1878 / 296 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank !, Rudolf Mssse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Deffentlicher Anzeiger.

Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken orladungen und Grosshandel.

KR Insera te für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. pre Staats Anzeiger, das Central · Handelsregister und das

Postblatt nim mt an die stönigliche Erpebition ]. Itgekbriets und Vnterfuch

2. Subhastationen, Aufgebote,

des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Preußischen Staats Anzeigers: Berlin, 8. T. Wilhelm ⸗Straße Nr. 82.

X

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

n. dergl. ; 7. Literarische Anzeigen. In der Börsen-

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

K

Annoncen⸗Bureaus.

*

8. Theater · Anzeigen. beilage.

u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief wider die wegen Diebstahls gerichtlich verfolgte Ehefrau des Tagelöhners George Ruf von Nordhalben, mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher. Cassel, den 12. Dezember 1878. Königliche Staatsanwaltschaft. Wilhelmi.

Steckbrief wider den wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Beschädigung fremder Sachen gericht⸗ lich verfolgten Schreinergesellen Anton Vogel von Karlsruhe, mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher. Cassel, den 13. Dezember 1878. Königliche Staatsanwaltschaft. Wilhelmi.

Ich ersuche, mir den Aufenthaltsort der Bäcker⸗ gesellen Paul Kreidler und Johann Kindlein aus Karlsruh O/S. zu CO. 175/77 mitzutheilen. Oppeln, den 9. Dezember 1878. Der Königliche

Staatsanwalt.

Ediktaleitation. Gegen 1) den Knecht Carl Friedrich Wilhelm Maaß aus Justin, Kreis Re⸗ genwalde, geboren am 16. November 1852; 2) den Friedrich Wilhelm August Schildt aus . eboren zu Klemzow, Kreis Schivelbein am 19. Fe= ruar 1855, ist die Untersuchung, und zwar wegen Verletzung der Militärpflicht gemäß S. 140 des Straf⸗ gesetzbuches eingeleitet und ein Termin zur münd—⸗ lichen Verhandlung auf den 9. Juni 1879, Ver⸗ mittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anbe⸗ raumt. Die genannten Angeklagten werden daher aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweig⸗ mittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demfelben herbeigeschafft werden können. Gegen die Aucbleibenden wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in contumaciam verfahren werden. Grei⸗ fenberg i / Pomm., den 25. Oktober 1878. König⸗ liches Kreisgericht. J. Abtheilung. l

Offene Requisition. Es sind durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 24. Februar 1874 1) der Heinrich Gustav Werner, geboren den 5. September 1850 zu Dohms, Kreis Sagan, Sohn des Schuhmachers Karl Werner zu Primkenau, Kreis Sprottau, 2) der Johann Friedrich August Schmidt, geboren am 24. Juni 18418 in Sprottau, Sohn des verstorbenen Maurers Gottlieb Schmidt zu Sprottau, wegen Vergehens des unerlaubten Verlassens des Bundesgebiets, behufs Entziehung des Gintritts in das stehende Heer oder die Flotte, je zu einer Geldbuße von fünfzig Thalern, für den Unvermögensfall zu einer einmonatlichen Gefäng= nißstrafe rechtskräftig verurtheilt worden. Es wird ersucht, von den Genannten die Geldbußen im Wege der Exekution beizutreiben, event. die Gefängniß⸗ strafe gegen dieselben zu vollstrecken. Sproitau, den 7. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Der Handschuhmacher Hugo Gustav Moritz Eckert, geboren den 19. November 1855 zu Schweid⸗ nitz, zuletzt in Bremen, ist von der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst angeklagt, seit dem Jahre 1873 in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundes gebiet verlassen zu haben, oder sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten und es ist gegen ihn deshalb auf Grund des §. 140 des . die Untersuchung eröffnet worden. Der seinem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbekannte Ange⸗ klagte wird hierdurch zu dem zur öffentlichen, münd⸗ lichen Verhandlung der Sache auf den 29. März 1879, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Gefangen⸗ hause anberaumten Termine mit der Aufforderung geladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Aus⸗ bleibens des Angeklagten oder eines ee li zu⸗ lässigen Vertreters wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden. Schweidnitz, den 4. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

labs Aufgebot.

Der von der National⸗Hypotheken⸗Kredit⸗Gesell⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft, zu Stettin aus⸗ gestellte Hypothekenbrief Serie D. Nr. 234 über

300 S ist dem Bankgeschäft Samuel Zielenziger

in Potsdam verloren gegangen, während die dazu gehörigen Talon und

el sich noch in seinem Besitz befinden.

wer an diesen Hypothekenbrief als Eigenthümer, FYöiauegiscre rer oder sonst Ansprüche haben sollte, wird aufgefordert, dieselben bei uns, und zwar spä⸗ testens in dem am 5. März 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Hückstaedt an hiesiger Gerichtsstelle, im großen , 2 Treppen, anstehenden Termin anzumelden, widrigenfalls er damit für immer ausgeschlossen wird und der auf⸗ gebotene ö behufs neuer Ausfertigung für das Bankgeschäft Samuel Zielenziger für un⸗ gültig erklärt werden wird. . Stettin, den 8. November 1878. Königliches Kreisgericht. . Abtheilung für Civil ⸗Prozeß⸗ Sachen.

