Theater. Königliche Schauspiele. Dienstag sind die Königlichen Theater geschlossen. —
ö Dreinhaus. 249. Vorstellung. Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten von F. Ro—⸗ mani, Musik von Donizetti. Tanz von Paul Taglioni. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Wachtel, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 252. Vorstellung. Der Traum ein Leben. Dramatisches Märchen in 4 Aufzügen von Grillparzer. Die zur Handlung gehörige Musik ist von Zwicker. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 250. Vwrstellung. Armin. Heroische Qper in 5 Aufzügen. Dichtung von Felix Dahn. Musik von Heinrich Hofmann. Tanz von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Fr. Mal⸗ linger, Hr. Niemann, Hr. Betz) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 265. Vorstellung. Johannis⸗ trieb. Schauspiel in 4 Aufzügen von Paul Lindau. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 251. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Ferrer,.
Schauspiel haus. 254. , . Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.
Wallner- Theater. Dienstag: Geschlossen.
Mittwoch und d. folg. Tage: Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. LArronge.
Victoria- Theater. Direktion:
Emil Hahn. Dienstag: Geschlossen. ö.
Mittwoch: Zum 4. Male: Dornröschen. Großes Volksmärchen (Feerie) in 3 Akten mit Gesang und Ballets von Carl Brandt und GE. Pasqus. Musik von Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Fried rich-Nilhelustädtisches Theater.
Dienstag: Geschlossen. Mittwoch: Der kleine Herzog.
Residenz- Theater. Dienstag: Geschlossen.
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: Auf Ver⸗ langen: Die Fourchambaults.
Nachmittags 4 Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Prof. A. Koslowski's Weihnachts⸗Soirsen.
Krolls Lheater. Dienstag: Geschlossen.
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: Weihnachts⸗ Ausstellung. ‚„Krieg und Frieden der Thierwelt.“ Dazu: Wünsche und Träume. Vor der Vor⸗ stellung Concert. Anfang des Concerts täglich 4 Uhr, der Vorstellung 66 Uhr. J. Parquet 2 Mι, JI. Par- quet 1,50 AM, Stehplatz 1
Stadt- Theater. Dienstag: Geschlossen.
Mittwoch: Erstes Gastspiel des Frl. Ernestine Wegner. Zum ersten Male: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Dr. Julius Stinde und Georg Engels. Lilly: Frl. Wegner.
National- Theater. (Weinbergs Weg 6/7) Dienstag: Wegen
Wer Vorbereitung zu: Leid und Freud geschlossen.
Mittwoch: Zum ersten Male: Leid und Freund. Charaktergemälde mit Gesang in 4 Abtheilungen von A. Slottko. (Rosaura: Frl. Schatz a. G.)
kelle- Alliance-Ihenter. schlossen.
Mitiwoch und folgende Tage: Im glänzend reno⸗ virten Theater. (Nach Plänen und Angaben der Architekten Herren Tielebier und Scholz aus⸗ geführt) Gastspiel des Frl Lina Mayr. Mit neuen Dekorationen. Mit Sang und Klang. Posse mit Gesang in 3 Akten und 7 Bil dern von A. Weirauch und E. Jacobson. Vor der Vorstellung Concert. Anfang desselben 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Proseeniums⸗ und Orchester⸗Logen 3 S, Balkon⸗ u. Parquet⸗ Logen 2 S 50 g, Parquet 2 e, 1 S 50 4, 1 6 u. s. w. Billets sind an der Theaterkasse, Vormit⸗ tags von 10 bis 1 Uhr zu haben.
Ostendl- Theater. (Gr. Frankfurter str. 130.) Dienstag: Nachmittagsvorstellung zu halben Kassen preisen. Anf. 4 Uhr. Der verwunschene Prinz.
Dienstag: Ge⸗
Germauia- Theater. Direttion: Julius Ascher. Dienstag: Geschlossen. Mittwoch: Zum 4. Male: Sein Meisterstück. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Baerenfeldt und W. Mannstaedt. Musik von W. Mannstaedt.
Donner stag: Nachmittags vorstellung zu ermäßigten Preisen: Zum 43. Male: Im Rausch. Abend⸗ vorstellung: Zum 5. Male: Sein WMteisterstück.
Böttcher s letzter (yelus. Königl. Schau=
spielhaus. Saa - Theater. Taglich Abends 7-9 Uhr.
I) Malerische Orientwanderung. Konstanti⸗ nopel bis Jerusalem. Denkwürdige Stätten.
Y) Die romantische Schweiz, im Glanzpunkte.
35 Sole Lamtantiiue. Farbenmagie.
Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 19 und 5. Sgr. Tages⸗Verkauf: Schauspielhaus, Südseite.
Kinder zahlen die Hälfte.
Concert -aus. Concert des Königlichen Hof— Musikdirer tors Bilse.
