1. **
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des Invalidendank Rudolf Messe, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., C. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Deffentlicher Anzeiger.
. Steckbriefe und Untersnehnngs-Schen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel.
3 e rate für den Deutschen Reichs · u. Kgl. Preuß. Staats. Anzeiger, das Central. Handelsregister und dat PVostblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Nentschen Reichs Anzeigers und Königlich
schen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch den 4. Dezember E878.
ö
6. Jersehiedene Bekanntmachbungen.
Prenßischen Staats ⸗ Anzeigers: Berlin, 8. JI. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
n. de 3. ,,,, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. w. von dSffentlichen Papieren.
J. Literarische Anzeigen. In der Börsen-
ö
Annoncen ⸗Bureaus.
8. Theater- Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten. beilage.
—
Wöochen⸗Ausweise der deutschen Settelbanken.
Wochen ⸗ Ueber sicht
Reich ?- Bank
vom 30. November 1878.
9 I) Metallbestand (der Bestand an cours fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aug⸗ ländischen Münzen, das Pfund ein zu 1392 Mark berechneh.. estand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken an Wechsel n.... an Lombardforderungen. an ,,, an sonstigen Activen. Passiva. 8) Das Grundkapital 9) Der Reservefonds. 10 Der Betrag der
11) Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ rler, KN 12 Die an eine Kündi , ge⸗ bundenen Verbindlichkeiken. 13) Die sonstigen Passiwnn ... Berlin, den 3. Dezember 1878. Reichs bank ⸗ Direktorium.
von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
Uebersicht
der
Hannoverschen am-
vVonmm 30. Nowenm her 1878.
Activa. Metallbestand M 2, 007, 170. Reichs kassenscheine 15.560. Noten anderer Banken 168,200. a 12,790, 219. Lombardforderungen 82.692. 1 569, 734. Sonstige Activa. 7, (8s, S83.
Grundkapital. M 12,000 000.
. 08, 8d9.
NUmlaufende Noten- , 4,611, 800. Sonstige täglich fällige Verbind-
6 J 2, 821, 175. An Kündigungsfrist gebundene Ver-
ö . 19984028.
1, 742, 597.
19973
06
476,592,909 34, 734,00 6.339,00 344 882, 900) o2, 419,900 S9, 000
26, 506, 000
120,000,000 14, 145, 000
588,310,009 194,936, 000
10, 229, 99090 3,87 1, 000
umlaufenden
oo? 4]
Passiva. .
bindlichkeiten Gonstige Passiva
Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln .. 542, 131.
HNHannoversche HKHamkt.
9967] Wochen ö. Uebersicht
er Bayerischen Notenban? vom 39. November 1878.
Activa.
R
Bestand an Reichskassenscheinen. Noten anderer Banken. w Lombard⸗Forderungen w sonstigen Aktiven.
Passi vn.
Das Grundkapital...
Ver eserve fonds Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ J Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten Die sonstigen Passi n.. 2,499 006 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln . . g 1, 0 511. 65.
München, den 3. Dezember 1878.
i e Notenbank.
ie Direktion.
186,000 b, 739.0090
Ig, 000 189,009
9955 , ,n er Württembergischen Notenhank
vom 389. November 1878.
Aeti vn.
ö Bestand an Reichskassenscheinen . an Noten anderer Banken . an Lombard · Forderungen
M 10,529, 723 53 119995 — 961, 90) —
18h97, 112 28 07, 650 — 390 01617
an Effekten. 693, 106 61
an sonstigen Aitiven Passiv.
Das Grundkapital 3 — 11 Der Betrag der umlaufenden ver e tin iz fähigen Va: en Ver⸗ bindlichkeiten
Dle an eine Kündigungefrist ge⸗ bundenen Verbindlich leite.
*
g ooo oo — bz 55z 19
21,275, 900 — 468, 162 80
720901
Die sonstigen Passiven⸗ e. Jol hs bo e . ö. bindlichkeiten aus weiterb 363
im Inlande zahlbaren Wechseln M g64, 295. 12.
2
Status der Chemnitzer Stadthank
in Chemnitz 19963 am 380. November 1878. Aetivm. I) Cassa Metallbestand M224, 050.71. Bestand an Reichs kassen Gem ö estand an Noten an⸗ derer Banken 143,200. —.
3 8 an . 56 3) Bestand an Lombardforde⸗
J . 86 an Effekten
10,385. —
MS 377,635. 71. HH 277,307. 50.
II5, 338. —. 169, 484. 75.
5) Bestand an sonstigen A . n. Passiva. Das Grundkapital. M 510,90. —. Der Neserve fonds Io. 33.
) 7 . 8) Der Betrag der umlaufen⸗ ö . A41496, 900. —.
9) ou qᷣ eren lich falligen e sonstigen täg gen Verbindlichkeiten I8, 395. 35. 10) Die an eine . ebundenen Verbindlich⸗ 1 , 11) Die e ig Passtven 120,747.79. eiter begebene und zum Incasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel Æ 455,790 —
9966 tam (el der Badischen KHannke
Ram 30. November 187278. Activa.
3, 535, 491 91 11.165 — dog 8
15,367, 563 51
14 19, 815 . 35, 923 71
1734, 652 95
N ödd d 7 id
Meotallbestand.
Reichs kassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand Lombard. Forderungen Effekten . Sonstige Activa.
Easstvea.
ooo oo) L366, 000 — 10441, 700 —
ö
82, 948 58 oog . 36 3
n ss sr gp;
Die zum Incasso Begebenen noch nicht fälligen dentschen Wechsel betragen Sς 1,432, 959 30 5.
