über die Unterbringung der kranlen Soldaten verständigen. Hierauf wurde der Antrag der Kommission genehmigt.
Fur den Neubau eines Garnisonlazareths in Spandau, erste Rate, wurden statt 200 000 6 nur 125 000 6 bewil⸗ ligt. — Die zum Bau eines Fortifikations⸗Dienstgebäudes zu Torgau gefsordeten 38 500 ½ wurden gestrichen. Das Extraordinarium des Militäretats für Sachsen wurde mit Ausnahme eines Postens von 205 000 6 für den Neubau einer Dampfmahlmühle in Dresden in Höhe von 91 195 bewilligt. Desgleichen das Extraordinarium für Württem⸗ berg in Höhe von 631 318 1
Bei dem außerordentlichen Etat des Extraordinariums brachte Abg. Graf von Frankenberg den Umstand zur Sprache, daß seit einigen Jahren für Staatsbauten ameri⸗ kanische Bauhölzer, besonders Jellow-pine und pitch-pine, in zu hohem Maße Verwendung finde. Die amerika⸗ nischen Hölzer seien nicht allein nicht besser, sondern häufig schlechter als die deutschen ganz vorzüglichen Hölzer, besonders die Kiefer. Es komme hinzu, daß sich das amerikanische Holz bedeutend theurer stelle. Das Beispiel der Hintansetzung der heimischen Produkte, die von oben gegeben werde, führe dazu, daß ein immer größeres Mißtrauen in die Qualität des deut⸗ schen Holzes Platz greife. Schon jetzt sei in dem Holzverkauf aus den Staatsforsten ein bedeutender Rückgang zu konsta⸗ tiren, und er möchte die Reichsregierung bitten, dafür zu sor— gen, daß das heimische Holz in Zukunft mehr benutzt werde bei Staatsbauten und nicht ohne Grund zurückgesetzt werde, zum Nachtheil Deutschlands und zum Vortheil des Aus⸗ landes.
Der Bundesbevollmächtigte, Saats-Minister von Kameke erwiderte, es verstehe sich von selbst, daß die einheimischen Produkte den fremden nach Möglichkeit vorgezogen würden. Wenn trotzdem amerikanische Hölzer verwendet worden seien, so liege das darin, daß die deutschen Hölzer nach dem Urtheile der Architekten das nicht leisteten, was die amerikanischen leisten, die elastischer, gerader gewachsen und astloser seien als die deutschen. Dieselben würden nicht da verwendet, wo man Kiefernholz anwende, sondern da, wo man Eichenholz verwen⸗
den müßte. Schon von anderer Seite sei dieselbe Klage laut geworden. Verwendet seien bei sämmtlichen fortifikatori⸗ schen Arbeiten nur neun Kubikmeter. Bei den anderen Bauten, Kasernen und Lazarethen, wo die Dielung und die Treppenstufen eine höhere Haltbarkeit erforderten, als das Kiehnholz gewähre, sei auf amerikanisches Holz im Werthe von 450 600 Sς in einer Bauzeit von 5 hren kon⸗ trahirt worden, so daß also jährlich 90 000 „ für ameri—⸗ kanisches Holz verausgabt seien. Das sei doch ein verschwin⸗ dend kleiner Bruchtheil gegenüber dem gesammten Holz— verbrauch der Militärverwaltung. Ein Versprechen, gar kein amerikanisches Holz mehr zu verwenden, könne er nicht ab⸗ geben; denn die Durchführung desselben wäre unmöglich. Er könne nur versprechen, daß die inländischen Produkte nach Möglichkeit vorgezogen würden.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er hätte an dieser Stelle die Eröffnung des Zollkrieges von Oberschlesien nicht erwartet. Bisher sei der Krieg nur zu Lande gegen die Eisenbahnen geführt worden, jetzt kehre man sich auch gegen die Einfuhr des Holzes zu Wasser. Jeder Verkäufer lobe gern seine Waare, und im Abgeordnetenhause habe unlängst ein Kollege beim landwirthschaftlichen Etat die Karpfen aus dem Spreewalde gelobt. Zu welchen Konsequenzen würde man kommen, wenn ebenso, wie vom Grafen Frankenberg, auch von anderer Seite Gutachten von Interessenten über die Vorzüge der Waaren, die sie verkaufen möchten, hier verlesen würden? Bereits in der Budgetkommission sei dem Grafen Frankenberg die Auskunft geworden, daß die Militärverwaltung jährlich noch nicht für 30 000 Thlr. amerika⸗ nisches Holz verbraucht habe, aber wie auch die ziffernmäßigen Widerlegungen gegen die Herren nichts nützten, habe Graf Frankenberg auch hier die Klagen vom Rückgange der Holz⸗ preise in Deutschland in Folge der Einfuhr amerikanischen Holzes wiederholt. Nicht ein Viertel des Holzes preußischer Staatsforsten sei Tau⸗ und Nutzholz, und der Rückgang der Preise hänge einfach damit zusammen, daß jetzt überhaupt weniger gebaut werde. Die Militärverwaltung möge sich durch diese Bestürmungen der Interessenten nach keiner Richtung beirren lassen und dort kaufen, wo es für die Staatskasse am vortheilhaftesten sei. Gerade die Art, wie die offiziöse Presse jetzt gegen das amerikanische Holz auftrete — habe doch das Wolffsche Telegraphen⸗Bureau Artikel der „Nordd. Allg . Ztg.“ in dieser Beziehung verbreitet — mache ihn miß— trauisch gegen die Anfechtungen, welche die Urtheile unbefangener Architekten über den verschiedenen Werth der Hölzer anstellten. Ein Unbefangener müsse finden, daß wenn jetzt die inlän⸗ dischen Holzproduzenten ihr Holz nicht so theuer verkauften, wie sie wünschten, dies dieselben Grunde habe, aus denen jetzt allgemein die Preise niedriger seien, nur daß nicht jeder Andere die Möglichkeit finde, sich hierüber im Reichstage zu be⸗ schweren.
