, pro 1875: Nr. 6086. 10 873 und Augloosung pro 1876: Nr. 7503. 7898. N84 und 12305 —
Autteosung pro 18577: Nr. 5867. 8877. 7258. S195. D891. 11 743 und 13 384. Die Inhaber 6 Obligationen werden zur Ein⸗
Lösung derselben wiederholt aufgefordert. Die seit Erlaß unserer Bekanntmachung vom
16 Juli 1877 zur Einlösung gekommenen ausge⸗
lLyo Obligationen, nämlich: . ie e eee. ö Emission 41 Stück. 3
161 ĩ 26 ö. 1 9 f 261 rt⸗Crefeld⸗Kreis⸗Eladbacher J. Emission 5) Ruhrort⸗Crefe .
II. Emission 31 Stück. III. Emission 97 Stück wurden in Gegenwart eines Notars durch Feuer vernichtet. . Elberfeld, den 18. Juli 1878. Königliche Cisenbahn⸗Direktion.
2 1
Ir z3] Bekanntmachung.
Bei der am 2. Februar er. erfolgten 23. Aus- loosung der für das Jahr 1878 zu amortisirenden Kreis ⸗ Obligationen des Kreises Johannisburg vom 1 April 1856, 1 Emission, ist das Loos auf nachstehend bezeichnete Obligationen gefallen:
Litt. A. d 1000 Thlr. gleich 3600 M Nr. 4.
23 ö. ö 100 Thlr. gleich 300 Æ Nr. 79. 86. 88. 101.
Litt. D. à 50 Thlr. gleich 150 4M Nr. 142.
Bei der 12. Ausloosung der pro 1878 zu amor⸗ tisirenden Kreis⸗Obligationen vom 22. September 1864, 1J. Emission, sind folgende Loose gezogen:
Litt. A. à 1000 Thlr. gleich 3000 M Nr. 2
und 15.
Litt. C. a 100 Thlr. gleich 300 S6 Nr. 94. 97. 134. 148. 161. 207. 219 und 247.
Litt. D. 50 Thlr. gleich 150 6 Nr. 19.
Bei der 6. Ausloosung der pro 1878 zu amorti⸗ sirenden Kreis⸗Obligationen vom 1. Oktober 1869, III. Emission, sind folgende Loose gezogen:
Litt. O. d 100 Thlr. gleich 300 M die Nrn. 7. 10. 12. 13. 72 und 74.
Die Inhaber dieser Kreis⸗Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum 81. De⸗ zember d. J. an die hiesige Kreis⸗Kommunalkasse nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine gegen Empfangnahme des Nennwerths der qu. Obligation einzusenden. Von den nach dem 31. Dezember er. eingereichten ausgeloosten Kreis⸗Obligationen werden vom 1. Ja⸗ nuar 1879 ab keine Zinsen weiter gezahlt und für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital in Abzug gebracht werden.
Von den in den früheren Jahren ausgeloosten Johannisburger Kreis⸗Obligationen sind die folgend bezeichneten noch nicht eingelöst:
aus der II. Emission vom 22. September 1864
Litt. G. d 100 Thlr. Nr. 107. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 66.
Die Inhaber dieser vorbezeichneten Kreis⸗Obli⸗ gationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben nunmehr schleunig an die hiesige Kreis⸗Kommunal⸗ kasse einzusenden.
Johannisburg, den 2. Juli 1878.
Der Kreisausschuß.
15321 Betreffend die Aufkündigung der ausgelossten Obligationen des Kreises Wartenberg. Bei der am 22. Mai er. in Gemäßheit der Be⸗ stimmung des Allerhöchsten Privilegii vom 10 April 1872 stattgefundenen Verloosung, der zum 2. Januar 1679 planmäßig einzulösenden Wartenberger Kreis- Obligationen sind im Beisein eines Notars nach—⸗ stehende Nummern im Werthe von 500 Thlr. gleich 1500 M resp. 300 Thlr. gleich 900 M gezogen wor⸗ den, und zwar: 1 Stück Litt. B. à 500 Thlr. gleich 1500 M.
Nr. 42. à 300 Thlr. gleich 900
1 Stück Litt. C. Nr. 67.
Indem wir die vorstehend bezeichneten 430 / 9 Kreit⸗ Obligationen zum 2. Jannar 1879 hiermit kün⸗ digen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nominalwerth gegen Zurücklieferung der Kreis⸗ Obligationen im coursfähigen Zustande nebst Talon und den dazu gehörigen Zinscoupons, Ser. II. Ne 3 bis 10, sowie gegen Quittung vom 2. Januar 1879 ab, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst baar in Empfang zu nehmen.
Vom 2. Januar 1879 ab findet eine weitere Ver⸗
zinsung der hiermit gekündigten Kreis⸗Obligationen
nicht statt. Der Werth der etwa nicht zurückgegebe⸗ nen Coupons wird bei der Auszahlung vom ee. nalwerth in Abzug gebracht.
ᷣ P. Wartenberg, den 3. Juni 1878. Der Kreis ausschuß des Kreises P. Wartenberg.
bags) . Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legii von 5. Juli 1867 heute erfolgten Ausloosung non Obligationen der Stadt Krotoschin sind Folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. Nr. 206 78 83 125 137 167 170 176
233 — 9 Stück à 300 A6.
