und das Diffusionsbestreben der Gase hinreichend für eine gleichmäßige Vertheilung der schwefligen Säure sorgt. Gefahr des Anbrennens der Gegenstände ist nicht zu fürchten, wenn sie nur 50 em vom brennenden Schwefel ent⸗ fernt sind. . . Die Schwefelung kleinerer. Gegenstände kann man in ge⸗ schlossenen Kästen vornehmen.
Bekanntmachung.
Für die in Gemäßheit der Prüfungsordnung vom 25. September v. J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 231 und Central⸗ blatt für die gesammte Unterrichts Verwaltung S. 696) im laufenden Jahre hierselbst abzuhaltende Prüfung für Zeichen⸗ lehrerinnen an mehrklassigen Volks- und an Mittelschulen habe ich Termin auf Montag, den 31. März d. J. und die folgenden Tage anberaumt. *
Meldungen müssen bei mir spätestens vier Wochen vor diesem Termine unter Beifügung der in den §5§. 4 und 5 der Prüfungsordnung bezeichneten Schriftstücke und Zeichnungen angebracht werden.
Berlin, den 18. Februar 1879.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Falk.
Die Nummer 4 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. S587 das Gesetz, betreffend die Verpfändung von Kauffahrteischiffen in der Provinz Hannover. Vom 27. Ja— nuar 1879; ;
Nr. S588 das Gesetz über eine Abänderung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens und Bildung einer Staatsschulden⸗Kommission, vom 24 Februar 1850. (Gesetz-Samml. S. 57.) Vom 29. Januar 1879;
Nr. S589 das Gesetz, betreffend die Abänderung von Be— stimmungen des Gesetzes vom 28. Mai 1873 über das Grund— buchwesen in der Provinz Hannover, mit Ausschluß des Jade— gebiets. Vom 29. Januar 1879;
Nr. S590 das Gesetz, betreffend die Abänderung von Be— stimmungen des Gesetzes vom 27. Mai 1873 über das Grund— buchwesen und die Verpfändung von Seeschiffen in der Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein. Vom 31. Januar 1879;
Nr. 8591 das Gesetz, betreffend die Auseinandersetzunge⸗ behörden und das Auseinandersetzungsverfahren im Kreise Herzogthum Lauenburg. Vom 1. Februar 1879;
Nr. S592 das Gesetz, betreffend die Ablösung der durch Staatsvertrag vom 9. April 1875 auf den preußischen Fiskus übergegangenen Gefälle. Vom 2. Februar 1879.
Berlin, den 21. Februar 1879.
Königliches GesetzSammlungs-Amt.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die hierselbst in Beschlag genommenen Nummern 12 und 13 der von der Verein s⸗Buchdruckerei zu Hottingen⸗ Zürich herausgegebenen periodischen Zeitschrift: „Der Staatsbürger“ vom 8. resp. 12. Februar c. sind von uns auf Grund der 85. 11, 12 des Gesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober pr. durch Verfügung vom heutigen Tage ver⸗ boten worden.
Schleswig, den 18. Februar 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. von Rosen.
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igen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 8
ster⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten von Madai, des General⸗Intendanten der König⸗ lichen Schauspiele von Hülsen und des Ministers des König⸗ lichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, entgegen und empfingen eine Deputation aus Hadersleben sowie demnächst den Land⸗ rath von Jagow Behuss Uebergabe der Orden seines ver⸗ storbenen Bruders, des Ober⸗Prasidenten von Jagow.
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern im Augusta⸗Hospital und heute in Bethanien an⸗ wesend
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Mittag um 12 Uhr dem Herrn vom Rath und demnachst dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. von Loeper Audienz.
Um 2 Uhr stattete Höchstderselbe dem Erbgroßherzog von Baden, Königliche Hoheit, einen Besuch ab.
Abends um si, Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit zu dem Ballfest bei Ihren Majestãäten nach dem Kön iglichen Palais.
— In dem Palais Ihrer Kaiserlichen und König⸗ lichen Maje stäten fand gestern Abend eine Ballfestlichkeit statt, zu welcher zahlreiche Einladungen ergangen waren.
Ihre Kaiserlichen Majestäten begrüßten zunächst im Balkonsaale die Damen und Herren des Corps diplomatique, sowie die General ⸗Feldmarschalle und Fürstlichkeiten, welche sich darauf durch den Wintergarten nach dem Kuppelsaale be⸗ gaben und machten im Malachitzimmer und dem blauen Eck⸗ alon Cercle.
Nachdem Ihre Kaiserlichen Majestäten den Kuppelsaal, woselbst sich die tanzenden Damen und Herren versammelt
* betreten hatten, begann der Ball. Ihre Majestät die aiserin⸗Königin nahm auf dem Thronsessel Platz, zu dessen Rechten die Damen des diplomatischen Corps, zur Linken die Fürstinnen und Excellenzen⸗Damen Aufstellung genommen batten. Se. Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher in der Uniform des 1. Garde⸗Regiments z. F. erschienen war, verkehrte in der Gesellschaft und beehrte zahlreiche Herren und Damen mit huldvoller Ansprache.
