1879 / 105 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Rerlin, 3. Mai. (Bericht äber den Verkehr in Hypotheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel) Bei mässi ger Ausdeh- nung des Verkehrs in bebauten Grundstücken weisen die er- folgten mssätzs der letaten Woche eine Anzahl werthreller Objekte in den besseren Stadttheilen auf, bei denen weniger auf die zu er- zielende Rente, als auf gute Lage und schönen Ausbau Rücksicht genommen wurde. Im Uebrigen wurden nur Hanser mit nachgewie-

ener, ausreichender Verzinsung des anzulegenden Kapitals verkauft. Der Ey potheken markt bewahrt seinen stabilen Charakter, Viel- seitig ist der Begehr nach gutem Anlagematerial vorhanden. Es ist wie bisher zu notiren: Eür erste pupisiarische Eintragungen in fre- quenten Strassen 50olo; bei kleinen Beträgen in bevorzugter Lage 14 =* 40½0, entfernter Stadtlage 5t - 55 - ole. weite und fernere Stellen innerhalb der Feuertare nach Beschaffenheit S5 —6—- 7œso.

Amortisations- Hypotheken Verden innerhalb der üblichen Eele?- hungsgrenze in feiner Stadtlage 5-5 Mo, in den übrigen Stadt- theilen 55 53 —Bo/so inklusive Amortisation beliehen. Erststellige 5 J dem Kulturzustande entsprechend à 44 - 1 ö

., e, , en, e , . . . . m . . .

en e,.

RKönigliehe Schauspiele. Sonntag: Opern- baus. 110. Vorstellung. Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Abtheilun⸗ gen, nach dem Französischen des St. Georges. Johannes Musik von Donizetti. In Scene gesetzt vom! Regisseur Salomon. Letztes Auftreten des Frl. Tagliana in dieser Saison. Zum Schluß: Liebes- händel. Komisches Ballet in 3 Bildern von . Taglioni. Musik von Schmidt. Anfang halb

1444

zu Brundorf

Schauspielhaus. 115. Vorstellung. Die Jäger. Ländliches Sittengemälde in 5 Abtbeilungen von A. W. Iff land. Anfang 7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 111. Vorstellung. Auf Begehren: Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggen⸗ huber, Frl. Brandt, Hr. Krolop, Hr. W. Müller,

Hr. Betz) Anfang halb 7 Uhr. ;

Schauspielhaus. 116. Vorstellung. Die Fran ohne Geist. Lustspiel in 4 Aufzugen von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr. .

Dienstag: 112. Vorstellung. Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen von Friedrich Kind.

(Agathe: Frl.

kauft werden.

1-52,

Musik von C. M. von Weber. Pessiak, vom Königl. Thater zu Wiesbaden, als Gast, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) An⸗ fang 7 Uhr. .

Schausxpielhaus. 117. Vorstellung. Uriel Aecosta. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Carl Eutzkew. Anfang 7 Uhr.

Rallner-Iheater. Sonntag: Bei günstiger Witterung Eröffnung des Gartens. Zum 37. M.: Die Lachtaube. Anfang des Garten⸗Concerts

53 Uhr. . Montag u. die folgenden Tage: Die Lachtaube.

Vorher Garten⸗Concert.

Alle, welche

Tictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag, zum 49. Male, und Montag, zum 50. Male: Gastspiel der ersten Solotãnzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hra. van Hell. Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück C. mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d' Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Iheater. Direktion: Engel ˖ Ebrun. Sonntag: Von 4 Uhr an bis 7 Uhr: Großes Pro⸗ menaden⸗Concert. Dirigent: J. C. Engel. Zum 1. Male: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer. Preise: J. Parquet oder Tribüne 2 MS, II. Parquet oder ein Logenplatz 150 . Entrée 1 6 Abonnement⸗Billets, gültig bis 1. Oktober, Dutzs. 3 S. Billetverkauf: an der Kasse des Krollschen Etablissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Markgrafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50. Anfang der Vor⸗ stellung7 Uhr.

Montag: Zum 2. Male: Großstädtisch. Vor⸗ ber: Großes Garten⸗Concert.

Stadt-Theater. In Folge der bedeutenden Anziehungs lraft, die die Posse Heydemann und Sohn noch fortdauernd ausübt, wird der Schluß

25931

23. April 1872, nebst Zinsen. schuldschein

dem auf

in unserem

2113

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Gerichtlicher Verkauf.