Litt. B. Nr. 49 51 65 — 3 Stück à 150 AM, Litt. C. Nr. 22 56 101 145 — 4 Stück à 75 Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, den verschriebenen Kapitalsbetrag gegen
Rückgabe der betreffenden Schuldverschreibung nebst Zinscgupong Ser. III. Nr. 4 big einschlie lich 10
und Talons vom 2. Januar 1879 ab bei un⸗ serer Gaskasse in Empfang zu nehmen. Mit dem Schl zinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Aus der . des Jahres 1877 sind Die r. 81 und 164 noch nicht
Obligationen Litt. A.
e dieseg Jahres hört die Ver
2
am 15. . 1878 zum reis Obl
A. Serie H.
Litt. G. à 50 Thlr. 57 87.
wird der Betrag vom Capital abgezogen. Serie I. Litt. B. à 100 Thlr. 76.
Litt. D. a 25 Thlr. 42 68. Grottkau, den 22. November 1878.
Serie II.
Aufkündigung der ausgeloosten Kreis- 6116] obligationen des Kreises Oels. Bei der heut im Beisein der Kreis kommission und eines Notars stattgefundenen Verloosung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Oktober 1865 und 27. November 1873 ausgefertigten und am 2. Januar 1879 einzulösenden Kreigobli⸗ gationen des Kreises Oels sind nachstehende Num⸗ mern gezogen worden und zwar: a. von den unterm 2. Januar 1866 ausge⸗
fertigten Kreisobligationen.
LHitt. A. d 1500 dM:
Nr. .
Litt. O. à 300 M: Nr. 78 121 240 245 249 268 und 301. LEitt. DD. d 150 M½: Nr. 49 61 78 und 91. Litt. E. G6 25 MSV: Nr. 38.
H. von den unterm 22. Januar 1874 aus- gefertigten Krelisobligationen. Litt. O. à 300 „„: Nr. 76 100 und 107. Eigt. I. à 150 M: .
Lite. E. A4 z5 S: Nr. 35.
Die Besitzer dieser zum 2. Januar 1879 hierdurch gekündigten Obligationen werden daher aufgefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obligationen nebst den zu den vorstehend sub a. gedachten Obli⸗ gationen gehörigen Zinscoupons Serie III. Nr. - 10 nebst Talontz und den zu den sub b. bezeichneten Obligationen gehörigen Talons und . vom 2. Januar 1879 ab bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in Empfang zu nehmen.
Eine weitere Verzinsung der ausgeloosten Obli⸗ gationen findet von dem letztgedachten Tage ab nicht statt, und wird der Werth der etwa nicht zurück⸗
Bei der in Gemäßheit des Allerböchsten Privilegii vom 16. Mär 1863 und 11. Juni 1866 wecke der Amortisation stattgesundenen Ausloosung der Grottkaner . gationen pro 1878 sind die Nummern der nachstehenden Apoints gezogen worden: .
Lit. A. à 100 Thlr. 5 1920 17 131. Litt. B. à 50 Thlr. 11 24 42 99 115 116 117 150 187 190 209 218 244
264 266 274 275. Iitt. 9. à 25 Thlr. 76 91 103 116 133 148 151 153 165 200 204.
K. Serie II. Litt. B. à 100 Thlr. 23 29.
Litt. D. à 25 Thlr. 9 10 23 79 81 136 137 163.
Die Inhaber dieser Apoints werden aufgefordert, deren Nominal-⸗Beträge gegen Rückgabe
der Obligationen und der zugehörigen Zins Coupons vom 1. Juli 1879 ab in der Kreis Kom⸗ munal ⸗-Kasse hierselbst und bei der Landes -Haupt-⸗Kasse in Breslau in Empfang zu nehmen,
Mit diesem Tage hört die Zahlung der Zinsen auf. Für die etwa fehlenden Zins⸗Coupon
Folgende Nummern ausgelooster Kreig⸗Obligationen sind noch nicht eingelöst worden:
Litt. A. à 100 Thlr. 27 109 150. litt. B. à 50 Thlr. 30 36 67 91 125 130 214 247 21 A2.
Litt. C. à 25 Thlr. 49 51 52 56 57 70 84 85 104 155 174.
Im Namen der ständischen Kreis-⸗Chausser⸗Verwaltungs⸗Commission. Der 2 Landrath. v. an.
gelieferten Coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht. Oels, den 24. Juni 1878. Der Königliche Landrath. v. Rosenberg.
61365 Bekanntmachung. Bei der am 11. April er. bewirkten Verloosung der Wehlaner Kreisobligationen sind folgende Nummern gezogen worden: . Emission.
Litt. Nr. 2 über 500 Thlr. Litt. ö5ößö 85 74 über 200 Thlr. Litt. 4 über 100 Thlr.
II. Emission. 34 über 500 Thlr.
Litt. B. 24 54 56 61 93 über 200 Thlr.
Litt. C. 18 26 27 33 34 92 93 94 95 103 104 145 146 über 1090 Thlr.
Dieselben werden den Inhabern mit dem Be⸗ merken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Num⸗ mern verschriebenen Kapitalsbeträge vom 2. Ja⸗ nuar 1879 ab bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Wehlau gegen Quittung und Rückgabe der Kreis⸗ obligationen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar 1879 fälligen Zins⸗Coupons nebst Talons baar in Empfang zu nehmen nd.
Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeldlich abzuliefernden Zins ⸗Goupons werden von dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten werden.