Der Abg. Frhr. von Mirbach bemerkte, daß in den preußischen Forsten nicht blos Brennholz geschlagen werde; besonders die Staatsforsten lieferten die feineren Qualitaten Kiefernnutzholz, die noch lange nicht so verwerthet würden, wie sie es verdienten. Uebrigens handle es sich gar nicht um Privatinteressen, denn in Privatforsten seien diese feineren Qualitäten gar nicht vorhanden, es kämen lediglich die Staats⸗ forsten in Betracht.
Der Abg. Graf Frankenberg erklärte, der Abg. Richter stelle beim Etat immer die Sparsamkeit in den Vordergrund; er sollte es auch hier thun, denn das amerikanische Holz sei theurer als das deutsche. Wenn er so fortfahre, sich des amerikanischen Holzes anzunehmen, dann werde er der Ehren— mitgliedschaft des Cobdenklubs nicht mehr lange entgehen. Uebrigens müsse er dem Abg. Richter noch bemerken, daß man das Holz eben, wenn es als Bauholz nicht zu verwerthen sei, als Brennholz einschlage, daher ruhre denn die große Pro⸗ duktion von Brennholz.
Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, das Haus werde es verstehen, wenn er es verschmähe und unter seiner Würde halte, auf derartige Insinuationen irgend etwas zu erwidern. Graf Frankenberg wisse so wenig von preußischen Staats⸗ forsten, daß ihm nicht bekannt sei, wie unter ganz normalen Verhältnissen der Holzertrag derselben an Bau⸗ und Nutzholz noch nicht ein Viertel des gesammten Holzertrages sei! Er stelle allerdings die Interessen der Suparsamkeit immer voran
und wünsche deshalb kein Monopol in der Versorgung mit Holz. Uebrigens möchte er die Herren bitten, wenn sie wieder einmal über die bessere oder geringere Qualität gewisser Holz⸗ sorten debattiren wollten, gleich Proben mitzubringen und auf
dem Urtheile des Hauses, wer mit Insinugationen begonnen habe. Der Vorredner habe es nicht unterlassen, ihm sofort ein Privatinteresse in die Schuhe zu schieben.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Titel 1 genehmigt. Sodann wurden statt 505 624 S für den Er⸗ weiterungsbau des Baracken⸗Kasernements bei Hagenau nur 212 4090 66 bewilligt. Die Position Neubau und Ausstat⸗ tung einer Kaserne von fünf Compagnien des 20. Infanterie⸗ Regiments in Wittenberg 200 9000 Ss war schon vom Bundesrath in der Budgetkommission zurückgezogen, es er⸗ folgte demgemäß die Streichung. Tit. 48 verlangt als erste Rate für den Bau eines Kasernements für das 1. Bataillon des 6. Westfälischen Infanterie⸗Regiments, welches bisher in Soest kasernirt war, in Det mold 50 000
Der Abg. Graf Frankenberg bemerkte, er überlasse es
Der Abg. von Bockum⸗Dolffs brachte einen Brief der Lokalbehörden von Soest zur Kenntniß des Hauses, worin
Bataillons, namentlich die mangelnde Beschaffung eines ge⸗ eigneten Schießplatzes, demnächst beseitigt sein würden.
hältniß klar.
gezeigt. Deshalb beantragte willigung der Position.
Der Bundesbevollmächtigte General⸗Lieutenant von
sei, nur lokale Verhältnisse bedingten die Dislokation. Der Abg. Richter (Hagen) hielt die Schießstandsfrage in
Garnison zu nehmen.
wollte, wo bereits genügende Kasernements vorhanden seien. Beide beantragten, die Position für dieses Jahr abzulehnen.
Der Bundes bevoll mächtigte General⸗Lieutenant von Voigts⸗ Rhetz stellte es als zweifellos hin, daß ein für die Adjazenten genügend sicherer Schießstand in Soest nicht zu finden sei. Auf die Frage, ob Osnabrück an Stelle von Detmold zu setzen, könne er jetzt nicht eingehen.
Der Abg. von Bockum⸗Dolffs wies darauf hin, daß die Stadt Soest Bauplatz und Material für ein neues Kaserne— ment bewilligen wolle, daß also gegen Detmold eine erhebliche Ersparniß erzielt würde.
Der Abg von Kleist⸗Retzow hielt das Dislokationsrecht der Truppen für ein Reservatrecht des Kriegsherrn, in das der Reichstag nicht eingreifen dürfe.
Der Bundesbevollmächtigte StaatsMinister von Karneke versprach sich von der Vertagung der Entscheidung kein für Soest günstiges Resultat.
Die Abgg. Windthorst, Richter (Hagen) und Referent Hammacher erklärten sich gegen den von dem Abg. von Kleist⸗ Retzow proklamirten Staaksrechtssatz, wenn eine Geldbewilli⸗ gung mit der Dislokation verbunden sei. Die Position wurde abgelehnt.
Tit. 55. Ein weiterer Antrag der Budgetkommission ging dahin, 125 000 M als erste Rate zum Neubau eines Kaserne⸗ ments für zwei Escadrens des Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 14 in Ea ssel zu fereichen.
Der Abg. Freiherr von Ende bat unter Hinweis auf die gegenwärtige geradezu gesundheitsgefährliche Lage der Kaser— nenlokalitäten um die Bewilligung der Position. Eine Schwa— dron sei in Wilhelmshöhe untergebracht, eine im Marstall in Cassel, beides gänzlich ungeeignete Lokalitäten. Im Uebrigen seien zwei Escadrons miethsweise auf sechsmonatliche Kün⸗ digung untergebracht und zwar ebenfalls in durchaus gesund⸗ heitsschädlichen Räumen.
Der Abg. Dr. Weigel konnte die Ausführungen des Vorredners vollinhaltlich nur bestätigen und bat ebenfalls um die Bewilligung.
Nachdem auch der Bundesbevollmächtigte General⸗ Lieutenant von Voigts⸗Rhetz sich für die Genehmigung ausge⸗ sprochen hatte, bewilligte das Haus den Titel.