) Wovon M 45,885. 72 8 in per 1. Oktober 1875 eingsrufenen Gulden-Notèn.
Grundeapital Reservefondaꝛmꝛ, Umlaufende Noten. Täglich fällige Verbindlichkeiten*) An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten kö Sonstige Passiva
Braunschweigische Bank. Stam dl vom 830. Novernnhber 1828. 9970 Activa. Metall- Bestand 3 M. 6650, 016. Reichs kassen scheine ; 17,705. Noten anderer Banken. 272.900. Mechsel-Bestand. g, 616, 693. Lombard- Forderungen. 2, 098, 303. Effecten- Bestand —. Sonstige Activa J K 794, 948. HPansskva. Grundkapital. ö Resor vefondsC Umlaufende Noten... donstige täglich fällige Verbind- 2 An eine Kündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten..., e,,
2 436. 306. * „1,679,786.
2, 176, 600. —. 262, 176. 45. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln S 414,794. 80. HKrannmachrwelg, den 30. November 1878. Pie Hireetiom. Bewig. Stů bel.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
coco Stargard⸗Posener Eisenbahn.
Bei der heute nach Vorschrift des Nachtrages zum Statut der Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗
4. esellschaft vom er za stattgefundenen
Ausloosung der für das Jahr 1878 zu amortisiren⸗ den 1046 Stück Stam m⸗Actien der genannten Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:
Nr. 61 98 126 331 337 390 451 4651 73 480 537 668 6790 678 688 701 775 777 818 849 882 46 965 994 1005 1061 1063 1082 1095 1101 1129 1139 1151 1241 1382 1422 1453 1486 1502 1510 1640 1643 1682 1709 1747 1821 1844 1861 1882 1996 2034 2049 2140 2198 2253 2313 2532 2343 2369 2384 2472 2482 2640 2665 2672 27241 2764 2887 2937 2947 2953 2989 3085 3086 3119 3123 3125 3163 3229 3248 3286 3296 3347 3472 3594 3602 3699 3637 3642 3690 3696 3699 3971
ö
4406 4434 4462 4465 4530 4574 4598 4605 4728 14746 4760 4859 5095 5139 52098 5231 5262 5351 5356 5384 5431 5438 5507 5609 5686 5689 5692 57127 5725 5005 6926 oss 6059 6116 6135 6131 61385 6167 6188 6263 6313 6318 6367 6688 6724
685 6890 6821 6849 6877 6907 6959 71365 7146 72 7236 7257 7290 7397 7400 7441 7592 7604 649 7687 7712 736 7874 7899 7966 80904 8133 s147 8163 829g0 8314 8334 8337 8371 8373 8392 8393 8403 8493 850? S693 86109 8518 8676 S868? S689 3695 8717 8736 8753 8797 8830 88460 S857 8889 9107 9142 9172 9184 g186 öl 9280 9328 9539 9542 9687 9814 9884 21 9953 9970 9978 10044 109166 10232 10254 10275 1993 109316 19340 109448 109562 10609 10651 19693 19697 10750 109824 10827 1098337 109883 10948 19995 11025 11987 117 11149 1162 11188 11275 11297 11340 11390 11419 11439 114661 11462 11468 1159090 11518 11568 17I5 11741 117909 11827 11836 11855 11872 1889 11949 11987 12902 12048 121035 12134 12184 1227 12260 12290 12331 12558 12698 12707 12748 12789 12839 12875 12909 12929 12983 12986 13039 13063 13189 13217 13252 13296 13358 13361 13372 13380 13400 13451 13407 13695 13681 13682 13829 13841 13882 13885 13899 13916 13956 13963 13973 13974 14002 140093 14095 14012 14024 14258 14280 145332 14386 14393 14475 14509 14533 14573 14572 14712 14740 14777 14820 14896 14946 14981 15185 15213 15237 15533 15689 15714 15745 15834 15866 16980 15994 15997 16024 16630 16048 16954 160690 16171 16221 16258 16289 16293 16309 16349 16390 16421 164186 16604 16757 16822 16869 16871 16874 16883 16390 17028 17099 17141 17142 17158 17265 17221 17233 1730963 17306 17326 17502 17642 1684 17694 17707 17727 17827 17832 178860 1824 18094 18101 18140 18178 18195 18260 18223 18309 18329 18379 18389 18396 18428 18530 185689 18688 18713 18719 18765 18910 18931 18982 19008 19013 19076 19097 19188 19227 19279 19298 19305 19312 19313 19159 19547 19555 19583 19647 19661 19666 19683 19811 19822 19848 19882 19951 2000 20118 20143 20177 20227 20233 20243 20299 20308 204107 20418 20445 20555 20610 20615 20684 20148 20763 20784 20878 20890 20910 20932 209568 21906 21027 210980 21123 21139 21141 21194 21200 21269 21278 21288 21364 21515 21626 21680 21704 21707 21834 21849 21851 21899 21940 21954 22031 22095 22166 22227 22283 22364 22433 22437 22463 22620 22631 22634 22635 22694 22736 22794 22825 22845 22860 22913 22914 22952 229990 23013 236017 23049 23063 23088 23134 23135 23199 23267 23301 23304 23376 23405 23465 23472 23511 23536 235566 23581 23582 23601 23604 23611 23624 23636 23657 23733 23779 23785 23795 23885 23907 23916 23923 23993 24019 24148 24157 24170 24261 24319 24388 24390 24413 244590 24575 24664 24691 24720 24746 248585 24968 