1879 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Und „Es muß ein Wunderbares sein“ von Liszt (Herr Betz ; Terzett (drei Vogelstimmen) von Taubert (Fräulein Tagliana, Fräulein Lehinann, Fräulein Brandt). Nach der Pause folgten: Duett aus „Don Juan“ von Mozart (Fräulein Tagliana, Herr Betz); Aime-moi, Ma—⸗ zurka von Chopin (Fräulein Lehmann); Duettino: „per valli, Per boschis von Blangini (Fräulein Lehmann, Herr Ernst); Bolero aus „les vépres siciliennes? von Verdi Fräulein Tagliana) und das Quartett: O wunderbare Harmonie“ von Haydn (Fräulein Lehmann, Fräulein Brandt, die Herren Ernst und Betz).

nn, —— des Konzerts verließen die Allerhöchsten Herrschaften die Gesellschaft, welche darauf am Büffet das Souper einnahm.

Morgen, Donnerstag, den 5. Februar, wird bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Maje stã ten im Weißen Saale des Königlichen Schlosses hierselbst ein Ball stattfinden, zu welchem die Einladungen durch die Hoffouriere und durch Karten erfolgen.

Die Damen erscheinen im Ballkleide, die Herren in Gala, resp. vom Militär im Hofball⸗Anzuge. .

Für Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kron⸗ prinzen, sowie für Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen ist die Anfahrt gegen Sis, Uhr von dem Lustgarten aus durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe, die Versammlung im Kurfürstenzimmer. . .

Die obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗ und die Hofchargen, die General⸗Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten Sr. Majestät, sowie die Gefolge der Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften nehmen dieselbe Anfahrt und versammeln sich gegen St Uhr in dem Königszimmer; die Damen treten in die boisirte Gallerie ein.

Alle anderen Gäste sind zu 8 Uhr eingeladen.

Die Vorfahrt ist:

für die Fürsten, das diplomatische Corps und die Excellenzen ebenfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe, .

für die Damen soweit sie nicht zu den vorstehenden Gästen gehören und die sie begleitenden Herren vom Lust⸗ garten aus im Portal Nr. 4 bei der Theatertreppe, von wo Eintritt in die Alte Kapelle genommen wird; für die anderen Herren vom Militär und Civil von der Schloßfreiheit aus durch Portal Nr. 3 in der Ecke des großen Schloßhofes, gegenüber der Wache (Eintritt durch die Altdeutschen Kammern).

Die Versammlung ist:

für sämmtliche Danien, die Fürstlichen Gäste, das diplo⸗ matische Corps, die Excellenzen und die tanzenden Herren im Weißen Saale, ;

für die General-Majors und die Räthe erster Klasse in dem Ausbau der Bildergallerie, für die He r gen zum Bundesrathe und die Mitglieder der beiden Häuser des Land— tages in der neben dem Ausbau belegenen ersten Hälfte der Bildergallerie und

für die anderen eingeladenen Herren in dem Theile der Bildergallerie, welcher nach der Alten Kapelle zu belegen ist.

Nach 10 Uhr wird ein Souper an Buffets stattfinden, und zwar in der Neuen Gllaerie für die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften, die Botschafter und deren Gemahlinnen, sowie die am hiesigen Hofe akkredirten Minister und Minister⸗⸗Residenten und deren Gemahlinnen, die Ge⸗ neral-Feldmaschälle, die Chefs Fürstlicher Häuser, sämmt⸗ liche Fürstliche Damen und die Excellenzen (Damen), die aktiven Generale der Infanterie und Kavallerie und dis aktiven Staats-Minister; in dem Braunschweigischen Saale: für die Excellenzen (Herren), die vorstehend nicht bezeichneten Mitglieder Fürstlicher Häuser, sowie für die Geschãftsträger und die anderen Mitglieder des diplomatischen Corps, in der ersten Braunschweigischen Kammer neben dem Schweizer Saale: für die Hofstaaten; im Schweizer Saale: für die tanzenden Damen und Herren, in den Königin⸗Elisabeth⸗Kammern: für die außerdem Eingeladenen, und zwar in den ersten beiden Zimmern vorzugsweise für die Damen, in der Gallerie, in dem Saale und den anstoßenden Räumen für die Herren.

Ende des Festes nach 1116 Uhr.

Die Abfahrt ist nach Wahl bei der Wendeltreppe oder in dem Portal Nr. 4 in der Richtung nach dem Lustgarten, resp. in der Ecke des großen Schloßhofes gegenüber der Wache durch Portal Nr. 3 nach der Schloßfreiheit.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Mit Bezug auf die Verordnung vom 2. d. M., be⸗ treffend die Paßpflichtigkeit der aus Rußland kom⸗ menden Reisenden, wird dem Vernehmen nach Seitens des Auswärtigen Amts in den nächsten Tagen eine besondere Instruktion an sämmtliche deutschen Konsularbehörden in Rußland ergehen, welchen durch jene Verordnung die für die Zulassung des Paßinhabers zum Eintritt über die Reichs⸗ grenze unerläßliche Visirung der Pässe und die für die Er— theilung des Visa entscheidende Prüfung der Provenienz der Reisenden übertragen ist.

