1879 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

„Dig ziplina rstrafen sind: I) Verweis,. 2) Geldstrafe bis zu zwanzig Mark, 3) Karzerhaft bis zu zwei Wochen, 4 Nichtanrech⸗ nung des lau fenden Halbjahres auf die vorgeschriebene Studienzeit, 5) Androhung der Entfernung von der Universität, 6) Entfernung von der Universität, 7) Ausschluß von dem Universitäts⸗Studium;“

hatte die Kommission folgendes Alinea hinzugefügt:

„Die von den Gerichten gegen Studirende erkannte Freiheiis⸗ strase bis zu zwei Wochen kann auf Antrag der gerichtlichen Be—⸗ hörden auf dem akademischen Karzer verbüßt werden.“ ;

Herr von Bernuth erklärte, er halte es für zweifelhaft, ob diese Bestimmung mit dem Reichsgesetz in Einklang stehe und bat, deshalb über dieses Alineg eine gesonderte Abstim⸗ mung vorzunehmen. Herr Dr. Dove beantragte, den Zusatz der Kommission anzunehmen, namentlich mit Rücksicht auf die mangelhaften Einrichtungen in den Gefängnissen der kleineren Städte. Der Negierungskommissar, Ge⸗ heime Ober⸗Justiz-⸗Rath. Dr. Stölzel verwies darauf, daß die Reichsgesetzgebung die akademische Gerichtsbarkeit aufhebe, darum sei der Standpunkt, welchen das Gesetz einnehme, nur ein disziplinarer. Die von der Kommission gemachte Aende⸗ rung widerspreche aber diesem Standpunkte, und bitte er des⸗ halb, den Kommissionsbeschluß abzulehnen. Graf Rittberg sprach sich für den Beschluß der Kommission aus, während Herr Dr. Baumstark den Antrag stellte, die Nr. 2 des ersten Alinea zu streichen. Gegen diesen Antrag erklärte sich der Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Nath Pr. Göppert. Die Staatsregierung habe das Gutachten der Uni⸗ versitäten eingeholt, und von diesen hätten sich die Univer— sitäten Bonn, Königsberg, Breslau und Göttingen gerade für Aufrechthaltung dieser Bestimmungen ausgesprochen. Graf Udo zu Stolberg, die Herren Dr. Dove und Rasch erklärten sich gleichfalls gegen den Antrag Baumstark, während Here Dr. Dernburg denselben befürwortete. Nachdem sich noch die Herren von Knebel-Döberitz und Adams, sowie ber Referent Herr Dr. Beseler gegen den Antrag ausgesprochen, wurde derselbe abgelehnt und 8. 6 nach dem Antrage der Kommission angenommen. (Während der Debatte war der Staats-Minister Dr. Falk in das Haus eingetreten.)

Bei §. 7, dessen drittes Alinea nach der Fassung der Re— gierungsorlage und dem Antrage der Kommission lautet:

Die von einer nichtpreußischen Universität über einen Stu— direnden verhängten Strafen der Entfernung oder des Ausschlusses von dem Universitätsstudium haben ebenfalls die vorstehend ange— gebenen Wirkungen;

stellten die Herren Graf Udo zu Stolberg und Dr. Dove den Antrag, hinter dem Worte „nichtpreußischen“ das Wort deutschen“ einzufügen. Nachdem die beiden Antragsteller diesen Antrag mit Rücksicht auf das zwischen den deutschen Universitäten bestehende Kartel befürworket hatten, wurde der 8. 7 mit dieser Einfügung vom Hause genehmigt. Ohne Debatte wurden sodann die §5§. 8 bis 14 der Vorlage nach den Porschlägen der Kommisston genehmigt. Den? 3. 15 empfahl die Kommission in folgender Fassung zur Annahme:

„Ein Studirender darf von den ihm in diefer Eigenschaft zu—⸗ stehenden Rechten keinen Gebrauch machen, so lange gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gebens schwebt, wegen desien auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann.

Die rechtskräftige Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte hat ö. Ausschluß von dem Universitätsstudium ohne Weiteres zur Folge.“

86 Dr. Dernburg bat, das erste Alinea dieses Para— graphen abzulehnen; dadurch werde über einen Studiren— den schon eine Strafe verhängt, ehe derselbe überhaupt noch als schuldig erkannt worden sei. Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath Dr. Göppert, ünd Herr Wever, wie auch der Referent Herr Dr. Beseler sprachen sich gegen diesen Antrag aus, der denn auch vom Hause verworfen wurde.

Der 5§. 16 lautet:

„Das Disziplinarverfahren ist gebühren⸗ und stempelfrei.“

Dieser Paragraph war von der Kommission hinzugefügt worden. Der Regierungskommissar erklärte sich gegen denfelben. Die Staatsregierung habe diese Frage augenblicklich einer ein— gehenden Erwägung unterzogen und sofern die Ermittelungen ergeben sollten, daß dies angängig sei, werde sie auch ohne diesen Paragraphen die Gebührenfreiheit einführen. Nachdem noch die Herren von Knebel⸗-Döberitz, Graf zur Lippe und der Referent die Beibehaltung dieses Paragraphen befür— wortet, wurde derselbe angensmmen. Die übrigen Paragraphen, sowie Titel und Ueberschrift des Gesetzes wurden sodann ohne erhebliche Debatte vom Hause nach den Anträgen der Koöm— mission genehmigt, und die Sitzung um 316 Uhr geschlossen.

