1879 / 106 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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TB egeer.

Könis liche Schauspiele. Dienstag: Opern - haus. 112. Vorstellung. Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen (zum Theil nach einem Volks— märchen: Der Freischütz) von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Anfang 7 Uhr.

Schauspiel haus. 117. Vorstellung. Uriel Acosta. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Carl Eutzkow. . gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Am Mittwoch bleiben die Königlichen Theater geschlossen.

Donnerstag: Opernhaus. 113. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) An⸗ fang halb ?7 Uhr.

Schauspielhaus. 118. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Aufzügen von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

KRalluer-LTheater. Dienstag: Zum 39. M.: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag und die folgenden Tage: Die Lach⸗ taube.

victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag; Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. Zum 51. Male: Die Kin⸗ der des Rapitain Grant. Großes Aus stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d' Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Seene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel ⸗Lebrun. Dienstag: Zum 2. Male: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer. Vorher: Großes Garten⸗Concert. Preise: 1. Parquet oder Tribüne 2. 6, II. Parquet oder ein Logenplatz 14560 ½ Entrée 1 6 Abonnement⸗Billets, gültig bis 1. Oktober, Dutzd. 9 6 Billetverkauf: an der Kasse des Krollschen Etablissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Markgrafenstraße 50, in den Cigarrengeschästen von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 0. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Mittwoch bleibt das Theater geschlossen.

Germanuia- Theater. Dienstag: Zu besonders ermäßigten Preisen (Parquet 1 S): Therese Kro⸗ nes. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten von Carl Haffner. Musik von Ad. Müller.

Mittwoch: Geschlossen.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Mathilde Zierold mit Hrn. Rit— tergutsbesitzer Emil Wendler (Mietzelfelde— Si⸗ mons dorf).

Verehelicht: Hr. Pastor Conrad Gadow mit Frl. Franziska Smigielska (Swinemünde

9 gin Soh

Geboren: Ein ohn: rn. Domdiakon Martius (Merseburg). hr Tochter: ö Premier ⸗Lieutenant v. Bothmer (Zittau).

Gestorben: Frau Postdirelter Bertha Hansing, geb. Ritter (Uelzen). Frau Pastor Hermine Thilo, geb. Luyken (Borgkelzhausen). Hr. Pastor Wilhelm Schircks (Rhoden).

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

14027 Urtheils ˖ Auszug.

Durch das von der korrektionellen Kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen am 5. März 1879 erlassene Erkenntniß wurde .

6. . . 3. alt, Kappen⸗ macher, zuletzt zu Crefeld wohn fir i ref ll rien. ö am 14. Dezember 1878 zu Geilenkirchen Reichs kanzler Fürsten hn Bismarck td, , ,. auf seinen Beruf beleidigt zu haben, und auf Grund der §§ 185 und 200 des Straf— Gesetzbuchs, sowie des Artikels 194 der . Prozeßordnung zu einer Gefängnißstrafe von vier Monaten und in die Kosten verurtheilt;

auch dem Beleidigten die Befugniß ertheilt, die Verurtheilung binnen drei Monaten nach beschritte⸗ ner Rechtskraft des Urtheils einmal in dem Kreis— blatte des Kreises Geilenkirchen und dem Reichs⸗ , auf Kosten des Verurtheilten bekannt zu machen.

. Für die Richtigkeit des Auszuges unter Bescheinigung der Rechtskraft: Der Landgerichts Sekretär. Rameken.