In Zwangsvollstreckungssachen des Aeltermanns Ti dem an Klägers, wider den Bankier Jacques Koppel in Berlin, Beklagten, wegen Forderung, soll auf An⸗ trag des Klägers der Haidhof des Beklagten Nr. 25

am 20. Mai d. Uhr auf hiesiger Gerichtsstube öffentlich meistbietend ver⸗

Zum Haidhofe gehören außer einem massiven ae baue Scheune und Stall folgende Grund⸗ ücke:

1 in der Feldmark Brundorf 120 ha 30 a 46 ꝗm, Artikel Nr. 234, Kar⸗ tenblatt 1, Parzellen 13, 14, 22, 24, 30 - 33,

2) in der Feldmark Eggestedt . 5 ba I a 45 qm, Artikel Nr. 31, Karten⸗ blatt 1, Parzelle 6, J

3) in der Feldmark Garlstedt 50 ha 68 a 81 qm, Artikel Nr. 26, Karten⸗ blatt 7 und 8, Parzellen 1,2 bezw. 93,

) in der Feldmark Meyenburg 8 ba 52 a 91 4m, Artikel Nr. 250, Karten⸗

32 blatt 7, Parz. G Jg.

Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbe⸗ sondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, solche Ansprüche im obigen Termine anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Lesum, den 12. Februar 1879. Königliches Amtegericht Blumenthal,

Es wird aufgeboten: 2 Nachstehender Privatschuldschein.

Der von dem Freihäusler Gottlieb Ruprecht aus- gestellte Privatschuldschein, d. d. Groß Walditz, den

Groß ⸗Walditz erhaltenes Darlehen von 200 Thaler

2 Es werden alle Diejenigen, welche an den Privat⸗ als Eigenthümer, Cessionar, oder sonstige Briefsinhaber Anspruch zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche spaäͤtestens in

den 3. Juli 1879, Mittags 12 Uhr, Berichts zimmer n Stockwerk des Rathhauses zu Löwenberg angesetzten Termine anzuzeigen, widrigen falls ihnen wegen ihrer Ansprüche ein ewiges Stillschweigen auferlegt, der Privatschuldschein für kraftlos erklärt werden wird und zwar Behufs Ausstellung eines neuen. Zugleich wird der Freihäusler Gottlieb Ruprecht zu Groß⸗Walditz als Aussteller des Privatschuld⸗ scheins zu dem gedachten Termine mit vorgeladen. Löwenberg i. Schl., den 28. Februar 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Ediktal · Citation. Die verehel. Seidel, Henriette, geb. Weik,

in Grohn und Bremen, Eberbach.

und Forsten. „Morgens 11 Uhr,

3750

werden.

sandt werden.

Lege Thor. an obigen Verkaufsgegenständen e,

werden hierdurch aufgefordert, mit der Aufschrift:

Abthl. Lesum. Adicke s.

4008

über ein von Carl Kühne aus Ausloosung gelangenden 90,000 M),

Pfand⸗

Nr. 3, im unteren

stattfinden.

In Folge Genehmigung Königlicher Eisenbahn⸗ Direktion hier halten am 20. Mai l den gewöhnlichen Bahnzügen, noch Morgens zwei Züge und Mittags ein Zug an der Station Hatten⸗ heim an. Näheres auf der Versteigerungsliste für

Wiesbaden, den 12. April 1879. Königliche Regierung, Abtheilung für direlte Steuern, Do mänen

von Vresler.

Bekanntmachung. Königliche Osthahn.

Die in dem Bereich der unterzeichneten Eisenbahn⸗ Kommission angesammelten alten Materialien, als: Schienen, Schmiedeeisen ꝛc. sollen im Wege der öffentlichen Submission nach Gewicht verkauft

Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebst Nach⸗ weisung der zum Verkauf gestellten Schienen 2c. werden jedem Kauflustigen auf portofreie Requisition an unser Bautechnisches Büreau unentgeldlich über⸗

Die Bedingungen sind ferner ausgelegt in den Stationsbüre aus der Königlichen Ostbahn zu Berlin, Schneidemühl, Bromberg, Dirschau und Danzig

Der Submissionstermin ist hierzu auf Sonnabend, den 19. Mal 1879, V. Mi. 115 Uhr, in unserem Bautechnischen Büreau angesetzt.

Die nach Maßgabe der Submissionsbe ingungen ausgefertigten Offerten sind portofrei und versiegelt

„Offerte auf Ankauf von Schienen re.“ an unser Bautechnisches Büreau zu Üübersenden. . Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich⸗ neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten im Bautechnischen Büreau. Schneidemühl, den 23. April 1879. Königliche Eisenbahn⸗Kommisston.

