3 *
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank ! Nudolf Masse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗GBureaus.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 226. Berlin, Montag, den J6. Dezemher 1838
Der Inhalt dieser 2 in wel * auch die i ö * — — — Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im er . undd i e, e äber zen Miarkznschutz, vam zo. Noremhez 15s 4. sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und
vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Tiiei
Gentral-Handels⸗Register für das Deutsche Reich.
ertheilt wird. sche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowi Reelnen n tftalens abhanden gelammen sind, . 6 0 öe Das Central -Handels,-Negister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Y bedarf es der Einreichung der Aktien selbst. iel gen, für Berlin ** . ö. ; ; ; . 2 6 . 2 rn, Einzelne Nummern kosten 26 9. ö
Deffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. n. dergl. 68. Verschiedene Bekanntmachungen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. J. Läterarische Anzeigen.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. LTheater-Anzeigen. In der Börsen-
u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage.
. Bekanntmachung.
Die Einlieferung von 10000 Ctr. magazin⸗ mäßigem Roggen an das Proviant-⸗Amt zu Cassel soll im Submissionswege verdungen werden.
Zu diesem Behuf ist Termin auf den 20. De⸗ zember d. J.,, Morgens 10 Uhr, im Bureau der
6 3 rf era te für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats Anzeiger, das Central · Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Beutschen Reichs ⸗ Anzeigers und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers:
Berlin, 8. T. Wilhelm ⸗ Straße Nr. 82.
*
1. 2. 3. 4.
X K
durch welche die gedachte Gesellschaft dem Kauf⸗ mann fire dgß BVaniel Richard Nelle zu Berlin und desfen Ehefrau Emilie Anna Nelle, geborne Wolter daselbst, die Summe von 590 Thalern preuß. Cour, zahlbar nach dem Tode des von den beiden Versicherten zuerst Sterbenden, versichert hat, ist den Kaufmann Nelleschen Eheleuten ver—
Eteckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Steckbrief wider die wegen Diebstahls gerichtlich verfolgte Ehefrau des Tagelöhners George dtuf von Nordhalben, mit Erfuchen um Festnahme und Nachricht anher. Cassel, den 12. Dezember 1878.
3) Die Verzeichnisse sind doppelt einzureichen. Die Einreichung eines Duplikat⸗Verzeichnisses ist nur dann nicht erforderlich, wenn Seitens der Einsender über den Empfang der neuen Stücke bei Einsendung der Talons Quittung
e, ,. — Q 1 — — ö 12 . * D
.
, , .
Königliche Staatsanwaltschaft. Wilhelmi.
Steckbrief wider den wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Beschädigung fremder Sachen gericht lich verfolgten Schreinergesellen Anton Vogel von Karlsruhe, mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anber. Cassel, den 13. Dezember 1878. Königliche Staatsanwaltschaft. Wilhelmi.
Ich ersuche, mir den Aufenthaltsort der Bäcker⸗ gesellen Paul Kreidler und Johann Kindlein aus Karlsruh OS. zu O. 179/77 mitzutheilen. Cppeln, den 9. Dezember 1878. Der Königliche
Staatsanwalt.
Ediktaleitation. Gegen 1) den Knecht Carl Friedrich Wilhelm Maaß aus Justin, Kreis Re⸗ genwalde, geboren am 16. November 1852 2) den Friedrich Wilhelm August Schildt aus . eboren zu Klemzow, Kreis Schivelbein am 19. Fe= ruar 1855, ist die Untersuchung, und zwar wegen Verletzung der Militärpflicht gemäß 5. 140 des Straf gesetzbuches eingeleitet und ein Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung auf den 9. Juni 1879, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anbe⸗ raumt. Die genannten Angeklagten werden daher aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis mittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem selben herbeigeschafft werden können. Gegen die Auebleibenden wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in Jontumaciam verfahren werden. Grei⸗ fenberg i / Pomm., den 25. Oktober 1818. König⸗ liches Kreisgericht. J. Abtheilung. l
Offene Requisttion. Es sind durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 24. Februar 1874 1 der Heinrich Gustav Werner, geboren den 5. September 1850 zu Dohms, Kreis Sagan, Sohn des Schuhmachers Karl Werner zu Primkenau⸗ Kreis Sprottau, 2) der Johann Friedrich August Schmidt, geboren am 24. Juni 1848 in Sprottau⸗ Sohn des verstorbenen Maurers Gottlieb Schmidt
zu Sprottau, wegen Vergehens des unerlaubten Verlasfens des Bundesgebiets, behufs Entziehung des Eintritts in das stehende Heer oder die Flotte, je zu einer Geldbuße von fünsßig Thalern, für den Unvermögensfall zu einer einmonatlichen Gefäng— nißstrafe rechtékräftig verurtheilt worden. Es wird ersucht, von den Genannten die Geldbußen im Wege der Exekution beizutreiben, event. die Gefängniß⸗ strafe gegen dieselben zu vollstrecken. Sprortau, den 7. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung.
