1879 / 74 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

mäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimatione papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangsztugniß von jeder früher be⸗ suchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitäte prüfung bestanden, beim Besuche der Universität auch nur die Abficht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenekreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufs⸗ fach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats oder Kirckendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts-Kuratoriums ertheilter Erlaubniß immatrikulirt werden.

Bonn, den 22. März 1879.

Die Immatrikulations⸗Kommission.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗ Ministers, Generals der Infanterie von Kamele, sowie des Chefs des Militär⸗Kabinets, General-Adjutanten von Albedyll, entgegen und empfingen außerdem den Ober⸗-Ceremonienmeister Grafen von Stillfried, die Hofmarschälle Graf Eulenburg und Graf Dönhoff und den General-Major und Commandeur der 13. Infanterie⸗Brigade von Mützschefahl.

Nachmittags um 2 Uhr verabschiedete Sich Se. Hoheit der Prinz Herrmann zu Sachsen-Weimar.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.

Das „Journal de St. Pétersbourg“ veröffentlicht nach⸗ stehende zwei Telegramme des Grafen Melikoff:

Zamiane, 22. März. „Dr. Béline, Chef des Sanitäts⸗ Detachements in Selitrenny benachrichtigt mich, daß er heute die Desinfektion der Gräber und Höfe beendigt hat. Die zur Aufnahme der Fischlake bestimmten Behälter sind gereinigt und abgesehen von den infizirten Häusern besteht nach Quelle der Ansteckung mehr in Dorfe. Nach Aufhebung der Sanitätskordons Dr. Béline die Fischereien außerhalb des Dorfes zu besuchen. Ich bin heute in der Stanize Zamiane angekommen, wo zwölf fremde Aerzte und 295 an— dere Personen ihre Quarantäne abhalten. Ich habe die Quarantäne⸗ anstalten besucht.“

Wetljanka, 23. März. „Ich bin heute hier angekommen. Neue Erkrankungsfälle liegen nicht vor. Die ganze Bevölkerung der Stanize kam mir entgegen; die Bewohner sind völlig beruhigt. Professor Eichwald, welcher Wetljanka verlassen hatte, ist gestern hierher zurückgekehrt. Die Aerzte und die ALlschätzungs⸗Kommission haben das Niederbrennen von 67 hiesigen Häusern im Werthe von 45216 Rubeln für nothwendig befunden. Ich habe die Abschätzung genehmigt. Mit dem Niederbrennen der Häuser wird unter der Lei⸗ tung eines Ingenieur ⸗Offiziers begonnen werden, sobald der Wind sich gelegt hat. Aus Vorsicht sind aus Jenotajew 2 Feuerspritzen requirirt worden.“

Wie aus Moskau gemeldet wird, sind von dort am 22. d. Mts. die nach den Pestgebieten entsandten britischen Delegirten, Dr. Payne und Ober-Chirurg Colville, nach Zarizyn abgereist, um sich direkt nach Astrachan weiter zu begeben.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (26.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Etats pro 1879,80 mit der Diskussion über den Etat der Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphen verwaltung fort. Der Abg. Dr. Zinn verlangte die bereitwillige Mitwirkung der Post— verwaltung bei der Nutzbarmachung der telegraphischen Witte— rungsberichte der Seewarte für das Binnenland im Interesse der Landwirthschaft. Durch rechtzeitige Mittheilung der Prognose werde die Landwirthschaft vor Allem in den Stand gesetzt, große Werthmengen von Nahrungsmitteln vor dem Verderben zu schützen. Absolute Gebührenfreiheit wie in Amerika wolle Redner nicht befürworten, aber wenigstens sollten diese Telegramme als Vorzugstelegramme angesehen, und ein Abonnement auf dieselben gestattet werden.

Der Abg. Dr. Lingens bemerkte, die Protokolle des Welt— postvertrags seien für die Kenntniß der getroffenen Verein⸗ barungen unentbehrlich, und es sei des Reichstags nicht wür⸗ dig, sie ihm vorzuenthalten.

Der Referent Abg. Dr. Nieper erinnerte an die Vor⸗ legung der Protokolle des Berliner Kongresses; diese Analogie genüge vollständig, um das Verlangen der Kommission zu rechtfertigen.

Die Abstimmung über die Resolution J. (die Resolutio⸗ nen sind in der gestrigen Nummer d. Bl. abgedruckt) nach Probe und Gegenprobe blieb zweifelhaft; die Auszählung ergab 124 Stimmen „Nein“ gegen 114 „Ja“. Die Resolution war also abgelehnt.

Tit. 1 (Porto und Telegrammgebühren 117 800 000 06) wurde genehmigt, ebenso Tit. 2 (Personengeld 4300 000 S6).

Bei Tit. 3 (Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte der Postanstalten 3 900 000 S) beantragte der Abg. Dr. Lingens:

„den Reichskanzler zu ersuchen, in Anlaß der neueren Bestimmun⸗ gen über die Behandlung der Nachnahmesendungen eine Ermäßigung der Gebühren dafür eintreten zu lassen.“

Der General⸗Postmeister Br. Stephan bestritt das Bedürfniß einer Ermäßigung dieser Gebühren.

Der Abg. Ackermann beantragte, den eben genannten An⸗ trag so zu fassen: „in Erwägung zu ziehen, ob nicht eine Er⸗ mäßigung eintreten könne.“ Besonders bei kleinen Beträgen seien die Gebühren sehr hoch, sie beliefen sich fast auf den fünften Theil des Werthes, in einzelnen Fällen noch höher.

Nachdem sowohl der Abg. Br. Lingens, als auch der General⸗Postmeister sich mit dem so modifizirten Antrage ein⸗ verstanden erklärt hatten, wurde derselbe genehmigt.