Deutsche Grunderedit⸗Bank in Gotha. Ausloosung von Pfandbriefen.

Der Bestimmung unseres Statuts gemäß werden die Ziehungen der in diesem Jahre zur

der Saison noch um einige Tage hinausgeschoben. Sonntag: Parquet ausnabmèeweise 2 M, Logen 2, 3 und 4 (6 2c. Heydemann und Sohn. Lebens⸗

zu Berlin, Stallstraße 5b. bei Bohm, hat gegen ihren Ehemann August Seidel, früher zu Sagan, auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung

bild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von

Dr, Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von

Bial. (Schnabel; Hr. Julius Ascher als Gast.) Montag: Dieselbe Vorstellung.

m

Gericht auf

. . 1 t. Germania -- Iheater. Sonntag: Ermäßigte ee, e ee Senntagkpreise. Therese Krones. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten von Carl Haffner. Musik von Ad. Muller. . Montag: Zu besonders ermäßigten Preisen

ur Beantwortung der Klage und mündlichen Verhandlung ist Termin vor dem unterzeichneten

den 11. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr,

Sagan, den 18. Königliches Kreisgericht.

sehen werden.

ebruar 1879. I. Abtheilung.

Gotha, den 1. Mai 1879. ; Deutsche Grunderedit⸗Bank.

v. Holtzendsrsf.

Pferde Verlauf. Am Montag, den 5. 8. ö Vormittags 117 ühr, findet auf dem . Kaserne am Oranienburger Thor der Verkauf eines dienstun brauchbaren Königlichen Dienstpferdes statt. . . Reitende Abtheilung 1. Garde Feld⸗

RdJiegts.

Am Dienstag, den 6. Mai 1879, Bormitta 19 Uhr, soll in unserer Garnison⸗ Bäckerei 9 Alexanderstraße 11a eine Quantität Rog gen⸗ kleie, Fußmehl und Heusaamen ze. gegen gleich ce, . , K verkauft

erden. Berlin, den 26. i Proviant · Amt. ö. .

Ja., außer

Setkanntmachung.

Montag, den 12. Mai d. J3., und folgende Tage, Vormittags von 190 Uhr ab, soll eine größere Partie ungangbarer und fehlerhafter Porzell ane im Gebäude der Königlichen Porzellan Manufaktur im Thiergarten gegen baare Zahlung meistbietend versteigert werden.

Berlin, den 30. April 1879.

Königliche Porzellan ⸗Manufaktur⸗Nireltion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In Gemäßheit der Bestimmungen S8. 39, 41, 46 und 47 des Gesetzez vom 2. März 15859 über die Errichtung von Rentenbanken (Gesetz Samm— lung de 1850 Seite 119 120 wird am 17. Mai er,, Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts⸗ lokale, Unterwafferstraße Nr. 5, hierselbst die halb⸗ j⸗ährlich vorzunehmende Verloosung von Renten briefen, sewie die Vernichtung früher ausgelooster und eingelieferter Rentenbriefe nebst Coupons unter . der von der Provinzial-⸗Vertretung ge—= wählten Abgeordneten und eines Notars stattfinden. Berlin, den 28. April 1879. Königliche Di⸗ rektion der Rentenbank für die Prov nz Bran⸗ denburg. Heyder.

35 Serien unserer 5' / igen Prämien⸗Pfandbriefe Abtheilung J. (diesjähriger Hauptgewinn

32 Serien unserer rigen Prämien-Pfandbriefe Abtheilung II. (diesjähriger Hauptgewinn zweimal je 30,000 ), ; 8 Serien unserer Hoscigen Pfandbriefe Abtheilung UI. 17 Serien unserer 5'scigen Pfandbriefe Abtheilung III. a., 198 Serien unserer 40/0gen Pfandbriefe Abtheilung II. in öffentlicher Sitzung des Aufsichtsraths

am 3. Juni dieses Jahres,

Nachmittags 3 Uhr,

im Banklokale, Bahnhofsstraße 5a. hierselbst,

Wir machen dies mit dem Bemerken bekannt, daß die planmäßig auszuloosenden 67 Serien 1340 Stück Pfandbriefe Abtheilung J. und II. im Nominalbetrag von 134 009 Thlr. oder M2, 500 4 mit einem Prämien-Aufschlag von 84909 Thlr. 254709 ½α, die 44 Serien der Pfandbriefe Äbthei⸗ lung III., II a. und IV. im Rominalbetrage von 88, 000 Thlr. 264,000 schlag von 10 Prozent oder 26, 400 M am 30. Dezember dieses Jahres zur Rückzahlung gelangen.

