1879 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

mann, Hr. Betz, Hr. Krolop.) Anfang halb 7 Uhr.

Letztes Auftreten des Frl. Lehmann in dieser Saison.

Schauspielhaus. 114. Vorstellung. Die Waise von Lowood. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans von Currer Bell, von Charlotte Birch n Pfeiffer. (Lord Rochester: Hr. v. Schimmelfennig als Gast.) Anfang 7 Ubr.

Fallner-TReater. Freitag u. die folg. Tage:

Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hra, van Hell. Zum 47. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Seene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel - TEäbeun. Freitag: Zum vorletzten Male: Doctor Klaus. Vorher: Gr. Concert, bei günstiger Witterung im Garten. Preise: J. Parquet oder Tribüne 2 MM, IH. Parguet oder ein Logenplatz 1,50 S6, Entre 1L 46. Billetverkauf: an der Kassc des Krollschen Etablissements von 9 Uhr an; im Inralidendank, Markgrafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipziger⸗ straße 59. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor⸗ stellung7 Uhr.

Sonnabend: Zum letzten Male: Doctor Klaus. Letzte Gastrolle des Hrn. Georg Paradies (Lubowsky).

Stadt- Theater. Freitag: Unverändert halbe Preise. (Parquet 1,50 6, Logen 2, 3 und 4 46 ꝛc.) Benefiz für den Regisseur Hrn. Wilhelm Mejo, unter Mitwirkung des Frl. Minna Mejo, Sängerin vom Stadttheater zu Zürich und des Hrn. Julius Ascher 2c. Heydemann und Sohn. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. Im dritten Bilde: 1 „Ich grolle nicht“, Lied von Rob. Schumann, 2) Trinklied des Orsino, aus der Oper Lucrezia Borgia von Donizetti, gesungen von Frl. Mejo. ,

germania-Theater. Freitag: Zu besonders ermäßigten Preisen (Parquet 1 S): Robert und Bertram, oder: Die lustigen Bagabonden. Posse mit Gesang und Tanz in 4 Abtheilungen von 5 ö.

Sonnabend: Zum unwiderruflich letzten Male: Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden.

BVertäufe, Serpachtungen, Submissionen ꝛe.

13847 Bekanntmachung.

Die Ausführung von Eisengußarbeiten zum Neubau des Artillerie Wohn ⸗Kasernements hierselbst, veranschlagt auf 1170 M soll in öffentlicher Sub⸗ mission vergeben werden. Termin hierzu haben wir zur Abgabe von Offerten auf Mittwoch, den 21. Mai er., früh 11 Uhr, in unserem Büregu anberaumt, woselbst die Be⸗ dingungen nebst Anschlag und Zeichnung eingesehen, auch gegen Zahlung der Kopialien verabreicht wer⸗ den können.

Außerdem liegen die Bedingungen ze. in den Ge⸗ schäftẽlokalen des Vereins „Invalidendank“ in Berlin (Markgrafenstr. 5La.) und des Belliner „Baumarkts“ (Wilhelmstr. 92) daselbst zur Ein⸗ sicht aus. Cto. 555 /)

Stralsund, den 27. April 1879.

Königl. Garnison⸗Berwaltung.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Belanntmachung.

Berliner Pfandbrief⸗Amt.

Behufs der statutenmäßigen Amortisation werden nachstehende, durch das Loos bestimmte Berliner . ihren Inhabern zum 1. Juli 1879 ge— ündigt.

