1879 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten z. D. Ule, bisher Bezirks⸗Commandeur des 1. Bataillons (Ruppin) 8. Brandenburgischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 64, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Obergerichts⸗Anwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Jüdell zu Celle, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Obersten z. D. Bleibtreu, bisher Commandeur des 6. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 49, den König⸗ lichen Kronen⸗Drden zweiter Klasse; sowie dem Medizinal⸗ Rath Dr. Schwarz zu Fulda den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Militär⸗Intendantur⸗Rath Lampe vom II. Armee⸗ Corps zum Militär⸗Intendanten, sowie

den Bergwerks-Direktor, Bergrath Broja, zu Zabrze und den Bergrevierbeamten, Bergrath Jung, zu Dortmund zu Ober⸗Bergräthen zu ernennen; und

der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Breslau getroffenen Wahl gemäß, den Rechtsanwalt Justiz-Rath Friedensburg daselbst als ersten Bürgermeister der Stadt Breslau, unter Verleihung des Titels „Ober⸗Bürgermeister“ für dieses Amt, sowie den Stadtsyndikus Dickhuth eben⸗ daselbst als zweiten Bürgermeister der genannten Stadt auf die gesetzliche zwölsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Auf Ihren Bericht vom 27. Januar d. J. will Ich ge⸗ nehmigen, daß zur Verwaltung und Betriebsleitung der Tisenbahnstrecke Berlin⸗Blantenheim eine von der Direktion der Niederschlesisch⸗Märlischen Eisenbahn ressortirende Eisen⸗ bahn⸗Kommission mit der Firma: „Königliche Eisenbahn⸗ Kommission (Berlin-Blankenheim) zu Berlin“ nach Maßgabe des Berichts und der in Meinem Erlasse vom 28. September 1872 (Gesetz Sammlung für 1872 Seite 637) gegebenen Be⸗ stimmungen eingesetzt und dieser Eisenbahn-Kommission gleich⸗ zeilig die Abwickelung der Geschäste der aufzulösenden Kom— mission für den Bau der Bahn Berlin⸗Nordhausen übertragen wird. Dieser Erlaß ist durch die GesetzSammlung zu ver— öffentlichen.

Berlin, den 29. Januar 1879.

Wilhelm—. Maybach.

An ö. Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar— eiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Titular-Oberlehrer Gorius bei dem Gymnasium an Marzellen in Cöln ist zum etatsmäßigen Oberlehrer ernannt worden.

Dem Oberlehrer am Königlichen Gymnasium zu Brauns— berg, Kawezyünski, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Nachdem des Kaisers und Königs Majestät mittelst des in beglaubigter Abschrift anliegenden Allerhöchsten Erlasses vom 29. Januar d. J., welcher demnächst in der Gesetz⸗ Sammlung erscheinen wird, zu genehmigen geruht haben, daß zur Ver— waltung und Betriebsleitung der Eisenbahnstrecke Berlin⸗ Blankenheim eine von der Königlichen Direktion der Nieder— schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn ressortirende Eisenbahn⸗Kommis⸗— sion mit der Firma: „Königliche Eisenbahn⸗Kommission (Berlin⸗Blankenheim) zu Berlin“ nach Maßgabe meiner Vor— schläge und der in dem Allerhöchsten Erlasse vom 28. Sep⸗ tember 1872 (Ges.Samml. für 1672 S. 637) gegebenen Be⸗ stimmungen eingesetzt und dieser Eisenbahn⸗Kommission gleich⸗ zeitig die Abwickelung der Geschäfte der aufzulösenden Kom⸗ mission für den Bau der Bahn Berlin-Nordhausen übertragen wird, bestimme ich, im Anschluß an die Verfügung vom 11. 8d. Mts. II. 1316, daß die neue Eisenbahn⸗Kommission mit Rücksicht auf die derselben zu übertragenden Vorbereitungs⸗ geschäfte für die zum 15. April d. J. für den Güterverkehr und zum 15. Mai d. J. für den Personenverkehr in Aussicht genommene Beiriebseröffnung der Strecke Berlin⸗Blankenheim ihre Wirksamkeit am 1. April d. J. beginnt und die bis⸗ herige Kommission für den Bau der 5 Berlin⸗Nordhausen an demselben Tage ihre Thätigkeit einstellt. Zugleich über— trage ich der neuen Eisenbahn⸗Kommission die Abwickelung der Geschäfte der aufzulösenden Baukommission.

