1879 / 121 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

land gelegt wird, möglichst geschmälert und verkleinert wird, daß wir also um so viel weniger Mittel haben, um die Landwirthschaft im Innern zu erleichtern; der ganze Reformplan der verbündeten Regierungen liegt ja offen vor und liegt auch in der ganzen Oeffent⸗ lichkeit Jedermann zur Prüfung vor, und ich glaube, daß er im Lande im Durchschnitt eine günstigere Aufnahme gefunden hat, als bier in diesem hohen Hause, Wenn es uns nicht gelingt, ihn zu verwirklichen, werden die Regierungen sich sagen können, daß sie das ihrige, um die bestehenden Steuern zu erleichtern, um neue Quellen zu eröffnen, gethan haben. Ohne Ihre Unterstützung aber, meine Herren, würden wir natürlich nicht zu unserem Ziele gelangen.

Der Abg. von Kardorff erklärte sich damit einverstanden, daß dem Transitverkehr alle diejenigen Erleichterungen ge⸗ währt würden, welche der Bundesrath nach dem Zollvereins— gesetze von 1869 gewähren könne. Er und seine Partei würde auch nicht, wenn sich die Nothwendigkeit dafür herausstellen sollte, einer Revision dieses Gesetzes widerstreben. Die liberale freihändlerische Partei sei nicht, wie der Abg. Rickert zu be— klagen scheine, in der gestrigen Debatte präkludirt worden, die Abgg. Braun und Lasker hätten diesen Standpunkt genügend dargelegt. Nicht die liberale Partei habe, wie gestern der Abg. Braun triumphirend verkündigte, im preußischen Abgeordnetenhause die Anträge auf eine gerechte Verthei⸗ lung der Steuerlasten im Interesse der Landwirthschaft ge⸗ stellt, sondern sein Parteigenosse von Wintzingerode. Auch hätten die Liberalen nicht, wie derselbe Redner behauptete, die Bauern frei gemacht, das hätten seines Wissens die preußi⸗ schen Könige gethan, und ob der Frhr. von Stein zur Partei des Abg. Lasker gehören würde, sei ihm zweifelhaft; ebenso, ob die Danziger Mischung der Behauptung des Abg. Rickert gemäß im Interesse der deutschen Landwirthschaft liege. Wenn derselbe seiner Partei vorgeworfen habe, dieselbe hätte kein Herz für die Tausende von Arbeitern, die zugleich mit dem Getreidehandel Königsbergs und Danzigs zu Grunde gingen, so frage er den Abg. Rickert, ob er ein Herz für die Hunderttausende von Arbeitern in der Eisen- und Kohlen⸗ industrie gehabt habe, als die Eisenzölle aufgehoben seien? Der Getreidehandel der Ostseehäfen werde auch mit den Ge— treidezöllen fortbestehen, namentlich, wenn ihm die nöthigen Erleichterungen gewährt würden. Die Eisenbahnen würden sich finanziell viel besser stehen, wenn sie statt auf die sie ruinirenden niedrigen Frachtsätze für die Durch— fuhr angewiesen zu sein, dem Lokalverkehr ihre Aufmerksam— keit zuwendeten. Das bewiesen die Kohlentarife nach der Ostsee. Das Haus handele im Sinne der vom Abg. Rickert vertretenen Interessen, wenn es die Anträge nicht an eine Kommission verweise, sondern die motivirte Tagesordnung des Grafen Stolberg annehme.

Der Abg. Dr. Delbrück bemerkte, Sein Antrag unterscheide sich von dem Antrag des Abg. Rickert dadurch, daß letzterer dasjenige Zollverfahren wiederherstellen wolle, welches in den 40er Jahren in Danzig und Königsberg bestanden habe, wäh— rend sein Antrag im Auge habe, das Zollverfahren wiederher— zustellen, welches in den 60er Jahren nach Aufhebung der Handelszölle bestanden habe. Es handele sich zunächst um die Frage: Befinde sich der Bundesrath in der Lage, dasjenige, was der Abg. Rickert oder er für den Durch— gangsverkehr mit Getreide verlange, seinerseits auf Grund der ihm durch Verfassung oder durch das Zoll— gesetzz von 1869 ertheilten Ermächtigung auszuführen? Diese Frage müsse er verneinen. Der Bundesrath sei nur ermächtigt, das Gesetz durch Ausführungsvorschriften aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes in die Sprache des praktischen Lebens hinüberzuführen. Alle Deduktionen, die man aus der Bestimmung des Zollgesetzes über den Ver— edelungsverkehr herleiten wolle, seien ihm vollständig gleich⸗ gültig; sein Antrag habe mit dem Veredelungsverkehr nichts zu thun. Es handele sich bei seinem Antrag nur um einen Transitverkehr. Transitlager könnten nach den bestehenden Gesetzen bewilligt werden; nach seinem Antrag sollten sie für Getreide bewilligt werden. Es solle jedoch auf diese Läger das für Privattransitoläger geltende Regulativ Anwendung finden, und schon dadurch sei die Besorgniß des Reichskanzlers ausgeschlossen, daß ein Kaufmann, der nicht die bürgerlichen Ehrenrechte habe oder in Zollprozesse verwickelt gewesen sei, auf das Transitolager Anspruch haben solle. Nun kämen die drei Maßgaben, welche nach seinem Antrage in das Privat— lagerregulativ hineingebracht werden sollten. Die erste,

daß die Lagerung behufs Erhaltung und Bearbeitung der Waare außerhalb geschlossener Räume stattfinden könne, sei von ihm damit motivirt, daß es vorkomme, daß das auf Schiffsgefäßen auf den Flüssen eingehende Getreide unterwegs naß werde, und dann einer Bearbeitung bedürfe, welche auf Speichern nicht ohne ganz unverhältnißmaßigen Kostengaufwand vorgenommen werden könne. Zu einer solchen Erleichterung

sei der Bundesrath nicht befugt, weil die Zollgesetzbestimmun⸗ lle icht, letztere sei eine wichtige prinzipielle Frage.

gen bezüglich der Niederlagen geschlossene Raume voraussetzten. Die zweite Maßgabe sei die, daß die Behandlung, Umpackung und Theilung der gelagerten Waaren uneingeschränkt und ohne Anmeldung zulassig sei. Der 5. 14 des Privatlagerungs⸗ Regulativs, absehend von der Festhaltung der Identität, ge⸗

statte dies ausnahmsweise. Diese Bestimmung sei zutreffend, weil man nicht für jede beliebige Waare, die auf das Privatlager gebracht sei, uneinge⸗ schränkt die von ihm bezeichneten Manipulationen ohne vorherige Anmeldung zulassen könne.

