1879 / 127 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

2s ochen ⸗Aus weis der deutschen Zettelbanken vom 23. Mai 1879.

(Die Beträge lauten auf Tausende Mack.)

93 oe . le

Wechsel. Vor⸗ woche.

Lombard 6. er ee.

gen. woche.

Noten · die Umlauf.

Gegen Täglich Gegen fällige die Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.

Verbind⸗ Gegen lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.

Vor⸗ woche.

k Die 5h altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken Die 4 norddeutschen Banken. Frankfurter Band.... Die Baverische Notenbank Die 3 süddeutschen Banken.

sos 388 4 5275 25 396 5 677 57 3 z5 555 17 585606 -

5645 132 1638

310206 4 2842 27 888 42 18 38644 660 56 844 487 26 71 335 35 715 214 46 8141 1245

418 779 1572 6 335 - 6 807 - 1 864 4 3022 4 1 667 3 S659.

236 370 275

6a 2966 2721 5 1606 41 1585 4 12 155 11 65 1157 64 3837 1251 Is 75)

9 5832334 4160 3 4 21 025 4 152 28724 7 ö .

224749 4 7325 3 90654 1655 23535 146 5 653 10h 3 147 4 6655

83984 723 kw

451 538 334

664

Summa

02 451 4

ni f n n nn,,

VS öss Ss TB, = d

48 126 64

hegte r,

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- baus. 157. Vorstellung. Auf Hohes Verlangen: Lucia von Lammermoor. Tragische Oper in 3 Akten von S. Camerano. Musik von Donizetti. (Miß Lucia: Signorina Emilia Chiomi, Herzoglich anhaltische Kammersängerin, als letzte Gastrolle, diefelbe wird in italienischer Sprache singen.) An⸗ fang 7 Uhr.

Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Montag: Opernhaus. 138. Vorstellung. An⸗ tigone. Tragödie von Sophokles. Uebersetzung von Donner. Musik von F. Mendelssohn⸗Bar⸗ tholdy. (Antigone: Frl. Clara Ziegler, vom König 1 Hoftheater in München, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Sienstag: Opernhaus. 139. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauberballet in 3 Atten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. (Topase: Frl. Dell Era vom Victor⸗ Emanuel ⸗Theater zu Messina, als Debut.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Mittwoch: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Schauspielhaus. 135. Vorstellung. Neu einstu⸗ dirt: Der Fechter von Ravenna. Trauerspiel in 5 Akten von Friedrich Halm. In Seene gesetzt vom Direktor Deetz. (Thusnelda: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Rallner- Theater. Sonntag: des Herrn Schweighofer und des Frl. Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Zum 1. Male: „Der Herr von Perlacher.“ Volkestück mit Ge⸗ fang in 7 Bildern. Vorher: Großes Garten⸗ Concert. Anfang 5 Uhr.

Montag und Dienstag: 2. und 3. Gastspiel des Herrn Schweighofer und des Frl. Bendel: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: 3. 76. Male, Montag u. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, und des Hra. van Hell. (Kapitain Grant: Emil Hahn) Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungs⸗ stück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennerv. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmrsik von Debillemont. Ja Scene gesetzt von Emil Hahn. Garten⸗Concert. Anfang 5 Uhr.

Krolls Theater. Direktion:

Sonntag, Montag und Dienstag: Großes Garten⸗ fest. Von 4 Uhr an im Garten ror, während und nach der Vorstellung, nach Eintritt der Dunkelheit bei brillanter Illumination durch 20 000 Flammen und farbige Gaskörper, Großes Doppel ⸗Concert. Im Theater: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Jacobson. Musik von G. Mi⸗ chaelis. (Mit neuen Coupletversen und einer großen Gesangseinlage Zwei Soirsen“, gesungen von Frl. Ernestine Wegner). An diesen drei Tagen Anfang des Concerts 4 Ubr, der Vorstellung 63 Uhr.

Germania - Sommer- Theater. Sonn⸗ tag: Zum 4. Male: Seine Excellenz. Russische Slttenkomödie in 4 Akten frei nach Gogol, bearbeitet von Alb. Lindner.

Mentag: Großes Frübconcert. Anfang 5. Uhr. Frühvorstellung, Anfang 6 Uhr: Ein bengalischer Tiger. Posse in 1 Akt. Singvögelchen. Lieder⸗ spiel in J1 Akt. Abendvorstellung, Anfang 77 Uhr: Seine Exeellenz.

Dienstag: Zum 6. Male: Seine Exrellenz.

