1879 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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müsse, endlich, weil durch die neue Organisation gegen die 2 Kosten des Justizpersonals wesentliche Ersparungen herbeigeführt und weil die einmaligen Kosten der Umgestal⸗ tung naturgemäß besser durch Anleihen aufgebracht würden. Der Redner beantragte die Verweisung der Vorlage an die um 7 Mitglieder verstärkte Budgetkommission. Das Haus beschloß demgemäß.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichts kosten⸗ Gesetze und zu den deutschen Gebührenordnungen für Ge⸗ richtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige. 5. 6 wurde vorab diskutirt. Derselbe lautet nach den Beschlüssen der Kommission:

Die Aenderung einer Werthfestsetzung von Amtswegen kann bei den in §. 4 bezeichneten Angelegenheiten auch nach Beendigung derselben erfolgen. .

Auf Befürwortung des Regierungskommissars Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Kurlbaum II. wurde dazu der Antrag des Abg. Krech angenommen, welcher lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Dem §. 6 fol⸗ genden Absatz2 hinzuzufugen: „Soweit die Aenderung einer Werth⸗ oder Kostenfestsetzung von Amtswegen oder die Verhandlung und Entscheidung von Beschwerden den Ober⸗Landesgerichten als den Gerichten höherer Instanz oder Beschwerdegerichten zusteht, ist das Ober ⸗Landesgericht zu Berlin ausschließlich zuständig, sofern nicht ein anderes Ober⸗-Landesgericht gleichzeitig über eine Beschwerde in der Angelegenheit, für welche Kosten zum Ansatz gebracht wor— den sind, zu entscheiden hat. Die Entscheidung erfolgt in einem Civilsenat.

Mit dieser Aenderung wurde die Vorlage auf den An⸗ trag des Abg. Löwenstein nach den Beschlüssen der Kommis— sion en bloʒs angenommen.

Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Befähigung für den höheren Verwal— tungs dienst. Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Petri, wes— halb die Regierung sich nicht um die bestehenden gesetz— lichen Bestimmungen bei Besetzung der Amtsmann—⸗ stellen in der Provinz Hessen⸗Nassau kümmere, erwi—⸗ derte der Regierungskommissar Geheime Regierungs—⸗ Rath Herrfurth, daß durch die Diktaturverordnung vom Jahre 1867 die Stellung dieser Beamten dienstpragmatisch vollständig eine andere geworden sei, eine Ausführung, welche der Abg. Dr. Lieber bekämpfte. Das Haus genehmigte einige auf diese Verhältnisse bezügliche mehr redaktionelle Amende⸗ ments des Abg. Dr. Petri, im übrigen die Vorlage unverändert. Es folgte bei Schluß des Blattes die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung von Landeskultur⸗ Rentenbanken.

9. Berathung von Schutzmaßregeln gegen die Gefahr einer Einschleppung der Pest ist eine Kommission ernannt, welche aus folgenden Mitgliedern besteht: Kaiserl. Geh. Ober⸗Regierungs-Rath Starke (Vorsitzender), Kaiserl. Geh. Regierungs⸗Rath und stell⸗ vertretender Direktor des Kaiserl. Gesundheitsamtes Dr. JFJinkelnburg (Reichskanzler-Amt), Kaiserl. Geh. Legations⸗Rath Reichardt (Auswärtiges Amt), Kaiserl. Geh. Regierungs⸗Rath Streckert (Reichs-Eisenbahn-Amt), Königl. preuß. Geh. Qber⸗Medizinal⸗Rath Dr. Eulenberg, Königl. preuß. Geh. Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Kersandt (Königl. preuß. Ministerium der Medizinal⸗Angelegenheiten), Königl. preuß. Major von Funck (Königl. preuß. Kriegs-Ministerium), Königl. preuß. Geh. Ober-Regierungs-Rath von Kehler, Königl. preuß. Geh. Medizinal⸗Rath Dr. Skrzeczka . preuß. Ministerium des Innern), Königl. preuß. Geh. Ne⸗ gierungs⸗Rath Fleck, Königl. preuß. Regierungs⸗Rath Pr. Ull⸗ mann (Königl. preuß. Ministerium für Handel ꝛc.), Königl. preuß. Geh. ODber⸗Finanz⸗Rath Schomer, Königl. preuß. Geh. Finanz⸗Rath Grandke (Königl. preuß. r, ,,,, Die Kommission hat gestern im Reichskanzler-Amte ihre erste Sitzung abgehalten und eine Verordnung berathen Be⸗ treffs an der russischen Grenze zu treffender Schutzmaßregeln. Diese Verordnung ist bereits dem Bundesrathe zur Beschluß—

fassung zugegangen.

Die mit einem Hause verknüpfte Realberechtigung zum Betriebe der Schankwirthschaft oder eines sonstigen nach der Reichs⸗-Gewerbeordnung polizeilich konzessionspflichtigen Ge⸗ werbes ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 3. Januar 1879, zwar durch das Inkrafttreten der Reichs⸗ Gewerbeordnung nicht aufgehoben, aber bei der Uebertragung einer derartigen Realberechtigung auf eine andere Person ist der neue Erwerber verpflichtet, zum Betriebe des Gewerbes die Erlaubniß bei der zuständigen Polizeibehörde nachzusuchen, damit diese prüfen kann, ob er im Besitz der nach den Bestimmungen der Reichs-Gewerbeordnung zum Be⸗ triebe des e Gewerbes persönlichen Befähigung ist. Unterläßt er die Konzessionsnachsuchung bei der Polizei⸗ ke ng so ist er aus 8. 147 der Reichs⸗-Gewerbeordnung zu

estrafen.

Der zum Königlichen Gesandten in Dresden ernannte Legations-Rath Graf Carl von Dönhoff ist daselbst ein⸗ getroffen und hat die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen.

Der Kommunallandtag der Kurmark hielt seine dritte Plenarsitzung am 24. d. M. ab.

