1879 / 110 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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im., 8 i. (Wocheabericit über Fisen, Hohlen ünd

Re him, 8. Mai. „a beislekt übe ö z fear ANetalle, ron ' M. IL0 e ον nrg, vereidetem alskler und Taxator beim Eöniglichen Stadtgericht, Bei stillem Geschãft waren ö. Freise richt besser. RKobeigen: Per Glasgower Markt ist fest un

theils höhßer, Warrants schlossen 43 sh. 3 d. Cass Per Tons, . Firike in PBurham ist noch nicht beendet und in Folge dessen eng .

sches Roheisen besser im Preise. Hier gelten, bei wenig

Vorrath

Kend, Bancazinn 75,

a 72,50 pr. ho kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste. Marken k Mu min. 165320 à 16.00 pro 50 kg. Blei träge, Harzer, Sächsisches und Larnowitzer 1420 à 1450 pro 50 kg.

Eohlon nud Koks ruhig, englische Sehmiedekohlen nach Qualitẽt bis 54. 00, wesifälisehe 51.00 à 5,00 pro 40 hl, schlesischer and

wesfälischer Sehwelrkoks O, 0 à 1,10 pro b kg krsi hier.

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. Bekanntmachung. Montag, den 12. Mai d. Is., und folgende

Bekanntmachung. . . Als Tilgungsrate pro 1879 sind folgende, in Gemäßheit des Werbe h ten rr unnr,

Kär lrhe Bekaaspielt. Sonntag: Opern, Tage, Vormittags don i Khr al, soll zine größere vom 12. März 866 ausgegebene Sbligatisnen des Wil kau- Caro lath'er Deichverbandes ausgeloost:

pe t : t * llane hau 3. Vorst Der Troubadour. Oper Partie ungangbarer und fehlerhafter Porze, . e n e fh n S. Cameranz. 9 Gebäude der Königlichen Porzellan · Manufaktur Musik von Verdi. Ballet von Paul Taglignj. im Thiergarten gegen baare Zahlung meistbietend TLeonore: Frl. Friedmann als Gast. Acuzena: Frl. versteigert werden.

Steinbach, vom Stadt-⸗Theater zu Nürnberg, als ö Hr. Udwardi vom hoftheg er u Bessau, als Gast. Fil. Vell' Erg, Lerste . dom Victor Emanuel-Theater zu Messina, als Gast. 8 hr. ; u g ent, 121. Vorstellung Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Utten von Hugo Bürger. In Seene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. Montag: Opernhaus. 117. Vorstellung, Fer fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. d. Voggenhuber, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Betz. Anfang . Schanspielhaus. 127. Vorstellung. Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brach vogel. (Marquise de Pkaudnpadour: Fr. Irschik. vom Königl. Hof ⸗Theater zu München, als Gast.) Anfang 7 Uhr. Dienstag: Opernhaus. 118. Vorstellung Martha, oder: Der Markt zu Nichmond. Romantzsch komische Oper in Akten von W. Friedrich. NMsik von F. v. Flotow. (Lady Harriet: Frl. Friedmann, als Gast. Nancy: Frl. Steinbach, als Gast; Lhonel: Hr. Udwardi, als Gast. Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. . it nn mn, 123. Vorstell ung. Die Büste. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleichnamigen Novelle von Edmond Abouts, von F. Zell. Vorher: Step hn Girard. Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfieldschen Romans von Rudolph Gene. Anfang 7 Uhr.

HFallner-TkRezteꝶ. Sonntag u. d. folgenden Tage: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Äkten von Ed. Jacobson.

iert kia kEater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Siarg. Boring Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Zum 55. Male; Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Autstattungsstück mit Ballet in 17 Bildern von Jules. Verne und A. d' Fnnery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Tkeater. Direktion: Ei gel⸗Lebrun. Sonntag: Erstes Großes Frühlingsfest Von 4 Uhr an, vor, während und nach der Theater⸗ Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert (durch die verstärkte Hauskapelle und ein Trompetercorps). Bei eintretender Dunkelheit wird der Garten zum ersten Male vollständig, auch durch die neuen Gasanlagen, brillant beleuchtet. Auf vielfaches Verlangen: Großstädtisch. Schwank in 4lkten von v. Schweitzer. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung tze Uhr.

Montag: Großstädtisch. Vorher: Garten-Con— cert. Anfang des Concerts 5 Uhr.

Stadt-Theater. Sonntag: Auf allgemeinen Wunsch nochmalige Aufführung von: Heydemann und Sohn. Lebensbiid mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. Mit neuen Couplets und dem komischen Quartett „Den Frauen Heil). (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gast, weitere Gãäste sie he Tageszettel, Parquet 2 , Logen 27, 3 und 4 (6

Montag: Vorletzte Vorstellung.