Der Tanz wurde bald nach 10 Uhr durch das Souper unter⸗ brochen, das im Adlersaale an Buffets servirt war. Gegen Mitternacht erreichte die Festlichkeit ihr Ende.
— Eine telegraphische Meldung von verläßlicher Seite lautet günstig über den Stand der Pestepidemie und über die dagegen getroffenen Maßregeln, bezeichnet die entgegen⸗ stehenden Zeitungsnachrichten für unbegründet und spricht die Ueberzeugung aus, daß der nördliche Theil des Gouvernements Astrachan in 10 Tagen gesetzlich von der Quarantäne wird befreit werden können in Folge eines dann ohne Erkrankungen verlaufenen tägigen Zeitraums.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (6.) Sitzung setzte der Reichstag die Berathung des Handelsver⸗ trages zwischen Deutschland und Desterreich⸗ Ungarn fort. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗ Min sster von Bülow leitete die Debatte mit folgenden Worten ein:
Meine Herren! Ich werde die Vorlage des österreichisch⸗ungarischen Handelsvmertrages, die die Reicht regierung heute bringt, nur mit we⸗ nigen Worten begleiten.
Sowohl der Vertrag selbst und dessen Inhalt, als die Denk⸗ schrift, die wir mit vorzulegen die Ehre gehabt haben, geben über den Gang der Verhandlung, über den Verlauf, den die Sache genommen, über die Gründe, welche die Reichsregierung bewogen haben, diesen Vertrag so abzuschließen wie geseben, und jwar vor Ihrer ver⸗ fassungsmäßig nothwendigen Bestäaͤtigung und Genehmigung des Ver— trages, die nicht eingeholk werden konnte, vollständige Au⸗kunft. Ich erlaube mir daher nur einige einleitende und begleitende Worte, die bei der weitergehenden Bedeutung der Sache ja zu den einzelnen Ar⸗ tikeln ergänzt und zu den einzelnen Fragen weiterhin gegeben werden können.
Die Gründe, aus denen die Reichs regierung eine Verlängerung des Vertrages von 1868 seiner Zeit für nothwendig und angemessen erachtet hat, sind Ihnen seiner Zeit vorgelegt und von Ihnen im Laufe der vorigen Som mersession gut geheißen worden. Ich glaube annehmen zu können, daß auch die Verlängerung, welche im Juni v. J., vom 1. Juni bis J. Januar d. J. vom Reich und von Oesterreich⸗Ungarn vereinbart worden ist, Ihre nachträgliche Anerkennung und Billigung finden werden. Wir würden bereits früher, nachdem diese Verlänge⸗ rung stattgefunden hat, in die Verhandlungen über dasjenige ge—⸗ treten sein, was nach Ablauf dieses Endtermines, also mit dem 1. Januar d. J. an die Stelle des vertragsmäßigen Verhäl tnisses getreten ist, wenn nicht ianere und äußere Schwierigkeiten während einiger Sommermonate eine eingehende Verhandlung auf die definitip nothwendige gemeinschaftlich vereinbarte Grundlage geradezu unmöglich gemacht hätten. — Diese Schwierigkeiten wurden erst Anfang Sep⸗ tember, wenn auch nur theilweise gehoben und in der Zeit haben die Verhandlungen jzwischen den Höfen von Wien und Berlin durch schriftlichen Austausch der Vorschläge über die Grundlage un⸗ ausgesegt stattgefundem shbeilweise 3 aufgehalten durch innere Schwierigkeiten, über di wir nicht Heer waren.
Es zeigte sich während dieser Verhandlung gleich eine Ver⸗ schiedenheit des Standpunktes. Während Deutschland die einfache Verlängerung auf ein Jahr hauptsächlich in Aussicht nahm, wurde österreichischerseits dies als nicht thunlich abgelehnt, andererseits aber
ie Abschließung eines Vertrages in Anregung gebracht, der nicht
los die nothwendigsten Fragen, sondern auch weitere Vereinbarungen, er andere, nach unserer Ansicht zur Zeit nicht zu erledigende, agen verlangte.