Oeffentliche Vorladung. Auf Grund der An— lage vom 15. Februar 1879 und nach S§. 140 des Reichsstrafgesetzbuchs wird gegen: 1) Johann Nabor aus Schwarzwald, 2) Johann Sojka aus Schwarz⸗ wald, 3) Arbeiter Woyciech Olek aus Krempa, 4 Arbeiter Franz Warga aus Olobok, 5) Arbeiter Stanislaus Boguszyk aus Rossoszyce, 6) Schmiede⸗ john Thomas Lesniewsti aus Boczkow, 7 Magd⸗ sohn Ludwig Kaluüny aus Gostyczyn, 8) Franz Sywala alies Szawolinski aus Macznik, 9) Jofeph Jedrzejak aus Droguslaw, 10 Johann Tomaszewski aus Skrzbow, 11) Joseph Mastas aus Zacharzew, 12) Franz Zietek, aus Zacharzew, 135 Tischler Thadagus Kudlicki aus Groß- Przygodzice, 14 Schänkersohn Max Seidel aus Olobof, 15) Knecht Valentin Lamek alias Lamezak aus Zacharzew die Uatersuchung wegen Vergehens wider die öffentliche Ordnung eingeleitet und zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin auf den 27. Juni 1879, Vormittags 9 Uhr, vor ver Kriminaldeputation im Sitzungssaal der 1. Abthei⸗ lung angesetzt. Da der Aufenthalt der Angellagten unbekannt ist, so werden dieselben hierdurch in Ge⸗ mäßheit des Artikel 45 des Gesetzes vom 3. Mai 1857 zu dem gedachten Termine mit der Aufforde⸗ rung öffentlich vorgeladen, in demselben zu erschei= nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be—

weismittel mitzubringen oder solche dem Gericht so fit vor dem angesetzten Termine anzuzeigen, daß ie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam vorgegangen werden. Zugleich wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden Strafe und Kosten des Verfahrens auf das im Inlande befindliche Vermögen derfelben bis zur Höhe von 450 S ein Arrest gelegt. Ostrowo, den 21. Februar 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Polizei⸗ anwaltes vom 24. Juni 1878 ist gegen den ÄAn— geklagten Buchhandlungsreisenden Alexander , am 19. März 1854 geboren, evangelischer

eligion, welcher sich zuletzt in Potsdam aufgehalten hat, wegen Uebertretung des §. 19 des Gesetzes vom 30. Mai 1820 die Unterfuchung eingeleitet, und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 24. Zuni 1879, Bormlttags 9 Ühr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der da—⸗ durch zu erweisenden Thatsachen uns fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Ange⸗ klagte nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in gontumaciam verfahren werden. Pots⸗ dam, den 24. Februar 1879. Königliches Kreis—⸗ gericht. Abtheilung J. Kommission' für Ueber⸗ tretungen.

4030

Der Tischlergeselle Färster, früher hiesel welcher nach der Angabe seiner Ehefrau inn geb. Drews, hieselbst am 8. Januar 1877 von hier nach Berlin gegangen ist, um dort Arbeit zu suchen nach etwa vierwöchigem Aufenthalt daselbst aber sich von dort entfernt und seitdem überall keine Nachricht ag seine Ehefrau hat gelangen lassen über dessen Verbleib auch anderweitig nichts ermit⸗ telt ist, wird auf. der fallsigen Antrag seiner Ehe— frau hiedurch ein für alle Mal aufgefordert,

. am 20. August e., Mittags 12 Uhr, vor Großherzoglicher Justizkanzlei allhier persönlich zu erscheinen, unter dem Nach⸗ theile, daß seine Entfernung für eine bösliche an— genommen, das zwischen ihm und seiner genannten , 6 , . n, gänzlich ge⸗ reunt und sonst wider ihn erkann ̃ was Rechtens. J

. 1. . 1879.

Großherzogl. mecklenb. Justizkanzlei. E. v. i .

4046 Königliche Ostwahn.

Die Ausführung der Bagger⸗, Ramme, Zimmer Manrei⸗ und Schmiedearbeiten zur Erbauung eines Mastenkrahns in der- Oder bei Cüstrin, veranschlagt auf It 539,29 „6s, soll zusammen vergeben werden.

Submisionstermin am 20. Mai er., Vormit⸗ tags 19 Uhr, bis zuzwelchem Offerten, mit ent. sprechender Aufschrift versehen, einzureichen find. Bedingungen, Zeichnungen und Preisverzeichnisse , in ö lte, zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien Lezo

Cüstrin 1J, den 3. Mai 1875. .

