1879 / 8 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Tage der Prüfung für r nn,,

Lehrerinnen. vorsteherinnen.

28. März.

24— 27. März. 19. September.

15. —18. Sertember. ; 2. 4. April. 26. Mär =. Wril. . 4.— 8. April. 3. April. 29. April 3. Mai. 29. April. * ö. 3 2 5 Stralsund 28. Oktbr. -= 1. Novbr. 28. ober. Til ö . 2.— 6. Mai. 6. Mai. Wiesbaden 9. -= 13. Mai. 14. Mai.

Berlin, den 9. Januar 1879. * Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Im Auftrage: Greiff.

Posen

ots dam aarburg..

Stettin

Ju stiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt bei dem Ober⸗Tribunal, Justiz⸗ Rath Haenschke ist zum Rechtsanwalt bei dem hitfigzn Stadtgericht und 6 zum Notar im Departement des Kammergerichts ernannt und der Rechtsanwalt und Notar Dittmar zu Liegnitz in gleicher Eigenschaft an das hiesige Stadtgericht versetzt worden.

Bekanntmachung.

Die Rektorats⸗-Prüfung wird hier vom 20. bis 24. Mai, event auch vom 17. bis 19. Juni d. J. abgehalten werden.

Die Anmeldungen sind durch die bezüglichen Kreis-Schul⸗ Inspektoren bis zum 1. März d. J. an uns einzureichen und denselben beizufügen: .

I) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titel⸗ blatte der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession und das augenblickliche Amts⸗ verhältniß des Kandidaten angegeben ist;

2) die Zeugnisse über die empfangene Universitäts⸗ bildung und über die bisher abgelegten theologischen, hilologischen, Seminar⸗ und Mittelschullehrer⸗

rüfungen;

3) ein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die bisherige Thätigkeit des Examinanden im öffentlichen Schuldienst.

Berlin, den 6. Januar 1879. Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. 2 nau.

——

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 16. d. Mts. beginnt in der biesigen Staats⸗Navigations⸗ schule die nächste Schifferprüfung für große Fahrt. Die Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Altona, den 9. Januar 1879. Der Königliche J ehm e.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878

Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlich preu⸗ ßischen Polizei⸗Präsidiums zu Berlin vom 20. Dezember 1878 eichs Anzeiger Nr. 301) die in der Zeit vom 23. Oktober

is zum 7. Dezember 1878 erschienenen Nummern 84 bis 97 der in Neumünster⸗Zürich herausgegebenen, in der Schweize⸗ rischen Vereinsbuchdruckerei Hoktingen⸗Zürich gedruckten periodischen Druckschrift: „Die Tagwacht“ verboten worden sind, wird auf Grund des 8. 12 des Gesetzes gegen die e cen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Die Tagwacht“ im Reichsgebiete hierdurch verboten.

Berlin, den 9. Januar 18759.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.

Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom

21. Oktober 1878 wird die im Jahr 1873 in der Buchdruckerei

von K. Korb in Groß⸗-Steinheim erschienene Sammlung

von 5 Volksgesängen von einem Braunschweiger

Arbeiter. J. Audorf jun.,, Gustav Kießling, Georg Herwegh

und 3 Audorf aus Hamburg, hiermit verboten. ffenbach, den 4 Januar 1879. Großherzogliches Kreisamt Offenbach.

Marquard.

In der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 2 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen verbffen licht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen um 9 1.

den Polizei⸗Präsidenten von Madai und nahmen um 11 Uhr den Vortrag des Militär⸗Kabinets durch den General von Albedyll entgegen.

Mittags um 1 Uhr ertheilten Se. Majestät dem Refe⸗ rendar von Witzleben, dem die Ehre zu 96 wurde, die Orden seines verstorbenen Vaters, des Wirklichen Geheimen Raths und vormaligen Ober- Präsidenten von Witzleben ee, ,, d. dem General a. D. von Frankenberg,

hufe Rückgabe der Orden des Wirklichen Gehe lmen Matt von Frankenberg⸗Ludwigsdorf, und endlich dem Dber⸗Schloß= ren, ü, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Keller, udienzen. .

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte heute die Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg.

Se. Majestät der Kaiser und König haben der hiesigen Stadtverordnetenversammlung auf die von derfelben

Die Glückwünsche, welche Mir beim Beginn des Jahres von den Stadtverordneten Meiner Haupt und Residenzstadt Berlin dar⸗ gebracht worden sind, habe Ich mit dankenden Empfindungen ent⸗ gegengenommen, zumal Mein Gemüth noch erfüllt ist von den Ein, drücken der unvergeßlichen Weise, mit welcher die Bürgerschaft Ber⸗ lins vor wenigen Wochen Meine Heimkehr gefeiert hat. Zurüdck⸗ schauend auf das soeben entschwundene Jahr preise Ich mit Ihnen erkenntlichen Herzens die Vorsehung, deren Gnade die Folgen einer Verderben säenden That an Meiner Person glücklich ausgeglichen hat Es ist Mir vergönnt, mit unverminderter Frische Mich wieder Mei⸗ nen fürstlichen Obliegenheiten zu widmen, und diesem Vorzuge werde Ich entsprechen, indem Ich Meine wiedergewonnene Kraft in vollem Maße für die ernsten Aufgaben der Gegenwart einsetze. Gern ver⸗ sichere Ich, daß es Mir dabei zur besonderen Genugthuung gereichen wird, nach wie vor den berechtigten Interessen der Stadt Berlin thunlichste Förderung angedeihen zu lassen.