Mit Tit. 4 (Gebühren für Bestellung von Postsendungen im Umkreise der Postanstalten 1 400 000 MS) wurde auch die Resolution sub 2 zur Debatte gestellt.

Der General⸗Postmeister Dr. Stephan erklärte die Resolution für durchaus gegenstandslos, da die Bestellung von Post⸗ sendungen auf das Land auf den Verträgen beruhe, welche die Dber⸗Postdirektion mit den einzelnen Boten selbständig ab⸗ geschlossen habe. Zum Frohndienste könne man diese Leute nicht heranziehen, und außerdem seien die Bedenken gegen die

Höhe der Bestellgebühr fortwährend im Schwinden begriffen, da die Zahl der Telegraphenstationen stetig zunehme.

Der Abg. Ackermann wünschte, daß die Gebühr wenigstens für den Fall ermäßigt würde, daß mehrere Telegramme gleich⸗

Ansicht keine

bringen.

zeitig befördert und nicht für jedes der Satz von 75 3 erho⸗ ben würde. r

Die Resolution II. wurde abgelehnt. Die Tit. 4— ) der Einnahmen wurden genehmigt. :

Zu Tit. 10 lvon dem Absatz der Zeitungen 2c. 3 306 000 6) sprach Abg. Dr. Böttcher (Waldeck) die Bitte aus, daß die Postverwaltung nach Möglichkeit die Statistik der Tagespresse fördern möge. . mühungen, die namentlich das Centralorgan des deutschen

Journalistentages nach dieser Richtung gemacht habe, sei es

bisher nicht gelungen, zu einem wesentlichen Resultat zu ge— langen. Der Grund liege darin, daß man bisher das Haupt⸗

gewicht auf die Statistik der Zeitungsproduktion und nicht . . r r den. Durchschnittlich werde also dem Personal sehr wohl Ge⸗

auf die der viel wichtigeren Zeitungskonsumtion gelegt habe.

Hier könne allein die Postverwaltung und insbesondere das Post⸗Zeitungsamt, das schon jetzt einige Arbeiten auf diesem Woch . mten d lnahme dienst oder kirchlichen Feierlichkeiten, wie Einsegnungen ze.

Gebiete geleistet habe, das erforderliche Material liefern.

Der General⸗Postmeister Dr. Stephan erwiderte, daß das Post⸗Zeitungsamt wesentlich im Interesse der Zeitungen her⸗ gestellt sei, daß es aber diesem Interesse nicht entsprechen würde, die Listen der Auflagen der einzelnen Blätter zu ver⸗ verstanden erklärt habe, indessen seien durch Petitionen ver—

öffentlichen. Die Position wurde bewilligt.

Es folgten die fortdauernden Ausgaben, Tit. 1 (General⸗ Postmeister 24009 M6) Der Abg. Kayser machte der Post⸗ verwaltung den Vorwurf, daß sie darnach trachte, den Post-⸗

unterbeamten und Subalternbeamten die Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte zu verkümmern. Seien doch viele Postbeamten zur Strafe versetzt worden, nur weil sie an den Reichstag zu petitjoniren wagten, ein Verfahren der Post— verwaltung, das 9 nur mit einem sogenannten „ungebühr⸗ lichen Ausdruck“ charakterisiren lasse. Wie das Petitionsrecht,

so existire für die Unterbeamten auch das Wahl- und Ver⸗

sammlungsrecht nur so weit, wie es den oberen Instanzen

und Behörden passe. . ; Der General-Postmeister Dr. Stephan konstatirte, daß

wegen der Petitionen Niemand versetzt sei oder Zulagen ein— gebüßt habe. Das aher sei richtig, daß die Postverwaltung es mit ihren Pflichten gegen Kaiser und Reich nicht vereinigen könne, staatsfeindliche Agitationen in den Postbeamtenkreisen zu dulden. Nachsicht gegen diese Elemente würde Schwäche bedeuten.

Der Abg. von Behr⸗Schmoldow wies darauf hin, daß die Kommission einstimmig erklärt habe, es liege kein Mate— rial vor, um auf Grund desselben Anträge an das Haus zu Neues Material habe auch der Abg. Kayser nicht beigebracht, deshalb möge das Haus nach dem Grundsatz han⸗ deln: in dubiis pro commissione.

Der Abg. Richter (⸗H5gen) bemerkte, es sei nicht klar ge— stellt, was die Postverwaltung unter Agitation verstehe. Eine einfache Aufforderung außerhalb des Dienstes zum Unter— schreiben einer Petition sei noch keine Agitation. Wenn der Reichstag für diese Sammelpetitionen durch eine besondere Kommission sich einen ugifassenden Bericht habe erstatten las— sen, dann sollte die Verwaltung an ihrer Fassung und ihrem Inhalt keinen Anstand nehmen. Der Reichstag habe auch diese Agitationen unter den Beamten gewissermaßen provozirt, in⸗ dem derselbe eine gründliche Untersuchung dieser Fragen in Aus— sicht genommen habe. Redner könnte weiteres glaubwürdiges Material beibringen, aber die Namen und Orte nicht nennen, ohne die Betreffenden der Gnade und Ungnade des General⸗-Postmeisters preiszugeben. Das volle Vertrauen der Kommission zu der Verwaltung, daß sie die verfassungs— mäßigen Rechte ihrer Beamten schützen werde, vermöge er nicht zu theilen. Der General-Postmeister sei in diesen Dingen zu nervös und nehme das Verhältniß zu seinen Beamten, für deren Wohl er übrigens sehr eifrig sorge, zu patriarchalisch. Des General-Postmeisters unwirsche Aeußerungen auf Dienst⸗ reisen über das Petitioniren der Beamten würden immer

durch die untergeordneten Behörden nach Analogie eines be-

kannten Hackländerschen Musters in stärkerer Tonart repro⸗ duzirt.

