ö
28 — 0 Wa mn, . ** — . ? 8 ö *
aa, e . m Kw .
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Dyernhaus. Keine Vorstellung.
Neunte Sinfonie⸗Soiree der Königlichen Kapelle.
Schauspielhaus. 112. Vorflellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Anfang halb 7 Uhr.
Freitag: Opernhaag. 198. Vorstellung. Ein — 7 in Schlesien. Oper in 3 Aufzügen, in
bebensbildern aus der Zeit Friedrichs des Großen, von L. Rellstab. Musik von Meverbeer. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Lehmann, Hr. Krolop, Hr. Bollé.) Anfang 7 Uhr.
Letztes Auftreten des Frl. Lehmann in dieser Saisoꝝn.
Schauspielhaus. 113. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.
Nallner- Theater. Donnerstag u. die folg.
Tage: Die Lachtanbe. Posse mit Gesang in 3 Akten von Cd. Jacobson.
Victoria- Theater. Direktion: Emil Hahn.
Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. Zum 46. Male: Die inder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Direktion: Engel-L brun.
Donnerstag: Doctor Klaus. (Letzte Woche der Auf⸗ führung des Lustspiels) Vorher: Gr. Gartenconcert. Preise: J. Parquet oder Tribüne 2 MS, II. Parquet oder ein Logenplatz 1,50 ½½, Entrée 1 „. Abonne⸗ ments billets, gültig bis 1. Oktober, Dutzend 9 „t, Billetverkauf: an der Kasse des Krollschen Eta⸗ blissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Mark⸗ grafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung7 Uhr.
Stadt-Theater. Donnerstag: Bei fortgesetzt halben Kassenpreisen (Parquet 1,50 M, Logen 2, 3 und 4 M ꝛ2c.) Mit neuen Couplets und ver⸗ schiedenen Gesangseinlagen. Heydemann und Sohn. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gast.)
Germania-Theater. Donnerstag: Zu er—
mäßigten Preisen (Parquet 1 S): Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden. . mit Gesang und Tanz in 3 Akten von G. ãder. Freitag: Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden.
Felle Alliance- Theater. Der Sommer- garten ist geöffnet. Donnerstag: Gastspiel des Frl. Adele Wienrich vem Königlichen Landes Theater zu Prag. Der Jesuit und sein
ögling. Intriguen ⸗Lustspiel in 4 Akten oon A. Schreiber. (Charles von Carbonet: Frl. A. Wien⸗ rich.) Hierauf: Der Kurmärter und die Piearde. Genrebild mit Gesang und Tanz von L. Schneider. (Marie: Frl. Wienrich a. G., Friedrich Wilhelm Schulze: Hr. Hugo Schulz (vom Stadt-⸗-Theater zu Bremen, als Debüt. Anfang 7 Uhr.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Antonie Schütte mit Hrn. Ober⸗ förster Hugo Ulrici (Berlin⸗Cottwitz).
Verehelicht: Hr. Dr. med. C. Schröder mit Frl. Anna Dieck (Berlin). — Hr. Premier ˖ Lieutenant Vietor v. Grumbckow mit Frl. Johanna Bodemer (Kassel⸗ Eilenburg). — Hr. Wirkl. Legations⸗ Rath Dr. William Göhring mit Frl. Marie Platzmann (Barneck bei Leipzig).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stadtgerichts⸗ Rath v. Salpius (Berlin). — Hrn. Premier Lieutenant v. Jastrzembski (Berlin). — Hrn. Schloßpfarrer C. Hoffmann (Züllichau). — Eine Tochter: Hrn. Prof. Edmund Autenrieth Cirt gert, — Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Johann v. Rosenberg (Berlin). — Hrn. Stadtrath Jackstein (Potsdam). — Hrn Ober⸗ förster Westermeier (Falkenwalde).