LI. 4 1Iprozentige Bfandbriefe.

Litt. A. Nr. 117 195 353 891 937 . 1495 1747 2215 2896 3158 3243 3495 3469 3672 3695 3782 14622 5993 5337 5367 6781 6973 6982 7851 S855 9003 9377 10368 10569 10650 10666 10845 105884 19932 11096 1123 11319 121936 12493 12872 12930 13027 13060 13282 13704 13806 14035 14200 14444 14735 14983 15170 15200 15333 165565 igäigt igtsz 17764 17765 15316 18355 18536 18699 19217 19248 19511 19565 19729 20136 20626 20635 20811 20913 21403 21650 21906 22320 22558 22594 22599 22624 22693 22694 22978 23296 23380 23429 23448 23736 23737 23314 24390 25363 25373 25485 26642 25689 25766 26658 27067 2711 27137 27880 27909 28250 28294 28359 28483 28716 29096 29184 22260 29267 29387 29411 29913 29989 30685 20881 31355 31673 31717 31733 32047 323238 32339 32398 32560 32628 32675 32748 32970 33024 33376 33554 33703 34330 34570 34679 34832 34851 35147 35194 35421 35577 35792 35839 36119 36147 36175 36323 36515 37804 37930 38231 38580 38676 38739 39031 39627 39687 39826 39890 40106 40135 40595 40610 40796 409820 41068 41456 41559 41641 419866 42080 42275 42538 43098 43196 43231 43256 43309 43321 43337 43405 43424 45449 43486 43692 43764 43802 43847 43505 43982 44011 44115 44178 42209 44254 44269 44337 44536. 44548 44618 44644 44666 44701 44715 44767 44814 211 Stück 300

Litt. B. Nr. 4 463 520 S92 899 1152 1692

(2892

1732 2189 2631 2841 3097 3198 3220 3344 3518 3988 4232 4476 4994 5147 5812 5897 6006 6139 S193 6506 6896 6943 7150 7617 7721 7966 81690 8219 8443 8481 8497 8818 8975 8981 41 Stück à 1500 40 Litt. C. Nr. 316 1114 1242 1425 1540 1772 1381 1919 2337 2455 2463 2546 2834 3064 3075 3505 3644 3692 3858 4029 20 Stück à 3000 II. 5prozentige Pfandbriefe. Litt. DJ. Nr. 334 = 17 Stuck 3 66 M litt. E. Nr. 94 866 1147 1205 1481 1765 6 Stück à 1500 0

2733 3196 3455 3546 4251 5019 5309 5312 5512] zur Verfallzeit bei unserer Kasse einzuliefern.

5920 6093 6640 6849 6870 7221 22 Stück a 300 4

Litt. G. Nr. 158 377 571 764 947 961 1159 1391 1461 1553 1927 1992 2028 2189 2227 2805 2952 2980 3022 3273 3358 3386 3535 3541 3558 3581 3937 4008 4856 4871 5211 5286 5738 5797 5865 5870 5873 6030 6119 6285 6310 6326 6431 6507 6542 6607 6869 6905 48 Stück à 150 S

Zur Einlösung durch Zahlung des Nominal betrages sind die vorstehend bezeichneten Pfandbriefe nebst den dazugehörigen, nach dem 1. Juli 1879

Litt. F. Nr. 78 256 333 555 1339 1628 2520 ] fällig werdenden Coupons in coursfähigem Zustande

Der Betrag fehlender Coupons wird von der Einlösungs⸗ Valuta in Abzug gebracht.

Werden die e n Pfandbriefe zur Verfall⸗ zeit nicht eingeliefert, so wird in Betreff der Valuta derselben und event, wegen ihrer gerichtlichen Amor tisation in Gemäßheit, des §. 44 alines 2 des Statuts für das Berliner Pfandbrief ⸗Institut k für 1868 Seite 450 ff. verfahren

erden.

Berlin, den 27. März 1879.

Das Berliner Pfandbrief ⸗Amt.

Gesenius.

3916

North British C ercantile Fellerversicherungs-1ctien- Gesellschaft.

Allgemeine Geschäfts⸗Uehersicht am 31. December 1878.

ActLRVa.

Fass lva.

Feuer⸗Branche.

Ausländische Regierungs⸗Sicherheiten .

Sicherheiten der Colonial⸗- K Nunicipal · Verwaltungen

1 000000 M. 3 Ha Renten . . . 9 . . 6 300 900 66 40/o Indische Schatzanweisungen Darlehen auf erbliche Sicherheiten ;

Gebäude in Edinhurg, London und den Filialen, theils als Bureaur der Gesellschaft benutzt, theils vermiethet 161 Gesellschafts⸗Actien è S 366,50, jetziger Marktwerth

Prämien zum Incasso fällig und Cassenbestand der Agenturen und bei Banquiers der Filialen. Fällige Wechsel

Guthaben bei Banqulers, kurje Darlehen in London und Caffen⸗

bestand kJ Guthaben bei der Lebens⸗Branche. Arsstehende Zinsen].

Renten⸗Branche.