Bei dieser Gelegenheit machen wir wiederholt, darauf aufmerksam, Anjahl ausgelooster Pfandbriefe darunter Stücke mit Prämien⸗Gewinnen 30000 * einmal, 15.9090 M einmal, 3309 ½ς achtmal, 3009 ας dreimal, 1650 M vierzehnmal, 1500 M siebenmal und andere bis jetzt zur

Wir weisen darauf hin, daß nach Art . Stücke mit Schluß des Verloosungsjahres aufhört, und daß es daher im Interefse der Pfandbriefinhaber liegt, etwa in ihren Händen befindliche ausgelooste Stücke nebst laufenden Zinscoupons einzuliefern und dagegen die ihnen zukommenden Geldbeträge in Empfang zu nehmen. Verzeichnisse sämmtlicher bis jetzt nicht zur Einlösung gekommenen ausgeloosten Nummern können außer bei unseren wiederholt bekannt gemachten Zahlstellen auch bei unserer Hauptkasse einge⸗

„M dagegen mit einem Zu⸗

daß noch eine erhebliche von 150,090 S einmal,

ahlung nicht präsentirt worden sind. rt. 29 unser's Statuts die Verzinsung der ausgeloosten

Cto. 60/5.)

Lamelslkex. KR. EFxiehoes.

Delius.

(Parquet i Æ .:. Therese Krones.

Belle Alliance- Theater. Der Sommer- garten. ist geöffnet. Sonntag: Letztes Gast⸗ viel des Frl. Adele Wienrich. Zum 3. Male: GaEtana. Schauspiel in 5 Akten nach dem Fran⸗ zöstschen des Ed. About. Deutsch ron L. Dtto⸗ mever. (Gastana: Frl. Wienrich als Abschiedsrolle. Baron del Grido: Hr. Ludwig Well) Vor der Vorstellung: Großes Promenaden⸗Concert. Abends Brillante Illuminatissn. Anfang des Concerts 5 Uhr, Anfang der Vorstellung? Uhr. Montag: Gastana. (Gaätana: Fr. Heltzig.)

gesetzt:

ganze

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: . Marie Strippelmann mit Hrn. Eientenant Mitscher (Hörlitz=-Lissa). Frl. El- keih Stechow mit H Dittrich ( Ciegnit).

Vere helicht: Hr. Ober Baurath Carl Boos mit Frl. Elwine Wey ßer Wiesbaden) Hr. Haupt- mann Freiherr von Lyncker mit Frl. Mathilde v. Daum (Breslau).

Geboren; Gin Sohn: Hrn. Reinh. v. West— rem zu Gutacker (Haus Höälgrath bei Luitorß. = Hrn. Rittmeister 4. D. v. Voß⸗Wolfftabt Eüfsom) = Eine Tochter: Hrn. Buchdruckerei besitzer Julius Abel (Greifgwal )).

Gestorhen:; Hr. Archiv- Rath Professor Dr. Thilo

Irmisch (Sondershausen. FrI. Marie v. Uechtrißz · Gerjogswalde (üben). Fri. Fran- iska v. Nexin (Lauenburg i. S.). Verw. Frau Ida v. Rieben, geb. v. Schkorp (Tichltesen]. Frau Pastor Dorothea Losl, geb. Jiegler . dem). Hr. Ober st Lieutenant a. D. W. Kaup ¶MarkurgJI— Verr. Frau Regierung ⸗Rath Luise Crete, geb. Busch (Bremen).

tu. Lieutenant Alexander

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nnd

Verkäufe, Berpachtungen, Submissionen ꝛe. Wein versteigerung. ;

Von den Weinvorräthen in den Königlichen Do⸗ manialkellereien werden der Versteigerung aus⸗

Dienstag, den 20. Mai 1879, Vormittags 19 Uhr: IL ganzes 3 halbe Stũ

83

II. Zu Rüdesheim: Mittwoch, den 21. Mai 1879, Mittags 127 Uhr:

a, Weiße Weine aus den Gemarkungen von Rüdesheim, Eibingen und Aßmannshaufen: ö ganze w

H. Rothe Aßmann s han er Weine: . Viertelstũck 33

ju CGberbach als zu Rädegsheim Montag, den 1

Die Probenahme an den Fässern findet er Freitag, den 16. M 3

bis Nachmittags

LI. Zu Eberbach:

ochheimer 187 ö atten heimer Marcobrunner Grã fenberger Steinberger . . 187 eroberger Hatten heimer Marcobrunner Steinberger Hochheimer Neroberger Hattenheimer Marcobrunner Steinberger

* —— 26S 8 8 *

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2

1 —2 12

3878

albe Stück 1876er,

1877er. ganz ergebenst eingeladen.

