1879 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Könisliche Schauspiele. Dienstag: Opern - haus. 112. Vorstellung. Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen (zum Theil nach einem Volks⸗ märchen: Der Freischütz) von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Anfang 7 Uhr.

Schau spiel haus. 1I7. Vorstellung. Uriel Acosta. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Carl Gutzkew. 5 gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Am Mittwoch bleiben die Königlichen Theater geschlossen.

Donnerstag: Opernhaus. 1II3. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) An⸗ fang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 118. Vorstellung. Die Fran ohne Geist. Lustspiel in 4 Aufzügen von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

KFalluer- Theater. Dienstag: Zum 39. M.: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag und die folgenden Tage: taube.

Die Lach⸗

Victoria-LTheater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. Zum 51. Male: Die Kin⸗ der des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Fnnery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel -Lebrun. Dienstag: Zum 2. Male: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer. Vorher: Großes Garten⸗Concert. Preise: J. Parquet oder Tribüne 2 (S6, II. Parquet oder ein Logenplatz 1,50 , Entrée 1 16 Abonnement⸗Billets, gültig bis 1. Oktober, Dutzd. 9 6 Billetverkauf: an der Kasse des Krollschen Etablissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Markgrafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung ? Uhr.

Mittwoch bleibt das Theater geschlossen.

Germania-ITReater. Dienstag: Zu besonders ermäßigter Preisen (Parquet 1 M): Therese Kro⸗ nes. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten von Carl Haff ner. Musik von Ad. Müller.

Mittwoch: Geschlossen.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Mathilde Zierold mit Hrn. Rit tergutsbesitzer Emil Wendler (Mietzelfelde = Si⸗

mons dorf).

Verehelicht: Hr. Pastor Conrad Gadow mit Frl. Franziska Smigielska (Swinemünde Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Domdiakonus Martius (Merseburg) Eine Tochter: Hrn. Premier Lieutenant v. Bothmer (Zittau).

Gestorben: Frau Postdirelter Bertha Hansing, geb. Ritter (Uelzen). Frau Pastor Hermine Thilo, geb, Luyken (Borghelzhausen). Hr. Pastor Wilhelm Schircks (Rhoden).

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

14027 Urtheils ˖ Auszug.

Durch das von der korrektionellen Kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen am 5. März 1879 erlassene Erkenntniß wurde

Friedrich Weber, 43 Jahre alt, Kappen⸗ macher, zuletzt zu Crefeld wohnhaft, für überführt erklärt: am 14. Dezember 1878 zu Geilenkirchen den Reichskanzler Fürsten von Bismarck öffentlich a dn auf seinen Beruf beleidigt zu aben, und auf Grund der 185 und 200 des Straf— Gesetzbuchs, sowie des Artikels 194 der Kriminal- Prozeßordnung zu einer Gefängnißstrafe von vier Monaten und in die Kosten verurtheilt;

auch dem Beleidigten die Befugniß ertheilt, die Verurtheilung binnen drei Monaten nach beschritte⸗ ner Rechtskraft des Urtheils einmal in dem Kreis- blatte des Kreises Geilenkirchen und dem Reichs⸗ * auf Kosten des Verurtheilten bekannt zu machen.

Für die Richtigkeit des Auszuges unter Bescheinigung der Rechtskraft: Der Landgerichts⸗Sekretär. Rameken.

Oeffentliche Vorladung. Auf Grund der An⸗— klage vom 15. Februar 1879 und nach §. 140 des Reichsstrafgesetzbuchs wird gegen: 1) Johann Nabor aus Schwarzwald, 2) Johann Sojka aus Schwarz⸗ wald, 3) Arbeiter Woyciech Olek aus Krempa, 4 Arbeiter Franz Warga aus Olobok, 5) Arbeiter Stanislaus Boguszyk aus Rossoszyce, 6) Schmiede⸗ john Thomas Lesniewsti aus Boczkow, 7) Magd⸗ sohn Ludwig Kaluäny aus Gostyezyn, 8) Franz Siwala alies Szawolinski aus Macznik, 9) Joseph Jedrzejak aus Droguslaw, 19) Johann Tomaszewski aus Skrzbow, 117 Joseph Mastas aus Zacharzew, 12) Franz Zietek aus Zacharzew, 13 Tischler Thadaeus Kudlicki aus Groß- Przygodzice, 14) Schänkersohn Max Seidel aus DOlobof, 15) Knecht Valentin Lamek alias Lamezak aus Zacharzew die NUatersuchung wegen Vergeheng wider die öffentliche Ordnung eingeleitet und zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin auf den 27. Juni 1879, Vormittags 9 Uhr, vor der Kriminaldeputation im Sitzungssaal der J. Abthei⸗ lung angesetzt. Da der Aufenthalt der Angekblagten unbekannt ist, so werden diesel ben hierdurch in Ge⸗ mäßheit des Artikel 46 des Gesetzes vom 3. Mai 1857 zu dem gedachten Termine mit der Aufforde⸗ rung öffentlich vorgeladen, in demselben zu erschei⸗ nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗

weismittel mitzubringen oder solche dem Gericht so fing vor dem angesetzten Termine anzuzeigen, daß ie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam vorgegangen werden. Zugleich wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden Strafe und Kosten des Verfahrens auf das im Inlande befindliche Vermögen derselben bis zur Höhe von 4560 M ein Arrest gelegt. Ostrowo, den 21. Februar 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Polizei⸗ anwaltes vom 24. Juni 1878 ist gegen den AÄn⸗ geklagten Buchhandlungsreisenden Alexander

ache am 19. März 1854 geboren, evangelischer Religion, welcher sich zuletzt in Potsdam aufgehalten hat, wegen Uebertretung des §. 19 des Gesetzes vom 30. Mai 1820 die Untersuchung eingeleitet, und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 24. Zuni 1879, Bormlttaßs 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jLetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zum seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der da—⸗ durch zu erweisenden Thatsachen uns fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demfelben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Ange⸗ klagte nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent— scheidung in gontumaciam verfahren werden. Pots— dam, den 24. Februar 1879. Königliches Kreis⸗ gericht. Abtheilung JI. Kommission für Ueber⸗ tretungen.

4030

Der Tischlergeselle Förster, früher hieselbst, welcher nach der Angabe seiner Ehefrau Marie, geb. Drews, hieselbst am 8. Januar 1877 von hier nach Berlin gegangen ist, um dort Arbeit zu fuchen, nach etwa vierwöchigem Aufenthalt daselbst aber sich von dort entfernt und seitdem überall keine Nachricht an seine Ehefrau hat gelangen lassen, über dessen Verbleib auch anderweitig nichts ermit⸗ telt ist. wird auf. des fallsigen Antrag seiner Ehe⸗ frau hiedurch ein für alle Mal aufgefordert,

. am 20. Augnst e., Mittags 12 Uhr, vor Großherzoglicher Justizkanzlei allhier persönlich zu erscheinen, unter dem Nach theile, daß seine Entfernung für eine bösliche an— genommen, das zwischen ihm und seiner genannten Chefrau annoch bestehende Eheband gänzlich ge⸗ trennt und sonst wider ihn erkannt werden soll, was Rechtens.

Neustrelitz, 1. Mai 1879.

Großherzogl. mecklenb. Justiztanzlei. E. v. Blücher.

4046 Königliche Ostbahn.

Die Ausführung der Bagger⸗, Ramme, Zimmer, Maurer- und Schmiedearbeiten zur Erbauung eines Mastenkrahns in der- Oder bei Cüstrin, veranschlagt auf 16 539,29 A, soll zusammen vergeben werden.

Submisionstermin am 29. Mai er., Vormit⸗ tags 19 Uhr, bis zuzwelchem Offerten, mit ent⸗— sprechender Aufschrift versehen, einzureichen sind. Bedingungen, Zeichnungen und Preisverzeichnisse liegen in meinem Bureau zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Cüstrin II, den 3. Mai 1873.

Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektion. Roeder.

sst! Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die pro 1879189. für die diesseitige Verwaltung erforderlichen Bekleidungt Materialien, als: feines, mittelfeines und ordinäres blaues Tuch, feines und ordinäres graues Tuch, Düffel, schwarzes und orange⸗ farbiges Tuch; Futterstoffe: Lama, Zanella, Calmue, Nessel, Leinen, Watte; ferner Knöpfe, Abzeichen und Peljmützen sollen im Wege der Submission ver⸗ geben werden.

