Theater.
Königliche Schauspiele. Sennabend: Dyernhaus. 68. Vorstellung. Martha, oder Ter Markt zu Richmond. Romantisch⸗komische Sper in 4 Akten Ctheilweise nach dem Plane des St. Georget) von W. Friedrich. Musik von F. von Flotow. Anfang 7 Uhr.
Die Komödie
—
Schauspielhaus. 72. Vorstellung. der Irrungen. Lustspiel in 3 Akten von Sbakespeare, bearkeitet von C. v. Holtei. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Vorher: Jugendliebe. Lustspiel in 1 Akt von A. Will brandt. In Scene gesetzt vom Direkter Deetz. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 69. Vorstellung. Fera—= mor. Lrrisch? Dper in 3 Aufzügen, nach Thomas Moore's Gedicht von Julius Rodenberg. Musik von Anton Rubinstein. Tanz von Paul Taglieni. (Fr. Mallinger, Fr. Lammert, Hr. Niemann, Hr. Fricke, Hr. Oberhauser ) Anfang 7 Uhr.
Schauspiel aus. 73. Vorstellung. Die Jäger. Ländliches Sittengemälde in 5 Abtheilungen von A. W. Iffland. Anfang 7 Uhr.
Saal? Theater. Sonnabend: 43. Vorstellung der französischen Schaufpieler⸗Gesellschaft, unter Tireitien von Emil Neumann. Premiere reprèsen- ation de: Mademoiselle de Belle-Isle. Comédie en 5 actes Far Alexandre Dumas.
Sonntag: 44. Vorstellung der französischen Schau⸗ spieler / Gefellschaft, unter Direktion von Emil Neu⸗ mann. Peuxisme représentationide: Mademo- gelle de Bekle-isle. Comèédie en 5 actes par Alexandre Dumas.
NRallner- Theater. Sonnabend: Zum 1. M.: Von Ohr zu Ohr. Schwank in 4 Akten von A. — 1 Slottko.
Sonntag: Zum 2. M.: Von Ohr zu Ohr.
Emil Hahn. Solo tãnzerin
Direktion: der ersten
JVictoria- Theater.
va stück in 12 Bildern von Jules Verne und . DGnnery. Großes Ballet: Das Fest der Gold⸗ gräber“, komponirt und arrangirt von Mr. Gredelug In Scene gesetzt von Emil Hahn. Anfang der Von stellung 65 Uhr.
Die zu Sonnabend gelößen Billets haben Sonr⸗ tag Gültigkeit.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Residenz- Theater. Sonnabend und Sonn- tag: Zwei Damen.
Montag: Zum Besten der Unterstützungskasse des Vereins Berliner Presse . Einmaliges Gastspiel der Frau Hedwig Niemann und des Herrn Carl . Dora. Wie denken Sie über Ru ß⸗ and?
National- Theater. Sonnabend: Bei aufge⸗ bobenem Abonnement, zu gewöhnlichen Kassenpreisen. Parquet 150 S. 3. 7. Male: Atlantic Pacific oder: Ein ehrlicher Schwindler. Großes Aus stattungsstück in 4 Akten und 10 Bildern von Pierre Laplanche. In Scene gesetzt von Paul Bors⸗ dorff. Die durchweg neuen Dekorationen sind von Wiener Hofthea termalern Herren Brioschi, Burghardt und Kantsky gemalt, die Kostüme sind ebenfalls in Wien neu angefertigt, die Maschinerien sind Den dem Ober⸗Maschinenmeister Hrn. Hirsch aus Wien.
Ftadt - Theater. Male: Dorf und Stadt. von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Logen 2, 3 u. 44 6
Sonntag findet das erste Gastspiel der bisherigen Königl. Hofschauspielerin Frl. Anna Haverland be— stimmt statt. Die Künstlerin tritt zuerst als Medea auf. Näheres die Tageszettel. Der Billet verkauf beginnt schon heute.
Sonnabend: Zum letzten Schauspiel in 5 Akten Preise: Parquet 1,50,
Germania- Theater., Sonnabend: Zu besonders ermäßigten Preisen, Parquet 1 M Gastspiel des Königl. Saͤchs. Hofschauspielers Hrn. Oden und Frau Oden Poetsch. Der Beilchenfresser. Lust⸗ sriel in 4 Akten von G. von Moser.
Sonntag: Zu ermäßigten Soantagspreisen die⸗ selbe Vorstellung.
Zelle - Alliance - Theater. Sonnabend: Erneuertes Gastspiel des Herrn Direktor Fürst mit Gesellschaft aus Wien, bestehend aus 23 Personen. Jum 1. Male: Der Teufel im Kloster. Posse wit Gesang in 6 Bildern von Carl Elmar. An⸗ fang 7 Uhr.
Sonntag: Gastspiel des Hrn. Direktors Fürst mit Gesellschaft aus Wien.