Der Handschuhmacher Hugo Gustav Moritz Eckert, geboren den 19. November 1855 zu Schweid⸗ nitz, zuletzt in Bremen, ist von der Königlichen Staatsanwaltschaft hierfelbst angeklagt, seit dem Jahre 1873 in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundes- gebiet verlaffen zu haben, oder sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten und es ist gegen ihn deshalb auf Grund des §. 140 des , die Untersuchung eröffnet worden. Der seinem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbekannte Ange⸗ klagte wird hierdurch zu dem zur öffentlichen, münd⸗ lichen Verhandlung der Sache auf den 29. März 1879, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Gefangen⸗ hause anberaumten Termine mit der Aufforderung geladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Aus⸗ bleibens des Angeklagten oder eines gesetzlich zu⸗ lässigen Vertreters wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden. Schweidnitz, den 4. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
SEubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
Aufgebot.
ob6)
Der von der National-Hypotheken⸗Kredit⸗Gesell⸗ schaft, eingetragene Genossenschast;, zu Stettin aus⸗ gestellte Hypothekenbrief Serie D. Nr. 234 über 300 S ist dem Bankgeschäft Samuel Zielenziger⸗
egangen, während die dazu e,. sich noch in seinem
diesen Hypothekenbrief als Eigenthümer, Brause rer oder sonst Ansprüche haben sollte, wird aufgefordert, dieselben bei uns, und zwar spä⸗
in Potsdam verloren gehörigen Talon und Besitz befinden.
Wer an
testens in dem am 5. März 1379, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kreisgerichts⸗Rath Hückstaedt an hiesiger Gexrichtestelle, im großen Sitzungssaal, 2 Treppen, anstehenden Termin anzumelden, widrigenfalls er damit für immer ausgeschlossen wird und der auf— n, , behufs neuer Ausfertigung
gebotene
für das Bankgeschäft Samuel Zielenziger für un
gültig erklärt werden wird. Stettin, den 8. November 1878.
Königliches Kreisgericht. .
Abtheilung für Civil⸗Prozeß⸗ Sachen.
Aufgebot.
96515
Die von der Direktion der Lebensversicherungs⸗
loren gegangen.
dem
Wer an dieser Police als Eigenthümer, Eibe, Cesstonar, Pfand oder sonstiger Brief⸗Inhaber An⸗ sprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit denselben bei uns, und zwar spätestens in
am 5. März 1879, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im Sitzungösgale II. Trep- gen hoch, vor dem Kreisgerichts⸗ Rath Hückstaedt an. stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit feinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigeng, präkludirt werden und die Amorti⸗ sation der Police behufs neuer Anfertigung für die Kaufmann Nelleschen Eheleute erfolgen wird. Stettin, den 4. November 1878.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil -⸗Prozeßsachen.
8777 Bekanntmachung.
Die am 19. März 1870 vom Repräsentanten Klaufa ausgeferfigten Kuxscheine über die im Gewerkenbuche unter Nr. 991 bis 1000 für Fräulein Elise Schmiedel zu Nimptsch eingetragenen 0 Kuxe des in 1000 bewegliche Kuxe getheilten Steinkohlenbergwerks „Konsolidirte Wanda“ bei Brzezinka, Kreis Kattowitz, in Oberschlesien sind verloren gegangen. . ⸗ Alle unbekannten Inhaber dieser Kuxscheine wer⸗ den hierdurch aufgefordert, innerhalb 3 Monaten und spätestens in dem am 15. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreis⸗ gerichts Rath Franz im Dirigentenzimmer anstehen— den Termine dieselben dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos werden erklärt werden. Mislowitz, den 11. Oktober 1878. Königliche Kreisgerich ts⸗Deputation.
Verkäufe, Verpachtungen, SGubmissionen re.
Holzverkanf. Freitag, den 29. Dezember d. J.,, von Vormittags 9 Uyr ab, sollen auf dem hiesigen Gesundbrunnen folgende Brennholz⸗ sortimente öffentlich meistbietend verkauft werden: Belauf Bornemannsyfuhl: Jag. 25, 83 — Mtr. Buchen Kloben, Jag. 2. T. 21 34, 47 7 Mtr. Birken Kloben, 6 Mtr. Birken Spalt⸗ knuüppel, 2 Mtr. Aspen Spaltknüppel; Belauf Schönholz: Jag. 53 — 5 Mtr. Buchen Kloben, Jag. 24, 35 — 5 Mtr. Aspen Kloben, Jag. 26 — W WMtr. Kiefern Spaltknüppel; Belauf Melchow: Jag. 39, 4, 48, Eichen 14 Mtr. Kloben, 18 Mtr. Stockhelz, Buchen 8 Mtr. Kloben, 1 Mtr. Spalt⸗ fnürpel, Mtr. Stockholz, 2 Mtr. Reiser J. Ci; Jag. 28, 39, . 9, 18 41, 42, 141, 17, 146, 142, Hä, 20, 31, Kiefern 721 Mtr. Kloben, 132 Mtr. Spaltknüppel, 0 Mtr. Stockholz, 71 Mtr, Reiser I. .; Belauf Heeg rmühle; Jag. 57 — 193 Mtr. Buchen Kloben, 11. Mtr. Linden Kloben, 2 Mtr. TUnden Spaltknüppel; Belauf Schwärze: Jag. 70, 54 — 4 Mtr. Eichen Kloben, Jag. 1097, 198, 92, 70, 71, 73, 56, 89, Kiefern 1938 Mtr. Kloben, 29 Mtr. Spaltknüppel,7 Mtr. Stockholz; Belauf Eiserbude: Buchen Jag. 129, 114 — 44 Mtr. Kloben, 8 Mtr. Spaltknüppel; Jag. 129, 115, 97, Birken 5 Mtr. Kloben, 2 Mir. Spaltknüppel; Kiefern, Jag. 58, 77. 78, 79, 80, 7, 28, 99. 1164, 135, 80, 130 — 168 Mtr. Kloben, 89 Mtr. Spalt⸗ knüppel, 19 Mtr. Reifer J. C., 86 Mtr. Stockholz; Belauf Grafenbrück: Jag. 126, 124, 119, 199, 76. 125, 111, 12, 127, 133, 123 94, 137, 133, 113, 132, Kiefern, 252 Mtr. Kloben, 163 Mtr. Spaltknüppel, 189 Mtr. Reiser J. C. und 252 Mtr.