24971 24999 25085 25158 25174 25183 25203 25242 25371 25488 25532 25536 25540 25679 25699 25797 25801 25814 25821 25872 25915 25932 259890 26014 26035 26110 26118 26121 26388 26525 26557 26596 26635 26645 26669 26698 26810 26815 26822 26852 26873 26927 26931 26962 26966 26998 27004 27041 27108 27127 27129 27140 27153 27169 27174 27179 27267 27291 27307 27361 27599 27620 27659 27706 27762 27766 27767 27888 27889 27895 27916 27946 27949 27990 28003 280566 28073 28086 28102 28117 28179 28200 28219 28228 28293 28304 28322 28379 28383 28397 28455 28471 28476 28797 28865 28954 28970 29059 29072 29083 29215 29247 29275 29337 29466 29465 29472 29477 29510 29511 29519 29637 29692 29708 29765 29766 29848 29877 29977 30063 30072 30153 30180 305304 30462 30468 30591 30564 30586 30601 309823 30915 31434 31473 31498 31513 31517 31540 31590 31697 31704 31730 31740 31829 31836 31866 31943 31964 31975 3210 32115 321709 32180 32182 32197 32227 32269 32299 32397 32465 32468 32478 32479 32485 32545 32811 32972 33074 33092 33111 33117 33176 33178 33217 33278 33344 33372 33442 33555 33566 33571 33593 33598 33631 33641 33738 33744 33766 33822 33839 33874 33963 34995 34960 34073 34139 34152 34166 34169 34223 34294 34317 34357 34360 34369 34421 34478 34572 34618 34621 34661 34663 34668 34689 34811 34875 34930 35056 35102 35201 35222 35239 35360 35389 35394 35403 35463 35499 35628 35629 35599 35614 35705 35714 35935 36078 36104 36299 36315 36348 36389 36428 36610 36657 36760 36883 36920 36946 36972 37006 37019 370851 37099 37146 37189 37196 37204 37461 37521 37621 37629 37655 37670 37729 37765 37791 37804 37808 37809 37935 38025 38049 38106 38138 38181 382238 38237 38521 38708 38731 38991 38992 39011 39012 39016 39095 39181 39225 39231 39332 39436 39464 39477 39671 39683 39688 39876 39883 39941 39958 39966 49071 40096 40107 40211 40288 40291 401402 40406 40420 49545 40658 40669 40807 40879 40897 40969 40978 41014 41055 4190 41178 41195 41223 41435 41442 41447 41473 41489 41547 41645 41668 41700 41725 41775 41815 41848 41969 42073 42091 42110 42116 42127 42156 421735 42139 42208 42221 42385 42397 42414 42433 425095 42581 42585 426095 42738 42764 42835 42844 42874 42950 42976 4308090 43083 43111 43144 43153 43233 453243 43345 43385 43707 43752 43811 44156 44257 44261 44299 443153 44369 44372 44612 44696 44719 44753 44775 44784 44812 44848 44886 44889 44986 45049 45131 45194 45332 45334 45384 45465 45497 45654 45655 45721 45740 45797 45951 45960 46091 46914 46942 45045 46142 46327 46377 4653560 z6äs8i 67s döbiz 47151 47555 47428 47446 47507 47521 47522 47644 476530 47694 47735 478197 47909 47963 48070 48142 48185 48263 48286 48353 48395 48399 48401 48413 48439 18444 45579 48572 48734 48759 48840 48895 48952 49012 49084 49189 49248 492985 49320
49362 49387 49484 49491 49529 49548 49576 49611 49616 49674 49696 49735 49831 4983659 49897 49903 49930 49949 49966.
Die Eigenthümer vorbezeichneter Aktien werden hierdurch aufgefordert, dieselben vom 20. Dezem⸗ ber d. J. ab, bei der Königlichen Regierung . in Stettin, eden Empfangnahme dez
lennwerthes 100 Thlr. oder 300 16 einzu. reichen. .
Wir verweisen wegen nicht rechtzeitiger Einrei⸗ chung der ausgeloosten Aktien auf §. R des Statut- Nachtrages, welcher zugleich bestimmt, daß die In. haber der gezogenen Aktien für den darin vore⸗ schriebenen Kapital ⸗ Antheil mit dem Ablauf dieseg Jahres aus der Gesellschaft scheiden und von die⸗ sem Zeitpunkte ab ihre bezüglichen Rechte auf den Staat übergehen.
Gleichzeitig fordern wir mit Bezug auf die frü— heren Bekanntmachungen die Eigenthümer folgen⸗ der, bisher nicht eingelösten Aktien:
Maus der 22. Verloofung (1870) Nr. 16201.
. 11. . (1872) Nr. 5649.
27. . (1875) Nr. 18660
47492. . ö (1876) Nr. 1804. HJ ö (1877 Nr. 630 1093 1393 1471 1675 20931 2468 2974 3532 4546 4615 4696 5220 5537 5791 5857 6062 6254 6918 7601 667 8119 8833 8921 9741 9935 19154 1095 10961 11729 12744 13188 13463 13903 14194 14510 14745 15651 15658 16113 17193 19275 20661 20956 21645 21955 22074 23735 23983 24696 25175 25187 25188 25775 26367 26424 26549 26710 26975 29507 30814 31682 31456 31612 31679 31748 32204 32654 33440 35739 35849 36462 37761 38152 38840 39268 40256 41559 42819 423867 43234 43309 44302 44721 . 45014 48740 49070 49095 49455 49865 ernenert auf, diese bei der vorgedachten Zahlstelle einzulösen. Breslau, den 1. Juli 1878. Königliche Direktion.
