1879 / 70 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Parade Rückmarsch nach Spandau. 30. Mai: Große Parade bei Potsdam. 30. Mai: Rückmarsch des 4. Garde⸗Regiments z. F. und des 3. Garde⸗Grenadier-Regiments Königin Elisa⸗ beth, sowie des 2. Bataillons Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. 2 nach Spandau bezw. Berlin. 6. Juni: Be—⸗ sichtigung der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Brigade auf dem Tempel⸗ hofer Felde bei Berlin. 13. Juni: Besichtigung des Garde⸗ Kürassier⸗ und 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments auf dem Exerzier⸗ platze hinter der Hasenhaide bei Berlin. 14. Juni: Besichtigun des 2. Garde⸗Unanen⸗ und des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments 2. dem Exerzierplatze hinter der Hasenhaide bei Berlin. 16. Juni: Besichtigung des Regiments der Gardes du Corps und des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam. 17. Juni: Besichtigung des Garde⸗Husaren⸗ und 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments auf dem Bornstedler Felde bei Potsdam. 17. Juni: Rückkehr der detachirten Escadrons des Regiments der Gardes du Corps.

Die Bataillonsbesichtigungen haben mit dem 2. Mai ab— zuschließen, die Schwadronsbesichtigungen sind bis zum 27. Mai abzuhalten.

Die Besichtigungen finden an den einzelnen Tagen in der Reihenfolge der vorstehenden Zeiteintheilung statt und beginnen jedesmal bei Berlin um 9 Uhr; in oder bei Potsdam, wenn sie im Lustgarten abgehalten werden, um R/ Uhr, wenn auf dem ö Felde, um 93/ Uhr; bei Spandau um 93 4 *

Die in der heutigen Börsen-Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettel banken vom 15. März er. schließt mil folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der ge⸗ sammte Kassenbestand 699 480 000 S oder 13 291 050 60 mehr als in der Vorwoche; während der Wechselbestand mit 511 288 000 s6 eine Abnahme um 6436 0060 (S und die Lombardforderungen mit 78 409 000 S eine solche um 347 000 M½ιä zeigen; es betrug ferner der Notenumlauf 748 907 9090 S oder 6963 000 M mehr als in der Vorwoche, wie auch die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 266 677 060 (6 der Vorwoche gegenüber eine Zu— nahme um 7 925 000 AM und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbhindlichkeiten im Betrage von 52 687 060 S6 eine solche um 140 000 M erkennen lassen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Landesdirektor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, von Sommer— feld, und Bürgermeister der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Kirchenpauer, sind von Berlin wieder abgereist.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Kiel, Sonnabend, 22. März. Zur Feier des Geburüs— tages Sr. Majestät des Kaisers fanden in der Universität und in sämmtlichen Schulen entsprechende Feierlichkeiten statt. Bei der Feier in der Universität hielt Professor Lübbert die Festrede. Ueber die Garnison wurde Parade abgehalten, während von den im Hafen liegenden Schiffen Salutschüsse abgegeben wurden. Die Stadt prangt im reichsten Flaggen⸗ schmucke.

Frankfurt a. M., Sonnabend, 22. März, Nachmittags. Das Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers wurde gestern Abend durch einen großen Zapfenstreich der Militär⸗Musikcorps ein— geleitet, heute früh 7 Uhr fand große Reveille statt. Um 10 Uhr wurden zahlreich besuchte Festgottesdienste im Dom und in, der Paulskirche abgehalten, um Ia, Uhr fand eine große Parade der hier gar⸗ nisonirenden Truppen statt. Die Stadt ist ganz be⸗ sonders reich mit Flaggen geschmückt, und die Hauptstraßen sind von einer festlich gelleideten Menge durchwogt. Die Spitzen der Militär- und Civilbehörden, die Mitglieder der Kommunal— behörden und die Honorationen der Stadt versammeln sich um 3 Uhr zu einem Festmahl in den Gesellschaftsräumen des Zoologischen Gartens.

München, Sonnabend, 22. März, Mittags. Sämmt— liche Stgatsgebäude, das Rathhaus und zahlreiche Häuser der Stadt sind anläßlich des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers auf das Festlichste beflaggt.

Nürnberg, Sonnabend, 22. März, Vormittags. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers haben alle öffentlichen Gebäude und viele Privathäuser geflaggt. Nach⸗ mittags finden Festmahle statt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Statistische Nachrichten.

In der Statistik der deutfchen Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1877, die wir in dieser Zeitung schon in früheren Rummern besprochen haben, finde sich unter der Rubrik ‚Verschie den es ein ausführlicher Artikel über den amtlichen Schriftwechsel der Centralbehörde. Wir entnehmen diesem Artikel folgende Daten: Nach Aus— weis der Amtsschriftenbücher wurden im Jahre 1877: 4. bei dem Gen eral-Postamte 41923 Geschäftsnummern; b. bei dem Gengral-Telegraphenamte 197561 Geschäftsnummern; e. bei den Büreaus der Centralbehörde 66 674 Geschäftẽ nummern, zusammen 128 348 behandelt. Die Anzahl der bei den Ober“ Postdirektionen ein. und autgegangenen Schriststücke beziffert sich für denselben Zeitraum auf 15418231 Gefchäftsnummern Darunter in Berlin 101 566, Arnsberg 62 955, Stettin 33 557, Frankfurt a. / O. 51 239, Cöln 50 198 u s. w.). Die Zahl der bei sämmtlichen Poft. und Telegraphenämtern im Jahre 1877 er ledigten Schriststücke betrug 2452719. Hiernach ergiebt sich für den gesammten amtlichen Schriftwechsel der Post und Telegraphie eine Ziffer von jährlich 4129 298 Geschäfténummern, ungerechnet jene erhebliche Menge von Schriftstücken, weiche als regelmäßig wieder⸗ kehrend oder als einer dauernden Bedeutung entbehrend nicht gebucht werden. Der trotz thunlichster Beschränkung des Schreibwerks sehr umfangreiche Schriftwechsel der Post⸗ und Telegraphenämter erwächst in erster Linie aus ihren vielseitigen Beziehungen zum Publikum, dessen zahlreiche Anfragen zu beantworten, dessen Wüänsche und Be⸗ schwerden zu erledigen sind. Dazu kommen die einer schriftlichen Er= ledigung bedürfenden Aufträge der vorgesetzten Behörden, welche außerdem von allen wichtigen Vorfällen, Erscheinungen und Erfah— rungen im inneren und äußeren Dienste in Kenntniß zu setzen sind. Auch die dienstlichen und mit dem Dienste im Zusammenhang stehen⸗ den persoͤnlichen Verhältnisse der zahlreichen Betriebsbeamten ver langen einen mehr oder minder ausgedehnten schriftlichen Verkehr.