Berlin, den 9. Januar 1879.

Wilhelm.

An die Stadtverordneten von Berlin.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat die Neujahrsbeglückwünschung der Stadt⸗ verordneten wie folgt beantwortet:

Die Stadtverordneten haben Mich durch ihren wie immer will⸗ kommenen Neujahrsgruß aufrichtig erfreut. Möge das eben be⸗ ginnende Jahr die Hoffnungen erfüllen, mit welchen auch die Bürger⸗ schaft der Hauptstadt in dasselbe eingetreten ist! Wer ein Zeuge war der würdigen und erhebenden Feier, mit welcher Berlin die Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers und Königs begrüßte, der wird, wie an der Liebe und Treue zu dem Oberhaupte deutscher Nation, so auch an dem sittlichen Ernste nicht zweifeln, welcher in der Bevölkerung lebt und eine Bürgschaft ist für die Erhaltung unserer theuersten Güter und einen wahren, gedeihlichen Fortschritt.

Berlin, den 3. Januar 1879.

Friedrich Wilbelm, Kronprinz. An die Stadtverordneten von Berlin.]

Der Bundesrath hielt gestern unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler Amts, Staats-Ministers Hof⸗ mann, eine Plenarsitzung.

Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung wurde Mittheilung gemacht über die erfolgte Ernennung des Abtheilungs-Chefs im Königlich württembergischen Kriegs⸗ Ministerium, Wirklichen Geheimen Kriegsraths Horion, zum stellvertretenden Vevollmächtigten zum Bundesrath.

Hierauf wurden der Bericht der Taback⸗Enquete⸗Kom⸗ mission, sowie Vorlagen, betreffend: a. die zu Bern am 17. September 1878 unterzeichnete internationale Konvention über Maßregeln gegen die Reblaus; b. den Entwurf eines Gesetzes wegen der Strafgewalt des Reichstags über seine Mitglieder; C. den Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Landeshaushalts⸗ Etats von Elsaß⸗Lothringen für 1879,80; d. den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗ Lothringen wegen Ausführung der Civilprozeß⸗, Konkurs- und Strafprozeß⸗Ordnung; e. die allgemeine Rechnung über den Landeshaushalt von Elsaß⸗-Lothringen für 1874, ferner der Antrag Preußens, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Erwerbung der preußischen Staatsdruckerei für das Reich, den zuständigen ö ssen überwiesen.

Der Vorsitzende machte sodann Mittheilung von der er⸗ folgten Kündigung der Han els⸗ beziehungsweise Zollverträge mit Belgien und der Schweiz.

Auf Bericht der Ausschüsse für Zoll und Steuerwesen und für Handel und Verkehr wurden die diesen Ausschüssen vorliegenden Petitionen, betreffend die Zolltarifirung be⸗ ziehungsweise zollfreie Einlassung verschiedener Waaren, der Zolltarif⸗Revisionskommission überwiesen.

Endlich wurden mehrere an den Bundesrath gerichtete Eingaben vorgelegt, und zwar a. des C. F. Knoch in Leipzig und Genossen, betreffend den Eingangszoll für Rohstoffe und Halbfabrikate der Wachstuchfabrikation, h. des Präsidiums des Vereins deutscher Sodafabrikanten in Barmen, betref⸗ fend die Herabsetzung des Eingangszolls auf kalzinirte Soda, c. des Vororts für den Verband säͤchsischer Gewerbe⸗ und Handwerkervereine in e . betreffend das Verbot des Kreditirens von Waaren Seitens der Gewerbe⸗ treibenden an ihre Arbeiter, d. der Vorstandschaft des Mün⸗ chener Handels vereins zu München, betreffend die Einlösung von Zinsabschnitten österreichischer Eisenbahnanleihen, e. des Salzhändlers Schöninger zu Mülhausen i. E⸗L, betreffend den Bezug von Wermuthkrautpulver zur Salzdenaturirung.

Die Eingaben zu a. und b. wurden der Zolltarif⸗Re⸗ viston e hmmm e. die Eingaben zu e. bis e. wurden den be⸗ züglichen Ausschüssen überwiesen.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen. 4

= Nach der zwischen der österreichisch⸗ungarischen und der italienischen Regierung getroffenen Vereinbarung über die provisorische Regelung ihres Handelsvertragsverhälinisses bleibt für die Provenienzen Oesterreich⸗Ungarns und der übrigen Staaten, welche de Rechte der meistbegünstigten Nation ge⸗ nießen, also auch Deutschlands, der seitherige it alienis che Konventionagltarif bis Ende Januar 18759 in Kraft. Mit dem 1. Februar d. J. trüt der neue italienische Zolltarif mit denjenigen Modifikationen, welche in dem neuen andels vertrag zwischen Italien und Desterreich⸗Ungarn ver⸗ einbart sind, fur die Provenienzen Deutschlands und der übrigen Staaten in Kraft, welche die Rechte der meistbegünstigten Nation Italien gegenüber genießen.

In der heutigen (26. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk und der Minister für Handel 2c. Maybach, sowie mehrere Regierungstommissarien bei⸗ wohnten, wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Dienst⸗ verhältnisse der Gerichtsschreiber, auf den Antrag der Abgg. Dr. Eberty, Löwenstein, Windthorst (Meppen) und von Gustedt, welche verschiedene Wünsche dieser zahlreichen Beamtenklasse für berücksichtigenswerth erklärten, an die Kom⸗ mission für die Justizges tze verwiesen.

Bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Ver⸗ waltungsbehörden, sprach der Alg. Windthorst (Bielefeld) den Wunsch aus, daß die ganze Institution des Gerichtshofes für die Kompetenzkonflikte jetzt aufgehoben werden möchte, da die⸗ selbe sich keines Zutrauens im Lande erfreue. Der Abg. Dr. Lasker bemerkte dag gen, daß nach der Vorgeschichte diefes

um neuen Jahre überreichte Glückwunschadresse na 2 Antwort zugehen lassen: 19 i .

Gesetzes die Erfüllung des vom Vorredner ausgesprochenen

Wunsches nicht sehr wahrscheinlich sei. Wenn die Kom⸗ mission einige allzugroße Mängel der Vorlage beseitige, dann sei er geneigt, auf gesetzgeberischem Wege sich mit der Regierung zu einigen. Sallte die Regierung diesen Aende⸗ rungen nicht zustimmen, dann habe er keine Veranlassung, für das Zustandekommen dieses ihm 3 unsympathischen Gesetzes irgendwie einzutreten. Der Abg. Thilo erklärte, er theile zwar den prinzipiellen Standpunkt des Vorredners in Betreff des Gerichtshofes für Kompetenzkonflikte nicht, er könne sich aber den speziellen Bedenken des Abg. Dr. Lasker nicht verschließen. Die Vorlage wurde ebenfalls der Kom⸗ mission für die Justizgesetze überwiesen. Dasselbe geschah auf den Antrag der Abgg. Windthorst (Bielefeld) und Löwenstein in Betreff der Gesetzentwürfe, betreffend die gerichtlichen Ver⸗ folgungen 6 Amtshandlungen, und betreffend die Abän—⸗ a von Bestimmungen der Disziplinargesetze.

s folgte die erste Berathung des Entwurfs einer Schieds⸗ mannsordnung. Obwohl der Abg. Windthorst (Bielefeld) mancherlei Bedenken gegen die Wirksamkeit des Schieds manns instituts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten erhob, so erklärten die Abgg. Löwenstein und Dr. Eberty doch, den Erfahrungen, die man in der kurzen Zeit seit der Einführung dieses In⸗ stituts in Westfalen gemacht hätte, im Vergleich mit den günstigen langjährigen Erfahrungen über das Institut in den älteren Provinzen, kein ausschlaggebendes Gewicht beilegen zu wollen. Auch die Abgg. Dr. Frhr. v. d. Goltz und Witte sprachen sich für das Schiedsmannsinstitut aus, worauf die Vorlage an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen wurde.

Hierauf wurde die gestern wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses abgebrochene zweite Berathung des Gesetz— entwurfs, betreffend die richterlichen Mitglieder der Grundsteuerentschädigungs⸗Kommission fsortgesetzt. Die Vorlage wurde unverändert genehmigt.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Aufnahme einer Anleihe für Verbesserung der märkischen Wasserstraßen. Die Vorlage wurde auf Antrag des Abg. Graf von Hacke an die Budgetkommission verwiesen.

Darauf setzte das Haus die zweite Berathung des Etats mit der Diskussion des Etats des Kultus- Mi⸗ nisteeriums fort. Bei Kap. 114 Tit. 1 der Ausgaben (Ge⸗ halt des Ministers) ergriff zunächst der Abg. Windthorst (Meppen) das Wort. Er sprach sein Bedauern darüber aus, daß seine Hoffnung auf eine Beendigung der kirchlichen Strei— tigkeiten in Folge der Erklärungen des Kultus⸗Ministers vom 11. Dezember getäuscht worden sei. Nach wie vor wolle er alles Mögliche zum Zustandekommen des kirchlichen Friedens beitragen, soweit dies mit der Freiheit der Kirche und der Ge⸗ wissen möglich sei. Der einzige Weg dazu sei ein Ueber⸗ einkommen zwischen der Staatsregierung und dem Papst. Seine Partei habe nur die Pflicht, die Leiden des katholischen Volkes unter dem schwebenden Streite zum Bewußtsein der Regierung und des Hauses zu bringen und diese Beschwerden speziell zu begründen. Sie thue das aus eigener Initiative und könne sich durch keine anderen Rücksichten darin beschränken lassen. Diese Beschwerden sollten eine Illustration sein, wie das Wort des Kaisers, dem Volke müsse die Religion erhalten bleiben, im Kultus⸗Ministerium aufgefaßt werde.

Der Kultus⸗-Minister behielt sich vor, den letzten Vorwurf des Vorredners bei dem Abschnitte über die Schule ernstlich zu widerlegen. Die Einzelbeschwerden würden seine Mit- arbeiter, soweit ihnen das Material zu Gebote stehe, erörtern, jedenfalls würden aber alle Beschwerden gepruft werden. Seiner Rede vom 11. Dezember habe er nichts Wesentliches hinzuzufügen, sie sei nach Inhalt und Form wohl überlegt gewesen, und man solle aus derselben keine Konsequenzen, die nicht unbedingt nöthig seien, ziehen. Das Centrum möge seine Friedensversicherungen auch einmal selbst ernstlich bethä⸗ tigen, was in der ultramontanen Presse durchaus nicht der 66. sei. 34 Schlusse des Blattes sprach der Abg. Dr. von

agdzewski.

