1878 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

I) Bel der Aufnahme der Kranken in Civil-Heilanstal ten

K fie. Krankenverxflegungẽtage über den Satz von a. für die Za! ranken egungte tage

döso der Stärke des Kommandos hingus die Gesammtkosten;

b. . . en nnn . inner des Satzes von Ho / wie

unter 2b.

e. für solche Kranke, deren Aufnahme bestimmungsmäßig nur

lung der Durchschnittsverpflegungskosten von 1.20 406

2 23 1 ö 9 etwaigen Mehrkosten der Anstalts⸗

verpflegung.

4 ö feen gportahle Kranke in ein Garnisonlazareth geschafft, so trägt der CGivilfonds die dadurch entstehenden Trangportkosten.

5) Stirbt ein Soldat deg Kommandos innerhalb oder außer halb des Lazareths bezw. der Civil-Heilanstalt, so trägt der Civil 3 die etwaigen Mehrkosten, . der Beerdigung im Kan⸗

onnement gegen die in der Garnison gebräuchlichen Beerdigungskosten entstehen, oder es fallen demselben die Kosten des Transports der Leiche in die Garnison zur Last.

§. 12. n, und K, .

I) Die Vgquidirung sämmtlicher nach 8. 9 zu erstattenden Mehr kosten erfolgt, soweit die Zahlungen den sonst allgemein geitenden Bestimmungen entsprechend aus den Truppenkassen geleistet sind oder den Truppenfonds zu gute kömmen, Seitens des . Truppentheils bei der oberen Civilbehörde (Regierung ꝛe.) des Be⸗ zirks, in welchem die Absperrung stattfindet. 6

Sämmtliche Liquidationen sind vor der Einsendung an die Civil⸗ behörde der zuständigen Intendantur zur Prüfung und Feststell ung vorzulegen. Denselben sind die entsprechenden Justislkatorien, nament- lich die Quittungen der Empfänger (auch die der Offiziere ze. über die gewährten Zulggen und Transportmittel ⸗Entschädigungen), sowie die erforderlichen Bescheinigungen der Truppentheile, sämmtlich mit

den vorgeschriebenen Richtigkeitsattesten versehen, beizufügen, die Liquidationen auch zur Beurtheilung der Zulässigkeit der Erstattung der liquidirten Kosten aus Reichs⸗Civilfonds mit den etwa erfor⸗ derlichen Erläuterungen zu versehen.

u den Liquidationen über die Mehrkosten an Bekleidungs⸗ Entschädigungen, allgemeinen Unkosten ze. 65 6 und 9 A. 7) sind durch die Intendanturen Bescheinigungen darüber auszustellen, daß die gezahlten Beträge in den Kassenbüchern der betheiligten Truppen⸗ theile richtig vereinnabmt oder in den bezüglichen Intendantur⸗ Kontrolen notirt worden sind.

2) Außerdem ist von den Truppentheilen der Intendantur monatlich eine Nachweisung der in der Garnison ersparten Servis⸗ beträge (5. 9 B. 9), sowie eine Zusammenstellung (beide in doppelter Ausfertigung) der wirklich entstandenen Kosten der Krankenpflege in Kantonnements Lazarethen oder Civil Krankenhäusern unter Bei⸗ fügung der Beläge einzusenden. Als erspart ist auch der nach 8 9 Nr. aus Reichs -Civilfonds zu erstattende Serbis zu berechnen.

3) Die den Intendanturen direkt zugehenden Liguidationen über Kommunalservis, gestundete Eisenbahnfahrgelder, Reisekosten nicht regimentirter Offiziere und Beamten 2c. sind festzustellen und gleich wie die von ihnen aufzustellenden Berechnungen der Mehrkosten der Brot, Fourage, und Lazarethverpflegung, sowie der Kosten der ge—⸗ währten Brennmaterialien und Brotunterstützungen ebenfalls den be⸗ theiligten Civilbehörden zu übersenden.

In den Servis⸗Liquidationen sind zurückzurechnen:

a. die in der Garnison ersparten Servisbeträge; ö

b. während der 6 Monate Oktober bis einschließlich März die

Differenz zwischen den Winter⸗ und Sommer⸗Servissätzen für

diejenigen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Kom⸗

mandos, welche in der Garnison vor dem Ausrücken kaserne⸗

mentsmäßig untergebracht waren, insofern deren Kasernen⸗

quartiere nicht durch außerhalb der Kasernen untergebracht ge⸗

wesene Selbstmiether oder Naturalquartier⸗Inhaber belegt

worden sind und deshalb nicht der Servis nach a. als erspart zu berechnen ist. ; In den Fällen, in welchen erspartz Beträge von Garnison⸗ Seryvis nicht abgesetzt worden sind, ist ein Ausweis der Intendantur beizufügen, daß und weshalb eine solche Ersparniß nicht eingetreten, bezw. 9 den Kommunalservis nicht in Anrechnung zu bringen ge⸗ wesen ist.

) Die Civilbehörden weisen die nach Vorstehendem von den Intendanturen festgestellten, bei ihnen liquidirten Beträge auf die ihnen unterstellten Fassen zur Zahlung an die Truppentheile bezw. sonstigen Empfangeberechtigten an und reichen die Liquidationen nebst Belägen dem Reichskanzler⸗Amt behufs Herbeiführung der Erstattung aus der Reichskasse ein.