Darlehen auf erbliche Sicherheiten und öffentliche Steuern.. Post- obits (nach dem Tode zahlbare Wechsel) und Anwartschaften

Angekaufte Lebens. Versicherungs⸗Documente K,, ,,, 3 Guthaben bei der Lebens⸗Branchen.

Lebeus⸗Branche.

Darlehen auf erbliche Sicherheiten und öffentliche Steuern Darlehen auf Policen innerhalb ihres Rückkaufswerthes .

Darlehen auf persönliche Sicherheit mit Policen Gi nbahn nr r stssnen,, K 4388. 17. 9. neue 30 /g Rentenbriete Colonial⸗Regierungs⸗ und Munizipal⸗Sicherheiten . Indische Regierungs⸗Sicherheiten..

Befell hafte gebäude und . Waterloo - Platz, Londsn ?

United Kingdom Rückversicherungs⸗Conto rn rn ennie Guthaben bei den Filialen und Agenturen. Prämien zum Incasso in London und Edinburg. Indische Agenten Conti in Liquidation. Ausstehende Zinsen . k

Stempel marken

ab Conto pro Diverse, nämlich: nicht abgehobene Lebens⸗Versicherungs⸗ Forderungen Guthaben der . do. der Feuer ⸗Branche . doe. angie; Diverse fällige Conti n

Renten · Branche

Filialen und

410 1548565. 222 351. 543 670. 104 592.

34 144.

.

ö

6 756 0s 6 68503300 oh Sg 67

3 91s 67 42 ] oh i7 26 30755

r dad 5g 5 ̃

5 215 368 25 165 361 6? g1 934 66

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o 00l 6olloꝰ

As 394 856 83 2 551 469 55 / 1111 356 8.3 35 Hhh 66 5 5 1246 351366 gßh 121 48 175 615 55 264 325 167 ii S5 ö S5l od hb 2657 425 8. 8755 35 101 76 33 1161 85

59 04 654 75

17 17. 16. 75. ͤ

1

25. 2 o ̃ 2 453 323 50 55 555 37 25 Fr dds T7 ir

* Feuer⸗Branche. 5 . ö Actien⸗Capital ... 20 659 50 Capital ⸗Reserve der . iche. 240 62500 Praͤmien⸗ ö K z 317 g, Henn, do. 68 Ni ivi W Nicht abgehobene Dividenden. ĩõ NG Idõ gd lr ehe , Schäden 5 , 6 41772758 Rückversicherungs Prämien. 59 006 50 Pensions Fond... Direrse Creditores

Renten⸗Brauche.

Nentenfond.

Lehens⸗ Branche.

Lebens⸗Versicherungs⸗Fond

w

5 000 00000 18791 539 92

ih zor z Iii be d 2s oss sol 2s

36 810 33

1 656 509 59 92 595 00 1315437 67 287 404 8.3 106 980 33

do. do.

d . ssd 55

b 0ol 601 9:

6 001 601 9 s57 051 331

T 0s 331 25 7 Vs, 77d

1878.

Gewinn- und Verlust Conta pro

An Prämien⸗Reserve⸗Conto 1877.

PVrämien⸗Einnahme pro 1878. ab Rückversicherungen. z Cessionskosten J Gewinu auf ausländische Wechsel

Gewinn aus dem Verkauf von Gesellschafts. Aktien und

andern Geldanlagen.

An Gewinn⸗Saldo⸗Vortrag

g. 8

Zz zia go g OMG 478 lis zos ga1g5 . a5 6h 1218 163 69

5 2260 55 7

199 417

6 3 6b 0õ3 428 42

. Gewinn dd d n 114095425

. l

Per Schäden pro 1578...

ab Rückversicherungen.... . Einkommensteuer auf den Ge⸗

winn der Gesellschaft... „AMneinziehbare Agentur ⸗Saldi. Unkosten, Allgemeine Unkosten. ab ratirlicher Antheil auf Lebens⸗ branche. MJ

n,;

Prämienreserve⸗ Fond A 18303 921. 25 der Netto⸗ Prämien⸗Einnahme pro 1878

Gewinn. Saldo. Vortrag

6 e 6) 418 3 ls 383 6

st⸗

9 45ę4 035

33 19 26 175 z 10 S5 oo 24 7367 . . 2800 738 50 5485519 von 6 101 zo?