Belle- àlliance- Theater. Sonntag und fol- gende Tage: Auf hoher See. Lebensbild mit Ge⸗ fang in 3 Akten von H. Wilken. Im prachtvollen Sommergarten von 5 Uhr ab ununterbrochen: Großes Boppel⸗Concert, ausgeführt von den ganzen Musikcorps des 1. Garde ⸗Feld ⸗Artillerie⸗ Regiments, unter Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Baumgarten und des Königlichen Kadetten⸗Corps nrter Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Herold. Tyroler Natursar ger ⸗Gesellschaft J. Engel⸗ bardt aus dem Lechthale (6 Damen und 4 Herren). Schwedisches Damenquartett. Brillante Illumi⸗ nation durch 15 020 Gasflammen.

Montag: Früb⸗Concert (Rapelle Baumgarten) und Theatervorstellung. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr Morgens. Entrée 30 . Siehe Anschlagzettel.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ursula Abtens mit Hrů. Kreis⸗ richter Dr. jur. Oecar Nonnig (Berlin).

Verehelicht: Hr. Ministerial⸗Rath Dr. Martini mit Frl. Agnes Keßler (Wandsbeck ). Hr. Second elieutenant Carl v. Rußdorf mit Frl. Anna Pogge (Anklam).

Geboren: Ein Sobn: Hrn. Hofgpotheker O. Fr. Kirchberg (Liegnitz Hrn. Rittmeister a. D. Emil Baron Durant de Senegas (Langen dor. Eige Tochter: Hrn. Cmil v. Busse Eissabon).

Gest orben: Hr. Premier -Lientenant Ferdinand Freiherr . Gyß (Netz). Sr. Oberst⸗Lieute⸗ nant Freihett Hans Moritz v. Deynhausen (Lüne⸗

1. Gastspiel

burg). Verw. Frau Oberst Ida Ewald, geb v. Loebell (Wernigerode a. H.). Hr. emer. Archidiakonus Dr. C. R. S. Peiper (Hirschberg). Hr. Ober ⸗Prediger Ernst Hoche (Egeln). Hr. Stud. jur. Friedrich Theodor v. Scheve (Rostoch.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

hier ist wegen Wechselsälschung sofort zu verhaften und an unsere Gefängnißinspektion abzuliefern. Bromberg, den 23. Mai 1879. Königliches Kreis gericht. J. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter.

Off ene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Wehrpflichtige Wilhelm Otto Raether, geboren zu Nowaweß am 20. Dezember 1855, ist durch das rechtskräftige Erkenntniß hiesigen Gerichts vom 18. April is79, wegen Verletzung der Wehrpflicht zu 180 Geldstrafe, welcher im Unvermögensfalle für nicht gezahlte je 10 M eine Gefängnißstrafe von einem Tage substituirt worden, verurtheilt. Da der Aufenthalt des Raether unbekannt ist, so ersuchen wir sämmtliche Behörden hierdurch ergebenst, die qu. Geldstrafe von demselben im Betretungsfalle einziehen, event. an ihm die der Geldstrafe substi⸗ tuirte Gefängnißstrafe vollstrecken zu lassen, und uns gefälligst zu den Untersuchungsakten ca. Raether, R. 592, 738 von dem Geschebegen zu benachrichtigen. Potsdam, den 26. Mai 1879. Königliches Kreis⸗ gericht, Abtheilung J.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

1 Aufforderung.

Die unbekannten Erben der Wittwe des Ex— pedienten Johannes Beinhauer, Marie An⸗ toinette Charlotte, geborne Schwarz, von hier, welche an Carl Poschon in Carlshafen verheirathet gewesen ist, werden aufgefordert, bis zum 28. August d. J. ibre Ansprüche auf den dahier unter Pflegschaft gestellten Nachlaß geltend zu machen, widrigenfalls sie bei der Verfügung über denselben unberücksichtigt bleiben.

Cassel, den 27. Mai 1879.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung J. Köhler. 2920 Oeffentliche Vorladung.

Die verehelichte Arbeiter Botscheck, Johanne Wilhelmine, geb. Lenz, von hier, hat gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl August Botscheck wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt. Derselbe hat sich im Monat März I876 von bier heimlich entfernt und ist seitdem über seinen Aufenthalt Nichts bekannt geworden. Zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag ist ein Termin auf den 3. Juli 1879, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 26 des unterzeichneten Gerichts Togenstraße Nr. 6 anberaumt. Zu demselben wird der ꝛc. Botscheck hiermit öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen, daß, falls er sich weder vor, noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen Rechtsanwälte Pezenburg, Kette, Wolff, Riebe und Justiz⸗Rath Hunke in Vorschlag gebracht werden, melden follte, nach Leistung des Diligenz⸗ eides Seitens der Ehefrau die Ehe durch Er⸗ kenntniß getrennt werden wird.