Königliche Eisenbahn-Ban ⸗Inspektion. Roeder.

sen Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die pro 1879/80. für die diesseitige Verwaltung erforderlichen Bekleidung ⸗Materialien, als: feines mittelfeines und ordinäres blaues Tuch, feines und ordinaͤres graues Tuch, Düffel, schwarzes und orange⸗ farbiges Tuch; Futtersteffe: Lama, Zanella, Calmue, Nessel, Leinen, Watte; ferner Knöpfe, Abzeichen und Pelzmützen sollen im Wege der Submission ver⸗ nn, .,

ie Bedinzungen können im Bur: au der Central⸗

Matexialien⸗Verwaltung hierselbst eingesehen oder von derselben gegen Einsendung von 75 3 pro e,, werden.

die erten sind versiegelt und mit der Auf— shrift: „Dfferte auf Lieferung von i ie din l. Materialien, portofrei his zum 23. Mai er. bei der Central. Materiglien Verwaltung hierselbst ein⸗ zureichen. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten er . . . 10 Uhr, eben⸗ aselbst in Gegenwart der anwesenden Submitt =.

ae ,. den 24. April 1879. .

as Kuratorium der Kleiderkasse der Bergisch⸗Märkischen .

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. f. w. von öffentlichen Papieren.

hralluschmeig · Ilamnorerʒche ban, Hpothekenhank.

Den Amortisationsbedingungen entsprechend, sind am 17. d. Mts. in Gegenwart eines enen nd Notars von den, von uns emittirten unkündbaren Pfandbrief Anleihen die nächstehend verzeichneten Pfandbriefe zum 1. Juli d. J. durch das Loos zur Amortisation bestimmt, nämlich:

Serie LJ. 4 proc. Pfandbriefe ( vom 1. Juli 1872. ; . ö. zu 6. „SL. Jr. 89 144. itt. B. zu M, Nr. 26 139 204 223 2 3 . ö itt. C. zu 300 M Nr. 8 97 200 207 29 27 438 512 549 584 689 690 701 703 777 33 . 100 1100 1224 1277 1330 1377 1403 1632 1735 1894 1990 2029 2100 2216 2300 23860 2395 2497 2531 2651 2626 2638 2683 2757 25190 2825 2838 2904 3073 3145 3211 3225 3257 3288 33515 3359 3432 4083 4238 4247 4254 4256 4364 4407 4544 4625 4699 4780 4790 4921 5238 5299 5311. 2) Serie LTV. Sproc. Pfandbriefe 1 vom 1. Inli 1873. Litt. A. zu 3000 6 Nr. 413 534 586 651 1060

Litt. C. zu 300 Nr. 3058 3332 3398 3444 3453 3756 4329 4389 5008 5733 5767 6627 7290 I295 7315 7416 7751 7760 7970 8471 8489 8534 S931 9299 9370 g528 gs29 9989 10032 10231 10238 10301 10312 19729 10876 11678 11781 11960.

3) Serie V. 5proc. Pfandbriefe . vom 1. Juli 1874.

Litt. A. zu 3009 ½ Nr. 363.

itt. B. zu 1500 „Sñ Nr. 572 627 1258 1363 1368 1556 1644.

Litt. C. zu 300 AM Nr. 2152 2643 3137 3331 3463 3734 3778 4121 4293 4513 4622 4706 4751 4817 4887 5059 5398 5662 5880 5916 5926 6039 6843 7002 7261 7322 7509 7697 7738 8065 8493 8615 8896 9048 9199 9857.

Die Rückzahlung dieser Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der Obligationen nebst dazu gehörenden Talons und der nicht fälligen Coupons bis zum

1. Juli d. JI, unter Abrechnung der Stückzinsen, auf unseren Kassen zu Branuschweig und Han⸗ . ö ö. , 1, Zahlstellen. . Juli d. J. ab wenden die ĩ nicht mehr verzinst. J Die zu aus geloosten Obligationen gehörenden, nach dem Kuͤndigungstermine fällig werdenden Coupons werden zwar von uns bei Präsentation einge löst, jedoch wird der dafür gezahlte Betrag demnächst vom Nominalbetrage der Obligationen in Abzug gebracht. Listen der noch nicht zur Einlösung präsentirten früher ausgeloosten Pfandbriefe sind bei den bekann= ten Zahlstellen einzusehen und von uns zu beziehen. Braunschweig, den 24. März 1875. (a Cto. 968.)