unterzeichneten Intendantur anberaumt.
sich im Termine über Qualifikation, Li und Kautionsfähigkeit genügend auszuweisen ver⸗
mit der Aufschrift:
Produzenten und Lieferungs- Unternehmer, welche Lieferungs⸗
mögen, werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt
„Sub misstons Offerte auf Roggenlieferung“ bis zur Terminsstunde franco an die unterzeichnete Intendantur gelangen zu lassen. . . Die Eröffnung der Offerten erfolgt im Termine durch einen Deputirten der Intendantur.
Die ,. welche gegen Er⸗ stattung der Kopialien von der unterzeichneten In⸗ tendanfur bezogen werden können, liegen in dem Bureau derselben und bei den Proviant ⸗Aemtern zu Cassel, Mainz und Bockenheim während der Ge— schäftsstunden zu Jedermanns Einsicht aus.
Cassel, im Dezember 1878. Königliche Intendantur 11. Armee⸗Corps.
Verloosung, Amortifatt on, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
10209
Preuß. Boden -Credit⸗Actien⸗Bank. Die am 2. Jannar 1879 fälligen Coupons unserer 44 u. 5o/ igen unkündbaren Hnpothekenbriefe, . kündbaren Hypotheken ⸗Schuldscheine werden vom 16. Dezember er. ab in Berlin an unserer Kasse, Hinter der kathol. Kirche 2, und auswärts bei den durch die betreffen⸗ ö. Lokalblätter bekannt gemachten Zahlstellen ein⸗ elöst. ; Berlin, im Dezember 1878. Die Di rektion.
9510 * a ** 57 Bergisch⸗Märkische . Eisenhahn.
. Die vierte Serie Dividenden ⸗ scheine für die Jahre 1879 bis 1888 einschließlich zu den Stamm-⸗Aktien der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft wird vom 2. Januar 1879 ab durch unsere Hauptkasse ausgegeben werden. . Die Aushändigung der neuen Dixidendenschein⸗ Bogen erfolgt statutarischer Vorschrift gemäß an den Präsentanten und gegen Ablieserung des Talons für den Empfang der vierten Serie Dividenden⸗ scheine, sofern nicht hiergegen von dem Inhaber der Aktie bei der unterzeichneten Direktion schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs geschieht die Aushändigung an
den Inhaber der Aktie. . Da 700 009 Stück neue Bogen auszureichen sind, so haben wir zur Erleichterung des sehr umfang⸗ reichen Ausreichungsgeschäfts Formulare zu Num⸗ mern ⸗Verzeichnissen anfertigen lassen, die zur Be⸗ achtung für den Einreicher folgende Bemerkungen tragen, die hiermit zur Vermeidung weitläufiger Korrespondenzen und unliebsamer Verzögerungen in der Expedition zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 1) In das Verzeichniß sind nur die Talons von Bergisch⸗Märkischen Stamm⸗Altien einzu⸗ tragen. 2) Die Talons sind nach der Nummernfolge ge⸗ ordnet, mit der niedrigsten beginnend, mit
Letztere hat mittels besonderen Schreibens zu geschehen. .
5) Sofern die Adresse des Präsentanten der⸗ artig undeutlich geschrieben sein sollte, daß sich dieselbe nicht mit Sicherheit entziffern läßt, so bleibt die Sendung so lange liegen, bis dieselbe vom Präsentanten reklamirt wird. Bei Versendung durch die Post wird, sofern vom Einreicher nicht besondere Wünsche aus⸗ gesprochen sind, jeder Dividendenscheinbogen, dem börsenmäßigen Zinsfuß entsprechend, mit 120 ½Æ . Werth deklarirt.
Wird bei Einreichung von Talons das bezüg—⸗ liche 6 nicht verwendet, oder werden diese Bemerkungen nicht beachtet, so kann wegen einer etwaigen Verzögerung in der Absendung keine Gewähr übernommen werden.
Formulare zu den Nummern ⸗Verzeichnissen können
bei folgenden Stellen unentgeltlich in Empfang ge⸗
nommen werden: In Elberfeld bei der Effekten
Verwaltung der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion,
bei den Herren von der Heydt Kersten 8 Söhne
und bei der Bergisch⸗Märkischen Bank; in Barmen bei dem Barmer Bankverein; in Düsseldorf bei der
Bergisch⸗Märkischen Bank; in Cöln bei dem A.
Schaaffhausenschen Bankverein und bei den Herren
Deichmann C Co.; in Bonn bei dem Herrn Jonas
Cahn; in Aachen bei der Aachener Diskonto⸗Gesell⸗
schaft; in Crefeld bei dem Herrn von Beckerath⸗
n,, in Berlin bei der Direktion der Dis⸗
onto⸗Gesellschaft, bei der Bank für , und
Industrie, bei dem Herrn S. Bleichröder, bei der
Berliner Handels⸗Gesellschaft und bei der Deutschen
Bank; in Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut; in
Breslau bei dem Schlesischen Bankverein; in Ham—
burg bei den Herren Haller, Söhle K Co.; in Frank—
furt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild
& Söhne und bei der Filiale der Bank für Handel
und Industrie; in Magdeburg bei dem Herrn F.