Frankfurt a. O., den 19. März 1879.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Vervachtungen, Submissionen ꝛe. 4824 Auktion.

Am 9. Juni er. sollen in der hiesigen König⸗ lichen Artillerie⸗Werkstatt, von Vormittags 10 Uhr ab, folgende für Werkstatts zwecke unbrauchbare Gegenstände unter den in unserem Bureau zur Ein⸗ sichl ausliegenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden:

I) circa 152 000 kg altes Schmiedeeisen, bestehend aus: ca. 6 OM kg grobem Eisenblech und Geschoß⸗ kasten ⸗Einsätzen, I73 00 ͤg Eisenblech⸗ und sonstigen Ab⸗

fãllen,

32 000 kg Kartätschkugeln (geschmiedete und gußeiserne gemischt) und kleinen Eisenabfällen,

10009 kg Leuchtkugelkreuzen, 6M kg alten Gewehrläufen, 30 00 Kg Krebseisen, Rohrenden, L, Fenster⸗, sowie groben Eisen⸗ . abfãllen; 2) circa 50MM Eg Loh⸗ und Weißgarleder ⸗Abfällen in Quantitäten von 250 Eg; 3) circa 500 Kg Lederspähne. Spandau, den 29. Mai 1573. Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

837) Königliche Ostbahn. Die Anlieferung von 10, m Hausteinschwellen der Thore, 300 m Treppenstufen der Löschgruben, 132,82 am Granitplattenbelag nebst Verlegen, 3 Stück Sockelsteinen, zu einem Lokomotivschupren für zwei Stände auf Bahnhof Jablonowo soll vergeben werden. Sub⸗ missionstermin Sonnabend, den 21. Juni, Bor⸗

mittags 11 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten, woselbst auch die Bedingungen zu haben sind. Thorn, den 29. Mai 1879. Der Eisenbahn⸗Bau⸗ Inspektor. Sperl.

Steckbrief. Der Kaufmann H. Rehfeld von

Am Mittwoch, den 4. Juni 1879, Bor— mittags 10 Uhr, soll in unserer Garnisonbäckerei, Alexanderstraße Nr. 112., eine Quantität Roggen⸗ kleie, Fußmehl und Heusamen ꝛc. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 24. Mai 1879. Königliches Pro⸗ viant Amt.

(4825 Die Lieferung von: 2000 Laschenbolzen mit Muttern à O,57 Eg schwer, und

7060 Stück Schienennägeln à Q 29 kg schwer für hiesige Hafenbauten sollen in öffentlicher Sub— mission an einen Unternehmer vergeben werden. Es ist hierzu Termin auf

Montag, den 9. Juni er., Bormittags 12 Uhr,

im Bureau der unterzeichneten Kommission an— beraumt, zu welchem Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Laschenbolzen re.“

frankirt und versiegelt an uns einzureichen sind. Bedingungen nebst Skizze liegen in unserer Re⸗ gistratur zur Einsicht aus, auch können hiervon Kopien gegen 1 6 Kosten in Empfang genommen werden. Wilhelmshaven, den 24. Mai 1573. Kaiserliche Marine ⸗Hafenbau⸗Kom mission.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

4826 BSetfanntmachung.

Nach Angabe des Schnei dermeisters August Heinrich Scha llert zu Berlin, Telt owerstraße Nr. 46, ist der am 24. Februar d. Is. zu Beeskow ver⸗

storbenen verwittweten Arbeiter Hähnel, Charlotte, geb. Schallert, bei Lebseiten aus ihrer Wohnung bei dem Böttcher Stefan in Beeskow die Obli⸗ gation 2. Emisston der Stadt Frankfurt a. O8. uber 190 Thlr. (300 M) Ser. J. Nr. N0 zu 480i verzinslich, gestohlen worden.

Wenn sich bis zum 2. April 1831 bei uns ein Inhaber dieser Obligation nicht meldet, wird deren Amortisation beantragt werden.

Fraukfurt a. O., den 28. Mai 1379.

Der Magistrat.

as39) Bekanntmachung.

Von den zur Auslossung gekommenen Magde⸗ burger Stadtobligationen ist eine größere An⸗ zahl bisher nicht zur Einlösung präsentirt worden. Wir machen deshalb die Nummern Lieser rü!= flãndigen Obligationen nachstehend mit der Auf⸗ forderung an die Inhaber bekannt, dieselben zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes baldigst an un—⸗ sere Kämmereikasse gegen Empfangnahme des Ka⸗ pitalbetrages zurückzuliefern.