Vom 1. Januar 1879 hört die Zinsenzahlung für die ausgeloosten Nummern auf.
Wehlau, den 25. Juni 1878.
Namens des Kreis⸗Ausschusses: Der Königliche Landrath. Federath.
1 Bekanntmachung. Bei der am 15. Juni er. stattgehabten Aus⸗ loosaug der nach den Allerhöchsten Privilegien 26. März 1866 ; vom 3 Nia 1859 im Jahre 1878 zu amortisi⸗ renden Kreis -⸗Hbligationen des Sagan'er Krei—- ses à 300 ½ sind folgende Nummern gezogen wor⸗ den, und zwar von der I. Emission Litt. A. 40 s9 ö 209. 309. 345. 362. 502. 514 und II. Emisston Litt. B. so 45. 74. 76. 112. 113. 114. 118. 246 und 302. Die gegenwärtigen Inhaber ih f Obligationen werden aufgefordert, dieselben nebst den dazu ge⸗ hörigen Coupons und Talon gegen Empfangnahme des Kgpitalbetrages am 2. Januar 1879 zur hie- sigen kreisständischen Chausseekasse in coursfähigem Zustande zurückzuliefern. — Für die fehlenden Zingeoupons wird deren Be—⸗ trag vom Kapital einbehalten.
Litt.
präsentirt worden, weshalb deren Inhaber n , derz werden, den Kapitalsbetrag derselhen zur Ver— mmeidieng weiterer Zins verluste gegen Rückgabe der betreff anden Obligationen nebst Talons bei der Gastasse zu erheben. Krotoschin, am 5. Juni 1878.
Der Magistrat. w,
Die Verzinsung der ausgeloosten und ö.
gekündigten Obligationen hört mit dem 31. Dejem ber 1878 auf. Sagan, den 21. Juni 1878. Namens des Kreis- Ausschusses: Der 1 Landrath. ru
.
35836]
(B. à 162/11)
h Bekanntmuchung, betreffend die Ausloosung von Obligationen des Aken ⸗Rosenburger Deichverbandes. In dem am heutigen Tage zur Ausloosung von 4Iprozentigen Obligationen des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden: A. Von den Obligationen II. Emission, (ausgefertigt auf Grund des Privilegii vom 28. Mai 1862). Litt. A. Nr. 20.
66. 205. 293. 307. 380. 386. 419 und 478 9 Stück à 100 Thlr. (300 M — 270060. KR. Von den Obligationen IV. Emisston, (ausgesertigt auf Grund des Privilegii vom 27. September 1873). 4 Litt. A. Nr. 2. 182. 254. 257. 284. 311. 356. 418. 443. 568. 576. 621. 664. 958 und ,, nn R son mn 2) Litt. B. Nr.
' . à 150 6. 150 40
Ueberhaupt 25 Stück über 7350 400 Dieselben werden den Besitzern hierdurch mit der Aufforderung gekündigt. die Kapitalbeträge vom 2. Jannar 1879 ab bei der Deichkasse zu Aken gegen Rückgabe der in coursfähigem Zustande sich befindlichen Schuldverschreibungen baar in Empfang zu nehmen.
Auswärts wohnenden Inhabern der vorgedachten ausgeloosten Obligationen ist gestattet, dieselben mit der Post einzusenden und die Uebersendung der Va⸗ luta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen.
Mit dem 31. Dezember a. e. hört die weitere Verzinsung der vorstehend aufgeführten Schuldver⸗ schreibungen auf; daher müssen mit diesen die dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar k. J. fälligen Zinscoupons und Talons unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons der Betrag derselben vom Kapitale zurückbehalten wird. (ii. z g52 )
Kl. Rosenburg, den 27. Juni 1878.
Der Deichhauptmaun. M. Elsner.
lool] Bekanntmachung.
Bei der pro 1878 stattgehabten Ansloosung der Obligationen des Elbinger Kreises J. Emission sind folgende Nummern gezogen:
Litt. A. über 30600 M Nr. 34. Litt. B. über 1500 S Nr. 141 153. Litt. C. über 300 M Nr. 35 60 76 87 401 ; 408 463 497 512 644 708. ; Litt. D. über 150 M. Nr. 12 14 44 50 67 71 81 96 101 1063 105 108 110 128 136 145 152 159 174. .
Die ausgeloosten 40Jgigen Kreis⸗ Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung hier⸗ durch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom J. Jannar 1879 ab bei der hiesigen Kreis⸗ Chaussee⸗Baukasse, Herrn Jacoh Litten in Elbing, den Herren Baum und Lieymann in . der Diskontao⸗Gesellschaft in Berlin, der Preusfi⸗ schen Creditanstalt Stephan und Schmidt in Königsberg i. / P. gegen Rückgabe der Obligationen mit saͤmmtlichen dazu gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen.
Elbing, den 1. Juli 1878.
Die Kreis⸗Chaussee⸗Bau⸗Commisston.
4500 .
7468 Aufkündl ai
verlooster 5 prozent. Obligationen der Deich⸗
sozietät des Oberoderbruchs.
Bei der am 27. Mai er. erfolgten Verloosung
sind zu dem Tilgungsfond folgende Obligationen gezogen worden:
Litt. D. über 50 Thlr. Nr. 3, 8, 13, 18, 25,
26, N, 253, 6, 5, 41, Ar. 49, S2, 53, 56,
60, 63, 68, 70, 71, 72, 75, 81, 85, 88, 93,
94, 95, 97, 104, 105, 111.