Aufgebot.

9515

Die von der Direktion der Lebensversicherungs⸗

durch welche die gedachte Gesellschaft dem Kauf⸗

mann

und de Wolter daselbst, die Summe von 500 Thalern

preuß. Cour, zahlbar nach dem Tode des von den

beiden Versicherten zuerst Sterbenden,

. hat, ist den Kaufmann Nelleschen Eheleuten ver- loren gegangen.

Cessionar, Pfand oder sonstiger Br sprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit denselben bei uns, und zwar spätestens in

dem

an hiesiger Gerichtsstelle, im Sitzungssgale II. Trep⸗ gen hoch, vor dem Kreisgerichts⸗Ratl stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen

ioo?! Bekanntmachung.

Die Einlieferung von 10000 Ctr. magazin⸗ mäßigem Roggen an das Proviant⸗Amt zu Cassel soll im Submissionswege verdungen werden.

Zu diesem Behuf ist Termin auf den 20. De⸗ zember d. J., Morgens 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Intendantur anberaumt. Produzenten und Lieferungs Unternehmer, welche sich im Termine über Qualifikation, Lieferungs⸗ und Kautionsfähigkeit genügend auszuweisen ver⸗ mögen, werden aufgefordert, ihre Offerten verstegelt mit der Aufschrift:

Sub misstons · Offerte auf Roggenlieferung!“ bis zur Terminsstunde franco an die unterzeichnete Intendantur gelangen zu lassen. . s Die Eröffnung der Offerten erfolgt im Termine durch einen Deputirten der Intendantur.

Die Submissionebedingungen, welche gegen Er- stattung der Kopialien von der unterzeichneten In⸗ tendantur bezogen werden können, liegen in dem Bureau derselben und bei den Proviant ⸗Aemtern zu Cassel, Mainz und Bockenheim während der Ge⸗ schäftsstunden zu Jedermanns Einsicht aus.

Cassel, im Dezember 1878.

Königliche Intendantur 11. Armee⸗Corps.

fene Daniel Richard Nelle zu Berlin en Ehefrau Emilie Anna Nelle, geborne

versichert

Wer an dieser Police als Eigenthümer, Erbe, rief⸗Inhaber An⸗

am 5. März 1879, Vormittags 11 Uhr, ath Hückstaedt an⸗

Stillschweigens, präkludirt werden und die Amorti⸗· sation der Police behufs neuer Anfertigung für die Kaufmann Nelleschen Eheleute erfolgen wird. Stettin, den 4. November 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil ⸗Prozeßsachen.

ls*77 Bekanntmachung.

Die am 19. März 1870 vom Repräsentanten Klausa ausgefertigten Kuxscheine über die im Gewerkenbuche unter Nr. 991 bis 1009 für Fräulein Elise Schmiedel zu Nimptsch eingetragenen i0 Kurxe des in 1000 bewegliche Kuxe getheilten Steinkohlenbergwerks „Konsolidirte Wanda“ bei Brzezinka, Kreis Kattowitz, in Oberschlesien sind verloren gegangen.

Alle unbekannten Inhaber dieser Kuxscheine wer⸗ den hierdurch aufgefordert, innerhalb 8 Monaten und spätestens in dem am 15. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreis gerichts Rath Franz im Dirigentenzimmer anstehen⸗ den Termine dieselben dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos werden erklärt werden. Myslowitz, den 11. Oktober 1878.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

WVerloosung, Amortifattom, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

10209 K Preuß. Boden ⸗Credit⸗A Actien⸗Bank. Die am 2. Jannar 1879 fälligen Coupons unserer

43. n. 5osigen unkündbaren Hypothekenbriefe, Fo/ gen kündbaren Hypotheken⸗Schuldscheine

werden vom 16. Dezember er, ab

in Berlin an unserer Kasse, Hinter der kathol. Kirche 2, und auswärts bei den durch die betreffen . Lokalblätter bekannt gemachten Zahlstellen ein—⸗ gelöst. .

Verkäufe, Berpachtungen, Berlin, im n,, .

Submissionen ꝛe. ö. .