Germania- Theater. Sonntag: Ermäßigte Sonntagspreise. Der Dachdecker oder: Graf und Handwerksmann. Vorher; Möllers Pantoffel. Von H Uhr ( ab: Großes Garten⸗-Concert. .

Montag und die folgenden Tage: Diesel be Vor stellung.

Familien⸗ Nachrichten.

51

hof auf Rügen).

Verehelicht: Hr. Dr. med. Richard Rother mit Rt hend ö e ber, ie, ee 6. Dividen den bogen Buchhändler Adolf, Foerster mit Frl. Karoline D sämmtlichen Billetexpeditionen der Werrabahn Lindemgnm, (Staßfutih. M. Kr. Mittmeifter Ru . n dale fh in Gapsang zu nehmen.

dolph Mollard mit Frl. Marie Geiß (Göra).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Seconde ⸗Lieutenant Thiermann (Nassau). Hrn. Dr., Emil Meyer (Köpenick⸗. Hrn. Premier-Lieutenant und

Brigade ⸗Atjutant Prinz (Metz.

2 * 2 ö ö Gest orben: Hr. Landraih Dr. Hermann Schmalz N heini sche Bergbau⸗ und (Kussen). Hr. Premier⸗Lieutenant a. D. Hein⸗ rich Hoffbauer (Bremer). Hr. Hof ⸗Apotheken⸗ . besitzer und Stadtrath Hermann Bano (Schweid⸗ (4198

nitz ). Gräfin Elisabeth v. Lüttichau⸗Rzezewo geb. v. Treskow (Chodowo).

rlobt: Frl. Olga Wendenburg mit Hrn. „drboflei ein zufenden.

ittergutsbesitzer Gustav *r d gt 86 versehen, portofre 6. leben Worm leben). Frl. Flisabeth v. eg und Kosten des Einseuders re p. Besitzers, Rück, mit Hrüz Kil helm v. Piaten (Dubkevitz=Fähr— sendung in Ermangelung bestimmter Vorschrift

Verlin, den 30. April 1879. ; Königliche Porzellan ⸗Manunfaktur⸗Direktion.

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. Bekanntmachung. ;

ie Kleimpner ⸗Arheiten inkl. Material zum Neu— ö des . hierselbst, veranschlagt auf 8153 S. 57 , sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Talons bei der Deichverbandskasse oder der Kommandite des

j Ir. 3 und öh i 50 M0 3 6h) M . 1. . 3. 36. 45. 163. 104. 108, 217. 238. 295. 291. 399. Sh6. 405. 495. 557. 561. 591. 683. 703. 708 —ͤ C. Nr. 1. 21. 44. 56. 60. 63. 114. 120. 1483. 176. 189. . 152. 306. 222. 251. 262. 284. 289. 302. 309. 316. z35. 341. 345. 364. 578. 356. 168. 414. 435. i453. 176. 477. 852. 546. 548. 55. S0. S6 d 150 S6. 5 860 t D . 151 A 75 825 .

zusammen 15 675 4.

zie Inhe ies igati zerden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den zugehörigen ö Schlesischen Bankoereins hierselbst am

Zur Abgabe von Offerten haben wir einen Ter- Ka Ger, ge diefes Jahres einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.

min au ö Ie beg, den 24. Mai er., früh 11 41hr, in unserem Bureau anberaumt, woselbhst die Bedin⸗ gungen nebst Anschlag und Zeichnungen eingesehen, auch gegen Zahlung der Kopialien verabreicht werden

können.

n ; 6 i . Außerdem liegen die Bedingungen c. in den Ge 3969

schäftõlokalen des Vereins Invalidendank, in Berlin (Markgrafen straße 51 a,.) und dez „Berliner Baumarkt“ (Wilhelmstraße 2) daselbst, zur Ein⸗— sicht aus.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

ltosn Bekanntmachung. ö Für den Neubau des hiesigen Artillerie-Wohn— Kasernements sollen: . 5047

a2. die Glaserarbeiten, veranschlagt zu 507

Arbeiten, veranschlagt auf 10, 106 „Sc 70 , im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. ö e . .