Petitionen und Ablehnung des Falschen überlasse. Alle Pe⸗ titionen von Interessenten enthielten falsche Thatsachen, auch die der Herren vom Holz. Mancherlei sei auch in der Post⸗ verwaltung zu verbessern.

Der Abg. Windthorst führte aus, daß auch er der Ansicht sei, daß die Postverwaltung in sehr vielen Fällen nicht korrekt gehandelt habe. Beamten nicht verkümmert werden. Er hoffe, daß die unteren Behörden sich streng an die heutigen Worte des General⸗ Postmeisters halten und die verfassungsmäßigen Rechte ihrer Untergebenen respektiren würden.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Titel 1 bewilligt, desgl. Titel 2W—5 (sonstige Beamte bei der Central⸗ behörde 864 760 66). Titel 64 wirft für 40 Ober⸗Post⸗ Direktoren 2 S000 (6 (in Berlin mit 10500 6), 85 Ober⸗Posträthe und Posträthe und 13 Post-Bauräthe à 5100 MS (durchschnittlich, 110 Post⸗Inspektoren à 3150 (16 und 2 Baumeister in Berlin à2 3600 S, im Ganzen 1178400 M aus.

Der Abg. Dr. Lingens beantragte, das Gehalt der 77 Posträthe und 13 Post-Bauräthe auf 4900 M zu ermäßigen, und somit 18 000 „S6 abzusetzen. Antrag mit dem Hinweis darauf, daß im vorigen Jahre das

Haus die beantragte Gehaltserhöhung für die oberen Beamten ausdrücklich abgelehnt habe, weil einmal das Bedürfniß nicht

nachgewiesen sei, und zweitens eine Aufbesserung der knappen Gehälter der Unterbeamten nicht beabsichtigt gewesen sei.

In allen diesen Verhältnissen habe sich bisher nichts geändert.

Der Abg. von Behr⸗Schmoldow sowie der Bundes⸗Kom⸗ missar Geheime Ober⸗Postrath Kramm bekämpften diesen An— trag, welcher darauf abgelehnt wurde.

In Titel g wurden 2249 160 6 für 610 Vorstehern von Postämtern erster Klasse, Bahn⸗Postämtern und Telegraphen⸗ ämtern erster Klasse von 2400-4800 6 durchschnittlich 3600 S einen Direktor, einen Inspektor, einen Kontroleur u einen Kassirer bei dem Postzeitungsamt in Berlin ge⸗ ordert.

Der Abg. Dr. Lingens beantragte, das Durchschnittsgehalt auf 3500 S zn ermäßigen, also von der Titelsumme 61 000 abzusetzen. Zugleich mit diesem Titel gelangte die Resolution sub III. zur Diskussion.

Die Resolution III. lautet:

darauf Bedacht zu nehmen, daß den Post. und Telegraphen⸗ Beamten an Sonn⸗ und Feiertagen die entsprechende Sonntags⸗ ruhe gewährt werde.

Zu derselben beantragte der Abg. Dr. Lingens nach dem

Worte: „Sonntagsruhe“ die Worte einzufügen; „beziehungs⸗ weise die nothwendige Zeit zur Sonntagsfeier.“

Trotz der wiederholten Be⸗ . ni. vo Haus gegen eine ähnliche Resolution ablehnend verhalten.

Der General-Postmeister komme in eine bessere Stel⸗ lung, wenn er dem Reichstage die Prüfung des Inhalts der

Entschieden dürfe das Petitionsrecht den

Redner befürwortete seinen

*

Der Referent Abg. Dr. Nieper erklärte, die Kommission habe anerkannt, welche große Schwierigkeiten gerade in dieser Angelegenheit der Verwaltung entgegenständen, sie glaube aber, diese Frage, die schon bei früheren Gelegenheiten ein⸗ gehend erörtert worden sei, nochmals anregen zu sollen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Postrath Mießner erklärte, daß die Verwaltung sich nicht mit der Resolution einverstanden erklären könne. Im vorigen Jahre habe sich das

Seitens des Publikums würden immer höhere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Postbeamten gestellt, dieselben hätten in Berlin durchschnittlich 7, die Telegraphenbeamten 7 Stunden täglichen Dienst, Sonntags durchschnittlich 4 Stun⸗

legenheit geboten, die Sonntagsfeier zu halten. Auch an Wochentagen sei den Beamten die Theilnahme am Gottes—

meistens gestattet. . Der Abg. Dr. Lingens nahm auf die Verhandlungen im vorigen Jahre Bezug, wo der General⸗Postmeister sich mit

der Forderung, wie sie die Resolution aufstelle, durchaus ein—

schiedene Fälle zur Kognition der Kommission gelangt, in denen Beamten nur unter der Bedingung die Erlaubniß zur Abhaltung der Sonntagsfeier gewährt sei, daß sie für Stell— vertretung sorgten. Im Interesse sowohl der evangelischen wie der katholischen Postbeamten sei die Annahme der

Resolution dringend wünschenswerth.

Nach einer kurzen Erwiderung des Bundeskommissars, Geh. Ober⸗Postrath Mießner, wurde zunächst der event. An⸗ trag des Abg. Dr. Lingens zu der Resolution III. durch Aus— zählung mit 121 gegen 114 Stimmen angenommen; über die Resolution selbst mußte die Abstimmung abermals durch Aus— zählung erfolgen; das Resultat war die Annahme mit 128 gegen 109 Stimmen.