Braunschweig⸗Hannoyersche Hypothekenbank.

Gx a vm Inom' nat. Vom Sechs erm dor.

at Deutsche Grunderedit⸗Bank.

einzusenden.

langt wird.

der Berliner H

dem Herrn Jonas Cahn in Bonn,

dem Herrn J. H. Cohn in Dessan,

der Vereinsbank in Hannover,

der Leipziger Bank in Leipzig,

eingeliefert werden.

Gotha, den 2. Mai 1879.

Die Aushändigung der neuen Couponsbo theilung J. Nr. 1 bis 6G 0065 enthaltend 20 Zins

Aushändigung neuer Couponsbogen.

gen zu unseren 5 eigen Prämien-Pfandbriefen Ab— z E nthalter coupons für die Zeit vom 1. Juli er. bi Juni 1889 nehst Talon wird vom 15. dieses Monats ab an den een en . Nachmittags 1 Uhr gegen Einlieferung der vom 1. Juli 1869 datirfen Talons erfolgen.

Die bezüglichen Talons sind nebst zwei arithmetisch geordneten, die Adresse des Präsen⸗ tanten deutlich angebenden Verzeichnissen an unsere Hauptkaffe hierfelbst einzuliefern oder franco

Gegen die mit der Post an uns eingesandten Talons erfolgt Sendang der Coupons Angabe des vollen Werthes der Coupons, sofern eine andere Kerlh dcr la rann nicht .

Zum Zweck der kostenfreien Einsendung an uns können die betreffend ĩ Nummernverzeichnissen versehen, auch bei folgenden Bankhäusern: effenden Talonz, mit doppelten

Hzundelsgesellschaft in Berlin, dem Schlesischen Bankverein in Breslau, den Herren Ruffer C Comp. in Breslau,

den Herren Schraidt C Hoffmann in Coburg, den Herren Deichmann & Co. in Cöln,

den Herren George Meusel & Comp. in Dresden, dem Herrn Adolph Stürcke in Erfurt,

der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a./M., der Norddeutschen Bank in Hamburg,

den Herren J. Simon Wwe. K Söhne in Könlgsberg i. Pr.,

den Herren Hammer & Schmidt in Leipzig, den Herren Dingel C Comp. in Magdeburg, dem Herrn Wm. Schlutow in Stettin,

Die Auslieferung der neuen Couponsbogen erfolgt von diesen Bankhäus ĩ selbst ö . zu . Frist. tkhänsem, soie von uns ormulare für die Nummernverzeichnisse können sowohl bei unserer Hauptk ĩ bei den vorgenannten Bankhäusern vom 15. dieses Monats ab in ö , ö.

( COto. 875)

Dent sche Grunderedit⸗Bank.

von Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.

Verschiedene Bekanntmachungen.

läols! Veigeyrdneten⸗Stelle.

Die Stelle des zweiten besoldeten Beigeordneten hiesiger Stadt mit einem Gehalt von 4800 wird voraussichtlich im Juli d. J. vakant. Meldungen im Verwaltungsfach bereits bewährter Bewerber nimmt der Unterzeichnete bis zum 25. Mai d. J. entgegen. Düsseldorf, den 25. April 1879. XF; . Der Ober⸗Vürgermeister. Keck ex. (Df. 284.)

4059 ; ; 21 hannes, Lehens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Hamburg.

Ordentliche Generalyersammlung am

Sonnabend, den 24. Mai d. J., Nachmittags

23 Uhr, im Hause der Gesellschaft, Pferdemarkt 31,

wozu die Herren Aktionäre und die zum Besuche

berechtigten Versicherten hiermit eingeladen werden. Hamburg, den 4. Mai 1879.