Von den in derselben verhandelten Angelegenheiten der Landfeuersozietät der Kurmark und der Niederlausitz ist zu er⸗ wähnen, daß sich deren Betriebsfonds im Jahre 1877 um 15 518 S6 60 3 und das gesammte Immobiliar⸗ Versicherungskapital um 19 285 059 S vergrößert hat, das gesammte Mobiliar⸗Versicherungskapital aber um 4 236 850 6 gewachsen ist, und daß wegen bedenklicher Zu⸗ nahme der vorsätzlichen Brandstiftungen besonders im Kreise Osthavelland die General⸗Landfeuersozietäts⸗-Direktion mit be⸗ sonderen Vollmachten zum Zwecke der Entdeckung der Brand⸗ stister ausgestattet werden mußte. Aus dem ständischen Dispositionsfonds der Kurmärkischen Hülfekasse erfolgten weitere Bewilligungen von je 500 S an die Bethlehem⸗ Stiftung zu Nowaweß und das Rettungshaus Heilbrunn. Da die Land⸗Irrenanstalt zu Eberswalde mit dem Land⸗ armenwesen auf die Provinz übergegangen ist, hob der Landtag seinen früheren Beschluß, nach welchem der nicht verwendete Theil des Dispositionsfonds zur Ab⸗ bürdung der Bauschulden dieser Anstalt verwendet wurde, nunmehr auf, und setzte fest, daß der verfüg⸗ bar bleibende Theil des Fonds dem nächstfolgenden Kom⸗ munallandtage zur Disposttion bleiben solle. Zu erwähnen ist noch, daß auch für das laufende Jahr der General⸗Land⸗

feuersozietäts⸗Direktion die Summe von 30 000 S aus dem

Stralsund, 24. Januar. In der heutigen, vierten, Sitzung des neu⸗vorpom merschen Kommunal-Land⸗ tages, die der Vorsitzende um 10 Uhr eröffnete, wurden, nach Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung, folgende Sachen verhandelt:

I) In der Angelegenheit wegen Herstellung einer besseren Kommunikation Stralsund und Rügen wurde von dem bestellten Referenten ein eingehender Vortrag über den gegen⸗ wärtigen Stand derselben gehalten, wonach die zur Förderung der Sache höheren Orts angeregten und an betreffender Stelle eingeleiteten Verhandlungen sich in Fluß befinden und hoffent⸗ lich nicht ohne Resultat verlaufen dürften.

9 Ebenso erstattete der Referent über den Stand des Projekts der Kanalisation in Neu⸗Vorpommern Bericht. Danach ist die Herstellung einer Wasserverbindung zwischen Greifswald und Tribsees durch Schiffbarmachung des Rick⸗ flusses und der Trebel auf diesen Strecken für aussichtslos zu betrachten, wogegen die Frage wegen Kanalisirung der Trebel von Tribsees bis Demmin und der Recknitz anfängt, eine mehr praktische Gestalt zu gewinnen. Von dem mit⸗ getheilten Bericht der im letztverflossenen Sommer zu örtlichen Untersuchungen abgeordnet gewesenen Ministerial⸗Kommissarien wurde Kenntniß genommen, und auf den Antrag des Refe⸗ renten beschlossen, nunmehr mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß wenigstens vorerst das Projekt der Kanalisi⸗ rung der Trebel von Tribsees bis Demmin baldmöglichst zur Ausführung gelange und nicht von Erledigung der in Betreff der Schiffbarmachung der Recknitz annoch für noth—⸗ wendig befundenen Vorfragen abhängig oder darnach auf⸗ hältlich gemacht werden möge, da das erstere Projekt bereits in einer Weise vorbereitet erscheine, daß seiner Ausführung durchaus nichts mehr im Wege stehe.

3) Auf den Antrag eines Abgeordneten wurde der Diako⸗ nissen Station in Barth, deren segensreiche Wirksamkeit all⸗ seitig anerkannt wird und von der auch eine höchst gemein— nützige „Kleinkinderschule“ eingerichtet ist, eine Subvention aus Landesmitteln bewilligt.

4) In Betreff der Verwaltung der Kommunal⸗Chausseen wurden mehrere Anträge von Chausseegelderhebern auf Pacht⸗ ermäßigung dahin erledigt, daß in einem Falle der ständische engere Ausschuß ermächtigt wurde, unter gewissen Voraussetzungen einen einmaligen Erlaß der Pacht bis zu einer bestimmten Summe zu bewilligen, daß in den übrigen beiden Fällen das Gesuch aher pure abgelehnt und den betreffenden Pächtern nur freigestellt wurde, den bestehenden Kontrakt zu kündigen, wenn sie sich für wirklich überbürdet erachteten. Ferner wurden die verschiedenen Gehaltsklassen für die Chaussee⸗ Aufseher, die Anstellungsbedingungen und die Geschäfts— instruktion für Lie letzteren festgestellt, das Ergebniß des Revisionsanschlages über die Chaussee⸗Unterhaltungskosten pro L Januar 1877 bis 1. April 1878, der Bericht des ständischen Baumeisters über die Chausseen Und den Kostenanschlag über deren Unterhaltung pro Etatsjahr 1879,80, sowie über die Wieder⸗ verpachtung der Chausseegeldhebestellen entgegengenommen und einer näheren Prüfung unterzogen. Nicht minder wurde der Bericht der Landkastens-Bevollmächtigten in Betreff der Uebernahme der Unterhaltung und Verwaltung der Kreis⸗ Chaussce Eldena⸗Wusterhusen⸗Wolgast⸗Cröslin vorgetragen und auf deren Antrag beschlossen, die wegen mangelhafter resp. nicht anschlagsmäßiger Ausführung dieser Chaussee rechtlich und sachlich zu begrh⸗* „den , , . an den Kreis Greifswald, denn nöthig auf dem Rechtswege, gel⸗ tend zu machen und di d herwaltung und Unterhaltung dieser Chausseestrecken also nur mit Vorbehalt wegen dieser Ansprüche weiter zu führen.

