1879 / 53 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

in das Publikum hätte gelangen lassen. Nun, nach der Zusammensetzung der Eisenenquete⸗Kommission habe, man sich schon denken können, daß es sich nur darum handele, daß die Majorität nach den Wünschen des Jieichskanzlers bejchließe. Nur das müsse er doch er— wähnen, daß auf Rohkupfer, einem einzigen Werke zu Liebe, ein Zoll gelegt sei, trotzdem die ganze Industeie durch ihre übrigen Vertreter keine Ursache habe diesen Zoll zu wünschen. Ein Kampf der Stände gegen einander werde inaugurirt. Der Abg. von Kardorff habe bei seinen statistischen Studien den Stand der Zwischenhändler als besonders schäd⸗ lich hingestellt, vielleicht glücke es ihm noch, den ganzen Handel abzuschaffen. Man habe ihm vorgeworfen, daß er von dem „Zopf“ des Schutzzolles spreche. Er meine damit die Rich⸗ tung einer alten überwundenen Zeit, ja noch schlimmer, er vermisse jede Richtung. Der Reichskanzler habe wiederholt geklagt, daß er bei seiner Partei keine Unterstützung finde; er (Redner) erkläre deshalb, daß das völlig unbegründet sei; seine Partei habe dem Reichskanzler stets Unterstützung ge⸗ währt, sie könne aber nicht dazu beitragen, daß das Reich in verderbliche Bahnen getrieben werde. Man wünsche das Reich auf eigene Füße zu stellen; er (Redner) wünsche nur, daß alsdann auch ein Boden da sei, auf dem diese Füße zu stehen vermöchten. ;

(Während dieser

etreten).

) 2 Abg. Reichensperger (Crefeld) bemerkte, der Abg. Rickert habe nur mitgetheilt, was die einzelnen Großstaaten für ihr Militär ausgaben, ohne aber zu sagen, wie sich diese Ausgaben zum Gesammt-Etat und zum Wohlstand des Lan⸗ des stellten. .

1 schloß die erste Berathung des Etats. Persönlich bemerkte Abg. Rickert, daß er nicht, wie der Abg. von Kar⸗ dorff behaupte, seine Meinung in Bezug auf die Matrikular⸗ beiträge geändert habe; schon 187, habe er erklärt, daß ein Aufgeben der Matrikularbeiträge ohne konstitutionellen Ersatz eine Verkümmerung des Etatsrechtes des Reichstages sei.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Geheime Rath Huber habe die Sache so dargestellt, als ob er von einer Exportprämie auf Branntwein gesprochen hätte; er habe nur vom Zucker gesprochen. Er habe ferner nicht gesagt, daß der Reichskanzler das parlamentarische Recht angreife, sondern nur, daß er bei rein sachlichen Angriffen sich auf seine persönliche Autorität berufe; das sei das Gegentheil vom Parlamenta⸗ rismus, eine Diktatur des Kanzlers sei einem solchen Ver— hältniß vorzuziehen. . . .

Hierauf verwies das Haus den Anträgen der Abgg. Rickert und Nieper gemäß die schon bezeichneten Theile des Etats an die Budgetkommission; der Rest solle im Plenum weiter berathen werden, worauf sich das Haus um 4 Uhr auf Dienstag 11 Uhr vertagte.

Der Handels⸗Minister und der Minister des Innern haben in einem Erlaß vom 25. Januar d. J. einen QOber⸗ Präsidenten ermächtigt, dem Landesbauinspektor eine Freikarte zum chausseegeldfreien Passiren der Hebestellen an den Kreis-, Kommunal⸗ ꝛc. Chausseen bei den Dienstreisen innerhalb seines Geschäftsbezirks ausstellen zu lassen. Das gleiche Verfahren ist auch bezüglich der übrigen Beamten der provinzialständischen Bauverwaltung bei Reisen innerhalb ihres Geschäftskreises genehmigt worden, wenn dieselben nicht berechtigt sind, Reisekosten-Entschädigungen besonders zu liquidiren.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 22. Februar 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1251 852 420 66 Doppelkronen, 405 040 760 66 Kronen, 27 969 145 S6 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 365 544 120 6 Vorher waren geprägt: 1 250 705 640 Doppelkronen, 405 067 350 6 Kronen, 27 969 g25 6 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 364 129 150 (6½ Summa 1 684 862 325 MS

Die Einnahmen der Post- und Telegraphen⸗ Verwaltung, der Reichseisenbahn⸗Verwaltung und der Einnahmen vom Spielkartenstempel haben im Reiche für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Januar 1879 (verglichen mit der Ein— nahme in demselben Zeitraum des vorigen Etatsjahres) be⸗ tragen: 1) Post- und Telegraphenverwaltung 105 5453 133 6 ( 2530 112 , 2) Reichseisenbahnverwaltung 30 879 870 6 (— 1102109 16), 3) Spielkartenstempelsteuer 429 109 (S 4289 109 4).

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 22. resp. 25. Februar schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der ge⸗ sammte Kassenbestand 674 130 000 M oder 7 595000 1M mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 528 804 000 S eine Abnahme um 325 000 S und die Lom⸗ bardforderungen in Höhe von 77 058 000 S eine solche um 1244000 S nachweisen; es betrug ferner der Notenumlauf 723 241 000 S oder 5 984000 s6 weniger als in der Vor⸗ woche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 262 299 000 S eine Zunahme um g 086 000 S und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 52 423 000 S ein Anwachsen um 1077 000 S erkennen lassen.

Mit dem 1. d. Mts. hat der diesjährige So mmer⸗ kursus der Central⸗-Turnanstalt begonnen und sind die zur Theilnahme an demselben kommandirten Offiziere von ihren resp. Garnisonen hier eingetroffen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen, Gildemeister, ist von hier wieder abgereist.

S. M. Glattdecks⸗Korvette Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korv.⸗Kapt. Sattig, ist am 3. Januar er. in St. Vincent eingetroffen, verließ diesen Hafen wieder am 7. dess. Mts, kam am 9 in La Guayra an, ging am 12. wieder in See und ankerte an demselben Tage im Hafen von

Rede war der Reichskanzler in das Haus

Puerto Cabello. Am 14. Januar Morgens ging das Schiff

wieder nach La Guayra, traf Nachmittags daselbst ein, ging am 16. wieder in See und ankerte am 17. im Hafen von Puerto Calello.

Bayern. München, 27. Februar. (Allg. Ztg.) Die Kam⸗ mer der Abgeordneten setzte heute die Debatte über die Ge⸗ richtsorganisation fort. Kopp trat gegen das Postulat der Regierung bezüglich der Landgerichte auf. Für dasselbe sprachen Karl Schmidt und Gunzenhäuser, letzterer unter viel⸗

fachem Beifall der Kammer, ebenso der Justiz-Minister, welcher das Postulat nochmals eingehend vertheidigte, die vielfachen Einwendungen gegen dasselbe widerlegte und den Antrag Crämer (auf 20 statt 28 Landgerichte) entschieden bekämpfte. Für letzteren Antrag sprach hierauf in sehr umfassender Rede Frankenburger. Die Kammer beschloß den Schluß der De⸗ batte, zu der noch 18 Redner vorgemerkt waren. Der Refe⸗ rent Hauck trat in seinem Schlußwort allen Abänderungs⸗ anträgen entgegen und empfahl das Postulat zur Annahme. Dasselbe wurde denn auch nach dem Ausschußantrage mit 90 gegen 58 Stimmen genehmigt. Der Antrag Crämer war hierdurch gefallen. .

28. Februar. (Allg. Ztg.) Die heutige Debatte in der Abgeordneten⸗Kammer betraf zunächst die Organisa⸗ tion der Amtsgerichte, für deren Einrichtung nach dem Ausschußantrage 110 400 M postulirt waren. Hierzu lag eine Reihe von Anträgen vor, welche bezweckten, daß Amtsgerichte auch in Diessen, Leutershausen, Rothenbuch, Markt⸗Bibart, Falkenstein, Grönenbach, Rothenfels und Göllheim errichtet werden sollten. Nach mehrstündiger Debatte wurde sämmt⸗ lichen Anträgen beigestimmt und in Folge dessen das Postulat auf 142 400 ½ erhöht. Den weiteren Artikeln des Gesetzent⸗ wurfs wurde ohne Debatte zugestimmt und schließlich der ganze Entwurf mit 117 gegen 28 Stimmen angenommen.

1. März. (W. T. B.) Die Abgeordneten⸗ Kammer hat den von der Kammer der Reichsräthe abge⸗ änderten Gesetzentwurf über die Besteuerung der Wan⸗ derlager, jedoch mit Ausnahme der von der Kammer der Reichsräthe zu Artikel 14 beschlossenen Aenderungen, mit 125 gegen 9 Stimmen genehmigt. Der Gesetzentwurf über Er⸗ richtung eines Verwaltungsgerichtshofs passirte die erste und zweite Lesung und wurde in letzterer mit 97 gegen 42 Stimmen angenommen. Vom Minister des Innern wur⸗ den die Kosten der Einrichtung des Verwaltungsgerichtshofs auf 92 160 6 berechnet, die durch Ersparnisse beim Etat des Staatsraths und bei den Ministerien des Innern und des

Kultus im Betrage von 100 670 (66 gedeckt werden sollen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

München, Montag, 3. März, Nachmittags. Die Kammer der Reichsräthe hat heute das Gerichtskostengesetz, unter Ab⸗ lehnung der besonderen Anträge der Abgeordnetenkammer wegen Errichtung von noch weiteren Amtsgerichten, einstimmig angenommen und das Gesetz wegen Errichtung eines Ver⸗ waltungsgerichtshofs ebenfalls einstimmig genehmigt. Den letzten Beschlüssen der Abgeordnetenkammer zu dem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Besteuerung der Wanderlager, ist die Reichsrathskammer nunmehr beigetreten.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

*

Veichstags⸗Angelegenheiten.

Dresden, 2. März. (W. T. B.) Bei der Reichs ta gs⸗ wahl im 10. sächsischen Wahl kreise (Döbeln ꝛc.) waren laut amtlicher Zusammenstellung 19985 gültige Stimmen abge eben, von denen der Königlich sächsische Geheime Rath von König 6623 und der Sozialdemokrat Burkhardt 4322 Stimmen erhielten. Ersterer ist sonach gewählt.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗

heitsamts sind in der 8. Jahreswoche von je 1000 Ve⸗—

ohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23,l, in Breslau 33,9, in Königsberg 31,4, in FTöln 27,8, in Frankfurt a. M. 18,4, in Hannover 26,l, in Cassel 28 4, in Magdeburg 29,8, in Stettin 28,3, in Altona 244, in Straß burg 36,5, in München 33,4, in Nürnberg 32,9, in Augsburg 34,5, in Dresden 30 3, in Leipzig 26,1, in Stuttgart 316, in Braunschweig 24,5, in Karlsruhe 270, in Hamburg 29,9, in Wien 30 5, in Buda⸗ pest 38,9, in Prag 41,5, in Triest 28,8, in Basel 23,8, in Brüssel 25,5, in Paris 25, in Amsterdam 29,9), in Kopenhagen 249, in Stockholm 197, in EChristiania 20,0, in St. Petersburg 47,7, in Warschau 304, in Odessa 44,7, in Bukarest 40,6, in Rom —, in Turin 28,8, in Athen —, in Lissabon 33,8, in London 23,7, in Glasgow 24 4, in Liverpool 365,l, in Dublin 37,6, in Edinburgh 2l,l, in Alexandria (Egypten) 34,6. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ Jork 30,2, in Philadelphia 22.5, in Boston —, in Chicago —, in San Franzisko 140, in Calcutta 42.0, in Bombay 29,5, in Madras —.

Die beim Seginn der Woche an den meisten deutschen Beob⸗ achtungsstationen vorherrschenden östlichen Luftströmungen gingen mit Ausnahme von Konitz und Bremen in westliche über. In der zweiten Wochenhälfte sprang der Wind an den östlichen und mitteldeutschen Stationen, vorübergehend nach Südost und Ost, während in Cöln und Karlsruhe Südwestwind vorherrschend blieb und am Schluß der Woche an den meisten Stationen nach West, in Bremen, Göln, Berlin nach Nordwest. Die Temperatur der Luft war Anfangs eine milde, sank jedoch in den letzten Tagen der Woche erheblich. Nieder⸗ schläge fanden häufig statt, der ungewöhnlich tiefe Luftdruck stieg um die Mitte der Woche, sank wieder und zeigte erst gegen Schluß der Woche Neigung zum Steigen.

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren Städte wur⸗ den in der Berichtswoche ungünstiger. Die allgemeine Sterblichkeits⸗ verhältnißzahl für die deutschen Städte stieg auf 27,? von 26,4 der Vorwoche (auf 1600 Bewohner und aufs Jahr berechnet), so daß von 10 000 Lebenden 91,5 Kinder unter 1 Jahr starben gegen S5, der rorhergegangenen Woche. Die Sterblichkeit der höheren Alters⸗ klassen (uber 60 Jahr) war etwas vermindert.

Unter den Todesursachen waren namentlich diphtherische Affektionen vermehrt, auch Darmkatarrhe der Kinder und Brechdurchfälle, sowie Unterleibstyphen forderten mehr Opfer, während Scharlachfieber und Flecktyphen etwas seltener wurden. Masern treten nur noch in Dresden, Hof und Bukarest etwas häufiger auf, das Scharlachfieber zeigt meist einen milderen Charakter; diphtherische Affektionen er⸗ scheinen in Königsberg, Bromberg. Dresden, Leipzig, häusiger; in Berlin und Wien ist die Zahl der Todesfälle etwas kleiner geworden. Unterleibstyphen waren in St. Petersburg, Prag, Pest häufiger, die Zahl der Todesfälle an Flecktyphus sank in Berlin auf 4; auch in Metz, London, Venedig kamen vereinzelte, in St. Petersburg 11 Todesfälle daran vor. Neue Erkrankungsfälle werden aus Berlin 30, aus Breslau 1“ gemeldet. Das Rückfalls fieber wurde in Bretlau häufiger; in der Berichtswoche erkrankten daran 24 und starben 3 Personen. Darmkatarrhe der Kinder erscheinen besonders in Berlin, München und St. Petersburg gesteigert. Die Pocken er⸗ fuhren in London einen kleinen Rückgang, namentlich war die Zahl der Neuerkrankungen kleiner; auch in . Pest, Paris, Barcelona, St. Petersburg ist die Zahl der Todessälle ein wenig geringer, in Wien und Warschau etwas größer, als in der vorhergegangenen Woche. Aus Prag wurden 2, aus Ratibor und Genf je 1 Pecken⸗ todesfall gemeldet.

Gewerbe und Sandel. In der Generalversammlung der hiesigen Wagenfabrik⸗ Aktiengesellschaft, vorm. Jos. Neuß, wurde der Rech⸗ nungsabschluß und die Bilanz pro 1878 vorgelegt. Der Abschluß

Cx

weist einen kleinen Gewinn nach, der auf Deleredere⸗Conto gebucht worden ist. Fabrizirt wurden im vergangenen Jabre 4 Wagen mehr als im Vorjahre. Die Summe des Umsatzes stellt sich um einige Tausend Mark niedriger als im Vorjahre; doch wurden andererseits an den Geschäftsunko nen 15000 erspart. Die Generalversamm⸗ lung genehmigte den Rechnungsabschluß und ertheilte Decharge.

In der Generalversammlung der Nürnberg-⸗Fürther Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 26. v. M. wurde der Rechnungs⸗ abschluß pro 1878 vorgelegt. Nach demselben betrug die Gesammt⸗ einnahme 307 563 M, die Gesammtausgabe 264 516 , der Ueber⸗ schuß 43 047 M Derselbe wird nach Beschluß der Generalversamm⸗ lung in folgender Weise verwendet: 42 480 M zur Bezahlung einer Superdividende von 24 pro Aktie, 567 Æ für den Bahnerneue⸗ rungsfond. Der Pensionsfond enthält nunmehr 53 120 S, der Er⸗ neuerungs fond 16438 6 Die Reserve, welche die Baurechnung für Neubaufen vertritt, figurirt passiv mit 44 103 Æ Das Aktienkapital beträgt 303 428 M, das Mobiliar⸗ und Immobiliarvermögen wird mit 1107 300 M angegeben.

Glasgow, 1. März. (W. T. B.) Die Vorräthe von Robeisen in den Stores belaufen sich auf 217 900 t gegen 170 400 t im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 89 gegen 85 im vorigen Jahre.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Bukarest, 2. März. (W. T. B.) Der Administrationsrath der Rumänischen Eisenbahn⸗Gesellschaft hat soeben vom Minister offiziell die Bestätigung des von Berlin eingetroffenen Regierungs⸗Raths Sebold als Generaldirektor der Rumänischen Eisenbabn⸗Gesellschaft erhalten. .

Kopenhagen, 1. März. (W. T. B.) Das Eis im Sunde beginnt in Folge eingetretenen Thauwetters zu bersten; Dampfer ver suchen die Passage von Kopenhagen herzustellen, haben aber bis jetzt noch keinen Erfolg gehabt. Auf den Eisenbabnen ist der Ver⸗ kebr wieder hergestellt. Sämmtliche Posten aus dem Auk— lande, welche ausgeblieben waren, sind nunmehr eingetroffen.

Berlin, den 3. März 1879.

Der unter dem Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Albrecht stehende Bazar zum Vor—⸗ theil der 18 Kleinkinder⸗Bewahr-⸗Anstalten findet den 6., 7., 8. und 9. März d. Is. im Palais Blücher, Eingang Königgrätzerstraße 140, parterre links, in den Stunden von 12 bis 3 Uhr Mittags und von 7 bis 8 Uhr Abends statt. Mit dem Mittags bazar ist eine Tombola verbunden. Während des Abend⸗ bazars werden transparente Bilder, von unseren ersten Künst⸗ lern gemalt, mit musikalischer Begleitung gezeigt.

Das Entrée zum Mittagsbazar kostet 50 , und berechtigt jedes Billet zu einem Griff in dir Tombola.

Abends beträgt das Entrée eine Mark für den Bazar und Be⸗ sichtigung der Transparentbilder.

Das Comits für einen Bazar zum Vortheil der

18 Kleinkinder⸗-Bewahr⸗Anstalten.

Frau von Schwarzhoff, Frau von Kussarow, Frau Krause, Alt ⸗Moanbit 117-118. Königgrätzerstr. 140. Alsenstr. 11. Rittergutsbesitzer Or. M. Bauer Schriftführer, Großbeerenstraße Nr. 74.

Teplitz, 3. März. (W. T. B.) Heute früh 74 Uhr wurde bei einer Tiefe von 13 m der Quellenspiegel erreicht. Tem⸗ peratur 3771 Grad Röéaumur. In der Stadt herrscht freudige Erregung.

Melbourne, 22. Februar. (Allg. Corr.) Der Gouverneur von Victoria legte am 19. d. M. hier in Carlton Gardens den Grundstein zu dem Gebäude der 1880 abzuhaltenden in ter⸗ nationalen Ausstellung. Der Ceremonie schloß sich eine öffentliche Festlichkeit an, bei welcher 20 00 Menschen zugegen waren.

Sidney, 25. Februar. (Per Kabel.) Das im Hyde⸗Park er⸗ richtete Standbild des Kapitäns Cook wurde heute enthüllt. Die Enthüllungsceremonie, welche einen imposanten Charakter trug, vollzog der Gouverneur Sir Hercules Robinson in Gegenwart des Ministeriums, der städtischen Behörden, von Truppenabtheilungen und über 20 000 Zuschauern. Die Stelle, auf welcher die Gebäude der internationalen Ausstellung von Sidney errichtet werden sollen, gewährt eine volle Aussicht auf den prächtigen Hafen und be⸗ findet sich in der Nähe der neuen Regierungsbureaus und des bota— nischen Gartens. Der Bau, an welchem über 600 Arbeiter beschäf⸗ tigt sind, geht rasch von Statten. Lady Robinson legte den Grund⸗ stein des Eentraldomes in Gegenwart des Gouverneurs, des Premiers und einer zahlreichen Menschenmenge. Dem Vernehmen nach wird Alles bereit sein für die Eröffnung der Ausstellung am 1. Sep⸗ tember.

Die französische Schauspieler⸗Gesellschaft brachte am Sonnabend zum ersten Male in diesem Winter das fünfaktige Drama: „Le fils naturel- ron Alexander Dumas, dem Jüngeren, zur Aufführung. Das Stück, das zuerst im Jahre 1858 auf der Bühne des Gymnase⸗Theater in Paris erschien, ist hier seit einer Reihe von Jahren nicht aufgeführt worden. „L- fils naturel- gehört zu jenen dramatischen Arbeiten von Dumas, in denen soziale Fragen behandelt werden, und reiht sich, was die bühnenmäßige Technik und Wirksamkeit betrifft, den besten Theaterstücken des fruchtbaren Schriftstellers an. Es fällt noch in jene ältere Pe⸗ riode Dumas, in welcher derselbe bestrebt war, auf Grund scharfer Beobachtung des wirklichen Lebens, bei der Gestaltung von Situa— tionen und Personen in den Schranken des dichterisch Möglichen und Wahrscheinlichen zu bleiben. Dumas hat es eft, besonders in den Vor⸗ reden, welche er seinen Stücken vorgesetzt, mit Ostentation betont, daß es sein Bestreben sei, durch die Vorführung sozialer Schäden und Gebrechen seiner Zeit und seinem Volke den Spiegel vorzuhalten und zur Besserung der Gesellschaft beizutrage n. So löblich dieser Vorsatz ist, so steht doch fest, daß Dumas bei der Durchführung dieses Planes selten glücklich in der Wahl des Gegensta ndes war und zumal in seinen neueren Arbeiten weit über das Ziel hinausgeschritt.n ist, welches die dramatische Kunst dem Bühnenschriftsteller setzt. Jeden⸗ falls aber zeichnen sich die meisten Stücke von Dumas durch große scenische Gewandtheit und Virtuosität aus. So ist auch „le fils naturel! wegen des gelunge nen Baues der Scenen, der ge⸗ schickten Fortführung der Handlung und der Gefälligkeit des Dialogs unterhaltend und spannend. Die Darstellung durch die gegenwärtige Gesellschast war eine sorgsältig vorbereitete und abgerundete, in den Leistungen der Einzelnen wie im Zusammenspiel. In erster Linie genannt zu werden verdient Mdme. Sübra in der Rolle der Clara Vignot. Gleich in der Abschiedsscene des ersten Aktes oder Prologs erniete sie durch ihr zugleich ergreifendes und fkünstlerisch maß⸗ volles Spiel lebhaften Beifall. Gut vertreten waren auch die Rollen der Henriette und Hermine durch die Damen Elaire Bel und Van Ghele. Von den Darstellern der männ lichen Rollen erfreuten sich vornehmlich die Herren Lon Nosl (Aristide Fressard) und Leclore (Jacques) allgemeiner Anerkennung. Orn. Esquier war die un⸗ dankbare Rolle des Charles Sternay zugefallen, mit welcher er sich möglichst geschickt abfand.

Nedacteur: J. V.: Riedel. Druck: W. Elsner.

Berlin: . 1. Verlag der Enpedition (Kessel). Drei Beilagen

leinschließlich Börsen⸗Beilage). (1859)

Aichtamtliches. Deutsches Neich.

Sessen. Darm stadt, 1. März (W. TB.) Der Großher—⸗ zog trifft mit seinen Kindern und dem Prinzen Leopold von . heute Abend 8 Uhr 40 Minuten aus England

ier ein.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. Februar. (Weim. Itg.) Der Landtag des Großherzogthums ist heute wieder zusammengetreten und ohne weitere Eröffnungsfeier⸗ lichkeiten in seine Thätigkeit eingetreten, die eine umfangreiche und wichtige zu werden verspricht. Seitens der Staatsregie⸗ rung sind ihm alsbald eine Reihe wesentlicher Vorlagen zu— gegangen, die sich zumeist auf die Ausführung der mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft tretenden Justizgesetze des Deut— schen Reichs, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Straf— prozeß⸗, Civilprozeß⸗ und Konkursordnung beziehen. Einige andere Gesetzentwürfe, die sich ebenfalls aus diesem Gebiete bewegen, werden dem Landtage erst später zugehen. Zunächst sind dem Landtage vorgelegt wor—⸗ den: der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetze vom 27. Januar 1877; der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausführung der Civilprozeßordnung und der Konkursordnung; der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Uebergangsbestimmungen zur Civil⸗ prozeßordnung, Konkursordnung und Strafprozeßordnung; der Entwurf eines Nachtrages zu dem Gesetze vom 27. Dezember 1870 und 27. Februar 1872 zum Schutze der Holzungen, Baumpflanzungen, Felder, Wiesen und Gärten; der Entwurf eines Nachtrages zu dem Gesetze vom 9. März 1875, betreffend die Einführung von Friedensrichtern; der Entwurf eines Ge— setzen über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 2. Februar. (Goth. Ztg.) Der gestern vertagte gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer hat das Gesetz über die Or⸗ ganisgtion der Justizbehörden erster Instanz in folgen— der Fassung endgültig angenommen:

Art. 1. Die Kreisgerichte zu Coburg und Gotha, das letztere mit Einschluß des Handelsgerichts, sind aufgehoben.

Art. 2. Das Herzogthum Coburg bildet mit Gebiethstheilen des Herzogthums Sachsen⸗Meiningen und mit Gebietstheilen des Königsreichs Preußen einen Landgerichtsbezirk nach Maßgabe des Staatsvertrags vom 17. Oktober 1878.

Der Sitz des Landgerichts ist in der Stadt Meiningen.

In der Stadt Coburg wird für den Bezirk des Herzogthums

Coburg und den Kreis Sonneberg des Heczogthums Meiningen is

Anwendung der Bestimmungen im §. 78 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes eine Strafkammer gebildet.

In Anwendung des 5. 100 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann für das Herzogthum Coburg eine Kammer für Handelssachen mit dem Sitz in der Stadt Coburg errichtet werden.

Art. 3. Das Herzogthum otha bildet einen Landgerichtsbezirk.

Der Sitz des Landgerichts ist in der Stadt Gotha.

3 4. Die bestehenden Justizämter (Stadtgericht) sind auf—⸗ gehoben.

Art. 5. Die Herzogthümer Coburg und Gotha zerfallen in dreijehn Amtsgerichtsbezirke, nämlich: 1) Amtsgerichtsbezirk Coburg, Sitz des Amtsgerichts: Stadt Coburg, 2) Neustadt, Sitz des Amts—⸗ gerichts: Stadt Neustadt, 3) Sonnefeld, Sitz des Amtsgerichts: Ort Sonnefeld, 4) Rodach, Sitz des Amtsgerichts: Stadt Rodach, 5) Königsberg, Sitz des Amtsgerichts: Stadt Königsberg, 6) Gotha, Sitz des Amtsgerichts: Stadt Gotha, 7) Ohrdruf, Sitz des Amts⸗ gerichts: Ohrdruf, 8) Tenneberg, Sitz des Amtsgerichts: Schloß Tenneberg, 9) Tonna, Sitz des Amtsgerichts: Ort Gräfenton na, 10) Wangenheim, Sitz des Amtsgerichts: Ort Friedrichswerth, 11) Liebenstein, Sitz des Amtsgerichts: Ort Liebenstein, 12) Thal, Sitz des Amtsgerichts: Ort Thal, 13) Zella, Sitz des Amtsgerichts

Stadt Zella. Art. 6. Der Amtsgerichtsbezirk Coburg umfaßt die Bezirke der bisherigen Justizämter Coburg J. und Coburg II.

Das Amtsgericht Gotha umfaßt die Bezirke des bisherigen Stadtgerichts Gotha und des bisherigen Justizamts Gotha.

Die Amtsgerichtsbezirke Neustadt, Sonnefeld, Rodach, Königs—⸗ berg, Ohrdruf, Tenneberg, Tonna, Wangen keim und Thal umsassen je den Bezirk des bisherigen gleichnamigen Justizamts.

Der Amtsgerichtsbezirk Liebenstein umfaßt den Bezirk des big⸗ Hein Justizamts Liebenstein und den Heimaths bezirk der Ortschaft ehlberg.

Der Amtsgerichtsbezirk Zella umfaßt die Heimathsbezirke der Stadt Zella und der Ortschaften Mehlis und Oberhof.

Art. 7. Gegenwärtiges Gesetz tritt gleichjzeitig mit dem Ge— richts verfassungsgesetze für das Deutsche Reich in Kraft.

Oesterreich⸗ Ungarn. Pest, 1. März. (W. T. B.) In dem Budgetausschusse der österreichischen Delegation theilte Graf Andrassy mit, daß an den Kommandanten von Serajewo die positiven Weisungen dahin ergingen, daß die ganze Landesverwaltung sich strenge innerhalb der Grenzen der eigenen Landeseinnahmen bewegen müsse; mit Rücksicht auf die Verhältnisse des Landes seien nur allmähliche defini⸗ tive Administrationseinrichtungen möglich. Der Ausschuß be⸗ schloß, morgen in die Spezialdebatte über die Kreditvorlagen einzutreten. Auf- eine Anfrage erklärte Graf Andrassy, daß es sämmtlichen Regierungen freigestellt bleiben müsse, die Frage der Unabhängigkeit Rumäniens in Erwägung zu ziehen, falls Ru mänien die Vertragsbedingungen nicht erfüllen sollte; die rumänische Regierung . übrigens die bündigsten Versicherungen ertheilt. Weiter bemerkte Graf Andrassy, daß betreffs Serbiens Oesterreich- Ungarn das Recht gewahrt sei, nach Maßgabe der Verhandlungen eine Zolleinigung oder einen Handelsvertrag abzuschließen. Die vereinigten Aus⸗ schüsse der ne nr r ce, Delegation beschlossen die Be— rathung über die Okkupations⸗Kreditvorlagen vorzunehmen.

Im Unterha use ist von dem Minister⸗Präsidenten Tisza ein Gesetzentwurf eingebracht worden, nach welchem der Berliner Vertrag angenommen und inartikulirt wird. In dem Budgetausschusse der österreichischen Dele⸗ gation hat eine längere Generaldebatte über die Bewilligung der Kredite zur Bestreitung der Okkupationskosten statt⸗ gefunden, speziell über die Ertheilung der Indemnität für die Auslagen pro 1878. Der Kriegs⸗-Minister und der Finanz⸗

Erste Beilage

usäun Deußschen Reichs⸗Anzeiger un Känizich Breußischen Stuatz⸗lnzeigen

Berlin, Montag, den 3. März

Minister traten für die Regierung ein. Es wurden heute weder Anträge gestellt, noch Beschlüsse gefaßt. Morgen soll die Debatte fortgesetzt werden. Der von der Regierung be— antragte Nachtragskredit für die diplomatischen Ver— tretungen im Orient ist vom Ausschusse genehmigt wor— den. Im Laufe der Debatte über diesen Gegenstand bemerkte Graf Andrassy, daß der Minister⸗Resident für Rumänien er— nannt worden sei, damit auch in dieser Richtung der Berliner Vertrag zur Ausführung komme.

2. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Budgetausschusses der Reichsrathsdelegation gab der Kriegs⸗-Minister ein ausführliches Exposé über die Vor— bereitung und die Durchführung der Okkupation von Bosnien und der Herzegosßina. Die Berathung der auf die Okku— pation bezüglichen Vorlagen wurde abgebrochen und der Be— richt des Referenten über den Nachtragskredit zum Budget für das Ministerium des Auswärtigen nach längerer Debatte genehmigt. Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten erklärte im Laufe der Debatte, die serbische Regierung trage an der Verzögerung des Zustandekommens der neuen Handels⸗ beziehungen keine Schuld; vor der Aufnahme der diesbezüg— lichen Verhandlungen sei eine genaue Vereinbarung zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Ministerium noth— wendig. Die Verhandlungen zur Herbeiführung dieser Ver— einbarung seien gegenwärtig im Gange; zu denselben werde auch bisweilen der Vertreter Serbiens zugezogen.

Schweiz. Bern, 1. März. (N. Zürch. Ztg.) Die am 27. v. M. zusammengetretene Kommission des Ständeraths zur Berathung der Wiedereinführung der Todesstrafe hat sich bis zum 14. März vertagt, da der Bericht des Bundesraths noch abgeändert wurde und bis jetzt nicht genehmigt ist.

2. März. (W. T. B.) Gestern Abend starb in Glarus der Bundespräsident Dr. J. Heer im Alter von 54 Jahren.

Sroßbritannien und Irland. London, 1. März. (W. T. B.) Nach hier eingegangener Meldung hat der Vize⸗ könig von Indien ein Schreiben Jacub Khans vom 26. . erhalten, in welchem dieser den Tod Schir Ali's anzeigt.

2. März. Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Kal⸗ kutta, vom heutigen Tage, gemeldet wird, ist dort ein Schreiben Jacub Khans vom 20. Februar eingetroffen, in welchem der Wunsch nach Wiederherstellung der freund— schaftlichen Beziehungen zu En gland ausgedrückt wird.

