebäude in Marburg.

Der Etat der General⸗Ordenskommission schließt in der Ausgabe mit 171 922 S6, 4799 6 weniger als der Etat 1878 75, um welchen Betrag sich der Ehrensold für die Inhaber des Eisernen Kreuzes 2c. vermindert. Die Einnahmen für zurüͤck⸗ gekommene alte Ordens⸗Insignien (85909 6) sind dem Durchschnitt der drei Vorjahre entsprechend um 2660 M höher angesetzt worden, als im laufenden CGtat.

Bei dem Geheimen Civilkabinet erhöhen sich die Aus— aben (112180 ) durch Verwandlung einer Registratur⸗Assistenten⸗ n eine Registratorstelle um 2160 0

Für die Ober⸗Rechnungskammer betragen die dauernden Ausgaben bos 168 6, 12916 ½ mehr als nach dem laufenden Etat. 12116 M Mehrausgaben sind durch Erhöhung der Wohnungsgeld⸗ zuschüsse in Folge der Versetzung Potsdams in die erste Servisklaffe entstanden. Als einmalige und außerordentliche Ausgabe sind 100000 S erste Rate für Erweiterung der Dienstgebäude der Ober⸗ Rechnungskammer ausgeworfen. Die Beschaffung der unumgänglich nothwendigen neuen Diensträume soll durch Herstellung eines Ge⸗

bäudes auf dem Hofe des Diensthauses in der Mammonstraße mit theilweiser Benutzung des Gartens geschehen.

Die Etats der Ober⸗Examinationskommission zur Prüfung für die höheren Verwaltungsäm ter (60 S Einnahme, 2910 M. Ausgabe), des Disziplinarhofs (10410 4A) und des Gerichtshofs zur Entscheidung der Kompetenz- konflikte (7200 ƽ é) sind unverändert geblieben.

In dem Etat für das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten ist eine Ermäßigung der Ausgaben von 411 600 auf 410 490 6 eingetreten, die durch geringe Aenderungen der Po- sitionen für sächliche und vermischte Ausgaben entstanden sind.

Der Etat der Domänenverwaltung für das Jahr vom 1. April 1879/80 weist eine Einnahme von 29 850 700 ½ nach; gegen den vorigen Etat mehr: 319 160 4 Der Ertrag von Do⸗ mänen⸗Vorwerken (von 825 Pachtungen mit 1098 Vorwerken und 341 172 ha nutzbarer Grundstücke) beziffert sich auf 12 823 230 . ( 328 906 6). Die Domänen⸗Amortisgtiontrenten sind angesetzt mit 6 315 960 , wie im vorigen Etat. Die dauernden Ausgaben betragen: 6 465 959 SM (— 285 350 S6). Es bleibt also ein Ueber⸗ schuß von 23 384 750 Æ C4 608519 S½νů). Hiervon gehen ab die einmaligen und außerordentlichen Abgaben mit 35 500 S (- 60 500 (), so daß ein definitiver Ueberschuß bleibt von 23 351 250 10. (C 669 010 M½ι). Den größten . unter den dauernden Aus⸗ gaben umfaßt Tit. 17 zur Unterhaltung und zum Neubau der Do⸗ mänengebäude, sowie zu Wege⸗, Brücken“, Ufer⸗ und Wasserbauten, welche dem Domaͤnenfiskus obliegen, mit 23330 000 ½ (— 169 10046).

Der Etat der Forstver waltung schließt in den Einnah⸗— men ab mit: 51 669 400 MS (— 3 828 0) S). Die dauernden Aus ga ben betragen: 28 624 700 M ( 241 400 6), die einmaligen und außerordentlichen Abgaben: 3759 900 M (4 1 500 000 ), so daß ein Ueberschuß bleibt von 19 294 700 M (- 5969 500 ½S½5) Bei der Einnahme figurirt als Hauptposten: Für Holz aus dem Forst⸗ wirthscha ts sahr J. Skiober 1858/75 45 200 G6 i -=- 3 zo Go ch; „Für Nebennutzungen“ sind angesetzt: 4500 000 M, wie im Vor⸗ jahre. Bei den dauernden Ausgaben betragen die Kosten der Ver⸗ waltung und des Betriebes: 25 978 400 S6 (4 64 200 S6) Bei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind angesetzt: zur Ablösung von Forstservituten, Reallasten und Passivrenten 1200 000 , wie im vorigen Etat; zur Ablösung von Pafsivrenten für aufgehobene Forstberechtigungen 2 200 000 MS Der Erlös aus Ablösungen von Domainengefällen und aus dem Verkaufe von Domainen⸗ und Forstgrundstücken ist in Ansatz gebracht mit: 4200000 M.