5) Der Landsyndikus referirte über den Stand des Pro— zesses gegen den Kreis Demmin wegen der Unterhaltung einiger Chausseestrecken, die bei der neuesten Regulirung der Kreisgrenzen mit selbigem auf ihn übergegangen sind; serner

9 über die Angelegenheit des Soldatenkinderhauses in Stralsund, wobei der Abgeordnete für Stralsund erläuternd bemerkte, daß die Ausarbeitung eines neuen Reglements wegen desselben Allerhöchsten Orts angeordnet und damit der Fortbestand als gewährleistet anzunehmen sei; und endlich

7) in der Angelegenheit wegen Bewilligung von Spritzen⸗ prämien über die Behandlung mehrerer, von dem ständischen engeren Ausschusse beanstandeter Anträge, über die Stände definitiven Beschluß faßten.

= 25. Januar., Heute wurde im Landständischen Hause der

diesjährige ordentliche Lommunal⸗-Landtag von Neuvorpommern und Rügen, nachdem Stände zuvor noch die Schlußprotokolle, die Etats sür das künftige Geschäftsjahr und die Steuer— ausschreihungs⸗-Anträge vollzogen, auch noch einige anderweite geschäftliche Angelegenheiten erledigt hatten, vom Vorsitzenden mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König in herkömmlicher Weise geschlossen.

Bayern. München, 27. Januar. (W. T. B.) Die Kammer der Reichsräthe hat die vier Ausführungs—⸗ gesetze zu den Reichsjustizgesetzen einstimmig ange⸗ nommen. In dem Aussührungsgesetz zu dem Jerichtsver⸗ fassungsgesetze wurde der von der Abgeordneten⸗Kammer ge⸗ strichene Artikel 55, betreffend die Besetzung der Amts— anwaltschaft in den unmittelbaren Städten, auf den An—⸗ trag von Pözls wiederhergestellt.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. Januar. (Leip. Ztg.) Die seit dem 29. Dezember v. J. hier versam⸗ melte Synode der evangelischen Landeskirche des Großherzogthums ist nach Beendigung ihrer Arbeiten heute geschlossen worden. Von letzteren sind zu erwähnen die Berathung und Genehmigung der von der RKirchenregierung provisorisch erlassenen Gesetze über den Wegfall der Stol⸗

ebühren, den Konfirmandenunterricht und die Trauungs⸗ ormulare. Zur Erledigung der Gesangbuchsfrage wurde ein Zwischenausschuß eingesetzt, welcher den von einer Kommission ausgearbeiteten Entwurf eines gemeinsamen Gesangbuchs (im Großherzogthum sind z. 3. 13 verschiedene Gesangbücher in Gebrauch) zu prüfen und soweit fertig zu stellen beauftragt wurde, daß er der nächsten Synode zur definitiven Entschlie⸗ ßung vorgelegt werden kann. Die Einführung von Diözefan⸗ synoden wurde abgelehnt. Außerdem gab der Bericht der Kirchenregierung über den Zustand der Landeskirche Veran⸗ lassung zu Anträgen auf Vermehrung der Religionsstunden in der Volksschule und auf die Aufstellung gesetzlicher Normen für die Handhabung der Kirchenzucht.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 24. Januar. (Leipz. Ztg.) In der heutigen Sitzung des gemeinschaft⸗

laufenden Entschädigungsfonds für Bauprämien zur Verfügung gestellt wurde.

lichen Landtags wurden die aus dem Herzogthum Coburg eingegangenen Petitionen verlesen, welche die Errichtung einer

, in der Stadt Coburg anstreben. Ein ntrag wurde Seitens der Rechts kommission an diese Petitionen nicht geknüpft. Was die Ju stiz⸗Organisations⸗ vorlagen betrifft, so hatte die Rechtskommission bezüglich derselben den Antrag gestellt, daß der i , Land⸗ tag vor dem Eingehen auf die Berathung dieser Vorlagen an die Staatsregierung das dringliche Ersuchen richten möge: dieselbe wolle nochmals versuchen, die sofortige Errichtung einer

ndelskammer für das Herzogthum Coburg mit dem Sitze in der Stadt Coburg herbeizuführen. Der Staats⸗ Minister von Seebach erklärte, daß die Staatsregierung bereit⸗ willigst auf den Antrag eingehen werde; letzterer wurde dann auch einstimmig angenommen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 27. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Herrenhauses theilte der Präsident mit, daß Iurft Khevenhüller und Baron Koellner aus Gesundheitsrücksichten ihr Delegationsmandat niedergelegt hätten. Herr Hein beantragte die Einsetzung eines aus 15 Mit⸗ gliedern bestehenden Ausschusses zur Vorberathung des Ber⸗ liner Vertrages. Der Antrag wurde angenommen. Im wei⸗ teren Verlaufe der Sitzung wurden der Handelsvertrag mit Italien nebst dem Uebereinkommen, betreffend die Viehseuche, und der Handelsvertrag mit Frankreich genehmigt. Der Ter⸗ min für die nächste Sitzung ist noch unbestimmt.