Dieselben werden daher den Inhabern mit der
Aufforderung gekündigt, solche nebst den dazu ge⸗
hörigen Zinscoupons und Talons bis zum 2. Ja⸗
nuar 1879, dem Termine der Rückzahlung, der
Oberoderbruchs ⸗Deichkasse in Cüstrin behufs der
Einlösung zu übergeben oder einzusenden.
Die speziellen Bedingungen stehen auf den Obli⸗
gaiionen. Gorgast, den 1. September 1878. Der Deichhauptmann.
T7566] nnn, ,,. Bei der diesjäbrigen planmäßtgen Anslossung der Kreis-⸗Obligatignen des Landkreises Brom r II. Emisston sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. über 1000 MÆ Nr. 173.
Litt B. über 500 M Nr. 43 75 146 und 181.
Litt. C. über 200 Æ Nr. 41 59 99 199 110
166 176 230 232 und 245.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit aufgefordert, am 1. Januar k. J. den Nennwerth
derselben af 3 der Obligationen nebst den
noch nicht fälligen Ilngcoupong und Talons hei der hiesigen Kreis-⸗Kommunal⸗Kasse oder bei Ge— brüder Friedländer in Empfang zu nehmen.
Vom J. Januar k. J. hört . weitere Verzin⸗ sung dieser ausgeloosten und hiermit gekündigten Obligationen auf. Die bis zum 1. Januar k J. fälligen Zinsen der noch nicht ausgeloosten Obliga—⸗ tionen sind nach ihrer Fälligkeit bei denselben für die Einlösung der Obligationen vorstehend bezeich⸗ neten Zahlungskassen gegen Rückgabe der Coupons zu erheben. Bromberg, den V. August 1878.
Die kreisständlsche Finanz⸗Kommission
des Landkreises Bromberg.
õ318 Bekanntmachung.
Bei der heutigen Verloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 30. November 1867 emittirten Culmer Stadt-⸗-Obligationen sind die Nummern itt. A. Nr. 3 44 46 62 88 90 185 und 203 über je 200 Thlr. oder 600 M und lätt. B. Nr. 1 über 100 Thlr. oder 300 4 gezogen worden, welche hiermit zur Einlöfung am 2. Jannar 1879 gekündigt werden.
Die Inhaber der Obligationen erhalten den Nenn⸗ werth der Letzteren bei unserer Kämmereikasse und beim Bankhause Guttentag und Geldschmidt in Berlin gezahlt und haben mit den Obligationen zu—⸗ gleich die Zinscoupons Serie III. Nr. 9 und 10 und Talons einzuliefern.
Culm, den 7. Juni 1878.
Der Magistrat.
Wochen⸗Anusweise der deutschen Settelbanken.
MWochen⸗Uebersicht
der Städtischen Bank zu Breslau.
am 30. November 1878. Activa. Metallbestand: 865 26 M 50 3. Bestand an Reichskassenscheinen: 4905 A HYestand an Noten anderer Banken: 288,300 S6 Wechsel! 5 249,527 6 82 . Lombard: 2373, 700 M Effekten: 434,923 Æ 75 8. Sonstige Aktiva vacat. HEasalva. Grundkapital: 3 000,000 16. Re⸗ serve⸗ Fonds: 600, 000 M Banknoten im Umlauf: 2,424,500 * Tägliche Verbindlichkeiten: Depostten⸗ Kapitalien: 2, 965,280 6 An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: —— 6 Sonstige Passiva: vacat. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: 90,647 4Æ 185 .
Verschiedene Bekanntmachungen.
9892 Ausweis der
golden bur gischen liandeshank per 30. November 1878.
Activa. S 225576. A4186870. 1h 72. 11145. —. 3956030. 82. 4339120. 18. 30137. 83.
9898
03.
Cassebestand. 36.
Wechsel. K Diskontirte verlooste Effekten Konto-Korrent-Saldo Lombard-Darlehen , Nicht eingeforderte 60 pCt. des Aktienkapitals. KJ ö 193678. AMS. 15776271. 74.
Passiva.
„p. 3000000.
Aktienkapital.
Depositen: Regierungsgelder und Guthaben öffentl. Kassen M 2995981. 17.
Einlagen von Privaten. S966717. 30. S 11962698. 47.
13599. — 214773. 26. 656361. G.
Ir fs. IJ.
Aufgerufens, noch nicht zur Ein-
lösung gelangte Banknoten Reservefonddad--- Diverse.
w
w
n l.
Vor dentsche Bani aan Henn enn gz. ö ultimo November 1878.
Act va. Casa ö . .
,,,, Auswärtige Wechsel.. . Fonds und Actien... Darlehen gegen Unterpfurd Conto-Cocrente mit Hiesigen (davan gegen Bicherheiten S 10,520, 969. 26.) J Bank- Gebäude. . Für den Reservefonds ange- kaufte Effekten
Passiva. Capital. CGonto. ö
Verzinsliche Depositen-
Giro-Corto J Auswärtige Correspondenten GJ,
PDoleredere- Cont... Diridenden-Restanten.. Dividenden von 1877.
Ham hang, den 30. November 1878.
