1879 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

§. 23. Zu einem Prüfungstermine können mehrere, je⸗ doch nicht über vier Referendare vorgeladen werden.

8. 24. Die Frage, ob die Prüfung bestanden sei, und im Bejahungsfalle, ob dieselbe „ausreichend“, gut“ oder mit Auszeichnung“ bestanden sei, wird durch Stimmenmehrheit und zwar nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung entschieden.

8. 35. Die Prüfungskommission für höhere Verwaltungs⸗ beamte hat über die Erledigung der ihr ertheilten Aufträge den Ministern des Innern und der Finanzen zu berichten.

Referendare, welche die Prüfung nicht bestanden haben, sind auf mindestens sechs Monate Behufs besserer Vorbereitung an eine Regierung ꝛc. zurückzuweisen. ;

8. 28. Es ift eine einmalige Wiederholung der großen Staatsprüfung gestattet, deren folglosigkeit den Ausschluß vom höheren Verwaltungsdienste bewirkt. .

§. 37. Für den Fall der zu wiederholenden Prüfung kann beschlossen werden, daß die wiederholte Anfertigung der schriftlichen Arbeiten, bezw. einer oder der anderen derselben nicht zu fordern sei. ; . .

8. 28. Der Präsident der Prüfungskommission hat im Anfange eines jeden Jahres über die im verflossenen Jahre vorgenommenen Prüfungen und deren Ergebniß einen General⸗ bericht zu erstatten.

Berlin, den 28. Mai 1879. .

Königliches Staats-Ministerium. ö Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. von Bülow. Hojmgnn, Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach nach der Rheinprovinz.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister Dr. Falk aus der Provinz Hessen⸗Nassau.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Mit Rücksicht auf 88. 14 und 19 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das von der unterzeichneten Landes polizeibehörde auf Grund des 58. 11 desselben Gesetzes unterm 24. März d. J. erlassene Verbot der im Verlage der Volksbuchhandlung u Hottingen-Zürich 1879 erschienenen nichtperiodischen Bruder. „Die Frau und der Sozialismus. Von August Bebel“ sich auch auf diejenigen Exemplare dieser Druckschrift erstreckt, welche unter einem Deckelumschlag mit der Titel⸗Aufschrift: „Engel, Statistik. Fünftes Heft“ verbreitet werden.

Berlin, den 30. Mai 18759.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Auf Grund des 5. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Dktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß das phöotographische Gruppenbild, dar⸗ stellend die Porträts der 24 Vorstandsmitglieder des Allgemei⸗ nen deutschen Arbeiter⸗Vereins mit Beifügung ihrer Namen und mit der Unterschrift: „Vervielfältigungsrecht vorbehalten. K. P. Reinders, Breslau, Stockgasse 15“, nach 8. 11 des ge⸗ dachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Breslau, den 31. Mai 1879.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Sa

Verordnun ; . noch aufrecht erhält, bleiben selbstverständlich unverändert in

Kraft.

in der Stadt Stallupönen unterm 3. Dezember v. J erlassene landespolizeiliche Verordnung (Amtsblatt für 1878, Seite 339) wird, mit Ausnahme der ad Nr. IV.

Bekanntmachung, betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinderpest.

Landespolizeiliche Verordnung.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten verordnen wir hierdurch auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln I die Rinderpest betreffend (Bundes-⸗-Gesetzblatt für 18669, Seite 165 flg.) und der 88. 1 bis 5 der zu diesem Gesetze ergangenen revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs⸗ Gefetzblatt für 1873, Seite 147 flg.) für den ganzen Umfang unseres Bezirks was jolgt: 8. 1. Verboten ist die Ein- und Durchfuhr aus Rußland

von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern, sowie der von diesen Thieren stammenden Theile in frischem Zustande. 8. 2. Der Eintrieb von Schweinen aus Rußland auf Landwegen da, wo derselbe aus Rücksicht auf die Zollgesetze zu erfolgen hat, unterliegt keinen Beschränkungen. Sollen dagegen Schweine eingeführt werden, welche ver⸗ mittelst der Eisenbahnen bis zur Grenze befördert worden sind, dann ist die Einfuhr an die Bedingung geknüpft, daß Die jenigen, welche sie bewirken wollen, sich den in Eydtkuhnen und Prostken stationirten Grenzthierärzten oder im Falle deren Abwesenheit den dortigen Grenzkommissarien gegen⸗ über darüber ausweisen, daß die Schweine aus Gegenden des russischen Reiches kommen, in denen notorisch die Rinderpest nicht herrscht. 54 8. 3. Häute und Därme dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vol kommen trocken oder gesalzen, Knochen, Hörner und lauen nur, wenn sie vollkommen lufttrocken und von thierischen Weichtheilen befreit sind, unbearbeitete Wolle nur, wenn sie in festen Säcken verpackt ist. Die vorstehend im 8. 3 genannten Gegenstände dürfen jedoch nur über Eydtkuhnen und Prost ten v-rmittelst der Eisenbahn eingeführt werden. Daß dieselben die zur ZJulas⸗ sung der Einfuhr verlangten Eigenschaften haben, ist auf rufsischem Gebiete durch die Grenzthierärzte in Eydtkuhnen und Prostken, oder im Falle deren Abwesenheit durch die dor⸗ tigen Grenzkommissarien festzustellen, an welche sich Diejenigen, welche die Einfuhr bewirken wollen, mit ihren diesfälligen Anträgen direkt zu wenden haben. Die Einbringer der Gegenstände haben auch die Kosten zu tragen, welche durch die Zuzichung der Grenzthierarzte oder Grenzkommissarien entstehen. I 84. Dem Einfuhrverbote unterliegen nicht:

15 Butter, Milch, Käse und geschmol zenes Talg, letzteres jedoch nur, wenn es sich in Fässern oder Wannen be⸗

2) bearbeitete, beziehungsweise einer Fabrikwäsche unter⸗ worfene Wolle, Haare und Borsten. ö Die Einfuhrverbote, welche die Allerhöchste Kaiserliche vom 8. April d. J. (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 125)

§. 5. Unsere, in Folge des Ausbruches der Rinderpest

derselben angeordneten Vieh⸗Revisionsmaßregel, welche durch unsere Verordnung vom L. April dieses Jahres (Amtsblatt Seite 94 95) noch ver⸗ schärft worden . ,. aufgehoben. . Die auf die Eisenbahnverladung von Rindvieh im In⸗ lande Bezug habenden Vorschriften bleiben unverändert in Kraft. fz. 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Vero dnung unterliegen neben der Tödtung der verbotswidrig eingeführten Thiere, und der Vernichtung der verbotswidrig eingeführten Gegenstände den Strafbestimmungen des Reichs⸗ gesetzes vom 21. Mai 1878 Reichs⸗Gesetzblatt für 1878, Seite S5 / 86) und des 5§. 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuches. Gumbinnen, den 28. Mai 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz · Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: ö IJ) der Allerböchste Erlaß vom 6. März 1858, durch welchen ge— nehmigt worden ist, daß die zur Regulirung des Rußstromes von Tattomischken bis Ruß erforderlichen Bodenflächen im Wege des Enteignungsverfahrens erworben werden, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 17 S. 105, ausgegeben den 23. April 1879; . ö 2 das Allerhöchste Privilegium vom 1J. März 1879, wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Rößfeler Kreises im Betrage von 192 M0 M. durch dag Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Rr. 18 S. 93/94, aus⸗ gegeben den J. Mai 18793 . ö ö . 3) der Allerhöchste Erlaß vom 19. März 1879, betreffend die Verleshung des Enteignungsrechts an den Kreis Darkehmen bezüglich der zum Ausbau einer Kreischaussee von Ströpken nach Königẽ⸗ felde erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 18 S. 114, ausgegeben den 30. April 1879; I der Allerhöchste Erlaß vom 24. Mätz 1878. betreffend die Genehmigung einer auf die Vollziehung und Beglaubigung der aus. zugebenden hñn r ern bezüglichen Aenderung des Statuts der Reuen Westpreußischen Landschaft vom 3. Mai 1861, durch die Amts blãtter der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 1

den 25. April 1879, - der Königlichen Rezierung zu Marienwerder Nr. 18 S. 139, aus-

gegeben den 30. April 1879, . ö ö .

5) der Allerhöchste Erlaß vom 31. März 1879, betreffend die

Erhebung des Brückenaufzugs geldes an den Brücken über den Sakrow⸗ Paretzer Kanal bei Nedlitz und Marguarzt, durch das Amteblatt der i. i ,, zu Potsdam Nr. 20 S. 204, ausgegeben den 16. Mai 1879, 6) der Allerhöchste Erlaß vom 9. April 1879, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an den Kommunalverband des Re⸗ gierungsbezirks Wiesbaden bezüglich der zur Fortführung der soge⸗ hannnten Wisperstraße von der Einmündung des Fischhachs in die Wisper bis gach Lang schwalbach im Untertaunuskreise erforder liche Hrn bfi? durch dag Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 19 S. 117, ausgegeben den 8. Mai 1879.

S. 77, ausgegeben

Bekanntmachung für Seefahrer. Am IJ5. d. Mte. beginnt in der hiesigen Staats · Navigations⸗ schule die nächste Steuermann prüfung. Die Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Altona, den 1. Juni 1879. Der Königliche Navigations schul⸗Direktor. Dehme.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern Vormittag um 10 Uhr zum Gottesdienst in die Friedenskirche zu Potsdam und empfingen Nachmittags den Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg.

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Vorträge der Hofmarschälle und des Chefs des Militar⸗Kabinets, General⸗ Adjutanten von Albedyll entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz traf am 30. Mai, Abends 8 Uhr 20 Minuten,

von Wilhelmshöhe kommend, auf der Station Wildpark ein Höchstderselbe der

und begab Sich nach dem Neuen Palais.

Am Sonnabend, den 31., wohnte Trauerfeier für den verstorbenen Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Keller in der Friedenskirche zu Potsdam bei und stattete sodann Ihren Majestäten auf Schloß Babelsberg einen Besuch ab. .

Am Pfingstsonntag wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dem Gottesdienst in der Kirche zu Born⸗ stedt und am zweiten Feiertage mit Ihren Majestäten der Predigt des Hofpredigers Dr. Kögel in der Friedenskirche zu Potsdam bei. .

Nachmittags besuchten die Höchsten Herrschaften Ihre Majestãten auf Schloß Babelsberg.