Zu Titel 15 (10 524 Unterbeamte, Packmeister, Brief⸗ träger, Postschaffner 2ꝛc. 12 662 260 s6) beantragte Abg. Dr. Lingens folgende Resolution:

„Den Reichskanzler zu ersuchen, beim nächsten Etat eine Mit⸗

theilung über die bestehenden Gehaltsstufen für die im gesammten Verwaltungsgebiete der Reichspost-; und Telegraphenverwaltung nach der Anciennetät aufrückenden Beamten, sowie über die neu zu regelnden Gehaltsstufen für die Unterbeamten, aucsschließlich der Packetträger und Stadtpostboten, zu machen.“

Der General-Postmeister, sowie die Abgg. Ackermann und Möring erklärten sich gegen diesen Antrag, der demnächst mit großer Majorität abgelehnt wurde. Die Resolution sub IV. wurde ohne Diskussion angenommen. Die übrigen Titel der Post⸗ und Telegraphenverwaltung wurden ohne Diskufsion genehmigt. Die zum Postetat vorliegenden Petitionen waren durch die über den Etat gefaßten Beschlüsse erledigt.

Der Abg. von Benda erstattete als Referent Bericht über die Position. „Zur Erwerbung eines Grundstückes für das Kaiserliche Gesundheits-Amt 312 000 „St“, die der Budget— kommission wiederholt zur Vorberathung überwiesen war. Die Kommission beantragte jetzt die Bewilligung.

Der Bundeskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Finkeln⸗ burg, wies als Vertreter der verbündeten Regierungen die Noth⸗ wendigkeit nach, für das bezeichnete Amt ein eigenes Grundstück zu erwerben und ging auf die neulichen Ausführungen des Abg. Dr. Mendel ein, dem gegenüber er namentlich die Nothwendig⸗ keit betonte, für das Institut ein besonderes Laboratorium zu errichten. Die neuerdings im Reichskanzler-⸗-Amte aus⸗ gearbeiteten Baupläne trügen allen Bedenken Rechnung, die aus dem Reichstage gegen das frühere Projekt geltend gemacht seien. Hierauf vertagte sich das Haus um 4 / Uhr.

In der gestrigen Abendsitzung, der der Präsident

des Reichskanzler⸗Amts, Staats-Minister Hofmann, Direktor

im Reichskanzler⸗Amte Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, und welche um 8!“ Uhr vom Präsidenten eröff— net wurde, setzte der Reichstag die zweite Berathung des Etats pro 1879/80, und zwar zunächst mit der Position, betreffend den Ankauf eines eigenen Grundstückes für das Kaiserliche Gesundheits-Amt (312 000 (S) fort.

Der Abg. Dr. Mendel führte aus, daß nach seiner Ansicht das Gesundheits-Amt nicht dazu da sei, um Untersuchungen, wie sie z. B. über Bitterstoffe im Bier, Farbestoffe im Wein und mineralische Beimischungen des Brodes angestellt seien, vorzunehmen. Das Amt müsse Informationen über solche Dinge anderweitig einholen, nicht selbst beschaffen. Es müsse sich von allgemeinen Gesichtspunkten aus mit der öffentlichen Gesundheitspflege, besonders mit den organisatorischen Fragen beschäftigen, nicht mit minutiösen Untersuchungen.

Der Abg. Dr. Zinn theilte die Befürchtung des Vorred— ners, daß sich das Laboratorium des Gesundheits⸗-Amts ins Unendliche erweitern und großen Aufwand verursachen werde, nicht; das Amt habe nur die Resultate der Wissenschaft für die Gesetzgebung nutzbar zu machen gesucht. Die Wirksamkeit der preußischen Medizinalbehörden, die der Abg. Mendel so sehr gelobt habe, sei eine derartige gewesen, daß man in neuerer Zeit an eine gründliche Reform denke. Das Gesund—

heits⸗Amt werde aus der Praxis heraus, nicht nur vom grünen

Tisch aus delretiren. Redner bat deshalb, die Position zu bewilligen. ;

Die Position wurde darauf genehmigt.

Auf den Antrag der Budgetkommission wurden einzelne Einnahmeposten höher angesetzt, als im Etat vorgesehen war. Der Antheil des Reichs am Reingewinn der Reichsbank wurde von 1 500 000 auf 2100000 S, die Ueberschüsse aus früheren Jahren wurden von 1 050 000 auf 1130 000 c, die Ersparnisse an den von Frankreich für die Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern von 4120 000 auf 4275 811 S erhöht; neu eingestellt wurden 764 188 6 auf⸗ gekommene und noch unverwendete Zinsen für Rechnung des Antheils des vormaligen Norddeutschen Bundes, Badens und Südhessens und 598 814 S Kapitalüberschüsse von den ver— zinslichen Anlagen der Kriegskostenentschädigung. .

Es folgte der mündliche Bericht der Budgetkommission über den Etat des Reichsinvalidenfonds. Die Kom— mission legte einen neuen diesbezüglichen Gesetzentwurf, be⸗ stehend aus 3 Paragraphen vor, betreffend die Abänderung der Gesetze vom 23. Februar 1876 und vom 23. Mai 1873, betreffend die Verwaltung des Reichsinvalidenfonds. Nach §. 1 soll sich die bisher bestimmte Frist für die vor dem 1. November 1875 erworbenen Prioritäts⸗Dbligationen deut⸗ scher Eisenbahngesellschaften bis zum 1. Juli 1885 erstrecken.

sach 8. 2 sind vom 1. April 1879 ab die bisher aus dem Etat des Pensionsfonds gezahlten Pensionen, sowie die bisher

aus dem Etat für die Militärverwaltung gezahlten Kosten für

die Invalideninstitute und endlich nach 8. 3 die Belastung des Kaiserlichen Dispositionsfonds zu Gnadenbewilligungen aus dem Reichsinvalidenfonds zu zahlen. Der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats-Minister Hofmann, konnte vorläufig die Zu⸗ stimmung der verbündeten Regierungen für Punkt 1 und 3 der Vorschläge aussprechen. Was die Belastung des Inva⸗ lidenfonds mit den Leistungen für die Invalideninstitute an⸗ lange, so erklärte er, nicht mit Sicherheit die Belastung des Invalidenfonds in solcher Höhe im Namen der Reichsregierung gut heißen zu können.

