1879 / 122 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Frank furt a. M., 22. Mai. (Getreide- und Produkten- Bericht von Joseph Strauss.) Die Witterung hat sieh seit dem letzten Bericht viel freundlicher gestaltet; die warmen Regen Fer letzten Tage kamen den Feldern sebr zu Statten, und .das Wetter bleibt befriedigend; di Klagen über den Feldstand sind aber noch nicht ganz verstummt. Was das Geschäft am hiesigen Platze betrifft, so ist wieder feste Tendenz zu konstatiren, pamentlich war Weizen in prima Waars fest, ohne dass jedoch der Verkehr sich beleben konnte, da für den hiesigen Platz passende Qualitäten nur zum Course von 22 - 223 M em Markt waren, ab Umgegend 213 bis 22 S. Für Roggen ist Flauheit eingetreten; die Verkäufe fanden nur aus zweiter Hand statt und guter Nikolajeff- und Galatz-Roggen ist bis zu 134 ν verkauft worden; andere Sorten von 134 55 Æ Gersts umsatz los. Hafer setzt die Haussebewegung fort, das Angebot von auswärts war sehr spärlich;

Konsumenten mussten für feinste Waars bis 15 S anlegen, wärend russische Sorten zu 14 ½ vergebens am Markte waren. Hül- senf rüchte ohne Verkehr. Der Mehlmarkt ist wieder in seine alte Lethargie verfallen; feine Sorten sind dringend offerirt. Futterstoffe fest, aber nicht lebhaft. Raps und Rüböl verlassen.

Mehl Nr. 1 40 S, Nr. 2 38 Ss, Nr. 3 32 S, Nr. 4 28 6, Nr. 5 22 M Roggenmehl, Ol (Berliner Marke) 224 M, do. J. (Berliner Marke) 20. - 21 M, do. II. (Berliner Marke) 1855 - 165 AM Weizen, effektiv hies. ab Bahnhof hier 22 - S, ab unse- rer Umgegend 211-22 4, do. fremder, je nach Qual. 205 - 223 AM; Roggen, je nach Qual. 13 - 155 S Gerste, je nach Qua- lität 1J—18 66 Hater, je nach Qual. 14 - 1I5 AMÆM Kohlsamen, je nach Qual. 28-29 M6 Erbsen, js nach Qual. 19-27 M Wicken, je nach Qual. 14 - 16 M

Linsen, je nach Qual, 1IJI— 36 66 Bohnen, weisse, je nach Qual. 196 6. Roggenkleie 10 ½ Weigenkleise, und feine 8- 9 M Rüböl, detail 68 S6 Stimmung: ahig.

Cen eralversammllungem.

Berliner Elsenglesserel und Werkzengmasohlnen- fabrik vorm. Tietzsoh & Co. Ord. und ausserord. Gen. Vers. zu Berlin.

Halberstadt -Blankenburger Eisenbahn -Gdesellsohaft. Ord. Gen. Vers. zu Braunschweig.

Halle Sorau-dnubener Elsenbahn. Ord. Gen. -Vers. in Halle a. S.

30. Mai.

23. Juni. 80

. Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 1532. Vorstellung. Tie Jungfrau von Orleans. Romantische Tragödie in 5 Abtheilun⸗ gen von Schiller. Ouverture und Zwischenmusik von G. A. Schneider. Musik zum Monologe und Marsche der vierten Abtheilung von B. A. Weber. (Johanna: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Fa ett in München, als Gast.) Anfang halb

r.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Mittwoch: Opernhaus. 133. Vorstellung. Auf Hohes Verlangen: Margarethe. Oper in 5 Akten nach Goethe's Faust von Jules Barbier und Michel Carre. Musik von Gounod. Ballet von P. Taglioni, (Margarethe: Signorina Emilia Chiomi, Herzoglich anhaltische Kammersängerin, als Gast, Frl. Horing. Hr. W. Müller, Hr. Salomon, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 133. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Zu der am 11. Juni d. J. stattfindenden Gala—⸗ Oper gehen fortwährend Gesuche um Billets ein; die unterzeichnete Verwaltung sieht sich veranlaßt, öffentlich zu erklären, daß die gedachte Gala ⸗Vor⸗ stellung lediglich eine Hoffestlichkeit ist, zu welcher, wie bei allen ähnlichen Festlichkeiten, nur besondere Einladungen erfolgen.