Der Verwaltungsrath.

G. 5H. F. Creutzburg, Präsident.

laozon Bekanntmachung.

Der Buchhalter Poppe iss zum Mitglied n en des Preußischen He, , . nt.

nne, ,, Mai 1879. er Berwaltungsrath des Preußischen Beanten⸗Vereins. von Leipziger.

ö . Berichtigung.

n unserer in Nr. 103 d. Bl. veröffentli Uebersicht vom 30. April er. waltet . Irrthum ob, als darin die „an eine Kündigungs⸗ frist gebundenen Verbindlichkeiten“ mit 0. 3, 94 l, 000 aufgeführt sind, während dieselben nur MM 2.94 og) betragen. .

Cöln, den 3. Mai 1879.

Kölnische Privat⸗Bank.

urn Kaulhach-Stiftung.

Generalbersammlung

Montag, den 12. Mail a. e., im Lokale der Alm, . ö, 63 Uhr. . aßesordnung: Rechnungsablage. Nürnberg, den 2. Mai 6. ö KE. C. Mayerx.

Empfang zu nehmen. Berlin, den 28. April 1879.

been, Wiege Ereiddg Rl Allgemeine Ver sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Aktionäre werden laut, 8. 29 der Statuten hierdurch zur bierundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 20. Mai er, Nachmittags 5 Uhr,

in die Bureaux unserer Gesellschaft, Mohrenstraße Nr. 45, eingeladen. Die Eintrittskarten und Stimmzettel sind ebendafelbst bis zum 19. Mai er, Nachmittags 4 Uhr, von denjenigen Aktionären, auf deren Namen die Aktien in unseren Büchern vermerkt sind, in

ce nenn.

Der Aufsichtsrath.

A. . Hab.

4047

nämlich:

15

Crefeld, den 1. Mai 18790.

Litt. B. zu 1500 MM Nr. 1568 2112 2 23 J5 3d 3z 5s hg ,

Aunsloosung Erefel der Stadt⸗Dhligatio nen

wm Jahre 1876. Zur Ausloosung der im JI. J. zur Einlösung kommenden Crefelder Stadt Obligationen.

19 Stück La. A. 3 1990 M, 53, 10 La. C.

wird hierdurch Termin auf Mittwoch, ben 28. Mai c., M ns 11 U im Re ; j selbst bestimmt, wozu Jedermann der zur t dete rf ht ift 9 Ire lit gen nn nn fie,

83 299

(0a. 18/6)

Die städtische Schuldentilgungs⸗Commisston.

Deutscher

niglich Preußi

und

er Staats⸗Anzeiger.

*

Das Abonnement beträgt 4 M 50 9 für das Vierteljahr.

Insertionsprris für den Ranm riner Aruchzeile 30 9 53 ..

.

( .

Alle Nost-Anstalten nehmen Bestellung an; / für Berlin außer den Rest-Anstalten auch die Ezpr-=

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

M HGO6G.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-Lieutenant zur Disposition von Bern⸗ ardi, bisher Commandeur der 2. Division, den Rothen dler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem Landrath von Sandt zu Bonn den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landrath , Rotenburg, Regie⸗ rungsbezirk Cassel, und dem ut ath, Rechtsanwalt und Notar von Wehren zu Heiligenstadt, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Präsidenten Br. von Horn zu Königsberg i /(Pr. den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗ Band des Rothen Adler⸗-Ordens mit Eichenlaub; dem Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt Dr. Lindes beim Garde⸗Füsilier⸗Regi⸗ ment und dem Ober⸗Steuer⸗Controleur, Steuer⸗Inspektor Janz zu Wehlau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Botenmeister Due becke bei dem Stadt⸗ gericht zu Königsberg i / Pr. das Kreuz der Inhaber des

r lichen Hau⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich italienischen Vize⸗Konsul Dr. med. So la- nelli, bisher in Larnaka auf Cypern, und dem Kämmexier Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, Tschanz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Der Kaiserliche Konsul J. Sievers zu Puerto Cabell (Venezuela) ist am 7. April verstorben. .