dieser Operation das Bedürfniß vor, von vornherein von der Anmeldung abzusehen. Die dritte Maßgab sei,

könne der Bundesrath nicht gestatten.

finde nach 5. 198 des Gesetzes auf Privatlager ohne amtlichen

Mitverschluß keine Anwendung. Demnach müßte man entweder auf die Mischung, welche im Privatlager ohne amtlichen Mitver⸗ schluß in Anspruch genommen sei, verzichten oder das Lager unter

amtlichen Mitverschluß stellen. Nun beruhe aber das ganze

Transitgetreidegeschäft auf der Möglichkeit, das Getreide ohne

amtlichen Mitverschluß zu lagern. Würde das festgehalten werden, so müßte das Mischen des Getreides aufgegeben wer⸗

den. Diese Mischung biete aber entschiedene Vortheile, nament⸗

lich für Exportplätze und liege im Interesse der Erhaltung des Getreideverkehrs, wie auch von keiner Seite bestritten sei. Man habe nur gemeint, der Verkehr würde auch fort—⸗ dauern, wenn das transitirende Getreide verzollt werde. Der Bundesrath könne nun das zur Erhaltung des Transitver⸗ kehrs re, geen, nicht anordnen, und der Tarif andererseits sei formell wenigstens nicht der geeignete Ort, eine dahin be— zügliche Bestimmung zu treffen. Nun sei vielfach gegen seinen

; Beim Getreide liege mit Rücksicht auf die relativ geringe Höhe des Eingangszolls und andererseits mit Rücksicht auf die absolute Nothwendigkeit n Revision des gesammten Zolltarifs bezwecke, er wolle nur eine die Mischung der Waare mit inländischer Waare gestattet sei. Das Die Bestimmung des §. 101 des Zollgesetzes, das zur Ergänzung, Auffüllung 2c. Waaren aus dem sreien Verkehr in die Niederlagen gebracht werden könnten, wollten, bitte er

Antrag der Einwand laut geworden, derselbe gehöre nicht in den Zolltarif. Er erkenne den Einwurf als ganz berechtigt an, und habe das schon von Anfang an ge⸗ wußt. Er habe auch die Absicht, wenn jetzt in zweiter Lesung sein Antrag in den Tarif aufgenommen werde, dann in dritter Lesung zu beantragen, seinen Antrag aus dem Tarif heraus⸗ unehmen und in das Gesetz einzustellen. Er glaube, diese

ethode würde die Debatten abkürzen. Sei sein Antrag sei⸗ nem Wesen nach von den Getreidezöllen unabtrennbar, so würden, hätte er ihn erst zum Zolltarifgesetz eingebracht, dann die Getreidezolldebatten sich nur wiederholt haben. Für die Resolution Graf Stolberg zub 2 könne er nicht stimmen, weil sie einerseits die definitive Entscheidung hinausschieben würde, und andererseits zur Zeit, vom Durchgangsverkehr abgesehen, gar kein Grund vorliege, an der Zollgesetzgebung von 1869 umfassende Veränderungen vorzunehmen.

Der Kommissar des Bundesraths, Geh. Regierungs-Rath Burchard bemerkte dem Abg Richter gegenüber, daß er gesagt habe, es habe zu keiner Zeit eine gesetzliche Bestimmung be— standen, welche eine Vertauschung der Waaren auf dem Transport gestattete. Er kenne die Verfügungen, er wolle nicht ausführlich darauf eingehen, die erste datire von 1846, wo neben den Einfuhr- auch Durchfuhrzölle bestanden hätten. Der Provinzial⸗Steuerdirektor sei ermächtigt gewesen, die freie Behandlung widerruflich zu gestatten, wenn der Durchfuhrzoll entrichtet sei; die Differenz zwischen Durchfuhr- und Einfuhr⸗ zoll sei nur dann erhoben, wenn die Einfuhr größer sei als die Ausfuhr. Auch diese Maßregel gelte nicht allgemein für den preußischen Staat, sondern nur für gewisse Verkehrsrichtungen. Aber daraus sei noch nicht abzuleiten, daß jemals von dem Prinzip der Identität abgewichen sei. Mit dem Wegfall des Durchfuhr— zolles träte diese Verfügung außer Kraft. Er freue sich, daß der Abg. Delbrück seinen Antrag erläutert habe, denn er sei zweifelhaft über die Tragweite desselben gewesen; derselbe meine, der Bundesrath sei nicht in der Lage, die erforder— lichen Erleichterungen ohne Gesetz zu gewähren. Er dagegen sei der Meinung, daß der Bundesrath im Wesentlichen dazu in der Lage sei. Die gesetzlichen Vorschriften über Transit⸗ lager bestimmten nur, daß der Inhaber eines Transitlagers für die Entrichtung des Eingangszolles hafte. Alles andere habe der Bundesrath anzuordnen. Diese gesetzlichen Bestim⸗ mungen könne der Abg. Delbrück in seinem Antrage doch kaum gemeint haben; die sonst in Geltung befind— lichen Verwaltungsbestimmungen seien nicht geeignet, in ein Gesetz aufgenommen zu werden, denn sie unter— lägen ja der willkürlichen Aenderung des Bundesrathes, der auch hier den Weg finden werde, der dem allgemeinen Interesse dienlich sei. Ein bloßer Transitverkehr sei wohl der Getreidehandel nicht, sondern mehr ein Veredelungsverkehr, da das Getreide bearbeitet werde. Der Antrag Delbrück wolle an dem Prinzip der Identität festhalten, der Antrag Rickert dagegen eine Ausnahme machen, die früher bei dem Bestehen des Eingangs- und Durchfuhrzolles nicht bestanden habe, ohne daß der Handel dadurch geschaͤdigt würde. Wenn man das System der Rückvergütung einführen wolle, so werde man lediglich den Zoll von dem Ueberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr erhalten. Die Ausfuhr werde sich dann steigern, vom ausländischen Getreide würde einiges im Lande bleiben, ohne den Eingangszoll zu zahlen, einheimisches Getreide würde exportirt und eine Zollerstattung erhalten, ohne daß ein Zoll darauf laste. Das dürfe aus dem Grunde nicht gestattet sein, weil der Zoll eben eine Ausgleichung zwischen der ausländischen und inländischen Produktion sein solle. Wenn der Antrag Rickert, nicht an der Identität festzuhalten, angenommen werde, würden ähnliche Anträge bei anderen Positionen, z. B. bei Holz und bei den Textilzöllen, ebenfalls gestellt werden; dann würden fast gar keine Zölle mehr erhoben werden. Wenn man das wollte, hätten die verbündeten Regierungen gar keine Zölle vorgeschlagen. Dieselben legten großen Werth darauf, daß bei dieser Gelegenheit nicht alle Zollbestimmungen in Betracht gezogen würden, die wünschenswerth seien, die verbündeten Regierungen wollten den Tarif einführen und dann werde sich fragen, ob man in Folge des neuen Tarifs

zu einer Aenderung des Zollgesetzes schreiten müsse.