Die etwa noch weiter hier einlaufenden Gesuche um Billets finden daher unter keinen Umständen eine Beantwortung.

General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.

Fallner-Iheater. Dienstag: Zum 9. Male:

. al Raschid. Lustspiel in 4 Akten von . v. Moser. Vorher: Eroßes Garten⸗Concert.

Jietoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: 3. 71. M.: Gastsp. der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, u. d. Hrn. van Hell. (Kapitain Grant: Emil Hahn.) Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstat⸗ tungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d' Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel Lebrun Dienstag: Zum 59. Male hier zum 11. Male: Die Lachtaube. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung: Großes Garten⸗ Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor— stellung 68 Uhr.

Germania-Iheater. Dienstag: Zu besonders

ermäßigten Preisen: Parq. 1 M Auf vieles Ver⸗ langen: Der Pariser Taugenichts. Lustspiel in 4 Akten von Carl Töpfer. Hierauf: Bei Wasser und Brod. Dramatischer Scherz in 1 Akt von E. Jacobson.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Felle-Alliance- T Beater. Dienstag und

folg. Tage: Schicksals wege. Volksstück in 5 Akten von W. Sturm. Im prachtvollen Sommergarten täglich von 6—-— 11 Uhr ununterbrochen: Großes Concert (Kapelle des Königl. Kadettencorps. Dfri— gent Hr. Herold). Schwedisches Damenguartett. Brillante Illumination durch mehr als 15 690 Gas⸗ flammen. Anfang der Vorst. 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 50 5.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ella Fischer mit Hrn. Dr. med. Max Dagedorn . . Geboren; Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Fritz v. Kalckstein (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Scheele (Colberg). 6 ge ben Sähn . emer. J. C. Hilgenfeld IBe bei, Salzwedel) Frau Gymnasiallehrer Luise Weise, geb. Hübner . ö

Verkäufe, Verpachtun gen Sub mifsion en 36 .

las! Bekanntmachung.

Es sollen im Wege schriftli Submis = a, ge schriftlicher Submission an 160 Stück vierkantig beschlagenes tannen Stammholz, je 4359 mm lang, 55 mm dick, frei auf das Königliche Braunkohlenwerk da— hier Schachtanlage) geliefert. Den Offerten müssen die durch Unterschrift an⸗ erkannten Bedingungen beigefügt fein. Submiffionz⸗ termin dahier am Dienstag, den 10. Juni 1879, Vormittags um 11 Uhr. Submittenten steht es frei, diesem Termine bei⸗ nrg m er : ie Bedingungen können, gegen Einsendung von 50 = baar oder in Reichspostbriefmarken, von hier bezogen werden. Zusendung der Bedingungen gegen Stempel oder Wechselstempelmarken oder gegen pee n findet nicht statt. i edingungẽ q ü . pern tl gungfgemäße Offerten bleiben un Habichtswald bei Cassel, den 23. Mai 1879.

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

Wochen ⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 15. Mai 1879.

Kasse.

.

? ö e e

Vor. Wechsel. Vor woche. woche.

forderun⸗ gen.

Noten d Umlauf.

Gegen Täglich Gegen ö. fällige die

Verbind⸗ Vor⸗

lichkeiten. woche.

Verbind⸗ Gegen lichkeiten 9 auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.

Vor⸗ woche.

boo 743 5411 25 0634 5764 8417 36 050

l i Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken.

