1879 / 117 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

nach der vorläufigen Mittheilung der Direktion der Braunschweigi⸗ schen Bahn auf 140, 270090 angenommen. Nach dem jetzt vorliegenden definitiven Abschluß der Direktion beträgt indessen der Betriebsüberschuß der Braunschweigischen Bahn für das Jahr 1878 5627617 S, läßt somit die Vertheilung einer höheren Dividende, als von uns angenommen ist, (Vio 9 o) zu. Von der Betriebseinnahme von 11765 861 M gehen vorweg fol⸗ gende Ausgaben ab: Reine Betriebsausgaben 5 331 820 S, Abgaben, Lasten und Renten 93 198 S½, Zinsen und Amortisationen der Prioritätsobligationen 3 518 963 M, Rücklage zum Erneuerungsfonds gIlI6 216 S6, Summa 9 860 199 , verbleibt ein Reinertrag von 1905662 6 Daju treten 19 so Dividende für 18 000 000 M Aktienbetheiligung an den Braunschweigischen Eisenbahnen mit 270 000 S, Summa des Reinertrages 2175 662 6 (Da die Di⸗ vidende der Braunschweigischen Bahnen jetzt definitiv auf 1110 Oo festgesetzt ist, erhöht sich diee Summe um noch 36000 S) Dieser Ertrag ist wie folgt verwendet: dem Amortisationsfonds zur Tilgung des gezahlten Agios auf 6 Millionen Mark Braunschweigische Eisen⸗ bahnaktien sind überwiesen 12 300 M, zur Verstärkung der Beamten Pensionskasse 7515 (6, zur Verstärkung der Krankenkasse 2000 „, zur Zahlung einer Dividende von 39 des 60 000 000 S betragen⸗ den Aktienkapitals 2 100 000 46, zur Zahlung der für diese Dividende zu entrichtenden Eisenbahnsteuer 53 846 S Der Reservefonds hatte ultimo 1878 einen Bestand von 118937 , der Erneuerungsfonds einen Bestand von 3 977 908 4. Der Rechnungsabschluß der Berlin-⸗Stettiner Eisen⸗ bahn ergiebt für das Jahr 1878 beim Betriebe der Stammbahn und deren nicht garantirten Zweigbahnen nach Abzug der Kosten einen Ueberschuß von 1102797 S Nach Maßgabe dieses Betrages sind: für die Abgabe an den Staat 54 404 4, für die Aktionäre der Ge⸗ sellschaft, denen für ibre Einlagen pro J. Semester 1878 bereits 20 zugeflossen sind, als Rest ihres Antheils aus dem vorjährigen Rein⸗ ertrage noch 1,659 des gesammten Stammaktienkapitals von sz2 145 000 66 mit 1025 392 M6 zu verwenden. Der dann noch ver⸗ bleibende Ueberschuß von 6556 (66 soll den Einnahmen des Jahres 1379 vorgetragen werden. Der Reservebaufonds (Erneuerungsfonds) Stammbahn und deren nicht garantirten Zweigbahnen schloß des vorigen Jahres mit einem baaren Bestande von 321 870 M6 und mit einem Werthe von 280 606 6 in Materialien⸗ beständen ab. Der Reservefonds für unerwartete Einnahme—⸗ ausfälle, Verbesserungen und außergewöhnliche Ausgaben wies Fnde vorigen Jahres einen Bestand von 1 363 628 0 rac Der Reservebaufonds (Erneuerungffonds) der Zweigbahn Stargard⸗Cöslin⸗Colberg schloß Ende vorigen Jabres mit einem zaaren Bestande von 981 248 S0 und mit einem Werthe von S5 376 n Materialienbeständen ab. Der Reservefonds dieser Zweigbahn vies am Schlusse des Jahres 1878 einen Bestand von noch 46 231 46 z Der Reservebaufonds (Erneuerungsfonds) der Zweigbahn in⸗Danzig schloß Ende vorigen Jahres mit einem Baarbestande 16,531 66 und mit einem Werthe von 30562 4 in Materialien⸗ Der Reservebaufonds (Erneuerungsfonds) der Bahn⸗ tre Angermünde⸗Stralsund, Züssow⸗Wolgast und Pasewalk⸗ Stettin schloß Ende vorigen Jahres mit einem Baarbestande von 2145 221 S und mit einem Werthe von 122177 M in Materialien⸗ Der Reservefonds dieser Zweigbabnen wies am Schlusse zabres einen Bestand von 32 178 66 nach. Der Antheil erlin Stettiner Gesellschaft aus den Einnahmen der Anger⸗ ünde⸗Schwedter Bahn bat auch im vorigen Jahre zur Deckung der iebskosten nicht ausgereicht, die Gesellschaft bat vielmehr aus inen Zuschuß von 23 107 leisten müssen. 20. Mai. (W. T. B.) In der heute statt⸗ n Generalversammlung der Ettlinger Spinnerei nach bedeuter lbschreibungen, einer starken Dotation des anzungsfonds und einer beträchtlichen Zuweisung für neue Ma—⸗ r, die Vertbeilung einer Diridende von 105 M für Aktien und einer sol von 5

.

n Stelle ein jun. Korr. Die Ba um woll- und

Quentin haben ihre Arbeiten einge⸗

1

*

gen Beeinträchtigung der Arbeits freiheit im Strike) verhaftet worden, sonst herrscht kommene Ruhe.

