1879 / 79 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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J 2 der deutschen Eisenbahnen (exkl. Bayerns) im Jahre 1828 vorge ö 8 I 8 L wn fn nf isesn 1 dem nne f. 2261 8129 30131 L32333 32135 36 137 3189 4a 43 75

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d 8 L d ü . n 8 36 515 8 77 66 86 586 I üfft tt 5 F ỹ5 FF fFfFfff Verlauf der Verletzungen (Col. 44). Ergebniß der Untersuchungen in Betreff der Schuldfrage n n, n nn, Von den Von den Verletzten sind Zur gerichtlichen Cognition wurden glückten Reisenden verunglückten

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Disziplinarw ö. kommt je Eine erledigt durch ae em. Verunglückung Verunglũckung

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Von der Gesammtzahl der Verunglückungen (Col. 43 und 44) kommt je Eine Verunglückung auf

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Summa aller Verunglückungen

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Laufende Nummer.

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Beamte getödtet getödtet getödtet getödtet verletzt getödtet od. innerh. 24 Std. verst.

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Berlin-Görlitzer Eisenbahn ... w

Westfälische und Münster⸗Ensche⸗ der Eisenbahn

Tilsit⸗Insterburger Eisenbahn ..

Oberschlesische Eisenbahn ....

Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn ...

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn ..

Elsaß⸗Lothringische Eisenbahnen.

Rheinische Eisenbahn

Hamburger Eisenbahn

Saarbrücker und Rhein ⸗Nahe Eisenbahn

Badische Staats⸗Eisenbahn ...

Nassauische Eisenbahn

Berlin Potsdam Magdeburger Eisenbahn

Weimar⸗Geraer Eisenbahn . ...

Dortmund Gronau Enscheder Eisenbahn

Breslau ⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn.

Niederschles. Märkische, Berliner Nordbahn, Berlin ⸗Dresdener und Halle ⸗Sorau⸗ Gubener Eisenbahn

Köln⸗Mindener Eisenbahn ....

Lübeck ⸗Büchener Eisenbahn ....

Hannoversche Staats ⸗Eisenbahn.

Main · Neckar ⸗Eisenbahn

Posen⸗Creuzburger Eisenbahn ..

Sächsische Staatsbahnen

Cottbus-⸗Großenhainer Eisenbahn

Ostbabn und Hinterpommersche Gisenbahnn ... .

Main⸗Weser⸗CEisenbahn

Marienburg Mlawkaer Eisenbahn

Oels ⸗Gnesener Eisenbahn

Werra⸗Eisenbahn

Württembergische Eisenbahn ...

Braunschweigische Eisenbabn . ..

Westholsteinische Eisenbahn ...

Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn ...

Frankfurt⸗Behrager Eisenbahn ..

Thüringische Eisenbahn

Oldenburgische Eisenbahn

Astpreußische Südbahn

I Magdeburg ⸗Halberstädter und Hannover ⸗Altenbekener Eisenb.

Märkisch⸗Posener Eisenbahn ...

Berlin⸗Vamburger Eisenbahn ..

Berlin⸗Anhaltische und Oberlau⸗ sitzer Eisenbahn

Altona⸗Kieler Eisenbahn

Nordhausen⸗ Erfurter und Saal⸗ Unstrut⸗Eisenbahn

Mecklenburgische Friedrich ⸗Franz Eisenbahn

Oberhessische Eisenbahnen ....

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn ...

Saalbahn

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Summen und Durchschnitts⸗ zahlen 1878 gegen 1877

gegen 1876

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4565 1379

)) Darunter 7 Personen 1 Jahr und darüber krank.

Statistische Nachrichten.

Auf dem Gebiete des Dismembrations⸗Ansiede⸗ lungswesens ist aus der Berichtsperiode 1575— 77 (nach dem Werke: Preußens landwirthschaftliche Verwaltung ꝛc. Berlin 1878, Wiegandt, Hempel u. Parey) besonders das Gesetz vom 25. August 1876 hervorzuheben, welches die bis dahin bestandenen Mängel bei der Vertheilung der auf parzellirten Grundstücken haftenden öffent- lichen Lasten und bei der Gründung neuer Ansiedelungen beseitigt.