Nach der im Reichs-Eisenbahn-Amte auf— gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Na⁊6chweisun‘ über die im Monat November 18758 auf deutschen Eisenbahnen excl. Bayerns vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 24 Entgleisungen und 8 Zusammenstöße fahrender Züge, und zwar wurden . 12 Züge mit Personenbeförderung von je 10411

ügen dieser Gattung Einer und 20 Güterzüge resp. leer fahrende Lokomotiven betroffen; ferner 62 Entgleisungen und 38 Zusammenstöße beim Rangiren und 113 sonstige Betriebs— ereignisse (Ueberfahren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschinen und Wagen ꝛc.).

In Folge dieser Unfälle wurden 1 Arbeiter getödtet, 23 Personen (3 Reisende, 18 Beamte, und 2 fremde Per⸗ sonen) verletzt, 31 Thiere getödtet, 4 Thiere verletzt, 79 Fahr⸗ zeuge erheblich und 297 unerheblich beschädigt.

Außer den vorstehend n, , Verunglückungen von Personen kamen, größtentheils durch eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 29 Tödtungen ( Reisender, 13 Beamte, 5 Arbeiter und 19 fremde Personen), 90 Verletzungen 2 Reisende, 39 Beamte, 33 Arbeiter und 16 fremde

ersonen) und 14 Tödtungen und 2 Verletzungen bei beabsich⸗ tigtem Selbstmorde.

Faßt man sämmtliche Verunglückungen ausschließlich der Selbstmörder zusammen, so entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen (bei zusammen 15 620 Rm Betriebslänge, 21 284 km Geleislänge und 369 185 103 geförderten Achs⸗ kilometern) 87 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Ober⸗ schlesische (13), Sächsische (12) und die Niederschlesich⸗Mär⸗ kische Bahn (11); verhältnißmäßig, d. h. unter Be⸗ rücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Geleislängen sind die meisten Verun⸗ e, en auf der Westfälischen, der Saarbrücker und der

berschlesischen Bahn vorgekommen.

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Betriebslänge (bei zusammen 10175 km Betriebslänge, 13 500 km Geleislänge und 228 122 177 geförderten lilometern) 55 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Rheinische (16), die Cöln⸗Mindener (10) und die Berlin⸗ Görlitzer Bahn (5); verhält nißmäßig sind . auf der Berlin⸗Görlitzer, der Rechte Oder⸗Ufer⸗ und der Rheini⸗ schen Bahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.

C. Kleinere . mit je unter 150 km Betriebs länge (bei zusammen 1063 km Betriebslänge, 1136 km Geleislänge und 7 161 882 k Achskilo⸗ metern) 1 Fall, und zwar auf die Meth? steinische Bahn. Von den im Ganzen beförderten 12 853 307 Personen

wurden 1 getödtet und 5 verletzt, und zwar fanden diese Verunglückungen statt: auf der Berlin Gorlitze ( Person), der Braunschweigischen ! Person), der Elsaß⸗Lothringischen (1 Person), der Rheinischen (l Person), der Westfälischen 1 Person und der Württembergischen Bahn (1 Person). Von den im Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten wurde von je 98861 Einer getödtet und von je 2249 Einer verletzt. Ein Bergleich mit demselben Monate des Vorjahres er⸗ giebt unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten ge⸗ örderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Ge⸗ eislängen, daß im Durchschnitt im Monat November 1878 bei 21 Verwaltungen mehr, bei 10 Verwaltungen we⸗ niger und in Summa ca. 94 Proz. weniger Verunglückungen vorgekommen sind, als in demselben Monate des Vorjahres.

Bei Beurtheilung der Stempelpflichtigkeit eines Schriftstücks kommt es, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tri bunals, vom 18. Dezember 1878, nur auf deren Inhalt, wie derselbe vorliegt, an; es fällt deshalb bei Urkun⸗ den über abgeschlossene Verträge die Verwendung des tarif⸗ mäßigen Stempels nur dann hinweg, wenn aus der Schrift selbst die Unverbindlichkeit des Vertrages hervorgeht. Das⸗ selbe gilt für schriftliche Verrragspunktationen, welche die Kraft von klagbaren Verträgen haben, auch wenn die Klag⸗ barkeit durch mündliche Nebenabreden von den Kontrahenten beschränkt oder ausgeschlossen worden ist.

Bayern. München, 8. Januar. (Allg. Itg.) Bei der heute erfolgten Wiedereröffnung der Sitzungen zer Kammer begrüßte der Präsident Frhr von Ow die Mitglieder und widmete dem jüngst verstorbenen Abg. Speckner einen ehrenden Nachruf. Die neueintretenden Abgg. Frhr. von Stauffenberg und Traut wurden beeidigt und verschiedene, den Personalstand der Kammer betreffende Gegenstände erledigt. Die Kammer be⸗ schloß, den Termin zur Einbringung von Modifikationen der Ausführungsgesetze zu den Reichsjustizgesetzen auf acht Tage festzustellen. Die nächste Sitzung ist unbestimmt.

Oesterreich⸗lngarn. Wien, 9. Januar. (W. T. B.) Das „Vaterland“ veröffentlicht den Text einer päpstlichen Encyklika, in welcher die Nothwendigkeit ausgeführt wird, der Kirche wieder Freiheit zu gewähren, damit sie für das allgemeine Wohl wirken könne. Weiter wird in der Encgklika hervorgehoben, daß, da die Anhänger des Sozialismus vor⸗ züglich Handwerker und Arbeiter zu gewinnen suchten, die unter dem Schutze der Religion gegründeten Arbeiterverbin⸗ dungen unterstützt werden müßten.