Der Schriftwechsel der ODber⸗Postdirektionen entspringt aus den vielseitigen Beziehungen, welche diefe Provinzialbehörden zu unterhalten haben. Ihnen liegt zunächst ob, die Befolgung und Ausführung der für das Post⸗ und Telegraphenwesen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und der mit fremden Postverwaltungen

abgeschlossenen Verträge zu überwachen. Recht bedeutend ist ferner der aus den Vorbereitungen des Etats erwachsende Briefwechsel. Ausgedehnte Zweige des schriftlichen Geschäfts verkehrs bilden endlich

die Verwaltung des Personalwesens, die Ueberwachung des Dienst⸗ betriebes und Kassenwesens der untergebenen Aemter und der un⸗ mittelbare Verkehr mit dem Publikum, insoweit dessen Wünsche und Beschwerden nicht von den Verkehreanftalten erledigt werden können.

Zu den eifrigsten Korrespondenten mit dem General · Postamt gebören die Sammler von Briefmarken und Autographen, sowie die Herausgeber von Bildnissen. Auch bei wirklichen Sorgen wird das Beneral⸗Postamt angerufen. Alle diese Zuschriften, Druck sachen, Zeichnungen, Pläne u. s. w. müssen der Geschäftsordnung gemäß gelesen, durchgesehen oder geprüft und, sofern solches erforder⸗ lich oder angemessen erscheint, auch beantwortet werden. Es ergiebt sich daraus eine Arbeitslast, von der sich die wenigsten der Brief⸗ schreiber Rechenschaft geben mögen, und welche häufig in keinem rich— tigen Verbältnisse zu dem Werthe des Inhalts der Zuschriften steht.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Auf dem Georgesquare in Glasgow wurde am 19. d. M. in Eegenwart einer großen Volksmenge ein kelossales Bronze⸗ anni des verstorbenen Afrikaforschers Dr. Livingstone enthüllt.

Es war ein rühmliches und in hohem Grade dankenswerthes Unternehmen der Photographischen Gesellschaft hierselbst, die großen in der Nationalgalerie vereinigten Kartons von Cornelius, die einen unserer herrlichsten nationalen Kunstschätze bilden, in photographischen Nachbildungen zum Gemeingut zu machen. Alle Vorzüge der Originale sind in den photograrhisch vollkommenen Spiegelbildern, welche uns jene Strich für Strich wiedergeben, rein und ungeschmälert enthalten. Nachdem die genannte Photo⸗ graphische Gesellschaft die Kartons von Cornelius zum Campo santo in möglichst großem Format veröffentlicht hat, fügt sie diesem Unternehmen nun noch ein anderes hinzu, indem sie in gleicher Weise auch die Kartons von Cornelius zu den Fresken der Slyptothek in München vervielfältigte. Abgesehen von ihrem hohen lünstlerischen Werthe haben die letzteren jedenfalls einen gleich hohen für die Geschihte der neuen deutschen Kunst und ihr Ver—⸗ hältniß zur nationalen Bildung der Zeit. Diese neue Publikation wird ohne Zweifel ebenso vielen Beifall finden, als die vielen ande⸗ ren, welche die Kreise der Kunst und ihrer Freunde dem Institut bereits zu verdanken haben.

Bonn, 185. März. (Bonner Ztg.) In der Nähe von Ober— breisig wurde ein Gebäude von rechteckiger Form, ungefähr 70 Fuß lang und 30 Fuß breit, auf edeckt, welches zweifellos römischen Ursprungs ist, dessen Zweckbestimmung indeß erst die weitere Auf⸗ deckung feststellen kann. Die Ausgrabuag steht in Zusammenhang mit derjenigen mehrfacher anderer römischer Bauresse des dortigen Distrikts, besonders einer römischen Villa beim Orte Waldorf und einer römischen Straße, welche von Sinzig herkommt. Die Aus— grabungen im Bereiche des Bonner Kastrums haben augenblick lich wegen Bestellung der Felder bis zum Herbst Unterbrechung fin⸗ den müssen, nachdem der greße Abflußkanak, der von Westen nach Asten das ganze Kastrum durchzieht, in einer Länge von ungefähr 300 Fuß festgestellt worden ist. Dieser große Kanak von theilweise 14 Fuß Tiefe der Sohle und einer Breite von 4 Fuß im Lichten wird seine volle Bedeutung für die Erforschung der Baueinrichtung des Kastrums erst gewinnen, wenn es gelingt, seinen Anfang und seinen Ausfluß in den Rhein festzustellen. Von großem Interesse dürfte auch das Resultat werden, welches die Ausgrabung Auf der rechten Rheinseite, gegenüber dem Kastrum, bei Schwarzrheindo rf verspricht. Es ist bercits ein großer Mauerkompler aufgedeckt, über dessen nähere Bestimmung indeß die Aufklärung noch zu erwarten bleibt. Uebrigens sind diese Baureste keineswegs zufällig, sondern wohlbewußt von Professer ausm Weerth gesucht worden.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die deutsche Molkerei⸗Ausstel lung wurde gestern Vor- mittag um 10 Uhr von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin und um 15 Uhr von Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin in Begleitung Sr. Königlichen Doheit des Großherzogs, der Großherzogin und des Erb— prinzen von Baden besucht. Eine halbe Stunde später erschie⸗ nen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzeffin mit dem Prinzen Waldemar in der Ausstelluag. Der Minister für die lakd— wirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal hatte mit dem Vorstande die Ehre, die Hohen Herrschaften herumzuführen, und nah- men Höchstdieselben die ausgestellten Gegenstände und die im Betrieb befindlichen Maschinen mit großem Interesse in Augenschein.