Circus Salamouskꝶ. Dienstag:; Keine Vor⸗
stellung
Mittwoch: Gala-Festvorstellung. Auftreten des Mr. Edmonds mit seinen Elephanten. Vorfüh⸗ rung der 14 Hengste. Neue überraschende Inter⸗ mezzos von allen Clowns. Kronprinz, Schimmel hengst, geritten v. Direktor. Kaiser Titus (Aus⸗ stattungsstück).
Donnerstag: 2 gr. Vorstellungen. Anfang der ersten 4 Uhr, der Abendvorstellung 7 Uhr.
Svamilien⸗gachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud Wentzel mit Hrn. Kgl. Hie r rh, Georg Harrassowitz (Berlin — Spandau).
ut Gr.⸗Möhringen bei Stendal). — Hrn. Pastor
X Schläger (Petkus) — Hrn. Hauptmann v. Schkopp (Löwenberg). — Hrn. Hauptmann Puscher (Wittenberg). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Emil von Stojentin (Flensburg) — . Hauptmann Wegener (Diedenhofen). — Hrn. Kreigrichter Cals (Pleschen). — Hrn. Hauptmann Richter (Berlin). ö.
Gestorben: . Buchhändler Petrenz, geb. Grosse (Neu⸗ Ruppin). — Hr. Regierungs⸗Rath Gustav Maaß (Mainz). — Frau Marie von Schwander, geb. Zyka (Reichenbach in Schlesiem). — Hr. Geh. Justiz⸗Rath Dr. jur. Georg Rin⸗ telen (Arnsberg).
Steckbriefe und Unter suchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der Arbeiter Johann Pytlik, gebürtig aus Ujazdowo bei Luschwitz, Kreis Frau⸗ stadt, 25 Jahre alt, katholisch, der Sachbeschäd gung angeklagt, ist flüchtig. Es wird ersucht, Mitthei⸗ lung über seinen jetzigen Aufenthaltsort an die Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Fraustadt zu machen.
Steckbriefs ˖ Erneuerung. Der am 5. Mai 1869 wider den vormaligen Forstschutzjäger Thomas Heinrich Taschner aus Neumorschen erlassene Steckbrief wird erneuert. Rotenburg a. / Fulda, den 15. Dezember 1878. Der Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
10498
In Sachen des Schmieds Stark in Criritz, als Vormunds der Alma Rudloff, Klägers wider den Commis Ebeling von hier, Beklapten pto. ali- meyntationis, wird auf die dem Beklagten bereits unterm 3. August d. J. insinuirte Klage neuer Termin zum Versuche der Güte und zur protokol⸗ larischen Verhandlung auf .
Sonnabend, den 29. März k. J. (1879)
Morgens 11 Uhr,
anberaumt, zu welchem der Beklagte, Commis Heinrich Ebeling aus Bruel, hiermittelst unter dem ein für alle Male angedroheten Nachtheile des Zu⸗ geständnisses und des Ausschlnsses mit Einreden geladen wird.
Bruel, den 16. Dezember 1878.
Großherzogliches Stadtgericht.
lloᷣos] Edittal. Citation. .
Der Landmirth Wilhelm Schwarz, zuletzt in Gollubien wohnhaft, ist von seiner Chefrau, der Hebeamme Henriette Sawarz, geborene Har⸗ tun, zu Gohren, Lauenburger Kreises, mit der Be⸗ hauptung, daß derselbe sie Anfangs Mai 1872 in Gollubien böslich verlassen, und seit der Zeit nichts von sich habe hören lassen, und mit dem Antrage verklagt, die Ehe zwischen ihnen zu trennen und den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten, und wird, da sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch öffentlich aufgefordert, diese Klage in dem auf
den 18. April 1879, Bormittags 9 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 3, anbe⸗ raumten Termine zu beantworten, widrigenfalls deren Inhalt für zugestanden erachtet und danach das Gesetzliche erkannt werden wird. Carthaus, den 8. Dezember 1878.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissinnen ꝛc.
Auktion ausrangirter Militär⸗Bekleidungs⸗ Wäsche⸗ und Uten stlienstücke. Freitag, den 27. Dezember er. Vormittags von 97 Uhr ab, sollen in der Turnhalle der Haupt ˖Kadetten⸗Anstalt öffentlich gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden; 362 Mützen, 54 Waffenröcke, 2 Westen, 56 Tuchhosen, 66 Paar Tuchhandschuhe, 8 Drillich⸗ röcke, 297 Drillichjacken, 245 Drillichhosen, 590 Halsbinden, 96 Leibriemen, 26 Brotbeutel, 491 Säbeltroddeln, 56 Tressenbesätze, 8 Tressenbesätze mit Schwalbennester, 1 Reithose, 612 Paar baum⸗ wollene Strümpfe, 50 Pfund Tuchleisten, 690 Hem⸗ den, 1300 Taschentücher, 50 Paar Unterhosen, 9 Halstücher, 60 Tischtücher und 200 Servietten. Lichterfelde, den 12. Dejember 1878. Königliches Kommando der Haupt⸗Kadetten⸗Anstalt.