Der „Pester Korresp.“ zufolge sind die Verhandlun⸗ gen betreffs der ungarischen Kreditoperation soweit vorgeschritten, daß deren Abschluß schon morgen Vormittag erfolgen dürfte. Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Kon⸗ stantinopel, daß der Instruktion, welche man den nach Albanien entsendeten türkischen Kommissären mitgegeben, theilweise ein Vorschlag Danisch Effendis zu Grunde gelegt worden sei, der darauf abziele, einem eventuellen Zu⸗ sammenstoße zwischen dem türkischen Militär und den Albanesen vorzubeugen. Diesem Vorschlage gemäß sollten nach vorausgegangener Verständigung mit den Montenegrinern successive Zabljak und Spuz, dann Veli und Malibrdo, zu⸗ letzt in n in der Weise geräumt werden, daß das ge⸗ sammte türkische Militär, sowie die türkischen Beamten sich zurückzögen und es den nachfolgenden Montenegrinern über⸗ ließen, unverweilt die geräumten Positionen zu besetzen. Das türkische Kriegsmaterial würde gegen nachträgliche Inventirung den Montenegrinern provisorisch überlassen werden. Die am 18. d. in Tirnowa zasammentretende bulgarische National versammlung wird dem Vernehmen nach vor— erst das Organisationsstatut berathen und die Wahl eines Fürsten erst zu Ostern vornehmen.

BPest, 10. Januar. (W. T. B.) Der ungarische Finanz Minister hat das Uebereinkommen behufs Einlösung der ungarischen Schatzanweisungen II. Emission und Deckung seines sonstigen Bedarfs mit der Kreditanstalt Roth— schild⸗ Gruppe abgeschlossen. Um die Ausgabe von Goldrente zu verringern, ist zur theilweisen Einlösung der Schatzanwei⸗ sungen die Emission einer Staatsdomänen⸗Anleihe höchstens zum Nominalbetrage von 72 000 900 Gulden in Aussicht ge— nommen, worüber bestimmte Beschlüsse im Laufe der nächsten Monate vorbehalten bleiben.

Schweiz. Bern, 8. Januar. (Bund.) Die Zoll⸗ einnahmen betrugen im Monat Dezember 1878 1511312 Fr. 32 Cts., im Dezember 1877 1576 208 Fr. c'3 Cts, also weniger im Dezember 1878 64 896 Fr. 21 Eis. Der gesammte Ertrag der Zölle vom J. Januar bis 31. De— zember 1878 stellte sich auf 15 661 348 Fr. 9g3 Cts,, 1877 auf 15 728 2233 Fr. 80 Cts. Die Zölle sind also hinter dem Vor⸗ jahr um 66 874 Fr. 87 CEts. zurückgeblieben, haben aber , den Budgetansatz von 15700 006 Fr. nahezu rreicht.

Großbritannien und Irland. London, 9. Januar. (W. T. B.) Earl Beacon field ist gänzlich wie derher⸗ 2 und hat seine amtliche Thätigkeit heute wieder auf⸗

ommen.

Kalkutta, 9. Januar. General Roberts griff mit drei kleineren Truppenabtheilungen den Feind an, welcher be⸗ eutende Streitkräfte zusammengezogen hatte. Der Feind wurde unter bedeutenden Verlusten vollständig geschlagen. Die englische Kavallerie machte einen erfolgreichen Angriff, tödtete en 300 Mann, machte 109 Gefangene und erbeutete viel ieh und Getreidevorräthe. Die Verluste der Engländer sind unbedeutend.

Dem „Standard“ wird aus der Capstadt ge⸗ meldet, daß die Flüsse Pongolg und Bloed die künftige Grenze von Zululand bilden würden. Eine Ueberschreitung dieser Grenze wird als eine feindselige Bewegung betrachtet werden. Das Ultimatum an Cetewayo gewährt' eine Frist von 30 Tagen zur Auflösung der Zulu⸗Armee.

Frankreich. Paris, 8. Januar. Das „Journal off ictel“ veröffentlicht ein Dekret, durch welches die Wäh⸗ ler von zwölf. Departements auf den 2. Februar zur Wahl von Deputirten usammenberufen werden. Diese Wahlen wurden nothwendig durch den Tod von Billy (Meuse) und Nallet (Gard) sowie durch die Verwerfung der Wahlen von Alfred le Roux (Vendee), Paul de Caffagnac (Gers). Dar⸗ naudat (Hautes ⸗Pyrences), Baron de Bourgoing (Nievre),

Marquis de la Rochejaquelin (Deur⸗Sevres), Graf de Mun (Morbihan) de Fourtou (Dordogne), de Malartre (Haute⸗ 3 Herzog Decazes (Alpes⸗Maritimes), Baron NReille (Tarn).

Fr. C.) Die republikanische Union und die gemäßigte Linke, also das Gros der Majorität der De⸗ putirtenkammer, hält heute Nachmittag eine Berathung, über deren Gegenstand der „National“ einiges im Voraus erfährt. Es soll sich darum handeln, ein Programm der als die dringlichsten erkannten Reformen zu vereinbaren, um es dann den Freunden im Senat und der Regierung vorzulegen. Die Hauptpunkte dieses Progamms beträfen den Volksunter⸗ richt, eine Revision des neuen Gesetzes über die Freiheit des höheren Unterrichts (katholische Universitäten) und die Amnestie.