Termin hierzu haben wir auf ö

Montag, den 26. 8. Mis, früh 169 Uhr,

für die Anstreicher⸗ und Maler— ze. Arbeiten in unserem Bureau anberaumt, woselbst die ver. siegelten mit gehöriger Aufschrift versehenen Offerten rechtzeitig abzugeben und die Bedingungen nebst Preisverzeichnissen einzusehen sind. Etztere werden gegen Erstattung der Kopialien verahreicht. Au. dem liegen die Bedingungen 2c. in den Geschafts. lokalen des Vereins „Invalivendank“ in Berlin (Markgrafenstr. 512.) und des „Berliner Bau⸗ markts“ (Wilhelmstr. 2) daselbst zur Ejnsicht aus. Stralsund, den . Mai 1839. Cto. 63/5.) Königliche Garnison⸗Verwaltung. 3950 : ö Konkurssache ö von

zel auf Beseritz wird der auf den Leyel s. Ser, renten uhr, vor der unterzeichnẽten Großherzoglichen Justiz⸗ kanzlei zum Verkaufe des Rittergutes Beseritz bei Friedland in Mecklenburg angesetzte Ueberbots⸗ termin hierdurch in Erinnerung gebracht, mit dem Bemerken, daß im ersten Verkaufstermine ein Gebot nicht abgegeben worden ist. . Hieustrelitz, den 28. April 1879. .

Großherzogl. mecklenb. Justiz⸗ Kanzlei.

E. v. Blücher.

Berloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

enn Werra⸗Eisenbahn.

Da in diesem Jahre der letzte Dipidendenschein zweiter Serie (Nr. 20 per 1878) zu den Stamm; aktien der Werrabahn zur Verwendung kommt, soll die dritte Reihe der Dividendeuscheine (Nr. 21 30)

eben werden. 6 ö die Aktien Inhaber die Talons an unsere Hauptkasse allhier, mit doppelter Designation

Die Ein. und Rücksen ung erfolgen auf Gefahr

unter einer Werthangabe von 100 4 für jeden

Designationsformulare sind von der Hauptkasse

Meiningen, den 1. Mai 1879. Die Direction der Werra ⸗Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

Hüttenwe sen⸗Aetien⸗ Gesell schaft.

In der am H. d6. stattgehabten Generalversamm⸗ lung unserer Aktionäre sind folgende Nummern

Berkäufe, Berpachtungen, ubmissionen ꝛc. Bekanntmachung.

Die Lieferung von

25 Centnern Roßhaare

Montag, den 26. v. Mts., Vormittags 10 Uhr,

soll am

nach Maßgabe der einzusendenden Proben resp. der an unserer Kasse eingelöst werden. Mindestforderung im Wege der öffentlichen Sub⸗ miffion verdungen werden, und sind bezügliche Offer⸗ von diesem Tage an auf. . . 9 ten nebst Roßhaarproben nach den vorher einzu⸗ Den Ohligationen sind bei der Ginreichung ; 1 sehenden Bedingungen bis zum , 33 ö 23 und die noch nicht verfallenen Coupons bei⸗

Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Thräns⸗ zufügen. . . . ö. (f. 5236365] Riederrheinische Hütte bei Duisburg Hoch—=

berg 52763, einzureichen. Magdeburg, den 3. Mai 1879.

serer Prioritäts-⸗Obligationen ausgelgost worden: 19 24, 25 , gz, 3, Lt, i, Lö, agi, 3h, 25), 229g, 241, 247, 245, 261, 284, 292, 323, 326, 68, 75, Isj, 397, 444, 445, 497, 499, 506, 514, S87, hl, 5h4, sh2, 321, 624, 534, 649, Es6, 701, 721, 762, 754, 755, 54g, 856, Sa7, 856, 868, 650, S853, Sol, S557, 2 Wir machen dieses mit dem Bemerken bekannt, daß die betreffenden Obligationen vom 1. Januar künftigen Jahres ab

Die Verzinfung der gezogenen Nummern hört

599 . 7 3 Cto. 627 3 Restes der vierten J. ! h ; ö 7. Stralsund, den 29. April 1879. Cto. 6274.) eee , , wer, worden ist, als dahingefallen erklärt und die früher auf dieselben geleisteten

Einzahlungen dem Gesellschaftsvermögen einverleibt.

, ö. . b. die Anstreichtr⸗ Maler« und Tapezier⸗ 4012. 401473, 4162,65

16 ]

für die Glaserarbeiten, 13233 und früh 11 Uhr 49587

Die Verzinsung ö ö 1. Oktober er. auf. Glogau, den 1. März 1819. . Der Deichhauptmann, Königliche Landrath.

v. Jag Mtr.

Gotthardbahn⸗Gesell schaft.

Nach Vorschrift des Art. 9 der Statuten der Gotthardbahn ⸗Gesellschaft werden anmit die nach

j de 1 j Fi 1 bezeichneten Aktien der Gotthardbahn, auf welche ungeachtet der nochmaligen Aufforderung die Einzahlung

] 36 . 9 fa Hen Rate des Aktienkapitals bis zum anberaumten Termine vom 12. fließenden

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en 14. April 1879. . . J , Die Direction der Gotthardbahn.

Verzeichniß der Aetien⸗RNummern,

auf welche die Einzahlung des Saldo der IV. Rate von Fr. 52.22 Mk. 41.77 nicht . geleistet worden ist:

820. 1012/3. 1295/9. 1449. 149314. 1623736. 1709. 1743. 2017. 2825. 2826/28. 3011/12. 3568 75.

