und andererseits überhaupt sein Ziel besser erreichen zu kön⸗ nen. In den Distrikten von Chin⸗chou und Lien⸗chou‘), wo Li⸗ang⸗tsai viel gelebt hat, sind besondere Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Sollte es etwa später nothwendig werden, bie Zahl der Kaiserlichen Freiwilligen zu vermehren, so be⸗ hält sich der General-Gouverneur weiteren Bericht dar⸗ über vor. ⸗
Soweit die offizielle Berichterstattung. — Neueren Mit⸗ theilungen zufolge scheint es jedoch außer Zweifel, daß Li—⸗ vang'tsai, trotz aller vom General⸗Gouverneur der beiden Kuang angewandten Vorsichtsmaßregeln, die chinesisch⸗anna— mitische Grenze überschrüten und auch bereits einige Vortheile gegen die Annamiten errungen hat. ᷣ
Die französische Regierung, welche nicht unbedeutende Interessen in Cochinchina zu vertheidigen hat, soll sich bis jetzt damit begnügt haben, ihre in den geöffneten annamiti— schen Häfen stationirenden, allerdings unbedeutenden Streit⸗ kräfte um einige hundert Mann und ein Kanonenboot zu vermehren. Eine thatsächliche Intervention zu Gunsten des Königs von Annam scheint jedoch Seitens der französischen Regierung nicht beabsichtigt.
Nach chinesischen Zeitungsnotizen aus hat Li⸗yang⸗tsan sein Hauptquartier in mitischen Stadt Peining aufgeschlagen Taiping⸗ Rebellen haben sich zu ihm gesellt, und die Stärke seiner Armee wird auf nicht weniger als 100 000 Mann geschätzt. Er hat sich zum König ausrufen lassen — wie dies die Art der meisten chinesischen Rebellen⸗ häuptlinge ist — und den Namen „Schun⸗ching“ angenommen. Einer der annamitischen Gouverneurs hat ihn auch bereits als König von Annam anerkannt und ihm ein Geschenk von 100 000 Taels angeboten. Li⸗yang-⸗sai soll dies jedoch zurück⸗ gewiesen und den Gouverneur beauftragt haben, für die dar⸗ gebotene Summe Waffen und Pulver zu kaufen. Seine Truppen haben strengen Befehl, das Leben und Eigenthum der Eingebornen zu verschonen, und es wird berichtet, daß viele arme Annamiten aus verschiedenen Theilen des Landes in das Lager Li⸗yang⸗tsai's gezogen kommen, um sich unter den Schutz des Rebellenhäuptlings zu stellen und ihm ihre Dienste anzubieten.
Japan. Tokio, 16. Januar. Vor einigen Monaten verbreitete sich hier die Nachricht, die japanische Regie— rung beabsichtige, dem Nachbarlande Korea den Krieg zu erklären. Dies Gerücht gewann an Glaubwürdigkeit, nachdem das Auswärtige Amt in der in Tokio erscheinenden japa— nischen J. eine Notiz veröffentlicht hatte, in der die koreanische Regierung angeklagt wurde, japanischen Kauf— leuten gegenüber gesetzwidrige Maßregeln ergriffen zu haben. Bald darauf verlautete es auch, daß ein hochgestellter japanischer Beamter, Namens Hanabusa, an Bord des Panzerschiffes „Hiye Kan“ nach Korea abgercist sei. Derselbe ist jedoch am 10. Januar bereits nach Japan zurückgekehrt und man hat nun mit Bestimmtheit in Erfahrung gebracht, daß alle Differenzen zwischen Japan und Korea glücklich und friedlich beseitigt worden sind. Es ist nämlich dem japanischen Beamten gelungen, die bedingungs—⸗ lose Zurücknahme derjenigen Zollverordnungen zu erwirken, welche den ersten Anstoß zur Unzufriedenheit der japanischen Regierung abgegeben hatten.
Dem Vernehmen nach ist die so unerwartet rasche Er— ledigung dieses Zwischenfalls dem Umstande zuzuschreiben, daß, als die Koreanische Regierung bereits im Oktober v. J., in Voraussicht möglicher Verwicklungen mit Japan, in Peking angefragt hatte, ob sie für diesen Fall auf die Unterstützung des dortigen Hofes rechnen könne, ihr vom Tsungli-HJamen die Antwort zu Theil wurde: China sei gegenwärtig mit seinen eigenen Angelegenheiten zu sehr beschäftigt, als daß es der Regierung von Chosen beistehen könne. Korea solle, äußersten Falles, den japanischen Forderungen nachgeben.
Das japanische Panzerschiff „Hiye Kan“, welches den Gesandten Hanabusa nach Nagasacki zurückgebracht hatte, ist heute wieder nach Korea abgegangen, um dort bis auf Wei— teres zum Schutz der japanischen Niederlassung von Fusan stationirt zu bleiben.
— Aus Calcutta wird dem „Reuterschen Bu⸗ reau“ unterm 20. d. Mts. telegraphirt: „Hier veröffent—⸗ lichten Nachrichten aus Birma zufolge, ist König Thibo mit der Anlegung befestigter Werke und anderen kriege⸗ rischen Vorbereitungen beschäftigt. Auch soll der König die birmanischen Einwohner in Rangoon zur Rückkehr in ihr Heimathsland aufgefordert und im Weigerungsfalle mit der Hinrichtung ihrer Familien gedroht haben.“
Hongkong der anna⸗ Viele alte
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Kiel, Mittwoch, 26. März. Die von dem provinzial— ständischen Ausschusse anläßlich der bevorstehenden goldenen Hochzeit des Kaisers intendirte Stiftung zur Unterstützung Erblindeter beträgt, wie die „Kieler Zeitung“ berichtigend meldet, 60 000
London, Mittwoch, 26. März. Ihre Königlichen Ho⸗ heiten der Herzog und die Herzogin von Connaught begeben Sich zunächst nach Andalusien und werden die Osterwoche in Sevilla zubringen.
