1879 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Neunte Sinfonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. 112. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Aafang halb 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 108. Vorstellung. Ein Feldlager in Schlesien. Oper in 3 Aufzügen, in Lebebensbildern aus der Zeit Friedrichs des Großen, von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Lehmann, Hr. Krolop, Hr. Bollé.) Anfang 7 Uhr.

Letztes Auftreten des Frl. Lehmann in dieser Saison.

Schauspielhaus. 113. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Donnerstag u. die folg. Tage: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 5 Akten von Ed. Jacobson.

Victoria-Leater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. Zum 46. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von G. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Seene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel-Lbrun. Donnerstag: Doctor Klaus. (Letzte Woche der Auf— führung des Lustspiels Vorher: Gr. Gartenconcert. Preise: J. Parquet oder Tribüne 2 , II. Parquet oder ein Logenplatz 1,50 ƽ, Entrée 1 S. Abonne⸗ mentsbillets, gültig bis 1. Oktober, Dutzend 9 „e, Billetverkauf: an der Kasse des Krollschen Eta⸗ blissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Mark⸗ grafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung? Uhr.

Stadt-TIheater. Donnerstag: Bei fortgesetzt halben Kassenpreisen (Parquet 1,50 M, Logen 2, 3 und 4 S6 ꝛ2c.). Mit neuen Couplets und ver⸗ schiedenen Gesangseinlagen. Heydemann und Sohn. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gast.)

Germania- Theater. Donnerstag: Zu er— mäßigten Preisen (Parquet 1 M): Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von G. Räder.

Freitag: Robert und Bertram, lustigen Vagabonden.

Belle-Alliauck- Theater. Der Sommer⸗ getten ist gesffnet. Donnerstag: Gastspiel des Frl. Adele Wienrich vem Königlichen Landes— Theater zu Prag. Der Jesuit und sein

ögling. Intriguen ⸗Lustspiel in 4 Akten von A Schreiber. (Charles von Carbonet: Frl. A. Wien⸗ rich.) Hierauf: Der Kurmärker und die Piearde. Genrebild mit Gesang und Tanz von L. Schneider. (Marie: Frl. Wienrich a. G., Friedrich Wilhelm Schulze: Hr. Hugo Schulz (vom Stadt-Theater zu Bremen, als Debüt.“ Anfang 7 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Antonie Schütte mit Hrn. Ober⸗ förster Hugo Ulrici (Berlin⸗Cottwitz).

Verehelicht: Hr. Dr. med. E. Schröder mit Frl. Anna Dieck (Berlin). Hr. Premier Lieutenant Victor v. Grumbckow mit Frl. Johanna Bodemer (Kassel⸗Eilenbur). Hr. Wirkl. Legations—⸗ Rath Dr. William Göhring mit Frl. Marie Platzmann (Barneck bei Leipzig).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stadtgerichts—⸗ Rath v. Salpius (Berlin). Hrn. Premier Lieutenant v. Jastrzembski (Berlin). Hrn. Schloßpfarrer C. Hoffmann (Zällichau). Eine Tochter: Hrn. Prof. Edmund Autenrieth (Stuttgart). Hrn. Hauptmann und Compagnie Chef Johann v. Rosenberg (Berlin) Hrn. Stadtrath Jackstein (Potsdam). Hrn Ober— förster Westermeier (Falkenwalde).

Gestorben; Frl. Anna Hoge (Roonsdorf). Hr. Medizinal Rath Dr. Wollring (Verden). Hr. Prediger Hevelke, (Ahrendsdorf). Hr. Rittergutsbesitzer Heinrich Holtz (Natzmersdorf). Frau Pastor Ida Magdalene Buchholz, geb. Nissen, (Breitenberg bei Itzehoe). Frau Ober⸗ pfarrer Minna Hirt, geb. Helmbold (Thamsbrück). Frau Hauptmann Martha Hitzigrath, geb. r. Schlemmer (Königsberg).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗-⸗Sachen.

Der unterm 23. Dezember 1878 gegen den Koch Waldemar Violet aus Ems erlassene Stegbrief wird hiermit erneuert. Cassel, den 16. April 1879. Der Staatsanwalt. Wilhelmi.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

8187 Cdittalladung behuf Todeserklärung.

Henrich Christian Schulze aus Hannover, Sohn des weiland Steinsetzers Johann Heinrich Schulje und dessen Fhefrau Marie Louise Katha— rina Charlotte, geb. Walter, geboren am 14. Ja—⸗ nuar 18453, ist im Jahre 1866 nach Amerika aus gewandert. J J

Ueber das eben desselben ist seit mehr als 10 Jahren keine Nchricht eingegangen.