10496
gi Friedrich⸗Franz Eisenbahn. Die pro 1879 erforderlichen Oberbau⸗Materialien, und zwar: . I) 7900 Stck. ,, 131 mm hoch, 2 m lang, 27) 800 „ Bessemerstahl⸗Schienen, 123A 75 mm hoch, 6, 59 in lang, 400 , Bessemerstahl⸗Schienen, 3 hoch, 5, 65m lang, 200 . Bessemerstahl ⸗ Schienen, hoch, 4.71 m lang,
101,5 mm
104,5 mm
4) 266 00 1d. m Oberbau nach dem System Hilf,
5) 32000 Stück eiserne Querschwellen aus ge⸗ walztem Blech, sollen im Submissionswege ganz vergeben werden.
Die Zeichnungen und Bedingungen liegen in unserem technischen Büreau zur Einsicht aus und können auch gegen Erlegung von 50 8 für jede , durch ö. Registratur bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und portofrei bis zum 10. Januar 1879 an uns einzusenden.
Schwerin i. Mecklb.
Die Direkt ion.
oder theilweise
Geboren? Cin Sohn: Hrn. H. Wilke (Ritter.
ious]
Reihte⸗Oder⸗Ufer Eisenb ahn⸗Gesellschaft. Die Beschaffung von: 1500 e. Bahnschienen aus Bessemer⸗
Ahl, 9000 Stück Unterlagtplatten, 100000 Stück Hakennaͤgeln, o000 Stück Laschenbolzen, S000 Stück 8e . für schwebenden, 30090 Stück Stoßwinkel für festen Stoß, 1600 Stück Stützknaggen. ; 25000 Stück federnde Unterlagsringe ; Schrauben von 22 mm Durchmeßer, zu soll in Submisston vergeben werden. Die Bedin⸗ gungen der Submisston und der Lieferung — für Schienen und Kleineisenzeug getrennt — sind von unserer Kanilei Breglau, Berlinerstraße 76, zu be= ziehen. Offerten sind bedingungsgemäß und bis zum Submissionstermine ebendaselbst ö. . den 9. Januar 1879, orm. 11 Uhr, an uns einzureichen. Breslan, den 19. De⸗ zember 1878. Direktion.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
In dem am 20. d. M. zur Auslaosung von Rentenbriefen der Provinz Hannover für das laufende Halbjahr, 1. Oktober 1878 bis ultimo Mär; 1879, in Gemäßheit des Rentenbank-⸗-Gesetzes vom 2. März 1850 abgehaltenen Termine sind fol⸗ gende Rentenhriefe ausgeloost worden: 1) Litt. A. 3000 S (1000 Thlr.) 4 Stück, nämlich Nr. 132 306 52 436, 2) JLätt. G. 1 3606 ½ι (160 Thlr.), 3 Stück, nämlich Nr. 242 759 809, 3) Litt. B. à 30 ½ (19 Thlr.) 5 Stück, nämlich Nr. 34 286 508 603 630. Die Zahlung der Beträge derselben er- folgt vom 19. März 1879 ab durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von g bis 12, gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmen⸗ den Formulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend aufgeführten, ausgeloosten Renten⸗ briefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Beifügung einer in nachstehender Form aus— gestellten Quittung zu beantragen: „Quittung. Die Valuta der nachstehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz Hannover, nämlich: 1) Litt N à .... S Capital. 2) ꝛe. mit zusammen (buchstäblich Mark von der Königlichen Rentenbankkasse in Magdeburg baar und richtig empfangen zu haben, bescheinigt durch diese Qu ttung. , 18 .. N N.“ Mit dem 1. April 1879 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf; daher müssen mit diesen die dazu gehörigen Zins⸗ coupons Ser. II. Nr. 3 bis 16 nebst Talons un⸗ entgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für feh⸗ lende Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. März 1879 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Endlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten, resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers in Berlin herausgegebene Allgemeine Ver⸗ loosungs Tabelle sowohl im Mai als auch im No⸗ vember jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 8 bezogen werden kann. Magdeburg, den 21. November 1878. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.
liotss] Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Die Ausloosung unserer am 1. Juli k. J. zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen J. Emission erfolgt nach Maßgabe des §. 5 des Privilegit vom 25. Juni 1848
am 22. Februar 1879, Nachmittags 4 Uhr, in dem Sessionszimmer unseres Administrationz⸗ gebäudes in der Neustadt hierselbst.
Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der Zutritt zu der Ausloosung Jedermann freisteht.
Stettin, den 17. Dezember 1878.
Directorium.
iosa3) Ostpreußische 4e cυί Propinzial⸗Anleihe.