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5. 18 Abs. 2, 8. 98 der Rechtsanwalts⸗ Ordnung vom 1. Juli 188 (R. G. Bl. S. 177) wird hier— durch bestimmt, daß vom 1. Oktober 18759 ab in Bezug auf den Wohnsitz der bei dem Reichsgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwälte die Ortschaften: .

Gohlis, Plagwitz, Connewitz, Lindenau, Eu tritz fch und ' Ken nĩtz als zu der Stadt Leipzig gehörig anzusehen sind.

Berlin, den 5. Mal 1879.

In Vertretung des Reichskanzlers: Friedberg.

Königreich Prenßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Amtmann Gustav Adolph Dombois zu Er⸗ kelenz zum Landrath des Kreises Erkelenz zu ernennen.

Verordnung,

betreffend die für die Bestimmung des Dienst⸗ alters der Richter maßgebenden Grundsätze.

Vom 16. April 1879.

Wir Wilhelm, von Gotteöß Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des 5. 9 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze vom 24. April 1878 (Gesetz⸗Samml. S. 230), was folgt:

§. 1. In dem Besoldungsetat des Senats⸗Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte wird die Reihenfolge durch das Alter der Ernennung zum Senats⸗Präsidenten bestimmt.

Hat der zum Senats⸗Präsidenten Ernannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit . der Rang der Räthe der dritten oder einer noch he n angklasse verbunden war, so tritt er in die Reihen⸗ olge der Senats⸗Präsidenten nach dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte,

Die Präsidenten der Appellationsgerichte, welche als Senats⸗-Präsidenten angestellt werden, gehen allen Anderen vor, und , . untereinander nach dem Alter der Er⸗ nennung zum Appellationsgerichts⸗Präsidenten.

5. 2. * dem Besoldungtzetat der Landgerichts⸗Präsidenten wird die e Tr durch das Alter der Ernennung zum Landgerichts⸗Präsidenten bestimmt; im Uebrigen finden die Bestimmungen des 5. 1 entsprechende Anwendung.

§. 3. 5 dem Besoldungsetat der Ober⸗Landesgerichts⸗ Räthe wird die in lehr durch das Alter der Ernennung zum Obe r⸗Landesgerichts⸗Rath bestimmt.

Hat der zum Mitgliede eines Ober-Landesgerichts Er nannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justiz⸗ verwaltung bekleidet, mit welchem der Rang der Räthe vierter Klasse verbunden war, so tritt er in die Reihenfolge der Ober⸗ , , n,, nach dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte.

Haben die zu Ober⸗Landesgerichts⸗-Räthen Ernannten vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit welchem der Rang der Räthe dritter oder einer noch höheren Rangklasse verhunden war, so gehen dieselben

Berlin, Dienstag, ö .

bereits andere

allen Anderen vor, und rangiren untereinander nach dem Alter der Ernennung zu jenem Amte. ,

§. 4. In dem Besoldungsetat der Landgerichtsdirektoren wird die , durch das Alter der Ernennung zum Landgerichts direktor bestimmt; im Uebrigen finden die Bestim⸗ mungen des §. 3 entsprechende Anwendung.

8. 5. Für jeden Ober⸗Landesgerichtsbezirk wird ein ge⸗ meinschastlicher Besoldungsetat der Landrichter und Amtsrichter gebildet und die Reihenfolge der Richter durch das Dienstalter als Gerichts⸗AUscessor (richterliches Dienstalter) bestimmt. Dabei gelten jedoch die nachfolgenden näheren Bestimmungen:

I) die früheren Patrimoniglrichter behalten das ihnen auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 19. März 1850 en,, S. 274) beigelegte Dienstalter;

Y die Friedensrichter im Bezirk des Appellationsgerichts⸗ hofes zu Cöln treten n den Etat der Richter erster Instanz mit dem Dienstalter ein, welches ihnen durch den Allerhöchsten Erlaß vom 20. März 1872 (Gesetz Samml. S. 261) für den Etat der Friedensrichter he ee ist;