Tagesordnung: 3) Antrag; nach Abzug der in 5

5 1877er.

e al, von Vormittags 5 Uhr statt.

Otto Llenelkk am pf.

1) Vorlage der Bilanz pro 1878; 34 d. St. angeordneten Prozente und nach Auszahlung der gemäß rt. 4 d. St. Nachtrages den Prioritäten ausbedungenen 6060 Vordividende verbleibenden Rest⸗Rein⸗ gewinn nicht als Dividende zu vertheilen, wahl für 3 Verwaltungsraths⸗Mi Bad Neuenahr, den 1.

Der Director A. Lennè.

um CGhemische Fabrik Buckau, Actien⸗Gesellschaft in Magdeburg.

e ner alver

Die Herren Actionaire der Chemischen Fabrik Buckau, werden hierdurch zur zehnten ordentlichen General versammlung, wel

Mittwoch, den 28. Mai a. c., Nachmittags 4 Uhr,

im Börsensaale hierselbst statthaben soll, eingeladen.

1) Geschãäftsbericht. . 2) Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrathes. 3) Ueberweisung von S6 2000. —.

Tispositionsfonds für Unterstützungen und Pensionen. AUnter Bezugnahme auf 5§. 24 unseres Statuts ersuchen wir , . Herren Actionäre, welche , ibre Stimmberechtigung ausüben wollen, ihre Actien spätestens bis zum 25. scheinigung und gegen Aushändigung der Eintrittskarte bei uns zu deponiren.

Magdeburg, den 2. Mai 1879.

s am mlung.

Aetien⸗Gesellschaft in Magdeburg, che am

Tagessrdnung: aus dem Reingewinn des Jahres 1878 an den

Mai a. c. gegen eine Be⸗

Der Vorstand.

J. Danmmien.

Aktien⸗Gesellschaft zur Gründung des Bades Neuenahr.

Zufolge ʒ. 35 des Statutes werden hiermit unsere Herren Actionaire zu der im Kurhotel ab⸗ zuhaltenden ordentlichen Generalversammlung auf Mittwoch, den 28. Mai, Vormittags 11, Uhr,

27) Geschäftsbericht des Direktors;

sondern dem Reservefonds zu überweisen; 4 Erneuerungs⸗

6 §. 4 d. St.

ai 1879.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Jas Ahonnement beträgt 4 M 50 8 für das Nierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Zruckzeile 30 3

R

* (

Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den PHest⸗Anstalten auch die Expe-

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. 1

M HO5.

Wiesbaden, den 3. Mai 1879.

Se. Majestät der Kaiser und König sind seit dem 28. April durch eine Erkältung, welche sich in Heiserkeit aus⸗ sprach, verhindert gewesen, bei dem äußerst rauhen Wetter das Zimmer zu verlassen. . Dr. von Lauer.

Se. Magjestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Beigeordneten, Kaufmann A. Krauß zu Bockenberg im Kreise Mülheim a.⸗Rhein und dem Partikulier Leer— off zu Norden den Königlichen Kronen- Orden vierter lasse; den Schullehrern Nordhoff zu Kirchderne im Land⸗ kreise Dortmund und Fromme zu Lippstadt den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem Pensionirten Steuergufseher Barth zu Strehlen, bisher zu Canth im Kreise Neumarkt, dem pensionirten Steueramts—⸗ diener Held zu Rinteln und dem Hafenbauarbeiter Dohm—⸗ streich zu Klüß im Kreise Usedom⸗Wollin das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Seconde⸗Lieutenant von Schuck mann im Kürassier⸗Regiment Königin (Commerschen) Nr. 2 und dem Joseph 1 Möller zu Neuwied die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Im Reichs Justizamt find der Bureau⸗-Diätar Hart sstock zum Geheimen Regisirator und der Kanzlei⸗Diätarius Müller zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden.

BVekanntm ach ung. Postdampfschiffverbindung zwischen Bremer— haven und Havan na.

Die Postdampfschiffahrten der Linie Bremer— haven⸗Havanna sind für die Dauer der Sommermonate eingestellt.

Berlin W., den 3. Mai 1879.