I. Von der Ausloofung per 2. Januar 1877:

Serie J. Nr. 1253 1296 de 1858 300 6. II. Von der Ausloosung ver 2. Januar 1878: 958 1645 1670 1924 Serie J. Nr. 1325 à 1000 ö Serie J. Nr. 493 4603 4613 4872 4877 5171 5511 5804 Serie J. Nr. 455 de 1858 à 30 . Serie II. Nr. 555 869 1205 1818 de 1858 à 300 66 Serie J. Nr. 35 517 2 300 Serie II. Nr. 3991 4793 4906 4910 de 1872 à 300 6 de 1875 à 500 M. Serie JI. Nr. 3501 4351 4477 4568 4604 4696 Magdeburg, den 26. Mai 1879. Der Magistrat der Stadt Magdeburg.

Serie J. Nr. 444 1046 1473 300 4 Serie J. Nr. 2118 2683 3054 à 200 At. 300 . Nr. 143 167 795 de 1858 à Serie J. Nr. 937 1066 48 1875 à 1000 M 4799 4800 4903 4969 5308 5388 5660 5673 Hasselbach. (. 57.420.)

2 166

Serie H. Nr. 494 746 763 de 1858 à à 500 . III. Von der Ausloosung per 2. Januar 1879. Serie III. 517 520 884 1038 1879 2227 2441 2969 de 187 Serie J. Nr. 1798 1863 1973 2491 2595 2836 5845 5958 de 1875 2 200 M6

Bekanntmachung.

Die Chausseegelderhebung a.

bei Bernickow (an der Königsberg Soldiner Chaussee), mit der Hebebefugniß für 1 Meile

7,50 Km., soll vom 1. Juli d. J,

b. bei Fürsteafelde (an der Königsberg ⸗Cüstriner Chaussee)h, mit der Hebebefugniß für 1 Meilen oder 11,25 Km., soll vom 1. November d. J, ; ;

e. bei Quartschen (an der Königeberg⸗Cüstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß von 17 Meilen oder 11,25 Km., soll vom 1. November d. J.,

d. bei Zicher (an der Cüstrin⸗Soldin Meilen oder 11,25 Km., soll vom

„Pyritzer Chaussee, mit der Hebebefugniß für 14 J. Dezember d. J.,

e. Königsberg II. (an der Königsberg⸗Cüstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß für 14 Meilen oder 11,25 Km., soll vom 2. Januar 1880 ab in Pacht gegeben werden.

Hierzu ist ein Lizitationstermin

. . anf Dienstag, den 19. Juni 1879, Vormittags 8 Uhr, im Geschäftslokale der Kreis⸗Chausseebaukasse hierselbst anberaumt worden.

Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 3. Juni d. J.

ab, und zwar

an den Wochentagen von Vormittags 19 —= 12 Uhr, eingesehen werden. Zum Bieten werden nur solche Personen zugelassen werden, welche dispositionsfähig sind und

vor Abgabe ihres Gebotes eine Kaution von 300 4 baukasse deponiren.

baar oder in Staatspapieren bei der Kreis⸗Chaussee⸗

Königsberg i. d. N., den 27. Mai 1579. Der Direktor des Chausseebau⸗Comités und Landrath.

v. Gerlach.

(a Cto. 69/6)

Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha.

4733

Einnahme.

Rechnung auf das Jahr 1878.

Au ggabhe.

k IS, 46. 8g5 18 11.556 721 55 3 6560 212 47 33535 40 337727 2557 55 116,854 33

An Uebertrag aus 1877. ; An Prämien von Versicherungen. An Zinsen von Ausleihungen. ; An verjährten Dividenden von 1872 An Miethertrag des Bankgebäudes . An Agio und Discontegewinn

An außerordentlichen Einnahmen

! ——

Summe 94, 56, 028 O6

9 Bilanz für den 31. Dezember 1878.

Activa.

Für 1017 bezahlte Sterbefälle .. Für 20 Versicherungen bei Lebzeiten ö Für bezahlte Dividenden von 1872 w ,, Für die zur Einnahme gekommenen verjährten Dividenden. ; Für Abgangsentschädigungen Für Praͤmienprovisionen . . Verwaltungsaufwand ... Für die aus dem Fonds der voraus⸗ bezahlten Prämien zur Einnahme gekommenen Summe.. Für zurückgezahlte Kautionen. Für Uebertrag auf 1879

55h. 100 = 1045700 3,444 M 20 9.385 49 315 55 55

393,296 07 459, S896 65

219170 2663 S383 913 is 36

Iss Ms os

Summe

Hassiwa.