Gießen, 18. März. Heute fand hier unter dem Vorsitz des Grafen zu Solms-Laubach in . Wenzels Garten“ eine zahlreich besuchte kon servative Versammlung zur Besprechung des Kanzlerbriefes dom 15. Dezember v. J. statt. Es wurde vorgeschlagen, eine dem Wirthschaftsprogramm des Reichskanzlers zustimmende Adresse an ihn abzusenden. Vie Versammlung erhob fich fast einstimmig für diese Adresse, welche sofort mit zahlreichen Unterschriften bedeckt wurde. Auch wurde beschlossen, dieselbe in weiteren Exemplaren zur Unterschrift cirkuliren zu lassen.

Gewerbe und Handel.

Der Rechnungseabschluß der hiesigen Lebensversicherungs⸗ Aktiengesellschaft „Nordstern“ für 1878 gestattet nach Zurückstellung der Reserven (dieselben vermehren sich neben der rech nungsmäßigen Zunahme der Prämienreserve noch um den Betrag von 124000 Æ) die Zahlung einer Dividende von 1600 an die Aktionäre und von 2I 5. an die am Gewinn betheiligten Ver⸗ sicherten. Die Dividende der am Gewinn betheiligten Versicherten kommt zur Auszahlung durch Anrechnung auf die im Jahre 1880 fälligen Prämien.

Wien, 22. März. (W. T. B) Die Bilanz der Anglo-Bank weist einen Reingewinn von 924 764 Fl. auf; der Generalrath beab⸗ sichtigt, die Vertheilung einer Dividende von 6 Fl. per Aktie vorzu⸗ schlagen und den Rest vorzutragen. Unter den Gewinnen figuriren in der Bilanz; Zinsen mit 1006 969 Fl. Provisionen und diverse Finnahmen mit 735 5905 Fl. Die Verluste beziffern fich im Konto— korrent auf 184 909 Fl., an älteren Syndikaten auf 213 423 Fl.; an Gehältern und Spesen sind 519 276 Fl. in Rechnung gestellt.

Verkehrs⸗Anstalten.

New⸗JYork, 21. März. (W. T. B.) Der Dampfer ‚Ca⸗ nada“ von der National⸗-Dampfschiffs⸗Compagnie (. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, den 22. März 1879.

Vexein für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin. Drei— zehnte Hauptversammlung am 12. März. Vorsitzender Professor H. Vogel brachte ein Schreiben aus dem Kabinet Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen zur Kenntfniß, aus welchem hervorgeht, daß Höchstderselbe von der Thätigkeit des Vereins Kenntniß genommen hat und es als dessen wichtigste Aufgabe ansieht, die Tendenzen des Gewerbemuseums in weitere Kreise zu verbreiten. Der Sekretär legt 26 Lichtdrucktafeln aus dem Werke: „Das grüne Gewölbe in Dresden“ als Geschenk des Verlegers, Hrn Bette, vor, wofür ihm der Vorsitzende den lebhaftesten Dank aus sprach. Hr. Baumeister Schäfer sprach über Glasmalerei. Redner führte die Haupt ⸗Daten aus der Geschichte dieses wichtizen und inter— essanten Kunstzweiges vor und verband damit die Beschreibung des technischen Verfahrens und die Charalterisirung der kün slerischen Eigenart der verschiedenen Epochen. Er schilderte den Rückgang der Kunst im 17, ihr Erlöschen im 18. und Wiederaufleben im 19. Jahrhundert, in welchem an Stelle der monumentalen Behandlung der Glasbilder eine mehr malerische getreten sei, welche der Architektur sich weniger gut anschließe, als die erstere. Letztere Meinung theilt, Prof. W iß. Die lichtvolle Darstellung wurde wesentlich unterstützt durch Aus stellung einer Anzahl von farbigen Zeichnungen, welche der Vortra—⸗

28. dem folgenden Vortrage berichtete Hr. Sörgens über die Eindrücke,

gende selbst nach mustergültigen Werken aufgenommen hat. In

welche er von der Möbelindustrie auf der Jariser Wel tausstell ung empfangen bat. Sein Bericht ist im Allgemeinen weniger gůnstig als die Urtheile verschiedener Kritiker. Er kennt die Pariser Ver⸗ hältnisse aus jahrelangem Aufenthalt und hat gegen früher keinen erheblichen Fortschritt beobachten können. Hr. Rosen⸗ feld stellte einige eue, Hr. Lewy einige alte Wedgewood⸗ Vorzellane aus. Letzterer gab Erläuterungen über den betreffenden Industriezweig. Die Herren Thampson & Fürstenau zeigten ver⸗ schiedene Polstermöbel von sehr geschmackvoller und solider Ausstat⸗ tung. Prof. Weiß sprach gegen die vollständige Bekleidung der Holz⸗ theile mit Stoffen, die an zwei Stücken hervortrat, seine ästhetischen Bedenken aus. Zum Schlusse verlas der Vorsitzende eine von 6 Hofantiquar Lewy d. ä. verfaßte Abhandlung über die Zu⸗ tände des älteren und des heutigen Kunstgewerbes, worin der Autor nachweist, daß zur Hebung eines Kunstgewerbes vor Allem eine kunst⸗ gewerbliche Schulung der Arbeiter nöthig sei.

Die Künstlerkreise, speziell die Architekten Berlins, sehen mit Spannung der Ausstellung von Reiseskizzen und Auf⸗— nah men entgegen, welche am 15. April in dem provi sorischen Aus stellun gt gebäude eröffnet werden soll. Die weitläufigen Galerien des Ausstellungshauses werden bald in farbenreichen Aqua⸗ rellen die malerischen Ansichten deutscher und italienischer Architek- turen, die prunkvollen Interieurs französischer Schlösser, bald in Bleistiftstizzen das Anzießendste, was der Künstler an flüchti geren Erinnerungen in seine Mappen bannt, in buntem Wechsel auf⸗ weisen. Daneben werden in sorgfältigeren Aufmessungen die herr—⸗ lichen Dome und Rathhäuser unserer alten Städte in 'die Erschei⸗ nung treten genug, es ist eine Kollektion zu erwarten, die jedem Kun stfreund viel des Interessanten bieten wird.