Die Bedin zungen können im Bur: au der Central⸗ Materialien Verwaltung hierselbst eingesehen oder von derselben gegen Einsendung von 75 8 pro Exemplar bezogen werden.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Auf schrift: „Dfferte auf Lieferung von Bekleidungs⸗ Materialien“ portofrei bis zum 23. Mai er. bei der Central Materialien · Verwaltung hierselbst ein⸗ zureichen. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt am 24. Mai, Vormittags 10 Uhr, eben⸗ daselbst in Gegenwart der arwesenden Submittenten.

Elberfeld, den 24. April 1879.

Das Kuratorium der Kleiderkasse der Bergisch⸗Märkischen Bahn.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

bralllschweig · Lannorerzche än, Hpothekenbhan.

Den Amortisationsbedingungen entsprechend, sind am 17. d. Mts. in Gegenwart eines öffentlichen Notars von den von uns emittirten unkündbaren Pfandbrief ⸗Anleihen die nachstehend verzeichneten Pfandbriefe zum 1. Juli d. J. durch das Loos zur Amortisation bestimmt, nämlich:

1) Serie J. 4 proc. Pfandbriefe vom 1. Juli 1872. ;

Litt. A. zu 3000 . Nr. 89 144.

Litt. B. zu 1500 M Nr. 26 139 204 223 263 289 382 568.

Litt. C. zu 300 Æ Nr. 8 97 200 20 298 422 438 512 549 584 689 690 701 703 777 888 978 1007 1100 1224 1277 1330 1377 1403 1632 1738 1804 1990 2029 21090 2216 23090 2380 2395 2497 2531 2551 2626 2638 2653 2757 2810 2825 2838 2904 3073 3146 3211 3225 3257 3288 3318 3359 3432 4083 4238 4247 4254 4256 4364 4407 4544 4625 4699 4780 4790 4921 5238 5299 5311.

2) Serie IV. 5proc. Pfandbriefe ; vom 1. Inlt 1873.

Litt. A. zu 3000 S Nr. 413 534 586 651 1060

Litt. B. zu 1500 M Nr. 1568 2112 2178 2299 2316 2328 2580 2954.

Litt. C. zu 300 M Nr. 305683 3332 3398 3444 3453 3756 4329 4389 5008 5733 5767 6622 7290 7295 7315 7416 7751 7760 7970 8471 8489 S534 8931 9299 9370 9523 9829 9989 10032 10231 10238 10301 10312 10729 10876 11678 11781 11960.

3) Serie VI. 5proc. Pfandbriefe vom 1. Juli 1874.

Litt. A. zu 3000 M Nr. 363.

Litt. B. zu 1500 M6 Nr. 572 627 1258 1363 1368 1556 1644.

itt. C. zu 300 M Nr. 252 2643 3137 3331 3463 3734 3778 4121 4293 4613 4622 4706 4751 4817 4887 5059 5398 5662 5880 5916 5926 6039 6843 7002 7261 7322 7509 7697 7738 8065 8493 8615 8896 9048 g199 gSö7.

Die Rückzahlung dieser Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der Obligationen nebst dazu gehörenden Talons und der nicht fälligen Coupons bis zum

1. Juli d. J unter Abrechnung der Stückzinsen auf unseren Kassen zu Brannschweig und Han“ nover und bei den sonstigen bekannten Zahlstellen.

Vom 1. Juli, d. J. ab werden diese Pfandbriefe nicht mehr verzinst.

Die zu ausgeloosten Obligationen gehörenden, nach dem Kuͤndigungstermine fällig werdenden Coupon werden zwar von uns bei Präsentation eingelöst. jedoch wird der dafür gezahlte Betrag demnächst vom Nominalbetrage der Obligationen in Abzug gebracht. Listen der noch nicht zur Einlösung präfentirten früher ausgeloosten Pfandbriefe sind bei den bekann— ten Zahlstellen einzusehen und von uns zu beziehen.

Braunschweig, den 24. März 1879. Cto. 968.)

Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenhank.

Gra vemRh ont. Vom Sechk emed or .

Deutsche Grunderedit⸗Bank.

Aushändigung neuer Couponsbogen.

Die Aushändigung der neuen Couponsbogen zu unseren 5 igen Prämien— ĩ = theilung J. Nr. J bis 69,005 enthaltend 20 Zinecoupons für die Zeit . 9 Juli 66. , 1889 nebst Talon wird vom 15. dieses Monats ab an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr biz Nachmittags 1 Uhr gegen Finlieserung der vom 1. Juli 1869 datirten Talons erfolgen.