Kaiserliches General⸗Postamt. Wiebe. Mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen wird bei den Navigationsschulen: I in Danzig am 14. Juli d. Is., 2Min Grabow a. O. am 23. Juli d. Is, 3) in Stralsund am 30. Jull d. Is, 4 in Barth am 7. August d. Is., 5) in Memel am 18. August d. 7 6) in Pillau am 25. August d. Is. begonnen werden.

Königreich Prenßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gutsbesitzer und Rentner Johannes Friedrich Lade zu Geisenheim in den erblichen Abelsstand zu erheben

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzien⸗Rath Wilhelm Osterroth zu Barmen den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath zu verleihen.

Aus führunagsgesetz zur Deutschen Civilprozeßordnung. Vom 24. März 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

4 Zustellungen in gerichtlichen Angelegenheiten, welche zu der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit nicht gehören, erfolgen, so⸗ fern sie beurkundet werden ollen, unter entsprechender Anwendung der Vorschristen der S5. 152 bis 159, 165 bis 74, 176 bis 179, 152 bis 185, 187 bis is der Deutschen Civilprozeßordnung, öffent⸗ liche Zustellungen in nicht streitigen Angelegenheiten, soweit sie nach den bestehen den Vorschriften zulässig sind, unter entsprechender An⸗ wendung der die Zustellung von Ladungen betreffenden Vorschriften.

Die Auseinandersetzungs⸗Behörden können sich an Stelle der Gerichts voll zie her anderer Beamten zur Bewirkung von Zustellungen bedienen; geschieht dieses, so finden die Vorschriften der §§. 156 172 bis 174 der Deutschen Civilprozeß⸗Ordnung nicht Anwendung.

Auch in nicht gerichtlichen Rechtsangelegenheiten können die Beteiligten zur Bewirkung von Zustellungen sich der Gerichtsvoll zie her bedienen. Die Zustellungen erfolgen in diesem Falle nach den Vorschriften der §5§. I53, 155 bis 159, 165 bis 174, 175 bis Iris der Deutschen Civilprozeßordnung. Solche Zustellungen vertreten die Stelle einer gerichtlichen Bekanntmachung. = S..2. Die zulässige Berufung auf den Rechtsweg gegen nicht richterliche Entscheidungen erfolgt nur durch Erhebung der Klage.

S. 3. Die für die Vermögens verwaltung der deutschen Landes- herren und der Mitglieder der deutfchen landes herrlichen Familien, sowie der Mitglieder der Fürstlichen Familie Hohenzollern bestehen⸗ den Behörden gelten im Sinne der Vorschriften der De utschen Civil PFrozeßor dnung als gesetzliche Vertreter derselben für alle zu ihrem Geschãfte kreise gehörigen Gegenstände mit den Rechten und Pflichten der gesetzlichen Vertreter einer nicht prozeßfähigen Partei. Die

Berlin, Montag,

Partei ist jedoch zur Ableiftung eines Eides, unbeschadet des Rechts der Ableistung durch einen Bevollmächtigten, selbst verpflichtet, wenn der Cid eine Thatsache betrifft, welche in einer eigenen Handlung der n. besteht oder Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen ist.

5. 4.

22 * D

bl be Herre, 5 An 5

*.

Ist der Kläger in dem Sühnetermin oder in dem Termin zur mündlichen Verhandlung auf die Klage nicht erschienen, so ist die beantragte einstweilige Verfügung nicht zu erlassen und auf Antrag z m der erlassenen Verfügung durch Endurtheil auszu⸗ prechen.

Im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln erfolgt die nach Artikel 270 det Rheinischen Civilgesetzbuchs vorgeschriebene Siegelung der der Gütergemeinschaft unterliegenden Mobiliargegen⸗ stände nur auf Grund einer nach der Vorschrift des ersten Absatzes zu erlassenden einstweiligen Verfügung.

An Stelle des im Artikel 271 des Rheinischen Civilgesetzbuchs vorgesehenen Tages tritt derjenige, an welchem die Anberaumung des Sühnetermins beantragt oder ohne vorgängigen Sühne⸗ . r Termin zur mündlichen Verhandlung auf die Klage fest⸗ gesetzt ist. ö 2

S8. Die landesgesetz lichen Vorschriften über die Aussetzung der Verkündung von Chescheidungsurtheilen werden aufgehoben.

