sei die klassiscke Bildung, die nur das Gymnasium gewãhren könne, erforderlich. Der Regierungskommissar, Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath Dr. Wehrenpfennig erklärte, er kenne keine solche Werke in lateinischer Sprache, aus welchen der Architekt in seinem Fache noch etwas lernen könne, dagegen englische und französische, in denen die Forschungen über die Bauwerke des Alterthums niedergelegt seien. Die Gewerbeschulen hätten schon seit 1859 als Vorbereitungsanstalten für das Baufach gedient und ebenso auch für das Maschinenwesen. Die That⸗ sachen bewiesen auch, daß im Publikum selbst das Ver⸗ langen herrsche, den jungen Leuten mehr die Real⸗ als die Gymnasialbildung zu Theil werden zu lassen; denn in den letzten Jahren seien aus den Realschulen viel mehr Studirende für das Bau⸗ und Inge⸗ nieurfach hervorgegangen, als aus den Gymnasien. Die be⸗ deutendsten Architekten und Ingenieure Berlins, sogar der gegenwärtige Direktor der Kunstakademie seien nicht auf den Iymnasien, sondern auf der hiesigen Königlichen Gewerbe— schule gebildet. Der Regierungskommissar bat um Ablehnung des
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. n Schöning berichtete ferner über die Petition es Neulander Entwässerungsverbandes um Unterstützung z·er im dortigen Deichverbande eingerichteten Entwässerungs⸗ inlagen Seitens det Staatsregierung und beantragte, die tition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. as Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei. Derselbe Berichterstatter referirte über die Petition des Grafen von Wachtmeister zu Bassendorf bei Tribsees, betreffend die Nutzungsrechte, welche der Familie des Petenten nach des getzteren Behauptung, aun dem Domänengut Verchen früher zuge⸗ tanden haben sollen und beantragte motivirte Tagesordnung. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag angenommen. Ebenfo wurde auf Antrag des Herrn Bitter die Petition des pensio— nirten Gestütwärters Seidenschuur zu Berlin und Genossen, zu veranlassen, daß das Pensionsgesetz vom 27. März 1873 auch auf ihre Beamtenkategorie angewendet werde, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt und um 4 Uhr 20 Mi⸗ nuten die Sitzung geschlossen. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.
— Im weiteren Verlause der gestrigen (53.) Sitzung setze das Haus der Abgeordneten die Berathung des Generalberichtes der Budgetkommissison fort und trat in die Diskussion über die von der Kommission beantrag⸗ ten Resolutionen Ir. und V. ein. Die Kommisfsion beantragte zu erklären:
IV. Im Interesse einer geerdneten Finanzwirthschaft ist es geboten: das Gesetz rom 25. Mai 1873, betreffend die Külassen. und Einkommensteuer, dahin abzuändern, daß es ermöglicht wird, in dem Staatshaushalts⸗Etat jährlich so viel an Klaffen⸗ und Einkemmensteuer in Ansatz ju bringen, als zur Deckung des je⸗ weiligen Ausgabebedarfs erforderlich ist, — und ferner
V. Tie im Interesse des Deuischen Reichs und Preußens an⸗ gestrebte Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs liegt nur dann im preußischen Staatsinteresse, wenn die volle Gewähr dafür gegeben wird, daß der hierdurch, sei es durch Herabminderung der Matrikularbeiträge unter den im Etat von 1873.85 rorg sehenen Satz, sei es durch direkte Ueberweifung verfügbarer Einnahmen vom Reich, für Preußen disponibel werdende Betrag, insoweit über denselben nicht mit Zustimmung der Landesvertretung im Etat eine anderweitige Verfügung getroffen ist, jãhrlich unverkürzt zur Herabminderung der Klassen⸗ und klassifizirten Ein kommen⸗ steuer verwendet werde.
Zu diesen Resolutionen lag eine Reihe von Amendements vor. Es beantragten:
I) Abg. Freiherr von Minnigerode: Das us der Abgeordneten wolle beschließen: daß eine im Wege der Quotisirung berbeizuführende
r bez. Nichterhebung der klassiftirten Ein kom men—
iner gesunden Finanzpolitik nicht entspricht, weil dadurch s mobile Kaxital einseitig erleichtert bez. befreit werden würde,
gleichzeitig Grund⸗ und Gebäudesteuer underändert zur
erhebung gelangen und in Erwägung, daß die zum Woble des Deutschen Reichs und Preußens angestrebte Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs bestimmt sein muß, vorweg die Matrikularbeiträge zu be⸗ seitigen und, durch die darüber hinaus für Preußen sich ergebenden Ueberschüße, einmal das Gleichg: wicht der zur Zeit an einem De⸗ sizit krankenden preußischen Staatsfinanzen dauernd wieder herzu⸗ er, und weiter die Steuerlast der Kommunen bez. Kom munal⸗
durch finanzielle Beihülfen zu erleichtern, unter I7. und V. von der Kommiffion zur Prüfung des haushalts Etats beantragten Refolutionen zur Tages ordnun zugehen.