Madrid, Dienstag, 25. März. Nach einem Telegramm aus Sevilla ist in dem Befinden der Infantin Christine eine Besserung eingetreten. sind hier eingetroffen.
TNeichstags⸗Angelegenheiten.
Im 1. P oo tsdamer Wahlbezirk (Westpriegnitz) ist an Stelle
des verstorberen Ober⸗Präsidenten von Jagow der Erbjägermeister von Jagow-⸗Rühstädt mit 5373 gegen 2764 Stimmen, welche Dr. Burg in Berlin erhalten hat, zum Mitgliede des Reichstages ge⸗ wählt worden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Greifswald, 25. März. Heute früh ist hierselbst der Philo⸗ loge Schömann, 86 Jahre alt, gestorben. Derselbe hat sich be⸗ sonders durch seine Arbeiten über griechisches Gerichtswesen auk⸗ gezeichnet. — Der Life Prince Consort“ erscheinen; er setzt die Biographie bis zum Jahre 1859 fort. Beendigung des Werkes ist ein fünfter Band erforderlich.
4. Band von Theodor Martins
) Ueber Lien -chou ef. die erste Anmerkung oben. (auf den Karten auch Kin geschrieben) gleichfalls in Kuangtung etwas nordwestlich von Lien chou.
Der Graf und die Gräfin von Paris
; ] of the wird, dem ‚Athenäum“ zufolge, am 1. Mai
Zur
Chin⸗chou
Gewerbe und Sande.
Die Rombergsche Zeitschrift; für Bau kunst (Re⸗ daktion: Neuenburgerstraße 31), hat soeben als Seyaratausgabe ein großes Tableau einer Totalansicht der Berliner Gewerbe⸗ Austellung nebst Situationsplan in Roralformat, verbunden mit aus fübrlichem Tert von fachmännischer Seite, ausgegeben. Der Preis stellt sich auf 1,50 0 3
— In der Generalversammlung der Schlesischen Porzel⸗ lan⸗ und Steingut Manufaktur, Aktiengeselisch aft, wurde die vorgelegte Bilan; pro 1878 ohne Debatte genehmigt und die Dividende auf 450 MÆ pro Aktie, gleich 199 /9, festgesett.
— Der Verwaltungscath der Bank für Handel und In dustrie in Darmstadt hat, wie die B. Börs. Ztg.“ mittheilt, die Dividende nunmehr definitiv auf 6z Y festgestellt. ⸗
— Nach dem Geschäftsbericht der Zwickauer Bank beträgt der im Jahre 1878 erzielte Bruttogewinn 209 036 46, der Rein⸗ gewinn 118 620 Æ Davon erhalten die Aktionäre 105 909 4 oder 7a, Dividende, zum Reservefonds kommen 21531 9, auf Tantiemen entfallen Ss00 M6. Die Bank war genöthigt, für Verluste auf Conto⸗ Corrent⸗Conto 36 060 MS abzuschreiben. In der Bilanz figurirt der Reservefonds mit 33 609 4, das Deleredere Conto mit 45 000 M und die laufenden Accepte mit 273 900 S Die ESffectenbestände be⸗ laufen sich auf 108 237 S , die Wechselbestände auf 1236 328 4 und die Debitoren auf 10596 514 4½, denen 627 305 MÆ . Kreditoren gegenüberstehen. -
— Die Baverische Notenbank hat den Wechseltiskont auf 3, den Lombard ⸗Zinsfünß auf 49 festgesetzt.
Haag, 23. März. (Leipz. Ztg.) Nach einer amtlichen Mitthei⸗ lung ist die Eröffnung des Betrieles auf der ganzen Eisenbahn⸗ linie von Antwerpen nach Gladbach au? den nächsten J1. Mai festgesetzt.
Paris, 24. März. (Fr. Korr.. In Rouen hat, wie man den Blättern von dort meldet, gestern eine bedeutende Versammlung von Arbeitern und Werkführern stattgefunden, welche persönlich oder durch Vollmacht ungefähr 29 0)0 Spinnerei⸗ und Webereiarbeiter repräsentirten. Nach einer Verhandlung, die in bester Ruhe verlief, beschloß man, eine Deputation an die Regierung abzuordnen, um ihr die trostlose Lage vorzustellen, in welcher sich die Arbeiterklasse in Folge der Herabsetzung der Arbeitszeit oder des vollkommenen Feierns der Fabriken befände. Fünfzehn Delegirte werden demnach am Donnerstag in Paris eintreffen und sich mit dem Handels⸗Minister, wenn möglich auch mit dem Präsidenten der Republik in Verbin— dung setzen.
Berlin, den 26. März 1879.
Georg Heinrich Friedrich Hitzig.
Am 26. März sind fünfzig Jahre verflossen, seit einer der größten Architekten unseres Vaterlandes mit dem Eintritt in den preußischen Staatsbaudienst seine künstlerische Thätigkeit begann, der jetzige Geheime Regierungs- und Baurath Hitz ig.