Das Haus genehmigte mit den aus diesem Gesetze fol⸗ genden Aenderungen die Etats des allgemeinen Pensions⸗ sowie des Reichs⸗Invalidenfonds, vorbehaltlich der Fest stellung der Ziffern.

Tas Etatsgesetz wurde vorbehaltlich der Feststellung der Ziffern mit dem Zusatze genehmigt, daß die Vertheilung der Matrikularbeiträge, deren Höhe ebenfalls erst nach den Beschlüssen des Hauses berechnet werden muß, durch beson— deres Gesetz geregelt werden solle. Nach der Aeußerung des Referenten Abg. Rickert würden sich die Matrikularbeiträge gegen den Etatsvoranschlag um 10 900000 46 vermindern, also gegen die im vorigen Etat angesetzte Summe um circa 3 000 000 S erhöhen. Außerdem sollten statt 40 000 000 , wie im Gesetz vorgeschlagen, nur 24 090 000 6 Schatzanwei—⸗ sungen zur Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs⸗-Hauptkasse ausgegeben werden.

Endlich genehmigte das Haus das Anleihegesetz mit der Gesammtsumme von 63 148 571 6, statt der geforderten 64 308422 66 Damit war die zweite Lesung des Etats be— endigt, worauf sich das Haus um 93 Uhr vertagte.

In der heutigen (27.) Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler Amts, Staats⸗Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes—⸗ rath sowie Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident das heute erfolgte Hinscheiden Sr. König— lichen Hoheit des Prinzen Waldemar von Preußen mit. Das Präsidium wird Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin und Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin den Ausdruck der tiefsten Theilnahme des Reichstages an diesem Trauerfall über— bringen.

Weiter theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Antrages von Seydewitz u. Gen., betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, gewählt sei und sich, wie folgt, konstituirt habe: Abgg. Rickert (Vors.), Frhr. von Hert⸗ ling (Stellv.), Schmiedel und Holtzmann (Schriftf.). ;

Ein Schreiben des Reichskanzlers gelangte zur Verlesung, wonach das beim Stadtgericht zu Berlin schwebende Straf— verfahren gegen den Abg. Fritzsche während der Dauer der Session auf den Beschluß des Reichstages eingestellt ist.

Darauf setzte das Haus die neulich abgebrochene Debatte über den Antrag Schneegans und Gen. auf Errich—⸗ tung einer sebständigen Regierung in Elsaß— Lothringen fort. Nachdem der Abg. Kabls die Namen derjenigen Abgeordneten verlesen hatte, in deren Namen er neulich seine Erklärung zu diesem Gegenstande abgegeben habe, ergriff der Unter⸗-Staatssekretär Herzog das Wort. Derselbe legte die Kompetenzen der verschiedenen obereren Verwaltungsbehörden in Elsaß⸗Lothringen und der Abtheilung im Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen dar, um die neuliche Behauptung des Abg. Schneegans zu ent—⸗ kräften, daß für die Reichslande eine Doppelregierung bestehe, die einander entgegen arbeite. Der Bundesrath sei keine Verwaltungsinstanz für Elsaß-Lothringen. Bei Schluß des Blattes dauerte der Vortrag fort.

Antlicher Mittheilung zufolge soll aus Anlaß einer in Arnheim in der Zeit vom 15. Juni bis zum 1. Oktober d. J. stattfindenden Gewerbe-Ausstellung des König reichs der Niederlande und der niederländischen Kolonien ein damit zu verbindender internationaler Wettstreit für gewisse Fabrikate und Maschinen ver— anstaltet werden. Zu dem Wettstreite werden zugelassen: ) Maschinen zum Formen von Ziegelsteinen. Baumaterialien aus Kunststein. Motoren von 2 bis 3 Pferdekraft. Feuerfeste Geldschränke. ) Maschinen zur Bearbeitung von Eisen. Maschinen zur Bearbeitung von Holz. Hanfsseile. Equipagen. Silberne Gegenstände. Wassermesser für städtische Wasserleitungen. 1I) Nähmaschinen. 12 Apparate zur elektrischen Beleuchtung. Die Betheiligung an dem Wettstreite ist vor dem 15. April 1879 dem Schriftführer des Vorst indes des Arn⸗—⸗ heimer Ausstellungsvereins, Herrn J. Everts BHz anzu⸗ zeigen. Die Einsendungen werden vom 15. Mai bis zum 15. Juli 1879 angenommen. Auf frankirte Anfragen werden vom Vorstande des Arnheimer Ausstellungsvereins (Vorsitzender Herr G. T. Coers) Programme, Anmeldungsbogen und jede gewünschte Auskunft ertheilt.

Das im preußischen Strafgesetzbuch enthaltene Ver—⸗ bot des Tragens oder Feilbietens von in Stöcken oder in Röhren verborgenen Waffen besteht, nach einem Erkennt⸗ niß des Ober-Tribunals, vom 28. Februar 1879, noch jetzt in Kraft; es ist für dieses Verbot nur an die Stelle der Strafbestimmungen des preußischen Strafgesetzbuchs, diejenige des Reichs⸗Strafgesetzbuchs getreten.