Nachdem die landschaftlichen Kreditanstalten bereits durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 10. September 1874 aus dem Ressort des Ministeriums des Innern ausgeschieden und demjenigen des land⸗ wirthschaftlichen Ministeriums überwiesen worden, ist durch die Allerhöchste Kabinetsordr- vom 13. August 1876 der landmirthschaft⸗ lichen Verwaltung auch bei der Beaufsichtigung aller nichtlandschaft⸗ lichen Grundkreditanstalten eine Mitwirkung übertragen worden. Es bestehen zur Zeit folgende Grundkreditanstalten in Preußen:

I) Landschaftliche Kreditanstalten. ;

Provinz Ostpreußen. I) Die Ostpreußische Landschaft, nach dem revidirten Reglement vom 24. Dezember 1808 für alle in Ostpreußen und Litthauen zum vollen Eigenthum besessenen länd⸗ lichen Grundstücke, welche 1500 MS Werth haben. Durch Allerhöchste Ordre vom 23. Juli 1877 sind Taxen eingeführt worden, für welche das Prinzip der Grundtaxen allein maßgebend ist. 26

Provinz Westpreußen. 2) Die Westpreußische Land⸗ schaft, nach dem Reglement vom 19. April 1787 und 25. Juni 1851 für sämmtliche adlige oder Rittergüter in der Erbprovinz West⸗ preußen nach den Grenzen von 1787. .

3) Die Neue Westpreußische Landschaft nach dem Statut vom 3. Mai 1361 für die in den Regierungsbezirken Marien⸗ werder und Danzig belege nen zu unbeschränktem Eigenthum besesse⸗ nen Güter, welche dem Verbande zu 2 nicht angehsren und nach landschaftlicher Schätzung 45 000 S Werth haben.

Provinz Poo on mern. Die Pommersche Landschaft,

durch Privilegium vom 13. März 1787 für die sämmtlichen bepfand⸗ briefungsfähigen Güter Alt,. Vor und Hinterpommerns begründet, d. h. nach dem revidirten Reglement vom 26. Oktober 1857 für die⸗ jenigen Güter, welche bis zum Jahre 1849 unter der Realjurig— diktion eines Obergerichts gestanden haben.

5) Der durch Statut vom 9. August 1871 begründete Po m⸗ mersche Land-Kreditver band fur die nicht zur Poocwmmerschen Landschaft gehörigen Grundstücke in den Regierungsbezirken Cöslin, Stettin und Stralsund (ausschließlich der Kreise Dramburg und Schievelbein), welche eigenthümlich besesen sind und mindestens 240 6 Grundsteuer⸗Reinertrag gewähren. ;

Provinz Posen. Die alte Landschaft ist im Oktober 1877 aufgelöst worden. Dagegen besteht 6) der durch Statut vom 13. Mai 1857 begründete Neue Kreditverein für die Provinz Po sen, zunächst für die bis zum Jahre 1867 beigetretenen, der alten Landschaft nicht angehörigen, von Inländern zum freien Eigen⸗ thum besessenen Güter und Grundstücke von mindestens 15 000 4A Taxwerth, durch die Regulative vom 12. Dezember 1859 und 5. No⸗ vember 1866 erweitert. Die nach dem letzteren beigetretenen Güter bilden der Hauptgesellschaft gegenüber besondere Jahresgesellschaften.

Provinz Schlesien. 7) Die Schlesische Landschaft für rittermäßige Güter von mindestens 30 000 Ss Tarxwerth (Regl. v. 9. Juli 1770). Diesem Kreditsystem hatte sich das Königliche Kredit- Institut in Schlesien (Verordn. vom 8. Juni 1835) angeschlossen, ein Staatsinstitut, welches die inkorporirten Güter noch über die landschaftliche Beleihungagrenze binaus bis zwei Drittel der Taxe belieh, 1850 aber geschlossen wurde und iet in der Auf⸗ lösung begriffen ist. Der altlandschaftliche Kreditverband ist unterm 22. November 1858 entsprechend erweitert worden. Durch Aller⸗ höchsten Erlaß vom 22. November 1867 hat derselbe auch das Recht zur Beleihung nicht inkorporirter landwirthschaftlicher Grundstücke von mindestens 30 M Reinertrag und 150 4M Kredit erhalten.

s) Das Ständische Kredit⸗Institut der Ober und Nieder ·Lausitz (Statut vom 30. Oktober 1865), welches stäͤdtische

und ländliche Grundstücke in der Lausitz von mindestens 300 M landschaftlichem Taxwerth beleiht.

Provinz Brandenburg. 9) Das Kur- und Neu mär— kische ritterschaftliche Kredit⸗Institut, begründet durch Reglement vom 14/15. Juni 1877 für Güter, welche in dem Hypo⸗ thekenbuch eines Obergerichts intabulirt waren und, wenn landtags⸗ fähig mindestens 18000 , sonst 60 000 6 Werth haben.