A. Neubauer; in Aachen, Düsseldorf, Essen, Hagen,
Cassel und Altena bei den diesseitigen Kommissions—⸗
Kassen.
Elberfeld, den 14. November 1878.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
6693
. 1 der durch Allerhöchstes Privilegium vom 10. November 1869 autorisirten 450½ Anleihe unserer Stadt sind bei der diesjährigen Ausloosung folgende Obligationen gezogen worden:;
Hit. A. a 1000 Thlr. — 3000 S6 Nr. 52, 110,
Lit. B. à 500 Thlr. — 1500 MÆ Nr. 172, 26565,
3557 C. à 1090 Thlr. 300 6 Nr. 318, 466, 67, 671, T3, 900, g50, 958, 11ij6, 1147, 1276, D. a 50 Thlr. — 150 S Nr. 35, 99, 109, 141, 170, T4, 245, 346, 358, 291, 2686, 304, 336, 341, 351, 375, E. à 25 Thlr. 75 S6 Nr. 5, 20, 25, HJ, 60, 67, 82, 90, 97, 98, 107, 114, 115, 121, 127, 129, 143, 148, 149, 154, 156, 162, 177, 183, 188, 189, 190, 191.
Die Inhaber diefer Obligationen werden auf— gefordert, dieselben nebst Talons und noch nicht fälligen Coupons vom 29. Dezember er. ab auf unserer Stadt⸗Hauptkasse zur Empfangnahme der Kapitalbeträge zu präsentiren und wird bemerkt, daß vom 1. Januar 1879 die Verzinsung der aus⸗ geloosten Obligationen aufhört.
Mühlhausen, den 26. Juli 1878.
Der Magistrat.
Lit.
Lit.
Lit.
Stockholz. Eberswalde, den 13. Dezember 1878. Der Oberförster. Dantz.
⸗ deutlicher Schrift einzutragen.
Auf denkbar schnellstem Wege
die auswärtigen deutschen Zeitungsleser über alle Vodꝗrgänge der Tagesgeschichte zu unterrichten, ist nach langwierigen Bemühungen und unter Aufwendung der erheblichsten Geldopfer ꝛc. durch einen ganz neuen Organismus der in
Berlin erscheinenden „Tribüne? gelungen.
nächstem Lage unt
Bereits seit dem 15. November wird den auswärtigen Abonnenten der „Tribüne“ zum überwiegend größten Theil zu derselben Veit als sie die inhaltlich sehr beschränkte Abend⸗Ausgabe einer Berliner Zeitung empfangen, die vollstündige (nicht getheilte) tägliche Mummer der „Eribüne“ zugestellt. Die selbst in einer Entfernung von 80 Meilen von der Hauptstadt wohnenden Abonnenten der „Tribüne“ sind über die Tages vorgänge, speciell z. B.
also auch über die in den gesetzgebenden Körperschaften, schon in den Morgen⸗ und Vormittagsstunden am Da die „Tribüne“ in Folge ihres neuen und eigenthümlichen Or—
Fanismns erst mehrere Stunden später als ein Abendblatt ihre Redaction zu schließen braucht, so steht an
gchnellig keit ud eber sichtlichkeit des Tagesmaterinls
errichtet.
—
NB. F
auf die „Eribüne“ gegeben.
Prels eine sehr geeignete Gelegenheit zum r,
allen übrigen Berliner Zeitungen weit voran.
Die „Tribune“ mit der illustrirten humoristischen Gratisbeilage: „Berliner Mespen“ kostet pro Quartal 530 Mark und nehmen zu diesem Preise für beide Blätter Bestellungen entgegen:
sämmttliche Tostanstalter Ses Seutscher Reichs.
ür den Monat December apart kosten beide Blätter bei allen Postanstalten nur 1,85 M.. und ist daher für diesen billigen O HE e Q O M M n M t Mad
96315 *
Das Reichsgesetz vom 11. Januar 1876 bestimmt im §. 1 ; Das Recht, ein gewerbliches Muster oder Modell ganz oder theilweise nachzubilden, steht dem Urheber desselben ausschließlich zu.“
Eine Bestimmung des Begriffs von „Mustern“ und Modellen‘ ist nicht gegeben, und jwar, wie aus den Motiven des Gesetzentwurfs und den Ver— handlungen der Reichstagskommission hervorgeht, absichtlich, weil man annahm, sie gehöre nicht ins Gesetz, dürfe vielmehr der Wissenschaft und Recht sprechung überlassen bleiben.
Der Appellrichter hat nun im vorlie enden Falle ausgesprochen, das Gesetz verleihe seinen Schutz nicht blos den Geschmacksmustern, d. h. Mustern, welche durch nene und eigenthümliche Zeichnung, Farbegebung oder plastische Form eines Industrie⸗ erzeugnisses den Geschmack der Kauflustigen zu be— friedigen suchen, sondern auch den sogenannten Nützlichkeits⸗ oder Gebrauchsmustern, bei welchen nur die an die Form sich lnüpfende besondere Nütz⸗ lichkeit und Brauchbarkeit des Industrieerzeugnisses diesen besonderen Werth verleiht, also das Neue und Eigenthümliche nicht in der Form für sich, sondera wesentlich in der gewerblichen Nutzbarkeit zu finden ist. Seine thatsächliche. Feststellung geht daher nur dahin, daß das in Frage slehende Fabrikat nach seinem praktischen Nutzeffekte als ein neues und eigenthümliches erscheine, weil die Anwendung eines hebelartigen Drückers zur Aufhebung der Verbindung eines Kreisels mit einer Peitsche und hierdurch zugleich die Veranlassung der dre⸗ henden Bewegung des Kreisels eine neue und eigenthümliche Erscheinung sei. Er findet daher eine unbefugte Nachbildung gegeben, weil trotz einiger Verschiedenheit in der Form, das Wesentliche, worauf es allein ankomme, nämlich die bezeichne Einrichtung in beiden Fabrikaten dieselbe jc. .