Verkehrs ⸗Anstalten. Der

1 Ueberlandspos

Berlin, den 20

Lithographie, Linienmanier und gemischter Manier befinden sich auf der einen Seite, auf der entgegengesetzten die Photo graphien, die entweder die Gemälde alter und neuer Meister, einzeln oder zu Sammelwerken vereinigt, wiedergeben, oder als vassende Illustrationen den Büchern eingefügt sind. Die Photographien zeichnen sich durch ihre künstlerisch gelungene Ausführung aus; die Konturen der Gemälde treten scharf und charakteristisch herxor und die feinsten Farbennüancen sind dem Auge bemerkbar. Auch die Verwendung der Photographie auf Porzellan und Marmor ist durch einzelne ausgestellte Platten vertreten. Die Lithographie wendet sich meist technischen und gewerblichen Gegen ständen zu, ebenso die verschiedenen Artikel der Tylographie. Der Oelfarbendruck gewinnt durch stete Vervollkommnung seiner Her⸗ stellung immer mehr an Bedeutung und beansprucht durch solide Leistungen einen Platz neben den älteren Künsten. Eine zweite Klasse enthält die Schriftgießerarbeiten, die Stempelschneider⸗, Graveur⸗ und Guillocheurarbeiten, denen sich eine Auswabl von photographischen Maschinen und Apparaten, Salon⸗Stereoskopen und Salon ⸗Statifs anreiht. Als letzte Klasse dieser Gruppe endlich sind die Lehrmittel“ verzeichnet. Neben den Erd. und Himmelsgloben in allen Größen sieht man Reliefgloben, Reliefkarten, Tellurien und Planetarien; Nebelbilderapparafe wechseln mit der Laterna migieca, elektrische Telegraphen mit den Apparaten für Spektralanalyse und Dampfschiffsmodellen für den Unterricht. Lehrmittel, sowie Beschäf⸗ tigungsmittel nach Fröbelschen Grundsätzen, Papp. und Rohrphanta— sie⸗Artikel füllen den einen Tisch, Anleitungen zur Stenographie und Buchführung und musikpädagogische Werke den anderen.

Die Gruppe IX. umfaßt die, Chemische Industrie“. Hier stehen chemische Produlte für technische Zwecke, Säuren. Salze und che⸗ mische Präparate aller Art. Die Präparate für Pharmacie und Technik und für Laboratorien sind am vielseitigsten vertreten, neben ihnen Düngmittel, Knochenmehl, Knochenkohlen und Metalle in Blöcken, wie Kupfer, Messing und andere. Unter den pharmaceuti— schen Präparaten, ätherischen Oelen und Parfümerien, den Rohmate⸗ rialien für die Pharmacie und chemische Industrie ziehen die Toi— lettenseifen, Puder, Schminken und Parfüms die Aufmerksamkeit auf sich. Die Produkte der trockenen Destillation, als Anilin und Benzin, sind neben dem Glyzerin, dem Stearin, der Waschseife, den Kerzen dem Schmieröl 2c. ausgestellt. In anderen Schränken sind Farbwaaren, Firnisse, Harz, Lack, Albumin und Leim, sowie Stärke und Dextrin aufgebaut.

In einer besonderen Halle haben eine größere Anzahl ebenso eleganter als praktischer und bequemer Wagen ihre Aufstellung ge⸗ funden. Neben dem leichten Coups steht ein zierlicher Damen Phaston, dem komfortablen Landauer folgt die Halb⸗ und Doppel⸗ calesche. Mehrere Wagen im Rohbau, Wagentheile und Zeichnungen versinnbildlichen die allmähliche Zusammensetzung und Fertigstellung dieser Transportmittel. Ein Pferdeeisenbahnwagen, ein Feuerwehr wagen, ein Jaadwagen und eine Johanniterkrankenkarre beweisen, daß die Berliner Wagenbaukunst auch nach anderer Richtung weitgehen“ den Ansprüchen zu genügen versteht. An die Wagen schließt sich endlich eine Sammlung von Hufeisen, Hufnägeln, Achsschenkeln, Patentachsen und Wagenlaternen verschiedener Art.

Die Kommission für die internationale Ausstellung in Sydney, welche, unter dem Vorsitz des Gouverneurs Lord Loftus, aus den Vizepräsidenten Sir James Martin, Sir Alfred Stephen, Sir John Hay und Sir George Wigram Allen, dem geschäftsführenden Mitglied Herrn Patrick Alfred Jennings, dem Sekretär Herrn Augustus Morris und 19 anderen Mitgliedern besteht und welcher die Kommisston für die Betheiligung Europas in London unter dem Vorsitz des Earl of Belmore und des Sir Daniel Cooper zur Seite steht, hat das nachfolgende Reglement veröffentlicht:

Internationale . zu Syney 879. Reglement.

I) Gesuche um Raum mit veollständigen Details werden so frübzeitig wie möglich erbeten. Exemplare der amtlichen Anmel⸗ dunge formulare werden auf Antrag an den Sekretär verabfolgt. Der durch die Kommission zu London für Großbritannien und alle anderen europäischen Länder verlangt: Raum wird zu diesem Zwecke reservirt und die nothwendigen Unterabtheilungen werden in UÜeber⸗ einstimmung mit den allgemeinen Entwürfen gemacht.