Der Etat der Centralver waltung der Do mänen und Fo rsten ergiebt an dauernden Ausgaben 384 680 S (4 5100 M)

Statistische Nachrichten.

Vom Kaiserlichen Zoll, und Steuerrechnungsbureau ist die Erevisorische Abrechnung zwischen dem Deutfchen Reiche, Oesterreich (wegen der dem deutschen Zollgebiete ange⸗ schlossenen Gemeinde Jungholz) und Luxemburg Über die ge— meinschaftlichen Einnahmen an 3511en, Rübenzucker= steuer, Salzsteuer und Tabakssteuer für das 14. und 2. Quartal des Etats jahres 1878/79 aufgestellt worden. Nach derselben betrug die gemeinschaftliche Solleinnahme aus den vorge— dachten Abgabenzweigen einschließlich der Freischreibungen für privative Rechnung der norddeutschen Staaten im Ganzen 55 455 0914 M gegen 64 898 1354 im gleichen Zeitraum des Etatsjahres 1877/78; hier⸗

on gehen an Erhebunge⸗ und Verwaltungskosten, sowie an unmittel-

baren Ausgaben der Reichshauptkasse 5 778294 0 (187778: 816 40246) ab, so daß sich der zur Theilung zu stellende Betrag auf 40 676 720 (1877778: 59 981732 66 beläuft. Hiervon sind im deutschen Zollgebiete 49 212 4657 (1877178: 58 465 022 ½½) und im Großherzogthum Luxemburg 464 255 AMS (1877/78: 616710 M ) auf⸗ gekommen. Der Antheil nach dem Verhältniß der Bevölkerung 62 337 965 Köpfe) berechnet sich für das deutfche Zollgebiet C2 152 601. Köpfe) auf 5 435 758 M (i877: 55 795 150 . für die, österreichische Gemeinde Jungholz (206 Köpfe) auf 242 SC 5 288 M und für Luxemburg (23065 158 Köpfe) auf 40 720 Mp (1877/78: 286 294 S), so daß letzteres von seinen Ein⸗ nahmen an das deutsche Zollgebiet 23 291 6 und an Oesterreich 242 . heraugzuzahlen hat, Bezüglich der einzelnen Abgabenzweige ist zu bemerken, daß die 3ö5kLe eine Brutto- Einnahme von 40 397 819 M1 (187778: 52 660 136 M) geliefert haben; hiervon ab an. Erhebung und Verwaltungs kosten? 5 5935 751 (1877/78: 610 697 e), Pieiben zur Theilung 43 804 059 S (187778: 46 990433 „J. Bei der Rübenzuchersteuer wird statt einer Einnahme ein Minus von 9 56 90 (1877178: 3 741 097 ) nachge⸗ piesen, welches dem Umstande zuzuschreiben ift; 6 die für ausgeführten inlaͤndischen Rübenzucker gezahlten Ausfuhrbonifikationen die Steuer⸗

. einnahme um den Betrag von 9 926 988 S (1877378: 3 754 975 106)

ige ligen haben, denen noch eine Ausgabe von S0? S (i877 78: 122 ) für Beaufsichtigung der Rübenzuckerfabriken hinzutritt. Die Solleinnahme an Salzsteuer belief sich auf 1567654 914 M0 gegen . 685 443 S in 1877778; hiervon sind 130 684 . hr gn ö. 8060 M) Verwaltungsausgaben in Abzug gebracht und im Ganzen J bꝛd 230 c (1877773. 15 553 643 6) zur Theilung gestellt wor⸗ en. Die Steuer vom in kländischen Taba ksba un endlich lie⸗

ferte einen Bruttoertrag von 229 278 ½ gegen I46 536 60 in 1877/78.