2) Abg. Freiherr von Hüne:
I Den erften Absatz der Resolution V. zu streichen und an dessen Stelle zu setzen:
Für den Fall einer Vermehrung der eigenen Einnabmen des Deutschen Reiche; muß im preußischen Staate interesse vorher gesetz lich festgestellt werden.“
2) Im jweiten Absatz gegen das Ende hinter dem Worte unverkürzt“ einzuschalten:
zur Ueberweifung eines Theiles der Grund⸗ und Gebãudesteuer an die Gemeinden und“ 3) Abg. Lauenstein: Im zweiten Absatz der Resolution snb Nr. V. den Satz: insoweit über denselben nicht mit Zustimmung der Landes vertre⸗ tung im Etat eine anderweitige Verfügung getroffen ist‘, folgen⸗ dermaßen zu fassen: insoweit über denselben nicht mit Zustimmung der Landesver⸗ tretung durch Ueberweisung eines Theiles der Grund und Ge— bäudesteuer an die Kommunalverbände oder auf andere Weise Verfügung getroffen ist“,
ferner sub V. gegäön Ende die Worte im Etat“ zu streichen. 4) Abg. von Rauchhaupt:
An Stelle der von der Budgetkommission unter IV. und 7 des Generalberichts beantragten Resolutionen zu setzen:
Zu der angestrebten Vermehrung der eigenen Einnahmen des tschen Reiches seine volle Zustimmung in der Erwartung aus⸗ rechen, daß es dadurch gelingen werde, hinreichende Betrãge onibel zu machen, um nicht nur das Gleichgewicht im preu⸗ en Staats haushaltgs⸗Etat dauernd wieder herzustellen, sondern öh durch Ueberweisung von Grund. und Gebäudesteuer die ocmmunalverbände finanziell zu erleichtern und die Klassen⸗ klassifizirte Einkom mensteuer herabzumindern.“
Der Referent Abg. Rickert empfahl die Annahme der Kommissionsvorschläge. Die Resolution II. bewege sich lediglich auf dem Böden, auf dem die Majoritãt des Haufes schon seit Jahren stehe, spreche nur dieses Prinzip aus und sei daher absichtlich ganz allgemein gehalten, ohne auf die Modalitäten der Quotisirung einzugehen. Diesem Standpunkt des Hauses gegenüber habe die Regierung sich bisher immer ablehnend verhalten. Dagegen habe sie sich geneigt gezeigt, einer Verständigung in der Richtung der Nr. V. der Kom⸗ missionsvorschlage. Der Antrag Minnigerode beruhe auf einer
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Regierung freie Disposition geben solle, in der hier vorge⸗ schlagenen Richtung vorzugehen. Der Antrag Tauenstein spreche nichts Anderes aus, als was auch die Ansicht der Kom⸗ mission gewesen sei. Es sei ausdrücklich in der Kom—⸗ mission konstatirt worden, daß man die Resolution in diesem Sinne aufgefaßt wissen wolle. Nur solle die Frage gegenwärtig offen gelassen werden, weil im Augenblicke nach Lage der Dinge ein positiver Ausspruch des Hauses keinen Werth haben würde, da er doch erst einer gesetzlichen Negelung bedürfe. Der Antrag Hüne wolle die gesetzliche Regelung vorhergehen lassen. Die Kommission sei indeß überzeugt gewesen, daß dies in dieser Session nicht mehr möglich sei und daher die vorliegende positive Erklärung ausreichend sein würde, zumal die Regierung versichere, daß in der nächsten Session eine gesetzliche Regelung erfolgen solle. Der Antrag Rauch⸗ haupt jedoch sei eine vollständige Negation der Kommissions— vorschläge, indem er thatsächlich Alles beim Alten lasse und den Fortschritt, den jene Vorschläge herbeiführen sollten, illusorisch mache. Denn da man nie sicher sein könne, ob eine Einigung in an⸗ derer Weise erfolgen würde, so were man immer wieder zur Schuldentilgung greifen müssen. Bei den Berathungen der Köͤm— mission sei der Finanz⸗Minister nicht zugegen gewesen, und es sei daher nicht möglich gewesen, eine bestimmte Aufklärung über die Stellungnahme der Regierung zu erhalten. Redner hoffe, daß der Minister heute, womöglich vor der Diskussion, erklären werde, ob die Regierung bereit sei, auf diesem Boden eine Verständigung zu fa hen Von mancher Seite habe man gegen den Kommissionsvorschlag eingewendet, daß derselbe sich in das Materielle der Reichs finanzverwaltung ein mische. Das sei nicht der Fall. Die Kommission habe es nur für eine Pflicht gerade des preußischen Landtages ge— halten, die Hindernisse zu beseitigen, welche dem Reiche für⸗ eine Regelung seines Finanzwesens nach dieser Richtung ent⸗ gegenständen. Durch Annahme der Resolutionen werde das Haus nicht blos dem preußischen, sondern auch dem deutschen Vaterlande einen wesentlichen Dienst erweisen.
Hierauf ergriff der Finanz-Minister Hobrecht das Wort:
Meine Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Bemerkung, die mit dieser Nummer nur in losem Zusammenbange steht, zu der mir aber der Schluß der letzten Dis kuffion Veranlaffung giebt.
Der Herr Referent erwähnte in seinen letzten Worten, daß die ganze Berathung über die Resolution hinsichtlich der Eisenbahnfraze obne cine Mitwirkung des Finanz⸗Ministers erfolgt sei und daß auch Seitens meiner Kommissarien ein Schweigen in der Kommis⸗ sion beobachtet worden sei. Ich habe bei der Unruhe des Hauses leider nicht genau hören können, ob sich diese Bemerkung nur auf die Rentabilitätsberechnung, die zunächst erwäbnt wurde, bejog, oder auf das ganze Programm der Staatsregierung. Ich muß doch darauf Werth legen, daß in dieser Beziehung nich eine falsche Deutung meinem Schweigen während der vorigen Diskussion gegeben werde und bemerke daher ausdrücklich, daß ich die volle schwere Be—⸗ deutung, die die Aus dehnung des Staateisenbahnbesitzes hat, voll kommen anerkenne, daß ich die Vermehrung der Betrie böverwaltungen und den Einfluß, der daraus für den Staats hautbalts Gtat und seine Feststellung folgt, sehr würdige, die Bedenken, die daraus entnommen fen, sicher nicht unterschätzt habe, daß ich aber nach reiflicher Er— wägung zu der Ueberzeugung gekommen bin. daß diese Bedenken, wenn man sie scharf prüft und gliedert, die volkswirthschaftlichen und verkehrspolitischen Rrunde nicht zu entkräften vermögen, die für Ergänzung — ich syrechè nicht in abstracto, fondern ir unferem preußischen Staate, bei unserer Lage der Verbältniffe — für die Ergänzung des Stagtsbabnnetzes zwingend sprechen. Ich stimme daher durchaus dem Programm zu, für welches sich der Herr Han⸗ dels⸗Minister in seiner gestrigen ausführlichen Darlegung aus⸗ gesprochen hat. Und nachdem ich als Staats. Minister dem zuge⸗ stimmt habe, babe ich mich auch als Finanz⸗Minister für verpflichtet gebalten, von meinem Ressortstandxunkte aus die Ausführung nicht nur zu hindern, sondern nach aller Möglichkeit zu fördern. Ich habe dies aussrxrechen müssen, um einer Mißdeutung vorzubeugen, die aus 3 w Worten des Herrn Referenten in dieser Beziehung
ervorgeht.