Statt 900 000 S zum Neubau und Ausstattung von Kasernen nebst Zubehör für 2 Bataillone 1. Hessischen In⸗ fanterie⸗ Regiments Nr. 81 in Frankfurt a. Main (dritte Rate) wurden nur 700 000 66 bewilligt, zu welcher Höhe die Forderung bereits von Seiten des Bundesraths ermäßigt worden war.
Die zum Bau eines Kasernements für das von Grimma und Lausigk nach Leipzig zu verlegende 2. Husaren⸗Regi⸗ ment Nr. 19 als erste Rate geforderten 1 000 000 6 be—⸗ antragte die Kommission zu streichen, welcher Antrag ohne jede Diskussion angenommen wurde.
Hiermit war das Extra⸗Ordinarium des Militäretats erledigt.
Es folgte der mündliche Bericht der Budgetkommission über den Titel des Etats des Auswärtigen Amts „zur Unterstützung deutscher Schulen und anderer vater—⸗ ländischer Unternehmungen im Auslande 75 000 S“. Die Kommission beantragte, diese Summe zu bewilligen, gleich⸗ zeitig aber
1) den Reichekanzler zu ersuchen, bei Aufstellung des nächst⸗ jährigen Reichshaushalts⸗Etats darauf Bedacht zu nehmen, daß der zoologischen Station in Neapel“ ein erhöhter Zuschuß im Gesammtbetrage von 30 000 A überwiesen werde;
2) durch diesen Beschluß die Eingabe der Professoren Helm⸗ holtz, Virchow und du Bois⸗Reymond vom 6. März d. J. für erledigt zu erklären.
Der Abg. Dr. Lucius erklärte, nur dann dem Antrage der Budgetkommission zustimmen zu können, wenn der Beitrag ein widerruflicher bleibe. Uebrigens sei er zweifelhaft, ob es nicht besser sei, die Unterstützung auswärtiger Institute den betreffenden Regierungen oder auch Privaten zu überlassen, zumal die Finanzlage des Deutschen Reiches sehr nothwendige Ausgaben, wie den Ankauf eines Gebäudes für das Reichs⸗ Gesundheitsamt, nicht gestatte.
Der Abg. von Bennigsen konstatirte, daß das Reich eine dauernde rechtliche Verpflichtung mit der Gewährung des Zu⸗ schusses nicht übernehme. Augenblicklich könne man das mit schweren Opfern zu seiner jetzigen Höhe gebrachte Institut, das auch im Auslande viel Anerkennung gefunden habe, nicht . ihm durch finanzielle Noth drohenden Untergange über⸗ assen.
Der Abg. Windthorst wollte die Position genehmigen, behielt sich aber für jedes folgende Jahr die Prüfung der Sachlage vor.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, das Institut, von einem deutschen Gelehrten im Auslande gegründet, habe außeror⸗
den Tisch des Hauses niederzulegen.
dentliche wissenschaftliche Früchte getragen.
dieselben erklärten, daß alle Motive für eine Dislokation des
Der Referent Abg. Pr. Hammacher legte das Sachver⸗ iltnif Das Bataillon müsse jetzt auch in Soest neu kasernirt werden; ein geeigneter Schießplatz sei bis jetzt nicht vorhanden und die Dislokation des Bataillons daher jetzt an⸗ die Budgetkommission die Be⸗ gerichtsbarkeit, eingegangen sei. 1 . 561 — 9 nn Stumm in einer kurzen Bemerk zor der Tages
Voigts⸗-RKhet konstatirte, daß das Einvernehmen zwischen Be⸗ J . Einer. kurzen Bemerlung vor der Tagesordnung völkerung und Garnison in Soest bisher das beste gewesen
Soest bis jetzt nicht so vollnändig geklärt, um Soest seine Gleicher Ansicht war der Abg. Windt⸗ horst, der eventuell Osnabrück an Stelle von Detmold setzen
einer finanziellen Krisis und laufe Gefahr, wenn ihm nicht die feste Zusicherung einer Unterstützung gegeben werde, zu Grunde zu gehen.
Der Abg. Freiherr von Maltzahn⸗Gültz trug bei der knappen Finanzlage des Reiches Bedenken die Bewilligung auszusprechen.
Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, es handele sich überhaupt nicht um eine Bewilligung, sondern um die Ueberweisung einer Petition an die Reichsregierung, welche gewiß die vollste Berücksichtigung verdiene, weil es sich um die Interessen der Wissenschaft handele und die Petition von den drei für die vorliegende Angelegenheit kompetentesten Gelehrten Europas unterzeichnet sei. Hierauf wurden die Anträge angenommen.
Es folgten Wahlprüfungen: Die Wahl des Abg. Nein⸗ hardt (Schwarzburg Sondershausen) wurde auf den Antrag des Referenten der Wahlprüfungskommission Abg. Dr. Mayer (Donauwörth) beanstandet, und der Reichskanzler ersucht, be⸗ züglich der eingegangenen Proteste die nöthigen gerichtlichen — zu veranlassen, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte.
— In der heutigen (24) Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler Amts, Staats⸗Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Gesetzentwurf, betreffend die Konsular⸗ Sodann bestätigte der Abg.
die thatsächliche Richtigkeit der gestern von dem Abg. Sonne⸗ mann gemachten Angaben, entschuldigte jedoch sein Miß⸗ verständniß mit einem Artikel der Frankfurter Zeitung“.
Die Interpellation der Abgg. Dr. Witte (Rostock) und Dr. Stephani, die Betheiligung deutscher Industrie an den in Sidney und Melbourne in Australien projektirten Ausstellung betreffend, vermochte der Präsident des Reichs⸗ kanzer⸗Amts heute nicht zu beantworten, weil die Antwort noch von einigen schwebenden Ermittelungen abhänge. Er versprach einen geeigneten Tag zur Beantwortung der Interpellation mit dem Präsidenten des Hauses zu vereinbaren. Der Antrag des Abg. Kayser, betreffend die Aufhebung der gegen den Abg. Fritzsche bei dem Königlichen Stadtgericht zu Berlin schwebenden Strafverfahren während der Dauer der Session wurde ohne Debatte angenommen. Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Seydewitz, von Helldorff⸗Bedra, Ackermann, welcher lautet: er Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, durch welchen die Gewerbeerdrung nach folgenden Richtungen hin abgeändert wird.
