. * ergriff der Abg. Dr. Gneist das Wort. Bisher seien Aenderungen in den Ressorts der preußischen Ministerien durch Königliche Erlasse erfolgt, und die Staatsregierung . sich darüber nur mit dem Hause der Abgeordneten im
ege der Budgetverhandlung verstandigt. Wenn jetzt zum ersten Mal ein Gesetzentwurf über solche Aenderungen vor⸗ gelegt werde, so könne er das nicht als eine Aenderung blos zu Hunsten des Abgeordnetenhauses ansehen, Die neue Weise würde nicht zu Gunsten des Abgeorbnetenhauses dienen, sondern zu Gunsten des Herrenhauses. Eine Ressortverände⸗ rung würde künftig nur mit Zustimmung des letzteren zu⸗ läfsig sein, und er könne das keineswegs als so unbe—⸗ en ansehen, wenn er sich erinnere, wie schroff ein
halbes Menschenalter hindurch die Ansichten der beiden Häuser des Landtags einander gegenüber gestanden hätten, Ebenso bedenklich erscheine ihm die Neuerung im Verhältniß zur deutschen Reichsregierung. Sollten Veränderungen in den
Ministerressorts und Verbindungen derselben mit Reichsämtern
nur unter Zustimmung beider Häuser des Landtages vor sich
gehen, so würde daraus eine außerordentliche Schwierigkeit und
Schwerfälligkeit in der Organisation der Reichs verwaltung ent⸗
stehen. Denn nach demselben System müsse dann auch der
Reichstag seine Zustimmung geben zu jeder Kombination
oder Trennung preußischer und Reichsressorts. Nun seien
aber die Kompetenzbestimmungen zwischen dem Reich und den Einzelstaaten gerade auf dem Gebiet der Gewerbe, des
Handels, der Eisenbahnverwaltung, der Verwaltung der Zölle
und Verbrauchssteuern ohnehin so verwickelt, daß eine zweck=
mäßige Vereinfachung dieser Verwaltung beinghe unmöglich werde, wenn zu jeder Ressortveränderung der Reichstag und die einzelnen Landtage in Gesetzesform ihre Zustimmung geben sollten. Als eine Neuerung zu Gunsten des Abgeordneten⸗ hauses könnte man diese Gesetzvorlage doch auch nur dann ansehen, wenn die von einer Seite gewünschte Aenderung ganz zugestanden wäre. Sie sei aber nur halb zugestanden. Die
Königliche Staatsregierung bleibe bei der bisherigen Weise
stehen, die Ministerernennungen und Ressortveränderungen ledig⸗
lich durch Königliche Kabinetsordres zu regeln. Erst hinterher solle dann das Haus seine Zustimmung zur Aenderung der
Verwaltungsgesetze geben, in denen die hetreffenden Minister⸗ ressorts genannt sind. Wie nun, wenn eins der beiden Häuser
des Landtags zu diesem deklaratorischen Gesetze seine Zustim⸗ mung versage? Solle dann der Königliche Erlaß über die
Ressortveränderung doch gelten, so entstehe ein Widerspruch in den höchsten Willensbestimmungen im Staat. Solle er nicht gelten, so sei damit dem König das Necht entzogen, neue Minister zu ernennen und die Ministerressorts zu ändern, — ein Recht, welches er seit Emanation der Verfassung geübt habe, ebenso wie in Bayern, in Oesterreich, ebenso wie in Belgien, Frankreich und England. Es entstehe also aus dieser Gesetzvorlage eine Reihe von Verwicklungen, ja sogar eine gewisse Rechtsunsicherheit. Denn wenn der neue Grundsatz richtig sei, so müßten folgerichtig noch sehr viele andere preußische Verwaltungsgesetze nachträglich geän⸗ dert und deklarirt werden, in denen Ministerressorts ge⸗ nannt seien, die später durch Königliche Erlasse eine Ab⸗ änderung erfahren hätten. Er glaube daher, daß diese Gesetzes vorlage Gegenstand sehr ernster und mehrseitiger Erwägung sein werde, und daß doch sehr wichtige sach⸗ siche Gründe die konstitutionelle Praxis sowohl in Preußen, wie in den größeren deutschen und außerdeutschen Staaten dahin bestimmt hätten, den hier eingeschlagenen Weg nicht zu betreten. Um so wünschenswerther würde es sein, daß erst eine Verständigung mit der Staatsregierung in der Budgetkommission und in der Budgetverhandlung vorangehe, um das Gebiet des Zweifels möglichst zu vereinfachen und für die Erwägung der Rechtsfragen einige Zeit zu gewinnen, Die Ernennung einer Kommission, wenn sie rathsam erscheinen sollte, könne ja auch noch in zweiter Lesung erfolgen.
Der Abg. Dr. Lasker wies auf den Unterschied der Ar⸗ gumentation hin, welche der Vorredner bei dieser Frage als Abgeordneter und Schriftsteller benutze. Während der Abg. Gneist die Prärogative des Abgeordnetenhauses dem Herren⸗ hause gegenüber zu wahren behaupte, wenn er die Regelung der Ressortverhältnisse beim Budget verlange, stelle er anderer⸗ seits die Behauptung auf, daß das Haus in diesen Dingen nicht mitzureden habe. Die. Folge der. Theorie des Abg. Gneist würde sein, daß die Regie⸗ rung einseitig alle wichtigen Organisationsfragen regeln sobald sie nur auf irgend eine Weise die Geldfrage umgehen könnte. Nach der Ansicht des Vorredners müsse aber das Haus auf sein Ausgabebewilligungsrecht in Bezug auf die einseiiig von der Regierung beschlossenen Organisations⸗ änderungen verzichten. So stehe die Frage aber gar nicht; es frage sich nur, ob gesetzlich bestimmte Kompetenzen durch Gefetz oder durch Verwaltungsordre geändert werden könnten. Der Abg. Gneist halte die letztere Alternative für eine Prärogative der Krone; er (Redner) warne aber davor, wenn es sich um das Zustandekommen eines Gesetzes unter Mitwirkung der Krone handele, von einer Verminderung der Prärogative der Krone zu sprechen. Der Redner bestritt auch, daß das europäische konstitutionelle Recht die Ansicht des Vorredners bestätige, wenigstens in Italien sei das Gegentheil der ö. Heimisches Recht sei in Preußen aber jedenfalls, daß ein Gesetz nur durch Gesetz abgeändert werden könne, und seines Wissens bestätigten die Präzedenzfälle und die jetzige Praxis der Regierung seine Meinung. Der Redner beleuchtete sodann die Vortheile, welche auf dem jetzigen Wege für die Verwaltung Preußens wie des Reiches entstanden 60. durch einen Vergleich mit der im vorigen Jahre abgelehnten analogen Vorlage. Die Budgetfrage sei eine Machtfrage, und wie bedeutend auch die Ansicht des Abg. Dr. Gneist in der Doktrin sein möge, so werde es ihm doch nicht gen, das Budgetrecht der Volksvertcetung einzuschränken.