Werden hiervon die Erhebungs⸗ 2c. Kosten mit 44 957 MS (1877178: ö. 83 A6 in Ab ug gebracht, fo stellt fich der Nettoerträg' dleser bgabe auf 184 z51 * M (i877 78: 276 753 Mt.

Das Kaiserliche statistische Amt veröffentlicht in dem kürzlich Han egebenen Septemberheft der Monatshefte zur Statistik des eutschen Reicht u. 4. Ueber sichtèn über Produk tion und onsum tion, Besteuerung und steuerfreie Ablafsung, owie Ein⸗ und Ausfuhr von Salz im deutschen Zolk⸗ 5 für das Etatsjahr 1877578. Danach betrug die Ge⸗ ammtzahl der Ctablissemenis, in welchen salzhaltige Produkte ge⸗ und zwar: 8 Steinsalzwerke

wonnen oder dargestellt wurden, 62 Siedesalzwerke (davon 23 im

(davon 7 im Vesthe des Staat))

Besitze des Staats) und 7 chemische Fabriken, in welchen Kochsal in mehr oder weniger reinem Justande auf chrmischem Wege als Nebenprodukt hergestellt wurde. Die Ges ammtproduktion dieser Werke 2c. an falinischen Erzeugnissen aller Art belief sich im Etats jahr 1877778 auf 11 795 004 Ctr. gegen 11 2563 745 Gtr, in 1876, ist also um etwas über 500 009 tr. gestiegen. Unter den hergestellten Saljmengen befanden sich I 6771 Ctr. Krystallsalz (1876 85 855 Gtr.), 26014 221 Ctr. anderes Steinsal; in Stücken oder gemahlen (1875 2 938 715 Ctr.) und 3317 886 Ctr. Siedesalz (1876 8 035 455 Ctr.), während der Rest in Viehsalzlecksteinen, Soole, Pfannen stein und an? deren Saljabfällen bestand. Wird die Produktion an Krystall, Stein⸗ und Siedesal⸗ nach der geographischen Lage der Werke ver⸗ theilt, so lieferten in der süddeutschen Gruppe die Saljwerke und Salinen am Inn in Oberbayern, am oberen und unteren Reckar und am Kocher, in Hohenzollern, Württemberg, Baden und essen, und die Salinen in Rheinbayern, im Nahethale und im lot ringi⸗ schen Saargebiete 4167 223 Ctr. oder 36,1 6, der Gesammtproduk⸗ tion von 1877/78 (1876; 42160769 Ftr. ober 3635 oso). Die mittel⸗ deutsche Gruppe, welche die Salzwerke nördlich des Mains in Bayern und Hessen, in den thüringischen Staaten, in der Provinz Sachsen und im Herzogthum Anhalt umfaßt, produzirte 4 887 733 Cfr, der 423 d (1875: 4766 489 Ctr. oder 41,8 /a), und die nördliche Gruppe mit den Salinen in Hannover, Westfalen, Braunschweig, Mecklenburg und der Provinz Posen 3 485 9227 Gtr. Ober 21,6 Mo (1876: 2440 148 Ctr. oder 21,3 o/o). Die Salzproduktion im Gan⸗ zen, als auch der relative Antheil der einzelnen Produktionsbezirke an der Gesammtproduktion hat im Taufe der letzten Jahre nur un⸗ erhebliche Aenderungen erfahren. Der gesammte Abfatz der deut- schen Salzwerke, Salinen und chemischen Fabriken von Saljproduk— ten aller Art wird für 1877778 auf 11 783 567 Ctr. gegen 11 353 274 Ctr. in 1876 beziffert.

