1879 / 132 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 7. Juni. (Bericht äber den Verkehr in Hypotheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel,) . Im Laufe des Monats Mai sind durch den freihändigen Verkehr in Grundstücken 127 Auflassungen über fertige Bauten und 15 über Bauter ains erfolgt, während 60 Eigenthumsveränderungen im Wege der Subhastation zu Stande kamen. Das Geschäft der letzten Woche war wegen der Feierts ge unbedeutend, und im Zusammenbange biermit blieb auch der Eypothekenmarkt still. Das Kapital stellt sich nach wie vor willig für hypothekarisehe Darlehen zu Verfügung. Wir no-— tiren: Für erste und feinste pupillarische Stellen in kleinen Summen 4 4 0so; gute Gegend im Innern der Stadt 5 ; weiter hinaus

nach Beschaffenheit und Lage 5 6 - 707. Amortisations- Hypotheken in guter Stadtgegend 5-55 oñ; in weniger günstigen Theilen 55 55 6b incl. Amortisation. Auf Güter sind erste pupillarische Eintragungen je nach der Pro- vinz und der Bodenbeschaffenheit à 44 - 4t - 59 schlank zu pla- ciren. Als verkauft sind zu melden: die Rittergüter Siethen und Gro eben, Kreis Teltow.

CGeneralversamml⸗lungen. Ak tlen desellsohaft für den Bau landwirthschaft- oher Masohlnen and Geräthe und fär Wagen-

18. Juni.

19. Juni.

Warstelner Gruben- und Hätten -Vereln. Ord. Gen. Vers., zu Cassel.

Faplerfabrik und Kalkbrennerel Sensleben vor. mals Keferstein. Ord. Gen.-Vers. zu Hannover. Dannenbergersohe Rattunfabriken - Aktien- Geol. sohaft. Ausserord. Gen. - Vers. zu Berlin. Dũůsseldorfer Allgomelne VJersloherungs-Gesellsohaft für See-, Fluss- und Landtransport. Ord. Gen. Vers zu Dũsseldorf.

Rheln- und Sohe de-Dampfs oblffahr ts-Ges ells oha

fabrlkatlon H. F. Hokert. Ord. Gen. Vers. zu Berlin.

zu Düsseldorf. Ord. Gen- Vers. zu Düsseldorf.

5H 6 7Io. TFeite und fernere Hypotheken innerhalb Fenerkasse

K

Th edt en.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 141. Vorstellung. Phädra. Trauerspiel in 5 Aufzügen. Musik von W. Taubert. (Phädra: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München als vorletzte Gastrolle.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Montag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Schauspielhaus. 137. Vorstellung. Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 142. Vorstellung. Sar⸗ danapal. Großes Ballet in 3 Akten und 6 Bil⸗ dern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 138. Vorstellung. Der Fechter von Ravenna. Trauerspiel in 5 Akten von Fried⸗ rich Halm. (Thusnelda: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München, als letzte Gast⸗ rolle. Anfang 7 Uhr.

Fallner-Iheater. Sonntag: 8. Gastspiel des Herrn Felix Schweighofer und des Frl. Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Zum 8. Male: Der Herr von Perlacher. Vorher: Garten Concert.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Fetgria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag zum 83. Male und Montag zum 84. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, und des Hrn. van Hell. (Kapitain Grant: Emil Hahn.) Die Ftinder des Kayi⸗ tain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und J. d'Enners. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Bei günstiger Witterung, täglich: Garten⸗Concert. Sonntags: Anfang 5 Uhr, Wochentags: Anfang 54 Uhr.

Dienstag: Zur Vorfeier des goldenen Hochzeits festes Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kai⸗ serin bei festlich erleuchtetem Hause. Prolog. Zum 85. Male: Die inder des Kapitän Grant.

Residenz-Theater. Sonntag: Die Fremde. Montag: Tie Fourchambault.