er Abg. Frhr. v. Zedlitz hielt dem Vorredner eine Reihe von Präzedenzfällen entgegen, in denen in Preußen die 6 der Minister ohne parlamentarische Mitwirkung geändert seien.
Sei es nun de lege lata richtig, daß der Art. 45 der Krone das Recht der Ressortveränderung reservire, so müsse es auch de lege ferenda richtig sein. Nun sei es im konstitutionellen Staate nicht durchaus nöthig, daß das Staats-Ministerium R geordnet sei. Der in Jö allerdings erst theilweise
urchgeführte, aber doch anerkannte Grundsatz daß Die ö nicht Verwaltungsgerichte in höchster . stanz, sondern für, die Initiative in der Gesetz⸗ 6 berufen seien, sei vollkommen zuireffend.
zie verhalte sich nun die Prärogative der Krone zu dem Ausgabebewilligungsrecht dieses Hauses? Letzteres sei freilich formal unbeschränkt, aber doch in der That wesentlich einge⸗ schränkt. Lorenz von Stein meine, es könne im Ernste Nie⸗
mand behaupten wollen, daß die bestehenden Einrichtungen
des Staates durch jährliche Ausgabebewilligungen beseitigt
werden könnten. Der Abg. Richter selbst habe in der vorigen Debatte gesagt, das Ausgabebewilligungsrecht, sei durch Aus— . für gesetzlich festgestellte Zwecke im Ordinarium chon so beschränkt, daß es nur im Extraordinarium zur Geltung kommie. Der Fall, daß der Etat eines abfälligen Ministeriums verweigert werde, enthalte nur ein Mißtrauenz⸗ votum gigen die Räthe der Krone. Dies müsse schon jetzt klargestellt werden, damit man wisse, wenn über das Budget beschlossen werbe, welche Verantwortung man trage. Bis jetzt lägen Gründe zu einem Mißtrauensvotum nicht vor, und ob überhaupt solche vorhanden ö das werde man bei Bera⸗ thung des Etats zu prüfen haben. Er meine zunächst, daß das hier vorliegende Gesetz im Plenum in die zweite Be⸗ rathung zu nehmen sei, aber erst dann, wenn im Etat end⸗ gültig über die beabsichtigten Veränderungen entschieden sei. (Um 4 Uhr vertagte das Haus die Fortsetzung der Debatte.)
— In der heutigen (10) Sitzung . der Abgeordneten, welcher am ö der Vize⸗Präsident des Staats Minjler i ß Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, der Minister fü lanbmwee schaftliche Angelegenheiten Br. Frieden⸗ thal, der Mnister für Handel ꝛc. Maybach, und mehrere Re— gierungskommisssarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß folgende Kommissionen gewählt seien und sich konstituirt hätten: 1) zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Reorganisation der drei vormals sächsischen Stifter Merse— burg, Naumburg und ö Abgg. Richter⸗Sangerhausen (Vors . Wagener⸗Stralsund (Stellv.), von Götz und Cremer⸗Cöln (Schriftf. ); 2) zur Vorberatung des Gesetzentwurfs, betreffend die 8 n. Brandverficherungsanstalt in Cassel: Abgg. Jacobi Vorsitzender), Vogeley (Stellvertretery, von Trott zu Solz,
iegler (Schriftführer). Sodann machte der Präsident dem Hause Mittheilung von dem erfolgten Hinscheiden des Abg. von Bonin. Das Haus ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Hierauf setzte das Haus die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Ab⸗ änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeiten des Finanz⸗Ministers, des Ministers für die landwirthschaftlichen An— gelegenheiten und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, fort. Der Abg. Pr. Miquel wies darauf hin, daß die Regierung in loyaler Weise den bei Gelegenheit der Berathung derselben Materie im vorigen Jahre geäußerten Wünschen des Hauses nachgekommen sei und daß deshalb der durch die Ausfüh—⸗ rungen des Abg. Dr. Gneist möglicherweise veranlaßte Kon⸗ flikt durchaus nicht in Aussicht stehe. Der Abg. Dr. Gneist stütze seine Ausführungen lediglich auf das absolute Organi—⸗ sationsrecht der Krone, während er das dieses Recht er—⸗ gänzende Ausgabebewilligungsrecht des Abgeordnetenhauses ganz außer Acht if. und damit negire er das eigentliche Wesen des Konstitutionalismus, welches aus dem Zusamenwirken beider Faktoren bestehe. Der Abg. Dr. Gneist mache aus dieser reinen Rechtsfrage eine Machtfrage gegen das Herrenhaus. Die Frage stehe über allem Parteiinteresse. Gesetzlich bestimmte Kompetenzen, die ein Theil der betreffenden Gesetze seien, könnten nur durch Gesetz geändert werden. Entgegenstehende Präzedenzfälle seien bei dem Vorhandensein zweifelloser Rechtsgrundsätze nicht von Einfluß. Die vorliegende Doktorfrage sei fuͤr die praktische Politik ohne Bedeutung, habe jedoch den Vortheil, daß diese Frage klar erbrtert worden sei; das Gesetz könne im Plenum weiter berathen werden, nach— dem in der Etatsberathung über die materielle Frage ent⸗ schieden sei. Der Abg. Dr. Hänel führte aus, daß das Buch des Abg. Dr. Gneist ihn nöthige, anstatt dieser Vorlage Qppo—⸗ sition zu machen, das Verfahren der Regierung