Mittelst der bisher auch auf die Offiziere der Landgensd' armerie angewendeten Allerhöchsten Ordre vom 25 April 1867 ist genehmigt worden, daß die Ko sten für Beförderung der Dien stpferde einzeln versetzter oder kommandirter Offiziere auf Eisenbahnen oder Dampf chiffen allgemein in dem Falle auf die Stagte⸗ kaffe übernd men werden dürfen, wo die zurückgelegte Ent⸗ fernung 20 Meilen und darüber beträgt. Diese Bestimmung ist, nach einem Eirkular⸗Erlaß des Ministers des Innern vom 8. v. M., auch nach der inzwischen, mittelst Allerhöchster Ver⸗ ordnung vom 23. Mai 18756, erfolgten anderweiten Negelung der Umzugskoften der Personen des Soldatenstandes noch in Kraft verblieben, demgemäß auf die Gens d' armerie⸗ Offiziere

kosten neben den ihnen auf Grund der Alerhöchsten Verord⸗ nung vom 27. Januar er. zustehenden erhöhten Umzugs⸗ kosten Sätzen zu gewähren.

Rücksichtlich der Frage, ob den ernannten Staats⸗ verwaltungsbeamten für die Wahrnehmung der Funktion als Beisitzer des Ausschusses für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen Diäten und NReisekosten aus Staatsfonds zu zahlen seien, hat der Minister des Innern in einem Cirkularerlaß vom 22. v. Mts. die Ansicht ausge⸗ sprochen, daß die bezüglichen Geschäfte in der Regel ohne solche Kosten abgewickelt werden können. Denn da der fungirende Beamte mit den Verhältnissen des betreffenden Bezirks, innerhalb dessen er als Beisitzer von Ausschüssen für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen bestellt werde, anz vertraut sein solle, so erscheine es geboten, für jeden * en Bezirk möglichst enge Grenzen zu ziehen und nicht ohne Noth einen und denselben Staatsbeamten zum Beisitzer fuͤr meh rere Ausschüsse deren je einer für jeden Amts⸗ gerichtsbezirk zu bilden sei, §. 40 des Gerichts verfassungs⸗ gesetzes vom 27. Januar 1877 zu bestellen. Nur insofern diefe Regel sich nicht einhalten lasse und die bezüglichen Kosten auch nicht aus dem Dienstunkosten⸗Aversum des fungirenden Staats verwaltungsbeamten bestritten werden müßten, werde die Uebernahme dieser Kosten auf die Staatskasse erfolgen . es seien indessen derartige Fälle thunlichst zu ver⸗ meiden.

Mittelst Allerhöchster Kabinetsors re vom 13. Mai cr. ist befohlen worden, daß der Absatz 4des 5. 2 der Verordnung über die Ergänzung des Offizier-⸗-Corps der Kaiserlichen Marine“ folgenden Zusatz erhält: „Dem Zeugniß muß ferner die Bescheinigung eines Schwimmlehrers beigefügt sein, aus welcher hervorgeht, daß der Angemeldete schwimmen kann und eine Schwimmprobe von mindestens 30 Minuten Dauer befriedigend abgelegt hat.“

Der Kaiserliche Gesandte, Freiherr von Canitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten, Wahrend feiner Abwesenheit vom Haag fungirt als interimistischer Ge⸗ schäftsträger der Legations-Rath von Schmidthals.

Der Kaiserliche Gesandte in Washington, von Schlözer, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Als interimistischer Geschäftsträger fungirt wäh- rend der Abwesenheit des Gesandten der Legations-Sekretär Graf August von Dönhoff. .

Der Wirkliche Geheime Qber⸗-Regierungs⸗Rath, Prä⸗ sident der General-Kommission für die Provinj; Schlesien, Pr. Schell witz, ist aus Breslau hier eingetroffen.

Der Direktor des Allgemeinen Kriegs-Departements, GeneralTieutenant von Voigts⸗-Rhetz, ist von In⸗ spizirungsreisen hierher zurückgekehrt.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Sberst-Lieutenant und Commandeur des 7 Garde ⸗Dragoner⸗Regiments, ist von einem kurzen Urlaube nach Regensburg hier wieder eingetroffen.

Bayern. München, 30. Mai. Die Einladungen zur Bildung eines

Deut schen Kaiserpaares erlassen, Comité heute Abend sammeln, um das und festzustellen.

der Wählerlisten beauftragt worden.

„Allg. Ztg.“ meldet: Die beiden Bürgermeister unserer Residenzstadt haben Festcomitès behufs Veran⸗ staltung einer Festfeier der goldenen Hochzeit des und wird sich dieses im Sitzungssaale des Magistrats ver⸗ Programm der Feierlichkeit zu berathen

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 30. Mai. Eine heute erschienene Regierungs⸗Bekanntmachung ordnet die Reuwahlen zum Landtage auf den Monat September an. Zunächst sind die zuständigen Behörden mit Aufstellung

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen,

30. Nai. (Magdb. Zig.) Der Landtag hat den Extra⸗ zuschuß von 9006 S zur Univerität Jena mit 19 gegen 3 Stimmen bewilligt. Die Besoldungen der drei Schul⸗ infpektoren sind mit 4000, 3600 und 3300 66, die der fünf Direktoren höherer Lehranstalten auf 520909, 4800, 4500 und je No0 M festgesetzt; der seither mit 1720 . gewährte Zu⸗ schuß an armè Gemeinden für Kirchen- und Schulbauten wurde auf 4000 e erhöht, die Bewilligung von 11900 6 zur Besoldungserhöhung der Geistlichen dagegen noch aus—⸗ gejetzt, da erst der Finanzausschuß nochmals darüber berathen oll Die Besoldungen der Forstmeister wurden mit 4800, 4200 und 3500 ½ bewilligt. *