. am 2. Januar 1879 fälligen Coupons werden in Berlin bei der Direktion der Diskonto⸗ Gesellschaft eingelöst.
libßos] Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 4. November 1868 emittirten Kreis- Obliga⸗ tionen Calaner Kreises sind am 23. September 1878 die nachverzeichneten 46 Stück à 300 Mark: Litt. A. Nr. 70 110 113 121 181 163 195 251 253 265 284 287 298 301 309 333 343 355 388 391 397 422 463 465 466 492 511 512 530 549 553 557 564 565 573 575 623 632 653 738 743 746 756 784 788 797 ausgeloost worden.
Diese Obligationen werden den Inhabern hier⸗ durch dergestast gekündigt, daß die Kapitalbeträge vom 1. Juli 1879 ab bei der hiesigen Kreißz⸗ Kommunagl⸗Kasse zu erheben sind. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der Obligationen auf.
Bei der Einlösung sind die Obligationen nebst den Zins⸗Coupons Serie III. Nr. 8— 10 und den Talons an die Kreis⸗Kommunal⸗Kasse abzuliefern.
Die Beträge fehlender Zins⸗Coupons werden vom Kapital in Abzug gebracht.
Von den zum 1. Juli 1878 und früher gekün⸗ digten Obligationen sind noch nicht zurückgeliefert:
Litt. A. Nr. 43 123 310 356 375 396 501 582 665 667 697.
Calau, den 12. Dezember 1878.
Namens des Kreis⸗Ausschusses. Der Landrath:
lioig]
Bei der heutigen Ausloosung unserer unkünd. baren Hypothekenbriefe erster Emisston wurden laut notariellem Protokoll folgende Nummern ge⸗
zogen: L. 500 Hupothekenbriefe.
Litt. A. à 30900 M. Nr. 53 102 185 282. Litt. B. à 1500 ½ς Nr. 30 68 198 344 438 529 759 774 840 868 889 976 g88 1041 1108 1289 1331 1397 1432 1442 1458 1659 1728 1783.
Hätt. 6. ehh c Nr. so i 15606 400 iz 4)! 498 509 647 718 847 1934 10952 1108 1145 1315 1394 1397 1460 1524 1576 1596 1636 16.37 1681 1694 1719 1754 1779 2102 2289 2329 2416 2505 2551 2579. 1 ;
litt, Pb. 300 . Nr. I42 169 159 221 39) 305 332 507 561 570 635 636 646 698 743 107 10937 10948 1116 1119 1138 1144 1382 1385 14 1579 1682 1686 1745 1765 1823 1862 1972 2 201 2130 2180 2305 2427 2490 2557 2596 2792 2814 2845 2927 2932 2944 2945 3279 3412 3415 3455 3552 3555 3566 3585 3764 3886 3890 3948 3958 4098 4149 4189 4229 4259 4261.
Litt. E. à 150 M Nr. 90 103 159 164 220 N7 342 487 512 524 641 732 809 895.
II. 440, Hnypothekenbriefe. Litt. C. à 600 M. Nr. 39 72. Litt. D. à 300 Mαιν Nr. 218 311.
an unserer hiesigen Kasse mit einem Zuschlage ton 2070 zum Nennwerth eingelöst. Am 1. Juli 1879 hört die Verzinsung auf. Coeslin, den 16. Dezember 1878. Die Haupt ⸗ Direktion.
10603) Bekanntmachung.
Die Einlösung der am 2. Januar a. fut. fälligen Zinscoupons der nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 3. Juli 1878 emittirten Obliga— tionen des Provinzial⸗Verbandes der Provinz West⸗ preußen erfolgt, außer bei der Landes ⸗Hauptkasse hier,
in Berlin ausschließl ich bei der Direktion der Dis konto Gesellschaft, in Frankfurt a. M. ausschließlich bei dem Bankhause M. A. von Rothschild C Söhne, ö 36 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Danzig, den 21. Dezember 1878.
Der Landes ⸗ Direktor der Provinz Westpreusen. Dr. Wehr.
ioson ö Braunschweigische Aktien ⸗Gesellschaft für Jute⸗ K Flachs⸗Industri.
In der heute vor Notar mit Zeugen stattgehabten Ausloosung der Obligationen unserer Prioritäts Anleihe sind die Nummern:
31 über 10090 Thaler, 192 236 je über 500 Thaler, 863 354 473 946 976 1792 1555 1705 884 1082 1413 567 1443 1283 802 1690 1074 1527 1593 je über 100 Thaler, zur Zurückzahlung am 1. Inli 1879 bestimmt.
Wir fordern die Inhaber dieser Obligationen auf, solche vom gedachten Tage an bei unserer Kasse oder bei der Braunschweigischen Kredit ⸗Anstalt zur Einlösung zu präsentiren. Nicht präsentirte Ob= ligationen fallen mit dem gedachten Tage aus der Verzinsung und verjähren in 10 Jahren vom Tage der Fälligkeit an gerechnet.