= Der Chef der Admiralität, Staats⸗Minister von Stosch, ist von der vor einigen Tagen angetretenen In⸗ , nach Kiel und Wilhelmshaven hierher zuruͤck⸗ gekehrt.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich würt—⸗ tembergische Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats—⸗ Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Dr. von Mitt⸗ nacht ist in Berlin eingetroffen.

Danzig, 26. März. Der zweite Provinzial-Land⸗ tag von Westpreußen ist heute Nachmittag 2 Uhr von dem Königlichen Kommissarius, Regierungs⸗-Vize⸗Präsidenten von Saltzwedell, geschlossen worden.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. März. (Th. Corr.) Entsprechend den Bestimmungen des Gerichts⸗ Verfassungsgesetzes, daß richterliche Beamte ein festes Gehalt mit Ausschluß von Gebühren beziehen, geht der Besol dungs⸗

etat für die Land- und Amtsgerichte im Groß— herzogthum davon aus, daß die noch hestehenden Separat⸗ gebühren für gerichtliche Angelegenheiten nicht mehr den so für schadlos zu haltenden betreffenden Beamten zu⸗ fließen, sondern der Staatskasse verbleiben, bis die gänz⸗ liche Abschaffung dieser Sportelgebühren nach Herstellung eines nothwendig gewordenen neuen Sportelgesetzes erfolgt.

Das frühere System der lokalen Etatisirung der Besoldungen

ist durchgängig aufgegeben und das Prinzip der Bildung von festen Besoldungsklassen angenommen worden. Hinsichtlich der Höhe der Besoldung nähert sich der Entwurf des neuen Justiz—

etats den preußischen Besoldungssätzen; sie halten sich über⸗

wiegend zwischen den preußischen Maximal- und Durchschnitts⸗

Gehalten, abgesehen allerdings von den in Preußen gewähr⸗ ten Wohnungszuschüssen. Als abweichend von den preußischen

Besoldungssatzen ist hervorzuheben, daß die Gehälter der Amtsrichter nicht denen des Landrichters gleich— gestellt sind, und daß für die mit der allgemeinen Dienst— aufsicht betrauten Amtsrichter eine Gehaltszulage in Aussicht genommen ist. Die Ausgaben des Besoldungs⸗-Etats für die

drei Landgerichte betragen für das Großherzogthum 154 325.6,

für die Amtsgerichte 345 200 6. Während der Besoldungs— Etat der Gerichte abschloß mit 503 971 S6, werden nach dem

Entwurf nunmehr zu verausgaben sein 544 747 (S, so daß

also nach der Neuorganisation eine Mehrforderung von

41776 4 eintritt.

Nebengebühren, welche mit 71 i99 M liquidirt worden sind. Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen,

25. März. (Leipz. Ztg.) Das Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers ist im Lande in diesem Jahre in besonders feierlicher Weise in Kirche und Schule, durch Festdiners, Fest⸗

paraden des Militärs und der Kriegervereine u. s. w. be⸗

gangen worden. Die vom Landtage gewählte stän dige Deputation tritt in diesen Tagen hier wieder zur Berathung

über die die Justiz⸗-Organisation betreffenden Gesetzentwürfe

Derselben ist noch der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ Civil prozeßordnung und der deutschen Strafprozeßordnung, sowie

zusammen.

treffend die Uebergangsbestimmungen zur deutschen

der Entwurf zu Gesetzen, die Ausübung der Aufsicht und

Disziplin über die Notare, sowie die Disziplinarverhältnisse

der Richter betreffend, zugegangen.

Elsaß⸗Lothringen.

„Straßb. Ztg.“ schreibt: Wie wir hören, werden die Mit—

glieder des Landesausschusses schon im Laufe der nächsten Woche wieder zusammentreten, behufs Berathung der Vorlage Nr. 6, die Ausführung der Civilprozeßordnung, der

Konkursordnung und der Strafprozeßordnung betreffend. Die Berathung dieser Vorlage dürfte nur kurze Zeit in Anspruch

nehmen, worauf alsdann der Schluß der dermaligen Landes⸗

ausschuß⸗Session erfolgen wird.

Oesterreich Ungarn. Wien, 26. März.

den, die Verhandlungen zwischen Rußland russischen Truppen zur Aufrechterhaltung der Ruhe zu treffen⸗ den Maßregeln nähmen einen günstigen Verlauf.

Pest, 26. März. In der heutigen Sitzung des Abge—

ordnetenhauses wurde die Debatte über den Gesetzentwurf, Ver⸗

betreffend die Inartikulirung des Berliner V trages, fortgesetzt und beendet Der Minister-Präsident

Tisza trat abermals unter dem Hinweis auf das Vorgehen für das Recht der Krone, durch ver⸗ fassungsmäßig berufene Regierungsorgane gültige internatio- Morgen findet die nament-

anderer Parlamente

nale Verträge abzuschließen, ein. en liche Abstimmung über den Gesetzentwurf statt.

Großbritannien und Irland. London, 26. März.

(W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und

die Herzogin von Connaught sind heute Abend nach Paris abgereist.

(Allg. Corr.) Im Reuter schen Bureau sind über

Madeir Natal eingegangen:

Kapstadt, 4. März (Nachmittags). Moirosi befindet sich jetzt in offener Rebellion, und seine Leute haben

das Haus des Friedensrichters Austen, der ihn jüngst aufforderte, seinen des Pferdediebstahls beschuldigten Sohn der Obrigkeit auszu⸗ Oberst Southey, der die britischen Streitkräfte

liefern, geplündert. ie,, ,, .. . ; ; in dieser Gegend befehligt, wird Offensiv. Operationen beginnen, sobald seine Verstärkungen anlangen. i

gnügt in Felge des Vorschlages des Generalgouverneurs, sie zu ent—

waffnen, aber sie unterstützt Moirosi nicht offen. Lerothodi, ein

Sohn des lovalen Häuptlings Letsea, hat sich zu Moirosi begeben, um ihn zu bewegen, seine Anhänger zu zerstreuen. Gerüchtweise

verlautet, daß Oham, der Bruder Cetewayos, und sein Volk beab⸗ sichtigen, sich den britischen Behörden zu unterwerfen. Dieses Ge⸗

rücht dürfte, wenn es wahr ist, die Unthätigkeit der Zulus erklären, aber bis jetzt hat es keine Bestätigung gefunden.