Gestorben:; Frl. Anna Hoge (Roonsdorf). — Hr. Medizinal ⸗ Rath Dr. Wollring (Verden). Hr. Prediger Hevelke (Ahrendsdorf). — Hr. Rittergutsbesitzer Heinrich Holtz (Natzmersdorf). — Frau Pastor Ida Magdalene Buchholz, geb. Nissen, (Breitenberg bei Itzehoe). — Frau Ober⸗ pfarrer Minna Hirt, geb. Helmbold (Thamsbrüch. — Frau Hauptmann Martha Hitzigrath, geb. v. Schlemmer (Königsberg).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Der unterm 23. Dezember 1878 gegen den Koch Waldemar Violet aus Ems 6 Steckbrief wird hiermit erneuert. 4 den 16. April 1879. Der Staatsanwalt. il helmi.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
18 187] Ediktalladung — ehuf
behn Todesertlaärung.
Heünrich Christian Schulze aus Hannover, Sohn des weiland Steinsetzers Johann Heinrich Schulze und dessen Fhefrau Marte Louise Katha⸗ rina Charlotte, geb. Walter, geboren am 14. Fa- nuar 1843, ist im Jahre 1866 nach Amerika aus⸗ gewandert. ö
Ueber das eben desselben ist seit mehr als 16 Jahren keine Nichricht eingegangen.
Auf Antrag der beiden Brüder des Verschollenen,
efordert, sich innerhalb des nächsten Jahres, er e aber am 24. Oftober 1879. Vormittags 11 Uhr,
beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Abthei⸗ lung 14, persönlich oder schriftlich zu melden, wi⸗ drigenfalls er im genannten Termine für todt er⸗ klärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird.
Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden hiermit zu deren Mittheilung aufgefordert; gleichzeitig wer⸗ den die etwaigen Erb⸗ und Nachfolgeberechtigten für den Fall der demnächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, unter der Verwarnung, daß im Nichtanmeldungsfalle bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.
Hannover, den 23. Oktober 1878.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 14.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
lↄs6s Bekanntmachung.
Auf Grand des Allerhöchsten Privilegit vom 26. Januar 1857 sind die nachstehenden Nummern der Wirsitzer Kreis⸗Obligationen heute aus— geloost worden:
von Litt. A. Nr. 1 und 2à 5090 Thlr. 1000 Thlr., B. Nr. 129 bis inkl. 138,
also 10 Stück à 100 Thlr. 1000 Thlr., C. Nr. 595 bis 619 inkl.,
also 25 Stück à 40 Thlr. 1000 Thlr., D. Nr. 230 bis 2360 inkl.,
2461 , 2488 „ 2490 „ 2497 , ; also 90 Stück à 20 Thlr. 1800 Thlr., in Summa 4860 Thlr., geschrieben: Viertausend Achthundert Thaler oder 14,400
Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt, und dieselben aufgefordert, den Nenn⸗ werth derselben gegen Rückgabe der Obligationen, Talons und Coupons 6—10 bei der Kreis⸗ Kommunal -⸗Kasse zu Wirsitz oder dem Banquier Plattow et Wolff in Berlin vom 1. Oktober 1879 ab in Empfang zu nehmen.
Gleichzeitig werden die Inhaber der in den Jahren 1870 und 1873 bereits verloosten Obli— gationen:
a. der 190. Loosung: Litt. D. Nr. 1375 über 20 Thlr. mit den Coupons 7 bis 10; H. der 13. Loosung: Litt. D. Nr. 1751 und 2250 über je 20 Thlr. mit den Coupons 3 bis 10; e. der 18. Loosung:
Litt. C. die Nummern 534, 535, 536, 538, 539, 540, 541, 543 bis 559 inkl., 553 bis 560 inkl., 562, 576, 577, 579, 588, 589, 592, 593, 594.
Litt. D. die Nummern 2194, 2196 bis 2209 inkl., 2261, 2264, 2265, 2267, 2294, 2295, 2297, 2300 bis 2306 inkl.
mit den Coupons 4 bis 10, aufgefordert, dieselben ebenfalls an den genannten Einlösungsstellen zu präsentiren.
Wirsitz, den 31. März 1879.
Die ständische Finanz⸗Kommisston des Wirsitzer Kreises.
