1879 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Amtsvorgänger, daß sich der Staat in den Besitz der domi⸗ nirenden und durchgehenden Linie setzen müsse. Doch seien zuvor Garantien dafür zu schaffen, daß die zur Disposition Über ein erweitertes die großen durchgehenden Linien beherrschen⸗ des Eisenbahnnetz gelangte Staatsregierung nicht einseitig über die Tarife verfüge, und sei ferner ein Einverständniß mit der Landesvertretung bezüglich der Grundsätze herzustellen, nach denen Sekundärbahnen vom Staat zu unterstützen seien. Der

Schlu des

Da das zur Zeit bestehende Verfahren, wonach die Subalternbeamten bei den Provinzialbehörden lediglich nach Maßgabe der in jedem Regierungsbezirke eintretenden Vakanzen im Gehalte aufrücken, zu erheblichen Ungleichmäßigkeiten ge⸗ führt hat, so beabsichtigt der Minister des Innern nach einem Cirkularerlaß vom 4. d. M. für die Kreis⸗ bezw. Amts⸗ Sekretäre eine Aenderung dahin eintreten zu lassen, daß das Aufrücken im Gehalte vom 1. April 1879 ab gleichmäßig durch die ganze Monarchie nach dem Dienstalter erfolgen soll. Zu diesem Behufe sollen für die im Etat aufgeführten 4966 Kreis⸗ und Amts⸗ Sekretäre mit 2160 bis 3300 S, im Durchschnitt 2700 6, 9 Gehaltsklassen mit Zwischenräumen von je 150 66 fest⸗ gesetzt, die Zahl der Mitglieder der 5. Gehaltsklasse mit dem Mittelsatze von 2700 6 auf 56 und die der übrigen 8 Klassen auf je 55 normirt werden. Die zur Zeit bereits vorhandenen Ungleichheiten werden sich allerdings nur allmählich nach Maß— gabe der eintretenden Vakanzen ausgleichen lassen, auf diese Aus⸗ gleichung wird jedoch demnächst thunlichst Bedacht genommen wer⸗ den. Zur Durchführung dieser Maßregel ist zunächst die Aufstellung iner Anciennetätsliste der sämmtlichen Kreis⸗ bezw. Amts⸗ sekretäre angeordnet worden. Sodann sollen die Regierungen vom 1. April d. J. ab Aenderungen in den Gehalts⸗ verhältnissen der Kreis⸗ und bezw. Amtssekretäre nicht mehr vornehmen. Bei dem Eintritt einer Vakanz in den bezüglichen Stellen ist die! Be—⸗ setzung derselben zwar in bisheriger Weise von der Regierung selbständig zu bewirken und dem Angestellten das Minimalgehalt zur Zahlung anzuweisen, dagegen sind Ver⸗ fügungen wegen des Aufrückens im Gehalte für die übrigen Kreis⸗ bezw. Amtssekretäre in Folge des Eintritts von Vakanzen zu unterlassen, und die desfallsigen Anordnungen des Ministers, welche alljährlich gegen Ende der Monate April und Oktober ergehen werden, abzuwarten.

Die in der heutigen Börsen⸗-Beilcge abgedruckt tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 651 247 000 6 oder 9999 000 6 mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 545 125 000 eine Abnahme um 17 224 000 S erkennen läßt und die Lom⸗ bardforderungen in Höhe von 79 902 000 SP eine solche um 2 955 000 S nachweisen; es betrug ferner der Notenumlauf 732 853 000 S oder 28 728 000 S6 weniger als in der Vor⸗ woche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 247 658 000 M eine Zunahme um 17 549 000 6 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 50 450 000 S eine solche um 764 000 S erfahren haben.

Der General⸗Lieutenant von Cranach, Gouverneur von Cöln, ist von dort hier eingetroffen.

Samburg, 12. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wurde der Antrag des Senats, betreffend die Uebertragung der Konzession zum Bau und Betrieb der auf hamburgischem Gebiete liegenden Strecke einer Eisen bahn von Hamburg nach Cuxhafen an eine unter dem Namen „Unter⸗Elbesche Eisenbahngesellschaft“ neu zu begründende Eisenbahngesellschaft, mit zwei von dem Ausschusse gestellten Bedingungen definitiv genehmigt.

Bayern. München, 10. Februar. (Allg. Ztg.) Der Kammer der Abgeordneten sind Seitens der Staats⸗ regierung folgende Gesetzentwürfe übergeben worden: 1) Entwurf eines Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechtssachen betreffend. Der Gesetzentwurf hat einen einzigen Artikel und dieser lautet: Das Gesetz vom 8. August 1878, die Errichtung eines Verwaltungs⸗ gerichts hofes und das Verfahren in Verwaltungsrechts⸗ sachen betreffend, tritt gleichzeitig mit dem Reichsgerichts⸗ verfassungs⸗Gesetz vom 27. Januar 1877 in Kraft. 2) Ent— wurf eines Gesetzes, betr. die Behandlung der Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer. Diesem Gesetzentwurf zufolge sollen die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Mai 1818, betr. die Behandlung neuer Gesetz⸗ bücher, auf vorstehende Gesetzentwürfe Anwendung finden, so daß wiederum ein Gesetzgebungsausschuß von 15 Mitgliedern zu wählen ist, welcher nach Vertagung des Landtags die Be⸗ rathungen über genannte Entwürfe aufzunehmen hat. Die Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschafts⸗ steuer werden erst demnächst in Vorlage gebracht. 3) Entwurf eines Gesetzes, betr. die Kosten zur Durchführung von Aende⸗ rungen in den Bezirken der inneren Verwatung, dann zur Ausführung der Reichsprozeß⸗Ordnung und des Reichs⸗ gerichtsverfassungs⸗Gesetzes. Es wird hierzu ein Postulat von S890 340 S6 verlangt. Aus den Motiven, welche 40 Blätter stark sind, ist ersichtlich, daß ein Appellationsgericht (Passau) aufgehoben wird, daß von 38 seitherigen Bezirksgerichten 28 als Landgerichte fortbestehen bleiben Csonach 10 Bezirksgerichte aufgehoben werden), daß an die Stelle von 256 seitheri⸗ gen Einzelgerichten 273 Amtsgerichte treten und daß sonach 13 Einzelgerichte ihrer Auflssung entgegensehen müssen. In den Sprengeln der Bezirksgerichte der Pfalz tritt keine Aenderung ein. Die eigentliche Gerichtssitz⸗ Eintheilung ist aus den Motiven nicht

außerorde

Kredit von 890 340 M zur Deckung der Kosten für Durch⸗ führung von Aenderungen in den Bezirken der inneren Ver⸗ waltung, sowie zur Ausführung der Reichsjustizgesetzgebung bewilligt sein wird. Obwohl die Organisationsgenehmigung der Krone zusteht, so ist erstere mit den von den Kammern zu bewilligenden Geldmitteln fo eng verbunden, daß bei an⸗ deren Propositionen Seitens des Landtags in Bezug auf ein⸗ zelne Bauobjekte für Gerichtssitze auch die Auswahl der letz⸗ teren von den Vorschlägen abweichend sein kann.