= 171641 62 Jö, 767,530 44 3, 829,992 70 82, 639 40 94,703 32

Cassebestand. Ausleihungen K— Vorschüsse auf Policen .. Gestundete Prãmienhaälften. Guthaben an Zinsen ... Guthaben bei Bangquiers und Kredit⸗ J 4 Guthaben bei den Agenten. Werth des Bankgrundstückes

hh . Jhh 1g 33 bi 3

Summe b 773 7g Js

1,357,261 35

46. *

20, 5ᷣ00 6 57 20

Unerhobene Sterbefallzahlungen aus

1874, 1377 und 1878. . Unerhobene Abgang vergütungen. Unerhobene Dividenden aus 13573 29,510 80 Tautions und Stiftungskapitalien. 736,02 17 Prãmienreserve. d Prãmienübertrãge. 5, 851,556 40 Ueberschüsse:

für 1874 bis 1877 M 13,334,218. 49

für 1373... 47623846. 89

Summe

130970629 S Jas s 3ᷣ

WVon den obigen Ueberschüssen im Gesammtbetrage von 18.097.065 1M 29 8 wird zunächst derjenige für das Versicherungsjahr von 1874575 mit 3,494,265 50 an die Versicherten zurück⸗

gegeben, und gewährt denselben eine Dividende von 39 Prozent,

1. Januar 1879 begonnen worden ist.

mit deren Vertheilung bereits seit

Der Befland an Verficherungen belief sich am Schlusse des Jahres 1878 auf 347,119, 3 und der neue Zugang im Jahre 1878 betrug 30, 159, 20 4

Gotha, den 30. Mai 1579.

Das Bureau A. Emminghaus.

der Lehensbersicherungshank f. D. T. Rüffer.

W. Biedermann.

Graf von Feller.

Deuts

Königlich Preußischer

er Neichs⸗Anzeiger

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KR .

889 Alle Rost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

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dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

M 127.

Berlin, den 3. Juni 1879.

Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittags auf dem Fußboden des i n, ausgeglitten, auf das richte Knie gefallen und haben Si dadurch eine Quetschung deffelben mit Bluterguß auf der Kniescheibe zugezogen. Im Laufe der Nacht, während deren Se. Majestät sehr gut schliefen, sst bereits eine Abnahme der Anschwellung eingetreten.

Das Allgemeinbefinden Sr. Majestät ist durchaus befrie⸗ digend, eine ruhige Lage jedoch zunächst erforderlich.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts⸗Rath Ladewig zu Greifswald den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Steuer-Einnehmer Redlich zu Erkelenz den Rothen Adler⸗ Srden vierter Klasse; sowie dem Kanzlei⸗Inspektor Walter Fei der Provinzial-Steuer-Direktion zur Breslau und dem Schleufen⸗Inspeklor Krohn zu Plehnendorfer Schleuse im Gandkreise Danzig den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Die im Jahre 1860 in Arbroath erbaute, bisher unter helgischer Flagge gefahrene Brigg „Bea uport“ von 241 bel⸗ gischen Tonnen Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in bas ausschließliche Eigenthuͤm des Schiffskapitäns Mathias Krull zu Papenburg und Genofsen das Necht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Papenburg zum Heimathshafen ge⸗ wählt haben, ist am 19. v. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu Antwerpen ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kommerzien-Rath Louis Sy, Mitinhaber der Firma „Sy und Wagner“ zu Berlin, das Prädikat eines Königlichen Hofgoldschmieds,

dem Concerimeister a. D. Karl Ludwig Constantin Grimm zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof—⸗ instrumentenmachers, und

dem Kaufmann Heinrich Rooßeboom zu Hannover das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

Staats⸗Ministerium.

Regulativ vom 29. Mai 1879 zu dem Gesetze, betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst, vom 11. März 1879 (Ges. S. S. 160). Auf Grund des 5. 16 des Gesetzes, betreffend die Be⸗ sähigung für den höheren Verwaltungsdienst, vom 11. März 1875 (Gef. S. S. 160), wird Nachstehendes bestimmt:

8. 1. Das Gesuch eines Gerichts⸗Referendarius um Ernennung zum Regierungs-Referendarius nach 3. 4 des Ge⸗ setzes vom 11. März 1879 ist bei dem Regierungs⸗Präsidenten Landdrosten, Präsidenten der Finanz⸗Dixektion in Hannover), in dessen Bezirk der Referendarius beschäftigt werden will, einzureichen. l

§. 3. Dem Gesuche sind beizufügen; . ri I) das Zeugniß über die Ablegung der ersten juristischen Prüfung, .