Berlin, den 12. Dezember 1878.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath in Allerhöchstihrem Geheimen Civil⸗Kabinet Anders zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten angestellten Kanzlei⸗Räthen Brauser und . den Charakter als Geheime Kanzlei⸗Räthe und dem bei demselben Ministerium angestellten Geheimen Registrator Herr den Charakter als Kanzlei⸗Rath, sowie dem Garnison⸗Auditeur, Justiz⸗Rath Do ellen in Danzig bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗-Rath, und Lisenbahn⸗Betriebs⸗-Direktor Voß zu Emden den Charakter als Baurath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Karl Heinrich Moritz an dem Königlichen Friedrich Wilhelms⸗-Gymnasium zu Posen ist das Prädikat „Professor“, und

dem ordentlichen Lehrer Kotlinski am Gymnasium zu Ostrowo der Titel „Oberlehrer“ verliehen worden.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 5. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen, der , , n, vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 2 vom 22. Dezember 1878 der im Verlage von 5 Kistemaeckers in Brüssel erscheinenden periodischen Bruck⸗

chrift: „Die Laterne“ von Carl Hirsch, nach 8. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin, den 23. Dezember 1878. Königliches Polizei⸗Präfidium. von Madai.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Mel⸗ dungen sowie die Vorträge der Generale von Stosch und

von Albedyll entgegen und machten Mittags eine Spazierfahrt.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗König in besuchte

gestern die Ausstellung der Transparent⸗Gemälde im Aka⸗ K

ie Weihnachtsbescheerung für den Königlichen Hof und

ndet heute, wie gewöhnlich, im König⸗

die Königliche Familie lichen Palais 5

„Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing gestern Mittag um 11 Uhr eine Deputation lithauischer Bauern und Mädchen. .

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm heute Vormittag Meldungen entgegen.

S. M. S. „Prinz Adalbert“, an dessen Bord Sich Se. Königliche gh. der Prinz Heinrich befindet, ist, einem Telegramm an Se. Kaiserliche Hoheit den , zufolge, am 22. d. M. in Montevideo eingetroffen. An Bord war Alles wohl.

Die Königliche Universität zu Greifswald . in Veranlassung der glücklichen Genesung und Rück⸗ ehr Sr. Majestät des Kaisers und Königs folgende Adresse an Allerhöchstdenselben erlassen:

In tiefster Ehrsurcht und bewegt von dem innigsten Dank efühle nahen Ew. Maßestät die treugehorsamst unterzeichneten gel nnr und Konzil Allerhöchstihrer Universität Greifswald. Die gnädige Fügung der göttlichen Vorsehung hat Ew. Majestät etreuen Unt rthanen das Glück gewährt, den über Alles ge⸗ iebten Herrscher in neu gekräftigter Gesundheit in ihre Mitte zurückkehren zu sehen: geheilt sind die Wunden, welche die tücktsche Hand des elenden Mörders geschlagen. Aber nicht so schnell kann die schmerzliche Wunde vernarben, welche tief das Herz des Volkes getroffen. Das Gedächtniß der feigen Frevel⸗ thaten mischt neue Bitterkeit in die Freude über Ew. Majestät Ge— nesung: mit Grauen erfaßt uns die Erinnerung an die Möglichkeit, daß finstere Gewalten es wagen durften, den glanzvollen Frieden, der Ew. Majestät Lebensabend verklärt, zu zerstsren. Die erschütternde Wahrnehmung, daß diejenige wissenschaftliche Arbeit, welche, nur den Verstand des Menschen schult, seine Seele nicht zur Sittlichkeit zu erläutern vermag, sie wird und soll den Universitäten eine unvergeß— bare Mahnung sein zu tieferer Erfassung der ihnen zugewiesenen ö. Das geloben Ew. Majestät treu gehormsamste Rektor und onzil.

Greifswald, am 5. Dezember 1878.

Darauf haben Se. Majestät mit folgendem Erlaß vom 18. d. M. geantwortet:

Mit Befriedigung habe Ich die Mir vom Rektor und Konzil der Universität Greifswald am 5. d. M. zu Meiner Genesung und Rückkehr nach Berlin gewidmete Adresse entgegengenommen. Für Ihre Theilnahme dankend, hat Mir Ihre Auffassung zu hoher Be⸗ friedigung gereicht, aus der Wahrnehmung, daß die wissenschaftliche Bildung des Verstandes allein nicht die sittliche Läuterung des Menschen zur Folge Habe, Veranlassung zu 1 die Aufgabe der Universität tiefer zu fasser. Voll Vertrauend auf Ihr hierauf ge⸗ richtetes Streben, kann Ich nur wünschen, daß die darin liegende Erkenntniß sich zum Gemeingut aller Kreise wissenschaftlicher Thätig⸗ keit gestalten möge. Dann wird Ihre Mahnung sich zu einem wirk⸗ samen Mittel erweitern, die Nation wieder zu einer Denk⸗ und Empfindungsweise zu erheben, welche allein den würdigen Ausgleich für manche in unseren Tagen nur allzu offen hervortretende verderb⸗ liche Irrung gewähren kann.

Berlin, den 18. Dezember 1878.

Wilhelm.

Der Bundesrath hielt gestern eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Ministers Hofmann.

Der Vorsitzende theilte zunächst mit, daß der Bevollmäch⸗

tigte zum Bundesrath, Königlich sächsische außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister von Nostitz⸗Wallwitz auf seinen Wunsch von dem Amte eines Mitgliedes des Kaiserlichen Disziplinarhofs entbunden worden ist. Die Wahl eines anderen Mitglieds soll in einer der nächsten Sitzungen stattfinden. Eine weitere Mittheilung des Vorsitzenden, be⸗ treffend die Bauarbeiten am Gotthardtunnel, wurde von der Versammlung zur Kenntniß genommen. Den ersten Gegen⸗ stand der Tagesordnung bildete ein Schreiben des Herrn Reichskanzlers, betreffend die Revision des Zolltarifs. Die Beschlußfassung wurde bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt. Sodann wurde, nach Berichterstattung Seitens der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, dem zu Berlin am 16. Dezember d. J. unterzeichneten Han⸗ delsvertrage mit Oesterreich-Ungarn die Zustimmung ertheilt.