8. Januar. (W. T. B) Die Note der franzö⸗ sischen Regierung an die tunesische Regierung, in Betreff der durch den Zwischenfall mit dem Grafen Sanch hervorgerufenen Differenzen, ist am 6. d. M. überreicht wor⸗ den. Die in der Note für die Antwort gewährte Frist von 48 Stunden läuft heute ab.

10. Januar. Offiziel. Nachdem der Bey von Tunis die von Frankreich geforderte Genugthuung bewilligt . ist die Eventualität eines Konflikts als beseit igt anzu⸗ ehen.

Spanien. Madrid, 9. Januar. General Espartero ist gestorben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Januar. (W. T. B.) Der Minister der Domänen, Wirkliche Geheime Rath und Staatssekretär Walujeff, ist vor einigen Tagen an einem gastrisch nervösen . erkrankt, befindet sich seit heute aber wieder auf dem Wege der Besserung.

10. Januar. Die „Agence Russe“ erklärt die Meldung des „Neuen Wiener Tageblatts“ von der bereits erfolgten Unterzeichnung des russisch-türkischen Sepa— ratfriedens für verfrüht. Die Unterhandlungen darüber würden vielmehr noch fortgesetzt, nähmen aber einen befriedi— genden Verlauf und würden voraussichtlich in der allernächsten Zeit zum Ziele führen. Auch in Bezug auf die Meldung von der Ernennung Rustem Paschas zum Gouverneur von Ostrumelien seien die Zeitungen zu eilig. Rustem Pascha entspreche persönlich zwar den Bedingungen, die der Berliner Vertrag enthalte, in einer Weise, daß die Pforte den Mäch⸗ ten seine Ernennung habe zur Genehmigung vorschlagen kön— nen, aber Rustem Pascha sei Katholik, und die Bevölkerung Ostrumeliens gehöre dem orthodoxen Glauben an, seine Er— nennung sei deshalb vorläufig noch aufgeschoben worden.

Dem „New⸗York Herald“ wird aus Taschkend, vom 7. d. Mts., gemeldet: General Rasgonoff traf am 25. De⸗ zember mit dem Emir von Afghanistan in Maza— richeriff ein. Der Emir will noch immer nach St. Peters⸗ burg reisen.

(W. T. B.) Der

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Freitag, 10. Januar. Der Leiter des Ministeriums des Innern, Staatssekretär Makow, hat eine Bekanntmachung erlassen, in welcher das vom „Golos“ gebrachte Telegramm, wonach auch in Zaritzin die Pest auf— getreten sein sollte, als eine vollständige Erfindung bezeichnet wird. Zugleich weist der Staatssekretär Makow auf die gegen die Verbreitung der Epidemie ergriffenen Maßregeln hin und erklärt, daß sonach kein Grund zu übertriebenen Besorgnissen vorhanden sei. Schließlich lenkt der Staatssekretär die Auf— merksamkeit der Redaktionen der Zeitungen auf die Nothwen—⸗ digkeit einer vorsichtigen Auswahl ihrer Mittheilungen, da die Veroffentlichung erfundener Nachrichten die schwersten Folgen haben könnte. .

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Stan desämtern in der Woche vom 29. Dezember bis incl. 4. Januar er. zur Anmeldung gekommen: 5 Eheschließungen, 905 Lebendgeborene, 35 Todtgeborene und 559 Sterbefälle.

Die „Wes. Ztg. theilt folgende statistische Daten über den Konsum geistiger Getränke in England und Amerika mit: Nach der offiziellen Statistik Amerikas wurden im Jahre 1877 dort konsumirt: Whisky und andere Spirituosen 5tz 8468 525 Gallons zu 6 Doll. gleich 341 0691 150 Doll., gegohrene Getränke 9 074 360 Barrels zu 20 Doll. 181 486 120 Doll,, importitter Brandy 1386670 Gallons zu 10 Doll., 13 866 700 Doll,, Wein 5723 469 Gallons zu 6 Doll., 34 340 814 Doll,, im Hause er eugte Brannt⸗ weine für 25 009 000 Doll., zusammen für 595 784 784 Doll. oder 113 156 957 Pfd. St. In England wurden konsumirt: englische Spirituosen 29 880 176 Gall. zu 20 Shilling gleich 29 880 176 Pfd. St., importirte Spirituosen 19618 564 Gall. zu 24 Shilling, 12742 277 Pfd. St,, Wein 17671273 Gallons zu 18 Shilling, 15 904146 Pfd. St., Bier 30267 641 Barrels zu 54 Shilling, 81 722632

fd. St., Cider 17 500000 Gallons zu 2 Shilling, 1 750 00

sd. St., jusammen 142008 221 Pfd. St. Engl end konsumirte somit um 29 Millionen Pd. St. mehr Spirituosen als Amerika. Noch größer wird die Differenz, wenn man den amerikanischen die englischen Preise substituirt Der Werth des ame ikanischen Kon⸗ sums reduzirt sich alsdann auf 931½ Millionen gegen 142 Millionen Pfd. St., in England. Bei Annahme einer Bevölkerung von 45 Millionen fär Nordamerika und 32 Millienen für England er⸗ giebt dies einen Jahreskonsum von nicht ganz 2 Pfd. St. pro Kopf in Amerika, hingegen nahezu 47 Pfd. St. per Kopf in England.

London, 8. Januar. (CG. C.) En statistischer Ausweis über das Zahlenverhältniß der englischen, schottischen und irischen Nationalität in der bekanntlich durch Werbung er— gänzten britischen Arm ee ergiebt, daß unter den Offizieren find: 5738 Engländer, 785 Schotten und 1386 Irländer; unter den Uater⸗ offizieren und Gemeinen 124 708 Engländer, 14235 Schotten und 39121 Irländer. Der Antheil der drei Nationalitäten an dem Offiziercorps ist also verhältnißmäßig gleich, dagegen stellt Irland verhältnißmäßig eine größere Anzabl, Schottland eine geringere Anzahl Soldaten als England. Bei den Waffengattungen ver ändern sich die Verhältnisse insofern, als unter der Garde bei den Offizieren das englische Element stärker vertreten ist, uater der Mannschaft dagegen das schottische. Bei der Kavallerie hat das irische Element unter den Offizieren eine stärkere Vertretung; bei den Ingenieuren dagegen überwiegt unter den Offizieren ganz un—= verhältnißmäßig das schottische Element. Diese statistischen Daten bestätigen die auch sonst gemachten Beobachtungen, daß die Irländer die meiste Neigung zum Soldatenstande haben, und daß die Schotten die beiden Brudervölker an Intelligenz übertreffen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das von dem Verbande Deutscher Privat⸗Feuerversicherungs-⸗ Gesellschaften, von dem Vereine Deutscher Lebensversicherungs⸗Gesell⸗ schaften und von dem Internationalen Transportversicherun 6 Ver⸗ bande begründete Deutsche Vereineblatt fär Versicherungswesen!“ ist soweit eingeführt und eingebürgert, daß die Rücksichten fortfallen, die in den zwei ersten Jahren seines Bestandes eine Anlehnung an die zu den Verbänden gehörenden Institute erforderlich machten. Die Verbände haben daher in ihren Generalversammlungen zu Frank⸗ furt a. M., Hamburg und Lübeck beschlossen, mit dem J. Januar 1879 von dem Eigenthume des Unternehmens zurückzutreten, bezie⸗ hungsweise das Eigenthum von diesem Zeitpunkte ab dem bisherigen verantwortlichen Redacteur, Herrn J. Neumann hier, zu übertragen, der das Blatt als „Zeitschrift für Versicherungswesen“ für eigene Rechnung und unter seiner ausschließlichen Verantwort- lichkeit fortsetzt. Die Zeitschrift für Versicherungswesen“ erscheint vorläufig, wie bisher das Deutsche Vereinsblatt für Versicherungs-⸗ wesen“ wöchentlich ein Mal, und zwar am Montag Abend. Der Abonnementspreis ist auf 20 M erhöht, fortan aber auch ein Quar- tal⸗ Abonnement zugelassen. Die Zeitschrift ist jedoch nur auf dem gewöhnlichen Wege des Abonnements bei der Post zu beziehen. Das Vereinsblatt für Deutsches Versicherungswesen⸗ er⸗ scheint nach wie vor in monatlichen Heften und ist durch alle Post⸗ anstalten, Buchhandlungen und Zeitungsspeditionen zum Preise von 3 M pro Quartal zu beziehen.

In R. v. Deckers Verlag, Marquardt u. Schenck hierselbst, ist soeben erschienen: Der Preußische Rothe Adler⸗Orden und der Königliche Kronen⸗Orden.“ In Urkunde und Bild von F. W. Höftmann. Geheimer Registrator bei der Königlichen General⸗Ordens⸗Kommission. Gr. Ler. 8. mit 8 Tafeln in Farben druck, entbaltend Abbildungen. Die vorliegende Schrift ist ein durch zweckentsprechende Zusätze vervollständigter Auszug aus dem vor einigen Jahren unter dem Titel „Der Preußische Srdens⸗Herold= erschienenen größeren Werke über die gesammten preußischen Orden und Ehrenzeichen, welches die Bestimmung hatte, eine sichere Orientirung in den betreffenden zahlreichen, wiederbolt abge⸗ änderten und ergänzten Statuten, Urkunden und Verordnun⸗ gen zu ermöglichen, und namentlich als zuverlässiges Handbuch für den Dienstgebrauch der Königlichen Behörden zu dienen. Nach- dem der „Ordens ⸗Herold“ für diesen Zweck in ausgedehnter Weise Verwendung gefunden und das Bedürfniß gedeckt hat, beabsichtigt der Verfasser, von einer neuen Auflage des gedachten Werkes in seinem ganzen Umfan e Abstand nehmend, sich für die Folge nur auf die Wiedergabe derjenigen Ordenskategorien zu beschränken, welche für die weiteren Kreise vorzugsweise von Interesse sind; zunächst hat der⸗ selbe, rücksichtlich des Rothen Adler⸗Ordens und des Königlichen Kronen⸗Ordens, alle diejenigen Bestimmungen zusammengestellt, welche sowohl speziell für diese beiden Orden, als auch im Allgemeinen für das ganze Ordens system ergangen sind. Die dem Texte beigegebenen 56 feinen und künstlerisch ausgeführten Abbildungen veranschau⸗ lichen in natürlicher Größe alle vorkommenden Abstufungen und Distinktionen und zeichnen sich durch große Genauigkeit und Sauber⸗ keit aus. Ebenso ist die sonstige Ausstattung in Schrift, Papie: und Einband sehr elegant und geschmackvoll. Das schöne Buch kostet elegant gebunden mit Goldverzierung 10 4