Bei dieser Verschiedenheit des Standpunktes war aber Gleichheit und Einigkeit in einem Hauptpunkte, nämlich, die engen freundschaftlichen Be⸗ ziebungen, welche Desterreich⸗Ungarn und Deutschland glücklicherweise verbinden, auch bei dieser an und fär sich schwierigen Angelegenheit als maßgebend zu betrachten und zur Anerkennung zu bringen, und, soweit es an den Regierungen lag, zu rerhindern, daß ein rascher und unerwarteter Uebergang von einem vertrazsmäßigen Zustande zu inem vertragslosen, die beiden Regierungen gleich sehr am Herzen liegenden wichti zen Interessen von Handel und Verkehr gefährdeten und schädigten, sowie deren möglicher Rückwirkung auf, wenn auch nicht wirklich engagirte politische Beziehungen, beider Reiche vorzu⸗ beugen. Das Resultat der Verhandlung, die wie gesagt im Septem⸗ ber eröffnet und bis Ende November fortgesetzt wurden, liegt in dem Ihnen beute zur Verhandlung gestellten Verkrag vor. Wir haben bis an die elfte Stunde, ich möchte sazen, bis nach der elften Stunde an dem Wunsch einer Verlängerung fejtgehalten, der nach unserem Erachten auch dann nicht ausgeschlossen wurde, als es zur Gewißheit wurde, was bis her nicht ganz sich erwar, daß der österreichisch⸗ ungarische autor ome Tarif mit dem 1. Januar d. J. zur Geltung und Durch⸗ führung gelange. Wir waren der Meinung, das auch damit eine Verlängerung mit gewissen Moralitäten in dessen Tarifsätzen möglich und thunlich sein werde. Wir begegneten freilich, wie gesagt, der dankenswerthen und zu billigem Entgegenkommen geneigten Gesin⸗ nung der österreichisch ungarischen Regierung in der Hauptsache, auf eine Verlãngerung glaubte man aber dortigerseits nicht eingehen zu kõnnen. Die Vorschläge, welche dagegen von dort gemacht wurden, erstreckten sich weiter, als wir glaubten, sie annehmen zu können. Sie gingen im Wesentlichen auf einen Vertrag, der von längerer Dauer und weitergreifendem Inbalt, derjenigen Selbstbestimmung, derjenigen Selbftändigkeit der Entscheidung präjudizirt haben würde, welche für Deutschland durch die Lage der Vorbereitungen zu einer definitiven Gesetzgebung in Zoll⸗ und Handelsfragen, durch die Ihnen bekannte gesammte Sachlage mehr wie je geboten ist und sich entscheidend der Möglichkeit oder dem Versuche entgegenstellte, einen förmlichen Handelsrertrag abzuschließen. Diese Freiheit zu wahren, schien für die Reichsregierung ebenso wichtig, noch wichtiger vielleicht, als jene Nachtheile abjuwenden. Aber als sich ein Mittelweg zeigte, von dort angeregt, wurde derselbe von uns nach Klarstellung der Sache angenommen, nämlich Abschluß eines Vertrages auf eine kürjere Zeit, auf ein Jahr, welcher im Wesentlichen dasjenige resumirt, was schon im Jahre 1877 während mühevoller und lar gwieriger Konferenzen in Wien vereinbart worden war, minus der Tarifgesetze und der Bestimmungen, über die damals eine Eini⸗ gung nicht erzielt wurde, aber unter dem selbstoerstãndlichen Zusatz, daß bei Ermangelung von Tarifbestimmungen die Meistbegünstigung beiderseits zugestanden wurde. Von dem Augenblicke an glaubte die Reichsregierung, den Abschluß nicht aufhalten jzu dürfen. Es war, wie gesagt, hächste Zeit geworden, wir standen wenige Wochen vor dem J. Januar, und da eine Verlängerung auf ganz kurze Zeit über⸗ haupt nicht mehr thunlich und dortigerseits nicht angenommen war, hatten wir nur die Wahl, entweder alle jene Interessen, die zum Theil von großer Wichtigkeit und Tragweite waren, das heißt, die Siche⸗⸗ stellung von . und Verkehr gegen die Anwendung des neuen öster⸗ reichischen Tarifes in verschärfter Form, die Unsicherheit, die daraus erfolgt wäre, die Stellung, die andere Handelsstaaten zu Oesterreich genommen, der Veredlungkver kehr, der für Deutschland von steigender Wichtigkeit geworden ist, alle diese Interessen zu gefährden oder aber abjuschließen, wie und wann wir nach bestem Ermessen es konnten. Der Vertrag wurde Anfang Dezember verhandelt, Mitte Dezember unterzeichnet, dem Bundesrath zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorgelegt und Se. Majestãt dem Kaiser eben in der letzten Stunde
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zur Ratifikation unterbreitet, so daß die Ratifikationen am 31. De⸗
zember ausgetauscht werden konnten und an 1. Januar d. J. der neue Vertrag, der jetzt der Genehmigung dieses Hauses vorliegt, in kraft getreten ist. Daß ohne die Genehmigung dieses hohen Hauses verhandelt und abgeschlossen worden ist, müssen wir bedauern, wir glauben es aber gerechtfertigt durch die Lage der Sachs und durch die Verantwortlichkeit, welche für uns eine entscheidende gewesen ist. Die Reichsregierung hat sich in keinem Augenblick verhehlen wollen, daß sie auf diese ihre Verantwortlichkeit vorging; sie glaubt aber auch in den Gründen, die ich die Ehre hatte darzule en, ihre Rechtfertigung zu