Stettiner Maschinenbau⸗Actien⸗ l3ss3] Gesellschaft „Vulcan“.
Durch Beschluß der General⸗Versammlung vom 29. dieses Monats wird die Auszahlung der Divi⸗ dende unserer Aktien pro 1878 und zwar:
28 M 80 8 pro Stück Stamm⸗Aktie auf Coupon Nr. 22, 36 S — 8 pro Stück Prioritäts⸗Stamm⸗Aktie auf Coupon Nr. 13, vom 1. Mai er. ab bei den Bankbäusern: Wm. Schlutow in Stettin, S. Bleichröder in Berlin, zur Auszahlung gelangen. .
Bei Abhebung der Dividende ist ein Verzeichniß der Nummern ihrer Reihenfolge nach beizufügen.
Stettin, den 29. April 1875.
Der Verwaltungsrath.
38833
Vaterländische Lehensbersicherungs⸗ Aktien ⸗Gesellschaft zu Elberfeld.
Die in der General versammlung rom 28. d. M. für das Fahr 1878 festgestellte Dividende wird mit 24 Mark pro Aktie gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 6
an unserer Hauytkasse in Elberfeld (Alexander⸗
straße 21) oder
an der Kasse der Bergisch⸗Märkischen Bank
zu Elberfeld ausgezahlt. Elberfeld, den 29. April 1879.
Die Direktion. Pr. Zillmer. Spitz hoff.
3879
j Dentsche Grundcredit⸗Bank zu Gotha.
Auf die über 59oso des Nom.-Werthes oder 100 Thaler lautende Interims⸗Aktie Serie J. Nr. 2460, d. d. Gotha, den 1. April 1870, sind die später eingeforderten weiteren Einzahlungen von zu⸗ sammen H/ g nicht geleistet worden.
Da die letzte zur Einzahlung gewährte Frist be— reits mit dem 15. d. Mtz. abgelaufen ist, wird die bezeichnete Aktie nunmehr als ungültig und verfallen erklärt und an deren Stelle eine neue Aktie aus— gefertigt.
Gotha, den 26. April 1879. Deutsche Grunderedit⸗ Bank. von Holtzendorff. Lands ky. R. Frieboes.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Rum⸗ melsburg, mit dem Wohnsitze des Stelleninhabers
nämlich des Heinrich August und des Ernst Philip Schulze zu Hannover, wird der Verschollene auf j
in Bartin, soll, definitiv wieder dect werden. Qualifizirte K welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich unter Vorsegung
ihrer für ihre Befähigung sprechenden Zeugnisse und eines Lebenßlaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Coeslin, den 24. April 1879. König- liche Regierung, Abtheilung des Innern.
Stettiner Maschinenbau⸗Actien⸗ 336 Gesellschaft „Vulcan“.
Nachdem die Herren Geheimer Kommerzien ⸗Rath Ferd. Brumm und Kommerzien⸗Rath H. F. Haker als Mitglieder unseres Verwaltungsrathes wieder⸗ gewählt sind, bilden gegenwärtig folgende Herren:
a. den Verwaltungsrath: I) Herr Geheimer Kommerzien⸗Rath Ferd. Brumm, Vorsitzender, 2) Herr Geheimer Kommerzien Rath Rahm, Stellvertreter desselben,
3) Herr Kaufmann A. Schnepye,
4) Herr Direktor Dr. Delbrück,
5) Herr Kommerzien⸗Rath H. F. Haker,
6) Herr Kaufmann und Stadtrath A. Schlutem,
7) Herr Kaufmann Carl Greffrath,
8s) Herr Kaufmann und Stadtrath O. F. Gade⸗
busch; H. die Direktion:
I) Herr Rudolf Haack,
2) Herr Iulius Wegner,
3) Herr H. J. Stahl. ö
Wir bringen dies hiermit gemäß S5. 12, 18, 21 und 22 unserer Statuten zur öffentlichen Kenntniß.
Stettin, den 29. April 1879.
Der Verwaltungsrath.
