1879 / 43 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Frankreich. Paris, 18. Februar, (B. T. B.) Der ehemalige Finanz⸗Minister Mag ne ist gestorben. Der Ministerrath genehmigte die Annullirung der Tagesordnung des Munizipalraths von Paris, in welcher dieser sich das Recht vorbehielt, eine Kontrolle über die Präfektur auszuüben. ̃

19. Februar. Alle Morgenblätter bestätigen, daß das Ministerium sich mit dem Entwurfe der Amnestie⸗ kommission einverstanden erklärt habe Das vom, Journal des Debats“ erwähnte Gerücht von der Demission des Muni⸗

ipalraths von Paris wird von der „Agence Havas“ a unbegründet erklärt.

Spanien. Madrid, 16. Februar. (Ag. Hav.) Die amtliche Zeitung veröffentlicht ein De kret, welches vom 1. Januar 1880 an in allen spanischen Besitzungen die An⸗ wendung des metrisch⸗dezimalen Systems obligatorisch

Türkei. Konstantinopel, 19. Februar. (W. T. B.) Die Pforte hat die französische und englische Regierung er⸗ sucht, ihre Delegirten für die Kommission zu ernennen, welche das Finanzprojekt des Marquis von Tocqueville prüfen soll. Sabri Pascha wird dieser Kommission prä⸗ sidiren.

Numänien. Bu karest, 18. Februar. (W. T. B.) Der Ober⸗Sanitätsrath hat in Uebereinstimmung mit den ungari⸗ schen Delegirten der Sanitäts⸗Kommission dahin entschieden, daß der Pestkordon diesseits der Donau gezogen werden solle. Man glaubt, daß die Differenz zwischen Rußland und Rumänien in der Angelegenheit des Forts Arabtabia durch ein gütliches Uebereinkommen beglichen werde.

19. Februar. Die Deputirten kammer genehmigte das Gesetz über die Organisation des Ministeriums des Auswärtigen mit 66 gegen 5 Stimmen mit den Amendements des Senates unter Streichung der für Brüssel und Bern beantragten Gesandtschaftsposten. Die Errichtung derselben wird einem besonderen Gesetze vorbehalten.

Dänemark. Kopenhagen, 18. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Landsthing gab auf die An⸗ meldung einer Interpellation darüber, ob über die Ver⸗ handlungen anläßlich des Artikels V. des Prager Frie⸗ dens eine Mittheilung Seitens der Regierung zu erwarten stehe, der Conseils-Präsident folgende Erklärung außerhalb der Tagesordnung ab: Die Regierung würde auch ohne Aufforderung die betreffenden Aufklärungen dem Reichs⸗ tage gehen und zwar sobald und in dem Umfange, als es, ohne das Landesinteresse zu beeinträchtigen, geschehen könne. Wenn aber die angemeldete Interpellation Diskussionen hervor⸗ rufen sollte, würde die Regierung augenblicklich nicht im Stande sein, an einer Diskussion über die Beziehungen zum Auslande Theil zu nehmen.

Afrika. Egypten. Kairo, 18. Februar. (W. T. B.) Eine Anzahl in Folge der Reduktion der Armeekosten ver⸗ abschiedeter Offiziere und Soldaten begab sich vor das Hotel des Finanz⸗Ministers und verlangte die Auszahlung des rückständigen Soldes, indem sie zugleich gegen die Ein⸗ schränkung des Effektivbestandes der Armee protestirten. Die Menge drang in das Hotel ein und insultirte Nubar Pascha und Wilson. Bei der Ankunft der Truppen zogen sich die Ruhestörer indessen zurück und zerstreuten sich; mehrere Per⸗ sonen wurden verhaftet. Der Khedive und die auswärtigen Konsuln befanden sich während dieses Vorganges in dem Finanz⸗Ministerium. Das Hotel des Justiz-Ministers, Nubar Paschc) wurde ebenfalls von den Anführern umzingelt, aber von den Truppen wieder entsetzt.

19. Februar. An der bereits gemeldeten Ruhe⸗ störung nahmen gegen 400 ohne Sold verabschiedete Offiziere Theil, der Khedive war herbeigeeilt, forderte wiederholt, aber vergeblich, die Ruhestörer zum Auseinandergehen auf und wurde selbst insultirt. Erst als die Leibgarde des Khedive ankam, gelang es, die Aufrührer auseinander zu treiben. Nubar Pascha und zwei Diener des Khedive sind verwundet.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Mittwoch, 19. Februar, Vormittags. General Loris-Melikoff meldet aus Zarizin, vom 18. d. M.: Aus den infizirten Ortschaften eingegangenen Berichten zu⸗ folge sind weder neue Erkrankungsfälle noch Todesfälle an der Epidemie vorgekommen. Das Thauwetter dauert an allen Orten fort. Die Ueberfahrt über die Wolga ist im ganzen astrachanischen Gouvernement sehr schwierig, bei Astrachan selbst vollständig abgebrochen. Die be—⸗ rathende Sanitätskommission hat bereits zwei Sitzungen abgehalten und beschäftigt sich gegenwärtig noch mit der Berathung der Frage über das Herauslassen von Arbeitern zum Fischfang aus dem Quarantäne⸗Rayon unter Anwen⸗ dung von Vorsichtsmaßregeln, sowie mit der Berathung der Drganisation eines Sanitätsdetachements behufs Desinfizirung der infizirten Ortschaften des Generalgouvernements. Der von der Moskauer Stadtduma abgesandte Professor an der Universität Kiew, Dr. Minck, sowie der von der Gesellschaft des Rothen Kreuzes delegirte Professor an der Charkowschen Universität, Kryloff, sind hier eingetroffen, um an den Kom— missionsarbeiten Theil zu nehmen.