Cireas Salamo nsk7. Sonnabend: prinz, Schimmelhengst, geritten vom Direktor. Ar rrreten der besten Kunstreiter Mr. Reed und Mr. Gärtner, der Parforcereiter Mr. Franks und Mr. Gäfar, der Damen Fr. Salamonsky, Frls. life und Guilleaume. Mr. Edmonds mit jeinem EGlexhanten. Die Nibelungen, oder der gehörnte Siegfried.
Sonntag: 2 große Vorstellungen. Anf. der ersten 4 Uhr Nachm. (Halbe Kaßenpr.) Pariser Leben. Abd. 7 Uhr gewöhnl. Preise. Die Nibelungen.
—— *
Kron⸗
Cencert -Haus. Goneert des Kèniglichen Hof-
Men snrrirettors Silse.
Jamilien⸗ Nachrichten. : Irl. Julie v. Natzmer mit Hrn. Felix n. 9. Wittgenstein (Dortmund). bFelicht: Hr. Heinrich v. Hütsckler mit Frl. Reinhold (Gottingen Bremen). Hr. Pre⸗ Lieutenant Har no v. Dassel mit Frl. Char⸗
* 18 ** X *
2 *
nel
d . * v2 Rn
ö
C c * — 2 .
Eine Tochter: Hrn. v. Neumann (Auer). — Hrn. Frhrn. v. Buddenbrock (Pläswitz!.
Gestor ben: Hr. Justizrath August Hagck (Glogau). Hr. Bürgermeister a. D. Theodor Ludwig Poll mann (Cley). — Hr. Oberst⸗Lieutenant a. 2 August Freiherr v. Schorlemer ⸗Hellinghausen (Pote dam). — Hr. Landrath a. D. Geheimer Regierungè Rath Bernhard v. Beneckendorff und v. Hindenburg (Neudeck). — Hr. Rittergut besitzer Eugen v. Sperber (Gerskullen). — Hr. Premier-(Lieutenant Paul Carsted (Aurich! — Frau Adeline v. Gustedt⸗Dardesheim, geb. v. Marenboltz (Hannover).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Schiffer und Getreide händler Ernst August Zabel, geboren 13. März 18433u Joachimsthal, ist die gerichtliche Haft wegen geweibsmäßiger Hehlerei auf Grund der §5. 250, 3602, 262 Str. G. B. in den Akten Litt. &. No. 331 de 1878 1V. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird er⸗ fucht, den Erust August Zabel im Betretungefalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Serlin, den 6. März 1879. Königliches Stadtgericht, Ab- theilung für Untersuchungssachen. Deputation 1V. für Verbrechen und Vergehen. Beschreibung. Alter: 34 Jahre, Geburtsort: Joachimsthal, Größe: 170 Centimeter, Haare: blond, Augen: blau, Augen⸗ brauen: blond, Nase: vorstehend, Kinn: oval, Ge⸗ sichtsbild ang: voll, Mund: gewöhnlich, Zähne: voll⸗ ständig, Gesichts farbe: gesund. Sprache: deutsch, Ge⸗ stalt: kräftig. Besondere Kennjeichen: Auf dem rechten Schulterblatt 2 und Mitte Kreuzbein 3 erbsengroße Narben. Mitte Nacken ein kleiner Leberfleck.
2377 Steckbrief.
Gegen den Bangnier Maximilian Ludwig Karl Nolda, geboren 31. August 1844 zu Neu⸗ stadt ./ D., ist die gerichtliche Haft wegen wieder⸗ holter Unterschlagung in den Akten Littr. N. No. 86 de 1878 IV. beschlossen worden. Die Verhaftung bat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Nolda im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Di⸗ rektion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 10. März 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IV. für Ver⸗ brechen und Vergehen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Schuster Wilhelm Heil von Flieden wegen Brandstiftung unterm 31. Dezember 1878 erneuert ergangene Steck⸗ brief hat seine Erledigung gefunden. Frankfurt a. M. den 13. März 1879. Der Untersuchungs⸗ Richter.
Der unterm 13. Oktober 1878 hinter dem Oeko⸗ nomie⸗Handwerter Koselomskh diesseitigen Re⸗ giments erlassene Steckbrief ist erledigt. Stral⸗ fund, den 12. März 1879. Königliches Kom ⸗ mando des 1. Pommerschen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 2.
23621
Der Kellner Angnst Karl König, geboren in Calbe a. S, den 25. Oktober 1859, ist nach Er⸗ öffnung eines Beschlusses in einer hier wider ihn und Andere anhängigen Untersuchung zu vernehmen. Da sein gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermit⸗ teln gewesen ist, wird derselbe andurch öffentlich vorgeladen, sofort zu seiner Vernehmung an unter⸗ zeichneter Gerichtsstelle — Harkortstraße 8, Il. Et. — in Person zu erscheinen, oder doch Nachricht über seinen Aufenthaltsort anher zu geben. Behörden und deren Organe ersucht man, König'n im Betretungs⸗ falle als der Flucht verdächtig zu verhaften und schleunig Nachricht anher zu ertheilen.
Leipzig, den 13. März 1879.