Der Herr Referent hat die Forderung nach einem beweglichen Faktor in der Einnahme für den Staatehanzhalts,. Etat lediglich aus finanzwirthschaftlichen Gründen motivirt, er hat die politischen Er=— wägungen, aus denen diese Forderung sonst wohl gestellt und bekãmpft worden ist, ganz außer Betracht gelassen, und ich folge ihm darin. Ich keschränke mich auch auf die finanzwirthschaftliche Seite der Frage, und von dieser Seite aus kann ich das Gewicht der für die Forderung angeführten Gründe nicht verkennen. Ich halte aber für richtig, doch auch darauf hinzuweisen, daß diefel ben finanzwirth⸗ schaftlicken Rücksichten auch zu der Nothwendigkeit führen, das bewegliche Spatium nicht zu weit auszudehnen. Ich weise zunächst auf eine Bemerkung, die der Herr Referent selbst in dieser Beziehung gemacht hat, hin. Er kam auf dat Thema zurück, welches er schon frũher einmal berührt hat, daß nämlich die Staateschuldentilzung nicht so gebun⸗ den sein sollte wie es jetzt der Fall ist, daß es unrichtig sei, wie es gegenwärtig geschiebt, Staatsschulden abzuzahlen, wenn man gleich— zeitig neue Anleihen aufnehmen muß. Ich lasse die Richtigkeit des Grundsatzes dahingestellt, aber gerade, wenn man dahin kommt, die Tilgung von Staatsschuid von dem Vorhandensein von Ueberschüssen abbangig ju machen, so wird man die Möglichkeit, daß solche Ueberschüsse auch entstehen, nicht zu sehr beschränken durfen, in— dem man es in Frage setzt, eb man etwa sich ergebende Ueberschůsse nicht liebet zur Herabminderung von Steuern verwenden will.
Eine jweite Erwägung liegt in der Art und Weise, wie der Staate haushalt jährlich zu Stande kommt und festgefetzt wird. Der Staat kann nicht wie ein Privatmann seine Ausgaben lediglich nach den Einnahmen berechnen, er muß, wie es ja in diefem Jahre geschieht, die Einnahmen nach den noth wendigen Ausgaben bestimmen, dabe ift nicht zu vergessen, daß in den Ausgaben eine sehr bedenkliche ESlastizität liegt, daß die Wänsche und Bedürfnisse eine sehr große Exxransionz— fähigkeit haben und daß es gewiß im Interesse der Soliditãt der ganzen Finanzverwaltung dringend wünschenswerth ift, dief Beweglichkeit der Einnahmen nicht ganz gleich zu machen der Elastizität der Ausgaben. Aber das Wichtigste in diefer Rücksicht ist, um dem beweglichen Spa⸗ tium eine bestimmte Schranke zu geben, für mich das Interesse der Steuer⸗ zahler und das Interesse der nächstbetheiligten Tommunen. Meine Herren! Wohin ich auch die eingeleitete Reform unserer Kommunal⸗ steuergeseßgebung führen mag, dag halte ich zweifellos, daß in der Hauptsache die Kommunen und sammtliche Kommu nakrerbande mit ihren Einnahmen darauf angewiesen sein werden, sich an dem Maß⸗ stab der direkten Staatssteuer zu halten und welche Erleich⸗ terung der Staat ihnen auch in dieser Beziehung — das sst eine Frage der Zukunft — wird gewähren können, jede Erleichterung dieser Art, jede Ueberweifung von Antheilen an direkter Staatzstener würde in einem hohen Grade entwerthet werden, wenn in dem Einnahmesoll der Staatsstener eine sehr er⸗ hebliche Schwankung stattfände. Nichts würde für den Haushalt, die wirthschaftliche Aufgabe der Gemeinden nachtheiliger fein, als eine große Unsicherheit in Bejug auf die Höhe der direkten Personal⸗ steuer des Staats.
Ich babe auf diese Momente nur hinweisen wollen, um zu be—⸗ weisen, daß auch die Forderung, die in Nr. IV. gestellt ist, selbst vom sinanwirthschaftlichen Standpunkt aus ibre Grenzen finden muß Eine bestimmte Erklärung in Bezug auf diese Resolution abzugeben, hat die Staatsregierung keine Veranlassung; wir sind ja Alle darin einig, daß die Ausführung ihrer Forderung nicht möglich ist, ohne daß eine tiefgreifende Reform der direkten Steuer in Angriff genemmen wird,
falschen Auffaffüng des Kommissionsan rages, der nur der
— daß, wie es, glaube ich, der Herr Referent ja auch sagt — eine
solche nicht bezonnen werden kann, so lange die Mittel dazu nicht zur Verfügung sind und daß es daber gegenwärtig zu keinem Zwecke fükren könnte, in eventuelle Die kuffion zu treten über derartige Reformen, die sich doch nich zur Zeit ermöglichen lassen. Das, was Jin diesem Augenbiick die Landes vertretung meines Grachtens, sobald es sich um eine Vermehrung der Einnahmen des Reichs und eine Verstãrkung der preußischen Ein⸗ nabmen durch Ueberweisungen Seitens dez Reichs handelt, fordern kann, das glaube ich, ist in dem Seneralbericht von dem Herrn Referenten ganz angemessen ausgedrückt:
Von diesem Gesichtipunkte aus betrachtet, bedeutet die Ein⸗ führung von beweglichen Steuern lediglich die Bethätigung des Willens, daß der Volkevertretung die Mitwirkung bei der Disposition über den im Reiche geforderten Mehr⸗ betrag an Steuern, insbesondere um Zwecke der Er⸗ leichterung bei den direkten Steuern — nicht rörenthalten werden soll. Es handelt sich dabei nicht um ein Mehr don Rechten, welches für die Volksvertretung in Anspruch genommen wird, son⸗ dern um eine Maßregel, welche verhüten foll, daß die gegen · wärtigen Rechtsverhaͤltnisse nickt 1-diglich zu Ungunsten der Ver⸗ tretung des Landes und zugleich zu Ungunsten unserer gesammten finanziellen Entwicklung geändert werden; es bandelt sich um eine NMaßregel, welcke dem Lande die Gewähr bieten soll, daß die Steuerreform im Reiche nicht lediglich auf eine Erhöhung der Steuerlast hinaus kommt.