2) das Zeugniß des mit der allgemeinen Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes bei den. ee, . behörden beauftragten Gerichts-Präsidenten über die, erfolgte vorschriftsmäßige Vorbereitung während des mindestens zweijäh rigen Dienstes bei den Gexichtsbehörden,

3) das Zeugniß über die Militärverhältnisse,

4 das Üniversitäts⸗Abgangszeugniß oder sonstige i. nisse zum Nachweise des nach 8. J des Gesetzes vom 11. März 1879 erforderlichen Universitäts⸗Studiums der Staatswissen⸗ schaften, sofern nicht die nach 8. 14 Absatz 1 a. a. O. bis zum 1. Januar 18582 zulässige Dispensation der Minister des n. und der Finanzen nachgefucht wird. Das Studium der Staats wissenschaften im Sinne des 8. 1 des Gesetzes umfaßt die Volks- und Staatswirthschastslehre (National⸗Dekonomie und Finanzwissenschast), sowie das Staats und Verwaltungsrecht,

5) ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf. ö Das Gesuch und der demselben beizufügende Lebenslauf ist von dem Referendarius eigenhändig zu schreiben. Die Beibringung der Zeugnisse zu 5 und 4 kann durch die Bezug⸗ nahme auf * bel den Gerichtsbehörden geführten Personal akten des Referendarius ersetzt werden. . , 8. 3. Sofern die im 5. 2 bezeichneten Zeugnisse und die über den Referendarius bei den Gexichtsbehörden ef srien, von Letzteren zu erbittenden Personalakten die Erfüllung der

Berlin, Dienstag,

gesetzlichen Anforderungen nachweisen, erfolgt die Ernennung des Antragstellers zum Regierungs⸗Referendarius und die Verpflichtung desselben unter Hinweisung auf den bereits ge⸗ leisteten Diensteid. ;

Die Ablehnung des Gesuchs für den betreffenden Bezirk kann erfolgen, wenn wegen Ueberfüllung desselben mit Re⸗ ferendaren eine ausreichende Beschäftigung und zweckmäßige Ausbildung des Antragstellers sich nicht erwarten läßt.

5. 4. Wenn ein Referendarius während des Vorbereitungs⸗ dienstes in den Bezirk einer anderen Regierung ꝛc. versetzt . werden wünscht, hat er sein an den Präsidenten dieser Re⸗ gern 2c. zu richtendes Gesuch dem Präsidenten derjenigen Regierung ꝛc,, in deren Bezirk er beschäftigt wird, einzureichen. Erklärt sich der Erstere mit dem ihm zu üuͤbermittelnden Gesuche einverstanden, so ist der Referendarius von dem Letzteren, ohne daß es einer Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen bedarf, zu entlassen.

8. 5. Die allgemeine Beauffichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes liegt dem Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. ob, welcher dafür zu sorgen hat, daß die Ausbildung der Referen⸗ dare nach einem zweckmäßig geordneten Hane ersolge—

Im Anfange des Monats Januar st den Ministern des Innern und der Finanzen ein Verzeichniß einzureichen, in welchem die einzelnen Referendare unter kurzer Angabe des Ganges der Vorbereitung aufzuführen sind.

5. 6. Die besondere B uf fit ig. und Leitung des Vorbereitungsdienstes liegt den Vorstünden der Behörden, welchen die Referendare zur Beschäftigung überwiesen werden, ob. Dieselben haben zugleich mit der Beendigung dieser Be⸗ schäftigung dem Regierungs-Präsidenten 26. ein Zeugniß über das dienstliche und außerdienstliche Verhalten, sowie über die Tesstungen des Neferendarius umd über He in denselben her= vorgetretenen Mängel zu übermitteln. den Referendaren nicht auszuhändigen. ;

8. 7. Die mit der Leitung des Vorbereitungsdienstes be⸗ auftragten Personen werden vor Allem beachten, daß die wis⸗ senschaftliche und praktische Ausbildung der ,, der ausschließliche Zweck des Vorbereitungsdienstes ist, demgemäß also eine jede, durch diesen Zweck nicht gerechtfertigte, auf Aushülfe oder Erleichterung der Beamten gerichtete Thätigkeit der Referendare zu vermeiden ist.