für vollkom⸗ men korrekt zu erklären. Die früheren, eine andere Praxis dokumentirenden Präzedenzfälle verdienten nicht die ihnen zugeschriebene Wichtigkeit, da sie ohne Kontestation schwei⸗ gend vollzogen, ohne daß die staatsrechtliche Frage dabei erörtert worden sei. In diesem Sinne sei aber die gegenwärtige Entscheidung von präjudizieller Vedeutung. Die Beweise vom europäischen Rechte über die Prärogative der Krone seien aus Staaten hergenommen, wo das sogenannte parlamentarische Regiment und eine vollkommene Minister⸗ Verantwortlichkeit bestehe. Ein solches Staatswesen gestatte im Gegensatz zu dem unsrigen gewisse Latituden. Der Redner suchte sobann die von ihm verfochtene Theorie, daß die Organisationsänderungen in ele bestimmten Kompetenzen nur durch Gesetz erfolgen könnten, aus dem Wortlaut der preußischen Verfassung zu beweisen. Auf den materiellen Theil der Vorlage übergehend, erklärte der Redner, daß er diesen Ressortveränderungen eigentlich prinzipielle Bedenken nicht entgegenhalten könne, wie das im vorigen ö. in Bezug auf die Kreirung eines selbständigen Vize⸗Präsidenten des Slaats⸗Ministeriums von ihm geschehen sei. Der Erfolg habe seine damals eingenommene Stellung gerechtfertigt. Die Verbindung der Forsten und Domänen mit dem , Ministerium halte er für durch⸗ aus zweckmäßig,. Politische und technische Bedenken habe er aber gegen die Trennung des jetzigen Handels-Ministeriums. Deshalb sei er gegen kel
Beim Schluß des Blattes ergriff der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf zu Stolberg, das Wert.
— Die Namen der bei dem Unglücsfalle des Dampfers „Pommerania“ geretteten Personen, welche in Dover gelandet wurden, sind auf Grund telegraphischer Berichte des Kaiserlichen General⸗Konsuls seiner Zeit sofort ß worden. Diese Telegramme erhalten ihre Vexvoll⸗ ständigung und Bestätigung durch die bei dem Aus⸗ wärtigen Amte nunmehr eingegangenen schriftlichen Listen der Geretteten. Wir bringen die betreffenden ö. e unten zum Abdrucke; auf dem ersteren dieser Verzeichnisse finden sich auch die Namen derjenigen Passagiere und Mann⸗ schaften angegeben, welche bei der in Dover und London vor⸗ genommenen Musterung vermißt worden sind. Im Einzelnen sst zu diesen Namens verzeichnissen noch zu erweisen, daß die in früheren Telegrammen ausgesprochene Vermuthung, als ob die unter den Vermißten e, ührte Amalia Wolff mit der geretteten Amalia Neumann identisch sein konne, insofern sich nicht zu bestätigen scheint, indem die letztere in Dover ver⸗ schiebentlich mit ben Namen Neumann angeredet worden ist, ohne dabei erklärt zu haben, daß sie einen anderen Namen führe. Ueber die auf dem Nachtragsverzeichnisse an letzter Sktelle aufgeführten drei Kinder hat sich bis jetzt 6. Näheres feststellen lafsen. Von der vierjährigen Martha Müller wird
angenommen, daß sie in 6 oder in Cherbourg mit ihrer Mutter und einer kleinen Schwester an Bord ge⸗ kommen, und daß die beiden letzteren den Tod in den Wel gefunden ö. Die Mutter soll eine Frau Müller gewesen sein, die Chefrau eines Schiffskapitäns, welcher sich auf der Reise nach Buenos Aires befindet. Ueber die die Eltern der beiden Mädchen von 3 Jahren und 98 Monaten 4 sich bis jetzt noch kein besätimmter Anhalt ergehen. Die⸗ elben haben vorläufig in dem Hause des en ischen Geist⸗ lichen Wood liebevolle Aufnahme und Pflege ö
Am 29. v. M. ist zu Hastings von den englischen Behör⸗ den die Todtenschau über die dort angetriebenen Leichen, unter Assistenz eines Beamten des deutschen General⸗Konsulats in London und eines Bevollmächtigten der Hamburger Rhederei abgehalten worden. Es handelt sich dabei nicht um eine . über den Seeunfall des Schiffes, sondern nur um die earn der Todesursache der Opfer des Schiffs⸗ bruchs. Demgemäß hat sich der abgegebene Wahrspruch darauf beschränkt, zu erklären, daß die Personen, deren todte Körper angeschwemmt worden, durch Ertrinken den Tod gefunden und daß das Ertrinken durch die Kollision zwischen dem Dampfer „Pommeraniga, und einem anderen Schiffe verursacht worden ist. Bis jetzt sind übrigens nicht, wie ursprünglich verlautete, 29, sondern nur 3 Leichen ange⸗ trieben, welche als diejenigen des Mr. R. W. Clymer, des Steward Peters und der Frau Lücke rekognoszirt worden sind. Daß nicht bereits eine größere Anzahl von Leichen angetrieben, wird damit erklärt, daß manche Passagiere, welche nach dem Zusammenstoß auf Deck geeilt waren, dann in der Annahme, daß das Schiff nicht so schnell sinken werde, wieder nach den Kajüten zurückgekehrt sind, um ihre Sachen zu retten. Dieselben sind dann durch das Eindringen des Wassers gehindert worden, das Freie wieder zu gewinnen und haben so im Innern des Schiffs den Tod gefunden.
erkunft und
. .