In der heutigen (8. Sitz ung des Herrenhauses, welche der Präsident Herzog von Ratibor um 1 Uhr 25 Minu⸗ ten eröffnete und welcher der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, trat das Haus zunächst in die Berathung des mündlichen Be— richts der Justizkommission über den Gefetzentwurf, betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungs⸗ dien st. Eine Generaldiskussion wurde über die Vorlage nicht beliebt. In der Spezialdiskussion wurden die S8. 1' bis ohne Debatte nach den Vorschlägen der Kommission in der Fassung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses genehmigt. Auch bei 8. 5 schlägt die Kommission vor, den Beschluß des Abgeordnetenhauses entgegen den früheren Beschlüssen des Herrenhauses anzunehmen. Nachdem der Referent Herr Dr. Dernburg diesen Vorschlag befürwortet, trat das Haus demselben ohne Debatte bei. Ebenso wurden auch die §5. 6 bis 9 und 19 bis 15 unverändert nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses auf den Antrag der Kommisston genehmigt.

Ueber 5. 10, dessen Streichung die Kommission beantragt, begann bei Schluß des Blattes die Diskussion.

Im weiteren Verlause der gestrigen (45 Sitzung ging das Haus der Abgeordneten zur zweiten Be rathung des Entwurfs einer Schied smannsordnu ng über. Im S. 1 beantragte der Abg. von Meyer (Arnswalde) die Abgrenzung der Schiedsmannsbezirke für die Landgemeinden, statt, wie die Vorlage wolle, durch Kreisvertretungen durch den Kreisausschuß erfolgen zu lassen. Der Antrag wurde abge⸗ lehnt, und 5. 1 nach der Kommissionsvorlage angenommen. Zu 8. 2 stellte der Abg. von Magdzinski den Antrag, daß solche Schiedsleute nicht fungiren dürften, welche der Sprache der Parteien nicht mächtig seien. Redner motivirte diesen Antrag damit, daß in den Provinzen Posen und West— Preußen viele Personen wohnten, welche der deutschen Sprache nicht mächtig wären; für diese würde das Gesetz un⸗ wirksam sein. Nachdem der Referent Abg. Kummert den An— trag für unannehmbar erklärt hatte, da man sonst auch ver⸗ langen könnte, daß die Schiedsmänner aller möglichen Sprachen mächtig sein sollten, bemerkte der Abg. Kantak, daß der Än⸗ trag dem praktischen Bedürfnisse, namentlich der östlichen

Provinzen, Rechnung tragen sollte. Der Regierungskommissar, Geheime Justiz⸗Rath Florschütz, bezeichnete den Antrag als überflüssig, da 8. 15 den Schledmann zur Ablehnung des Sühneversuches verpflichte, wenn er der Sprache der Parteien nicht mächtig sei. Hierauf wurde der Antrag abgelehnt, und s. 2 nach dem Kommissionsvorschlage angenommen, ebenso nach unerheblicher Debatte die 88. 3—9. §. Za. bestimmt, daß, wer sich weigert, das Amt des Schiedsmanns zu über—⸗ nehmen, für drei bis sechs Jahre der Ausübun seines Rechtes auf Theilnahme an Vertretung und Verwaltung feiner Gemeinde für verlustig erklärt und um ein Achtel bis ein Viertel stärker als die übrigen Gemeindeangehörigen zu den Gemeindeabgaben heran⸗ gezogen werden kann.

Der Abg. von Corswant beantragte, diesen Paragraphen zu streichen, da er ungleiches Recht schaffe.

Der Abg. Jungck stellte den Antrag, falls dieser Para⸗ graph, welcher von der Kommission der Regierungsvorlage an— gefügt worden, zur Annahme gelange, noch folgenden Zusatz zuzufügen: Besitzern selbständiger Gutsbezirke könne in dem vorgedachten Falle durch den Kreisausschuß eine Erhöhung der Kreisabgabe um 13 bis 1, auf 3 bis 6 Jahre auferkegt wer— den. Nachdem die Abgg. von Liebermann und Witte sich für den Antrag Jungck erklärt hatten, wurde derselbe ange⸗ nommen.

Zu §. 17 beantragte der Abg. Bähr (Cassel, daß Ehe— männer ihre Frauen vor dem Schiedsmann sollten vertreten dürfen. Der Antrag wurde abgelehnt, und die übrigen Para—⸗ graphen ohne weitere Debatte genehmigt.

Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats, und zwar des Etats der Justizverwaltuüng. Kap. 36 Einnahmen (49 110 000 66). Bei Titel 4 werden die Juris⸗ diktionsbeiträge der früheren Reichsunmittelbaren in Höhe von 5100 66 auf Antrag des Abg. Löwenstein unter Zustim⸗ mung des Regierungskommissars in Fortfall gebracht. Bei Titel 5 (Antheil an dem Arbeitsverdienst der gerichtlichen Ge⸗ fangenen) erneuerte der Abg. Dr. Eberty die Beschwerde in Betreff der Beschäftigung der Gefangenen. Der Justiz⸗-Minister Dr. Leon⸗ hardt stellte dem Vorredner anheim, diese Beschwerden bei dem Etat des Ministeriums des Innern anzubringen.