Im Abgeordnetenhause wurde die Debatte über den Berliner Vertrag fortgesetzt. Der Referent der Minorität, Abg. Herbst, wies bezüglich der jüngsten Angriffe gegen ihn auf seine parlamentarische Vergangenheit hin und erklärte, wenn das Minoritätsvotum nicht angenommen würde, so würde er für die Ablehnung des Berliner Vertrags stimmen. Der Redner betonte die finanziellen und staatsrecht⸗ lichen Wirren, welche die Okkupation zur Folge hätte, hob hervor, daß er an dem in der Adresse Fargelegten Stand⸗ punkte festhalte und appellirte an das Gefühl der Verantwort⸗ lichkeit der Abgeordneten der Bevölkerung gegenüber. Der Referent der Majorität Abg. Süß, erklärte, er erkenne die großen parlamentarischen Verdienste des Abg. Herbst an. Die von dem Grafen Andrassy in der orientalischen Frage besolgte Politik sei die richtige, die Besetzung Bosniens liege im Sinne des Fortschrittes und habe Oesterreich die Sym⸗ pathien ganz Europas verschafft. Der Redner bekämpfte ferner die Resolution des Abg. Scharschmidt, sowie den Minoritätsantrag, welcher inkonsequent sei. Der Majoritäts⸗ antrag entspreche thatsächlich der Adresse, da durch denselben die Rechte des Parlaments gewahrt würden. Der in der orientalischen Frage befolgten Politik verdanke. Dester⸗ reich sein gegenwärtiges hohes Ansehen in Europa. Der Minister⸗Präsident Fürst Auersperg erklärte, in Folge der in Betreff der Administration Bosniens statt⸗ gehabten Konferenzen seien alle Faktoren von der Ueber⸗ zeugung durchdrungen, daß die Administration sehr wohlfeil einzurichten sei und daß das Land die Kosten in kurzer Zeit werde tragen können. Bei der hierauf folgenden Abstim⸗ mung wurde der Antrag des Abg. Pacher (Uebergang zur Tagesordnung) mit 203 gegen 58 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Hausner wurde mit allen gegen 32 Stimmen und der Antrag Dunajewski (den Vertrag zur Kenntniß zu nehmen) bei namentlicher Abstimmung mit 181 gegen 90 Stimmen ab⸗ gelehnt. Der Minoritätsantrag des Abg. Herbst wurde mit 172 gegen 78 Stimmen abgelehnt und der Majoritätsantrag (dem Vertrage von Berlin wird die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung ertheilt) mit 154 gegen 112 Stimmen angenommen. Der Zusatzantrag Fux wurde zurückgezogen und die Resolu⸗ tion des Abg. Scharschmidt in ihrem ersten Theile, welcher dem Majoritätsantrag entspricht, mit 149 gegen 111 Stimmen angenommen. Der zweite Theil der Resolution wurde da⸗ gegen abgelehnt. ö .

Ein Telegramm des österreichisch-ungarischen Botschafters in St. Petersburg vom 25. d. meldet: Nach den dem russischen Ministerium des Innern zugegan⸗ genen offiziellen Berichten ist in Wetlianka am 8. und 9. Ja⸗ nuar alten Styls je ein Todesfall vorgekommen. Seitdem kein neuer Fall. In allen anderen von der Epidemie ergrif⸗ fenen Orten haben neue Erkrankungen nicht stattgefunden. Die Epidemie nimmt entschieden an Intensität ab, was der herrschenden Kälte von 14 Grad zuzuschreiben sein dürfte. Es a , alles Mögliche, um der Weiterverbreitung der Krankheit vorzubeugen; so wurde neuerdings ein Kosaken— Regiment zur Verstärkung der Cernirung entsendet. Die Ab⸗ schließung soll eine vollständige sein. Eine Depesche des österreichischen Konsuls aus Moskau vom 25. d. berichtet: eine dienstliche Meldung aus Rusa im Gouvernement Moskau bezeichnet das Gerücht, daß daselbst eine Epidemie ausge— brochen sei, als gänzlich unbegründet.

Die „Pol. Korr“ meldet: Aus Konstantinopel: Wie verlautet, hätte das englische Kabinet die ausdrückliche Stipulirung einer eventuellen Verlängerung der Vollmachten der ostrumelischen Ko mmission um 3 Monate für über⸗ flüssig erklärt, weil eine solche Verlängerung aus dem Berli⸗ ner Vertrage herzuleiten sei. Im Uebrigen bestätige es sich, daß Rußland seither eine Verlängerung der Volln achten zu⸗ gestimmt habe. Der russisch⸗türkische Frieden s⸗ vertrag war gestern Mittag noch nicht unterzeichnet, obwohl es sich nur noch um die Bewilligung von 406 000 Fres. für den Unterhalt der türkischen Gefangenen handeln soll. Server Pascha hat den ihm angebotenen Botschafterposten in Wien abgelehnt. Aus Belgrad: Das Ministerium beabsichtigte die Skupschtina wegen der wachsenden Opposition gestern zu schließen. Die Interpellation über die Finanzoperation im af 1872, an welcher der Schwiegervater des Minister⸗

räsidenten Risties, Hadji Toma, betheiligt war, führte zu sehr leidenschaftlichen Debatten. Die nächste Session soll im März stattfinden.

Großbritannien und Irland. Lon don, 28. Januar. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Standard“ meldet: General Stewart habe am 20. d. M. Khelatighilzai ohne Widerstand besetzt. Die „Pall⸗Mall⸗Gazette“ erklärt die Nachrichten von einem beabsichtigten Ankauf der Insel Cypern durch England für unbegründet.

Frankreich. Paris, 26. Januar. Das heutige „Jour⸗ nal officiel“ meldet, daß durch Dekret des Präsidenten vom 25. d. M. der Senator Höérold an Stelle des zur Dis⸗ position gestellten Herrn Ferdinand Duval zum Präfekten des Seine⸗Departements ernannt worden ist.

27. Januar. (W. T. B.) Der Polizeipräfekt hat ein Schreiben an den Minister des Innern gerichtet

in welchem um eine Untersuchung der in dem Prozesse gegen den verantwortlichen Herausgeber des radikalen Jour⸗ nals La Lanterne“ zur Sprache gekommenen Thatsachen gebeten wird.