Gerettet sind: . Seeleute:
I) Hartmann Specht, Klempner. 2) Carl Siebert, Matrose. 3) Otto Hurtig, Koch. 4) Julius Thierg, Junge. 5) Will. Rheder, Schlachter. 6 Aug. Unger. Koch, 7) Herm. Köster, Matrose. 8) Garl Haasen, Heijer. 9) Ernst Greite, Stuart. 10) Wilh. Martens, Stuart, 11) Heinr. Lassen, Kochsmaat. 12) Heinr. Stehr, Kochsmaat. 13) Diedrich Holthusen, Kochsmaat. 14 Carl Milsterer, Heizer. 15) Farl Richter, Heizer. 16) Christ. Kord, Heizer. II) Wilh. Wiegaad, Heizer. 18) Carl Kretz ler, Matrose. 19) Wilh. Stehr, Matrose, 20) Wilhelm Schumacher, Matrose. 21) Thomas Nicolas, Matrose. 22) Martin Kowalski, Stuart. 23) John Plagemann, Heizer 24) Gustav Schröder, Heizer. 25) Herm. Zydoff, Heizer. 26) Joh. Möller, Heizer. 27) Lev. Ollesch, Heizer. 28) Conrad Klangwald, Junge. 29) Fritz Boje. 30) Carl Her— mann, Stuart. 31) Heinr. Gosewich, Siugrt. 32) Joh. Riede⸗ mann, Küpner. 35 Martin Engelbrecht, Stuart. 34) Theodor Harder, Knabe von J Jabren. 5) Henrick Költing, Stuart. 36) Jul. Bambusch, Quartermaster. 37) Hugo Rudow, Quarter⸗ master. 38) Adolf. Glanz, Matrose, 39) E. Ihms, Stuart. 40) J. Deichen, Heizer. 41) Carl Jost, Matrose. 42) Ed. Momm, Matrose. 43) Heinr. Bickmann, Stuart. 49 Gustay Wiebe, Konditor. 45) Albert Gottschalk. Bootsmann. 46) Dedleff Holstein, Heizer. 47) Heinrich Castrop, Stuart. 48) Sustay Harrer, Stuart. 49) Rich. Eschenbach, Heizer. S9) Friedr. Timmermann, Heizer. 51) Ed. Zablonsky, Heizer. 52) Aug. Glese, Heizer, 53] Bernh. Krüger, Qber- Stuart. 54) Heinr. ahn, Koch. 55) Wilh. Töll, Barbier. 56) Ernst Hinck, Ingenieur⸗Assistent. 57) Carl Wather, Ingenier⸗Assistent. 58) Eduard Pöhl, Stuart. 593) Peter Plöhn, Quartermaster 60) Heinr. Schwichhus, Zimmer⸗ mann. 615 Georg Walter, J. Bootsmann. 62) Heinrich Echbrett, Quartermaster. 63) Fritz Schölermann, II. Zimmermann. 64 Ernst Sieh, Heizer. 66) Rud. Lehmkuhl, Stuart.
Pa ssagiere.
2) Aug. Becker. Malsch. 3) Gottfr. . 4) Gustay Bodenwecker, Emmendingen. 5) Julius Stresser. Temesvar. 6) Caspar Bauch, Lauterbach. I John Beeth. Statstelle. 8) Aug. Beyer, Berlin. 9) Wilh. Marhani. 10) Jul. Tolens ki, Danzig. 11) Carl Schaller, Weimar. 12) Anton Schön, Kaschau. 13) Leopold Weizenhofec, Krompach. 14 Louis Korndürfer, Verdg. 115) Hippoliten Stemann, Kalisk. 16 Heinrich Hinkelmann, Plön. 17) Carl Kohlmeyer, Lendorf. 18) Wilhelm Reimann, Oberhausen. 19) Johann Haag, Neu Bran⸗ denburg. 20 Friedr. Pank. Rostoc. 21) Joh. Klos, Sauer, Schabenheim. 22) Simon Moschal, Nackel. 25) Friedrich Zudse, Thorn. 24) Ad. Thiel, Thorn. 25) Joh. Martin Stenger, Wel beim. 265 Christ. Westphal, Hams dorf. 27) Roderich R. Schneider, Chemnitz. 28) Henry Smith, Holstein. 295) Arnold Plinck, Hamburg. 30) Emil Bloch, Berlin. 31) Rob. Pommer, Dortmund. 32) Carl Samp, Marienwerder. 33) Wil⸗ helm Hegermann, Nienburg. 34) Heinr. Stroh, Stuttgari. 35) Görgen Bauneck. Schleswig. 365 Louis Laumann, Carls—⸗ ruhe. 37 John W. Johnson, Amerika. 38) George Kraus, Lindoch. 39) Soppus Petersen, Amerika. 40) Christian Jensen, Amerika. 415 G. G. Olsen, Hamburg. 42) Louis Matson, New⸗ Vork. 43) Himming, New-⸗- Pork. 44) James Locner, Schweden. 45) Michael Kraus, Lindoch. 46) Mrs. J. Obrastiel, New Jork. 7) Miß Mary Clymer, Philadelphia. 8) Miß Rose N. Clymer, Philadelphia. 49) Miß Amalie Neu⸗ mann, Rew⸗Jork. 50) Mr. C. Poppenhusen, Hamburg. 51) Mr. Alfred Faber, New ⸗ Jork. 52) Emil Bloch, Clarksville.
Schiftsoffiz ie re Schwensen, Kapitän. R. Franzen, J. Offizier. A. Hiller, IV. Of⸗ fizier. R. Bernhardt, 1I. Ingenieur. P. Köser, III. Ingenieur. C. Engelke, I7. Ingenieur. C. Niens, Zahlmeister. B. Krüger, II. Steward.
Vermißt und angeblich ertrunken sind:
Mrs. W. R. Clymer, Philadelphia. Miß Maria Hiester Clymer, Philadelphia. Mr. B. W. Clymer, Philadelphia. Miß Amalie Wolff, New. Jork. Mr. Alex Bodisco, New Jork. M Boris Bodizco, New. Jork. Mrz. Anng Bodisco, New Jork. M. und Mrz. C. B. Lucke und 3 Kinder, New Jork. Mrz. Caroline Dehn, San Francisco. Mrs. von Kort, Hamburg. Miß Christ. Frick, New⸗ Jork. Mrz. L. Funck, Madison.
Außerdem werden vermißt:
Mr. H. Müller, Mr. Otto Kornemann, Mr. Jacob Kauf mann, Mr. Robt. Pommer, Professor Henry Robyn, Mr. aver Walz, Mr. C. H. Westphal und Mr. Chs. J. Guillemot.