Bei Kap. 72 der Ausgaben (Gehalt des Ministers 36 000 ) tadelte Abg. Schröter (Barnim) die aus der frü⸗ heren Verwaltung übernommene Einrichlung, wonach die Richter bei Antritt eines Urlaubs für ihre Vertreter die Reise⸗ kosten und Diäten zu zahlen hätten. Er richte an die Regie— rung die Anfrage, ob sie beabsichtige, deni Uebelstande für die Zukunft abzuhelfen und, wie es in Hannover der Fall sei, die Vertretungskosten auf die Staatskaffe zu übernehmen.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erwiderte, daß die Angelegenheit in einer den Wünschen des Vorredners ent— sprechenden Weise geregelt werden solle. Er stehe der Sache wohlwollend gegenüber und habe in diesem Sinne auch die bei ihm eingegangenen Anträge erledigt.

Der Abg. Schröder (Lippstadt) machte auf die . des Kulturkampfes aufmerksam, die auch im essort des Justiz-Ministers hervorträten. Er hoffe, damit einen Bundesgenossen mehr im Rathe der Krone zu finden, welcher sich ernstlich für eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse interessire. Redner beklagte, daß die Maigesetze so viele De— nunzianten hervorgerufen hätten, die es sich namentlich an den Orten, wo Staatspfarrer sich befänden, zum Gewerbe machten, römisch-⸗katholische Geistliche wegen unbefugter Amts— handlungen zu denunziren.

Der Abg. Dr. Wachler wies die Ausführungen des Vor—⸗ redners bezüglich der Wirkungen des ö innerhalb des Justizressorts zurück, und wiederholte eine schon im November 1877 von ihm an den Justiz-Minister gerichtete Anfrage, betreffend die Mitwirkung deutscher resp. preußischer Gerichte bei der Ausführung von Requisitionen polnisch— russischer Gerichte. Im Kriminalverfahren führe die heut herrschende Unklarheit oft zu den bedauerlichsten Prozeßver⸗ zögerungen. .

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte, augenblicklich nicht in der Lage zu sein, eine präzise Antwort zu geben, er könne aber versichern, daß zwischen den diesseitigen und den russischen betheiligten Organen Verhandlungen im Gange seien.

Der Abg. von Ludwig beschwerte sich darüber, daß die Staatsanwälte die Frist hätten verstreichen lassen, ohne straf— rechtlich gegen die betrügerischen Gründungen vorzugehen. Der Minister verfehle vollstandig seine Aufgabe, wenn er es unter— lasse, die Wirkungen der Gesetze auf das Leben zu beobach⸗ ten. Wenn sich schädliche Wirkungen herausstellten, dann habe der Minister die Pflicht, soweit er dazu im Stande, Remedur zu schaffen. Eine solche schädliche Wirkung liege hier vor; die Gründer hätten das Volk mehr geschädigt, als alle Räuber und Spitzbuben zusammen genommen, die' die Zuchthäuser füllten. Jetzt seien die Gründungen thatsächlich verjährt, und die Gründer im Besitze des Raubes, den fie am Volke begangen hätten. Redner brachte hierauf den von Diestschen Prozeß zur Sprache, wurde aber von dem Präsiden⸗ ten von Bennigsen darauf aufmerksam gemacht, daß seine Ausführungen sich nicht auf die Thätigkeit des Justiz⸗Ministers bezögen und demnächst zur Ordnung gerufen. Im weiteren Verlaufe seiner Rede kritisirte der Abg. von Ludwig das Auftreten des Staatsanwalts Feige in dem genannten Prozeß und bemerkte 8s sei auffallend, daß der Staatsanwalt kurz nach Been⸗ digung des Prozesses außer der Reihe einen Orden er— halten habe. Reoner schließt mit einigen Bemerkungen gegen den Abg. Lasker.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt bemerkte, er wolle dem Vorredner nicht folgen in den großen Irrgarten seiner Behauptungen. Derselbe habe aber an ihn verschiedene Fragen gerichtet, die sich zum großen Theile auf die Thätig⸗ keit der Gerichte und der Staaksanwaltschaften bezögen“ und er könne dem Vorredner nur den Rath geben, daß er sichM, wenn er über die se Dinge Auskunft wünsche, an die betreffen⸗ den Behörden wenden möge. Der Vorredner habe dann weiter und das solle ihn persönlich angehen gerügt, daß der Staatsanwalt Feige angeblich außer der Zeit einen Orden bekommen habe. Er habe nicht den Worten, aber dem Sinne nach angedeutet, das sei erfolgt wegen der bona officia, die der Staatsanwalt einem Mitgliede der Regierung erwiesen habe. Als früher der Vorredner diese Sache zum ersten Male hier zur Sprache gebracht habe, sei ihm (dem Minister) von dieser Verleihung außer der Zeit nichts bekannt gewesen. Er (der Minister) habe nunmehr die Akten eingesehen und könne konstatiren, daß der Staatsanwalt Feige den Orden in der Reihe beim Srdens— feste bekommen habe. Zur Zeit, als die von dem Abg. von Ludwig angesührten Verhältnisse spielten, sei der Antrag zur

bereits gestellt gewesen. Die von dem Vor⸗ redner ausgesprochene Insinuation sei daher unberechtigt.