Holzverkanf. Freitag, den 29. Dezember d. J., von Vormittags 9 Uyr ab, sollen auf dem hiesigen Gesundbrünnen folgende Brennholz⸗ sortimente öffentlich meistbietend verkauft werden: Belauf Bornemannsyfuhl: Jag. 23, 83 = 4 Mtr. Buchen Kloben, Jag. 22, 47, 21, 34, 47 7 Mtr. Birken Klohen, 6 Mtr. Birten Spalt; knüppel, 2 Mtr. Aspen Spaltknüppel; Belauf Schänholz: Jag. 53 5 Mtr. Buchen Kloben, Jag. 24, 35 5 Mtr. Aspen Kloben, Jag. 25 2 Mtr. Kiefern Spaltknüppel; Belauf Melchow: Jag. 39, 42, 48, Cichen 14 Mtr. Kloben, 18 Mtr. Stockhelz, Buchen 8 Mtr. Kloben, 1 Mtr. Spalt⸗ knüppel, Mtr. Stockholz, 2 Mtr. Reiser 1. Cs Jag. 258. 39, 8. 5, I8, 4i, 42, Idi, 17, 146, 142, 43, 20, 31, Kiefern 721 Mtr. Kloben, 132 Mtr. Spaltknüppel, 270 Mtr. Stockholz, 71 Mtr. Reiser J. C.; Belauf Heeg rmühle. Jag. 67 193 Mtr. Buchen Kloben, 11 Mtr. Linden Kloben, 2 Mtr. Linden Spaltknüppel; Belauf Schwärze: Jag. 70, 54 4 Mtr. Eichen Kloben, Jag. 10, 1098, 92, 70, 71, 73, 56, 89, Kiefern 108 Mtr. Kloben, 29 Mtr. Spaltknüppel, 7 Mtr. Stockholz; Belauf Eiserbude: Buchen Jag. 129, 114 44 Mtr. Kloben, 8 Mtr. Spaltknüppel; Jag. 129, 115, N, Birken 5 Mtr. loben, * Mir. Swpaltknüppel; Kiefern, Jag. 658, 77, 78, 79, 80, 97, 98, 99, 114, 1365, 80, 130 168 Mtr. Kloben, 89 Mtr. Spalt⸗ knüppel, 19 Mtr. Reiser J. C., 86 Mtr. Stockholz; Belauf Grafenbrück: Jag. 126, 124, 110, 109, 76, 125, 111, 112, 127, 138, 123, 94, 137, 133, 113, 132, Kiefern, 252 Mtr. Kloben, 163 Mtr. Spaltknüppel, 189 Mtr. Reiser J. C. und 232 Mtr.

9510

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

unsere Hauptkasse ausgegeben werden. . Die Aushändigung der neuen Dividendenschein⸗ Bogen erfolgt statutarischer Vorschrift gemäß an den Präsentanten und gegen Ablieferung des Talons für den Empfang der vierten Serie Dividenden⸗ scheine, sofern nicht hiergegen von dem Inheber der Aktie bei der unterzeichneten Direktion schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs geschieht die Aushändigung an den Inhaber der Aktie. Da 700 00 Stück neue Bogen auszureichen sind, so haben wir zur Erleichterung des sehr umfang—⸗ reichen Ausreichungsgeschäfts Formulare zu Num⸗ mern ⸗Verzeichnissen anfertigen lassen, die zur Be⸗ achtung für den Einreicher folgende Bemerkungen tragen, die hiermit zur Vermeidung weitläufiger Korrespondenzen und unliebsamer Verzögerungen in der Expedition zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 1) In das Verzeichniß sind nur die Talons von Bergisch⸗Märkischen Stamm⸗Aktien einzu⸗ tragen. 2) Die Talons sind nach der Nummernfolge ge⸗ ordnet, mit der niedrigsten beginnend, mit

3) Die Verzeichnisse sind doppelt einzureichen. Die Einreichung eines Duplikat ⸗Verzeichnisses ist nur dann nicht erforderlich, wenn Seitens der Einsender über den Empfang der neuen Stücke bei Einsendung der Talons Quittung ertheilt wird.

Nur wenn Talons abhanden gekommen sind, bedarf es der Einreichung der Aktien selbst. Letztere hat mittels besonderen Schreibens zu geschehen.

Sofern die Adresse des Präsentanten der⸗ artig undeutlich geschrieben sein sollte, daß sich dieselbe nicht mit Sicherheit entziffern läßt, so bleibt die Sendung so lange liegen, bis dieselbe vom Präsentanten reklamirt wird. Bei Versendung durch die Post wird, sofern vom Einreicher nicht besondere Wünsche aus⸗ gesprochen sind, jeder Dividendenscheinbogen, dem börsenmäßigen Zinsfuß entsprechend, mit 120 S Werth deklarirt.

7) Wird bei Einreichung von Talons das bezüg⸗ liche nicht verwendet, oder werden diese Bemerkungen nicht beachtet, so kann wegen einer etwaigen Verzögerung in der Absendung keine Gewähr übernommen werden.

Formulare zu den Nummern-⸗Verzeichnissen können

bei folgenden Stellen unentgeltlich in Empfang ge⸗

nommen werden: In Elberfeld bei der Effekten

Verwaltung der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion,

bei den Herren von der Heydt-Kersten C Söhne

und bei der Bergisch⸗Märkischen Bank; in Barmen bei dem Barmer Bankverein; in Düsseldorf bei der

Bergisch⸗Märkischen Bank; in Cöln bei dem A.

Schaaffhausenschen Bankverein und bei den Herren

Deichmann K Co.; in Bonn bei dem Herrn Jonas

Cahn; in Aachen bei der Aachener Dis konto⸗Gesell⸗

schaft; in Crefeld bei dem Herrn von Beckergth⸗

n, ,, in Berlin bei der Direktion der Dis⸗

onto⸗Gesellschaft, bei der Bank für Handel und

Industrie, bei dem Herrn S. Bleichröder, bei der

Berliner Handels⸗Gesellschaft und bei der Deutschen

Bank; in Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut; in

Breslau bei dem Schlesischen Bankverein; in Ham⸗

burg bei den Herren Haller, Söhle K Co.; in Frank⸗

furt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild

& Söhne und bei der Filiale der Bank für Handel

und Industrie; in Magdeburg bei dem Herrn F.