Dem Verweser des Ministeriums des Innern, Makoff, war die Nachricht von dem Ausbruche einer Krankheit in deni Dorfe Malichef (Gouvernement Wladimir) zugegangen, welcher derjenigen in Astrachan ähnlich sein sollte. Eine in Folge dessen in jenem Orte angestellte Untersuchung stellte jedoch fest, daß die Krankheit nur die Windpocken seien.

RKunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Bär,“ Zeitschrift für vaterländische Geschichte (Nico⸗ laische Verla gebuchhandlung, R. Stricker, hierselbsh en wickelt sich mit jeder ummer mehr zu einem lokalgeschichtlichen, interessanten, veriodischen Unternehmen. So enthält die soeben erschienene Nr. 4 einen Beitrag vo. . Dr. Sello; Markgraf Ludwigs d. Aelt. Neu⸗ märkisches Juden pr. vileg vom 9. September 1344; diefem reih? sich ein Aussatz von C. HMrause über drei sehr originelle Trinkgefäße des alten Berliner Raths mit Abbildung an, und in einer ht er⸗ heiternden Entwickelung neschichte aus dem Leben und Treiben der Werliner Naghtwächter Ührt ung ferner R. Fifcher durch alle adien deg Nachtwachtwe ent. Vereinsmittheiltaan machen den

8 l * der Nummer. ö , a, kon der Verlage buchhandlung Hermann Gostenoble in ete Volks. und (Famil ienauagabe der gefam merten

tai. J. ö n . . von Friedrich (Her stäger ist mit dem foeben er⸗

schienenen 21. Bande der zweiten Serie zum Abschluß gelangt. Derselbe bildet den 2. Band der kleinen Erzählungen und nach⸗ gelassenen Schriften. Bei dem großen Umfang (45 Baͤnde), welchen das interessante Werk gewonnen hat, ist es dankend anzuerkennen, daß diesem Schluß bande ein Generalregister über sämmtliche Bände beider Serien beigefügt ist.

München, 16. Februar. Die „Allg. Ztg.) schreibt: Zur Feier des 100jährlgen Geburtstages Friedrich Karl von Savignv's wird am 21. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in der großen Aula unserer Universität ein feierlicher Redeakt statt ˖ finden und der ordentliche Professor des römischen Civilrechts, Hr. Dr. von Brinz, die Festrede halten. Der berühmte Rechte lehrer war von 1808 bis 1810 eine der Zierden unserer Ludwig⸗Maximiliang⸗ Universität, die sich damals noch in Landshut befand, so daß es ihr auch schon deshalb besonders zusteht, seinen 100 jährigen Geburtstag feierlich zu begehen.

Gewerbe und Sandel.

Nachrichten aus Triest zufolge ist amtlich konstatirt worden, daß die Rinderpest in den Orten Gosxic, Divosello und Bijelaj (zur Gemeinde Gotpis gehörig), sowie Bogdanie (Gemeinde Smiljan) ausgebrochen ist, und die Dörfer Kula, Borleta Osiek und Esmiljan in Kroatien dieser Krankbeit verdächtig sind.

In Folge dessen hat die Seebehörde zu Triest im Einvernehmen mit der zu Fiume angeordnet, daß das von der Seeseite aus dortigen Orten nach österreichischen Häfen kommende Vieh, sowie dessen Ab⸗ fälle der vorgeschriebenen Kontumaz⸗Behandlung zu unterwerfen sind.

Bres lau, 18. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn beschloß in seiner heutigen Sitzung die Einberufung einer außerordentlichen Generalversamm lung behufs Kündigung resp. Konvertirung der 5prozentigen Priori- täten in 4zprozentige, sowie behufs Aufnahme einer neuen 41prozen- tigen Prioritäts anleihe im Betrage von 15 500 000 4 zur Bestrei⸗ tung der Mehrausgaben für den Bau der Mittelwalder Bahn.

London, 18. Februar. (W. T. B.) Zu der heute begonnenen Wollauktion sind bis jetzt 256 321 Ballen angemeldet. Die Auklion ist gut besucht, das Geschäft belebt. Preise gegen die der letzten Auktion behauptet.