3. März. Die füt das Kap bestimmten Truppen⸗ verstärkungen sind nunmehr vollständig abgegangen.

Frankreich. Ver saille s, 1. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirten kammer richtete der Deputirte Lisbonne an den Minister des Innern, de Marcare, eine Anfrage über den Grund der Unterbrechung der Unter⸗ suchung in Betreff der Verhältnisse auf der Polizei⸗ präfektur und verlangte namentlich Auskunft über die Ent⸗ schließungen des Ministers. Der Minister antwortete, indem er zunächst dem Deputirten Lisbonne seinen Dank dafür aus— sprach, daß er ihm Gelegenheit geboten habe, Aufklärung zu geben. Sodann gab der Minister eine Darstellung der auf die Polizeipräfektur bezüglichen Thatsachen und hob besonders hervor, daß die Polizeipräfektur seit ihrer Reorganisation durch Thiers durchaus ihre Schuldigkeit gethan und jeder Störung der öffentlichen Ordung vorgebeugt habe. (Beifall im Centrum, Schweigen auf der Linken.) Im weiteren Fortgange seiner Rede sprach sich der Minister sehr mißbilligend über den Feldzug aus, den man mit verwerflichen Mitteln gegen die Polizei unter— nommen habe, und protestirte mit großer Entschiedenheit gegen die Verleumdungen, welche man gegen ihn persönlich gerichtet habe, indem man ihn kompromittirender Handlungen bei Finanzgeschäften beschuldige. (Beifall im Centrum) Der Minister verwies auf seine Vergangenheit, welche ganz dem Lande und der Republik gewidmet gewesen sei, und richtete schließlich an die Kammer das Ersuchen, die vorliegende An⸗ frage in eine Intexpellation umzuformen und ihn die Ansicht der Kammer erkenkien zu lassen. Der Deputirte Clémen⸗ ceau (radikal) beantragte darauf die Umformung der An⸗ frage Lisbonne's in eine Interpellation und die Bera⸗ thung derselben am nächsten Montag auf die Tagesordnung zu stellen. Der Minister Marcére verlangte die sofortige Einbringung der Interpellation. Die Kammer entschied sich für Montag.

Griechenland. Athen, 2. März. (W. T. B.) Die Frist, welche die griechischen Kommissare Moukhtar Pascha in der Grenzregulirungsfrage bewilligt hatten, ist gestern abgelaufen. Moukhtar Pascha hat den griechischen Kommis⸗ saren noch keine Antwort ertheilt, dennoch haben letztere auf Wunsch einiger Mächte den Befehl erhalten, ihren Aufenthalt in Prevesa noch zu verlängern.

Türkei. Konstantinopel, 1. März. Die in Tschataldja stehenden türkischen Truppen haben bereits ihren Marsch nach Adrianopel begonnen. Eben⸗ dorthin sollen demnächst auch die zum Gensd'armerie⸗Corps gehörigen Mannschaften in der Stärke von 2500 Mann diri⸗ irt werden, welche Seitens des Seraskierates zu diesem Zwecke ormirt und equipirt worden sind. Der Delegirte der nach Astrachan entsandten türkischen Sani ton df r, Dr. Ca⸗ biadis hat dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten aus Zarizüin den 28. Februar telegraphisch mitgetheilt, daß seit A Tagen kein Fall von Pesterkrankung vorgekommen ist und daß der allgemeine Gesundheitszustand ein guter ist. Dr. Cabiadis befindet sich mit 66 deutschen und russischen Kollegen auf dem Wege nach Wetljanka. Bulgarien. Tirnowa, 28. Februar. (W. T. B.) Die Kommission zur Prüfung der Anträge der Delegirten Ostrumeliens hat einstimmig den Vorschlag, ein Memoran—⸗ dum an die europäischen Mächte zu richten, ange⸗ nommen.

Nußland und Polen.

( n )

St. Petersburg, 1. März.

(W. T. B.) Die Mitglieder des Medizinalraths, welche den

Unterpförtner der Artillerieschule, Prokoffjeff, untersuchten

1820.

und feststellten, daß es sich um eine Erkrankung syphilitischer Natur handele, sind Dr. Kade, Dr. Idekauer, Pr. Hermann, Pr. 9 (Epidemologe, 4 Jahre in Persien gewesen), Dr. Lentz u. A.

Gegenüber den Nachrichten über Anleiheverhand⸗ lungen, mit denen sich auswärtige Zeitungen noch vielfach beschäftigen, wird von unterrichteten Personen versichert, daß solche Verhandlungen zur Zeit nicht stattfinden, und daß den bezüglichen Gerüchten, wenn überhaupt etwas, höch⸗ stens der Umstand zu Grunde liegt, daß in Pourparlers eine Anleiheabsicht für später nicht zurückgewiesen wurde.

2. März. General Graf Loris⸗-Melikoff meldet aus Astrachan, vom gestrigen Tage, daß im astrachanischen Gouvernement, sowie in den inneren Distrikten der Kirghisen keine neuen Erkrankungen an der Epidemie vorge— kommen sind 8 Grad Wärme. Die Ueberfahrt über die Wolga bei Astrachan erfolgt mittelst Böten.

Ein weiteres Telegramm des Grafen Melikoff aus Astrachan, von gestern, lautet: Graf Golenitscheff-Kutusow, der Vorsitzende der Kommission zur Verbrennung des infizirten Eigenthums, berichtet, daß im Dorfe Starizkoje die Ver— brennung der betreffenden Häuser glücklich von Statten gegangen, und daß die Kommission dabei von der Bevölkerung bereitwillig unterstützt worden sei. Das Verhalten der Be— völkerung biete auch für die Zukunft eine Garantie für die erfolgreiche Durchführung der Maßregeln gegen die Seuche dar.

3. März. (W. T. B.) Prof. Botkin sieht sich ver— anlaßt, gegenüber den Feststellungen durch die berufenen amt— lichen medizinischen Autoritäten, in mehreren Blättern heute zu erklären, daß er, ungeachtet aller Behauptungen, Prokoff— jeffs Krankheit sei Syphilis, dennoch bei seiner früher ausgesprochenen Diagnose beharren müsse.