Fr. C.) Das vom Finanz⸗Minister eingebrachte Budget für 1880 normirt die Hauptposten der ordentlichen Ausgaben wie folgt; Verzinsung der Staatsschuld und Dotationen 1232 238 709 Fr.; Justiz⸗Ministerinm 34 312 000; Aeußeres 13257 3009; Inneres und Algerien 91 011866; Finanzen 21 207 260; Krieg 568 959 131; Marine und Kolonien 194466 623; Unterricht, Kulte und schöne Künste 118913414; Ackerbau und Handel 35 982 017; Oeffentliche Arbeiten 163 385 239; Regie⸗Spesen für die Erhebung der Steuern und sonstigen Staatseinkünfte 273 730 541; Rückzahlungen, Ausfälle und. Prämien 17 869 900 Fr. Im Ganzen belaufen sich die ordentlichen Ausgaben auf 2754 432 600 Fr. Die Einnahmen sind, wie folgt, veranschlagt: Netto⸗Erträgniß der Steuern und öffentlichen Einkünfte: 2464 471 329 Fr.; sonstige Einnahmen, die für die Regie⸗ und Erhebungs⸗ Spesen, die Zurückzahlungen u. s. w. erfordert werden: 291 599 041 Fr., zusammen 2 756 070 370 Fr., so daß das Budget mit einem Einnahme⸗Ueberschuß von 1637 770 Fr. abschließt. Vergleicht man dieses Budget mit dem vorjährigen, so ergiebt sich, daß die Einnahmen um 54 990 3566 Fr. und die Ausgaben um 54 344 808 Fr. höher angesetzt sind als in dem Budget für 1879.

Spanien. Madrid, 26. Januar. (Ag. Hav.) Der König wird nach der Zusammenkunft mit dem König von Portugal in El vas, am 5. Februar, noch am Abend nach Badajoz zurückkehren und am 7. wieder in Madrid sein.

Die Regierung hat den spanischen Vize⸗-Konsul in Puerto⸗Plata (Republik San Domingo) ohne Prozeß seines Amtes enthoben, weil derselbe die Gefangen— nahme zweier Generäle der Aufständischen, die sich auf einen im dortigen Hafen liegenden spanischen Kauffahrteidampfer ge⸗ flüchtet, von Seiten der Behörden der Republik zugegeben hatte. Die Generäle sind in der Folge erschossen worden. Spanien hat deshalb von der Regierung von San Domingo Genugthuung gefordert.

Portugal. Lissabon, 26. Januar. (Ag. Hav.) Der Finanz-Minister hat der Deputirtenkammer den Bericht über das Budget für 1879, sowie sechs Gesetzentwürfe vorgelegt, welche dazu bestimmt sind, das Gleichgewicht in den Ein- und Ausgaben des Staats herbeizuführen. Der eine derselben betrifft die Freiheit der Pulverfabrikation, ein an— derer eine neu Münz⸗ Ausprägung, wonach die Kupfer— durch Bronzemünzen ersetzt werden sollen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 28. Januar. (W. T. B.) In auswärtigen Zeitungen cirkulirt die Nach⸗ richt, daß der türkische Minister des Auswärtigen, Kara⸗— theodory Pascha, Veranlassung genommen habe, bei dem russischen Botschafter in Konstantinopel, Fürsten Lo banoff, Beschwerde über das Auftreten des Fürsten Dondukoff⸗ Korsakoff in Bulgarien zu führen. Gleichzeitig werden Nachrichten von Differenzen zwischen dem Fürsten Dondukoff— , und dem General Totleben verbreitet. Gegen⸗ über iesen Angaben kann konstatirt werden, daß in hiesigen amtlichen Kreisen von einer solchen Be—⸗ schwerde der türkischen Regierung, wie von Differenzen zwischen dem Fürsten Dondukoff und dem General Totleben nicht das Mindeste bekannt ist. Die Unrichtigkeit der im Uebrigen über den Fürsten Dondukoff in Umlauf gesetzten Nachrichten, wonach der Fürst u. A. den bevorstehenden Abzug der russischen Truppen aus Bulgarien in Abrede gestellt haben

soll, charakterisirt sich schon dadurch, daß, wie hier und in der

Armee bekannt ist, bereits die Häfen designirt sind, in denen ,, der russischen Truppen zu erfolgen haben wird.

Amerika. Washington, 24. Januar. (Allg. Corr.) Mr. Cox, ein Mitglied für New⸗Hork, brachte gestern im in , eine Bill ein, welche den Han⸗ delsverkehr zwischen den Vereinigten Staaten und Canada regelt, sowie für Reziprozität betreffs der Schiffahrt Fürsorge trifft. Der Rest der entwichenen Cheyenne⸗Indianer ist entweder getödtet oder gefangen genommen worden. In einem heute abgehaltenen Kabinets⸗ rathewurde mitgetheilt, daß sich die Meldung, der Indianer— Häuptling Sitting Bull habe die Grenze uͤberschritten, nicht bestätige. Das Comité des Repräsentanten—⸗ hauses bestätigt die Meldung, daß es die Vorlage, welche im Auslande gebaute und von Amerikanern ge— kaufte Schiffe zur Registrirung in den Vereinigten Staaten zuläßt, fallen gelassen habe. Der Bericht der Konferenz beider Häuser über den Etat des diplomatischen Dien st es (Hhiplomatic Appropriation Bill) hat die Genehmi⸗ gung des Kongresses erhalten. Der Bericht befürwortet die Beibehaltung der zweiten Legations-Sekretäre in London, Paris und Berlin.

Nr. 4 des Central⸗Blatts für das Dentsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung, betreffend Rinderpest; Verbot einer ausländischen Druckschrift; Ausweifung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münz⸗ und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs⸗Goldmünzen; Gold ankäufe der Reichsbank; Status der deutschen Notenbanken Ende Dezember 1878. * und Steuerwesen: Uebersicht über nn,, . sowie Zucker⸗Ein⸗ und ⸗Ausfuhr für Dezember 1878; Uebernahme oldenburgischer Gebieistheile in die Verwaltung der

ollgemeinschaft; Aufhebung eines Steueramts. Finanzwesen:

ekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000 060 MS. Militärwesen: Berichtigung der Landwehr ⸗Bezirks⸗Eintheilung. Eisenbahawesen: Eröffnung der , , , Nienberge der Münster ⸗Enscheder Eisenbah J.

ustizwesen: Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Reichs- Ober Handelsgerichts für das Jahr 1878. Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts fur das Heimathwesen. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns. und Seeschiffer⸗ Prüfungen; Er— theilung eines Flaggenattestes. Kosulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civilstande⸗Akten.