Georg Heinrich Friedrich Hitzig wurde als Sohn des bekannten Kriminalisten Hitzig, am 8. April 1811, zu Berlin ge⸗ boren. Seine Schulbildung erhielt er zuerst auf dem Friedrich—⸗ Wilhelms⸗Gymnasium und dann auf der damals eben begründeten Gewerbeschule unter von Klödens Direktorat. Nach kurzem akade⸗ mischen Studium bestand er gegen Ende des Jahres 1328 sein Feld— messerexramen, worauf er am 26. März des nächsten Jahres als solcher vereidigt wurde. Nach achtzehnmonatlicher Beschäftigung als Kondulteur an dem Küstriner Oderbrückenbau kehrte er im Herbst 18330 nach Berlin zurück, um unter Schinkels Leitung an den Arbeiten der Sternwarte Theil zu nehmen, in welchem Jahre ihm Heinrich Strack ein treuer Genosse wurde. In dieser Zeit vertiefte sich der junge Architekt in ein umfang⸗ reiches, mehrjähriges theoretisches Studium, das er mit einer in Begleitung seines Vaters unternommenen Pariser Reise zum Ab⸗ schluß brachte, und nach welcher er zu Anfang des Jahres 1837 die Baumeisterprüfung ablegte. Um sich der Ausbildung des Wohn gebäudes, dessen Vervollkommnung und Verschönerung seinen Ruhm dauernd begründen sollte, hinzugeben, trat Hitzig jetzt, ebenso wie Knoblauch, aus dem Staatkedienst, und beide etablirten sich als erste Privatbaumeister in Berlin, in welcher Eigenschaft sie bald eine rege Bauthätigkeit entfalteten, die sich nicht blos auf die Haupt⸗ stadt beschränkte, sondern im Laufe der Jahre mit dem wachsenden Rufe auf die Provinzen und ferneren Länder übertrug. Beide, ob— wohl im Großen und Ganzen von gleichen Plänen und Ge— sinnungen erfüllt, waren doch in der Art ihres Schaffens wesentlich ven einander verschieden. Hitzig waltete das malerische Prinzip vor, offenbarte sich wohl die Vorliebe, landschaftliche Reize in die architektonische Anlage zu ziehen. Durch die Villenanlagen bei Potsdam hatte Schinkel den ersten Impuls zu dieser von Hitzig sowohl wie ron Persius weiter ent⸗ wickelten neuen Gestaltung des Wohnhauses gegeben, die in einer freien Auffassung desselben beruhte und die Mitte hielt zwischen dem gewöhnlichen Wohngebäude und dem alten römischen oder griechischen Landhaus. An keinem einzigen Werke verleugnen sich die Eigen⸗ thümlichkeiten Hitzigs, und eine überall durchgeführte Konsequenz, die für das Schaffen des Architekten von nicht zu unterschätzender Wich tigkeit ist, gab stets zu glücklichen, maß⸗ und stylvollen Resultaten Anlaß. Die Bauweise des Mittelalters, besonders die Gothik mit ihren schweren düstern Formen, liegt unserm Künstler, der seinen Werken die heitere Stattlichkeit, verbunden mit gesunder Lebens lust, aufzuprägen pflegt, meist fern. Dagegen giebt er den Rundbogen häufig Anwendung, und von den Renaissanceformen der letzten Jahr⸗ hunderte ertheilt er mit besonderer Fixirung des korinthischen Ka⸗ pitäls den deutschen gern den Vorzug, wobei er den antikisitenden Charakter seiner Schule überwiegen läßt.
Tie Anlage des Thiergartenstadttheils mit seinen charakteristischen, reizvollen Wohnhäusern ist in der Hauptsache von Hitzig in der ersten Perisde seiner praktischen Thätigkeit ausgegangen. Aus dem ehe— maligen Kemperhof schuf er die elegante Victoriastraße, und auch der später angelegte Theil der sog. Künstlerstraßen, auf dem früheren Albrechts hof, unter denen sich auch eine mit dem Namen ihres Schöpfers befindet, ist ausschließlich ein Werk Hitzigs.
Hierbei heben wir als besonders charakterisirend für die künsi— lerischen Bestr bungen des Meisters in der ersten Periode seiner Laufbahn die Häuser Lennéstraße 8 in seiner villenartigen Grup— pirung, und Königgrätzerstraße 3, mit balkonartigen Karyatiden, Vorhalle und reliefgeschmäcktem Tempelgiebel, hervor. In dieselbe Zeit ungefähr fallen großartige Monumentalbauten in Triest, wie der Palast von Revoltella, und in Mecklenburg Schöpfungen in Renaissanceformen, die in ihrer äußeren Erscheinung in der Lösung des Grundrisses und über Raumentfaltung der Säle und der Haupt⸗ Vestibüle vortrefflich dastehen. Neuerdings kam zu dieser Gruppe auswärtiger Prachtbauten das Palais des Barons von Kroneberg in Warschau mit einem imposant wirkenden Treppenhause, das mit zu den glanzrollsten Schöpfungen in der profanen Bau⸗ kunst zählt. Von den Berliner Werken, die zwischen dem fünfmonatlichen Erholungsaufenthalt in Italien im Jahre 1845 und einer größeren Reise durch Egypten, Griechenland und Konstan⸗ tinopel im Jahre 1857, sowie auch nachher entstanden sind, erwähnen wir nur das Palais des Grafen Pourtalés, Könige platz 7, welches sich durch eine eigenartige Enmwickelung des Grurdrisses und die künstlerische Durchbildung des innern Ausbaues auszeichnet, ferner der Umbau der Villa Gerson in der Thiergartenstraße, das Wohn⸗ baus des Bankier Krause in der Wilhelmstraße in französischen Renaissanceformen und endlich das Gersonsche Wohnhaus an der Bellevue⸗ und Lennéstraßen⸗Ecke. Sowohl die Entwürfe aller der bisher erwähnten Gebäude, als auch der hier nicht erwähnten — welche die bei weitem größte Zahl ausmachen —, sind theils im Verlage von Ernst und Korn mit Text in 3 Sprachen erschienen, theils fand ihre Veröffentlichung in der Erbkami'sschen Zeitschrift
Bei
für Bauwesen statt, die auf Hitzigs eigenes Betreiben und auf speziellen Vorschlag des Kultus⸗Ministers im Jahre 1851 gegründet wurde, und zu deren Redaktions kommission der Jubilar noch gegen— wärtig gehört.