25656! Weimarische Bank.
Nachdem der handelsgerichtliche Eintrag ders Ge⸗ neralversammlungsbeschlusses unserer Aktionäre vom 17. Oktober d. J, betreffend die Reduktion unseres Aktien kapitals auf 6,750, 000 M, erfolgt ist, fordern wir in Gemäßheit der Art. 248, 243 des A. D. H. G. die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, stch bei uns zu melden.
Weimar, am 20. November 1873.
Weimarische Bank. HHache. EPIeissmer.
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Verschiedene Bekanntmachungen. 9944
Ein preußischer Gerichts⸗Referendar, bereits 4 Jahre in seinem Fache (zum Theil selbstständig) praktisch thätig gewesen, sucht, gestützt guf seine Zeugnisse, Verhaältnisse halber sofort Anstellung bei Behörden oder im Privatdienft.
Offerten unter C. H. 232 an die Expedition dieses Blattes.
Der Verkanf im Elisabeth-Krankenhause, Lützowstraße 24j26, wird, wills Gott, am 11, 13. und 13. Dezember, von 10 bis 4 Uhr, stattfinden. Beiträge (nützliche Sachen namentlich sind er⸗ wünscht) werden dankbar angenommen — womöglich bis zum 7. Dezember erbeten — bei Frau Thamm, Potsdamerstr. 3, Frau Gau, Kronenstr. 26, Frãäu⸗ lein v. Stülpnagel, Köthenerstt. 28, Fraͤulein v. Buddenbrock, Schellingstr. 13, Fräulein v. Al⸗ vensleben, Königliches Schloß, und im Elifabeih⸗ Krankenhause, Lützowstraße 24/26.
9957 Allgemeine Berliner Omnibus. Aktien⸗Gesellschaft. 1877. 1878.
Einnahme pro Monat Vovember M 166,931 40 J. M 150676 10 4. Durchschn. pro Tag u.
Wagen M.
38 73 3. (66. 35 17 9.
Die Direktion.
9467 Die Brillenfabrik v. Rich. Treue Berlin, Mohrenstr. 40, Unt. d. Colonaden, empf. zu bedeutend herabgesetzten Preisen: Feine Stahl ⸗Reit⸗-⸗Brillen mit prima Gläsern incl. Etui für 2 . Batent⸗Gold Brillen ohne Randeinfassung „S 7,50, echt gold. Finee-ne m. Cristall- Gläseru v. AÆ 9 an. ö, rr. Nensilber⸗ PEimec-meræ für jede Nase passend à M 2,50. eng Stahl brillen mit prima Cristallgläsern ür Damen u. Herren von S 1 an. Feine Stahl ⸗ Ein ce-mern m. Schildpatt⸗Nasen⸗ stück für M 2. Die Gläser werden jedem Auge . das Sorgfältigste u. Gewissenhafteste ange⸗ paßt. Aufträge von Außerhalb werden gegen vorherige . des Betrages prompt und reell ausgeführt.
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Redacteur: J. V.: Riedel.
. der Expedition (& ef eh; ruck: W. Elsner.
Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Bellagex]
erIlisx ? w
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Mußern nnd Titel
6Rr. 287.)
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einem Prozeß der Hau de Cologne- Firma K Julich pla Johann ö Mn Cöln, wider den Fabrikanten F. zu Frank— furt a. M, wegen widerrechtlicher Benutzung furt 4. — 9 3 ö ber Firma und Marke der Klägerin, hat das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht, J. Senat durch Erkenntniß vom 29. Oktober d. J. folgende Rechts- stze ausgesprochen: J) Verwendet Jemand in unbe—⸗ gter Weise eine fremde Firma zur Bezeichnung seiner Waaren oder deren Verpackung, sei es ohne Aenderung oder mit Abänderungen, welche nur durch Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenom⸗ men werden können, und bedient er sich zur Bezeich⸗ nung dieser Waaren außerdem einer Marke, welche der Marke jener fremden Firma nicht ähnlich ist, o kann die unbefugt benutzte Firma dennoch im ege der Klage resp. durch Strafantrag die Ver⸗ solgung des Gegners auf Grund des Markenschutz gesetzeß beantragen. 2) Die widerrechtliche Be⸗ nutzung einer fremden Firma oder einer fremden, nach Maßgabe des Markenschutzgesetzes zu schützenden Marke mit Abänderungen, welche allerdings der Kenner der Firma resp. der geschützten Marke auf den ersten Blick erkennen muß, welche aber das kaufende Publikum überhaupt bei der Anwendung der gewöhnlichen Aufmerksamkeit nicht zu bemerken im Stande ist, kann von der benachtheiligten Firma auf Grund des Markenschutzgesetzes verfolgt werden. Der Fabrikant F. zu Frankfurt a. M. hatte auf einzelne Flaschen des von ihm fabrizirten wohl⸗ riechenden Wassers und auf dem Deckel, der eine Mehrzahl solcher Flaschen enthaltenen Kisten Eti⸗ ketten angebracht, welche mehrere der Marke des Farina ähnliche Zeichen und die Worte: Uebertroffen Johann Maria Faripa gegenüber dem Jülichsplatz Ean de Cologne von Marshlewicz Stiftsdama enthielt. Farina beantragte hierauf im Wege der Civilklage, den F. zu verurtheilen, daß er sich des ferneren Gebraucht der widerrechtlichen Bezeichnung bei Vermeidung angemessener Strafe enthalte, den durch den bisherigen Gebrauch dieser Bejeichnung der Klägerin verursachten Schaden vorbehaltlich desen Liquidatien ersetzen, und zu erkennen, daß die gedachte Bejeichnung auf den im Besitz des Beklagten befindlichen Wagaren und deren Verpackung zu vernichten. Das Stadtgericht und das Appellationsgericht zu Frankfurt a. M. wiesen die Klage ab, weil die gebrauchte Marke von der Marke des Klägers so erheblich abweiche, daß die Verschiedenheiten beider auch ohne Anwen⸗ dung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden könnten und deshalb auch die bloße Nach⸗ ahmung der Firma der Klägerin eine Täuschung beim Publikum hervorzurufen nicht geeignet wäre. Auf die Ober ⸗Appellation der Klägerin jedoch ver⸗ urtheilte das Reichs⸗Oberhandelsgericht unter Ab⸗ änderung der Vorentscheidungen den verklagten Fahri⸗ kanten nach dem Klageantrag, indem es mit seinem Er⸗ kenntniß motivirend ausführte: „Nach 8. 