2) Bei der Kommission in Sydney müssen Gesuche um Raum weniastens einen Monat vor dem Tage der Eröffnung ein⸗ gereicht sein. 3) Angehörige eines Landes oder einer Kolonie, für welche kein Vertreter ernannt ist, können sich direkt an den Sekretär wenden. 4) Die Vertreter von Ländern und Kolonien haben ungefähre Pläne, welche die Art der Vertheilung des ihnen zugewiesenen Rau— mes zeigen, und die Liste ihrer Aussteller vor dem 1. August 1879 einzureichen. 5) Ausstellungsgegenstände können an die Kommission jedes Landes oder jeder Kolonie zu Sydney gerichtet werden, können aber, wenn solche Vertretung nicht vorhanden ist, oder müssen, wenn die Gegenstände Neu⸗Süd⸗Wales angehören, gerichtet werden an Die Kommission, Internationale Ausstellung 1879

Sydney, Neu⸗Süd⸗Wales. 6) Gepäckstücke, welche von den auf der Ausstellung vertretenen Ländern und Kolonien eingesendet werden, sind zu richten an Die Kommission für

Internationale Ausstellung 1879 Sydney, Neu⸗Süd⸗Wales.

und tragen zwei Etiquetten mit den Farben des Landes oder der Kolonie, welchen die Aussteller angehören.

Gexäckstücke von fremden Ländern, welche für die Ausstellung estimmte Waaren enthalten, müssen gleichfalls mit den innerbalb iner Raute deutlich darauf gezeichneten Buchstaben 8 1E versehen sein.

Gexäckstücke aus fremden Ländern müssen sämmtlich in solcher Art bezeichnet sein, daß ihre Herkunft deutlich zu erkennen ist.

die Kommission die Gegenstände auspacken, ausstellen und wieder

einpacken lassen und dafür eine mäßige, gleichförmige und angemessene

Rechnung aufstellen; für den Empfang an den Thoren der Aus⸗

stellun gs gebäude und für die Aufstellung der unausgepackten Kisten

an den betreffenden Stellen aber wird nichts berechnet.

3) Die Ausstellungsgegenstände werden zollfrei zugelassen. Die

Fortschaffung der Waaren ist, ausgenommen unter besonderen Um⸗

anbken, vor dem Schlusse der Ausstellung nicht gestattet. Für den af von Ausstellungegegenständen, welche nach dem Schlusse der ellung abzuliefern sind, werden Erleichterungen gewährt.

3) Gin besondere Bestimmung zum Schutze von Erfindungen, welche gerigntt sind, in Neu⸗Süh⸗Wales patentirt zu werden, wird das Parlament treffen.

10 Die allgemeine Aufnahme von Artikeln in das Ausstellungtz⸗

gebäuße beginnt am 1. Juli 1875.

Dir PYlaäne zut Auestellung und Unterbringung solcher Gegen welche entweder besondere Vorkehrungen oder außergewöhn⸗ beiten jun ihrer Aufstellung erfordern, müssen die Genehmi⸗

gung ber Kommission erhalten, bevor sie ausgeführt werden, und die

Arbeiten müssen unter Aufsicht ber NReamten verselben erfolgen.

II) Faum, welcher Vänbkern und Kolonien angewiesen und am

J. Stytember 1576 nicht henutzt ist, fällt der Kommission wieder zu

und wird von Jienem vertheilt,

12?) Benn Autstellungtgegenstänbe nicht zur Mitbewerbung be—⸗ mmt sind, so werben sie auf Anzelge deg Augzstellers von der

tung burch vag international Preisgericht ausgeschlossen.

Kosten und in seiner Sprache einen besonderen Katalog der in seiner Abtheilung ausgestellten Gegenstände herausgeben. Die Kommission behält sich das Verkaufgrecht des amtlichen Katalogs vor.

14) Kein Kunstwerk oder anderer Gegenstand, welcher in den Gebäuden, Parken oder Gärten ausgestellt ist darf ohne die Erlaub⸗ niß des Ausstellers und der Kommission in irgend einer Weise ge= zeichnet, eopirt oder wiedererzeugt werden.

19) Dampfkraft wird in begrenzter Quantität unentgeldlich ver⸗ abfolgt. Die Kommissäre wünschen für Ausstellung von Maschinen in Bewegung anzuregen und werden bestrebt sein, soviel Kraft zu be⸗ schaffen. als billigerweise verlangt werden kann.

I6). Alle Einrichtungen, Schaukasten, Geräthe u. s. w., deren die Aussteller bedürfen, sind auf ihre eigenen Koften zu beschaffen, und ebenso alle Wellen, Rollen, Treibriemen u. s. w. für die Ab⸗ zweigung und Uebertragung von Kraft von der Hauptwelle. Die Kommissäre werden jedoch bemüht sein, Schaukasten mittelst Ver⸗ trags zu einem Preise per Kubikfuß auf Kosten des dieselben be nutzenden Ausstellers zu liefern. Alle künstlerische Verzierungen und Anordnungen müssen durch die Kommission genehmigt werden.

17) Die Kommission behält sich das Recht vor, jeden beantrag⸗ ten Ausstellungsgegenstand zurückjzuweisen oder zurückzuschicken; Artikel, welche auf irgend eine Art gefährlich oder belästigend sind oder den öffentlichen Anstand oder die gute Sitte verletzen, werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

18) Das Amt der Entscheidung über die Zulassung von Werken der Kunst wird einer besonderen Kommission Übertragen. Zur Aus- stellung der von dieser zugelassenen alten Gemälde und Kunstwerke wird ein besonderer, angemessener Raum bestimmt.

19). Die Kommission wird für die sichere Aufbewahrung aller Gegenstände in der Ausstellung jede Fürsorge treffen, aber sie kommt in keiner Weise für Schaden oder Verlust irgend einer Art oder Unfall in Folge von Feuer oder sonstiger Ursachen auf.