Die vierzehnte Austellung des Charlottenburger Gar⸗ ten bau-Vereins wird am 4, 5.,, 6, und 7. Mai 1879 in dem großen Saale der Flora zu Charlottenburg stattfinden und Pflanzen, Blumen, Obst, Gemüse, Garteninstrumente, Pläne und dergleichen in dieses Fach einschlagende Gegenstände umfassen. Ehrenpreise sind, wie in fruheren Jahren erbeten worden. Aus der Kaffe des Vereins werden den Preisrichern 700 M6 zur Verfügung gestellt, die sie in Theilen bis zu 60 A vorzüglichen Leistungen, die den gestellten Auf⸗ gaben entsprechen, zuerkennen können. Außer den Geldpreisen dürfen auch CEhrendiplome verliehen werden. Fur eine große, ästhetisch schön aufgestellte Pflanzengruppe, sind von der Gesellschaft „Flora“ Ein Hundert Mark den Preisrichtern überwiesen worden.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Kaiser Büchlein. Kaiser Wilhelm als Christ. Siebente verbessert! und bis auf die neueste Zeit fortgeführte Auf⸗ lage. Heilbronn, Verlag von Gebr. Henninger. 1879.

Preuß ische Jahrbücher. Herausgegeben von H. von Treitschke und W. Wehrenpfennig. 45. Bd. 3. Heft. März 1879. Berlin 1859. Druck und Verlag von G. Reimer. Inhalt: Das höhere Schulwesen in Preußen um die Mitte des 1. Jahrhunderts. (Schluß.) (Dr. Conr. Rethwisch). Lilli und Goethe. (G. Wendt) Ladungen vor den Richterstuhl Gottes. (Br. Fr. Oetker.) Die Pariser Kommune 1871. (Franz Mehring.) Michel Angelo's Statue des Denkers über den Medicäergräbern in San Lorenzo. (Herm. Grimm.) Zur Lage. (Heinr. von Treitschke.) Notizen.

Friedreichs Blätter für gerichtliche Medizin un d Sani täts polizei. Unter Mitwirkung der DDr. u. Profess. L. A. Buchner, H. Ranke, J. N. v. Nußbaum und v. Krafft⸗Ebing, her⸗ ausgegeben von Dr. C. v. Hecker, Ob. Med. Rath u. O. 6. Prof., und Dr. C. Klinger. Ob. Med.-⸗Rath. 30. Jahrg. 2. Heft. März und April. Nürnberg, Fr. Kornsche Buchhandfg. 1879. Inhalt: Ein Fall von Gehirnhautentzündung mit tödlichem Ausgange in Folge von Mißhandlung ohne äußere Verletzung. Von Pr. OH. Kornfeld. Zur Kasuistik gerichtsärztlicher Leichen⸗Deffnungen nach eigenen Erfahrungen. Mitgetheilt von Dr. Alb. Weiß. (Fortsetzung.) Schuß oder Stich? durch Lunge, Herzbeutel und Aorfa. Mitgetheilt durch Dr. Kuby. Gerichtliche Entscheidungen.

Correspondenzblatt des niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege. Bd. 8. Nr. . Redaktion; Dr, Lent. Cöln, 1879. In Kommission: M. Dumont Schaubergsche Buchhandlung. Inhalt: Fr. Sander, eine biographische Skizze ven Dr. Graf. Bie schädlichen Folgen der Trunkfucht und die Bekämpfung derselken auf dem Wege der Gesetzgebung. Referat von Dr. Pelman. Diekussion über die von B.. Pelman auf⸗— gestellten Thesen. Zur Statistik der Geburten, Hei⸗ rathen, Sterbefälle und der Sterbefälle an epidemischen Krankheiten in Cöln, von Dr. Lent. Ueber Pentilatton durch Aspiration von Professor Br. Nowak. Mortalitäts⸗ Statistik von 24 Städten resp. Gemeinden und Standesamts bezirken der Regierungsbezirke Düsseldorf, Cöln, Aachen, Minden und Arns⸗ berg pro 1577. Maßregeln gegen die Verbreitung des Scharlach⸗ fiebers und der Rachenbräune, veröffentlicht durch das Minssterium des Innern im Großherzogthum Hessen. Ueber eine im Sommer 18738 in der Umgebung von München beobachtete Wild. und Rinder⸗ seuche, von Prof. Dr. Bollinger. Die Wasserversorgung der Stadt Iserlohn in sanitärischer Beziehung, von L. Disselhoff. Ueber das Vorkommen zinkhaltiger Verunresnigungen, von Br. H. Fleck. Leichenschau⸗Ordnung für den Niederbarnimer Kreis vom . Sep⸗ tember 1878. Bestimmungen für die Einführung des Tonnen— systems zu Heidelberg. Literatur.

Dramaturgische Blätter, Organ für das deutsche Theater, für 1879 (Verlag von Hermann Foltz in Leipzig, herausgegeben und redigirt von Wilhelm Henzen). Nr. 6 enthält Folgendes: Aufsätze: Die Dramatiker Jungungarntz. Von Julian Weisz. Schillers dramatische Muster. Von Friedrich Färber (Fortfetzung). Theater= briefe. Berlin J. Von Adolf Gerstmann. Berlin 4s. Von Otto Leßmann. Berlin III. Von Hans Herrig. Dresden. Von Robert Prölß. München. Von . Benfey. Paris. Von Paul d'Abrest. Wien J. Von A. Frank. Wien 1J. Von L. Frank. Wien 1II. Von G. v. Gyurkovies. Literaturberichfe. Dramaturgische Aphorismen. Gesammelt und mitgetheilt von Theodor . Zeitgeschichtliche Theaternotizen. Redigirt von Joseph

ürschner.

Forstliche Blätter. Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen. Herausgegeben von J. Th. Grunert, Königl. preuß. Ober⸗Forst⸗ meister c, und Professor Dr. Bern. Borggreve, Königl. preuß. Oberförster 2c. 16. (3. Folge 3) Jahrg. 11879. Berlin und Leipzig, 1879. Verlag von H. Voigt. 4. 3. Heft: (März). Inhalt: J. Aufsätze. Zur Lehre rom Reinertragswaldbau und deren neuesten, insbes. preußischen, Opposition; als Antwort auf des Hrn. Oberförst. Prof. Dr. Borggreve Aufforderung im 1878er Ok- toberhefte der Forstl. Blätter. Von Preßler. Rochmals Ter Rechteé begriff Forstdiebstahl' von B. Borggreve. Sffenes Schrei⸗ ben an den Verfasser der „Forstreinertragslehre ꝛc. (Bonn 1875 von r. A. Held. II. Mittheilungen. Forst! und jagdrechtlich wichtige Entscheidungen deutscher Gerichts höfe. Das Forststrafgesetz in der 2. württemberg. Kammer. Aus dem Etat der preuß. Forst⸗ verwaltung pro 1879 80 Betreffs des preuß. gewerblichen Ünter⸗ richtsweseng. Die jagdpolizeilichen Bestimmungen in Elsaß Loth⸗ ringen. Die deutsche Central⸗Moorkommission. Eichenschälwal⸗ dungen in Bayern. Forstliche Vorlesungen an der Universität Gießen im Sommer ⸗Semester 1879. Bücheranzeigen.