Gleichzeitig machen wir bekannt, daß die am 1. Dezember 1877 ausgeloosten Obligationen unserer Prioritäts⸗Anleihe
Nr. 367 412 499 815 je über 100 Thaler, noch nicht zur Einlösung präsentirt sind und, indem wir dazu wiederholt auffordern, weisen wir darauf hin, daß diese Obligationen mit dem 1. Juli d. J aus der Verzinsung gefallen sind.
Brannschweig, 20. Dezember 1878.
Braunschweigische Aktien ⸗Gesellschaft
für Jute⸗- K Flachs⸗Industrie. J. Spiegelberg. S. Lupprian.
— —
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Krelsthi erarztstelle des Kreises Schroda mit einem jährlichen Gehalte von 600 M6 und einer Remuneration von 459. M jäbrlich aus Kreib⸗ kommunalfonds, ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeuanisse und ihres Lebenslaufs inuerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 9g. Dejember 1878. König⸗ liche Regierung, Abtheilung des Innern.
Die durch die Versetzung des bigherigen Inha⸗ bers in den Kreis Magdeburg erledigte Kreis- physikatsstelle des Luckauer Kreises, mit dem Wonsttze in der Stadt Luckau und einem Jahreb⸗ gehalte von g00 M soll anderweit besetzt werden. Zu diesem Zwecke werden qualifizirte Bewerber auf⸗ gefordert, sich unter Einreichung 1) der Approbation als praktischer Arst, Wundarzt und Geburtshelset, 2M des Fähigkeitszeugnisses zur Verwaltung ir, Phystkats stelle, 3) sonstiger über die bisherige Wirl⸗ famkeit sprechender Ätteste, ) eines ausführlichen Lebenslaufs binnen 6 Wochen bei uns zu .
rankfurt a. / O., den 17. Dezember 1878. König liche Regierung, Abtheilung des Innern.
Die mit einem Einkommen von 900 4 dotirt
Physi kats⸗ Stelle des Kreises Dar kehmen J. Januar fut. ab erledigt. Qualifizirte ö werden aufgefordert, sich unter Beifügung fon Zeugnisse und einetz kurz gefaßten Lebenslau a 6 Wochen bei uns zu melden. Gumbinnen,
12. Dezember 1878. Königliche Regierung,
Frhr. von Pa to w.
theilung des Innern.
Ja 203.
Vorstehende Nummern werden am 1. Juli 1879
ist von Bewerbe
Ab⸗/
Pommersche Hypotheken⸗Actien⸗Bank . .
für das Nierteljahr.
1 — . Aas Abonnement hetränt 1 69 3
Anfertlonszptris fur den Naum reiner RPrutzeie a0
Suat. Au
K * 1
7
Abonn ements Bestellu ngen au ben
und der Sch weiz die st- Andre des arts, No. 2 und Straßburg i. E., Bra Julius Dae in Triest;
Deutschen
Se. Maje stät der König haben Allergnädigst geruht—
dem Superintendenten und Ober⸗-Pfarrer Klingebeil
zu Sonnenburg im Kreise Ost-Sternberg und dem Primissar Heinrich Vierhaus zu Bochum den Rothen Adler⸗Drben vierter Klasse; dem Geheimen Sber⸗Finanz⸗Rath Löwe, vor⸗
tragenden Rath im Finanz⸗-Ministerium und Mitglied der
, der Staatsschulden, den Königlichen Kronen⸗ rden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Stadt⸗ und Kreis⸗ erichts⸗Rath a. D. Balan zu Magdeburg den Königlichen ronen Orden dritter Klasse; dem Rechnungs⸗Rath und Haupt⸗ Kassen⸗Rendanten bei der Preußis en Renten⸗Versicherungs⸗ Anstalt zu Berlin, Tücksen, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gefreiten Siems im Colbergschen
Grena dier⸗Regiment (2. Pommerschen) Nr. 9 die Rettungs⸗
Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Rei 4 ,
. betreffend die Gebührnisse der zur Durchführung
von Absperrungsmaßregeln gegen die Rinderpest
verwendeten Militärkommandos und die Erstat⸗
tung der entstandenen Mehrkosten aus Reichs— Civilfonds.
Vom 12. Dezem ber 1878.
Auf Grund der Vorschrift im Artikel 7, Ziffer 2 der Reichsverfassung, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 21. Oktober d. J. nachstehende Bestimmungen über die Ge⸗ bührnisse der zur Durchführung von Absperrungsmaßregeln gegen die Rinderpest verwendeten Militärkommandos, sowie über die Erstattung der entstandenen Mehrkosten aus Reichs⸗ Civilfonds (58. 14 des Reichsgesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869, Bundes⸗Gefetzbl. S. 105) beschlossen:
I. Be stimm ungen . die Gebührnisse.
A. Im Allgemeinen. I) Immobile Truppentheile und Kommandos, welche zur Durch⸗ führung von Absperrungsmaßregeln gegen die Rinderpest verwendet werden, erhalten sowohl für den Hin, und Rückmarsch, als auch während des Aufenthalts im Absperrungsrayon ihre Gebührnifse nach den für das Friedensverhältniß fonst geltenden Bestimmungen, foweit nicht im Folgenden zu deren Gunsten Ausnahmen festgesetzt sind.