Amerika. Wa shington, 1. März. (W. T. B. Der Senat berieth in der gestrigen Sitzung, die bis in die Nachtstunden fortdauerte, die Kreditvorlagen. Man hält es nicht für wahrscheinlich, daß sich ein Einverständniß des Senates und der Kammer über die Vorlagen bis zum 4. d. M. werde er⸗ zielen lassen, und würde in diesem Falle eine außerordentliche Session des Kongresses stattzufinden haben.

2. März. Der Präsident Hayes hat die anti⸗ chinesische Einwanderungsbill verworfen, weil durch dieselbe der gesammte Burlingamevertrag hinfällig und die beiderseitigen Unterthanen schutzlos werden würden. Der Kongreß habe außerdem nicht die Kompetenz, Verträge zu modifiziren; eine Störung der bestehenden Vertragsverhältnisse würde die materiellen Interessen Amerikas beeinträchtigen.

Im Monat Februar d. J. hat die Staatsschuld der Vereinigten Staaten um 311 900 Dollars zugenommen. , befanden sich ult. Februar 447 293 000 Doll. in Gold.

Süd- Amerika. Chile. Das vom Kongreß am 24. Juni v. J. genehmigte Schiffahrts-Gesetz ist am 25. Oktober in Kraft getreten. Wir theilen daraus nach— stehend einen Auszug der auf die fremde Schiffahrt in den chilenischen Häfen bezüglichen Artikel mit:

Art. 41. Kein nationales Schiff darf nach einem fremden Hafen segeln, wenn es nicht zuvor hinsichtlich seiner Seetüchtigkeit untersucht ist.

Dieselbe Regel findet auf fremde Schiffe, deren Seetüchtigkeit zweifelhaft ist, Anwendung, wenn nicht die Genehmigung des etwa vorhandenen betreffenden Konsuls, dem schuldige Nachricht gegeben, zuvor eingeholt ist.

. Art. 42. Schiffe, sowohl nationale als fremde, die in dem Küstenhandel beschäftigt sind, müssen jedes Jahr, wenn es Segel⸗ schiffe sind, und wenn Dampfschiffe, alle sechs Monate untersucht werden. Ausgenommen sind diejenigen, deren Tragfähigkeit 25 Tons nicht übersteigt oder solche, die zum innern Verkehr in den Häfen, . ö und Seen der Republik verwendet werden.

tt. 97.

Art;. 45. Die Beamten der maritimen Sanitätsbehörde dürfen nicht das Gesundheitzattest aushändigen, wenn die Kapitäne der nationalen oder fremden Schiffe nicht die Liste des Schiffsvolks, unterzeichnet von der Seebehörde oder dem bezüglichen Konsular⸗ Agenten, vorlegen.

Art. 47. Wenn diesen Erfordernissen genügt ist, kann dennoch die maritime Behörde, mit Wissen und Einwilligung der Verwal⸗ tungsbehörde. jedes Schiff zurückhalten, welches als schlecht gestaut befunden wird oder überhaupt Grund zur Befürchtung eines Unglücksfalles giebt. Im Falle eines Streits erfolgt die end—⸗ gültige Entscheidung durch eine Untersuchungskommission. Fremde Schiffe, die nur unterwegs einen Hafen anlaufen oder direkt nach einem fremden Hafen segeln, sind von diesen Bestimmungen befreit. Wenn bei offenbarer Veranlassung schlechter Stauung oder Ueber⸗ ladung das Fahrzeug Schiffbruch oder sonst einen ernstlichen Unfall erleiden sollte, ist die maritime Behörde, welche die Abreise ge⸗ stattet hal, verantwortlich für die Vernachlässigung. Ein Kapitän, der den Verordnungen der Seebehörde zuwider in See geht, wird mit Gefängniß (presidio mayor en su grado minimo) bestraft und darf in Zukunft kein Amt in der Nationalmarlne ausüben.

Art. 108 enthält die Vorschriften über Vorlegung der schrift⸗ lichen und gedruckten Korrespondenz, die sich am Bord des Schiffes befindet, unter Strafe des vierfachen Betrages des Postgeldes, oder wenn dies geringer ist, Erlegung von 25 Dollars. Ausgenommen ist nur die an den Consignatär (Agenten) gerichtete Korrespondenz, wenn sie Einhundertfünfzig Gramm nicht übersteigt.

Art. 110. Segelschiffe oder Steamer, sie seien nationale ober fremde, welche sich damit abgeben, Passagiere zwischen chilenischen Häfen zu befördern, dürfen nicht mehr . aufnehmen, als füglich in den Räumen, die an Bord zur Aufnahme von Passa⸗ ieren dienen, untergebracht werden können; und die maritimen Be—⸗ em sind, nach vorgängiger Kenntnißnahme und Einwilligung der Verwaltungsbehörden des Hafens, berechtigt, zu verhindern, daß solche Schiffe in See gehn, sofern sie eine größere Zahl von Passagieren als sie tragen können, einschiffen, bei gehöriger Berücksichtigung des Raumes, der Sicherheit, der Seetüchtigkeit, der Bequemlichkeit und der sonstigen Bedingungen, welche die zu dem Zwecke erlassenen Re⸗ gulative erfordern. -

Art. 111. Kein Kauffahrteischiff, sei es ein nationales oder fremdes, soll Deckpassagiere weder nach den Häfen von Chile noch nach auswärts mit sich führen, wenn es nicht oben in angemessener Höhe eine Dachung von Brettern oder einen wasserdichten Presenning errichtet hat, hinreichend die Deckpassagiere gegen schlechtes Wetter zu schützen. Solche Passagiere sollen bei Mangel einer speziellen Uebereinkunft, mit eben solchen Rationen verpflegt werden, wie sie die Matrosen der Marine der Republik erhalten.