4740 954 25 841 303

; 3 600 090 1146 54

An Saldo per 31. December 1877... ab Dividende bis 31. December 1877. ANebertrag vom Gewinn⸗ Feuerbranche wie oben.

m enn nenne,, Edinburg, den 28. März 1879.

Schluß Rechnung am . 7

lt gl 539 9 onus Nachzahlung.

Saldo J Wr J* id dr ꝰ7gdj ) Geprüft und richtig befunden

C egrge Merrax, Revisor.

z ooo oꝛo 00

Per Interims⸗Dividende im October 1878 bezahlt ö J 700 000 09015 891 539 97 Dividende I i il. . und Verlust⸗Conto der ,, 3 2 ö 39 rr ö

FJ „Bonus von M 50 per Actie an Stelle der einberufenen

31. Dezember 1878.

16 891 539 92

1 1 14

Bericht über die Geschäfte im Königreich Preußen

v ro 18 78.

A. Feuer⸗Branche.

Versicherungs⸗ Capital

Prämien⸗Einnahme auf ein S6 729 932 021. 00.

Antheil der Rückversicherer an den Brandschaden'

Bezahlte Brandschäden, inkl. Regulirungskosten und abzüglich

wd Prämien an die Rückversicherer, abzüglich Provision

Brandschäden⸗Reserve pro 1879... . Berlin, den 30. April 1879.

P

op 1489189. 1

„6 1860 326.

. Rückgekaufte Policen

03. angemeldet.

' 16S 9049909. 423 587.

D d I 5G. 77.

von Prämien Einnghme, abzüglich Storn i 72. Sterbefälle inkl. Bonus darauf sind 1878 keine bezahlt.

Zur Reserve pro 1879 war ein Schaden inkl. Bonus mit .

B. Lebens⸗Branche.

S 11098. 85.

1602. 90. 1533. 75.

25 NB. Am 31. Dezember 1878 waren 69 Policen mit 322 758. C00. 3. Versicherungskapital in Kraft. p .

Die General-Bevollmächtigten der North British and Mercantile Insurance (ompany.

Horrmann. Müller.

bei der obersten Post und Telegrap

ö des Hären gehörigen silbernen Medaille:

Straßburg i. E.

Schloetke mit der Schleife; u Bonn, mw dd dem städtischen Steuer⸗Einnehmer Jex zu Naumburg a. S. den Rothen Adler⸗ODrden vierter Klasse; nmeister Lindenau zu Margen im Kreise

( Wachsmuth zu Torgau das Kreuz der Inhaber

cCRKok kor zu. Cottbus, de mheim im Obertaunuskreise und dem Lehrer Exner zu Reich⸗ valdau im Kreise Schönau den Adler dey J

dem Gerichts boten und dem Schutzmann Laas zu Berlin, ler Pasch zu Frankfurt zu Schwarz-Rheindorf im Kreise Bonn und den Gewehrfabrik⸗ Arbeitern Friedrich

. J Jas Ahonnement heträgt 4 M 50

für das Kierteljahr.

*

*

AInsertionspreis fur den Raum einrr Aruckzeile 80 *

3 103.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗

gnädi t geruht: ] . . n Reichsbeamten 2c. die Erlaubniß zur

Anlegung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar:

des Commandeurkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone:

dem Geheimen Ober⸗Postrath ake, vortragenden Rath en⸗Verwaltung;

dem Herzoglich anhaltischen Haus-Orden

dem Ober⸗Postschaffner Köhler zu Bernburg; sowie

des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens

dritter Klasse: dem Landes-Thierarzt in Elsaß-Lothringen Zündel zu

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerügt: dem Kammergerichts-Rath, Geheimen Justiz⸗ Rath zu Berlin, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse dem Friedensrichter Justiz-Rath Ingeng hl hem Ober Steuer-Controleur Nieber zu Diepholz

dem Hege⸗ Fischhausen den dem Kreisboten des . lichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem Hauptlehrer

ö dem Hauptlehrer . zu Wehr⸗

Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse;

Inhaber dessel ben Frhens; sowie dem Bürgermeister a. D. Blick er zu Weidel—⸗ bach im Dillkreise, dem emeritirten Seminardiener Nöbgen zu Horressen im Unterwesterwaldkreise, bisher zu Montabaur, Exekutor Wirz zu Linz am Rhein, dem städtischen Einsamm⸗ a. O., dem Polizeidiener Lorshach

August Otto und Wilhelm Karl Otto zu Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Feuermann Friedrich Gadegast bei der Berliner Feuer⸗ wehr die Rettungs⸗-Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben geruht, nach Maß— gabe des Gesetzes vom 17. März 1878 (R. G. Bl. S. 7), mit

der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereiche der Justiz,

soweit sich diese in der eigenen und unmittelbaren Verwaltung

des Reichs befindet, den Staatssekretär im Reichs-Justiz⸗-Amt, NWRirklichen Geheimen Rath Dr. Friedberg, zu beauftragen.

Dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul Friedrich Keller in

ö Haifa ist auf Grund der Gesetz? vom 4. Mai 1870 3. 1 und vom umfassenden Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden,

F. Februar 1875 §. 85 für seinen, Haifa und Akka

bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und

Schutzgenoffen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und

Sterbefälle derselben zu beurkunden.

Der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Waldorf zu Coblenz ist zum Friedensrichter in Großtännchen ernannt

worden. D TD ösy7ỹ dJ

Bekanntmachung.

Postkarten mit Antwort im Verkehr des Welt—

po st vereins.

Postkarten mit Antwort sind zulässig im Verkehr mit Belgien, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und der Argentinischen Republik.. Die Taxe beträgt 20 3. Zu derartigen Sendungen sind die für

Postkarten mit Antwort im innern deutschen Verkehr bei den

Postanstalten verkäuflichen Formulare zu benutzen, nachdem auf jeder Hälfte des Formulars der Frankobetrag durch

SBBinzufügung einer Freimarke zu 5 3 auf 10 ergänzt

worden ist. Berlin W., den 30. April 1879. Kaiserliches General⸗Postamt. Wiebe.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Assessor Grafen von der Schulen⸗ burg-Angern zum Landrath des Kreises Eckartsberga zu ernennen; al

Berlin, Freitag,

dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor Walcker zu Neuß den Cha⸗ rakter als Steuer⸗Rath, und .

dem Kaufmann Stto Böttcher zu Potsdam das Prä— dikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.

Bekanntmachung, betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinderpest.

Nachdem von der K. K. österreichischen Bezirkshauptmann⸗ schaft zu Friedland in Böhmen die Ninderpest im dortigen Bezirke für erloschen erklärt worden ist, wird

I) die diesseits durch unsere Verfügung vom JT. d. Mts. (Außerordentliche Beilage vom 8. d. Mts. zu Nr. 14 des AmtsblattsJ angeordnete Grenzsperre des Laubaner Kreises von Wilka bis zur Tafelfichte unter Zurück— ziehung des Militär-Cordons hiermit wieder aufge— hoben, und das in unserer Verfügung vom 4. d. Mts. (Außer⸗ ordentliche Beilage vom 5. d. Mts. zu Nr. 14 des Amtsblatts) angeordnete Einfuhrverbot dahin abge— ändert, daß bis auf Weiteres nur noch die Einfuhr von Jlindvleh, Schafen, Ziegen und anderen Wieder— käuern, sowie der von solchen stammenden Theile in frischem Zustande verboten bleibt.

Liegnitz, den 36. April 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 15. d. Mts, Morgens 8 Uhr, soll in Papenburg mit der nächsten Schiffer und Steuermannsprüfung Ttetennen werden Anmelbungen hier nimmt der Koönihliche Navigations lebrer Döring in Papenburg entgegen. Leer, den 1. Mai 1879. Der Königliche Navigationsschul Direktor. J. V.: Der Königliche Navigationslehrer. Wendtlandt.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 18 der Zeichen regi 1 er⸗Bekanntmachungen veröffen licht.

Aich tamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2 Mai. Se. Kaiserliche und

Königliche Hoheit der Kronpräinz ist, laut Telegramm

aus Kissingen, gestern Abend wohlbehalten dort eingetroffen.

Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen, sowie der Ausschuß desselben für das Landheer und die Festungen hielten heute Sitzungen.