Der Abg. Graf zu Stolberg (Rastenburg) erklärte, diese Debatte habe den Vortheil gehabt, klar zu legen, daß die Regierung und die Majorität den Transitverkehr erhalten wolle. Hätte man die vom Vorredner citirten gesetzlichen Be— stimmungen, welche bewiesen, daß die Regierung die nöthigen Zollvergünstigungen gewähren könne, wenn sie wolle, schon früher in weiteren Kreisen gekannt, dann wäre die Panik wegen Untergang des Transitverkehrs nicht eingetreten. Die Anträge Delbrück und Rickert unterschieden sich dadurch, daß der erstere nicht klar sage, ob er die Identität aufrecht er⸗ halten wolle oder nicht, letzterer es aber direkt verneine. Das Gebe man die Identität beim Getreide auf, dann müsse man es überall thun und man komme zu dem System der acquits-ä-caution. Wie man das von freihändlerischer Seite und wie speziell der Abg. Bam⸗ berger dieses befördern könne, begreife er nicht. Durch dieses System der Rückvergütungen würden die Finanzen des Reiches geschädigt und der unna⸗ türliche Zustand herbeigeführt, daß ein Produkt im In⸗

lande theurer verkauft würde, als im Auslande beim Export.

Der Antrag Delbrück sei nicht nothwendig, der Antrag Rickert schädlich; er bitte, beide abzulehnen. Er wolle sich nur da— gegen verwahren, als ob die Nr. II. seines Antrages eine

Revision derjenigen Bestimmungen, welche sich auf den Tran— sit- und Veredelungsverkehr bezögen. Die Vergünstigungen, welche jetzt nur fakultativ im Wege der Regierungsvorlage ge⸗ währt werden könnten, sollten gesetzlich fixirt werden. Alle Diejenigen, welche das Zustandekommen des Tarifs fördern seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Ruppert konstatirte, daß sein Unterantrag zu dem Antrage Delbrück nur den Zweck habe, denselben auch den süddeutschen Verhältnissen anzupassen. Er bitte, beide anzunehmen, eventuell sie an die Tarifkommission zu verweisen.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, der Abg. Graf Stol⸗ berg habe ihn aufgefordert, seine Stellung dieser Frage gegen⸗ über zu bezeichnen. Er habe nicht die Absicht gehabt, sich in diese Debatte zu mischen, aber er halte es für angemessen, ihm den Bescheid nicht zu verweigern, nnd er werde diese Gelegenheit benutzen, um seinen Standpunkt auch allgemein zu präzisiren. Es sei gewissermaßen an ihn die Frage gestellt, ob er das Vertrauen zur Regierung habe, daß sie billig und vernünftig genug sei, das zu thun, was dem Lande nützlich und förderlich sei. Auf eine in dieser Form gestellte Frage könne er natürlich nicht antworten, denn es gehe über die Möglichkeit hinaus, Billigkeit oder Vernünftigkeit einer Regie⸗

rung schlechthin abzusprechen. Er könne nur darauf antworten, ob er bei der ganzen Stellung, die die Regierung genommen habe, das Vertrauen habe, sie würde auch in Punkten, die nicht gesetzlich regulirt seien, fo handeln, wie diejenigen es wünschten, welche von seiner Partei vertreten seien. Und auf diese Frage könne er, ohne dem Herkommen und Anstand wehe zu thun, sagen, er habe dieses Vertrauen nicht. Das sei ja auch natürlich, er wolle es jedoch mit einigen Worten begründen. Die An⸗ schauungen der verbündeten Regierungen, wie sie in jeder Rede vom Regierungstische immer mehr zu Tage kämen, ließen erkennen, daß die Regierungen sich von Natur berufen fühl— ten, Alles nach ihrer Ansicht zu reguliren, sie entschieden in allen Fragen des Verkehrs, des Austausches, der Ein- und Ausfuhr, sie bestimmten, was dem Lande fromme oder nicht. Das sei eine Anschauung, die man ja haben könne, vor 300 Jahren hätte man sie auch gehabt. Es frage sich nur, ob man im Lande damit einverstanden sei. Und in diesem Punkte diffe— rire er mit der Regierung. Er werde das Haus nicht damit aufhalten, über diese Prinzipienfrage länger zu disputiren. Man könne vernünftiger und billiger Weise gar nicht von der Minderheit des Hauses verlangen, daß sie das Zutrauen zur Regierung habe, sie werde das Richtige thun. Der Reichskanzler schelte auf die Statistik und im nächsten Moment würden dem Hause die statistischen Zahlen vom Re— gierungstisch als Belege angeführt. Was die Mischung des Getreides angehe, so sei das eine bestrittene Frage. Es sei hier, was die Mischungen an und für sich betreffe, von keiner Spezialität des Ostseehandels die Rede, son— dern es sei ein allgemeines Gesetz des Getreidehandels. Die— selben Klagen über Zurücksetzung der Landwirthschaft, sowohl in steuerlicher Beziehung als bezüglich des Verkehrs, herrschten auch in Frankreich. Es sei der große Konflikt, der dadurch hervorgerufen werde, daß die mächtigen Kontinente, die jetzt in die Produktion hineingezogen würden, sich gegen den na— türlichen Lauf der Welt sperrten. In Frankreich mische man auch russischen Weizen, der von Odbessa nach Marseille gehe, mit französischem und zwar gerade so wie in Ostpreußen bald auf die eine, bald auf die andere Weise, wie sie der Handel und der Bedarf verlange. Was die Zulassung der acquits-K‚— caution anlange, ob er sie vom freihändlerischen Standpunkte aus billige, wonach ihn Graf Stolberg frage, so gebe er zu, daß sie ein großes Uebel seien, aber er acceptire sie, um ein anderes, größeres und noch weit schlimmeres Uebel erträglich zu machen, um die Neuerung in die möglichst unschädlichen Grenzen einzuzwängen, ganz dieselbe Ansicht vertreten auch die französischen Freihändler, obwohl man sonst durchaus gegen jede Ausfuhrprämie sich erklären müsse. Für die Be— hauptung des Reichskanzlers, daß man ihm ja in der Tabak— und Brausteuer die Mittel verweigere, sei bis jetzt noch kein Beweis erbracht. So viel er die Stimmung des Hauses kenne, sei es sehr bereit, je eher je lieber auf die Tabaksteuer einzugehen. Was die Brausteuer betreffe, so würde es, wenn sie scheitere, nicht an dem Mangel an gutem Willen liegen, son— dern an äußeren Schwierigkeiten. Er müsse sich aber ent— schieden dagegen verwahren, daß als Thatsache ausgesprochen werde, es bestehe eine entschiedene Abneigung gegen die Tabak— steuer und Brausteuer hier im Reichstage. Wenn aber finan— zielle Zwecke in den Vordergrund gestellt würden, so müsse er entschieden sagen, man solle die Henne nicht tödten, um die goldenen Eier zu erhalten. Aber bedenke man wohl, es werde nicht Alles dadurch bewerkstelligt, daß man Steuern auflege, es heiße vielmehr, das Volk steuerfähig zu machen. Und wenn er nun sehe, daß ganze Provinzen geschädigt würden, so sei seiner Ansicht nach die Frage berechtigt: Werde die Steuerkraft des Volkes gehoben dadurch, daß man eine Steuer erhebe, welche ganze Provinzen schädige?