12. Februar. (W. T. B.) Die Kammer der Reichsräthe hat den 28 Millionen⸗-Kredit einstimmig ge⸗ nehmigt. ei der Berathung des Antrags, betreffend die Verminderung der Militärausgaben, erklärte der Minister⸗ Präsident von Pfretzschner: Die Regierung strebe, wie sich von selbst verstehe, Ersparungen an; die Grundlagen zu einer richtigen Beurtheilung der Frage seien indeß der bayerischen Landesvertretung nicht gegeben. Der General von Fries und der Kriegs⸗Minister sprachen sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Schließlich wurde der Antrag mit 23 gegen 20 Stimmen angenommen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. Februar. Die „Presse“ erfährt, daß gegenwärtig Verhandlungen der Ministerien des Auswärtigen, des Innern, des Handels und der Finanzen im Gange seien, um gegen alle Provenienzen aus der Türkei und aus Bulgarien dieselben Maßregeln wie gegen die Provenienzen aus Rußland einzuführen. Die Publikation eines Einfuhrverbotes, sowie der Bedingungen für den Ueber⸗ tritt der Reisenden aus diesen Gebieten stehe demnächst bevor. Nicht allein eine Absperrung der Donau gegen die Sulina⸗ mündung gsondern auch Beschränkungen der Donauschiffahrt seien beabsichtigt.

Die „Polit. Korresp.“ meldet: Aus Konstan⸗ tinopel; Der größte Theil der aus Rumel ien abmar⸗ schirenden russischen Armee soll über die Dobrudscha nach Rußland zurückkehren. In Bessarabien verbleiben 2 In⸗ fanterie⸗ und 2 Kosaken⸗Divisionen. Das Gerücht von Er⸗ krankungen an der Pest in Adrianopel ist durchaus unbegründet. Aus Belgrad: Gestern fand im Ministerium des In⸗ nern eine Berathung über gegen die Einscleppung der Pest an den Grenzen gegen Bulgarien und gegen die Türkei zu ergreifende Vorsichts maßregeln statt, welche identisch mit den bezüglichen Maßnahmen Desterreichs sein dürften. Die Skupschtina bewilligte hierzu vorläufig einen Kredit von 15 000 Dukaten; auch wurde Georgievits in besonderer Mission der serbischen Regierung nach Wien und Pest delegirt. Aus Salonichi vom 10. d.: Es ist amtlich festgestellt worden, daß der vermeintliche Fall von Metastasis hubonica in dem Dorfe Schikowa bei Tanthi daselbst schon Ende Dezember vorgekommen war, jedoch für Typhus erklärt wurde.

Frankreich. Paris, 11. heute in der Deputirtenkammer vorlage lautet:

Art. 1. Amnestie wird bewilligt allen für Handlungen, welche mit dem Aufstande ron 1871 zusammenhängen, Verurtheilten, die schon in Freiheit gesetzt sind oder noch in Freiheit gesetzt werden, schon begnadigt sind oder noch binnen drei Monaten nach Erlaß dieses Gesetzes begnadigt werden.

Art. 2. Die in contumaciam wegen Handlungen derselben Art erkannten Strafen können im Gnadenwege erlassen werden.

Art. 3. Von der Promulgirung dieses Gesetzes ab wird die Rechtswohlthat des Art. 637 der Strafprozeßordnung den Individuen zu Theil, gegen welche wegen Handlungen derselben Art Verfolgungen eiageleitet und noch nicht beendet sind.

Art. 4. Von dem Augenblicke an, da die Begnadigungẽschreiben, welche von Rechte we en diese Begnadigung nach sich ziehen, notifizirt sind, kann der Verurteilte, der nach Frankreich zurückgekehrt ist, nicht mehr die Rechtswohlthat des Art. 176 der Strafprozeßordnung geltend machen.

Art. 5. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Indivi⸗ duen, welche kontradiktorisch oder in contumaciam wegen gemeiner Verbrechen oder wegen Vergehen derselben Art verurtheilt worden sind, welche, vor dem Aufstande von 1871 begangen, eine Strafe von mehr als einem Jahre Gefängniß nach sich gezogen haben.“

Der Artikel 637 der Strafprozeß⸗Ordnung, von dem die Vorlage in Artikel 3 spricht, erklärt die mit Tod oder lebens⸗ länglichen Gefängnißstrafen bedrohten Verbrechen in zehn Jahren für verjährt, wenn nicht inzwischen eine Verfolgung eingeleitet worden ist; diese Verjährung soll also den Kom⸗ muneschuldigen, gegen welche ein Prozeß eingeleitet, aber nicht zu Ende geführt ist, schon jetzt zu Gute kommen. Der Art. 476 der Strafprozeß⸗Ordnung endlich wahrt dem in contumaciam Verurtheilten, der sich den Behörden stellt, das Recht auf eine neue Verhandlung.

Das Erträgniß der indirekten Steuern für den Monat Januar 18798 ist, wie das, Journal des Debats“ mel⸗ det, nicht sehr zufriedenstellend gewesen. Die Zölle und in⸗ direkten Steuern sind hinter den Budgetanschlägen um 2466 000 Fres. zurückgeblieben. Dieser Ausfall ist durch eine außerordentliche Einnahme im Enregistrement aufgewogen worden. Dank dieser Einnahme, die von einem ungewöhnlich bedeutenden Privatvertrage herrührte, übersteigen die Erträg⸗ nisse des Enregistrements und des Stempels die Voranschläge um 2179 090 Fres., so daß der Monat Januar im Ganzen mit einem Verluste von 287 000 Fres. abschließt.

Spanien. Madrid, 12. Februar. (W. T. B.) Der König het heute den neu ernannten französischen Bot⸗ schaf ter General Jaures empfangen, welcher sein Beglau⸗ bigungsschreiben überreichte.