10) Das durch Statut vom 30. August 18698 begründete Neue Brandenburgische Kredit⸗Institut für die vom ritterschaft⸗ lichen Verbande ausgeschlossenen ländlichen Grundstücke von min⸗ destens 150 M Grundsteuer⸗Reinertrag.

Provinz Sachsen. 11) Der Landschaftliche Kredit⸗ verband der Provinz Sachsen (Statut vom 30. Mai 1869) für alle landwirthschaftlich oder forstwirthschaftlich benutzten Grund- stücke von mindestens 150 S Grundsteuer⸗Reinertrag.

Provinz Hannover. 12) Der nach dem revidirten Statut vom 4. März 1856 verwaltete GBremensche ritterschaftliche Kreditverein für die Herzogthämer Bremen und Verden und das Land Hadeln beleiht ale gutgherrlich freien Hofe und Grundstücke.

13) Für die im Fürstenthum Lüneburg belegenen immatriku⸗ lirten Güter ist unterm 16. Februar 1790 ein ritterschaftliches Kredit- institut mit dem Sitz in Celle kreirt worden.

14 Der Calenberg Grubenhagen⸗⸗ Hildesheimer ritterschaftliche Kredit verein (rev. Statut vom 1. September 1864) beleiht Landgüter und Höfe in den genannten Fürstenthümern zum Werthe von mindestens 18000 A ;

Diese hannoverschen Kreditvereine gewähren die Darlehen nicht in Pfandbriefen, sondern in Baar und beschaffen sich die Mittel durch Aufnahme kündbarer Darlehen gegen Ausstellung von Schuld⸗ verschreibungen auf den Namen des Darleihers oder au porteur. ;

Für die Provinz Westfalen ist unterm 15. Juli 1877 eine 15) Westfälische Landschaft nach dem Muster der sächsischen (11.) genehmigt worden.

16) Die Landschaften zu 2, 3, 4, 5, 8, g, 10 und 11 bilden

72 verkrüppelt

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durch Ampu⸗ tation

zwischen 8 Tagen und 4 Wochen

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der Verunglückung nach 8 Tagen

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am 2. Tage nach der Verunglückun nach 6 Monaten

Verlauf der Verletzung unbekannt nicht wiederherstellbar

noch krank

zwischen 4 Wochen und 3 Monaten der Arme

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rechts krãft. Er kenntniß Hierdurch wurden verurtheilt

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Einstellung der Untersuchung

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) Darunter 14 Personen 1 Jahr und darüber krank und 1 Person über 2 Jahre krank.

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2 366 090 3211 3819306

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*

Jleichzeitig die Centrallandschaßt für die preußischen , welche statt der provinziellen centrallandschaftliche Pfand⸗ briefe ausgiebt. .

In organischer Verbindung mit den betreffenden Landschaften stehen, jedoch (mit Ausnahme von Nr. 2) als selbständige Korpo—⸗ tationen:

17) Die Ostpreußische landschaftliche Darlehens⸗ kasse (Statut vom 20. Mai 1869).

189 Die Westpreußische lLandschaftliche Darlehens⸗ kasse (Statut vom 20. Mai 1869). .

19) die Schlesische landschaftliche Bank (Statut vom 13. Nobember 158483. .

20 Die Kur⸗ und Neumärkische Darlehenskasse (Statut vom 8. Januar 1873). . .

Il. Privatgesellschaftliche Kreditinstitute:

a. ausschließlich zur Förderung des Realkreditz:

21) das Berliner Pfandhriefs-Institut (Statut vom 8. Mai 1868) für Beleihung städtischer Grundstücke in Berlin,

22) der Danziger Hypotbeken⸗Verein (Statut vom 21. Dezember 1868) für die Städte Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz, Thorn; ;

b. gleichzeitig Piersonalkredit vermittelnd; .

23) Die National ⸗- Hypotheken- Kreditgesellschaft in Stettin (Statut vom 35. Oktober 1871), eine genossenschafiliche

fe n ßische Hypotheken Ver sicherungs⸗Aktien ie Preußische Hypotheken⸗ e . = Gesellschaft in Berlin (Statut vom 2. Juli 1867) und

25 die Norddeutsche Grundkreditbank, Hypotheken⸗ Versicherungsanstalt in Berlin (Statut vom 23. Dezember 1868), welche beide hypothekarische Forderungen versichern und hypothekarische Darlehne vermitteln, zur Ausstellung von Inhaberpapieren aber nicht berechtigt sind.