Der Abg. Staudy bemerkte, die preußischen Ostseeprovin— zen seien sehr dabei interessirt, den Getreidehandel in voller Blüthe zu erhalten, und er sei mit dem Abg. Rickert darin einverstanden, daß dies auch im Interesse der dortigen Land— wirthschaft liege. Er müsse auch konstatiren, daß man dort die Mischung des Getreides für eine in jeder Richtung berech— tigte Manipulation halte. Er und seine Partei wolle den ge— sunden Durchfuhrverkehr sichern, aber mit dem Prinzip des Antrages Rickert in seinem Alinea 2 sei er nicht ein⸗ verstanden, da der Reichsfiskus dadurch erheblich geschädigt werden würde. Er habe sicher kein Mißtrauen gegen die Intentionen der Regierung, aber er sei mit dem Abg. Delbrück darin einverstanden, daß nach der jetzigen Lage der Gesetzgebung der Durchfuhrhandel nicht genügend geschützt sei. Der Bundeskommissar habe ja selbst ausgeführt, daß, wenn das Getreide gemischt werde, dies keine Durchfuhr mehr sei. Er habe absichtlich keine Revision der bestehenden Zoll⸗ gesetzgebung beantragt, weil dies zu langwierig sein würde, und er wünsche, daß gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Tarifs die nöthigen Sicherheitsmaßregeln für den Transit— verkehr vorhanden seien. Er beantrage deshalb eine Ueber— weisung an eine Kommission und halte dazu die Tarifkom— mission für allein geeignet.

Der Abg. von Schalscha führte zur Motivirung seines Unterantrages aus, daß nicht nur die Ostseeprovinzen, son⸗ dern auch Posen ein lebhaftes Interesse daran hätten, die Mischung des Getreides bei der zollfreien Durchfuhr gestattet zu sehen. Der Bundeskommissar vertrete bei seiner ablehnen den Haltung mehr den Charakter der Finanzzölle, während die Anträge mehr den Charakter der Schutzzölle im Interesse der Landeswohlfahrt im Auge hätten. Die veränderte Fassung eines Theils des Antrages Rickert, welche er beantrage, solle dem von dem Reichskanzler geäußerten Wunsche Rechnung tragen, daß der Zoll sofort bei der Einfuhr erlegt werden solle und nicht erst, wenn das eingeführte Getreide in den inlän— dischen Konsum übergehe, damit nicht der Spekulationswüth Voꝛschub geleistet werde.

Nach dem Schluß der Diskussion wurden dem Antrage Staudy gemäß die Anträge Rickert, Delbrück, Ruppert und von Schalscha an die Tarifkommission verwiesen. Ein Vor— schlag des Präsidenten, die erste Lesung der Gewerbeordnungs⸗ novelle als ersten Gegenstand auf die nächste Tagesordnung hz setzen, stieß auf den Widerspruch der Abgg. Rickert und

ichter (Hagen) und wurde vom Hause abgelehnt, worauf sich dasselbe um 4M Uhr vertagte.

Nr. 21 des . Justiz⸗Ministerial Blatt? hat! folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 14. Mai 1879, be treffend die Ausführung der Hinterlegungs ordnung. Bekanntmachung des Reichs kanzler⸗Amts vom 16. April 1879, betreffend die Herausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Jahr 1879.