Von öffentlichen Bauwerken sind in der Hauptstadt durch Hitzig vor allem entstanden: I) die Börse in der Burgstraße in den Jahren 1859 — 1864, ein schon vermöge seiner günstigen Lage stattlich wirkender Bau in ernsten und gemessenen Renaissar ceformen, mit vorgelegten korinthischen Säulen, welche sich durch die beiden oberen Stockwerke ziehen und mit einer den Geschäftsverkehr ausdrücken den offenen Saulen Vorhalle. Der Bau ist auch insofern epoche⸗ machend gewesen, als er zum ersten Male in Berlin eine vollständige Ausführung der Fagaden in Sandstein zeigte, ein Beispiel, das bald bei den meisten öffentlichen und hervorragenden prioaten Gebäuden Nachahmung gefunden hat. 2) Der imposante Bau der Reichsbank in der Jägerstraße, mit prächtigem Vestibüle, großartizem, mit Glas überdachtem Treppenhause und großem und geschmackvoll dekorirtem Sitzungesaal. Die Façaden dieses prächtigen Bauwerks, welches an der Front der Jägerstraße mit einer in Form einer Attika erhöhten Mittelpartie versehen ist, zeigen reich profilirte Sandsteingesimse und an dean Flächen eine zartgemusterte Backsteinverblendung. Ein entschiedener Gegner alles unorganischen aufgeklebten Schmuckes erschien ihm stets, was auch schon Schinkel erkannt, der Sandstein als das geeignetste Baumaterial zur Auestattung der Fagaden, aus dem sich das Ornament organisch uad wirksam heraus⸗ entwickelt. Alsdann sind noch zu erwähnen der durch den Bau der Stadtbahn vor Kurzem beseitigte Cireus Renz, der sich durch seine originelle und glückliche Dachkonstruktion auszcichnete, die Markt⸗ hallen in der Karlstrase, das Lokal der Gesellschaft der Freunde in Renaissanceformen, das in den Jahren 1870 — 1871 entstandene, opulent im rothen Backstein ausgeführte Reichenheimsche Waisen haus im Rundbogenstil, und schließlich das provisorisch in der Leipziger Straße errichtete Reichstagsgebäude wit großem Oberlicht⸗Saal. Gegenwärtig ist der Jubilar damit beschaͤftigt, das Schlütersche Zeughaus in ein Waffenmuseum und eine Ruhmeshalle umzubauen, und seit Richard Lucae's Tode nehmen ihn auch die Neubau⸗Ent⸗ würfe zu einem großartigen Polytechnikum bei Charlottenburg in Anspruch.
Im Jahre 1850 wurde Hitzig Mitglied der Königlichen techni⸗ schen Ober⸗Baudeputation, im nächsten Jahre erhielt er den Charakter eines Königlichen Bauraths und im Jahre 1863 den Titel eines Ge⸗— beimen Regierungs⸗Rathes. Seit dem Jahre 1875 ist Hitzig all⸗ jährlich zum Präsidenten der Königlichen Akademie der Künste, deren Mitglied er schon seit dem Jahre war, erwählt worden.
Hoffentlich wird der Jubilar, dessen lange Berufsthätigkeit einen glänzenden Abschnitt der Baugeschichte Pr ußens ausfüllt, der Kunst noch lange erhalten bleiben!
Cöln, 26. März, 12 Uhr 34 Min. Nachts. Die eng⸗ lische Post vom 25. März früh, planmäßig in Verviers um Sa Uhr Abends, ist ausgeblieben. Grund: Ungünstiges Wetter im Kanal.
Unter den verschiedenen Stiftungen, welche zur Erinnerung an das goldene Hochzeitsfest Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin beabsichtigt werden, verdient die⸗ jenige eine besondere Erwähnung, welche auf Anregung des Krieger—⸗ vereins comités für das auf dem Niederwald zu errichtende National denkmal von den deutschen Kriegervereinen ins Werk gesetzt wird. Dieselbe soll in Herstellung einer besonderen Figur an dem genannten Denkmal, und zwar in der Figur des Krieges bestehen, die in Erz ausgeführt werden und die Inschrift ‚Von den deutschen Kriegervereinen gestiftet“ tragen wird.
Wie das ‚Rügensche Kreis⸗ n. Anz.“ Bl.“ mittheilt, ist am 21. d. M. wieder der Brückenkopf der Lauterbacher Landung s⸗ brücke bei Putbus durch Eisgang vollständig demolirt worden. Der übrige Theil der Brücke ist intakt geblieben. Ein zwischen der Insel Vilm und Rügen feststehender Theil noch alten, sehr starken Eises setzte sich bei heftigem Ostwind in Bewegung, und in vielleicht einer halben Stunde war das Zerstörungswerk vollendet.
Teplitz, 22. März. (Allg. Ztg.) Die Teufungsarbeiten an der Urquelle, welche dem sprengtechnischen Bureau von Mahler in Wien übergeben wurden, sind in der letzten Zeit in Folge des riesigen Wasserandranges etwas langsamer als Anfangs vorge— geschritten; immerhin verdient es aber rühmend erwähnt zu werden, daß dieselben überhaupt noch weitergeführt werden können. Der Wasserspiegel wurde überraschend schnell erreicht, die Beschaffung der nöthigen Pumpen und Maschinen war vorbereitet, aber eben nicht für solche Wassermengen berechnet. Heute arbeiten zwei Centrifugal⸗ pumpen, die eine mit 160, die andere mit 194 mm weitem Rohre; der Antrieb erfolgt durch ein 25pferdiges Locomobil. Die Schachtzimmerung reicht bis auf 14 munter den Tageskranz; die tiefste Stelle, der Pumpensumpf, stebt 2.5 m unter der Zimmerung. Der stetige Zu⸗ fluß wurde am 20. März mit 40 — 41 Kubikfuß (1,25 cbm) per Mi⸗ nute bemessen. Die Sprengarbeiten liefern gute Resultate, obgleich nur kleine Ladungen angewendet werden; dagegen ist das Fördern ungemein erschwert, da die Arbeiter es in dem heißen Wasser (38 60 R.) nur kurze Zeit aushalten und die geringste Zwischenrause den Wasser⸗ spiegel aufwärts steigen läßt, z. B. bei einem Stillstande von 9 Mi⸗ nuten um 80 em. Die geleisteten Arbeiten sprechen nicht mit riesigen Ziffern, aber sie zeigen enorme technische und lokale Schwierigkeiten, welche so glücklich zu überwinden den Ingenieuren alle Ehre macht.