Die bezüglichen Talons sinp nebst zwei arithmetisch geordneten, die Adresse des Präsen= , . angebenden Verzeichnissen an unsere Hauptkasse hierselbst einzuliefern oder franco einzusenden.

Gegen die mit der Post an uns eingesandten Talons erfolgt Sendang der Couponsbogen unter

aor9]

Angabe des vollen Werthes der Coupons, sofern eine andere Werthdeklaration nicht ausdrücklich ver—

langt wird. Zum Zweck der kostenfreien Einsendung an uns können die betreffenden Talons, mit d Nummernverzeichnissen versehen, auch bei folgenden Bankhäusern:

der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin,

dem Schlesischen Bankverein in Breslau,

den Herren Ruffer C Comp. in Breslau,

dem Herrn Jonas Cahn in Bonn,

den Herren Schraidt Hoffmann in Coburg,

den Herren Deichmann & Co. in Cöln,

dem Herrn J. H. Cohn in Dessan,

den Herren George Meusel & Comp. in Dresden,

dem Herrn Adolph Stürcke in Erfurt,

der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a. / M.,

der Norddeutschen Bank in Hamburg,

der Vereinsbank in Hannover,

den Herren J. Simon Wwe. & Söhne in Königsberg i. / Pr.,

der Leipziger Bank in Leipzig, ;

den Herren Hammer & Schmidt in Leipzig,

den Herren Dingel C Comp. in Magdeburg,

dem Herrn Wm. Schlutow in Stettin, eingeliefert werden. ; ; Die Auktlieferung der neuen Couponsbogen erfolgt von diesen Bankhäusern, sowie von uns selbst baldthunlichst innerhalb einer zu bestimmenden Frist.

Formulare für die Nummernverzeichnisse können sowohl bei unserer Hauptkasse hierselbst als

bei den vorgenannten Bankhäusern vom 15. dieses Monats ab in Empfang genommen werden.

Gotha, den 2. Mai 1815. Oto. Sr j5)

Dentsche Grunde redit⸗Bank.

von Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.

la0z9) Bekanntmachung.

Der Buchhalter Poppe ist zum Mitgliede der n n des Preußischen Led n n, n ee er⸗ nannt.

Hannover, den 3. Mai 1879.

Der Verwaltungsrath des Preußischen Beamten⸗Vereins. von Leipziger.

ioc! Berichtigung.

In unserer in Nr. 103 d. Bl. veröffentlichten Uebersicht vom 30. April er. waltet insofern ein Irrthum ob, als darin die an eine Kündigungs⸗ frist gebundenen Verbindlichkeiten“ mit M60 3,941, 090 aufgeführt sind, während dieselben nur MM * 941.0090 betragen.

Cöln, den 3. Mai 1879.

Kölnische Privat⸗Bank. on, Kaulbach⸗Stiftung.

Generalyersammlung

Montag, den 12. Mai a. e., im Lokale der Alm, Abends 63 Uhr. Tagesordnung: Rechnungsablage. Nürnberg, den 2. Mai 1879. F. C. Mar.

Verschiedene Bekanntmachungen.

col! Veigeordneten⸗Stelle.

Die Stelle des zweiten besoldeten Beigeordneten hiesiger Stadt mit einem Gehalt von 4800 , wird voraussichtlich im Juli d. J. vakant.

Meldungen im Verwaltungsfach bereits bewährter Bewerber nimmt der Unterzeichnete bis zum 25. Mai d. J. entgegen.

Düsseldorf, den 25. April 1879.

Der Ober⸗Bürgermeister.

Keel er. (Df. 284.)

ae, hann nls, Lehens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Hamburg.

Ordentliche Generalversammlung am

Sonnabend, den 24. Mai d. J., Nach mittags

23 Uhr, im Hause der Gesellschaft, Pferdemarkt 51,

wozu die Herren Aktionäre und die zum Besuche

berechtigten Versicherten hiermit eingeladen werden. Hamburg, den 4. Mai 1879.

Der Verwaltungsrath. G. H. F. Creutzburg, Präftber

Victor län gel öerlim, Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Aktionäre werden laut §5. 29 der Statuten hierdurch

zur bierundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 20. Mai cr., Nachmittags 5. Uhr,

in die Bureaux unserer Gesellschaft, Mohrenstraße Nr. 45, eingeladen.