Berlin, den 25. Februar 1879. 6.

Der Minister für Handel, ö. und öffentliche Arbeiten.

Maybach. An die Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn hier.

Im Donnerstag ist der um 6 Uhr früh von Lang— wedel nach Brem en fahrende, mit zwei Maschinen bespannte Personenzug zwischen Langwedel und Achim in Folge von Schneeverwehungen entgleist, wobei die Maschinen auf das zweite Geleise gestürzt sind. Der fast um dieselbe Zeit von Achim nach Langwedel abgelassene, ebenfalls von zwei Maschinen besörderte Personenzug ist an der Unfallsstelle auf die Maschinen des ersteren Zuges gerathen, wobei ein Führer und ein Heizer erheblich, wenn auch nicht lebensgefährlich verlent worden sind.

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Vorschrift im §. 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. 3. M. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 9), nach welcher jeder aus Rußland kommende Reisende verpflichtet ist, beim Eintritte über die Reichsgrenze behufs Gestattung der Weiterreise seinen Paß der diesseitigen Grenzbehörde zur Visirung vorzulegen, sind nachstehende Behörden mit der Visirung der zu Schiff aus Rußland kommenden Reisenden beauftragt worden:

J. in der Provinz Pommern:

die Königliche Schiffahrts⸗Kommission zu Swinemünde, die Königlichen Hauptzollämter in Colbergermünde, Rügenwalde und Stolpmünde, die Polizei⸗Direktion in Stralsund, der Magistrat in Greifswald, der Magistrat in Wolgast, der Magistrat in Barth; II. in der Provinz Schleswig⸗Holstein: die Polizei⸗Verwaltung zu Kiel, die Polizei⸗Verwaltung zu Flensburg, rie Poliei⸗Verwai ag. zu Altong, die Polizei⸗Verwallung zu Glückstadt. Berlin, den 28. Februar 1879. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Ribbeck. Justiz⸗Ministe rium.

Der Referendar Katenhausen aus Hannover ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Celle mit Anweisung seines Wohnsitzes in der Stadt Hannover ernannt worden.

Versetzt sind: der Kreisgerichts⸗Rath Schmidt in Gollnow an das Kreisgericht in Stettin, der Rechtsanwalt und Notar Nickell in Marggrabowa an das Kreisgericht in Lyck und der Rechtsanwalt und Notar Urban in Franken⸗ stein an das Kreisgericht in Liegnitz.

Dem Kreisgerichts⸗Rath Richter in Delitzsch ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Die Versetzung des Ober-Amtsrichters Hohenstein in Battenberg an das Amtsgericht in Königstein ist auf seinen Antrag zurückgenommen.

Der Appellationsgerichts⸗Rath Große in Hamm, der Obergerichts⸗Direktor Neuß in Osnabrück und der Advokat Dr. von der Hellen in Medingen sind gestorben.

Kriegs⸗Ministerium. Dem Militär ⸗Intendanten Lampe ist die Militär— Intendantenstelle des II. Armee⸗-Corps übertragen worden.

Abgereist: Der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Gre iff nach Breslau.

BSekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preu⸗ ßischen Regierung zu Breslau vom 17. d. M. (Reichs-Anzeiger Nr. 44) dis Nummer 51 des 2. Jahrgangs der in Philadel yhia erscheinenden periodischen Druckschrift „Philadelphia Tageblatt“ verboten worden ist, wird auf Grund des 5. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbrei⸗ tung des Blatts „Philadelphia Tageblatt“ im Reichsgebiete hierdurch verboten.

Berlin, den 27. Februar 1879.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.

Die Probenummer der in London erscheinenden perio⸗ dischen Druckschrift: „Tessendorf“ wird von der unter⸗ zeichneten Landespolizeibehörde auf Grund der 558. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 hierdurch verboten.

Altenburg, den 27. Februar 1879.

Herzoglich säͤchsisches Ministerium, Abtheilung des Innern. Gerstenberg.

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Auf Grund des 5. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom Verein zur Verbreitung radikaler Prinzipien im Jahre 1873 herausgegebene nicht periodische Druckschrift: „Ein neues Wintermärchen. Besuch im neuen Deutschen Reich der Gottesfurcht und der frommen Sitte von Heinrich Heine“, erste Ausgabe der gleichbetitelten, im Jahre 1875 zu Zürich herausgegebenen und durch Verfügung der unter— zeichneten Landespolizeibehörde vom 23. Oktober 1878 verbo⸗ tenen Druckschrift, nach 5. 11 des genannten Gesetzes ver⸗ boten ist.