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Oeffentlicher Erlaß. I. Folgende bei uns an⸗ hängige Auseinandersetzungssachen: 1) die Real⸗ lasten⸗Ablösungssache von Buckow, Kreis Lebus Nr. 909; 2) die Separation sache von Thüren und Bubren, Kreis Niederbarnim III. 1. L. 201, und zwar umfassend: a. die Feststellung der Eigenthums—⸗ verhältnisse an dem Forstdistrikt Thüren bei Lieben— walde unter Aufhebung der darauf haftenden Hü⸗ tungs- und Holjnutzungsrechte, b. die Unterverthei⸗ lung der vom Königlichen Forstfiskus für die Auf— hebung von Forstservituten gewährten Landabfindung aus dem Distrikt Buhren der Königlich Lieben⸗ walder Forst; 3) die Ablösungssache der den Grund— besitzern zu Heegermühle in der Könialich Biesen—⸗ thaler Forst zustehenden Hütungsgerechtigkeit, IJ. . B. 755; 4 die Sache, betreffend die Ablösung der Hütungsberechtigungen im Königlichen Forstrevier Schwenow, Kreis Beeskow. Storkow Nr. 76; 9) die Sache, betreffend die Ablösung der auf Grund- stücken zu Menkin und Wollschow für geistliche In⸗ stitute haftenden Reallasten, Kreis Prenzlau Nr. 7; 6) die Sache, betreffend die Holz- und Hütungs— ablösung von Curtschlag, Königliche Zehdenicker und Reichendorfer Forst, Kreis Templin III. 1. Z. 259; D die Separationssache von Curtschlag, Kreis Templin II. 1. C. 321; werden sowohl wegen man⸗ gelnder Berichtigung des Besitztitels mehrerer Inter— essenten im Grundbuche in Gemäßheit des §. 159 des Ablöfungdgesetzes vom 2. März 18568 und des Artikel J des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Er— gänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs— Ordnung vom 7. Juni 1821, als auch zum Zweck der Ausmittelung unbekannter Interessenten in Ge—⸗ mäßheit der §§. 24 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 hiermit öffentlich betannt gemacht. Alle diejenigen noch nicht zugezogenen Personen, welche an den bei diesen Auseinandersetzungen be⸗ theiligten Geundstücken Eigenthums- oder Besitz Ansprüche oder sonst etwa ein Interesse zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binnen 6 Wochen, spätestens aber in dem am 16. Juli d. Is., Vormittags 10 Uhr, vor dem Ge— neral⸗Kommissions⸗Setretär Knoll, in unserem Ge—⸗ schäftslokale, Logenstraße Nr. 8, hier, anstehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigen falls sie die vorbezeichneten Auseinandersetzungen selbst im Falle ihrer Verletzung, und sofern Än— sprüche erst nach der gestellien Frist angemeldet werden, dasjenige gegen sich gelten lassen müssen, was bis zum Zeitpunkte der Meldung mit den nach den angegebenen Gefetzesvorschriften vorläufig legi⸗ timirten Inhabern der betreffenden Grundstücke fest⸗ gesetzt worden ist, auch mit keinen Einwendungen dagegen gehört, werden können. II. Ferner haben in mehreren bei uns beziehungsweise den Königlichen Regierungen, Abtheilungen für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu Frankfurt a D. und Potẽ dam anhängigen Auseinandersetzungessachen die sestgestellten Kapitalabfindungen den eingetragenen Realberechtigten und Hppotheken⸗Gläubigern der be⸗ rechtigten Grundstücke nicht unmittelbar bekannt gemacht werden können, weil dieselben todt oder ihrem Aufenthalte nach unbekannt oder nicht mehr im Besitze der Forderungen sind, und zwar die Abfindungen, welche festgestellt worden sind: Lin der Forstservituten ⸗Ablöfungssache von Tauer, Kreis Cottbus Nr. 645, auf 1687 M 20 3, für das Büdnergut Grundbuch Nr. 26, wegen der für George Najora unter Abtheilung III. Rr. 1 einge— tragenen Theilforderung von 15 Thlr., 2) in der Sache, betreffend die Äblösung der Raff und Lese⸗ holz Weide⸗ und Streugerechtigkeit in der König⸗ lich Braschener Forst, Kreis Crossen, auf a. 879 (0 Ss7 3 füuͤr das Grundstück Band J. Blatt 2 des Grundbuchs von Deichow wegen des für Wilhelm Kramm und Ehefrau Dorothee Elisabeth, geb. Rin⸗ ken, unter Abtheilung II. Nr. 2 eingetragenen lus- gedingeß, b. 281 ½ 50 3 für das Gärtnergut Hand 1. Blatt 142. zu Chrumow wegen des für Anna Elise Seipke, verwittwete Lehmann, unter Abtheilung II. Nr. eingetragenen Ausgedinges, e. 203 M 77 8 für das Gärtnergut Band J. Blatt 5 zu Braschen wegen ag. des für Dorothee Elisabeth SIraetz unter Abtheilung 1II. Nr. I eingetragenen Vaterguts von 3 Thlr. 9 Sgr., bb. der für die Marie Elisabeth Lehmann, verwittwete Gärtner Führling, unter Abtheilung III. Nr. 2eingetrage⸗ nen 10 Thlr, alte Schulden, d. 166 6 78. 3 faͤr das Grundstück Band 1f. Blatt 78 zu Deichow wegen aa. des für den Tabagist Ferdinand Kommol zu Guben unter Abtheilung III. Nr. 1 eingetrage⸗ nen rückständigen Kaufgeldes von 250 Thlr. nebst äs Zinsen, ob. wegen der für den Gasthofbesitzer Wilheim Stein unter Abtheilung 111. Rr. Y einge— tragenen 100 Thlr. nebst 5 Mο' Zinsen, e. 78 4A. D 8 füc das Grundstück Band J. Blatt 3 Ju dachowvb wegen aa. der für die unverehe⸗ , Dorothee in Dachow