Die Eintrittskarten und Stimmzettel sind ebendaselbst bis zum 19. Mai er, Nachmittags 4 Uhr, von denjenigen Aktionären, auf deren Namen die Aktien in unseren Büchern vermerkt sind, in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 28. April 1879.

Der Aufsichtsrath.

A. J. Hacokbꝝx.

Ausloosung Crefelder Stadt⸗Dbligationen

vom Jahre 1876. Zur Ausloosung der im J. J. zur Einlösung kommenden Crefelder Stadt⸗Obligationen,

19 Stück La. A. à 1000 M. 15 1 500 1 , ,,,

wird hierdurch Termin auf Mittwoch, den 28. Mai c., Morgens 11 Uhr, im Rathhaussaale hier selbst bestimmt, wozu Jedermann der Zutritt gestattet ist. ö . ö (Ca. 185.)

Crefeld, den 1. Mai 1879. Die städtische Schuldentilgungs⸗Commisston.

3835

ao?

nämlich:

niglich Preußis

f Das Abonnement beträgt 4 M 50 8 für das Vierteljahr.

Hstrtionentti⸗ für den Raum riner Aruchzeile 30 33

Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Rest-Anstalten auch die Ezpe-

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 82.

M HO.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Lieutenant zur Disposition von Bern⸗ ardi, bisher Cormandeur der 2. Division, den Rothen dler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem Landrath von Sandt zu Bonn den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landrath Schanß zu Rotenburg, Regie⸗ rungsbezirk Cassel, und dem Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt und Notar von Wehren zu Heiligenstadt, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Wirklichen Geheimen Rath und Dber⸗Präsidenten Br. von Horn zu Königsberg i / Pr. den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗ Band des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub; dem Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt Dr. Lindes beim Garde⸗Füsilier⸗Regi⸗ ment und dem Ober⸗Steuer⸗Controleur, Steuer⸗Inspektor Janz zu Wehlau den Königlichen Kronen-Orden wierter Klasse; sowie dem Botenmeister Duebecke bei dem Stadt⸗ gericht zu Königsberg i / Pr. das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich italienischen Vize⸗Konsul Dr. med. Sola⸗ nelli, bisher in Larnaka auf Cypern, und dem Kämmerier Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, Ts gh den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deu tsches Reich.

Der Kaiserliche Konsul J. Sievers zu Puerto Cabello (Venezuela) ist am 7. April verstorben.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5. 18 Abs. 2, 8. 98 der Rechtsanwalts⸗ Ordnung vom 1. Juli 1878 (R. G. Bl. S. 177) wird hier⸗ durch bestimmt, daß vom 1. Oktober 1879 ab in Bezug auf den Wohnsitz der bei dem Reichsgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwälte die Ortschaften:

Gohlis, Plagwitz, Connewitz, Lindenau, Eutritzfch und Reudnitz als zu der Stadt Leipzig gehörig anzusehen sind.

Berlin, den 5. Mai 1879.

In Vertretung des Reichskanzlers: Friedberg.

Königreich Prensen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Amtmann Gustav Adolph Dombois zu Er⸗ kelenz zum Landrath des Kreises Erkelenz zu ernennen.

Verordnung,

betreffend die für die Bestimmung des Dienst⸗ alters der Richter maßgebenden Grundsätze.

Vom 16. April 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen 2c. verordnen auf Grund des §. 9 des n m, zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze vom 24. April 1878 (GesetzSamml. S. 230), was folgt:

§. 1. In dem Besoldungsetat des Senats⸗Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte wird die Reihen olge durch das Alter der Ernennung zum Senats⸗Präsidenten bestimmt. ;

Hat der zum Senats⸗Präsidenten Ernannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit welchem der Rang der Räthe der dritten oder einer noch öheren Rangklasse verbunden war, so tritt er in die Reihen⸗ olge der Senats⸗Präsidenten nach dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte.

Die Präsidenten der Appellationsgerichte, welche als Senats⸗Präsidenten angestellt werden, gehen allen Anderen vor, und , . untereinander nach dem Alter der Er⸗ nennung zum Appellationsgerichts⸗Präsidenten.