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Für die fünfte Mastvieh⸗Ausstellung zu Berlin, welche am 14. und 15. Mai d. J. wiederum in den Hallen der ViehmarktAktiengesells haft stattfinden wird, sind bereits mit dem 1. Januat die ersten Anmeldungen eingegangen. Die Formulare zu denselben, sowie Pro ramme sind durch den Klub der Landwirthe, Berlin NVX., Dorothrenstraße 95/96, zu beziehen. Diesel ben enthalten zugleich die Namen der Preisrichter, welche in der am 3. Dezember p. statt ehabten Sitzung des Ausstellungscomits ernannt worden sind. Es vertheilen sich die Preisrichter auf die verschiedenen Provinzen und Länder je nach der bisherigen Betheiligung derselben an dieser jährlich wiederkehrenden Ausstellung. Als Fachleute sind die in Berlin wohnenden Schlächtermeister Bergmann, Glinicke, Harrott, Emil Koch und Rud. Voigt gewählt. Die Provinz Brandenburg ist vertreten durch: von dem Borne Berneuchen, Christiani⸗Kerstenbruch, Knust⸗Stendell, Spon holz⸗ Berkeubrügge, Stolje⸗Mark e, von Sydow⸗Bärfelde; die Provinz Pommern durch Peters ⸗Siedenbollentin und Peterßen⸗Drehnow; Westpreußen durch Grabe⸗Schakenhof und Pepper⸗Amalienhof; Posen durch Lehmann -Nitsche und Witt, früher in Bogdanowo; Schlesien durch Neide⸗Seschwitz, Poehn⸗Gr.-Borrek, Schadow Niederhof; Pro⸗ vinz Sachsen durch Bodenstein⸗Nedlitz, von Nathusius⸗Königsborn, Pfaff ⸗Roitzsch; Schleswig Holstein durch Scharmer · Horstreihe; Groß⸗ herzogithum Mecklenburg durch von Blücher⸗Jürgensdorf; Groß— herzogthum Oldenburg darch Syassen vor Brake und Tantzen⸗Heering; Hamburg durch C. Boh und Claus Olde. Es wird darauf hin⸗ gewiesen, daß die Anmeldungen vor dem 1. April bewirkt werden müssen.

Gewerbe und Handel.

Von der Leipziger Messe berichtet die Lpz. Ztg.“ unter dem 2. d. M. weiter: Die Tuchmesse, zu welcher im Ganzen weniger Waare als sonst zugeführt worden war, ist mit heute als beendet anzusehen. In schwarzen Tuchen aus Finsterwalde, Schwiebus, Kirchberg, Lengenfeld u. s. w. wurde nur wenig gekauft, so daß wohl ein großer Theil der Zufuhr, namentlich aus Finsterwalde und Schwiebus, zurückgehen wird. Auch in den Mustersachen aus Crimmitschan. Werdau, sowie Forste, Peitz und Cottbus ging der Verkauf nur langsam und zu etwas niedrigeren Preisen von statten. Dagegen wurde von Spremberger Waare fast Alles gut ausver⸗ kauft. Neuigkeiten waren nur schwach vertreten; gute Sachen sind geräumt worden.

Die Landwirthschaftliche Feuer ⸗Versicherun gs⸗ Genossenschaft im Königreich Sachsen hat das Jahr 1878 mit einem Bestande von 7427 Versicherungsverträgen über eine Ver⸗ sicherungssumme von 76 351 992 M und mit einer bis zum 31. De⸗ zember 1878 berechneten Prämie von 129 061,17 4 abgeschlossen. Die im Laufe des Jahres zur Anmeldung gelangten 35 Schäden kosten 86 218,73 M.

Wie die Wes. Ztg.“ meldet, hat der Verwaltungsrath der Bremer Bank die Dividende pro 1378, vorbehaltlich der Revision durch den Bankausschuß, pro Aktie auf 399 Æ 44 Yo), frei von Einkommensteuer, festgesetzt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Dem Berner Bund“ wird aus dem Kanton Tessin unter dem 5. d. M. geschrieben: Der jüngste Beschluß des Gemeinderaths von Mailand, welcher der Linie Pino⸗Gallarate Mailand als Verbindung mit der Gotthardbahn den Vorzug vor der Monte Cenere⸗Bahn giebt, ist für die letztere von tief einschneidender Bedeutung; und wenn durch denselben die Ausführung dieser Linie auch noch nicht unmöglich gemacht wird, so darf man doch nicht mehr aaf eine rasche Lösung der Frage hoffen. Die finanzielle und moralische Un- terstützung Mailands war für die Monte⸗Cenere⸗Bahn von großer Wichtigkeit, und da nun diese Stadt sich von der genannten Linie abwendet, hat dieselbe ihren hervorragendsten und staͤrksten Bundes genossen verloren. Immerhin bleiben noch Stadt und Provinz Como, und das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Triest, 10. Januar. (W. T. B. Der Lloydpostdampfer Achille ist heute Vormittag 9 Uhr aus Konstantinopel hier eingetroffen.

London, 8. Januar. (C. C.) Die Conducteure auf der Midland-⸗Eisen bahn haben die Arbeit eingestellt. Die Gesell⸗ schaft ist eifrig bemüht, sich anderweitig Ersatz zu verschaffen. So

wurden nach Derby 2000 Applikanten behufs näherer Untersuchung berufen.