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Lãndern betragen;
mindestens habe seit dem Jahre 1853 einen ganz rapiden Aufschwung genommen. Er ver— gleiche die Zahlen für die Jahre 1864 — 56 und von 1853 — 75. Da steige der Verkehr zwischen Oesterreich und Deutschland bei Eisenwaaren beispielsweise von 3 aus 22 Millionen Mark, bei Seidenwaaren von 1 Million auf 7 Millionen, bei Wollenwaaren von 2 auf 18 Millionen. Das sei so ein Bild von dem Umfange des Handelsverkehrs mit einigen der wichtigsten Artikel. Und er müsse Angesichts dieser Thatsachen sagen, daß der Hauptwerth des vor— gelegten Vertrages darin liege, daß er den Weg offen lasse, später einen neuen und definitiven Handelsvertrag mit Oesterreich abzuschließen. Darin aber — das müsse er im Widerspruch mit dem Staats⸗Minister von Bülow behaupten — darin könne er ihm nicht beistimmen, daß die deutschen Interessen, wenn der neue Vertrag nicht zu Stande käme, dann in Desterreichschlechter fortkommen würden, als nach den Normen des allgemeinen Tarifes. Der allgemeine Tarif für Oesterreich kenne, soviel er wisse, Tarifzuschläge nur für solche Nationen, die ihrerseits Desterreich ungünstiger behandelten. Wir würden also beim Mangel eines Vertrages lediglich den Wegfall der Meist⸗ begünstigung zu beklagen haben. Der e nder Bern az gebe die Möglichkeit, die Grundlagen zu erhalten, auf welchen in Kurzem ein neuer Vertrag im Sinne der bisher bestandenen Verträge werde abgeschlossen werden können. Schon aus diesem Grunde allein würde sich die Annahme des Vertrages empfeh⸗ len. Er werde deshalb für den Vertrag stimmen, Redner ging sodann auf die Hauptpunkte desselben ausführlich ein, speziell auf die Frage wegen der Meistbegünstigung und den Veredelungsverkehr. Was den ersten Punkt anlange, so sei schon ein Vortheil aus diesem Vertrage jür uns daraus er— wachsen, daß Oesterreich soeben mit Italien einen Vertrag zum Abschluß gebracht habe, der uns gewisse Vortheile namentlich in Bezug auf die Einfuhr von Fabrikaten aus Mehl gewähre. Was den Veredelungsverkehr anlange, so sei zu bedauern, daß es den deutschen Kommissarien nicht gelungen sei, weitere Vereinbarungen herbeizuführen. In Desterreich sei in dieser Beziehung eine vollständig unrichtige Meinung verbreitet, dahin gehend, als ob nur Preußen aus dem Veredelungsverkehr Vortheil ziehe. Wenn das österreichische Abgeordnetenhaus; beschlossen habe, der böse Veredelungsverkehr solle doch bald aufhören, so mache diese Resolution den Eindruck der bestellten Arbeit, man habe sich ein Kompensationsmittel für künftige Verhandlungen schaffen wollen. Mit der Bestimmung, daß die Beschlagnahme von Eisenbahnwagen auf Grund von Forderungen gegen ihre Eigenthümer ausgeschlossen sei, erkläre er sich einverstanden wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses. Bedauerlich sei es, daß der Vertrag nur bis zum Schlusse dieses Jahrg Dauer . und nicht bis zum 1. Juli oder 1. April 168 ver. ängert sei; dann hätte man ein neues mit Oesterreich zu treffendes Arrangement dem Reichstage rechtzeitig zur Geneh⸗ migung vorlegen können. Indessen könne dieses Bedenken sur ihn kein Grund sein, gegen den Vertrag zu stimmen. Er stelle den Antrag, den Verkrag nicht an eine Kommission zu verweisen, sondern im Plenum weiter zu berathen. . Der Abg. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode führte aus, die Absicht der Regierung sei darauf gerichtet gewesen,
womöglich wieder einen Konventionaltarif abzuschließen. Das
sei alleidings an dem Widerstande DOesterreichs gescheitert, die Regierung sei daher zu dem Abschlusse dieses Vertrages ge⸗ zwungen gewesen. Derselbe sei sehr geschickt abgefaßt, weil er uns in keiner Weise für die Zukunft binde. Wir hätten uns damit die Entscheidung der Frage vollständig offen gehalten, ob es für Deutschland nützlich und zweckmäßig sei, solche Verträge abzuschließen oder nicht. Er sei erfreut, in diesem Vertrage zum ersten Male das Verbot nicht publizirter Tarife ausgesprochen zu finden. In dieser Bestimmung des Artikel 15 habe die Ueberzeugung, daß die Absichten jedes Vertrages durch Ausnahmetarife aufge⸗ hoben werden könnten, ihren Ausdruck gefunden. Man wolle damit den Schäden entgegentreten, welche die Ausnahmetarife über Handel und Industrie bringen könnten. In der Be⸗ stimmung des 5. 