1879 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Herstellung und Legung des Kabels ist von Deutschland übernommen und einem bewährten Unternehmer übertragen worden. Obwohl die Zeit ziemlich kurz ist, so hofft man doch, daß die Legung des Kabels vor Eintritt der Herbststürme be—⸗ endet und die direkte Verbindung zum 1. Oktober in Betrieb sein wird. Von Norwegen werden besondere Landleitungen zum Anschluß an das Kabel bis Christiania hergestellt, so daß von Berlin, Hamburg ꝛc. nach Arendal und Christiania 2 Unterwegsaufnahme der Telegramme gesprochen werden ann.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 12. April 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1268 041 0920 66 Doppelkronen, 405 307 370 6 Kronen, 27969 925 M Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 21 704550 4 Vorher waren geprägt: 1 257 072 360 6 Doppelkronen, 405 307 370 Kronen, 7 9g69 gas M Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 370735 8900 Summa 1 691 022 755

Die Entwendung von Bäumen, die zur Ver⸗ schönerung öffentlicher Anlagen dienen und durch deren Entfernung die Anlage an Schönheit einbüßt, ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom, 12. März 1879, sowohl wegen Sachbeschädigung unter erschwerenden Umstän⸗ den (8. 394 d. Str G. B, als auch wegen Felddiebstahls in idealer Konkurrenz zu bestrafen.

Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster hat London mit kurzem Urlaub verlassen, um sich auf seine Be⸗ sitzungen zu begeben. Während der Abwesenheit des Bot⸗ schafters fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Bot⸗ schafts⸗Rath Freiherr von den Brincken.

Der Kaiserliche Geschäftsträger in Lima, Dr. Lührsen, hat einen ihm aus Gesundheitsrücksichten Allerhöchst bewillig⸗ ten längeren Urlaub angetreten. Mit der interimistischen Wahrnehmung der Geschäfte der Kaiserlichen Mission ist der Konsul Ondereyck beauftragt worden.

Bayern. München, 19. April. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat die allgemeine Bauordnung für die Haupt- und Residenzstadt München vom 2. Oktober 1863, dann die zu derselben nachträglich erlassene Verordnung vom 23. Januar 1852 einer Re vif ion unter— ziehen lassen und auf Grund derselben nunmehr im Hinblick . §. 367 Ziff. 15 und 5§. 368 Ziff. 3 und 8 des Reichs⸗ Strafgesetzbuches bezw. auf Grund des Art. ?2 Ziff. 11 und 14, dann des Art. 191 des Polizei⸗Strafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, hinsichtlich der Bauführung in München eine neue Alle rhöchste Verordnung erlassen. Diese Verordnung wird heute im „Gesetz⸗ und Verordnungs⸗ blatt“ Nr. 22 publizirt. Dieselbe hat dreißig Tage nach der heutigen Verkündigung in Wirksamkeit zu treten.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 19. April. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Belgrad: Der Kampf der arnautischen Banden mit den serbischen Grenz⸗ wachen bei Prepolatz dauerte gestern den ganzen Tag hin⸗ durch und wurde heute fortgesetzt, nachdem inzwischen reguläre serbische Truppen den Grenzwachen zu Hülfe gekommen waren. Die Nachricht von dem Vordringen der Arnauten bis Kurschumlja ist bis jetzt noch nicht bestätigt.

29. April. Der Kaiser empfing heute die Glückwunsch⸗Deputation der Eisenbahn⸗ Verwaltungen, welche Sr. Majestät eine künstlerisch ausgestattete Adresse überreichte Nach dem nunmehr festgestellten Cere⸗ moniell wird der Empfang der Gratulations⸗Depu⸗ tationen in der Hofburg in folgender Ordnung stattfinden: Am Montag werden die Mitglieder der drei Ministerien, fer⸗ ner die Deputation der Magnatentafel, des ungarischen Ab⸗ geordnetenhauses und alle übrigen Deputationen aus den Ländern der ungarischen Krone empfangen. Dienstag wird der Empfang der Deputation des österreichischen Herrenhauses und Abgeordnetenhauses, ferner der cisleit anischen Länder⸗ und Städtevertretungen stattfinden. Mittwoch kommen so⸗ dann die Deputationen des Episkopats, der Handelskammern und der übrigen Korporationen an die Reihe.

Pest, 19. April. (Pr.) Die Agenden des Reichs⸗ tags für die bis Mai zu erstreckende Sessionsdauer sind wie solgt festgesetzt, außer den die Theißregulirung und Szegedin betreffenden Vorlagen: das Forstgesetz, der Entwurf über die Administration Bosniens, über die Inartikulirung und Ein— verleibung Spizzas und das Einguartierungsgesetz. Im Falle Zeit übrig bleibt, kommt die Kaschau⸗Oderberg⸗Vorlage zur Berathung.

Schweiz. Bern, 18. April. (Bund) Die Ratifika⸗ tionen zu der Konsularkonvention mit Bra silien sind am 16. d. M. durch den Bundespräsidenten und den brasilianischen General⸗Konsul ausgewechselt worden, und es ist somit die Konvention von dieseni Tage an auf die Dauer von fünf Jahren in Kraft getreten. 3