Oesterreich⸗wungarn. Wien, 31. Mai. Wie die „Polit. Korresp. erfaͤhrt, hat die grigchische Regierung wegen der Griechenland mit einer Invasion bedrohenden Konzentrirung türkischer Truppen an der Grenze eine Depesche an die Großmächte und gleichzeitig auch eine Nolte an die Pforte gerichtet. Aus Philippopel wird berselben Korrespondenz gemeldet: Das in Folge eines Kom⸗ promisses vereinbarte Programm für die feierliche Verkün⸗ digung des Firman z, betreffend die Ernennung Akeko Paschas und die Sanktion des organischen Statuts ist gestern nur theilweise eingehalten worden. Wegen der an⸗ dauernden Aufregung unter der Bevölkerung erklärten die Mit⸗ glieder der europaischen Kommission, daß Alelo Pascha in der Frage wegen des Aufhissens der türkischen Fahne lediglich nach Spportunitãtsrücksichten verfügen möge. In Folge dessen ist es wegen programmmäßigen ufhissens der türkischen Fahne und deren Salutirung vorläufig zu keiner Vereinbarung ge⸗ kommen. Der erwähnte Firman und die Proklamation Aleko Paschas wurden in türkischer und bulgarischer Sprache ver⸗ lesen. Die griechische Deputation protestirte wegen der Nicht⸗ rerlesung ber Akten stücke in griechischer Sprache. Aleko Pascha machte hem gegenüber die Ermüdung der europäischen Kom⸗ mission geltend. . a, . .

1. Juni. Die „Wiener Zeitung! veröffentlicht die zwischen Desterreich⸗Ungarn und der Türkei am 21. April 1879 betreffs Bosniens, der Herzegowina und Novi⸗ bazars abgeschlossene Ronventio n. Der ehemalige

Minister Dr. Giskra ist gestorben. ; ; Pest, 31. Mai. In einem vorgestern Abends stattge⸗

nach wie vor anzuwenden, und es sind mithin diesen letzteren

findet,

Offizieren in den betreffenden Fällen die qu. Pferdetransport⸗

abten Ministerrathe hat, wie die „Pester Korr.“ er⸗ ahrt, die ungarische Regierung die von der österreichisch⸗ un⸗ garischen Zollkonferenz seiner Zeit festgesetzten Instruktionen be⸗

. Vertragsverhandlungen mit Serbien voll⸗ inhaltlich gut hehe en Die genannte Korrespondenz versichert auf Grund kompetenter Information, daß bezüglich des ser⸗ bischen Ei senbahnanschlusses zwischen der ge er rich, und der ungarischen Regierung keinerlei Differenz auf⸗ 2 war, es wurde einmüthig Sem lin⸗Belg rad als

nschlußpunkt vereinbart. Nachdem auch die österreichische Regierung die bereits erwähnten Instruktionen genehmigt hat, erfolgt die Einladung an die serbischen Vertreter in den nächsen Tagen und die Verhandlungen dürften sodann in Wien in der zweiten Hälste des Juni beginnen.

Schweiz. Bern, 2. Juni. (W. T. B) Die Bundes versammlung ist heute mit Ansprachen der beiden abtre⸗ tenden Präsidenten eröffnet worden. Im Nationalrxrath gab Roemer in seiner Rede dem Bedauern darüber Ausdruck, daß die Todes strafe wieder gestattet werden solle, ermahnte jedoch zur republikanischen Unterordnung unter den Willen der Mehrheit. Der Nationalrath wählte Künzli (Aargau), liberal, mit 80 von g3 Stimmen zu seinem Präsidenten und Burkhardt (Basel), ebenfalls liberal, mit 51 von 98 Stimmen zum Vize-Präsidenten. Der Kandidat der Ultramontanen, Wek, erhielt 46 Stimmen. Die bisherigen Stimmenzähler wurden bestätigt. Der Ständergth wählte seinen bisherigen Vize⸗Präsidenten Steh lin. (Basel), konservativ, mit 36 von 40 Stimmen zum Präsidenten. Zum Vize-Präsidenten wurde Sahli (Bern), liberal, mit 20 Stimmen gewählt. Der Kandidat der Ultramontanen Hettlingen, erhielt l3 Stimmen. Die bisherigen Stimmen— zähler wurden bestätigt.