Meine Herren! Ich babe freilich nur für meige Person in der
Budgetkommission die Form bezeichnet, in welcher nach meiner Ueber= zeugung eine Zusicherung ertheilt werden könne, die dieser For⸗ derung genũge und die im Stande wäre, den Einwand, der ja bisber mit einem gewissen Erfolge in den Berathungen des Reichttags einer sachlichen und unbefangenen Erörterung der Steuer⸗ vorlagen entgegengestellt ist, zu beseitigen. Es batte sich auch die Budgetkommsssion im Anschluß an diese meine Erklärung bemüht, eine Form zu finden, die dem Sinne derselben möglichst entsprach.
Heute bin ich in der Lage, auf Grund einer Allerböchsten Ka—
hinets · Ordre Sr. Majestãt des Königs zu bestätigen, was ich in der Kommission erklärte. Se. Majestãt der König hat mich ermächtigt, das ausdrückliche Einverständniß der Königlichen Staats regierung damit zu erklären:
daß, insoweit durch die Steuerreformen des Reichs der Ma trikularbeitrag Preußens unter den in unserem Haushalt pro 1879,80 vorgesehene Betrag sinkt oder aus den Reichs einnabmen verfügbare Mittel dem preußischen Staatz baus balt überwiesen werden und über diese Mehreinnahmen (resp. Ersparnisse) nicht mit Zustimmung der Landesvertretung behufs Bedeckung der Staate aug⸗ gaben oder behufs Ueberweisung eines Theils des Ertrages der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände Verfügung getroffen ist, ein — vorbebaltlich der nöthigen Abrundung — gleicher Be⸗ trag für das betreffende Jahr veranlagte Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer zu erlassen ist. Meine Herren! Was die einzelnen Anträge betrifft, so muß ich
Namens der Königlichen Staatsregierung einen Werth darauf legen, daß ein Antrag angenommen wird, indem das Haus sich in einem gleichen Sinne ausspricht, wie die Zusicherung, die Erklärung, die ich eben abzugeben im Stande war. Die unter Nr. 2535 rorliegende,
von dem Abg. von Rauchhaupt vorgeschlagene Resolutlon kann ja der Staatsregierung insofern am allerangenehmfsten fein, als sie zugleich den Ausdruck eines Vertrauens enthält. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn sie angenommen würde. Sollte sie aber nicht angenommen werden, so möchte ich doch den Antrag stellen und die Herren, die ihm zugestimmt haben, dringend bitten, ihre Stimmen auf einen andern Antrag zu vereinigen, der nach meiner Ueberjeugung den Sinn des⸗ jenigen wiedergiebt, was ich Namens der Staatsregierung zu erklären berechtigt war. Ich glaube, daß wohl am meisten diesem Sinne entsprechen wird der Antrag der Kommifsion unter Rr. V. mit den von dem Abg. Lauenstein vorgeschlagenen Abänderungen. Aber, meine Herren, ich habe daran kein besonderes Interesse, ob nun der eine oder der andere Antrag angenommen wird; darauf aber legt die Staats regierung allerdings einen hohen Werth, daß das Haus zu einer Beschluß⸗ fassung kommen möge, die eine Uebereinstimmung mit der von mir abgegebenen Erklärung ausdrückt. Die Staatsregierung würde darin aicht nur mit Freuden das Zustandekommen einer Verständigung überhaupt erblicken, sondern auch für sich daraus die Verpflichtung entnehmen, dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf, entsprechend den von mir abgegebenen Erkläcungen, zu machen.
Der Abg. Lauenstein erklärte sich im Ganzen mit den
Anträgen der Budgetkommission einverstanden und wünschte nur noch, das von ihm beantragte Amendement angenommen zu sehen. Nöthig seien konstitutionelle Garantien dafür, daß der Erlaß an Matrikularbeiträgen wirklich zur Entlastung der untersten Klassensteuerstufen verwendet werde. Die heutige Erklärung des Finanz⸗Ministers habe ihn sehr befriedigt. Die Resolutionen von Minnigerode und von Rauchhaupt müsse Redner durchaus verwerfen, da sie auf konstitutionelle Garantien verzichteten und konservativer sein wollten, als das Ministerium.