A. Neubauer; in Aachen, Düsseldorf, Essen, Hagen,

an und Altena bei den diesseitigen Kommissions⸗

kassen.

Elberfeld, den 14. November 1878.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

10. Norember 1869 autorisirten 490,9 Anleihe unserer Stadt sind bei der diesjährigen Ausloosung folgende Obligationen gezogen worden:

Lit. A. à 1000 Thlr. 3000 S Nr. 52, 110,

Lit. B. à 500 Thlr. 1500 M Nr. 172, 255,

353, C. à 100 Thlr. 300 M.. Nr. 318, 466, 667, 671, 722, 900, 950, 9658, 1110, 1147, 1276, D. à 50 Thlr. 150 S Nr. 35, 99, 199, 141, 170, 240, 245, 246, 258, 291, 298, 304, 336, 341, 351, 375, E. à 25 Thlr. I6z M Nr. 5, 20, 25, 57, 60, 67, 82, 90, v7, 98, 10, 114, 115, 121, 127, 129, 145, 148, 149, 154, 156, 162, 177, 183, 188, 189, 190, 191.

Die Inhaber dieser Obligationen werden auf— gefordert, dieselben nebst Talons und noch nicht fälligen Coupons vom 29. Dezember er. ab auf unserer Stadt⸗Hauptkasse zur Empfangnahme der Kapitalbeträge zu präsentiren und wird bemerkt, daß vom 1. Januar 1879 die Verzinsung der aus⸗ geloosten Obligationen aufhört.

Mühlhausen, den 26. Juli 1878.

Der Magistrat.

Lit. Lit.

Lit.

Stockholz. Eberswalde, den 13. Dezember 1878.

Der Oberförster. Dantz. deutlicher Schrift einzutragen.

die vollständige (nicht getheilte) tägliche Nummer der „Tribüne“ zugestellt.

nächsten Lage unterrichtet.

———

NB. F Preis eine sehr geeignete Gelegenheit zum 9 . nm.

auf die „Tribüne“ gegeben.

Auf denkbar schnellstem Wege

die auswärtigen deutschen Zeitungsleser über alle Vorgänge der Tagesgeschichte zu unterrichten, ist nach langwierigen Bemühungen und unter Aufwendung der erheblichsten Geldopfer ꝛc. durch einen ganz neuen Organismus der in Berlin erscheinenden Lribüm-e' gelungen.

Bereits seit dem 15. November wird den auswärtigen Abonnenten der „Tribüne“ zum überwiegend größten Theil zu derselben Veit als sie die inhaltlich sehr beschränkte Abend⸗Ausgabe einer Berliner Zeitung empfangen,

von 80 Meilen von der Hauptstadt wohnenden Abonnenten der „Tribüne“ sind über die Tagesvorgänge, speciell z. B.

also auch über die in den gesetzgebenden Körperschaften, schon in den Morgen⸗ und Vormittagsstunden am Da die „Tribüne“ in Folge ihres neuen und eigenthümlichen Or⸗

Faänismnüs erst mehrere Stunden später als ein Abendblatt ihre Redaction zu schließen braucht, so steht an

Ichnellig keit un Hebers'ichtlichkeit des Tagesmaterials e Rm mn, m, m, , , m, allen übrigen Berliner Zeitungen weit voran.

Die „Tribüne“ mit der illustrirten humoristischen Gratisbeilage: „Berliner Wespen“ kostet pro Quartal 5,30 Mark und nehmen zu diesem Preise für beide Blätter Bestellungen entgegen:

sämmrtliche Vostarstalter Ses Seutscherr Reichs.

ür den Monat December apart kosten beide Blätter bei allen Postanstalten nur 1,85 Me. und ist daher für diesen billigen r D Q n Q Q n Q ,

Die selbst in einer Entfernung

Aktien ⸗Gesellschaft Germania in Stettin unter dem

21. Juni 1869 ausgestellte Police Nr. 199427

Berlin.

Expedition der Tribüne.

1963114

1

Berlin, Montag, den 16. Dezemher

1878.

———— ——

Der Inhalt den, n, in welcher auch di Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im 263

Gentral⸗

im 58. 6 des . vom 25. Mai 1877,

Post⸗

aach durch die Expedition: 8

Das Reichs ⸗Ober Handelsgericht zu Leipzig hat in einem Erkenntniß vom . September d. J übereinstimmend mit der Auffassung des Kal. gewerblichen Sachverständigen Vereins hierselbst den Satz auzgesprochen, daß Nützlichkeit smuster den Schutz des Musterschutzgesetzes nicht genießen. Diese Entscheidung ist nach dem Patent⸗ Blatt wie folgt begründet:

Das Reichsgesetz vom 11. Januar 1876 bestimmt . .

Das Recht, ein gewerbliches Muster oder Modell ganz oder theilweise nachzubilden, steht dem Urheber desselben ausschließlich zu.“

Eine Bestimmung des Begriffs von „Mustern“ und Modellen“ ist nicht gegeben, und jwar, wie aus den Motiven des Gesetzentwurfs und den Ver— handlungen der Reichstagskommission hervorgeht, absichtlich, weil man annahm, sie gehöre nicht ins Gesetz, dürfe vielmehr der Wissenschaft und Recht- sprechung überlassen bleiben.