Königl. Gerichts amt im Bezirksgericht. Abth. II. B. Bieler.
mann Abraham Krolik zu Bernstadt abgetreten. Das über die gedachten Eintragungen gebildete In⸗ strument soll verloren gegangen sein und wird zum Zwecke der Bildung eines neuen Instruments auf⸗ geboten. Es werden daber alle Diejenigen, welche an das vorstebend bezeichnete Recht und das darüber gebildete Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand Cder sonstige Briefs inhaber Ansprüche ju Mehrere zur Einlösung präsentirte Coupons sind machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in mit einem Verzeichnisse, nach der Nummernfolg⸗ dem geordnet, einzureichen. (à Cto. 773 3)
am 20. Juni 1879, Vormittags 111 Uhr, Berlin, am 11. März 1879. . vor dem Kreizrichter Herrn Weinberg, im Termins. Die Diiektisn. immer Nr. 10 unseres Gerichtsgebäudes anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren Ansprüchen ausgeschlossen und das gedachte Instru⸗ ment für kraftlos erklärt werden wird.
Rosenberg O. / S., den 2. März 1379.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. (2392 Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Losfrau Marie Skorupski, geb. Nikolaizik, aus Gollubien A. ist zur Beant⸗ wortung der von derselben gegen ihren Ehemann, ben Loösmann Johann Skornpskl, früher in der Gesammibetrag der big heute ausgefertigt: Golluübien , wehen bötwisliger Verlaffung und 4 und 5Hprocentigen Berliner Pfandbriefe don Ehebruchs angestellten Klage ein Termin auf 45268 190 466 den Gesammtbetrag der dem In,
den 25. Juni 1879, Bm. 10 Uhr, stitut zustehenden hypothekarischen Kapitalforderungen vor Herrn Kressrichter Dr. Fritschen an ordent, nicht übersteigt. licher Gerichtestell' im Zimmer 13 anberaumt Serlin den 12. März 1879. worden. Der Magistrats⸗Kommissarius.
Der Losmann Johann Skorupski, früher FH u nm g e. in Gollubien A., wird hierdurch aufgefordert, in Stadtrath. dem Termine entweder selbst oder durch einen ge⸗ ö hörig legitimirten Bevollmächtigten zu erscheinen, oder bis zu demselben eine den gesetzlichen Vor · schriften entsprecende Klagebeantwortung zu den Akten einzureichen, widrigenfalls in comumaciam gegen ihn angenommen wird, daß er den Klage⸗ vortrag einräume.
Lyck, den 18. Februar 1879.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
973
Gegen den Fabrikarbeiter Johann Awe von hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, hat seine Ehefrau Henriette, geb. Westmann, hier, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Be⸗ antwortung der Klage und mündlichen Verhandlung der Sache ist vor unserem Kollegium ein Termin auf den 26. Mai 1879, Vormittags 945 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt und wird zu demfelben der Beklagte geladen, unter der Ver. warnung, daß, wenn er weder bis zum Termin sich melden, noch in dem Termine erscheinen sollte, er der ihm zur Last gelegten böslichen Verlassung für geständig erachtet und demgemäß erkannt werden wird, was Rechtens.
Greifswald, den 17. Januar 1879.
Königliches Kreisgericht.
23721 Berlin ⸗Görlitze, Eisenbahn.
Die am 1. April er. fälligen Zingcoupons unserer 4 , Prioritäts- Obligationen Littr. C. werden von dem gedachten Tage ab bei unserer Hauptkasse Görlitzer Bahnbof, der Dis kon to Gesellschaft hier und bei M. A. ron Rothschild C Söhne in Frank⸗ furt a. M. eingelöst.
G:ikanntmackung.
j Berliner Pfandbrief⸗Amt.
Auf Grund der von mir, unter Zuziehung der für diesen Zweck deputirten beiden Mitglieder dez ö engeren Ausschusses des Berliner Pfandbrie Instituts, revidirten Bücher und Dokumente dez Berliner Pfandbrief⸗Amts und in Gemäßheit dez C 12 der Statuten für das Berliner Pfandbrief Institut bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß
12378
Bekanntmachung.
Saal⸗Eisenbahn. In Gemäßheit des 5 4 des Emissionsplanes vom 14. September 1877 wird am 1. April dieses Jahres, ; . Mittags 12 Uhr, in unserem Direktions gebäude hier die zweite plan⸗ mäßige Auslossung von . 34,500 AM. —. der */ igen garantirten Prioritãts · Obligationen der Saal⸗Eisenbahn ⸗ Gesellschaft stattfinden.
Wir machen dies mit dem Bemerken hierdurch be kannt, daß den Inhabern von Prioritäts⸗Obli⸗ gationen die Befugniß zusteht, den Ausloosungsver⸗ handlungen beizuwohnen. ; ö
Jena, den 13. März 1879.
Die Direktion.
2397
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Steinan, mit dem Wohnsitz in Köben, und einem Jahres gebalt von 600 6, ist erledigt und soll anderweit besetzt werden. Medizinalpersonen, welche die Physikatsprüfung abgelegt, oder sich zur Absol virung derfelben verpflichten, fordern wir auf, sofern si auf die vorgedachte Stelle reflektiren, sich unter Ein⸗ reichung ihrer Approbation und sonstigen Zeugnisse sowie eines kurzen Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Breslau, den 11. März 1859. Fönigliche Reglerung. Abtheilung des Innern.