In der heutigen (36 Sitzung des Reichstages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, (elangte ein Schreiben des Abg. Pr. Bähr (Cassel) zur Verlesung, in welchem die Fug; auf⸗ geworfen wird, ob in Folge seiner Ernennung zum Reichs⸗ gerichts Rath vom 1. Oktober d. J. ab der Art. 21 Abs. 2 der Reichsverfassung schon jetzt auf ihn Anwendung finze. Das Schreiben würde zur Vorberathung an die Budge⸗ kommifsion überwiesen. Darauf wurde auf den Antrag des Abg. Freiherrn zu Franckenstein der Abg. Wichmann durch Akkiamation zum Schriftführer gewählt. .

Sodann . das Haus die vorgestern unterbrochene zweite Berathung des Entwurfs einer Gebührenordnung für Rechtsanwälte mit der Diskussion des 5. 28 fort. Mit— 132 gegen 100 Stim gen wurde auf Antrag des Abg. Thilo 8. 26 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, so daß derselbe jetzt lautet:

Das ordentliche Verfahren, welches nach der Abstandnahme vom Urkunden oder Wechselprozesse, sowie nach dem mit Vorbe⸗ halt in demfelben erlassenen Urtheil anhängig bleibt Civilprozeß⸗ ordnung §5§. 559, . gilt für die Berechnung der Gebühren des Rechtsanwalts als besonderer Rechtsstreit; der Rechtsanwalt muß sich jedoch die Prozeßgebühr des Urkunden. oder Wechselprozesses auf die gleiche Gebühr des ordentlichen Rerfahrens aarechnen.

Ebenfo wurde zu §. 43 folgender Antrag des Abg. Thilo im Einverständniß mit dem Kommissar des Bundesrathes angenommen:

I) im 5§. 28 die gestrichenen Worte der Regierungs vorlage: Der Rechtsanwalt muß sich jedoch die Prozeßgebühr des Urkun⸗ Wechfelprozesses auf die gleiche Gebühr des ordentlichen Verfahrens anrechnen“ wieder herzusellen; 2) im § 43 hinter Be⸗ weig aufnahme“ das Citat: (6. 15 Nr. 4) einzufügen; 3) den & 75 Abf. J der Regierung 6vorlage wiederherzustellen; den S§. 94 a zu streichen.

den⸗ oder

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

ö Alle Kost-Anstalten nehmen Bestellung an; ?

für Gerlin außer den Nest⸗ Anstalten auch die Erpe-

32.

1878.

Die 8S§. 93 bis 9g4b6, welche gleichzeitig zur Diskussion standen, wurden auf Antrag des Abg. Dr. Lasker nochmals mit den dazu gestellten Anträgen an die Kommission zur Vor— berathung zurüͤckverwiesen.

Das Haus trat sodann in die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets. Beim Schlusse des Blattes hatte der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort.

Ein von Mehreren gemeinsam verübter Haus⸗ friedensbruch ist nach §. 123, 3 des Strafgesetzbuchs strenger zu bestrafen als ein von einem Einzelnen verübter. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 2. April 1879 den Rechtssatz ausge⸗ sprochen, daß mehrere zusammengehörende Personen, welche der an fie vom Eigenthümer gerichteten Aufforderung sich zu entfernen, nicht Folge leisten, sich dadurch des gemeinsamen Hausfriedensbruchs schuldig machen. „Es konnte bei dem von dem Instanzrichter unterstellten Sachverhalte gegen die beiden Angeklagten und den Mitangeklagten ein bewußtes Zu⸗ sammenwirken in der Nichtbefolgung der an sie gerichteten Aufforderung, sich zu entfernen, angenommen werden, und dies genügt, um den verübten Hausfriedensbruch als einen von Mehreren gemeinschaftlich begangenen zu kennzeichnen.“

Lübben, 29. April. (N. 3.) Auf dem heute hier ab⸗ gehaltenen Kommunal-Landtage der Nieder⸗Lausitz wurde an Stelle des im Februar dieses Jahres verstorbenen Wirklichen Geheimen Raths Freiherrn C. von Manteuffel der Standesherr Graf Friedrich von Brühl auf Pförten zum Vor⸗ sitzenden und an dessen Stelle der Landrath Freiherr von Man⸗ 53 zu Luckau zum Stellvertreter des Vorsitzenden ge⸗ wählt.