Ueber die Verhandlungen der Kommission, welche den vom eigenössischen Handelsdepartement vorgelegten Gesetz⸗ entwurf über den Schutz der Handels- und Fabrik⸗ marken vorzuberathen hat, meldet der „Bund. weiter: Die Kommission sprach sich über die Frage der Konstitutio— nalität eines solchen Gesetzes einstimmig bejahend aus, indem sie dafür hielt, es sei der Markenschutz ein Bestandtheil des dem Bunde überwiesenen Gebiets des Obligationenrechtes, wie sich auch der schweizerische Juristenverein in seiner , Hauptversammlung in Genf in gleicher Weise ausgesprochen hat. Zweifel über die Konstitutionalität bestehen nur betreffs des Muster⸗ und Patentschutzes. Ueberhaupt sind die Anschauungen be⸗ züglich des letztern, so große Bedeutung demselben auch von allen Seiten beigemessen wird, noch nicht so abgeklärt, wie bei der Frage der Fabrik⸗ und Handelsmarken, und es billigt daher die Kommission den Vorschlag des Handels dex artements, vorläufig nur die letztere Materie gesetzlich zu reguliren. Eine Verschiebung bis zum Erlaß des cr fer Obligationen⸗ rechtes wurde abgelehnt, da man nicht gezwungen ist, das Schicksal dieser dringlichen Sache mit jener zu verquicken. Auch weiß man ja jetzt schon, daß wahrscheinlich noch einige i vergeht, bis ein eidgenössisches Obligationenrecht zum

urchbruch kommt. Die Prinzipien des Gesetzentwurfes für den Markenschütz sind zum großen Theile noch in Diskussion im Schooße der Kommission. Bekanntlich findet sich eine Menge einschlägiger, wid tiger Fragen in den verschiedenen Ländern verschieden gelöst, ,. gerade die neueste Zeit darüber eine ungemein reichhaltige Literatur zu Tage gefördert. Die Kom—

mission berücksichtigt im Allgemeinen in ihren Berathungen stets die Beschlüsse des letzten Pariser Kongresses (vom Sep⸗ tember 365 weicht aber überall von den bezüglichen Parifer Verträgen ab, wo sie eine für unfere schweizerischen Verhält⸗ nisse passendere Lösung zu finden glaubt.

Wie der „N. Zürch. Ztg.“ gemeldet wird, hat die Kom⸗ mission nach dreitägiger Berathung einstimmig den Gesetz⸗ entwurf genehmigt und seine Erledigung mit Rücksicht auf die abzuschließenden Handelsverträge als dringlich erklärt.

Großbritannien und Irland. London, 19. April. (Allg. Corr.) Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Connaught verließen am 17. Kbends Gibraltar, um sich nach Algier zu begeben.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses bildeten u. A. die Voranschläge für den Civildienst Gegen⸗ stand der Berathung. Das Haus votirte 35 540 Pfd. Sterl. für die Königlichen Paläste, 94 261 für die Instandhaltung der Königlichen Parks und Lustgärten, 199 8560 Pfd. Sterk. für die Vollendung des neuen Justizpalastes, 111 100 Pfd. Sterl. für die Vermessung des Vereinigten Königreiches, 398476 Pfd. Sterl. für die Errichtung eines naturwissenschast⸗ lichen Museums, 7600 Pfd. Sterl. für die Londoner Feuer⸗ wehr, 12110 Pfd. Sterl. für die Errichtung und Instand— haltung von Leuchtthürmen im Auslande, 43 224 Pfd. Sterl. für die Gehälter und Unkosten der Beamten des Hauses der Lords, 41 244 Pfd. Sterl. für die Gehälter und Unkosten des Hauses der Jemeinen; 89 5602 Pfd. Sterl. für das Ministerium des Innern, 72 490 Pfd. Sterl. für das Auswärtige Amt, 39 269 Pfd. Sterl. sür das Kolonialamt, 30 609 Pfd. Sterl. für das Geheimrathsamt, 2270 Pfd. Sterl. für das Gehalt des Geheimsiegelbewahrers (nach Verwerfung des üblichen Oppositionsantrages auf Streichung des Postens) und 38 776 Pfd. Sterl. für das Handelsamt.

(E. C.) Se. Majestät der Kgiser Alexander von Rußland hat bei Empfang der Glückwünsche Earl Bea⸗ consfields seiner Ueberzeugung Ausdruck verliehen, daß ein gutes n, Rußlands und Englands im höchsten Interesse Europas fei. Für Erhaltung der guten Beziehun⸗ gen rechne Se. Majestät auf den britischen Premier.

Lord Derby hat bei Empfangnahme des Berichts der konservativen Vereine von Lancashire unter dem 13. April an den Sekretär geschrieben: „Ich bedauere, unter gegen⸗ wärtigen politischen Umständen nicht länger als Mitglied jener Körperschaft handeln zu können, und habe Sie daher zu ersuchen, meinen Namen aus der Liste zu streichen. Lord Derby war bis jetzt mit Lord Beaconsfield Patron der „Lan⸗ cashire Union of Conservativs and Constitutional Association“.

19. April. (W. T. B.) Ale ko Pascha hat die Er⸗ nennung zum General⸗-Gouverneur von Sst rumelien angenommen und begiebt sich am nächsten Mittwoch über Wien nach Konstantinspel. Der ruffische Staatssekretär von Hamburger hat heute Abend die Rückreise nach St. Petersburg angetreten. Wie die „Agence Havas“ erfährt, bestätige es sich, daß zwischen Eng land und Ru ß⸗ land über die wesentlichsten Punkte des neuen Arrangements in Betreff Ost rumeliens eine Uebereinstimmung er— zielt sei. England und Rußland seien übereingekommen, durch identische Noten dieses Arrangement bei der Pforte zu a hben Ueber Rei Punkte des Arrangements werde jedoch noch zwischen England und Rußland verhandelt.

Frankreich, Paris, 20. April. (Rep. fr.) Die „Agence Havas“ versichert, daß ein Dekret, welches 806 Ko nim une— Verurtheilte begnadigt, noch heute dem Präsidenten der Republik zur Unterzeichnung unterbreitet werden wird.

21. April, früh. (W. T. B.) Bei den gestern für die Deputirten kammer stattgehabten engeren Wahlen wurde im 8. Arrondissement von Paris der Bonapartist Godelle mit 6509 Stimmen gewählt; sein republikanischer Gegenkandidat Clamageran erhielt 5011 Stimmen. In Bor— de aux wurde mit 6801 gegen 5330 Stimmen, welche Lavertujon (Republikaner) erhielt, Bkangui gewählt. Bei allen übrigen Stichwahlen siegten die republika nischen Kandidaten.