„S. 2,697,505. 18, 111.078. 9. 928, 492. 6. 976, 649. 19, 206, 454. 11.406, 848.
v. Rosenstiel.
Die Direction.
86.
jenige, welcher Verpackung
M 2864.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag,
1878.
den 2. Dezember
darch Carl Heymanntz Verlag, a ich durch die Expedition: diz
D e dr, re,
—
3
Inserti on preis
Nach dem Markenschutzgesetz vom 30. No, vember 1874 kann die wissentliche, widerrechtliche Bejeichnung einer Waare mit einem unter gesetz« lichem Schutz stehenden Waarenzeichen oder mit dem Namen oder der Firmg eines inländischen Produ⸗ zenten entweder eivilrechtlich oder strafrechtlich ver ⸗ folgt werden, und es ist dem Belieben des Geschä⸗ digten überlassen, den einen oder den anderen Weg einzuschlagen, dagegen kann er die nicht wissentliche, widerrechtliche Bezeichnung nur mit der Civilklage verfolgen. Erbebt er die Civilklage, so kann er nach §. 13 des Markenschutzgesetzes beantragen, daß der Nachahmer für nicht berechtigt erklärt werde, die Bezeichnung zu gebrauchen. In Bezug auf diese Be⸗ stimmungen hat das Reichs⸗Ober⸗Handelsge⸗ richt, J. Senat, durch Erkenntniß vom 29. Oktober 1818 folgenden Rechtssatz ausgesprochen: Der Civil⸗ kläger kann auch beantragen, daß dem Verklagten der weitere Gebrauch der fremden Bezeichnung bei ange⸗ messener Strafe untersagt werde, und falls die wider⸗ rechtliche Nachghmung eine wissentliche war, daß er wegen wissentlicher widerrechtlicher Bezeichnung zum Schadensersatz verurtheilt und daß auf Vernichtung der vorhandenen Nachahmungen seines Waaren⸗ zeichens erkannt werde. In Betreff des Antrages, führt das k in Beziehung auf die zu Grunde liegende Cibilklage wegen Nach⸗ abhmung einer zu schützenden Marke aus, dem Be⸗ klagten den weiteren Gebrauch der gedachten Be⸗ zeichnung bei namhafter Strafe * untersagen, ist es allerdings nicht unzweifelhaft, ob derselbe nach 8. 13 des Markenschutzgesetzes zulässig sei. Der angeführte Paragraph gestattet im Wege der Klage zu bean⸗ tragen, daß der Gegner für nicht berechtigt erklärt werde, das Waarenzeichen, den Namen oder die Firma des Klägers zur Bezeichnung von Waaren oder deren Veipackung zu gebrauchen. Dagegen spricht der 5 13 nicht aus, ob die Klage auch darauf gerichtet werden könne, dem Gegner diesen 6er nch zu verbieten und für den Fall der Ueber⸗ tretung des Verbots eine Strafe anzudrohen. .
Nachdem bei der zweiten Lesung des Gesetzes der Antrag gestellt und angenommen worden war, die Civiltlage darauf zu gestatten, daß dem Beklagten das Recht zu der in Rede stehen den Bezeichnung aberkannt und der fernere Gebrauch dersel⸗ ben verboten werde, vgl. Reichstagsverhand⸗ lungen 1874/75, Drucksachen Nr. 32 VII. und Band J. Seite 104, wurde bei der dritten Lesung die als 5. 13 in das Gesetz übergegangene Fassung beantragt und zum Beschlusse erhoben, nachdem einer der Antragsteller die Weglassung der auf Unter⸗ sagung des ferneren Gebrauchs gerichteten Stelle damit motivirt hatte, daß es nicht angemessen er⸗ scheine, denjenigen, welcher widerrechtlich ein Waa⸗ renzeichen 2c. gebraucht habe, nicht blos im straf⸗ gerichtlichen Verfahren, sondern auch daneben noch im Wege der eivilgerichtlichen Exekution zu verfol⸗ gen, weshalb vorgeschlagen wurde, den Weg der civilgerichtlichen aue zuschließen. Reichstagsvverhand⸗ lungen 4. a. O., Drucksachen Nr. 44 und Band J. Seite 131.
Aus diesen Gründen behaupten einige Kommen⸗ tatoren des Markenschutzgesetzes, daß die im 5. 13 gegebene Klage eine reine Feststellungsklage sei, welche eine Verurtheilung und Vollstreckung nicht zur . haben könne, vgl. Endemann, der Markenschutz 1875, Seite 73, Meves, das Reichs⸗ gesetz über Markenschutz 1875, S. 51 Nr. 28, waͤh⸗ tend Andere die entgegengesetzte Ansicht vertheidigen, vgl. Thöl, Handelsrecht, Auflage 5 §. 2069 Note 31 bis 36; Stobbe, Handbuch des deutschen Pri⸗ vatrechts, Band III. Seite 56 Note 26. Ueber⸗ wiegende Gründe sprechen für letztere Meinung.