(3532 Kein Leser dieses Inserats, namentlich die Herren Offiziere, Geistlichen,
Aerzte, Gutsbesitzer und Beamten,
welche zur Kur oder Bequemlichkeit den Ankauf be⸗ absichtigen, sollte es versäumen, sich die inter⸗ essante, ausführliche illustrirte Beschreibung nebst Preisnota der weltberühmten und allerpraktischsten
Zimmer⸗ Bade⸗RApparate,
welche für Kurzwecke, wie zur allgemeinen Pflege des Körpers für Gesunde, zu jeder Jahreszeit mit gleichem Wohlbehagen benutzt werden können, kommen zu lassen, um sich über dieselben zu orien⸗ tiren. Auf Anfrage versendet Obiges überall hin
franko der ; Fabrikant und Erfinder Hoflieferant Gustavs HHemßgehe, Bernburg a. d. Saale. (à20to. 1165/4.)
bes Berliner
Land⸗ und Wasser⸗Transport⸗ Versicherungs⸗Kesellschaft.
In Gemäßheit der Bestimmungen der S5. 27 und 37 unseres Statuts wird hiermit bekannt gemacht: Die Mitglieder des Aufsichtsrathes unserer Ge⸗ sellschaft sind: Herr Hermann Badewitz, Vorsitzender, Herr TLommerzien ⸗ Rath Adolf Irentzel, Stellvertreter des Vorsitzenden, Herr =. Kommerzien⸗Rath Wilhelm erz, r Hert Hermann Friedlaender, Herr Siegfried Sobernheim. Stellvertreter sind: Herr Kommerzien⸗Rath Gustav Keibel, Herr Jacob König, Herr Emil Unger. Vorstand der Gesellschaft ist: Herr Direktor Peter Reusch. Berlin, den 29. April 1879.
Der Vorstand.
Rensch.
Von Ministerlen und vielen hohen Behörden 10687 warm empfohlen! MHonmatsscilri ft für Deutsche Eeannnte.
Liegnitz.
Ln men Regel mãßig 8 1 am 15. jeden ; . Monats ein ö. Heft. — Preis beim Bezuge durch alle Post⸗
„ Anstalten und .
3 6 pro Halb⸗ jahr, bei direkter
. Kreuzbandsen⸗ dung 3 ½ 60 3.
wr / Die Zeit. schrift vertritt se die In⸗
r. Grat
. Berliner Land- und Wasser- Transport- Versicherungs-Gesellschaft.
37. Abschluß, umfassend das Jahr 1878.
—
A. Bilanz⸗Conto.
B. Geminn⸗ und Verlust⸗Conto.
Acti va. 49 Sola⸗Wechsel der Aktio⸗ q 600, 00 156, 000 Fonds 154,977 Darlehne gegen Unter⸗ . pfand 63,0090 — ) Pro Wechsel im Portefeuille 36,277 6) Cassa⸗Bestand .... 32, 173 32 Inventar 300 Saldo der Debitoren und Creditoren. ... 21,398 3 Summa 1 M4 1268
KEagak vn.
Actien Capital.. 750, 000 Reserve⸗Fonds ... 150,000 Spar⸗Fonds o8, 750 , ., und Schaden J eserve 56, 565 Rabatt ⸗ onto .... 351 Dividenden · Conto . 1,080
Gewinn⸗ und Verlust⸗ 47,382 55
Summa Tös T. T5 D
Verthenmung des
2) Pra
Sch
) Reserhe aus 1877 hö, 929 51 Z) Jinfen 17,239 55
Ristorni 44041 02 ) Verwaltungs ⸗Unkosten . 3) Rückversicherungs⸗ Prämien. 14,139 81 4) Schäden .. Antheil der Rückver⸗ sicherer 265,490. O0.
5) Reserve für noch schwebende
Eimnma lan em. 9 * .
mien 169, 844 75
243,013 Ausgaben. visionen, Rabatte und
21, 623 45 S6 85, 353. 57.
äden und laufende Ri⸗ 1056 631 24
Rein ⸗ Gewinn
Rein⸗Gewinnes.