21. April. (W. T. B.) (Weitere Meldung.) Nach dem nunmehr definitiv festgestellten Ergebniß der gestrigen Stichwahlen sind in San der Bonapartist Godelle, in Bordeaux der Radikale Blan qui, in Muret der Konservative Niel und in den 5 übrigen Wahlbezirken die republikanischen Kandidaten gewählt worden.

Spanien. Nach aus Havanna über New-⸗York einge— gangenen Nachrichten des „W. T. B.“ vom 19. d. M. hat der neue Generalkapitän Blanco eine Proklama⸗ tion erlassen, in welcher er erklärt, daß er die Politik feines , , des Generals Martinez Campos, fortsetzen werde.

Italien. Rom, 17. April. (Tel. Stef.) Die „Gagzzetta Ufficiale“ meldet: Der Präfekt von Bari, Salaris, ist zum Präfekten von Novara, der Präfekt von Modeng, Calvino, zum Präfekten von Bari, der Präfekt von Aquila, , ,, um Präfekten von Modena und der Präfekt von assari, . zum Präfekten von Aquila ernannt worden.

I8. April. (Gazzetta d'Italia.) Heute Vormittag nahm der Papst in Gegenwart der Kardinäle der Kongregation der Propaganda Fide und des orientalischen Ritus den Wider⸗ ruf des früheren Patriarchen der armenischen Schismatiker, Msgr. Cupelian, entgegen. .

Der „Osservatore Romano“ veröffentlicht folgendes Tele⸗ gig mm an den pästlichen Staatssekretär Nina: „Der Kaifer ist lebhaft bewegt von den Sympathiebezeugungen, die er aus Anlaß des Attentats auf sein Leben, von dem ihn die Gnade Gottes so wunderbar errettete, von Sr. Heiligkeit erhalten hat. Se. Majestät bitte Ew. Eminenz, bei Sr. Heiligkeit der , re ffscher seiner Empfindungen sein zu wollen.“ gez. Gort—

akoff. Das Ministerium wird dem Senat einige geringe Modifikationen in dem Gesetzentwurf, betreffend die Ab— schaffung der Mahlsteuer, vorschlagen. Indessen soll der in Nede stehende Entwurf erst zur Genehmigung an die Kammer zurückgelangen, nachdem sie einige dreißig Millionen neuer k bewilligt haben wird.

21. April. (W. T. B.) Die epirotischen Dele⸗ girten überreichten dem General⸗Sekretär im Ministerium des Auswärtigen, Tornie lli, ein Memorandum, in welchem hervorgehoben wird, daß Epirus einen Theil Griechen⸗ lands bilde und die Bewohner von Epirus die Vereinigung mit Griechenland wünschten. Griechenland würde ohne Epirus ohne Vertheidigungslinie bleiben. Griechenland sei der Wünsche der epirotischen Bevölkerung so sicher, daß es bereit sei, die Entscheidung einem Plebiszite anheim zu stellen.

Türkei. Konstantinopel, 20. April. (B. T. B.) In Folge energischer Intervention von diplomatischer Seite, und zwar namenilich seitens des englischen Geschäftsträgers Malet, zu Gunsten der Konvention wegen Novibazars hat der Sultan ein Irade zur Unterzeichnung der Konvention ergehen lassen. Der Großvezier, Khereddin Pascha, sowie der Minister des Auswärtigen, Karatheodori Pascha, welche wegen Hinausschiebung der Unterzeichnung ihre De⸗ mission beabsichtigt hatten, haben sich in Folge hiervon ver— anlaßt gesehen, ihre Portefeuilles zu behalten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. April. (Journ. de St. Pet.) Das Gesetzblatt veröffentlicht den Tert einer unter dem 27. Februar / 11. März von dem Reichsrath gefaßten Entschließung, die am 19 31. März dem dirigirenden Senate mitgetheilt worden ist und sich auf die Errichtung einer mit dem Ministerium des Innern ver⸗ bundenen Generaldirektion der Gefängnisse bezieht. Der „Russische Invalide“ veröffentlicht die Ernennung des General⸗Abjutanten, Generals der Kavallerie Gurko zum Gehülfen Sr. Kaiserlichen Hoheit des QOber⸗Kommandirenden der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militär⸗ bezirks, unter Belassung in der Stellung eines General⸗ Adjutanten, Der General⸗Adjutant, General der Infanterie Baron Biström, der diesen Posten bisher bekleibete, ist zum Mitgliede des Militär⸗Conseils ernannt worden.

19. April. (W. T. B.) Die „Deutsche Zeitung“ bringt ein Telegramm des Grafen Melikoff, wonach die Niederbrenn ung aller in tizirten und verdäch⸗ tigen Häuser in den Dörfern Séelitrennoje, Michai⸗ lowskoje und Udatschnoje am 11. d. M. beendigt und der Schätzungswerth den Besitzern ausbezahlt worden ist. Im Gouvernement Astrachan seien mithin infizirte Häuser nicht mehr vorhanden.

20, April. (W. T. B. Der „Russische Invalide“ veröffentlicht einen Befehl Sr. Majestät des Kaisers, von gestern, wonach 3 Regimenter der Grenadier⸗Divi⸗ sio nen und 35 Regimenter der Armee⸗Infanterie⸗Di⸗ visio nen fortan aus 4 Bataillonen, zu je vier Compagnien per Bataillon, bestehen sollen.

Der „Regierungsbote“ publizirt einen Kaiserlichen

Erlaß, wonach zu provisorischen General-Gouver⸗ neuren ernannt worden sind: der General-Adjutant Graf Totleben in Odessa, der General⸗Adjutant Graf Loris⸗ Melikoff in Charkow und der General⸗Adjutant Gurko in St. Petersburg. Heute fand im Winterpalais die Feier der Voll— jährig keit Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus, ältesten Sohnes des Großfürsten Michael Niko⸗ lajewitsch, statt, wobei von e, ,, . der Huldigungseid ge⸗ leistet wurde. Der im Hotel der deutschen Botschaft zu Gunsten der Hülfsbedürftigen der deutschen Kolonie ver⸗ anstaltete Bazar wird aus allen Kreisen der Gesellschaft sehr zahlreich besucht.