J. Zu §. 32: Die Erlaubniß zum Betrieb des Gewerbes als Schausrielunternehmer ist dann zu versagen, wenn die Behörde auf Grund von Thatsachen die Ueberzeugung gewinnt, daß dem Nachsuchenden die zum Betrieb des beabsictigten Gewerbes er⸗ forderliche Zuverlässigkeit oder Bildung abgeht.
II. Zu §. 33: Die Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirth⸗ schaft, Schankwirthschaft oder des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus ist auch dann zu versagen, wenn ein Bedürfniß zu einer solchen Anlage nicht vorliegt.
III. Zu S§. 34, a6, 56 - 61, 63: I) Das Gewerbe von Auk⸗ tionatoren darf nur von Personen betrieben werden, welche als solche von den verfassungsmäßig dazu befugten Staats und Kom⸗ munalbehörden oder Korporationen bestellt und konzessionirt sind. 2) Bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen ist der Verkauf der Waaren im Wege der Versteigerung zu ver⸗ bieten. 3) Die Heranziehung der Wanderlager zu den Ge⸗ meindelaften ist an jedem Orte, in welchem dieser Gewerbe⸗ betrieb stattfindet, bis zu demjenigen Betrage zu gestatten, welcher von dem Betriebe eines stehenden Gewerbes ron gleichem Umfange für die Dauer eines Jahres zu leisten wäre. ) Zur Sicherung dieser Bestimmung ist den Inhabern von Legitimationsscheinen, welche Waaren in ihren Verkaufestellen feilbieter, die Verpflich⸗ tung zur Anmeldung dieses Gewerbebetriebes bei der Ortsbehörde aufzuerlegen.
IV. Der Titel VI. (S5. S4 - 104) über die Innungen ist im Sinne weiterer Entwickelung der den Innungen zustehenden gewerbe⸗ rechtlichen Befugnisse vollstãndig um uarbeiten und dabei insbesondere von folgenden GesichtWpunkten auszugehen: 1) Die Innungen sind für bestimmte Bezirke zu bilden und konnen aus Gruppen verwandter Gewerbe bestehen. 2) Ein Zwang zum Eintritt in die Innung fin⸗ det nicht statt. 3) Vom Eintritt in die Innung sind diejenigen ausgeschlossen, welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehren⸗ rechle befinden und welche in Folge gerichtlicher Anord⸗ nung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 4) Die Theilnahme an der Innung kann von statutarisch festzustellenden Voraussetzungen, ine besondere rücksichtlich der Lehr⸗ lings und Gesellenverhältnisse, sowie eines Eintrittsgeldes ab⸗ hängig gemacht, auch die Ablegung einer Meisterprüfung gefordert werden. 5) Bei Bildung einer neuen Innung bezüglich Umbildung einer bereits bestehenden Innung nach Maßgabe der hier nieder⸗ gelegten Grundsätze, muß denj nigen, welche das betreffende Ge⸗ werbe mindesters ein Jahr lang selbständig betrieben haben, die Mitgliedschaft bei der Innung auch ohne Nachweis über die Lehr⸗ lings⸗ und Gesellenzeit, und ohne Meisterprüfung auf Ver⸗ langen gewährt werden. — Gewerbetreibenden, welche aus Bezirken, in denen Innungen nicht bestehen, ihren Wohnsitz in den Bezirk der Innung verlegen, darf der Zutritt zu derselben bei Erfüllung der senstigen statutenmäßigen Bedingungen nicht versagt werden, wenn sie den Nachweis der Befähigung durch längeren selbständigen Betrieb des Gewerbes oder Ablegung einer Prüfung geführt haben. 6) Die Innung ist die legitime Vertreterin des be⸗ treffenden Gewerbes. Ihr steht die Wahl für die Schieds⸗ gerichte und etwaige höhere gewerbliche Vertretungekörper zu. Sie ist über die den fraglichen Eewerbszweig be⸗ treffenden öffentlichen Einrichtungen gutachtlich zu hören. 7) In den Bezirken, und für diejenigen Gewerbe, für welche In⸗ nungen nach Maßgabe dieser ee, n. gebildet worden sind, können nur Mitgiieder der Innung Lehrlinge zur Ausbildung an. nehmen. 8) Die Innung hat die Aufgabe, durch geeignete Ein⸗ richtungen den Gemeingeist unter den Meistern zu wahren, und das Bewußtsein der Standesehre, der Rechte und Pflichten selb⸗ ständiger Meister gegenüber den Lehrlingen und Gesellen, den Mitmeistern und dem Publikum lebendig zu erhalten. 9) Der Innung steht zu: a. die Aufsicht über die Fach⸗ schulen; b. die Abnahme von Gesellen⸗ und Meisterprüfungen und Ausstellung der desfallsigen Zeugnisse; e. die Aufsicht über das Lehrlingswesen, insbesondere die Entscheidung über die Aufhebung oder Dauer des Lehrverhältnisses oder den Uebergang in ein an der s Gewerbe; 4. die Aufsicht über das Gesellenwesen, ine besondere über die von den Gesellen zu führenden Legitimationen; e. die Verwaltung der Kranken-, Hülfs⸗, Spar- und Invalidenkassen der Innung; f. die Fürsorge für die invaliden Gesellen, wie für die Wittwen und Waisen der Innungsmitglieder und Ge⸗ sellen. 10) Die Gesellen der Innung sind berechtigt, durch ge⸗ wählte Vertreter in einem durch Statut festzustellenden Umfange, an den Befugaisen der Janungs verwaltung, speziell bei den Ge⸗ sellenprüfungen, den an invalide Gesellen, Wittwen und Waisen von Gesellen zu gewährenden Unterstützungen — und bei der Kassenverwaltung — Theil zu nehmen. 11) Die exekutivische Bei⸗
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Es befinde sich in
treibung der Innungebeiträge und der von den Innungsgenossen wegen Verletzung statutarischer Vorschriften verwirkten Geldstrafen
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23.
im Verwaltungemege, durch die Gemeindebehsrden, kann durch die Landesgesesgebung festgestellt werden. behörden steht dae Recht ju, die Innungen zu überwachen, und die Abbülfe etwaiger Mißstände herbeizuführen.