Der Abg. Freiherr von Uechtritz erklärt‘, er sei selbst längere Zeit Staatsanwalt gewesen und bedaure außerordent⸗ lich die Art, wie der Abg. von Ludwig seine Anklagen gegen die Staatsanwaltschaft erhoben habe. Diese Art sei eh sig und müsse auf das Entschiedenste zurückgewiesen werden. Seinen Behauptungen fehle jede thatsächliche Unterlage.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Br. Lasker, von Ludwig und Dr. Hammacher wurde Titel 1 bewilligt, und demnächst ohne Debatte die folgenden Titel von Kap. 72 und Kap. 73 (Ober⸗Tribunal) genehmigt.

Zu Kap. 74 Pos. 2 Gustizprüfungskommission) fragte der Abg. Windthorst (Meppen) die Regierung, welche Grund⸗ sätze sie bei der Anrechnung des von einem Referendar abge⸗ leisteten Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienstjahres auf die vierjährige Vorbereitungszeit zum zweiten Exanien anwende; es seien ihm viele Klagen zu Ohren gekommen, daß man jetzt mit beson⸗ derer Härte und mit Ungleichheit verfahre. Der Regierung⸗ kommissar Ministerial⸗Direktor Rindfleisch erklärte, von dem vierjährigen Vorbereitungsdienst nicht absehen zu können; indeß seien die Appellationsgerichte jetzt angewiefen, in jedem solchen Fall über die stattgehabte Beschaͤfligung zu berichten, und werde jeder Fall im Ministerium genau geprüft und nach Billigkeit entschieden. Darauf wurde der Titel bewilligt.

Bei Kap. 79 Tit. 1 (Stadtgericht in Berlin) beklagte sich der Abg. Cremer (Cöln), daß in der Gefangenanstalt Plötzensee die katholische Jugend ohne Religionsunterricht aufwachsen müsse sowie über das schlechte Wasser im Gefangniß.

Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗-Justiz⸗Rath Starke erwiderte, daß die Art, wie der Gottesdienst in Plötzensee gehalten werde, streng den Anforderungen des früheren Fürst⸗ bischofs von Breslau entspreche. Das Wasser in Plötzensee sei nicht schlechter, als das Berliner Leitungswasser, und der Gesundheitszustand dort ganz normal.

Nach einigen Bemerkungen des Abg. Windthorst (Meppen 1 daß für den Gottesdienst in Plötzensee und in allen übrigen Gefängnissen nicht genügend gesorgt sei und einer Erwiderung des Regierungskommissars, wurde der Titel bewilligt, worauf sich das Haus um 47 Uhr vertagte.

Die Königlichen Eisenbahndirektionen und Kommissionen sind vom Handels-Minister ermächtigt worden, für die Er⸗

mittelung und Anzeige der Urheber von Freveln, durch welche die Sicherheit des Bahnbetriebes gefährdet wird, je nach der Bedeutung des Falls Belohnungen bis zur Höhe von 300 6 auszuloben und dem Denunzianten auszahlen zu lassen, falls auf Grund seiner Anzeige die rechtskräftige Verurtheilung des Thäters erfolgt.

Durch einen Cirkularerlaß vom 28. v. Mts. hat der Handels⸗Minister die Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariate angewiesen, strenge zu überwachen, daß die Vornahme von Bahn-Unterhaltungsarbeiten an Sonn- und Fest⸗ tag en auf das für die Aufrechthaltung der Betriebssicherheit unbedingt erforderliche Maß beschränkt werde.

Der soeben in Carl Heymanns Verlag, Berlin 1878, erschienene Jahrgang 1881 des nautischen Jahr—⸗ buches, welcher vom Reichskanzler⸗Amt, unter Redaktion des Professors Dr. Tietjen, herausgegeben ist, bildet eine seinem wesentlichen Inhalte nach unveränderte Fortsetzung der früheren Jahrgänge dieses Werkes.

Der Inhalt desselben ist durch Angaben über das Alter des Monbes in der letzten Spalte auf Seite II. jedes Monats, sowie durch Zusätze zu der die Zeitsignalstationen betreffenden Tafel XXVII. vermehrt worden. Um den Druck größerer und deutlicherer Ziffern zu ermöglichen, ist das Format des Buches vergrößert worden.

Der Jahrgang 1882 des Werkes wird voraussichtlich im Juli dieses Jahres erscheinen.

Der General⸗ Lieutenant von Wulffen, Kommandant von Breslau, ist nach Breslau zurückgekehrt.

Anhalt. . au, 5. Februar. (Magdb. Ztg.) Gestern verstarb hierselbst der Präsident Bartels, Chef der Finanz— Direktion.