Auf Antrag der beiden Brüder des Verschollenen,

gefordert, sich innerhalb des nächsten Jahres, spätestens aber am 24. Oktober 1879. Vsrmittags 11 Uhr,

beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Abthei⸗ lung 14, persönlich oder schriftlich zu melden, wi— drigenfalls er im genannten Termine für todt er⸗ klärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird.

Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden hiermit zu deren Mittheilung aufgefordert; gleichzeitig wer⸗ den die etwaigen Erb und Nachfolgeberechtigten für den Fall der demnächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, unter der Verwarnung, daß im Nichtanmeldungsfalle bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hannover, den 23. Oktober 1878.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 14.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

3 Fl Bekanntmachung.

Auf Grand des Allerhöchsten Privilegii vom 26. Januar 1857 sind die nachstehenden Nummern der Wirsitzer Kreis-Obligationen heute aus— geloost worden:

von Litt. A. Nr. 1 und 2 à 500 Thlr. 1000 Thlr., B. Nr, 129 bis inn. 138,

also 10 Stück à 100 Thlr. 1000 Thlr., 0. Rr 555 bis 619 inkf.,

also 25 Stück 140 Thlr. 1000 Thlr., D. Nr. 230 bis 2360 inkl.,

2461 , 2458 , ,, also 90 Stück à 20 Thlr. 1800 Thlr., in Summa 418660 Thlr., geschrieben: Viertausend Achthundert Thaler oder 14,400

Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt, und dieselben aufgefordert, den Nenn— werth derselben gegen Rückgabe der Obligationen, Talons und Coupons 6—10 bei der Kreis“ Kommunal-Kasse zu Wirsitz oder dem Banqujer

24 1

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Plattow et Wolff in Berlin vom 1. Oktober

1879 ab in Empfang zu nehmen.

Gleichzeitig werden die Inhaber der in den Jahren 1870 und 1873 bereits verloosten Obli⸗ gationen:

a. der 10. Loosung: Litt, D. Nr, e iber 0 Tol mit den Coupons 7 bis 10; H. der 13. Loosung: Lit. . r il und wh ber e 20 X mit den Coupons 3 bis 10; e. der 18. Loosung:

Litt. C. die Nummern 534, 535, 536, 538, 5.39, 540, 541, 543 bis 5590 inkl., 553 bis öb0 inkl., 562, 576, 577, 579, 583, 539, 592, 593, 54,

Litt. D. die Nummern 2194, 2196 bis 2209 inkl., 23661, 2264, 2365, 2267, 2294, 2755, 235, 2300 bis 2306 inkl.

mit den Coupons 4 bis 10, aufgefordert, dieselben ebenfalls an den genannten Einlösungsstellen zu präsentiren.

Wirsitz, den 31. März 1879.

Die ständische Finanz⸗Kommisston des Wirsttzer Kreises.

Stettiner Maschincubnu⸗Aetien⸗ 386à/; ) Gesellschaft „Vulcan“.

Durch Beschluß der General⸗Versammlung vom 29. dieses Monats wird die Auszahlung der Divi— dende unserer Aktien pro 1378 und zwar:

28 M 80 pro Stück Stamm-⸗Aktie auf Coupon Nr. 22, 36 166. 3 pro Stück Prioritäts⸗Stamm⸗Aktie auf Coupon Nr. 13, vom 1. Mai er. ab bei den Bankhäusern: Wm. Schlutow in Stettin, S. Bleichröder in Berlin, zur Auszahlung gelangen.

Bei Abhebung der Dividende ist ein Verzeichniß der Nummern ihrer Reihenfolge nach beizufügen.

Stettin, den 29. April 1873.

Der Verwaltungsrath.

3883 Vaterländische Lebensyersicherungs— Aktien ⸗Gesellschaft zu Elberfeld.

Die in der Generalversammlung vom 28. d. M. für das Jahr 1878 festgestellte Dividende wird mit 24 Mark pro Aktie gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 6

an unserer Hauptkasse in Elberfeld (Alexander⸗

straße 21) oder

an der Kasse der Bergisch⸗Märkischen Bank

zu Elberfeld ausgezahlt. lberfeld, den 29. April 1879.

Die Direktion. Pr. Zillmer. Spitzhoff.