Heiteres aus dem Juristen leben, verfaßt und gesammelt von einem Advokatur⸗Kandidaten. Wien 1879. Kommissionsverlag von Moritz Perles.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen leinschließlich Börsen⸗Bellage).

Berlin:

3.

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Er ste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzei

Berlin, Sonnabend, den 22. März

ger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1829.

M 7O.

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Königreich Preußen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Provi sorisches Ber a ss unas · Sta tnt

er Königlichen technischen Hochschule zu Berlin. I. Allgemeine Best im mungen.

§. 1. Die aus der Vereinigung der Königlichen Bau⸗ und Gewerbe⸗ Akademie entstandene technische Hochschule zu Beclin hat den Zweck, für den technischen Beruf im Staats und Gemeindedienst, wie im industriellen Leben die höhere Ausbildung zu gewähren, sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, welche zu dem technischen Unterrichtsgebiet gehören. :

Die technische Hochschule ist dem zuständigen Minister unmittel⸗ bar unterstellt. ö. .

§. 2. An der technischen Hochschule bestehen folgende Ab— theilungen:

1) für Architektur,

2) für Bau⸗Ingenieurwesen, .

53) für Maschinen⸗Ingenieurwesen mit Einschluß des Schiffs⸗ baues,

4) für Chemie und Hüttenkunde,

5) für allgemeine Wissenschaften, insbesondere für Mathematik und Naturwissenschaften. .

Es bleibt dem zuständigen Minister vorbehalten, sowohl die An⸗ zahl dieser Abtheilungen, wie auch die ihnen überwiesenen Disziplinen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu vermehren. .

Neben den Abtheilungen bestehen Werkstätten und Ver suchs⸗ stationen zur Förderung besonderer technisch · wissenschaftlicher Zwecke.

§. 3. Mit den Vorträgen in den einzelnen Disziplinen sind je nach dem Bedürfniß des Unterrichts praktische Uebungen in den Zeichnensälen oder Laboratorien und Werkstätten, sowie Unter⸗ weisungen in den Sammlungsräumen und bei Exkursionen ver— bunden.

§. 4. Der Unterricht ist nach Jahreskursen geordnet. Aus— nahmsweise erstreckt sich die Unterrichtsertheilung nur auf einen Theil des Jahres. Ferien finden statt vom 1. August bis 1. Okto⸗ ber, sowie zu Weihnachten und Ostern auf je 14 .

Das Verzeichniß der Vorträge und Uebungen ist spätestens sechs Wochen vor Beginn des Kursus bekannt zu machen. .

§. 5. Den Studirenden steht die Wahl derjenigen Vorträge und Uebungen, an welchen sie Theil nehmen wollen, frei. Doch werden von jeder Abtheilung Studienpläne aufgestellt, deren Inne⸗ haltung den bei ihr eingeschriebenen Studirenden empfohlen wird. Die Zulassung zu solchen Vorträgen und Uebungen, welche zu ihrem Verständniß die vorherige Absolvirung anderer, vorbereitender Un— terrichtsgegen stände voraussetzen, kann von der vorgängigen Theil nahme an den letzteren abhängig gemacht werden.

II. Von den Lehrkräften der technischen Hochschule.

§. 6. Der Unterricht wird von Professoren und Dozenten er— theilt. Zur Unterstützung beider werden nach Bedürfniß Assistenten, und zur Litung der Werkstätten und Versuchsstationen, soweit sie nicht den Dozenten selbst übertragen wird, geeignete Techniker bestellt.

. J. Außer den Professoren und Dozenten haben die bei einer Abtheilung der technischen Hochschule habilitirten Privatdozenten das Recht. Vorlesungen und Uebungen abzuhalten.

Die Gesuche um Habilitation sind bei derjenigen Abtheilung einzureichen, in deren Unterrichtsgebiet der Nachsuchende zu lehren edenkt.

! Ueber die Zulassung beschließt die Abtheilung auf Grund der

Vorschriften, durch welche die, für die Habilitation bei der betreffen

. Abtheilung zu erfüllenden Bedingungen festgestellt sind. (5. 21: .

Von der ftattgefundenen Habilitation ist unter k des Nachweises der erfuͤllten Bedingungen dem Minister durch Vermitte—⸗ lung des Senats Anzeige zu machen. .

Bis zum Erlaß der erwähnten Vorschriften bedarf die von einer Abtheilung beschlossene Zulassung der Genehmigung des Mi— nisters.

1II. Von den Verwaltungsorganen. .

§. 8. Die Organe für die Leitung der technischen Hochschule ind: n l) Für jede Abtheilung das Abtheilungskollegium und der Abtheilungsvorsteber.

2) Für die gesammte Hochschule der Senat und der Rektor.

§. 93. Jede Abtheilung bildet ein selbständiges Ganzes. Inner— halb des Kreises der ihr zugehörigen Professoren und Dozenten (5. 6) wird das Abtheilungskollegium nach Maßgabe der darüber erge⸗ henden besonderen Vorschriften gebildet.

§. 10. Das Abtheilungskollegium hat die allgemeinen Inter— essen des Unterrichts auf dem betreffenden Gebiete wahrzunehmen und für die Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit desselben Sorge zu tragen. Es ist dafür verantwortlich, daß jeder Studirende der Ab⸗ theilung während der vorgeschriebenen Studienzeit Gelegenheit hat, in den zu seinem Fach gehörigen Disziplinen in geordneter Folge die erforderlichen. Vorträge zu hören resp. Uebungen durchzumachen. Wenn in dieser Hinsicht sich in dem Lehrgang Lücken oder Mängel finden, so hat das Abtheilungskollegium darüber an den Minister durch Vermittelung des Senats rechtzeitig Bericht zu erstatten.