Es ergiebt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, daß derjenige, welchem eine ausschließliche Berech⸗ tigung privatrechtlicher Natur zusteht, gegen Zu— widerhandelnde nicht allein auf Anerkennung eines Ausschließunggrechts, sondern auch auf ein Verbot fernerer Zuwiderhandlungen klagen und die Befol- gung des Verbots durch die im Exekutionsverfahren zulässigen Mittel erzwingen kann. Hinsichtlich des Rechts zum ausschließlichen Gebrauch der Firma ist im Handelsgesetzbuch Artikel 27 ausdrücklich aner⸗ kannt, daß auf Unterlassung der weiteren Führung der Firma geklagt werden kann. Cine gleiche Klage hinsichtlich des Rechts zum ausschließlichen Gebrauch des Waarenzeichens hielt der Kommissarius des Bun⸗ desraths nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für zu⸗ lässig und bekämpfte deshalb bei der zweiten Lesung den obenerwähnten Antrag, dies im Gesetze auszu⸗ sprechen, als unnöthig. Ist aber das Verbot zuläfsig, so kann auch damit die Ändrohung einer Strafe für den Fall der Uebertretung desselben verbunden wer⸗ den. Der Zweifel, ob die Strafandrohung schon in das Erkenntniß aufgenommen werden könne und nicht vielmehr in die Exekutionsinstanz gehöre, er= ledigt sich dadurch, daß die gemeinrechtliche Praxis in Anlehnung an 5. 162 J. R. A. sich dahin ent⸗ schieden hat, daß bei der Verurtheilung zu Unter lassungen die Androhung einer Strafe kur den Fall der Zuwiderhandlung 6 im Enderkenntniß er⸗ folgen könne. Der . den Beklagten zum Schadensersatz zu verurtheilen, ist nach §. 14 des Markenschutzgesezs begründet, nach welchem der⸗ wissentlich Waaren oder deren mit dem Waarenzeichen, dem amen oder der Firma eines inländischen . zenten oder Handeltreibenden widerrechtlich bezeich⸗ net, dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet ist. Die Anwendung dieser Vorschrift setzt außer der Widerrechtlichkeit der Bezeichnung nur das Be⸗ 6 der Widerrechtlichkeit derselben, nicht
außerdem eine auf Beschädigung oder einen sonstigen
Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Sandelsregister⸗ u. s. w. Eintragungen betreffend.
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Aha. Die im Art. 13 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen, betreffend die Eintragungen in das Handelsregister, desgleichen die im 5 1 des Gesetzes vom 27. März 1867 rorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirth⸗ schaftsgenossenschaften werden für unsern Gerichtè⸗ bezirk für das Jahr 1879 durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats ⸗ Anzeiger in Berlin, die Berliner Börsenzeitung daselbst und den Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Re— gierung zu Münster veröffentlicht. Die auf die Führung des Handelzsregisters und des Genossen⸗ schaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden pro 1819 von dem Kreisgerichts⸗Rath Koppers unter Mitwirkung des Büreau ⸗Assistenten Gebhardt be⸗ arbeitet. Ahaus, den 6. November 1878. König— liche Kreisgerichts⸗Deputation.
HKartemsteim. Im Jahre 13879 werden die
auf die Führung des Handele, und Genossenschafts⸗ registers bezüglichen Geschäfte bei dem unterzeichneten Gerichte durch den Kreisgerichts Rath Stoermer und den Kreisgerichts⸗Sekretär Le ngning und im Falle der Behinderung dieser Beamten durch den Kreisgerichts⸗Rath Frost und den Büreau ⸗Assistenten Lunau bearbeitet und die Eintraganzen in die ge— nannten Register durch a die Königsberger Har— tungsche Zeitung, b. die Berliner Börsen⸗-Zeitung, e. den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preu ßischen Staats Anzeiger veröffentlicht werden.
Bartenstein, den 16. November 1878. Königliches
Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Kerim. Die Eintragungen in das Hande s: und
schen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, durch die Berliner Börsen Zeitung, durch die Vossische Zeitung, und die das Genossenschafts— register betreffenden außerdem noch durch das Pots⸗ damer Regierungsamtsblatt bekannt gemacht werden. Das Handels- und Genossenschaftsregister wird bei uns geführt für den diesseitigen engern Bezirk und für die Bezirke der Kreisgerichts⸗Deputation zu Mittenwalde und, der Kreisgerichts⸗Kommissionen zu Coepenick, Königs ⸗Wusterhausen, Trebbin, Zossen. Die auf die bezeichneten Register sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1879 von dem Kreis⸗ gerichts⸗Rath Baath unter Mitwirkung des Kreis gerichts⸗Sekretärs Wolff bearbeitet. Dieselben wer⸗ den an jedem Mittwoch und Sonnabend von 11 bis 1 Uhr in unserm Gerichtshause hier Zimmer⸗ straße 25, zur Auf- und Annahme von Melduagen, welche jedoch auch bei der vorgenannten Deputation bezüglich Kommissionen erfolgen können, anwesend sein. Berlin, den 15. November 1878. Königliches Kreisgericht. J. (Civil⸗) Abtheilung.
Borken. ür das Geschäftsjahr vom 1. De- zember 1878 bis ultimo November 1879 sind zur Bearbeitung der auf die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte als Richter der Kreisgerichts⸗Rath Boele und in Verhinderunzsfällen der Kreigrichter Zumloh, sowie als Sekretär der Kreisgerichts⸗Sekretär Hintze be⸗ stellt worden. Die Veröffentlichung der Eintra jungen in das Handels, und Genossenschaftsregister wird im Laufe des Geschäftsjahres 1879 durch einmalige Ein⸗ rückung in den „Deutschen Neichs⸗.òMnzeiger und Königlich Preußischen Staats ⸗=Anzeiger“ sowie in die Kölnische Zeitung bewirkt werden. Borken, den 14. November 1878. Königliche Kreisgericht Deputation.