Frau Charlotte Wolter setzte gestern im Residen z⸗ Theater ihr diesjähriges Gastspiel als Gräfin Camilla von Vardes“ in Octave Feuillets Eine vornehme Ehe“ fort. Das Stück ist auch hier seit Jahren bekannt, seine stark zu Tage tretenden Schwächen sind oft ge⸗ rügt worden und durch sich selbst würde dasselbe wohl kaum im Stande gewesen sein, eine so zahlreiche Versammlung anzuziehen, wie es gestern, wo das Residenz⸗Theater bis auf den letzten Platz besetzt war, der Fall gewesen. Der starke Besuch galt sicher nicht dem Stücke, sondern der hervorragenden Künstlerin, der Darstellerin der weiblichen Hauxtrolle. Diese Rolle ist nun keineswegs eine dankbare, und wenn Fr. Wolter trotzdem eine ungemein interessante, in allen großen wie kleinen Zügen rorzügliche dramatische Leistung gab, so lieferte sie damit wiederum einen vollgültigen Beweis für ihre hohe künstlerische Meisterscaft; in weniger berufenen Händen würde diese Rolle vor einem deutschen Publikum wenig Verständniß und Anerkennung fin⸗ den. Das treffliche Spiel des gefeierten Gastes aber läßt alle kritischen Bedenken, die das Stück selbst fort und fort hervor uft, rollständig in den Hintergrund treten. Fr. Wolter wurde denn auch nach jeder Szene mit lebhaften Beifallsbezeugungen überhäuft. Die Künstlerin wurde ven den heimischen Mitgliedern des Residenz⸗Theaters wirksam und mit gutem Erfolge unterstützt. In erster Reihe zeichnete sich Hr. Keppler durch die sehr gelungene Darstellung der männlichen Hauptrolle (Graf Gontran von Vardes) aus. Neben ihm verdienen für die Durchführung der übrigen größe— ren ihnen zugefallenen Partien lobende Erwähnung Frl. Castelli, Fr. Ernst, Fr. Schmidt und die Herren Beckmann, Haack und Egge⸗ Ung. Alle Anerkennung ist auch der geschmackvollen und reichen n nnn sowie dem sorgfältig vorbereiteten Zufammenspiel zu zollen.
Redacteur: J. V.: Riedel. Druck: W. Elsner.
Berlin . e, . Verlag der Expedition (Kessel). Drei Beilagen
leinschließlich Börsen⸗ Beilage).
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73.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuf
Berlin, Mittwoch, den 26. März
*
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—
chen Staats⸗
Königreich Preußen. Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung in liche Vermögen. Vom 4. März 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
J Allgemeine Bestim mungen.
§. 1. In Ansehung der Zwangevollstreckung gehören zum un⸗ beweglichen Vermögen außer Grundstücken diejenigen Sachen und Rechte, deren Zwangsverkauf nach den bestehenden Vorschriften in
Zwangsverkauf von Grundstücken bestimmten Verfahren
—Immohbiliarmasse gehören auch diejenigen beweglichen Gegenstände, auf welche das bezüglich eines unbeweglichen Gegen⸗ standes beftehende Pfand oder Vorzugsrecht kraft Gesetzes sich mit
§. 2. Neben den allgemeinen Bestimmungen der deutscher Civilprozeßordnung über die Zwangsvollstreckung finden auf die Zwangavollstreckung in das unbewegliche Vermögen die nachstehenden Vorschriften Anwendung.
§. 3. Die Vorschriften d 55 Abs. 2 und des 5. 756 der deutschen Civisprozeßordnung finden bei der Zwangevollstreckung in Gegenstände des unbeweglichen Vermögens außer Grundstücken ent— sprechende Anwendung.
§. 4. Die Entscheidunsg über den Antrag, nach Maßgabe des
I36 der deutschen Civilprozeßordnung ein Geiicht zum Voll— streckungsgerichte zu bestellen, kann ohne vorgängige mündliche Ver—⸗ andlung erfolgen.
Der Beschluß ist von Amtswegen zuzustellen.
Eine Anfechtunz des Beschlusses, durch welchen das Vollstreckungs— gericht bestellt wird, findet nicht statt.
66.
8
*
S. 6. streckung in das unbewegli ermögen z den einzelnen Landestheilen bestehenden Vorschriften.
Die Zulaäͤssigkeit ist jedoch nicht davon abhängig, daß die Zwangẽvollstreckung in das bewegliche Vermögen ohne Erfolg statt⸗ gefunden hat. .
k einer angeordneten Maßregel der Zwangsvollstreckung erfolgt nach den in einzelnen Landestheilen be⸗ stehenden Vorschriften, soweit nicht aus den nachfolgenden §8§. 8 bis 21 sich Abweichungen ergeben. . ⸗
§. 8. Zustellungen erfolgen vach den Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnung, fofern dieselben nach den bisherigen Vorschrifter dur Aufgabe zur Post bewirkt werden können, nach den Vorschrif— ten der 588. 161, 175 derselben. . .
Bei der Zumellung durch Aufgabe zur Post sind die Postsendun— gen mit der Bezeichnung ‚Einschreiben' zu versehen.
Unberührt bleibt die bestehende Verpflichtung der Gerichte, Zu slellungen und Behändigungen von Amtswegen zu betreiben.
§. J. Die bei der Ausführung einer Vollstreckungs maßregel den Gerichten zustehenden Entscheidungen, insbesondere über den bei der Jwangeverst igerung zu- ertheilenden Zuschlag, erfolgen durch das Vollstreckungsgericht. Die Entscheidungen können obne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen. Gegen dieselben findet nur so⸗ fortige Bes hwerde statt. Wird gegen die Ertheilung des Zuschlags rechtzeitig Beschwerde eingelegt, so dürfen vor Erledigung der Be⸗ schwerde Eintragungen im Grund ⸗ oder Hypothelenbuche auf Grund des Zaschlags nur nach Maßgabe des S§. 658 der deutschen Civil⸗ prezeßordnung erfolgen. . .