Amerika. Washington, 18. April. (Allg. Korr.) In der heutigen Sitzung des Repräsentantenhauses stellte Mr. Blackburn Seitens der Demokraten jede Absicht, die konstitutionellen Amendements zu beeinträchtigen, in Abrede.

In der a n Sitzung des Senats beschuldigte Mr. Hoar während der Debatte über das Armeegesetz den Se⸗ nator Beck, die Drohung geäußert zu haben, daß, falls der Präsident Hayes das Gesetz mit seinem Veto belegen sollte, das Haus die Gelder für den Staatsdienst verweigern würde. Hr. Beck, stellte in Abrede, daß er eine solche Drohung ge—⸗ äußert habe, und erklärte, die demokratische Partei würde im Falle eines Vetos erst zu erwägen haben, welches Verfahren sie einschlagen sollte. Seit dem Beginn der Auswanderung der Farbigen aus den Südstaaten haben 6000 Neger St. Louis auf ihrer Reise nach Kansas passirt.

New-⸗York, 18. April. Die Meldung, daß ein Syn⸗ dikat 156 000 000 Dollars 4prozentiger Bonds und 40 900 009 Dollars Fundirungs⸗Certifikate ge⸗ zeichnet habe, hat sich bestätigt. Die früheren eich⸗ nungen beliefen sich auf 48 6000 500 Dollars. Der S atz⸗ sekretär Sherman hat sein Cirkular vom 18. d. M. welches den obenerwähnten Betrag zur öffentlichen Zeichnung anbot, zurückgezogen, da sämmtliche Bonds bereits ab— gesetzt worden. Gleichzeitig hat der Schatzsekretär 160 060 000 Dollars Zehnvierziger Bonds zur Amortisation einberufen, so daß nur noch 30 000 000 Dollars ausstehen.

In Süd⸗Carolina hat ein verheerender Wirbel⸗ sturm gehaust, wodurch mehrere Menschen ihr Leben ver⸗ loren. Die Vereinigte Staaten⸗Korvette „Alaska“ ist von Sit ka zurückgekehrt. Ihr Kapitän berichtet, daß in diesem Territorium überall Ruhe herrsche und weitere Ruhe⸗ störungen nicht zu erwarten feien. Die j⸗ungste Aufregung der Bevölkerung schreibt er grundlosen Besorgnissen vor Aus⸗ schreitungen der Indianer zu. .

20. April. (W. T. B.) In Eureka, im Staate Nevada, hat eine Feuersbrun st stattgefunden, durch welche gegen 2000 Personen obdachlos wurden. Der ver⸗ ursachte Feuerschaden wird auf eine Million Dollars geschätzt.

(E. C.) Der ehemalige Präsident der konföderirten Südstaaten Nordamerikas, Mr. Jefferson Da vi s, der sich bislang von der Politik fern gehalten hat, beabsichtigt, wie Berichte aus Amerika zu melden wissen, wieder in der Arena zu erscheinen.

Süd⸗merika. (Allg. Korr.) Bras ilien. Rio de aneiro, 30. März. (Per Telegraph von Lissabon.) Die finanzkommission der brasi ian ischen Deputirten⸗ ammer hat einen Bericht erstattet, wonach die außeror⸗

dentlichen Ausgaben des Reiches um 8 960 900 Milreis herabgemindert worden sind. Die Gesammtausgaben für das aufende Finanzjahr werden auf 132600 000 Milreis ge⸗ schätzt. Der Ertrag der neuen Steuern wird auf 12 900 000 Milreis und der verschiedenen anderen Einnahme⸗ quellen auf 3 009 090 Milreis veranschlagt. Die Gesammt⸗ einkünfte sind auf 116 000 000 Milreis veranschlagt. Es ist a meh ein ungedecktes Defizit von 17 000 000 Milreis vor⸗ anden. Bolivig. Tupisa, 17. März. (Per Telegraph von Lissabon Ein Dekret des Präsidenken von Boliviv verbietet den Verkehr mit Chile und befiehlt allen in Bolivia ansässigen Chilenen das Land binnen zehn Tagen zu verlassen. Das Dekret verfügt ferner die Behn gr en. chilenischen Eigenthums. . Chile. Valparaiso, 22. März. Die chilenischen Truppen haben Cobija, To capilla und Cgta ma besetzt, ohne auf Widerstand zu stoßen. Die chilenische Regierung

will die Ermächtigung zur Bildung einer Armee von 20 000 Mann und zur Aufnahme einer Änleihe von 5 Mil. Pesos nachsuchen.

Argentinien. Buenos⸗- Ayres, 23. März. Die Argentinische Republik hat in Uebereinstimmung mit dem Schiedsspruche des Präsidenten Hayes die Stadt und den Distrikt Villa Occidental an Paraguay abgetreten.

Afrika. Egypten. Kairo, 20. April. (W. T. B.) Die Kommission für die egyptische Staatsschuld hat die strikte Ausführung der Dekrete vom Rovember 1876, betreffend die Regelung der Staatsschuldverhältnisse, verlangt. Die Dekrete, betreffend das neue nationale Finanzprojekt, sind heute unterzeichnet worden.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Wiesbaden, Montag, 21. April. Se. Majestät der Kaiser besuchte am Sonnabend die Vorstellung im Theater und wurde bei Seinem Erscheinen daselbst mit enthusiastischen Kundgebungen begrüßt. Gestern machte der Kaiser mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden mehrere Be⸗ juche und Spazierfahrten und erschien Abends wiederum im Theater. Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, entgegen und empfing den diesseitigen Botschafter in London, Grafen zu Münster.