D879]

Deutsche Grunderedit⸗Bank zu Gotha.

Auf die über 5000 des Nom -Werthes oder 100 Thaler lautende Interims⸗Aktie Serie J. Nr. 2460, d. d. Gotha, den 1. April 1870, sind die später eingeforderten weiteren Einzahlungen von zu— sammen 56“ nicht geleistet worden,

Da die letzte zur Einzahlung gewährte Frist be— reits mit dem 15. d. Mts. abgelaufen ist, wird die bezeichnete Aktie nunmehr als ungültig und verfallen erklärt und an deren Stelle eine neue Aktie aus— gefertigt.

Gotha, den 26. April 1879.

Deutsche Grunderedit Bank. von Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die KreiswSundarztstelle des Kreises Rum melsburg, mit dem Wohnsitze des Stelleninhaber in Bartin, soll definitiv wieder besetzt werden.

nämlich des Heinrich August und des Ernst Philipp Schulze zu Hannover, wird der Verschollene auf

Qualifizirte k welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich unter Vorlegung

ihrer für ihre Befähigung sprechenden Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Coeslin, den 24. April 1879. König⸗ liche Regierung, Abtheilung des Innern.

Stettiner Maschinenbau⸗Actien⸗ 3864] Gesellschaft „Vulcan“.

Nachdem die Herren Geheimer Kommerzien⸗Rath Ferd. Brumm und Kommerzien⸗-Rath H. F. Haker als Mitglieder unseres Verwaltungsrathes wieder gewählt sind, bilden gegenwärtig folgende Herren:

n. den Verwaltungsrath: 1) Herr Geheimer Kommerzien⸗Rath Ferd. Brumm, Vorsitzender, 2) Herr Geheimer Kommerzien⸗ Rath Rahm, Stellvertreter desselben,

3) Herr Kaufmann A. Schneppe,

4) Herr Direktor Ew. Delbrück,

5) Herr Kommerzien-Rath H. F. Haker,

6) Herr Kaufmann und Stadtrath A. Schlutsw,

7) Herr Kaufmann Carl Greffrath,

8s) Herr Kaufmann und Stadtrath OD. F. Gade⸗

busch; H. die Direktion:

I) Herr Rudolf Haack,

2) Herr Julius Wegner,

3) Herr H. J. Stahl.

Wir bringen dies hiermit gemäß S§§. 12, 18, 21 und 22 unserer Statuten zur öffentlichen Kenntniß.

Stettin, den 29. April 1879.

Der Verwaltungsrath.

(3532 Kein Leser dieses Inserats, namentlich die Herren Offiziere, Geistlichen, Aerzte, Gutshesitzer und Beamten,

welche zur Kur oder Bequemlichkeit den Ankauf be— absichtigen, sollte es versäumen, sich die inter⸗ essante, ausführliche illustrirte Beschreibung nebst Preisnota der weltberühmten und allerpraktischsten

Zimmer⸗ Bade⸗TRTptßhargte,

welche für Kurzwecke, wie zur allgemeinen Pflege des Körpers für Gesunde, zu jeder Jahreszeit mit gleichem Wohlbehagen benutzt werden können, kommen zu lassen, um sich über dieselhen zu orien⸗ tiren. Auf Anfrage versendet Obiges überall hin franko der . Fabrikant und Erfinder Hoflieferant deust as Eden ehe, Bernburg a. d. Saale. (à20to. 1165/4.)

bass Berliner

Land⸗ und Wasser⸗Tranusport⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.

In Gemäßheit der Bestimmungen der 5§. 27 und 37 unseres Statuts wird hiermit bekannt gemacht: Die Mitglieder des Aufsichtsrathes unserer Ge— sellschaft sind: Herr Hermann Badewitz, Vorsitzender, Herr Kommerzen— Rath Adolf Frentzel, Stellvertreter des Vorsitzenden,

Herz, Herr Hermann Friedlaender, Herr Siegfried Sobernheim. Stellvertreter sind: Herr Kommerzien⸗-Rath Gustav Keibel, Herr Jacob König, Herr Emil Unger. Vorstand der Gesellschaft ist: Herr Direktor Peter Reusch. Berlin, den 29. April 1879.

X Der Vorstaud⸗ Reusch.

Von Ministerien und vielen hohen Behörden

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Organ des Preußischen Beamten⸗Vereins:

Redigirt vom Geh. Reg. Rath Jacobi in Liegnitz. , Regelmäßig 15. jeden

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Berliner Land- und Wasser- Transport- Versicherungs-Gesollschaft. 1 .