Oesterreich⸗Ungarn. Wisn, 6. Februar. Der „Polit. Korresp.“ wird aus Triest von heute gemeldet: Der aus Konstantinopel mit 29 Passagieren heute eingetroffene Lloyddampfer „Apollo“ ist zur 24stündigen Beobachtung unter Quarantäne gestellt worden. Ein anderer, die thef— salische Linie befahrender Lloyddampfer, welcher Salonichi be— rührt hat und heute fällig ist, dürfte ebenfalls eine mehrtägige Quarantäne halten müssen.

Ein Telegramm der „Polit. Korresp.“ aus Konstanti—⸗ nopel vom 5. d. bestätigt, daß der Ministerrath in seiner Gesammtheit den e,, vereinbarten türkisch-russischen Friedensvertrag genehmigt und beschlossen hat, dem Sul⸗ tan die Ratifikation des Vertrages nach erfolgter Unterzeich⸗ nung zu empfehlen. Im Hinblick auf die bevorstehende Räu— mung Adrianopels seitens der Russen hat die Pforte eine Kommission eingesetzt, welche die Reinstallirung der türkischen Civilverwaltung in Rumelien vorbereiten soll.

Trie st, 6. Februar, Abends. (W. T. B.) Nach einem Tele⸗

ramm des General-Konsuls in Salonichi an die hiesige See⸗ zehörde ist eine in dem Dorfe Sanikowa bei Tanthi ausgebrochene Krankheit als Flecktyph us mit einem Falle von Metastasis bubonica erkannt worden. Die See— behörde hat in Folge dessen das Gutachten der Landes— Sanitäts-Referenten eingeholt, und die Letzteren haben die Krankheit für äußerst verdächtig erklärt, mit der orientalischen Pest identisch zu sein. Die hiesige Seebehörde hat nach tele⸗ graphischem Einvernehmen mit dem Handels⸗Ministerium und mit der ungarischen Seebehörde in Fiume in allen ihr unter— stehenden Häfen und Sanitätsämtern gegen die Provenienzen aus allen türkischen Häfen des ägeischen Meeres, welche seit dem 4. d. abgegangen sind, die Inwend ung der bestehen— den gesetzlichen Bestimmungen und der vorgeschriebenen Kontumazmaßregeln angeordnet.

Pest, 6. Februar. (W. T. B.) Im Abgeordneten— hause befürwortete bei der fortgesetzten Berathung des An— leihe⸗-Gesetzentwurfs der Finanz-Minister die Vorlage in einer längeren Rede. Morgen sollen die Schlußredner das Wort erhalten. In Beantwortung der Interpellation in Betreff der Verwaltungsorganisation in Bosnien und in der Herzegowina erklärte der Minister-Präsident Ti s za von Neuem, daß es nothwendig sein werde, die legislato⸗ rischen Bestimmungen in Betreff der provisorischen Regierung Bosniens und der Herzegowina im Einvernehmen mit dem anderen Staate der Monarchie zu treffen. Wenn dies bisher noch nicht geschehen sei, so finde dies seine Erklärung in der gegenwärtigen Lage des anderen Staates der Monarchie. Ob es gelingen werde, ein hierauf bezügliches Einvernehmen her— beizuführen, könne er heute nicht wissen. Jedenfalls aber mache er von dem Zustandekommen eines solchen Einver— nehmens sein ferneres Vorgehen abhängig. Die bisherigen Verfügungen hätten keinerlei definitiven Charakter und würden nicht im Mindesten eventuelle spätere legislatorische Bestimmungen präjudiziren. Sie hätten nur den Zweck, daß die Administration fortgehe. Die Antwort des Ministers wurde vom Hause mit einer Majorität von 10 Stimmen zur

Kenntniß genommen.

Schweiz. Bern, 4. Februar. (N. Zürch. Ztg.) Der Tag des Zufammentritts der Bundes versammlung ist noch nicht festge setzt, wohl aber der 17. März dafür in Aus⸗

sicht genommen.

Belgien. Brüssel, 5. Februar. (Cöln. Ztg.) Gestern trat die Repräsentantenkammer in die Berathung des Etats ein, den das Budget für das Ministerinm des Innern angesetzt hat. Mehrere Mitglieder der Rechten be— nutzten den Umstand, daß der Minister eine Anzahl von Arrondissements⸗Kommissaren aus dem Amte entfernt hatte, zu heftigen Angriffen gegen die liberale Regierung. Der Minister Rolin erwiderte, es seien sechs Kommissare abgesetzt worden, nachdem sie mehrere Monate hindurch bewiesen hätten, daß ihre politischen Ansichten mit den Pflichten, deren Erfül⸗ lung die Regierung von ihnen verlangen müsse, unverträglich seien; andere Kommissare, die auch der klerikalen Oppo⸗ sition angehören, sich aber nicht widerspenstig gezeigt hätten, seien unbehelligt geblieben. Auf den Vorwurf, daß so viele Gemeindewahlen für nichtig erklärt worden seien, antwortete der

inister, in 2600 Gemeinden kämen auf 285 Proteste nur 44 Wahlen, die er für ungültig erklärt habe unb zwar 2 derselben ganz nach dem Spruche der Wahlbureaus. Heu te währte der Ansturm der Rechten fort. Einzelne Mit— glieder gingen so weit, den Minister in feiner Erwiderung mehrfach larmend zu ünterbrechen, fo daß der Präsident mit der Aufhebung der Sitzung drohen mußte, wenn die Un⸗ gebührlichkeiten nicht aufhörten.