Krolls Iheater. Direktion: Engel-Lebern. Sonntag: Zum 71. und hier zum 23. Male: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von G. Ja⸗ cobson. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 6 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

ber raania-Sommer-Iheater. Sonntag: Ermäßigte Sonntagspreise: Berliner Kinder. Posse mit Gesang in 4 Akten von H. Salingrẽs. Musik von Th. Hauptner.

Montag: Besonders ermäßigte Preise, Parquet 14: Berliner Kinder.

Zelle-Alliance- keater. Sonntag u. folg. Tage: Morpheus. Phantastisches Volks stück mit Gesang in 6 Bildern von Roderich Fels. Darstellung der Engels⸗Visionen, nach Pro⸗ fessor Pepper in London. Im prachtvollen Sommergarten von 5 Uhr ab: Großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Tyroler Natursänger⸗Gesellschaft. Schwedisches Damengquartett. Brillante Illumination durch mehr als 15 00 Gasflammen. Entrée 50 .

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Hermine Hilbert mit Hrr. Fär—⸗ bereibesitzer Wilhelm Klinkbart (Ober- Langen⸗ bielau = Neurode). Frl. Sorhie v. Blücher mit Hrn. General Major 3. D. Carl v. Branden stein (Ballenstedt a. Harz Guben).

Verehelicht: Hr. Dr. Martin Stumpf mit Frl. Martha Raasch (Ellerbeck bei Kiel). Hr. Oberst⸗ Lieutenant z. D. Paul v. Eckensteen mit Frl. Agnes Zimmermann (Berlin). Hr. Landrath Magdeburg mit Frl. Cecilie v. Homeyer (Murchin). Hr. Professor Ferdinand Freiherr v. Richthofen mit Frl. Irmgard Freiin v. Richt⸗ ofen (Bonn Damedorf bei Sfriegau). Hr. Lieutenant und Adjutant Max Behn mit Frl. Ida Koester (Mainz Goldeben in Meckl.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Apotheker George Fromm (Skaisgirren). Hrn. Pastor Vogel (Sandow bei Dölitz ). Eine Tochter: Hrn. Professor D.. G. Heinrici (Marburg). Hra. Pr. C. Neuburg (Jena). Hrn. Dr. med. Leh- mann (Walsrode).

Ge storben: Hr. Baurath a. D. Adolf Frey (Bad Berka a. d. Ilm). Verw. Frau Ritt⸗ meister Anna v. Schmiedeberg, geb. Gerigk (Wormditt). Hr. Oberst⸗Lieutenant a. D. Lonis Freiherr v. Stenglin (Berlin). Verw. Frau Emilie v. Puttkamer, geb v. Below (Stoly). Hr. Oekonomie Rath Johann Weinbach (Dres- den. Hr. K. russ. Wirkl. Geheimrath Ernst Freiherr v. Ungern⸗Sternberg.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl. 6293

Der Handarbeiter Wilhelm Augunst Kaplick, geboren den 5. Dejember 18351, Sohn des Brauers Johann Friedrich Kaplick und dessen Ehefrau Jo⸗ anne Friederike alias Glisabeth, geborm Erdmann zu Friedrichstadt, welcher sich 1851 oder 1852 in

seit 1853 keine Nachricht von sich gegeben. Der⸗ selbe, event. dessen Erben, werden aufgefordert, sich spätestens in dem

am 10. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Ter⸗ mine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen falls der verschollene Wilhelm August Kaplick für todt erklärt und dessen Verlassenschaft dessen Er⸗ ben event. dem Fiskus zugesprochen werden wird.

Wittenberg, den 17. Janugr 1879.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

ö Ediktalladung.