Die in den §5. 668, 685 bis 630, 696 der n Civil⸗ prozeßordnung bezeichneten Einwendungen und Widersprüche sind nach den Vorschriften dieser Paragraphen zu erledigen. .
§. 10. Tie Einstellung des Verfahrens wegen der in den Fs 66s, 686 bis 6560, 696 der deutschen Civilprozeßordnung bezeich— neten Einwendungen und Widersprüche erfolgt nur nach den Vor— schriften dieser Paragraphen und der §§. 691, 692 daselbst.
In den Fällen der Rr. 4, 5 des F. 691 erfolgt die Einstellung des Verfahrens nur auf Grund einer nach den Vorschriften des §. 688 zu erlassenden Anordnung. ö.
Ob die Einstellung der Zwangsversteigerung von einem bestimm— ten Abschnitte des Verfahrens an überbaupt nicht mehr stattfindet, bestimmt sich nach den bis herigen Vorschriften. . .
§. 11. Die Vorschriften der 55. 2 bis 5 der schleswig ⸗holstei⸗
nischen Verordnung vom 14. April 1840 bleiben in Kraft. ;
§. 12. Die bisherigen Vorschriften, nach welchen die Zu⸗ stellun; einer verkündeten Entscheidung nicht erforderlich ist, bleiben in Kraft. . ö . .
Infeweit die Zustellung nicht erforderlich ist, beginnt die Nothfrist der sofortigen Beschwerde mit der Verkündung der Ent— scheidunn. J .
§. 13. Im Verfahren der Zwangsversteigerung kann der Ver— steizerungstermin nach dem Ermessen des Gerichts an der Gerichts. stelle oder an einem anderen Orte des Gerichtsbezirks anberaumt werden.
§. 14. Ist im Verfahren der Zwangsversteigerung der ge— richtliche Zuschlag versagt und gegen die Entscheidung Beschworde innerkalb der Rothfrist nicht eingelegt worden, so ist der Bieter an sein Gebot nicht mehr gebunden. ö ;
§. 15. Wird ein in der Zwangsversteigerung den i schlej er⸗ theilendes Urtheil aufgehoben, so ist auf Antrag auch über Rück⸗ gewähr des auf Grund des Urtheils Gejablten oder Geleisteten zu entscheiden. — ? .
5§. 15. Ist mit der Zwangsvollstreckung ein Aufgebotsverfahren verbunden, so ist eine Anmeldung, welche vor Erlaß des Ausschluß— urtheils erfolgt als eine rechtzeitige anzusehen. .
Die Änfechtung des Ausschlußurtheils erfolgt nur nach den Vor— schriften der 8§. 834, 835 der deutschen Civilprojeßordnung.
8. 17. Das nach §. 8 der rheinischen Subhastationzordnung den Hypothekengläubigern zustehende Recht auf Beschlagnahme von Miethen und Pächten, sowie auf Einerntung und Verkauf von Früchten ist durch den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Ver⸗ fügung nach den Vorschriften der 85. 8Iö5 bis 822 der deutschen Civilprozeßordnung geltend zu machen. ö ö
§. 18. Vertkeilungtstreitigkeiten (Streitigkeiten über die Rich⸗ tigkeit oder das Vorrecht einer Forderung) sind in besonderen Pro⸗ jessen zu erledigen. ; . !.
Die Vorschriften des s. 764 der deutschen Civilprozeßordnung sind hierbei anzuwenden. Erforderlichenfalls bestimmt das Voll- streckung? gericht, welcher der streitenden Theile Klage zu erheben hat.
Die besteßenden Vorschriften, nach welchen die Vertheilung durch den Widerspruch eines Betheiligten nicht gehemmt wird, blei⸗ ben in Kraft.
§. 19. Spezialmassen erfolgt nach verfahren jum Zwecke der Ansprüche, welche in einem Grund- gen sind.
Ausführung
2 D
s Aufgebot der bei einer Vertheilung gebildeten 4. . den Vorschriften über das Aufgebots⸗ Kraftlogerklärung von Urkunden über oder Hypothekenbuche eingetra⸗
Antrag des Glä bigers.
pro eßordnung
schriften von dem Ober⸗Tribunal zu erledige
§. 2). Die Anordaung des anderweiten Verkaufs ei steigerten Gegenstandes wegen unterlassener Erfüllung de bedingungen erfolgt nach den bisherigen Vorschriften.
§. 21. Die nach den bestehenden Vorschriften zulässige Zwangs oollstreckung wegen des Kaufgeldes eines versteigerten Gegen- standes erfelgt auf Grund einer voll streckbaren Ausfertigung des Zu—⸗ schlaasurtbeils. J
Die Ueberweisang des Kaufgeldes an den Gläubiger ist in der Vollstreckungsklaurel zu erwähnen. Die Zustellung einer Urkunde über die Ueberweisung ist nicht erforderlich.
5 nach den bestehenden Vorschriften im Wege der Zwangs vollstreckung zu beanspruchende Eintragung einer vollstreckbaren Forderung in einem Grund⸗ oder Hpothekenbuche erfolgt auf den unmittelbar an den Grund oder Hypothekenbuchrichter zu rschtenden Die Beglaubigung des Antrags ist nicht
nes ver⸗ z Kauf⸗
. Vie
erforderlich. . . U Die auf Grund erkannter Immission zulässige Eintragung er— das von Amtswegen zu erlassende Ersuchen des Voll—
einem nur vorläufig vollstreckbaren Urtheil ist nur eine ormerkung einzutragen. . . * ⸗ 1. eit nach den bisherigen Vorschriften die Zwangs⸗
Vermögen zu erledigen ist, finden lediglich die Vorschriften Jivilprozeßordnung, des Ausführungsgesetzes zu der⸗ s Gesetzes, betreffend die Uebergangsbestimmungen zur Sivilprozeßordnung und deutschen Strafbrozeßordnung, über
seollstreckung in das bewegliche Vermögen Anwendang. Vollziehung von Arresten in unbewegliches Ver mt sich nach den in den einzelnen Landestheilen be⸗
stehenden Vorschriften.