Gestern versammelte 69 die parlamentarische Linke vollzählig zur Berathung über das gemeinsame Verhalten in

Betreff der Regierungs vorlage des Ele mentars chul gesetzes. /

Zum Berichterstatter der Centralsektion wurde einstimmig Olin gewählt, der unter der Bedingung annahm, daß man sich so⸗ fort für die Annahme des Ark. 4 der Vorlage verbindlich mache, was denn auch geschah. Auch beschloß man, dahin zu wirken, daß die Debatte über das Schulgesetz sofort nach den Asterferien beginnen könne. Der Senat tritt am nächsten Montag zur Sitzung zusammen.

Großbritannien und Irland. London, 6. Februar. (W. T. B.) Der bisherige diesseitige Botschafter in St. Peters⸗ burg, Lord Loftus, ist zum Gouverneur von Reu⸗ Süd⸗Wales ernannt worden.

7. Februar. (W. T. B.) Während auswärtige Zeitun⸗ gen sehr weitgehende Mittheilungen über einen drohenden Konflikt zwischen Rußland und Rumänien bringen, liegen, wie glaubhaft mitgetheilt wird, im Auswärtigen Amte hier nur Berichte vor, daß Rumänien in der Grenzberich⸗ tigung gsfrage eine sehr feste Haltung eingenommen, und daß Rußland Protest erhoben habe. Eine weitere, diese An⸗ gelegenheit betreffende Information ist dem Auswärtigen Amte nicht zugegangen.

Liverpool, 6. Februar. (W. T. B) Aus Veran— lassung der Eröffnung des hiefigen liberalen Klubs fand heute ein Banket statt, welchem der Marquis von Hartington beiwohnte. Derselbe führte in einer längeren Rede aus, daß es eine Uebertreibung sein würde, wenn man behaupten wollte, daß die Regierung vollkommen verantwort— lich sei für die un günstige Lage des Landes. Eben so würde es aber auch eine Uebertreibung sein, wenn man be— haupten wollte, daß die Minister ohne jede Verantwortlichkeit seien. Die von der Regierung befolgte Politik habe dazu bei⸗ getragen, die Unsicherheit in ganz Europa hervorzurufen, welche die direkte Ursache der kraurigen Lage Englands sei. Hartington suchte zu beweisen, daß der Krieg gegen Afghanistan das direkte Resultat der von der Regierung während der orientalischen Krisis beobachteten Poliäik ser Schließlich erklärte der Redner, daß die Opposition, indem sie die Politik der Minister fortgesetzt einer Kritik unterzog, den Zweck verfolgt habe, das Land in den Stand zu setzen, ein verständiges Urtheil über die auswärtige Politik der Re⸗ gierung zu fällen.

Frankreich. Paris, 7. bligue frangçaise“ meldet, officiel! die Ernennung mehrerer Unter-Staats—⸗ sekretäre veröffentlichen werde. Sadi Carnot ist zum Unter ⸗Staatssekretär der öffentlichen Arbeiten, Rene Goblet, Deputirter, zum Unter⸗-Staatssekretär im Justiz⸗ Ministerium und Turgquet zum Unter-Staatssekretär im Unterrichts⸗-Ministerium ernannt worden. Der General— Direktor der schönen Künste, Guillaume, hat seine Ent⸗ lassung gegeben, ebenso der Vize⸗Präsident des Staatsraths, Andral. Dem Präsident en Greévy ist von dem Großkanzler, General Vinoy, der Großkordon' des Ordens der Ehrenlegion überreicht worden.

Versailles, 6. Februar. (W. T. B) Der Präsi— dent Gambetta eröffnete die heutige Sitzung der Depu⸗ tirtenkammer mit einer kurzen Ansprache, in welcher er der Kammer für seine Wahl zum Präsidenten dankte und hervorhob, daß Frankreich die Republik gewollt habe, daß die Deputirten die Republik gewollt hätten, und daß die Depu⸗ tirten die Republik gerettet hätten. Der Friede werde ge⸗ sichert sein, ebenso wie die Freiheit, die in der öfftetlichen Meinung und in der Gerechtigkeit ihre Grundlage habe. (Beifall. Hierauf erfolgte die Verlesung der Botschaft des Präsidenten Grévy. In derselben heißt es:

„Indem die Nationalversanimlung mich zum Präsidenten der Republik erhob, legte sie mir große Pflichten auf; ich werde mich unverzüglich daran begeben, dieselben zu erfüllen und werde glücklich sein, wenn ich mit der sympathischen Unterstützung des Senats und der Kammer nicht hinter dem zurückbleibe, was Frankreich von meinen Bemühungen und meiner Hingebung erwarten darf. Da ich aufrichtig dem

roßen Gesetze des parlamentarischen Regimes zugethan bin, 5 werde ich niemals in einen Kampf eintreten gegen den nationalen Willen, wie derselbe durch seine verfassungsmäßigen Organe zum Ausdruck gelangt.“