§. 11. Das Abtheilungskollegium hat die Aufgabe, die bei seiner Abtheilung eingeschriebenen Studirenden in wissenschaftlicher Beziehung zu leiken, es macht die Vorschläge zu Benefizien und Praͤ— mien für dieselben. f .

Für diejenigen Studir enden, welche sich im ersten und zweiten akademischen Semester befinden, sind, auch wenn sie bei einer Fach⸗ Abtheilung inskribirt sind, die Vorschläge in letzterer und ist die Leitung in ersterer Beziehung von der Abtheilung für allgemeine Wissenschaften zu übernehmen. (. . .

S. 12. Zu den laufenden Geschäften des Abtheilungskollegiums

gehören insbesondere: ö . ;

1) Die Entwerfung der Studienpläne der Abtheilung, sowie etwaige das Gebiet der Abtheilung berührende Vorschläge zum Pro— gramm und Vorlesungsverzeichniß der Gesammtanstalt.

2) Die Anträge in Betreff des Bedarfs an Lehrmitteln, welche für die Unterrichtszwecke der Abtheilung erforderlich scheinen, durch Vermittelung des Senats, sowie in Betreff der Repartirung des derselben zugewiesenen Antheils an Lehrmittelfonds auf die einzelnen Lehrfächer. ö.

3) Die Vorschläge wegen des Bedarfs von Assistenten und wegen der Vertheilung der nach Maßgabe der disponiblen Mittel zur Ver⸗ fügung stehenden Anzahl von Assistenten an die einzelnen Dozenten.

4) Die Anzeige der in dem kehren der Abtheilung hervortre⸗ tenden Lücken und Mängel, sowie die Abgabe von Gutachten wegen Berufung neuer Lehrkräfte für erledigte oder neu gegründete Lehr⸗ stühle. Diese Gutachten haben sich der Regel nach mindestens auf drei, für den Lehrstuhl geeignet scheinende Personen zu erstrecken und deren Befähigung für das betreffende Amt eingehend zu erörtern.

5) Die Beschlußfassung über die Zulassung von Privatdozenten zur Habilitation lnach den Bestimmungen der S§5§. 7. 22).

Die Abgabe von Gutachten in Betreff der bei der Abtheilung inskribirten Bewerber um Stipendien und sonstige Benefizien.

) Tie Vorschläge über Stundung und Erlaß von Honorar.

§. 13. Zur Leitung seiner Geschäft; wählt das Äbtheilungs⸗ kollegium aus seinen Mitgliedern einen Vorsteher. Die Amtsperiode desselben ist einjährig und beginnt und endigt in der Regel mit dem 1L. Juli. Die Wahl ist so zeitig vorzunehmen, daß ihr Ergebniß dem Minister vor dem 1. Juni behufs Bestãtigung vorgelegt werden kann. Erfolgt die Bestätigung nicht, so führt bis zu einer die Bestätigung findenden Neuwahl der bisherige Abtheilungsvorsteher die Geschäfte.

S. 14. Der Abtheilungsvorsteher vermittelt die Beziehungen des Abtheilungskollegiums zum Rektor und Senat. Er hat sich den dem Kollegium in Betreff der Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit des Unterrichts auferlegten Pflichten ganz besonders zu unterziehen und in der Abtheilung die in dieser Beziehung von ihm bemerkten Lücken und Mängel zur Berathung zu bringen. Er hat den Studiengang, sowie die disziplinare Haltung der Studirenden seiner Abtheilung zu überwachen, mit seinem Rathe ihnen zur Seite zu stehen, und ist be⸗ fugt, denselben persönlich oder durch eines der Abtheilungsmitglieder als unteren Grad der Disziplinarstrafe eine Rüge zu ertheilen, wo⸗ von dem Senat Mittheilung zu machen ist .

§. 15. Der Abtheilungsvorsteher beruft das Kollegium nach seinem Ermessen oder auf Antrag zweier Mitglieder ju Sitzungen, in welchen die Geschäfte der Abtheilung verbandelt werden und in denen er den Vorsitz führt. 3. . . ö

Zur Gültigkeit von Beschlüssen des Abtheilungskollegiums ist die Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich.

Die Berufung zu einer Sitzung hat unter Mittheilung der für dieselbe bestimmten Tagesordnung zu erfolgen. .

Jedes Mitglied des Kollegiums ist befugt, die Beschlußfassung über Fragen, welche die Angelezenheiten der Abtheilung betreffen, zu beantragen und die Aufnahme der betreffenden Gegenstände in die Tagetordnung der nächsten Sitzung zu verlangen. .

Jedem in einer Sitzung anwesenden Mitgliede des Abtheilungs— kollegiums ist es gestattet, seine von der Mehrheit abweichende Ansicht zu Protokoll zu geben, sowie bei Gutachten und Berichten, welche durch Vermittelung des Senats an den Minister gelangen, sein sepa— rates Votum mit Motiven beizulegen.

§. 16. Um die gemeinsamen Angelegenheiten der technischen Hochschule zu leiten und über die Studirenden die allgemeine Auf⸗— sicht und Disziplin zu üben, sowie zur Vermittelung des Verkehrs mit der vorgesetzten Behörde, wird aus den Abtheilungen der tech⸗ nischen Hochschule ein Ausschuß gebildet, der den Namen Senat führt, und an dessen Spitze sich als Vorsitzender der Rektor befindet.

§. 17. Der Senat besteht aus:

I) dem Rektor,

2) dem Vorgänger des Rektors (Prorektor),

3) den Abtheilungsvorstehern,

4) dem im §. 265 bezeichneten Verwaltungsbeamten,

5) einer der Zahl der Abtheilungen entsprechenden Anzahl von Senatoren, von denen jedes Abtheilungskollegium je einen aus seiner Mitte auf den Zeitraum von zwei Jahren wählt. Die Wahlen finden in den letzten Tagen des Juni statt, so daß die Gewählten am 1. Juli ihr Amt antreten können. .

Alljährlich scheidet die Hälfte der gewählten Senatoren aus. Ist die Zahl derselben nicht durch zwei theilbar, so bestimmt der Minister den einzuhaltenden Turnus.