Der Abg. von Benda trat für die Anträge der Kommission
ein. Die Forderung der Quotisirung stütze sich auf bestehen⸗ des Recht. Schon die heutige Erklärung des Finanz Ministers zeige Entgegenkommen. Eines der vielen Hindernisse, welche der Ordnung der Finanzen im Reiche im Wege ständen, sei so wenigstens beseitigt. Redner wandte sich gegen die kon⸗ servativen Amendements, welche die Lösung der Finanzfrage bedeutend erschwerten und ein höchst ungerechtes Verhaltniß zwischen direkten und indirekten Steuern herbeizuführen geeignet seien. Hinsichtlich der indirekten Steuern dürfe man nicht zu weit gehen. Redner berief sich auf ausländische Zeugnisse. Auch die Times habe in neuester Zeit wiederholt erklärt, man müsse die Steuer empfinden als das was sie sei, darin liege der größte Schutz gegen übermäßige Anspannung der Ausgaben. Je mehr man die indirekten Steuern hh,
man die obersten Stufen der Einkommensteuer erhöhen. Darum müsse er sich entschieden gegen die Resolution von Rauchhaupt aussprechen, gegen das Amendement Lauenstein habe er nichts einzuwenden.
um so mehr müsse
Der Abg. Frhr. von Hüne beantragte nunmehr unter
Zurückziehung seines oben mitgetheilten Antrages, den Absatz J. der zweiten Resolution der Kommission zu streichen und statt dessen zu sagen:
Für den Fall der Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches erachtet es das Haus der 1 unter dankbarer Annahme der mit Allerhöͤchster Ermächtigung abgegebenen Erklä—⸗ rung des Finan. Ministers für erforderlich, daß ꝛc. . Der Abg. Graf Limburg⸗-Stirum erklärte sich entschieden
gegen die erste Resolution der Budgetkommission. Dem Steuer⸗ zahler sei es ganz gleich, an wen er die direkten Steuern ent⸗ richte, ob an den Staat oder an die Kommune. Durch An⸗ nahme der Resolution I. würde man die größten Schwan⸗ kungen in der Erhebung der direkten Steuern eintreten lassen, die heute schon Seitens der Kommunen in schwankendem Maße erhoben würden. Der eigentliche Gedanke dieser Reso⸗ lution sei aber, dem Landtage das Einna mebewilligungsrecht u verschaffen. Der Artikel 109 der Verfasfsung würde dadurch ormell nicht angegriffen, aber das, was er der Krone garan⸗ tire, in seinem Werthe erheblich vermindert. Das Einnahme⸗ bewilligungsrecht sei in allen Ländern das Kriterium dafür, ob die Krone das unumschränkte Recht der Ministerernennung habe oder ob sie die Minister aus der Majoritãt des Parlament
das Centrum lege vollständig neutrale Hal⸗ Antrag zum zweiten Thei auenstein zurück er erwarte, ntrag zum ersten Theil annehmen und artei so ermöglichen werde, für den zweiten Theil
Um die Lãnder der g. Frhr. von Hüne erklärte, darauf, der Resolution eine tung zu geben, und habe er seinen der Resolution zu Gunsten des Ar gezogen, weil er ihm die Majorität sichern daß das Haus seinen A
letzteren Art sei es traurig wie wir sie hätten chen Regententugen⸗ e, sollte man
nehmen müsse. Gegenüber einer Dynastie aber,
welche in treuer Pflichterfüllung und persönli den von keiner, die je gewesen, zuletzt daran denken, die M und den Schwerpunkt Resolution V
Gemãäßigtkonservativen,
übertroffen wer achtbefugnisse der Krone zu schwächen Parlament zu verlegen. er und seine beistimmen, weil die Nationallibe⸗ seit Jahren ie fordern, sofern sie der Die indirekten gen Jahren s zur Deckung der Matrikular⸗ müsse den Gemeinden durch Ueber— und Bodensteuer geholfen werden. wünschte wohl, daß der Druck der Klasse eine beständige Reform, nicht durch Interesse des Staates, d. h. das seiner Schuldentilgung genügend gewahrt. daß nach der Erklärung der Regierung ein bloßer Monolog überflüssig sei. sprach gegen die Ausführungen des Rath gebe, sich einmal in Bayern, rt sei, zu erkundigen, r zu seiner Beruhigung verhältnisse zwischen Krone verschoben kein unbeschränktes Steuer— bewilligungsrecht, sie sei im Grunde nichts ats die Sicherun des Ausgabewilligungsrechts. Wenn also die Staatsregierun eine solche entgegenkommende Erklärung seine Partei diese Erklärung bestens, verpflichte habe ihre Erklärung abgegeben zur Resolution zu IV., und wenn man ganz
es seiner P zu stimmen. Der Abg. Dr. Lasker erklärte, hätten seit zehn Jahren die wolle nun mit der Zustimmu materielles Urtheil auasprechen, nur an, weil dadurch ein materielles Hinderniß Seitens Preu— ßens gegenüber der Reichs⸗-Finan Er wolle aber sich freie S ihm angemessen erscheinen
zusammen⸗ seine politischen Freunde Quotisirung angestreht. ng zu den Resolutionen kein
und nehme die Resolution V.
gewirkt, diese konstitutionelle Garant Steuerreform im Reiche zustimmen Steuern des Reiches würden hoffentlich in eini höhere Ueberschüsse abwerfen, al beiträge nöthig. lassung der Grund⸗
zpolitik fortgeräumt werde. and behalten, im Reichstage in jeder den Weise Kritik üben zu können.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und nach ein n Resums des Referenten unter
nsteuer gemildert aber nur durch Beweglichmachung; das Finanzen, würde durch Er meine übrigens, die Resolution als
Der Abg. Dr. Hänel Vorredners, dem er den wo die Quotisirun wann das geschehen sei; dann erfahren, daß dadurch die Macht vertretung keineswegs noch lange
Ablehnung der Anträge und von Rauchhaupt die Resolution IF. otisirung angenommen. ebenso Resolution V. der Kommission mit den Amendements von Hüne und Lauenstein skussion über die letzte Resolution der
von Minnigerode der Budgetkommis Demnãächst
Es folgte die Di Kommission:
I.. Die Königliche Staatsregierung wirken, daß in Zukunft da früher festee stellt Gird, Der Abg. Dr. Lucius (Sch
diesen Antrag Uebergang zur dies damit, daß es die preußische Lande der Reichsgesetz ein solcher E entsprechen. Der Abg. Dr. Virchow vertrat den cher innerhalb derselben ke
g längst eingefüh i l aufzufordern, dahin zu Etatsgesetz für das Deutsche Reich esetz für Preußen.
leusingen) beantragte über Tagesordnung und begründete ein gefährliches Präzedenz enthalte, wenn svertretung in dieser Frage in den Gang ung einzugreifen unternehme, und würde ingriff den Interessen des Reiches durchaus nicht
und Landes als das Eta
Quotisirung
abgebe, so acceptire aber zu besonderem Regierung
Antrag der Kom
offen sein wolle, so könne man , ( inen Widerspruch ge
nicht verkennen, daß seine Partei etwas ganz anderes denke, als die Staatsregierung. Der Finanz⸗Minister habe sich über die Art der Steuererlasse nicht geäußert; meinen Bemerkungen,
funden habe.