13 des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 kann der inländische Produzent oder Handel⸗ treibende gegen denjenigen, welcher Waaren oder deren Verpackung widerrechtlich entweder 1) mit einem für den Ersteren nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützenden Waarenzeichen, oder 2) mit dem Namen oder der Firma des Ersteren bezeichnet, im Wege der Klage beantragen, daß derselbe für nicht berechtigt erklärt werde, diese Bezeichnung zu gebrauchen. Daß Gesetz schützt mithin, wie auch die Motive des Entwurfs desselben hervorheben, nicht nur gegen den unbefugten Gebrauch der eigentlichen Waarenzeichen, son—⸗ dern auch gegen die unbefugte Verwendung einer fremden Firma zur Bezeichnung von Waaren ober deren Verpackung. Während dag Gesetz den Schutz der Waarenzeichen für das Reichsgebiet neu ein⸗ führte, erneuerte es im 5. 14 den bereits durch S. 3d. des Reichsstrafgeseßbuchs gewährten straf— rechtlichen Schutz gegen dle Verwendung fremder Namen oder Firmen zur Waarenbezeichnung, indem ö. denselben im 5. 13 durch Zulassung der Civilklage vervollständigte. Reben dem Rechte auf ausschließlichen Gebrauch des zur Eintragung im Zeichenregister angemeldeten Waarenzeichens steht demnach das Recht auf ausschließlichen Gebrauch der Firma zur Bezeichnung von Waaren und deren Verpackung, weschetz früher nicht anerkannt wurde, Cutscheidungen des Reichs- Sber. Handeltzgerichts Band IV. Seite 258, feit dem Gesetze vom 30. No⸗ vember 1874 aber keinem Zweifel mehr unterliegt. Beide Rechte stehen der Klägerin zur Seite; da sie ie Cintragung ihres Waarenzeichens im Zeichen⸗ register erwirkt hat, so bedarf die Frage keiner Er⸗ oöͤrerung, ob die Klage aus §. 13 des Gesetzes vom 50. Nobember 1834 mit Th dl Handele recht 3. Auf. lage Band Ji. 5. 2063 Note 5 auf die im Zeichen. kegister eingetragenen Firmen und die Namen der nhaber der eingetragenen Firmen zu beschränken oder mit End em gnn in Buschs Archiv Band WXXlIi, vgl, auch Stobbe deutsches Privatrecht Band 1IIl. Seite 55 Rr. 23, auch uneingetragenen . oder ersonennamen einzuräumen“ ist. e Klägerin berfolgt gegenüber dem Beklagten nicht allein ihr Recht auf ausschließlichen Gebrauch des eingetrage⸗ hen, Wagrenzeicheng, fondern auch ihr Recht auf gusschließlichen Gebrauch der Firma, indem ie in ihrer Klage beantragt: die von dem Beilagen gewäblte Waaren marke ur eine unberechtigte Nachahmung des tläge⸗ rischen Waarenzeichenß und für eine unberech— i. Anmaßung der klägerischen Firma zu er äͤren.
aus der Fabrik der Klägerin enthalten sei.
Die Gerichte der Vorinstanzen haben die Klage nur in der ersteren Richtung geprüft und sind unter diesem Gesichtspunkt zur Abweisung der Klage ge⸗ langt, indem sie annehmen, daß das Waarenzeichen, dessen der Beklagte sich bedient, von dem einge⸗ tragenen Waarenzeichen der Klägerin so erheblich ab⸗ weiche, daß die Verschiedenheiten beider auch ohne Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenom⸗ men werden können. ; Wäre diese Annahme der Vorrichter zu billigen, so würde die Klage dennoch unter dem von den Vorrichtern nicht gewürdigten zweiten Gesichtspunkt für begründet zu erachten fein — — — — Die auf der Etikette befindlichen Worte bilden keinen zusammenhängenden Satz, fondern, indem sie abgerissen neben einander stehen, lassen sie einen Gedanken, der dadurch ausgedrückt werden soll, überhaupt nicht deutlich erkennen. Wer den Versuch macht, ihnen einen Sinn abzugewinnen, muß nicht nothwendig auf die von dem Beklagten behauptete Bedeutung verfallen, vielmehr kann man die Etikette auch so verstehen, daß die Flasche Ran de Cologne von Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs⸗ platz enthalte, welches andere ähnliche Wasser über⸗ treffe und zu einer Stiftsdame von Marshlewicz als deren Erfindung oder in sonstiger Weise in Be— ziehung stehe. Die gewählte Etikelte giebt demnach nicht zu erkennen, daß die Flasche kein Fabrikat der Klägerin enthalte; sie ist vielmehr in Verbindung mit dem Umstand, daß auf der Flasche ein anderer Fabrikant oder Fabrikationsort nicht genannt ist und die beigegebenen Zeichen dem Waaren—⸗ zeichen der Klägerin offenbar nachgebildet sind, wohl eeignet, bei dem kaufenden Publikum die Meinung k daß in der Flasche Cölnisches 2 8 ist demnach anzunehmen, daß Beklagter sich rechtswidrig der klägerischen Firma zur Bezeichnung seines
Fabrikats und der Verpackung desselben bedient.
Daß er zu diesem Behufe die klägerische Firma in Verbindung mit beigefügten Figuren verwendet, schließt die Rechtswidrigkeit seines Verfahrens nicht aus. Denn eine Uebertretung des Verbots, sich einer fremden Firma ohne Bewilligung ihres In⸗ habers zur Waarenbezeichnung zu bedienen, liegt auch dann vor, wenn die Firma nicht allein, sondern in Verbindung mit anderen Worten oder mit Figuren, und nicht als Unterschrift, sondern als Bestandtheil eines Waarenzeichens zu diesem Zwecke benutzt wird. Insofern die Rechtswidrigkeit des Verfahrens des Beklagten darin besteht, daß er sich einer fremden . zur Bezeichnung seines Fabrikats bedient, ommt nichts darauf an, ob die von ihm beigefügten Figuren mit dem Waarenzeichen der Klägerin Über— einstimmen und ob die zwischen beiden obwaltenden Unterschiede so groß sind, daß sie auch ohne beson⸗ dere Aufmerksamkeit wahrgenommen werden können. Der 5§. 18 des Gesetzes vom 30. November 1874 würde hierbei nur dann in Anwendung kommen, wenn die Firma mit Abänderungen wiedergegeben wäre, was nicht der Fall ist. Durch die unveränderte Wiedergabe derselben würde das Recht der Klägerin auf ausschließlichen Gebrauch ihrer Firma auch dann verletzt sein, wenn die gleichzeitig stattgehabte Anweadung des Waarenzeichens der Klägerin wegen der daran vorgenommenen Veränderungen nach §. 18 nicht für rechtswidrig zu erachten wäre. Ueberdies aber ist den Vorrichtern darin nicht beizutreten, daß die Unterschiede zwischen der von dem Beklagten an— gewendeten Etikette und dem Waarenzeichen der Kläge⸗ rin so bedeutend seien, daß sie auch ohne Anwendung besonderer Sorgfalt wahrgenommen werden können. Der Appellation srichter nimmt an, daß der Kenner des klägerischen Waarenzeichens die Verschiedenheit auf den ersten Blick entdecken müsse. Es kommt aber, wie von dem Reichs⸗Oberhandelsgericht wieder⸗ holt angenommen worden ist, nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende, welcher die Waare zum Weiterverkaufe bezieht und eine genauere Kenntniß der Waaren und ihrer Bezeichnungen zu y. pflegt, sondern darauf, ob das konfumirende Publikum bei Anwendung der Aufmerksamkeit, welche bei Anschaffung solcher Waare gewöhnlich angewen⸗ det wird, den Unterschied zu bemerken im Stande ist; wobei berücksichtigt werden muß, daß die Kon⸗ sumenten, weil ihnen beim Ankauf in der Regel nicht beide Zeichen i n c vor Augen liegen, regel⸗ mäßig nicht in der Lage sind, eine genaue Ver⸗ gleichung derselben anzustellen, sondern nach der Er⸗ innerung urtheilen, welche nur den Gesammteindruck und die Hauptmerkmale des Zeichens festzuhalten pflegt. Legt man diesen Maßstab an, so stellen sich die Abweichungen der Etikette des Beklagten von dem Waarenzeichen der Klägerin als solche dar, welche nur durch Anwendung besonderer Aufmerk—⸗ samkeit wahrzunehmen sind. Somit ist gemäß 5 18 auch das Recht der Klägerin auf ausschließ⸗ ichen Gebrauch ihres Waarenzeichens für ver⸗ letzt zu erachten. .
3. Hauptantrag der Klägerin, den Beklagten für nicht berechtigt zu erklären, sich des in An—⸗ lage 4 und 6 der Klageschrift nachgewiesenen Waarenzeichens zu bedienen, ist hiernach gerecht⸗ fertigt.“
Aus Schlesten, X. November. ,
Der schon vor einiger Zeit erwähnte Arbeiter⸗ . in der Textilindustrie in Grünberg findet jctzt auch offizielle Bestätigung durch eine von der Grünberger Handelskammer in Blättern der Nachbar⸗ bezirke erlassene Bekanntmachung folgenden Inhalts: „Wir machen darauf aufmerksam, daß hier am Orte
losen Zeit viele den Ort verlassen haben. Dieser
Mangel wird im Laufe der nächsten Monate voraug—
sichtlich bedeutend zunehmen und es ist daher wün⸗ schenswerth, daß geeignete Arbeitskräfte von außer⸗ halb hierher kommen, die sicher dauernde und
lohnende Beschäftigung finden werden.“
Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Aus den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)
I) Hat der Versicherte in der Police erklärt. daß ein Gebäude von derselben „Konstruktion“ sei, als ein anderes vorher näher beschriebenes Gebäude, so kann daraus nicht mit Gewißheit gefolgert wer⸗ den, daß damit auch die Gleichheit der Dachbedeckung gem eint sei. Es liegt in einem solchen Falle keine unrichtige, sondern nur eine unvollständige Er⸗ klärung vor, für welche der Versicherungsagent haftet. U. des A. G. zu Colmar vom J7. Mai 1878 in der jur. Zeitsch. Bd. 3 S. 397.
2) Die in einer Versicherungspolice enthaltene Bedingung, daß der Versicherte sich nicht auf die durch den Agenten vor Aufnahme der Police ge— schehene Besichtigung der versicherten Gegenstände berufen dürfe, muß auf die Fälle beschränkt werden, in denen ein für die Versicherung erheblicher Umstand dem Agenten trotz der Ortsbesichtigung unbekannt geblieben ist. Hat der Agent aber hier⸗ von Kenntniß erlangt, aber die Erwähnung unter- lassen, so liegt ein grobes Versehen desselben vor, welches die Versicherungsgesellschaft vertreten muß. U. des A. G. zu Colmar vom 7. Mai 1878 a. 4. O. S. 398.
3) Durch den Abschluß des Versicherunge vertrages (die Police) allein ist dem Versicherten gegenüber die Existenz der versicherten Mobilien zur Zeit des Brandes und ihre Zerstörung durch denselben nicht erwiesen. — Ob aber dieser Beweis erbracht sei, darüber entscheidet das durch die Umstände des ein⸗ zelnen Falles geleitete freie Ermessen des Richters. U. des A. G. Colmar, vom 13. Mai 1878, a. a. O. S. 400.
4 Der Hauptmiether, welcher dem Eigenthümer den Brandschaden des vermietheten Hauses ersetzt hat, kann — auch bei Surrogation in die Rechte des Eigenthümers — von seinem zugleich mit ihm in demselben Hause wohnenden Untermiether nicht Pro rata auf Geund des Art. 1213 des Code civil Regreß verlangen, auch wenn man dem Eigenthümer kraft eigenen Rechte und nicht blos auf Grund des Art. 1166 des Code civil in den Rechten seines Hauptmiethers, einen direkten Anspruch gegen den Untermiether zugestehen und eine Solidarverbindlich⸗ keit zwischen Haupt⸗ und Untermiether gegenüber dem Eigenthümer annehmen will. Die . der Solidarschuldner untereinander regelt sich nach dem zwischen ihnen bestehenden besonderen Rechtsverhält⸗ niß. U. des A. G. zu Colmar vom 20. Mai 1878. a. a. O. S. 401 bis 404.
(B. Börs. Z.). Eine englische Zwirn ⸗Grosso⸗ Firma hatte die Aktiengesellschaft „Dresdener Näh⸗ maschinen-⸗Zwirnfabrik, verklagt wegen angeblich unbefugter Führung ihres ordnungsmäßig einge: tragenen Waarenzeichens, das einen mit zwei Schlangen umschlungenen Anker darstellt, während die klagende Firma auf ihren Waaren einen Anker mit zwei Schiffstauen umwunden als Schutzmarke führt. In erster und zweiter. Instanz war die klagende Fitma unter Verurtheilung in die Kosten abgewiesen, und der verklagten Fa rik die Berech⸗ tigung zur Führung ihrer Schutzmarke ausdrücklich zuerkannt worden. Die englische Firma hat hier⸗
egen auf die Entscheidung des Reichs⸗Ober⸗ . erichts zu Leipzig provocirt. Dieser oberste Gerichtshof hat das abweisende zweit ⸗ instanzliche Erkenntniß des Appellationsgerichts zu Dresden in seinem vollen Umfange bestätigt. Die Entscheidungsgründe der dritten Instanz dürften auch für weitere Kreise von einigem Interesse sein, und theilen wir sie deshalb nachstehend mit: Nach dein Deutschen Markenschutzgesetz wird das Recht zum ausschließlichen Gebrauch eines Waaren zeichens und auf den gesetzlichen Schutz gegen die ,, , desselben von Seiten eines Anderen durch die Anmeldung des Zeichens zur Eintragung in das Handelsregister erwerben. Darauf, ob die Eintra gung erfolgt ist, kommt nichts an, lediglich die Thatsache der Anmeldung ist entscheidend. Das Gesetz hat indessen gewisse Voraussetzungen aufge⸗ stellt, von denen der Eintritt des Schutzes Betreffs eines angemeldeten Wagrenzeichens abhängt, und hieraus ergiebt sich von selbst, daß, wenn diese , fehlen, die angegebene Wirkung nicht eintreten kann. Dies ist nicht blos für solche Fälle anzunehmen, in denen klar vorliegt, daß der gesetzliche S u zu versagen ist — wenn z. B. die Anmeldung auf ein Zeichen sich bezieht, welches weder unter die Bestimmung des 1. Ab⸗ saßes von S. z fällt, noch den Vorschriften im zweiten Ab- satz dieses Paragraphen entspricht — vielmehr muß auch dann, wenn es an den nach dem el; er⸗ forderlichen Unterlagen der Anmeldung fehlt, somit aber sich noch nicht beurtheilen läßt, ob der gesetz⸗ liche Schutz zu gewähren sei, bis zur Beibringung dieser Unterlagen das Nämliche gelten. Man würde in offenbaren Widerspruch mit dem Gesetze gerathen, wollte man an die Anmeldung die Wirkung des ge⸗ setzlichen Schutzes knüpfen, ehe noch die gesetzlichen Voraussetzungen für den Eintritt des Schutzes er⸗ füllt sind. In Fauen der letzteren Art wurde es aber auch unstatthaft sein, nach erfolgter Bei⸗
Arbeiter resp. Arbeiterinnen für Spinnerei und mechanische . fehlen, da während der arbeits⸗
jubeziehen, zu welchem dieselbe in unzuläng⸗ licher Weise bewirkt war. Dies wäre un⸗ vereinbar mit dem in §. 8 des Gesetzes auf⸗ gestellten Prinzipe der Priorität der Anmeldung. Hat inzwischen ein Anderer das nämliche Zeichen angemeldet und allen Erfordernissen für Gewäh⸗ rung des gesetzlichen Schutzes Genüge geleistet, fo hat dieser das Recht auf das Zeichen erworben, und demjenigen, welcher zuerst, jedoch in unzuläng⸗ licher Weise, die Anmeldung bewirkt hat, kann deren nachträgliche Ergänzung nichts mehr nutzen, weil ihm der Andere zuvorgekommen ist. uch die Fälle, von denen 5 9 handelt, können nicht anders beurtheilt werden. Diese Vor⸗ schrift enthält eine Ausnahme von dem im 5. 8 aufgestellten Prinzipe nur für die Zeit bis mit dem 30. September 1875; nit Ablauf dieses Tages ist auch betreffs der im 5. 9 hervor⸗ gehohenen Waarenzeichen die Regel det 5. 8 zur unbeschränkten Geltung gelangt. Nach diesen Grund⸗ sätzen kann es nun keinem Zweifel unterliegen, daß die am 30. September 1875 von Adv. Dr. D. für Klägerin bewirkte Anmeldung der rechtlichen Wirkung entbehrte. Dem zunächst fehlte der Nachweis, daß Dr D. von der Klägerin zur Anmeldung des be⸗ treffenden Waarenzeichens beauftragt sei; es ließ sich also nicht beurtheilen, ob die Anmeldung überhaupt von einer Person, die auf den Markenschutz Anspruch machen kann, und ob sie gerade von der Firma C. C Co. ausgegangen war. Ebensowenig ließ sich beurtheilen, ob die von Dr. D. Namens der Klaͤgerin abgegebene Erklärung: daß sich diese für Klagen auf Grund des Gesetzes der Gerichtsbarkeit des Handels⸗ gerichts zu Leipzig unterwerfe, der Klägerin gegenüber wirksam sei. Außerdem fehlte es an dem nach der ausdrücklichen Bestimmung im 5. 20 sub 2 mit der Anmeldung zu verbindenden Nachweise, daß die Firma C. K Co. in Großbritannien, wo ihre Handelsnieder⸗ lassung sich beündet, betreffs des angemeldeten Zeichens Schutz genieße. In dieser doppelten Beziehung blieb es also nach der Anmeldung vom 30. Sep tember 1875 noch ungewiß, ob im deutschen Reiche die Firma C. & Co. in AÄnsehung des angemeldeten Zeichens zu schützen sei. Die Vervollständigung der Anmeldung erfolgte erst längst nach Ablauf des be⸗ zeichneten Tages, inzwischen war aber das im §. 9 den Inhabern von Waarenzeichen der dort bemerkten Art gewährte Vorrecht bereits erloschen, und die schon am 1. Mai 1875 von der Beklagten bewirkte Anmeldung auch der Klägerin gegenüber in volle Wirksamkeit getreten. Die Vorentscheidung mußte hiernach bestätigt, und Klägerin in Er⸗ stattung der Kosten ihres grundlosen Rechtsmittels verurtheilt werden.“
Handels ⸗Negister.
Die Handelsregistereinträge gus dem Königreich
Sach sen, dem Königreich Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags.
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik
Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt
veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.
Altoma. Belanntmachnung. . Zufolge Verfügung vom 29. d. M. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1483 eingetragen: der Kaufmann Claus Hinrich Lohse zu Altona. Ort der Niederlassung: Altona. Firma: Hinr. Lohse. Altona, den 29. November 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
AIG. Belauntmachung.
Bei Nr. 595 des Gesellschafts⸗ resp. sub Nr. 1484 des Firmenregisters ist heute eingetragen worden, daß aus der seither zu Ottensen unter der Firma Grimm & Lodders bestandenen offenen Handels- gesellschaft der Theilhaber Kaufmann Andreas Hin⸗ rich Grimm daselbst mit dem 29. d. Mts. ausge⸗ schieden ist und das Geschäft von dem anderen Ge⸗ sellschafter, Kaufmann Hennig Lodders zu Ottensen, unter der alten Firma fortbetrieben wird.
Altona, den 30 November 1878.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung JI.
Atom. Bekanntmachung. . Bei der sub Nr. 189 unseres Firmenregisters ein- etragenen Firma J. F. Sanreisen zu Altona ist eute vermerkt: Die Firma ist erloschen. Altona, den 30. November 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Axοkπο.
Bekanntmachung.
Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist die Fol. 471 Bd. J. des diesseitigen Handelsregisters eingetragene Firma:
C. F. W. Hauf in Apolda gelöscht worden. Apolda, den 25. November 1878. Großherzogl. 26 Justizamt. Michel.
R er lim. dandels register des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 3. Dezember 188 ind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister . unter Nr. 6165 die hiesige Handels nesellschaft in Firma Vach & Zitzte vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige
brin , der erforderlichen Unterlagen die Wirk⸗ samkeit der Anmeldung auf den Zeitpunkt zurück⸗
Uebereinkunft aufgelöst. Der Kaufmann Joachim