Türkei. Pera, 11. Februar. (Presse) Sonntag Mittags wurden in Adrianopel die Notabeln der Stadt und die geistlichen Chefs zum russischen Gouverneur beschie⸗ den, der sie nun von dem bevorstehenden Ab marsche der Russen in Kenntniß setzte. Die Notablen traten dann Nachmittags zusammen und beschlossen, ein Comitè aus ihrer Mitte zu wählen, das die Verwaltung der Stadt bis zum Eintreffen der türkischen Behörden leiten und für die Ruhe sorgen wird. Die an der Struma stehenden türkischen Truppen erhielten Befehl, den Fluß zu überschreiten und nach Rumelien vorzurücken.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. Februar. (W. T. B.) Telegramm des Grafen Lori s⸗Meliloff an den Minister des Innern aus Zarizin, vom 11. d. M.: Laut Meldung des Gouverneurs von Astrachan sind gestern und heute keine Erkrankungen vorgekommen. Das kranke Mädchen in Selitrennoje ist gestorben. Sonstige Epidemie⸗ kranke sind nicht vorhanden; ungeachtet dessen werden die Vorsichtamaßregeln energisch fortgesetzt.

Eine Depesche des „Golos“ aus Zarizin, vom 12. d. M. meldet, die Zahl der Erkrankungen sei leider ge⸗ stiegen, seitdem Thauwetter eingetreten.

Die Absendung der Sanitätskommission und des Sanitäts detachements nach den inßsizirten Bezirken wird in etwa drei Tagen nach Ankunst der Sachverständigen und

(E. C.) Die

rachte Amnestie⸗

der Chemiker aus St. Petersburg erfolgen. Der Zustand des hier erkrankten Professors Jakoby aus Charkow, welcher an der Spitze der ärztlichen Kommission steht, hat sich ver⸗ schlimmert. Gegenwärtig herrscht hier Regenwetter.

Dänemark. Kopenhagen, 12. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Folkethings brachte der Justiz⸗Minister eine Vorlage, betreffend die gegen die Ein⸗ chleppung der Pest zu ergreifenden Maßregeln, ein. Seitens der Linken wurde der Antrag gestellt, in geheimer Sitzung von der Regierung über den Artikel V. des Prager Friedens, über die in Bezug auf denselben ge⸗ führten Verhandlungen und über die Beziehungen Dänemarks zu den auswärtigen Mächten Aufklärungen zu verlangen. Die Rechte beantragte, die Regierung aufzufordern, in öffentlicher oder privater Sitzung über die von der Linken er⸗ wähnten drei Punkte Aufklärungen zu geben.

Amerika. Washington, 9. Februar. (Per Kabel.) Das Repräsentantenhaus hat das Heeresbudget ge⸗ nehmigt, wonach die Armee ihre gegenwartige Stärke, näm⸗ lich 25 000 Mann, behält. Alle Reduktionsanträge wurden verworfen. Ein Amendement, welches die Kontrolle über die Indianer vom Departement des Innern auf das Kriegs⸗ Departement übertragen wissen wollte, wurde mit 101 gegen S883 Stimmen verworfen. Fast sämmtliche Republikaner stimmten mit der Minorität. Die Verwendung von Truppen auf den Wahlplätzen ist jetzt gesetzlich verboten.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

München, Donnerstag, 13. Februar. Abgeordneten⸗ Kammer. Der Gesetzentwurf über die Erbschaftssteuer wurde mit 137 gegen 1 Stimme angenommen. Im Laufe der De⸗ batte erklärte der Finanz⸗-Minister, bezüglich der Reform der direkten Steuern in Bayern solle zunächst eine Revision der Einkommensteuer erfolgen, die übrigen direkten Steuern da⸗ gegen vorläufig unverändert bleiben. Der Minister ersuchte ferner die bayerischen Reichstags⸗Abgeordneten, im Reichstage das Projekt der Verrechnung der Reichseinnahmen durch in⸗ direkte Steuern möglichst zu unterstützen, da dies dem Budget Bayerns vortheilhaft sein würde.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf des Reichs baushalts⸗ Etats für das CEtatsjahr 1879 1880 enthält an fort⸗ dauernden Ausgaben 423 285736 , 7776 9381 46 mehr als der laufende Etat, und zwar I) Reicht kanzler 105 780 M (— 1200 ). ) Reichs kanzler Amt 2 154 795 M6 (4 798 830 06), 3) Bundesrath (die Kosten werden aus den Fonds des Reichskanzler⸗Amts bestritten), 4) Reichstag 322 000 6 (unverändert), 5) Auswärtiges Amt 6335928 C ( 231270 ), 6) Verwaltung des Reichsheeres 324 079 809 C (4 1561 152 1M), 7) Marineverwaltung 26 767 701 1 (—-— 2657181 6), 8) Reichs ⸗Justizverwal⸗ tung 1168010 Æ ( 361 858 ), 9) Reichs ⸗Schatzamt 3 159 816 M ( 256 528 6p), 10) Reichs⸗Eisenbahn Amt 260 750 4 12000 M), 11) Reichskanzler Amt für Elsaß⸗Lothringen 171 760 SS (unverändert), 12) Reichsschuld 9 082 500 ( 2391 000 Æ), 13) Rechnungshof 4607988 M (4 10288 M6), 14) Allgemeiner Pensionsfonds 17784 736 Æ (4 231531 465), 15) Reichs⸗Invalidenfonds 31 433 326 M (— 619 831 4), zusammen 423 285 326 M (4 7776931 6.

Dazu treten noch 125 901 801 R einmalige Ausgaben 4713 75s 6), so daß sich die Gesammtausgaren auf 549 137 537 44 ( 12430777 49) stellen.