Die 4 norddeutschen Banken. Frankfurter Band.... Die Bayerische Notenbank ; Die 3 suͤddeutschen Banken

18 125 4136

50 3öl

5 593 307 364 8271 125 279374 308 9911 47726 458 327 57 3314 4566 926 27 706 —– 1939 6155 35 929 79

18 056 1370

6az ol7 - 535831 46 6566 15 3537 74 17 754 4 65 il * Ih 386 =

6 516 8285 - 5 391 26 57 4 3 500 -= . 177 *

27 421 4 5366 . 5156564 36 51636 mi, , S6

Jos 36 4 6.

1165 gos = 153

9270 172 426

474

Summa

699 544 4

DIss Sd is' - TFIIᷓJ

Vö's SVös -

9 di9s 240 362 4 4385 48190

4670 Bekanntmachung; Für die Kaiserliche Werft sollen 6000 Stück eiserne Nieten zu wasserdichten Thüren beschafft werden. Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von eisernen Nieten“ bis zu dem am 4. Juni er., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen. . Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von S O0, 50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen bei der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht aus. Kiel, den 24. Mai 1879. Materialien · Magazin ⸗Verwaltung der Kaiserlichen Werft.

Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 28. v. Mts. am heutigen Tage stattgefundenen öf⸗ fentlichen Verloofung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg sind folgende Apoints ge⸗ zogen worden: Litt. A. 3 1000 Thlr. 3000 (t 77 Stück, und zwar die Nummern: 15 827 994 1115 1233 1254 1264 1308 1346 1529 1724 1995 2333 2578 2794 3434 3540 3900 3957 4376 4636 4734 5123 5311 5510 5680 6229 6801 7592 7848 8320 8453 8499 8581 8598 8682 8690 8831 8915 g067 9120 9450 9663 10138 10373 109394 10497 1015 11031 11050 11380 11396 11724 12047 12089 12185 12195 12368 12473 12585 12679 13299 13315 13333 13441 13463 13474 13503 13509 13532 13618 13627 13635 13644 13846 13851 13985. Litt. B. à 500 Thlr. 2 1500 28 Stück und zwar die Nummern: 140 786 1475 1709 2033 2054 2393 2397 2407 2418 25390 2832 2926 3075 3158 3434 3454 3706 3743 4297 4367 4458 4587 4744 4765 4834 4926 5244. Litt. G. à 100 Thlr. 300 ½S 96 Stück, und zwar die Nummern: 119 137 326 376 529 617 677 874 1170 1258 1345 1419 1540 1564 1631 1736 1775 2100 2180 2655 2684 2851 3484 3498 3706 4180 4390 4748 4849 4972 5089 5515 5626 5695 5981 6028 6120 6418 7248 7592 7624 7792 8050 8094 8268 8416 8615 9066 9223 9450 9490 9595 9664 10325 10434 10560 10740 11117 11162 11433 11460 11527 11743 11889 12015 12069 12080 12270 12293 12779 12950 12966 13103 13239 13244 13257 13292 13658 13825 13860 13932 14318 14501 14555 14641 14705 14720 14802 14830 150901 165077 15107 15590 15825 15982 16015. Litt. D. à 25 Thlr. 75 78 Stück, und zwar die Nummern: 21 121 273 834 1212 1460 1705 1766 1874 2039 2712 2764 2945 2947 3288 3816 4076 4317 4370 4831 4898 4992 5139 5262 5449 5678 5804 5904 5998 6554 6971 7245 7258 7589 S168 8378 8473 8532 8634 8681 8788 9084 9306 9406 9465 g545 9626 g640 9722 9909 9972 10002 10120 10540 10694 10181 10857 10874 10894 11254 11385 11442 11594 11617 11774 11779 11900 12168 12193 12305 12400 12424 12471 12557 12567 12713 12752 12890. Die Inhaber der vor⸗ bezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in cours fähigem Zustande und der dazu gehörigen Cou-⸗ pons Ser. IV. Nr. 11 bis 16 nebst Talons, den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Renten⸗ bank⸗Kasse, Unterwasserstraße Nr. 5, vom 1. Ok⸗ tober er. ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen. Vom 1. Ok— tober er. ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten Rentenbriefe auf. Von den früher verloosten Renten⸗ briefen der Provinz Brandenburg sind nachstehend enannte Apoints noch nicht zur Einlösung bei der heren bann. präsentirt worden, obwohl seit deren Fälligkeit 2 Jahre und darüber verflossen sind. Pro 1. April 1875: Litt. B. Nr. 569, Litt. C. Nr. 1135 3608, Litt. D. Nr. 1055 4562. Pro 1. Ok- tober 1875: Litt. A. Nr. 842 2697 4989, Litt. B. Nr. 3399, Litt. C. Nr. 329 663 917 1430 1942 2623 4386 4617 4656 6190 7238, Litt. D. Nr. 2516 3226 3884 5824 6245 6811. Pro 1. April 1576. Litt. A. Nr. 1464 6511 7613 S108, Litt. C. Nr. 1432 3644 4465 4601 7028 S657. Pro 1. Arril 1876: Litt. D. Nr. 604 671 4515 537 6217 6784 8203. Pro 1. Oktober 1876: Litt. A. Nr. 5121 5492 6359, Litt. B. Nr. 3134, Litt. C. Nr. 999 1718 5935 5990 6389 8865 8967 10392 10601, Litt. D. Nr. 118 485 2853 3177 3593 45899 5789. Pro 1. April 1877: Litt. A. Nr. 179 280, LTitt. G. Nr. 519 N4 1067 1966 3975 5233 6248 6910, Litt. D. Nr. S810 5939 6062 7757 S644 8708. Die Inhaber dieser Ren⸗ tenbriefe werden wiederholt aufgefordert, den Nenn⸗ werth derselben nach Abzug des Betrages der von den, mitabzuliefernden Coupons etwa fehlenden Stücke bei unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Wegen, der Verjährung der ausgeloosten Renten⸗ briefe ist die Bestimmung des Ge 3. über die Er⸗ richtung der Rentenbanken vom 2. März 1850 5. 44 zu beachten. Den Inhabern von ausgeloosten und