New⸗JYPor k, 17. Februar. (W. T. B) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver einigten Staaten nach England 95 000, do. nach dem Kon⸗ tinent 60 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 50 00 Qrtrs. Visible Supply an Weizen 20 562 000 Buspbel.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Die Riaschsk-Wjasma⸗Eisenbahn hat die Haftpflicht

für rechtzeitige Lieferung der Frachtgüter mit dem 15. Januar er.

alten Styls wieder aufgenommen. Southampton, 19. Februar. (W. T. B.) Der Dampfer

des Norddeutschen Lloyd „Mosel ist hier eingetroffen.

Berlin, 19. Februar 1879. Kiel, 19. Februar, Vormittags. Die heute fälligen

Posten aus Norwegen und Schweden sind ausge⸗ blieben; ebenso fehlen noch die gestern fällig gewesenen.

Internationale Ausstellung der Königlichen Land⸗ wirthschafts-Gesellschaft von England in London vom 30. Juni bis 5. Juli 1879.

Die jährliche große landwirthschaftliche Ausstellung der Königlichen Landwirthschafts⸗-Gesellschaft von England wird in diesem Jahre in London abgehalten. Während für gewöhnlich diese Ausstellungen nur für die englische Landwirthschaft und landwirthschaftliche Maschinen⸗Industrie bestimmt sind, hat man in diesem Jahre beschlossen, die Ausstellung als eine internationale zu gestalten. Gleichzeitig hat man, um der Ausstellung speziell für das Londoner Publikum eine größere Anziehungskraft zu geben, das Gebiet der auszustellenden Gegenstände erweitert und umfaßt das Programm außer den landwirthschaftlichen Zuchtthieren, landwirthschaftlichen Pro—⸗ dukten und Maschinen auch noch die verschiedenen Käsesorten, Fleisch, Fleischpräserven, sowie Bier und Aepfelwein und die Produkte der Bienenzucht.

Die Bedeutung der Ausstellung mag man daraus er⸗ kennen, daß die noch nicht abgeschlossene Preisliste allein für die oben genannten Gegenstände mit Ausnahme der land— wirthschaftlichen Maschinen eine Summe von 351 200 MS als Preise in den verschiedenen Klassen aufweist. In Bezug auf die Maschinenausstellung verfolgt die Königliche Landwirth⸗ schaftsgesellschaft die bewährte Praxis, in jedem Jahre nur eine bestimmte Kategorie genauer zu prüfen und zu prämiiren, da es nur auf diesem Wege erreicht werden kann, daß die Prüfungen wirklich exakt ausfallen und demgemäß die Prä⸗ miirungen geschätzt werden. Für ganz hervorragende und neue Erscheinungen auf den übrigen nicht zur Prämiirung stehen⸗ den Gebieten und für Schutzvorrichtungen an Maschinen können einige Medaillen verliehen werden. Auf der bevorstehenden Lon⸗ doner Ausstellung gilt diesmal die Spezialprüfung einer Konkur⸗ renz von Plänen zu Farmgebäuden und sind 4Preise von je 50 Pfd. Sterl. ausgesetzt für solche Pläne für Ackerbauwirthschaften über und unter 306 Akres und Weidewirthschaften über und unter 100 Akres. Die betreffenden Pläne sind im Maßstabe von 8 Fuß auf den Zoll engl. mit vollständiger Spezifikation und Aaostenanschlog vor dem 26. Juni bei dem Sekretär der Ge— sellschaft, H. M. Jenkins, London M. Hanover Square 12, einzureichen. Außerdem sind noch ausgesetzt eine Gold⸗ medaille und 50 Pfd. Sterl. für die beste Konstruktion eines Eisenbahnwaggons zum Transport von Fleisch, Geflügel, Fisch 2c. auf Reisen von über 500 engl. Meilen, wobei die Temperatur im Waggon während 6 Tagen nicht über 7 bis 80 Cels. steigen darf.

Aus der Liste der für Vieh und Produkte ausgesetzten Preise seien hier nur diejenigen Klassen angeführt, welche fuͤr Deutsch⸗ land spezielles Interesse haben, wobei allerdings zu bemerken ist, daß ausländisches Vieh nur dann zur Ausstellung zuge⸗ lassen wird, wenn zur Zeit der Ausstellung der Viehverkehr mit dem betreffenden Lande freigegeben ist und auch dann noch muß das auszustellende Vieh vorher in London eine Quarantäne durchmachen. Unter den Pferden ,. in der Liste außer Percherons, Normannen und Anglo⸗Normannen und Flamländern noch zwei Klassen für auslandische schwere u erde und ausländische Reit- und Wagenpferde, jede