Niederlande. Haag, 29. Mai. (Leipz. Ztg.) Das Minister ium hat gestern von der ö der Generalstagten ein Vertrauensvotum erhalten. Mit sehr großer Majorität (59 gegen 14 Stimmen) genehmigte die Kammer das Budget des Kriegsdepartements. Der neue Kriegs-Minister Hr. den Beer Portugagel wird nun an das Werk gehen, um weitere Vorlagen zur Verwirklichung der von ihm dargelegten Reformpläne für Herstellung einer zweckmäßigen und zugleich sparsamen Heereseinrichtung vor⸗ zubereiten. Bei der Debatte erklärte er sich entschieden für die Einführung der persönlichen (allgemeinen) Dienst⸗ pflicht, die er als erstes Erforderniß zur Verbesserung der lebenden Streitkräfte bezeichnete. Es kann also wohl bald eine Entscheidung über die Frage erwartet werden, ob auch in den Niederlanden das System der allgemeinen Dienstpflicht zur Geltung gebracht werden solle. Mit großem Geschicke errang Hr. den, Beer Portugael die Zustimmung der Kammer zu seinen Vorschlägen für die Küstenverthei⸗ digung; es wurden ihm ansehnliche. Mittel bewilligt zur Errichtung von Forts für die Vertheidigung der Seethore und Seestraßen. Zu den genehmigten Werken gehört auch ein Fort zu . (an der Einfahrt in den Amsterdamer Nordsee⸗Kanals. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer der Generalstaaten wies bei Gelegenheit einer Be— rathung bezüglich der Konsular-Uebereinkunft mit den Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika Hr. Godefroi auf die Nothwendigkeit hin, daß endlich, zwischen den Niederlanden und Nordamerika ein Auslieferungsvertrag abge— schlossen werde. Der Minister der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten machte hierauf die Mittheilung, daß in Kurzem die Unterzeichnung eines Auslieferungsvertrages mit Nordamerika zu erwarten sei, und der Ju st iz-Minister fügte hinzu; über die größten Schwierigkeiten, welche in diesem Kontrakte bisher bestanden, sei man jetzt hinaus— gekommen, und es müßten nur noch einige Kleinigkeiten ge— regelt werden.

Großbritannien und Irland. London, 1. Juni (W. T. B.) Laut Nachrichten aus Capetown, vom . hat Oberst Woo? sein Quartier von Kambula nach Queens ⸗Kraal bei dem Flusse White Um volosi verlegt, um die Verbindung mit dem General Newdigate zu er⸗ leichtern. Es gehen ununterbrochen Transporte zwischen Tugela und den weit vorgeschobenen Forts; man bemerkt indeß selten Zulus.

Frankreich. Paris, 1. Juni. (W. T. B.) Der Präsident Grévy empfing heute den Prinzen Alexander von Battenberg, welcher am 4. d. M. nach London ab⸗ reisen wird.

Das heutige „Journal officiel“ veröffentlicht ein Gesetz, welches dem Marine-Ministerium einen außerordent⸗ lichen Kredit von 500 000 Franken zur Hülfe für die Kolonie Réunion eröffnet.

Spanien. Madrid, 39. Mai. (Ag. Hav.) Die amtliche Gacet as meldet die Ernennung Barzanallana's zum Senats⸗Präsidenten.

31. Mai. (W. T. B.) In einer hier statt⸗ gehabten Persammlung von etwa 230 Deputirten der ministeriellen Partei sprach sich der Minister⸗ Präsident, Martinez Campos, dahin aus, daß er die von Eanovas del Castillo inaugurirte Politik fortsetzen werde, Er werde den Stand der Armee um 13 000 Mann teduziren und alle nur möglichen Ersparnisse eintreten lassen. Schließlich forderte Wiartinez Campos zu einer PVer— einigung der Liberalen mit den Konservativen auf, um über die schwebenden Fragen, namentlich über die kubanische, eine Einigung herbeizuführen.

1. 3 (W. T. B.) Die bei Eröffnung der Cortes ge altene m n. sagt: Die Regierung werde fortfahren, den liberalen Prinzipien praktische Folge zu geben, und bestrebt sein, Mißstände in der Verwaltung zu verbessern und größtmöglichste Sparsamkeit eintreten zu lassen. Die Be⸗ ziehungen zu den Mächten seien durchaus herzliche. Das bei Gelegenheit der . Anleihe von der Nation kundgegebene Vertrauen gestatte, bas Defizit zu regeln. Das neue Budget werde der Bevölkerung keine neue geren auferlegen. Die Re⸗ gierung werde Porschläge machen, um die Folgen des Krieges auf Kubg nach Möglichkeit zu mildern und die Sklaverei auf den Antillen zu beseitigen. An die Mitglieder der Legislativen wird schließlich die Aufforderung er e, im Bunde mit der Regierung dahin zu wirken, daß Spanien seinen früheren Glanz wieder erlange.

Portugal. Lissahon, 30. Mai, (Ag. Har) Der gon= seils⸗Präsibent be Fontes Pereira de Mello erklärte den Kammern, daß unlösliche Schwierigkeilen, die sich inner⸗ halb bes Kabinets ergeben, die Gesammt-Demission der

inister zur Folge gehabt hätten, und baß Se. Majestät der König dieselbe angenommen habe.

31. Mai. (Ag. Hav.) Die Cortes haben sich bis zum 20. Juni vertagt und die Abstimmung üb = . ö 36. . s g über das Finanz J T. B.). Das neue Ministerium ist, wie folgt, gebildet worden: Brgameamp: . und Auswärtiges, Luciano Castro: Inneres, Henrique Barros Gomez: Finanzen, Machado: Justiz, Marquis Saragoza: Marine und Kolonien, Augusto Carvalho: öffentliche Arbeiten.

Italien. Rom, 1. Juni. (Italie, Das Central— Bureau des Senats hat den Praäͤsidenten des Staatsraths Cadorna zum Berichterstatter über das Civilehegesetz er⸗ nannt. Am 27. Mai ist die Korvette „Garibaldi“ nach Peru abgegangen.