sönigliche Berg · Inspektion.

,. Rentenbriefen steht es frei, die zu rea⸗ isirenden Rentenbriefe mit der Post an die Ren⸗

tenbank⸗Kasse portofrei einzusenden und den Antrag zu stellen, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und soweit solcher die Summe von 300 M nicht übersteigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers er⸗ folge. Einem solchen Antrage ist alsdann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 300 handelt, eine ordnungsmäßige Quittung beizufügen. Berlin, den 17. Mai 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Branden⸗ burg. Heyder.

In dem am 16. d. Mts. zur Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Hannover für das laufende Halbjahr, 1. April bis ultimo September 1879, in Gemäßheit des Rentenbank⸗-Gesetzes vom 2. März 1850 abgehaltenen Termine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: 1) Litt. A. à 3000 M½é. (1000 Thlr.) 3 Stück, nämlich Nr. 70 167 461, 7 Titt. B. à I566 M (560 Thlr.) 1Stück, nämlich Nr. 58, 3) Litt. G. à 300 A6. (100 Thlr.) 5 Stück, nämlich Nr. 60 76 202 257 686, 4 Litt. D. à 75 S (20 Thlr.) 4 Stück, nämlich Nr. 600 665 784 S800, 5) Litt. E. àæ 30 S (10 Thlr.) 9 Stück, nämlich Ri,, 166 238 251 335 i 43 628 Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19. September 1879 ab durch die Kasse der unter⸗ zeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 gegen Zu⸗ rücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in eours⸗ fähigem Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend auf— geführten, ausgeloosten Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, unter Beifügung einer in nachstehender Form ausgestellten Quittung zu beantragen. Quittung. Die Valuta der nach⸗ stehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz Hannover, nämlich: 1) Litt N M Capital. 2) ꝛc. mit zu⸗