Es heißt dann weiter: Bei den Gesetzentwürfen, welche dem Votum der Kammer unterbreitet werden würden, sowie bei den durch die parlamentarische Initiative aufgeworfenen Fragen würde die Regierung sich leiten lassen von den wirk— lichen Bedürfnissen und den bestimmten Wünschen des Landes, im Geiste des Fortschritts und der Beruhigung, sie werde sich namentlich die Aufrechterhaltung der Ruhe, der Sicherheit und des Vertrauens angelegen sein lassen; es sei dies der glühendste Wunsch Frankreichs und das gebieterischeste seiner Bedürfnisse. In der Anwendung der Gesetze, welche der allgemeinen Politik ihren Charakter und ihre Richtung gebe, werde sic der Gedanke ausprägen, der die Gesetze hervorgerufen. Die Regierung werde liberal und gerecht sein für Alle, sie werde 6 der Beschützer aller legitimen Interessen und der ent⸗ chlossene Vertheidiger der Rechte des Staats. In ihrer Sorgfalt für die großen Institutionen, welche die Sãulen des sozialen Gebäudes bilden, werde sie einen reichen Theil der Armee zuwenden, deren Ehre und deren Interessen der beständige Gegenstand ihrer angelegentlichsten Fürsorge seien.

Die Regierung werde, indem sie erworbenen Rechten und geleisteten Diensten volle Rechnung trage, heute, wo die großen Gewalten der nämliche Geist beseele, welcher derjenige Frankreichs sei, darüber wachen, daß die Republik nicht von Beamten hedient werde, welche entweder deren Feinde oder deren Verleumder seien.

Die Regierung werde fortfahren, die guten Beziehungen zu erhalten und weiter zu entwickeln, die zwischen Frankreich und den fremden Mächten beständen, und auf diese Weise bei zutragen zur Befestigung des allgemeinen Frizdens. Mittelst dieser liberalen und wahrhaft erhaltenden Politik würden die großen Gewalten der Republik, Fels einig, stets beseelt von demselben Geiste, stets init Weisheit zu Werke gehend, be— wirken, daß die naturgem5 den Früchte . Regierung

Februar. Die „Réöpu⸗ daß das heutige „Journal

zu, Gute kämen, welche Frankreich, belehrt durch feine Unglücks; fälle, sich gegeben habe, als die einzige, . im Stande

sei, seine

i uhe zu si chern, und hei welcher es mit Nutzen ar— . könne ar der Entwickelung seines Wohlstandes, seiner tärke, ner Grö ze. =

Die Botschaft wurde mit großem Beifall aufgenommen,

besonders bei den Stellen, welche die Armee und die der Republik ergebenen Beamten betreffen. Die Rechte verhielt sich schweigend.

Louis Blane stellte den Antrag, daß die Amnestie⸗ frage auf die Tagesordnung des nächsten Dienstags gesetzt werde. Der Minister des Innern beantragte dagegen, daß die Frage an die Abtheilungen verwiesen werde. G am betta sprach sich für die Verweifung an die Abtheilungen aus, welche auch von der Kammer beschlossen wurde.

ie Kammer vertagte sich hierauf bis zum Dienstag, * ne shem Tage auch die Budgetkommission gewählt wer⸗ en soll. Im Senat wurde die Botschaft des Präsidenten eben— falls verlesen und auch sehr beifällig aufgenommen.

Türkei. Konstantinopel, 6. Februar. (W. T. B.)

Gutem Vernehmen nach ist der türkisch⸗russische Frie⸗

dens vertrag nunmehr vom Ministerrath genehmigt und wird derselbe, sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, dem Sultan zur Ratifikation unterbreitet werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Februar. (W,. T. B.). Nach von gestern vorliegenden telegraphischen Nachrichten befand sich in dem betreffenden Distrikt vorgestern ein Kranker.

7. Februar. (W. T. B. Offizielles Telegramm aus Astrachan vom 6. Februar: In Wetljanka und Um⸗ gegend kein Kranker. In Silitrennoje ist von den am 3 verbliebenen 3 Kranken am 4 eine Person gestorben, eine genesen, eine in Behandlung verblieben. Der Zustand des Kranken in Tschernojarsk ist unverändert. In Tscher⸗ nojarsk 5, in Jenotajewsk 2 Grad Kälte.

Schweden und Norwegen. Christiania, 3. Fe⸗ bruar. Die Thronrede, mit welcher Se. Majestät der König Oscgr heute die 28. ordentliche Storthings⸗ session eröffnete, hat folgenden Wortlaut:

Gute Herren und norwegische Männer! Es ist eine Freude für Mich, Sie wieder zu fortgesetzter Arbeit für das Wohl des geliebten Vaterlandes persönlich willkommen heißen zu können.

Seit das Storthing zuletzt versammelt war, hat das freund⸗ schaftliche Verhältniß, das in so langer Zeit glücklich zwischen den vereinigten Reichen und sämmtlichen übrigen Mächten bestanden hat, unverändert fortgedauert.

Das Land ist im vergangenen Jahre mit einer guten Ernte ge⸗ segnet worden; aber im Uebrigen lastet fortgesetzt der Druck der letzten Jahre auf den Erwerbeszweigen im Allgemeinen und auf eini⸗ gen Haupterwerbszweige insonderheit. Der Einfluß auf die Ein⸗ nahmen des Staates konnte deshalb auf die Bauer nicht ausbleiben.