Griechenland. Athen, 2. Juni. (W. T. B.) Nach einer hier eingegangenen Meldung hat sich ein etwa 400 Mann zählender Trupp albanesischer Irregulärer der Stadt Almyro bei Volo bemächtigt und droht die Stadt zu plün— dern und die dasige Kaserne anzuzünden, falls ihm nicht der rückständige Sold ausgezahlt werde, Auf Cypern herrscht an. . . g, weil ö. türkische Gouverneur in Fama—⸗ i Eingeborene ohne vorausgegangen s und Urtheil hat hinrichten lassen. .

Bulgarien. Sofia, 1. Juni. (W. T. B.). Das Ministerium, welches nach dem Eintreffen des Prinzen Alexander von Battenberg gebildet wird, dürfte voraussichtlich wie folgt zusammengesetzt werden: Grecoff Justiz, Natchonich Finanzen, Volovitch Arbeiten, Karaveloff Inneres. Die

äumung Seitens der Russen nimmt einen schnellen Fortgang; an den Grenzen von Macedonien stehen nur noch 4 Escadrons Husaren und 4 Sotnien Kosaken.

Rußland und Polen. St,. Petersburg, 31. Mai. Wie die Agence Russe“ erfährt, hat Se. Majestät der Kaiser Alexander mit Rücksicht auf die in dem Gesund— heitszustande Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Groß fürstin Maria Pawlowna eingetretene Besserung die für heute in Aussicht genommene Reise von Livadia nach St. Peters⸗ burg aufgegeben. Der Kaiser wird sich vielmehr seiner Zeit von Livadia direkt nach Berlin zur Feier der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares begeben.

Der hiesige General-Gouverneur Gurke hat eine Verordnung erlassen, durch welche einige Beschränkungen betreffs des Ankaufs und Verkaufs stark wirkender Gifte eingeführt werden.

. Juni. (W. T. B.). Der „Reg ierungs bote veröffentlicht einen Kaiserlichen Ukas, vom 26. Mai, durch welchen der Finanz-Minister angewiesen wird, Behufs Beschaffung der Mittel zur Deckung der durch den letzten Krieg hervorgerufenen außerordentlichen Ausgaben eine innere ö5prozentige Anleihe im Nominalwerthe von 300 Millionen Rubel unter den folgenden Bedingungen zu emit⸗ tiren: Die Anleihe wird in dem Staats-Schuldenbuch unter der Benennung „Dritte Orient-Anleihe“ eingetragen. Die Obligationen im Minimalbetrage von 1960 zu 1060 Rubel werden au porteur emittirt. Die Zinsen werden zwei Mal im Jahre, am 1. Mai und am 1. November, vom 1. November 1879 ab gerechnet, ausgezahlt werden. Die Amortisation er⸗ folgt nach 45 Jahren. In Gemäßheit des obigen Ukas' ver—⸗ n e ft die Staatsbank eine Bekanntmachung, daß die Sub⸗ skription am 5, 6. und 7. Juni zum Course von gal Rubel eröffnet werden wird.

Gemäß einem Kaiserlichen Ukase dehnte der zeit—

weilige General-Gouverneur von Odessa die Wir— kung des Ukases vom 17. April, betreffend die Ein setzung der provisorischen General⸗Gouverneure, auch auf die Gouvernements von Jekaterinoslaw und Bess⸗— arabien aus. (B. T. B) D 2 . T. B.) Das Befinden Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit der n, Maria n , hat sich, nach dem neuesten Bulletin, wesentlich gebessert; die Gemüthsstimmung ist eine gehobenere, auch ist ziemlicher Appetit eingetreten. Bedenkliche Symptome sind zur Zeit nicht vorhanden.

Aus Kiew wird gemeldet, daß in Gemäßheit des ergan⸗ genen Urtheilsls pruüchs der preußische Staatsangehörige Ludwig Brandtner, der Edelmann Valerian Ossinsky und der Unbekannte, der sich den Namen Antonoff beigelegt hatte, am 26. v. M. mittelst des Stranges hingerichtet worden sind. Die gegen Sophie von Herzfeld erkannte Todesstrafe wurde in Zwangsarbeitsstrafe von unbestimmter Dauer umge— wandelt. = 8. Juni. (W. T. B.) Nach amtlicher Bekanntmachung ist die Prozeßverhandlun z gegen den ehemaligen Kollegien⸗ Sekretär Solowjeff, welcher wegen Staatsverbrechens (Attentat auf den Kaiser) unter Anklage gestellt ist, vom obersten Gerichtshof auf den 6. d. M. angesetzt worden.

Amerika. Washington, 1. Juni. (W. T. B.) Der Schatzsekretär Sherman macht bekannt, daß sämmtliche Certifikate der konsolidirten Anleihe vertheilt sind, und daß die Subskription auf die Obligationen der 4 prozen⸗ tigen konsolidirten Anleihe geschlossen ist. Delegirte der demokratischen Partei bes Senats und der Repräsentanten⸗ kammer haben sich dahin geeinigt, die sofortige Annghme des Entwurfs des Kriegsbudgets für das nächste Finanzjahr zu empfehlen, vorgusgesetzt, daß ein Artikel darin aufge⸗ nommen werde, welcher jede Verwendung von Truppen als Polizeibehörde während der Wahlen verbietet. Nach hier eingegangenen Nachrichten hat in Kansas und Nebraska ein Srkan gewüthet, durch welchen 40 Personen getödtet und mehr als 10990 verwundet wurden. 50 Gebäude sind zer⸗ stört worden. Die Ernten und anderes Besitzthum haben be⸗ trächtlichen Schaden erlitten.