53.3. * dem Besoldungtzetat der Landgerichts⸗Präsidenten wird die . burn das Alter der Ernennung zum Landgerichts-Präsidenten bestimmt; im Uebrigen finden die Bestimmungen des 5. 1 entsprechende Anwendung.

§. 3. . dem Besoldungsetat der Ober⸗Landesgerichts⸗ Räthe wird die . durch das Alter der Ernennung zum Obe r⸗Landesgerichts⸗Rath bestimmt.

Hat der zum Mitgliede eines Ober⸗Landesgerichts Er nannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justiz⸗ verwaltung bekleidet, mit welchem der Rang der Räthe vierter Klasse verbunden war, so tritt er in die Reihenfolge der Ober⸗ k nach dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte. ;

Haben die zu Ober⸗Landesgerichts⸗Räthen Ernannten vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit welchem der Rang der Räthe dritter oder einer noch höheren Rangklasse verbunden war, so gehen dieselben

König von

.

allen Anderen vor,

Alter der Ernennun 5. 4. * dem

wird die Reihenfolge

nem Amte.

ungsetat der Landgerichtsdirektoren das Alter der Ernennung zum t; im Uebrigen finden die Bestim⸗ nde Anwendung. Landesgerichtsbezirk wird ein ge⸗ tat der Landrichter und Amtsrichter

Landgerichtsdirektor mungen des 5. 3 en ür jeden Ol er Besoldn

jenigen Mit r,, velche bei ihrem Eintritt in den isherigen Etat, der Jenchte und Amtsgerichte eines b anderwe begrkhfdeten richterlichen Dienstalters ver⸗ lustig gegangen Haren, wird ihre Stelle auf Grund des §. 6 besonders angewiesen werden.

Insoweit die vorstehenden Bestimmungen zu einer Ent⸗ scheidung nicht führen würden, erfolgt die Festsetzung des Dienstallers für diejenigen vor dem 1. Oktober 1879 angestellt gewesenen Justizbeamten, welche die große Staatsprüfung nach den in den älteren Provinzen in Geltung gewesenen Vor⸗ schriften nicht abgelegt haben, in der Art, zal von der durch die erste Staatsprüfung, oder, wo eine solche nicht erfordert wurde, durch den Eintritt in den Staatsdienst oder in die Advokatur begründeten Dienstzeit ein vierjähriger Zeitraum in Abzug gebracht wird. . .

§. 6. Dem Justiz⸗Minister steht die Befugniß zu, in ein⸗ zelnen Fällen zur Beseitigung von besonderen Unbilligkeiten einzelnen Richtern ihre Stellen in den neuen Etats besonders anzuweisen; hängt die Reihenfolge von dem xichterlichen Dienstalter ab (6. 5) und umfaßt ein Etat nur solche Richter, welche die große Staatsprüfung abgelegt haben, so findet diese Bestimmung keine Anwendung. . .

§. 7. Bei der Aufnahme in den preußischen Richterdienst kann die Zeit, welche der Aufzunehmende außerhalb des Justizdienstes in einem unmittelbaren oder mittelbaren Amte des preußischen Staatsdienstes, im Reichsdienste oder im Kent eines deutschen Bundesstaates zugebracht hat, ingleichen die Dienstzeit als Rechtsanwalt oder Notar mit Königlicher Genehmigung ganz oder theilweise auf das richterliche Dienst⸗ alter in Anrechnung gebracht werden. .

5§. 8. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Deut⸗ schen Gerichtsverfassungsgesetze in Kraft. .

Urkundlich unter Unserer . nden Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 16. April 1879.

(L. 8.) Wilhelm. Leonhardt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisher aushülfsweise beschäftigte Zeichner Wilhelm Pütz ist zum etatsmäßigen Zeichner der Königlichen geolo— gischen Landesanstalt und Bergakademie ernannt.

Finanz⸗Ministe rium.

Die Ziehung der 2. Klasse 160. Königlich Preußischer Klassen-Lotterie wird am 13. Mai d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den 88. 5, 6 und 13 des ,, anes, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 9. Mai d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Berlin, den 6. Mai 1879.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Professor Dr. Hirschwald ist zum ordentlichen Lehrer für Mineralogie und Geologie ernannt und an der Königlichen technischen Hochschule zu Berlin angestellt worden.

genossenschaften.

und zwar zu Eisenbahnwagen asog und durch amtliche Vegleitscheine nachgewiesen ist, da

stände aus völlig seuchenfreien Gegenden stanimen, sowie endlich M ,

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Broicher am Gymna⸗ sium zu Bonn zum Direktor des Gymnasiums zu Bochum ist bestätigt worden. .