Von den Schiffsoffizieren sind angeblich ertrunken:
O. Fohkes, II. Offizier. W. Zarnow, III. Offizier. O. Helms, J. Ingen eur. Dr. J. Scheiding, Schiffsarjt. C. Peters, J. Steward.
Nachtrag s⸗Verzeichniß II. Gerettet sind: 1. Mann schaft. ö 66 66) W. Rannfeldt. 67) F. Howe. 68) F. Oppermann. S6) . —ᷣ 70) E. . D. Warsch. I) J. Kroeger. I3 G.
Diedrichs. 714 J. Schmidt. 75) G. Birnheim. 76) H. Hohmann. N) J. . 78) C. Niemann. 79) . S5) Moltz.
I) Ferd. Patz, Pest. Bürger, Ger Winil'
iegler. 832) H. Gu krum. 853) J. Hatz. 8h Petersen. 35 irn ca j 3 e 333 ) J. Hatz )pPeters 2. Passagiere.
e. 55) Grube. 56) N. Imschins ki. J. Reckelmann.
9 Jahre), ekannt.
S. M. Glattdecks⸗Korvette Nymphe“, 9 Geschütze, gommandant Korvetten⸗Kapitän Sattig, ist am 26. Oktober er. in San Sebastian eingetroffen und beabsichtigte am 31. dess. Pts. die Reise nach Bahia anzutreten.
Oesterreich⸗ Ungarn. Pest, 2. Dezember. ¶ W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Budgetgusschusses der ö ster⸗ a g chen Delegation trat der Reichs⸗Finanz⸗Minister den Gerüchten entgegen, daß die Kepatriirung der Flüchtlinge eingestellt worden sei. Der Minister erklärte, die Repatriirung der Flüchtlinge aus Dalmatien sei vorgestern vollständig beendigt
ewefen; was die Flüchtlinge aus der Militärgrenze angehe, o seien nur noch 44000 zu repatriiren. — Betreffs der Vor⸗ lage über den Okkupationskredit für 1879 beantragte der Abg. Herbst, in diese nicht einzugehen, sondern zur Bedeckung der Bebürfnisse der in Bosnien und der Herzegowina stehen⸗ den Truppen als außerordentliches Heereserforderniß für 1879 vorläufig 15 Millionen Fl. zu bewilligen. Für einen etwaigen Mehrbedarf solle die verfassungsmäßige. Zu⸗ stimmung eingeholt werden. Herbst; begründete seinen Antrag durch die Analogie dieser Vorlage mit jener über die Nachtragskredite für die Okkupation pro 188, ö mit der Rothwendigkeit, für die in Bosnien befindlichen Truppen Vorsorge zu treffen. Der Abg. Ceschi beantragte die Bewilligung einer Pauschalsumme von 29 Millionen. Nach lebhafter Debatte, an welcher sich fast sämmtliche Delegirte, fowie Graf Andrassy und Graf Bylandt⸗Rheydt betheiligten, wurde der Antrag Ceschi, abgelehnt und der Antrag Herbst mit großer Majorität angenom⸗ men. Hierauf gelangte der Bericht des Referenten der Budgetkommission, Schaup, über das Budget des Mi⸗ nisteriums des Auswärtigen zur Verlesung. Graf Andrassy kritisirte den Bericht als Dinge enthaltend, welche bei den Verhandlungen im Ausschusse gar nicht zur Sprache elangt seien. Graf Andrassy betrachtet dies Schriftstück der Form und dem Inhalte nach nicht als Berichterstattung, son⸗ bern als Anklagefchrift; er heiße dieses Opus in dieser Rich⸗ tung von ganzem Herzen willkommen. Er wäre vielleicht in falscher Stellung gewesen, wenn er ein solches Votum künst⸗ lich hätte provoziren wollen, dasselbe liege nun in aller Form vor und es möge sich jetzt entscheiden, ob man und wer mit dem Texte dieses Werkes einverstanden sei, über welches nicht einmal, wie es in der Ordnung gewesen wäre, irgendwo verhandelt worden sei. Der Minister erklärte schließlich, daß er den Bericht als einfaches Mißtrauensvotum betrachte und demfelben gegenüber seine konstitutionellen Gesinnungen, auf welche er stolz sei, an den Tag zu legen gesonnen sei. Der Bericht wurde schließlich bei namentlicher Abstimmung mit 12 gegen 6 Stimmen unverändert angenommen.
— Die ungarische Delegation genehmigte heute die Budgets des Finanz⸗Ministeriums und der Marine und be⸗ willigte dabei den von der Regierung für den Bau eines Citadellschiffs in Anspruch genommenen Betrag.
Großbritannien und Irland. Lahore, 2. De⸗ zember. (W. T. B.) Offiziell. Es sind bisher noch leine weiteren Nachrichten von den Generalen Roberts und Bid dulph eingetroffen. Die Gerüchte von An⸗
riffen im Khyberpaß sind übertrieben; die Proyiant⸗
ann n passiren täglich. — Oberst Browne, der Befehls⸗ haber der in Alimusjid stehenden Brigade, ist abberufen worden; Oberst Mac Gregor ist abgesandt worden, um den Verkehr im Engpasse zu organisiren und Schutz maßregeln zu treffen. Es soll eine Aushebung unter den Stämmen zur Ergänzung der Truppen stattfinden.
— (Allg. Korr) Aus der Capstadt liegen folgende bis zum 5. v. M. reichende Postberichte vor; In Zululand sind die Angelegenheiten unverändert. Cetywayo hat bis jetzt offene Feindseligkeiten nicht gewagt, aber man glaubt, er werve bald im Felde stehen. In der vorigen Woche machte Umbelini, ein unbedeutender Juluhäuptling, einen Angriff auf die Amaswazies, wurde jedoch zurückgeschlagen. Der An⸗
riff soll von Cetywayo geplant worden sein, um die Eng⸗ änder zu beschäftigen. Den Farmern auf dem streitigen Territorium sind ihre Besitzungen von Cetywayo aufgekündigt worden, und man meldet aus allen Theilen des Landes durch Zulus verübte Viehdiebstähle. Die militärischen Vorbereitun⸗ gen nehmen nach allen Richtungen hin ihren Fortgang. Zwei Compagnien Infanterie sind zum Schutz der dentschen Ansiedler in dem bedrohten Distrikt stationirt worden.