Wien, Montag, 21. April, Nachmittags. Der Kaiser nahm heute die Glückwünsche der österreichischen und unga⸗ rischen Minister, der Präsidenten der Centralbehörden und der Deputationen des ungarischen Reichstags, des ungarischen Episkopats und des krögtischen Landtags zur silbernen Hoch⸗ zeitsfeier entgegen und dankte denselben auf das Wärmste für ihre loyalen Kundgebungen. Ueberall sind die Vorbereitungen zur Feier des Festes im Gange.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 21. April. Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛe. ; verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: IJ. Besteuerung des Tabaks. Eingangsabgabe.

§. 1. Vom an ist an Eingangszoll zu erheben

von 100 kg . 1) Tabakblätter, unbearbeitete und Stengel, auch Tabaksaucen 120 , 2) fabrizirter Tabak: a. Cigarren und Cigarretten . J Besteuerung des inländischen Tabaks. A. Gewichts teuer.

§. 2. Der innerhalb des Zollgebiets vom an grzeugte Tabak unterliegt einer Steuer von 8 SM für 160 kg nach Maßgabe des Gewichts des Tabaks in fermentirtem oder getrocknetem fabrifationsreifem Zustande.

In welchen Faͤllen an Stelle dieser Steuer die Entrichtung einer Abgabe nach Maßgabe des Flächenraums des mit Tabak be pflanzten Grundstücks tritt, ist in den 8. 25 u. ff. bestimmt.

Anmeldung der Tabakpflanzungen.

§. 3. Jeder Inhaber eines mit Tabak bepflanzten Grundstücks KCabakpflanzer), auch wenn er den Tabak gegen einen bestimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Anderen an— pflanzen oder behandeln laßt, ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablaufe des 15. Juli die bepflanzten Grundstücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft schriftlich anzugeben. Derselbe erhält darüber don der gedachten Behörde eine Bescheinigung.

In Betreff der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß die Anmeldung spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Bepflanzung bewirkt werden. .

S. 4. Die Angaben (§. 3) werden Seitens der Steuerbehörde

6 welche dabei von dem Gemeindebeamten zu unterstützen ist. w

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,, dürfen dem Tabakpflanzer hierdurch nicht er—

achsen.

Haftung des Tabakpflanzers für die Vorführung des Tabaks zur Verwiegung.

§. 5. Der Inhaber eines mit Tabak bepflanzten Grundstüůcks haftet für die Gestellung des auf demselben erzeugten Tabaks zur amtlichen Verwiegung. Diese Verpflichtung geht, wenn nach der An⸗ meldung (86. 3) und vor Beendigung der Ernte ein Wechsel in der

erson des Inhabers des Grundstücks eintritt, auf den' neuen In⸗ aber über ohne Rücksicht auf die von den Interessenten getroffenen Verfügungen. Von jeder solchen Veränderung ist binnen 3 Tagen nach dem Eintritt der Steuerbehörde eine schriftliche, von dem neten Jrhaber, und im Falle der freiwilligen Veräußerung, auch von dem bisherigen Inhaber zu unterzeichnende Anzeige zu machen.

Ermittelung der zu vertretenden Blätterzahl oder

Gewichtsmenge.

§. 6. Um die vollständige Gestellung des erzeugten Tabaks zur Verwiegung zu sichern, ist die Steuerbehörde befugt, vor dem Beginn der Ernte zu einer für den Inhaber des Grundftückz verbindlichen Feststellung der Blätterzahl oder der Gewichtsmenge zu schreiten, welche mindestens zur Verwiegung gestellt und, foweit dies nicht ge⸗ schehen und auch der Abgang nicht vorschriftsmäßig rachgewiesen ift F 9), versteuert werden muß. In dem Falle der Feststellung der Blätterzahl wird der Steuerbetrag für die nicht zur Verwiegung ge— stellten Blätter (6. 217 nach dem für gleichartige Blätter ermittelten Durchschnittsgewicht berechnet.

F. T.. Die behufs amtlicher Festsetzung der zu vertretenden Blätterzahl oder Gewichtsmenge erforderlichen Ermittelungen werden an Ort und Stelle, und zwar erftere durch Steuerbeamte, welche dabei durch einen eeigneten Stellvertreter der Gemeindebehörde zu unterstützen sind, letztere durch eine Schätzungskommission vorge⸗ nommen, die aus dem Ober Controleur, einem von der Gemeinde a und einem von der Steuerbehörde ernannten Sachverständigen esteht. Der zur Vornahme der örtlichen Ermittelungen beziehunzsweise Abschätzung anberaumte Termin ist der Gemeindebehörde und durch diese den Tabakpflanzern vorher bekannt zu machen. Jedem Tabak ö ist gestattet, den Ermittelungen auf feinen Grundstücken eizuwohnen.

Das Ergebniß wird für jedes einzelne Grundstück in ein Register eingeteagen und durch Offenlegung des letzteren in der Gemeinde oder Zustellung einez Auszugs an den Tabakpflanzer bekannt emacht.

Innerhalb einer präklusivischen Frist von 3 Tagen nach der in ortküblicher Weise erfolgten Bekanntmachung der Offenlegung des Registers beziehungsweise nach dem Empfang des Auszugs, kann der Tabakpffanzer gegen die fel gung, Einspruch erheben. Der Ein⸗ spruch ift in die dazu beslimmnke palte des Registers einzutragen oder der Steuerbehörde schriftlich zuzustellen und muß in allen Fäl— len den Betrag der verlangten Ermäßigung genau bezeichnen.

Die Entscheidung über den Einspruch wird von der für den be—⸗ treffenden Bezirk niedergesetzten Kommission erlassen, welche aus em Ober-Inspektor oder dem von ihm beauftragten Ober⸗Contro- leur und 2 von der höheren Verwaltungsbehörde des Bezirks er—⸗

nannten vereideten Sachverständigen besteht und ihre Beschlůsse nach Stimmenmehrheit faßt. Die Lestung der Verhandlungen steht dem Ober Inspektor beziehungsweise Ober. Controleur zu.