3) in dem Bezirk des OberLandesgerichts zu Cassel er⸗ folgt die Bildung des neuen Etats und der spätere Eintritt in denselben nach den bisherigen für den Bezirk des Appellations⸗ gerichts zu Cassel in Betreff des richterlichen Dienstalters beobachteten Grundsätzen;

4) in dem Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Celle treten die vor dem 1. Olktober 1879 im Bezirk des Appellations⸗ gerichts zu Celle angestellt gewesenen Mitglieder der Ober⸗ gerichte und Amtsgerichte nach Maßgabe ihres hisherigen rich— terlichen Dienstalters in den neuen Besoldungsetat über; den⸗ . Mit 36 jedor ö. bei rg, 6 in den

isherigen Etat de 3 richte und Amtsgerichte eines

. 1 ö. richterlichen Dienstalters ver⸗

lustig gegangen waren, wird ihre Stelle auf Grund des §. 6 besonders angewiesen werden.

Insoweit die vorstehenden Bestimmungen zu einer Ent⸗ scheidung nicht führen würden, erfolgt die Festsetzung des Dienstallers für diejenigen vor dem 1. Oktober 1879 angestellt gewesenen Justizbeamten, welche die große Staatsprüfung nach den in den älteren Provinzen in Geltung gewesenen Vor⸗ schriften nicht abgelegt haben, in der Art, daß von der durch die erste Staatsprüfung, oder, wo eine solche nicht erfordert wurde, durch den Eintritt in den Staatsdienst oder in die Advokatur begründeten Dienstzeit ein vierjähriger Zeitraum in Abzug gebracht wird. .

§. 6. Dem Justiz⸗Minister steht die Befugniß zu, in ein⸗ zelnen Fällen zur Beseitigung von besonderen Unbilligkeiten einzelnen Richtern ihre Stellen in den neuen Etats besonders anzuweisen; hängt die Reihenfolge von dem xichterlichen Dienstalter ab (5. 5) und umfaßt ein Etat nur solche Richter, welche die große Staatsprüfung abgelegt haben, so findet diese Bestimmung keine Anwendung.

§. J. Bei der Aufnahme in den preußischen Richterdienst kann die Zeit, welche der Aufzunehmende außerhalb des Justizdienstes in einem unmittelbaren oder mittelbaren Amte des preußischen Staatsdienstes, im Reichsdienste oder im Dienste eines deutschen Bundesstaates zugebracht hat, ingleichen die Dienstzeit als Rechtsanwalt oder Notar mit Königlicher Genehmigung ganz oder theilweise auf das richterliche Dienst⸗ alter in Anrechnung gebracht werden. .

5§. 8. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Deut⸗ schen Gerichtsverfassungsgesetze in Kraft. . ;

Urkundlich unter Unserer ö m mnbigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 16. April 1879.

(L. 8.) Wilhelm. Leonhardt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisher aushülfsweise beschäftigte Zeichner Wilhelm Pütz ist zum etatsmäßigen Zeichner der Königlichen geolo⸗ gischen Landesanstalt und Bergakademie ernannt.

Finanz⸗Ministerium.

Die Ziehung der 2. Klasse 160. Königlich , ., Klassen- Lotterie wird am 13. Mai d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den Sz. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 9. Mai d. J.,, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Berlin, den 6. Mai 1879.

Königliche General-Lotterie⸗-Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und ; Medizinal⸗Angelegenheiren.

Der Professor Dr. Hirschwald ist zum ordentlichen Lehrer für Mineralogie und Geologie ernannt und an der

Königlichen technischen Hochschule zu Berlin angestellt worden.

den 6. Mai, Abends.

1879.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Broicher am Gymna⸗ sium zu Bonn zum Direktor des Gymnasiums zu Bochum ist bestätigt worden. .

Dem Oberlehrer am Gymnasium in Graudenz Friedrich Röhl ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der ordentliche Lehrer am Gymnasium zu Bochum, Dr. Rechenbach, ist an dieser Anstalt zum Oberlehrer be⸗ fördert worden.