Frankreich. Paris, 1. Dezember. Wie das „Journal officiel / meldet, hat der österreichisch⸗-ungarische Botschafter Graf Wimpffen heute in besonderer Audienz dem Präsi⸗ denten der Republik sein Abberufungsschreiben überreicht.
— 2. Dezember. (W. T. B.) Der Marschgll⸗Prä⸗ sident empfing heute den neu ernannten öosterreichisch⸗- unga⸗ rischen Botschasfker, Grafen Beust, zur Ueberreichung seiner Akkreditive in feierlicher Audienz;
— (Cöln. Ztg.) Die Generaldirektion des Rechnungswesens veröffentlicht die Tabelle der indirekten Steuern und Einnahmen für den Monat Oktober. Aus derselben geht hervor, daß die eingegangenen Steuern, den Betrag von 181 956 006 Fr. erreichen, während die budgetären Veran- a, , nur 174 302 000 Fr. bezifferten. Es ergiebt sich diglich ein Ueberschuß von 7 664 006 Fr. Die neun vorher⸗ atten 47 410 000 Fr. Ueberschuß ergeben. onate beträgt demnach
. Monate 4 er Gesammtuüberschuß für die zehn Sd 64 O0 Fr.
Ver sailles, 2. Dezember. (W. T. B.) Im Senate
—
legte der . Töon Say das Ausgabebüdget vor.
— Die Deputirtenkammer begann heute die Berathung
Türkei. Konstantinopel, 2. Dezember. (B. T. B.) Der mit der Untersuchung n Suleiman Pascha wegen seines Verhaltens im tärkisch⸗russischen Kriege beauftragte Militärgerichtshof hat nunmehr sein Urtheil gesprochen und gegen Suleiman Pascha auf Degradation und Einschließung in eine Festung erkannt. — Der Führer des Aufstandes in Kurdistan, Bedarhan, hat sich den Titel eines Emirs von Bohtan beigelegt. — In der Frage der Okkupation von No vibazar soll man sich virtuell für eine gemischte Okkupa⸗ tion entschieden haben.
Amerika. Washing ton, 2. Dezember. (W. T. B.) Die Botschaft des Präsidenten Hayes an den Kon⸗ greß enthält zunächst den Ausdruck des Dankes an Gott für die zahlreichen dem Lande zu Theil gewordenen Segnungen, und erwähnt sodann die Gelbefieber⸗Epidemie, die das Land so schwer heimgesucht habe, und über deren Ursprung die Anstellung einer eingehenden Untersuchung angemessen er— scheine. Was die Wahlen angehe, so halte er eine genaue Prüfung derselben für nothwendig. Er werde keine Mühe scheuen, um eine volle und loyale Untersuchung der wegen Bestechungen erhobenen Anklagen herbeizuführen. Die Be⸗ ziehungen der Vereinigten Staaten zu den fremden Mächten feien fortgesetzt friedliche; die Neutralität des Landes sei aufrecht erhalten und respektirt worden. Die Botschaft erwähnt sodann den fortgesetzten diplomatischen Schriftwechsel mit Mexiko. Eine formelle Verständigung mit der mexikani⸗ schen Regierung sei zwar noch nicht erzielt, indeß sei bereits Vieles zur Unterdrückung der Grenzstörungen geschehen. Eine militärische Ueberschreitung der mexikanischen Grenze liege nicht in dem Wunsche der Regierung, um so weniger, als von Seiten der mexikanischen Regierung jetzt gegen die Maro⸗ deure, die die amerikanische Grenze überschritten, vorgegangen werde. Die Botschaft erwähnt ferner die für das nächste Jahr beabsichtigte internationale Äusstellung in Mexiko, Bezüglich der in Paris stattgehabten Weltausstellung spricht der Prä⸗ sident die Erwartung aus, daß sie nützliche und wichtige Re⸗ sultate ergeben möge. In Betreff der Finanzlage des Landes hegt der Präsident die Ueberzeugung, daß das beste Mlttel zur Hebung des Handels und der Industrie darin bestehe, daß von allen legislativen Aende⸗ rungen Abstand genommen werde. Sobald man erst die Ueberzeugung gewonnen habe, daß im nächsten Jahre der Handel durch eine Einmischung des Staates nicht be— einträchtigt worden sei, sei auch zuversichtlich zu erwarten, daß die Wiederaufnahme der Baarzahlungen werde erfolgreich durchgeführt werden können und von einer gesunden dauernden 9 ahrt werde begleitet sein. Schließlich empfiehlt die Botschaft behufs einer wirksameren Unterdrückung der Indianer⸗ einfälle die Bildung eines berittenen Indianercorps.
— (W. T. B. Die Stgatsschuld der Vereinigten Staaten hat im Monat November d. J um 3 314 000 Dollars zugenommen. Im Staatsschatze befanden sich am 30. November 223 565 500 Doll. in Gold und 4670 000 Dollars in Papiergeld.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Lahore, Dienstag, 3. Dezember. Am 30. v. M. fand zwischen den Truppen des Oberst Appleyard und dem Feinde ein lebhaftes Feuer statt. -Der Khyberpaß ist jetzt vollständig offen. Die Wagenzüge treffen in Alimusjid ein.
Konstantinopel, Montag, 2. Dezember. Die Dauer der Festungshaft, zu welcher Suleiman Pascha verurtheilt wurde, beträgt iß Jahre. — Munis Bey ist an Stelle des seines Postens enthobenen Kiamil Bey zum Einführer der Gesandten ernannt worden.