Auflösung einer Innung bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltunge behörde. 13) Die zur Zeit geseßlich kestehenden
satze abãndern.
Seite stehe. onte mit den analogen in früheren Sessionen von seiner Partei gestellten Anträgen.
erforderlich, zu der ursprünglichen Regierungsvorlage für die Gewerbeordnung zurückzukehren.
Reichstage erörtert worden und auch eine zeitgemäße Rekon— struktion des Innungswesens sei durchaus nothwendig. Er
empfehle seinen Antrag dem Hause zur Annahme. Der Präsident
des Reichskanzler⸗Amts erklärte, daß dem Bundesrathe ein Ge⸗— setzentwurf, betr. die Ergänzung des 5. 32 der Gewerbe⸗ ordnung zur Berathung vorliege, welcher bald an das Haus gelangen werde. Die
schon jetzt werde man Mißstände in diesen Gewerbebetrieben auf dem Verwaltungswege abstellen, indem selben allgemein als Gewerbebetriebe im qualifizirt und sie der Kommunalbesteuerung unterwirft.
Die Maßregeln behufs Wiederbelebung des Innungswesens
werde von den Resultaten der durch das Cirkular des preu⸗ ßischen Handels⸗Ministers angeregten Versuche abhängen. Ohne Noth werde die Regierung nicht an den lagen der Gewerbeordnung rütteln. führte aus, daß er es für eine Lebensaufgabe der liberalen Parteien halte, den von konservativer Seite Sturm gegen die Freiheiten der Gewerbeordnung abzuwehren. Da, wo gewisse Einschränkungen derselben im Interesse des
Vorlagen in Aussicht gestellt, es sei also jetzt nicht angezeigt, solche aus der Initiative des Hauses vorzubringen. Deshalb
bitte er um Ablehnung des Antrags. Der Abg. Dr. Frhr. von
Hertling sprach im Namen seiner politischen Freunde dem
kommissarische Berathung desselben.
Galen zur Gewerbeordnung, zum Ausdruck komme. des Blattes.)
— Der Diskont der Reichsbank ist heute auf 3 pCt.
und der Lombard-Zinsfuß fur Waaren wie Effekten auf
4 pCt. ermäßigt worden. — Der finnische Eingangszoll auf verzinntes
Eisenblech ist durch Beschluß des Senats für Finnland ; ᷣ g58 — . K . wurde auf Bericht der Wegebau⸗Kommission genehmigt.
auch für das Jahr 1879 auf 1 S Fin. pro Lispfund fest— gesetzt worden.
anderen auftritt. — Das Gericht, bei welchem eine stempelpflichtige nicht
nach ihrer Ausstellung produzirt wird, ist, nach einem Erkennt⸗
verpflichtet, den Stempel einfach nachzukassiren und vom Pro⸗ duzenten mit den Gerichtsgebühren einzuziehen.
der Königliche Kommissarius, Ober-Präsident von Horn den
zweiten Provinzial-Landtag der Provinz Ost—
preußen heute geschlossen hat, lautet wie folgt: Hochgeehrte Herren!
Die ungewöhnlich große Zahl der zu Ihrer Berathung und Beschlußfassung gelangten, zum nicht geringen Theile wichtigen Angelegenheiten hat Ihrer diesjährigen Session eine längere Dauer gegeben, als Ihren persönlichen Interessen zusagen konnte.
Mit Befriedigung aber werden Sie auf das Ergebniß Ihrer,
in anstrengender Thätigkeit geführten, durch gründliche Vorarbeiten Ihres Ausschusses und Ihrer Kommissionen vorbereiteten Verhand— lungen blicken können.
Ohne der Provinz neue Opfer anzusinnen, haben Sie mit Be—
willigung ausreichender Mittel für die Provinzialverwaltung und für die Erweiterung mehrerer Provinzialanstalten den Haushalts Etat ? lich in 9 sondern in einer der nächsten Plenarsitzungen zu verhandeln.
für das bevorstehende Rechnungsjahr feststellen können.
Durch Ihre Beschlüsse ist der Weiterbau von Provinzial⸗ und Lreischausseen für die nächsten Jahre gesichert, wegen der für gewisse Dertlichkeiten sich empfehlenden Kieschausseen eine allgemeine Be—
stimmung getroffen, und auch der Verbesserung von Gemeindewegen Berücksichtigung zu Theil geworden.
Die von Ihnen gefaßten Beschlüsse, betreffend erleichterte Be⸗ dingungen bei Gewährung von Darlehnen zu Bodenverbesserungen, entsprechen ohne Zweifel dem Bedürfnisse der Sache, da es Beruf der Provinz ist, Unternehmungen dieser Art, wenn sie zweckmäßig
die Ueberzeugung eines günstigen Erfolges nicht gewähren, eine För— derung Seitens der Provinz nicht erwarten dürfen. ; Ihre Entschließung, die Taubstummenanstalten der Provinz zu
erweitern, ift als ein höchst erfreuliches Ereigniß zu bezeichnen. Denn / wenn auch diese Maßregel n,, 8 . wesens leider obwaltenden Nothstande nicht völlig abhilft, so ist sie 2. . Münche dels⸗ d acht licher Schri 1h r ,, . ständ. den Reichstag, wurden, auf eine vom Münchener Handels⸗ och ein beträchtlicher Schritt zur Erreichung befriedigender Zustände. Deein * chlante Uarztctsberfügung hin, zehn. Wag en der
denkmäler der Provinz ist dankbar zu begrüßen als der erste Anfang österreichischen Elifabethbahn im hiesigen Bahnhof mit
eines Unternehmens, welches im Interesse der einheimischen Geschichts . ͤ nn J Reichstages und damit auch der Art. 17 desselben Gesetzeskraft
Ihre Bewilligung einer Summe zur Inventarisirung der Bau—
forschung, der Kulturgeschichte und der Kunstgeschichte der Provinz jede Förderung verdient, und, wie zu
anreihen wird.