Die Prasidenten der Regierungen ꝛc. und die Direktoren der Bezirksverwaltungsgerichte werden ferner dafür Sorge tragen, daß die Referendare regelmäßig an den Sitzungen dieser Behörden Theil nehmen, die von ihnen bearbeiteten Sachen mündlich vortragen und ihre Ansicht in freier Rede entwickeln. .

§. 8. Wird ein Referendarius zur kommissarischen Ver⸗ waltung eines Landraths-Amtes verwendet, oder mit der Ver⸗ tretung des Vorstandes einer Stadtgemeinde beauftragt, so ist diese Beschäftigung zunächst auf die entsprechenden Zweige des Vorbereitungsdienstes in Anrechnung zu bringen. Die⸗ selbe darf jedoch wider den Willen des Referendarius nicht soweit ausgedehnt werden, daß demselben dadurch die Mög⸗ lichkeit genommen wird, innerhalb des vorgeschriebenen zwei⸗ jührigen Zeitraums den Vorbereitungsdienst zu beendigen.

3. 9. Der Vorbereitungsdienst beginnt mit der BVeschäf⸗ tigung des Referendarius bei einer Regierung (Landdrostei, Flnanz⸗Direktion in Hannover). .

Die Beschäftigung bei diesen Behörden hat im Ganzen mindestens während eines fünfzehnmonatlichen Zeitraums zu erfels n

ach einer , , der vorgedachten Art von drei

er Referendarius bei einem Landrathe

(Kreis⸗ und Amtshauptmann, Ober⸗Amtmann in den hohen⸗

zollernschen Landen oder Amtmann in dem vormaligen Herzog⸗

khum Nassau) und bei dem Vorstande einer Stadtgemeinde

während eines Zeitraums von mindestens neun Monaten zu beschäftigen. . .

Die Beschäftigung bei dem Vorstande einer Stadt⸗ gemeinde, welche einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten zu umfassen hat, kann mit der Beschäftigung bei dem Land⸗ rathe 2c. verbunden werden. Die Dauer der letzteren beträgt mindestens sechs Monate. .

Die Bestimmung des Landraths (Kreis- und Amtshaupt⸗ manns ꝛc.), sowie des Vorstandes einer Stadtgemeinde erfolgt durch den Regierungs⸗-Präsidenten ꝛcc. .

Mit dem Vorbereitungsdienst bei einer Regierung (Land⸗

bis sechs Monaten ist

drostei, Finanz⸗Direktion in Hannover) ist die Beschäftigung bei

einem Bezirksverwaltungsgerichte während eines Zeitraums

von mindestens drei Monaten zu verbinden. 8. 10. Die Beschäftigung bei dem Bezirks verwaltungs⸗

gerichte muß zu dem Ziele , daß der Referendarius

aus schwierigeren Prozeßakten eine Proberelation liefert, welche von dem Direktor des Gerichts für probemäßig er⸗ klärt wird. ö

Die Proberelation muß eine vollständige Darstellung des Sach- und Rechts verhältnisses, ein begründetes Gutachten und einen Urtheilsentwurf ö .

Am Schluß der Arbeit hat der Referendarius die Ver⸗ sicherung abzugeben, daß er dieselbe selbständig . habe.

8. 1. Sofern eine Gelegenheit zu einer gee gneten Be⸗ schäftigung des Referendarius bei dem Vorstande einer Stadt⸗

J

den 3. Juni, Abends.

Das Jeugniß ist

1872.

emeinde nicht vorhanden ist, kann von derselben unter Zu— timmung der Minister des Innern und der Finanzen Ab— stand genommen werden.

Mit Genehmigung weise der Vorbereitungsdienst einem Landrathe und bei dem (8. 9, Absatz 2) beginnen.

8. I2. Behufs Ausbildung in Domänenverwaltungs⸗ Angelegenheiten ist der Referendarsus bei der Finanzabtheilung einer derjenigen Regierungen, in deren Bezirk größere Domänengüter vorhanden sind, oder bei der Finanz⸗Direktion in Hannover während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten zu beschäftigen. Zu diesem Zwecke sowie behufs Beschäftigung bei einem Bezirksverwaltungsgerichte oder in einem Geschaͤftszweige, für den die Behörde, bei welcher der Referendarius angenommen ist, eine genügende Gelegenheit zur Ausbildung nicht darbietet, kann derselbe auf seinem Wunsch vorübergehend und ohne daß es einer Versetzung nach 5 4 bedarf, einer anderen Regierung ꝛc. zur Ausbildung überwiesen werden. .

§. 13. Der Referendarius hat ein Geschäftsverzeichniß zu führen, in welchem eine Uebersicht seiner Thätigkeit unter , mne der einzelnen bedeutenderen Geschäfte zu eben ist.