St. Petersburg, Dienstag, 3. Dezember, Vormittags. Der „Negierungsbote“ veröffentlicht folgende Ansprache, welche der Kaiser Alexander bei dem gestrigen Empfange im Kreml⸗ Palast gehalten hat: Ich bin sehr froh, Meinen herzlichen Dank allen Standen Moskaus für ihre Wohlthätigkeit während des letzten Krieges persönlich zu wiederholen. Eurem edlen Bei⸗ splele folgte ganz Rußland. Ich hoffe, daß der endgültige Friede mik der Türkei baldigst unterzeichnet werden wird. Ich danke auch fur die Gefühle der Ergebenheit, welche Ihr Mir anlaͤß⸗ lich der traurigen Ereignisse in St. Petersburg und an anderen Punkten Rußlands ausgedrückt habt. Ich glaube an die Auf⸗ richtigkeit dieser Gefühle und hoffe, daß wenn Ich nicht mehr da sein werde, Ihr dieselben auf Meinen Sohn und dessen Sohn und dessen Nachfolger übertragen werdet. Ich verlasse Mich auf Eure Mitwirkung, um die Jugend auf, dem gefähr⸗ lichen Wege aufzuhalten, auf welchen unzuverlässige Menschen dieselbe zu verleiten suchen. Gott möge uns darin helfen und uns den Trost geben, eine friedliche Entwickelung unseres theuren Vaterlandes auf dem gesetzlichen Wege sehen zu können. Nur auf einem solchen Wege kann die künftige Macht Rußlands garantirt werden, welche Euch wie Mir theuer ist.“
Washington, Montag, 2. Dezember, Abends. Nach dem von dem Schatzsekretär Sherman erstatteten Jahres- berichte betrugen die Einnahmen im . 1878 2657 763 099 Doll, die Ausgaben 236 964 900 Doll. Der Ueberschuß ist zur Reduktion der Staatsschuld verwendet worden. Die Ein⸗ nahmen pro 1879 werden auf 264 500 990 Doll. veranschlagt, die Ausgaben auf 240 100 9006 Doll. Seit dem 1. Januar sind für 100 270 000 Doll. Bonds verkauft worden, Die Goldpräguug in dem Fiskaljahr betrug 52 798 000 Doll. Die Silberprägung 19 814 6000 Doll,, wovon 4984 O00 Doll. sich in Cirkulation befinden. Die Vorbereitungen für die Wieder⸗ aufnahme der Baarzahlung sind nahezu vollendet; die für die⸗ sen Zweck bereite Baarreserve beträgt 141 888 000 Doll. Die Grecnbacks sollen künftig für Zölle in Zahlung genommen werden. Dieselben können wieder ausgegehen werden, wenn dies zur Beschaffung von Geld behufs Durchführung der Baar⸗ zahlungen nothwendig ist, Der Bericht empfiehlt eine Ver⸗ minderung der Silberdollars auf 50 Millionen Dollars oder eine Erhöhung des Werthes derselben. Die Regierung wird die Greenbacks je nach dem Belieben des ö in Gold oder Silber einlbsen, behält sich aber eine legale Option vor. Die einzige Tarifveränderung betrifft die Verwandlung des ad vajcrerm- Zolles für Glacshandschuhe und seidene Stückgüter
in einen spezifischen Zoll.
des Einnahmebudgets und genehmigte die Herabsetzung der Stempelsteuer, sowie die der Cichoriensteuer.
Nr. 2 des Arch ivg für Post as l ern,. Bel⸗ heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs ⸗Post- und Telegraphen-= perwastung, hat folgenden Inhalt: Aktenstäͤcke und Aufsätze: Das bahyerische Post.· und Telegraphenwesen im Jahre 1876. — Die Euphratthal⸗Eisenbahn. — Wagen und Pferde in der deutschen Vor⸗ zeit. — August Petermann . — Kleine Mittheilungen: Die Tele- graphie im Dien ste der Menschlichkeit und der Kultur. — Vereini⸗ eng von Post⸗ und Telegraphenanstalten in Frankreich. — Eine
ifenbahn über den Dächern. — Berlins Vertehrsmittel.— Die Postwartezimmer im achtzehnten Jahrhundert. Erfindungsschwindel. — Erste Gesellschafts⸗Studienreise um die Erde,. — Das Civil- Waisenhaus in Potsdam und seine Wirksamkeit für die Erziehung von Beamtenföhnen. — Literatur des Verkehrswesens: S. Bavier, die Straßen der Schweiz. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
Nr. 2 des ‚Marine⸗Verordnungs⸗Blattegs“ hat fol⸗ genden Inhalt: Verleihung der Disziplinarstrafgewalt und Gerichts- barkeit Lber das Militärpersonal des deutschen Marine⸗Lazareths in Hokohama an den Befehlshaber der ostasiatischen Station. — Be⸗ köstigung der Lazarethgehülfen in den Marine -Lazarethen. — Mel⸗ dungen der Kommandanten S. M. Schiffe und Fahrzeuge bei Ein⸗ treffen an einer der Kaiserlichen Werften, beziehungsweise vor Ver⸗ lasfen derselben, sowie nach erfolgter In⸗ oder Außerdienststellung. — Tafelgelder der im Hafen oder auf der Rhede von Dover oder Calais sich aufhaltenden S. M. Schiffe. — Beschaffung des Geld⸗ bedarfs in Dover, Folkestone und Portsea (Portsmouth). — Bekannt⸗ machung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Zufatz zur „Beschreibung der Signallichte 2c, nebst Anweisung für den Gebrauch derselben' — Benennung und abgekürzte Schreib⸗ weise der Geschütze und Laffeten. — Personal⸗Veränderungen. — Benachrichtigungen.