L Tantièmen an den Aufsichtsrath und an den Direktor 2) Ueberweisung an den Sparfond laut . 44 des Statutes . 3) 25 06 Dividende des eingezahlten Kapitals (75 Mark pro Actie) ö ...
Ts 55
Der Vorstand.
HEeænseklr.
len, IDGnktsch
Gk HHO
Transport ⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Bilanz
Konto.
Vorzeigung . Hypotheken Wechsel im Portefeuille. Na fn Beftand a nach Abschreibung von
n ia dns ;,
p . . (mit diesjähriger Zuschreibung ; .
Reingewinn
A et i w Sola⸗Wechsel der Aktionäre, 1000 Stück à 1200 M, zahlbar 4 Wochen nach
Saldo der Debitoren und Kreditoren (wovon Guthaben bei Banfsers FE a 8g gI Va.
ür schwebende Schäden ünd laufende Versicherungen pro 1858
— — —— —
10 4
1200000 00 228 000 00 69 281 20
; 19572 24
w 18 226 665
. MSpZ 3259. C00.
359. 00. 2900
372989 1910970
w S6 70 000. 00). 696 9h 318 356 32 614
LV F -
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
fe Nas Abonnement betragt 4 4. 50 8 für das ierteljahr.
lettianrwrei⸗ für den Raum einer Aruchzeile 80 .
,
M O2.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller—
gnädigst geruht:
den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen
Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großfreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Staats⸗Minister von Bülow, Staatssekretär des
Auswärtigen Amts, und
dem Kaiserlichen Gesandten in Kopenhagen, Freiherrn von Magnus;
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens
. Klasse mit dem Stern: dem Kaiserlichen Legations⸗Rath Freiherrn von Saurma⸗ Jeltsch, General⸗Konsul in Alexandrien;
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens
zweiter Klasse: dem Kaiserlichen Konsul Bronn zu Port Said; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul Meyer zu Suez, und dem Dragoman bei dem Kaiserlichen General-Konsulate in Alexandrien, Dr. phil. von Niemeyer; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritt er Klasse: dem Assessor von Treskow, Vize⸗Konsul ad interim bei dem Kaiserlichen General-Konsulate in Alexandrien; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens dritter Klasse: dem Kaiserlichen Konsul Tettenborn in Smyrna;
sowie
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen J vom heiligen ich agel: dem Vorsteher der Kanzlei der Kaiserlichen Botschaft in
Paris, Hoehne.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruyt: dem Dr. philos Hans Delbrück zu Berlin und dem Revierförster . D. Brandes zu Eystrup, Amts Hoya, bis— her zu Diensthop, Amts Verden, den Rothen Adler Orden vierter Klasse; dem Polizei⸗Hauptmann 4. D. Müsel er zu Berlin, dem Geheimen Kommerzien-Rath Zwicker ebenda⸗ elbst, dem Ober⸗Postkassen⸗Rendanten a. D, Rechnungs⸗-Rath eck zu Kiel und den Post-⸗Direktoren a. D. Dreys igacker zu Meiningen und Mun ds zu Wiesbaden den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; den Feldwebel -⸗-Sergeanten Ludwig und Krause, und den Feldwebel-Unteroffizieren . ieb el und Wollsaack, mal ich in der Schloß⸗Garde— ompagnie, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus— Ordens von Hohenzollern; sowie den Vize⸗Feldwebeln Mus⸗ hold, Liphardt, Mügge und Kupsch, sämmtlich in der Schloß⸗Garde Compagnie, dem pensionirten Fußgensd'armen, jetzigen . Stadler zu Zollhaus Wiesau im Kreise Bolkenhain, und dem Postschaffner a. D. Strack zu Elberfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deu tsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm August Lip⸗ pert zum Konsul in Kapstadt zu ernennen geruht.
Bekanntmachung,
betreffend bie Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten. Auf Grund des 5. 1391 der Gewerbe-Ordnung hat der Bundesrath nachstehende . , , über die i von Arbeiterinnen las und jugendlichen Arbeitern in Glashütten erlassen:
Glashütte
Berlin, Donnerstag.