Diese Auffassung muß für rechtsirrthümlich er—⸗ achtet werden.
Dir Anregung zur Einführung eines Muster⸗ schutzez ging hauptsächlich von Fabrikanten Elsaß— Lothringens aus, welche unveränderte Annahme der desfallds in Frankreich geltenden Prinzipien befür— worteten. In Frankreich wird der Schutz von Mustern und Modellen als eine Art des Schutze von Werken der Kunst aufgefaßt und findet, we— nigstens was die Modelle betrifft, auch jetzt noch seine Grundlage in dem den Schutz des geistigen Gigenthums an Schriftwerken und Kunsterzeugniffen betreffenden Gesetze vom 19. Juli 17383.
Zweifellos ist es, daß dort von jeber neue Ge⸗ schmacksmuster im engsten Sinne des Wortes des Musterschu zes genossen, und die sogenannten Nütz⸗ lichkeitsmuster nur denjenigen Schutz beanspruchen konnten, welchen ihnen die Gesetze vom 7. Januar 191 und 5. Juli 1844 über Schuß, von Erfin. dungen gewährten. r ;
Bei den Verhandlungen der auf Anordnen des Bundesraths berufenen Kommission von Sach ver⸗
ständigen Bundezraths von 1875
( Drucksachen 3 23 ; an welchen auch Fabrikanten aus Elsaß ⸗Lothringen hervorragenden Antheil nahmen, ö. nichts ö. äußert, was vermuhen ließe, daß man den Stand- punkt des französischen Rechts verlassen und etwa den Standpunkt deg englifschen Rechts, welches in einem besonderen Gesetze den sogenannten Nütz⸗ libkeitsmustern den gleichen Schutz wie den Ge—⸗ shmackẽmustern gewährte, einnehmen wollte. Rur davon war die Rede, ob es rathsam sei, den Schutz f die eigentliche Kunstindustrie zu beschränken, ĩ er auch ganz einfache Muster, welche keinen künst— erischen Werth haben und nur dem Modebedürf⸗ nisse genügen, zu schützen; die Frage aber, o der schutz auf Nützlich keitsmuster zu erstrecken sei, wurde nicht einmal angeregt. ö Auch in den Motiven des auf Grundlage dieser Verhandlungen ausgearbeiteten Gesetzesentwurfes ist 9 gleicher Weise nur von der Unmöglichkeit die ge den Schutz auf die eigentliche Kunst⸗ n ustrie, deren Grenzen schwer zu bestimmen seien, k beschränken, während der Nützlichkeltsmuster keine ,,. geschieht. In der Reichstags kommission 5 ö allerdings gelegentlich darauf hingewiesen, e te englische Gese gebung Form · und Gebrauchtz⸗ uster unterscheide, allein nichts deutet an, daß die n misston oder auch nur einzelne Mitglieder der⸗ ] en, Werth hierguf legten, insbefondere die An— estand, der Schutz sei diesen beiden Arten von . . . ; Umstand, daß bei den Vorberathungen e en entlich ö und ir f ; ander gegenübergestellt wurden, dag Gefetz t unzweifelhaft blos die Form schützen 3 ö möchte umgekehrt darauf hindeuten, daß man terer Art der Schutz diese t. . s Gesetzes zu gewähren. Für die Ansicht, kaß man e Geschmacksmuster
des
des Erzeugnisses, welche nach §. 1 A
thümlichkeit
Anmelkenden, sondern den Urheber als schngbere d
tigt erklärt und auch in sonstigen wefentlichen Be—
ziehungen ähnlich wie das Gefetz zum Schutz des Urheberrechts an Werken der bildenden Kun ste vom
9. Januar 1876 die Bestimmungen des Reichs— n. vom 11. Juni 1870 a , des 6e eberrechts von Schriftwerken für anwendbar er— klärt C6. 14. Zwar wurden in der Reichstagskom- mission Zweifel angeregt, ob diese Konstruktion jweckmäßig sei und es sich nicht empfehle, die enzglische Gesetzgebung nachzuahmen, allein auf die Bemerkung des Regierungskommissars, daß die ge—⸗ wãglte Konstruktion in sachverständigen Kreisen, z. B. bei den Mühlhauser Fabrikanten, Zustimmung gefunden habe, wurde dem Bedenken keine weitere Folge gegeben. .