Der Abg. Windth Antrage der Kommissi en, ihm zu sagen, lichen sei. — Den Antra da er sich mit seiner Moti
orst (Meppen) erklärte, sachlich mit dem on einverstanden zu sein, doch möchte wie dessen Ausführung zu ermög—⸗ g Lucius könne er nicht acceptiren, virung nicht einverstanden erklären
mit solchen allge⸗ wie die, daß das Reich im nationalen Interesse auf seine eigenen Füße gestellt werden müsse, sich doch in der That nicht viel anfangen. er gern bereit, zu diesem Ziele mitzuwirken, haltlich der konstitutionellen Rechte des Reichtages und unter der Bedingung, daß die Einnahmequoten, die die E des Reichs vermehren sollen
Gewiß sei auch aber nur vorbe⸗
der Kommissionsantrag angenommen, Haus um 4 Uhr.
In der heutigen (54) Sitzung des geordneten, welcher der Mi wirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. des Innern Graf zu Eulenburg u kommissarien beiwohnten, wurde der änderter Fassung zurückgelangte Gesetzent: Ausführung der deutschen Civilproz nommen und das S betreffend eine reda
Hierauf wurde
innahmen : h und vertagte sich das
sich auch finanziell und rationell rechtfertigen lassen. Die indirekten Steuern, wie sie jetzt vor uns entständen, enthielten eine schwere über den ärmeren Klassen.
Ungerechtigkeit gegen⸗ Den jetzt ventilirten Steuer—⸗ projekten gegenüber könne er sich nicht jetzt schon mit der Art und Weise beschäftigen, wie die daraus hervorgehenden Be— träge am besten zu vertheilen seien.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode begründete das von ihm eingebrachte Amendement namentlich von dem staat lichen Gesichtspunkte aus, um dem Artikel 9 der sung „Die bestehenden Steuern werden fernerhin seine volle Wah Inhalte nach von den un machen, die mit der Nothwendigkeit jeder V Jahr zu Jahr verbunden feien— Quotisirung als etwas ganz Harmloses hingestellt habe, müsse Quotisirung sei die Mutter des Konfliktes.
Steuerprogramm sei
und werde die Reichsverfassung ver— lange, zur Einführung von selbständigen Reichssteuern. Redner sei gezwungen gewesen, die AÄnsicht seiner nachdem aus der Budgetkommission wesentlich vom liberalen Standpunkt aus auf diesem Gebiete vorgegangen sei. Dort habe die Beutevertheilung begonnen, nicht seine Partei habe sie in Anregung gebracht. Es bestehe kein Geg sondern beide
nister für die land— Friedenthal, der Minister nd mehrere Regierungs— vom Herrenhause in ver—⸗ vurf, betreffend die eßordnung en h chreiben des Präsidenten des He ktionelle Aenderung in dem En Schiedsmannsordnung für erledigt erklärt. migte das Haus in erster und entwurf, betreffend die A gierungsbezirk Cassel.
Es folgte die Berathung des vom änderter Fassung zurückgelangten die Befähigung für den hö dien st. Der Abg. Br. Petri sprach sein Be Herrenhaus die auf die besond
loc ange⸗ rrenhauses, twurf einer Sodann geneh— zweiter Berathung den Gesetz— bänderung der Wegegesetze im Re—
forterhoben“ auch rheit zu lassen und ihn nicht seinem berechenbaren Zufällen abhängig zu erständigung von Dem Vorredner, der die Herrenhause in ver⸗ Gesetzentwurfs, betr. erwaltungs⸗ dauern darüber eren Verhältnisse züglichen, vom Ab— Bestimmungen abgeändert leider dieser Landestheil
Redner empfahl seinen
er entgegnen: die konsewwative auf Sparsamkeit
19 ö aus, daß das füllung dessen .
ehemaligen Herzogthums Nassau be geordneten hause aufgenommenen,
habe, was wohl daher komme, daß ohne Vertretung im Herrenhause sei.
„Das Haus der Ab Abs. 1 statt der Worte zollernschen Landen“ zollernschen Landen und Amtmänner in dein thum Nassau⸗
zur Annahme.
Der Abg, Dr. Lieber unterstützte diesen Antrag und aus den früheren Verhandlungen des Hauses früheren Etats vorlagen nachzuweisen, Amtmänner Richterqualitä
beitragen,
f Partei aus⸗ zusprechen,
geordneten wolle beschließen: Im 5§. 16
und Qber⸗Amtmänner in den hoöhen⸗ zu setzen: ‚Ober⸗Amtmänner in d vormaligen Herzog⸗
Weshalb überhaupt so viel ensatz zwischen Reich und in gemeinsamer Ope⸗ man kein Ver⸗ ständniß dafür, daß die finanzielle Kalamität im Staats— haushalt einseitig dazu ausgenutzt werden solle, dem Ab— geordnetenhause mehr Rechte zu erobern und vollends, wer würde schon in nächster Zeit berufen sein, das Testament, was Partei hier gewissermaßen heute machen wolle, zu diesen Bestre—⸗ n zu setzen, der über die ane seiner Partei keinen
Aufhebens? Lande habe
und den daß die nassauischen t haben müßten. Der Minister des Eulenburg, nassauischen Amtmänner nicht immer ei, man habe sich aber bemüht, die vor— ißgriffe wieder gut zu machen. Vorfällen dürfe man aber keine Rückschlüsse auf die re tion, daß die Amtmänner in Nassau zwischen den Landräthen und den Ortspoli glückliche, aber die Friktionen hätten eutend vermindert. Bei dieser Vor⸗ diese Organisation zu daß die nassauischen Amtmänner müßten, sei von dem Momente zwischen Justiz und Verwaltung rechtsirrthümliche. das höchst Frhr. von Heere⸗ kunft, wie sie sich bei der is zum Jahre 1884 verhalten scheidung über diese Vorlage horst (Bielefeld) rieth den die von ihnen angeregte pro⸗
die liberale exequiren? ihm daran bungen gegenüber hier einen Markstei Kritik seiner Gegner und über die Pl Zweifel ließe.