lasse mit 3 Preisen von 50, 20 und 10 Pfd. Sterl. für Hengste von 3 Jahren und älter und 3 Preisen von 50, 20 und 10 Pfd. Sterl. für Stuten mit oder ohne Fohlen. Für gusländisches Rindvieh Find ausgesetzt u. A. für europfkische, aber nicht großbritannische Shorthorns für Bullen über 2 Jahre ali 3 Preise von 25, 15 und 10 Pfd. Sterl, Bullen nicht über 2 Jahre alt 25, 15 und 10 Pfd. Sterl., Kühe über 3 Jahre 25, 15 und 10 Pfd. Sterl.,, Nin⸗ der unter 3 8 * 25, 15 und 10 Pfd. Sterl. Außerdem können diese Shoörthorns noch mit um die beiden Champion⸗

preise von je 100 Pfd. Sterl. für das beste männliche und weibliche Exemplar von Shorthorns in der ganzen Ausstel⸗ lung konkurriren. Für Angeler Vieh sind in denselben Ab⸗ theilungen wie bei den Shorthorns Preise von 25, 156 und 5, 15, 19 und 5, 20, 19 und 5 und 15, 19 und 5 Pd. Sterl. ausgesetzt. In gleicher Weise dieselben Preise für schlesw ig⸗ 26 es Marschvieh. Sodann sind zwei besondere

lassen mit den gleichen Unterabtheilungen und den gleichen Preisen für alle anderen ausländischen Racen zur Fleischproduktion und solche für Milchproduktion aufgestellt. Für Schafe kommen hier in Betracht deutsche Merinos mit 2 Preisen von 15 und 10 Pfd Sterl. für Böcke und denselben Preisen für Loose von 5 Mutter⸗ schafen oder Jährlingen. Gleiche Abtheilungen und Preise bestehen für andere langwollige und kurzwollige Schafe. Für Ziegen sind 3 Preise von 8, 4 und 2 Pfd. Sterl. für Böcke und 8, 4 und 2 Pfd. Sterl. für melkende oder trächtige Ziegen ausgesetzt. Von den Produkten⸗ preisen sind zu erwähnen für fremden Hopfen in Ballen 3 Preise von 30, 10 und 5 Pfd. Sterl., für neue Weizen⸗ varietäten, welche mit Muster im Stroh unter der Ver⸗ pflichtung einzuliefern sind, einen Sack voll der neuen Varietät am 1. Oktober 1879 resp. am 1. Oktober 1882 einzuliefern, 2 Klassen mit 2 Preisen von je 25 und 10 Pfd. Sterl. Von Wolle sollen alle die Sorten prämiirt werden, für deren Träger bei den Schafen spezielle Preisklassen gebildet sind. Die Wollproben müssen aus 3 ganzen Vließen bestehen, die Preise betragen für jede Klasse 3 und 2 Pfd. Sterl. Von den für die verschiedenen Butter sorten ausgesetzten Preisen erwähnen wir hier 2 Preise von 5 und 3 Pfd. Sterl. für Dauerbutter in Proben von mindestens 14 Pfd., und einen Championpreis für die beste Dauerbutter in allen Klassen von 19 Pfd. Sterl. und eine silberne Medaille. Sodann 3 Preise von 6, 4 und 2 Pfd. Sterl. für die beste englische oder ausländische frische Butter in Proben von mindestens 6 Pfd. Ausstellen dürfen in diesen Klassen nur die wirklichen Produzenten und bona fide Besitzer der Butterproben, also nicht die Butterhändler. Für deutsche Käse sind keine besonderen Preise ausgesetzt und zweifeln wir, ob in den Klassen für schweizer und holländischen Käse deutsche Produzenten nach schweizer oder holländer Art gemachter Käse konkurriren dürften. Für nichtenglische oder amerikanische Schinken und Speckseiten sind 2 Klassen mit Preisen von je 15, 10 und 5 Pfd. Sterl. für Loose von 6 Schinken von 10 zu 28 Pfd. und 3 Speckseiten von je 40 Pfd. ausgesetzt, auch hier sind Händler von der Konkurrenz ausgeschlossen, sofern sie nicht gleichzeitig das Einpökeln und Räuchern be⸗ treiben. Für Fleischpräserven sind folgende Preise ausgesetzt. Ein Preis von 10 Pfd. Sterl. für präser⸗ virtes Rindfleisch, do. für Hammelfleisch, 1 do. für Schweine⸗ fleisch, l Preis von 5 Pfd. Sterl. für Geflügel, 1 do. für Wild, 1 do. für irgend eine andere Fleischpräserve. Die be⸗ treffenden Muster müssen mindestens 6 Monate vor der Eröff—⸗ nung der Ausstellung zubereitet worden sein und mindestens 1Monat vor der Eröffnung der Ausstellung eingeschickt wer⸗ den. Für amerikanisches oder europäisches frisches Fleisch sind 4 Preise von je 25 Pfd. Sterl. ausgesetzt für 2 Hinter⸗ und 2 Vorderviertel Rindfleisch, welche mindestens eine Reise von 1000 englischen Meilen gemacht haben, für 4 ausge⸗ schlachtete Hammel, welche eine gleiche Tour gemacht haben, für 2 Hinter⸗ und 2 Vorderviertel Rindfleisch, welche minde⸗ stens 14 Tage vor der Ausstellung geschlachtet worden sind, desgl. für 4 Hammel. Für die Bienenzucht sind in 4 Klassen je 3Preise von 3,2 und 1Pfd. Sterl. ausgesetzt, I) für den besten Observationsstock mit Volk, alle Waben müssen von 2 Seiten sichtbar sein, 2) für den besten Stock mit beweglichen Waben, 3) für Honigproben von mindestens 12 Pfund in Waben von nicht mehr wie 3 Pfund jede, 4 für den Konkurrenten, welcher auf die beste Weise die Bienen von einem Strohkorb in einen Mobilbau übersiedelt, Schleier oder Handschuhe dürfen hierbei nicht getragen werden. Außerdem soll der höchstprämiirte Aussteller in jeder Klasse der Bienen⸗ zucht noch einen Ehrenpreis, bestehend in einem englischen Mobilbau⸗Bienenkorb, erhalten.