17, daß eine Beschlagnahme von Eisenbahn⸗ wagen in Zukunst nicht mehr stattfinden dürfe, könne man die Befeitigung eines Verkehrshindernisses erblicken. Er glaube aber, daß dieses Verkehrshinderniß sür die österreichisch-unga⸗ rischen Wagen dazu beitragen könnte, unsere überflüssigen Wagen, welche man oft kilometerlang auf den Nebengeleisen hintereinander stehen sehe, dem internationalen Verkehr zu—⸗ zuwenden, da für diese ja kein Hinderniß bei der Grenzüber⸗ schreitung bestehen würde. Er führe das nur aus, weil nach seiner Auffassung diese Bestimmung lediglich eine Oesterreich gemachte Konzesston sei, und er müsse den Wunsch oder die Hoffnung aussprechen, daß es der Regierung nach Ablauf dieser Frist gelingen möge, die, wie er sehr gern zugebe, schwie⸗ rige Angelegenheit so zu regeln, daß auch die deutschen Interessen zu ihrem Rechte kamen. Das Hauptgewicht falle auch nach seiner Ansicht auf den Veredlungsverkehr; doch werde es schwer sein, hierbei die Interessen der verschiedenen Landestheile zu vereinigen. Der Vorredner habe die kurze Dauer dieses Vertrages bemängelt, er sehe in dieser Kürze einen Vorzug; denn derselbe solle nur provisorisch sein und sei deshalb nur auf kurze Dauer annehmbar gewesen. Er bitte, den Vertrag anzunehmen.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, seine politischen Freunde und er seien zu demselben Resultate gekommen, wie der Abg. Delbrück. Seine Partei stimme dem Vertrage zu, um den schwachen Faden nicht abreißen zu lassen, der uns noch in vertragsmäßiger Beziehung mit Oesterreich-Ungarn zu— sammenhalte. Die Kritik dieses Vertrages würde weniger an— zulegen sein an das, was er bringe, sondern an das, was er nicht bringe. 25 Jahre hätten Tarifverträge zwischen Deutsch⸗ land und Desterreich zu beiderseitigem Besten bestanden, jetzt höre dies auf; an ihre Stelle trete ein kurzer Vertrag, der seinem Inhalte nach den Handels- und Verkehrs-Interessen nicht entfernt entspreche, die naturgemäß zwischen den beiden Ländern beständen. Daß dem so sei, daß wir auf diesen ein—⸗ jährigen Vertrag beschränkt geblieben seieen, das müßten wir in hohem Grade bedauern und es habe ihn sehr befremdet, daß der Staatssekretär des Aeußeren diesen Vertrag mit einer so geschäftsmäßigen Kühle eingeführt habe, ohne ein Wort des Bedauerns über den Bruch des bisherigen Verhältnisses auszusprechen. Es sei auch zu bedauern, daß der Vertrag nicht, wie früher, durch die Vertreter des Handels, sondern durch das Auswärtige Amt zum Abschluß gebracht worden sei. Es sei darum ein doppelt glücklicher Umstand, daß aus der Mitte des Hauses der objektiv⸗ sachliche Rahmen, in dem solche Verträge früher von der Regie— rung vorgeführt seien, eine Ergänzung gefunden habe; aller— dings sei die Statistik auf die heutige Wirthschaftspolitik noch nicht eingerichtet; wo alle Welt bisher einen Wald und keinen Sumpf erblickt habe, sei man noch nicht dazu über— gegangen, die einzelnen Bäume zu zählen. Aber schon aus den österreichischen Ziffern entnehme er, daß die deutsche Aus⸗ fuhr nach Oesterreich von 1864 bis 1872,76 von 171 auf 457 Millionen Mark Werth, also nahe auf das Drei—⸗ fache, gewachsen sei. Eine im „Reichs⸗Anzeiger“ ver— öffentlichte Statistik thue dar, daß selbst von 1866/68 bis 1677 die deutsche Ausfuhr um S3 Prozent, die österreichische Einfuhr um 20 Prozent gestiegen wäre. Es werde darin nachgewiesen, daß wir wesentlich Halb- und Ganz- Fabri⸗ kate nach Oesterreich ausführten, dagegen vorzugsweise Roh⸗ stoffe und Verzehrungsgegenstände von Desterreich einführten. Gerade darum habe unsere Industrie an einem Tarifvertrage mit Oesterreich ein ganz besonderes Interesse; man brauche hier nur in der uf! herum zu hören, um zu erfahren, wie z. B. die Exportverhaͤltnisse der Wollindustrie durch den erhöhten österreichischen Tarif geschädigt würden. Bei Ver⸗ minderung des Exports müsse sich unsere Industrie um so mehr auf Branchen des deutschen Verbrauchs werfen und sich solche Branchen suchen, die sie auf den inländischen Markt anweisen und dadurch in Konkurrenz treten mit an— deren Zweigen inländischer Industrie. An wem die Haupt— schuld liegs, daß der Vertrag nicht auf seiner frühe⸗ ren Basis zu Stande gekommen, lasse sich aller⸗ dings schwer sagen, aber daß ein großer Theil der Schuld auf die deutsche Regierung falle, stehe außer Zweifel. Was könne denn Oesterreich für ein Interesse haben, mit dem Deutschen Reiche weiter zu verhandeln, nachdem der bekannte Brief des Reichskanzlers an den Abg. von Varnbüler publizirt sei, in dem es heiße „wir wollen erst unseren autonomen Tarif festsetzen, ehe wir auf weitere Verhandlungen wegen Abschluß von Handelsverträgen eingehen“. Unsere Ausfuhr sei wesentlich eine Ausfuhr von Industriegegenständen; und dies verdankten wir lediglich der Aera der Handelsverträge. Er halte es für Recht und Pflicht, in einem Augenblicke, wo ein tariflicher Vertrag vorliege, auch diejenige Stelle in der Thronrede zur Sprachs zu bringen, welche von unstrer bis⸗ herigen Handels- und Wirthschaftspolitik handele. Es habe diese Stelle nicht nur in den ihm nahestehenden Kreisen, sondern auch in anderen Kreisen sehr ungünstig gewirkt. Bis⸗ her sei es in Deutschland und in anderen Ländern unerhört gewesen, daß eine Regierung ihre eigene Politik einer solchen Kritik unterziehe, wie dies jetzt geschehen sei. Die Handels⸗ 26 seit 1865 und die Handelsverträge seien in der That