: Das Rangordnunasoerfahren der rheinischen Civilprojeß⸗ ordnung gehört zur Zuständigkeit der Landgerichte. Gegen die Ent— scheidung des beauftragten Richters findet vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieses Paragraphen sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnung statt. ;
Ueber Einsprüche gegen den vorläufigen Rangordnunzsplan ist in besonderen Prozessen zu entscheiden. Die §§. 764 bis 768 der deutschen Civilprojzeßordnung finden entsprechende Anwendung.
Die Jinser des zu einer Zahlungsanweisung berechtigten Gläu— bigers laufen bis zu dem Tage, an welchem nach Feststellung des uf und der vorgehenden Ansprüche die endgültige Zahlungs
l. Ueberg angsbestimmungen. Vorschriften der 85. 19 bis 23 d bergangsbestimmungen zur deutschen Ci 1Strafprozeßordnung, finden auf die Zwangs ewegliche Vermögen entsprechende Anwendung. ifsigkeit von Einwendungen gegen einen nach den bis— 9 orschr vollsttckbar gewordenen Anspruch bestimmt sich nach den bisherigen Vorschriften Die Vorschriften der rheinischen Civilprozeßordnung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Grund der Einlegung eines
Rechtsmittels gegen ein nach den bisherigen Vorschriften erlassenes
5 Gesetzes, be⸗ ilprozeßordnung voll streckung
9 6. 2 1
Urtheil bleiben in Kraft. .
8. T. Eine vor dem Inkraftteeten dieses Gesetzes beantragte Zwangsvollstreckung und ein Rangordnung verfahren, für welches vor dem erwähnten Zeitpunkte die Ernennung eines Richterkommissars nach Artikel 751 der rheinischen Civsilprozeßordnung stattgefunden hat, sind nach den bisherigen Vorschriften zu erledigen, soweit nicht in den nachfolgenden 8§. 28 bis 35 etwas Anderes bestimmt ist.
8. 28. Die Erledigung einer vor dem Inkrafttreten dieses Ge⸗ setzes Leantragten Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt durch die Amtsgericht. - . ‚. ie örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte bestimmt sich nach 34, 755 der deutschen Civilprozeßordnung. .
Die Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung
Vl
29. über den bei der Iwangsversteigerung zu ertheilenden Zuschlag und für die Entscheidung über Streltigkesten, welche nicht durch eine be— sonders zu erhebende Klage zu erledigen sind, bestimmt sich nach den bisherigen Vorschriften unter Anwendung der 88.7 bis 12 des Ge⸗ setzes, betressend die Uebergangsbestimmungen zur deutschen Civil⸗ l und deutschen Strafprozeßordnung.
8. 39. Die Gerichtsbarkeit für die Verhandlung und Ent— scheidung derjenigen Streitigkeiten, welche nach den bisherigen Voꝛ⸗ gewesen wären, wird durch ein besonderes Gesetz geregelt, sofern diese Gerichtsbarkeit nicht in Gemäßheit des 5. 15 des Einsührungegesetzes zum deutschen Ge— richtsverfaffungsgesetze dem Reichsgericht übertragen wird.
8. 51. Rücksichtlich der Zustellungen in einem nach den bisheri⸗
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ctzes,
n Civilprozeßordnung ie Vorschriften des 5. ndung. . ; 5 §5. 3. Die Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnuag über die Einstellung, Beschränkung und Aufhebung der Zwangs voll streckung finden auch dann Anwendung, wenn die Zwangs vollstreckung
im Uebrigen nach den bisherigen Vorschriften zu erledigen ist;
s. 35. Wird das Aufgebot der bei einer Vertheilung gebildeten Spezialmasse nach dem ne, , dieses G setzes beantragt, so findet der 8. 19 dieses Gesetzes Anwendung. .
ö 3 Der 6 zu einer vor dem Inkrafttreten dieses Ge— setzes beantragten Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Vorschriften bez 3. 55 der d eutschen Civilprozeßordnung und des 5. 3 dieses
esetzes. ö Auf Streitigkeiten, welche durch eine kesonders zu er— hebende Klage zu erledigen sind, finden, unbeschadet der bis herigen Vorfchristen über die örtliche Zuständigkeit des mit der Zwang roll streckung befaßten Gerichts, die Vorschriften der deutschen Civil prozeßordnung oder, wenn der Rechtsstreit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden ist, die Vorschriften dez Gesetzes, betreffend die Üebergangsbestimmungen zur deutschen Civilprozeß- ordnung und deutschen Strafprozeßordnung, Anwendung. 11I. Schlußbestim mungen,
§. 36. Die Vorschriften der S8. 755 bis 757 der deutschen Civilprozeßordnung und dieses Gesetzes finden entsprechende An⸗ wendung: . ö
1) auf solche Zwangsversteigerungen, welche nicht im Wege der Zwangs vollstreckung wegen Geldforderungen beantragt sind;
2) auf ein Rangordnungs verfahren G. 265), welches nicht in Folge der Zwangsvollstreckung beantragt ist., .
§. 3. Dieses Gesetz 2 gleichzeitig mit dem deutschen Ge⸗ richts verfassungégesetz in Kraft. . ᷣ
ö ir n i 1 Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. ö 6 ö
und
8 des gegenwärtigen Gesetzes An—
Wilhelm. Leonhardt. Falk. von Bülow. Hofmann. Hobrecht.
2 86 zu . ü von Kame ke. riedenthal. Graf zu . Maybach.