Süd⸗Amerika. Aus Panama über New-Hork ein— egangenen Nachrichten des „W. T. B.“ vom 24. Mai zu⸗ olge war einem beruanischen Transporte die Ein— chiffung von Kriegsmateria!l gestattet worden, obschon er chilenische Konsul dagegen protesirte. Die chilenische Flotte hat das Submarinekabel bei Ariea zerstört und die Stadt Mesillones niedergebrannt.

Nr. 19 des . Marine Verordnungs⸗ Blattes hat solgenden Inhalt! Exerzirreglement für die Schiffsqeschütze.

Unvermuthete Kassenrevlsionen,. Nachwels der Schwimmfähigkeit der Ofslzler-Aspiranten der Kaiserlichen Marine. Kleiderdepot in Willbelmöhaven. Augtrüstung mit Messegeschirr. Gottes dienst an Bord. Abänderung des Marine Geldverpflequngs Reglements

(Büchsenmacher). Aufhebung der Restverwaltung. Inhalts

verzeichniß der Schiffsbücherkisten. q dr, n, . ücherkisten Personal veränderungen.

Nr. 35 des Amtsblatts der deutschen Reichs⸗ = und Telegraphenverwaltung“ aehll d , 23. Mai 1873. Einführung von Bezirks. Leitzetteln. Vom 24. Mai . Hm e n ed en nnn Dänemark. Vom 26. Mai 1579. ränkung in der Ausste von ini für besondere Telegramme. , ,,,

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen GeJ = heitsamts sind in der 21. Jahreswoche von je hr . wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben emeldet: in Berlin 26,l, in Breslau 35,l, in Königsberg 24,7, in öln 30,1 in Frankfurt a. M. 2), 9, in Hannover 27,0, in Cassel 30,53, in ,, in Stettin 35.0, in Altona 29,4, in Straß⸗ burg 344 in München 47,7“, in Nürnberg 21,6, in Augsburg 35,5, in res den 2457, in Leipzig 29, 8, in Stuttgart 242, in Braunschweig 3577, in Karlgruhe 25,0, in Hamburg 32, in Wien 322, in Buda⸗ pest ol, , in Prag 35,5, in Triest 29 6, in Basel 26,9 in Brüssel 27,5, n Paris 248, in Amsterdam 27,1, in Kopenhagen 25.7, in Stockholm 225, in Christiania 143, in St. Petersburg 47,l, in Warschau 20.5, in Odessa 28,7, in Bukarest 25,,, in Rom —, in Turin 24, in Athen in Lissabon 29.8 in London 2156, in GSlaggon 21,0, in Liverpool 23,8, in Dublin 35,0, in Edinburgh 23,5, in Alexandria (Egypten) 302. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ 46 K ö in St. Louis 8,8, in Chicago 14,4, in 2 3 i 35 i in ö aleutta 34,l, in Bombay 35,1, in ährend der Berichtswoche fand an den meisten deutschen Beob— achtungsstationen ein mehrmaliger Wechsel des Windes ir . Wochenbeginn herrschten an den östlichen Stationen mehr südöstliche, an den mitteldeutschen nordöstliche, in München westliche, in Karls⸗ ruhe südliche Luftströmungen, die zum Theil nach Süd und Nordost, zum Theil nach Südwest umgingen. In der zweiten Wochenhälfte überwog in Mittel. und Süddeutschland Südwest, in Ostdeutsch⸗ land und in Karlsruhe Nordostwind, der am Schluß der Woche meist, in nördliche, in Karlsruhe in südliche Richtungen überging. . . ech. rf . waren nicht selten. er behauptete sich währen f sei ka,, . s h er ganzen Woche auf seinem Die Sterblichkeitsverhältnise der meisten größeren deutschen Städte gestalteten sich in der Berichtswoche k Die all⸗ , . für die deutschen Städte stieg . n 28, der Vorwoche 0 Bib, . che (auf 1009 Bewohner und aufs Die Sterblichkeit des Säuglingsalters hat besonders in den Städten des Ober-Rheins und des ,,, zugenommen, so daß die Gesammtsterblichkeit dieser Altersklasse höher inn 9. ö 3 und 366 fa O0) Lebenden aufs Jahr ne , inder unter ahr starbe 2 6 . 9 Jahr starben gegen 926 der Vorwoche nter den Todesursachen gewannen besonders diphtherische Affek⸗ tionen wieder . Ausdehnung, namentlich din reh g . Danzig, Dresden, Hamburg u. a. O. Masern herrschen in Hamburg, Krefeld, Straßburg, Karlsruhe, Pest; das Scharlachfieber in Ham⸗ burg. Todesfälle an Unterleibstyphus stiegen in München auf 13, in St. Petersburg auf 35; an Flecktyphus in Berlin auf 7. Aus Thorn, Breklau, Beuthen, Königshütte, Odessa werden vereinzelte, aus St. Petersburg 5. Todesfälle daran gemeldet. Neuerkrankungen daran wurden in Berlin und Breslau weniger; auch der Rückfallstyphus zeigt sich in den genannten Orten seltener, wird, dagegen in. Danzig, Hamburg, Hannover, Braun— schweig, in meist von auswärts eingeschleppten Fällen, häufiger beobachtet. Darmkatarrhe der Kinder forderten in Munchen, Augsburg, St. Petersburg viel Opfer, der Keuchhusten in Wien, Cöln und Breslau. Todes fãlle in entzündlichen Affektionen der Ath⸗ mungs organe, sowie Schlagflüsse waren an vielen Orten vermehrt. Die Pocken zeigen in Wien, Paris, St. Petersburg erhebliche Nachlässe, in London, Pest und Triest stieg die Zahl der Todesfälle. Aus Genf und Bargelong werden 3, aus Odessa 2, aus Venedig und Lissabon je 1 Todesfall gemeldet. In Triest verlief 1 Fall von Cholera nontras mit tödlichem Ausgange.

