1878 / 305 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

. .

(Centr. Bl. f. d. abzuändern:

März, Juni, September und Dezember jeden

(Kreis⸗Physikus, Kreisarzt u. s. w.)

und ö.

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

fe für das NHierteljahr.

de n m de. für den Naum einer Uruckzeile 80 9

*

*

M 305.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts⸗Rath Klose zu Gleiwitz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Wallmeister Haeselich zu Magdeburg den n, Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Seconde⸗Lieutenant Wilhelmy im 3. Hessischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 83, kommandirt zur Kriegs⸗Akademie, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern; dem Schullehrer Goldbach zu Groß⸗Herrmenau im Kreise Mohrungen und dem Arbeiter Helms zu Karlshütte im Kreise Eckernförde das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Steuermann Herrmann Saatmann zu Wieck a. / d. Dars im ae. Franzburg die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Kaval⸗ lerie, Grafen von der Goltz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verliehenen Ordens Berthold J. von Zähringen zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Von dem Kaiserlichen General⸗Konsul in Konstantinopel ist Herr P. Aslan in Rodosto zum Konsular-Agenten bestellt worden.

Bekanntmachung,

Postpacketverkehr nach Belgien und im Durchgang durch Belgien.

Vom J. Januar 1879 ab sind bei Postpäckereisendungen nach Belgien, ebenso wie bei allen über Belgien geleiteten Packetsendungen nach Frankreich und Großbritannien, zwei gleichlautende, Zolldeklarationen erforderlich. Dieselben müssen, wie bisher, in französischer Sprache abgefaßt sein.

Berlin W., den 17. Dezember 1878.

Kaiserliches General⸗Postamt. Wiebe.

Vom 1. Januar 1879 ab wird bei der Personenpost zwischen Berlin und Gr. Schönebeck das Personengeld nach folgenden ermäßigten

Sätzen erhoben werden: für die Strecke Berlin Franz. Buchholz mit „S. O, 75. Schönerlinde ö

. i ö Schönwalde ö . . ö Basdorf ö ö s . Zerpenschleuse . 2, 50. . 3 . Gr.⸗Schönebeck , „3, 00. Bei Reisen nach und ron Zwischenorten wird die Berechnung

des Personengeldes nach dem allgemein gültigen Satze von 10 * für das Kilometer, jedoch mit der Maßgabe erfolgen, daß als Meist⸗ betrag der für die ganze Strecke bestimmte ermäßigte Satz zur Er⸗ hebung kommen wird.

Nach Einführung der ermäßigten Personengeldsätze wird eine Beiwagengestellung bei der bezeichneten Personenpost nicht mehr stattfinden.

Berlin C., den 26. Dezember 1878.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor Geheime Postrath. Sach ße.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Polizei⸗Assessor Kettner zu Cöln zum Polizei⸗ ,, ferorbenth ichen Prosess en außerordentlichen Professor in der philosophischen . der Universität zu Greifswald, Dr. 6 eifferscheid, zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen.

Min ist erium der geistlichen, Unterricht s⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Ew. (Titel) benachrichtige ich mit Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 21. Dezember 1875 Nr. 6289 M. ergebenst, daß der Bundesrath in seiner Sitzung vom 6. d. M. be⸗ schlossen hat, den 5§. 2 . und 5. 3 Ziffer 2 der Be⸗ kanntmachung des ö eichskanzlers, betreffend die Prüfung der Apothekergehülfen, vom 13. November 1855 eutsche Reich S. 761) folgendermaßen

8. 2 Absatz 1. Die Prüfungen werden in der zweiten Hälfte der Monate . ahres an den von dem Vorsitzenden der im 5. 1 bezeichneten Auffichtsbehörde

festzusetzenden Tagen abgehalten.

§. 3 sifhi 2. 2) Das von dem nächstvorgesetzten Medizinalbeamten estätigte Zeugniß des

wen

r Berlin außer den Host⸗Anstalten auch dir Egpr-=

2 Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. ö

Lehrherrn über die Führung des vehrlings, sowie darüber, daß der letztere die vorschriftsmäßige dreijährige für den

Ih f eines zum Besuche der Universität berechtigenden

eugnisses der Reife, zweijährige Lehrzeit zurückgelegt hat oder doch spätestens mit dem Ablauf des betreffenden Prüfungsmonats zurückgelegt haben wird.

Ew. (Titel) wollen hiernach für die dortige Provinz das Erforderliche verfügen, auch veranlassen, daß der in Rede stehende Beschluß sowie das etwa darauf Verfügte in geeig⸗ neter Weise zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hinsichtlich des unmittelbar bevorstehenden Januar⸗ Prüfungs⸗Termines kann es noch hei der bisherigen Bestim⸗ mung sein Bewenden behalten.

Berlin, den 19. Dezember 1878.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. In Vertretung: Sydow. An die sämmtlichen Herren Ober-Präsidenten.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Regierungs⸗Baumeister L9uis Pescheck in Frank—⸗ furt a. O. ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt und demselben die . Hülfsarbeiterstelle für den Wasserbau bei der Königlichen Regierung zu Potsdam verliehen worden.

Ju stiz⸗Ministerium.

Der Appellationsgerichts⸗Rath, heime i , . Dr.

Rintelen in Arnsberg und der Dber⸗Amtsrichter Wüthmann in Osterode am Harz 6 gestorben.

3

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 18 ad 2 der Kontrol⸗Ordnung vom 28. September 1875 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die verstärkten ErsatzKommissionen behufs der Entscheidung über Gesuche um einstweilige Zurückstellung bei eintretender Mobil⸗ machung der Armee am 31. März 1879 ihre nächste Sitzung halten werden.

Diejenigen in Berlin wohnenden Mannschaften der Reserve, Land⸗ und Seewehr und Ersatzreserve erster Klasse, auf Zurückstellung für das Jahr 1879 Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Angabe ihrer Militär⸗ verhältnisse und der Nummer, unter welcher sie in den Listen des hiesigen Königlichen Bezirkskommandos geführt werden, im . des Monats Januar 13879 beim Militär⸗ Bureau des hiesigen Magistrats anzubringen.

Hierbei wird ausdrücklich bemerkt, daß die bereits früher berücksichtigten Mannschaften ihre Anträge auf weitere Zurückstellung im Bedarfs— falle zu erneuern haben und die nach dem 31. Januar k. J. eingehenden Gesuche nicht berücksichtigt werden.

Nach Abhaltung des Termins am 31. März k. J. werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als be⸗ gründet erachtet worden sind, durch das Intelligenzblatt öffentlich bekannt gemacht werden.

Berlin, den 77. Dezember 1878.

Die Königlichen Ersatzkom missionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Topographische Karte vom Preußischen Staate. Maß tab 1: 100000 der natürlichen Länge. Von dieser Karte sind in diesen Tagen: die Sektionen Nr. 40 Carthaus, Nr. 98 Neustettin und Nr. 142 Bromberg

erschienen, welche in Kupferstich mit illuminirten Kreisgrenzen und Gewässern ausgeführt sind. Genannte Kartenbläͤtter, welche sich auf neue Aufnahmen gründen, enthalten Theile der Kreise Carthaus, Neustadt (Reg. Bezirk Danzig), Lauenburg, Neustettin (Reg. Bezirk Cöslin), Kulm, Schwetz, Thorn, Deutsch⸗Krone (Reg. Bezirk Marien⸗ werder Land und Stadtkreis Bromberg, Schubin und Ingwraz⸗ law (Reg. Bezirk Bromberg). Dieselben repräsentiren eine Fläche von zusammen 50,03 geogr. Qu.⸗Meilen. Nach vorgängiger Bestel⸗ lung können diese Kartenblätter durch jede Buch und Landkarten⸗ handlung zum Preise von einer Mark pro Blatt bezogen werden. Der General⸗Kommissionsdebit ist der Simon Schroppschen Hof. Landkartenhandlung in Berlin übertragen. Berlin, den 27. Dezember 1878. Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Geerz, Oberst und Abtheilungs⸗Chef.

Nachricht für Seefahrer. An der Königlichen Navigationsschule zu Timmel beginnt am 1. Februar 1879 und an der zu Papenburg am 1. März 1879 ein neuer Steuermannskursus. Schulgeld für den ganzen Kursus von etwa 9 monatlicher Dauer 36 MS Die Aufnahme in den Kursus ist

;

welche

1878.

abhängig von dem Ausfall einer Prüfung, worin der Aufzunehmende nachzuweisen hat:

I) Eine leserliche Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit sich mündlich und schriftlich verständlich auszudrücken.

2) Kenntniß der Grundrechnungtarten mt gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit . und Uebung in der Ausziehung der Quadrat- wurzeln.

3) Kenntniß der einfacheren Sätze über die Gleichheit von Win keln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von Dreiecken, Kenntniß der einfacheren Sätze vom Kreise und von den Winkeln im Kreise, Lösen leichter Konstruktions⸗ und Rechnungsaufgaben vermittelst der Lehrsätze.

4) Einige Vorbereitung in der nautischen Geographie, besonders in der mathematischen.

Lehrmittel hat jeder Schüler für etwa 75 MS anzuschaffen.

Die Kuratorien der genannten Schulen werden diese Prüfungs- termine näher bekannt machen. Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, wird zurückgewiesen und kann zu derselben erst nach einem halben Jahre wieder zugelassen werden.

Meldungen zur Theilnahme an diesen Prüfungen nehmen die Kuratorien der genannten Schulen entgegen, werden auch durch die betreffenden Navigationslehrer vermittelt. Nach Beginn des Kursus dürfen während der nächsten 12 Wochen neue Schüler noch auf⸗ genommen werden.

Um nach Ablauf des Kursus zur Steuermannsprüfung zugelassen zu werden, ist erforderlich:

Die Zurücklegung einer auf den Ablauf des 15. Lebeng⸗ jahres folgenden mindestens 33monatlichen Fahrzeit zur See, von welcher mindestens 12 Monate als Vollmatrose auf Segelschiffen der Handelsmarine oder als Obermatrose in der Reichs⸗Kriegsmarine zugebracht sein müssen.

Die Vorschulen an den genannten Orten geben den Seeleuten

Gelegenheit, sich zu dieser Aufnahmeprüfung vorzubereiten, auch bilden sie e fn für kleine Fahrt aus. Eintritt jederzeit, Schulgeld 3 monatlich.

Leer, den 23. Dezember 1878. . Der Königliche Navigationsschul⸗Direktor für die Provinz Hannover. Schreiber.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1818.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der sozialistischen Buchhandlung von Henri Kiste— maeckers zu Brüssel 1878 erschienene . Dru ck⸗ schrift: „Mon ami le sergeant de ville Nazi- Revanche! (Episode de la Commune)“ von Leon Cladel, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin, den 26. Dezember 18783.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die vom 25. Dezember 1876 datirte Nr. 16 der in Berlin erscheinenden Zeitung: „Berlin, Organ für die Interessen der Reichshauptstadt“ (Hauptblatt und Beilage), sowie das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift, nach 5. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin, den 28. Dezemher 1878.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober

1878 wird hierdurch zur k Kenntniß gebracht, daß

die im Verlage von Jean Paul Friedrich Eugen Richter hier⸗ selbst erschienene Druückschrift Die Arbeiter⸗Dichtung in Frankreich,“ ausgewählte Lieder französischer Proletarier von Adolph Strodtmann in Berlin, nach 5§. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Hamburg, den 24 Dezember 1878. Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.

Auf Grund des §. 12 des , vom 21. Okto⸗ ber 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von Jean aul Friedrich Eugen Richter ierselbst erschienene Druckschrift: „Brutus! Schläfst u?“ Zeitgedicht von Adolph Strodtmann in Berlin, nach §. 11 des . Gesetzes durch die unterzeichnete Landes polizeibehörde verboten worden ist. Hamburg, den 27. Dezember 1878. Die Poli 66 Senator Kunhardt.