§. 9. Die Vorschriften der Deutschen Civilprazeßordnung und des Einführungsgesetzes zu derselben finden auch auf die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Anwendung, welche vor dem Geheimen Justiz- Rath verhandelt werden. Die erste Instanz des Geheimen Justiz⸗ Raths gilt hierbei als Landgericht, die jweite als Ober Landesgericht.

s. 19. Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung und des Einführungsgesetzes zu derselben über das Verfahren in den zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörigen Rechtsstreitigkeiten finden auch auf die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Anwendung, welche zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte im Bezirk des Appellationsgerichts- hofes zu Göln gehören. . —̃

Auf den Vorsitzenden des Gerickts finden die den Vorsitzenden im landgerichtlichen Verfahren betreffenden Vorschriften entsprechende Anwendung. ö

Die EGinlassungsfrist (58. 234 Abs. 1 der Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung) beträgt mindestens 24 Stunden.

Die Urtheile sind ohne Rücksicht auf den Werth des Gegen⸗ . der Verurtheilung und ohne Antrag für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Die Zulässigkeit der Berufung ist durch einen den Betrag von achtzig Mark übersteigenden Werth des Streitgegenstandes bedingt.

Für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Berufung und der Beschwerde ist das Landgericht, in dessen Be⸗ zick das Gewerbegericht seinen Sitz hat, und im Falle der Be⸗ schwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts das Ober⸗Lande g= gericht zustaͤndig.

Dag Verfahren vor den Vergleichskammern wird durch diese Vorschriften nicht berührt. Aus den von denselben aufgenommenen Vergleichen findet die Zwangs vollstreckung nach den See , der Deutschen Civilprozeßordnung statt.

5 11. Im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln finden auf Gütertrennungsklagen (Art. 1443 des rheinischen Civilgesetzbuchs) die Vorschriften der Deutschen Civilprojeßordnung mit folgenden näheren Bestimmungen Anwendung.

Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich nach §. 568 der Deutschen Civilprozeßordnung. .

Ein die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, den An⸗ trag und den Termin zur mündlichen Verhandlung enthaltender Aus—⸗ zug aus der Klageschrift ist nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die öffentliche Zustellung einer Ladung be⸗ kannt zu machen. Zwischen dem Tage der letzten Einrückung des Auszugs in den öffentlichen Blättern und dem Termin zur münd⸗ 16 Verhandlung muß ein Zeitraum von mindestens einem Monat iegen,

den 5. Mai, Abends.

W der 3 , ie anderweite

1879.

Die Vorschrift des 5§. 577 der Deutschen Civilprozeßordnung findet unter den Ehegatten entsprechende Anwendung.

Die Varschriften des Art. 871 der Rheinischen Civilprozeß⸗ ordnung bleiben unberührt.

Das auf Gütertrennung erkennende Urtheil ist von Amtswegen den Parteien zuzustellen und nach Eintritt der Rechtskraft in gleicher . wie der Auszug aus der Klageschrift öffentlich bekannt zu machen.

Die in Artikel 1444 des Rheinischen Civilgesetzbuchs vorgesehene Frist läuft von dem Tage der Rechtskraft des Ürtheils.

Die den Gläubigern nach Artikel 1447 daselbst zustehende An—⸗ fechtung des rechtskräftigen Urtheils ist im Wege der Klage geltend zu machen. Die Klage findet nur bis zum Ablauf eines Jahres nach der letzten Einrückung des Urtheils in die öffentlichen Blätter statt. Das Gericht, welches in der Hauptsache erkannt hat, ist für die Klage ausschließlich zuständig.

S. 12. Aus den gemäß 5. 59 der Feldpolijeiordnung vom 1. November 1847 vor der Polizeibehörde geschlossenen Vergleichen findet die gerichtliche Zwangsvollstreckung statt.

Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die Zwangsvoll streckong aus notariellen Urkunden finden hierbei ent⸗ sprechende Anwendung.

In den Fällen der §5§. 664, 665 der Deutschen Civilprozeßord— nung ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf Anordnung des Amtagerichts zu ertheilen, in dessen Bezirk die Polizeibehörde den Amtesitz hat. -

§. 13. Die Vorschriften des Gesetzes über das Grundbuchwesen im Jadegebiet vom 23. März 1873 , , m. S. 111) 5. 3 und des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover vom 28. Mal 1873 (Gesetz.Samml. 253) 5. 3, daß ein vollstreck⸗ bares Erkenntniß von dem Grundbuchamt einem rechtskräftigen gleich zu achten sei, werden aufgehoben. 8x 14. Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die Wirkungen der Pfändung finden . wendung auf die auf nd einer Entscheidung oder Anordnung der zuständigen Ver⸗

de, eines Verwaltungggericht, einer Auseinander- ö. e ,, „dem die Befugniß zur

en Zwangs voll streckung wegen Geldforderungen aus den im n n,, Ent⸗· scheidungen oder Anordnungen erfolgt im Anschluffe an die Vor⸗ yen . der Deutschen Civilprozeßordnung durch Königliche Ver⸗ ordnung.