Wird der Einspruch unbegründet befunden, fo fallen dem Tabak⸗ pflanzer die durch die Untersuchung und Entscheidung entstandenen Kosten zur Last.

S. 8. Die Festsetzung der zu vertretenden Blãätterzahl oder Ge⸗ wichtsmenge kann mit der im §. 6 angegebenen Wirkung derch eine auf Erfordern der Steuerbehörde von dem Tabakpflanzer schriftlich einzureichende verbindliche Deklaration der Anzahl der Pflanzen und der durchschnittlichen Blätterzabl beziehungsweise der mindestenz zur Verwiegung zu stellenden Gewichtsmenge ersetzt werden, sofern bei Prüfung der Deklaration sich gegen deren Inhalt nichts zu erinnern findet, oder die erhobenen Erinnerungen sofort erledigt werden.

§. 9. Die festgesetzte Tabakm enge erleidet eine Verminderung:

L in Folge etwaiger vor der amtlichen Verwiegung eingetretener Unglücksfälle (wozu auch ein durch ungewöhnliche Verhältnisse nach Feststellung der Blätterzahl, bezw. der Gewichts menge, herbei⸗ ,. Mißwacht zu rechnen), soweit dadurch erweislich die

lätterzahl oder die Gewichtsmenge des erzeugten Tabaks ver mindert ist.

Von jedem derartigen Unglücksfalle ist spätestens am 2. Tage nach dessen Eintreten und, wenn derselbe den Tabak auf dem Felde betroffen hat, jedenfalls vor vollendeter Ernte der Steuerbehörde schriftlich Anzeige zu machen, welche die amtliche Erhebung des Ver⸗ lustes zu veranlassen und über den Anspruch auf Minderung der zu vertretenden Blätterzahl beziehungsweise Gewichtsmenge zu ent⸗ scheiden hat;

2) in Folge des unter gewöhnlichen Verhältnissen bis zur Ver— wiegung entstehenden Abganges an Bruch und Abfall.

Wegen des hierfür zuzugestehenden Abzugs, fowie wegen des Verfahrens in den unter Ziffer 1 gedachten Fällen sind die von dem Bundesrath zu erlassenden Anordnungen zu beobachten.

Besuch der Trockenräume.

S. 10. Den Steuerbeamten ist der Zutritt zu denjenigen Räu⸗ men gestattet, in welchen der geerntete Tabak getrocknet oder bis zur Verwiegung aufbewahrt wird. Dieselben können jederzeit die Ueber⸗ gabe zur Identifizirung des Tabaks geeigneter Proben verlangen, welche nach Feststellung der Steuer zurückzugeben sind.

Veräußerung des Tabaks vor der Verwiegung.

§. 1I. Bevor der im 5. 5 gedachten Verpflichtung genugt ist, darf der Tabalpflanzer sich des Besitzes des auf dem angemeldeten Grundstück erzeugten Tabaks oder eines Theils davon bei oder nach der Ernte nicht entäußern, außer mit Genehmigung der Steuer behörde und unter den von derselben hinsichttich der Sicherstellung des Steueranspruchs zu stellenden Bedingungen.

Die Ausfuhr des noch nicht zur Verwiegung gestellten Tabaks über die Zollgrenze ist nur nach vorheriger Anmeldung und unter amtlicher Kontrole gestattet.

Verwiegung.

§8 12. Das Gewicht des Tabaks wird nach bewirkter Trocknung und vor Beginn der Fermentation durch amtliche Verwiegung bei der Steuerstelle des Bezirks oder der nach Bedürfniß eingerichteten besonderen Verwiegungostelle ermittelt.

Verpackung des Tabaks zur Verwiegung.

S. 153. Zu diesem Behuf sind die Tabakbläͤtter nach dem Ab⸗ hängen nach Maßgabe der von der Steuerbehörde bekannt gemachten uff ssun in Buͤschel und Bündel zu verpacken und zur Verwiegung zu stellen.

Außerdem sind die gewonnenen Grumpen, Bruch und sonstige Abfälle zur Verwiegung vorzuführen. Die für die Umschließungen des verwogenen Tabak zu vergütende Tara! wird auf Grund von Probeverwiegungen bestimmt.

; Zeit der Verwiegung.

S.. 14. Die Steuerbehörde hat die Zeit. wann beziehungsweise die Frist, bis zu deren Äblauf die Vorführung des Tabaks zur Revision und Verwiegung geschehen muß, zu bestimmen und durch ij Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu assen.

Wo das Bed erfniß vorliegt, die amtliche Verwiegung der Sand⸗ blätter früher, als diejenige des Obergutes zu veranlaffen, hat die Gemeindebehörde von dem Beginn des Abhängens der Sandblätter der Steuerbehörde besondere Anzeige zu machen.

ö. Verfahren.

§. 15. Die Anzahl der zur Verwiegung gestellten Bündel (C 5) ist vor dem Beginn der Reviston und Verwiegung dem Waagebeamten schriftlich anzumelden. Ergeben sich aus der An— meldung oder bei der Revision oder Verwiegung Anstände, die eine weitere Untersuchung nöthig machen, fo hat sich der Inhaber des Tabak gefallen zu lassen, daß derselbe auf seine Kosten unter amt— licher Verwahrung und Verschluß gehalten wird, bis die Abfertigung der unbeanstandeten Posten beendet' ist. =

Die bei der Revifion und Verwiegung nöthigen Handdienst— leistungen hat der Inhaber des Tabaks zu verrichten oder auf seine Kosten verrichten zu lassen.

Feststellung der Steuer. ;

§. 16. Ueber das Ergebniß der Verwiegung wird eine amtliche Bescheinigung ertheilt. Demnächst erfolgt die Feststellung des Steuerbetrages und dessen Bekanntmachung an den zur Entrichtung der Steuer Verpflichteten. Hierbei wird das ermittekte Gewicht des dachreifen Tabaks nach Abzug von einem Fünftel deffelben als das steuerpflichtige Gewicht des Tabaks in fermentirtem oder getrocknetem, fabrikationsreifem Zustande angenommen. ö.

Der festgestellte Betrag ist bei der erstmaligen Veräußerung des Tabak, spätestens jedoch am 31. März des auf das Erntejahr fol⸗ genden Jahres zu zahlen, soweit nicht Kredit bewilligt, oder der Tabak zur Ausfuhr über die Zollgrenze oder zur Aufnahme in eine für unverzollte Waaren bestimmte, oder mit Bewilligung der Steuer⸗ behörde ausschließlich für diesen Zweck eingerichtete öffentliche oder unter amtlichem Mitverschluß stehende Privatniederlage ab efertigt wird. Die Lagerung und Versendung von unversteuertem Tabak unter⸗ liegt der amtlichen Kontrole nach den hierüber vom Bundesrathe getroffenen Bestimmungen. .

Die Versteuerung unterbleibt, soweit die Vernichtung des Tabaks bei der Verwiegung beantragt und demnächst unter amtlicher. Aufsicht volljogen wird. Desgleichen wird von dem auf der Niederlage gänzlich verdorbenen und unbrauchbar gewordenen Tabak, nachdem derselbe unter amtlicher Aufsicht vernichtet worden, Steuer nicht erhoben. Wird der noch im Ganzen beim Tabakpflanzer vorhandene Tabakgewinn durch Feuerschaden mindestens zu einem Viertel erweis— lich vor dem 1. April des auf das Erntejahr folgenden Jahres zerstört, so soll ein verhältnißmäßiger Erlaß der Steuer eintreten.

17. Wenn inlaͤndischer Tabak in eine Niederlage für unver⸗ zollte Wagren aufgenommen wird, so finden auf denselben die für die betreffende Niederlage überhaupt geltenden Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß in allen Faͤllen das nn ee, der weiteren Abfertigung der abgemeldeten Mengen zu Grunde gelegt wird und die beim Uebergang in den freien Verkehr zu entrichtende Steuer nach dem Satze von 80 6 für 169 kg zu bem'ssen ist. Da— gegen erlischt die Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer, welche bei der in Gemäßheit des S§. 16 vorgenommenen amtlichen Ver— wiegung für den in die Niederlage aufgenommenen Tabak festgestellt war. Demgemäß wird von dem Steuerbetrage, welchen der Rieder⸗ leger in Gemäßbeit der nach 5. 16 zrfolgten Feststellung, oder in Folge späterer Uebernahme (58. 19) zu entrichten hät, bei der Aufnahme einer Tabakmenge in die Niederlage, regel mäßig derjenige Betrag abgesetzt, welcher für ein gleiches Gewicht Tabak in dachreifem Zustande ermittelt ist. Wenn jedoch nach der amtlichen Verwiegung (§. 16) und vor Einlieferung zur Niederlage noch eine Lagerung stattgefunden hat, so kann für die Eintrocknung während dieser Lagerung und während des Trangports nach den von dem Bundetzrath zu treffenden näheren Bestimmungen noch ein ent · fprechender Zuschlag zu diesem Gewichte gewährt und der sich hier⸗ nach ergebende höhere Betrag von der ursprünglich festgestellten

Steuer (5. 16) abgesetzt werden.

Auf. besonderen Antrag kann die Aufnahme des unversteuerten

Tabaks in eine Niederlage der bezeichneten Art auch mit der Wir⸗ kung zugelassen werden, das derselbe in Bezug auf die fernere Ab. fertigung dem unverzollten ausläandifchen Tabak gleichgestellt und beim Uebergange in den freien Verkehr der Eingangsabgabe (5. 1) unter⸗ worfen wird. 5. 18. Auf die mit Bewilligung der Steuerbehörde ausschließ⸗ lich für die Aufnahme von unversteuertem inländischem Taba ein⸗ gerichtelen öffentlichen oder unter amtlichem Mitverschluß stehenden Peivatniederla en finden die Bestimmungen in §§. 97 bis 104, be⸗ ziehungsweise in 5 1085 des Vereinszollgesetzes mit der vorstehend in §. 17 Absatz 1 bezeichneten Maßgabe analoge Anwendung.

Die näheren Bedingungen für die Bewilligung und Benutzung solcher Niederlagen, sowie die speziellen Vorschriften über die At' fertigung des zu denselben gelangenden und aut ihnen zu entnehmen⸗ den Tabaks enthält das zu erlaffende Regulativ.

(Schluß folgt.;

Statisti sche Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlich esund⸗ heitsamts sind in IDM Ve⸗ wohnern, auf den gemeldet: in Berlin

2

5 6

. 34,6, in

Die in den ersten Tagen der Berichtswoche an den meisten deutschen Beobachtungsstatsonen vorherrschenden südlichen (füdöstlichen und südwestlichen) Luftströmungen gingen um bie Mitte der Woche fast allgemein in nördliche und nordwestliche über und blieben auch bis zum Schlusse der Woche an fast allen Stationen vorwiegend. Die Anfangs der Woche höhere Temperatur der Luft sank mit dem Umgange des Windes nach Nord erheblich (in Bremen bis unter 6 Gr. C.). Niederschläge erfolgten nur an süddeutschen Statio— nen ergiebiger. Der Laftdruck sank in den ersten Tagen der Woche auf einen ungemein niedrigen Standpunkt, stieg aber in der zweiten Wochenhälfte wieder rasch.

Die Sterblichkeits verhältnisse der meisten größeren Städte haben sich in der Berichts woche wieder etwas günstiger gestaltet. Die alt gemeine Sterblichkeits verhältnißzahl für die deutschen Städte sank von 29,5 der Vorwoche auf 28,9 (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr, berechnet und weist sowohl eine größere Abnahme der Sterb⸗ lichkeit des Säuglingsalterz wie der höheren Altersklassen auf, so daß von 10 000 Lebenden aufs Jahr berechnet S9, 5 Kinder unter 1 Jahre starben gegen 223 der vorangegangenen Woche.

Unter den Todesursachen zeigen die Infektionskrankheiten meist ein ähnliches Verhalten wie in der Vorwoche, nur Todesfälle an Flecktyphus erscheinen nicht unerheblich vermehrt— Masern herrschen in Elbing, Heilbronn, Crefeld, Gladbach, Straßburg, Mannheim, Karlsruhe, Pest, in Bremen und Frankfurt a. M. haben sie nach— gelassen. Das Scharlachfieber hat in Düsseldorf und Ratibor grö— Fere Ausdehnung gefunden. Dibhtherische Affektionen forderten in Königsberg, Danzig. Berlin, Wien, Bromberg, Pest und in einer Anzahl rheinischer Städte noch immer zahlreiche Opfer. Tode?⸗

fälle an Unterleibstyphus waren in Bromberg, München und Petershurg häufig. Der Flecktyphus zeigt sich wieder in verschiedenen Städten Schlefienz häufiger. Todesfälle dar⸗ an wurden aus Beuthen 1, aus Breslau, Posen, Königs hütte je 2, aus Berlin 10, aus St. Petersburg 8 gemeldet; Neuerkran⸗ kungen aus Berlin 22, aus Breslau 75. Auch der Rückfallstyphus herrscht in Breslau noch unverändert; in der Berichtswoche er— krankten daran 11 Perfonen und starben 2. Darmkatarrhe der Kinder verliefen in München, Straßburg und St. Petersburg häufig tödtlich. Die Pocken zeigen in Wien, London, Paris einen kleinen Nachlaß, in St. Petersburg eine Steigerung der Todesfälle, in Budapest blieb die Zahl der Letzteren die gleiche der Vorwoche, aus Prag und Barcelona werden 3, aus Triest 2, aus Dresden, Posen, Ratibor Genf je 1 Blatterntodes fall berichtet. Kunst, Wissenschaft und Literatur. Aus Anlaß des fünfzigfährigen Jubiläums des Kaiserl ich

Deutschen Archgeologischen Instituts erschlen foeben im Verlage von

A. Asher C Co. in Berlin eine „Geschichte des Deutfchen

Archaeologischen Instituts 1829 1879, Festschrift zum

21. April 1879, herausgegeben von der Zentraldirektion des Archaeolo-

gischen Institutz“ (begrbeltet vom Prof did. Michaelis). Preis h et. Gewerbe und Handel.

Die Bilanz der hiesigen Diskonto⸗Gesellschaft fär 1878 ergiebt folgende Ziffern: Aktiva: Kassenbestand 10 956 667 , Wechselbestände 29 275 312 16, Reports 5 261 hi2 A6, Börsengängige Effekten 13 695 985 MS, diverse Werthpaptere 345 495 S, Werth⸗ papiere mit Spezialreserve 27 738 505 6, Deb toren 51 837 6335 6, Diverse 4 285 624 Sς, Passiva: Kapital 66 202 290 AS, Allge⸗ meine Reserven 6988 843 SM, Deposit⸗ Rechnung mit Kündigung 2273 357 66, Kreditoren 51 247 626 S6, Aecepte 10288 414 4, Pensionskasse 680 977 6, Dividende der Kommanditäre 3 005) . Diverse 693 585 6, Reservevortrag 3 13 1458 0 . Breslau, 198. April. (W. T. B.) Der Handels Minister hat die Dividende der Oberschtesischen Eifenbahn auf 850 festgesetzt. Elberfeld, 19. April. (W. T. B.) In der heutigen General⸗ versammlung der Aktionäre der Vaterlä ndischen Feuer⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft wurde die Dividende per Aktie auf 210 gleich 355 festgefetzt.

Wien, 19. April. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Anglo⸗Bank hat beschlossen, eine Dividende von 6 Fl. per Aktie, also im Ganzen 900 000 Fl. pro 1878 zur Ver⸗ theilung gelangen zu lassen und den Rest des Reingewinns mit 21 155. FI; vorzutragen. Die Anfragen, elnes Aktionärs über die Verhältnisse der Kohlenwerke, über die Realisirung des Effekten. portefeuilles und in Betreff der Errichtung einer Filiale in Pest wurden von Seiten der Verwaltung dahin beantwortet, daß die Ver hältnisse der Kohlenwerke günstigere seien und bessere Ertraͤgnisse er⸗ warten ließen, daß die Effekten zum größten Theile realifirt seien, und daß bezüglich der Errichtung einer Filiale in Pest viel seitige Anregungen an die Direktion ergangen seien, letztere jedoch noch nicht Stellung dazu genommen habe, Schließlich wurden die ausscheiden- den Generalräthe wiedergewählt. Antwerpen, 19. April. (W. T. B.) Wollauktion. 1839 B. angeboten, 768 B. verkauft. Geschäft und Preife unver- ändert. Prima- Montevideo Wollen, 39 A 5 Yo, erzielten 1 Fr. 95 Cts. bis 2 Fr. . . Glasgow, 19 April. (W. T. B.) Die Vorräthe von Re heisgn in den Storeg belaufen sich anf 245 26 Tons gegen 17I 600 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 87, gegen 1 im vorigen Fahre. .

NewYork, 19. April. (B. T. B.) Die von dem Syn⸗ dikate auf 40 Millionen Dollars für fundirte Certi⸗ fikate bewirkte Zeichnung ist von dem Schatzsekretär Sherman mit

der Erklärung abgelehnt worden, daß er diese 4) Millionen für die öffentliche Substription zurückbehalten wolle.