Die Kreiswundarzt⸗⸗Stelle des Kreises Cochem, mit welcher ein Gehalt von sechs hundert Mark jährlich verbunden, ist erledigt. Qunali⸗ fizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines currienlum vitae bis zum 20. April 1879 bei uns melden. Coblenz den 19. Mär 1379. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. ĩ
v. Jaski.
23686 Bekanntmachung. * Die KommnnalFörsterstelle des Forstschut;⸗ bezirks Großlittgen, im Kreise Wittlich, mit einn
1704 .
Die Domãne Casimirsburg an der Coetlin⸗ Colberger Chaussee im hiesigen Kreise, 3 Kilometer pen der Ostsee und 12 Kilometer von dem biesigen Bahnhofe der Stettin⸗Danziger Eisenbabn entfernt, soll für den 18jährigen Zeitraum von Johannis 138359 bis dahin 1887 im Wege der Lizitation ver⸗ pachtet werden.
Der Lizitationstermin ist auf Sonnabend, den 29. März er., Vormittags
10 Uhr, in unserem Sitzungssaale anberaumt.
Das Pachtobjekt enthält 481 Hektare, worunter 354 Hektare drainirter Acker und 85 Hektar Wiesen. Das Minimum des Pachtzinses beträgt 20 000 M Pachtbewerber müssen ein disponibles Vermögen von 110 000 S nachweisen.
Die Vervachtungsbedingungen können in unserer Domänen ⸗Registrakur und bei dem Herrn Amts⸗ rath Kayser in Casimirsburg eingesehen, auch ab⸗ schriftlich vorher von uns mitgetheilt werden.
Coeslin, den 22. Februar 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
Hoyer.
14 Raummeter Derb⸗ und 20 Raummeter Reiser holz wird am 1. April d. J. vakant, . Anspruchsberechtigte Bewerber wollen sich binnen 3 Monaten, unter Vorlegung ihrer Atteste, bei dent Manvderscheid, den 12. März 1879. Der Bürger meister. Heinr. Jos. Thiel en.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
Subhastations⸗Patent.
Nothwendiger Verkauf.
Die dem Bäckermeister Otto Wietholz gehörigen, im Regenwalder Kreise belegenen und im Grund— buche von Plathe Band IV. Blatt 132 Nr. 164 verzeichneten Grundstücke, veranlagt zur Gebãude⸗ steuer nach einem Nutzungswerthe von 180 , sollen
am 15. Mai d. Is“, Vormittags 19 Uhr, im hiesigen Termine zimmer Nr. 1 im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Ur— theil über die Ertheilung des Zuschlags
am 20. Mai d. Is., Mittags 12 Uhr, in vnferm hiesigen Sitzungssaale verkündet werden.
Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes sind in unserem zweiten Bureau einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der Aus⸗ schlietzung spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden.
Greifenberg in Pom., den 10. März 1879.
Königliches Kreisgericht.
Der Subhastations⸗Richter.
2374
2380
Auf Blatt 23 des Grundbuchs von Paulsdorf im Kreise Rosenberg, Oberschlesten, worin das dem König ⸗ lichen Domänenpächter Wilhelm ven Pannwitz ge⸗ börige Rittergut Paulsdorf verzeichnet ist, steht in der zweiten Abtheilung unter Nr. 4 liter a a. bis e. ein Erz förderungsrecht aus dem gerichtlichen Kaufver⸗ trage vom 19. Mai 1850 zufolge Verfügung vom 4. Juni desselben Jahres für den Gutsbesitzer Wil⸗ helm Freund eingetragen. Die ses Recht ist sodann auf Grund des notariellen Vertrages vom 12. Juni 13360 auf den früheren Eigenthümer des belasteten Gotes Wilhelm Schol; übergegangen und dieser Uebergang zufolge Verfügung vom S. Februar 1851 im Grundbuch vermerkt worden. Hierauf hat der ꝛc. Schol; mittelst notariell beglaubigter Cession rem J Mai 1575 das gedachte Recht an den Kauf⸗
Für den nordwestlichen Theil der Stadt Brom. berg soll in dem etwa zwischen der Mittel- um Victoriastraße belegenen Theil der Bahnhofstratz eine neue Apotheke errichtet werden. Qualifizitkt Bewerber um die zu ertheilende Konzession fordem wir auf, sich unter Einreichung ihres Lebenslauft; der Approbation, ihrer Lehrlings⸗! und Gehülfen, Zeugnisse, sowie der Atteste über ihre Führung und
10680
Von den Obligationen der Sozietät zur Ne⸗ gulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra ind ansgeloost und am 1. Juli 1879 einzulösen:
J. Emiffion: Lc. . à. 3050 M6 Nr. 21, Litt. B. a2 1506 M Nr. 211 242 248, Litt. C. à 600 M Nr. 31 143 203, Litt. D. à 300 . Nr. 91 183, Lütt. E. a 150 ½. Nr. 114 147.