Der einzige Kampf, der seit dem Abgange der letzten Post ge⸗ meldet worden, ist ein Angriff aaf den Makateis Kop, wobei neun

Feinde getödtet und einige Rinder und Schafe erbeutet wurden. Eine Versammlung der Boers ist für den 18. d. unweit Heidelberg ein⸗ berufen und der Gouverneur, Sir Bartle Frere, dazu eingeladen worden. Er hat seine Absicht kundgegeben, der Versammlung, wenn möglich, beiwohnen zu wollen.

5. März (Morgens). Der Agent des Gouverneurs bemübt sich, Letfeacis Volk zu bewegen, dem Basutohäuptling Moirost den Krieg zu erklären. Obam, der Bruder des Zulukönigs, weigert sich, die ihm gestellten Bedingungen a, zunehmen. Im Lager zu Help makaar grassiren viele Krankheiten. Die Garnison von Ekowe (Oberst Pearsons Streitmacht) hat einen Ausfall gemacht und Cetewayo's alten Kraal niedergebrannt. Subulanazi, der Zulu⸗General, der bei dem Gefecht von Isandula das Kommondo führte, soll mit seinen Leuten nach seinem Kraal zurückgekehrt sein. .

Von anderer Seite wird gemeldet, daß die Zulus augenscheinlich ibr Aeußerstes zu thun beabsichtigen, um den Entsatz des Obersten Pearson zu verhindern. Jeder Gedanke, diesen Entsatz vot der An⸗ kunft weiterer Verstärkungen zu wagen, scheint aufgegeben worden zu sein. Die Straße, auf welcher Oberst Pearson nach Ekowe mar- schirte, ist von den Zulus jerstört worden. Die Kolonialzeitungen

greifen die Politik Sir Bartle Freres, sowie die militärisce Stra⸗

fegie Lord Chelmefords heftig an, und es macht sich ein allgemeiner Mangel an Vertrauen zu den Bebörden bemerkbar.

Ueber die Lage in Birma wird der „Times“ aus Calcutta unter dem 23. d. telegraphirt: Ein in der letzten Woche aus Birma eingelaufenes Telegramm meldet, daß der König die Stadt Mandalay befestige, und fügt hinzu, daß der⸗ selbe uns wahrscheinlich angreifen werde, falls wir ihm nicht zuvor⸗ kommen. Bezüglich seiner feindseligen Absichten ist es wahr⸗ scheinlicher, daß er die Folgen seiner eigenen Handlungen fürch⸗

tet, sich durch die Absendung unserer Truppen nach Rangun be—⸗

Dleses Plus wird nach dem Entwurf jedoch gedeckt durch die nunmehr der Staatskasse zufließenden

Straßburg, 25. März. Die

(W. T. B) Die „Pol. Korresp.“ läßt sich aus St. Petersburg mel- und England über die in Ostrumelien nach dem Abzug der

gende Depeschen über die Lage der Dinge in

Der Basutohäuptling

Die Basutobevöl kerung ist mißver⸗

änstigt fühlt und den Versuch macht, der Strafe zu entgehen. In Nangun sind Verstärkungen eingetroffen und etwa 2000 Mann Euroyväer und Eingeborene, nebst einer kleinen Marinebrigade von Ihrer Majestät Schiff „Wild Swan“ nach der Grenze be⸗ ordert worden. Das britische Territorium ist daher jetzt gegen einen Ueberfall geschützt; desto größere Unruhe herrscht aber bezüglich Mr. Shaws, unseres Residenten am Birmanischen Hofe und anderer Europäer in Mandalay eine Unruhe, welche nicht beschwichtigt werden dürfte, ehe eine genügende Garantie für deren Sicherheit von dem jungen Könige erlangt wor—⸗ den ist, welcher augenblicklich Ober-⸗Birma regiert. Zur Kriegs⸗ erklärung wird man nur im äußersten Nothfalle schreiten. Man braucht sich auf keine Wiederholung der endlosen Kämpfe der beiden ersten Birmanenkriege gefaßt zu machen, denn es herrscht kein Zweifel darüber, daß König Theba die Anhänglichkeit seiner Unterthanen gänzlich eingebüßt hat und eine britische Invasionsarmee mit offenen Armen aufgenom⸗ men werden würde. Mittlerweile erhalten die Daily News“ aus Rangoon folgende, vom 24. d. datirte Depesche: Es wird nicht beab⸗ sichtigt, irgend ein Utimatum an den König von Birma zu senden. Die Politik besteht darin, die Bewegung der birma—⸗ nischen Truppen abzuwarten, die in Minhla und an der Grenze konzentrirt werden. In Akyab hat eine große Feuers⸗ brunst gewüthet; die Regierungsgebäude wurden zerstört. In Rangoon befürchtet man Brandstiftungen. Das 43. (Cochrane) Regiment und das 89. (Grantham) stehen in Thayetmayo. Das 31. Eingeborenen (Poome) und das 54.

Regiment bleiben hier.