Endlich erfolgte die Vorlegung mehrerer an den Bundes⸗ rath gerichteter Eingaben, darunter a. eine Eingabe von F. E. Schacht C Co. zu Lübeck, betreffend die Zollbehandlung der Piassavawaaren, und b. eine Eingabe der Handelskammer zu Frankfurt a. M., betreffend die Zolltarifirung von mit Kalkwasser behandelten Schaffellen, welche der Behufs Revision des Zolltarifs einzusetzenden Kommission überwiesen wurden.

Nach der vom Reichs⸗Eisenbahnamt in der Ersten Beilage veröffentlichten Uebersicht der Betriebs⸗ Ergebnisse deutscher Eisen bahnen exkl. Bayerns im Monat November d. J. stellt sich auf den 895 Bah⸗ nen, welche in dem Zeitraume vom 1. Januar 1877 bis Ende November d. J. im Betriebe waren und zum Vergleich gezogen werden können:

die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im Monat Novem⸗ ber d. J. bei 37 Bahnen 4136 Proz. der en, . höher und bei 52 Bahnen 58,4 Proz der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monat des Vorjahres; die Einnahme pro Kilometer im Monat November d. J. bei 33 Bahnen 37,1 Proz. der Gesammtzahl höher, bei 56 Bahnen 62, 9 Proz. der Gesammtzahl (darunter 12 Bahnen mit vermehrter Be⸗ triebslänge) geringer als in demselben Monat des Vorjahres; die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis Ende November d. J. bei 40 Bahnen 44,9 Proz. der Gesammtzahl höher und bei 49 Bahnen 55,1 Proz. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres; die Einnahme pro Kilometer bis Ende November d. J. bei 34 Bahnen 38,2 Proz. der Gesammtzahl höher, bei 55 Bahnen 61,8 Proz.

der Gesammtzahl (darunter 14 Bahnen mit vermehrter Be⸗= , ingen als in demselben Zeitraum des Vor— r ei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat nen betrug Ende November d., J. das gesammte konzessionirte Anlagelapital 1 242 369 809 66 (408 495 909 S6. Stamm aktien, 44 595 990 1 Prioritäts⸗-Stammaktien und 789 278960. Prioritäts⸗ Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken für welche dieses Kapital bestimmt ist, 4493,59 km, so daß auf je 1 km 276 537 6 entfallen. Bei den unter Privat verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende November d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 3 0ßö5 693 5o M . ö31 608 M Stammaktien, 331 59 250 M Prioritäts- tammaktien und 1627 469 649 MM, Prioritäts Ohligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapital . ist, 11 891,71 km, so daß auf je 1 em 256 966 ommen.

Der General der Kavallerie von Tümpling, kom— mandirender General des VI. Armee⸗Corps, hat sich nach Breslau zurückbegeben.

Der General⸗Lieutenant Graf von Branden burg II., General Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, hat sich nach Domanze in Schlesien begeben.

Bayern. Der „Allg. Ztg.“ wird geschrieben; „Die dies⸗ r gen Sessionen der bayerischen Kreisvertretungen er Landräthe, waren alle von einer stillschweigend an— genommenen Parole, dem Vorsatz möglichster Sparsamkeit, beherrscht. Der anderwärts ausgesprochene Grundsatz: „Lang- sames Tempo in der Gesetzgebung“ ist von den Landräthen praktisch übersetzt worden in: „Langsames Tempo im Geld— ausgeben“ und folgerichtin: in der Zustimmung zu Neu— organisationen, welche Geld kosten. Die Prozente der Kreit⸗ umlagen für 1879 sind nach den Landrathsbeschlüssen fast alle niedriger als die des gegenwärtigen Jahres und zum Theil erheblich niedriger, als sie sich nach den Regierunge— vorlagen gestellt haben würden. Sie betragen: in Oberbayern 25 Prozent gegen 27,1 Prozent im Jahre 1878, in Niederbayern 26 gegen 28,5, in der Oberpfal; 22,5 gegen 22,7, in Oberfranken 28,8 gegen 2833, in Mittelfranken 32 gegen 33 (in Unterfranken , in Schwaben 25 gegen 261, in der Pfalz 41,2. Die Differenz wäre vielleicht noch größer, wenn nicht durch Gesetz und durch die Konsequenz früherer Beschlüsse den Kreisvertretungen ziemlich enge Grenzen für die Ausgabenverweigerung gezogen wären. Angesichts der gegenwärtigen wirthschaftlichen Lage der landwirthschaftlichen und gewerblichen Bevölkerung ist den Landräthen die Neigung zur Sparsamkeit und insbesondere die Meinung, daß auf dem Gebiete der Volksschule allmählich das Niveau der billiger— weise zu stellenden finanziellen Ansprüche erreicht sei, nicht zu

verübeln.

HBessen. Darmstadt, 23. Dezember. Die „Darmst. 3.“ veröffentlicht folgenden vom 21. Dezember datirten, an den Minister von Starck gerichteten Erlaß des Großherzogs:

„In den schweren Prüfungstagen der letzten Zeit sind mir aus dem ganzen Lande, von Gemeinden, von Korpo— rationen und von Einzelnen so zahlreiche Beweise loyaler und inniger Theilnahme zugekommen, daß es unmöglich ist, Allen und Jedem meinen besonderen Dank auszusprechen. Ich beauftrage Sie darum, durch Veröffentlichung dieses meines Erlasses zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, wie diese vielen Beweise aufrichtigen Mitgefühls und das Bewußlsein mit meinem Volke in schwerem Leide durch gemeinsamen Schmerz doppelt verbunden zu sein, mir den besten Trost in meinem Unglücke gewähren und wie ich Allen dafür herzlichst danke.“

Oldenburg. Oldenburg, 21. Dezember. Der Land⸗ tag ist gestern vertagt worden und wird am 4. Februar . 9 zu einer dreiwöchigen Nachsession wieder zusammen⸗ reten.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Dezember. (W. T. B. Das Herrenhaus verwies die Vorlagen betreffs des deutschen und italienischen Handelsvertrages an eine Kommission und nahm die Indemnitätsvorlage für das erste Quartal 1879 ohne weitere Debatte an.