Unter der Rubrik „Gewerbe und Handel“ der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats⸗-Anzeigers“ finden sich Mit⸗ theilungen über die Einführung des Tabaksmono— pols in Sizilien, auf welche wir an dieser Stelle auf⸗ merksam machen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (43.) Sitzung ging das Haus der Abgeordneten zur zweiten Berathung des Gesetzentwurfes über die Dienst ver⸗ hältnisse der Gerichtsschreiber über. Die Kommission hat folgende Aenderungen diefes Gesetzentwurfes vorgeschlagen:

Zum Gerichtsschreiber kann nur ernannt werden, wer I) das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, 2) die aktive Dienst⸗ pflicht im stehenden Heere oder in der Flotte erfüllt hat oder von derselben für die Friedenszeit endgültig befreit ist, und 3) eine Prüfung bestanden hat. Referendare sind von Ablegung dieser Prüfung befreit, wenn sie im richterlichen Vorbereitungsdienste seit mindestens zwei Jahren beschäftigt gewesen sind. J, muß ein zweijähriger Vorbereitung dien st vorangehen. er die erste juristische Prüfung bestanden hat, kann nach sechsmonatlicher , im Gerichtsschreiberdienste zur Prüfung zugelaffen werden!.

Der Abg. Löwenstein brachte die zahlreichen (etwa 50) Petitionen zur Sprache, die dieser Gesetzentwurf hervorgerufen habe. Die Petenten hätten den Gesetzentwurf vielfach miß⸗ verstanden. Die in den Petitionen ausgesprgchenen Be⸗ fürchtungen seien zum größten Theile unbegründet. Die Lage der Subalternbeamten erfahre durch die neue Organisation eine bedeutende Verbesserung. Durch die

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Treirung vieler neuer Stellen werde es möglich sein, auch die Diätarien unterzubringen. Nach genguer Prüfung des Sach- verhalts sei die Kommission zu dem Resultate gekommen, daß der Gesetzentwurf anzunehmen sei, weil damit der vielleicht erfolgreiche Versuch gemacht werde, die Zahl der Beamten und namentlich das Schreibwerk der Gerichte nicht unerheblich zu verringern. .

Der Gesetzentwurf wurde hierauf nach den Beschlüssen 2 Kommission genehmigt, und die Petitionen für erledigt erklärt.

Es folgte die zweite Lesung des Gesetzentwurfes, be⸗ treffend die Abänderung von Bestimmungen' der Disziplinargesetze. . ö

Ss. 1-4 wurden nach dem Kommissionsvorschlage ohne Debatte genehmigt.

§. 5 lautet nach nehmigten Vorlage: .

„Vorsitzender des Disziplinarsenats ist der Präsident, bei dem Ober⸗Landesgericht zu Berlin der äalteste Sengtg⸗Präsident. Im Falle der Verhinderung dez ordentlichen Vorsitzenden führt den Vorsitz der älteste, bei dem Ober -⸗Landesgericht zu Berlin der nächst⸗ älteste dem Disziplinarsenat angehörende Senats, Präsident. Zu den Mitgliedern gehören die Senats⸗Präsidenten, sowelt mehr als drei Senats⸗Präsidenten außer dem Vorsitzenden vorhanden sind, die drei älteren, bei dem Ober-Landesgericht zu Berlin die drei jüngeren. Hülfsrichter sind von der Theilnahme an dem Dis⸗ ziplinarsengt ausgeschlossen. Im Uebrigen finden die für die Bil⸗ dung der Civil⸗ und Strafsenate geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.“

Die Justizkommission beantragte die Annahme des §. 5 in folgender Fassung:

Vorsitzender des Disziplinarsenats ist der Präsident, im Falle der Verhinderung desselben der älteste Senats ⸗Präsident. Außer dem Vorsitzenden treten in den Disziplinarsenat als Mit⸗ glieder ein:

I) der älteste Senats. Präsident oder falls dieser den Vorsitz führt, der nächstälteste Senats Präfident; ; . 5 die fünf ältesten Räthe des ersten und zweiten Civil⸗ enats.

Sofern kein Senats⸗Präsident beisitzendes Mitglied des Dis ziplinarsenats sein kann, erhöht sich die Zahl der unter 2 bezeich⸗ neten Räthe auf sechs.“ ;

Für das Disziplinarwesen beim Ober⸗Landesgericht Berlin 1 die Kommission folgende Sonderbestimmungen als S8. 5a. .

»Für den Disziplinarsenat des Ober⸗Landesgerichts zu Berlin gelten die nachstehenden besonderen Bestimmungen:

Vorsitzender des Disziplinarsenates ist der ältest? Senats⸗ Präsident, im Falle der Verhinderung desselben der nächstäͤlteste Senats ⸗Präͤsident.

Außer dem Vorsitzenden treten Mitglieder ein:

I) der nächstälteste Senats Präsident oder, falls dieser den Vorsitz führt, der ihm dem Alter nach folgende Senats ⸗Präsident; 2) die fünf ältesten Räthe des vierten und fünften Civilsenats.“

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte, er könne in den von der Justizkommission vorgeschlagenen Abänderungen leine Verbesserung des Entwurfes erkennen. Es fei fehler⸗ at die über richterliche Vergehen urtheilenden Disziplinar⸗

enate auf anderen Grundlagen zu konstruiren als die Straf⸗ senate, die doch über die wichtigsten Angelegenheiten, ja Lebens⸗ fragen Vieler zu entscheiden hätten. Eine solche Anomalie, wie sie die 8e n gäöschaffen habe, sei nicht nur formell bedenklich, sondern auch fachlich unberechtigt, denn gegen Ge⸗ wissenlosigkeit oder Charakterschwäche schaffe sie auch keine Garantie, da auch sie die Komposition des Disziplinarhofes in die Hand des Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten lege und die ganze Sache also doch in denfelben Händen lasse wie die Re⸗ gierungsvorlage. Somit habe der Kommissionsantrag in keiner Weise einen Vorzug vor den vom Herrenhause schon geneh⸗ migten Regierungsanträgen, und es empfehle sich, die letzteren wiederherzustellen.

Der Abg. Löwenstein trat für die Kommissionsbeschlüsse ein. Er halte die Differenz zwischen dieser und der Regie⸗ rungsvorlage nicht für allzu bedeutend und hoffe, daß sich die Regierung und das Herrenhaus schließlich mit den Anträgen der Justizkommission nicht blos einverstanden erklären, sondern letzteren sogar den Vorzug geben würden. Das Disziplinar⸗ verfahren habe eine ganz andere Natur als das Strafver⸗ fahren, deshalb habe man die Strafsenate ausgeschlossen. Zu⸗ dem sei die Definition des Disziplinarverfahrens oft eine fehr unsichere und vage. Wenn Jemand sich einer Handlung schuldig mache, die das uche, das Vertrauen und die Achtung schädige, welche sein Beru erfordert, so könne disziplinarisch gegen ihn vorgegangen werden. Welche Handlungen könnten unter eine solche Definition nicht subsumirt werden? Deshalb müßten sich die Disziplinargerichte des vollsten Vertrauens erfreuen nicht blos bei den höheren, sondern auch bei den unteren Beamten. Habe man nicht oft genug geklagt, daß das Ober⸗ Tribunal tendenziös zusammengesetzt sei? Die Wahrheit solcher Behauptungen solle hier nicht untersucht werden, aber sie hätten großes Mißtrauen gegen die preußischen Gerichte verbreitet ünd deshalb müsse dafür gesorgt werden, daß auch der geringste Anlaß zu einem solchen Verdacht verschwinde. Uebrigens sei man in der Kommission der Ansicht gewesen, daß an Stelle des großen Senats das Reichsgericht treten müsse, und deshalb habe man der ganzen Vorschrift den Cha⸗ rakter des Provisoriums gegeben, und im Gesetze schon jetzt der Regierung, falls sie die Sache reichsgesetzlich regeln wolle, die Ermächtigung dazu ertheilt.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt betonte nochmals, daß die Civil- und Strafsenate gleichgestellt werden müßten. Das Vertrauen würden die Disziplinarfenate dann haben, wenn die Bildung derselben in der Hand des Präsidiums liege. Jedenfalls dürfe man nicht das Mißtrauen leitend sein lassen, als wenn die Präsidenten nicht ona fe bei der Bildung der Senate verfahren würden. Dieser Modus liege im Geiste der n r sebgebung. gegen welchen der Kommissionsvorschlag verstoße.

Der Abg. Dr. Lasker sprach die Hoffnung aus, daß das Haus zu einer gütlichen Einigung über die Vorlage gelangen werde. Die Beschlüsse der Kommission seien durchaus een, lich. Man wolle nicht, daß der Senats⸗Präsident durch seine Ernennung zu diesem Amte von selbst Disziplinarrichter werde; diese Form der Zusammensetzung des Disziplinar— Gerichtshofes sei für seine Partei unannehmbar; es würden damit die erforderlichen Garantien für Unabhängigkeit der Richter nicht erhöht, sondern verringert. Er meine, den Justiz⸗ Minister überzeugt zu haben. (Minister Pr. ö Nein) Nun, sachlich würde ihm der Minister bei seiner großen Wahrheitsliebe nicht widersprechen können. Er halte es für seine Pflicht, hier laut auszusprechen, daß seine Partei zu ber

der vom Herrenhause unverändert ge—

in den Disziplinarsenat als

gegenwärtigen Justizverwaltung und spezlell zu dem Justiz⸗

Minister das größte Vertrauen habe; aber es handele sich um Garantien für die Zukunft, die könne man nur im Gesetz, nicht in der Person des jetzigen Ministers finden.

Der Justiz⸗Minister Br. Leonhardt erklärte, die Person des Justiz⸗Ministers scheide völlig aus der Diskussion, es handele hier sich nicht darum, ob er bona oder mala file handeln wolle; sach⸗ liche Gründe seien es, die den Ausschlag geben sollten, und da bleibe er bei seiner Behauptung, der Abg. Lasker habe ihn gar nicht überzeugt. Einigermaßen Recht hätte er, wenn die K der Ober⸗Landesgerichte mit mehr als drei Se⸗ naten versehen wäre, das sei aber nicht der Fall, vielmehr hätten sehr viele nur zwei Senate. Ihm gelte immer der Grundsatz als vorzüglich, zu wählen, wer zum Ge⸗ schäft am geeignetsten erscheine, und das Urtheil darüber stehe am besten dem Präsidenten des Gerichts zu. Für durchaus unzulässig halte er es, einer ganzen Kategorie von Richtern ein Mißtrauensvotum auszusprechen, die Mitglieder des Straf⸗ senats geradezu auszuschließen von der Mitgliedschaft des Dis⸗ ziplinarhofs. Er lasse es dahin gestellt sein, ob die Sache von großer praktischer Bedeutung sei, jebenfalls sei es eine Forderung im Interesse des Dienstes und der Organisation, welche die Regierung stelle, und deshalb bitte er das Haus, die Kommissionsvorschläge abzulehnen.

Der Abg. Windthorst (Meppen) erklärte, die Frage sei nicht unbedeutend. In Disziplinarsachen sei die che fee eilen dessen, was zu diszipliniren sei, sehr schwer, und es ent— scheide gewissermaßen ein Arbitrium in diefen Sachen, die von großer Bedeutung sein könnten, wenn nämlich die politischen Kämpfe noch schärfer würden als sie heute schon seien. Die Frage nun, wer zum; Disziplinarrichter geeignet sei, werde besser durch Gesetz als durch die Privatmeinung des Präsi⸗ diums bestimmt. Ein Mißtrauensvotum gegen gewisse Richter könne hierin nicht gefunden werden, da heute noch nicht fest— stehe, wer die Stellen der Ober-Landesgerichts⸗-Präsidenten ein⸗ nehmen werde. Der Einfluß des Justiz⸗NMinisters auf die Besetzung dieser Stellen sei aber nicht gleichgültig. Denn nach den Er⸗ fahrungen, die man seit 1867 gemacht habe, sei es ihm vorge⸗ kommen, als ob im Lande die Meinung verbreitet sei, daß bei der Wahl der Vorsitzenden der Gerichte besondere Erwägungen in Bezug auf ihre politische und sonstige Richtung stattfänden, und wenn er auch glaube, daß der gegenwärtige Justiz⸗Minister mehr als andere derartigen Anwandlungen widerstrebe, so gebe es in der Staatsregierung doch recht oft bestimmende Elemente, welchen der Justiz-Minister vielleicht ganz gegen seinen Willen nachzugeben habe. Deshalb glaube feine Partei, ihm einen großen Gefallen zu thun, wenn sie das Gesetz so mache, daß er sich außer Stande erklären könne, auf diese Dinge einzu⸗ wirken. Er empfehle deshalb die Kommissionsbeschlüsse, obgleich er gewünscht hätte, daß man nicht die ältesten Räthe zu Beisitzern des Disziplinarsenats gewählt hätte, sondern lieber die jüngsten. Im Alter verliere man gar leicht die volle Auf⸗ fassung der Lebensverhältnisse, und er studire täglich bei sich, ob sich dieser Einfluß geltend mache, und rathe dem Minister, dasselhe zu thun. Der vorgeschlagenen Resolution, nach wel⸗ cher die Negierung darauf hinwirken solle, daß die Gerichtsbarkeit des großen Disziplinarsenats dem Reichs⸗ gerichte übertragen werde, stimme er bei. Das Dber— Landesgericht zu Berlin finde seinen Beifall durchaus nicht, das Haus habe es immerwährend mit neuen Kompetenzen ausgestattet, und er meine, daß der Justiz⸗Minister, wenn er die Organifation von Neuem machen müßte, mehr als früher erwägen würde, ob nicht für die bei der Kompetenz der preu⸗ ßischen Gerichte verbleibenden Sachen ein eigener preußischer höchster Gerichtshof zu bilden wäre, sofern die letzte Entschei⸗ dung darüber nicht dem Reichsgerichte zu übertragen gelänge. Von der zweiten Resolution, nach welcher die Bestimmungen der preußischen Disziplinargesetze baldmöglichst einer durch⸗ greifenden Revision unterworfen werden sollten, verspreche er sich weniger, weil es unmöglich sei, die Frage, was zu dis⸗ zipliniren wäre, vollkommen richtig zu lösen.

Hierauf erwiderte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, er würde sich, falls es sig um eine neue Organisation handelte, nicht für einen preuüßischen Obersten Gerichtshof er⸗ klären. Er sei ein entschiedener Vertreter des allgemeinen deutschen Gerichtshofs, und wenn er die Wahl hätte, würde er sich immer dafür erklären, würde aber das größte Gewicht darauf legen, daß der Gerichtshof nicht nach Leipzig, sondern nach Berlin käme. Was der Vorredner über die politischen Einflüsse, die auf den Justiz-Minister geübt würden, sage, fei ganz unrichtig, der Vorredner habe darüber jedenfalls etwas Unxichtiges gehört. Er könne versichern, daß die Ernennung der Präsidenten nur im Justiz⸗Ministerium verhandelt werde und daß, seitdem er preußischer Minister sei, bei Besetzung höherer Richterstellen niemals auch nur der allermindeste politische oder sonstige Einfluß auf ihn geübt worden sei. Er habe in früheren dienstlichen Verhältnissen so etwas wohl kennen gelernt, hier in Preußen nicht.

Der Abg. Dr. Lasker erklärte, man habe auch in Preußen früher derartige schlimme Erfahrungen gemacht. Wenn die Partei Windthorst auch im Reichstage seiner Partei zustimme, so werde man dort wohl die Mehrheit für die einheitliche Regelung auf diesem Gebiete der Rechtspflege haben, die ein wahrer Lichtblick in den übrigen schweren Kämpfen und Wirren in Deutschland sei. Der Minister meine, es würde nicht überall die Mehrheit der Disziplinarrichter durch die Regie⸗ rung ernannt werden, weil nicht überall mehr als drei Senate seien. In Berlin, Breelau, Samm und Eöln würdẽ man vier und mehr Senate haben. Seine Partei werde sich aber der Vermehrung der Senate, wo diese sachlich geboten wäre, nicht wegen der Disziplinargerichtsbarkeit ihrer Präsidenten widersetzen können. Ein Mißtrauen gegen die Mitglieder der Strafsenote enthalte der Kommissionsbeschluß nicht, da diese Mitglieder nicht ständisch seien. Da, wo vier Senate beständen, werde die Mehrzahl der Mitglieder des Disziplinarsenats durch die Regierung ernannt. Wenn die Kommission drei Senats— Präsidenten zugebe, so sei dies schon ein Kompromißvorschlag. Nach seiner Meinung dürften es nur zwei sein. Deshalb könne seine Partei hier nicht weiter nachgeben.

Der Abg. Windthorst igen bemerkte, ob der Jußtiz⸗ Minister politischen und speziell kirchen politischen Ein stüßen unterliege, wolle er, da er nicht auf konkrete Fälle eingehen möchte, hier nicht diskutiren. Nach des Ministers Erklärung müsse er annehmen, daß man in Preußen gegen früher große Fortschritte gemacht habe. Bezüglich feiner Erfahrungen in früheren dienstlichen Verhältnissen, versichere er, daß er als Justiz⸗Minister niemals politische Rücksichten genommen habe; die Versuchung dazu sei freilich nicht an ihn herangetreten,

weil damals die politischen Wogen nicht so hoch gegangen

desto weniger auf einen ke⸗

seien, als heute. Wenn nichts . so werde man ihm ohne

stimmten Fall gedeutet sein sollte,

Geldmitteln zu

Zweifel bezeugen, daß derselbe nicht in seiner Amtsthãätigkeit ge⸗ legen habe, und daß er ihn sofort an dem Tage, wo er in das Ministerium eingetreten fei, wieder gut gemacht habe. Der Kom⸗ missionsbeschluß verbreite jedenfalls Vertrauen unter den Rich⸗ tern und dem Publikum. Der Glaube an die Unabsetzbarkeit des Richters sei aber das größte Palladium jeder Verfassung, und wenn man in Frankreich von diesem Prinzipe abzuweichen beginne, so sei dies der Anfang vom Ende. Lasse man es in Preußen nicht dahin kommen.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erwiderte, der Vor⸗ redner habe auf konkrete Fälle hingewiesen, wo bei Besetzung höherer Richterstellen auf ihre politische Gesinnung Rüchsicht genommen worden sei. Er wäre dem Vorredner sehr dankbar, wenn er ihm nur einen solchen Fall nachgewiesen hätte, es würde ihm zur Freude und zur Ehre gereichen, zu beweisen, daß alle derartigen Behauptungen gänzlich unbegründet seien. Abg. Windthorst (Bielefeld) vertrat nochmals als Referent die Vorschläge der Kommission und bemerkte dem Abg. Windthorst (Meppen) gegenüber, daß man in Frankreich in Bezug auf den Richterstand so viel Gutes gethan habe, daß man es wohl nachsehen könne, wenn das Land in einem Punkte auch einmal einen Mißgriff thue.

Hierauf wurde die Diskusston geschlossen.

Zur Geschäftsordnung bemerkte Abg. Windthorst (Meppen), daß er es für unzulässig halte, wenn der Berichterstatter der Kommission persönliche Ansichten und Polemiken als Referent der Kommission vorbringe, übrigens habe er so wenig republi⸗ kanische Neigung und republikanisches Verständniß, daß er üher die letzte Aeußerung mit den: Abg. Windthorst (Biele— feld) nicht diskutiren wolle.

Der Abg. Dr. Lasker vindizirte jedem Referenten einer Kommission das Recht, auch seine persönlichen Ansichten vorzu⸗ tragen und verwahrte den Abg. Windthorst (Bielefeld) da⸗ gegen, etwa für die Republik zu plädiren, wie man ihm später einmal nachsagen könnte. Die Abgg. Eremer (Cöln) und Majunke pflichteten dem Abg. Windthorst (Meppen) bei.

Nachdem hierauf 8. 5 und demnächst der Rest des Ge— setzes in der Fassung der Kommission angenommen war wurden auch folgende von der Kommission vorgeschlagene Resolutionen mit großer Majorität genehmigt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschliehen: Die König⸗ liche Staatsregierung aufzufordern: I) darauf hinzuwirken, daß die Gerichte barkeit des großen Disziplinarsenats dem Reichsgerichte übertragen werde; 2) die Bestimmungen der preußischen Disziplinar⸗ gesetze baldmöglichst einer durchgreifenden Revision zu unterziehen.“

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung betraf die zweite Berathung des Entwurfes einer Haubergsordnung für den Kreis Siegen. S§. 1—11 wurden ohne Debatte nach den Kommissionsvorlagen angenommen.

Der Abg. Parisius beantragte, im zweiten Absatz des s. 12: „Der Betriebs- und Hütungsplan, sowie Abänderungen dieser Pläne werden unter Beirath des Forstsachverständigen durch Beschluß der Genossenschaft festgestellt“, statt des Wortes „Forstsachverständigen“ zu setzen „Haubergschöffen und in 6 folgenden Paragraphen dieselbe Aenderung vorzu⸗ nehmen.

Nachdem der Antragsteller sein Amendement zur Annahme empfohlen mit dem Hinweis darauf, daß der Haubergschöffe der eigentliche Sachverständige sei und er sich mit seinem An⸗ trage in Uebereinstimmung mit den Wünschen einer großen Anzahl von Petenten befinde, erklärte der Regierungskom⸗ missar Landforstmeister Haas, daß die Regierung den Ent— wurf acceptire, wie er aus den Beschlüssen der Kommission hervorgegangen sei, dagegen dem Antrag Parisius nicht zu— , könne.

Der Abg. Dr. Achenbach bat um Annahme der Kom⸗ missionsfassung. Die Siegerländer legten großen Werth auf das Zustandekommen des Gesetzes, insbesondere weil in letzterer Zeit die Haubergserträge sehr zurückgegangen seien. So z. B. sei das Hauptprodukt der Hauberge, die Eichenrinde (Lohe), so zurückgegangen, daß die Hälfte der Gerbereien ihre Lohe von außerhalb, von Sedan, von Belgien, auch aus Galizien und Rumänien in Folge der Differentialtarife be⸗ ziehen müßte. Um solchen Zuständen ein Ende zu machen, sei das Zustandekommen dieses Gesetzes eine Nothwendigkeit, umal man von dem gegenwärtigen Minister für Landwirth⸗ . vertrauensvoll eine vorsichtige und zweckentsprechende Ausführung des Gesetzes erwarten könne.

Nachdem sich der Abg. Knebel als Berichterstatter gegen den Antrag Parisius erklärt hatte, wurde derselbe abgelehnt.

8. 29 bestimmt, daß der Landrath des Kreises Vorsitzender des Schöffenraths sein soll.

Der Abg. Freiherr von Heereman bedauerte, daß auf diese Weise den Interessenten keine Mitwirkung bei Befetzung der Stelle des obersten Verwaltungsbeamten zustehen solle.

Der Abg. Dr. Achenbach erwiderte, er würde als Sieger⸗ länder auch gegen derartige Bestimmungen sich erklären, wenn er nicht aus eigener Erfahrung bezeugen müßte, daß der Land⸗ rath im Kreise Siegen von Alters her eine Vertrauensperson aller Eingesessenen gewesen sei. Er bitte daher das Haus, es bei den Kommissionsvorschlägen zu belassen.

Hierauf wurde §. 29, ebenso der Rest des Gesetzes nach den Kommissionsvorschlägen angenommen, worauf sich das Haus um 21 Uhr verklagte.

In der heutigen (44) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher ver Minister für Handel ꝛc. Maybach und mehrere Regierungskommissare beiwohnten, trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetz—⸗ entwurfs, betreffend die Deckung der erforder—⸗ derlichen Mehrkosten für den Bau der Bahnen: von der Reichsgrenze bei Sierk über Trier und Coblenz unter fester Ueberbrückung des Rheins nach Oberlahnstein zum Än⸗ schluß an die Lahnbahn und von Godelheim resp. Ottbergen nach Northeim. Die Regierungsvorlage bestimmt, daß die erforderlichen Mehrkosten bis zum Betrage von 7 500 060 M und 469 000 ½½ aus den Mitteln, welche für die übrigen im Gesetze vom 11. Juni 1873 vorgesehenen Ausführungen zur Verfuͤgung gestellt find, und soweit diese nicht ausreichen, aus den durch das Gesetz vom 17. Juni 1874 bemilsigten . decken sind, während die Budgetkommission hierzu speziell die für den Bau einer Eisenbahn von Hannover nach Harburg bewilligten Mittel verwenden will. Der Referent Abg. Stengel rte aus, daß durch die lange Nicht— benutzung des bewilligten Kredites die Staatsregierung be⸗ wiesen habe, sie halte diese Bahn nicht mehr für nothwendig. Aus konstitutionellen Gründen empfehle es ich diese Kredite anderweitig zu verwenden, doch solle damit keineswegs eine feindliche Gesinnun gegen die Provinz Hannover ausgedrückt werden. Der Abg. Windihorst (Meppen), welcher das europäische Interesse der Einfügung Hamburgs in das Staatseisenbahnnetz

hervorhob, erklãrte gleichw ankämpfen zu wollen, un für die Bahn Hannover— bahnen in der sionsantrag bisher keinen nen, daß er aber die Aus jetzt nicht mehr befürwo von 1873 nicht mehr durch betroffenen Landes

verschaffen. Erklärung mit Freuden

.

Erfüllung dieser Wünsch

mission angenommen.

von Petitionen.

getroffen.

Kanonenboot „Albatro

zufolge, am 16. resp. 14. Inseln gewesen.

Bayern. schreibt: Die Wiederve

von zur Zeit bereits d

richtsorganisation, Schlusse des Reichstags tritt unserer Kammern nehmen nach werden vor dem 1. Oktober, an

Im Eisenbahna

nehmigt, darunter Neum

5. Februar. (W dem Vernehmen nach am

Neuß j. L.

gangen waren, nämlich: Gerichts verfassungsgesetze gerichte betreffend; 4) Uebergangsbestimmungen das polizeiliche Straffest der Holzungen 2c.

dann zur Prüfung und mission verwiesen.

Förderung des Eisenbahnwesens, namentlich der Secundär⸗ der Provinz Hannover verwendet würden. ; Handels⸗Minister Maybach erklärte, daß er über den Kommis⸗

keine Aeußerung der Proyinzialbehörden habe herbeiführen kön⸗

Kommissionsantrag befürworten, Die Abgg. L

auf denen dieser Ersatz geschaffen werden könnte, Abg. von Benda bemerkte, daß

einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Knebel und Nieder? schabbehard wurde die Vorlage nach den Anträgen der Kom—

Es folgte bei dem Schlusse des Blattes die Berathung

Der Bevollmächtigte r sachsen⸗meiningensche Staats⸗Minister von Gifeke ist hier ein⸗

S. M. Glattdecks⸗Korvette Ariadne“, 8 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän

vetten-Kapitän Mensing J., sind, telegraphischer

t ünchen, 2.

allem Anschein nach nicht schon mit dem Zusammentritte des Reichstags am 12. d. M. möglich sein,

liegenden Gegenständen, auch noch zu erwartende Vorlagen, so namentlich in Betreff der Mittel zur Durchführung der Ge⸗

schub des letzteren Gegenstandes bis zu dem bald nach dem

sehmen nach n zwar keine für die Gerichte erforderlich sein, ̃ in kürzester Jeit in Angriff genommen werden, um rechtzeitig

in Wirksamkeit treten, vollendet werden zu können. weitere Linien des Art. 1 nach dem Crämerschen Antrage ge—

Mühldorf und. Sulz Biessenhofen. bauung der einzelnen Linien Art. 2 entschieden werden.