4359/66. 4388/9. 4472/86. 7358. Söls2 / . 8519/22. 8911. 11299. 122659. 12397.

12541/2. 127834. 13837. 15168. 1584/6. 15342. 15348. 15352. 16019. . 16625. 16650. 16662.

ss 15664. 6693. 16935. 18666. 187634. 20077. 20156. 25085195, 25666, 70. 257434. 26107 / 8. 26213.

26791 65. 275104. 275355,)5. 78SIi0/22. 29439. 29877. 3010811. 32946 / 7.

375337. 37722 / 31. 3949354. 40845. 41251. 423612. 42412 / 3.

26631. 26636. 26643. 26647. 2 6; 2 33244/51. 3330559. 33344. 34589. 36457. 3733.

3596. 453586. 44266. 450 78,80. 47247. 7512. 47922. 47955. 4800254. 48007. 48069/86. 48094ĩ5.

zzz. 35s 7. De,. F574. z; Cc. 11g. 4e . d, gr e, gs. As 3. tb. 45661 ß. 456. dl ö. 365d. Shed, Fön; sah dhe, ä s, . zlöhsd. hdd. 3h. öh; s dhe, , äs, Fs, he z dns, d,, . 56246. 56256 /9. 56297. 56308 / 12. 56409. 57065570. 571534 / 87. 57 hl / . 384 333. 6143. ö zeöiz. sr 5d. „hö, Cö. bös ö is /ß. öh sz ., öl s öde eg 53 . zzz Hiäbg. stz3‚5. H, b., dd. ss / r sl, m ölen, dn, dc gh, ses. , , , hohl, sz s,. iss g. Ci; öh ss, äs dhsz. s ss e, oe re d gits, e. od 19,56 536384. 657/86. 63 I. 66233. 6651/2. 6366/1. 66441. 66dä9. 67251. 6762/4. 6888,00.

n Deutsche Lebens-, Pensions- und Renten-

Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam.

3u der diecahrigen ordentlichen Generalversammlung an

Sonnabend, den 14. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr,

im Saale von Voigt's Blumengarten, Spandanerstraße 28 hierselbst,

werden alle stimmberechtigten Mitgliede: ö

1) Vorlage der von der Direktion gelegten, von dem Kuratorium und der ,, Kommifsion geprüften Jahresrechnung und Antrag auf Entlastung der Verwaltung G.

des Statuts). . ö . ö der Grundstückg⸗ Uebernahme zur Abwendung von Verlusten (5. 44 letzter

. j za 30 uni 188 W ines Mitgliedes des Kuratoriums auf die Zeit vom 1. Juli d. J. bis 30. Juni 1880 3. 538 e des Statuts). J e nn, des Ueherschusses aus 1876 als Dividende für 1879 (6. 47 des Statuts). zweier Mitglieder; . ; K ö ö Umarbeitung des revidirten Statuts und Wahl einer Kommission hierin sti J ö Abänderung der Bestimmungen des revidirten Statuts, und zwar. 8. bs. 2 h. gu, . §. z, §. 32, §. 34 Abs. 1, 5. 366 Abs. 2, 4 u. 6, 8. 39, 5. 42 a Nr. 8, 3. 55 und 5. 56.

) Geschäftliche Mittheilungen. . . Die Stimmberechtigung der Mitglieder regelt sich nach den Vorschriften im 5. 26 des Statuts

von 1868 und . 32 des revidirten Statuts von 1877; je nachdem auf die betreffende Versicherung das üher 6 jetzige Statut Anwendung findet. . ö 3. ore eh , e . 6. Legitimation . im Geschäftslokale der Gesellschaft, Breitestraße zg stgttfin den. Die Liste der Anmeldungen wird geschlossen für Riejenigen Mitglieder, bei deren , . das Statut von [S68 in Geltung ist, am Tage vorher, Nachmittags 6 Uhr, und für diejenigen . = glieder, auf deren Versichexung das revidirte Statut von . . findet, eine Stunde vor Be⸗ inn der General also am 14. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr. ö Gerd fr m n n, è . J Juni ab bei der Direktion oder bei den Vertretern in Empfang genommen werden. Potsdam, den 8. Mai 1879.

Das Curatorium.

an Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗Gesellschat,; Die Inhaber von Actien der Gotha ⸗Ohrdruffer Eisenbahn ⸗Gesellschaft werden hiermit zu einer

ordentlichen Generalversammlung uu; . Mittwoch, den 4. Juni d. J., Nachmittags P Uhr, im Saale des Deutschen Hofs (Hotel Stäbler) hier eingeladen.