as Verdienst des Fürsten Bismarck. Auch der französische Handelsvertrag sei nur durch die energische Vertheidigung des⸗ selben durch den Reichskanzler zu Stande gekommen. Seit 18756 sei nun der Reichskanzler allerdings ein anderer ge⸗ worden. Er sei nicht der Meinung, daß die Regierung in den letzten 17 Jahren in ihrer Handelspolitik das Gute zwar ge⸗ wollt, aber das Böse geschaffen habe, sondern meine vielmehr, die Regierung habe in dieser Zeit das Gute gewollt und das Gute geschaffen; Aufgabe des Hauses sem es, dieses Gute, Ge⸗ schaffene zu erhalten auch gegen den Willen der Regierung. Aber nicht blos die wirthschaftliche, sondern auch die nationale Seite der Frage erfülle ihn mit großer Besorgniß: es sei ein Interessenkampf angeregt, viel schlimmer als der partikularistische
Kampf gegen den Gedanken der Einheit des Deutschen Reichs. Der Abg. von Stauffenberg habe im vorigen Jahre gegen solche Agitationen gewarnt, er meinte, ein Interesse verkaufe dabei das andere, und schließlich werde die politische Freiheit mitverkauft. Er hoffe und erwarte, daß der Reichstag und zuletzt das deutsche Volk die Kraft in sich fühlen werde, das Vaterland vor der Gefahr zu bewahren und in der Krisis zu schützen, in die es die Wirthschaftspolitik der Regierung zu stürzen drohe.
Der Abg. Dr. Hammacher trat den Ausführungen des Vorredners in einigen Punkten entgegen. Für den fran⸗ zösischen Handelsvertrag seien keineswegs allein wirthschaftliche Gründe maßgebend gewesen. Die Regierung sei vielmehr da—⸗ mals von dem großen Gedanken geleitet worden, Deutschland wirthschaftlich von DOesterreich zu trennen. Sodann ging Redner auf die bisherige deutsche Handelspolitik ein und tadelte, daß Deutschland vielseitig seine ife herabgesetzt habe. Wenn man nicht diesen schweren Fehler be—⸗ gangen, an dem auch der Reichstag Schuld habe, wenn man nicht für wichtige Industriezweige des Landes den Eingangszoll unbekümmert um die Tarif⸗ politik der anderen Länder herabgesetzt hätte, so wäre diese verderbenbringende Interessenströmung nicht über Deutsch⸗ land gekommen; wenn man sage, der Freihandel liege im In⸗ teresse der Industrie, so sei dies allerdings richtig, fofern das Freihandelssystem in allen Ländern durchgeführt werde. Nie⸗ mand könne aber annehmen, daß blos deshalb, weil es der wissenschaftlichen Ueberzeugung der besten Männer in Deutsch— land entspreche, das Ausland seine Zölle abschaffen werde. Auch er beklage, daß die Vertragsdauer nur bis Ende d. J. vorgesehen sei. Daß in dem Vertrage das System der ge— heimen Refaktion untersagt sei, habe keine Bedeutung, so lange nicht ein bezügliches Strafgesetz vereinbart sei. Der Vertrag sei zwar nur eine Nothbrücke, doch sei er für An⸗ nahme desselben, da er das Beste sei, was für die Interessen des Reiches zur Zeit erreicht werden könne. Hierauf wurde die Berathung um 4 Uhr vertagt. g
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses trat das Haus in die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung der durch das Gesetz vom 20. April 1869 für das Anlage⸗ kapital einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe Mühle im Biggethale über⸗ nommene Zinsgarantie. Nachdem der Referent Herr von Voß nochmals die Annahme des Gesetzentwurfs befürwortet, ergriff zu 5. 1 Herr von Behr-Schmoldow das Wort. Er sei durchaus nicht gewillt, die Bahn un⸗ vollendet zu lassen, fordere aber, daß den Zeitver—⸗ hältnissen Rechnung getragen werde. Graf Brühl habe ge— sagt, sein Wort musse das Haus halten, sonst wäre es ja kein Herrenhaus mehr; auch er sei der Meinung, daß man Wort halten müsse, aber er könne nicht erkennen, daß man durch das Gesetz vom 20. April 1869 eine solche Verpflichtung eingegangen sei. Für eine Sackbahn, wie diese, ein Kapital von 7 Millionen zu verwenden, dazu könne er seine Zu—⸗ stimmung nicht geben. Aus den Akten konstatirte Redner, daß der heutige Vertreter der Regierung, Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Fröhlich, ausdrücklich erklärt habe, daß die Staatsregie⸗ rung weder eine moralische noch rechtliche Verpflichtung habe, eine Zinsgarantie zu übernehmen. Herr Reichensperger, der Vertreter des Wahlkreises Olpe, habe im Abgeordnetenhause erklärt, die Bergisch⸗Märkische Gesellschaft könne die Forderung
erichtlich geltend machen. Wenn die Gesellschaft hierzu ein decht habe, dann möge sie es ausüben, vorläufig möge das Haus die Vorlage ablehnen.