M von der Kö⸗

g den 19 N. N. „Mit dem 1. Oktober 1879 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf, daher müssen mit diesen die dazu gehörigen Zins coupons Ser. II. Nr. 4 bis 16 nebst Talon unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für fehlende Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe

fordern wir hierdurch auf, vom 19. September 189

ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. pulled werden die Inhaber folgender, bereits in früheren Terminen ausgelooster Rentenbriefe Litt. A. bis E., welche bisher noch nicht realisirt sind, nämlich: a. pro 1. Oktober 1876: Litt. B. Nr. I6, b. pro 1. April 1878: Litt. D. Nr. 337, e. pro 1. Oktober 1878: Litt. C. Nr. 290, d. pro 1. April 1879: Litt. 0. Nr. 759, Litt. E. Nr. 34 603, hierdurch erinnert, dieselben unserer Kasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Endlich machen wir darauf auf— merksam, daß die Nummern aller gekündigten, resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers in Berlin herausge— gegebene Allgemeine Verloosungstabelle sowohl im Mai als auch im November jeden Jahres ver—⸗ öffentlicht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 3 bezogen werden kann. Magde—⸗ burg, den 19. Mai 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Settelbanken.

Uebersicht

der

Hannoverschen Hanl- Tom 23. MHai 18279.

Activa. nee,, ,, (6

4685

1,822,917. 3, 9J0. 124,90) II, 634, 7: 591, 127. I94,217.

d, 215, 995.

Reiehskassenscheine Noten anderer Banken Rechsel . (ombardforderungen ee, Jonstige Activa.

Grundkapital. ö /) . Urmlaufende Noten 4, 652, 100. Sonstige täglich fällige Verbind-

kJ àn Kündigungsfrist gebundene Ver-

bindlichkeiten J Sonstige Passiva

Passiva. ;

1, 24, 727. 8b, 433.

Tvent. Verbindlichkeiten aus weiter begekenen, im Inlande zahlbaren Wechseln. M6

J 820, 990. Hammoverselie Eamkz.

4680

sammlung auf den

Bonn, den 24. Mai 1879.

Chemische Brodunctenfabrik, Actien⸗Gesellschaft zu Bonn. . General⸗Wersammlung.

Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden zur vierzehnten orßentlichen General⸗Ver⸗

14. Juni d. J., Mittags 1 Uhr, in Berlin, Wilhelmstraße 62, unter Hinweis auf Artikel 23— 31 unseres Statuts ergebenst eingeladen. Tages⸗-⸗Ordnung:

Geschäftsbericht pro 1878.

Vorlegung der Bilance und Decharge. Wahl der Revisions⸗Commission pro 1879. Wahl eines Vorstandsmitgliedes.

Der Vorstand.

4659

unserem Büreau in der ö vom 20. verabfolgt.

6) Wa Posen, den 21. Mai 1879.

Der Präsident des Verwaltungsraths:

Hipolit v. Tarno.

Am 28. Juni d. J.,

findet zu Posen im Gram Häötel de France die

Fünfte ordentliche Generalversammlung der „Testa“ Lehenshersicherungs-Bank auf Gegenseitigkeit,

statt, zu welcher wir die laut s§8. 7, 8 und 9 des Statuts stimmberechtigten Mitglieder ergebenst einladen. Eintrittskarten werden gegen Vorzeigung der Certifikate resp. Policen nebst letzter Beitragsquittung von 20. bis 27. Juni d. J., von 9 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nachmittagk, Vertreter haben sich mit entsprechender Vollmacht zu versehen (5. 9 des Statuts). Gegenstand der Tagesordnung bilden:

1) Eröffnung der Versammlung durch den

2) Bericht der Direktion über die Geschaͤftsthätigkeit der Bank in Jahre 1878 und

Vorlage der Bilanz per 31. Dezember 1878.

3) Bericht der Revisionskommission.

4) Decharge⸗Ertheilung an den Vorstand.