II. Emission: Litt. B. à 1500 AM Nr. 60, Litt. E. à 150 A Nr. 6.
III. Emifsion: Litt. B. à 1500 1½. Nr. 43, Litt. D. à 300 MS Nr. 51.
Aus früheren Jahren sind noch rückständig:
J. Emission: LTitt. A. Nr S5, Litt. H. Nr. 134 137, Fitt. F. Nr. 124. il. Emission; Litt. D. Nr. 127. 1II. Emiffion: Litt. C. Nr. 8, Litt. D. Nr. 9.
Merseburg, den 27. Dezember 1878.
Der Fönigliche Kommissarius, Regierungs⸗Nath Hoppe.
Oldenburgische Spar⸗ und Leih⸗Bank. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 3. zipriln ig , Nachmittags 4 Uhr,
im Casino zu Oldenburg stattfindenden . . siebenten ordentlichen Generalversammlung
6 Wochen bei uns zu melden. Der Bewerber h⸗ außerdem den beglaubigten Nachweis des Bef der zur Errichtung und zum Betriebe der Apothek erforderlichen Mittel zu führen und, gleich; pflichimäßig zu versichern, daß er noch keine Apothel besessen hat, oder sofern dies der Fall sein so die Gründe anzugeben, aus denen er seinen Ansp auf die Erlangung der Konzession herleiten zu ke nen glaubt. Bromberg, den 11. März 1879 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
23936
ergebenst eingeladen.
Tagesordnung: 1) Erstattung des Jahresberichts. ⸗ . . 2) Beschlußfassung über die Vertheilung des erzielten Gewinnes in Gemäßheit de §5. 28 und 353 der Statuten. 3) Gntlastung der Direktion event. Wahl von 3 Revisoren G. 36 der Statuten). 14 Wahl von 3 Mitgliedern für den Verwaltungẽrath. . Die Herren Aktionäre, welche an den Berathungen bezw. Abstimmungen der bevorstehende Generalverfammlung theil nehmen wollen, haben in Gemäßheit des auch auf unseren Aktien abgedrudte §. 29 der Statuten über den Besitz von Attsen durch Deponirung derselben ohne Couponbogen oder dug
Hinterlegung von Aktien Depotscheinen der Dentschen Reiche hant bis ; spätestens den 31. März, Abends 6 Uhr,
in Oldenburg bei unserer Kasse, in Brake, Wilhelmshaven und Osnabrück bei aus zuweisen. ; Oldenburg, den 12. März 1879.
Der Verwaltungsrath der Oldenburgischen Spar⸗ und Leih⸗Bank.
unseren Filialen f
Johannes Schaeser, Vorsitzender.
jährlichen Diensteinkommen von 900 M bagr un
Unterzeichneten melden. .
Teistungen nach empfangener Approbation, binnen
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Xhonnement heträgt 4 A 59 3 ur das hMierteljahr.
-
Insertioxkxpreia iir den Ranm einer Arn zeile 890
R . 6
Alle Nost⸗Anstalten nehmen Kestelnng an; 1
für gerlin außer den Rost⸗Austalten auch die Ecpr⸗
dition: 8s. Wilhelmstr. Rr. 32.
M G4.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kreisgerichls⸗Rath Fe st zu Posen den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Superintendenten Zietlow zu Pyrxitz, bisher zu Neumark i Pomm., und dem Reitor Eik holt zu Warendorf den Rothen Adler⸗Yrden vierter Klasse; dem Rentner und Stadtverordneten Borberg zu Hamm den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Kreisgerichts⸗ Sekretär, Kanzlei⸗Rath von Tessen⸗Wen⸗ sierski zu Berent, Regierungsbezirk Danzig, und dem Auktionator und städtischen Auktionskommissar für Kunst⸗ sachen, Rudolf Lepke zu Berlin, den Königlichen Kronen⸗ Drden vierter Klasse; sowie dem Bezirks⸗Feldwebel Eschh olz im Reserve⸗Landwehr⸗Regiment (Berlin) Nr. 36, dem Musik⸗ direktor Ad am beim 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leibgarde) Regiment Nr. 15, dem pensionirten Steuer⸗ Aufscher Salter zu Aschersleben, dem Gerichtsboten und Cxekutor Kettner zu Salzwedel und dem Amtsgerichtsboten Volk zu Brotterode im Kreise Schmalkalden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädig? geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großoffizierkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone: dem Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck und Pyr⸗ mont, von Sommerfeld zu Arolsen; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich fach sen⸗ernestinischen Ha: Ordens: 3 zenthli.* und Weteur des „Sporn, Ri andwehr Kavallerie Fedor Andrés zi Berlin; des Königlich spanischen Militär-Verdienst⸗ Ordens zweiter Klasse: dem preußischen Staatsangehörigen Dr, Wilhelm Mohr, Korrespondenten der „Kölnischen Zeitung“ zu Rom; des Fürstlich reußischen (älterer Linie) Civil⸗ Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem preußischen Unterthanen, General⸗Direktor der Säch⸗ sischen Vieh⸗Versicherungs⸗Bank zu Dresden, Roemer; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse: dem preußischen Staatsangehörigen Felix Kock, Be⸗ amten der Ottomanischen Bank zu Konstantinopel; des tunesischen Nischäan⸗-el⸗Iftikhar-Ordens zweiter Klasse: dem Weingroßhändler Karl Arminius Samuel Baldenius zu Berlin; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse; dem Königlichen Hof⸗Juwelier Jean Pierre Godet zu Berlin; der Großherzoglich mecklenburgischen Verdienst— Medaille in Silber- dem Polizei⸗Wachtmeister Siecke zu Berlin; sowie der Königlich portugiesischen silbernen Verdienst⸗ . Medaille; dem Königlichen Vorreiter Hacker.