Statistische Nachrichten.

(Stat. Corr) Die Armenlast in den größeren Städten des Deutschen Reichs, 1876. In der Studt Jachen wurden von der Armenverwaltung

darunter stãdt. Zuschůsse

verausgabt . überhaupt auf 1 Bew. 16.

überhaupt auf 1 Bew. M60

K 446 974 191619 w 183 898 1 2 469 494 ; 213 667 K 499 603 198 198 K 511 981 188 553 J 1876 604 332 7,50 249 986 3,10. Ihm Jahre 1876 mußten hier also die Beiträge, welche die Stadt für die Zwecke des Armenwesens im Durchschnitte von jedem Ein—⸗ wohner fordert, um G73 M erhöht werden, und das genügte noch nicht, um den ganzen Mehraufwand zu decken, der für einen Bewohner sich auf L07 M berechnet. Diese Verhältnisse mochten die Frage anregen, ob hier nur eine vereinzelte oder eine allgemeiner verbreitete Erscheinung vorliege, und ob in anderen Städten von gleicher Größe und Bedeutung die öffentlichen Unterstützungen ebenso ausgedehnte seien wie in Aachen. Der Leiter der dortigen Armenverwaltung, der Staatesprokurator a. D. und beigeordnete Bürgermeister Dubute, hat hierauf in einer Tabelle A twort gegeben; er wies nach, was 51 größere Städte des Deutschen Reichs im Jahre 1876 auf diesem Ge⸗ biete leisteten, und in welcher Weise sie den Ansprüchen gerecht wur⸗ den, die an sie herantraten. Aus diefer Arbeit sind im Folgenden Angaben über die Armenlast in denjenigen 50 Städten des Reichs, welche hierüber befriedigende Auskunft gaben, abgeleitet worden. Von denselben gehören 33 dem preußischen Staate an und zählen mit Einwohnern ) über⸗ d. i. von 100 Be⸗ Stãdte haupt wohnern gleich großer Gemeinden mehr als 100 000 Einw. 9 2538 527 95,22 über 50 9090 bis 100 009 , 18 1326 805 86, 74 , 19 668 999 34, 17 , 4 60 070 2,58. Die gebotenen Unterlagen werden hiernach über die Armenpflege in den größeren Städten mit 50 000 und mehr Bewohnern recht gut und ungleich besser unterrichten, als über diejenige in den klei⸗ neren Gemeinden, von denen der überwiegende Theil unberücksichtigt blieb. In einzelnen Punkten wird aber das Gebiet der vergleichenden Beobachtung noch dadurch beschränkt, daß hier und da keine Antwort auf die gestellte Frage ertheilt werden konnte. So haben zwar sämmtliche 50 Städte berichtet, daß sie 1576 im Ganzen 95 253 Per⸗ sonen unterstützten, aber nur 47 haben angegeben, wie groß der ge⸗ sammte Aufwand für die Armenpflege war. Dieser erreichte für 90 734 Arme die Summe von 15139776 4M; es betrug nämlich die Zahl der der Gesammtaufwand der unterstũtzten Armenpflege Personen für auf über von 100 Per⸗ 1Armen haupt Einw. sonen M0. 600. mehr als 100000 Einw. 45934 1,81 45707 8302 644 181,63 üb. 50 000 100000 , 31 841 245 28559 4653 607 163,00 20 000 50 000 16059 2.40 15019 2081 031 138,35 10 00 20000 1419 2,36 1419 102 494 772,23 Die Summe, welche auf jeden öffentlichen Armen verwandt wird, steigt hiernach mit der Größe der Städte. Zur Erklärung dieses Umstands muß vor Allem nach dem Verhältnisse gefragt wer—⸗ den, in welchem die offene Armenpflege neben der geschlossenen zur Anwendung gelangt. Je mehr die letztere überwiegt, d. h. je mehr zur Erhaltung von Anstalten, wie Arbeits-, Kranken und Waisen— häusern, oder für die Verpflegung von Geistes kranken verwandt wird, um so größer werden naturgemäß die durchschnittlichen Kosten für Unterhaltung einer Person sein. Daneben kommt dann in Betracht, daß in den größeren Städten auch die ersten Daseinsbedingungen, wie Wohnung und Nahrung, meist theurer zu beschaffen sind, als in kleineren Gemeinden, und derselbe Geldbetrag nicht überall das gleiche Maß von Unterstützung bezeichnet. Von der oben als Gesammtaufwand angegebenen Summe fielen nun auf die offene Armenpflege (Geld- und Naturalalmosen)

n ben Cthhten t n .

. Gesammtaufwand mehr als 100 009 Einw. 2463 g58 6 über 50 900 100 009 Einw. 1371748 29, 47 20 000- 50 000 696 654 33,48 10 000 - 20 000 . 45 422 44,32 Die Ausgabe für offene Armenpflege bezifferte sich hiernach 1876 auf 4577 782 S. Diese Zahl bezieht sich aber, entsprechend der An⸗ gabe, welche vorher über den Betrag sämmtlicher Kosten gemacht wurde, nur auf 47 Städte. Die übrigen 3 Gemeinden habe Mm außer— dem 139 340 M und die 50 Städte zusammen 4717 122 M an 67503 Almosenempfänger vertheilt; davon erhielten Personen an Unterstützungen . d. . . ,, ; nter⸗ haup ni haupt Einw. stätzten , jährlich 6

mehr als 100 0090 Einw. 33782 1,33 73,55 2485 562

über 50 000— 100000, 21 674 1,63 68.10 14570655 20 000—- 50000, 11133 1,66 69, 34 729 073 1000 - 2000 , 914 1,52 64,40 45 422 49,70.

Es ergiebt sich also aus diesen Zahlenreihen, daß in den Städ⸗— ten mit mehr als 100 000 Einwohnern auf die offene Armenpflege ein größerer Theil der Unterstützten fällt als in den Städten von 50 000100 009 Einwohnern, daß weiter, in Geld gerechnet, dort ein zrößeres Almosen gewährt wird, daß aber gleichwohl für die Verpflegung in geschlossenen Anstalten vom gesammten Aufwande verhältnißmäßig eben so viel verfügbar bleibt wie hier.