Gera, der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung befand sich eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen. welche dem Land⸗ tage zur Berathung und verfassungsmäßigen Prüfung zuge—

schen Gerichtsverfassungsgesetze, nung und zur deutschen Konkursordnung; 5) das Gesetz, die

ordnung, und Strafprozeßordnung betreffend; 6) das Gesetz, und 7) das Nachtragsgesetz zu der Verordnung zum Schutze

t . Diese Gesetze wurden in der hier an⸗ geführten Reihenfolge in

ohl, nicht gegen den Kzommis sionsantrag d sprach nur den Wunsch aus, daß die Harburg bewilligten Mittel jetzt zur

Der Beschluß des Staats⸗Ministeriums und

führung der Bahn Hannover⸗Harburg rten könne, da die Voraussetzungen juträfen. Er wolle deshalb den hoffe aber auch, den da—⸗ theilen für diese Enttäuschung Ersatz zu Lauenstein und Lipke begrüßten diese und bezeichneten verschiedene Wege, gte, worauf der der Kommissionsantrag der

e in keiner Weise präjudizire. Nach

zum Bundesrath, Herzoglich

von Werner, und S. M. ß, 4 Geschütze, Kommandant Kor⸗ U phischer Nachricht Januar cr. in Apia auf den Samoa—

Februar. Die „Alg. Ztg.“ rtagung unserer Kammern wird

da zuvor, abgesehen

er Berathung der Kamniern unter—

erledigt werden müssen, und ein Auf⸗

anzuberaumenden Wiederzusammen⸗ nicht thunlich erscheint. Dem Ver— sehr wesentlichen Bauten allein dieselben müssen doch

welchem die neuen Neichsjustizgesetze usschusse wurden am 39. v. M. arkt a. R. Landshut, Freilassing

. Die Priorität der Er— wird erst bei Berathung des . T. B.) Die Kammern werden 20. d. M. vertagt werden.

3. Februar. (Leipz. Ztg.) Auf

I) das Gesetz, die nach dem deutschen zu errichtenden ordentlichen Landes⸗ die Ausführungsgesetze zu dem deut— zur deutschen Civilprozeßord—

zur Civilprozeßordnung, Konkurs— setzungs- und Strafanforderungsrecht

erste Berathung genommen und Berichterstattung an die Justizkom⸗

heute aus Berlin hier ein

erfährt, die österreichische daß dem Gesundheit

Arzt sei mit der Mission

einer Infektionskrankheit richt zu erstatten.

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2

Ersuchen des Ministe

Desterreich⸗ Ungarn. Der diesseitige Botschafter in Berlin,

blatt“ vernimmt, hat Graf Taaffe die Neubildung des Ka—

binets energisch in die Hand genommen und mit den Abgg. Rechbauer, Eoronini und Plener konferirt.

die vollste Aufmerksamkeit geschenkt werde.

Wien, 4. Februar. (W. T. B.) J Graf Szechenyi, ist igetroffen. Wie das „Freniden⸗

ie RHres e Regierung habe Vorsorge getroffen, szustande in Konstankinopel ; Ein österreichischer betraut, jeden vorkommenden Fall zu studiren und über denselben Be—

chweg loß auf

nungen in Betreff der Waareneinfuhr aus Nußland und be— züglich der Quarantäne hinwies, den Antrag Symonyis auf Errichtung eines Grenzkordons, von der Tagesordnung abzu— setzen. Von dem Abg. Zay wurde eine Interpellation an den Handels⸗Minister eingebracht in Betreff der Störung des Handels mit dem Orient durch die gegen die Pest ergriffenen Maßregeln.

Großbritannien und Irland. London, 4. Februar. (W. T. B.) Eine Spezialausgabe der „Times“ enthält ein Telegramm aus Lahore, von heute, mit einer aus Jella⸗ labad eingegangenen Depesche, welche meldet, daß in Kabul der Bürgerkrieg ausgebrochen sei, daß Jakub Khan den Chandol genannten Stadttheil von Kabul bombardire, und daß eine große Anzahl afghanischer Häuptlinge mit ihren Familien die Stadt verlassen habe.

D 5. Februar. (W. T. B.) aus Tabriz von gestern: Die Stadt und der Distrikt vo: Kothur sind von der Türkei am 28. v. M. an Persie: übe rgeb en worden. Die Pässe bleiben bis zur definitive: Regulirung der Grenze von den Türken besetzt.