Diesen Ausgaben stehen ebenso viel Einnahmen gegenüber, 1) Zölle und Verbrauchssteuern 251 698 360 1 ( 371 520 ), 2 Spielkartenstempel 1216000 S (1216000 M, 3) Wechsel⸗ stempelsteuer 6 577 300 M (— 75 809 M), Post und Telegraphen⸗ verwaltung 15 622 958 Mƽ ( 334 550 ), 5) Eisenbahnverwaltung 98910000 M6 (— 1446 000 6), 6) Verwaltung der vor⸗ maligen Gebeimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei in Berlin 180 000 46 (C 56570 S), 7) Bankwesen 1505900 S ( 505 000 40), 8) Verschiedene Verwaltungseinnahmen 7246504 S (— 249018 4), 9) Aus dem Reichs ⸗Invalidenfonds 31 433 326 ½ (—249 018 A9), 10) Ueberschusse aus früheren Jahren 1050 000 Æ (— 619 831 6). 11 Münzwesen 100 000 M (unverändert). 12) Zinsen aus belegten Reichs geldern 5 505 g84 ( 1818 824 6). 13) Außerordentliche Zuschũsse 115 796 700 M (— 7383 356 S6). 14) Matrikularbeitrãge Io 345 405 Æ ( 13999 8389 49).

Die außerordentlichen Zuschüsse (13) fließen mit 6 440 840 4 aus der französischen Kriegskostenentschädigung und der von derselben aufgelaufenen Zinsen; mit 4120000 M aus Ersparnissen an den von Frankreich für die deutschen Okkupationstruppen gezahlten Ver⸗ pflegungsgeldern; mit 25 158 000 ½ aus dem Reichs ⸗Festungsbau⸗ fonds; mit 6 668 438 M aus dem Reichs⸗Eisenbahnbaufonds und mit 12042712 M aus der Anleihe.

Statistische Nachrichten.

Dem schon erwähnten Bericht über den Getreide⸗ Oel⸗ und Spiritus⸗Handel in Berlin im Jahre 1878 von Emil Meyer sind einige statistische Tabellen angehängt, denen wir folgende Daten entnehmen: In Berlin wurden im Jahre 1878 durch die Eisenbabhnen eingeführt 768 958 Doppel- centner Mehl (1877 775115 Doppelcentner) und 31 717 382 1 Spiritus (1877 31 030 54 1; die Eisenbahnausfuhr betrug an Mehl 260 682 Doppelcentner (1877 154 575 Doppelcentner), an Spiritus 16246 344 1 (1877 15 806960 ; außerdem wird die Durchfuhr an⸗ gegeben von der Niederschlesisch⸗Märkischen, der Stettiner, Anhalter, Görlitzer, Ostbahn zusammen auf 360 140 Doppel⸗ centner Mehl (1877 504063 Etr.) und 14491736 1 Spi⸗ ritus (1877 17486 8327 ID. Ueber den gesammten Ge⸗ treide⸗Verkehr Berlins enthalten die Tabellen fol⸗ gende Daten: Es betrug in Berlin der Bestand an Weizen am 1. Januar 1878 4693 1 (1877 6723, 1876 9751 t), die Einfuhr zu Wasser, auf Landwegen und per Eisenbahn belief sich während des Jahres 13878 auf 33 527 t (1877 41 327, 1876 32045 t). der Bestand am 31. Dejember 1878 betrug an Weizen 5940 t (1877 4693, 1876 6723 t), so daß sich der Versandt und Platz konsum er⸗ giebt mit 32 280 t (1877 43 357, 1876 35 073 t). Die Ausfuhr per Gifenbabu betrug in 18373 12138 t (1377 10329, 15376 8348 9; der Platzkonsum und sonstiger Versandt berechnet sich somit auf 20 144 t Weizen in 18578 (677 32 828, 1876 25725 t). Am 1. Januar 18758 betrug der Bestand an Roggen 4531 t (187 12887, 18765 2504 t); die Einfuhr in 1578 wird angegeben mit 95 3566 t (is77 169242, 1876 13525090 t); der Bestand am 31. Dezember 18758 betrug 4871 t (1877 4531, 1876 12887 t); es ergiebt sich als Versandt⸗ und Platzkonsum 95016 t 97 177598, 1876 124 867 t); die Ausfuhr per Eisenbahn er⸗ eint 1573 mit 32 565 t (is77 si i7, 1355 34 275 t; mithin belief sich der Platzkonsum und sonstiger Versandt in 1878 auf

62 451 t Roggen (1877 115981, 1876 90 8632 t). Der Bestand an Gerste am 1. Januar 1878 war 2890 t (1877 230, 1576 350 t. die Ginfubr 40725 t (1577 41 773, 1876 45351 ; der Bestand am 31. Dejember betrug 160 t (1877 290, 1876 230 t, mithin Versandt und Platzkonsum in 1878 40 855 t (1s7 41713 t, 1876 45474 tj; die Ausfuhr ver SGisen⸗ bahn betrug 13255 t (is77 is sos. 186 15 295 *), es ergiebt sich allo für Platzkons am und sonstigen Versandt 27 56 t Gerste (18377 25 107, 1876 35178 t). Der Bestand an Hafer am J. Januar 1875 betrug 2044 t (1877 4763, 1876 1714 5, die Einfuhr in 1878 erscheint mit 95 72 t (1877 3 866, 1876 118 427 t), Bestand blieb am 31. Deiember 1878 1799 t (1877 2044, 1875 Tö3 t), mitbin betrug Versandt und Platzkonsum 98 225 1 (1877 6585, 1876 115378 t); die Ausfuhr per Eisenbahn belief sich in 1878 auf 13 089 t (1577 19035, 1876 17495 t), es bleiben als Plat kensum und sonstiger Versandt 85 137 t Hafer (1877 77 550, 1165 97 853 h. Den Finow⸗ und Friedrich ⸗Wilhelms⸗ K vassirten nach Berlin bestimmt 583 t Weizen (1877 96 i73 t Roggen (1877 134922 t), 136 t Gerste (1877 t), 4811 t Hafer (1877 4580 i), 1277 t Grbsen (1877 732 t Oelsaat (1877 124 t), is7 711 Doppelctr. Mehl 79 567 Doppelctr. ) Bei der Marktpolizei wurden als an⸗ amen durch diese Karäle gemeldet 197 Weizen (1877 6759), 5 t Roggen (1877 95032 t), 21 t Gerste (is77 384 t5, Hafer (1877 3385 t), 198 t Erbsen (877 400 t), 216 Ctr. und 1000 Doppelctr. Mehl. Außerdem passirten Neuftadt flow nach Berlin bestimmt 7463 722 1 a 100 ½ Spiritus 868 8

1

* 6 1 * 1 )

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Weijen: 1 r 200, März 211, April 221,5, J Juni 204,A5, Juli 190, August 192, September 17035, Oktober 174, November 1745, Dezember 175 M; von Reggen: Januar 143, Februar 147, März 149,5, April 155, Mai 155.5, Juni 127,5, Juli 120,5, Augqust 122, Sextember 114,5, November 122, Dezember 119 S; für 100 Rg von Rüböl: 705, Februar 68, März 67,6, April 67,3, Mai 63,5, Juli 63, August 61,2, September 58.3, Oktober 58, 1, Noven Dezember 55 M; für 10 000 1 c Spiritus: Januar 49,5, 3, Mär; 51,4, April 0, 9. Mai 57 3, Juni .I, Juli 55, 57,9, September 59,25, Oktober 52,5, November 54,8,

. 51,4 466

Berlins Zollamt erpedirte an Sprit und Sxiritus ins Aus⸗ land 1878: 17 825252 1 32 100½ω‛i, 1877: 15013 552, 1876: 11393 9096, 1875: 10 519 078 1.