Was den auswärtigen Handel des Deutschen Zoll— gebiets mit Salz betrifft, so betrug die Einfuhr im Jahre 187778: S69 992 Ctr. gegen 1 101 6026 ht in 1876, darunter aus: England 563 538 Ctr. (1876: 552 911 Ctr.), Frankreich 194 M26 Ctr. (1876: 400 419 Ctr.,), der Schweiz 55 161 Ctr. (1876: 53 593 Ctr.) Portugal 21 519 Ctr. (18565: 21 140 Ctr.), Belgien 13 481 Ctr. (1876: 3179 Ctr.), den Niederlanden 72565 Etr. (1876: 7410 Ctr.). Die Salzausfuhr des Deutschen Zollgebiets umfaßte dagegen 1839696 Ctr. gegen 1748 762 Ctr. in 1875, u. A. nach: Rußland 6h 672 Ctr. (1876: 644 772 Ctr), den deutschen Zollausschlüssen H36 535 Ctr. (1876: 435 606 Ctr.), Oesterreich 57 T4 Gtr! (1876: 283 665 Etr. Schweden und Norwegen 142 466 Ctr. (1876: 89 623 Ctr.), den Niederlanden 88 953 Ctr— (1876: 193 857 Ctr.), Däne⸗ mark 75 435 Ctr. (1876: 80 873 Ctr), der Schweiz 52 2399 Gtr. (1876: 48 821, Ctr), Afrika 30 910 Ctr. (1876: 31730 Ctr.), Eng⸗ land und Indien 24 199 Ctr. (1876: 5898 Ctr.), der Türkei 10 500 Ctr. (1876: Nichts). Der Export über die Landesgrenzen gegen das Ausland war etwas geringer als in 1876, während derfelbe seewärts nach dem skandinavischen Norden und England und über die Grenzen gegen die deutschen Zollausschlüsfse zugenommen. Die Gefammt— ausfuhr hat sich seit i672 in fast gleichmäßiger Progression nahezu . ; 5

er Verbrauch des deutschen Zollgebiets an einheimischem und fremdem Salz belief sich im Jahre 1577,78 im Ganzen! auf 19 677310 Ctr. gegen 10 517 088 Ctr. in 1876. Von er sterer Menge sind A808 218 Ctr. oder 91, 8 To (1876: 9 416 0657 Ctr. oder S9, 5 oe im Inlande gewonnen und 869 092 Ctr. oder 8, 2 9 (1876: 1101026 Ctr. oder 10,509 vom Ausland bezogen. Auf den Kopf der Bevölkerung des deutschen Zollgebiets kam ein Durchschnitts— verbrauch von 26,9 Pfd. Zieht man lediglich den Salzverbrauch zu Speisezwecken in Betracht, so beziffert sich derselbe auf 6 728 581 Gtr. oder 15, Pfd. pro Kopf, während er im Jahre 1876: 6 614 2775 Gir! oder 15,6 Pfd. pro Kopf betragen hatte. Bei Zerlegung des deutschen 5 in drei größere Konsumtionsgebiete vertheilt sich dieser Verbrauch folgendermaßen:

L nordöstliche Gruppe mit den Provinzen Ost⸗ und Westpreu⸗ ßen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, dem Königreich Sachsen und den beiden Mecklenburgs (16 646 556 Einwohner), Salz⸗ verbrauch 2 645 357 Ctr. oder 15,7 Pfd. pro Kopf;

2) nordwestliche Gruppe mit den Provinzeu Sachsen, Schleswig⸗ Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und Rheinland, den thüringischen Staaten, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Waldeck, den lippischen Fürstenthümern und Luxemburg (14 7567595 Einwoh⸗ ner), Salzberbrauch 2 3651 428 Ctr. oder 15,8 Pfd. pro Kopf;

3) südliche Gruppe mit Bayern, Württemberg, Baden, Hessen Hohenzollern und Elfaß⸗Lothringen (15 894 535 Einwohner), Salz⸗ verbrauch 1731 796 Ctr. oder 15,8 Pfd. pro Kopf.

Von diesem Speisesalzverbrauch sind im Jahre 1877178 an Eingang szoll und Salzsteuer im Ganzen 41 977 764 6 (1876: 39 398 348 M) erhoben worden, was für den Kopf der Be⸗ völkerung eine . von fast 1 ½ ergiebt. Die steuerfreie Verwendung von Salz zu landwirthschaftlichen und technischen Zwecken beziffert sich für 1877,18 auf 3953 404 Ctr. gegen 3915689 Etr. im Vorjahre. Hierron wurde verbraucht: zur Bieh— fütterung 1 747 599 Ctr. (1856: 1768 195 Ctr.), zur Düngung 106 133 Etr. (1876: 191 265 Ctr.), in Soda⸗ und Glauberfalz⸗ fabriken 1613347 Gtr. (1376: 1 671717 Ctr.), in chemischen Fabriken und Färbereien 162 962 Ctr. (1876; 106 064 Ctr.), zur Seifen und Kerzenfabrikation 1114582 Ctr. (1876: 96 266 Etr), in der Leder⸗ industrie 191 752 Ctr. (1876: 83 962 Ctr.), in der Metallwaaren⸗ Industrie 45 611 Etr, (1876: 8206 Ctr.), in der Glas. und Thon⸗ wagrenindustrie 48 996 Ftr. (1876: 55 805 Ctr.), zu sonstigen kech⸗ nischen Zwecken 26 541 Ctr. (1876: 24209 Ctr.).