Die „Politische Korrespondenz“ bemerkt zu der Nach— richt von der bevorstehenden Regelung der Frage betreffs Novibazars, daß noch immer einige Vorsicht bezüglich der⸗ selben geboten erscheine. Aus Konstantinopel vom 22. d. M. wird der „Polit. Korresp.“ unter Vorbehalt ge⸗ meldet, Oesterreich Ungarn habe sich bereit erklärt, die geist— liche Autorität des ökumenischen Patriarchen in Kon⸗ stantinopel über die griechische nichtunirte Bevölkerung Bos⸗ niens und der Herzegowina anzuerkennen. Die albanesische Liga in Skutari hat beschlossen, die Vereinigung mit Ita⸗ lien zu verlangen, falls die Pforte die Abtretung albanesischer Gebietstheile nicht verhindern kann.

Schweiz. Basel, 23. Dezember. (W. T. B.) Wie der „Schweizer Volksfreund“ meldet, ist der Bundesrath Oberst Scherer heute gestorben.

Belgien. Brüssel, 21. Dezember. (C. Ztg.) Die Repräsentantenkammer hat gestern nach langer und lebhafter Debatte das Gesetz über das Armeekontingent mit 68 gegen 47 und 3 neutralen Stimmen angenommen. Die Abstimmung ergab das bemerkenswerthe Resultat, daß auf beiden Seiten, bei den Liberalen sowohl wie bei den Ka⸗ tholiken, sich Gegner des Gesetzentwurfs befanden, theoretische Gegner des obligatorischen Militärdienstes überhaupt oder doch Gegner des herrschenden Systems der Konskription. Da die Annahme oder Verwerfung des , aber eine Partei⸗ frage war, so stimmten die liberalen Gegner des Gesetzes dennoch dafür. Hr. Couvreur erklärte diese Haltung der Linken, wofür der Minister des Auswärtigen ihm seinen Dank aussprach und zugleich sagte, daß die . bestrebt sein werde, die Uebelstände der Konskription abzustellen.

Großbritannien und Irland. London, s. De⸗ zember. (G. C.) Das Ergebniß der Debatte über die Kosten⸗ beschaffung für den afghanischen Krieg war, daß die Regierung einen verhältnißmäßig noch größeren Sieg davon⸗ trug, als es bei der Abstimmung über das Wyhitbreadsche . der Fall war. Un der gestrigen Abstim—= mung betheiligten sich etwa 190 Mitglieder weniger als an der letzterwähnten, und dennoch betrug damals die Stimmenzahl⸗ differenz nur 191 gegen 110 von gestern. „Die der Regierung durch diese Abstimmung zu Theil gewordene Unterstützung“

bemerkt die „Times“ hierzu „darf nur als eine vorläufige betrachtet werden und verhindert in keiner Weise das Haus, hiernach die zweckmäßige Vertheilung der Kosten des gegenwärtigen Krieges zwischen England und

dien vorzunehmen, Aber gegenwärtig kommt sie auf ein

ertrauensvotum hinaus und giebt der Regierung die gesetz⸗ siche Befugniß, die laufenden Ausgaben des Krieges aus den vorhandenen Baarüherschüssen des indischen Schatzes zu bestreiten. Diese hier erwähnten Baarüberschüsse, auf welche die Regierungsvertreter im Laufe der Debatten Bezug nah⸗ men, ergeben sich, einer indischen Depesche zufolge, derart: Im März 1878 durch die Regierung Indiens veranlagter Ueberschuß 2156 099 Pfd. St.: davon gehen ab in Folge des Zurückbleibens verfchiedener Einnahmequellen hinter der Veranlagung 1930 000 Pfd. St. Hinzuzu⸗ rechnen sind in Folge der Mehreinnahmen, . aus dem Dpium⸗Monopol 1315 900 Pfd. St., bleiben abzuziehen 615 000 Pfd. Sterl., also Ueberschuß nach jetziger Schätzung 16541 090 Pfd. Sterl. Die Kosten des afghanischen Krieges bis zum Schlusse des Finanzjahres (einschließlich der Auslagen in England) werden aber ö auf 1 200 000 Pfd. Sterl. geschätzt, wovon 269 900 Pfd. Sterl. in dem Budget von 1879,80 verrechnet werden sollen, so daß also für das Jahr 1878/79 noch M0 0090 Pfd. Sterl. zu bestreiten übrig blieben. Werden diese von obigen 1 541 000 Pfd. Sterl. abgezogen, so bleiben als Ueber⸗ jut des Jahres 1878779 noch 601 905 Pfd. Sterl. Aus diesen

ngaben konstatirt die „Times“ mit Befriedigung, daß ohne Nachtheil die vorläufigen Auslagen für den Krieg durch die indischen Finanzen getragen werden können. Die weitere Frage der endgültigen Kostenaufbringung will das Blatt nicht durch das gestrige Votum präjudizirt wissen. Es kann sich weder mit der Forderung der Liberalen, England allein für die Kosten aufkommen zu lassen, befreunden, noch möchte es sie ausschließlich den indischen Steuerzahlern aufbürden, da der Krieg . Indien eben so gut wie England an⸗ geht“. Indeß nimmt das Blatt doch des Schatzkanzlers Argument an, daß die Vertheilung von dem schließlichen Charakter des Krieges abhängen müsse. „Aber das allgemeine Gefühl des Landes wird sein, daß Indien ein Anrecht auf unseren Beistand hat.“

24. Dezember. (W. T. B.) Wie es heißt, wird der Herzog von Edinburgh demnächst zum Contre⸗Admiral befördert werden. Die „Times“ meldet aus Lahore, von

estern, von den Häuptlingen des Gilzaistammes sei Jacu b an zum Emir proklamirt worden. Den „Daily News“ wird aus Jellalabad, vom 20. d. M., berichtet, Major Cavagnari habe einen wichtigen Brief vom Emir Schir Ali erhalten, über den Inhalt desselben sei aber Näheres noch nicht bekannt.

Kalkutta, 21. Dezember. (W. T. B.) Offiziell. General Roberts ist gestern nach Kurum zurückgekehrt. Aus Jellalabad wird unter dem 20. Dezember offiziell gemeldet: Jellalabad ist heute von den englischen Truppen besetzt worden. Die Einwohner nahmen die Truppen freund⸗ lich auf. Hier ist Alles ruhig, während in dem Lande über Jellalabad hinaus und in Kabul Anarchie herrscht.

Frankreich. Paris, 21. Dezember. Die bonapartistische Partei hat wiederum einen Verlust zu beklagen: Graf Cam⸗ qacérsäs, Neffe des Fürsten Erzkanzlers Napoleons J. und Schwiegersohn des Marschalls Davoust, ist gestern im Alter von 790 Jahren in seinem in der Nue Saint Dominique ge⸗ legenen Hotel gestorben.

23. Dezember. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ meint, daß dem von mehreren Journalen erwähnten Gerüchte, der Finanz⸗Minister Léon Say wolle seine Entlassung ver⸗ langen, um den Posten des Gouverneurs der Bank von Frankreich zu übernehmen, keine ernstliche Bedeutung beizu⸗ egen sei. Man glaube, daß Calmon Gouverneur der Bank werden würde.

Spanien. Madrid, 21. Dezember. (Ag. Hav.) Die Cortes werden wahrscheinlich nach dem Weihnachisfeste ihre Sitzungen wieder aufnehmen. Heute Vormittag hat die Beerdigung des Kaiserlich russischen Gesandten stattgefunden. Derselben wohnten die Minister, die Unter⸗ Staatssekretäre, die Ministerial⸗Direktoren, der Oberstkämmerer, der Kabinets-Sekretär Sr. Majestät des Königs und zahl⸗ reiche Personen von Rang und Ansehen bei.

Italien. Rom, 24. Dezember. (W. T. B.) Graf Corti hat sich gestern Abend auf seinen Posten nach Kon⸗ stantinopel zurückbegeben.

Türkei. Konstantinopel, 23. Dezember. (W. T. B.) Savfet Pascha wird sich, wie verlautet, demnächst als Bot⸗ schafter nach Paris begeben.

Rumänien. Bukarest, 23. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirten kammer beschloß einstimmig, anläßlich des Ablebens der Großherzogin Alice von Hessen eine Beileids⸗ adresse an die Königin Victoria von England zu richten. Die Regierung hat mit der Tabaks-Monopol-Gesell schaft vorbehaltlich der Genehmigung der Kammern einen neuen Vertrag abgeschlossen.

Serbien. Belgrad, 23. Dezember. (W. T. B.) Der Finanz-Minister hat die Aufnahme einer Anleihe von 24 Millionen Francs in Vorschlag gebracht.

Amerika. In der Jahresbotschaft des Präsi⸗ denten R. B. Hayes heißt es, der „Wes. Ztg.“ zufolge, über die Finanzlage: .

Der Bericht des Finanz⸗Ministers liefert eine detaillirte Darstellung der Thätigkeit seines Departements und des Zu⸗ standes unferer Finanzen. ;

Die gewöhnlichen Revenuen von allen Quellen während des am 30. Juli 18758 beendeten Fiskaljahres betrugen 257 763 878 Doll. 70 Ets, die laufenden Ausgaben für die⸗ selbe Periode 236 964 326 Doll. 86 Cts., so daß für das ö. eine Surplusrevenue von 20799 5651 Doll. 90 Cts. ver⸗

eibt.

Die thatsächlichen und veranschlagten Einnahmen für das laufende, am 30. Juni, 1879 endende Fiskaljahr waren solgende: Wirkliche Einnahme für das erste Quartal, am 1. Juli 1878 beginnend, 73 389 743 Doll. 43 Cts,. Veranschlagte Einnahmen für die übrigen drei Quartale des Jahres 191 110 266 Doll. 57 Ct. Gesammtbetrag der Einnahmen ür das laufende Fiskaljahr 264 500 000 Doll. Die Ausgaben für dieselbe Periode werden sein; sür das am 1. Juli 1878 begonnene Quartal 73 344 573 Doll. 7 Ets. und für die übrigen drei Quartale des Jahres 165 765 126 Doll. 3 Cts. ; die Gesammt⸗ ausgaben belaufen sich demnach auf 240 100 060 Doll., und werden, dem Voranschlag zufolge, im laufenden, am 30. Juni

war 720 644 739 Doll. 61 Cts., was einen Ue

1879 endenden Fiskaljahre die Surplusrevenuen sich auf 24409 000 Doll. belaufen. Die im Einklange mit den be⸗ stehenden Gesetzen veranschlagten Gesammteinnahmen während des nächsten Fiskaljahres, das am 30. Juni 18580 endet, wer⸗ den 261 500 000 Doll. betragen und die veranschlagten laufen⸗ den Ausgaben für dieselbe Periode sich auf 2365 320 412 Doll. 68 Cts. belaufen, so daß nach dem Voranschlage für jenes Jahr ein Ueberschuß von 28 175 587 Doll. 33 Cts. ver⸗ bleiben dürfte.