Die Zulage nach 5§. 2 wird an Stelle der reglementsmäßigen Kommandozulage gewährt.
2) Mobile Truppentheile 2c, welche auf dem Feldetat stehen, haben auf die in den 5s§. W und 3 festgesetzten Zulagen keinen Anspruch.
3) Erhalten immebile Truppentheile ꝛe. die vollständige Feld⸗ verpflegung und die Offiziere c. die ganze Feldzulage und die geld; mundportion, so werden sie in Bezug auf die hier in Betracht kom⸗ menden Gebührnisse den mobilen Truppentheilen ze, gleich erachtet.
) Erhalten Offiziere 2c. immobiler Truppentheile die halbe Feld⸗ zulage oder einen andern Theil derselben, so findet eine entfprechende Kürzung bezw. je nach Höhe dieser Feldzulage der gänzliche Wegfall der nach 5. 3 bezw. 8. 3 Ziffer Z zuständigen Zulage statt.
B. Extraordinäre Gebührnisse. 2. Offiziere, kö Mannschaften.
. 2. Offiziere, Sanitätsoffiziere und servisberechtigte Militärbeamte erhalten vom Tage des Ausmarsches bis zum Tage der Rückkehr vom ommando einschließlich — mit Ausnahme der Tage, für welche etwa bestimmungsmäßig Tagegelder gewährt werden — als Entschädigung für Mehrausgaben in Folge des Aufenthalts außerhalb der Garnison eine tägliche Zulage, welche beträgt: . 2,75 M für die Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten ohne Unterschted der Charge, 1 63 ö die unteren Militärbeamten (Büchsenmacher und attler).
§. 3. ;
IN) Unteroffiziere (auch Unkerärzte, Roßärzte, Unter ⸗Roßärzte,
Zahlmeister, Aspiranten ze und Gemeine erhalten an den Tagen, an pelchen bestimmungsmäßig Marschverpflegung nicht stattfindet, zur Bestreitung der f, einer ausreichenden Verpflegung, sowie der erhöhten Nebenbedürfnisse:
a. den höchsten extraordinären Verpflegungszuschuß des Corps; bezirks, in welchem das Kommando bezw. der Truppentheil stationirt ist, . J
b. eine Löhnungszulage von täglich 0 g für die Unteroffiziere und 50 3 für die Gemeinen.
2) Unterärzte und einjährig⸗freiwillige Aerzte, als Vertreter von
Berlin, Dienstaͤa,
ͤ st en Deutschen Reichs- und Königlich R
nehmen im Deutschen Reich sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin die Expedition dieses Bestellungen für das Ausland nehmen an: in Oest erreich Ungarn, Ru
ost-⸗Aemter; für Frankreich, Spanien und Portugal die Herren Au draßbur ndgasse Nr. S), C. Klin eksieek (rue de
für Griechenland und die Türkei das Kaiserlich Königlich P
Ftreet R. C.) in London; für Nord-Amerika Herr E. Stei ger (22 & 24 Fran
Der viertel jährliche Abonnementsvreis des aus dem Deutschen Reichs-
Reichs⸗-Postgebiete einschließlich des Postblattes und des Central⸗ Handels fü
Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Num
Aue Nost-Anstalten nehnmrn Kestellung an;
5 far Kerlin außer den Bost⸗Anstalten auch die Egpe=
dition: M. Wilhheluiftr. tr. Zz.
— —— . 3
11) und P
.
Königlich olgen, als
meistern, sowie . welche in Stelle manquirender * ziere QOffizierdienste leisten, erhalten ünter Wegfall vorstehender Ge ührnisse die Zulage nach 8 2 mit 275 M . den Tag.
wird die Garnisonverpflegung e .
Machen die Umstände nach dem Befinden des betreffenden Ge⸗ neral⸗ Kommandos es 566 dem 66 eines Detachements, welcher . ig kein Bureau hat, ein solches beizugeben, so erhält der als Adfutant kommandirte Offizier die Adjutanten ulage von 18 „6, sowie eine leichte Ration (6 55, und der als Schreiber kommandirte Maan die Schreiberzulage von g ss monatlich.
Außerdem werden die Schreibmaterialienkosten vergütet.
8. 5. h. Pferde.
I) Die Fourage wird für die Dauer des Kommandos, ausschließ⸗ lich der Marschtage, nach den Sätzen des Reglements über die Na e rr flamme fur die Armee im Kriege (G5. 63 und 64) ver⸗ abreicht. ; ;
Y Für die Marschtage ist die zuständige Friedens⸗Marschration zu empfangen. ö 1 .
er dn, h u ds. für die
2) Ebenso sind zur Deckung der bezüglichen Mehrkosten die Pauschquanta an allgemeinen Unkosten, Waffenin standhaltungsgeldern und Hufbeschlags und Pferdearzneigeldern nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen der S5§. 135 ff. des Reglements über die Geldverpflegung der Armee im Kriege mit der vorstehend unter Ziffer J bezeichneten Beschränkung zahlbar.