Der Köthner Wilhelm Bähre (Behre) zu Lehrte

hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗Kreditanstalt in Hannover zu be⸗ willigenden Darlehns Hypothek mit seinem im Be⸗ zirke des unterzeichneten Amtsgerichts belegenen Grundbesitze zu bestellen beabsichtige. Namentlich sollen verpfändet werden die beiden Köthnerstellen des Anleihers zu Lehrte, welche be⸗ stehen aus den Gebäuden Haus-Nr. 33 und 40 da⸗ selbst, den in der Grundsteuermutterrolle des Ge⸗ meindebezirks Lehrte unter den Artikel⸗Nr. 31 und 38 mit 6,8643 und resp. 15,4325 ba näher be⸗ schriebenen Grundstücken und den sonstigen Zube⸗ hörungen und Berechtigungen ꝛe.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1842 und den 5§. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände An⸗ sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober⸗Eigenthums⸗ rechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗Ansprüchen oder anderen Verhaftun gen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf

Donnerstag, den 19. Juli d. J., Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeld ang geht der Anspruch nicht überhaupt, son—⸗ dern nur im Verhältnisse zu der der andes Kredit⸗ anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbestaͤndigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypo- thek nicht eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungspflicht sind nur diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk⸗ tion der Hannoverschen Landes⸗Kreditanstalt Certi- fikate ausgestellt worden.

Burg orf, den 30. Mai 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Culemann.

30081 E 1 Ediktalladung. Der Köthner Ernst Nöhre zu Lehrte hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗Kredit⸗Anstalt zu Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seinem im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige.

Namentlich soll verpfändet werden die Köthner⸗ stelle des Anleihers, welche besteht aus den Ge⸗ bäuden unter der Haus Nr. 4 zu Lehrte, den in der Grundsteuer⸗Mutterrolle dieser Ortschaft unter der Artikel ⸗Nr. 4 mit 30,19 ha beschriebenen Grund⸗ stücken, den sonstigen Zubehörungen und Berechti⸗ gungen re.

Nachdem der Provokant als verfügungs fähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bejuguahme auf die §5§5. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1817 und den 5. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände An⸗ sprüche irgend einer Art erheben zu konnen glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober ⸗Eigenthum?⸗ rechten, in hrypothekarischen oder sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts ansprüchen oder andern Verhaftungen und Belastungen beftehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf

Donnerstag, den 19. Juli d. J., Morgens 11 Unr,

angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son⸗ dern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗Kredit⸗ Anstalt zu bestellenden Hypothek verloren. Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbestandigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kredit⸗Anstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingerãumt werden soll.

Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landek ˖ K’redit ⸗Anstalt Certifikate ausgestellt worden.

Burgdorf, den 30. Mai 1573.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Culemann.

Verkäufe, Verpachtungen, TDubmissinnen ꝛc.

Berlin ⸗Coblenzer Eisenbahn. Strecke Nordhausen ˖ Wetzlar. ö Abtheilung XI.

Die Tischler⸗ , Glaser⸗ und Schlosserarbeiten für das Verwaltungsgebäude der Werkstatt Eschwege, sowie für das Stationsgebäude und ein Maschinen⸗ haus auf Bahnhof Geismar sollen in einem Loose ungetrennt vergeben werden. Anschlag rot. 10 000 4

023]

Termin am Sonnabend, den 21. Juni a. e.

Berlin und zuletzt im Jahre 1858 in dem Land⸗ Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Abthei—⸗ armenhause zu Straußberg krank befunden hat, hat

lung? bureau.

Offerten sind versiegelt und portofrei bis zur Termins stunde einzureichen. Die Zeichnungen und Bedingungen liegen auf dem hiesigen Abtheilungeburegu zur Einsicht offen und sind die letzteren gegen Erstattung der Abschreibe⸗ gebühren zu beziehen.

Bestellung muß jedoch bis zum 17. Juni späte— stens erfolgt sein.

Eschwege, den 5. Juni 1879.

Der Abtheilungs⸗Baumeister. F. Nitschmann.

5030] Königliche Riederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

I) Die Lieferung von 500 ebm Granitpflaster⸗

steinen und

2) die Umpflasterung von ca. 3000 m der Zu⸗

fuhrstraße zum Güterschuppen auf Bahnhof Bret lau sollen im Wege der Submission im Ganzen oder nach den beiden Loosen getrennt vergeben werden.