Im Kap. J. und II. des 37. Heftes der Beiträge zur Sta⸗ istik der inneren Verwaltung des Großherzogthumtz Baden (herausgegeben dem Handelt ministerium, im Verlage der

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demselben folgende Daten: Am 10. Januar 1873 wurden im Ganzen 300 935 Haushaltungen ermittelt, wovon 22746 die Landwirthschaft betrieben; in 100 Haushaltungen waren daher 74,02 landwirth⸗ schaftliche und 25,98 nicht landwirthschaftliche. Dieses Ver⸗ hältniß ist natürlich in rerschiedenen Landestheilen verschieden. Da wo größere Städte vorhanden oder auch in ländlichen Ge⸗ meinden industrielle Thätigkeit herrscht, fällt der relative Antheil der landwirthschaftlichen Haushaltungen, da wo Städte und Industrie fehlen, freigt derselbe. Nabemn die Hälfte aller landwirthschaftlichen Haushaltungen, nämlich 105613 oder 47,40 0 bewirthschaften eine Fläche von weniger als 5 Morgen; unter diesen sind wieder 23 559 oder 105*½ aller landwirthschaftlichen Haushaltungen, welche weniger als 1 Morgen, 47 062 oder 21,1 9½, welche 1 bis 3 Morgen, 34997 oder 15,B7½ 0, welche 3 bis 5 Morgen be⸗ sitzen; auf alle diese Haushaltungen kommen 238 204 Morgen oder 19, 90 des gesammten landwirthschaftlichen Besitzes; so sehr diese kleinsten Wirthschaften der Zahl nach sich geltend machen, so wenig entspricht ibr Geländebesitz ihrer Anzahl. Dennoch macht derselbe im Ganjen mit 19,77/ einen immerhin nicht unerheblichen

heil der landwirthschaftlichen Gesammtfläche aus, welcher eine um so größere Bedeutung hat, als er wegen des sorgfältigen und inten⸗ siven, jum Theil gartenartigen Anbeus, den er in der Regel ersährt, cinen verhältnißmäßig reichen Ertrag liefert. 5 10 Morgen be⸗ sitzen 4 968 Haushaltungen oder 24,7 9 der Gesammtzahl; das von diesem bewirthschaftete Areal umfaßt 3932227 Morgen oder 17, 8/9 der Gesammtfläche. Der Besitzer von 10—20 Morgen giebt es 38920 (17,5 9) mit 538 677 Morgen (24.3 9/ der Gesammt⸗ fläche). Von 20- 50 Morgen besitzen 18 346 (8,2 5 Haushaltungen mit einer Fläche von 538 712 Morgen (243 der Gesammtfläche.) Die große Menge Weide, welche in dieser Gruppe erscheint, läßt schließen, daß ein erheblicher Theil dieser Wirthschaften zu den Bauerhöfen des Schwarzwaldes gehört. Von 50-100 Morgen besitzen 3721 (1,7 υ.) Haushaltungen mit 250 423 Morgen (11, 3 υι6) der Gesammtflãche. Für den landwirthschaftlichen Betrieb von 100 und mehr Morgen sind schlleß⸗ lich noch 1198 Haushaltungen (050i) mit 197 818 Morgen (.O )) übrig. Daron halten 982 zwischen 100— 200 Morgen; 215 mehr als 200 Morgen; von diesen aber nur 21 noch mehr als 500 Morgen, und nur 1 mehr als 1000 Morgen. Eigentliche große Güter sind also in Baden sehr selten; der Klein und besonders der Mittel⸗ besitz überwiegt bedeutend. Für die gesammte Mittelwirthschaft oder für Besitzungen von 5— 100 Morgen ergeben sich 115 935 Landwirthe mit 1721 034 Morgen, 52,1 /, der Landwirthe und 77,7 0/0 des landwirthschaftlichen Areals, oder mehr als die Hälfte der ersteren und mehr als drei Viertel des letzteren.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Mil. Wochenbl.“ schreibt: Nach dem Allerhöchsten Patent vom 18. Juni 1844 soli von 5 zu 5 Jahren ein Preis von 1009 Thaler Gold und eine goldene Denkmünze auf den Ver⸗ trag von Verdun für das beste Werk über deutsche Geschichte zuer⸗ lannt werden. König Friedrich Wilhelm 1IV. bestimmte dies Preis vertheilung zur Erinnerung an den Vertrag von Verdun 343 und des 1643 tausendjäbrigen Bestehens des Deutschen Reichs, Auf Veranlassung des Unterrichts Ministeriums ist aus Mitgliedern der Königlichen Akademie der Wissenschaften und aus Universitäts-Professoren eine Kommission zusammengetreten, welche Sr. Masestãt dem Kaiser und König als da beste in den Jahren 1873 bis Ende 1878 erschienene Werk über deutsche Geschichte die Geschichte des deut sch⸗ r ranzöfifchen Krieges 155071. bezeichnet hat, welches unter der Leitung des Hrn. General Feldmarschalls Grafen v. Moltke verfaßt worden ist. Auf Grund der bestehenden Vorschriften ist die Königliche Akademie der Wissen⸗ Haften veranlaßt worden, in ihrer zur Feier des Geburtstages Friedrichs des Großen 1879 stattfindenden Sitzung die öffentliche Ertheilung des zuerkannten Preises zu bewirken.

Das militärische Testament Friedrichs des Große n?. Herausgegeben und erläutert von A. von Taysen, Majer im Großen Generalstab. Berlin 1579. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Königliche Hofbuchbandlung.