Charlottembärg. Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters be⸗ züglichen Geschäfte werden in dem Geschäftsjahr 1879 durch den Kreisgerichts⸗Rath Hammer und den Kreisgerichts ⸗Bureaugssistenten Hencke bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die betreffenden Register erfolgt durch: 1) den Dentschen Reichs und Preußischen Staats ⸗Anzeiger, 2) das Amts blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, 3) die Berliner Börsen-⸗Zeitung, 4 die hiesige Neue Zeit, 5) das hiesige Neue Charlottenburger In⸗ telligenzblatt. Charlottenburg, den 25. November 1878. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Caestrim. Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden für unseren Gerichtsbezirk in dem Geschäfts= jahre vom 1. Deiember 1878 bis 30. November 1579 von dem Kreisreichter Zacharige als Richter und dem Kreisgerichts- Sekretär Bollfraß als Sekretär bearbeitet. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgt durch den Deuntschen Reichs, und stöniglich Preußischen Staats- Anzeiger, die Bank. und Handels · Zeitung zu Berlin und den Cuestriner Bürgerfreund Cuestrin, den 22. November 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
SGaoldhoenrtz. Die Cintragungen in unser Handels- register werden im Jahre 1879 in dem Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, der Berliner Börsenzeitung und der Schle⸗ sischen Zeitung zu Breslau bekannt gemacht. Mit der Bearbeitung der auf die Führung des Handels⸗ registers sich beziehenden Geschäfte ist der Kreis⸗ richter Polte als Richter unter Mitwirkung des Kreisgerichts ⸗Sekretärs Hoke beauftragt. Gold⸗ berg, den 19. November 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Golcherg. Vor dem unterzeichneten Gericht werden die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register im Jahre 1879 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats -⸗Anzeiger, das Regierungs⸗Amtsblatt zu Liegnitz, das Stadt- blatt zu Hainau und das Goldberger Stadtblatt (Schwedowitz) veröffentlicht und die auf die Führung des Genossenschaftsregisters sich beniehenden Geschäfte durch den Kreisrichter Polte, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Hoke, bearbeitet werden. Goldberg, den 19. November 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Graetz. Alle öffentlichen Bekanntmachungen hiesigen Gerichts, welche das Handelsgesetzbuch an— ordnet, werden für das Geschäftsjahr 1879 und zwar bis zum 1. Oktober 1579 in der Posener Zei⸗ tung, der Berliner Börsenzeitung und dem Deut⸗ schen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger erfolgen. Die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden Geschäfte wer⸗ den von dem Kreisgerichts⸗Rath Gehrke unter Mit- wirkung des Kanzlei⸗Direktors Ehrich bearbeitet werden. Graetz, den 21. November 1878. König—⸗ liches Kreisgericht.
¶Craetz. Alle öffentlichen Bekanntmachungen, welche das Genossenschaftswesen betreffen, werden während des Geschäftsjahres 1879 bis zum 1. Ok- tober 1879 in der Posener Zeitung, im Posener Regierungs⸗Amtsblatt und in dem Denutschen Reichs und Preußischen Staats Anzeiger er⸗ folgen. Die auf die Führung des Genossenschafts⸗ registers sich beziehenden Geschäfte werden von dem
, , , . ge fer rn, ,, . Kreisgerichts⸗Rath Gehrke unter Mitwirkung des werden im Laufe des Jahres 1875 durch den Dent ·
Kanzleidirektors Ehrich bearbeitet werden. Graetz, den 20. November 1878. Königliches Kreisgericht. Gr. Salze. Die auf die Führung des Handels, Genessenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden in dem Zeitraume vom 1. Dezember er. bis zum 30. September a. t. inel. von dem Kreisgerichts⸗Rath Studemund unter Mitwirkung des Aktuars Schatte bearbeitet werden. Die Bekanntmachung der Eintragungen erfolgt im Betreff: A. des Handels- und Genossenschafts⸗ registers durch a. den Denutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, « die Magdeburgische Zei⸗ tung, B. des Zeichen- und Musterregisters durch den Dentschen Reichs und stöniglich Preußi⸗ schen Staats ⸗Anzeiger. Gr. Salze, den 20. No⸗ vember 1378. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
CGriüämberg. Die auf die Führung des Handels⸗ Gengssenschafts. Zeichen⸗· und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1819 von dem Kreisgerichts Rath Schneider unter Mitwir⸗ kung des Kreisgerichts-Sekretärs Fiedler bearbeitet. Die Veröffentlichung der in unser Handelsregister bewirkten Eintragungen erfolgt durch den Deutschen Reichs und Fönizlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Schle⸗ sische zeitung, die Breslauer Zeitung und die hie⸗ sigen Lokalblätter. Grünberg, den 26. November 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Heiligemheikl. Die auf die Führung der Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister bezüglichen Ge⸗ schäfte werden für das Geschäftsjahr 1879 von Herrn Kreisrichter Belian unter Mitwirkung des Herrn Aktuar Schwedtke bearbeitet werden. Die Bekanntmachungen . durch den Deutschen Reichs.! und Königl. Preußischen Staats Anzeiger, sowie durch die Hartungsche Zeitung. ,. den 23. November 1875. Königliche reisgerichts Deputation. ;
Hank elannem. Die auf die Führung des ,,. und Genossenschaftsregisters bezüglichen eschäfte werden im Jahre 1878 durch den Kreis Gerichts⸗Direktor Stahr unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Direktors Gennert bearbeitet werden. Die
ergebenden Bekanntmachungen werden, durch den Bekanntmachungen durch
Deutschen Reichs ⸗ und Preunßischen Staats⸗ Anzeiger und die Berliner Börsen-Zeitung ver— öffentlicht werden. Kaukehmen, den 25. No vember 1878. Königliches Kreisgericht.