In vorstehenden Angaben der wirklichen und veran⸗ schlagten Ausgaben ist kein Betrag für den Amortisations⸗ fonds vorgesehen, der durch das ill., vom 25. Februar 1862 verordnet ist. Dieses verlangt, daß ein Procent der Ge⸗ sammtschuld der Vereinigten Staaten innerhalb eines jeden Fiskaljahres durch Kauf erworben oder bezahlt und als Tilgungsfonds zurückgelegt werden soll. Man hat in⸗ dessen im Wesentlichen den Bestimmungen des Gesetzes Genüge geleistet. Nach dem Wortlaut hätte die öffentliche Schuld zwischen 1862 und dem Schlusse des letzten Fiskal⸗ jahres um 518 361 806 Doll. 28 Cts. reduzirt werden sollen; die wirkliche Reduktion der emittirten Schuld in 4e. Periode

erschuß von 202 282 933 Doll. 33 Cts. über die durch das- Amortisations⸗ fondsgesetz erforderliche Reduktion ergiebt. Der Betrag der öffentlichen Schuld, nach Abzug des am 1. November 1878 im Schatze befindlichen Kassenbestandes war 2 024 200 083 Doll. 18 Cts,. eine Reduktion von 23 150 517 Doll. 39 Cts. binnen Jahresfrist.

Der Fortschritt, der im letzten Jahre in der Refundirung der Schuld zu geringerem Zinsfuße gemacht wurde, ist sehr befriedigend. Der Betrag der vierprozentigen Obligationen, die während des laufenden Jahres vor dem 23. November 1878 verkauft wurden, ist 100 376 909 Doll, und von sechsprozentigen Obligationen, bekannt als Fünf⸗Zwanziger, ist bereits ein gleicher Betrag eingelöst worden, oder wird eingelöst werden, sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Es war Politik des Departe⸗ ments, die vierprozentigen Obligationen in den leichten Be⸗ reich eines jeden Bürgers zu bringen, der seine Ersparnisse darin anzulegen wünscht. Der Finanz-Minister empfiehlt, daß das Gesetz so modifizirt werde, daß kleine Summen an—⸗ gelegt werden können, und daß durch die Postämter oder andere Agenten der Regierung in allen Theilen des Lan⸗ des für solche Kapitalanlagen die größtmöglichen Facilitäten gegeben werden mögen.

Die Ausprägung von Gold betrug während des letzten Fiskaljahres 52 798 0865 Doll. Die Prägung von Silber⸗ dollars, nach dem Gesetze vom 28. Februar 1878, belief sich am 23. November 1878 auf 19 814 550 Doll., von welchem Betrage 4984947 Doll. in Cirkulation sind, während der ö. . 14 829 603 Doll. sich noch im Besitze der Regierung

efindet.

Mit unveränderten Ansichten in Bezug auf das Gesetz, unter welchem die Prägung des Silbers geschieht, war doch der Finanz-Minister bemüht, das Gesetz getreulich zu voll⸗ . und der Maßregel Gelegenheit zu geben, sich zu er⸗ proben.

In dem gegenwärtigen Finanzzustande des Landes glaube ich, daß die Wohlfahrt der legitimen Geschäfte und der In⸗ dustriezweige jeder Art am besten gefördert werden kann, indem man sich aller Versuche enthält, radikale Aenderungen in der bestehenden Finanzgesetzgebung zu machen. Mit dem Bewußt⸗ sein, daß während des kommenden Jahres die Geschäfte des Lan⸗ des durch keine Regierungseingriffe in die Gesetze, durch welche dieselben affizirt würden, gestört werden, dürfen wir zuversichtlich erwarten, daß die Wiederaufnahme der Baarzahlung, die zur vorbestimmten Zeit vor sich gehen wird, erfolgreich sein und ohne Mühe aufrecht erhalten werden wird, sowie daß ihr eine gesunde und dauernde Wiederbelebung der Geschäftsprosperität folgen wird.

Man gebe dem heilenden Einflusse der Zeit, der unserem Volke innewohnenden Energie und den unbegrenzten Ressourcen unseres Landes eine gute Gelegenheit, und es wird alsdann sicherlich darauf die Erlösung aus unseren gegenwärtigen Diffi⸗ kultäten folgen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Kalender, den die H. S. Hermannsche Buch- und Steindruckerei ihren Geschäftsfreunden zusandte, zeichnet sich auch in diesem Jahre wieder durch zweckmäßige Einrichtung und elegante Ausstattung aus. Der Druck ist kunstboll in vier Farben auf reichem Goldgrund ausgeführt; Raum für Notizen, sowie Porto⸗ und De⸗ peschentarife, Maß und Münzvergleichungstabellen ze. erhöhen die Brauchbarkeit des Kalenders.

London, 21. Dezember. (G. C.) Zum Konservator der Handschriften des Britischen Museums ist Mr. E. M. Thompson ernannt worden.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

München. 20. Dezember. Der „Leipz. Ztg.“ wird geschrieben: Das Generxalcomits des landwirthschaftlichen Vereins in Bayern hat den Beschluß gefaßt, bei der Deutschen Molkerei⸗ Austellung in Berlin“, welche in den Tagen vom 20. bis 25. März k. Is. stattfinden soll, sich zu betheiligen, und das Staats— Ministerium des Innern hat zur Bestreitung der Kosten einen Bei⸗ trag aus den Centralfonds für Kultur bewilligt. Es wird eine Kollektiv ⸗Ausstellung bayerischer Molkerei⸗Produkter veranstaltet werden und Bayern voraussichtlich auf der Berliner Ausstellung in ehrenvoller und würdiger Weise vertreten sein.