Die vorliegende Publikation erscheint als Se ck den bereits besprochenen Misgcellaneen zur Geschichte König Friedrichs des Großen), herausgegeben auf Veranlassung und mit Unterstützung der Königlich preußischen Archivverwaltung und dürfte in dieser Form besonder? in misitarlfchen Kreisen willkommen sein.

Das militärische Testament Friedrichs II. bildet ein en besonderen, Du militaire überschriebenen Abschnitt des Testament politique, welches in den bewegten Herbsttagen des Jahres 1768 während der Polnischen Wirren entstand und eine Umarbeitung seines schon im Jahrt 737 aufgesetzten letzten Willens darftellt. Bedeutungsvolle,

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12 3

ernste und auch wieder liebevolle Worte sind es, mit denen Friedrich

der Große sein Heer dem Nachfolger übergiebt. Es erschien ibm als das werthrellste und unentbehrlichste Mittel zur Bewahrung und Weitercntfaltung der Größe und Woblfahrt feines Staats. In— die sem Sinne sind denn auch die Rathschläge geschrieben, welche Friedrich für die weitere Leitung des Kriegswesens hinterlasfen bat. Mit pflichtwoller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, wie sie in seire Hause traditionell, sagt der Herausgeber, sind alle Gesichtepunkte erörtert, welche dabei von Wichtigkeit erschienen. Mit unübertreff⸗ licher Klarbeit überschaut der König junächst als Kriegeberr noch einmal sämmtliche einzelnen Theile des komplinrten Heeres mechanis mus, prüft jeden einzelnen und weist die Nittel und Wege zur Erhaltung, Pflege und weiteren Durchbildung dessel ben nach. Die Verpflegung, Bekleidung und Ausrüstung, der Ersatz, die Drganisation und Friedensau bisdung der einzelnen Waffen, die Festun gen, Alles wird mit genauester Sachkenntniß besprochen, und es gestaltet sich auf diese Weise der erste Theil des Testaments zu einer umfassenden Uebersicht des gesammten Heerwesens, wie sich das⸗ selbe gegen Ende des Jahret 1768, also nach Verlauf der ersten fünf, dem siebenjãhrigen Kriege folgenden Frieden sjahre entwickelt hatte. Es wird dargelegt, in welcher Verfassung sich alle einzelnen Theile dez Deerwesens damals befanden, welche leitenden Gedanken von ihm verfolgt wurden und welche nach des Königs Ansicht auch fernerhin maß⸗ gebend sein mußten. Dabei gewährt es einen besonderen Reiz, zu sehen, wie der König, indem er überall den Dingen auf den Grund gebt, doch immer wieder auf den Standpunkt des obersten Kriegs⸗ herrn zurückkehrt. Auch erbält man hier, wie kaum irgendwo andert, einen vollen Einblick in die schöpferische Thätigkeit Friedrichs II. auf dem Gebiete des Festungswesens, welche noch keineswegs in dem Grade gekannt und gewürdigt wird, als sie es verdient. Be— sonders intereffant ist endlich auch die den Beschluß bildende Charak- teristik der damaligen Führer des preußischen Heeres. Sehr dankenswerth ist der dem Text angehängte ausführliche, sachverständige Kommentar. Denn derjenige, für den das Testament zunächst bestimmt war, der damals 24 Jahr alte Prinz von Preußen, war mit den Verhältnissen der Armee völlig vertraut, ibm mußte daher jede Andeutung verständlich sein, während jetzt, nachdem über 100 Jahre verflossen sind, manches doch der Erklärung und Erläute⸗ rung bedart.

Der 48. Jahresbericht über die Hufelandschen Sti f⸗ tungen für nothleidende Aerijte und Arjtwittwen, sowie über die bei denselben mitverwaltete Dr. Ignatz Braunsche Stiftung ist soeben vom Direktorium versandt worden. Der selbe konstatirt mit Befriedigung, daß die den Stiftungen im Jahre 1878 zugeflofsenen Beiträge gegen das Vorjahr sich um 189 M 55 3 vermehrt haben. Für die ärztliche Un terstützungs anstalt sind im Jahre 1878 von 2219 Mitgliedern 77363 M Beiträge ge⸗ zablt worden. 45 nothleidende Aerzte wurden mit 10 450 M unter- stützzt. Für die Wittwen⸗Unterstützungskasse waren von 1972 Mitgliedern 6702 Æ pro 18785 eingegangen. Unter⸗ stützungen und Pensionen arden an 215 Arztwittwen mit 13 260 M gezahlt. Am 1. Januar 1877 war ein Baarbestand an Hypotheken. Werthrapieren und Kasse 267 z53 6M 37 in der ärztlichen Unterstützungskasse vorhanden, während am 31. Dezember 1877 der Baarbestand 267 1641 M½½ 99 3 betrug. In der Kasse der nothleidenden Arztwittwen war am 1. Januar 1877 der Kassenbestand 101 600 M, während am 31. Dezember 1877 derselbe 192 209 S betrug. Der Bestand der Dr. Ignatz Draunschen Stiftung betrug am 1. Januar 1877 19159 4 8 g, während am 31. Dezember 1877 ein Bestand von 10 304 58 3 vorhanden war; ein Arzt wurde mit 300 M unterstützt. Kaiser Wilhelm, der Wiederhersteller des Dent⸗ schen Reichs und seine Zeit, ein Gedenkbuch für das dꝛutsche Volk, von Ferdinand Schmidt und Franz Otto, zweite, um⸗ gearbeitete und vermehrte Auflage, 2 Bände (Verlag von Otto Spamer in Leipzig). .

Auf dieses Werk haben wir bereits wiederholt beim Er⸗ scheinen der einzelnen Lieferungen aufmerksam gemacht. Gegenwärtig, wo das Werk als ein Ganzes vorliegt, wird die Anerkennung, die demselben in seinen Lieferungen zu Theil geworden ist, eine noch begründetere. Man übersieht jetzt die großen Schwierigkeiten, die die Masse des Stoffs den Verfassern bot, wenn sie das bewegte Leben des Kaisers im Zusammenhange mit den großen geschichtlichen Be⸗

gebenheiten, mit welchen dasselbe verflochten ist, in zwei Bänden schil⸗

dern wollten. Es galt, eine volÜlständige Geschichte der neuesten Zeit, von der französischen Revolution an, zu schreiben und diesen reichen Stoff so zu beherrschen, daß er zu dem Bilde, welches das Buch entwerfen will, 1 doch immer nur der Hintergrund ist. Den Verfassern ist dies in anerkennenswerther Weise gelungen. Ihre Arbeit ist von einer Hingebung und Verehrung für den hehren Ge— genstand derselben durchdrungen, welche die Person des Kaisers nie⸗ mals hinter die großen Maͤnner und Ereignisse seiner Zeit zurück⸗ treten läßt. Das ächt patriotische Volksbuch enthält auch die Schilderung der Vermählungefeier Ihrer Majestäten und Ihres Familienlebens, wie es denn auch mit dem Hinblick auf die bevor⸗ stehende Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten schließt. Dieser Umstand wird das Interesse an dem Werke gerade in den nächsten Monaten besonders beleben.