20) Den Vertretern von Ländern und Kolonien und ausstellen den Privatleuten wird Gelegenheit zur Versicherung ihrer Güter ge— geben werden. Sie können auch Wächter nach ihrer eigenen Wabl zur Bewachung ihrer Waaren während der Stunden, an welchen die Ausstellung dem Publikum geöffnet ist, anstellen. Die Anstellung solcher Wächter unterliegt der Genehmigung der Kommission. Diese Leute müssen einen besonderen Anzug oder ein sie auszeichnendes Kennzeichen tragen und sind befugt die Polizei zu Hülfe zu rufen.

21) Die Preisertheilung erfolgt auf Grund schriftlicher Berichte, welche durch die Unterschrift ihrer Verfasser beglaubigt sind. Zu Preisrichtern werden Männer von bekannten Befähigungen und Charakteren gewählt und denjenigen Abtheilungen zugetheilt, für welche sie Sachverständige sind. Die eine Hälfte der Richter wird durch die Kommission eines jeden Landes oder jeder Kolonie ernannt, nach Maßgabe dez jedem derselben zugetheilten Raumes, worüber demnächst Mittheilung ergehen wird. Die Richter aus Reu⸗Süd⸗ Wales werden durch die internationale Ausstellungskommission er— nannt. Berichte und Urtheile werden auf eigenthümlichen und rela— tiven Werth gegründet. Als Grundbedingungen des Werths sind zu berücksichtigen: Originalität, eigene Erfindung oder Entdeckung, Nütz= lickkeit, gute Beschaffenheit, Geschicklichkeit, vollendete Ausführung, Zweckmäßigkeit, Befriedigung eines öffentlichen Bedürfnisses, Spar— samkeit und Preis.

Jeder Bericht wird, sobald er vollendet ist, der internationalen Ausstellungskommission behufs des Endurtheils und der Veröffent— lichung eingereicht.

Die Preise werden schließlich durch die Kommission für die in— ternationale Ausstellung zu Sydney zuertheilt. Sie bestehen in einem Dirlome nebst einer Medaille und einem speziellen Gutachten der Richter über den Gegenstand der Beurtheilung.

Jeder Aussteller ist berechtigt, das ihm zuerkannte Gutachten vorzuzeigen und zu veröffentlichen, aber die internationale Sydney Kommission behält sich das Recht vor, alle Berichte in der Weise, welche ihr zur öffentlichen Belehrung die geeignetste erscheint, zu ver= öffentlichen und darüber zu dikponiren und auch die Berichte über die Ausstellung zu veröffentlichen und zu vertheilen.

22) In Betreff des lebenden Viehs wird dasselbe System der Urtheile befolgt, aber es wird beabsichtigt, außer den Medaillen und Gutachten besondere Preise dafür zu ertheilen. Vollständige Pro⸗ gramme und weitere Vorschriften bezüglich der Ausstellung des leben den Viehs werden später veröffentlicht werden.

23) Innerhalb zweier Monate nach dem Schlusse der Ausstel⸗ lung haben die Aussteller oder ihre gehörig bevollmächtigten Agenten die Gegenstände fortzuschaffen.

Waaren, welche nach dieser Zeit zurückbleiben, werden fort⸗ geschafft und versteigert oder nach Anweisung der Exekutivkommission in anderer Weise verwendet und der Nettoerlös den Ausstellern oder ihren gehörig ernannten Agenten ausgehändigt.

24) Jedermann, welcher Aussteller wird, übernimmt und erkennt dadurch an, daß er die für die Abhaltung der Ausstellung gegebenen Vorschriften und Bestimmungen beobachten will.

25) Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Vorschriften zu ändern, verbessern, erläutern oder zu ergänzen.

26) Vollständige Auskunft über jede Detailfrage wird ertheilt auf Antrag an das

. Bureau der Kommission, Macquarie⸗Straße, Sydney, Neu⸗Süd⸗Wales.

In Certaldo wird am 22. Juni das Denkmal Boccaceio's enthüllt werden. Am 21. Dezember 1875 waren es fünf Jahrhun⸗ derte, daß der Dichter des Decamerone“ im toskanischen Elsathale starb und in Certaldo begraben wurde. Die Feier der Denkmals⸗ enthüllung beginnt mit einem Umzug. Die Statue wird auf der Piazza Solferino aufgestellt. Der Haupthandlung soll sich die In— auguration einer Büste König Victor Emanuels im Gemeindehause, ein Vokal⸗ und Instrumentalkonzert im Teatro Boccaccio mit poe⸗ tischen Vorträgen, sowie ein Fackelzug durch den ganzen Ort anschließen a n Schluß das Monument mit elektrischem Licht beleuchtet werden. J

Rom, 14. Mai. Der Ve suv ist fortwährend in einer leichten Eruptionsthätigkeit begriffen. In der Nacht von vorgestern auf gestern ließ sich eine größere Intensität des Feuers wahrnehmen. Man befürchtet ernstlich, es könne noch in diesem Jahre einen großen Ausbruch geben.

Lloyds Agent in Chefoo in China schreibt unterm 18. März: „Während der 18 Jahre, die wir hier etablirt sind, betrug die Ge⸗ sammtzahl der Schiffbrüche in der Nachbarschaft dieses Hafens im Durchschnitt nicht 1 im Jahre. Die große Anzahl von Schiffs— unfällen, die jüngst stattgefunden haben, sind den beispiellosen Ost⸗ winden und der strengen Kälte zuzuschreiben.“

Paris, 19. Maj. (Journ. off.) Durch Beschluß des Ministers für den öffentlichen Unterricht und die schönen Künste vom 16. Mai ist Hr. Vaucorbeil, bisheriger Regierungskommissariutz bei den subventioConirten Theatern zum Direktor der Oper (I héätre national de l'Opéra“) auf 7 Jahre vom J. November d. J. an er nannt worden.

Nedacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Eypebition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen

Berlin!

1e, Ein amtlicher Katalog wir in englischer Sprache durch hie Fommission ottöffentlicht, Jeroch kann jebet Land auf seine eigene

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Dentschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich P

M 112.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 20. Mai

reußischen Staats⸗Anzeiger.

Aichtamtlich es.

i i wei Verlaufe der gestrigen Berlin, 20. Mai. Im weiteren Verla ( 48.) Sitzung trat der Reichstag in die erste Berathung des Gesẽtzentwurfs, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs ein.

ie ersten beiden Paragraphen lauten; ;

ö. . 31 bis dahin zollfreien Gegenständen und Lrhöhungen beste hender Zölle, wegen deren ,. e Reichstag ein Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorge 9 . können mit Zustimmung des Bundes raths und des ,, durch Anordnung des Reichskanzlers vorlaͤufig in Hebung gesetz ö 2. Der Antrag auf Ertheilung der nach 85.1 erfor der. lichen Zustimmung des Reichstags bedarf nur einmaliger . rathung und Abstimmung, Der Reichstag kann nach absolu er Sttmmienmehrheit beschließen, daß die Berathung un ö an demselben Tage stattfinden soll, an welchem der Antrag schrift-

lich eingebracht ist. .

Die Debatte wurde vom Präsidenten des Reichskanzler⸗ Amts, Staats-Minister Hofmann, mit folgender Rede ein⸗ geleig i Herren! Ich bitte um die Erlaubniß, die Berathungen mit wenigen Worten einleiten zu dürfen. Das Verein gzollgesetz vom J. Juli 1869 hat im Artikel 11 bestimmt, daß Aenderungen des Zolltarif in der Regel mindestens 8 Wochen vor dem Inkraft— Freten gemacht werden sollen. Diese Fassung des Gesetzes läßt er tenin ü daß man schon, bei Erlaß, des Gesetzes von venmnetzinsichs' ausgegangen ist. es. werde. unte, Umständen nicht möglich sen, die regelmäbige Frist, von z Wochen einzu— halten. Solche Fälle, in denen die Frist abgekürzt werden muß, enn! das Gesetz feinen Zweck erreichen soll, Liegen ins hesondere dann vor, wenn es sich darum handelt, neue Zölle einzuführen oder be— stehende Zölle zu erhöhen, und wenn zugleich zu besorgen ist, daß ohne eine rasche Jukraftsetzung des Gesetzes durch Mehreinfuhr über den regelmäßigen Bedarf die Zollerträge, die man von der gesetz lichen Maßregel erwartet, dem Staat orer dem Reich entgehen, daß überhaupt die Wirkung deg Gesetzes durch eine auf Spekulation be⸗ ruhende Mehreinfuhr Paralystrt. werde. Ein solcher Jen, daß man besorgen muß, durch eine weit über den regelmäßigen Bedarf hinaus⸗ gehende Einfuhr, die Wirkung einer beabsichtigten Einführung und Erhöhung von Zöllen erheblich beeinträchtigt zu sehen, ein solcher Fall liegt augenblicklich vor, denn es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Zwischenzeit zwischen den Beschlüssen, die von dem Reichstag in Beziehung auf die Zolltarifvorlage gefaßt werden und dem Termin, in dem das Gesetz demnächst in Kraft treten kann, benutzt werden witd, um weit uber den Bedarf hinaus noch unter den jetzigen ge= ringeren Zollsätzen oder mit Zollfreiheit Wagren einzuführen, die in Zukunft höher verzollt bezw. wieder mit Zoll belegt sein werden. Biese Erwägung hat die verbündeten Regierungen veranlaßt, Ihnen den vorliegendem Gesetzentwurf, zu bringen, allerdings nicht in der Absicht, demselben lediglich in Beziehung auf solche Gegenstände Wir kfamkeit zu geben, um die es sich bei der jetzigen Reform des Zolltarifs handelt, die verbündeten Regierungen sind vielmehr Don der Ansicht ausgegangen, daß, es sich empfehle, eine all⸗ gemeine Einrichtung zu treffen, die auch in zukünftigen Fällen benutzt werden kann. Meine Herren! Wenn man sich darauf beschraͤnken wollte, den Einführungstzermin, der in dem Zollgesetz als der regelmäßige bezeichnet ist, nämlich ,, von acht Wechen, durch das Tarifgesetz abzukürzen, etwa diesem Gesetze Wirt⸗ samkeit zu geben von dem Augenblicke der Verkündigung an, so würde das keinetwegs den Erfolg haben, den man, um das J volle Wirksamkeit zu setzen, wünschen muß. Es bleibt, wie die Sachen liegen, nichts übrig als eine provisorische Einführung der neuen Zölle und der höheren Zollsätze, auch ehe, das künftige Gesetz selbst in Wirkfamkeit gesetzt werden kann. Es ist in früheren Hebattén bereits von diesem Kisch aus darauf hingewiesen worden, wie die Spekulation sich der gegenwärtigen Lage bemächtigt, wie insbesondẽre zu befürchten ist, daß eine Masse von englischem und schottischem Roheisen in das Zollgebiet eingeführt werde, wenn wir dieser Spekulation nicht einen Riegel vorschieben. Wie weit diese Spelnlation sich bereits erstreckt, dafür habe ich hier einen sprechenden Beweis

in der Hand. .