Denkmal landesväterlicher Fürsorge des ersten Regenten des Herzog⸗ thums Preußen aus unserem Herrscherhause bildeten, ist unter den
— verãnderten Umstãnden 12) Den Gemeinde⸗
ellten Anträg Die Theaterfreiheit habe sich verderblich erwiesen für die Moralität des Volkes und deshalb sei es
hoffentlich . Frage der Wanderlager und Waarenauktionen werde im Zusammen⸗ hange mit einer Revision des Tit. III. der Gewerbeordnung hoffentlich in der nächsten Session geregelt werden, jedoch
GSrund⸗
ö , WM h Der Abg. Wiggers ;
bg g9 Ausland Erleichterung an der direkten Besteuerung verschafft werde.
nge 9 35 35 angeregten Der Antrag ist unterstützt von 14 anderen Abgeordne en.
89 zo s eko 7
26 8 . 6. . des Gesetzes vom niß des Ober-Tribunals vom 18. Februar 1879, nicht ertheilt,
Königsberg, 18. März. Die Ansprache, mit welcher Marienstatt um Gewährung einer Unterstützung wurde dem 2 3. . gabung der für Unterbringung der verwahrlosten Kinder aus— geworfenen 6000 6 überwiesen,
um Entschädigung für ein verunglücktes Pferd wurde zur Tagesordnung übergegangen,
höhung seiner Invalidenpension. Abg. Schneider seinen obenerwähnten Antrag in sehr eingehen⸗
der und auf statistische Beläge gestützter Weise, und wurde darauf die Inbetrachtnahme des Antrages mit großer Ma⸗
eplant sind, nach Möglichkeit zu unterstützen, während allerdings
Internehmungen, welche auf unsicheren Vorauesetzungen beruhen, und — ; * ö . e gew gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetze für das Deutsche
hoffen, unter fernerer Pflege Resultate haben wird, welche das Unternehmen ähnlichen Leistungen anderer, auf diesem Gebiet länger thätigen Prooinzialverbände würdig
Die Trennung des Marienstiftes von dem Löbenichtschen Hospitale, Antrag abgelehnt, weil die Beschlagnahme vor der Genehmi⸗ zweier Stiftungen, welche in ihrer Gesammtheit ein ehiwürdiges
könne.
Anstalten in
n Grade haben dieser
Ihre
bobem Maßregel
rãn für beide wünschenswerth geworden. Sie
1 Zustimmung ertheilt, und ihre Ausführung durch Bewilligung einer . = Daß Statut, sowie Beschlüsse über Abänderungen des Statuts und über Bildung oder
entsprechenden Abfindungssumme für das Marienstitt ermöglicht. Die alsbald einzuleitenden weiteren Verhandlungen werden hoffentlich in
3 Kürje zu einem für beide Anstalten ersprießlichen Abschlusse ö 1 = 1 führen. Innungen können ihre Statuten nach Maßgabe vorstehender Grund⸗/
Mit Wohlwollen haben Sie die Anträge von Anstalten, Vereinen
̃ . und Gesellschaften, I Ithãti nd wissenschaftli we⸗ Der Abg. Ackermann motivirte den Antrag mit dem Hin⸗ .
weis, daß die Gewerbefreiheit nicht da als unantastbares
Dogma gelten dürfe, wo ein guter Erfolg derselben nicht zur
Er betonte den Zusammenhang dieses Antrages Unt 3 hang ; ges in ihren Bestrebungen zu Theil werden lIassen. Ich mag es mir nicht
verfolgen, auf Gewährung von Beihülfen aufgenommen, durch ent⸗ sprechende Bewilligungen berücksichtigt und damit den gedachten An⸗ stalten und Genossenschaften nicht allein eine wesentliche materielle Unterstützung, sondern auch eine nicht minder werthoolle Ermuthigung
versagen, dem Danke, welchen Ihnen die Betheiligten schulden, auch meinerseits hiermit Ausdruck zu geben.
Mit Befriedigung darf es hervorgehoben werden, daß im Wesentlichen und in den meisten wichtigeren Fragen die Eine solche,
der rerwaltenden Organe des Provinzialverbandes.
einmüthige Wirksamkeit gewährt eine erfreuliche
wesens.
Möge inzwischen die uns Allen theure Provinz, möge das
ö ' . Pro. ge ö sammte Vaterland vor schmerzlichen und erschütternden Ereigniß
bewahrt bleiben, mözen beide einer glücklichen Zukunft entgegen gehen.
Mit diesem Wunsche schließe ich kraft der mir gewordenen Er⸗ mächtigung den zweiten ostpreußischen Provinzial ⸗Landtag.
Wies baden, 18. März. sitzung des Komm unal-⸗-Landtages brachte nach Verlesung
war rler des Protokolls der letzten Sitzung der Abg. Schneider folgen—
Umherziehen
den Antrag ein: Der Kommunal, Landtag wolle beschließen, an die Königlich Staatsregierung das Ersuchen zu richten,
gesetzgebung des Reichs, ihre Fürsorge dafür eintreten zu lassen,
daß denjenigen Erwerbsjweigen, welche den Wohlstand des biesigen
Bezirks in bervorragender Weise begründen, namlich; Getreide ⸗ und Weinbau, die Viebzucht und die Eisenindustrie im Verhältnisse zum der erforderliche Schutz gewährt und eine entsprechende
Der Vorsitzende gab zur Motivirung seines Antrages dem
. ö . . ] Abg. Schneider nach Erledi Tagesord das W allgemeinen Wohles nothwendig seien, habe die Regierung g. Schneider nach Erledigung der Tagesordnung das Wort.