37. Abschluß, umfassend das Jahr 1878.

AX. Bilanz Conto.

B. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.

* 8 Acti va. . Sola ⸗Wechsel der Aktio⸗ , P .

Fonds 16,97 7 s? /

Darlehne gegen Unter— ö. . 3,000. Pre

.

Wechsel im Portefeuille 36, 277 86 Rist ; e 2) Verwaltungtz⸗Unkosten

Cassa⸗Bestand ,

Saldo der Debitoren 45 Schäden . 2 6 / Antheil der Rückver⸗ - w hene, 5,109. Od.

und Creditoren.. .. 2139838 Summa sr Ts i) Eæaggävn.

Netten Garti

Reserve⸗Fonds

Spar ⸗Fonds Prämien- und Schaden⸗ Reserve 56, 563 36 Rabatt ⸗Conto .... 351 02 Dividenden⸗Conto .. 1,080 Gewinn- und Verlust⸗ onto. 47,382 55 Summa] 1064, 126 93

S0 000 - 156 . M60 od, 166

Vertheilung des Rein Gewinnes. .

1) Reserve aus 1877 ö bo). 9oM 2) Prämien. Hypotheken 156,000 3) Zinsen .

Rückversicherungs⸗Prämien .

5) Reserve für noch schwebende Schäden und laufende Ri—

Eine nam em. e

243,013 Aug gakhen- visionen, Rabatte und orni ö 44,041 02 21,023 48 14.135 51

MS. S5, 353. 57.

59, SsB3 5?

ob Sb z 1956312

Rein⸗Gewinn

F ö 47,382 55

1) Tantièmen an den Aufsichtérath und an den Direktor 2) Ueberweisung an den Sparfond laut 8. 44 des Statutes J 3) 25 0ͤυ Dividende des eingezahlten Kapitals (25 Mark pro Actie) ..

Der Vorstand.

HT us chr.

47, 382 55

ö HDoikdsechhkek HIGH Transport ⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Bilanz⸗Kounto. .

A CI V

Vorzeigung Hypotheken . 1 Wechsel im Portefeuille Kassa⸗Bestand ö k nach Abschreibung von

16 129 935. 83.)

Aktien Kapital

. Reingewinn

Sola⸗Wechsel der Aktionäre, 1000 Stück à 1200 S, zahlbar 4 Wochen nach

Saldo der Debitoren und Kreditoren (wovon

FE a 8g 8gIVYVaI.

n. Mt.

1200000 ö 228 000 J 69 281 19 572 J 18 226 AM. 3259. 00.

ö . 2900 uthaben bei Bankiers

372989 1910970

Herr Geheimer Kommerzien⸗Rath Wilhelm

150060

Reserve Fonds (mit diebsähriger Züschreihung 6 7600. , 60 009 Reserve für schwebende Schäden und laufende Versicherungen pro 1878.

318 3566 32 614

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M HG 2.

Berlin, Donnerstag,

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49

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Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: den nachvenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens-⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großfreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Staats-Minister von Bülow, Staatssekretär des Auswärtigen Amts, und dem Kaiserlichen Gesandten in Kopenhagen, Freiherrn von Magnus; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Kaiserlichen Legations⸗Rath Freiherrn von Saurma— Jeltsch, General-Konsul in Alexandrien; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens . zweiter Klasse: dem Kaiserlichen Konsul Bronn zu Port Said; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul Meyer zu Suez, und Dem Dragoman bei dem Kaiserlichen General-Konfulate in Alexandrien, Dr. phil. von Niemeyer; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Assessor von Treskow, Vize⸗Konsul ad interim ei dem Kaiserlichen General-Konsulate in Alexandrien; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens . dritter Klafse: ; dem Kaiserlichen Konsul Tettenborn in Smyrna; sowie des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen . Michael: dem Vorsteher der Kanzlei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Hoehne. .