Dem Oberlehrer am Gymnasium in Graudenz Friedrich Röhl ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der ordentliche Lehrer am G a n u Bochum, Dr, Rechenbach, ist an dieser Anstalt zum Oberlehrer be⸗ fördert worden.

Dem ordentlichen Lehrer Pott gießer am Gymnastum zu Bochum ist das Prädikat „Oberlehrer“ verliehen worden.

Der ordentliche Lehrer Wenkel an der Realschule II. Ordnung zu Schönebeck ist zum Oberlehrer an dieser An⸗ stalt ernannt worden.

Der seitherige Physikats⸗Assistent Dr. Coester zu Vecker⸗ hagen ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Rinteln mit An⸗ weisung des Wohnsitzes in Rinteln ernannt worden.

Die Nummer 19 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8640 das Gesetz, betreffend die Bildung von Wasser⸗ Vom 1. April 1879;

Nr. S641 die Verordnung, betreffend die für die Be⸗ rn. des Dienstalters der Richter maßgebenden Gry. ätze. Vom 16. April 1879. ter

Berlin, den 6. Mai 1879. Ge⸗

3 7 * * * 1: 6 6 GesetzSammlungs Amer her .

n, . 9yrenvolle Stel⸗ Bek ann kubenußie, . er b: aaf Grund des Reichs g Keel ili. Hr, weben; Das durch meine Bekanntmachung vom 17 Haussuchung (Reichs⸗Anzeiger Nr. 16) erlassene Verbot der ung aug und nistifchen Arbeiterbildungsverein in London 1 . periodischen Hearn n r, „Freiheit“ erstreckt nn. 91 diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unt chi für schrift „Thatsache“ zur Ausgabe gelangen. Zt. Peters. Berlin, den 5. Mai 1879.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

Hofmann.

nsinnigen ern, um ne und

ziehen.

unge⸗ 4 vor Bekanntmachung, .

betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinder z;

Das Königlich sächsische Ministerium des Innern h folgende Verordnung, die Ein- und Durchfuhr vor Vieh und anderen Gegenständen über die sächsisch⸗ böhmische Landesgrenze betreffend, vom 4 Mai 1879, erlassen:

Nachdem neuerdings die Rinderpest in Peterswalde in Böhmen wieder ausgebrochen ist, so findet das Ministerium des Innern sich veranlaßt, für die sächsisch-⸗böhmische Landesgrenzstrecke von der Elbe bei Schöna bis Zinnwald bei Altenberg hiermit Folgendes zu ver—

ordnen: . §. 1. Verboten ist auf diesem e,, die Einfuhr aus Böhmen nach und durch Sachsen in Betreff a. aller Arten von Vieh, mit Ausnahme von Pferden, Maulthieren, Eseln und desjenigen Borstenviehs, welches nach beizubringenden amtlichen Begleitscheinen aus seuchenfreien Gegenden kommt, und auf der Eisen⸗ bahn eingeführt wird, b. folgender Gegenstände: . . aa. solcher thierischer Theile in frischem oder trockenem Zustande, welche von Wiederkäuern stammen, soweit nicht in 5. 2 etwas Anderes bestimmt ist, bb. Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streu⸗ materialien, gebrauchtes Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeug ] cc. Wolle, Haare und Borsten, sowie gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel un Lumpen. 8. 2. Dagegen ist nicht beschränkt, bezw. bedingungs⸗

weise nachgelassen, die Ein⸗ und Durchfuhr

a. von Butter, Milch und Käse,

p. von vollkommen trockenen Häuten und dergleichen, bez. gesalzenen Därmen,

C. von Wolle, Haaren und Borsten in begrbeitetem Zu⸗ stande, bezw. wenn solche der Fabrikwäsche unterlegen

aben ; 2 geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, lauen in vollkommen luft⸗

von Knochen, Hörnern und . Zustande und befreit von thierischen Weich- theilen, f. von Lumpen in Fässern verpackt, ö bis f. . 3 Einfuhr in geschlossenen

diese unter b. bis f. erwähnten Gegen⸗

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