In Betreff der Vertretung der zur Abtheilung für das Maschinen⸗ ingenieurwesen gehörigen Techniker des Schiffbaus durch ein in den Senat zu entsendendes Mitglied bleibt besondere Bestimmung in dem Regulativ über die Organisation der Abtheilungen vorbehalten.

§. 18. Der Senat hält auf Einladung und unter Vorsitz des Rektors an zwei bestimmten Tagen des Monats ordentliche und, so oft es sonst die Geschäfte erfordern, außerordentliche Sitzungen.

F. 19. Ja Betreff der zur Gültigkeit der Beschlüsse des Senats erforderlichen Stimmenzahl, der Tagesordnung für die einzelnen Sitzungen und der Befugnisse der einzelnen Mitglieder gelten die Bestimmungen des 5§. 16. 6.

Die Berichte an den Minister tragen die Unterschrift: Rektor

und Senat, und werden von dem Rektor mit seinem Namen unter⸗ zeichnet. . §. 20. Der Senat ist die Digziplinarbehörde für die Gesammt⸗· heit der Studirenden. In dieser Eigenschaft beschließt er über die Ertheilung von Verweisen vor versammel tem Senat, über die An⸗ drohung des Ausschlusses und den wirklichen Ausschluß von Studi⸗ renden, über die Aufhebung von Honorarstundungen und Befreiungen, sowie über die bei dem Minister zu beantragende Entziehung von Stipendien und Unterstützungen.

§. 21. Der Senat erläßt nach Anhörung der betreffenden Ab—

theilungen und mit Genehmigung des Ministers . die Vorschriften für die Benutzung der zur technischen Hoch⸗ schule gehörigen Sammlungen und Institute, sowie ö die Anweisungen für die in den Sammlungen und Insti tu⸗ ten, sowie beim Unterricht beschäftigten Anstaltsdiener.

Der Senat hat ferner nach Anhörung der betreffenden Abthei⸗ lungen dem Minister Vorschläge zu machen über

1) die Disziplinarvorschriften für die Studirenden, .

2) die Bestimmungen über die Zulassung, die Rechte und Pflich⸗ ten und die Ausschließung von Privatdozenten,

3) die Prüfungsordnung für die Diplomprüfungen, 3

4) die zur Ausführung dieses Verfassungsstatuts sonst noch er— forderlichen Regulative. . . 25. 22. Zu den laufenden Geschäften des Senats gehören ins—⸗ besondere:

1) Die Abfassung des Vorlesungsverzeichnisses, des Programms und Gesammtstundenplans unter Zugrundelegung der Stundenpläne der Abtheilungen, sowie die Vertheilung der Hör und Zeichnensäle.

Y) Die Anmeldung der im Interesse der technischen Hochschule erforderlich scheinenden persönlichen und sächlichen Mehrausgaben für das nächste Etatsjahr; speziell die Berichterstattung über den Bedarf an Lehrmitteln, Hülfslehrern und Assistenten für die Gesammtanstalt, sowie über die Vertheilung der sür diese Zwecke verfügbaren Mittel auf die Abtheilungen und auf die verschiedenen Sammlungen unter Berücksichtigung der Vorschläge der ersteren. .

3) Die Berichterstattung über die Gutachten der Abtheilungen in Betreff des Lehrgangs derselben, sowie in Betreff der Berufung neuer Lehrkrãfte. . . .

4 Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Abtheilungen, in Bezug auf die Zulassung u. s. w. von Privatdozenten. (§. 21. Nr. 2. ;

' gie Vorschläge über die Verleihung von Stipendien unter Berücksichtigung der Vota der Abtheilungen, sofern über jene Ver leihung nicht anderweitige Bestimmungen bestehen.

6) Die Beschlußfassung über die Stundung oder den Erlaß von Honoraren, aner. ul lsigen Grenzen, unter Berücksichtigung der Vorschläge der eilungen. .

7) Die Er e, des Beginns und des Schlusses der Weih⸗ nachts⸗ und Osterferien, unter Einhaltung der Vorschriften von 5. 4 alin. I.

8) Die Berichterstattung über die zum Amte des Rektors und der Abtheilungsvorsteher stattgefundenen Wahlen und die Einholung

der Bestätigung derselben.

5. tat Er rr. hat im Senat die Leitung und den Vorsitz. Er vertritt die technische Hochschule nach außen und in ihrem Ver⸗ hältniß zu dem vorgesetzten Minister. Er at als Vorsitzender des Senats für die Erfüllung der demselben obliegenden Pflichten und

Geschäfte zu sorgen. Er hat die Beobachtung des Verfassungsstatuts und die sonstigen Vorschriften zu überwachen und ist für die richtige Vertheilung der verwendbaren Mittel und die Einhaltung der etats⸗ mäßigen Grenzen verantwortlich.

Dem Rektor steht die Vollziehung der Beschlüsse des Senats zu. Erachtet er dieselben den Interessen der technischen Hochschule für nachtheilig oder sonst für bedenklich, so bleiben die Beschlüsse bis zur Entscheidung des Ministers, die unverzüglich nachzusuchen ist, suspendirt.

Durch den Rektor erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Be— stimmungen die Aufnahme der Studiren den und Hospitanten und die Einschreibung der ersteren in die Abtheilungen. —⸗

Zur Wahrung der disziplinaren Antorität ist der Rektor befugt, auch ohne vorgängigen Senatsbeschluß Studirenden persönlich oder durch ein Senatsmitglied einen Verweis zu ertheilen

Der Rektor ist der Dienstvorgesetzte der Subaltern⸗ und Unter⸗ beamten der Anstalt.

§. 24. Die Befugniß, alljährlich durch eine stattfindende Wahl, eines ihrer Mitglieder für das Amt des Rektors dem Minister in Vorschlag zu bringen, steht der Gesammtheit der Abtheilungs⸗ kollegien zu.

Die Amtsperiode des Rektors ist einjährig und beginnt und endet in der Regel mit dem 1. Juli.

Die Wahl ist so zeitig vorzunehmen, daß ihr Ergebniß dem Minister vor dem 15. Mai behufs Bestätigung der Wahl und Be— rufung des Gewählten für das Rektoramt vorgelegt werden kann. Erfolgt die Bestätigung nicht, so führt bis zu einer die Bestãtigung findenden Neuwahl der frühere Rektor die Geschäfte. Das Gleiche gilt in dem Falle, daß am Schlusse der Amteperiode oder bei son= tiger a ga. der Rektorstelle der Nachfolger noch nicht ernannt sein sollte.