Der Abg. Graf von Bethus welcher das Haus heut beschäfti Landtages, weil er dem Reichs reformen schaffen solle, Parteien des Hauses gewünscht werden der Steuerlast, soweik die
zestreitung der Bedürfnisse nicht umgehen lassen; bei der Ünterrichtsverwa dem Abg. budgets vorschlage,
Es müsse bei der Auswahl der ganz glücklich gewesen s gekommenen M y⸗Huc hielt den Gegenstand, Vorfäl ge, für die Hauptaufgabe des tag freie Bahn für die Steuer⸗ welche vom ganzen Lande und allen Eine Vermehrung Einnahmen des Reiches zur nicht ausreichen, Ersparnisse im Verkehrswesen oder ltung würden kaum möglich sein; der eine Verminderung des Militär— werde er auf dieses Gebiet nicht folgen, halte Ausgaben im Interesse der Sicherheit des produktivsten welche dem ärmeren Manne eine so wohl möchte, daß durch Verwendung der en dem Armen viele Vortheile erwüchsen, en Steuern entschädigt. r Resolution unter V Reich in Aussicht ge⸗ formpläne erblickt; aber er glaube, ein n Gedanken würde dem Reichstage und Das Haus wolle heute die Re⸗ aber später herangehen. Resolution unter IV. für inopportun und Entschieden müsse er ob seine
Natur machen. Die Organisa zeibehörden ständen, sei keine be sich im Laufe der Zeit bed lage sei jedenfalls Die Auffassung, richterliche Qualität haben wo die Trennung durchgeführt Haus möge nicht an diesem wichtige Gesetz scheitern lassen. man ersuchte die Regierung um Au Besetzung der Landrathsstellen bis werde, davon werde seine Ent Der Abg. Windt
nicht der Platz,
Der Abg.
keine indirekte Steuer, ntlastung zuführen könnte, wie er es aber man müsse doch erwägen, abhängen. nassauischen Abgeordneten, Frage von einer besonderen Resolution der Vertagung der Entsch zum Jahre 1884 den Umständen einverstanden.
befürwortete die Beschlüsse des H gung, daß es bis jetzt nicht mö digung der gesetzgebenden Fakt herbeizuführen, und daß es in Rücksi Vorlage gerathen erscheine, geeigneterer Zeit zu verschiebe zer jetzt unter Wahrung seines prinzipie Landrathsfrage für die Beschlüsfe des werde. Der Abg. Hundt von Ha daß in der Provinz Posen nicht stellt würden, welche sich sondern Beamte, welche diesen wichtigen Posten nu gangsposten betrachten. Er nannie als
Kommunalabga durch welche er werde. Der Abg. Hänel habe in de ein direktes Anerkenntniß der für das nommenen Steuerre ngehen auf diese seinen Beschlüssen vorgreifen. solution fassen, an das Gesetz halte zwar die überflüssig, J gegen
für die Last der indirekt zum Austrag zu bringen. eidung über die Landrathsfrage bis unter den obwalten—⸗ Der Minister des Innern zerrenhauses mit der Erwä⸗ glich gewesen sei, eine Verstän⸗ die Landrathsfrage ksicht auf die Wichtigkeit der die Entscheidung dieser Frage bis zu n. Der Abg. Rickert erklärte, daß er Standpunktes zu der ö. Herrenhauses stimmen fften tadelte es hauptsächlich, Männer zu Landräthen be⸗ des Vertrauens der Krei
oren Über
werde aber dafür stimmen. verwahren, beeinträchtigen
ungemessen M ausgedehnt wissen und glaube, daß die vir⸗ der Krone durch die Resolution nur gewahrt Preußen würde es schlecht anstehen, Partikulgrismus der Entwickelung des Wir erlebten
dem Papiere tuellen Rechte Dem Staate wenn er durch seinen Reiches hindernd heute den historisch
se erfreuen, r als Durch⸗
in den Weg treten wollte. zu dieser Kategorie gehörig
en Moment, wo das Centrum zum ersten
dem künftigen Gesetze über die Befähigung zum Landraths⸗ amte erheblich erleichterte Bedingungen gegen die für den höheren Verwaltungsdienst gestellten vorgeschrieben würden. Nachdem der Abg. Br. Petri seine? echtsanschauung über die nassauische Amtmannsfrage derjenigen des Ministers gegen⸗ über aufrecht erhalten zu wollen erklärt hatte, wurde die Vorlage in der Fassung des Herrenhauses angenommen. Schluß des Blattes) ;
— Der Vor Minister des
Anstalt irfnißfall die anzusehen, zu ohne Rücksicht
Aus dem kommunalen
auch die jüdischen Mit⸗
eich allen übrigen Ge⸗
Todtenhofes zur Beerdi⸗
wogegen ihnen die Be⸗
das ihnen eine besondere Ab⸗
odtenhofes zur ausschließlichen Be⸗
nutzung überwiesen werde. Wenn dieselben von dieser
Befugniß keinen Gebrauch machen, vielmehr ihren eigenen
Begrãäbnißplatz unterhalten wollen, wie ihnen nach §. 58 des
Gesetzes vom 23. Juli 1847 gestattet sei, so könne dieser Um⸗
stand sie von der Verpflichtung, zur Unterhaltung und noth—
wendigen Vergrößerung des der bürgerlichen Gemeinde ge⸗ hörigen Friedhofes beizutragen, nicht befreien.