Tagesordnung: ) Mitthei der Hilance; ö . . . ö ; . über die , . die nit der Thüringischen Eisenbahn⸗ Fefellschaft vereinbarten Abänderungen des Betriebsvertrags; . 3) 6 Aufsichtsraths auf Ertheilung der Decharge an den Vorstand bezüglich der abge chloßsenen Baurechnung; 4 66 . Luffichtzraths mitgliedes an Stelle des ausscheidenden Stadtraths ,. Behufs Ausübung des Stimmrechts wolle jeder Aetien Inhaber am Tage der Generg versamm⸗ ung vor Beginn derselben bei dem Bureau, welches von Nachmittags 2 Uhr ab im ,,,. Hof hier felbst in Thätigkeit treten wird, . unter Anschluß eines von ihm unterschriebenen Ver i ö Nummern derselben in zwei Exemplaren deponiren. . . ö . . ö. ö dieses Verzeichnisses, versehen mit Bescheinigung ö. frfolgten , mit dem Vermerk der Stimmenzahl und mit dem Siegel der Gesellschaft. wird dem betreff nden. . zurückgegeben und dient als Einlaßkarte zur Versammlung. Gegen Rückgahr dieses Verzeichnisses erfolg nach dem Schlusse der Generalverfammlung die Rückgahe der, betreffenden Aetien, Nach 5. 35 der Statuten gewährt das Eigenthum jeder Actie Eine Stimme, ö Jeder Actionair kann sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmachten sin

riftlich einzureichen. . . Gotha, den 2. Mai 1879.

Der Aufsichtsruth der Gotha⸗Ohrdrusfer Eisenbahn⸗Gesell schaft.

feld, den 9. Mal 1879.

Königliche Garnisonverwaltung.

Der Vorstand.

V angenkeiün. Sus atæ.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

=

Aas Abonnement beträgt 4 SM 50 9 für das Nierteljahr.

3 HHO.

1

*

Berlin, Montag. 4 ) den 12. Mai, Abends.

ee, e . //

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rechnungs-Rath und Gerichtskassen-Flendanten Heinrich zu Samter den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kommerzien-Rath Valentin Manheimer zu Berlin den Königlichen Kroöͤnen-Orden vierter Klasse; sowie dem Papier⸗Fabrikmeister Heinrich Kammann zu Lachendorf, Amts Celle, dem Papier⸗Maschinenführer Heinrich Her boldt ebendaselbst, dem Aufseher des Forts Kalkreuth' bei Danzig, pensionirten Baugefangenen-Aufseher Piwinski, und den Fabrikarbeitern Facob Pilger zu Cassel und Heinrich Winden zu Nothberg im Kreise Düren das All— gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Königreich reußen.

zu. den

Schiedsmannsordnung. Vom 29. März 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Erster Abschnitt.

Das Amt der Schiedsmänner.

F. 1. Zur Sühneverhandlung über streitige Rechtsangelegen⸗ heiten ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann zu bestellen. Kleinere Gemeinden können mit anderen Gemeinden zu einem Schiedsmanntz= n,. vereinigt, größere Gemeinden in mehrere Bezirke getheilt erden.

Selbständige Gutsbezirke werden den Gemeinden glei .

Die Abgrenzung der Bezirke erfolgt: .

I) in denjenigen Städten, in welchen ein kollegialischer Gemeinde— vorstand vorhanden ist, durch diesen, in den übrigen durch den BVürgermeister;

2) für die Landgemeinden durch die Kreisvertretungen, in der

Provinz Hannover und in den Hohenzollernschen Landen durch die Amts vertretungen.

S. 2. Das Amt des Schiedsmanns ist ein Ehrenamt. Zu dem selben ist nicht zu berufen:

1) wer das dreißigste Lebensjahr nicht vollendet hat; 2) wer nicht in dem Schiedsmannsbezirke wohnt, für welchen die Berufung erfolgt;

3) wer in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung die Befähigung

jur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat;

A) ver in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Staats beamte und besoldete Beamte der Kommunal, oder Kirchenverwaltung bedürfen zur Uebernahme des Amts der Genehmi⸗ gung ihrer zunächst vorgesetzten Behörde.

In denjenigen Gemeinden, welche für sich Einen Schiedt⸗ mannsbezirk oder mehrere Schiedsmannsbezirke bilden, erfolgt die

Wahl der Schiedsmänner durch die Gemeindevertretung (Versamm⸗

lung der Stadtverordneten, der Repräsentanten, der Bürgervorsteher, der Gemeindeverordneten, der Bürgerausschußmitglieder, der Ge“ meindeausschußmitglieder), wo eine gewählte Gemeindevertretung nicht besteht, durch die Gemein deversammkung, in selbstän digen Gutsbezirken durch den Gutsvorsteher.