Zur Feststellung des Sinnes des Gesetzes i auch nicht ohne Bedeutung, daß e r 36 Vertreter der Regierung der Enquetekommission beiwohnte, den Gesetzentwurf ausarbeifete und im e . vertrat, in seinem Kommentare (Seite 1)
»Im Sinne des vorliegenden Gesetzes sind unter Mustern und Modellen zu .
galle. Vorbilder für die Form von In⸗
dustrie⸗Erzeugnissen, sofern diefe Vorbilder
zugleich dazu bestimmt oder geeignet sind,
den Geschmack oder das ästhetische Gefühl
gur ei . , , ,
ür eine solche aus der Enstehungsgeschichte und k 6 i n,, des Besetz rechen aber auch sehr ichti ĩ ger ge. ch sehr gewichtige sachliche
Die Reichsgesetzgebung regelt den Schutz Mustern und Modellen 5 den n . licher Erfindungen in zwei besonderen' Gesetzen, welche von ganz verschiedenen Prinzipien ausgehen und selbst in der Art von einander abweichen, daß die Personen, welchen sie zunächst Schutz gewähren, verschiedene sind; dort der Urheber, hier derjenige, welcher die Erfindung zuerst anmeldet. .
Im Hinblicke hierauf ist es nöthig, die Gebiete beider Gesetze streng zu scheiden, wie denn auch in den Motiven zu 8. 1 des Patentgesetzes vom 25. Mai 6. sowie bei den bezünlichen Verhandlungen der Reichsta skommission prinzipiell anerkannt wurde, daß in Fällen, wo das Gesetz über den Muster— schutz Platz greife, das PVatentgesetz keine Anwendung finde. Selbstoerständlich steht dies nicht im Wege, daß für dasselbe Industrieerzeugniß nach einer Richtung der Musterschutz, nach anderer Richtung der Patentschutz begründet sein könne.
Frägt man nun, wie die Grenze zu bestimmen sei, so erscheint so viel zweifellos, daß das Muster⸗ schutzgesetz nur die äußere Erscheinung der Industrie—= erzeugnisse nach Zeichnung, Farbe und plastischer Form im Auge hat, also blos die Form schützen will, während das Patentgesetz auf die matierielle Gebrauchsfähigkeit den Nachdruck legt. Zweifel können nur entstehen bezüglich solcher Erfindungen, welche ihrer Natur nach eine mehr oder weniger bestimmte Form voraussetzen und deren Eigenartig⸗ keit sich eben deshalb in Modelleu darstellen läßt, wie z. B, in den Modellen neuer Gewehre oder Gewehrschlösser, von Maschinen oder Maschinen⸗ theilen, der inneren Einrichtung von Oefen ze.
In Fällen solcher Art kann allerdings in ge⸗ wissem Sinne gesagt werden, es steße der Schutz einer Form in Frage; allein beachtet man, daß die Form an und für sich hier nur etwas Unwesent⸗ liches und Werthloses ist, daß sie überhaupt nur in Betracht kommt, weil sie eben von der Erfindung nicht getrennt werden kann, und nur die materielle Gebrauchsfähigkeit, nicht aber die Eigenartigkeit der Form es ist, welche dem Fabrikate in den Augen der Käufer besonderen Werth verleiht, so muß man zur Neberzeugung gelangen, daß nur das Gesetz über Patentschutz, nicht aber das Gesetz über den Schutz von Mustern und Modellen Anwendung zu finben habe. Im Einklange hiermit steht es, wenn Klofter⸗ mann, (die Patentgesetzgebung aller Länder, 2. Auf⸗ lage Seite 3577) bemerkt, die sogenannten Nützlich⸗ leitsmuster gehörten, streng genommen, ins Gebiet der Erfindungen und wenn die neue englische Gesetz⸗ gebung sür dieselben den Musterschutz einführe, so könne dieser Zweig des Formenschutzez im Grunde wohl als eine Art des Patentschutzes bezeichnet wer⸗ den, welche unter erleichterter Form einer gewiffen Klasse von Erfindungen zu Thell werde. Ist dies richtig, so ist es offenbar unstatthaft, aus der All⸗ gemeinheit der Ausdrucksweise des Gesetzes zu fol gern, dasselbe habe auch die sogenannfen Nützlich= leitsmuster umfassen wollen; denn dafür, daß das Gesetz Fälle, die ihrer Natur nach einem anderen Gebiete, als dem Gebiete des Musterschutzes angehören, habe treffen wollen, streitet um so weniger die Vermuthung, als eine solche legislative Behandlung bei der Verschie⸗ denheit der Rechtsnormen über das Musterschutz⸗ und Patentrecht jur reitelung der Intentionen zu führen drohte, welche den Gesetzgeber bei Auf⸗ stellung der Rechtsnormen über das Patentrecht ge⸗ leitet haben. Demnach ist das Gesetz dahin zu ver⸗ stehen, daß auch die Neuheit und , ,
satz ? wesent⸗
liches Erforderniß ist, blos in der Form begründet
kr Meinung war, es sei auch Mustern letz 3 mit anderen Worten, daß es die Form an sich
ein müsse, welche durch ihre Neuheit und Eigen
besonderen
dem Industrieerzeugnisse
im Auge hatte, spricht entschieden auch die ganze er , gon des Gesetzeg, welches, ebenso 2 3 i iche Recht, die Analogie des Schutzes von , mnrtken und Werken der bildenden Kunst für . inn erachtet, deshalb insbesondere nicht, wie
Ver kaufgwerth giebt. Muster und Modelle dieser Art können aber nur Geschmacksmuster im technischen Sinne dieses Wortes sein.
Ob die Form den wahren Kunstsinn befriedigt
oder ob sie nur dem wechselnden Geschmacke der
tentgesetz vom 25. Mal 1575 zunächst den Mode dient ist im Sinne des Gefetzes gleichgültig.