Isö' ist zufällig dem Herrn Reichskanzler das Cirkular einer n egen en ich will die Firma selbst nicht nennen, uͤm nicht dem Geschäft von hier aus Vorschub zu leisten, in wel⸗ . ea bei if tigte Zoll auf Hol; und die gegenwärtigen . billigen

Holzpreise veranlassen mich bei Ihnen anzufragen, ob Sie se, geneigt sind, vor r eln eg, des . sich für einige Zei

i i wedischen Thüren zu versehen. . .

ö . pre . fertigen schwedischen Thüren, ntlich billig gestellt it. ;

ö. The gr . nur 9 als ein Beispiel dafür, wie weit schon jetzt die Spekulation sich ausdehnt, um noch möglichst rasch. vor horesschluß, d. h. vor dem Inkrafttreten des Gesetzez die jetzigen

billigeren Zollsätze, bezw. die Zollfreiheit zu benutzen. Meine ,

Einem solchen Bestreben entgegenzutreten, ist nicht allein ein 6

der Klugheit, weil ja, wenn man nichts ihut, die Vortheile des Ge—

setzed zum großen Theil verloren gehen, sondern et ist

auch ein Gebot der Gerechtigkeit, weil diejenigen, die aus irgend

einem Grunde von solchen Spekulationen keinen Gebrauch machen

können, entschieden n t gt 3 wenn es Anderen gelingt, ie ise sich Vortheile zu verschaffen.

ö ,,. Ich darf hiernach wohl annehmen, daß der ö

danke des Gesetzentwur fs wie er Ihnen vorliegt, im ,

Ganzen die Billigung des hohen Hauses finden wird. Es kann nicht Ihre Absicht sein, daß die Beschlüsse die Sie jetzt , . Lefun über den Zolltarif fahen, sofort Veranlassung wer en ö. Spekulationseinfuhr, daß dadurch die Wirkungen des Gesetzeß a . schwächt werden, und wenn der Gedanke des Gesetzes an sich ö Billigung des Hauses findet, dann wird es, wie mir scheint, nich schwer sein, über die Modalitäten und über die Mittel sich zu ver⸗ ständigen, die nothwendig sind, um den gewünschten Zweg ju erreichen,

Ich erlaube mir bezüglich der Einzelheiten des nr, , nur (nen Punkt jetzt schon in der Generaldebatte ker rotz uh: * weil er das Verhältniß der verbündeten Regierungen ode vielmehr das verfassungs mäßige Verhältniß der Gesetzgebun⸗ zu der Autonomie des Reichstags bezüglich seiner Geschäftsordnung zetrifft. 3

Die verbündeten Regierungen haben sich nicht verbeblt. durch die Bestimmung des , 2 des Gesetzentwurfs eine r, . von dem verfa an gen ien Grundsatz herbeigeführt wird, ' zer Reichstag seine Geschäftsor nung selbst regelt, und die 3er bündeten a rungen würden sich ion nns ien ,,,

empfehlen. wenn sie nicht geglaubt batten, daß Inte

e raschen hren h el . die wir der Erekr ive 8* wollen, nöthig wäre, Schranken zu beseitigen, wie sie jetzt in Ibrer Geschästordnung aufgerichtet sind.

Anträge auf provisorische Einführung von vorgeschlagenen Zöllen nicht einer dreimaligen Lesung bedürfen, und zweitens um die Frage, ob derartige Anträge sofort oder erst am dritten Tage, nachdem sie eingebracht sind, zur Berathung gelangen können. . . Meine Herren, in beiden Beziehungen liegt es auf der Hand,. daß, wenn eine Maßregel, wie wir sie im Ange haben, rasch wirken soll, die Geschäftsordnung geändert werden muß . denn wat zu⸗ nächst die Frage betrifft, ob, eine dreimalige Berathung wie bei Gesetzentwürfen nöthig ist, so hangt es nach §. 25 der Geschästsordnung jedesmal ron der Beschlußfassung des Reichstags ab, ob die Regel, daß dreimalige Berathung auch der einfachsten Anträge des Bundesraths nöthig ist, im einzelnen Falle aufrecht erhalten oder ob mit Zustimmung des Bundesraihs davon abgewichen werden soll. Es ist nun die Alsicht des Gesetzes, für die Fälle, die hier in Betracht kommen, ein für alle Mal die dreimalige Berathung für unnsthig zu erklären und die einmalige Berathung l ügend. ö ö . Punkt besteht darin, daß nach Ibrer Geschãfts⸗ ordnung ein Mitglied durch seinen Widerspruch verhindern kann. daß ein Antrag noch an demselben Tage, an dem er eing bracht ist, zur Berathung gelangt. Es ist nun klar, wenn das Gesetz mit derjenigen E ergie wirken soll, die nöthig ist, dann darf es doch nicht, wenn die Majorität des Haäuses an demselben age Veschluß fassen will, von dem Widerspruch eines einzigen Mitgliedes ab bängen, ob in eine sofortige Berathung eingetreten werden kann nicht. . : ö ö. verbündeten Regierungen , ia J ade Reichstag, wenn er seine Zustimmung dazu giebt, ö fi ö. . in Betracht lommenden Fälle die Geschäftsorpnung gefetzlich abgeändert wird, dann aus nahm ßweise und ohne irgend ein Präjudiz für andere Fälle von seiner Autonomie etwas fert. Allein die verbündeten Regierungen haben geglaubt, daß die Inter- essen, die hier auf dem Spiele stehen, doch wichtig genug seien, um an den Reichstag wenigstens die Frage zu richten, ob er geneigt sei in diesem Falle darauf ,. daß die Gesetzgebung einen Theil Geschä dnung abändert. . ö. h steht den Regierungen nur die Form des Gesetzesvorschlags zu Gebot, allein es versteht sich von selbst, daß mit dieser Vorlage nur die Frage an den Neichstag gerichtet ist, ob er für diese ganz speziell bezeichneten Zwecke von seiner n . mäßigen Autonomie absehen will oder nicht. Meine Herren, ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung u ertheilen. J ; Der Abg. von Bennigsen erklärte, daß die Tendenz des Gesetzentwurfes gewiß die Billigung der. Mehrheit namentlich auch seiner politischen Freunde, ob Freihändler oder Schutz zöllner finden werde. Man wundere sich sogar, daß ein ähnlicher Gesetzentwurf nicht schon früher, etwa wor drei Wochen vorgelegt sei. Unmittelbar nach den Osterferien sei die nationalliberale Partei bereit gewesen, Maßregeln in dem Augenblicke zu ergreifen, wo eine bedeutende Erhöhung eines Zolles bevorstehe, um Spekulationen und Geschäfte zu . hindern, welche sowohl die gesunde Konkurrenz als den Fiskus schwer schädigen könnten. Die Vorlage aber, wie sie in den 85. 1 und 2 erscheine, sei seinen Freunden unannehmbar. 5. 1 wolle nicht blos Bestimmungen treffen für die jchige wirth⸗ schaftliche Situation oder für die Tarisvorlage der Regierung, sondern für alle Zukunft; und nicht blos für einige wichtigere Artikel, für welche von vorn herein das allgemeine Interesse fest stehe, sondern ganz indistingte für sämmtliche Artikel, auf bie man höhere Zölle legen wolle. Weiter enthalte §. 2, ohne alle Noth, namentlich bei der jetzigen Gescht sts lage, eine AbC änderung der Verfassung und einen erheblichen Eingriff in die Gerechtsame des Reichstages. Warum die schon so schwie, rige Lage noch durch diesen doppelten Eingriff kompliziren? Sei es denn nicht möglich gewesen Neichs verfassung und Geschäftsordnung wären dabei ganz intakt gebligben früher von der Mehrheit einen Beschluß durch eine, Gesebes vorlage zu erlangen, lange bevor die Steuer⸗ und ,, bas Haus gekommen seien, des Inhalts er spreche hier hauptsächlich vom Tabak den Bundesrath in dem Momente,