Nachdem die eingegangenen Eingaben den betreffenden Kommissionen überwiesen waren, wurde in die Tagesordnung eingetreten.
Mit dem Bericht der Wegebaukommission, welche bean—
Antrage seine Sypathien aus und wünschte eine eingehende tragt, die Beschlußfassung über die Rückgewähr eines im Der Redner präzisirte aber den Standpunkt, von welchem aus seine Partei in diese Prüfung eintreten wolle, als denjenigen, welcher in den frü⸗ heren Anträgen seiner Partei, namentlich in dem Antrage
Schluß gewiesen.
fiskalischen Walde belegenen Steinbruchsterrains an den Fiskus bis nach Einsicht der alten Akten auszusetzen, erklärte sich der Landtag auf Widerspruch des Königlichen Landtags⸗ kommissars nicht einverstanden, und ward diese Angelegenheit zur anderweiten Berichterstattung in die Kommission zurück—
Ueber eine Eingabe der Grube Friedrichssegen wurde
— . . ee z. 29 auf Antrag der Wegebau⸗Kommission zur Tagesordnung über⸗
gegangen.
Der Antrag des ständischen Verwaltungsausschusses, be— treffend den Austausch von Chaussee⸗Grundeigenthum gegen Grundeigenthum der Hessischen Ludwigs -Eisenbahngesellschaft,
Auf die Berichte der Eingabenkommission: ; I) wurde die von dem ständischen Verwaltungsausschuß
getroffene provisorische Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes und Stellvertreters der Ober⸗Ersatzkommission für die 4. Infanterie Brigade vom Landtage ratihabirt,
2) ein Gesuch der Feuerwehr zu Herborn, um Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Feuerlöschgeräthschaften, wurde an den kommunalständischen Ausschuß zur ressortmäßiger Beschlußfassung verwiesen,
3) die Erhebung des vierfachen Betrages der Abgaben zu dem Fonds zur Entschädigung für getödtetes lungenseuchekrankes zt, ö ] . Rindvieh ward genehmigt, bestempelte Urkunde vor Ablauf von vierzehn Tagen
4) wurde dem Reglement zur Ausführung des 5. 13 m 13. März 1878, betreffend die Unterbrin⸗ gung verwahrloster Kinder die Genehmigung des Landtags
5) das Gesuch der Direktion der Rettungsanstalt zu
landständischen Ausschusse zur Berücksichtigung bei Veraus— 6) über das Gesuch des David Allendörfer zu Miehlen
7) desgleichen über das Gesuch des J. H. Besier um Er⸗
Nach Beendigung der Tagesordnung begründete der
jorität beschlosen. In der weiteren Diskussion wurde beschlossen, den Antrag Schneider nich in eine Kommission zu verweisen,
Hiermit wurde die Sitzung geschlossen.
Wiesbaden, 20. März. (W. T. B.) Der Kommu⸗ nal-⸗-Landtag hat den Antrag, in welchem die Regierung um die Einführung von Schutzzöllen ersucht wird, mit 18 gegen 5 Stimmen angenommen.
Bayern. München, 19. März. Das „Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ Nr. 9 publizirt das Gesetz vom 23. Februar 1879 zur Ausführung der Reichs-Civil⸗ prozeßordnung und Konkursordnung. Dasselbe tritt
Reich, vom 27. Januar 1877, in Kraft. — Die „Allg. Ztg.“ schreibt: Nach dem 1. Januar d. J, also zu einer Zeit, wo der Handelsvertrag mit Desterreich bereits in Wirksamkeit ge⸗ treten war, jedoch noch vor der Genehmigung desselben durch
Beschlag belegt. Nachdem der Vertrag die Zustimmung des erlangt hatte, beantragte die genannte Bahn die Wiederauf⸗ hebung der Beschlagnahme ihrer Wagen. Das Königliche Handelsgericht hierselbst hat jedoch vor einigen Tagen diesen
gung des Vertrages durch den Reichstag erfolgt sei und dem rt. 17 eine rückwirkende Gesetzeskraft nicht eingeräumt werden
Braunschweig. Braun schw eig, 20. März. (W. T. B.) Von dem vereinigten Magistrats⸗ und Stadtverordneten⸗ Kollegium ist heute der bisherige Polizeidirektor Pockels zum Ober-Bürgermeister gewählt worden.
Deesterreich ⸗ Ungarn. Wien, 20. März. (B. T. B.) Die „Polit. Korr.“ meldet aus Konstantinopel: Die Kundgebungen der Bevölkerung von Slivno gegen den Finanz-Direktor Schmidt haben sich auch am 17. d. fortgesetzt. Die bulgarische Miliz war genöthigt, die Volksmenge, welche die Wohnung Schmidts förmlich be— lagerte, mit den Gewehrkolben zu vertreiben; einige Milizʒ⸗ männer wurden durch Steinwürfe verwundet. =
Auffassung wbeort ieh . 6 des Landtages sich in Uebereinstimmung befunden hat mit derjenigen Die Fragen der Beschrankung der Schankkonzessionen und der r Srgane des .