Der Appellrichter hat nun im vorlie enden Falle ausgesprochen, das Gesetz verleihe seinen Schutz nicht blos den Geschmacksmustern, d. h. Mustern, welche durch neue und eigenthümliche Zeichnung, Farbegebung oder plastische Form eines Industrie⸗ erzeugnisses den Geschmack der Kauflustigen zu be—⸗ frledigen suchen, sondern auch den sogenannten Nützlichkeits⸗ oder Gebrauchsmustern, bei welchen nur die an die Form sich nüpfende besondere Nätz⸗ lichkeit und Brauchbarkeit des Industrieereugnisses diesem besonderen Werth verleiht, also das Reue und Eigenthümliche nicht in der Form für sich, sondera wesentlich in der gewerblichen Nutzbarkeit ju finden ist. Seine thatsächliche. Feststellung geht daher nur dahin, daß das in Frage flehende Fabrikat nach seinem praktischen Nutzeffekte als ein neues und eigenthümliches erscheine, weil die Anwendung eines hebelartigen Drückers zur Aufhebung der Verbindung eines Kreisels mit einer Peitsche und hierdurch zugleich die Veranlassung der dre⸗ henden Bewegung des Kreisels eine neue und eigenthümliche Erscheinung sei. Er findet daher eine unbefugte Nachbildung gegeben, weil trotz einiger Verschiedenheit in der Form, das Wesentliche, oi es ü iein gürdiiine, namiich die bezeichnete Einrichtung in beiden Fabrikaten dieselbe sc⸗ g.

Diese Auffassung muß für rechtsirrthümlich er⸗ achtet werden.

Die Anregung zur Einführung eines Muster—⸗ schutzeg ging hauptsächlich von Fabrikanten Elsaß⸗ Lothringens aus, welche unveränderte Annahme der desfalls in Frankreich geltenden Prinzipien befür⸗ worteten. In Frankreich wird der Schutz von Mustern und Modellen als eine Art des Schutzes von Werken der Kunst aufgefaßt und findet, we— nigstens was die Modelle betrifft, auch jetzt noch seine Grundlage in dem den Schutz des geistigen Cigenthums an Schriftwerken und Kunsterzeugnissen betreffenden Gesetze vom 19. Juli 1793. ;

Zweifellos ist es, daß dort von jeher neue Ge⸗— schmacksmuster im engsten Sinne des Wortes des Musterschutzes genossen, und die sogenannten Nütz⸗ lichkeitsmuster nur denjenigen. Schutz beanspruchen konnten, welchen ihnen die Gesetze vom 7. Januar 191 und 5. Juli 1814 über Schutz von Erfin. dungen gewährten. r

Bei den Verhandlungen der auf Anordnen des Bundesraths berufenen Kommisfion von Sachver—

ständigen Bundegraths von 1875

(Drucksachen ö * ö an welchen auch Fabrikanten aus Elsaß Lothringen hervorragenden Antheil nahmen, y. nichts ö. äußert, was vermuhen ließe, daß man den Stand—⸗ punkt des französischen Rechts verlassen und etwa den Standpunkt des englischen Rechts, welches in einem besonderen Gesetze den sogenannten Nütz⸗ lichkeits mustern den gleichen Schutz wie den Ge— schmacksmustern gewährte, einnehmen wollte. Nur davon war, die Rede, ob eg rathsam sei, den Schutz auf die eigentliche Kunstindustrie zu beschränken, oder auch ganz einfache Muster, welche keinen künst⸗ lerischen Werth haben und nur dem Modebedürf⸗ nisse genügen, zu schützen; die Frage aber, ob der Schuß auf Nützlichkeitsmuster zu erstrecken fei, wurde nicht einmal angeregt. ö. Auch in den Motiven des auf Grundlage dieser Verhandlungen ausgearbeiteten Gesetzegentwurfez ist 9 gleicher Weise nur von der Unmöglichkeit die Sbrgche, den Schutz auf die eigentliche Kunst⸗ industrie, deren Grenzen schwer zu bestimmen feien, k. beschränken, während der Nützlich keitsmuster keine Ein ͤhnung geschieht. In der Reichstags kommisston ö allerdings gelegentlich darauf hingewiesen, die englische Geseßzgebung Form⸗ und Gebrauchtz⸗ muster unterscheide, allein nichts deutet an, daß die el mission oder auch nur einzelne Mitglieder der⸗ 1 en Werth hierauf legten, insbefondere die An— icht bestand, der Schutz sei diesen beiden Arten von . . s er Umstand, da ei den Vorberathungen gelegentlich De n , und e , , nder gegenübergestellt wurden, dag Gesctz . unzweifelhaft blos die Form schützen . te, möchte umgekehrt darauf hindeuten, daß man it der Meinung war, es sei auch Mustern letz⸗ rer Art der 661 dieses Gesetzes zu gewähren. Für die AÄnsscht, daß man blog Geschinackgzmußter

des

eberrechts von S zweckmäßig sei und

wählte Kon struktion z. B. bei den ö. habe, olge gegeben.