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Löwenherz 1. SehlI. Die auf Führung des Handels-, Genossenschafts⸗, Zeichen und Muster⸗ registers sich beziehenden Geschäfte des unterzeich⸗ neten Gerichts werden im Geschäftsjahre 1879 von dem Kreisgerichts⸗Rath Heintze und dem Kreisgerichtz⸗ Sekretär Franz bearbeitet werden. Die Veröffent⸗ lichung der Eintragungen in das Handels register wird erfolgen durch a den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger, h. die Schle⸗ sische Zeitung, 6. die Berliner Börsen⸗Zeitung; die Veröffentlichung der Eintragungen in das Ge⸗ nofsenschafts register durch die zu lit. 2. und b. genannten beiden Blätter; die Veröffentlichung der Eintragungen in das Zeichen; und Master⸗ register durch den Deutschen Reichs und Breu⸗ ßischen Staats ⸗ Anzeiger Löwenberg i. Schl., den 22. November 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Magcehurg. Im Jahre 1879 werden die bei uns vorkommenden Eintragungen in die Handels⸗ und Genossenschafts⸗, sowie 3eichen⸗ und Muster⸗ register durch den Deutschen Reichs Anzeiger und Königlich Preußischen Staats. Anzeiger, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung, die Magdeburgische Zeitung, und durch den Magde⸗
burger Amtlichen Anzeiger veröffentlicht, und die auf die Führung der Handels und Genossenschafts.᷑ sowie Zeichen und Musterregister sich beziehenden Geschäfte durch den Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Gutsche unter Mitwirkung des Stadf⸗ und Kreis⸗ gerichts⸗ Sekretärs Schindelhauer in unserem Ge⸗ schäftslokale, Domplatz Nr. 9, besorgt werden. Magdeburg, den 26. November 1878. Königliches Stadt ⸗ und Kreisgericht.
Mäümster. Für das Jahr 1879 werden die auf Führung des Handelsregisters und Genossen⸗ schaftsregisters bezüglichen Geschäfte von dem Kreis⸗ gerichts⸗-Rath Keller unter Mitwirkung des Kanzlei⸗ Raths Wecke besorgt werden. Die Bekanntmachung der Eintragung erfolgt durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, die Kölnische Zeitung, den Westfälischen Merkur, die Westfälische Provinzial - Zeitung. Münster, den 25. November 1378. Königliches Kreisgericht.
Oels. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß bei dem Unterzeichneten Gericht für das Jahr 1879 1) die Bearbeitung der auf die Führung der Handels und Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschäfte dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Thalheim unter Zuordnung des Herrn Kanzlei⸗MRath Körner übertragen worden ist; 2) die im Artikel 14 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Veröffentlichung durch den Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Stagats⸗Anzeiger, die . Breslauer und Berliner Böͤrsenzeitung, erfolgen soll. Oels, den 27. November 1878. Königliches Kreisgericht.
PE. Wartenberg. Für die 5 vom 1. De⸗ zember 1878 bis zum 1. Oktober 1879 sind: J. zur Bearbeitung der auf die Führung des Han⸗ dels, Genossenschafts⸗ Zeichen und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte a. als Richter: der Herr Kreisrichter Grüttner und zu dessen Vertreter der Herr Kreigsgerichts Rath Schmidt, v. als Sekretär: der Kanzlei⸗Direktor Herr Berger und zu dessen Dertreter der Bureau⸗Assistent Herr Seeger bestellt und Il, zur Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister der Deutsche Reichs und Preußische Staats ⸗An⸗ eiger, die Berliner Börsenzeitung und das hiesige
reisblatt, in das Zeichen und Musterregister aber nur der Deutsche Reichs⸗ und Prenßische Staats⸗ 4 bestimmt worden. * Wartenberg, den 189. ovember 1818. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Brandt.
Fimtelm. Mit der Bearbeitung der auf die Ge⸗ nossenschafts · und Handel register des unterzeich⸗ neten Gerichts sich beziehenden Geschäfte für das Jahr 1879 ist der Kreisgerichts Rath Kempf, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Kraft, be⸗ auftragt. Die Veröffentlichungen der Bekannt⸗ machungen aus den gedachten Registern wird durch den Dentschen Reichs und Königli i⸗ schen Staats⸗Anzeiger, sowie das hiesige Kreis⸗ blatt erfolgen. Rinteln, den 26. Nob:mber 1878.
Königliches Kreisgericht. Mertz.
HKosembherg, Westpr. Im Geschäftsja 1879 werden * dem , ,,,
auf Grund des dandel ge seß buch zu erlassenden die Janz igel della ne den i,, . ie ug und den öffentlichen 2 Regierungzamtsblatts zu Marienwerder veroffentkicht werden. Die auf die Führung des Handelsregister Bezug habenden Geschäfte werden durch den Fr