1878 / 286 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischen Staats Anzeigers: Berlin, 8. J. Wilhelm ˖ Straße Nr. B82.

U e rate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. pers

Staats ˖ Anzeiger, das Central · Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuch

8gcken. en

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

*

Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des „Invalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein K Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen grötzeren

Beiiůlage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch

den 4. Dezember

1878

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorl n. de

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. . Von dffentlichen Papieren.

6. Jersehiedene Bekanntmachungen. T. Literarische Anzeigen. In der Börsen-

g. Familien. Nachrichten. *.

Annoncen ⸗Bureaus.

1

S. Theater · Anzeigen. 6 eilage.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Wochen Ueber sicht

Rt eich s Bank

vom 30. November 1878.

. 1) Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutschen Gelde und e 9 , n. 3 ndischen ünzen, das m 9 zu 1392 Mark pe ach . estand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken an Wechseln .... an Lombardforderungen. JJ an sonstigen Activen. Fassivn. 8) Das Grundkapital 9) Der Reservefonds. 10) Der Betrag der 1) . nstigen täglich fälligen Ver⸗ e sonstigen täg gen Ver⸗ ell wd 12) Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeilen.. 13) Die sonstigen Passivn ... Berlin, den 3. Dezember 1878. Neichs bank Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Uebersicht

der

Hannoverschen Kan- wvonmm 30. Nowemanher 18278.

Aegiva. Metallhestand S 2, 0M, 170. Roiĩchskassenscheine 15.560. Noten anderer Banken 168,200. ö 12,790,210. Lombardforderungen 582.692. Ffekten 69, 734. Sonstige Activa. 7, 48, S3.

Grundhkapitalꝛiꝛꝛ··· 0 12000 000. 1 22 08, Sd9. Nwalanfende Noten- , 4,611, 800. Sonstige täglich fällige Verbind- lichkeiten 282 An Kündigungsfrist

1998028. I, 742, 597.

(9973)

Mt.

M6, 592, Mon zd dl / Hhh zg hh 44 dz hh dz jd Hoh rd Hog 26/6, HH

120, 000,900 14,145,000

588, 3 10,000 194,936, 000

10 229, 9) d r i H

umlaufenden

19974

Passiva.

gepun dens ver- bindlichkeiten Sonstige Passiva

Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln H.. 42, 131.

Hammoverseche HKamlz.

9967 Wochen Uebersicht

der Bayerischen Notenbank? vom 30. November 1878.

Activa.

ä Bestand an Reichskassenscheinen.

s. Noten anderer Banken. k Lombard Forderungen . sonstigen Aktiven. Pasat̃vun.

Das Grundkapital. Der Reservefondd Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ e Die an eine n,, , gebun⸗ denen Verbindlichkeiten.. Die sonstigen Passiva . Verhindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseelhl .. . g 1, 270. 511. 63.

München, den 3. Dezember 1878.

6 . e Notenbank.

ie Direktion.

9955 Wochen ⸗Nebersicht

der Württemhergischen Notenbank wem 69. Nerember 187 .

Aeti vn.

k 6 10,529, 723 53 Bestand an Reichskassenscheinen . 119005

an Noten anderer Banken 96l, 9M C— m . 18,597, 11228 an Lombard ⸗Forderungen 407, 650

an Effekten. 390 01617 an sonstigen Aktiven 693, 106 61

Passi vn.

Das Grundkapital A 9,900, O00 Der Reeservefondʒꝛddbꝛ·· . 3653 55 19 Betrag der umlaufenden . ö. 7 fan , 21, 275, 9000 onstigen täg en Ver⸗ me, n, 16s, 6 go Die an eine Kündigungefrist ge⸗ bundenen . ö e. Die sonstigen Passiven 7M, 598 60 Eventuelle n fl leiten aus welterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln M 864,295. 12.

7200

Status der Chemnitzer Stadthank

in Chemnitz am 60, , n 1878.

19963 ett vn.

6785 6800 6821 6849 6877 6997 6959 7136 7146 72 7236 7257 7290 7397 7400 7441 7592 7604 649 I687 7712 7736 7874 7899 7966 80904 8133 S147 8163 8299 8314 8334 8337 8371 8373 8392 8393 S403 8493 8502 86093 8619 8518 8676 S687 S689 3695 8717 8736 S753 8797 8830

I) Cassa Metallbestand 4 224, 050.71. Bestand an Reichs kafsen⸗ cheinen. estand an

Noten an⸗ derer Banken . 143,200. —.

stand an Wechseln stand an Lombardforde⸗

10,385. —. M0

an Effeiten . onstigen ALl⸗ Hassi va,.

6) Das Grundkapital 3

I) Der Neservefonddsds⸗

8) Der Betrag der umlaufen⸗

. lich fälligen

e sonstigen täg gen Verbindlichkeiten 10) Die an eine . , n ge, Verbindlich⸗ 1

112 Die n, Passt ven

eiter

Inlande zahlbare

9966 ta an (l der Badischen

Acti wa.

H 277, 307. 50.

3, 870, 9000.

egebene und zum Incasso gesandte, im echsel 4555790

Ban

am 30. November 18278.

9251

9921

10275 10651 19883 11162 11439 11715 11889 12194 12702 12983 13296 13497 13885 14002 14332 14672 14981 15745 16030 16289 16504 16890 17221 17684 18024 18223 18530 18931 19227 19547 19811

377, 635. 71. 115,338. —. 169, 484. 75. 232,883. 51.