Vertreter der beiwohnte, den

erklärt:

Im Sinne unter Mustern und Modellen

zu befriedigen.“

Gründe.

einer Form in

in Betracht kommt, weil Gebrauchsfähigkeit, der Form es ist, welche dem Fabrik der Käufer besonderen Werth verle zur Heberzeugung gelangen, daß

von Mustern und Modellen habe. ö. ,, k steht mann, (die Patentgesetzgebung a lage Seite 377) , ; keitsmuster gehörten,

n . 1 den nne dieser Zweig des Forme

wohl als eine a des , . den, welche unter erleichterter F

. als dem Gebiete des Mufterschutzes treffen wollen, streitet um so .

denheit der Rechtsnormen über und Patentrecht zur Z reitelung zu . drohte, welche den Gese ste

leitet stehen, des liches Erforderniß ist, blos in der

sein müsse, welche dur thümlichkeit dem

im Auge hatte, spricht entschieden auch die ganze er r tion des Gesetzes, welches, ebenso ö 6. ; Hani ische Recht, die Analogie des Schutzes von O ti stweerken und Werken der bildenden Kunst für ö h nn erachtet, deshalb insbesondere nicht, wie as Patentgesetz vom 25.

Verkaufswerth giebt. Muster und

Sinne dieses Wortes fein.

über den Marken vorgeschriebenen Be

Handel 5⸗Regi

Das Central- Handels. Register Für das Deutsche Reich kann dur ! darch Carl Heymanns ? . ö W., Mauerstra . 5. ö. . 6 . Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

ung der Rechtsnormen über das

sein, mit anderen Worten, daß es dle ch ihre Neuheit und Eigen. Industrieerzeugnisse

ster

Anstalten, sowie

Buchhandlungen, für Berlin

. , , e . e ma 6 .

Anmeltenden, sondern den Urheber als chutzberech⸗ tigt erklärt und auch in sonstigen r e . . ziehungen ähnlich wie das Gefetz zum Schutz des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste vom 9. Januar 1876 die Bestimmungen des Reichs ,. pom 11. Juni 1879 zum Schutz des Ur—⸗ J riftwerken für anwendbar er—⸗ klärt G. 14). Zwar wurden in der Reichsta mission Zweifel 4 ob diese t es sich nicht empfehle, die De ch ,, n . allein auf die e ung des Regierungskommissars, daß die ge⸗ als bei den is

,,,, & Berathungen der Enquetekommission Mühlhauser Fabrikanten, Zustimmung wurde dem Bedenken keine weitere

Zur Feststellung des Sinnes des Gesetzes ist es auch nicht ohne Bedeutung, daß . 34. als Regierung der Enguetekommission r Gesetzentwurf ausarbeitete und im Reichstage vertrat, in seinem Kommentare (Seite 1)

des vorliegenden Gesetzes sind

zu verstehen:

alle Vorbilder für die Form von In⸗ du strie Erzeugnissen, sofern diese Vorbilder zugleich dazu bestimmt oder geeignet sind, den Geschmack oder das ästhetische Gefühl

Für eine solche aus der Enstehungs eschichte und der Konstruktion sich rect fert he e e rn des Gesetzes sprechen aber auch sehr gewichtige sachliche

erdings in ge⸗

den, es stehe der Schutz Frage; allein beachtet man, daß die Form an und für sich hier nur etwas liches und Werthloses ist, daß sie überhaupt nur 1. sie eben von der Erfindung nicht getrennt werden kann, und nur die materielle nicht aber die Eigenartigkeit

Unwesent⸗

ate in den Augen iht, so muß man nur das Gesetz

über Patenischutz, nicht aber das Gesetz über den Schutz Anwendung zu finben

es, wenn Kloster⸗

er Länder, 2. Auf⸗ die sogenannten Nützlich= te streng genommen, ins Gebiet der Erfindungen und wenn die neue englische Gesetz⸗ Musterschutz einführe, so

tzes im Grunde

Patentschutzes bezeichnet wer⸗ e orm eine ĩ

Klasse von Erfindungen zu Thell werde. c n fe, richtig, so ist es offenbar unstatthaft, aus gemeinheit der Ausdrucksweise des Gesetzes zu fol⸗ gern, dasselbe habe auch die sogenannfen lich⸗ leitsmuster umfassen woll en; denn dafür, daß das

Ist dies der All⸗

esetz

einem anderen Gebiete,

angehören, habe die Vermuthung,

als eine solche legislatire Behandlung bei der Verschie⸗ das Musterschutz der Intentionen

tzgeber bei Auf⸗ ö. .

haben. Demnach ist das Gesetz dahin zu ver⸗ daß auch die Neuheit und Gigenfhümlichke Erzeugnissegß, welche nach §. 1 1 ,

satz?2 wesent⸗ Form begründet Form an sich

besonderen dodelle dieser

Art können aber nur Geschmacksmuster im technischen

Ob die Form den wahren ,, befriedigt

oder ob sie nur dem wechselnden

Mai 1877 zunächst den Mode dient ist im Sinne des Gefetzes

eschmacke der gleichgültig.

goskom⸗ Konstruktion

Jan, vom ss Tore me, ,, an, , nntimgchungen verh ffenticht . ö

für das

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der

Deuts

Abonnement beträgt 1 M 560 für d Insertionzpreis r e rn, . 8

.

In der That liegt aber auch kein Bedürfniß vor bloßen Nützlichkeitsmustern den Schutz darf er ä nr, angedeihen zu lassen.