Deu tsches Reich.
Bekanntmachung.
Telegraphischer Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn.
Vom 1. April 1879 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Desterreich⸗ Ungarn ohne Unterschied der Entsernung eine Grundtare von 40 8 für das Telegramm und eine Wort⸗ taxe von 10 38 für jedes Wort erhoben.
Berlin, den 15. März 1879. Der General ⸗Postmeister. Stephan.
Bekanntmachung.
Postkarten mit Antwort im Verkehr des Weltpost⸗ Vereins.
Vom 1. April ab werden Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Belgien, Italien, Luxemburg, Nie⸗ derland, Norwegen, Portugal Rumänien, der Schweiz und der Argentinischen Rep ub lik zugelassen. Die Taxe beträgt 20 8.
Zu derartigen Sendungen sind die für Postkarten mit Antwort im inneren deutschen Verkehr bei den ostanstalten verkäuflichen Formulare mitzubenutzen, nachdem auf jeder Hälfte des Formulars der Frankobetrag durch Hinzufügung einer Freimarke zu 5 3 auf 19 3 ergänzt worden ist.
Berlin W., den 14. März 1879.
Kaiserliches General⸗Postamt. Wiebe.
Berlin, Sonnabend,
e 8 4. D Solstein vom
den 15. März
Das im Jahre 1865 in Kingston (Canada) erbaute, bis zum Jahre 1869 unter britischer und von da ab unter nieder⸗ ländischer Flagge gefahrene Vollschif „Bali, früher „Rothley“, von 1676,03 Register Tons Ladungs fähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum von Gottfried Steinmeyer and Genoßen zu Bremen bezw. Bremerhaven unter dem Namen „Clara“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Bremen zum Heimaths⸗ hafen gewählt haben, ist am 8. d. Mts. vom Kaiserlichen Konsulate zu Rotterdam ein Flaggenattest ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Großherzoglich hessischen ordentlichen Pro essor an der Universttat zu Gießen Br. Hermann Seuffert zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Uni⸗ versität zu Breslau zu ernennen.
Gesetz,
betreffend die Abänderung der Wegegesetzgebung für die Provinz SchlesUwig-Holstein und die Herbei⸗ führung eines Ausgleichs in der Wegebaupflicht zwifchen den Herzogthümern Schleswig und Holstein.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe., verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: ö
Abänderung des Netzeg der Haupt- und der Neben⸗
— 8 n en. ö. fur Schlamt ie auf Grund der Weg zeror nung ür egwig⸗
Mär 1342 (Chronsl ce Sammlung der
1581 ff). sowie dess n, em 27. Dejember 6 betreffend verschiedene Abänderungen der Vorschriften der Wehe⸗ verordnung über die Instandsetzung und Unterhaltung der Neben⸗ landstraßen und die Beaufsichtigung der Nebenwege (Verordnungs⸗= blatt für das Herjogthum Holstein, 1866, S. L ff.) festgestellten Verzeichnisse der Haupt. und der Nebenlandstraßen sind von dem Provinzial⸗Landtage einer allgemeinen Revision zu unterwerfen und sönnen durch Beschluß desselben unter Genehmigung der Ressort⸗ Minister bei Gelegenheit dieser Repision, sowie bei demnächst ein⸗ sretendem Bedärfniffe, nach Maßgabe der folgenden näheren Bestim mungen abgeändert und ergänzt werden.
5. 2. Soll nach dem Beschlusse des Provinzial⸗Landtages eine Hauptlandstraße in die Klasse der Nebenlandstraßen oder der Neben⸗ wege, oder eine Nebenlandstraße in die Klasse der Nebenwege, oder endlich ein Nebenweg in die Klasse der Nebenlandstraßen versetzt werden, so sind vor Ertheilung der Genehmigung die be⸗ theiligten Kreistage darüber zu hören,
J. 3. Die Genehmigung des Beschlusses, durch welchen eine ausgebaute Hauptlandstraße in die Klasse der Nebenlandstraßen oder der Rebenwege oder eine ausgebaute Nebenlandstraße in die Klasse der Rebenwege versetzt werden soll, kann davon abhängig gemacht werden, daß Demjenigen, auf welchen die Unterhaltungspflicht über⸗ geht, dafür von dem bisherigen Unterhaltungsverpflichteten eine ent⸗ sprechende Entschädigung gewährt werde.