Frankreich. Paris, 4. Februar. (W. T. B.) Das Journal officiel“ meldet, daß das neue Kabinet wie folgt zusammengesetzt ist: W addington: Conseils⸗Präsident und Auswärtiges, de Marcére: Inneres und interim h Kultus, Leroyer; Justiz, Say: Finan Unterricht und schöne Künste, berry: Marine, Freycinet: öffentli

NAumänien. Bukarest, 4. Februar. , Der ärztliche Delegirte Rumäniens, Br. Petrescu, ift nach Moskau abgereist, wo derfelbe mit den deutschen und öster— reichischen Delegirter zusammentreffen wird.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. Februar. (W. T. B.) Offizielles Telegramm aus Astrachan, vom 4. d. M: In Wetljanka fund den Dörfern in der Umgegend befindet sich kein Kranker. In Selitrenn oje und den benachbarten Bezirken befanden sich am 2. d. Kranke; dazu kamen 2 neue Erkrankungen, während 4 Per⸗ sonen starben, so daß gegenwärtig dort 5 Kranke sind. In Tschernojarsk hat die Krankheit nicht zugenommen. 46 Grad Kälte.

Süd⸗Amerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 15. Januar. (Allg. Corr. via Lissabon.) In der Depu⸗ tirten kam mersitzung vom 13. Dezember vertheidigte sich der Finanz⸗Minister gegen das über ihn wegen Verkaufs von Bonds der internen Schuld im Betrage von 40 000 Centos Reis verhängte Tadelsvotum, worauf ein Vertrauens votum in die finanzielle und allgemeine Politik der Regierung mit S823 Stimmen gegen 8 zur Annahme gelangte. General Vicomte Santa Therefa ist gestorben. In Folge des Auftretens einer Krankheit in der Hauptstadt von Ceara, welche man für die schwarze Pest hält, sendet die Regierung fünf Aerzte dahin. Die Kammern haben eine Vorlage angenommen, welche der Madeira-Mamore Eisenbahn einen Kredit von 400 060 Pfd. St. garantirt.

Argentinien. Buenos Ayres, 9. Januar. Die Operationen an der Indianergrenze machen Fortschritte. Der Groß⸗Kazike Rosas hat sich ergeben, und 740 seiner Leute wurden gefangen genemmen. Der Kazike Baigorbula wurde bei Naguel Naps aufs Haupt geschlagen.

Uruguay. Montevideo, i Januar. Die Regierung hat 78 105 Pefos der Staatsschuld eingelöst.

Paraguay. Assuncion, 2. Januar. Der ehemalige Präsident der Republik, Ri varola, der jüngst amnestirt wor⸗ den, wurde in der Nacht vom 31. Dezember von fünf Un— bekannten ermordet.

Der „Standard“ melde

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Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Nom, Mittwoch, 5. Februar. Das amtliche Blatt ver— öffentlicht eine Verfügung, durch welche für die aus dem Schwarzen und dem Afowschen Meere kommenden Schiffe eine siebentägige Quarantäne angeordnet wird. .

St. Petersburg, Mittwoch, 5. Februar, Vormittags. Hiesige Blätter veröffentlichen ein Telegramm der Börsen⸗ ältesten in Astrachan, vom 4. d. M., nach welchem sich in dem ganzen Gouvernement Astrachan gegenwärtig nur 6 oder 7 Typhuskranke befinden; es sei nicht die geringste Gefahr einer Weiterverbreitung der Epidemie vorhanden. Die Ab⸗ sonderung der Erkrankten von ben Gesunden habe sich als vollkommen genügend zur Unterdrückung der Krankhelt wiesen.

Reichstags⸗ Angelegenheiten.

Breslau, 4. Februar. (W. T. B.). Bei der heute stattge— habten Ersatzwahl eines Reichstags⸗Abgeordneten im iesigen west— lichen Bezirke erhielten Justiz-Rath Freund 6564 St., Kraecker 5175 und v. Wallenberg⸗Pachaly 2845 St. Es ist fomit eine Stichwahl zwischen Justiz⸗Rath Freund und Kraecker nothwendig.

Statistische Nachrichten.

Das siebenunddreißigste Heft der Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltunß des Großherzogthums Baden, herausgegeben vom badischen Handels. Ministerium, welches die land⸗ wirthschaftlichen Haushaltungen nach der Aufnahme vom 10. Januar 1873 enthält, ist in Karlsruhe in der Ehr. Fr. Müllerschen Hofbuchhandlung erschienen. Am 10. Januar 1873 fand auf Anordnung des Bundes rathes im Deutschen Reiche eine Viehzählung statt; mit derfelben wurde im Großherzogthum Baden eine Ermittelung der landwirth—⸗ schaftlichen Haushaltungen, d. h. derjenigen Haushaltungen verbun- den, von denen aus landwirthschaftliche Grundstäcke bewirths haftet werden. Die hauptsächlichen ziffermäßigen Ergebnisse diefer Erhebung sind in den Tabellen des vorliegenden Heftes enthalten. Kap. 1a und bm enthält die landwirthschaftlichen? Gelände, die landwirth⸗ schaftlichen Haushaltungen und den Viehbesitz, dargestellt für die Amtsbezirke und die Kreise des Großherzogthums; Kap. 2 die landwirthschaftlichen Haushaltungen, dargestellt in Gruppen nach der Größe des bewirthschafteten Geländes für das ganze Groß⸗ berzogthum, für die Kreise Und Amtsbezirke; Kap. 3 Ü. bersicht der landwirthschaftlichen Verhältniffe der einzelnen Gemeinden, geordnet nach den Amtsbezirken; Kap. 4 Anhang nebst alphabetischem Ver⸗ zeichniß der Gemeinden und selbständigen Kolonien. Die Aufnahme dieser Zählung lag den Gemeindebehörden ob und wurde von diesen selbst oder von durch sie bestellten Zählern vorgenommen, indem sie sich durch Umfrage und Umschau von Haus zu Haus von der An—

Verord⸗

wesenheit von Vieh und von landwirthschaftlichen Haushaltungen zu