Dem ordentlichen Lehrer Pottgießer am Gymnasium zu Bochum ist das Prädikat „Oberlehrer“ verliehen worden.

Der ordentliche Lehrer Wenkel an der Realschule II. Ordnung zu Schönebeck ist zum Oberlehrer an dieser An⸗ stalt ernannt worden.

Der seitherige Physikats⸗Assistent Dr. Coester zu Vecker⸗ hagen ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Rinteln mit An⸗ weisung des Wohnsitzes in Rinteln ernannt worden.

Die Nummer 19 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute

ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8640 das Gesetz, betreffend die Bildung von Wasser⸗ genossenschaften. Vom 1. April 1879;

Nr. S641 die Verordnung, betreffend die für die Be⸗ irn, des Dienstalters der Richter maßgebenden Gran ätze. Vom 16. April 1879. ter

Berlin, den 6. Mai 1879. Ge⸗

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giments des Bek benutze, haf e . enn ek ann wenntzn, pat. es gewagt, gleich⸗ auf Grund des Reichs g fer llMltsßstt hr. Tr , schee, Das durch meine Bekanntmachung vom 17 Haussuchung (Reichs⸗Anzeiger Nr. 165) erlassene Verbot der ung auß zund nistischen Arbeiterbildungsvercin in gondon hen wider; periodischen Brucfchrißt Freiheit? erstreck . gt aul biejenigen Nummern dieses Blattes, welche unt ce a: fsc schrist „Thatsache“ zur Ausgabe gelangen. St. Peters Berlin, den 5. Mai 1879.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

Hofmann.

nsinnigen ern, um ne und iziehen. unge⸗ vor

Bekanntmachung, 6. betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinder

Das Königlich sächsische Ministerium des Innern h folgende , die Ein- und Durchfuhr vor Vieh und anderen Gegenständen über die sächsisch⸗ böhmische Landesgrenze betreffend, vom 4. Mai 1879, erlassen:

Nachdem neuerdings die Rinderpest in Peterswalde in Böhmen wieder ausgebrochen ist, so findet das Ministerium des Innern sich veranlaßt, für die sächsisch⸗böhmische Landesgrenzstrecke von der Elbe bei Schöng bis Zinn wald bei Altenberg hiermit Folgendes zu ver— ordnen:

§. 1. Verboten ist auf diesem Grenztrakte die Einfuhr aus Böhmen nach unb durch Sachsen in Betreff

a. aller Arten von Vieh, mit Ausnahme von Pferden, Maulthieren, Eseln und desjenigen Borstenviehs, welches nach beizubringenden amtlichen Begleitscheinen aus seuchenfreien Gegenden kommt, und auf der Eisen⸗ bahn eingeführt wird,

b. folgender Gegenstände:

aa. solcher thierischer Theile in frischem oder trockenem

Zustande, welche von Wiederkäuern stammen, soweit nicht in 5. 2 etwas Anderes bestimmt ist, bb. Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streu⸗ materialien, gebrauchtes Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeug (

cc. Wolle, Haare und Borsten, sowie gebrauchte Kleidungsstücke für den a e und Lumpen.

8. 2. Dagegen ist nicht beschränkt, bezw. bedingungs⸗ weise nachgelassen, die Ein⸗ und Durchfuhr

a. von Butter, Milch und Käse,

b. von vollkommen trockenen Häuten und dergleichen, bez. gesalzenen Därmen, ö .

c. von Wolle, Haaren und Borsten in bearbeitetem Zu⸗ . bezw. wenn solche der Fabrikwäsche unterlegen aben,

von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen,

von Knochen, Hörnern und Klauen in vollkommen luft⸗ . Zustande und befreit von thierischen Weich⸗ theilen,

f. von Lumpen in Fässern verpackt, .

und zwar zu b. bis f., bafern die Einfuhr in geschlossenen nb wen 1p und durch amtliche Begleitscheine nachgewiesen ist, daß diese unter b. bis f. erwähnten Gegen⸗ stände aus völlig seuchenfreien Gegenden stammen, sowie

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