Dabei ist allerdings noch zu beachten, daß die großen Städte (mit mehr als 100 000 Einwohnern) in der offenen Armenpflege der Geldunterstützung in höherem Maaße den Vorzug geben, während die übrigen Gemeinden ihren Aufwand weniger leicht ellständig schätzen können; es wurden nämlich von je 100 vertheilt:

in Städten mit in Geld lu g rer

mehr als 100 000 Einwohnern g3,7 6,3

über 50 000— 1000090 , e. 22,9 20 00 - 50000 79,3 207 1000 - 200900 77,1 22,9.

Dieser Umstand wird aber kaum ausreschen, um die Thatsache genügend zu erklären, daß ein Almosenempfänger in den Großstädten durchschnittlich 6,33 M mehr im Jahre empfängt als in den Gemein den mit 50 000 bis 100000 Bewohnern. Eben so wenig wäre es jedoch gerechtfertigt würde hieraus und weiter daraus, daß in der geschlossenen Armenpflege 12,30 M auf eine unterstützte Person von den Großstädten mehr verausgabt werden, als von den Mittelstädten, die Folgerung gezogen, daß dort die Unterstützungen um eben so viel reichlicher fließen, als hier. Es muß vielmehr festgehalten werden, daß mit der gleichen Geldsumme nicht überall die gleichen Mittel beschafft werden; und ferner ist zu beachten, daß au in der geschlos⸗ senen Armenpflene die verschiedenen Zweige verschiedene Kosten ver⸗ ursachen, z. B. in einer Gemeinde, die verhältnißmäßig viel bedürf⸗ tige Geisteskranke zu unterhalten hat, der durchschnittliche Aufwand sich entsprechend erhöhen muß. 24 ö

Unabbängig von dieser Frage nach der Unterstützung, die im Mittel ein B dürftiger empfängt, ist die andere nach der Höhe der Armenlgst. Viese wird bedingt einmal durch die Zahl Derjenigen, welche Anspruch an die öffentliche Kasse erheben, dann von den Ein nahmen, die derselben zu Gebote stehen und endlich von der Steuer— kraft der Bürger. Die oben angeführten Zahleg weisen nun bereits nach, daß in den großen Städten ein geringerer Theil der Einwohner hülfsbedürftig ist, als in den übrigen, und kennzeichnen dieselben da= mit als Sitze größeren Wohlstandes. Was hierdu ich wahrscheinlich wird, daß nämlich die Armenlast nicht in den Großstädten am höch sten ist, bestätigen die folgenden Zahlen. Für die Zwecke der Armenpflege wurden verausgabt

in den Städten mit

in Städten mit

. überhaupt von der Gemeinde in Städten mit auf 1 Bewohner Prozent der

60 S, Kommunalsteuer

mehr als 100 0990 Einm. . 3,41 2,36 16,60

über 50 9090-100 000 Einw. 3.78 2 26 20 86

2000 - 50009 , 3,35 1,50 16, 11

10 990—- 200009 171 0386 12,51. Auch für den kommunalen Haushalt ist also das Armenwesen in den Gemeinden mit 50 000 - 10 000 Bewohnern verhältnißmäßig am wichtigsten. Der Grund hiervon ist namentlich der, daß andere Aufgaben der Verwaltung, wie namentlich die Sorge für das Ver—=

kehrswesen, den Großstädten noch bedeutendere Lasten auferlegen.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studi⸗ renden auf der Königlichen Universität zu Greifswald im Winter⸗Semester 1878/79. Im Sommer ⸗Semester 1875 sind immatrikulirt gewesen laut Personal⸗Verzeichniß 535, nach Auf⸗= stellung dieses Verzeichnisses wurden noch immatrikulirt 5, zufammen

30; davon sind abgegangen 179, es sind demnach geblieben 351, dazu sind in diesem Semester gekommen 1356. Die Gesammtzahi der, immatrikulirten Studirenden beträgt daher 507. Die theolo— gische Fakultät zählt Preußen 48, Nichtpreußen 2, zusammen 50. Die juristische Fakultät zählt Preußen 82, Nichtpreußen 1j, zusammen 83. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 202, Nichtpreußen 21, zu⸗ sammen 223. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 130, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1831 15, c. Nicht⸗ preußen lz, zusammen 151. Außer diesen immatrikulirten Studi⸗ renden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit Genehmigung des zeitigen Rektors 6. Es nehmen mithin an den Vorlesungen Theil 515.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der in Kommission bei Wiegandt, Hempel u. Parey hierselbst erscheinenden . M onatsschrift des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich preußischen Staaten und der Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins“, welche von Br. L. Witt mack, dem Generalsekretär des Vereins redigirt wird, ist das dies⸗ ju¶hrige Jan uarheft ausgegeben worden. Daffelbe enthält zunächst die Protokolle über die am 27. November v. J. abgehaltene Versamm⸗ lung des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich preußischen Stagten und über die Versammlung der Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins vom 6. Dezember 1878. Außerdem bringt das vorliegende Heft folgende Aufsätze und Beiträge: Guvirandra Hil iebrandtii hart. Berol. von Professor A. W. Eichler (mit einer kolorirten Doppeltafel L) Beitrag zur Kul—⸗ tur der Himbeere von Bruno Strauwald. Neuheiten aus dem Etablissement des Hrn. Späth in Berlin (Ulmus cam pestris umbraculifera (Kugel -Rüster); Acer dasycarpum Wieri laciniatum (geschlitztblättriger Silber⸗Ahorn) mit Abbildungen. Neuheiten von Haage und Schmidt in Erfurt (Leranthemum annuum superb issimum. Begonia hbybrida flore pleno Hofgärtner Vetter. Nicotiana acutifolia St. Hil. Salvia farinacea Benth. Salvia involu- erata Car) mit Abbildungen. Die Ermittelung des Sonnenstandes und des davon abhängkeen Fensterwinkels für Treibräume, sowie einige allgemeine Betrachtungen über Fruchttreiberei von G. Eichler, Königlicher Qbergärtner (mit Abbildungen). Die schlesische Gartenbau⸗ Forst⸗ und landwirthschaftliche Ausstellung in Breslau 1378 vom Gartenbaudirektor H. Gaerdt. Ausstellungen. Literatur. Eingegangene Preisverzeichnisse. Personalnachrichten. Bericht über Neuheiten von 1878. Für die Mitglieder des Vereins zur Beförder ang des Gartenbaues. Tagesordnung für die näch ste Sitzung des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues, welche am Mittwoch, den 29. Januar, Abends 6 Uhr, Schützenstr. 26, stait⸗ findet: 1) Vortrag des Königlichen Universitätsgärtners Hrn. Perring: Allgemeine Grundsätze und Regeln, welche bei Anlage einer Warm— wasserheizung zu beachten sind. 2) Vortrag des Königlichen Ober- gärtners Hrn. G. Eichler: Ueber die Anwendung des Kontrastes in der Landschaftsgärtnerei. 3) Feststellung des Programms für die Herbstausstellung 1879. 4) Ueber Fortbildunge unterricht für jüngere Gärtner. 5) Geschäftliches. Tagesordnung für die nächste Sitzung der Gesellschaft der Gartenfreunde am Frei⸗ tag, den 7. Februar d. J., Abends 7! Uhr, Wilhelmstr. 118: I) Kassenbericht. 2) Fortsetzung der Diskussion über das Treiben der Blüthensträucher.