Termin hierzu ist auf Montag, den 16. Juni d. J. Mittags 12 Uhr, im Bureau der Königlichen Eisenbahnkommission hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

Offerte auf Pflasterarbeiten auf Bahnhof Breslau“ per Adresse der Königlichen Eisenbahnkom⸗ mission (N. M.) eingereicht sein müssen.

Die Submissionsbedingungen liegen im vorbezeich⸗ neten Bureau zur Einsicht aus, auch können daselbst Abschriften der Bedingungen und der vorgeschriebe⸗ nen Offerten⸗Formulare gegen Erstattung der Kosten im Betrage von 1 S von dem Bureau⸗Vorsteher Herrn Volke in Empfang genommen werden.

Breslan, den 6. Juni 1879.

Der Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor.

GSekanutmachung.

Braunschweigische Eisenbahn.

õ022

Die Einlösung der am 1. Juli d. J. fälligen

Zinscoupons der 45 4 Prioritäts⸗Sbligationen unserer Gesellschaft erfolgt von dem bezeichneten Tage an in , . bei unserer Hauptkasse und dem Bankha mer & Sohn, in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn

& Comp. und bei der Berliner Handelz.

gesellschaft.

Die Coupons müssen mit einem von dem Em. eingeliefer

pfänger unterschriebenen Verzeichnisse werden, in welchem der Reihenfolge nach die Num—

mern der Coupons und deren Geldwerthe angegeben

sind. Braunschweig, den 4. Juni 1879. Direktion der Braunschw. Eisenbahn⸗Gesellschaft.

läösen! Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.

Die Ausloosung der gemäß §. 3 der Allerhöch⸗ sten Privilegien vom 18. Juli 1859 und 28. Ja— nuar 1861 für das Jahr 1879 zu amortisirenden

Prioritäts⸗Obligationen J. und II. Emission zum

Betrage von 34500 M und 5100 M erfolgt Mittwoch, den 23. Juli d. Is. , Vormittans 9 Uhr,

in unserem hiesigen Verwaltungsgebäude.

In diesem Termine, zu welchem Jedermann Zu— tritt hat, werden auch die in Folge der Amortisa— tion bisher eingelösten Obligationen vernichtet.

Saarbrücken, den 3. Juni 1879.

stönigliche Eisenbahn ˖ Direktion.

(5033)

Außerordentliche Generalversammlung

der Aktionäre der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft, und zwar die In—

haber sowohl der Stammaktien Litt. A., als hierdurch zu der am

auch der Stammprioritätésaktien Litt. B. und C. werden

Mittwoch, den 2. Juli d. J.,, Vormittags 11 Uhr,

zu Magdeburg im Wartesaale III. Klasse unseres stadtseitigen Statiensgebäudes, abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammlung eingeladen. Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist: Der Antrag der Gesellschafts⸗Vorstände auf Genehmigung des mit der Königlich Prer⸗ ßischen Staats⸗Regierung abgeschlossenen Vertrages wegen Ueberlassung des Betriebes und der Verwaltung, sowie demnächstiger Eigenthumsübertragung des gesammten Magdeburg Halberstädter Eisenbahn⸗Unternehmens an den Staat unter gleichzeitiger Auflösung der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft. Diejenigen der oben bezeichneten Herren Aktionäre, welche an der außerordentlichen General⸗ versammlung Theil zu nehmen wuͤnschen, wollen sich am Freitag, den 27. Juni c. von Vormittags 9 bis Nachmittags 3 Uhr,

und zwar

91

in Magdeburg im Direktorialgebäude, Fürstenstraße Nr. l bis 10 bei dem Controleur von

Morgenstern,

in Halberstadt im Stationsgebäude bei dem Rendanten Roscher, in Berlin (Lehrter Bahnhof) im Wartesaal der Ankunftsseite des Stationsgebäudes bei dem