der Besteuerung der Wanderlager seien schon vielfach im 6 von der Rücksicht für das Wohl der Gesammtheit geleitete und getragene
Bürgschaft für die weitere gedeihliche Entwickelung unseres Gemein—⸗
In der heutigen (3.) Plenar⸗
19. März. gestern seine
1 ᷣ welche Ihre M ( ö ü ö ) . i 1 anläßlich der
Großbritannien und Irland. on 8 ? 8 — cx . rf — ? (E. C.) Im Oberhause stellte Lord T o
Kraft der Reichsverfassung kann von
nichts ohne den verantwortlichen Rath ihrer Minister gethan werden. Aber die Weise, in welcher der edle Lord seine An⸗ frage gestellt hat, steht nicht im Einklange mit dem allgemein beobachteten konstitutionellen Herkommen. Er weist auf eine Botschaft hin, die von Ihrer unter der Ver⸗ antwortlichkeit der Regierung an Ober⸗Befehls⸗ haber der Truppen in Südafrika wurde. Als Ihre Majestät Kunde von dem Vorgange in diesem Welttheile erhielt, drückte sie ihre Sympathie mit ihrer Armee in dem
or Lal Herr 15 28! Muß 2 75 von derselben erlittenen großen Verluste a
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wan an na i,, 27 K 5 25 6 f , a, Zeit gab sie der Zuversicht Ausdruck, daß der Ober- 6 . . 1 . ; 1 —— n. D —
vision der Reichsgesetzgebung in Zollangelegenheiten und der Steuer⸗
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und es war ein Verfahren, wie
und ihre Ehre aufrecht zu erhalten. ziemte ihrer erlauchten Stellung als Gelegenheiten beobachtet worden. ihrer Absendung dem Parlament unterbreite würde dies die eigentlichen sympathische druck beabsichtigt war, vernichtet haben. schehen, was nicht streng konstitutionell i t Im Unter hause erkundigte sich zunäck ob ein Ultimatum an den König von Birma gesandt worden sei. Der Schatzkanzler erklärte, die ierun keine Kenntniß von einem solcher Robert Peel fragte an, ob die Ve welche die Königin an Lord Ch Sanction der Regierung sowie die des Höchstkomm der Armee, des Herzogs von Cambridge, erhalten habe. Der Kriegs-Minister erwiderte: „Es ist wahr, daß beim Empfange der telegraphischen Nachricht von der ersten Nie der—⸗ lage bei Isandula von mir eine Vertrauensbotschaft an Lord Chelmsford gesandt wurde. Dies geschah natürlich vor der Ankunft der amtlichen Depeschen und des Berichts der Unter— suchungskommission. Die Botschaft war, wie schon gesagt eine persönlicher Sympathie und des Vertrauens in den edlen Lord im Allgemeinen. Ich wüßte nicht, daß sie Lord Chelms— ford als den Ober⸗-Befehlshaber unserer Streitkräfte in Süd— afrika bezeichnete. Sie wurde indeß von mir übermittelt, ohne daß ich es für nothwendig erachtete, meine Kolegen in der Angelegenheit zu Rathe zu ziehen. Ich allein bin ver— antwortlich dafür.“ w — 20. März. (W. T. B.) die neuerdings zwischen dem Staats Marquis von Salisbury, und Fürsten Gortschakoff,
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der Regierung ist heute kretär des Auswärtigen, d dem russischen Reichskanzler, gewechselte diplomatische Kor⸗
respondenz veröffentlicht worden. Die Depesche des Marquis
von Salisbury vom 26. Januar d. J. stimmt mit dem am 11. d. M. von Wiener Blättern veröffentlichten Texte überein. In der vom 8. Februar datirten Antwort des Fürsten Gortschakoff heißt es: er wolle auf keinerlei Polemik eingehen, da er das Nützliche und Praktische einer solchen nicht einzusehen vermöge. Uebrigens enthalte die Depesche des Marquis von Salisbury nichts, vas nicht im Prinzip mit der Art und Weise übereinstimme, in welcher die russische Regierung die Ausführung des Ber— liner Vertrags ansehe. Die Depesche lasse aber erkennen, daß die englische Regierung sich einige Male über die Absichten der russischen Regierung und diejenigen ihrer politischen Agenten getäuscht habe. Der Berliner Vertrag habe Prin—⸗ zipien aufgestellt, deren Auslegung und Anwendung Meinungs— verschiedenheiten hervorrufen könne. Die russischen Agenten seien durch den Gang der Ereignisse dazu berufen, innerhalb
der Grenzen des Berliner Vertrages die Interessen der Be— völkerungen zu
wahren, zu deren Vertheidigung Rußland den Krieg gesührt habe. Die russische Regierung glaube, daß das allgemeine Einverständniß (entente) sehr er—⸗ leichtert werden würde, wenn diese Bevölkerungen anderer— seits die Ueberzeugung gewönnen, daß ihre Interessen inner⸗ halb der nämlichen Vertragsgrenzen wirksam gesichert sein würden, sobald die russischen Truppen nicht mehr da seien, um dieselben zu beschützen. Alles, was die englische Regie⸗ rung und ihre Agenten als möglich und geeignet erachten würden, um den Bevölkerungen Vertrauen, Mäßigung und Resignation einzuflößen und so eine billige und friedliche Aus— führung des Berliner Vertrags herbeizuführen, werde der Unterstützung Rußlands begegnen.
Der Depesche des Fürsten Gortschakoff ist eine Notiz bei⸗ gegeben, welche mehrere thatsächliche Bemerkungen zu ver— schiedenen in der Depesche des Marquis von Salisbury er— wähnten Punkten enthält. .
In der heutigen Sitzung des Unterhauses er⸗ widerte auf eine Anfrage Montagu's der Schatzkanzler Northeote: Er habe keine offizielle Lenntniß von einer Be⸗ wegung russischer Truppen in der Gegend des Kaspischen Meeres, habe aber sonst davon gehört; die Bestimmung der gedachten Truppen sei ihm nicht bekannt.
Frankreich. Paris, 19. März. (Fr. C. Dem Budgetausschuß der Deputirtenkammer ist gestern ein Gesetzentwurf des Ministers des Innern zu⸗ gegangen, nach welchem in dem Budget von 1879 ein Kredit von einer Million Francs zur Linderung der durch die Handelskrise verursachten Leiden ausgeworfen werden soll. Aus mehreren Departements, heißt es in den Motiven, haben wir Berichte erhalten, nach denen es unmöglich ist, den Antrag auf einen außerordent⸗ lichen Kredit zur Linderung des in den Gewerbs⸗ bezirken durch die Arbeitslosigkeit herbeigef hrten Nothstandes länger hinauszuschieben. Wir hatten gehofft, daß die von der Privatthätigkeit gebrachten Opfer genügen würden, alle Noth