Für die aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Schieds⸗

ö ö. die K durch die Kreisoertretungen,

in der Provinz Hannover und in den Ho sche

die Amtsvertretungen gewählt. Hohenzaoller. schen danden durch Die Wahl erfolgt auf drei Jahre. Bis jum Amtantritte des

Neugewählten. bleibt der bisherige Schiedsmann in Thätigkeit.

S. 4. Die zu Schiedsmännern Gewählten bedürfen der Be— stätigu ng durch das Präsidium des Landgerichts, in dessen Bezirk sie . ö.

Sad. Die Schiedsmänner werden bei dem Amtsgerichte ihres Wohnsitzes auf die Erflillung ihrer Sbliegenhelten eidlich p, fflit Der Git wird dahin geleistch: J

Ich sd wöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dies Pflichten eines Schiedsmann gekreulich zu ersüͤllen, wahr mir Gott helfe.

Ist ein Schiedt mannn Mitglied einer Religionsgesellschaft, wel⸗

verhandlung nur über vermögensrechtliche Ansprüche statt. Der

beider Parteien zu unterziehen. Zur Stellung dieses Antrages ist keine Partei verpflichtet.

drückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig.

er das Gesetz den Gebrauch gewisser Betheunerungsforniekn än Sr,s. . . so rb, Abgabe . Grülärung unter der ; ugsformel dieser Religionsgesellschaft ideslei ie ,. ö gionsgesellschaft der Eidesleistung Im Falle der Wiederwahl eines Schiedsmanns genügt die Ver⸗ , . ö bereits ir . c . le iedsmänner haben bei Ausübung i 2 . Rechte der Beamten. har g ihres Amts die 533 J. Das Recht der Aufsicht über einen Schiedsmann steht zu:

1 dem Justiz; Minister hinsichtlich sämmtlicher Schiedsmänner;

2 dem Ober Landeggerichts-Präsidenten hinfichtsich' der in dem Ober, Landesgerichts bezirk wohnenden Schiedsmänner; . dem Präsidenten des Landgerichts hinfichtlich der in dem Landgerichtsbezirk wohnenden Schiedsmänner. In Jem Rechte der Aufsicht liegt die Befugniß, die ordnungs. widrige Ausführung eines Schiedsmannsgeschäftes zu' rügen.

Beschwerden, welche den Geschäftsbetrieb oder Verzögerungen unzulässig. Gemeinden und Korporationen dürfen sich jedoch durch Bevollmächtigte aus ihrer Mitte vertreten lassen.

betreffen, werhen im Aufsichtswege erledigt.

2 2

§8. 8. Zur Ablehnung oder Niederlegung des Amts eines Schiedsmanns vor Ablauf der Wahlperiode berechtigen folgende Ent— schuldigungsgründe:

1) das Alter von 60 Jahren;

2) die Verwaltung des Schiedsmannsamts während der vorauf— gegangenen 3 Jahre;

3) anhaltende Krankheit;

4). Geschäfte, die eine lange oder häufige Abwesenheit vom Wohn⸗ orte mit sich bringen;

5) die Verwaltung eines unmittelbaren Staatsamts;

6) sonstige besondere Verhältnisse, die nach billigem Ermessen eine gültige Entschuldigung begründen.

Ueber die Befugniß zur Ablehnung wird von der Körperschaft, welche die Wahl des Schsedsmanntz bewirkt, und über die Befugniß a i , . vom Präsidium des Landgerichts endgültig ent—

hieden.

5. 9. Ein Schiedsmann isf seines Amtes zu entheben, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorhandensein die Bexufung nicht erfolgen soll. Er kann auch aus anderen erheb— lichen Gründen seines Amtes enthoben werden.

Die Enthebung vom Amte erfolgt durch den Ersten Civilsenat des Ober-Landesgerichts, in dessen Bezirk der Schiedsmann seinen Wohnsitz hat, nach Anhörung des Betheiligten.

F. 10. Wer sich ohne einen der im 5. 8 enthaltenen Ent⸗ schuldigungsgründe weigert, das Amt des Schiedsmanns zu übernehmen oder das übernommene Amt während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer zu versehen, kann für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren der Ausübung scines Rechtes auf Theilnahme an der Vertretung und Nerwaltung seiner Gemeinde für verlustig erklärt und um F bis z stärker als die übrigen Gemeindeangehörigen zu den Gemeindeabgaben herangezogen werden. Die Beschlußfassung hierüber steht der Gemeindevertretung (5. 3) zu; der Beschluß bedarf der Genehmigung der der Gemeinde vorgesetzten Behörde.

Besitzern selbständiger Gutsbezirke kann in dem vorgedachten Falle durch den Kreisausschuß eine Erhöhung der Kreisabgabe um z bis 4 auf drei bis sechs Jahre auferlegt werden.