Heft Nr. 15 Band II. (1818) der Sta tistischen Mit⸗— theilungen über das Großherzogthum Bgden“ enthäst die Bewegung der badischen Bevölkerung im Jahre 1876 in abel lgrischer Darstellung, sowie sie durch Geburt, Eheschkuß, Tod und durch Erwerbung oder Verlust der Staatsangehörigkeit bewirkt wird. Die wichtigsten allgemeinen Ergebnisse dieser Darftellung sind die folgen⸗ den; 1 Geboren wurden im Jahre 1876 im Großherzogtum S633 203 Kinder; von denen 32513 Knaben (Hl, 44 och und 35 691 Mädchen (48.56 (), 61 041 lebendgeboren (96, 68 oso) und 2162 todtgeboren (z42 CG), 58 418 ehelich geboren (gz43 q) und 1787 unehelich geboren (7,57 C) waren. 23) Es starben (ohne Todtgeborene) 40 323 Personen, 20 869 (51,74 Cο männsiche und 19461 (48,26 o/) weibliche Personen. Im ersten Lebensjahre starben 15 199 (24,96 o der n, n,, verheirathete Per⸗ sonen 9162. Der Ueberschuß der Geburten über die Sterbefälle ist 29 718 oder 1,38 ͤο der Bevölkerung. 3) Ehen wurden 12 320 ge⸗ schlossen, worunter 1387 (11,23 G religiös gemischte. Aufgeldst wurden 9162 Ehen durch den Tod der Frau oder des Mannes und 75 durch Scheidung, zusammen 9247. Ver Ehenüberschuß war also 3083 Am j. Dezember 1875 wurden annähernd 249 200 Ehen gezählt. 4 Die Staatsangehörigkeit erwarben durch Urkunde 243 Personen, verloren durch Urkunde 743 Personen. Außerdem erwarben dieselbe durch

eirath mit einem Badener 262 Frauen, verloren dieselbe durch

eirath mit einem Nichtbadener 344 Frauen. Verglichen mit dem

ahre 1875 gab es 306 Geborene (325 Lebendgeborene) mehr, 2155 Gestorbene und 94 Cheschlüsse weniger. In Betreff der Geburten ist das Jahr 1876 das absolut und relativ fruchtbarste der mit 1830 beginnenden Beobachtungszeit, in Betreff der Sterb⸗ lichkeit das günstigste seit 1367 und in Betreff der Cheschlüsse ein mittleres Jahr; im Ganzen muß hiernach das Jahr 1876 für die ,,,, als ein besonders günstiges betrachtet werden.

(Stat. Corr.) Vor einigen Monaten hielt Mr. William Newmarch vor der Londoner en f chen Gesellschaft über die Ge⸗ staltung des britischen auswärtigen Handels während der letzten 20 Jahre einen Vortrag. Wir heilen aus dieser Arbeit die folgenden Zahlen mit, die in Kürze ein Bild von der grep artigen Entfaltung des britischen auswärtigen Handels geben. An

Waaren (ausschließlich Gold und Silber) hat das Vereinigte Königreich

ausgeführt britische 6

Waaren überhaupt auf I überhaupt auf 1 üb t , . , . . germ, il,

6h. 4 ch.