5 . eines Mitgliedes des Verwaltangsraths an Stelle des ausgeloosten. l der Revisions kommission. 7) Regulirung des v. Gockowe kischen Sterbefalles.

Nachmittags 3 Uhr,

räsidenten des Verwaltungsraths.

„Westa“ ,. Lebensbersichernngs⸗Bank auf Gegenseitigkeit.

Der General⸗Direktor: PDr. Kejerskai.

2.861, 818.

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

. Das Ahounement beträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.

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Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 9 *

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Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten die Erlaubniß zur Anle— gung der ihnen verliehenen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer . . dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober-Präsidenten von Elsaß⸗Lothringen, von Rolle ö.

des Commandeurkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

k Bezirks⸗Präsidenten von Unter⸗-Elsaß, Led der⸗ des Sterns zum Commandeurkreuz zweiter ale, mit' ichen laub desfelben rden:

dem Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗-Rath Mebes, General⸗

Direktor der Eisenbahnen in Ee e ng, des Commandeurkreuzes zweiter Klasse mit

Eichenlaub desselben Ordens: dem Bezirke⸗Präsidenten von Lothringen, Freiherrn von

Reitzenstein;

des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: . rl

a dem Eisenbahn-Direktor Ulrich zu Straßburg i. E.;

ie

des Ritterkreuzes des Großherzoglich luxem— burgischen Ordens der ien ged. ;

ostdirektor Schnitger zu Arolsen, und

ostsekretär Plangemann ebendaselbst.

dem dem

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Amtsrichter 4. D. Röb en zu Aurich den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schlei, . . und Kantor Jungeurt zu Gohfeld im Kreife Herford den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern, sowie dem pensionirken Steueraufseher Eckhardt zu Ermsleben im Mansfelder Gebirgskreise, früher zu Wacker— leben i Tren Neuhaldensleben, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Dem Notar Heim burger zu Kedingen ist Metzerwiese als Wohnsitz angewiesen. . gen is terwies

Die im Jahre 1860 in Boston (Vereinigte Staaten von Amerika) erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Herbert“ von 1366,83 Registertons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche i . des im Köni reich Württemberg staatsangehörigen Löb Heiden⸗ heimer zu Würzburg das Recht zur . der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 30. v. M. vom Kaiferlichen Konsulate zu Liverpool ein Flaggenattest ertheilt worden.

ö Gesetz, betreffend Bestimmungen über das niedere Unter— richts wesen.

Vom 19. Mai 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundes raths und des Landesausschusses von Elsaß⸗ Lothringen, für Elsaß⸗Lothringen, was folgt:

s. L. Die Rechte der Bezirke an dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen, welches dem Gebrauche der Lehrer⸗ bildungsanstalten gewidmet oder zur Unterhaltung dieser An⸗ stalten bestimmt ist, gehen am 1. April 1879 auf den Landes⸗ ann über.

om gleichen Zeitpunkte ab kommen die den Bezirken nach rnit 35 des Gesetzes über das Unterrichtswesen vom 15. März 1850 (bulletin des lois X. serie No. 2029) obliegen⸗ den Verpflichtungen in Wegfall.

Bezüglich des im Wiederaufbau begriffenen alten Lehrer⸗ , 9 Cel, , die n . a nn

atzes dieses Paragraphen erst mit der Fertigstellun des Baues in Wirksamkeit. ö ] ;

§. 2. Wenn das nach 5. 1 auf den Landesfiskus über⸗ gegangene unbewegliche Vermögen in der Folge seiner gegen⸗ wärtigen Bestimmung entzogen werden sollte, so fällt es an . zirk, welchem es vor der Abtretung gehört hat, zurück.