Neben den Maßnahmen, die das vorige Storthing zur Vermeh⸗ rung der Staatseinnahmen beschloß, erachte Ich es fernerweit für nothwendig, daß zur Auflage einer Steuer auf Einkommen und Ver— mögen geschritten wird. Viesbezügliche Vorschläge, fowie auch ein erneuerter Vorschlag zur Erweiterung der Stempelabgabe werden dem Storthing aufs Neue vorgelegt werden.

Die neue Eisenbahnlinie von Christiania über Moß und Fredriks⸗ stadt nach Fredrikshald ist zu Anfang diese Jahres für den Verkehr eröffnet worden. Theils aus finanziellen, theils aus anderen Rück⸗ sichten erachte Ich es für zweckmäßig, die Ausführung der noch restirenden bedeutenden Eisenbahnanlagen so zu ordnen, daß dieselbe etwas langsamer als früher geplant wurde, geschieht. Die Vorschläge, die dem Storthing in Betreff der fortgesetzten Bewilligungen zu diesen Anlagen vorgelegt werden sollen, sind in Uebereinstimmung damit gebracht und werden von den nöthigen Mittheilungen und Er— klärungen begleitet sein.

Der Entwurf zu einem Gesetze, das die Grundzüge für die künftige Organisation dec Armee festsetzen soll, wird dem Storthinge vorgelegt werden und in Verbindung damit ein Vorschlag, be⸗ treffend die Bewilligung zu theilweiser Durchführung der beabsich⸗ tigten Organisation.

Mehrere andere Gesetzentwürfe, darunter einer über das Volks— schulwesen in den Städten und einer über die nicht normalen Schulen, werden gleichfalls dem Storthing vorgelegt werden, außer⸗ dem einzelne Gesetzvorschläge, die dem letzten Storthing zugegangen, aber von diesem nicht behandelt wurden, wiederholt werden.

Indem Ich hierdurch die Verhandlungen des Storthings für er⸗ öffnet erkläre, erflehe Ich Gottes Segen über Ihre Arbeiten und verbleibe Ihnen, gute Herren und norwegische Männer, mit aller Königlichen Huld und Gnade wohlgewogen.

Süd⸗Amerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 20. Januar. (Allg. Kor, xia Lissabon.) Der Finanz⸗ Minister beabsichtigt, alle Arten von Einkommen und un— benutzten Ländereien mit einer Steuer zu belegen. Hier eingegangenen Meldungen aus Ceara vom 11. ds. zufolge hat es daselbst während der letzten 5 Tage geregnet. Die Epidemie ist in der Abnahme begriffen, und die Sterb— lichkeit hat sich um die Hälfte verringert.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Pe st, Freitag, 7. Februar, Vormittags. In einer Kon— ferenz der Minister wurden mit den rumänischen Delegirten Vereinbarungen getroffen behufs Entsendung einer Kommis⸗ sion nach Rumänien, welche über die Gesundheitsverhältnisse in Bulgarien, Bessarabien und den von den Russen besetzten Gebietstheilen authentische fortlaufende Berichte erstatten soll. Rumänien gestattet Rußland nur wenige Einbruchsstationen. Die aus Nußland nach Rumänien kommenden Reisenden müssen ein rumänisches Certifikat haben darüber, daß sie sich den entsprechenden vorgeschriebenen Maßnahmen unterzogen haben. Die, rumänische Regierung wird dahin zu wirken suchen, daß die russischen Etappenlinien weiter ostwärts gelegt werden und daß westlich von denselben längs der Donau und des Pruth ein Kordon gezogen wird und der Schiffsverkehr auf der oberen Donau freibleibt.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Stan desäm tern in der Woche vom 26. Januar bis inel. 1. Februar er. zur Anmeldung gekommen: 140 Theschließungen, 871 Lebendgeborene, M2 Todtgeborene und 501 Sterbefälle.

In Kapitel X. des dritten Heftes des Verwaltungs⸗ richte der Stadt Leipzig für dis Jahre 1366 167 heräüz. gegeben von Ernst Hesse, Direktor des städtischen statitischen Bureaus; im Verlage von Duncker u. Humblot in Leipzig) werden die Gesund⸗ heits⸗ und Sterblichkeitsverbältnisse der Bewohner Leipzigs behandelt. Wie die Gesundheit ein unschãtzbares Gut hig. so ist sie auch unmeßbar. Wenigstens läßt sich die Gesundbheit direkt weder statistisch noch sonstwie messen; man muß sich mit der 6 obachtung ihrer Kehrseite, der Krankheit, begnügen. Diese Statisti entbehrt indeß noch gegenwärtig aller praktischer. Vorauksetzungen, dagegen ist die Sterblichkeits⸗ (Mortalitãte · Statistik von jeher mit Vorliebe gepflegt worden, und läßt die elbe tiefe Blicke in die Vitalitätsverhältnisse der Bevölkerung wecfen. Es starben in Leipzig incl. der Todtgeborenen: im Jahre 1875 1825 männliche, 1548 weibliche eren. im Jahre 15765 17435 männliche, 1475