Sind solche Industrieerzeugnisse wirklich neu und eigenthümlich, so steht ihnen der Schutz des Patent⸗ gesetzez zur Seite. Derartige Erfindungen aber dadurch vor anderen Erfindungen zu bevorzugen, daß ihnen der Musterschutz, sei es ausschließlich, sei ez neben dem Patentschuz gewährt wird, besteht nicht der geringste Grund, und kann eine solche Be ˖ vorzugung um so weniger vom Gesetze gewollt sein,

gzuf, den Schutz von Modellen, welche bei den Nützw lichkeitsmustern fast allein in Betracht kommen, überhaupt nur wenig Werth gelegt wurde.

Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der San delsregister⸗

.

u. s. w. Eintragungen betreffend. XII.

Durch Beschluß vom heutigen Tage hat das hiesige Handel sgericht bestimmt, daß . des Jahres 1879 die Eintragungen in das hier ge⸗ führte Handelsregister und das hiesige Genossen⸗ schaftsregister durch die Kölnische Zeitung, den All— gemeinen Anzeiger für Rheinland⸗Westfalen (Köl⸗ nische Handels- Zeitung) zu Cöln, den Dentschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger und die Berliner Börfenzeitung zu Berlin veröffentlicht werden sollen. Cöln, den 1IJ. De— zember 1878. Königlich Preußisches Handelsgericht.

. . ö an, ien. werden die auf die ührung der Handels⸗, Genossenschafts , Muster⸗ und Waaren⸗Zeichenregister ug

Cäß Im.

Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts Sekretärs Schlüter bearbeitet 1nd die uf eie fer fr,

Nieichs. und Staats⸗Auzeiger und durch die Co— nitzer Zeitung veröffentlicht werden. Conitz, den 29. Nopember 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Crefeldd. Die Veröffentlichung der in das Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister hiesiger Stelle während des Jahres 1875 stattfindenden Eintragun—⸗ gen erfolgt gemäß Beschluß vom heutigen Tage durch a. den Deutschen Reicks⸗ und Preußischen Staats- Auzeiger, b. die Cölnische Zeitung und e. die Crefelder Zeitung. Crefeld, den 6. Dezem⸗

za eus. V. Enshoff.

Harnmemheng. Die Veröffentlichung der Ein⸗ tragungen in das Handelsregister und in das Ge— nossenschaftgregister erfolgt für das Jahr 1879 durch Insertion in den Reichs-Anzeiger zu Berlin, den Hannoverschen Courier zu Hännover und die Jeetzelieitung zu Dannenberg. Dannenberg, den 9. Vezember 1878. Königliches Amtsgericht 1.

Biehholiz. Die Eintragungen in das hiesige Handele⸗ und Genossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1879 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger. die Neue Hannoversche Zeitung und das Diepholzer Wochenblatt. Diepholz, den 13. Dezember 1878 Königlichet Amtsgericht. C. Salfeld.

Dorram. Die Eintragungen in das Handels register, sowie in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1879 durch Insertion in 1 den Deutschen Reichs Anzei⸗ ger unz stöniglich ,, Staats⸗Anzeiger, die Neue Hannoversche Jeitung, 3) das Wurster Wochenblatt bekannt gemacht werden. Dorum, den 10. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht.

Framkemkhansem. Die Einträge in das Randelsregister des. unterzeichneten Fürstlichen Ju stizamtes werden im Laufe des nächsten Jahres im hiesigen Inteli enßblatt und in dem Deuischen Reichs und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger veröffentlicht werden. rankenhansen, den. 13. Dezember 1858. Fuͤrstl. Schwarzb. Justizamt. Wolffarth i. V.

Huannmeln. Die Eintragungen in das Handels register und das Genossenschaftsregister werden im Jahre 1879 durch den Deutschen Reichs · und BPreußtischen Staats Anzeiger, die Neue Hanno— versche Zeitung, die Neuen Hamelnschen Anzeigen bekannt gemacht werden. Hamelßn, den 19. Dezem⸗ ber 1578. Königliches Amtsgericht Ii. Mühry.

HMikdktesheimmn. Es ist beschlossen worden, die Eintragungen in das Handelsregister, in das Ge⸗ nossenschaftsregister und in das

.

der

Hildes heim, Amtsgericht V.

Hoya,. Die Bekanntmachungen über Eintragungen in das hiesige Handels., und Genossenschaftsregister für das Jahr 1879 werden erfolgen: im Deutfühen Reichs⸗ und Königlich rh ffn Staats⸗An⸗

n, erscheint auch in einem befonderen Blatt

Drucheile 80 58.

.

. ter sich beziehenden Ge⸗ schäfte durch den Herrn Kreigrichter Jtenkirch unter

ziehenden Bekanntmachungen durch den Deutschen

ber 1878. Königl. Preuß. Handelsgericht. Peli

esetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und unter dem Titel

Rei

(Mtr. 297)

Regel täglich. Pag

ertelsahr. Einzelne Nummern kosten 20 4.

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Hauemmhur a. E. Die im Jahre 1879 vor⸗ kommenden Eintragungen in die hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftgregister werden durch den Deutschen Reichs Anzeiger, die Hamburger Nach⸗ richten und die allgemeine Lauenburgische Landes⸗ veitung betannt gemgcht werden., Lauenburg a. E. den 7. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht.