er

Martin 5 schuld, unter A

erbes von 1o00 Thlr.; h. I65 V 20 3 für das

für den George Friedrich Kositz zu Berloge unter Abtheilung III. Nr. Te. . 10 Thlr. 1 Sgr. 958 Pf. und 5 Thlr. 3 Gr. rückständige Kaufgelder resp. Vatergut; j. 268 ½ S§0 3 fuͤr das Lehnschulzengut Band 1. Blatt 1 zu Jaehns⸗ dorf wegen der für den Lehn. und Gerichtsschuljen George Schultze und dessen Ehefrau unter Abthei⸗ lung III. Nr. 1 eingetragenen Forderungen von je 580 Thlr.; k. 163 M 54 3 für das Lehnschulzengut Biel; Bl zu Sarkom, wegen as. der für die Marie Clisabeth Turian in Sarkow unter Äbth. Ii. Nr. 1 eingetragenen gewissen Gebührnisse, bb. der für die Anna Elisabeth Turian daselbst unter Abtheilung II. Nr. 1. und III. Nr. 4 eingetragenen gewiffen Se—⸗ bührnisse beziehungsweise 25 Thkr. 25 Sar. 84 Pf., ee, der für den Gottlob Turian zu Sarkow unter Abtheilung IJ. Nr. 1 und Abtheilung iff. Rr. 1 eingetragenen gewissen Gebührnisse beziehungsweise 25 Thlr. 25 Sgr. 8t Pf., dd. der für den Häusler Karl Gottlob Schul;e und die verehelichte Schulze, Anna Rosine, geb. Turian, zu Sarkow, unter Ab— theilung II. Nr. J eingetragenen Renten von je Thlr., ee. der für die Anna Dorothee Turian zu Sarkow unter Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 256. Thlr. 25 Sgr. 81 Pf., tf. der für Johann Friedrich August Turlan, für Johann Friedrich Ernst Turian, für Johanna Ernestine Pauline Turian, unter Abtheilung III. Nr. 3 eingetragenen Ausstattungen und Abtheilung Ji. Nr 3 einge⸗ tragenen Vatererbe von je 375 Thlr. nebst 480 Zinsen, J. 164 5 für das Zweihufengut Band. J. Blatt 3 zu Sarkow wegen Des für die Dorothee Elisabeth Linke, geb. Schulz, daselbst unter Abtheilung 1. Nr. 7 eingetragenen Äus— gedinges und, des Abtheilung III. Nr. 3 eingetra— ö von 100 Thlr., m. ' J für das Anderthalbhufengut Band J. Blatt 6 zu Sark wegen des für . Witwe Mehling, Marie Elisabeth, geb. Schneider, unter Abtheilung III. Nr. 4 eingetragenen Nahrungsschuldenrestes von 1 Thlr. 15 Sgr., ö 476 H 2 8 für das Lehnschulzengut Band L. Blatt 1 zu Brankow wegen des für die Wittwe Marie Elisabeth Schulz 'in Brankow unter Abtheilung III. Rr. 3 eingetrage⸗ nen rückständigen Kaufgeldes von 60 Thlr. 11 Sgr., 8; 517 82 83 für das Lehnbauergut Band' j. Blatt 2 zu Brankow, wegen der für den Gottlieb Schulze in Brankow, unter Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 80 Thlr. beziehungsweise eines Beer digungsrechtes, p. 314 M 82 3 für das Bauergut Band L. Blatt s zu Brankow, wegen der für die Anna Dorothee Bartsch zu Brankow, unter Ab— theilung III. Nr. 11 eingetragenen 560 Thlr. ge⸗ wifse Gebühren, 4. 317 66 S2 3 für das Bauer— gut Band 1. Blatt 8 zu Brankow, wegen Ka, der ür Gottlieb Kommol, Gottlob Kommol, Wilhelm Kommol, unter Abtheilung II. Rr. eingetragenen ge wissen Gebührnisse und der Abtheilung Iii. Rr. 3 eingetragenen Forderungen von je 3 Thlr., bb. der für die Erben des Matthias Kommol in Brankow unter Abtheilung 1II. Nr. J eingetragenen 5 Thlr. alte Erbgelder, r. 317 ½ 82 8 für das Bauergut Band J. Blatt 9 zu Brankow wegen aa. der für! die unverehelichte Anna Marie Danke zu Brankow unter Abtheilung 11I. Nr. J eingetragenen 3 Thir. 8 Gar. 109ꝭ Pf., bb. der für Gottfried Danke da— selbst unter Abtheilung III. Nr. I eingetragenen 17 Thlr. 9 Ggr. 71 ½3 Pf., s. 315 M 36 ' für das Bauergut Band J. Blatt 11 zu Brankow wegen der für die Annna Dorothee Bartsch in Brankow unter Abtheilung III. Rr. eingetra— genen 50 Thlr. Muttergut und gewisser Gebühren, t. 317 M 82 3 für, das Einhufengut Band J. Blatt 14 wegen der für Dorothee Elffabeth Kom. mol und Anna Dorothee Kommol zu Brankow unter Abtheilung 1II. Nr. 3 eingetragenen je 36 Thlr. Muttererbe, u. 814 M 82 8 für das Einhusengut Band J. Blatt 15 zu Brankow wegen des für die Ausgedinger Wittwe Preuß, Marie EClisabeth, geb. Knoblauch, daselbst unter Äbtheilung Ii. Nr. 1 ein— getragenen Ausgedinges und der unter Abtheilung III. Nr. 4 eingetragenen 20 Thlr., v. 317 116 82 3 für das Einhufengut Band J. Blatt 26 zu Brankom, wegen der für die Johanne Marie Dorothee Schulz daselbst unter Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen 190 Thlr. Muttererbe, w. 105 υ 94 g für die Gärtnernahrung Band 1. Blatt 18 zu Brankow, wegen aka, der für den Bauer Gottlob Geicke da selbst unter Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen 175 Thlr. Muttererbe nebst 400 Zinfen, pb. der für den Ganzbauer Gottlob Geicke unter Ab— theilung III. Nr. 4 eingetragenen 75 Thlr. Mutter erbe nebst 40 0 Zinsen, x. 105 M 94 3 füuͤr die Gärtnernahrung Band J. Blatt 23 zu Bran kow, wegen der für Johann Christoph Letterbach, Anna Dorothee Letterbach, Elisabeth Letterbach, Marie Letterbach daselbst unter Abtheilung 111. Nr. JTein⸗ getragenen alten Erbschuld von je 2 Thlr., 3) in der Sache, betreffend die Ablösung der Bauholz— gerechtigkeit von Vordamm, Kreis Friedeberg N. / M. auf 60 6 für das Kolonistengut Nr. Ha. zu Vordamm wegen der für Otto und Hugo Gluh— mann unter Abtheilung II. Nr. eingetragenen Aus—⸗ gedinge, 4 in der Sache, betreffend die Ablösung der Forstgerechtsame in der Königlich Lubiathfließer Forst, Kreis Friedeberg, von 3200 0 für dag Grundstück Band II. Blatt 4 zu Trebitsch wegen der für den Mühlenmeister Anton Eduard Wolff unter Abtheilung III. Nr. 15 eingetragenen 4596 Thlr. 3 Sgr. 19 Pf. rückständige Kaufgelder nebst 3 bo Zinsen, 3) in der Raff⸗ und Lefeholj⸗Ablö- sungssache von Lehnitz, Kreis Nieder⸗Barnim, auf 160 M für das Gründstück Band J. Blatt Rr. ] des Grundbuchs von Lehnitz wegen des für die Wittwe Seipke Dorothee Elisabeth, geb. Suckrow, unter Abtheilung III. Nr. 5 eingetragenen rückstän⸗ digen Kaufgeldes von 50 Thlrn., 6) in der Hütungs—⸗ Ablösungssache von Neuholland⸗Quaden⸗Germen⸗ dorf, Kreis Nieder⸗Barnim III. 1 Nr. 251 auf a. 510 * 40 für das frühere Kossäthengut Nr. 25 des Grundbuchs von n , r wegen des unter Abtheilung II. Nr. 7 für die verwittwete

etragenen Altentheils, b. 128 6 60 3 für das

üdner und Familienhaus Nr. 41 desselben Grund⸗ buches wegen der Abtheilung III. Nr. 2, 3, 4 fuͤr den Königlichen Assistenzarzt Ernst Eduard Schra— der zu Berlin eingetragenen Forderungen von resp. 500, 300 und 400 Thlr. nebst 51 0 Zinsen, C. 293 6 38 3 für die Büdnerstelle sammt Zu⸗ behör Nr. 42 desselben Grundbuchs wegen aa. des Abtheilung II. Nr. 3 laut Grundbriefes ohne An— gabe des Berechtigten eingetragenen Fleischzehend, bb. der Abtheilung III. Nr. 5 und? für die Wittwe Vogler, geb. Reische. zu Marwitz eingetragenen Forde⸗ rungen von 400 Thlr. und 100 Thlr. nebst 40 Zinsen, 4. I06 6 30 83 für die Grundstücke Nr. 73 des⸗ selben Grundbuchs wegen: aa. des Abtheilung JI. Nr. 4 für den Büdner und Handels mann Karl Friedrich Lohmeyer zu Germendorf eingetragenen Altentheils, bb. der für denselben unter 26 lung III. Nr. 2 eingetragenen Forderung von 900 Thlrn. nebst 40/0 Zinsen, Y) in der Muühlenabgaben⸗ Ablösungssache von Alt Landsberg, Kreis Nieder Barnim J. 5 L. 542 die für den Mühlenbesitzer Emil Eduard Ehling zu Alt-Landsberg als Eigen— thümer der Wallmühle Band J. Blatt Nr. 3 des Grundhuchs von Amtsfreiheit gerichtlich deponirten Rentenbriefe zum Nennwerthe von 870 Thlrn. be⸗ ziehungsweise die für ausgeloosten Rentenbriefe auf. gekommenen Geldbeträge wegen des unter Abthei— lung II. Nr. 2 eingetragenen Erbzinses von jährlich 1 Scheffel 12 Metzen Roggen in granis, nämlich