von einer Kommission berathen zu! Artikel dieser Maßregel unterwor ien.

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helfen. t die Näachsteuer er⸗ setzen könne, werde eine Ko zu ent haben; er enthalte sich einer persönlichen Ansichtsdußerung, man müsse damit sehr vorsichtig sein. Der 8. 1, wie er hier vorliege, werde schwerlich die Zustimmung seiner Partei sinden können. Ob in einzelnen Artikeln noch Sperrmaßregeln zu treffen seien, wolle auch wohl erwogen sein. Man habe sehr richtig gesagt, daß die bisher abgeschlossenen Spekulationen ine Prämie für Diejenigen seien, die ihr Schäfchen im Trocknen hätten; Diejenigen sollten jetzt getroffen werden, deren Ladungen noch auf der See führen. Die Mißstände, die im Allgemeinen bei jeder Ueberführung in ein neues System aufträten, könnten leicht durch falsche Maßregeln noch vermehrt werden, darum müsse die Sache einer Kommission zur Prüfung übergeben werden, und zwar am Besten der Tarifkommission. So z stimmend, wie der Alg. von Bennigsen, könne er sich nicht äußern, aber er lehne auch nicht ab; er wolle nur Maßregeln für den jetzigen Tarif bewilligen, nicht für immer; letzteres würde ja den Handel in ewiger Ungewißheit erhalten. Den §. 2 werde er niemals annehmen. Sein autonomes Recht dürfe sich der Reichstag auf keinen Fall beschränken lassen; gerade wenn die Kämpfe recht lebhaft seien, sei die ses Recht von ungeheurer Wichtigkeit; gerade dann solle auch vie Verfassung der feste Punkt sein, an welchem alle anderen Be. strebungen scheiterten. Ob nach der jetzigen Geschastsord nnn die nöthige Schnelligkeit gewährt werde, oder ob vielleicht ad hoc zur Beschleunigung eine Beschränkung der einzelnen Stadien des Geschäftsganges ausnahmsweise votzußiehrn sei, möge erwogen werden; aber nichts von dauernden Abände⸗ rungen. Man habe schlimme Erfahrungen gemacht; um. seine Partei zu treffen, habe man Verfassungs⸗ und (Gyschüfts⸗ ordnungs⸗Paragraphen geändert; ex wolle setzt nicht Neyanche üben, sondern sagen, je höher die Wogen. des Jampfes gingen, um so höher solle Verfassung und Geschäftsordnung vom Centrum gehalten werden! . . Der Abg. Dr. Braun führte aus, die Vorlage involnire eine Verfassungsänderung. Nach der Verfassung sollten Jolle nur in Folge eines Gesetzes erhoben werden das solle ge ändert werden, und ebenso wolle man in die Autonomie des Reichstages eingreifen, indem man ihm seine Geschüstsordnung ändere. Tradition des Zolltariss sei es, daß derselbe höchstens alle drei Jahre zu ändern sei, nur am 1. Januar, und daß . Aenderung acht Wochen vorher bekannt gegeben werde. Freilich, man lebe in einer Zeit, welche aus den Ueberraschungen gar nicht herauskommen lasse. Man habe früher allerdings solche schnelle Zollgesetznderungen nie gewagt, am Wenigsten an bem Tarif, welcher von dem berühmten Johann Gottfried Hef mann, unter Vorsitz von Wilhelm von Humboldt gearbeitet sei. Heut ändere man freilich Alles sehr schnell. nt seien die Heidelberger Konferenzen der deutschen Finanz Minister ge⸗ fommen, dann der Brief des Reichskanzlers, welcher deren ro⸗ gramm ignorirte und nur von Schutzzöllen gesprochen habe, bann der Tarif Varnbüler, welcher theils sogar über den Brief hinausginge, nun komme die Aera Thüngen 361 vielleicht Berger⸗Witten. Dieser Herr sage, man brauche sich um die Minorität nicht zu kümmern, derselbe sei so sieges⸗