. 4. Entschädigung 5 Transportmittel.
17 Nicht rationsberechtigte Offiziere erhalten bei Dienstgängen ohne Begleitungsmannschaften zum 36 der Revision der Wachen und Posten, sowie der Beaufsichtigung des Patrouillengan ges in dem Falle, daß die zucückgelegte Entfernung — hin und zurück — mehr als 3 Km beträgt, für den ganzen zuruͤckgelegten Weg eine Eatschäͤdi⸗ gung von 29 für das Kilometer. Dieselbe Entschädigung wird rationsberechtigten Offizieren gewährt, wenn der ganze zurückgelegte Weg mehr als 20 km beträgt.
Bei der Berechnung erfolgt die Abrundung auf ein volles Kilo— meter nur einmal für jeden Dienstgang.
2) Dieselbe Entschädigung erhalten Unteroffiziere, welche Offizier dienste verrichten und in dieser Eigenschaft Wachen und Posten zu revidiren oder den Patcouillengang zu beaufsichtigen haben, und zwar je nachdem sie den Fußtruppen oder der Kaballerie angehören, nach den Grundsätzen für nicht rationsberechtigte bezw. für rationsberech- tigte Offiziere.
3) Werden zu den Diensttouren unter 1 und 2 Dienstpferde be⸗ nutzt, so fällt die Transportmittel⸗Entschädigung weg.
8
E Ser vis und Unterstützung der Familien. 1) Den Selbstmiethern mit Familie wird bei Führung des vor⸗ geschriebenen Nachweises über die , des Miethsverhältnisses an. Stelle der regleme its mäßigen Miethsentschädigung der volle tarif⸗ mäßige Servis der verlassenen Garnison, den Dienstwohnungs-Fn. habern mit Familie der im Garnisonverhältniß bezogene Servistheil während der Dauer des Kommandos fortgewährt. 2). Die in fiskalischen Gebäuden untergebrachten Familien von Unteroffizieren und Unterbeamten erhalten während der Dauer des Kommandos diejenigen Brennmaterlalien⸗Kompetenzen, auf welche die abkommandirten Unteroffiziere und Unterbeamten in der Garnifon Anspruch haben würden. 3) Den Frauen und Kindern der Unteroffiziere und Unterbeam⸗ ten wird für die ganze Dauer der Abwesenheit ihrer Männer bezw. Väter eine Brotunterstützung gewährt, welche beträgt: mer,, jedes Kind unter 14 Jahren.. 6 monatlich der, insofern nicht ganze Monate in Betracht kommen, uso dieser Sätze täglich. Die Brotunterstützung kann auch in Gelde nach den Selbstkosten G. 10) gewährt werden.
II. Bestimmungen über die Erstattung der Mehrkosten aus Reichs⸗Civilfonds. Nähere ö der Mehrkosten.
Nach 5§. 14 des Reichs gesetzes, Maßregeln ßen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1859 fallen sämmttiche Mehrkosten, welche durch die geleistete militärische Hülfe zur Durchführung von Absperrungsmaßregeln gegen die reglementsmäßigen Kosten
8 sistenzärzten, Roßärzte und Unter ⸗Roßärzte als Vertreter von . 3 rf nn bre, als Vertreter von Zahl-
des Unterhalts der reguirirten Truppen in der Gar“ nison entstehen, der Reichstasse zur Last. R. Ausgeschlossen hierdon
dem ä Rapndet, Ln
Daneben
Ahrlutzung und den Ver
1828.
Stagts⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal
Wilhelmstr. 32, sowie die Stadtpost⸗Aemter und Zeitungs-Spediteure entgegen.
weden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden Ammel, sneegsssur de G. A. Ale andre (Paris,
cour du commeree,
aul Collin (rue Lavoisier No. 10 in Paris; für Italien Herr ö. für anne n H
reußisch n Staats Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im Reich 4 M. . ö
annien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall
sind alle außerordentlichen Gebührnisse, welche den Betheiligten schon zufolge ihrer Mobilmachung oder a aberwerter allgemeiner Anord⸗ nungen zustehen. ö
Zu den aus Reichs · Civilfonds zu erstattenden Kosten gehören mit der vorbezeichneten Einschränkung:
A.