11 Scheffel für Fohann Gottlieb Gürgen und 3

Scheffel für Christian Friedrich Stock, 8) in der Raff und Leseholzablösungssache von Heegermühle, Kreis Oberbarnim, auf 250 M für das im Grund⸗ buche über Heegermühle Band J. Blatt⸗Nr. 65 ver—⸗ zeichnete Grundstück wegen des für den Schneider⸗ meister Friedrich Küter unter Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Darlehns von 400 Thlrn. aus der ge— richtlichen Cession vom 21. April 1865, 9) in der Sache, betreffend die Ablösung der den Grund— besitzern zu Heegermühle in der Königlich Biesen thaler Forst zustehenden Hütungsgerechtigkeit, Kreis Ober Barnim II. 1 B. 755, auf 91 S 20 , für das Grundstück Band 1. Nr. 36 des Grund— buchs von Heegermühle wegen a. der Abthei⸗ lung III. Nr. 4 für die unverehelichte Henriette Dehl zu Heckelberg eingetragenen 475 Thlr. Alimentengelder, b. der Abtheilung III. Nr. 5 für den Frischmeister Karl Lindener zu Eisenspalterei eingetragenen 100 Thlr., 10) in der Sache, be— treffend die Raff und Leseholj⸗Ablösung von Kolo— nie Biesenthal, Königliche Biesenthaler Forst, Kreis Ober · Barnim Nr. 6 auf 150 1 für die Kolonisten⸗ stelle Band I. Blatt Nr. 155 des Grundbuchs von Biesenthal wegen des für den Kolonisten⸗Alt— sitzer Friedrich Kessel (auch Staemmerling oder Gleich) und dessen Ehefrau Dorothee, geb. Gericke, zu Kolonie Biesenthal unter Abtheilung 11I. Nr. 50. eingetragenen Restkaufgeldes von 100 Thlr. zu 409 verzinslich, 11) in der Raff, Lese⸗ und Stockholz⸗ Ablösungssache von Wulschen, Kreis Bees kow⸗ Storkow auf: a. 240 S für das Band J.

Blatt 31 Nr. 6 des Grundbuches über Wulschen verzeichnete Grundstück wegen der daselbst unter Abtheilung III. Nr. 1 für den Büͤdner Glaenz laut Handschrift vom 2. Mai 1784 intabu⸗ lirten Forderung von 50 Thlr., b. 240 „S6 für das Grundstück Band J. Blatt 19 des Grundbuchs von Wulschen wegen des daselbst unter Ahtheilung III. Nr. 1 für den Altsitzer Christian Christoph einge⸗ tragenen rückständigen Kaufgeldes von 40 Thlr., 12) in der Sache, betreffend die Raff⸗ und Leseholz⸗ Ablösung von Damm bei Spandau, Kreis Osthavel—⸗ land, auf 450 46 für das Grundstück Band J. Blatt Nr. 2 zu Damm wegen der für Paul Ferdi⸗ nand, Otto Richard Ferdinand, Helene Louise Hed⸗ wig, Geschwister Ribbe unter Abtheilung 1II. Nr. 18 eingetragenen Hypothek von 2300 Thlr, 13) in der Abverkaufssache von Groß⸗Ziethen, Kreis Ost— havelland, für das Bauergut Band J. Nr. 2 des Grundbuchs von Groß⸗Ziethen auf 150 M für die an den Zieglermeister August Lobach veräußer— ten Parzelle von 11 a 80 am wegen der für den Altsitzer Wilhelm Schroeder und Ehefrau, geb. Schönberg, für den taubstummen Wilhelm Friedrich Schroeder und Ehefrau, geb. Mittag, unter Abtheilung III. Nr. 3 eingetragenen 5660 Thlr., 14) die für den Besitzer des Ritterguts Stülpe Band III. Nr. 41 des Grundbuchs von den großen Gütern des Kreises Jüterbog ⸗Lucken⸗ walde als Rückentschädigung für die durch den am 28. Juni 1857 bei dem Verfahren über die Regu⸗ lirung der gutsherrlich bäuerlichen Verhältnisse ze. zu Holbeck bestätigten Nachtragsrezeß geschehene Ab⸗ tretung einer dem Rittergute Stülpe üͤberwiesen ge—⸗ wesenen Ackerfläche von 29 Morgen 72 Quad.⸗Rth. festgestellte Kapitalabfindung von 1500 S wegen des auf dem Rittergute Stülpe unter Abtheilung II. unter Nr. VIII. eingetragenen Vermerks, daß in dem gedachten Gute nebst Zubehör ein Allodium enthalten, welches bei Successionsfällen in der Descendenz der Gebrüder Adolph Friedrich August und Hang Karl Dietrich von Rochow, die Successo⸗ ren den Landerben herauszahlen sollen“, 15) in der 8 und Brennholzablösungssache von Zinna—⸗

charfenbrücker Forst, Kreis Jüterbog ⸗Luckenwalde II. 1 Z. 261 und Nr. 114 auf 250 MS für das Kossäthengut Band J. Nr. 15 des Grundbuchs von Neuhof wegen der Forderungen a. des Johann riedrich Krüger unter Abtheilung III. Nr. 7 von 2 Thlr. 16 Sgr., b. der Wittwe Krüger, Anna Dorothee, geb. Biene, unter Abtheilung III. Nr. 8 von 2 Thlr. 16 Sgr., 16) in der Separationssache von Kagar, Kreis Ruppin II. 1 K. 309 auf je 260 S0, welche die , . der Bauerhöfe Vol. I. Nr. 1 und Vol. J. Nr. 25, für die von ihnen ver⸗ kauften Antheile an den Wiesen im Mühlen⸗ busch . haben, wegen der Forderungen a. Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchblatts Jol. J. für die Wittwe Steffen Dorothee, geb. Ganzer, zu Kagar von 3000 Æ nebst 3 Zinsen und nach zmonatlicher Kündigung zahlbar ex rec.