Das XXXIV. Heft der Beiträge zur Königreichs Bayern, das, herausgegeben vom Königlich bayerischen statistischen Bureau, im Kommissionsverlage von Adolf Ackermann sormals E. A. Fleischmann) zu München vor Kurzem erschienen ist, enthält den 1. Theil der bayerischen Ge⸗ werbestatistik, nach der Aufnahme vom 1. Dezbr. 1875, oder den Nachweis der persönlichen Verhältnisse der Gewerbe⸗ betr ie be für das Königreich Bayern und dessen einzelne Regierungsbezirke. An eine Einleitung, in welcher Dr. Georg Mahr, der Vorstand des Bureaus eingehend darlegt, in welcher Weise dle gewerbestatistische Aufnahme selbständig, insbesondere außer Ver⸗ bindung mit der allgemeinen Volkszählung, vorgenommen worden, schließt sich zunächst ein alphabetisches Register der Gruppen, Klassen und Ordnungen, sowie der besonders hervorgehobenen einzelnen Gewerbe⸗ betriebe an. Auf dieses Register folgen 6 Tabellen. Die 1. Tabelle betrifft die Gewerbebetriebe mit fünf und weniger Gehülfen (die Kleinbetriebe mit und ohne Motoren) und enthält einen sachlich vollstän dig gegliederten Nachweis für die Kleinbetriebe und deren Personal, unterschieden nach Regierungsbezirken. Die 2. Tabelle bringt den besonderen Nachweis der in der 1. Tabelle enthaltenen Gewerbebetriebe mit fünf und weniger Gehülfen, bei welchen Umtriebsmaschinen verwendet sind (der Kleinbetriebe mit Motoren), und einen sachlie vollständig gegliederten Nachweis für deren Personal, unterschieden nach Regierungsbezirken. Die 3. Tabelle und die Ge⸗ werbebetriebe mit mehr als fünf Gehülfen (die Großbetriebe mit und ohne Motoren) und trifft einen sachlich vollständig gegliederten Nachweis für deren Personal, unterschleden nach Regierungsbezirken. Die 4. Tabelle be ieht sich auf die Kleinbetriebe mit Motoren und die Großbetriebe mit und ohne Motoren, und enthält einen Nachweis für die Gewerbebetriebe als solche. Die 5. Tabelle betrifft Klein und Großbetriebe und bringt einen Nachweis für die Klein⸗ und Groß—= betriebe und deren Personal. Die 6. und letzte Tabelle endlich beschäf tigt sich mit den Werkstätten und gewerblichen Anlagen der Eisen babn⸗ und Telegraphenverwaltungen nebst Nachweis für deren Per sonal. Den Schluß des starken Quartbandes bildet ein Anhang“, welcher ein alphabetisches Verzeichniß der in Bayern ermittelten Gewerbe (Kleinbetriebe ohne Motoren) mit Verweisung auf die Gruppen, Klassen und Ordnungen der spystematischen Uebersicht, le ratte und Berichtigungen zu dem vorbenannten Verzeichniß enthält.

Statistik des

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Vorstand des Deutschen Vereins zur Verbrei⸗ tung gemeinnütziger Kenntniste in rag veröffentlicht den Jahresbericht über das Vereinsiahr 1878. Wir entnehmen demselben folgende Daten: Der Verein schließt mit dem verflossenen Jahre das erste Dezennium seines Bestehens ab. Demselben sind im Laufe des vergangenen Jahres 162 ordentliche Mitglieder und ein Stifter 8 A. Müller, Großhändler in Prag) beigetreten, so daß demselben

nde Dezember 1878 7734 ordentliche und 119 stiftende Mitglieder angehörten. Vieses Üüberraschende Resultat verdankt der Verein nicht bioz dem von ihm genährten Bildungstriebe des Volkes, sondern auch der Thätigkeit und dem Eifer seiner Vertreter., Vie Gin— nahmen beliesen sich auf 10757 Fl. 24 Kr. während die migen 9493 Fl. 39 Kr. betrugen, so daß am

31. . Dejember 1878 ein Kassabestand von 1243 9. 74 Kr., aus⸗ schlleßlich der dem Reservesonds angehörigen „MG Bl. nominal Pa⸗ Dem Reservefonds wurden,

plerrente, sich vorfand. abgesehen von