§ II. Jeder Schiedsmann erhält einer. Stellvertreter. Die Stellvertretung kann dahin geordnet werden, daß bestimmte Schieds— männer sich wechselseitig vertreten l

Bei vorübergehender Behinderung oder gleichzeitiger Erledigung des Amtes des Schiedsmanns und des Stellvertreters ist die Uuf— sichts behörde ermächtigt, die einstweilige Wahrnehmung der Geschäfte einem benachbarten Schiedsmanne oder Stell vertreter zu übertragen.

Auf die Stellvertreter finden die 85. 2 bis 10 entsprechende An—

wendung. Zweiter Abschnitt. Die Sühneverhandlung über bürgerliche Rechts⸗ streitig keiten. §. 12. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet eine Sühne⸗

.

Schiedsmann hat sich der Sühneverhandlung auf Antrag einer oder

In Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung den Auseinander— setzungsbehörden zusteht, findet eine Sühneverhandlung durch Schieds— männer nicht statt.

5. 153. Für die Sühneverhandlung ist der Schiedsmann zu— feen ; in dessen Bezirk der Gegner des Antragstellers seinen Wohn itz hat.

Ein an sich unzuständiger Schiedsmann wird jedoch durch aus—

5. 14. Zu einer amtlichen Thätigkeit außerhalb seines Amkg= . ist der Schiedsmann nur im Falle der Stellvertretung (5. 11)

efugt.

F,. 15. Der Schiedsmann ist von der Ausübung seines Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:

l) in Sachen, in welchen er selbst Partei ist oder in Ansehung welcher er zu einer Partei in dem Verhältniß eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht; best ö in Sachen seiner Ehefrau, auch wenn die Ehe nicht mehr

esteht;

3) in Sachen einer Person, mit welcher er in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in der Seiten linie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht;

4 in Sachen, in welchen er als Prozeßbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gefetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist. lch §. 16. Der Schiedsmann soll die Ausübung seines Amtes ab— ehnen:

1) wenn er der Sprache der Partei nicht mächtig ist;

2) wenn zur Gültigkeit der Willenzerklärung der Parteien dem Gegenstande nach die gerichtliche oder notarielle Form ausschließl ich erfordert wird;

3), wenn die Parteien dem Schiedsmanne nicht bekannt sind und auch . nachweisen können, daß sie diejenigen sind, wofür sie sich ausgeben;

I wenn Bedenken gegen die Geschäfts⸗ oder Verfügungsfähig⸗ keit der Parteien oder gegen die Legitimation der gesetzlichen Ver treter derselben bestehen;

5) wenn eine Partei blind oder taubstumm ist;

6) wenn eine Partei taub oder stumm ist und mit dersele en eine schriftliche Verständigung nicht erfolgen kann.

5. 19. Beistände der Parteien, mit Ausnahme der Beistände von Personen, welche des Lesens oder Schreibens nicht mächtig sind, können vom Schiedsmanne in jeder Lage der Verhandlung zurückge⸗ wiesen werden.

§. 20. Der Antrag auf Sühneverhandlung kann bei dem Schiedsmanne schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokall ge— geben werden. Derselbe muß den Namen, Stand und Wohnort der Parteien, eine allgemeine Angabe des Gegenstandes der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.

§. 21. Der Schiedsmann vermerkt auf dem Antrage oder einer Anlage desselben Zeit und Ort des Terminz zur Verhandlung unter Androhung der Strafe für unentschuldigtes Ausbleiben (8. 2) und übergiebt das Schriftstück dem Antrazsteller zur Behändigung an den Gegner oder läßt diesem das Schriftstück unter entsprechender Benachrichtigung des Antragstellers in zuverlässiger Weise zustellen.

§. 22. Eine Partei, welche vor dem zuständigen Schiedsmanne in dem anberaumten Termine nicht erscheinen will oder kann, muß solches spätestens an dem dem Terminstage vorhergehenden Tage bei dem Schiedsmanne anzeigen.

Ist eine solche Anzeige nicht erstattet, so kann der Schiedsmann gegen die im Termine ausgebliebene Partei eine Geldstrafe von fünfzig Pfennigen bis zu einer Mark festsetzen.

, gegen die Festsetzung werden im Aufsichtswege erledigt.

§. 23. Die Verhandlung der Parteien vor dem Schiedsmanne ist eine mündliche. Der Schiedsmann hat Sorge zu tragen, daß dieselbe ohne Unterbrechung zu Ende geführt werde; erforderlichen falls hat er den Termin zur Fortsetzung der Verhandlung sofort zu bestimmen.

§. 24. Der Schiedsmann kann im Einverständnisse mit den Parteien Zeugen und Sachverständige, welche freiwillig vor ihm er— schienen sind, hören.