buchblattes Vol. J. Nr. 23 für die Wittwe Steffen Marie Ggttliebe, geb. Gott, er eontr. vom 7. Ro—⸗ vember 1844, 17) in der Sache, betreffend die Ab— lösung der auf den Königlichen Forstrevieren Himmelpfort Ost und West haftenden Raff, Leseholz und Hütungsberechtigung, Kreis Templin Nr. 72, auf je 2250 M, a. für den Bauerhof, Band J., Blatt Nr. 3, zu Densow wegen der unter Abtheilung III., Nr. 3, b. für den Bauerhof Band J., Blatt Nr. 15 daselbst wegen der unter Abtheilung III., Nr. 4 und 5 für den Thierarzt, später Kaiserlich türkischen Majer Chrittian Godlowsky eingetragenen Forderungen von 1300 Thlrn. beziehungsweise 16900 und 250) Thlrn., 18) in der Abrerkaufssache von Dahnsdorf, Kreis Zauch⸗Belzig, Nr. I der Abverkauf des als Pertinenz zu den Hufengütern zu Dahnsdorf gehörigen Schmiedegrundstücks Band J. Nr. 31 des Grund— buchs von Dahnsdorf gegen ein Kaufgeld, von wel— chem jedem Hufenbesitzer ein Antheil von 120 65 8 zusteht, und zwar: a. wegen der auf dem Hufengute Band I., Nr. 12 in Abtheilung III. Nr. ? für den Auszügler Andreas Wieland und dessen Ehefrau Anna GClisabeth. geb. Paul zu Dahnsdorf eingetragenen Forderung von 5065 Thlrn., b. wegen der auf dem Hufengute Band J, Nr. 17 unter Abtheilung III., Nr. 4a. für den Alt- sitzer Johann Andreas Thiele und dessen Ebefrau Friederike, geb. Brüning, zu Dahns— dorf eingetragenen Forderung von 5) Thlrn., e. wegen der auf dem Hufengute Band J. Nr. 18 unter Abtheilung III. Nr. 7 für die Ehefrau des Gottlieb Thiele, Johanne Wilhelmine, geb. Franz, eingetragenen 600 Thlr. Eingebrachtes, d. wegen der auf dem Hufengute Band II. Nr. 3 unter Abthei⸗ lung III. Nr. 5 für Karoline Würgt eingetragenen 100 Thlr. In Gemäßbeit des §. 111 des Ab⸗ lösungsgesetzes vom 2. März 1850 und Artikel 15 des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Er— gänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs— Ordnung vom 7. Juni 1821 werden die vorgedach— ten Kapitalabfindungen den Realberechtigten und Hypothekengläubigern der betreffenden Grundstücke beziehungsweise deren Erben, Cessionarien und sonstigen Rechtsnachfolgern hierdurch öffentlich mit der Aufforderung bekannt gemacht, die ibnen gemäß der 8S§. 460 u. ff. Titel 20 Theil J. des Allgemeinen Landrechts zustebenden Rechte auf jene Abfindungen binnen 6 Wochen bei uns geltend zu machen, wi— drigenfalls ibre Hypothekenrechte auf die aufgehobe⸗ nen Berechtigungen und abgetrennten Theilstücke der ihnen verpfändeten Grundstücke beziehungsweise auf die dafür festgestellten Kapitalabfindungen er— löschen. Frankfurt a. O., den 15. Mai 1879. Königliche General ⸗Kommission für die Pro—

vinz Brandenburg.

Verkäufe, Berpachtungen, Submissionen ꝛe.

(4668 Bekanntmachung.

Mittwoch, den 4. Juni d. J., 10 Uhr Borm., sollen auf dem Hofe des Posthaltereigrundstücks, Dranienburgerstraße 35. 36 hierselbst, 25 im Post—⸗ fuhrdienste nicht mehr verwendbare Pferde im Wege des Meistgebots öffentlich versteigert werden.

Berlin N., den 24. Mai 1875. Kaiserliches Postfuhramt.

4665

Es wird im Gebrauch befindlich gewesenes Mate- rial zum Bau einer Grubenbahn von 10600 m Länge nebst 2 Lowrvs zu kaufen gesucht.

Gefl. Off. sub G. F. 1 bef. Voigt, Berlin, Som⸗ merstraße Nr. 10 Stube 58.

VPVerloosung, Amartisatton, Finszahlung n. s. we on öffentlichen Papieren. 4524 . J ö . . ; Preußische Creditanstalt in Liq. Die Herren Aktionäre werden aufgefordert, Restquote von Mark 5. 10. pro Aktie gegen Einlieferung ihrer Aktien mit arithmetisch geordnetem Nummernverzeichniß an unserer Kasse, Dorotheenstraße Nr. 54, Vormittags von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. Berlin, den 20. Mai 1879. Die Liquidatoren.

die

las ss] Bekanntmachung.

Die nach §. 6 des Privilegiums vom 18. Juni

1869 vorgeschriebene Ausloosung der am 2. Ja⸗

nuar 1880 einzulösenden

Schuldverschreibungen der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft

Freitag, den 20. Juni er., Nachmittags 5 Uhr, in unserm Sessionszimmer in der Börse Auf— gang von der Ostseite 2 Treppen erfolgen, und ist dem Publikum der Zutritt gestattet. Königsberg, den 21. Mai 1879. Vorsteheramt der Kaufmannschaft.

wird am

In dem am 16. d. Mts. zur Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Sachsen für das laufende Halbjahr, 1. April bis ultimo September 1879. in Gemäßheit des Rentenbankgesetzes vom 2. März 18650 abgehaltenen Termine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: I) Litt. A. à 3000 (10900 36 77 Stück, nämlich: Nr. 226 230 677 851 860 9066 1541 1718 1787 1824 1835 18657 2018 2098 2190 2296 2806 3189 3224 3225 3430 3735 4028 4310 4429 4579 4630 4639 5102 5116 5189 5241 5447 5462 5820 6353 6647 6684 6786 6980 7084 7208 7236 7395 7806 7867 8013 S039 8320 8360 8375 8616 8631 8762 8900 8924

vom 6. Mai, 7. August, 2. September und 8. Sep⸗

Bauerngut Band J. Blait 6 zu Ber loge wegen der

Kossäth Bendin, geb. Giesel, verwittwete Bree ein⸗

tember 1845, b. Abtheilung III. Nr. 4 des Grund⸗

9230 9260 9746 9810 9904 10058 1008 10153 106349 10465 106529 10599 10654 10884 11031