In den deutschen Münzstätten sind bis zum 8. Februar 1879 geprägt worden, an Goldmü nzen: L249 311 100 S6. Doppelkronen, do4 873 230 6 Kronen, 27 968 845 6 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 362 701 110 46 Vorher waren geprägt: 1 218 128 280 St Doppelkronen, 404 942 710 6, Kronen, 27 969 g25 (S6 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 361 427150 6 Summa 1 682 154 165 0
; Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sachsen⸗meiningensche Staats-Minister Giseke ist von Berlin wieder abgereist.
Baden. Karlsruhe, 14. Februar. W. T. B.) In der Zweiten Kammer erklärte heute der Staats⸗Minister Turban, in Beantwortung der Interpellation, betref⸗ fend die Vorlage über die Strafgewalt des Reichs⸗ tags, eine Regelung der Angelegenheit sei nothwendig, die Reg ierung habe ursprünglich aber die Ansicht gehabt, daß die Regelung der Initiative des Reichstags zu überlassen sei. Der prinzipielle Einwand sei indeß fallen gelassen worden, nachdem das Unannehmbare aus dem Gesetzentwurfe entfernt worden sei.
Sach sen⸗ Weimar⸗Eisenach. Weimar, 13. Februar. (Th. C.) Der Landtag ist auf den 27. d. M. zur Wieder⸗ aufnahme seiner Thätigkeit einberufen worden' Dieselbe wird sich zunächst und hauptsächlich auf die Berathung der hin⸗ sichtlich der Justizorganisation mit anderen thüringischen Staaten abgeschlofsenen Verträge und der Aus führungsgesetze zu den Reichs-Justizgesetzen erstrecken.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sonders hausen, 13. Februar. (Leipz. Ztg.) Der Landtag hat den Staats⸗ vertrag wegen Herstellung einer Eisenbahn von Erfurt über Arnstadt, Plaue und Suhl nach Grimmenthal und
Nitschenhausen einstimmig genehmigt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. Februar. (W. T. B.) In einer heute stattgehabten Versammlung von etwa 86 Abgeordneten, welche bei der Abstimmung über den Ber— liner Vertrag im Abgeordnetenhause gegen denselben stimmten, wurde ein Antrag Dumba's angenommen, nach welchem die anwesenden Abgeordneten erklären, daß sie, unbeschadet der bestehenden Kluborganisation und vorbehaltlich des weiteren Beitritts von verfassungstreuen Abgeordneten, in den die Fol⸗ gen der Okkupation, namentlich die Finanzlage betreffenden Fragen zu Besprechungen zusammentreten und sich zu gemein⸗ samen Beschlüssen vereinigen wollen. Ein aus 14 Mitgliedern bestehendes Comité soll eingesetzt werden zur Einberufung der Versammlungen und zur Erstattung von Vorschlägen. Das Comité soll aus je 4 Mitgliedern des alten und des neuen Fortschrittsklubs, aus 3 keinem Klub angehörenden Abgeord—⸗ neten und aus je einem Mitglied der Demokraten, des Klubs der Linken und der Großgrundbesitzer bestehen.
— Die Polit. Korresp.“ meldet: Aus Konstantinopel vom 13. d. M.: General Totleben ist heute zu einer Be— sprechung mit dem Fürsten Lobanoff hier eingetroffen. — Der englische Botschafter Layard hat seine Abreise von hier auf nächsten Mittwoch festgesetzt. — Der gestrige Ministerrath war mit den auf das Verhältniß zwischen der Pforte und Desterreich bezüglichen Angelegenheiten beschäftigt. — Aus Bu karest: Der russische Minister⸗Resident Baron Stuanrt wird provisorisch durch den russischen Konsul Jacobson in Jassy ersetzt, der indeß blos in der Eigenschaft eines Chargé d'affaires fungirt. — Aus St. Peters⸗ burg: Der vom hiesigen deutschen Botschafter entsendete Arzt, Dr. Leweß, hat in Sarepta vollkommen ausreichende Kordons, rationelle Quarantäne⸗ Einrichtungen, sowie eine sehr strenge Handhabung aller Details vorgefun⸗ den, der Gesammteindruck, den derselbe von den Einrichtungen erhielt, ist ein höchst befriedigender. Die Gerüchte von ver— dächtigen Krankheitsfällen, die in Borissoglebsk, Kaluga und . vorgekommen sein sollen, sind durchaus unbe⸗ ründet.
— Triest, 14. Februar. (W. T. B.) Der gestern aus Konstantinopel hier eingetroffene Lloyd dampfer „Achille s⸗ erhielt heute die Erlaubniß, zu landen und frei zu verkehren. Schweiz. Bern, 15. Februar. (Bunb.) Gestern wurde der neue französische Gesandte Challemel-Lacour vom Bundesrathe in offizieller Audienz empfangen.
Großbritannien und Irland. London, 14. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ober⸗ hauses erklärte auf eine Anfrage Earl Granvilles der Marquis von Salisbury: es hätten zur Zeit der Ver—
Abg. von Wilamowitz⸗Möllen⸗ Abg. Richter (Hagen) sprach aus nicht wunsche,
einige Namen, was Seitens des dorff mißbilligt wurde. sich dahin aus, daß er durch
Hand biete, sich mit der Regierung auf dem Ge— hschaftspolitik zu verständigen und er sage ihm persönlichen Dank.
biete der W dafür seinen
tagung des Parlaments Kommunikationen mit Rußland,
. Afghanistansz, stattgefunden, in deren Folge ie russische Misston von Kabul ghherufen worden sei. ꝛ