Sachsen. Dresden, 1. Mai. (Dresd. Journ. In gleichem Umfange wie bei allen übrigen deutschen Armee⸗ Corps werden auch in diesem Jahre im Bereich des XII. (Königlich sächsischen) Armee⸗Corps Uebungen des Be⸗ urlaubtenstandes von 12tägiger, für Offiziere und Unter⸗ offiziere 13tägiger Dauer bei der Infanterie, den Jägern, der Artillerie, den Pionieren und dem Train stattfinden. Hierzu werden vom 20. bis 31. Mai etwa 3200 Reservisten des Jahr⸗ anges 1873, vertheilt auf sämmtliche Infanterie⸗Regimenter, ei der Fahne sich befinden und später 2450 Landwehrleute der Infanterie aus dem Jahrgange 1870 einberufen, aus wel⸗ chen für die Zeit vom 10. bis 21. Juni 4 Landwehr⸗-Uebungs⸗ Bataillone und zwar je 1 in Dresden, Bautzen, Chemnitz und Leipzig formirt werden. Bei jedem der beiden Jäger⸗Bataillone üben vom 10. bis 21. Juni i50 Mann Reservisten der Jahres⸗ klasse 1873 und Landwehrleute der Jahresklasse 18,0, während vom 6. bis 17. Mai zu den Feld⸗Artillerie⸗Regimentern zu⸗ sammen 300 Mann und zu dem Pionier-⸗Bataillon 150 Mann aller Altersklassen eingezogen werden. Nach Beendigung der alljährlich wiederkehrenden Manöver werden beim Train⸗ Bataillon 190 Mann des Beurlaubtenstandes aller Jahrgänge in 2 Quoten und zwar vom 23. September bis 4. Oktober und vom 6. bis 17. Oktober eingestellt und 26 Unteroffiziere der Reserve zu einer 6wöchigen besonderen Dienstleistung her— angezogen. Den Abschluß der Uebungen des Beurlaubten⸗ standes bildet die Einziehung von 34 schiffahrttreibenden Mann, bie vom 20. bis 31. Januar 1880 beim Schützen⸗Regimente in Dresden üben werden.

Hessen. Mainz, 30. April. (D. R. P.). . Die Generalversammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Rheinhessen, welche am 28. d. Mts. hier tagte, hat einstimmig beschlossen, dem Reichstage folgende Resolution einzusenden: . ;

1) In erster Linie ist bei der wirthschaftlichen Gesetzgebung eine Regelung des öffentlichen Tran portwesens anzustreben. Differential⸗ tarife der Eisenbahnen und besondere Frachtvergünstigungen einzelner Transporteure, sogenannte Refaktien, schädigen die Landwirthschaft in hervorragender Weise und sollten deshalb gänzlich beseitigt werden.

2) Eingangszölle auf landwirthschaftliche Produlte, insbesondere Körnerfrüchke, sind angesichts der thatsächlichen Verhältaisse ge⸗ rechtfertigt. ;

3) Maßgebender Grundsatz bei der Zoll, und Steuergesetzgebung sollte die volle Gleichberechtigung und Gleichbelastung der Landwirthe Cee ir anderen Ständen und Berufsarten sein, so daß Gewerbe,

udustrie und Handel nicht auf Kolten der ersteren geschützt werden. 4 Eines entschiedenen Schutzes bedarf der d utsche Weinbau, und wäre deshalb eine Erhöhung des Eingangszolles auf auslän⸗ dische Weine mindestens bis zum früheren Betrage (16 1M pro

Centner) anzustreben. .. 5) Gegenüber den vom Bundesrathe zu Gunsten der Eisen⸗

Textil. und Leder ⸗Industrie vorgeschlagenen Zollsätzen dürfen dies Land- wirthe auch ihrerseits erböhte Eingangszölle, auf landwirthschaftliche Produkte, insbesondere auf Branntwein, Bier, Präservirtes Fleisch, Geflügel, Butter und Schmalz, Wolle ꝛc. mit Recht beanspruchen.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 30. April. (Leipz. Ztg.) Nach der gestern veröffentlichten „Schiedsmanns⸗ Fyrdnung“ wird zugleich mit dem deutschen Gerichtsverfas⸗ sungsgesetze das Institut der Schiedsmänner zur Sühnever⸗ andlung über streitige Rechtsangelegenheiten ins Leben treten. 54 jeden ländlichen Amtsbezirk und für jede städtische Ge⸗ meinde wird ein Schiedsmann bestellt, doch, kann die Stadt Altenburg in mehrere Schiedsamtsbezirke getheilt