Die Diskussion wurde nunmehr geschlossen, bei der Ab— stimmung der Antrag des Herrn von Behr abgelehnt, und die Regierungsvorlage in ihrem ganzen Umfange nach den Be— a des Abgeordnetenhauses mit großer Majorität ge— nehmigt.
Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht der Eisenbahnkommission über die Petition der Magistrate der Städte Mehlsack und Worm⸗ ditt, welche das Haus bitten, sich für den Bau einer normal⸗ spurigen Sekundaͤrbahn von Braunsberg über Mehlsack, Wormditt, Hetistadt nach Allenstein zu verwenden. Der Referent Herr von Simpson⸗Georgenburg beantragte, die Staatsregierung zu ersuchen, die Petition bei Prüfung der aus anderen Kreisen des Regierungsbezirks Königsberg vor— liegenden ähnlichen Anträge mit in Erwägung zu ziehen. Das Haus trat dem AÄntrage ohne Debatte bei.
Sodann folgte die einmalige Schlußberathung über den Bericht, betreffend die Verwaltung des Hinterlegungs— fonds für das Jahr 1878. Der Referent, Freiherr von Tettau, beantragte, den Bericht durch die Mittheilungen des Finanz-Ministers vom 31. Januar 1879 für erledigt zu er⸗ llären. Das Haus trat dem Antrage bei.
Letzter Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht der Petitionskommission über Petitionen. Auf Antrag des Referenten Herrn von Neumann wurden die Pe⸗ titionen des früheren Gensd'armen Lohrer zu Napiowodda bei Neidenburg und des W. Baumgart zu Aschersleben durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Herr Hausmann be⸗ richtete über die Petition des Vorstandes des Lehrervereins der Provinz Sachsen um Erlaß eines Dotations⸗ und Pen—⸗ sionsgesetzes für die Volksschullehrer und Trennung der nie— deren Küsterei von dem Lehramt und bat die Pe⸗ tition der Staatsregierung zur geeigneten Berücksich⸗ tigung zu empfehlen. Das Haus trat diesem Antrage bei, dagegen lehnte es einen gleichen Antrag desselben Referenten in Bezug auf eine Petition des Hauptlehrers M. Reuter zu Trier, Namens der Volksschullehrer dieses Regierungsbezirks, um Erlaß eines Besoldungs⸗- und Pensionsgesetzes für Volks⸗ schullehrer bezw. deren Hinterbliebene ab und ging über diese Petilion zur Tagesordnung über. (Schluß der Sitzung 3 Uhr.)
In der heutigen (18.) Sitz ung des Herrenhauses, welcher der Vize⸗Präfident des Königlichen Staagts-Ministe⸗ riums Graf zu Stolberg⸗Wernigerode und mehrere Regierungs⸗ kommissarien beiwohnten, und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 101 Uhr eröffnete, trat das Haus sofort in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der Studirenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten, der Aka⸗ demie zu Münster und dem Lyceum Hosianum i Brauns berg, war. Der Referent Herr Dr. Beseler beantragte, das Gesetz in der vom Abgeordnetenhause ange⸗ nommenen Fassung anzunehmen, und das Haus beschloß ohne
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Debatte, rrn von Simpson⸗Georgenburg die Vorlage en bloc ien.
Es folgte der mündliche Bericht der Agrarkommission über die Petition h assauischer Gemeinden mit dem Antrage auf erung der Verordnung vom 13. Mai 1867, betreffend Ablösung der Wald⸗ servituten. Der Berichterstatter Herr von Simpson⸗ Georgenburg empfahl, über die Petition zur Tagesordnung
überzugehen, da die Sachlage nicht so klar sei, daß vom Hause ein unparteiischer Beschluß gefaßt werden könn
Herr von Rath beantragte, mit Rücksicht auf die von dem Referenten dargelegten Gründe den Gegenstand von der Tagesordnung ab— zusetzen, um so mehr, als das Abgeordnetenhaus diesel be Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung empfohlen habe. Nachdem Graf Brühl gegen die Absetzung von der Tages⸗ ordnung, die Herren von Voß, Dr. Weigel und Baron von Senfft⸗Pilsach für dieselbe gesprochen, wurde der Antrag des Herrn von Rath angenommen.