Berlin, den 28. Februar 1879.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Mili⸗ tär⸗Kabinets durch den Chef desselben, General⸗-Adjutanten General-Major von Albedyll entgegen.

Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha ver—

abschiedete Sich gestern von den Kaiserlichen Majestäten. , Heute verabschiedeten Sich Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Friedrich Carl und die Prinzessin Luise Margarethe vor Ihrer Abreise nach den Niederlanden und England von den Kaiserlichen Majestäten.

Den Kammerherrndienst bei Ihrer Kaiserin⸗ Königin übernehmen heute die Königlichen Kammerherren Graf von Voß⸗Buch und von Klinckowström—

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldungen entgegen und empfing den Grafen von Tschirschky⸗Renard.

Nachmittags um 2 Uhr begleitete Höchstderselbe Se. Hoheit den Herzog von Sachsen⸗Coburg-Gotha in das Museum und ertheilte hierauf dem Rechtsanwalt Haenle Audienz.

Das Diner nahm Se. Kaiserliche Hoheit bei Ihren Majestäten ein.

Majestät der

Der gestrige „Russische Regierungsbote“ veröffen lich zwei Protokolle vom 26. und 27. v. M., in denen als Ergeo⸗ niß wiederholter Untersuchung konstatirt wird, daß der von dem Dr. Botkin bezeichnete Erkrankungsfall in St. Pe⸗ tersburg syphilitischer Natur ist und keinerlei Analogie mit der in Astrachan aufgetretenen Epidemie hat.

Von den nach dem Pestgebiete entsandten deutschen Aerzten haben sich der Geheime Medizinal-Rath, Professor Dr. Hirsch und der Privatdozent Dr. Küßner gestern von Zarizyn nach Wetljanka begeben.

Die deutsche „St. Petersburger Zeitung“ vom 27. v. M. veröffentlicht den Wortlaut der Verfügung des russischen Ministeriums des Innern, durch welche der Einzelverkauf der Zeitung „Golos“ verboten wird. Zur Begründung dieses Verbotes verweist die Verfügung auf die in Nr. 25 der ge— dachten Zeitung enthaltene, als unwahr erwiesene, Nachricht, daß die Pestepidemie unter den Kalmücken unweit Jenotajew wüthe, sowie auf sonstige „hartnäckig von der Zeitung „Golos“ verbreitete unwahre und übertriebene Nachrichten.“

Die deutsche „St. Petersburger Zeitung“ enthält fol⸗ gende fernere Telegramme des Grafen Melikoff vom 21., 22., 23. und 24. v. M. über den Stand der Epidemie:

St. Petersburger deutsche Zeitung Nr. 42 vom 23. /11. Februar 1879. Zarizyn, 21.9. Februar.

Im Gouvernement Astrachan, in der inneren Bukejewschen Horde und in den übrigen Ortschaften des mir anvertrauten Gebietes sind neue Erkrankungs⸗ und Sterbefälle an der Epi⸗ demie nicht vorgekommen. Auf Grund eines Beschlusses, welcher von der bei mir konstituirten konsultativen Sanitäts⸗ kommission unter Betheiligung aller anwesenden Spezialisten gefaßt wurde und in Uebereinstimmung mit Artikel 1407 des. Quarantänestatuts, ist die Quaranläne⸗Umzingelung des. Dorfes Prischib, wo seit dem letzten Erkrankungsfalle mehr als 42 Tage verflossen sind, gestern aufgehoben worden; diese Maßregel wurde von der Einwohnerschast mit der lebhaftesten

reude aufgenommen. Bezüglich der Dörfer Nikols koje und

tarizkoje, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Frist der Guagrantäne⸗Einschließung gleichfalls abläuft, sind wegen Auf⸗ hebung derselben Anordnungen getroffen und werde ich nach Einlauf der Berichte seinerzeit Mittheilungen darüber machen. Die allmähliche Aufhebung der Umzingelung wird nach Maß⸗ gabe des Ablaufes der gesetzlich bestimmten Quarantänefristen auch auf die übrigen infizirten Punkte ausgedehnt werden; nichtsdestoweniger bleibt die Linie der aligemeinen Quaran⸗ täne⸗-Einschließung bestehen, und bleiben außerdem in Prischib, Nikolskoje und Starizkoje die einzelnen Häuser, in denen Er⸗