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Se. Majestät der König haben Alergnädigst geruyt:

dem Dr. philos Hans Delbrück zu Berlin und dem Reviersörster . D. Brandes zu Eystrup, Amts Hoya, bis— her zu Diensthop, Amts Verden, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Pol zei⸗Hauptmann 4. D. Müsel er zu Berlin, dem Geheimen Kommerzien-Rath Zwicker ebenda— selbst, dem Ober⸗Postkassen-⸗Rendanten a. D., Rechnungs⸗Rath Reck zu Kiel und den Post-Direktoren a. D. Dreysigacker zu Meiningen und Mun ds zu Wiesbaden den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; den Feldwebel-Sergeanten Ludwig und Krause, und den Feldwebel-Unteroffizieren Friebel und Wollsack, sämmtlich in der Schloß-Garde— Compagnie, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus— Ordens von Hohenzollern; sowie den Vize⸗Feldwebeln Mus— hold, Liphardt, Mügge und Kupsch, sämmtlich in der Schloß⸗Garde⸗Compagnie, dem pensionirten Fußgensd'armen, jetzigen Chausseegelderheber Stadler zu Zollhaus Wiesau in Kreise Bolkenhain, und dem Posischaffner a. D. Strack zu Elberfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Sen Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm August Lip⸗

pert zum Konsul in Kapstadt zu ernennen geruht.

Bekanntmachung,

betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten. Auf Grund des 5. 1394 der Gewerbe-Ordnung hat der Bundesrath nachstehende . 1 Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen uas und jugendlichen Arbeitern in Glashütten erlassen:

Glashütte

Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten unterliegt folgenden Beschränkungen:

1) In solchen Räumen, in welchen vor dem Ofen (Schmelz- Kühl⸗, Glüh-, Streckofen) gearbeitet wird, darf Arbeiterinnen überhaupt, und in solchen Räumen, in welchen eine außer— gewöhnlich hohe Wärme herrscht (Häfenkammern und der— gleichen) darf jugendlichen Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Aus— nahmen hiervon kann der Bundesrath zulassen.

2) Die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern männ—

lichen Geschlechts unter 14 Jahren (Knaben) ist nur gestattet,

wenn mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde eine Schul— einrichtung getroffen ist, welche den Knaben einen wöchent— lichen Unterricht von mindestens 12 Stunden sichert und zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn des Unterrichts eine Ruhezeit von ausreichender Dauer, nach dem

Ende einer Nachtschicht eine Ruhezeit von mindestens 7 Stun— den freiläßt.

Knaben, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, dürfen in Zukunft zur Beschäftigung nur angenommen werden, wenn vorher dem Arbeitgeber ein Zeugniß des zu— ständigen Schulaufsichtsbeamten eingehändigt ist, nach welchem die Knaben den Anforderungen der Schule vollständig ge— nügen. Das Zeugniß ist halbjährlich zu erneuern; der Arbeit— geber hat mit demselben nach 5. 137 Absatz 3 der Gewerbe— Ordnung zu verfahren.

3) Mit Schleifarbeiten dürfen jugendliche Arbeiterinnen und Knaben nicht beschäftigt werden. In Tafelglashütten dürfen Knaben vor dem Schmelz- oder Streckofen oder mit dem Tragen der Walzen nicht beschäftigt werden, wenn die Hütten Walzen von mehr als 5 kg Grwicht herstellen.

II.

In Glashütten mit ununterbrochenem Tag- und Nacht— betriebe und regelmäßig wechselnden Schichten treten die Be— schränkungen des 5. 136 der Gewerbe-Ordnung für jugend— liche Arbeiter männlichen Geschlechts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maßgaben außer Anwendung:

LD Die Beschäftigung der Knaben darf innerhalb 24 Stunden einschließlich der Pausen nicht länger als s Stunden dauern. Die Gesammtdauer darf innerhalb einer Woche einschließlich der Pausen nicht mehr als 36 Stunden betragen; davon dürfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als 36 Stunden fallen.

2) Die Arbeitsschicht der jungen Leute darf einschließlich der Pausen nicht länger als 12 Stunden, ausschließlich der Pausen nicht länger als 10 Stunden dauern. Unterbrechungen der Arbeit von weniger als Stunde Dauer werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens 1 Stunde dauern.

Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen 60 Stunden betragen; davon dürfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von

ö. ; ö. Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als 60 Stunden allen.

3) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen für junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.

4) Zwischen 2 Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

5) An Sonn⸗ und Festtagen darf die Beschäftigung nicht

in die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen.

Die Vorschrift findet, wenn mehrere Festtage aufeinder folgen, nur auf den ersten Festtag Anwendung.

III.

In Glashütten mit zeitweisen Betriebsunterbrechungen und mit Arbeitsschichten von unregelmäßiger Lage oder Dauer treten die Beschränkungen des 8. 135, Absatz 2, 4, und g. 136 der Gewerbe-Ordnung für jugendliche Arbeiter männlichen

Tabel

. den 1. Mai, Abends.