Alle Anmeldungen zu dieser Ausstellung müssen auf For⸗ mularen erfolgen, welche von dem Sekretariat der Königlichen Gesellschaft in London W. 12 Hanover Square verabfolgt werden und ist dabei die Klasse und die Anzahl der auszu⸗ stellenden Thiere anzugeben, da für jedes derselben ein eigenes Certifikat ausgestellt werden muß. Der Schlußtermin für die Anmeldungen ist auf den 1. Mai festgesetzt. Von ausländi⸗ schen Ausstellern wird bei Vieh und landwirthschaftlichen Pro⸗ dukten kein Standgeld erhoben.

Für die von dem Verein Berliner Presse veranstaltete, am 23. Februar im Saale der Loge Royal Jork stattfindende Ge⸗ dächtnißfeier zu Ehren der verstorbenen Herren George Hiltl, A. E. Brachvogel und Karl Gutzkow ist folgendes Programm auf⸗ gestellt: Gesang: „Selig sind die Todten, die in dem Herrn sterben“, von Kaehler, Doppel⸗Quartett des Königlichen Domchors. Dann folgt eine Gedächtnißrede, die einer der ersten Schriftsteller unserer Stadt übernommen hat, Hr. Dr. Julius Rodenberg, Herausgeber der Deutschen Rundschau. Epilog von Hermann Klettke, gesprochen vom Hofschauspieler Hrn. Berndal. ‚Ruhn in Frieden alle Seelen“, von Schubert, Doppel ⸗Quartett des Königlichen Domchors.

Teplitz, 18. 6 (W. T. B.) Die Stadtverord⸗

neten haben beschlossen, den Ingenieur Sigmondi aus Pest tele graphisch in der Angelegenheit der Heilquellen zu berufen und

leichzeitig bei der Regierung behufs Rückerstattung der durch die er, e zur Wiederherstellung der Quellen verursachten Kosten Schritte zu thun. Ferner soll der Beginn der Abteufung der Quellen durch eine einfache bürgerliche Feier eingeleitet werden und sodann in den Kirchen aller Konfessionen eine religiöse Feier statt⸗ finden; auch soll die Berghauptmaunnschaft telegraphisch um Schutz der Süßwasserleitung gebeten werden. Seitens des Ackerbau⸗⸗Mini- steriums ist Professor Süß zur Untersuchung des Thermen⸗Unglücks hergesandt worden. Kopenhagen, 18. Februar. (W. T. B.) Die Hamburger ost von gestern ist vin Kiel hier eingetroffen. Nördlich von . wird vor heute Abend 19 Uhr tein Zug abgehen. Auf ünen liegt der Schnee bis gegen 5 Fuß hoch, und im südlichen und 1 Jütland ist der Schneefall noch erheblich stärker gewesen.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Eppedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen · Bellage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 43.

Königreich Preußen.

Privileg i um wegen Emission von Prioritäts⸗Obligationen der Cöln⸗Mindener Eisenbabngesellschaft zum Betrage

von 19450 000 A Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Cöln⸗Mindener ident ; in den General⸗ versammlungen ihrer Aktionäre vom 20. Februar 1872, 30. Juni 1874 und 36. Juni 1876 beschlossen hat, ihr Unternehmen auf den Bau und Betrieb

1 einer von ihrem Bahnhof Bottrop abzweigenden Bahn, Behufs Verbindung ihrer Emscherthalbahn mit ihrer Hauptbahn,

2) einer Bahn von Wesel nach Bocholt,

3) einer Babn von der an ihrer Stammbahn belegenen Station Beckum nach der Stadt Beckum und der zum Anschluß der in⸗ dustriellen Etablissements in der Umgebung von Beckum dienlichen Bahnen und .