15. In Neuvorpommern und Rügen erfolgt die Beitreibung von Abgaben und Leistungen an Kirchen, öffentliche Schulen und an deren Beamte nach näherer Bestimmung der Kabinetsordre vom 19. Juni 1836 Nr. 1 und 2 (GesetzSamml. S. 198) und des Ge⸗ setzes vom 24. Mai 1861 5. 15 (GesetzSamml. S. 241) im Wege der administrativen Zwangsrollstreckung.

S. 16. Die Pfändung einer in einem Grund⸗ oder Hypotheken⸗ buche eingetragenen Forderung oder Berechtigung ersetzt die Bewilli⸗

ung des Schuldners zur Eintragung des entstandenen Pfandrechts.

5* Nachweise der Pfändung ist der Nachweis der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Eigenthümer des Grundstücks erforder⸗ lich und ausreichend.

Die Ueberweisung einer in einem Grund⸗ oder Hbpothekenbuche eingetragenen Geldforderung an Zahlungsstatt ersetzt die Bewilligung des Schuldners zur Eintragung der Abtretung. ö .

Zu dem Antrage des Gläubigers auf Eintragung ist weder die Vermittelung des Prozeßgerichts oder des Vollstreckungsgerichts, noch die Beglaubigung erforderlich. ; . ö

Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Voraussetzun⸗ gen, unter welchen die Rechte an einer in einem Grund⸗ oder Hypo⸗ thekenbuche eingetragenen Forderung Rechtswirkung gegen Dritte er⸗ langen, bleiben unberührt.

§. 17. Bei Pfändung eines Anspruchs, welcher die Uebertragung des Eigenthums einer unbeweglichen Sache zum Gegenstande bat, ist anzuordnen, daß die Uebertragung nur an den nach §. 747 der Deutschen Civilprozeßordnung zu bestellenden Sequester als Vertreter des Schuldners vorgenommen werde. Der Seguester ist zu ermäch⸗ tigen und anzuweisen, daß er an Stelle des Schuldners die zu dem Erwerb erforderlichen Erklärungen abgebe und die Eintragung der Forderung des Eläubigers in das Grund- oder Hppothekenbuch in der zur Sicherstellung eines Anspruchs auf Eintragung vorgeschrie⸗ benen Form bewillige oder beantrage. ö .

Ist der Anspruch für mehrere Gläubiger gepfändet, so hat der Sequester die Eintragung der Forderungen in der durch die Zeit der ie, . bestimmten Reihenfolge zu beantragen; wenn ein Gläu⸗

iger eine andere Reihenfolge verlangt oder die Zeit der Pfändungen

nicht erhellt, zu gleichen Rechten unter dem miteinzutragenden Vor⸗ er. einer anderweiten Feststellung des Ranges derselben unter einander. . M

§. 18. Die nach dem Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke vom 5. Mai 1872 zur Ein- tragung einer Vormerkung erforderliche Vermittelung des Prozeß⸗ richters findet nur als Ausführung einer einstweiligen Verfügung nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung statt.

§. 19. Die durch einstweilige . , angeordneten Ein⸗ tragungen in einem Grund oder Hhpothekenbuche sind nach Vorlegung eines vollstreckbaren Urtheils oder Beschlusses, durch welche die einst⸗ weilige Verfügung aufgehoben ist, auf Antrag des Eigenthümers zu

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löschen. Zu dem Antrag ist weder die Vermittelung des Prozeß- 6 des Vollstreckungsgerichts, noch die Beglaubigung er⸗ orderlich.

§. 20. Für das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftlos⸗ an ,, von Urkunden sind die Gerichte ausschließ⸗ ich zustaͤndig.

Die 3E schriften der 5§§5. 839 bis 842, 846 bis 848 der Deut- schen Cioilprozeßordnung finden auch bei dem Aufgebot anderer als der im 5§. 837 der Deutschen Civilprozeßordnung bezeichneten Urkun⸗ den mit Ausschluß aller besonderen Vorschriften Anwendung.

Betrifft das Aufgebot Urkunden, für deren Aufgebot die Be⸗

kanntmachung durch namentlich bezeichnete Blätter in Privilegien oder Statuten besonders vorgeschrieben ist, so erfolgt die öffentliche