Liliemthal. Die Eintragungen in das hiesige Handels / und Genossenschaftsregister werden im . 1579 durch den Deutschen Reichs und Königlich . chen Staats⸗Anzeiger, die Deutsche Vofks=

eitung in Hannover und di⸗ Weser⸗Zeitung in Bremen bekannt gemacht werden. Lilienthal, den 1I. Dezember 1875. Königliches Amtsgericht.

Loehanm l/ VWweathr. Die auf die Führun des Handels⸗ und des dens ef ts Ui 16 beziehenden Geschäfte werden während des Ge— schäfts jahres 1879 bei dem unterzeichneten Gerichte durch den Kreisgerichts Rath Kurszynski unter Mit— wirkung des Kreisgerichts⸗Sekrelärs Feistkorn be⸗ arbeitet und die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsen⸗ Zeitung, den Graudenzer Geselligen, das Marien⸗ werder Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Loebau in Westpreußen, den 9. Dezember 1818. Königliches Kreisgericht. i. Abtheilung.

Hohsenms. Für die Zeit vom 1. Januar bis ultimo September 1579 wird die Bekanntmachung der Eintragungen: 2. in das Handelsregister und be äin. das Genossenschaftsregister durch 15 den Deutschen Reichs und Preußischen Staats- Anzeiger, 2) die in Bromberg erscheinende Brom— berger Zeitung, 3) das in Posen erscheinende Tage—⸗ blatt Ostdeutsche Zeitung, und außerdem zu b. auch noch 4 durch den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Töniglichen Regierung zu Bromberg erfolgen. Die . . erforderlichen Bekanntmachungen öl, Bresse, veröffenziicht werden. Mit Ker . der Handel sachen sind für das Jahr 1879 der Kreisrichter Reichel und der Kanzlei⸗Rath Przygode beauftragt. Lobsens, den 4. Dezember 1878. Kö—⸗ nigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Liꝛmehhenxæz. Die Eintragungen in das hiesige Handels und das hiesige Genossenschaftsregister werden im Jahre 1839: 15 durch die Lüneburgfchen Anzeigen, 2) durch die neue Hannoversche Zeitung und 3) durch den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger veröffentlicht werden. Lüneburg, den 12. Dejember 1878. Königl. Amtz⸗ gericht. Abtheilung III. A. Keuffel. Me4dicmgem. Die Bekanntmachungen, welche das hiesige Handelsregister betreffen, werden 9 dem nächsten Jahre im Deutschen Reichs- und König . BVreustischen Staa: s⸗Anzeiger, der Neuen Hannoverschen Zeitung und der Uelzener Kreis⸗ Zeitung erfolgen. Medingen, den 13. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht J. Colpe, Br.

Melle. Die Eintragungen in die hiesigen Han⸗ dels und Genossenschaftzregister sollen in dem Sr. 1879 durch die Osnabrück'schen Anzeigen, die Neue Dannoversche Zeitung und den Deutfäjen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht werden. Melle, den 15. Dezember 1878. Königliches Amtsgericht Grönenberg J.

ewmhaldensklehem. Die auf die Führun des Handels Genossenschafts , Zeichen und . registers sich beziehenden Geschäfte wird bei dem unter eichneten Gerichte während des Jahres 1879 der Kreiegerichts⸗Rath Schnee unter Mitwirkung des Aktuars Busse bearbeiten, und werden die zur Eintragung in die Register bestimmten Anmeldungen jeden Mittwoch Vormittags an Gerxichtsstelle entgegen genommen werden. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels- und Genossen⸗ schaftsregister wird durch den Deutschen Reichtz⸗ und Königlich Preußsischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsen-Zeitung, die Magdeburgische Zeitung, das zu Neuhaldensleben erscheinende Wochenblatt, den daselbst erscheinenden Stadt⸗ und Landboten und in die Neue Magdeburgische Zei⸗ tung erfolgen. Die Veröffentlichung der Einktra= gungen in das Zeichen- und Muster⸗Register erfolgt durch das Central-⸗Handels⸗Register für das Den tsche Reich. Nenhaldensleben, den 3. De⸗ . 1878. Königliches Kreisgericht. J. Ab- eilung.

Karhemons. Mit Bearbeitung der auf Führung des Handels. und Genossenschaftsregisters fich be⸗ ziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1879 der Kreis⸗ richter Dr. Deutsch und der Buregu-Assistent Schröter beauftragt worden und werden die hierauf bezüglichen Eintragungen durch 1) das Kreisblatt für das West⸗ havelland, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) den Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, das Berliner Tageblatt, ver⸗ öffentlicht werden. Rathenom, den 9. Dezember 1878. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.

Im Geschäftsjahre 1879 in unsere Handels- und

HRotkh erm lhanrn- g O. -L. werden die Eintragungen Genossenschaftsregister durch a. den Deutschen

eiger, im Hannoverschen Courier und im Hohaer , gbr u Hoya, den 10. Dezember beh. Königliches Amtsgericht. Bädiker.

Reichs- und Königlich Preußischen Staats. Anzeiger, b. die Berliner Börfenzeitung, . Tie