Eine reichhaltige chronologische Uebersicht und ein genaues In⸗ haltsverzeichniß erleichtern den praktischen Gebrauch des Buchs.

Das Werk ist mit 350 Illustrationen und 21 Tondruckbildern nach Zeichnungen von L. Burger H. Lüders u. A. geschmückt. 240 dieser Abbildungen stellen historische Scenen dar oder sind Anfangs⸗ und Schlußvignetten, 283 sind Porträts und 114 Einzeln und Sruppenbilder.

An der Ausstattung des Buchs hat die Verlagsbandlung keine Kosten gespart; sie hat auch besondere Einbanddeckel mit reichem Gold⸗ druck zu demselben herstellen lassen.

Der Preis des Werks stellt sich geheftet auf 14 4M, gebunden auf 20 4M; dasselbe kann auch in 28 einzelnen Heften zu 50 3 das Heft bezogen werden.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ueber die landwirthschaftliche Bodenbenutzung und die Ernteerträge im Herzogthum Anhalt im Jabre 1878 enthält die kürzlich veröffentliche Nr. 26 der von dem Dr. A. Lange herausgegebenen Mittheilungen des Herzoglich Anhaltischen statistischen Bureaus“ einen ausführlichen Aufsatz. Wir entnehmen der gründlichen Arbeit folgende Einzelnheiten. Der Flächeninhalt des Herzogthums ist auf 229 426, 8083 ha 10,787 Qu. Meilen ermittelt, wobei die Qu⸗Meile zu 5625, 000 ha angenommen worden ist. Die wirklich landwirthschaftlich benutzte Flache beträgt hiervon 216 751, 13049 ha (- S9 050 preuß. Morgen).

uf Wasserstücke, Oed. und Unland, ertraglose Liegenschaften, Wohn⸗ stätten und Hofräume entfallen 12 645, 5014 ba ( 49 527 preuß. Morgen). Vom Flächeninhalt des ganzen Landes kommen auf Wasserstücke (Flüsse, Seen und Teiche) 2 04,6003 ha 7851 Morgen, d. i. also noch nicht 10½ (0,87) Jom Ganzen. Auf Acker-. und Gartenlände—⸗ reien, zu denen alle diejenigen Grundstücke gerechnet werden, welche zum Anbau von Getreide, Futterkräutern, Handel sgewächsen, Gemüse,

ackfrüchten, Sämereien u. s. w. dienen, kommen von der Gesammt⸗ läche 61,52 0/9. Beinahe ein Viertel des ganzen Ackers (22,5 ) ist jum Anbau von Winterroggen verwendet worden. Ueber 20 0 des Ackerlandes sind mit Gerste bebaut worden. Fast 11506 des ganzen

kerle m . 1H arnrs bent um Baud r Rarte [( wurde Ackerlandes 1 mit Tuüupine bebaut. Sum Bau der dare fie Turden

im ganzen Lande über 12 56 der gesammten Acker und Gartenländereien verwendet; zum Bau der Runkelrübe zum Behuf der Zuckerfabrikation wurden wenig über 11900 von der Ackerfläche des ganzen Landes hbe⸗ nutzt. Der Bau der Handelsgewächse und Futterpflanzen ist im ganzen Lande verhältnißmäßig wenig bedeutend. Nur der Klee be⸗ deckte etwa 35 der Ackerfläche im ganzen Lande. Ueber die Ernteertrtäge vom Jahre 1578 sind betreffs Weizen, Roggen, Geiste, Hafer, Erbsen, Buchweizen, Kartoffeln und Wiesenheu fol⸗

2586 746 Ctr. Törner und 518 039 Ctr. Stroh oder 420 Körner und 75,35 Ctr. Stroh auf den Hektar. Fi weizen sind diese 6 und 2137, 890 Ctr. Str

Roggen rot. 31 85

14119 tr. Stroh oder 42.85 bej. 51,40 pro Hektar. Hafer 15422 ha mit 563 607 Ctr. Körner oder 36 38 Körner pro Centner. ẽrbsen rot. 1694 ba mit einem Ertrage von 6 d.

eb aun .

81 1

ergiebt sich, t Weizen sich 7636 383 M, von e Gerste ai . fer auf 3 883 252 . den Erbsen auf 696 609 . Kartoffeln auf 9471232 Æ und dem Heu 323 „6, und von dies Fruchtarten zusammen f Millionen Mark. j die Ernte und Gerstenstro 3 273 099 Ctr. von 630 000 Gartenländereien bilden etwa 616 o vom Flä Landes und ven diesen Ländereien sind etwas n 37, 8 o / Anbau von Weizen. Rogger, Gerste, Hafer, Erbsen und Kartoffeln benußt worden. Diese 5 Fruchtarten allein haben also der Volkg⸗ wirthschaft des Landes einen rohen Ertrag von über 33 Millionen Mark zugeführt. Rechnet man hierzu noch den We d rüben, die nur zur Zuckerfabrikation angebaut und g sind, mit etwa 9 440 500 , so haben die eben genannte einen Rohertrag von nabezu 47 s

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geernteten Wi

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Zweig der Bodenbenutzung. dem Flächeninhalte des

Mark gebracht. Es verschwindet hiergegen

der forstlichen Produktion. Fast 4 der Fläche de; sind Waldungen und in den letzten Jahren habe und landes fiskalischen Forsten zusammen nur einen Hokß Bruttowerthe von jährlich noch nicht 13 Mill. Mark (1 32 gebracht. Die nach der vorläufig Ermittelung in