asselbe ist in dem Zustande zurückzugeben, in welchem es sich

Berlin, Dienstag,

Alle Rost-Anstalten nehmen GBestellung an;

für Herlin außer den Post-Anstalten auch die Ezpe—

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

den 27. Mai,

oder zu deren Unterhaltung es bestimmt gewesen ist, völlig un, . 86 ö z

58. 3. Vom 1. April 1879 ab wird bei Anwendung de Bestimmungen in 5. 1 Nr. 1 des Gesetzes, betreffend . 83 n n der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Elemen— tarschulen, vom 4 Juni 1872 (Gesetzbl. S. 169) und in 3. 11 Nr. 1 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Landes— haushalts⸗ Etats für das Jahr 1877, vom 22. Dezember 1876 (Gesetzbl. S. 31) die Dienstzeit von dem Zeitpunkte an ge⸗ rechnet, an welchem nach Erlangung der Be ähigung zur pro— visorischen Verwaltung eines Elementarschulamts ober zur definitiven Anstellung in einem solchen die Verwendung im öffentlichen Schuldienste begonnen hat. Jedoch bleibt die Dienstzeit, welche vor den Beginn des zweiundzwanzigsten Lebensjahres fällt, außer Berechnung.

S. 4. Die Bezirks⸗Präfidenten sind ermächtigt, ausnahms— weise solchen mit der Verwaltung eines Elementarschulamts betrauten Personen, welche die in 3. 3 bezeichnete Befähigung erlangt und das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, die ihrer Dienstzeit entsprechende Besoldung (58. 1 Rr. J des Gesetzes vom 4 Juni 1872, 8§. 11 Nr. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1876) schon vor der definitiven Anstellung zu beni en dlich n

rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen n,, 2 shhtif

Gegeben Berlin, den 19. Mai 1879.

(L. 8.) Wilh el m. In Vertretung des Reichskanzlers: erzog. 2 Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien. 6 * gra , ö n der 5 hat der Bundesrath nachstehende Bestimmungen über die Beschäftigun jugendlicher Arbeiter in S ö , , ö . , ,, , , , . *

Jugendlichen Arbeitern darf in Hechelsälen, sowie in Räumen, in welchen Reißwölfe im . sind, fe en, der Dauer des Betriebes eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht 2 werden.

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Für junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren, welche ausschließlich zur Hülfeleistung bei dem Betriebe der Spinn⸗ maschinen verwendet werden, tritt die Beschränkung des 8. 135 Absatz 4 der Gewerbeordnung mit folgenden Maß— gaben außer Anwendung;

I) die tägliche Arbeitszeit darf 1 Stunden nicht über⸗ schreiten; ;

2) vor dem Beginn der Beschäftigung ist dem Arbeit⸗ geber für jeden Arbeiter ein ärztliches Zeugniß einzuhändigen, nach welchem die körperliche Entwickelung des Arbeiters eine Beschäftigung bei dem Betriebe der Spinnmaschinen bis zu 11 Stunden täglich ohne Gefahr für die Gesundheit zuläßt;

3) der Arbeitgeher hat mit dem ärztlichen Zeugniß nach §. 137 Absatz 3 der ,,, zu verfahren.

In den Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter be— schäftigt werden, muß neben der nach z. 138 Absatz 3 der Ge⸗ werbeordnung auszuhängenden Tafel eine zweite Tafel aus— gehängt werden, welche die Bestimmungen unter J. und II. in deutlicher Schrift wiedergiebt. Berlin, den 20. Mai 1879.

Der Reichskanzler.

von Bismarck.

Die Nummer 7 des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 326 das e, betreffend Bestimmungen über das niedere Unterrichtswesen. Vom 19. Mai 1879; und unter Nr. 327 das Gesetz, betreffend Beschränkungen der Bau— freiheit in den neuen Stadttheilen von Straßburg. Vom 21. Mai 1879. Berlin, den 26. Mai 1879.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs-Amt.