In der That liegt aber auch kein Bedürfniß vor
bloßen Nützlichkeitsmustern den Schutz die . er aer r, angedeihen zu lassen. „Sind solche Industrieerzeugnisse wirklich neu und eigenthümlich, so steht ihnen der Schutz des Patent gesetzez zur Seite. Derartige Erfindungen aber dadurch vor anderen Erfindungen zu bevorzugen, daß ihnen der Musterschutz, sei es ausschließlich, sei es neben dem Patentschutz gewährt wird, besteht nicht der geringste Grund, und kann eine solche Be⸗ vorzugung um so weniger vom Gesetze gewollt sein, als bei den Berathungen der Enquetekommission auf, den Schutz ven Modellen, welche bei den Nütz¶ lichkeitsmustern fast allein in Betracht kommen, überhaupt nur wenig Werth gelegt wurde.
. Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Handelsregister⸗ u. s. w. Eintragungen betreffend.
XII.
Cäölm. Durch Beschluß vom heutigen Tage bat das hiesige Handelsgericht bestimmt, daß ö des Jahres 1879 die Eintragungen in das hier ge⸗ führte Handelsregister und das hiesige Genossen⸗ schaftsregister durch die Kölnische Zeitung, den Äll— gemeinen Anzeiger für Rheinland⸗Westfalen (Köl⸗ nische Handels- Zeitung) zu Cöln, den Dentschen RNeichs⸗ und Königlich Preußischen Staats— Anzeiger und die Berliner Börsenzeitung zu Berlin veroffentlicht werden sollen. Cöln, den 11. De zember 1878. Königlich Preußisches Handelsgericht.
Führung der Handels⸗, Genossenschafts,, Muster⸗ und Waaren-Zeichenregister sich beziehenden k schãfte durch den Herrn Kreisrichter Neukirch unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts Sekretärs Schlüter bearbeitet und die auf diefelben sich be⸗
nißer Zeitung veröffentlicht werden. 29. November 1878. Königliches I. Abtheilung.
Crefeld. Die Veröffentlichung der in das Han⸗ dels ⸗ und Ger offer r m n, hiesiger . während des Jahres 1879 stattfindenden Eintragun— gen erfolgt gemäß Beschluß vom heutigen Tage durch a. den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats: Auʒe iger, b. die Cölnische Zeitung und ö . ,, . . den 6. Dezem⸗ er Königl. Preuß. Handelsgericht. i⸗ zaeus. V. Enshoff. ö
Hanmmemherg.. Die Veröffentlichung der Ein⸗ tragungen in das Handelsregister und in das Ge, nossenschaftgregister erfolgt für das Jahr 1879 durch Insertion in den Reichs-Anzeiger zu Berlin, den Hannoverschen Courier zu Hannover und die Jeetzeljeitung zu Dannenberg. Dannenberg, den 9. Vezember 1878. Königliches Amtsgericht 1.
Biephhlolz. Die Eintragungen in das . und Genossenschaftsregister erfolgen im jahre 1879 durch den Deutschen Reichs⸗KAnzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung und das Diepholzer Wochenblatt. Diepholz, den 13. Dezember 1878
Königliches Amtsgericht. C. Salfeld.
Maorramn. Die Eintragungen in das Handels register, sowie in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1879 durch Insertion in 1 den Deutschen Reichs ⸗Anzei⸗ ger und Jtöniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung, 3 das Wurster Wochenblatt bekannt gemacht werden. Dorum, den 10. Dezember 1878. Königliches Amtegericht.
Franmkenhangem. Die Einträge in das Handelsregister des unterzeichneten Fürstlichen Justizamtes werden im Laufe des nächsten Jahres im hiesigen Intell igenzblatt und in dem Deutschen Reichs. und Königlich Preusischen Staats. Anzeiger veröffentlicht werden. rankenhausen, den. 13. Dezember 1878. Fuͤrstl. Schwarzb. Justizamt. Wolffarth i. V.
Harmelöan. Die Eintragungen in das Handels register und das Genossenschaftsregister werden im Jahre 1879 durch den Deutschen Reichs. und Breußtischen Staats Anzeiger, die Neue Hanno— versche Zeitung, die Neuen Hamelnschen Anzeigen bekannt gemacht werden. Hameln, den 10. Dezem- ber 1878. Königliches Amtsgericht II. Mühry.
Hiätesheimm. Es ist beschlossen worden, die Eintragungen in das Handelsregister, in das Ge⸗ nossenschaftsregister und in das Zeichenregister des hiesigen Amtegerichts für das Jahr 1879 in fol enden . I) im Deutschen Reichs⸗ und öniglich Preußischen Staats · Anzeiger, 2) in der, Gerstenbergschen Zeitung zu Hildesheim und 3) im amtlichen Verordnungsblatt für die Land drostei Hildesheim zu veröffentlichen. Hil des heim, den 11. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht V.