1866 1859 175 6 5 1860 1864 235 8 4 1865—1869 286 9 9 1870 - 1874 350 11 240 5 1515 1877 380 11 190 210 . 7

Wie diese Zusammenstellung ergiebt, hat die Einfuhr von Waaren im Vereinigten Königreiche bedeutend stärker zugenommen als die Ausfuhr, die im Mittel der Jahre 1856 bis 1355 69, von 1875 bis 1877 aber nur 55 oo der Einfuhr deckte. Nicht minder bemerkenswerth als diese Entwickelung sind aber die Veränderungen, welche die hauptsächlichften Waaren in ihrer Bedeutung für den britischen Handel erfuhren; so fielen von den

eingeführten Werthen auf 1856/59 1860'64 1865/69 1870ͤ!74 1875/77 Prozent rohe Baumwolle 17 20 20 16 11 andere Spinnstoffee . 15 15 l 14 andere gewerbliche Roh⸗

ö z 16 11 Dünger und Saaten 2 2 Nahrungsmittel. 16 19 Kolonialwaaren.. 15 16 sonstige Waren. 22 52 23 21 22.

Von den ausgeführten britischen Waaren sind dagegen die nach⸗ stehend genannten die wichtigsten; es fielen von den exportirten

Werthen f 1856/59 1860/64 1865/69 1870/74 1875/77 ; ö. Prozent

Gespinnste und Gewebe 53 54 58 51 52 Bekleidungsgegenstände ö. 5 4 4 3

Metalle, Kohlen und Metallwagren.. 23 20 20 24 23 Then⸗ und Glaswaaren 2 2 1 1 1 sonstige Waren.. 18 17 16 19 23

Kunst, Wissenschaft und Ziteratur.

Zu den bisher erschienenen Regimentsgeschichten sind in j.ngster Zeit im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn hierselbst zwei neue hinzugekom⸗ men: Geschichte des 8. Brandenburgifchen Infan ferie Regiments Nr. 644, bearbeitet von Haupkmann Gentz, und die »Geschichte des 3. Han noverschen Infanterie“ Regi⸗ ments Nr. 792, zusammengestellt von Oberst⸗Lientenant H. Schmidt. von Knobelsdorf. Das erstgenannte Buch ist von dem Offiziereorps dem hohen Chef des Regiments, Sr. Königlichen Hoheit dem General · Feldmarschall Prinzen Friedrich Carl gewidmet, dessen wohlgetroffenes, in Lichtdruck ausgeführtes Bildniß es als Titelschmuck trägt. Das Regiment, welches gemeinsam mit der kleineren Hälfte der jetzigen Regimenter der preußischen Armee seine Entstehung der durch die Allerhöchste Kabinelsordre am 28. Juli 1859 ins Leben gerufenen Reorganisation der Armee ver⸗ dankt, hat in der verhältnißmäßig kurzen Spanne Zeit seines Be—= stehens eine an Siegen und Ehren reiche Geschichte. In den engen Rahmen dieser Sxanne Zeit von 19 Jahren sind Jahre einbegriffen, in denen die Namen Düppel, Alsen, Königgrätz, Vion ville, Srleans und Le Mans die Etappen eines an Erfolgen und Erfahrungen überaus reichen Kriegs lebens bejeichnen. Der Verfasser hat in dem vorliegenden Werk dieses Kriegsleben in scharfen Kon— turen fixirt und als fertiges, mit der Treue det Selbst⸗ erlebten gezeichnetes Bild der Geschichte überliefert. Der Inhalt ist in chronologischer Folge in 19 Abschnitte geordnet, von denen der erste die Zeit von der Errichtung des Reziments bis zum Kriege