Hieran schloß sich der mündli Bericht de kommission über die Petition der Realgemein de Lehr betreffend die weitere Ausführung Gemeinheitstheilung und Verkoppelung von Lehrte. Der Berichterstatter Herr von Woyrsch beantragte Namens der Kommission den Ueber— gang zur Tagesordnung, und das Haus beschloß demgemäß. iermit war die Tagesordnung erledigt. Der Vize⸗Prä⸗ 3 Staats⸗Ministeriums, Graf zu Stolberg, verlas hier⸗ folgende Allerhöchste Botschaft:
Wilhelm von Gottes Gnaden Königer
unde vom 31.
er Graf
g⸗Wernigerode, beauftragt, die Sitzung de
Häuser des Landtages Unserer Monarchie am 21. d. M. zr Wir beide Häuser des Landtages a wecke am gedachten Tage um 1 Uhr in Unserem Residenz⸗
in zusammenzutreten.
Berlin, den 20.
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Baron Senfft von Pilsach nahm zur Geschäftsordnun das Wort, um dem Präsidenten für den groß Sorgfalt, mit welcher derselbe die Verhandlungen geleitet, Namens des Hauses Dank zu sagen. Das Haus gab seine Zustimmung durch Erheben von den Plätzen zu erkennen. Nachdem der Präsident auf diesen Dank erwidert und dem Hause gedankt für die Unterstützung, welche ihm von demselben bei Leitung der Geschäfte zu Theil geworden, gab derselbe die übliche Uebersicht über die Geschäsfte des Hauses in der soeben beendeten Session. Zum Schluß dankte der Präsident den Mitgliedern für die
Bewältigung des
3 s große Aufopferung, mit welcher sie bei namentlich wie früher, so auch diesmal wieder in den letzten Tagen sich übermäßig anhäufenden Arbeitsmaterials ihn un⸗ terstützt und seinen Einladungen bereitwillig Folge geleistet hätten. ;
Der Präsident schloß die Sitzung um 11,9 Uhr mit einen Hoch auf Se. Majestät den König, in welches die Versamm— lung drei Mal begeistert einstimmte.
— In der heutigen (58.) Sitzung des Haufes der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, und mehrere Regierungskommissarien bei⸗ wohnten, gab zunächst der Abg. Windthorst (Meppen) die Erklärung ab, daß er mit seiner neulichen Aeußerung, daß ähnliche Dinge, wie sie unter den Lehrern im Regierungs⸗ bezirk Oppeln vorgekommen sein sollen, auch in der Stadt Berlin vorkämen, durchaus keinen Vorwurf gegen den Ber— liner Lehrerstand im Allgemeinen habe erheben wollen.
Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, verlas hierauf die Allerhöchste Botschaft in Betreff der Schließung der
Session.
Sodann erledigte das Haus noch eine Reihe von Pe— titionen.
Das Haus wählte darauf, und zwar auf den Antrag des Abg. Windthorst (Meppen) per Akklamation, den Abg. von Bockum⸗Dolffs, dessen Mandat für die Staatsschuldenkommis— sion abgelaufen war, wieder in diese Kommission.
Nachdem der Präsident von Bennigsen die übliche Ge⸗ schäftsübersicht gegeben hatte, stattete der Abg. von Bockum— Dolffs dem Präsidenten den Dank des Hauses für die umsich— tige, thatkräftige und unparteiische Leitung der Geschäfte ab, worauf der Präsident erwiderte.
Um 12 Uhr schloß der Präsident von Bennigsen Sitzung mit einem dreimaligen Hoch auf den Kaiser, in welche das Haus begeistert einstimmte.
Bayern. München, 19. Februar. (Allg. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten erwiderte auf eine Interpellation des Abg. Brandenburg: ob die Staatsregierung die Erbauung eines neuen Eisenwerkes in Amberg beabsichtige, der Finanz-Minister, daß lediglich der Bau eines Hochofens in Anregung gebracht worden sei; da der Gegenstand sich noch in der Instruktion befinde, sei er nicht in der Lage, heute eine bestimmte Erklärung abzugeben. Die Kammer erledigte hierauf einige Petitionen. Der Vor— schlag des Präsidenten: morgen die Eisenbahn⸗Gesetz— entwürfe zu berathen, fand Widerspruch Seitens des Abg. Freytag. Nach kurzer Debatte beschloß die Kammer, dem Gesetzentwurf über die Kosten der Gerichtsorganisation wegen der Dringlichkeit desselben die Priorität einzuräume und denselben in der nächsten Sitzung, am Sonnabend, zu berathen. Ebenso soll auch noch der Gesetzentwurf bezüglich der Ausführung des Gesetzes über den Verwaltungs⸗ gerichtshof zur Berathung kommen.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg 19. Februar. Die Landschaft des Herzogthums ist zur Fortsetzung ihrer Berathungen auf den 24. d. M. einberufen worden.
Anhalt. Dessau, 20. Februar. Dem Landtage sind u. A. folgende Vorlagen zugegangen: Gesetzentwurf, die Organisation des Ober-Landesgerichts betreffend; Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungs⸗ gesetz; Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur deutschen Civil⸗ prozeßordnung; Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Konkursordnung; Entwurf eines Subhastationsgesetzes; Gesetz⸗ entwurf, das Aufgebols verfahren und einige damit zusammen⸗ hängende Gegenstände betreffend; Gesetzentwurf, die Synodal⸗ ordnung betreffend.