Königreich Sreußen. Se. Majestät der König haben n geruht:

Ahends. 1879.

dem Kreis⸗Physikus des Oberlahnkreises Dr. med. Wil- . Ebertz zu Weilburg den Charakter als Sanitäts— ath, und dem Kaufmann Johann Heinrich Traugott Neu— mann, Eigenthümer der Simon Schroppschen Landkarten— , zu Berlin, das Prädikat eines Königlichen Hof—

ieferanten zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Lie be an der Friedrichs-Werderschen m zu Berlin ist das Prädikat „Professor“ am egt rden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

J Erlaß, betreffend die Vermehrung der Mitgliederzahl der Handels kammer zu Lüdenscheid. Auf Grund des Gesetzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1879 (G6. S. S. 134) wird in Abänderung des Erlasses vom 1. Oktober v. J. hiermit Folgendes bestimmt: Vom 1. Juli d. J. ab beträgt die Zahl der Mitglieder des Handelskammerbezsrkes 17, mit der Maßgabe, daß die Be— theiligten des die Stadt Lüdenscheid umfassenden engeren Wahlbezirks 8 Mitglieder wählen, das Wahlrecht der Be— theiligten der übrigen 4 Wahlbezirke aber auch ferner nach den Erlassen vom 16. August 1873 resp. 27. September 1877 und 1. Oktober v. J. sich bestimmt. Berlin, den 2. April 1879. Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Allerhöchsten Auftrage: Maybach.

Abgereist. Se. Excellenz der Geheime Kabinets⸗-Rath, Wirkliche Geheime Rath von Wilmowski nach r enn.

Angekommen: Se. Ercellenz der Wirkliche Geheime Vath und Präsident des Neichsbank⸗Direktorlums von Dechend von Frankfurt a. Main und der Rheinprovinz.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten heute früh um 9 Uhr auf dem Tempelhofer Felde die 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade und nahmen demnächst im Palais militärische Meldungen un) den Vortrag des Chefs des Militärkabinets entgegen. Nachmittags um 5 Uhr findet im Palais ein größeres Diner statt.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl ist, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern Abend Re e r, eingetroffen.

. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für die Verfassung, für df ine n und für Elsaß⸗Lothringen, die vereinigten Ausschüsse desselben für die Verfassung und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, sowie der besondere Ausschuß für das Eisenbahn-Gütertarifwesen hielten heute Sitzungen.

Der Schl ußbexricht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (54. Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Gesetzentwurf, betr. die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets, eingegangen sei. Ferner erbat und erhielt der Präsident die Vollmacht des Reichstages, mit dem Gesammtvorstande die ehrfurchtsvollen Glückwünsche des Reichstages Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin zu dem bevorstehenden Feste der goldenen Hochzeit darzubringen.

Sodann trat das Haus in die zweite Berathung des Ge⸗

dem Ersten Präsidenten des Appellationsgerichts zu Stettin, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Korb bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Wirk⸗ ih Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu ver⸗ eihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in en, unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Rheydt, Kaufmann Wilhelm Heymer daselbst, in Folge

zur Zeit der Außergebrauchsetzung befindet. Das 2. Vermögen n an den Bezirk in dem

Falle zurück, wenn die Anstalt, deren Gebrauch es gewidmet

der von der , , Stadtverordneten⸗Versammlung ge⸗ troffenen Wiederwahl in gleicher Eigenschaft für eine fernere

setzentwurfs, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarif. §. J lautet in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse:

§. 1. Die Eingangszölle für Tabak und Wein, welche durch die Gesetzentwürfe, betreffend die Besteuerung des Tabaks und den Zolltarif des deutschen Zollgebiets Nr. 155 und 132 der Druck- achen des Reichstags beantragt sind, können durch Anordnung es Reichskanzlers vorläufig in Hebung gesetzt werden.

§. 2. Die Anordnung (5. 1) i. in das Reichs⸗Gesetzblatt aufjunehmen und tritt, falls sie ni t einen anderweiten Zeitpunkt bestimmt, sofort in Kraft. Die Aordnung erlischt, sobald die be⸗

sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen; sowie

treffenden Gesetzentwürfe (6. I) als Gesetz in Kraft treten, oder