Verpflichtung zum Ausbau und zur Unterhaltung der Haupt- und der Nebenlandstraßen,
§. 4. Die Hauptlandstraßen sind von dem Provinzialverbande auszubauen und zu unterhalten.
§. 5. Die sämmtlichen noch nicht ausgebauten Nebenlandstraßen sind von den Kreisen auszubauen.
Bei dem Ausbau der in den bisherigen Verzeichnissen der Neben⸗ landstraßen enthaltenen und nach dem Beschlusse des Provinzial⸗ Landtages darin verbleibenden Straßen sind die Kreisangehörigen derjenigen Kreistheile, welche zu den seither verpflichteten Wegever⸗ bänden' — den Wegedistrikten und den Wegekommünen — gehören, mit einer Quote der veranschlagten Bausumme im Voraug zu be⸗ lasten. Die Quote dieser Vorausbelastung ist durch Beschluß des Krelgtages unter Berücksichtigung der bisherigen Bau— und Unter⸗ haltungspflicht festzustellen und kann nach dem Beschlusse des Kreis⸗ tages Lurch Raturclleiftungen ersetzt werden. Beschwerden über solche Beschlüsse sind innerhalb einer präklusivischen Frist von achtund⸗ zwanzig Tagen bei dem Landrathe anjubringen und von dem Ober i feen nach Anhörung des ständischen Verwaltungsausschusses zu entscheiden.
Sämmtliche Nebenlandstraßen, und jwar sowohl die bereits aus⸗ ebaufen, als die in Folge dieses Gesetzes erst auszubauenden, sind, insofern die Verpflichtung zu deren n nicht dem Provin⸗
nungen 18423.
zialverbande obliegt oder nach Maßgabe des 5§. 11 dieses Gesetzes von demfelben übernommen wird, von den Kreisen zu unterhalten. Für die noch auszubauenden Nebenlandstraßen tritt diese Unterhal⸗ fungspflicht erst mit dem vollendeten Ausbau ein.
Aufhebung der Wegedistrikte.
§. 6. Die bisherigen Wegedistrikte bleiben nur so lange, als dies zur Abwicklung ihrer privatrechtlichen Verhindlichkeiten er- forderlich sist, und lediglich zu diesem Zwecke bestehen und werden, ere die Abwickelung erfolgt ist, durch die Bezir Sregierung auf⸗ gelöst.
Die Auflösung der einzelnen Wegedistrikte ist durch das Amts⸗ blatt bekannt zu machen.
Art und Weise des Ausbaues und der Unterhaltung der Haupt ⸗ und der Nebenlandstraßen.
§. J. Betreffs des Ausbaueg und der Unterhaltung der Haupt- landstraßen verbleibt es bis auf Weiteres bei den bisherigen gesetz⸗ lichen und K . Bestimmungen.
Die Nebenlandstraßen, gleichviel ob deren Unterhaltung auf die Provinz oder auf die Kreife übergeht, sind entweder als Kies oder
* e ,. 1
für welchen eine Unterstützung des
Va ord⸗
Abends.
E878.
Klinkerstraßen, Straßen mit chausseemäßigem Pflaster, Steinschlag⸗ oder Grandchausseen auszubauen.
Welche Herstellungs art zu wählen, ist für jeden einzelnen Bau, t Provinzialverbandes in Anspruch genommen wird, von der Vertretung der Kreise mit den Organen der Provinzialverwaltung zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zu Stande und muͤssen die Kreise deshalb auf die Unterstũtzun verzichten, oder ist eine solche von ihnen überhaupt nicht in Anspru genommen, so entscheidet die Bezirksregierung über die Her⸗ stellungtart. .
Die Unterhaltung der ausgebauten Nebenlandstraßen erfolgt bis auf Weiteres nach den bisherigen Bestimmungen.
.S. Für den Ausbau der Hauptlandstraßen, sowie für die Unterhaltung derselben und der Nebenlandstraßen, deren Unterhaltung nach vollendetem Ausbau auf den Provinzialverband übergeht, können von dem Provinzial Landtage neue allgemeine Normativbe stimmungen beschlossen werden.
Ebenso können die Kreistage solche Bestimmungen für den ihnen
obliegenden Ausbau der Nebenlandstraßen und die Unterhaltung der⸗
selben beschließen. 6
In beiden Fällen unterliegen die Beschlüsse der Genehmigung des Ressort⸗Ministers. Vor Ertheilung der Genehmigung, der Be⸗ schlüsse der Kreistage ist der ständische Verwaltung? ausschuß über dieselben zu hören.
Aufbringung der Kosten des Baues und der Unter⸗ haltung der Haupt⸗ und der Nebenlandstraßen.
§. 9. Ueber die Art der Aufbringung der Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Straßen beschließen bezw. der Provinzial Landtag und die Kreistage in 6 Weise, wie über die Auf bringung der sonstigen Provinzial⸗ bezw. Kreislasten. Vorschriften über die Erhaltung der Nebenlandstraßen
und den Verkehr auf denselben.