Der Passus der Jahresbotschaft des Präsidenten der Vereinigten Stgaten, R. B. Hayes, über die Agri— kulturentwickelung lautet nach der, Wes. Ztg. wie folgt:

Seit Organisirung der Bundesregierung wurde die Wichtigkeit zur Steigerung unserer landwirthschaftlichen Produktion durch . mög⸗ lichen Mittel zu ermuthigen, anerkannt und die Aufmerksamkeit des Kongresses und des Volkes darauf als das sicherste und rascheste Mittel zur Vermehrung unseres wirklichen und dauernden Wohl⸗ standes gelenkt.

Die Worte Washingtons in . achten Jahresbotschaft sind jetzt ebenso anwendbar wie damals: „Es kann nicht bezweifelt werden, daß sowohl mit Rücksicht auf das individuelle, als ö. das nationale Wohl Ackerbau in erster Linie von Bedeutung ist. In dem Maße, in welchem Nationen in Hinsicht au Bevölkerung und andere Um stände ihrer Reife fortschreiten, wird die Wahrheit dessen immer klarer und die Pflege des Bodens wird mehr und mehr ein Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit. Institutionen zur Beför⸗ derung derselben tauchen auf, von öffentlichen Mitteln unterstützt und welchem Zwecke können diese entsprechender zuge⸗ wendet werden? Unter den Mitteln, welche zu diesem Zwecke ange⸗ wendet wurden, hatte keines größeren Erfolg, als die Einführung von Kommissionen, aus geeigneten Personen zusammengesetzt, welche mit dem Sammeln und der Verbreitung von Informationen betraut und ermächtigt sind, mittelst Prämien und Geldhülfe im Kleinen den Sinn für Entdeckungen und Verbesserungen zu ermuthigen und zu

unterstützen. Diese Einrichtung trägt in doppelter Weise zur Zu nahme von Verbesserungen bei, indem sie zu Unternehmungen und Versuchen anregt, die Refultate der Tüchtigleit und der Beobachtungen der Einzelnen nach einem . Mittelpunkte leitet und sie von da über die ganze Nation verbreitet. Grfahrung hat gelehrt, daß dies nur geringe Kosten verursachende Mittel von fehr bedeu⸗ tendem nationalen Vortheile ist.“

Das bedeutende Ueherwiegen der landwirthschaftlichen Interessen über alle anderen Interessen der Vereinigten Staaten berechtigt erstere zu der von Wa shington geforderten Berücksichtigung. Etwa die . der Bevölkerung der Vereinigten Staaten heschäftigt sich mit

andwirthschaft. Der Werth der landwirthschaftlichen Produkte, der Vereinigten Staaten für das Jahr 1873 wird auf dreitausend Millio- nen Dollars geschätzt. Der Export von landwirthschaftlichen Pro⸗ dukten für das Jahr 1877 hatte, wie aus den Berichten des statisti⸗ schen Bureaus hervorgeht, einen Werth von 524 Millionen Dollars. Die große Ausdehnung unseres Landes mit seinen Verschiedenheiten in der Bodenbeschaffenheit und dem Klima, setzt uns in die Lage, innerhalb unserer Grenzen und durch unsere Arbeit nicht allein das Unentbehrliche, sondern auch das meiste des dem Lurus Dienenden, welches in eivilisirten Ländern gebraucht wird, zu erzeugen. Aber trotz unserer Vortheile in Bezug auf Boden, Klima und Verbin⸗ dungen im Innern zeigt es sich doch aus den statistischen Angaben in dem Berichte des Kommissärs für Landwirthschaft, daß wir jährlich aus fremden Ländern landwirthschaftliche Produkte in: Werthe von vielen Millionen Dollars importiren, welche in unserem eigenen Lande erzeugt werden könnten.

Im Verlaufe der weiter entwickelten Landwirthschaft tauchen zahlreiche Probleme auf, welche nur durch Experimente gelöst werden können, die oft kostspielig, manchmal fruchtlos sind, über die Mittel der Einzelnen hinausgehen und eine gerechte uad angemessene Last für die ganze Nation zum Vortheile der Nation sind.

Es ist namentlich in Zeiten des Niederliegens und der Unsicher⸗ heit in anderen geschäftlichen Unternehmungen klug gehandelt, durch alle geeigneten und gesetzlichen Mittel zur Benutzung und Bebauung des Bodens zu ermuthigen.

Die Bemühungen des Departements für Landwirthschaft, alte landwirthschaftliche Unternehmungen zu beleben und zu neuen anzu⸗ regen, die Qualität unserer Produkte zu verbessern und die Quantität derselben zu vermehren, den Werth aller Kulturmethoden fest⸗ zustellen oder die Wichtigkeit neuer darzuthun, sind unserer sorgfältigen und wohlwollenden Aufmerksamkeit würdig und sollten durch derartige Verwilligungen von Geld und Erweiterung aller Facilitäten, wie sie durch die ef gen günstigen Bedingungen für das Wachsen und die rasche Entwickelung geboten erscheinen, Unter⸗ stützung finden.