Hoxyn. Die Bekauntmachungen über Eintragungen ö
r das Jahr 1879 werden erfolgen: im Deutfchen Reichs⸗ und Königlich rel fen en, n, iner, im Hannoverschen Courier und im Hohger
e Handels. und Genossenschaftsregister
Hauemhnunrꝶgz a. E. Die im Jahre 1879 vor—⸗ kommenden Eintragungen in die hiesigen Handels und Genossenschaftzregister werden durch den Dentschen Reichs-1Anuzeiger, die Hamburger Nach⸗ richten und die allgemeine Lauenburgische Landes— zeitung betannt gemacht werden. Lauenburg a. E. den 7. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht. ; Läliemthakl. Die Eintragungen in das hiesi Handels und Genossenschaftsregister werden . 15379 durch den Deutschen Reichs- und Königlich ö, . Staats⸗Auzeiger, die Deutsche Volks⸗ eitung in Hannover und di— eser⸗Zeitung in Bremen bekannt gemacht werden. Lilienthal, den 1I. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht. HLoehanm ./ Vwesthpr. Die auf die Führun des Handels⸗ und des den ede ten e fs b 1
beziehenden Geschäfte werden während‘ des = schäftsjahres 1879 bei dem unterzeichneten 36
Genitz. Für das Jahr 1879 werden die auf die
ziehenden Bekanntmachungen durch den Deutschen dieichs⸗ und Staats⸗-Anzelger und durch if Co⸗ Conitz, den
durch den Kreisgericht⸗Rath Kurszynski unter Mit- wirkung des Kreisgerichts ⸗Sekrelärs , arbeitet und die Eintragungen in das Handels und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Neichs⸗ und Staats-Anzeiger, die Berliner Börfen⸗ Zeitung, den Graudenzer Geselligen, das Marien⸗ werder Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Leebau in Westpreußen, den 9. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. LHLohsens. Für die Zeit vom 1. Januar bi ultimo September 1879 wird die ö der Eintragungen: a. in das Handelsregister und b in, das Genossenschaftsregister durch 1) den Deutschen Reichs und Preußijchen Staats- Anzeiger, 2) die in Bromberg erscheinende Brom— berger Zeitung, 3) das in Posen erscheinende Tage— blatt 5 und außerdem zu b. auch noch 4) durch den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Vöniglichen Regierung zu Bromberg erfolgen. Die in Konkurssachen erforderlichen Bekanntmachungen werden a. in der Posener Zeitung, b. der Berliner
Kreisgericht.
hiesige
lich Preußischen Staa: s⸗Anzeiger, Hannoverschen Zeitung und der Uelzener
Börsenzeitung, und ce. der Bro std
Presse, veröffentlicht werden. erde: . der Handelssachen sind für das Jahr 1875 de 1 a0 Jahr 1879 der Rreisrichter Reichel und der Kanzlei⸗Rath Przygode beauftragt. Lobsens, den 4. Dezember 1858. Kö⸗
nigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Hiÿmehrwrxz. Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und das hiesige Geer fen char Seen r. werden im Jahre 1879: 15 durch die Lüneburgfchen Anzeigen, 2) durch die neue Hannoversche Zeitung und ) durch den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger veröffentlicht werden. Lüneburg. den 12. Dezember 1878. Königl. Amts. gericht. Abtheilung III. A. Keuffel.
Medimzsem. Die Bekanntmachungen, welche das
biesige Handelsregister betreffen, werden in dem
und König⸗
der , reis Zeitung erfolgen. Medingen, den 13. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht J. Colpe, 5m
Menke. Die CGintragungen in die hiesigen Han— dels. und Genossenschaftsregister sollen in bem Jahre
nächsten Jahre im Deutschen Reichs-
1879 durch die Osnabrück'schen Anzeigen, die Neue
Hannoversche Zeitung und den Deutfschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht werden. Melle, den 19. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht Grönenberg J.
Nenhaldenstebem. Die auf die Führun des Handels, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ k registers sich beziehenden Geschüͤfte wird bei dem unterzeichneten Gerichte während des Jahres 1879 der Kreiegerichts⸗Rath Schnee unter Mitwirkung des Aktuars Busse bearheiten, und werden die zur Eintragung in die Register bestimmten Anmeldungen jeden Mittwoch Vormittags an Gerichtsstelle entgegen genommen werden. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister wird durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die, Berliner Börfen-Zeitung, die Magdeburgische Zeitung, das zu Neuhaldensleben erscheinende Wochenblatt. den daselbst erscheinenden Stadt ⸗ und Landboten und in die Neue Magdeburgische Zei⸗ tung erfolgen. Die Veröffentlichung der Eintra— Zungen in das Zeichen, und Muster⸗Register erfolgt durch das Central-⸗Handels⸗Register für das Deu tsche Reich. Aenhaldens leben, den 3. De⸗ 6 1878. Königliches Kreisgericht. J. Ab⸗
ung.
HKathemorm. Mit Bearbeitung der auf Führun
des Handels⸗ und hee e , e n, . 9 ziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1879 der . richter Dr, Deutsch und der Buregu⸗Assistent Schröter beauftragt worden und werden die hierauf bezüglichen Eintragungen durch 1) das Kreisblatt für das West⸗ havelland, 2 die Berliner Börfenzeitung, 37 den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats · Anzeiger, ö. Berliner Tageblatt, ver⸗ öffentlicht werden. athenow, den 9g. Dezember 1878. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.
NR ot hem hann g .. eschaftsi werden die Eintragungen Im Geschäftsjahre 1879
Genossenschaftgre in unsere Handels, und
zochenblatt. Hoya, den 10. Dezember 157 Königliches Amtösgericht. ad iter — 2
Anzeiger,
ister durch a. den Deutschen Reichs und Königlich Preußifchen Staats- b. die Berliner Börfenzeitung, e. die
Aktien ⸗Gesellschaft Germania in Stettin unter dem Erpedition der Tribüne.
z. Juni 1869 ausgestellte Police Nr. 199427, Berlin.