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten unterliegt folgenden ich feln en
1) In solchen Räumen, in welchen vor dem Ofen (Schmelz- Kühl-, Glüh⸗, Streckofen) gearbeitet wird, darf Arbeiterinnen überhaupt, und in solchen Räumen, in welchen eine außer⸗ gewöhnlich hohe Wärme herrscht (Häfenkammern und der— gleichen) darf jugendlichen Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Aus—⸗ nahmen hiervon kann der Bundesrath zulassen.
2) Die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern männ⸗ lichen Geschlechts unter 14 Jahren (Knaben) ist nur gestattet, wenn mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde eine Schul⸗ einrichtung getroffen ist, welche den Knaben einen wöchent⸗ lichen Unterricht von mindestens 12 Stunden sichert und sischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn des
nterrichts eine Ruhezeit von ausreichender Dauer, nach dem Ende einer Nachtschicht eine Ruhezeit von mindestens? Stun⸗ den freiläßt.
Knaben, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, dürfen in Zukunft zur Beschäftigung nur angenommen werden, wenn vorher dem Arbeitgeber ein Zeugniß des zu⸗ ständigen Schulaufsichtsbeamten eingehändigt ist, nach welchem die Knaben den Anforderungen der Schule vollstaͤndig ge⸗ nügen. Das Zeugniß ist halbjährlich zu erneuern; der Arbeit— geber hat mit demselben nach 5. 137 Absatz 3 der Gewerbe— Ordnung zu verfahren.
Mit Schleifarbeiten dürfen jugendliche Arbeiterinnen und Knaben nicht beschäftigt werden. In Tafelglashütten dürfen Knaben vor dem Schmelz- oder Streckofen oder mit dem Tragen der Walzen nicht e een werden, wenn die Hütten Walzen von mehr als 5 kg Gewicht herstellen.
II.
In Glashütten mit ununterbrochenem Tag⸗ und Nacht⸗ betriebe und regelmäßig wechselnden Schichten treten die Be⸗ schränkungen des §. 136 der Gewerbe⸗Ordnung für jugend⸗ liche Arbeiter männlichen Geschlechts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maßgaben außer Anwendung:
I) Die Beschäftigung der Knaben darf innerhalb 24 Stunden einschließlich der Pausen nicht länger als s Stunden dauern. Die Gesammtdauer darf innerhalb einer Woche einschließlich der Pausen nicht mehr als 36 Stunden betragen; davon dürfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als 36 Stunden fallen.
2) Die Arbeitsschicht der jungen Leute 2 einschließlich der Pausen nicht länger als 12 Stunden, ausschließlich der Pausen nicht länger als 10 Stunden dauern. Unterbrechungen der Arbeit von weniger als ½“ Stunde Dauer werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens 1 Stunde dauern.
Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen 60 Stunden betragen; davon dürfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von ann Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als 60 Stunden allen.
3) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen für junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.
. Zwischen 2 Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.
5) An Sonn⸗ und Festtagen darf die Beschäftigung nicht in die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen. Die Vorschrift . wenn mehrere Festtage aufeinder folgen, nur auf den ersten Festtag Anwendung.
III.
In Glashütten mit zeitweisen Betriebsunterbrechungen und mit Arbeitsschichten von unregelmäßiger Lage oder Dauer treten die Beschränkungen des §. 136, e 2, 4, und 5§. 136 der Gewerbe⸗Ordnung für jugendliche Arbeiter männlichen
Alle RHost-⸗Anstalten nehmen Gestellung an;
für Berlin außer den Hest Anstalten auch die Expe⸗
1879.
Geschlechts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maß⸗ gaben außer Anwendung:
.J. Die Arbeitsschicht der Knaben darf nicht länger als die halbe Arbeitsschicht der Erwachsenen dauern. Die Be⸗ schäftigung darf nicht länger als 6 Stunden dauern, wenn zwischen den Arbeitsstunden, nicht Pausen von zu⸗ sammen mindestens einstündiger Dauer gewährt wer⸗ den. Die Gesammtdauer darf innerhalb zweier W einschließlich der Pausen nicht mehr als 72 Stunden betragen; von der Gesammtdauer darf in die Zeit von ahr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als die Hälste allen.
2) Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf für ju Leute innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen nicht mehr als 60 Stunden betragen. Die Dauer der Pausen muß für Schichten von höchstens 10 Arbeitsstunden mindestens 1 Stunde, für Schichten mit längererer Arbeitszeit mindestens 11 ½ Stunde betragen. Unterbrechungen der Arbeit von weni als / Stunde Dauer werden auf die Pausen nicht in An⸗ , . gebracht; eine der Pausen muß mindestens 1 Stunde auern.
3) Zwischen 2 Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit liegen. Bei Knaben muß dieselbe mindestens die Dauer einer vollen Ar⸗ beitsschicht der Erwachsenen, bei jungen Leuten mindestens die Dauer der zuletzt beendigten Schicht erreichen. Innerhalb der Ruhezeit ist eine Beschäftigung mit Nebenarbeiten für Knaben nicht gestattet. Für junge Leute ist sie gestattet, wenn die⸗ selben vor Beginn oder nach dem Ende dieser Beschäfti⸗ gung noch für eine Zeit von der Dauer der zuletzt beendigten Schicht ohne jede Beschäftigung bleiben. Die Dauer der Be⸗ schäftigung mit Nebenarbeiten kommt auf die Gesammtdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in Anrechnung.
4 An Sonntagen darf die Beschäftigung nur einmal innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen.
5) . der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.
IV.
Für Glashütten, welche von den unter II. und III. nach⸗ gelassenen Ausnahmen Gebrauch machen, finden die Bestim⸗ mungen des 5. 138 der Gewerbe⸗Ordnung mit folgenden Maßgigaben Anwendung:
1) Das in den Fabrikräumen auszuhängende Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter ist getrennt für Knaben und für junge Leute in der Weise aufzustellen, daß die in derselben Schicht Beschäftigten je eine Abtheilung bilden.
3) Das Verzeichniß braucht in Glashütten der unter II. gedachten Art eine Angabe über die Pausen nicht zu ent⸗ halten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tabelle beizu⸗ fügen, in welche während jeder Arbeitsschicht Anfang und Ende der darin gewährten Pausen eingetragen wird. Glashütten der unter III. gedachten Art braucht das Verzeich⸗ niß eine Angabe über die Arbeitstage, die Arbeitszeit und die Pausen nicht zu enthalten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tabelle nach dem anliegenden Muster beizufügen, in welche während jeder Arbeitsschicht die vorgesehenen Eintra⸗ gungen bewirkt werden.
Jede Tabelle muß mindestens über die letzten 14 Arbeite⸗ schichten Auskunft geben Der Name Des jenigen, welcher die Eintragungen bewirkt, muß daraus zu ersehen sein.
3) In Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter be⸗ schäftigt werden, muß neben der nach 5. 138 Absatz 3 auszu⸗ hängenden Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche in deutlicher Schrift, außer den Bestimmungen unter J., für Glashütten der unter 1IJ. gedachten Art die Bestimmungen unter II., für Glashütten der unter III. gedachten Art die Bestimmungen unter III. wiedergiebt.
Berlin, den 23. April 1879.
Der Reichskanzler. von Bismarck.
e über Beginn und Ende der Arbeitszeiten und der Pausen für Knaben und junge Leute.
Junge Leute
Knaben
ĩ Ende ö. der Schicht Pausen der Schicht der
I. Abtheilung
II. Abtheilung
Beginn
chicht Pausen
En de Beginn der Schicht der Schicht Pausen
Ende Name des jenigen, der Schicht welcher die Cintragungen
Schicht
Tageszeit Tageszeit
Tageszeit
bewirkt.
2 bis 2 54 bis 9 bis 91
I. Schicht
2 bis 2 54 bis 6
ꝰ bis 96