Alle Nost-Anstalten nehmen Gestellung an; für Berlin außer den RHost-Anstalten auch die Erpe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

1829.

. k

Geschlechts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maß— gaben außer Anwendung:

1). Die Arbeitsschicht der Knaben darf nicht länger als die halbe Arbeitsschicht der Erwachsenen dauern. Die Be— schäftigung darf nicht länger als 6 Stunden dauern, wenn zwischen den Arbeitsstunden nicht Pausen von zu⸗ sammen mindestens einstündiger Dauer gewährt wer— den. Die Gesammtdauer darf innerhalb zweier Wochen einschließlich der Pausen nicht mehr als 72 Stunden betragen; von der Gesammtdauer darf in die Zeit von . Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als die Hälfte fallen.

2) Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf für junge Leute innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen nicht mehr als 60 Stunden betragen. Die Dauer der Pausen muß für Schichten von höchstens 10 Arbeitsstunden mindestens 1 Stunde, für Schichten mit längererer Arbeitszeit mindestens l Stunde betragen. Unterbrechungen der Arbeit von weniger als Stunde Dauer werden auf die Pausen nicht in An—⸗ rechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens Stunde dauern.

3) Zwischen 2 Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit liegen. Bei Knaben muß dieselbe mindestens die Dauer einer vollen Ar— beitsschicht der Erwachsenen, bei jungen Leuten mindestens die Dauer der zuletzt beendigten Schicht erreichen. Innerhalb der Ruhezeit ist eine Beschäftigung mit Nebenarbeiten für Knaben

nicht gestattet. Für junge Leute ist sie gestattet, wenn die⸗

selben vor Beginn oder nach dem Ende dieser Beschäfti— gung noch für eine Zeit von der Dauer der zuletzt beendigten Schicht ohne jede Beschäftigung bleiben. Die Dauer der Be— schäftigung mit Nebenarbeiten kommt auf die Gesammtdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in Anrechnung.

4 An Sonntagen darf die Beschäftigung nur einmal innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen.

5) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen . junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.

1

Für Glashütten, welche von den unter II. und III. nach— gelassenen Ausnahmen Gebrauch machen, finden die Bestim— mungen des 5§. 138 der Gewerbe⸗Ordnung mit folgenden Maßgaben Anwendung:

1) Das in den Fabrikräumen auszuhängende Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter ist getrennt für Knaben und für junge Leute in der Weise außzustellen, daß die in derselben Schicht Beschäftigten je eine Abtheilung bilden.

2) Das Verzeichniß braucht in Glashütten der unter II. gedachten Art eine Angabe über die Pausen nicht zu ent⸗ halten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tabelle beizu⸗ fügen, in welche während jeder Arbeitsschicht Anfang und Ende der darin gewährten Pausen eingetragen wird. In Glashütten der unter III. gedachten Art braucht das Verzeich— niß eine Angabe über die Arbeitstage, die Arbeitszeit und die Pausen nicht zu enthalten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tahelle nach dem anliegenden Muster beizufügen, in welche während jeder Arbeitsschicht die vorgesehenen Eintra⸗ gungen bewirkt werden.

Jede Tabelle muß mindestens über die letzten 14 Arbeits—⸗ schichten Auskunft geben. Der Name Desjenigen, welcher die Eintragungen bewirkt, muß daraus zu ersehen sein.

3) In Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter be⸗ schäftigt werden, muß neben der nach 5. 138 Absatz 3 auszu⸗ hängenden Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche in deutlicher Schrift, außer den Bestimmungen unter J., für Glashütten der unter II. gedachten Art die Bestimmungen unter II., für Glashütten der unter III. gedachten Art die Bestimmungen unter III. wiedergiebt.

Berlin, den 23. April 1879.

Der Reichskanzler. von Bismarck.

über Beginn und Ende der Arbeitszeiten und der Pausen für Knaben und junge Leute.

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Beginn Nr. Pausen

der

Schicht ĩ̃

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Tageszeit Dauer in

Minuten Tageszeit

J. Abtheilung

II. Abtheilung

Pausen der Schicht

Ende Beginn der Schicht

Ende Name desjenigen,

1 der Schicht welcher die Eintragungen

Tageszeit Dauer in Minuten

. bewirkt.

Tageszeit Dauer in Minuten

2.1. 25 bis 29 15 5 bis 6 36 9 bis 9 16

I. Schicht

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21 bis 2 5 bis 6

2 D Sr

7 Uhr Nachm.

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