Der Vaterländische Frauen n hielt am Manta Abend in dem mit tropischen Gewächsen und der Kaiserin geschmückten Ministeriums seine 13. Gen 7 Uhr erschien die Allerhöchst jestãt die Kaiserin⸗Königin, berzogin von Baden, der Frau Großherzogin von Sachsen⸗Weimar, der Prinzessin Albrecht und der Erbprinze Hohenjollern. Die Hohen Herrsch igang zu den Festräumen von den Damen und ? ü in den Saal geleitet, wo ochstãmmiger Palmen und Bl e für dieselben reservirt waren. Die Versammlung wurde durch das alte Lied Alta trinitas“, von dem Domchor unter Hrn. v. Herzbergs Leit org tragen, eröffnet. Hierauf ergriff Staats⸗Minis thal das Wort, um den erschienenen eins für Ihre Anwesenheit auszust wesenden Vertreter des Baperischen ? Albertvereins. J
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jsari n sal BEst Anaere Kaiserin selbst angeregte 2 1 21183 n; Ten aFeif aem nnn yr Solidarität und Festigkeit gewonnen, im 26 1 . z * Mead M2 ist die Vereinigung der Zweige
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neuen Mitgliedern es steht diese ar mit den traurigen Handschreiben der Kaiserin vom 2. Juli ief, mitzuarbeiten an der Linderung Vereine zugeführt. z e Verein mit den schen Ve zweigvereine mit ging nunmehr auf die Thätigk 1878 von großen elementaren der Verein außerordentliche Nothstände nicht aufzubringen. meine Armenpflege von Baar über 20 6000 go0) S ausgegeben. Das Hauptfeld war auch in diesem Jahre die Krankenpflege, die Kinderrettun x Erziehung. 13 Institute zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen sind von den Zwelgvereinen mit 43 00 S, 54 Krankenhäuser mit S85 000 S unterstützt worden. 250 Krankenpflegerinner
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erhielten von den Zweigrereinen ein zusammen 30609 S, 24 Waisenanstalten wurden 1800 bewahranstalten 15000, 13 Rettungs ⸗ und Erziehungsanstal und 30 Industrieschulen 1300 M überwiesen. Der Ha wendete für Waisenpflege 30090, für Krankenpflege 800 bewahrung 9000 und für Kindererziehung 500) 6 also für Kranken-; und Kinderpflege von Zweig⸗ e 215 060 Sg und von dem Hauptverein 25 00 6 ausgegeben. Außerdem hat der Hauptverein 12 500 M als Darlehn Din Zwelgvereinen überwiesen. Die Geldmittel, welche dem Verein zuflossen, haben im Haupt-, wie in den Zweig ebenso freilich auch die Ausgaben. Einschließlich dem
dem Vorjahre belief sich die Einnahme des up
306125 S, die Ausgabe auf 57 124 MS, es li
Bestand von 248 9ch7 S oder etwas weniger wie 1877.
vereine hatten 937 417 66 Einnahme 74 Aufgabe, es verblieb hier S522 674 t. Gesammt⸗ vermögen des Vereins beträgt somit 741 571 A einem kurzen Vortrage schilderte sodann der Geheime Archiv⸗Rath Dr. Hassel die nationale Organisation der Deutschen Frauen⸗Vereine unter dem rothen Kreuz, die formell als abgeschlossen zu betrachten ist, Der Gesang: * Herr, mein Gott, erhöre mich“ schloß die Feier. Nach Beendigung des⸗ selben dankte, wie bereits gestern mitgetheilt, Ihre Maiestät die Kaiserin im Namen der anwesenden sowie im Namen der abwesenden deutschen Fürstinnen dem Vater ländischen Frauenverein für seine Leistungen und für feine Treue, aber auch dem ganzen Deutschen Frauenverkande für feine nationale Organisation, die Bürgs aft leiste, daß das große Werk, für die Zukunft geschaffen, auch für die Zukunft wirksam sein werde.
für Kinder⸗ Im Ganzen
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Zweigvereinen zuge
Gewerbe und Sandel.
Die Am sterdam Rotterdamer E dische Eisenbahngesellschaft) hat, dem Geschãft folge, zufriedenstellende Resultate erzielt. Die ma betrugen 4 687 505 Fl. oder 241 144 Fl. mehr als im Vorjahre, wobei zu berücksichtigen ist, daß durch die am 15. Mai 1878 Eerfelgte Inbetriebsetzung der Linie Amsterdam Zaardam und die am 24. Juli eefolgte Eröffnung der Linie Zetphen⸗Winterswyk die Länge des von der Gesellschaft explottirten Netzes sich vermehrt hat; dar kilo; metrische Erträgniß ist durchschnittlich von 16 856 51. im Vorjahre auf 14468 Fi. in 1573 zurückgegangen. Die Sesdmmthet ia cüau- aben betrugen 2 545 Z1 FI., der Ueberschuß allo von 2143 2 Il. Vie Verzinfung der Anleihen erforderte 1095 258 Fl., die Amor⸗ tssation 2 3506 Fl. die Beamten erhalten eine Remuneration von 5455 Fl. und die ktionäre eine Digidende von 51,75 Fl. ver Aktie oder G' sio o5o gegen 55s Co pro 1877 Davon sind 20 Fl. als or. läufige Dividende am 1, Sktober 1878 ausgezablt worden. Im Reservefonds ist das Maximum von 100 O00 FI. bereite vorhanden. Beffau. 25. März. (W. T. B) Der Aufichtsrath der Anha lt e ani cen Landesbank hat die Dividende Sz o festgesetzt. ö , (W. T. B.. Bei der heute von der niederländischen Hand elsgesellschaft abgehaltenen Zuckerauktisn wurden 100 Fässer Surinamzucker zu 231 — 265 Fl. 191 Fäßchen zu 25 — 7 Fl. zum Verkauf gestellt. Es wurde Alles verkaust. ; —ͤ ih. gt ew⸗ York, 24. Mätz. (W. . B.) Weizen-Verschiffun⸗ gen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach England 88 00, do, nach dem Kontinent 156 066, do. von Kalifornien und Oregon nach England 8000 Qrtis. Visible Supply an Weijen 21 000 000 Buspbel. Verkehrs ⸗Anstalten.
Southampton, 25. März (W. T. B.) Der Dampfer des Korddeuntschen Llayd „Main! ist hier eingetroffen.
Fisenbahn ((Hollän sbericht pro 1878 zu Gesammt⸗ Einnahmen
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