; Dasselbe ist allmonatlich dem mit der besonderen Leitung des Vorbereitungsdienstes betrauten Beamten zu übergeben und von diesem zum Zeichen genommener Einsicht mit einem Vermerke zu versehen.

8. 14. Das Gesuch um Zulassung zur großen Staats⸗ prüfung ist an den Regierungs-Präsidenten 2c. zu richten.

In dem Gesuche ist nachzuweisen, daß der Referendarius seiner Militärpflicht genügt habe oder vom Nilitärdienste ganz oder theilweise befrait sei.

Dem Gesuche ist das Geschäftsverzeichniß beizufügen.

§. 15. Die Zeit, während welcher ein Referendarius in Folge von Krankheit, Beurlaubung, Einziehung zu mili⸗ tärischen Dienstleistungen oder aus anderen Gründen dem Vorbereitungsdienste entzogen war, ist auf die vorgeschriebene Zeit in Anrechnung zu bringen, insoweit dieselbe während Eines Jahres den Zeitraum von sechs Wochen nicht übersteigt.

War der Referendarius über sechs Wochen während eines Jahres dem Vorbereitungsdienste entzogen, so kann eine An⸗ rechnung der überschießenden Zeit nur mit Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen erfolgen.

8. 15. Wenn die Prüfung des Gesuchs um Zulassung zur großen Staatsprüfung ergiebt, daß der Referendarius den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften genügt hat, so sft über die Zulassung unter Angabe seiner Beschäftigung in den einzelnen Abschnitten des Vorbereitungsdienstes von, dem Regierungs⸗Präsidenten 2c. unter Beifügung einer gutachtlichen Aenßerung darüber, ob der Referendarius auf Grund der beigebrachten Zeugnisse und nach dem eigenen pflichtmäßigen Ermessen des Präsidenten 2c. zur Ablegung der Prüfung n vorbereitet zu erachten sei, sowie unter Uebersendung der Dienstakten an die Minister des Innern und der Finanzen zu berichten.

§. 17. Der Auftrag zur großen Staatsprüfung wird von den Ministern des Innern und der Finanzen der Prü⸗ fungskommission für höhere Verwaltungsbegmte“ ertheilt.

3. 18. Die Prüfungskommission für höhere Verwaltungs⸗ beamte besteht aus einem vom Könige auf Vorschlag des Staats-Ministeriums ernannten Präsidenten und vier auf Vorschlag der Minister des Innern und der Finanzen vom Staats⸗Ministerium ernannten Mitgliedern.

8. 19. Die schriftliche Prüfung hat zwei Arbeiten über Aufgaben aus dem Gebiete des Staats- und Verwaltungs⸗ rechts bezw. der Volks- und Staatswirthschaftslehre zum

Gegenstande. 2.

§. 20. Der Präsident der Prüfungskommission hat dem ur Prüfung zugelassenen Referendarius die Aufgaben zu den eiden wissenschaftlichen Arbeiten mitzutheilen. .

Jede dieser Arbeiten ist binnen einer sechswöchent⸗ lichen Frist abzuliefern, welche Frist aus erheblichen Gründen vom Präsidenten bis zu zwei Monaten erstreckt werden kann.

Am Schlusse der Arbeiten hat der 3 die Versicherung abzugeben, daß er dieselben selbständig ange⸗ fertigt 3

§. 21.

derselben Minister darf ausnahms⸗ statt bei einer Regierung bei Vorstande einer Stadtgemeinde

Werden beide , , n. Arbeiten für unge⸗ nügend erachtet, so ist der Referendarius auf gutachtlichen Bericht der Prüfungskommission von den Ministern des in nern und der Finanzen Behufs besserer Vorbereitung an eine Regierung ꝛc. auf die Dauer von sechs bis neun Monaten urlck e, Wird nur eine Arbeit für un genügend erachtet, f ist dem Referendarius, jedoch im Laufe bersclben Prüfung nur einmal, eine Aufgabe * einer neuen Arbeit zu ertheilen. Gelingt diese Arbeit nicht, so tritt ebenfalls die vorerwähnte Zurü h m an eine Regierung ꝛ. iin.

§. 22. Mit der mündlichen Prüfung ist ein freier Vor⸗ trag aus Akten zu verbinden, welche dem Referendarius drei Tage vor dem Termine zugestellt werden.

Die Prüfung ist nicht öffentlich, jedoch ist die Beiwohnung derselben den Mitgliedern des Stgäts-⸗Ministeriums sowie den Direktoren und Räthen der Ministerien gestattet.

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