art gr ov chstenler er

wo er eine Tabaksteuervorlage fertig stelle, zu ermächtigen, die höheren Sätze schon vorläufig zu. erheben? So hätte man Verfassung und Geschäftsordnung des Reichstags gewahrt und auch dem Fiskus genütozt. Der Minister Hofmann habe darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung des §. 2, welche den Reichstag in seinem verfassungsmäßigen Rechte beschränke, angenommen werden

so bedenklich nicht sei. Wenn die Regierungen es unbe⸗ uche ö . Wochen und Monate lang die Frage ruhen zu lassen und jene gesährlichen Geschäftsmanipulationen ruhig ihren Gang gehen zu lassen, dann, glaube er, . doch auch der Reichstag sich zmeimal überlegen, ob er sich kurzer Hand seine Rechte nehnien lassen solle. h ir regelmäßigen Geschäftsgange könne ein Gesetz entwurf in fünf Tagen Gesetz sein. Am dritten. Tage nach bem Eingange könne die,. Major tät die ern nh zweite und am fünften die dritte Berathung vornehmen. Sei

die Zustimmung des Bundesraths sicher, s

e des Gesetzes aussprechen. Dochen u , so . man auch wohl noch 6 . gedulden können. Dagegen sei er der Ansicht. daß der 46 kag noch immer die Vertflichtung habe, das Seinige zu thun, um weiter für den Fiskus und für die legitime gesunde Hon kurrenz nützliche Einrichtungen zu treffen dadurch. daß . höhere Zölle vorläufig erhebe. Am wichtigsten erschein 1 dies beim Tabak. Er halte allerdings dafür, daß auch ei einigen anderen Artikeln die Möglichkeit nan gen en mr könne. In Bezug auf den Tabat⸗ werde auch noch am Lich testen Uebereinstimmung zu erreichen Jein. , , . verftändige versichert hatten, sei es für die Tabalfar n,. so groß die eingeführten Vorräthe auch 13 mögen, noth= wendig, daß von der letzten Ernte der Nischungen der ver⸗ schiedenen Sorten wegen, noch bedeutende Duantit aten y n kommen müßten, so in den nachsten Wochen ein ere dene Theil der letzten Ernte von Amerika und in den nãchsten. Monaten ein erheblicher Theil von Jag. Da bis zum Abschlud des Tabaksteuergesetzes noch 6 bis S Wochen werf urden, so feien er und seine Freunde bereit unter Serus oben erwähnten Verhaltnisse zu überlegen,

. 2 Gestatten Sie mir, daß ich ganz kurz diese nig zn, . rungen bezeichne, welche durch den vorliegenden 6 2 urf in de Geschäftsordnung des Reichstags ein geführt werden 5 en. ö Gs bandelk sich um wei Punkte: einma darum, daß

'. zii J So weit werde man Sperrmaßregel möglich sei. So weit werde man 3 * * * ** 26 2 entgegenkommen, nicht aber auf Grund Rieser Vorlage ö 1 1 rr nder , W orrurn * . rrwart * es dem Hause anheim, entweder im PFlenum zu der

müßte, wenn man den Zweck erreichen wolle, und daß das

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T es zusan teten und die An⸗ emselben Tage der Bundesrath zusammentreten ur 3 3 Habe man also Wochen und

freudig, daß er schon losschlage, wie im stenographischen e,. zu lesen sei. Er (Redner) wende sich gegen die Theorie, welche die Minorität nicht hören wolle, zumal es sich um einen Ent⸗ wurf handle, nach welchem die Durchherathung in einer Sitzung geschehen solle, wo also dann wahrscheinlich gar lein Fehner der Minorität zum Wort komme. (Rufe: Hur Sache Wenn seine Gegenpartei nicht zu begreifen im Stande sei, daß das zur Sache gehöre, dann sei das doch nicht seine Schuld. Er habe ein langes pallamentarisches Leben hinter sich, er sei oft in her Majorität gewesen, aber auch oft in der Minorität; doch im ersteren Falle habe er immer so gestimmt und sich benommen, wie er behandelt zu werden wünsche, wenn er in der Mins⸗ rität sei. Und die jetzige Majorität habe dazu besenderen

Anlaß, sie könne ja sehr bald wieder in der Minoritat ein; denn Pfie bilde keine Partei, sie sei nur eine Ko bee. Man solle die Minoritat anhören, aber nicht regaliren wollen. In den Motiven berufe ian land, ja, wenn die Regierung dem Hau! englischen Parlaments gewähren wolle, dan er und seine Partei auch der Regierung billigen. Sonst aber Sonst behe wenigstens vorläufig des Reichstages, und wenn großen Fehler zu Schulden diese Verschuldung nicht büßen. Vorlage sans 9 r

Der Präsiden

Hofmann, erwiderte, 3

Laute ö 1 1 19 13 * *

a. In warhbün derdüundelen - r, Den mmt emeten mer detannt ge nese⸗