4) einer Bahn von Herford nach Detmold auszudehnen, und das dazu erforderliche Anlagekapital durch eine Prioritätsanleihe auf- zubringen, und nachdem dieselbe auf Grund der vorbezeichneten, sowie der in der Generalversammlung ihrer Aktionäre vom 30. Juni 1876 jefaßten Beschlüsse darauf angetragen hat, ihr zu diesem Zwecke, owie zur Bestreitung der Kosten a. der vollständigen Herstellung der Emscherthalbahn und der Wagen⸗Reparaturwerkstätte bei Dortmund und b. der Herstellung verschiedener, theilweise bereits ausgeführter, theilweise noch in der Ausführung begriffener Anschlußbahnen im westfälischen Kohlenrevier die Aufnahme einer ferneren Anleihe von 19 450 000 M gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinescheinen versehener Obligationen zu gestatten, so ertheilen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit jener Unternehmungen und in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegen wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emis⸗ sion der gedachten Obligationen (VIII. Emission) unter folgenden Be⸗ dingungen: . ö

§. 1. Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlau⸗ fenden Nummern nach dem beigefügten Schema A. ausgefertigt.

Dieselben zerfallen in:

2500 Stück VIII. Emission zu 3000 Nr. 1

J / 6000 Stück VIII. Emission zu 1500 0 ö 5900 Stück VIII. Emission zu 500 M k

7500 000 . 900000 M

2950 000 p. Summa 19 450 000 .

Jeder Obligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter beigefügten Schemas B. und. C. beigegeben. Die Coupons sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. ö

Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Pri⸗ vilegium abgedruckt: . . .

§. 2. Die Priorität Obligationen werden mit 41 Prozent jähr⸗ lich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres in Cöln und Berlin, sowie in den jenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direktion der Cöln⸗ Mindener Eisenbahngesellschaft bestimmt werden, postnumerando be⸗ zahlt. Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung inner—⸗ halb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht gescheben ist, verfallen zum Vortheil der Ge— ellschaft.

1 Etz Die Inhaber der Prioritäts Obligationen sind auf Höhe der in denselben verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Cöln-Mindener Eisenbahn⸗ gesellschaft und daher befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen sich an das gesammte Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den Inhabern der Aktien und deren Divi⸗ dende zu halten. Außerdem steht denselben in Ansehung der vorhin unter 1 bis 4 gedachten Eisenbahnen das Vorzugzrecht vor allen Übrigen Prioritäts⸗ und sonstigen Gläubigern der Gesellschaft zu.

Dagegen bleibt bezüglich des übrigen Gesellschaftsvermögens den in Gemäßheit der Privilegien vom 8. Oktober 1847, 30. März 1849, 14. Februar 1853, 1. September 1853, 26. Juli 1855, 12. April 1858, 28. Oktober 1861, 17. September 1862, 4. September 1869, 23. Oktober 1872, 3. September 1813 und 31. August 1874 emittir ten Prioritäts. Obligationen im Gesammtbetrage von 359 323 500 4 nebst Zinsen, sowie den auf Grund der Privilegien vom 4. Septemher 1869 und 23. Oktober 1872 noch weiter zu emittirenden Prioritätt⸗ Obligationen VI. und IV. Emission Liit. B,, sowie den auf Grund des Privilegiums vom 17. September 1862 noch zu emittirenden Prioritäts⸗-Obligationen V. Emission im Betrage von Einer Million Thalern (Drei Millionen Mark) nebst Zinsen das Vorzugs recht vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Priorltäts⸗Obligationen nebst Zinsen ausdrücklich vorbehalten und esichert. . . 24 Eine weitere Vermehrung des Gesellschaftekapitals durch Emis⸗ sion von Aktien oder Prioritäts⸗Obligationen darf nur dann erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten, sowie den auf Grund des Privilegiums vom 17. September 1862, 4. September 1859 und 23. Oktober 1872 noch weiter zu emittiren den Prioritäts⸗-Obligationcu nebst Zinsen das Vorzugs recht aus drücklich eingeräumt und sicher gestellt ist. Eine Veräußerung der zum Bahn ⸗˖ körper und ju den Bahnhöfen erforderlichen, der Gesellschaft ge= hörenden Grundstücke ist unstatthaft, so lange die Prioritãtẽ · Obli⸗ gationen der gegenwärtigen Emission nicht eingelöst sind oder der Einlösungsbetrag derselben nicht gerichtlich deponirt ist. Diese Ver- außerungsbeschränkung bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder

andere juristische Personen zu öffentlichen Zwecken abgetreten werden

möchten. . . 4. Die Prioritäts-⸗Obligationen unterliegen der Amortisation,

Berlin, Mittwoch, den 19. Februar

die mit dem Jahre 1884 beginnt und durch alljährliche Verwendung von 409 oder rot. 7 500 6 und der auf die eingelösten Prioritäts⸗ Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird.

Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts—⸗ Obligationen werden alljährlich im Monat Juli durch das Loos be- stimmt und binnen 14 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Die Aus—= zahlung des Nominalbetrages der zur Amortisation gelangenden Prioritäts- Obligationen erfolgt am 2. Januar des nächstfol genden Jahres, also zum ersten Male am 2. Januar 1885.

Der Cöln⸗ Mindener Eisenbahngesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amorti⸗ sationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts⸗ Obligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Prioritäts—⸗ Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechs monatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Vennwerths einzulösen. Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1884 gescheben. Ueber die erfolgte Amortisation wird Unserem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten alljährlich ein Nachweis eingereicht. S. 5. Die Ausloosung der zu amortisirtenden PrioritätsObliga⸗ tionen geschieht in Gegenwart zweier Mitglieder der Direktion und eines protokollirenden Notars in einem mindestens vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt gestattet ist.

S. 6. Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäte-⸗Obligationen erfolgt in Cöln und Berlin, sowie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direktion der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗ gesellschaft bestimmt werden, an die Vorzeiger der betreffenden Prio⸗ ritäts Obligationen gegen Aushändigung derselben und der dazu ge⸗ hörigen, nicht fälligen Zinscoupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden, von dem Kapital⸗ betrage der Prioritäts⸗ Obligationen gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt werden.

Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung einer jeden Prioritäts⸗Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies ge⸗ schehen, bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts⸗-Obligationen werden in Gegen vart zweier Mit⸗ glieder der Direktion und eines protokollirenden Notars verbrannt, und es wird, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter be—⸗ kannt gemacht.

Die in Folge der Kapitalrückforderung von Seiten des Inhabers (S. 7) oder in Folge einer Kündigung (5. 4 außerhalb der Amorti⸗ sation eingelösten Prioritäte⸗Obligationen hingegen ist die Gesell— schaft wieder auszugeben befugt.

JT. Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht be—⸗ rechtigt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der in den 8§. 4 und 6 getroffenen Bestimmun⸗ gen zu fordern, ausgenommen:

a. wenn ein Zahlungstermin durch Verschulden der Eisenbahn⸗ verwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt,

b. wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Trans portbetrieb auf einer der Eingangs unter 1 bis 4 gedachten Bahnen länger als sechs Monate gänzlich eingestellt gewesen ist,

6. wenn die im 5. 4 festgesetzte Amortisation nicht inne⸗ gehalten wird.

In den Fällen a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:

zu a.“, bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons,

zu E., bis r T er g erffell nnr, des unterbrochenen Transport⸗ betriebes.

In dem zu c gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündigungs⸗ frist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗ Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innnerhalb dreier Mo— nate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amertisationsquantums hätte stattfinden sollen. Die Kündigung verliert ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbabnverwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen nachträglich bewirkt.

F. 8. Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt ein jeder An⸗ spruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter An⸗ gabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts⸗Obligationen von der Direktion öffentlich bekannt zu machen ist.

§. 9. Sind Prioritäts⸗Obligationen, Zinscoupons oder Talons beschaͤdigt, oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesent⸗ lichen Theilen dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Direktion der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗ gesellschaft ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen. Außer diesem Falle ist die Ausfertigung und Aus⸗ reichung neuer Prioritäts⸗Obligationen an Stelle beschädigter, an—⸗ geblich vernichteter oder abhanden gekommener Prioritäts⸗Obligationen nur zulässig nach gerichtlicher Mortifikation der letzteren. ie Di⸗ rektion erläßt des Endes auf Antrag der Betheilgten dreimal in Zwischenrämen von wenigstens vier und höchstens sechs Monaten eine öffentliche Aufforderung, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen. Sind vier Monate nach der letzten Aufforderung vergangen, ohne daß die Dokumente einge⸗ liefert, oder etwaige Rechte auf dieselben geltend gemacht worden sind, und ist außerdem seit der ersten Aufforderung der Fälligkeits⸗ termin des ersten Zinscoupons einer neuen Coupone⸗Serie verstrichen, ohne daß hierbei innerhalb mindestens sechs Monaten nach dessen Ab= lauf die betreffenden Priorität -Obligationen zum Vorschein gekommen sind, so spricht das Königliche Landgericht in Cöln auf Grund jenes Aufgebots die Mortifikatien aus, worauf die Direktion dieselbe zur öffentlichen Kenntniß bringt und an Stelle der mortifizirten Doku⸗

1879.

mente neue unter denselben Nummern ausfertigt, auf welchen be⸗ merkt wird, daß sie als Ersatz für mortifizirte dienen. Die Kosten des . fallen nicht der Gesellschaft, sondern den Betheiligten zur Last.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch mortifizirt werden, jedoch soll demjenigen, welcher den Verlust von Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (3. 2) bei der Direktion der Cöln⸗Mindener Eisenbabngesellschaft anmeldet und den stattgehabten Besitz durch Vorzeigung der Prioritäts⸗-Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Auch findet eine gerichtliche Mortifikation beschädigter, angeblich vernichteter oder abhanden gekommener Talons zum Empfange neuer Zinscoupons nicht statt.