Die im Abschnitt J. enthaltenen ertrgordinären Bewisligungen bejw. die Differenz gegen die Gebührnisse in der Garnison, und zwar: (
2 die Zulage der Offiziere, Sanltätsoffiziere und Beamten
22 ]
35 die Differenz zwischen dem extraordinären Verpflegungszuschu der Garnison und dem böchsten innerhalb des Armee⸗Corpsbesirkz zahlbaren extraordinären Verpflegungsschuß (5. 35);
38) die Lohnungszulage für die Unteroffiziere und Gemeinen (8.3);
4 die Adjutanten⸗ und Schreiberzulage sowie di. Schreib⸗ materialienkosten (5. 4);
5) die Selbstkosten der dem als Adjutanten kommandirten Offizier bewilligten Ration (36. h —⸗
6) 3 . ö. , . e.
inn (8 1 den stkosten der 2 J 2
7) die Differenz zwischen den Friedens dungs⸗ ꝛc. Entschädigung, allgemeinen Unkosten, Waffeninstand⸗ haltu igs⸗ sowie Hufbeschlags· und Pferdearznei jeldern und den bezüglichen Kriegsgebührnissen (5. 6);
8) die nach 5. 7 zuständige Gntschädigüng für Transportmittel;
9) der Servis bezw. Servistheil der Selbstmiether bejw. der Dienstwohnungsinhaber mit Familie sowie die Unterstůtzung für Familien (8§. 9).
Für die Brennmaterialien sind die wirklichen Kosten, für die . die Selbstkosten (5. 10, als Mehrkosten zu
erechnen.
riedensgarnison⸗ eldration owie
hrnisen an Verlei. ;
B. Alle übrigen Kosten, welche nicht entstanden wären, wenn der Truppentheil oder das Kommando in der Garnison geblieben wäre:
Dahin sind beispielsweise zu rechnen:
I) die reglementsmäßigen Verpflegungsgebührnisse Einjährig ⸗Frei⸗ williger, welche nicht schon in der Garnison freie Verpflegung genießen, sofern dieselben nicht anderen in derselben Garnison verbleibenden Truppentheilen haben überwiesen werden können;
2) die Mehrkosten der Brotverpflegung gegen die Selbstkosten des Brotes in der Garnison E. 7
3) die Differenz zwischen den Selbstkosten des Brotes in der Garnison (5. 19) und dem Garnison⸗Brotgeld, wean letzteres gemäß der s§. J und 20 des Reglements über die Rarürck= verpflegung der Truppen im Frieden gewährt wird;
4) die Mehrkosten des Marsches, bezw. der Beförderung nach den Koammando⸗Orten und zurück;
5) sämmtliche Vorspannkosten;
6) Reisekosten ze, welche nicht entstanden wären, wenn das Kom⸗ mando nicht stattgefunden hätte;
7) Tranzportkosten wie vor; ; .
8) die Miethsentschädigung für Selbstmiether in der verlassenen Garnison (vergl. 585. 32 bis 34 des Reglements über die Serviskompeteaz der Truppen im Frieden), soweit nicht nach * 8 der Servis fortgewährt wird;
9) Kommunalservis für Geschäftszimmer (5. 4), Wacht⸗ und Arrestlokale, sowie für einquartierte Offijlere, Sanitäts. Offi- ziere, Unter ⸗ Aerzte, servisberechtigte Militärbeamte, Maan-= schaften und Pferde, insoweit die Seroisentschädigungen durch den am arnisonorte ersparten Servis nicht gedeckt werden;
10) Kosten für Wachtbedürfnisse (ausschließlich Heizung, Erleuch⸗ tung und Stroh, welche vom Quartiergeber herzugeben sind). ierzu gehören auch die Kosten des zu etwaigem Bau von ütten für die Posten erforderlichen Materials; Ldie Mehrkosten der Lazarethverpflegung (5. 11).
§. 10.
Als Selbstkosten der Brot und Fourageverpflegung in der Gar nison (8. 9 A. 6 und B. 2 und 3) gelten in dem Falle, daß die Verabreichung von Brot und Fourage aus militärfiskalischen Maga · zinen erfolgt, die von der Militärverwaltung festzestellten Normal= preise für Brot und für die einzelnen Fouragetheile.
Findet dagegen in der Garnison eine direkte Verpflegung durch Unternehmer statt, so gelten die Lieferun )spreise als Selbstkosten.
.
1) Da, wo besondere Kantonnements . Lazarethe eingerichtet
— die Gesammt⸗Einrichtungs kosten dem Cioilfonds
zur Last.
7 Hinsichtlich der laufenden Ausgaben, welche in 2 Kan tonnem ents- Lazarethen entstehen, erstattet der Civilfonds:
a. für die Zahl der Krankenverpflegungstage, welche über den als Vormalkrankenzahl festgesetzten Satz von So der Stärke des Kommandos hinausgeht, die gesammten Ausgaben,
b. für die Verpflegungötage innerhalb dieß Satzes von 5)o die
4 Mehrausgaben gegen die Kosten, welche bel Aufnahme
der Kranken in die betreffenden Garnisonlgjarethe nach den
jedesmal zuletzt berechneten Durchschnitts verpflegungskosten der einzelnen Garnisonlajzarethe entstanden fein würden.