Die folgenden Gesellschaften sind Aktiengesellschaften mit dem Rechte der Verausgabung von Pfandbriefen au porteur:

26) Preußische Hypotheken⸗Aktienbank in Berlin (Statut vom 26. Mai 1864).

27) Preußische Bodenkredit⸗ Aktienbank in Berlin (Statut vom 260. Auguft 1868).

28), Preußische Central⸗-Bodenkredit / Aktiengesell⸗ schaft in Berlin (Statut vom 21. März 1870.

29) Deutsche Hypothen bank in Berlin (Statut vom 13. Februar 1872).

30) Schlesische Bodenkredit⸗Aktienbank in Breslau (Statut vom 11. Oktober 1871). ,

31) Pommersche Hypotheken⸗Aktienbank in Cöglin (Statut vom 24. Januar 1866). .

32 Frankfurter Hypothekenbank in Frankfurt a. M. (Statut vom 31. Oktober 1868).

Die Erste preußische Hypotheken ⸗Aktiengesellschaft in Berlin, die deutsche Rentenbrief Aktienbank in Berlin und, die Hannoversche K in Hannover haben ihre Thätigkeit wieder ein— gestellt.

Außerdem haben gleichartige Anstalten anderer deutscher Staaten, z. B. die Meininger n die Norddeutsche Grundkredit⸗ bank in Gotha, ihr größtes Absatzgebiet in 23 wo auch noch zahlreiche Bankinstitute, Sparkassen, Darlehnskassen und Darlehns⸗ vereine den Real⸗ und Personalkredit der Grundbesitzer unterstützen.

Nach den letzten Geschäftsübersichten waren von den Landschaf— ten 87 193 360 Pfandbriefe ausgegeben worden. Die Grund kredit ˖ Aktiengesellschaften (Nr. 26— 32) haben ein Grundkapital von 26 642 857 , auf welches 69 328 571 eingezahlt sind; 4. hatten 28437 745 M kündbare und 378 989 731 S6 unkündbare Darlehen, sowie 3 178 448 M Darlehne an Kommunen ꝛc. gegeben und auf 12 246 3090 M kündbare, sowie auf 353 105 307 M unkündbare Hy⸗ potheken Darlehne ausgegeben.

Die Stettiner Gesellschaft (Nr. 23) hat ein Grundkapital von 1111800 M mit 1103 895 M Einzahlung, 1897 735 S kündbar

und 14 349 794 MS unkündbare Darlehen und 14085 450 Mn Pfand⸗ briefe ausgegeben.

Die beiden Versicherungsgesellschaften (Nr. 24 und 25) haben 19500 000 S Grundkapital mit 8 250 0090 M Einzahlung; bei ihnen 70 283 701 S Hypothekenforderungen versichert; 27 175 916 4A sind von ihnen erworben, auf welche 18 472 125 M Hypothekenzertifikate u. s. w. ausgegeben sind.

Gewerbe und HGanbel.

In den letzten Tagen sind in Berlin falsche Reichskassen⸗ scheßne über 50 M in Umlauf gesetzt worden. Die hauptsächlichsten Merkmale dieser Falsifikate sind folgende: Das Papier der ächten Scheine hat eine grünlichere Farbe; das Format der ächten Scheine ist um ein geringes kleiner; das Panzerhemd der rechtseitigen Figur reicht bei den ächten Scheinen bis zum Halse, während dasselbe bei den unächten Scheinen nur bis zur Mitte des betr. Flügels geht; die Linien der Schraffirung des rechten Fußes der rechtseitigen Figur sind bei den Falsifikaten weiter von einander als bei den ächten Scheinen, auch fehlen an demselben die die Zehen markirenden Striche; die Diamantschrift in dem unteren Rande: „Wer Kassen⸗ scheine 2c.“ ist auf den ächten Scheinen klar und deutlich zu lesen, auf den falschen ist die Schrift verzogen und das Wort „Strafe“ fast unleserlich. Das Wasserzeichen 50“, welches sich in dem rechten und linken lithographirten Rande der ächten Scheine deutlich lesbar befindet, erscheink in den falschen Scheinen verwischt und unleserlich; das auf dem Revers des Scheines befindliche abgekürzte Wort Aus- gef. ist auf den falschen Scheinen fast unleserlich; die Buchstaben s und g sind kaum zu erkennen.