Zur Beeidigung eines Zeugen oder Sachverständigen und zur Abnahme eines Parteieides ist der Schiedsmann nicht befugt.

§. 26. Kommt ein Vergleich zu Stande, so ist derselbe zu Pro—⸗ tokoll festzustellen.

Das Protokoll wird in der Sprache der Parteien, und wenn nur eine Partei der deutschen Sprache mächtig ist, in dieser und der fremden Sprache aufgenommen.

Das Protokoll enthält:

1) den Ort und die Zeit der Verhandlung;

2) die Namen der erschienenen Parteien, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände, sowie die Angabe, wie dieselben ihre Legitimation geführt haben;

3) den Gegenstand des Streits;

) die Verabredung der Parteien.

Kommt ein Vergleich nicht zu Stande, so bat der Schiedsmann hierüber einen kurzen Vermerk aufzunehmen.

§. 26. Das Protokoll ist den Parteien vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. In dem Protokolle ist zu bemerken, daß dies geschehen und die Genehmigung erfolgt sei.

§. 27. Das Protokoll ist von den Parteien und dem Schieds- manne durch Namensunterschrift zu vollziehen.

Jede Partei, welche nicht unterschreiben kan, muß einen Bei— stand wählen, welcher für sie die Verhandlung mit seiner Namens

unterschrift vollzieht oder die von ihr beigefügten Handzeichen be—

glaubigt. Der Schiedsmann hat dabei zu vermerken, von welcher . 36 aus welchem Grunde die eigenhändige Unterschrift unter⸗ ieben ist.

5.28. Die Protokolle werden der Zeitfolge nach in ein aus schließlich dazu bestimmtes Buch (Protokollbuch) eingeschrieben und mit einer fortlaufenden Nummer versehen.

Vollgeschriebene Protokollbücher sind an das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schiedsmann wohnt, zur Aufbewahrung abzugeben.

5. 29. Die Parteien oder deren Rechtsnachfolger erhalten auf Verlangen Abschrift oder Ausfertigung des Protokolls.

§. 30. Die Ausfertigung besteht aus der mit dem Ausferti⸗

gungsvermerke versehenen Abschrift des Protokolls. Der Ausfertigungsvermerk muß die Angabe des Orts und der Zeit der Ausfertigung und die Bezeichnung Desjenigen, für welchen die Äusfertigung ertheilt wird, enthalten und mit der Unterschrift und dem Amtzstegel des Schiedsmanns versehen sein.

§. 31. Die Ausfertigung wird von dem Schiedsmanne ertheilt, welcher die Urschrift des Protokolls verwahrt. Derselbe hat vor der Aushändigung auf der Utschrift des Protokolls zu vermerken, wann und sür wen die Ausfertigung ertheilt worden ist.

Befindet sich das Protokollbuch in der Verwahrung des Amts⸗

gerichts (5. 28), so wird die Ausfertigung von dem Gerichtsschreiber desselben ertheilt. §. 32. Aus den vor einem Schiedsmanne geschlossenen Ver— gleichen findet die gerichtliche Zwangsvollstreckung statt. . ; Die Vorschristen der Deutschen Civilprozeßordnung über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden finden hierbei ent sprechende Anwendung. . j In den Fällen der 5§§. 664, 665 der Deutschen Civilprozeß- ordnung ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf Anordnung des Amtsgerichts zu ertheilen, in dessen Bezirke der Schiedsmann den Wohnsitz hat.

Dritter Abschnitt. Die Sühneverhandlung über Beleidigungen und Körperverletzungen. §z. 33. Bei den nur auf Antrag zu verfolgenden Beleidigungen und Körververletzungen ift der Schiedsmann die zum Zwecke der

teh §. 17. Der Schiedsmann kann die Ausübung seines Amtes ab⸗ ehnen:

Sühnederhandlung zuständige Vergleichs behörde. §. 34. Auf die Sühneverhandlung über Beleidigungen und

) wenn seine Zuständigkeit lediglich auf der Vereinbarung der Parteien beruht;

Y. wenn ihm die streitige Angelegenheit zu weitläufig oder zu schwierig erscheint.

Beschwerde gegen die Ablehnung findet nicht statt.

§. 18. Die Vertretung der Parteien durch Bevollmächtigte ist

Körperverletzungen finden die Vorschriften des zweiten Abschnitts

mit den in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Abweichun

gen entsprechende Anwendung.

§. 35. Soweit nach der Vorschrift des §. 420 der Deutschen Strafprozeßordnung vor Erhebung der Privatklage wegen Beleidi⸗ gungen nachgewiesen werden muß, daß die Sühne erfolglos verfucht

worden, ist für diesen Vergleichöversuch der Schiedsmann, in dessen Bezirk der Beschuldigte wohnt, ausschließlich zuständig.

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