Im Verlage von Wiegandt, Hempel K Parey hierselbst er⸗ schien sooeben der Jahresbericht über die Fortfchritte im landwirbschaftlichen Maschinenwesen. Vierter Jahrgang; im Auftrage des Vorstandes der Prüfungsstation für landwirth⸗ schaftliche Maschinen und Geräthe zu Halle a. S., verfaßt von Dr. Albert Wüst, a. 5. Professor an der Universität zu Halle und technischem Kommissionsmiigliede der Prüfungsstation Mit 116 Abbildungen und einem Anhang: Bezugsque senverzeichniß land⸗ wirthschaftlicher Maschinen und Geräthe. Preis 5M In der Dar⸗ stellungsweise weicht der vierte Jahresbericht nicht von den früheren Jahrgängen ab. Die Beschreibungen sind kurz und objektiv gehalten, alle rein technischen Details, welche den Landwirth nicht interessiren, sind weggelassen. Auf Erlangung und gedrängte Mittheilung von Erfahrungsresultaten hat der Verfasser die größte Sorg⸗ falt verwendet, und die in dem Buche enthaltenen Zahlen⸗ resultate sind möglichst zuverlässig. Der Inhalt ist folgender: 1) Einleitung. 2) Kraftmaschinen (Göpel, Tretwerk, Dampf⸗ maschinen, Windräder 2c. 3) Maschinen ünd Geräthe zur Boden bearbeitung, zur . und zur Pflege der Pflanjen (Dampf⸗ pflüge, Säe⸗, Drill · Dibbelmaschinen, Hackmaschinen z. 4) Ernte⸗ maschinen (Getreide⸗Mähemaschinen, Kartoffelerutemaschlnen ꝛe. 5) Dresch⸗ und Reinigungsmaschinen (Göpel⸗, Dampf⸗Dresch⸗ maschinen, Samenreinigungsmaschinen 27 6) Futterbereit ings⸗ maschinen (Schrootmühlen, Häckselmaschinen 2c. ). 7) Molkerei⸗ maschinen (Butterfässer, Milchkühler ꝛc.). 8) Maschinen und Geräthe zur Ortsveränderung (Eisenbahnen, Wagen ꝛc.). 9) Be⸗ richte der Halleschen Maschinenprüfungsstation über die im Jahre 1877 geprüften Maschinen. 19) Patente. 11) Literatur. 12) Bezugs⸗ quellenverzeichniß für landwirthschaftliche Geräthe.

Gewerbe und Fandel.

Nach einer Verordnung des Britischen Geheimen Raths vom 17. Dezember d. J. ist, und zwar vom 1. Januar k. J. ab, die Einfuhr von Rindvieh aus Deutschland und Belgien nach Großbritannien verboten.

Ebenso ist die Einfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen, welche sich gleichzeitig mit aus Deutschland oder Belgien stammendem Rindvieh an Bord eines und desselben Schiffes befinden oder be⸗ funden haben, von dem gedachten Zeitpunkte ab untersagt.

Die Dauer der Quarantäne welcher die von der marok⸗ kanischen Küste kommenden Schiffe sich in Gibraltar zu unte werfen haben, ist, wie von dorther verlautet., nachdem sie vor einiger Zeit von dreißig auf einundzwanzig Tage herabgesetzt war), nunmehr auf drei Tage beschränkt worden.

Der Geschäftsbericht der Pil sen⸗Priesener Eisenbahn für das Betriebsjahr 1877 konstatirt, daß der Gesammtverkehr im Jahre 1877 eine nennenswerthe Steigerung erfahren hat. Die Ein⸗ nahmen betrugen 830 558 Fl. gegen 763 542 Fl. im Jahre 1876; die Kosten der allgemeinen Verwaltung beziffern sich mit 51 223 Fl. gegen 34393 Fl. im Vorjahre. Die Gesammtausgaben erreichten 637 416 Fl, so daß sich ein Betriebsüberschuß von 197 465 Fl. er⸗ giebt. Auf der Nebenlinie wurde ein Betriebsüberschuß ver 9451 Fl. erzielt. Der Haupt⸗Rechnungsabschluß der ,, zeigt unter Aktiven: Baukonto 23,32 Mill. Gulden, Kassen konto 37 378 Fl., Matcrialvorräthe O,. 7 Mill. Gulden, Debitoren 9, 41 Mill. Gulden, Salvo per 31. Dezember 1877 276 Mill. Gulden, nter Passiven: Aktienkapital 9 Mill. Gulden, Prioritätenkonto 13,5 Mill. Gulden, , 3.30 Mill. Gulden, Agioreserve 0, 15 Mill. Gulden, Hinsenzahlungs⸗Konto 94 893 Fl, diverse Kreditoren O28 Mill. Gulden, Erträgnißkonto 22 175 Fl, Summe der Aktiven und Pas⸗ siven 26 970 678 Fl.

Der Cours für die jetzt hier in Silber zahlbaren Coupons Oest rreichischer Eisenbahnpapiere ist gestern auf 172,50 4 für 190 Fl. Oester. Silber herabgesetzt worden.

Dresden, 21. Dezember. Wie das „Dresd. Journ.“ erfährt, sind von der 5oscigen Prioritätsankeihe der vormaligen Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie vom 1. März 18667 15. Nov. 1869 in Folge der Bekanntmachung des Landtags⸗ Ausschusses zur Verwaltung der Staatsschulden innerhalb der dazu bestimmten Frist 4011 300 M. durch Abstempelung in 40ige Staatespapiere umgewandelt worden. Es sind mithin, da der noch nicht ausgelooste Betrag der gedachten Anleihe sich auf 5 880 0090 A belief, von derselben reichlich 68 o/o zur Umwandlung gelangt.

Ueber die Ergebnisse der Bierbesteuer ang im Groß⸗ herzogthum Hessen im Jabre 1877 78 bemerkt ein Be⸗ richt der Großherzoglichen Centralstelle für die Landezstatistik, daß in Folge der Fortdauer der Geschäftslosigkeit und des in Fol ze dessen herrschenden Geldmangels der Brauereibetrieb im abgelaufenen Jahre 187778 eine nennengswerthe Steigerung nicht erfahren habe. Wenn sich auch bei einer nhl Brauereien eine Zunahme des Malz verbrauches ergeben habe, so seien wieder andere und nament- lich die kleineren Brauereien in ihrem Betrlebe zurück een, was hauptsächlich darauf beruahe, Ee die größeren

iablissements durch verbesserte Betriebzeinrichtungen und durch das denselben zu Gebote stehende größere Kapital den kleineren Brauern die Konkurrenz fast unmöglich machten. Dem Bierkonsum

) S. Reichs ⸗Anzeiger vom 3. d. M.