Die Ausreichung einer neuen Zinscoupons-Serie geschieht, wenn der Inhaber der Prioritäts⸗Obligation die Anweisung zum Empfange derselben nicht einreichen kann, gegen Produktion der Prioritätä⸗ Obligation, jedoch frühestens nach Ablauf des Fälligkeitstermins des zunächst fällig werdenden Zinscoupons. Ist aber vor Ausreichung der neuen Zingeoupons-Serie von einem Dritten auf die letztere ein Anspruch erhoben worden, so wird dieselbe zurückbehalten, bis der Streit zwischen beiden Theilen im Wege der Güte oder des Pro⸗ zesses erledigt ist.

§. 10. Die in den 85. 1, 4 6, 8 und 9 vorgeschriebenen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗LAn⸗ zeiger, die Cölnische, die Aachener und die Düsseldorfer Zeitung.

Im Falle des Eingehens des einen oder anderen dieser Blätter bestimmt die Direktion der Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft da⸗ für eine andere Zeitung, in welcher jene Bekanntmachungen mit ver⸗ bindlicher Kraft erfolgen.

Zur Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In⸗ habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge⸗ währleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Berlin, den 5. Februar 1879.

(L. 8.) Wilhelm. Maybach. Hobrecht.

Sich e m a A. Prioritäts⸗Obligationen

VIII. Cmission.

Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von an den in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Be⸗ stimmungen des umstehenden Privilegiums emittirten Kapitale von 19 150 0690 1 Priorität ⸗Obligationen der Cöln. Mindener Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Cöln, den . Die Direktion. Der Spezial⸗Direktor. (Faesimile der Unterschrift (Facsimile der Unterschrift.) zweier Direktionsmitglieder.) . Asgefertigt. Unterschrift.) (Trockener Stempel.)

Schem a B. Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Talon

Inhaber empfängt am 18 . . gegen diese Anweisung

ö (Kehrseite.) hem F. I des Privilegiums an den durch öffentliche Bekanntmachung ezeichneten Stellen die.. . Serie der Zinscoupons zur vorbezeich⸗ neten Prioritäts⸗Obligation. Cöln, den 187

(Faesimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) . Ausgefertigt. (Faesimile (Stempel) der Unterschrift des Haupt⸗Kassirers.)

; Schema C.

Cöln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft. 1 1. Zins Coupon Em. VIII.

zu der n,, VIII. Emission.

r

Inhaber empfängt am

an den planmäßig bezeichneten Zahlstellen 18 .. bis 18

187. Die Direktion. (Faesimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) Ausgefertigt. (Faesimile (Stempel) der Unterschrift des Haupt ⸗Kassirers.)

! CUGehrseite.) . von Prioritäts⸗-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahl. tage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft.

N

18 .. gegen diesen Coupon M als Zinsen

XR FJ af e rate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und das Postblatt nim mt an: die Königliche Expedition des Nentschen Reichs · Anzeigers und Königlich

Berlin, 8. T. Wilhelm ⸗Straße Nr. 82.

gteckbriefe und Untersuchungs- Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

und Grosshandel.

S. Theater- Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten.

9 2. b. Terschiedene Bekanntmachungen. Preußischen Staatz. Aujrigerz: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. J. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 2 M n. 8. w. Von öffentlichen Papieren.

In der Börsen- beilage. K *.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasensteln

& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Sureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

e,, Gegen en , , Carl 6 ist die gerichtliche Haft wegen Beleidigung in dre int 9 2 Litt. M. Nr. 568 de 1878 für beschlofssen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. C6 wird ersucht, den c. Manz im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen

den 15. Februar

und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin,

Abtheilung für Untersuchungssa Voruntersuchungen.

3 Jahre, geb. 21. /1. 56, Geburtsort: Größe: 166 Centimeter, Haare: dunkelblond, Augen⸗ brauen: dunkel, Nase:; normal, Gesichtsbildung: laͤnglich, Mund: normal, Zähne: gut und vollzählig,

,, . bleich,

schwächl

1879. Königliches Stadtgericht, pelnden Gang. 3 Kommission II.

Beschreibung. Alter:

Sprache: deutsch, ch. Besondere Kennzeichen: hat einen trip⸗

Steckbriefs Erledigung. Der amè hurst, ern,, und Arbeiter Carl Wilhelm

ulins Berger in den Akten B. 79 de 1877 VII. wegen Verbüßung einer viermonatigen n, strafe unter dem 12. Januar 1879 erlassene

brief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 12. Februar 1879. Königliches Stadtgericht, Ab⸗ theilung für Untersuchungssachen. Deputation VII. für Vergehen.

Steckbriefs⸗ a,, Der diesseitige Steckbrief vom 9. Januar 1879 wird mit dem Be⸗ merken erneuert, daß der verfolgte Betrüger, welcher teck ⸗l sich für Philipp Weyrich von Kaisertlautern

Gestalt:

hinter den