egen Dänemark behandelt, während der zweite die Ereignisse vom

usmarsch bis zur Eider zeichnet. Der dritte Abschnitt führt dann von der Eider bis zu den Düppeler Schanzen, indem er die Gefechte an der Büffelkeppel am 18. Februar 1864, bei Wielhoi und am Stende⸗ ruper Holz den 22. 6 1864 und im Dorfe Düppel den 17. März 1864 schildert. Die elagerung und der Sturm der Hüppeler Schanzen am 18. April 1864, sowie die darauf folgenden Ruhequarttere im dänischen Wohld sind der Gegenstand des 4 Abschnitts. Der folgende Abschnitt berichtet über die Eroberung der Insel Alsen. Am kleinen Belt, Friede und Rückmarsch betitelt sich der 6. Abschnitt. Mit der Zeit zwischen den beiden Feldzügen von 1864 und 1866 ist der fol— gende Abschnitt beschäftigt. Der 8. Abschnitt ist dann dem Feldzuge von 1866 gewidmet, und die Zeit von Beendigung des Feldzuges von 1866 bis zum Feldzuge 1870 bildet den Inhalt des 5H. Abschnitts. Der 6 bei weitem umfangreichste Abschnitt des Buches schil ert die T eilnahme des Regimentegz an dem Kriege gegen Frank⸗= reich 1870571 in folgenden 4 Kapiteln: I) Von der Mobilmachung bis zum Beginn der Einschließung von Metz, die Schlachten von Vionville, 16. August 1870, und von Grarelotte, 18. August. 2) Cernirung und Kapitulation von Metz und der Rhein⸗Armee. 3) Von Meß bis Orleans, die Gefechte bei Nancray am 25. und 30. November, die Schlacht bei Srleans, 3. und 4. Dezember, und der Zug gegen Gien und Vendoͤme. c Von Orleans bis e Mans, die Treffen und Gefechte von Azay, 6. Januar 1871, bei Epuisay und am Brayebach, 7. Januar; bei Montaills, 8. Ja⸗ nugr; bei Ardenay, 9. Januar; bei St. Hubert, 10. Januar, Die Schlacht bei Le Manz, 11. und 12. Januar, und die Gefechte von Cham⸗ pagné und Les Arches Chäteau. Das Schlußkapitel handelt von dem Frieden, der Olkupation und dem Rückmarsche. Elf Beilagen bringen Listen über Auszeichnungen, welche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften erhielten; Verlustliste; Ordres de bataille 2c. Außerdem sind dem Buche 10 Pläne beigegeben behufs Erläuterung von Gefechten und Schlachten, an denen das Regiment Theil ge⸗ nommen. Das Buch, kostet 9 M. Ueber die zweite der oben ge⸗ nannten Schriften berichten wir nächstens.

Die Civilprozeßordnung nebst Einführungs—⸗

hel ß vom 30. Januar 1877 mit Anmerkungen und einem

nhange, herausgegeben von Otto Schmidt, Stadtrichter in. Berlin. Mit Sachregister. Berlin 1878. R. v. Deckers Verlag, Marquardt KL Schenck. 22 Bg. gr. 8. geh. Preis 4 0 In dem vor⸗ liegenden speziell zum praktischen Gebrauch für Juristen bearbeiteten, Buche hat es sich der Verfasser zur Hauptaufgabe gestellt, in leicht verständlicher Weise aus den bisher durch die Allgemeine Gerichtt= ordnung geregelten Bahnen des Rechtsverfahrens in diejenigen der neuen . überzuleiten. Das Werk gewährt keinen ausführlichen Kommentar der neuer standenen Materie, seine Bedeutung liegt in kurzen sachgemäßen Erläuterungen. und aus den Materialien geschöpften Anmerkungen, und es hilft durch die mittelst stärkeren Bruckes der einzelnen Tertstellen rvor⸗ gehobenen Abweichungen von, dem bisherigen Procedursystem die Schwierigkeiten überwinden, die sich dem Praktiker auf dem Gebiete des neuen Prozeßverfahrens aufdrängen. In einem Anho nge haben der Vollständigkeit halber die zugehörigen Bestimmunge n des Ge⸗ richtsverfassungs. und Gerichtskoftengesetzes, sowie der Gebühren- und Rechtsanwalts ordnung Aufnahme gefunden, und das Werk felbst , ein ausführliches und fleißig gearbeitetes Sachregister abgeschlossen.

Der 9g 3i

eschrieben: Das Mini

eingeführt im Mittel der Jahre

. terium des Innern, als die der Akademie der ildenden Künste vorgesetzte Behörde, und die Generaldirektion der

. wird unter dem 18. d. M aus Dresden , Sammlungen für Kunst und Wisse aschaft haben gemein.

chaftlich beschlofsen zur Hebung der durch die esten mechanischen . sehr bedrängten e e gen nner .

eprobuktionew. en der modernen Gem'äuldegalerle durch den Stich

Reihe von Gewä in verschiedenen

durch den Charakter der ö bedingten

Manieren ver vie lfaltigen zu lassen. Zunächst sind fünf Platten in