1878 geernteten Zuckerrüben irden, wenn man

daß aus 100 Pfund Zuckerrüben durchschnittlich 8 Robhzucker gewonnen werden, 802 376 Ctr. Robzucker im Werthe von etwa 28 083 178 6 ergeben, den Centner Rohzucker zu 35 0 ange⸗ nommen. An Rübenzuckersteuer würden über 74 Mill. Mark zu zahlen sein. Im Durchschnitt der 5 Jahre 1871 76, unter welchen sich einige sehr ungüstige Jabre befinden, verarbeiteten die anhalti⸗

4 1

C Gr * *

2 8

schen Zuckerfabriken jährlich 6 422 858 Ctr. Rüben, gewannen daraus 535 805 Ctr. Rohzucker im Werthe von ca. 17 Mill. Mark und zablten pro Jahr Rubenzuckersteuer im Betrage von 5142884. Es bestehen im Lande 34 Rübenzuckerfabriken, 87

und 46 Branntweinbrennereien. Zum Schluß sei noch bemerkt, daß? Ertrag der vorjäbrigen Ernte an Weijen, Roggen und Kartoffeln die Größe des Verbrauchs Seitens der Bevölkerung des Landes erbeblich über— steigt. Man kann annehmen, daß der jährliche Konfum pro Kopf der Bevölkerung durchschnittlich beträgt: vom Weizen 100 Pfd., vom Roggen 200 Pfd. und von Kartoffeln 1009 Pfd. Vom Ernteertra— kommen auf den Kopf der Bevölkerung beim Weizen 135 Pfd. z des Konsums), beim Roggen 516 Pfd. (über 15 des Konsume) und von gesunden Kartoffeln 1945 Pfd., fast das Doppelte des Konsums.

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Sewerbe und Gandel.

Amtlichen Mittheilungen zufolge hat die türkische Regierung aus Anlaß der im Vilayet Aidin herrschenden Viehseuche für die nächsten zwei Jahre die Ausfuhr von Vieh aus dieser Provinz verboten.

Die diesjährige Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutschland findet am 21. 22. Februar im Englischen Hause hierselbst statt. Auf der Tages ordnung stehen Vorträge der Herren Professor Märcker und Dr. Del⸗ brück: Ueber die Grenzen der Dickmaischung“' und Ueber Gährungs⸗ führung“. Zur Diskussion sind außer zahlreichen technischen Fragen „Der Spiritushandel nach Gewicht‘ und „Die Denaturirung des Spiritus für technische Zwecke gestellt. An die Generalversammlung schließen sich Exkursionen in die Versuchsbrennerei des Vereins zu Biesdorf bei Berlin und der von Hrn. Dr. Delbrück geleitete acht- tägige Unterrichtskursus für Brennereibesitzer an.

Dem Geschäftsbericht der Leipziger Kammgarn⸗ spinnerei über das Jahr 1878 entnehmen wir nachstehende Mit⸗ theilungen: Der Verbrauch an Wolle für 1878 betrug in Summa ca. 3 550 09000 S6 Der Inventurhestand an roher unsortirter und sortirter Wolle ergiebt ca. 7000 Ctr. Der Gesammterlös aus dem Verkauf der Garne, Kämmlinge und Abgänge betrug ca. 4 850 000 A Das Maschinenkonto wurde durch Rekonstruktion von 566 571 M auf 637 971 6 erhöht, welche durch die vorgeschlagene Abschreibung von 37 971 M auf einen Bestand pro 1. Januar 1879 von 500 060 6 reduzirt wurden. In gewohnter Weise wurden im Kontokorrentkonto von der Summe der Debitoren, die dieses Jahr ca. 160 007 6 niedriger sind als 1877, 57s0 abgeschrieben und dem Zinsenkonto überwiesen. Auf Konto zweifelhafter Debitoren ist der Verlust von 15 097 4M abgeschrieben. Das Gewinn⸗ und Verlustkonto schließt mit einem Gewinne von 434 570 S, wovon die Aktionäre 4090 90 000 MS erhalten. Der Gewinnüberschuß von 344 570 soll nach Beschluß des Aufsichtsraths wie folgt vertheilt werden: 18000 M6. dem Aufsichtsrath, 16457 M dem Unterstützungs konto, 34 4597 A für den Borstand und Gratifikation für die Beamten, 137971 40 Abschreibung auf Maschinenkonto. 2685 6 desgleichen auf Uten⸗ silien konto, 135 000 M als 650 Superdividende an die Aktionäre.

Der Lebensversicherungs-⸗ und Ersparniß⸗Bank in Stuttgart sind im Jahre 1878 4070 Anträge mit 21 818000 416. zugegangen. Die wirklichen Aufnahmen bezkffern sich auf 17 809700 * Der reine Zuwachs an Versicherungen stellt sich pro 1878 auf 1880 Personen mit 12800900 AM, und der Gesammtversicherungsstand er⸗ reicht dadurch die Höhe von 30555 Personen mit 138 700600

Der Verwaltungsrath der Allgemeinen Deutschen Kreditan stalt in Leipzig hat, wie die ‚B. Börs. Ztg.“ meldet, beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 20 ð oder 623/04 für das verflossene Jahr vorzuschlagen. Pro 1877 wurden 523 /o vertheilt. Nach einer Mittheilung des⸗ selben Blattes aus Schwerin wird die Mecklenburgische Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank eine Dividende von 400 zur Ver⸗ theilung bringen.

Wien, 12. Februar. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der ö sterreichischen Kreditanstalt ist auf den 31. März angesetzt. Die Deponirung der Aktien hat bis zum 3. März c. zu erfolgen. London, 11. Februar. (G. C.) Der Strike der Ma⸗ schinenarbeiter in London vergrößert sich. Die großen Fabriken ven Penn u. Sens in Green wich, von Humphreysßs u. T . ü ͤ 18 1 * 1 11 ulli bb, in Deptford sind seit gestern ohne Leute. Der Strike in Liver⸗ pool ist noch nicht beigelegt. Aus der Ferne geholte Arbeiter essen und schlafen, von Polizeimannschaft bebütet, am e ,

Paris, 12. Februar. (W. T. B.) Der „Soir veröffent⸗ licht den vollständigen Tert des zwischen der Pforte und dem Marguis von Tocqueville . Vertrages bezüglich des Finanzprojekts. Washington, 12. Februar.

(W. T. B) Der Scatzsekretãr Sherman hat weitere 20 Millionen Bonds einberufen.

Die

gende vorläufige Durchschnittserträge ermittelt: Für Winterweizen mit einer angebauten Fläche von rot. 6820 ha ein Ertrag von ˖ rot.

Zinsenzahlung hört am 12. Mai auf.