Paris, 25. E

Frankreich. ärz. GJournal officiel.) Durch ein neues Dekret, vom 20. d. M., hat der Präsi⸗ dent der Republik 100 wegen Theilnahme an den Auf— ständen des Jahres 1871 Verurtheilte begnadigt.

(Fr. Corr) Der Minister des Innern und des Kultus, Lepäre, hat das Personal des Kultus-Ministeriums empfangen und eine, schon telegraphisch signalisirte An sprache gehalten, in welcher er äußerte: „Die Regierung der Republik hat die tiefste Achtung vor den Rechten des Gewissens, sie wird der Religion und der Freiheit geben, was ihnen gebührt: aber sie setzt auch voraus, daß die Rechte des Staates in vollem Um⸗ fange berücksichtigt werden. So wird sie die vollständige und formelle Ausführung des Konkordats sichern, jenes Vertrages, der die Traditionen oder säkularen Vereinbarungen zusammen⸗ faßt und die Beziehungen von Kirche und Staat regelt. Vielleicht hat man sich zuweilen von der strikten Beobachtung seiner Bestimmungen entfernt. Man muß wieder darauf zurückkommen, und die Pflicht einer republikanischen Ver⸗ waltung geht dahin, diese Aufgabe mit ebensoviel Festigkeit wie Takt zu erfüllen, ohne jemals den geistlichen Behörden gegenüber die schuldigen Rücksichten aus den Augen zu lassen.“

In der Deputirtenkammer gelangte heute ein Gesetz⸗ entwurf zur Vertheilung, welcher, unter Aufhebung der Ar— tikel 26 und 13 des Strafgesetzbuches und des Artikels 378 der Strafprozeßordnung, für die Hinrichtungen, die bisher bekanntlich in Frankreich öffentlich vollzogen wurden, ein an⸗ deres Verfahren vorschreibt. Die Hinrichtungen sollen danach in Zukunft am Sitze des Schwurgerichtshofes im Innern des Gefängnisses oder in dem nächsten, an dasselbe anstoßenden Raume stattfinden, und dem Publikum der Zutritt verboten sein. Diejenigen Personen dagegen, deren Anwesenheit er⸗ forderlich ist, werden genau bezeichnet.

Von den Hy rischen Inseln meldet man, daß der Adrmiral Duperrs, Vorsitzender der Unter suchungskom⸗ mission, sich an Ort und Stelle befindet, um die Verneh⸗ mung einzuleiten. Ueber den Untergang des Panzer⸗ schiffes „L'Arrogante“ wird ferner aus Toulon gemeldet: Es herrschte zur Zeit ein ungeheurer Seegang, in dem be— sonders die Schiffe „L'Arrogante“ und „' Implacable“ sehr schwer arbeiteten. Plötzlich kamen mehrere hohe Wellen nach einander; das Wasser drang durch die Vorderluke des ersteren Schiffes, und alle Anstrengungen dasselbe auszupumpen, blieben vergeblich. Die Lage wurde immer kritischer, und es blieb keine andere Rettung übrig, als die Ketten zu slippen und das Schiff auf den Strand zu setzen. Alles war bereit dazu, jeder auf seinem Posten, das Schiff schon bis auf 200m dem Strande nahe gekommen, als es, stetig tiefer sinkend, mit dem Vordersteven an Grund gerieth und mit der Breitseite gegen die See zu

liegen kum. Während man beim Klarmachen der Böte war, traf eine schwere See die Brücke und riß sämmtliche an Bord befindliche Offiziere und den Arzt hinweg. Gleich darauf ver⸗ sank das Schiff, doch gelang es einem großen Theile der Mannschaft, die Masten zu erreichen, aus denen sie jedoch erst am nächsten Morgen gerettet werden konnten, da die Raketen— Rettungsapparate sich als unzulänglich erwiesen.

25. März. (Cöln. Ztg.) Im Ministerrathe wurde heute beschlossen, vor dem Senate die Rückkehr der Kammern nach Paris zu unterstützen, aber die Sache nicht zu einer Vertrauensfrage zu machen. Ebenso beschloß heute die Gruppe der republikanischen Linken des Senats, daß man sich im Prinzip für Rückkehr der Kammern nach Paris erklären und über die Einzelheiten der Aus⸗ führungen mit den übrigen Gruppen der Linken des Senats in Unterhandlungen eintreten wolle: vor der Einberufung des Kongresses müsse zwischen Regierung und Kammer ein Ein⸗ vernehmen über die Lösung der Einzelnheiten, die hierbei in Betracht kämen, erzielt und dafür gesorgt werden, daß die beiden Kammern gleichzeitig nach Paris übersiedeln könnten; falls ein Antrag gegen die Rückkehr nach Paris gestellt werden sollte, sei die Vorfrage zu stellen. Wenn diese Bedingungen von den übrigen Gruppen der Linken zugestanden werden, so wird, wie man glaubt, auch das linke Centrum des Senats für die Rückkehr der Kammern nach Paris stimmen. Der Senat sprach sich heute für die Dringlichkeit des Pey— ratschen Antrages aus und beschloß sodann, daß am Donnerstag ein Ausschuß zur Prüfung desselben ernannt werden soll.

26. März. (W. T. B.) Ihre Majestät die Königin von Großbritannien ist heute Abend um 6 Uhr im strengsten Incognito hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem britischen Botschafter, Lord Lyons, empfangen wor⸗ den. Die Königin wird morgen Nachmittag die Reise nach Italien fortsetzen.

Spanien. Madrid, 26. März. (W. T. B.) Nach heute hier eingegangener Meldung giebt das Befinden der Infantin Ehristine wieder zu ernsten Bedenken Anlaß.

Cuba. Aus der Havannah schreibt man der „All⸗ gemeinen Correspondenz“ unter dem 8. d.: