1879 / 98 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Preisrückgang der rohen Häute und Felle herbeiführt. Sehr begehrt und zu uten Preisen, theilweise etwas tbeurer, wurden Schaffelle in alau gar und lobgar am ersten Meßtag geräumt. Die Preise stellten sich in Partien 50 Kilo wie folgt: Luxemburger und St. Vither feinste Salzochsenbäute 160 200 S, do. geringere Waare 140— 170 6, Trier desgleichen, Siegener prima Salzochsenhäute, starke Waare, 170 200 6, do. secunda trockene Häute 120 150 , Malmedyer desgleichen, Eschweger, leichte und geringe Waare 110— 130 4M, baverisches Zahmleder, rücken starke Häute, 140 180 4, do. Mittelsorte 120 - 150 S, Vacheleder hochfeine rheinische bis 178 A, do. gute hessische bis 150 41, do. secunda bis 130 M, Maschinen⸗ leder gaaz feine Waare bis 195 4, do. andere Sorten bis 170 4 per 50 Kilo. Blankleder, schwarz, holte das Pfund oder 500 g bis 160 , do. helle bis 170 , gefalzte Sorten ca. 200 3, Fahl⸗ leder bs 200 , niederländer oder leichte und aus sonstigen renom⸗ mirten Gerbereien bis 225 J, Fahlleder, extrafeine Waare 240 3, Kipsfablleder, geringe, ca. 120 , do. bessere Sorten bis 200 3, braune Kalbleder, gewöhnliche Waare, ca. 300 3, Geraer und solche aus bevorzugten Gerbereien bis 450 3, Roßleder, lohgar, per Decher von 10 Häuten bis 300 S6, weiße alaungare Schaf— felle, gute Waare, 15—24 S, do. geringe 8-10 „S, braune Schaffelle desgl. und schwerste Waare bis 32 S per Decher. Die Zufuhren in Wildhäuten waren diesmal knapp und es wurde wegen Mangel an passenden Sorten wenig verkauft. Kipse waren reichlich vorhanden, jedoch ließ der Absatz darin viel zu wün—= schen übrig, indem die Fabrikanten sür die fertige Waare theilweise sehr ungenügende Preise erzielten. Die Preise gestalteten sich wie folgt: Kipfe Ja. 110 2= 146 Pf, Ha. FS -— 10 Pf. Ilia. 5M - 65 Pf, IVa. 4. 50 83, Rio ⸗de⸗Janeiro⸗Ochsen, schwere, 64—- 68 8, do. Kühe, shwere, 53— 56 R, do. leichte 42 —- 46 , schwere trockene Buenos⸗Aires 114 118 8, do. Kühe, leichte, 8o— 100 , trockene Rio Grande 86 - 100 5, Puerto Cabello, Angostura Guatemala 95— 92 3, Ceara je nach Gewicht und Qualität 60-80 3 Uru⸗ guay und Montevideo, gesalzene, 6— 68 , Rio⸗Grande⸗Ochsen, ,. 58— 62 , do. Kühe. gesalzene, je nach Gewicht 50 58 8 pro z ko.

Nach dem Rechnungsabschluß der Allgemeinen Renten⸗ Anstalt in Stuttgart beträgt der Reingewinn 330 0900 6 gegen 370 893 S' in 1877. Das reine Vermögen der Anstalt beziffert sich auf 3,13 Mill. Mark. Die umlaufenden 5éocigen Pfandbriefe der Rentenanstalt betragen 18,12 Mill. Mark gegen 1846 Mill. Mark in 1877, die mit 47 verzinslichen 3,96 Mill. Mark (3,16 Mill. Mark in 1877. Außerdem beziffern sich die Kapitaleinlagen 4 0o auf 1,86 Mill. Mark (1,92 Mill. Mark) und die eingelegten Spar⸗ kassengelder auf 6,73 Mill. Mark (6,77 Mill. Mark). Das Deckungs⸗ kapital der verschiedenen Versicherungsformen ist 8,55 Mill. Mark (gegen 8, 13 Mill. Mark im Vorjahre). Das Aktivvermögen des Instituts setzt sich zusammen aus kündbaren Anlehen 5,84 Mill. Mark (4,94 Mill. Mark), Annuitätenanlehen 22387 Mill. Mark (22,73 Mill. Mark), Zieleranlehen 4,78 Mill. Mark (4,72 Mill. Mark) und Anlehen in laufender Rechnung 3,89 Mill. Mark (5, 26. Mill. Mark).

Die Allgemeine Versicherungsgesellschaft „Hel⸗ vetia“ in St. Gallen hat im Jahre 1878 einen Ueberschuß von 2 353 350 Fres. erzielt. Davon werden 1770 902 Fres. für noch nicht abgelaufene Versicherungen und unliquidirt gebliebene Schäden reservirt, und es bleibt ein Nettogewinn von 582 448 Fres., wovon ,, Fres. als Dividende von 284 an die Aktionäre vertheilt werden.

Elberfeld, 26. April. (W. T. W) Der „Elberfelder Zei⸗ tung“ zufolge beträgt die Dividende der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn 40sq

Verkehrs⸗Anstalten.

Wegen Wasserschadens ist auf der Moskau⸗Brester Bahn die Beförderung von Passagieren, Gepäck, Eil⸗ und Frachtgütern jenseits Smolensk in der Richtung auf Moskau bis auf Weiteres eingestellt worden.

Berlin, den 26. April 1879.

Die japanische Armee. II. Das japanische Militärpflichtgesetz.

Die Verordnung vom 28. Dezember 1873, betreffend die Soldatenaushebung in Japan, deren im ersten Artikel (s. d. gestr. Nummer d. Bl.) Erwähnung gethan ist, lautet in * . aus dem Japanischen im Wesentlichen wie olgt:

„Vorsteher aller Ortschaften! Faßt wohl diese Hohen Intentionen, verkündet sie und erklärt die Wehrpflichtbestim— mungen, macht bekannt, daß diese Einrichtung die Grund— bedingung für die Sicherheit des Landes sei!

Die Wehrpflicht.

Die Kwazoku, Shizcku und Hfimin (Bauern, Hand⸗ werker und Kaufleute umfassend) sind verpflichtet, sämmtlich entweder im Heer oder in der Marine zu dienen.

Die Armee wird eingetheilt in drei große Arten, nämlich:

J. Das stehende Heer (djobingun).

In das stehende Heer haben alle Leute nach zurückgelegtem 20. Lebensjahre, nachdem das Loos entschieden, einzutreten und 3 Jahre zu dienen.

Die Leute werden in Kasernen untergebracht, erhalten bestimmte Löhnung, Bekleidung und Verpflegung vom Staat.

Die kräftigsten und anstelligsten Leute mit einiger Bil— dung werden ausgewählt und der Garde überwiesen.

Wer Offizier oder Unteroffizier zu werden wünscht, kann auf Bewerbung und nach bestandenem Examen in die Unter⸗ offizier⸗Schule (Ciododan) aufgenommen werden; nach einem dreijährigen Aufenthalt hier werden diese Leute zu Unteroffi— zieren ernannt, erreichen sie ihre Ausbildung schneller, noch vor Ablauf dieser Zeit. Wer besonders gute Kenntnisse und Bildung besitzt und sich während der Zeit tadellos geführt hat, kann in die Offizier⸗Schule (shikangakko) eintreten, aus welcher Anstalt diese Aspiranten nach einem dreijährigen Kursus als wirkliche Offiziere in die Armee eingestellt werden. Diejenigen, welche zu Unteroffizieren ernannt wurden, müssen wenigstens 7 Jahre aktiv dienen. Die Soldaten dienen 3 Jahre; in ruhigen Zeiten jedoch kann diese Dienstzeit unter gewissen Verhältnissen und wenn die Leute sich als ausge⸗ bildet erwiesen haben, auf 2 Jehre ermäßigt werden.

II. Reserve (kRo-bingun; Nachher hereit Heer) zerfällt in: 4a. 1. Re serve (dai-ichi-cko-bin-gun; erstes Nachher Bereit Heer).

Nach Erfüllung ihrer Dienstpflicht im stehenden Heere treten die Leute auf 2 Jahre in die erste Reserve über; im Falle eines Krieges werden sie zur Kompletirung des stehen⸗ den Heeres sofort einberufen. Um sich im Waffengebrauch zu üben, müssen sie sich daher jedes Jahr auf ca. 1 Monat in den Kasernen ihrer Bezirke gestellen; sie erhalten dann die gleichen Kompetenzen wie die Leute des stehenden Heeres; während dieser Zeit können geeignete Leute ö Unteroffizieren ernannt werden. Keine Uebungen dürfen übergangen werden. Leute, die der 1. Reserve angehören, dürfen ihre Heimaths⸗

bezirke nicht verlassen; nur in sehr dringenden Fällen kann dies mit Erlaubniß der Ober⸗Kommandos geschehen. b. 2. Reserve (dai ni ko-bin- gun).

Sie bildet sich aus der ersten, und ist die Dienstzeit in derselben 2 Jahre. Da diese Leute im Kriegsfalle erst nach der ersten Reserve einberufen werden, so brauchen sie jähr⸗ liche Uebungen nicht zu halten. Wollen sie jedoch ihre Heimathsbezirke verlassen, so müssen sie dies, sowie ihre Rück= kehr, dem Ober⸗Kommando anzeigen. Wird die 1. Reserve zu außergewöhnlicher Zeit einberufen, so muß ein Jeder der 2. Reserve sofort in seinen Bezirk zurückkehren.

IIl. Landwehr (Koku-min-gun; Landes-Volks⸗Heer).

Hierzu gehören alle waffenfähigen Leute des Reiches von 17—40 Jahren. Sollte die 2. Reserve einberufen werden, so müssen alle diese Leute bereit sein, um eventuell organisirt zu werden.

Jede Dienstzeit kann im Nothfalle verlängert werden.

Ueber das Aushebungsgeschäft.

Am 10. November jeden Jahres müssen sich diejenigen Leute, die das 19. Lebensjahr zurückgelegt haben, beim Kocho“*) ihrer Ortschaften melden (Anmeldung zur Stammrolle); der Kocho reicht die darüber geführten Stammlisten bis zum 20. d. M. dem Kncho**) ein; dieser hat sämmtliche Listen bis zum 30. d. M. nach Prüfung und Feststellung den Fu⸗ oder Ken⸗-Be hörden zu übermitteln. Die ku und Ken ihrerseits müssen nun bis zum 25. Dezember jeden Jahres diese Listen aller dienstpflichtigen Leute des Reichs ordnungsmäßig zu⸗ sammengestellt dem Kriegs⸗-Ministerium übersenden; diese Listen sollen enthalten:

Die Zahl derjenigen Leute, welche sich für die verschiedenen Truppengattungen am besten eignen; derjenigen, welche sich loszukaufen wünschen; ferner derjenigen, welche sich als Schüler durch Schul- und Fachzeugnisse legitimirt haben, eventuell Zahl der Ersatzleute; schließlich solcher, die für den Dienst dauernd untauglich sind.

Die für die Infanterie bestimmten Leute müssen sich in den Kasernen der Divisionsbezirke, in denen sie ausgehoben wurden, gestellen, diejenigen für Kavallerie, Artillerie, Pioniere und Train in den Kasernen der resp. Ober⸗Kommandos. Von letzteren Plätzen werden dann für die Garde Leute ausgewählt und direkt nach Tokio dirigirt.

Wer zur Zeit der Gestellungsordre (Eintreffen der Kom— mission) erkrankt oder durch Familienereignisse am Erscheinen verhindert ist, hat dies unter Anschluß eines ärztlichen Attestes oder Zeugnisses des Kucho anzuzeigen und kann dann eventuell auf 1 Jahr zurückgestellt werden.

Der Kucho jeder Ortschast hat alle seine dienstpflichtigen Leute nach dem Gestellungsorte selbst zu führen.

Ist das Ersatzgeschäft beendet, so wird die Kommission aufgelöst, um jedes Jahr wieder neu zusammengestellt zu werden.

Diese Listen dienen dann der Aushebungs-Kommission als Richtschnur.

Am 15. Februar jeden Jahres nun entsendet das Kriegs⸗ Ministerium letztere Kommission in alle Fu und Ken des Reichs, um an dazu bestimmten Plätzen, unter Anhörung der Ortsvorsteher und nach genauer Untersuchung, über die Aus— zuhebenden endgültige Entscheidung zu treffen.

Die Kommission setzt sich zusammen:

Präses: 1 Oerst⸗Lieutenant oder 1 Major, ferner 1 Haupt— mann, 1 Ober⸗ oder Unter⸗Lieutenant, 1 Stabs—⸗ arzt, 2 Assistenzärzte, 1 Unterarzt und 1 Civil⸗ arzt, 2 oder 3 Schreiber (Unteroffiziere oder Nicht⸗ kombattanten),

die Fu⸗ oder Ken⸗-Gouverneure oder deren Se—⸗ kretäre, einige Ken-Beamte (unter 8. Klasse) als Beirath, außerdem mehrere Kocho und Kucho zur Vermittelung und Auskunfts⸗Ertheilung. Bestimm ungen über Militärfreiheit.

Die Bestimmungen, von denen selbst unter den schwer— wiegendsten Gründen nicht abgewichen werden darf, sind folgende:

militärfrei sind:

a. Alle Leute unter 5, .

b. Leute von schwächlichem Körperbau, an Krankheit von Jugend auf Leidende, die voraussichtlich den Dienst nicht zu ertragen vermögen,

. Beamte aller Ministerien, selbst togai (Leute außer Klasse; niedere Angestellte),

Heer⸗ und Marineschüler,

Lehrer und Schüler aller öffentlichen Staatsanstalten,

. Solche, die sich Studirens halber in Europa aufhalten,

Shinto- und Buddha - Priester, öffentliche Redner (Koshakushi), die das Staatsinteresse im Auge haben,

Hausherren (Familienhäupter),

Erbsohn und Erbenkelsohn,

einziger Sohn, einziger Enkel,

Verbrecher Lauch Kwazuku und Shizoku, die wegen einer strafbaren Handlung ihres Standes verlustig er⸗ klärt wurden), wenn ihre Strafe auf 1 Jahr und dar— über Zuchthaus lautete,

solche Leute, die bei Lebzeiten ihres erkrankten Vaters oder Bruders dem Hause vorstehen,

schließlich die Brüder eines im stehenden Heere dienenden Soldaten; jene sind jedoch nur so lange militärfrei, wie ein Bruder aktiver Soldat ist.

Wer sich durch falsche Angaben, seine Familienverhält⸗ nisse betreffend, oder durch Simulation einer nicht bestehenden Krankheit dem Dienst zu entziehen versucht, wird wegen Be⸗ trugs bestraft, ebenso die Bürgermeister, die dies wissentlich unterstützt haben.

Für Jeden, der eine einmalige Zahlung von 270 Yen leistet, wird durch das Kriegs-Ministerium ein Ersatzmann

gestellt. Der Fahneneid.

Nach Vorlefung der Kriegsartikel müssen die Rekruten, bevor sie eingekleidet werden, einen Revers unterschreiben und mit ihren Namensstempeln versehen, der besagt:

„Ich verpflichte mich, für das Vaterland im Frieden und im Kriege mit meinem Leben einzutreten, die Befehle meiner Vorgesetzten ohne Widerrede zu be⸗ folgen, weder im Frieden noch im Kriege zu desertiren, noch nach Belieben im Krankheitsfalle der Eltern Ur⸗ laub zu erbitten. Sollte ich dieses Gelübde brechen, o treffen mich nicht allein die weltlichen, sondern auch

ie Strafen des Jenseits.“

) Schulzen.

ñ¶Bürgermeister.

In der letzten Sitzung des Ausschusses der Afrikanischen Gesellschaft in Deutschland gab der Vorsitzende des Vor⸗ standes zunächst einen Ueberblick über die Thätigkeit der Gesellschaft im verflofssenen Jahre. Daraus ging bervor, daß von den vier an Ort und Stelle befindlichen Reisenden Hr. Otta Schütt mit Erforschung des obern Laufes des Quanza beschäftigt ist und daß seine bisherigen Leistungen namentlich auf kartographischem Gebiet zu den besten Erwartungen berechtigen. Hr. Dr. Buch er hatte, seinen letzten Nachrichten zufolge, die Küste von Loandg verlassen, befand fich bei trefflicher Gesundheit und bereitete mit Eifer seine große Reise vor, welche ihn vom Süden aus gegen das Congobecken und vielleicht durch den ganzen afrikanischen Kontinent in umgekehrter Richtung von der Camerons und Stanleys führen soll. Hr. Gerh. Rohlfs war mit seinem Begleiter Dr. Stecker längere Zeit in Tri⸗ polis aufgehalten worden, wo er die Ankunft der von Sr. Majestät dem Kaiser für den Sultan ven Wadai bestimmten und unterwegs leider aus Versehen aufgehaltenen Geschenke erwartete. Dieselben sind inzwischen angekommen und es ist wahrscheinlich, daß die beiden Reisenden, welche ihre. Vorbereitungen zum Aufbruch längst beendigt hatten, gegenwärtig bereits aufgebrochen sind. Wegen einiger kleinerer Reisen, welche im nördlichen Afrika in Aussicht genommen sind, um junge Reisende mit mohamedanischen Sitten und Gebräuchen bekannt zu machen, ihnen die Gelegenheit zu geben, das Arabische gründlich zu erlernen und sich so für größere Reisen befähigt zu machen, schweben die Verhandlungen noch. Die zur Weiterführung dieser Unternehmungen erforderlichen Mittel wurden vom Ausschuß einstimmig bewilligt.

Den wichtigsten Gezenstand der Berathung bildete jedoch daz Anerbieten Sr. Majestät des Königs der Belaier: aus den Mitteln der internationalen Association der Afrikanischen Gesellschaft die Summe von 40000 Franes zu überweisen, falls dieselbe zwischen der Ostküste Afrikas und dem Tanganika⸗See eine deutsche Station an⸗ zulegen übernehmen wolle. Dieser Gedanke fand in der Versamm— lung allgemeinen Beifall und es wurde einstimmig beschlossen, das Anerbieten anzunehmen und zur Gründung der Station aus Mitteln der Gesellschaft noch die Summe von 16000 M. zu bewilligen. Dabei wurde ausdrücklich betont, daß die Station zwar vornehmlich als Stützpunkt für deutsche und fremde Reisende dienen solle und daß den dort anzusiedlnden Send⸗ lingen der Afrikanischen Gesellschaft sich ein weites Feld für wissen— schaftliche Forschungen aller Art eröffne, welches nicht vernachlässigt werden dürfe. Einstimmig wurde indessen auch anerkannt, daß die Ge⸗ sellschafit nach Maßgabe ihrer Statuten nunmehr auch praktische Ziele anstreben und bei der Gründung der Station für die An—« knüpfung von Handels und Verkehrsbeziehun gen Sorge tragen müsse. In diesem Sinne wurde der Vorstand beauftragt, das Projekt feiner Ausführung entgegen zu führen.

London, 24. April. (Allg. Corr.) Die Theaterabtheilung der Shakespeare Memorial⸗Gebäude in Stratford am Avon, dem Geburtsorte des unsterblichen Dichters, wurden gestern durch eine Festlichkeit eröffnet, welche im Ganzen zehn Tage in Anspruch nehmen wird. Die im sogenannten Königin ⸗Elisabeth⸗Stil aut— geführten Gebäulichkeiten sind an einem der malerischsten Punkte der Mer des Avon gelegen und sollen nahezu 30000 Pfd. Sterl. gekostet haben. Der vollständige Plan umfaßt außer dem Theater eine Bibliothek, eine Gallerie für Gemälde und Statuen und einen Thurm, welche später zur Ausführung kommen sollen. Das Ganze ist von einem prachtvoll angelegten Park umgeben. Zu den Zwecken, welche die Memorial -Association verfolgt, gehören unter anderm die Beförderung und Hebung der dramatischen Kunst durch die Errich— tung und Erhaltung von Schulbühnen, Abhaltung von dramatischen Vorträgen, die Ertheilung von Preisen für Essays und die Hülfeleistung und Unterstützung von würdigen Mitgliedern der theatralischen Kunst. Die Stadt Stratford ist festlich geschmückt; Abends fand eine Beleuchtung des Rathhauses statt, welche eine Masse von Zu— schauern heranlockte. Gegen 11 Uhr Morgens trat das Comits der Association unter dem Vorsitze des Bürgermeisters C. E. Flower im Rathhause zusammen; nach Verlesung des letzten Jahresberichts theilte der Präsident mit, daß das Theater in einer Weise vollendet sei, um mit den Vorstellungen beginnen zu können. Nach Beendigung der Verhandlungen wurde das Festmahl eingenommen, wobei Cano⸗ nikus Bayner auf das unsterbliche Gedächtniß des Dichters trank und Earl de la Warr, Mr. R. Rathbone aus Liverpool und der Londoner Theaterdirektor Matterson längere Reden hielten. Abends fand eine Vorstellung von „Viel Lärm um Nichts“ statt, wobei die Herren Bary Sullivan, Theodor Marten und Miß Helene Faweett die Hauptrollen spielten. An den folgenden Abenden finden dra— matische Vorstellungen, Vorträge von Mr. Brandram und Concerte unter Leitung unseres rühmlichst bekannten Landsmanns Sir Julius Benedict statt. ;

Moskau, 23. April. (Int. Tel. Ag.) Ueber die Ueber⸗ schwemmung wird gemeldet: Das Wasser der Moskwa trat am 8.20. April über die Ufer und überschwemmte am 9. 21. April alle Niederungen; es ergoß sich in die an den Strom angrenzenden Straßen und die niedriger gelegenen Theile des Alexander⸗Gartens. Besonders litt die Dorogomilowsksche Sloboda, wo in der Haupt straße das Wasser bis über den Fenstern der ersten Etage stand. Am Quai überschwemmte es die Kellerwohnungen und unteren Etagen vieler Häuser, wodurch die Kellerwohnungen des Kokoreffschen Lager⸗ hauses gleichfalls litten. Der ganze sogenannte Babyj⸗Gorodok, die Tatarskaja nebst den Nebenstraßen, die Gegend hinter dem Dewitschyj⸗ Monastyr Alles war überschwemmt. Mehrere hundert Häuser standen unter Wasser. Die Kommunikation wurde auf vielen Straßen durch Böte vermittelt, deren es indeß sehr wenige gab, so daß viele Bewohner der Dorogomilowskschen Sloboda und der an den Obwodnijkanal angrenzen⸗ den Gegenden, die sich auf die Dächer gerettet hatten, einen ganzen Tag ohne Speise blieben. Es kamen, wie die Zeitungen berichten, mehrere Unglücksfälle vor. Was die Verluste betrifft, so sind sie, wie man sagt, bedeutende. Ein Theil des Geländers des Quais ist zerstört. Am 19. April trat das Wasser, soweit der Quai reicht, in seine Ufer zurück. Die Niederungen blieben überschwemmt, obwohl das Wasser sich sehr verlaufen hat. Der Egquipagenverkehr hat wieder begonnen. Jetzt ist das Wasser im Fallen begriffen. Das , ift seit mehreren Tagen warm und sommerlich; heute ist es ogar heiß.

(Weitere Meldung.) In Folge der Ueberschwemmung verkehrte man gestern in der Samostwonetschije auf Böten. Der durch die Ueberschwemmung verursachte Verlust beziffert sich auf Millionen. Ein Theil des Alexander⸗Gartens, in dem die Manufaktur⸗ Ausstellung stattfinden soll, war gestern unter Wasser. Das Gebäude der Marine⸗Abtheilung auf der polytechnischen Ausstellung wurde von brausenden Wellen bespült. Die Tiefe des Wassers im Gebäude beträgt fast 13 Arschin.

Am Dienstag, den 29. April, Abends 7 Uhr, findet im Saale der Sing Akademie zum Besten des unter dem Protektorat Ihrer Maiestät der Kaiserin stehenden Berliner Frauen⸗Lazarethvereins eine Aufführung der Kompositionen zum „Faust“ vom Fürsten Radziwill statt, und zwar unter Leitung des Hrn. Prof. Blumner und unter Mitwirkung der Sing- Akademie, der Königl. Hosschauspielerin i Flarg Meyer, des Fr. Anna Ruediger, des Königl. Hosschauspielers Hrn. Kahle, des Königl. Hofopernsängers Hrn. Oberhauser, Hrn. Hauptstein, der Berliner Sinfoniekapelle u. s. w. Billets zu Saal 5 6, Loge 3,50 und

Balkon 2 M sind bei dem Hauswart der Sing⸗Akademie zu haben.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

Berlin:

zun Dent

Er ste Beilage

chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen?

B erlin, Sonnahend, den 26. April

894

ZStanls⸗Anzeiger. . 1879.

K—— 2

R

Rreußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

*

* In serate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger, das Central ⸗-Handelsregister und das Dostblatt nimmt an: die Königliche Expcdirkon des Aeutschen Reichs- Anzeigers und Königlich

Ste ckhriefe und Untersuchungs- Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

TNerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

1

KR n. 8. W. von öffentlichen Papieren.

Seffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

Inserate nehmen an: die Ano ncen⸗Expeditionen des „Invalide ndank n, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

. *

G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Annoncen⸗Burengns.

X

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. *.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen die Wittwe Klans, Rosalie Caeoline, geb. Winkler, ist die gerichtliche Haft wegen wissentlichen Meineides in den Akten Litte. . Nr. 101 de 1879, beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird er— fucht, die ꝛe. Klaus im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenstän⸗ den und Geldern an die Königliche Stadt—⸗ voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Beschrei⸗ bung. Alter: 48 Jahre, geb. den 29. Mai 1830. Geburtsort: Halberstadt, Größe: 168 Centimeter, Haare und Augenbrauen: dunkel, Augen: braun, Kinn: rund, Gesichtsbildung: dick und voll, Nase und Mund: gewöhnlich, Gesichtsfarbe: brünet (gesund), Gestalt: groß und korpulent, Sprache: deutsch. Berlin, den 23. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen.

Steckbriess⸗Erledigung. Die unterm 10. De⸗ zember 1877 hinter dem Schiffseigenthümer Wil⸗ helm Schulze aus Sachsenhausen bei Oranienburg erlassene und unterm 12. Augqust 1879 erneuerte offene Strafvollstreckungsreguisition ist erledigt. Potsdam, den 23. April 1879. Königliches Kreis gericht. Abtheilung J.

Offene Strafvollstreckungs⸗RNequisition. Der Kaufmann Herrmann Cohn aus Neusalz a / O. ist durch rechtkräftiges Erkenntniß des hiesigen König lichen Schwurgerichts vom 7. November 18178 wegen einfachen Bankerutts und unerlaubter Befriedigung eines Gläubigers zu einer Gefängnißstrafe von 6 (sechs) Mongten verurtheilt worden. Da sein gegen wärtiger Anfenthalt unbekannt ist, werden alle öffent⸗ lichen Sicherheitsbehörden ersucht, auf den rc. Cohn zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und der nächsten Gerichtsbehörde zuzuführen, welche um Strafvollsteckung und Mittheilung davon an uns ersucht wird. Grünberg, den 21. April 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Ediktalladung. Gegen nachbenannte 41 Per- sonen: I) den Seemann Peter Heinrich Bernhardt, geboren zu Kappeln am 12. Mai 1854, zuletzt da⸗ felbst, Sohn des Peter Karl Bernhardt zu Neuhof auf Kekenis; 2) den Peter August Heinrich Thom fen, geboren zu Kappeln am 16. November 1854, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Hans Friedrich Thomsen; 3) den Knecht Klaus Pinrich Hansen, geboren zu Fahrdorf am 18. Februar 1854, zuletzt daselbst, Sohn des Ar⸗ beiters August Ernst Asmus Hansen in Fahrdorf; 4) den Zimmermann Hinrich Rasmus, geboren zu Dörpstedt am 28. August 1864, zuletzt daselbst, Sohn des Hinrich Rasmus in Dörpstedt; 5) den Arbeiter Jochim Hinxich Tiedemann, geboren zu Meggerkoog am 21. August 1854, zuletzt daselbst, Sohn des Christopnh Tiedemann in Meggerkoog; 6) den Arbeiter Hans Alhrecht, geboren zu Silber⸗ stedt am 11. Januar 1854, zuletzt daselbst, Sohn des Thomas Albrecht in Jörlfeld; 7) den See— mann Christian Thomas Hansen, geboren zu Kappeln am 1. Februar 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Bernhard Christian Hansen in Kappeln; ss) den Handlungscommis Christian Heinrich Wölf⸗ fel, geboren zu Kappeln am 13. Dezember 15565, zuletzt dafelbst, Sohn des Jakob Heinrich Wölffel in Kappeln; 9) den Seemann Johann Steffensen, geboren zu Braärupholz am 22. September 1855, zuletzt in Mohrkirchosterholz, Sohn des Klaus Steffenfen in Mohrkirchosterholz; 106 den Commis Jakob Gottlieb Goos, geboren zu Scheggerott am ꝛ. Januar 1865, zuletzt daselbst, Sohn des Kassen⸗ dieners Heinrich Adolph Goos in Kiel; 11) den Kauf- mann Peter Erich Ludwigsen, geboren zu Nübel am 34. Januar 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Gastwirths Hant Jürgen Ludwigsen in Jübeck; 12) den Hand, lungslehrling Peter Bruhn, geboren zu Oberstolk am 27. April 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Thomas Bruhn in Flensburg; 13) den Dienstknecht Jakob Friedrich Sinn, geboren ju Jagel am 8 Februar 1855, zuletzt in Neubörm, Sohn des Jakob Friedrich Sinn; 14) den Landmann Jürgen Ru— dolph Friedrichsen, geboren zu Meggerdorf am I16. Äprit 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Peter Fried⸗ richsen in Meggerdorf; 15) den Seemann Hermann Hans Heinrich Carlsen, geboren zu Ersde am 5. März 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Gefangen⸗ wärters Jens Jensen Carlsen in Gaarden; 16) den Johannes Halling, geboren zu Jübeck am 28. No⸗ vember 1856, zuletzt daselhst, Sohn des Hans Peter Halling; II) den Knecht Friedrich Hinrich Adolph Paulsen, geboren zu Blankenburg, Gemeinde Mol⸗ denit, am 31. März 1866, zuletzt in Moldenit, Sohn des Friedrich Ludwig Ernst Paulsen; 18) den Landmann Otto Heinrich Georg Christian Fehrn, geboren zu Schleswig am 2. November 1856, zu⸗ letzt daselbst, Sohn des Gastwirths Bernhard So⸗ phus Wilhelm Klaudius Fehrn; 19 den Arbeiter Klaus Thede, geboren zu Friedrichs anbau am 4. De⸗ zember i856, zuletzt daselbst, Sohn des Tho⸗ maß Thede; 20) den Arbeiter Peter Fried richsen, geboren zu Hollingstedt am 3. August 1856, ö. daselbst, Sohn des Hans Fried— richs in Hollingstedt; 21) den Knecht Detlef Hein. rich Petersen, geboren zu Kl. Bennebeck am 1. April 1856, zuletzt in Bergenhusen, Sohn des Detlef Heinrich Petersen in Bergenhusen; 22) den Knecht Fürgen Friedrich Henningsen, geboren zu Bergen Fusen am 15. Februar 18656, zuletzt daselbstz Iz) den Knecht Johann Knutzen, geboren zu Bergen

husen am 2. Oktober 1856, zuletzt daselbst; 24) den Knecht Peter Ferdinand Stien, geboren zu Drage am 14. März 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Peter Stlien in Drage; 25) den Knecht Jürgen Frahm, geboren zu Erfde am 4. Juni 18566, zuletzt daselbst, Sohn des Tischlers Johann Frahm in Amerika; 26) den Arbeiter Klaus Laß, geboren zu Norderstapel am 30. April 1856, zuletzt daselbst; 27) den Arbeiter Klaus Jünk, geboren zu Süderstapel am 16. April 1856, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Hinrich Jünk in Süderstapel; 28) den Jürgen Reimer, geboren zu Thielen am 28. Dezember 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Jürgen Reimer; 29) den Arbeiter Detlef Friedrich Erichsen, geboren zu Grumby am 23. Ja⸗ nuar 1857, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Peter Jürgen Erichsen; 30) den Kaufmann Andreas Peter Nikolaus Schmidt, geboren zu Havetoft am 7. August 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Zimmer⸗ manns Jakob Schmidt in Havetoft; 31) den Arbeiter Nikolaus Andreas Wollesen, geboren zu Rüdestraße am 5. Juli 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Niülolai Wollesen; 32) den Landmann Wilhelm Heinrich Hansen, geboren zu Schnarup am 18. Juni 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Rentiers Peter

Hansen in Uelsbyholz; 33) den Handlungscommis

Heinrich Julius Krumpeter, geboren zu Schleswig am 4. Juni 1857, zuletzt in Moldenit, Sohn des Hans Jürgen Krumpeter in Moldenit; 34) den Knecht Klaus Hinrich Wäthke, geboren zu Fahrdorf am 24. April 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Klaus Hinrich Wäthke; 35) den Knecht Hinrich Frahm, geboren zu Geltorf am 14. Juli 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Arbeiters Hinrich Frahm in Ahrensberg; 36) den Johann Hinrich Michaelsen, geboren zu Kurburg an 19. März 1857, zaletzt daselbst, Sohn des Hans Michaelsen; 37) den Knecht Hans Henningsen, geboren zu Lottorf am 18. Dezember 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Abnahmemanns Detlef Henningsen; 388) den Knecht Johann Georg Muhl, geboren zu Bergenhusen am J. November 1857, zuletzt daselbst; 39) den Hans Peter Rosenberg, geboten zu Bergenhusen am 24. Oktober 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Peter Rosenberg in Amerika; 40) den Johann Thomsen, geboren zu Erfde am 20. September 1857, zuletzt daselbst, Sohn der unverehelichten Sielke Jans; 41) den Landmann Hans Kruse, geboren zu Norder⸗ stapel am 21. April 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Kruse in Norderstapel; ist auf Grund der Bestimmungen des §. 110 des preußischen und §. 140 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs und unter Bezug⸗ nahme auf die in Gemäßheit der Bestimmungen des 5§. 469 der Strafprozeß⸗Ordnung und der All⸗ gemeinen Verfügung vom 28. August 1871 ausge⸗ stellte Erklärung der Königlichen Regierung hier⸗ selbst vom 20. Dezember 1878 Anklage dahin er⸗ hoben, dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß das Reichsgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigem Alter außerhalb des Reichsgebiets sich aufgehalten haben. Durch Beschluß der Strafkammer des hie⸗ sigen Königlichen Kreisgerichts vom 7. Februar 1879 ist das Hauptverfahren gegen die vorge— nannten Angeklagten eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung auf Mittwoch, den 25. Juni 1879, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssimmer der Strafkammer im sog. Scheel'schen Palais, Lollfuß hier anberaumt. Die oben ad 1-41 aufgeführten Personen werden daher hierdurch geladen, in dem genannten Termine zu erscheinen, wobei bemerkt wird, daß, Falis sie in dem Termine nicht erscheinen, nach Maßgabe des §. 350 der Strafprozeß⸗Ordnung zur Verhandlung und Urtheilsfällung wird geschritten werden. Schles⸗ wig, den 14. Februar 1879. Der Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

ö Px clara.

Folgende von der Lebens,, Pensions und Leib⸗ renten ⸗Versicherungsgesellschaft Iduna hierselbst aus⸗ gestellten Versicherungsscheine:

J. der Versicherungsschein Nr. 50 391, allge⸗ meine Sterbekasse Fab. A. vom 23. Februar 1863 über 50 Thaler, versichert auf das Leben der verwittweten Frau Johanne Christiane Baumgart, geb. Effner, in Hirsch⸗ berg i. / Schl.,

der Versicherungsschein Nr. 4498 vom 30. Juni 1857 über 6 Thaler 28 Sgr. 9 Pf. Einlage bei der Kinderversorgung durch gegenseitige Beerbung, Jahresklasse 1857, Fab. XIII B. für Franz Karl August Klein, geb. den 4. September 1855 zu Enger,

der Versicherungsschein Nr. 48 814 vom J. Dejember 1862, allgemeine Sterbekasse Tab. A. über 50 Thaler, Versicherungs⸗ summe auf das Leben der Frau Maria Fischer, geb. Neumann, in Breslau,

der Versicherungsschein Nr. 82 843 vom 4. Juni 1867 über 50 Thaler, Versicherungs⸗ summe auf das Leben des Gastwirths Ernst Seemann in Gabitz,

der Versicherungsschein vom 11. Mai 1861 Tab. A. Nr. 31 549 über 50 Thaler, Ver⸗ sicherungssumme auf das Leben der Frau Johanne Ernestine Förster, geb. Schneider, in Hundsfeld,

3696 Eroclam a.

sind angeblich verloren gegangen.

Es werden Alle, welche an diese Ver⸗

sicherungssummen oder an die darüber ausgestellten Versicherungsscheine aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben meinen, aufgefordert, dieselben binnen drei Monaten, vom ersten Er— scheinen dieser Bekanntmachung ab, spä⸗ testens aber in dem auf den 5. September 1879, Bormittags 11 Uhr,

vor Herrn Kreisgerichts⸗Rath Metsch an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine anzumelden, widri⸗ genfalls die gedachten Scheine für kraft⸗ los erklärt werden.

Halle a. / S., den 19. April 1879

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Tie nachstehend benannten Personen:

l) der am 9. Februar 1840 in Deutsch⸗Presse geborene Valentin Kaczmarek, Sohn der Peter und Valentine Kaczmarekschen Eheleute, welcher im Jahre 1866 bei Gelegenheit der Mobilmachung als Artillerist zum Militär eingezogen, und während des Feldzugs schwer verwundet worden sein soll, der Tagelöhner Martin Bothe alglswas Banta oder Baneik aus Schmiegel, geboren am 28. Oktober 13223 in Dluzyn, Sohn der Peter und Franciska Baneikschen Eheleute, welcher vor etwa 20 Jahren seinen Wohnsitz Schmiegel und seine dort lebende Ehefrau Marie, geborene Kretschmer, verlassen hat, um auswärts Arbeit zu suchen, seitdem aber keine Nachricht von sich gegeben hat, der am 21. Oktober 1844 zu Kriewen gebo⸗ rene Schuhmachergeselle Adalbert Szwnd⸗ lowski, Sohn der zu Kriewen verstorbenen Ackerbürger Adam und Catharina Szydlowski⸗ schen Ebeleute, welcher im Jahre 1862 von Kriewen aus auf die Wanderschaft gegangen ist, und demnächst nach dem Königreich Polen sich begeben, und hier an dem Aufstande sich haben und verwundet worden sein soll,

der am 31. Januar 1845 geborene Robert Rolle, Sohn der zu Schmiegel verstorbenen Müllermeister Carl August und Johanne Charlotte Rolleschen Eheleute, welcher im Jahre 1866 auf dem Königlichen Distrikts⸗ Amt in Fraustadt beschäftigt war, von dort aber verschwand, und von denen seitdem Nachrichten nicht eingegangen sind, sowie ihre Erben, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem am 3. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale des alten Gerichtsgebäudes an⸗— stehenden Termine schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt er⸗ klärt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben, oder in deren Ermangelung dem Fiskus zu⸗ gesprochen werden wird. Kosten, den 9. April 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

36588 Selanntmachung. ö Der domizilirte, unterm 30. August 1877 von S. J. Liebert auf Herrmann Grnde gezogene, am 30. November 1877 fällig gewordene und am J. Dezember 1877 Mangels Zahlung bei der Firma A. Zobel et Co. hierselbst, der Domiziliatin pro⸗ testirte Wechsel über 658 M6, auf der Kehrseite mit folgenden Indossamenten versehen: S. J. Liebert. L. Lippmann. . Ordre der Herren Alwin Stahr et Co. Paul Lachmann. ] Für uns an die Ordre der Reichsbankstelle in Danzig. Werth erhalten. Berlin, am 15. Oktober 1877. Alwin Stahr et Co. . An die Regierungs⸗Hauptkasse zu Marien⸗ werder oder Ordre. . Danzig, den 14. November 1877. Reichtbankstelle (unleserliche Unterschriften). Inhalt empfangen. . Marienwerder, den 30. November 1877. Königl. Regierungs⸗Hauptkasse. Nack. Kleiber.“ ist dem Kaufmann S. J. Liebert zu Marienwerder verloren gegangen. ; . Der 1 Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, denselben spätestens am 30. 9ktober dieses Jahres dem unterzeichneten Gerichte vor⸗ zuzeigen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos er⸗ klärt werden wird. . Marienwerder, den 10. April 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung *

3745 Procelama! . y am 6. Februar d. Is. eröffneten Test a⸗

3744 Euietal-Citatinm.

Die Köchin Bertha Gottschalk in Breslau hat gegen die Erben des im Jahre 1873 oder 1874 hier⸗ selbst verstorbenen Victualienhändlers Ernst Hansmann auf Zahlung von 945 MS nebst 50/0 Verzugszinsen seit dem 1. Januar 1874 unter der Behauptung geklagt, daß sie diese Summe dem Erblasser zur Aufbewahrung übergeben habe. Von den Erben sind der Carl und Gottlieb Reinhold Hausmann ihrem Aufenthaltsorte nach unbekannt und werden dieselben zum Termine

den 3. November c.ͥ, Vormittags 9 Uhr, vor Herrn Kreisrichter von Bünau zur Klagebeant⸗ wortung unter der Warnung vorgeladen, daß sie die in der Klage vorgetragenen Thatsachen als richtig einräumen und gegen sie in contumaciam erkannt werden wird.

Die Abschriften der Klage sind aus dem Bu⸗ reau III. zu entnehmen. Reichenbach i. / Schl., den 18. April 1879.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

3695 Bekanntmachung. In dem am 18. März 1879 publizirten Testa⸗ mente der am 1. März 1879 zu Darrmietzel ver⸗ storbenen verwitweten Arbeiter Marie Elisabeth Ersmann, geb. Schulz, sind zu Erben eingesetzt: I) Caroline Wilhelmine, verehelichte Ackerbürger Karl Schrape zu Soldin, Christiane Friederike, verehelichte Neubüdner Karl Fähling in Darrmietzel,

3) Marie Louise Henriette, verehelichte Karl Leh⸗ mann in Amerika, Johanne Louise, verehelichte Ziegler Wurm in Zicher, die verehelichte Schuhmacher Schrape, Anna Louise, geb. Erdmann, zu Soldin.

Dies den Erben zur Nachricht.

Cüstrin, den 18. April 1875.

Königliches Preußisches Kreisgericht. Verkäufe, Verpachtungen, Sub missipnen re.

366! Oeffentliche Submission.

Die Lieferung von 800 Quadratmeter 10 Mm. starkem Filz soll auf dem Wege der öffentlichen Submisslon vergeben werden. Die Lieferungsbe⸗ dingungen liegen während der Dienststunden in un serer Registratur zur Einsicht aus; auch können die⸗ selben abschriftlich gegen Erstattung der Schreib gebühren bezogen werden. e .

Postmäßig verschlossene, frankirte und mit der

36031 Bekanntmachung.

Die Lieferung von 33795 Kilogramm Rost= haare soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen nebst Haarprobe sind in unferem Geschäftslokal, Stresow⸗Kaserne Nr. 2, ein⸗ zusehen und versiegelte Offerten bis zum

Mittwoch, den 30. April er., Vormittags 12 Uhr, daselbst einzureichen. ö Spandau, den 20. April 1879.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

3718

, Lieferung von 11000 Kubikmeter Rheinkies für die Westfälische Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die be⸗ züglichen Lieferungs bedingungen liegen in unserem Centralbureau hier zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie Requisition von unserem Bureau⸗ Vorsteher von Griesbach hier gegen Einsendung von 3 J Kopialien übersandt. Offerten für diese Lieferung sind verschlofsen und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Rheinkies. bis zu dem am 13. Mai er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Centralbureau hier anstehenden Ter- mine, in welchem dieselben in Gegenwart der er⸗ schlenenen Submittenten geöffnet werden, portofrei

ins einzusenden. ang fn *! Königliche Direktion.

3752 . Lieferung des für die Zeik vom 1. Juli er. bis dahin 1880 für die Westfalische und. Münster⸗ Enscheder Eifenbahn erforderlichen raffinirten und rohen Räböls sowie Petroleum, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeban werden. Die be⸗ züglichen Bedingungen liegen in unserem Central⸗ Burean hier und auf den Stationen Hamm und Paderborn zur Einsicht aus, können auch gegen Gr stattung der Kopialien ad 30 3 pro Exemplar von ursserem Bureau ⸗Vorstehen von Gries bach hier be zogen werden. Offerten sind verschlossen mit der

mente des er ,,, Christian Beyer Nr. 256

ist die Wittwe Anna Helene Beyer, geb. Jurtz. zur Alleinerbin ernannt.

Dies wird derselben hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 16. April 1879.

Königliches Stadtgericht. II. Abtheilung für Cwilsachen.

Aufschrift: „Submissign auf Lieferung von 3 Petroleum“ bis zu dem am 24. Mai er.. Vormittags 11 Uhr, bei unserer Haupt · Magazin⸗ verwaltung in Hamm aanstehenden Termine, in welchem diefelbe in Gegenwart der erschienenen Submittenten geöffnet werden, portofrei an die vor genannte Magazinverwaltung einzureichen. Münster. Königliche Eisenbahn Direction.