510, 90. —. gb. 706. 335.

496.900. 78, 395. 35.

120,747. 79.

20143

Metallbestand.

Reichs kassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestandãdd-- 1 Lombard- Forderungen Effekten ; Sonstige Activa.

20407 20748 20968 21194 21626 21899 22283 22634

3, 35, 491 91 II. 165 i bsh.

5, 37. 565 51

1.1 I95, 515 35, 23571

1154. 653 5

N öds sos

22869

PPasgzH6wr.

23049 23301

Grundeapital Reservefonds ; Umlaufende Noten..9 Täglich fällige Verbindlichkeitenn) An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten K gonstige Passiva

10 441,700

23536 23624 23885, 24157 24450 24958 25203 25679

goo9 Ho l, 35h go

og. 148 239

, 948 oz og Sag 3

66 2

Tos of 58 35915

Die rum Incasso gegebenen noch nicht fälligen dsnutschen Wechsel betragen M 1,432,969 30 3.

) Wovon M 43,885. 72 9 in per 1. Oktober

1875 eingsrufenen Gulden-Notèn.

Activ. Metall- Bestand ö IMI Reichskassenscheine Noten anderer Banken. ö. NMschsel-Bes tand. J Lombard- Forderungen... Effecten- Bestand . Sonstige Activa . Passi va. Grundkapital . . Umlaufende Noten.. , 2, Sonstige täglich fällige Verbind- lichkeiten J 1 An eine Kündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten... , 2, donstige Passiynaxa··· Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln. KRraumgehrwelig, den 30. Novem Pie Bireetiom. Bewig. St übel.

2,098, 803.

MS 10,

S 414,794. 80.

26121 26669 26927 27198 27179 27620 27888 27990 28117 28322 659.016.

17, 705. 272.900. 616, 693.

ö z00 O00 zbh gis. 135. 305 rg, 86.

IIb, 600. —. 262, 176. 45.

33963 34421

35201 35493 35614 36315 36883 37099

ber 1878.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

Papieren.

loco Stargard⸗Posener Eisenhahn.

Bei der heute nach Vorschrift des zum Statut der Stargard⸗Posener 4. Februar

Gesellschaft vom 8. Mär; 1847 stattgefundenen

Ausloosung der für das Jahr 1878 zu

den 10946 Stück Stamm⸗Actien der genannten Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:

Nr. 61 98 126 331 337 390 451 461 75 4860 537 658 670 678 688 701 775 777 818 849 882

246 965 994 1005 1061 1063 1082

1123 1139 1151 1241 1382 1422 1453 1486 1502

1510 1649 1645 1682 17099 1747 1821 1882 1996 2034 2049 2140 2198 2253 2343 2360 2384 2472 2482 2640 2665 2764 2887 2937 2947 2953 2989 3085 3123 3125 3163 3229 3248 3286 3296 3594 3602 3609 3637 3642 3690 3696 ö 4406 4434 4462 4465 4592 4574 4598 4746 4760 4859 5095 5139 5208 5231 5356 5384 5431 5438 5507 5609 5686 5712 5725 6905 6026 6058 6059 6116 6136 6167 6188 6263 6313 6318 6362

37621 37804 38138 38991 39225 39683 40071 40496 40892 41195 41547 41848 42156 42397 42695 42950 43233 44156

Nachtrages i ,,

amortisiren⸗

1095 1191

1844 1861 2313 2332 2672 2724 3085 3119 3347 3472 3699 3971

1227 40 XI *

4603 4728 5262 5351 o689 5692 6125 6131 6688 6724

3840 8857 8889 9107 9142 917? g184 9186

gz80 9328 9539 99542 9687 g514 9884

9953 9970 9978 10944 19166 10232

16295 16655 16545 11185 1145 11741 11949 12377 13745 133865 135358 15665 13855 14653 14586 14712 1b is5 16854 16048 16395 16557 176035 17335 öh 15654 18369 18585 15587 19275 19555 155237 26177 20418 260763 Il 31200 Il g6 Iiga6 22364 33635 27903 33h65 23304 35556 33636 5 gh2 24176 24575 2497 35242 Ih6hhh 593 36355 26h 6935 27137 2736

27659 27889

28003

28179 28200

10316 10697 10995 11275 11462 11790 11987 12260 12789 13039 13361 13681 13916 14005 14393 14740 15213 15866 16054 16390 16822 17099 17303 17707 18101 18329 18688 19008 19298 19583 19845 20227 20445 20784 21027 21269 21704 21954 22433 22694 22914 23088 23376 23581 23657 23916 24261 24664 24999 25371 25797 25980 26525 26810 26962 27129

27291 27706 27895 28066 28219 28392

28379 28383

28797 28865 28954 29215 29247 29275 29477 29510 29511 29765 29766 29848 30153 30180 30304 30586 30601 39823 31513 31517 31540 31740 31829 31836 32107 32115 32170 32250 32299 32397 32485 32545 32811 33117 33176 33178 33442 33555 33566 33641 33738 33744 34005 34060 34169 34223 34294 34478 34572 34668 34689 34811

35222 35463 35705 36348 36920 37146 37629 37808 38181 38992 39231 39688 10096 40429 40969 41223 41645 41969 421735 42414 42738

35714 36389 36946 37189 37655 37809 38225 39011 39332 39876 4010 40545 40978 41435 41668 42073

42189 42432 42764

10340 10750 1105 11297 11468 11827 12002 12290 12830 13063 13372 13682 13956 14012 14475 14777 16237 15980 16060 16340 16869 17141 17306 17727 198140 18379 18713 19013 19303 19647 19882 20233 20555 20878 21080 21278 2170 22031 22437 22736 22952 23134 23405 23582 23733 23923 24310 24691 25085 256488 25801 26014 265657 26815 26966 27140

28970 29337 29519 29877 30462 30915 31590 31866 32180 32455 32972 33217 33571 33766 34073 34317 34618 34875 35239

35499

35 35 35935 36428 36972 37196 37670 37935 38237 39012 39436 39883 40211 40658 41014 41442 41700 42091 42 42 42

27307 27762 27916 28073

10448 19824 11087 11340 11500 11836 12048 12331 12875 13189 13380 13829 13963 14024 14599 14829 15533 15994 16171 16390 16871 17142 17326 17827 18178 18389 18719 19076 19312 19661 19951 20243 20610 20890 21123 21288 21834 22095 22463 22794 22990 23135 23455 23691 23779 23993 24388 24720 25158 25532 265814 26035 26596 26822 26998 27153

28228 28455 29059 290456 29637 29977 30468 31434 31697 31943 32182 32468 33074 33278 33593 33822 34139 34357 34621 34930 360 28 36078 36610 37006 37204 37729 38025 38521 39016 39464 39941 410288 40669 41055 41447 41725 42110 208 505 835

109562 19827 11117 11390 11518 11855 12193 12568 12909 13217 13400 13841 13973 14258 14533 14896 15689 15997 16221 16421 16874 1158 17502 17832 18196 18396 18765 19097 19313 19666

109254 109609 10837 11149 11419 11568 11872 12134 12698 12929 13252 13451 13882 13974 14280 14573 14946 15714 16024 16258 16186 16883 17205 17642 17880 18200 18428 18910 19188 19499 19683

200M 20118

20299 20615

20308 20684

20910 20932

21139 21364 21849 22166 22620 22825 23013 23199 23472 23604 23785 24019 24390 24746 25174 25536 25821 26110 26635 26852 27004 27169

27361 27766 2946 28086

28293 28471 29072 29465 29692 30063 30591 31473 31704 31964 32197 32478 33092 33344 33598 33839 34152 34360 34661 35956

35389 35629

361094 36657 37019 37461 37765 38049 38708 39095 39477 39958 40291 40807 41190 41473 41775 42116

42221 42581 42844

42975 43080 43983 43111 43144 43243 43345 43385 43707 43752

44257

44372 44612 44696 44812 44848 44886 45194 45332 45334 45655 45721 45740 46014 46942 460945 bo si 575 5h i? 450M 47521 47522 S819 47909 47963 48286 48353 48395 48444 48579 48572 48962 49012 49084

44261 44710 44889 456384 45797 46142 47191 7644 48070 48399 48734 49180

44299

44753

44986 45465 45951 46327 47556 47680 48142 48401 48759 49248

44515

44775 big 4h? Sögghh 46577 46428 Höh 5155 15413 15545 hg

21141 21515 21851 22227 22631 22845 23017 23267 23511 23611 23795 24148 24413 24858 25183 25540 26872 26118 26645 26873 27041 27174 27599 27767 27949 28102 28394 28476 29083 29472 29708 30072 30564 31498 31730 31975 32227 32479 33111 33372 35631 33874 34166 34369 34663 35102 35394 35699 36299 36769 37081 37521 37791 38106 38731 39181 39671 39966 40492 40879 41178 41489 41815 42127 42383 42585 42874 43153 43811 44369 44784 45131 45654 460901 46530 47446 47735 48263 48439 48898 49320

49362 49387 49484 49491 49529 49548 49576 49611 49616 49674 496906 49735 49831 498659 49897 49903 49930 49949 49966.

Die Cigenthümer vorbezeichneter Aktien werden hierdurch aufgefordert, dieselben vom 269. Dezem⸗ ber d. J. ab, bei der Königlichen Regierungg⸗

auptkasse in Stettin, hegen Empfangnahme dez

ennwerthes à 100 Thlr. oder 300 M einzu⸗ reichen. ;

Wir verweisen wegen nicht rechtzeitiger Einrei⸗ chung der ausgeloosten Aktien auf 5. 9 des Statut⸗ Nachtrages, welcher zugleich bestimmt, daß die In- haber der ö, . Aktien für den darin vorge⸗ schriebenen Kapital ⸗Antheil mit dem Ablauf diefes Jahres aus der Gesellschaft schelden und von die= sem Zeitpunkte ab ihre bezüglichen Rechte auf den Staat übergehen.

Gleichzeitig fordern wir mit Bezug auf die frü⸗

der, bisher nicht eingelösten Aktien: 1Naus der 22. Verloosung (1870) Nr. 16201. , ö (1872) Nr. 5649. . s (1875) Nr. 18660

Nagz. J (1976) Nr. 1863.

k 15775 Nr. 636 16593 1353 1471 1655 2031 24tzs 29574 S532 4545 4515 1656 5220 5537 5791 5857 5h67 5254 ers 760 667 Sils Ssz3 S5gi gn 3935 Ichi5g * 1653; 16561 11729 12744 13185 13456 1395; 141534 14516 14745 1565! 156558 1511 1718 19753 26661 20056 21645 219655 22077 25735 2535583 24696 25175 35187 25185 35775 263567 3643] 26549 a6 716 36975 296507 651g ziös? 314 zii z16r5 i748 zzz064 32557 33435 35739 zö845 z6467 zr 35157 33345 33355 46336 aI569 43815 428657 45254 13305 4436 44531 14557 45614 45740 19670 49655 49155 9563

49963 erneuert auf, diese bei der vorgedachten Zahlstelle einzulösen. Breslau, den 1. Juli 1878. Königliche Direktion.

25966! Weimarische Bank. Nachdem der handelsgerichtliche Eintrag dꝛs Ge—⸗ neralversammlungsbeschlusses unserer Aktionäre vom 17. Oktober d. J, betreffend die Reduktion unseres Aktienkapitals auf 6,750, 000 ½, erfolgt ist, fordern wir in Gemäßheit der Art. 248, 2435 des A. D. H. G. die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, stch bei uns zu melden. Weimar, am 20. November 1873. Weimarische Bank. Hache. EFleissmen.

Verschiedene Bekanntmachungen. 9944) Gin preußischer Gerichts⸗Referendar, bereite

praktisch thätig gewesen, sucht, gestützt auf seine Zeugnisse, Verhältnisse halber sofort Anstell ung bei Behörden oder im Privatdienft.

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Der Verkanf im Elisabeth-⸗Krankenhause, Lützowstraße 24/26, wird, wills Gott, am 11, 15. und 13. Dezember, von 10 bis 4 Uhr, stattfinden. Beiträge (nützliche Sachen namentlich sind er⸗ wünscht) werden dankbar angenommen womöglich bis zum J. Dezember erbeten bei Frau Thamm, Potsdamerstr. 93, Frau Gau, Kronenftr. 26, Frau⸗ lein v. Stülpnagel, Köthenerstr. 28, Fräulein v. Buddenbrock, Schellingstr. 12, Fräulein v. Al= vensleben, Königliches Schloß, und im Glisabeih⸗ Krankenhause, Lützowstraße 24/26.

9957 Allgemeine Berliner Omnibus-⸗Aktien⸗Gesellschaft. 1877. 1878.

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Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Crpedttion (Kesseh' ber ö Err r.

Zwei / Beilagen

R e-=Ili—⸗— . 8

(einschließlich Borsen. Beilage)

modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mal 15

.

De Fim ver, Deng, m der , d, , m, , , , O.

es über den Markenschntz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und 7, vorgeschriehenen Bekanntmachungen versffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

für das Deutsche Reich. . *)

. Das Cenzral⸗-Haudels⸗NRegister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Dag Abonnement 6 1450 3 für das Viertelsahr. Einzelne Nummer! kosten 20 8. . ür den Raum einer Druckzeile 80 5.

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8 —— ———— w 9.

heren Bekanntmachungen die Eigenthümer folgen⸗

4 Jahre in seinem Fache (zum Theil selbstständig))

n einem Prozeß der Ean de Cologne- Firma Johann Maria Farina, gegenüber dem Jülichsplaß in Cöln, wider den Fabrikanten F. zu Frank— furt a. M., wegen widerrechtlicher Benutzung ber Firma und Marke der Klägerin, hat das Reichs ⸗Ober⸗ Handel s gericht, J. Senatz durch Erkenntniß vom 29. Oltober d. J. folgende Rechts- atze ausgesprochen: I) Verwendet Jemand in unbe=

gter Weise eine fremde Firma zur Bezeichnung seiner Waaren oder deren Verpackung, sei es ohne Aenderung oder mit Abänderungen, welche nur durch Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenom⸗ men werden können, und bedient er sich zur Bezeich⸗ nung dieser Waaren außerdem einer Marke, welche der Marke jener fremden Firma nicht ähnlich ist, o kann die unbefugt benutzte Firma dennoch im

ege der Klage resp. durch Strafantrag die Ver folgung des Gegners auf Grund des Markenschutz⸗ gesetzes beantragen. 2) Die widerrechtliche Be⸗ nutzung einer fremden Firma oder einer fremden, nach Maßgabe des Markenschutzgesetzes zu schützen den Marke mit Abänderungen, welche allerdings der Kenner der Firma resp. der geschützten Marke auf den ersten Blick erkennen muß, welche aber das kaufende Publikum überhaupt bei der Anwendung der gewöhnlichen Aufmerksamkeit nicht zu bemerken im Stande ist, kann von der benachtheiligten Firma auf Grund des Markenschutzgesetzes verfolgt werden.

Der Fabrikant F. zu Frankfurt a. M. hatte auf einzelne Flaschen des von ihm fabrizir ten wohl⸗ riechenden Wassers und auf dem Deckel, der eine Mehrjahl solcher Flaschen enthaltenen Kisten Eti⸗ ketten angebracht, welche mehrere der Marke des Farina ähnliche Zeichen und die Worte:

VUebertroffen Johann Maria Faria gegenüber dem Jülichsplata KEan de Cologne von Marshlewicz Stiftsdamoe

enthielt. Farina beantragte hierauf im Wege der Civilklage, den F. zu verurtheilen, daß er sich des ferneren Gebrauchs der widerrechtlichen Bezeichnung

bei Vermeidung angemessener Strafe enthalte, den

durch den bisherigen Gebrauch dieser Bezeichnung der Klägerin verursachten Schaden vorbehaltlich dessen Liquidatien ersetzen, und zu erkennen, daß die gedachte Bezeichnung auf den im Besitz des Beklagten befindlichen Wagaren und deren Verpackung zu vernichten. Das Stadtgericht und das Appellationsgericht ju Frankfurt a. M. wiesen die Klage ab, weil die gebrauchte Marke von der Marke des Klägers so erheblich abweiche, daß die Verschiedenheiten heider auch ohne Anwen⸗ dung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden könnten und deshalb auch die bloße Nach ahmung der Firma der Klägerin eine Täuschung beim Publikum hervorzurufen nicht geeignet wäre. Auf die Ober⸗Appellation der Klägerin jedoch ver⸗ urtheilte das Reichs⸗Oberhandelsgericht unter Ab⸗

änderung der Vorentscheidungen den verklagten Fabri⸗

kanten nach dem Klageantrag, indem es mit seinem Er⸗ kenntniß motivirend ausführte: „Nach 5§. 13 des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 kann der inländische Produzent oder Handel⸗ treibende gegen denjenigen, welcher Waaren oder deren Verpackung widerrechtlich entweder ) mit einem für den Ersteren nach. Maßgabe dieses Gesetzes zu schützenden Waarenzeichen, oder ) mit dem Namen oder der Firma des Ersteren bezeichnet, im Wege der Klage beantragen, daß derselbe für nicht berechtigt erklärt werde, diese Bezeichnung zu gebrauchen. Das Gesetz schützt mithin, wie auch die Motive des Entwurfs desselben hervorheben, nicht nur gegen den unbefugten Gebrauch der eigentlichen Waarenzeichen, son⸗ dern auch gegen die unbefugte Verwendung einer fremden Firma zur Bezeichnung von Waaren oder deren Verpackung. Während dag Gesetz den Schutz der Waarenzeichen für das Reichsgebiet neu ein- ührte, erneuerle es im 5. 14 den bereits durch §. 287 des Reichsstrafgesetzbuchs gewährten straf⸗ rechtlichen Schutz gegen dle Verwendung fremder Namen oder Firmen zur Waarenbezeichnung, indem ö. denselben im 5. 13 durch Zulassung der Civilklage vervollständigte. Neben dem Rechte auf ausschließlichen Gebrauch des zur Eintragung im eichenregister angemeldeten Waarenzeichens steht demnach das Recht auf ausschließlichen Gebrauch er Firma zur Bezeichnung von Waaren und deren Verpackung, welches früher nicht anerkannt wurde, Entscheidungen des Reichs- Ober, Handel sgerichts Band JV. Seite 253, feit dem Gesetze vom 0. No⸗ vember 1874 aber keinem Zweifel mehr unterliegt. Beide Rechte stehen der Klägerin zur Seite; da sie die Eintragung ihres Waarenzeichens im Zeichen⸗ i ster erwirkt hat, so bedarf die Frage keiner Er⸗ sterung, ob die Klage aus §. 13 des Gesetzes vom 06. Nedember i874 mit Th o l Handelt recht 5. Auf ˖ lage Band Ji. 5. 209 Note 5 auf die im Zeichen⸗ register eingetragenen Firmen und die Namen der nhaber der eingetragenen Firmen zu beschränken oder mit End em ann in Buschs Archiv Band XWXXIIL., vgl, auch Stobbe deutsches Privatrecht Band III. Seite 55 Rr. 23, auch uneingetragenen irmen oder ersonennamen einzuräumen ist. Die Klägerin berfolgt gegenüber dem Beklagten nicht allein ihr Recht auf aus schlie ßlichen Gebrauch des ein gettage= nen Wagrenzeicheng, fondern auch ihr Recht auf zusschließlichen Gebrauch der Firma, indem sie in ihrer Klage beantragt: die von dem Beilagten gewählte Waarenmarke ur eine unberechtigte Nachahmung des Ekläge⸗ rischen Waarenzeicheng und für eine un berech= lit Anmaßung der klägerischen Firma zu er⸗ ren.

auf ausschließlichen Gebrauch

Die Gerichte der Vorinstanzen haben die Klage nur in der ersteren Richtung geprüft und sind unter diesem Gesichtspunkt zur Abweisung der Klage ge— langt, indem sie annehmen, daß das Waarenzeichen, dessen der Beklagte sich bedient, von dem einge⸗ tragenen Waarenzeichen der Klägerin so erheblich ab⸗ weiche, daß die Verschiedenheiten beider auch ohne Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenom- men werden können.

Wäre diese Annahme der Vorrichter zu billigen, so würde die Klage dennoch unter dem von den Vorrichtern nicht gewürdigten zweiten Gesichtspunkt für begründet zu erachten fein. ——

Die auf der Etikette befindlichen Worte bilden keinen zusammenhängenden Satz, fondern, indem fie abgerissen neben einander stehen, lassen sie einen Gedanken, der dadurch ausgedrückt werden soll, überhaupt nicht deutlich erkennen. Wer den Versuch macht, ihnen einen Sinn abzugewinnen, muß nicht nothwendig auf die von dem Beklagten behauptete Bedeutung verfallen, vielmehr kann man die Etikette auch so verstehen, daß die Flasche Ean de Cologne von Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs⸗ platz enthalte, welches andere ähnliche Wasser über⸗ treffe und zu einer Stifte dame von Marshlewicz als deren Erfindung oder in sonstiger Weise in Be⸗ ziehung stehe. Die gewählte Etikette giebt demnach nicht zu erkennen, daß die Flasche kein Fabrikat der Klägerin enthalte; sie ist vielmehr in Verbindung mit dem Umstand, daß auf der Flasche ein anderer Fabrikant oder Fabrikationsort nicht genannt ist und die beigegebenen Zeichen dem Waaren⸗ zeichen der Klägerin offenbar nachgebildet sind, wohl eeignet, bei dem kaufenden Publikum die Meinung 1 daß in der Flasche Cölnisches Wasser aus der Fabrik der Klägern enthalten sei. Es ist demnach anzunehmen, daß Beklagter sich rechtswidrig der klägerischen Firma zur Bezeichnung seines

Fabrikatsß und der Verpackung desselben bedient.

Daß er zu diesem Behufe die klägerische Firma in Verbindung mit beigefügten Figuren verwendet, schließt die Rechtswidrigkeit seines Verfahrens nicht aus. Denn eine Uebertretung des Verbots, sich einer fremden Firma ohne Bewilligung ihres In⸗ habers zur Waarenbezeichnung zu bedienen, liegt auch dann vor, wenn die Firma nicht allein, sondern in Verbindung mit anderen Worten oder mit Figuren, und nicht als Unterschrift, sondern als Bestandtheil eines Waarenzeichens zu diesem Zwecke benutzt wird. Insofern die Rechtswidrigkeit des Verfahrens des Beklagten darin besteht, daß er sich einer fremden 26 zur Bezeichnung seines Fabrikats bedient, ommt nichts darauf an, ob die von ihm beigefügten Figuren mit dem Waarenzeichen der Klägerin Über⸗ einstimmen und ob die zwischen beiden obwaltenden Unterschiede so groß sind, daß sie auch ohne beson= dere Aufmerksamkeit wahrgenommen werden können. Der 5§. 18 des Gesetzes vom 50. November 1874 würde hierbei nur dann in Anwendung kommen, wenn die Firma mit Abänderungen wiedergegeben wäre, was nicht der Fall ist. Durch die unveränderte Wiedergabe derselben würde das Recht der Klägerin ihrer Firma auch dann verletzt sein, wenn die gleichzeitig stattgehabte Anweadung des Waarenzeichens der Klägerin wegen der daran vorgenommenen Veränderungen nach §. 18 nicht für rechtswidrig zu erachten wäre. Ueberdies aber ist den Vorrichtern darin nicht beizutreten, daß die Unterschiede zwischen der von dem Beklagten an⸗ gewendeten Etikette und dem Waarenzeichen der Kläge⸗ rin so bedeutend seien, daß sie auch ohne Anwendung besonderer Sorgfalt wahrgenommen werden können. Der Appellationsrichter nimmt an, daß der Kenner des klägerischen Waarenzeichens die Verschiedenheit auf den ersten Blick entdecken müsse. Es kommt aber, wie von dem Reichs⸗Oberhandelsgericht wieder⸗ holt angenommen worden ist, nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende, welcher die Waare zum Weiterverkaufe bezieht und eine genauere Kenntniß der Waaren und ihrer Bezeichnungen zu en pflegt, sondern darauf, ob das konsumirende Publikum bei Anwendung der Aufmerksamkeit, welche bei Anschaffung solcher Waare gewöhnlich angewen⸗ det wird, den Unterschied zu bemerken im Stande ist; wobei berücksichtigt werden muß, daß die Kon sumenten, weil ihnen beim Ankauf in der Regel nicht beide Zeichen ug beic vor Augen liegen, regel⸗ mäßig nicht in der Lage sind, eine genaue Ver⸗ gleichung derselben anzustellen, sondern nach der Er. innerung urtheilen, welche nur den Gesammteindruck und die Hauptmerkmale des Zeichens festzuhalten pflegt. Legt man diesen Maßstab an, so stellen sich die Abweichungen der Etikette des Beklagten von dem Waarenzeichen der Klägexin als solche dar, welche nur durch Anwendung besonderer Aufmerk- samkeit wahrzunehmen sind,. Somit ist gemäß . 18 auch das Recht der Klägerin auf ausschließ⸗ ichen Gebrauch ihres Waarenzeichens für ver— letzt zu erachten.

be Hauptantrag der Klägerin, den Beklagten für nicht berechtigt zu erklären, sich des in An⸗ lage 4 und S6 der Klageschrift nachgewiesenen Waarenzeichens zu bedienen, ist hiernach gerecht⸗ fertigt.

Aus Schlesten, X. November. ,.

Der schon vor einiger Zeit erwähnte Arbeiter⸗ . in . K e. ö . jetzt auch offizielle Bestätigung durch eine von der ö in Blättern der Nachbar⸗ bezirke erlassene Bekanntmachung folgenden Inhalts: „Wir machen darauf aufmerksam, daß hier am Orte

Arbeiter resp. Arbeiterinnen für Spinnerei und mechanische Ber rh fehlen, da während der arbeits⸗

losen Zeit viele den Ort verlassen haben. . Mangel wird im Laufe der nächsten Monate voraug⸗ sichtlich bedeutend zunehmen und es ist daher wün—⸗ . schenswerth, daß geeignete Arbeitskräfte von außer⸗ halb hierher kommen, die sicher dauernde und lohnende Beschäftigung finden werden.“

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Aus den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)

I) Hat der Versicherte in der Police erklärt. daß ein Gebäude von derselben Konstruktion“ sei, als ein anderez vorher näher beschriebenes Gebäude, so kann daraus nicht mit Gewißheit gefolgert wer⸗ den, daß damit auch die Gleichheit der Dachbedeckung gem eint sei. Es liegt in einem solchen Falle keine unrichtige, sondern nur eine un vollständige Er⸗ klärung vor, für welche der Versicherungsagent haftet. U. des A. G. zu Colmar vom 7. Mai 1878 in der jur. Zeitsch. Bd. 3 S. 397.

2) Die in einer Versicherungspolice enthaltene Bedingung, daß der Versicherte sich nicht auf die durch den Agenten vor Aufnahme der Police ge— schehene Besichtigung der versicherten Gegenstände berufen dürfe, muß auf die Fälle beschränkt werden, in denen ein für die Versicherung erheblicher Umstand dem Agenten trotz der Ortsbesichtigung unbekannt geblieben ist. Hat der Agent aber hier⸗ von Kenntniß erlangt, aber die Erwähnung unter lassen, so liegt ein grobes Versehen desselben vor, welches die Versicherungsgesellschaft vertreten muß. U. des A. G. zu Colmar vom 7. Mai 1878 a. 4. O. S. 398.

3) Durch den Abschluß des Versicherungevertrages (die Police) allein ist dem Versicherten gegenüber die Cxistenz der versicherten Mobilien zur Zeit des Brandes und ihre Zerstörung durch denselben nicht erwiesen. Ob aber dieser Beweis erbracht sei, darüber entscheidet das durch die Umstände des ein⸗ zelnen Falles geleitete freie Ermessen des Richters. U des A. G. Colmar, vom 13. Mai 1878, a. a. O. S. 40.

4) Der Hauptmiether, welcher dem Eigenthümer den Brandschaden des vermietheten Hauses ersetzt hat, kann auch bei Surrogation in die Rechte des Eigenthümers von seinem zugleich mit ihm in demselben Hause wohnenden Untermiether nicht Pro rata auf Grund des Art. 1213 des Code civil Regreß verlangen, auch wenn man dem Eigenthümer kraft eigenen Rechts und nicht blos auf Grund des Art. 1166 des Code civil in den Rechten seines Hauptmiethers, einen direkten Anspruch gegen den Untermiether zugestehen und eine Solidarverbindlich⸗ keit zwischen Haupt, und Untermiether gegenüber dem Eigenthümer annehmen will. Die Haftung der Solidarschuldner untereinander regelt sich nach dem zwischen ihnen bestehenden besonderen Rechtsverhält⸗ niß. U. des A. G. zu Colmar vom 20. Mai 1878. a. a4. O. S. 401 bis 404.

(B. Börs. Z.). Eine englische Zwirn⸗Grosso⸗ Firma hatte die Aktiengesellschaft „Dresdener Näh⸗ maschinen⸗Zwirnfabrik“ verklagt wegen angeblich unbefugter Führung ihres ordnungẽmäßig einge: tragenen Waarenzeichens, das einen mit zwei Schlangen umschlungenen Anker darstellt, während die klagende Firma auf ihren Waaren einen Anker mit zwei Schiffstauen umwunden als Schutzmarke führt. In erster und zweiter Instanz war die klagende Firma unter Verurtheilung in die Kosten abgewiesen, und der verklagten Fabrik die Berech⸗ tigung zur Führung ihrer Schutzmarke ausdrücklich zuerkannt worden. Die englische Firma hat hier⸗

egen auf die Entscheidung des Reichs⸗Ober⸗ , exichts zu Leipzig provocirt. Dieser oberste Gerichtshof hat das abweisende zweit instanzliche Erkenntniß des Appellationsgerichts zu Dresden in seinem vollen Umfange bestãtigt. Die Entscheidungsgründe der dritten Jastanz dürften auch für weitere Kreise von einigem Interesse sein, und theilen wir sie deshalb nachstehend mit: Nach dem Deutschen Markenschutzgesetz wird das Recht zum ausschließlichen Gebrauch eines Waaren⸗ zeichens und auf den gesetzlichen Schutz gegen die , , desselben von Seiten eines Anderen durch die Anmeldung des Zeichens zur Eintragung in das Handelsregister erwerben. Darauf, ob die Eintra⸗ gung erfolgt ist, tommt nichts an, lediglich die Thatsache der Anmeldung ist entscheidend. Das Gesetz hat indessen gewisse Voraussetzungen aufge⸗ stellt, von denen der Eintritt des Schutzes Betreffs eines angemeldeten Wagrenzeichens abhängt, und hieraus ergiebt sich von selbst, daß, wenn diese ,, fehlen, die angegebene Wirkung nicht eintreten kann. Dies ist nicht blos für solche Fälle anzunehmen, in denen klar vorliegt, daß der nr, . S w zu versagen ist wenn z. B. die Anmeldung auf ein Zeichen sich bezieht, welches weder unter die Bestimmung dez 1. Ab⸗ saßes von . z fällt, noch den Vorschriften im zweiten Ab. satz dieses Paragraphen entspricht vielmehr muß auch dann, wenn es an den nach dem . er⸗ forderlichen Unterlagen der Anmeldung fehlt, somit aber sich noch nicht beurtheilen läßt, ob der gesetz= liche Schutz zu gewähren sei, bis zur Beibringung dieser Unterlagen das Nämliche gelten. Man würde in offenbaren Widerspruch mit dem Gesetze gerathen, wollte man an die Anmeldung die Wirkung des ge⸗ . Schutzes knüpfen, ehe noch die gesetzlichen

praussetzungen für den Eintritt des Schutzes er⸗ füllt sind. In Fällen der letzteren Art würde es aber auch unstatthaft sein, nach erfolgter Bei⸗

brin . der erforderlichen 1 die Wirk⸗ samkeit der Anmeldung auf den Zeitpunkt zurück⸗

zu welchem dieselbe in unzuläng⸗ licher Weise bewirkt war. Dies wäre un⸗ vereinbar mit dem in 5§. 8 des Gesetzes auf⸗ gestellten Prinzipe der Priorität der Anmeldung. Hat inzwischen ein Anderer das nämliche Zeichen angemeldet und allen Erfordernissen für Gewäh⸗ rung des gesetzlichen Schutzes Genüge geleistet, fo hat dieser das Recht auf das Zeichen erworben, und demjenigen, welcher zuerst, jedoch in unzuläng⸗ licher Weise, die Anmeldung bewirkt hat, kann deren nachträgliche Ergänzung nichts mehr nutzen, weil ihm der Andere zuvorgekommen ißt. uch die Fälle, von denen 5 9 handelt, können nicht anders beurtheilt werden. Diese Vor⸗ schrift enthält eine Ausnahme von dem im 5. 8 aufgestellten Prinzipe nur für die Zeit bis mit dem 30. September 1875; mit Ablauf dieses Tages ist auch betreffs der im 5. 9 hervor⸗ gehobenen Waarenzeichen die Regel des 5. 8 zur unbeschränkten Geltung gelangt. Nach diesen Grund⸗ sätzen kann es nun keinem Zweifel unterliegen, daß die am 30. September 1875 von Adv. Dr. D. für Klägerin bewirkte Anmeldung der rechtlichen Wirkung entbehrte. Dem zunächst fehlte der Nachweis, daß Dr D. von der Klägerin zur Anmeldung des be⸗ treffenden Waarenzeichens beauftragt sei; es ließ sich also nicht beurtheilen, ob die Anmeldung überhaupt von einer Person, die auf den Markenschutz Anspruch machen kann, und ob sie gerade von der Firma C. K Co. ausgegangen war. Ebensowenig ließ sich beurtheilen, ob die von Dr. D. Namens der Klägerin abgegebene Erklärung: daß sich diese für Klagen auf Grund des Gesetzes der Gerichtsbarkeit ves Handels gerxichts zu Leipzig unterwerfe, der Klägerin gegenüber wirksam sei. Außerdem fehlte es an dem nach der ausdrücklichen Bestimmung im §. 20 sub 2 mit der Anmeldung zu verbindenden Nachweise, daß die Firma C. & Co. in Großbritannien, wo ihre Handelsnieder⸗ lassung sich benndet, betreffs des angemeldeten Zeichens Schutz genieße. In dieser doppelten Beziehung blieb es also nach der Anmeldung vom 30. Sep⸗ temher 1875 noch ungewiß, ob im deutschen Reiche die Firma C. & Co. in AÄnsehung des angemeldeten Zeichens zu schützen sei. Die Vervollständigung der Anmeldung erfolgte erst längst nach Ablauf des be⸗ zeichneten Tages, inzwischen war aber das im 5§. 9 den Inhabern von Waarenzeichen der dort bemerkten Art gewährte Vorrecht bereits erloschen, und die schon am 1. Mai 1875 von der Beklagten bewirkte Anmeldung auch der Klägerin gegenüber in volle Wirksamkeit getreten. Die Vorentscheidung mußte hiernach bestätigt, und Klägerin in Er— stattung der Kosten ihres grundlosen Rechtsmittels verurtheilt werden.“

zubeziehen,

Handels ⸗Negister.

Die Handelsregistereinträge gus dem Königreich

Sach sen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

Altoma. Bekanntmachung. U Zufolge Verfügung vom 29. d. M. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1483 eingetragen: der Kaufmann Claus Hinrich Lohse zu Altona. Ort der Niederlassung: Altona. Firma: Hinr. Lohse. Altona, den 29. November 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

AHG. Bekauntmachung.

Bei Nr. 595 des Gesellschafts⸗ resp. sub Nr. 1484 des Firmenregisters ist heute eingetragen worden, daß aus der seither zu Ottensen unter der Firma Grimm K Lodders bestandenen offenen Handels⸗ gesellschaft der Theilhaber Kaufmann Andreas Hin⸗ rich Grimm daselbst mit dem 29. d. Mts. ausge⸗ schieden ist und das Geschäft von dem anderen Ge⸗ sellschafter, Kaufmann Hennig Lodders zu Ottensen, unter der alten Firma fortbetrieben wird.

Altona, den 50. November 1878.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

AlItommm. Bekanntmachung. .

Bei der sub Nr. 189 unseres Firmenregisters ein⸗ getragenen Firma J. F. Saureisen zu Altona ist heute vermerkt:

Die Firma ist erloschen.

Altona, den 30. November 1878.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. Amok. Bekanntmachung.

Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist die Fol. 471 Bd. J. des diesseitigen Handelsregisters eingetragene Firma:

C. F. W. Hanf in Apolda gelöscht worden. Apolda, den 25. November 1878. Großherzogl. Sächs. Justizamt. Michel.

ner lim. Sandels register des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 3. Dezember 1878 ind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister ö unter Nr. 6165 die hiesige Handels esellschaft in Firma Vach & Zitzte vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige

Uebereinkunft aufgeloöst. Der Kaufmann Joachim