Die Methode Toussaint⸗Langenscheidt ist nunmehr auch auf die russische Sprache übertragen worden. Die be⸗ treffenden, ron dem Verlage für moderne Sprachen und Literatur zu Leipzig herausgegebenen Unterrichtsbriefe für das Selbststudium Erwachsener, Sprach⸗ und Sprechunterricht der russischen Sprache sind von Prof. Dr. Iwan Wasjemonoff und Dr. phil. T eophil Helm⸗ horst bearbeitet worden, und ist der Preis des ersten Briefes der zu⸗ gleich den Prospekt und die Einfuͤhrung in das Werk enthält auf 50 8 festgesetzt.

Mit der vorliegenden 1. Nummer für 1579 tritt die Ge⸗ werbehalle, Organ für den Fortschritt in allen 3Zwei— gen der Kunstindustrie, unter Mitwirkung bewährter Fach— männer redigirt von Adolf Schill, Architekt in Stuttgart“. (Verlag von J. Engelhorn in Stuttgart), bereits in den 17. Jahrgang ein. Das in seiner Art unübertreffliche periodische Unternehmen, welches dem Tischler, Schlosser. Bildhauer, Stukkator, Vergolder, Dekorationsmaler, Tapezier, Ciseleur, Metallgießer, Juwelier, Buchbinder Kartonnagenarbeiter, der Textilindustrie, Keramik und Glasfabrikation kurz allen Zweigen der Gewerbsthätigkeit, in denen die schöne Form eine Rolle spielt, mustergültige Vorlagen bietet, läßt sich gegenwärtig ganz besonders die Veröffentlichung der vorzüglich ten Objekte von der Pariser Weltausstellung angelegen sein, und zwar geschieht dies in jener künstlerischen Aus⸗ führung und jener technischen Vollendung der einzelnen Blätter, die der Gewerbehalle“ auch im Auslande so hohe Achtung erworben hat, zudem aber, was für die Benutzung am wichtigsten ist, in einem Maßfabe, der auch die Nachbildung der feinsten Details ermöglicht. Der Konsument und Liebhaber, wie der Architekt und Baumeister, dem ja heute auch die Herstellung oder Ueberwachung der mannig⸗ faltigen inneren Ausstattung anvertraut zu sein pflegt, wird alle hierher gehörigen Gegenstände vertreten finden und sich auch über die Bezugsquellen ausreichend informiren können. .

Das vorliegende Heft bringt folgende Blätter: einen prachtvollen Spiegel in Silber und Bronze, entworfen und ausgeführt von Elkington u. Co., Silberschmiede in London; Möbel im Style Louis XVI. und eine Albumdecke von G. Fourdinois in Paris; ein silbernes Besteck und eine Reibe un gemein phantasie⸗ und reizvoller ornamentaler Motive für Zim⸗ mermalerei von dem Architekten Otto Girard in Wien; ein prachtvolles Himmelbett im Renaissancestyl des 16. Jahrhunderts, gezeichnet und mitgetheilt von dem Professor C. Rieß in Stuttgart; eine Tafel mit unmittelbar verwendbaren i , n men Mustern von Treppen⸗ geländern, Thür und Fensterbeschlägen in Schmiedeeisen, nach Ent würfen von den heimischen Architekten Gropius und Schmieden, Zaar, Heyden, Meyerheim und Ed. Puls, ausgeführt von dem letzt⸗ genannten. Das Buntdrucknblatt der Lieferung bringt ein Tapeten⸗ muster, nach japanischen Originalmotiven komponirt von dem Zeichner Ludwig Schwarz in Bad Gern bei München. .

Der neue Jahrgang wird, nach dieser 1. Lieferung zu schließen, in der That ein umfassendes Album des kunstgewerblichen Schaffens nicht nur der Gegenwart, sondern auch der Vergangenheit bieten, soweit dieselbe . die heutige Produktion förderlich erscheint, und somit den Kunstgewerbtreibenden Gelegenbeit geben, ihren Geschmack zu bilden und zu läutern, um als ebenbürtige Bewerber auf dem Weltmarkte auftreten zu können. ö.

Die „Gewerbehalle“, die jetzt auch in englischer, französischer, italienischer, spanischer und holländischer Sprache erscheint was

mehr als alles andere für ihren Werth spricht ist in monatlichen Lieferungen zu je 1,50 M zu beziehen.