Der Rektor wird in Verhinderungkfällen von seinem letzten Amtsvorgänger, beziehungsweise von dem an Jahren ältesten anwe⸗ senden Mitglied des Senats vertreten. .

Das Nähere über das Verfahren bei der Wahl, welche unter n, , bisherigen Rektors stattfindet, wird durch Regulatio eordnet.

z §. 25. Die Wiederwahl des Rektors oder der Abtheilungs⸗ vorsteher bei Ablauf ihrer Amtsperiode ist nicht ausgeschlossen.

Wird ein Abtheilungsvorsteher zum Rektor gewählt und be⸗ rufen, so erlischt sein Amt als Abtheilungsvorsteher und ist eine Neuwahl für die Dauer der laufenden Amtsperiode vorzunehmen.

Die Wahl zum Rektor oder Abtheilungsæorsteher darf von den⸗ jenigen Abtheilungsmitgliedern, welche fest angestellte Professoren sind, nur im Fall dauernder Krankheit oder Körperschwäche, die zur Führung der Geschäfte des Amts untauglich macht, abgelehnt werden.

§. 26. Für die Verwaltung der ökonomischen Angelegenheiten der technischen Hochschule, sowie zur Unterstützung des Rektors in der ordnungsmäßigen Verwendung der für die Zwecke der Anstalt überwiesenen Mittel wird von dem Minister ein besonderer Beamter (Syndikus) bestellt. .

Derselbe ist Mitglied des Senats und, gleich dem Rektor, dafür verantwortlich, daß die zur Unterhaltung der Hochschule erforder⸗ lichen persönlichen und sächlichen Ausgaben sich innerhalb der durch den Etat vorgeschriebenen Grenzen bewegen. .

Zur Erreichung dieses Zweckes steht ihm die Kassenkuratel und die Abhaltung außerordentlicher und ordentlicher Revisionen zu. Er hat sämmtliche Zahlungsanweisungen mitzuzeichnen und das Spezial⸗

aufsichtsrecht über die Kassen. und Rechnungsführung auszuüben.

Mit Ausnahme der Lehrmittel sind die Anschaffungen aller Art durch ihn zu bewirken und der haushälterische Verbrauch derselben durch ihn zu kontroliren. Bei der Ausführung dieser Geschäfte sind die Verwaltungs⸗ und Unterbeamten der Anftalt verpflichtet, seinen Weisungen ju folgen. Nähere Festsetzungen über die dem bezeichne⸗ ten Beamten hiernach obliegenden Pflichten und zustehenden Be⸗ fugnisse bleiben dem Minister vorbehalten.

1I7. Von den Studirenden. ö

8. 27. Die Aufnahme eines Deutschen als Studirenden in die technische Hochschule ist durch die Beibringung des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums oder einer preußischen Real resp. Gewerbeschule mit neunjährigem Kursus und zwei fremden Sprachen bedingt. ö Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Diejenigen, welche von anderen polytechnischen Anstalten auf die technische Hochschule übergehen. ;

Wer e außerpreußischen Lehranstalten den in Absatz 1 bezeich- neten Real⸗ und Gewerbeschulen gleichzustellen sind, bleibt ministe— rieller Entscheidung vorbehalten. . 1.

Personen, welche nicht das deutsche Indigenat besitzen, Aus länder, können als Studirende, jedoch ohne Anspruch auf Zulassung zur Staatsprüfung immatrikulirt werden, wenn der Rektor im Ein⸗ verständniß mit dem betreffenden Abtheilungsvorsteher die Ueber zeugung gewinnt, daß dieselben ihrem Alter und Bildungsgrade nach zur Immatrikulation geeignet sind. Im Falle des fehlenden Einverständnisses entscheidet der Senat. . .

S. 28. Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beim Beginn des Studienjahres statt, ist aber für solche Vorträge und Uebungen, welche nicht an einen Jahreskursus gebunden sind, auch semesterweise zulässig. . . 5

Die Aufnahme erfolgt durch Ertheilung einer Matrikel, deren Gültigkeit sich auf vier Jahre erstreckt, nach Umständen jedoch ver⸗ längert werden kann. . . I .

Jeder Studirende hat bei der Aufnahme einer bestimmten Abthei⸗ lung beizutreten, deren Wahl ihm freisteht. ö ;

Die spätere Aenderung dieser Wahl ist hierdurch nicht aus⸗ geschlossen. . .

§. 29. Am Schlusse der einzelnen Studienjahre, sowie beim Verlassen der Hochschule wird den Studirenden auf ihr Verlangen eine Bescheinigung über den Besuch der Anstalt und die angenomme nen Vorträge und Uebungen ertheilt. .

Bei denjenigen Unterrichtsgegenständen, welche mit praktischen Uebungen verbunden sind, oder in welchen a,,, stattfin⸗ den, kann den Studirenden, welche sich an diesen Ue ungen und Prüfungen betheiligt haben, auf ihren Wunsch auch ein Zeugniß über die in den Fächern erzielten Erfolge Seitens der betreffenden Abthei⸗ lung ertheilt werden.

ag . Die Theilnahme an den in 5§. 29 Absatz 2 bezeichneten

rüfungen ist freiwillig. ö . P n . J und Unterrichtsfreistellen sind je⸗ doch zur Theilnahme verpflichtet.

d 9 n . welche den Lehrgang einer der Ahtbeilungen 1—4 jurückgelegt haben, können auf Grund einer vor dieser Abthei⸗ lung zu bestehenden besonderen Prüfung ein Diplom erhalten, welches ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung bekundet.

Die Diplomertheilung, sowie die für dieselbe zu bestehenden Prüf ngen werden durch besondere Vorschriften geregelt.

V. Von den Hospitan ten und den zur Theilnahme

an dem Unterricht berechtigten Personen.

S. 32. Personen, welche nicht die Qualifikation zum Eintritt als Studirende besitzen und nur an einzelnen Vorträgen oder Uebungen Theil nehmen wollen, können unter der Voraus setzung, daß das Unterrichtsinteresse dadurch nicht leidet, als Hospitanten zugelassen

werden.