§. 10. Auf die ausgebauten Nebenlandstraßen finden die zum Schutze und zur Erhaltung der Hauptlandstraßen, sowie zur Rege ⸗ lung des Verkehr auf denselben bestimmten gesetzlichen Vorschriften bis auf Weiteres Anwendung.
ö wi e, e,, — 33 ehufg Ausgleichung der zwischen dem Herzegthur Schleswig und dem Herzogthum Holstein bestehenden Ungleichheit der Wegebaupflicht beschließt der Provinzial Landtag: r I) welche Nebenlandstraßen, nach ordnungsmäßigem Ausbau derselben von dem Provinzialverbande zu übernehmen sind, und welche Vergütungen den Wegeverbänden, insbesondere für die abgegebenen Klinkerstraßen und die Brückenbauten, zu ge⸗ währen sind; 3. über die weitere Erhebung des bisher ausschließlich von dem Herzogthum Holstein aufzubringenden Landesbeitrages zur snterhaltung der Provinzialchausseen und der auf den Pro⸗ vinzial verband übergegangenen Nebenlaudstraßen, beziehungs weise über die Heranziehung des Herzogthums Schleswig zu demselben. .
Die Beschlüsse unterliegen der Genehmigung der Ressort ·Minister.
Aufhebung des Patents vom 27. Dezember 1865.
§. 12. Das Patent vom 27. Dezember 1865 (Verordnungsblatt für das Herzogthum Holstein 1866, S. JL ff.) wird mit der aus der Bestimmung des §. 11 Nr. 2 sich ergebenden Maßgabe aufgehoben. Es behält jedoch bei dem Verzeichniß der Nebenlandstraßen im Her⸗ zogthum Holstein bis zur Abänderung desselben (5. I) sein Bewenden. Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung der Rebenwege, Aufbringung der Kasten derselben, sowie
Beaufsichtigung der Nebenwege—
§. 13. Die städtischen eder ländlichen Gemeinden und selbst⸗ ständigen Gutsbezirke bilden fortan als solche die zur Herstellung und Ünterbhaltung der Nebenwege und Fußsteige innerhalb ihrer Bezirke verpflichteten Wegeverbände (Wege ommünen). .
In den Kreisen Norder und Süder⸗Dithmarschen bleiben, bis zu einer anderweitigen Bildung der Gemeindebezirke, die Dorf ⸗ und Bauerschaften als Wegekommuüͤnen bestehen. ö. ;
Die mehrere ganze Gemeinden beziehungsweise Gutsbezirke, in den Kreisen Norder⸗ und Süder⸗Dithmarschen, Dorf⸗ und Bauer⸗ chaften umfassenden Verbände zur Herstellung und r,, der Rebenwege bleiben als solche bestehen. Auch können künftig mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke mit Genehmigung der Bezirksregierung für diesen Zweck zu einem Verbande zufammentreten. Die Verhãlt⸗ nisse dieser Verbände, insbesondere die AÄrt der Beschlußfassung über emeinschaftliche Angelegenheiten, die Vertretung nach außen und die ö der Verwaltung, sind, foweit die Verfassung der bestehenden
esammtwegeverbände nicht durch statutarische Vorschriften geregelt ist, durch ein zwischen den betheiligten Gemeinden zu vereinbarendes, in Ermangelung einer Vereinbarung nach Anhörung der Betheiligten von dem Kreistage zu beschließendes und von der Bezirks regierung zu bestätigendes Statut zu regeln.
F. 14. Die Bestimmungen des §. 226 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 finden fortan auf alle öffentlichen Nehenwege/ insbesondere auch auf die nur der Aufsicht der Distriktsobrigkeit und der Lokalwegebeamten unterworfenen Nebenwege — die sogenannten Nebenwege 9 Klasse (5. 228 4. a. O.) — mit folgenden Maßgaben gleichmäßig Anwendung, ; .
Wenn innerhalb einer ländlichen Wegekommüne eine neue Ver⸗ theilung der Wege erforderlich ist oder von der Kommüne beschlossen wird, so ist dieselbe unter Berücksichtigung des Grundsteuerreinertrages vorzunehmen, auch ist den Kommünen gestattet, die den einzelnen wegepflichtigen Grundbesitzern obliegenden Wegearbeiten zu überneh⸗ men und die Kosten nach Landbesitz unter Berücsichtigung des Grundsteuerreinertrages zu vertheilen.
eber die Vertheilungsnorm der den , , als solchen nach 8. 225 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 zufallenden Kosten ist den Gemeinden, bezw. den Vertretern der Gesammt⸗ Wegekommünen gestattet, in gleicher Weise wie über die Auf hbringung der sonstigen Gemeindelasten besondere Beschlüsse zu
assen. fan Die städtischen Gemeinden beschließen über die Aufbringung
alt gewöhnliche Pflasterstraßen, oder kunstmäßig und jwar als
der Wegekosten, wie über diejenige der sonstigen Gemeindelasten.