— Das November⸗Heft des Centralblatts für das ge⸗ ammte Unterrichts wesen in Preußen! hat folgen⸗ den Inhalt: Preisstiftung zum Andenken Schillers. — Verleihung goldener Medaillen an Künstler. — Neisestipendien bei dem archäolo⸗= gischen Institut, Statut. — Termine für die Reifeprüfungen, zu welchen fich Aspiranten für die militärärztlichen Bildungsanstalten melden. — Organisation und Berechtigungen der den Unterricht in den alten Sprachen ausschließenden höheren Bürgerschulen. — Noth⸗ wendigkeit der Ablegung der zweiten Prüfung seitens der an höheren Schulen anzustellenden Elementarlehrer. — Prüfungsordnung für Zeichenlehrerinnen an mehrklassigen Volks- und an Mittelschulen. — Mitglieder der Kommissionen für Prüfung der Lehrer an Taub⸗ flummenanstalten. — Einschränkung der Dispensationen vom Musik⸗ unterricht an Seminaren. — Ausschluß der Ausstellung eines Re⸗ verfes für die Zöglinge staatlicher Präparanden ⸗Anstalten.— Kursus im . für nordschleswigsche Lehrer. — Fortbildungs⸗ anstalt für Volksschullehrer zu Elberfeld. — Kursus im Obstbau für Lehrer. — Schulbildung der Armee⸗Ersatzmannschaften, statistische Uebersicht. — Uebersicht über die Zahl der Landschulen, in welchen der Unterricht in weiblichen Handarbeiten zu Anfang De zember 1877 eingeführt bezw. noch nicht eingeführt war. — Mitwir⸗ kung der Schale zur Schonung und Pflege gemeinnütziger Anstalten des öffentlichen Verkehrs. — Schrift von Gutzmann: Das Turnen der Taubstummen. — Aufbringung der Schulbeiträge in den selbst⸗ ständigen Gutsbezirken im Gebiete der Schulordnung vom 11. De⸗ zember 1845. — Vertheilungsmaßstab für eine Seitens der Regierung festgesetzte Erhöhung des Lehrergehaltes im Geltungsgebiete des Schulreglements vom 18. Mai 1801. — Beschaffung der Kosten für Ermittelung des Ertragswerthes der Ländereien bei Schul⸗ (und Küster⸗ Stellen. — Gnadenbeihülfen für Schul- ꝛc. Bauten: Be⸗ schränkung auf die unbeibringlichen Beiträge der Verpflichteten; nach⸗ trägliche Kürzung; Termine für die Auszahlung. — Blinden⸗Unter⸗ richtsanstalt zu Breslau, Auszug aus dem Jahresberichte für 1877. Personalchronik.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Dem Her renhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die TDienstverhältnifse der Gerichtsschreiber, zugegangen
Der Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung des Minifferiums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für das Jahr 1579 – 30 weist 2498 000 6. Cinnahmen auf, gegen den laufenden Etat 4 36 009 4 (davon 22 O00 M mehr für Rückzahlungen von Darlehnen aus Meliorationsfonds).
Die dauernden Ausgaben (Kap. 104 —- 125 betragen 7046672 M ( 2780 ο6), und zwar Ministerium 356 050 4 ( 1860 ½½, welche Mehrausgabe dadurch . wird, daß nach der neuen Srganisation des Landes⸗Oekonomiekollegiums der Se⸗ kretär desselben nicht mehr zur Dektetur im Ministerium herangezogen werden kann, und an feiner Stelle ein vortragender Rath angestellt werden muß). Revisionskollegtum für Landeskultursachen 127 300 6. ( 1820 6 durch Ersparniß an den sächlichen Kosten). Augeinander · setzungs behörden 3 423 205 M ( 170846 MA); bei dem Fonds für Hülfsarbeiter werden 15 120 46 erspart. Landwirthschaftliche Lehr- anstalten und sonstige wissenschaftliche und Lehrzwecke 1063 929 6 ( 17 690 6); der Fonds zur Errichtung und Erhaltung landwirth-⸗ schaftlicher Mittelschulen ist um 17 300 M6 erhöht worden; es soll in Oftpreußen eine solche Schule eingerichtet und außerdem der Zu- schuß für die Königliche Gärtner⸗Lehranstalt in Sans souei um 3900 4. erhöht werden. Thierarzneischulen und Veterinärwesen 602 386 . (4 14576 ½6ꝝ). Förderung der Viehzucht 6185 763 (unverändert) Förderung der Fischerei 85 C02 M ( 2134 . Landesmeliorationen, Moor, Deich⸗ Ufer und Dünenwesen 479 334 21 330 606). In den Etats der Regierungen zu Cassel und Düsseldorf waren bis⸗ der 16 500 bezw. 4960 „ Unterstätzungen für Gemeinden zur Aus führung von Wasserbauten u. s. w. ausgesetzt. Da eine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung derartiger Unterstützungen für den Staat nicht befteht, dieselbe auch nur in den Etats jener beiden Regierungen ausgebracht ist, so ist dieser Betrag in dem neuen Etat abgefetzt worden. Allgemeine Ausgaben 288 097 M (4 1200 6)
Zu einmaligen und außer ordentlichen Ausgaben. sind Zusgeworfen 2363 910 M (- 3 507 999 M), und zwar; Zur Errichtung und inneren Einrichtung der Gehäude für de landwirth⸗ schaftliche Museum und das landwirthschaftliche Lehrinstitut im Berlin 394 000 M, zur Förderung der Absttultur 12 090 Mp, zur Hebung der Fischerei 75 000 M, für die wiffenschaftliche Kommissionm in Kiel zur Erforschung der Meere im Interesse der Fischereie 15 0600 M, zur Fertigstellung des Fischer· Zufluchtshafens an der Greifswalder Die, als zweite Ergänzung ragte 21 0900 für das Dünenwesen in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen und Pommern 73 000 M, ien n den Kosten der Herstelßung von Stein deicher an den exponirten Stellen der Insel Nordstrand, sechste und letzte Ras e 56 O6. S, für den Uferschutz der Wilster⸗Marsch. zweite Rate 16 O0 . . Zu den Kosten der Vorbereitungen für die Weichsel . Noga r Negulir ng IZ ob S. Zur Förderung der Kanalbauten im nittleren Emage iete der Provinz Haanover 612 009 4 * Bau eines Schiffo hrts⸗ kanals zur Herstellung einer südlichen erbindung zwischen dem links- emsischen und dem holländischen Kanglnetze, weite Nate 0 9o0 4 Zur Gründung eine; Kreditinstituts für die kleinen Grundb'esitzer in Der Provinz Posen 600 000 4. J
Der Etat der Gestütverwartu ng schließt mit 1 15 1504.
4 10470 M) Giv nahmen und 3 438 630 (4 58640 4, dauernden. owie 384 180 4 — 215 240 46) einmaligen und auß erordentlichen usgaben, der extraordinäre Zuschuß zum Ankauf von Pferden ist von 303 So) auf 191 900 d ernrnäßigt worden.