Sekretär Quicker

melden und als Inhaber von 5 oder mehr Aktien Litt. A.

oder einer dem §. 8 des VII. und 5§. 5 det

XII. Statutnachtrages entsprechenden Anzahl von Aktien Litt. B. oder C. unter Beifügung eines nach der Reihenfolge geordnelen Nummernverzeichnisses legitimiren, worauf sie eine die Anzahl der ihnen gebühren⸗ den Stimmen ausweisende Einlaßkarte ausgehändigt erhalten, welche zugleich als Einlaßkarte zu der mittelst besonders publizirter Einladung auf denselben Tag, Nachmittazs 4 Uhr, nach Magdeburg einbe⸗

rufenen ordentlichen Generalversammlung gilt.

Diese Karten dienen für die Herren Aktionäre auch als Legitimation zur freien Fahrt zu und von der Generalversammlung auf allen unseren Bahnstrecken in der dritten und, soweit es der Raum

gestattet, in der zweiten Wagenklasse.

Von Berlin wird am Tage der Generalversammlung Morgens 8 Uhr ein Separatzug nach

Magdeburg abgelassen. . Magdeburg, den 5. Juni 1879.

Der Vorsitzende des Ausschusses. Scheele.

5034

Ordentliche Generalversammlung

der Actionaire der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Die Herren Actionaire der Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft, und zwar die Inhaber sowohl der Stammactien Litt. A als auch der Stamm⸗Prioritäts-⸗Actien Litt. B. und C,

werden hierdurch zu der am

Mittwoch, den 2. Juli d. J., Nachmittag 4 Uhr, zu Magdeburg im Wartesaale III. Klasse unseres stadtseitigen Stationsgebäudes abzuhaltenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. ; Gegenstände der Tagesordnung sind: I Vortrag des Geschaͤftsberichts pro 1878,

2) Vorlage der Rechnung pro 1878,

3) Wahl von Ausschußmitgliedern an Stelle der statutenmäßig ausscheidenden. Diejenigen der oben bezeichneten Herren Actionaire, welche an der ordentlichen General⸗ versammlung Theil zu nehmen wünschen, wollen sich am Freitag, den 27. Juni cr.,, von Vormittag 9 bis Nachmittag 3 Uhr,

und zwar . . in Magdeburg im Directorialgebäude, von Morgenstern,

Fürstenstraße Nr. 1 bis 10, pei

dem Controleur

in Halberstadt im Stationsgebäude bei dem Rendanten Roscher, in Berlin (Lehrter BahnhofJ im Wartesaal der Ankunftsseite des Stationsgebäudes bei dem

Secretair Quicker

melden und als Inhaber von 5 oder mehr Actien itt.

oder einer dem §. 8s des VII. und 5§. 5 de

XII. Statutennachtrags entsprechenden Anzahl von Actien Litt. B. oder C. unter Beifügung eines nach der Reihenfolge geordneten Nummernverzeichnisses legit mixen, worauf sie eine die Anzahl der ihnen gebührenden Stimmen ausweisende Eialaßkarte r ,, . erhalten, welche zugleich als Einlaßkartt

zu der mittels besonders publizirter Einladung auf densel

en Tag Vormittag 11 Uhr nach Magdeburg

einberufenen außerordentlichen Generalversammlung gilt. Diese Karten dienen für die Herren Actionaire auch als Legitimation zur freien Fahrt zu und von der Generalversammlung auf allen unseren Bahn—⸗ strecken in der dritten und soweit es der Raum gestattet, in der zweiten Wagenklasse.

Von Berlin wird am Tage der Generalversammlung, Morgens 8 Uhr, ein Separatzug nach

Magdeburg abgelassen. Magdeburg, den 5. Juni 18739.

Der Vorsitzende des Ausschusses.

Scheele.

use Lehmann Oppenhei

Dentscher Reichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer S

und

taats⸗Anzeiger.

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dition: 8sw. Wilhelmstr. Nr. 32. 1

n 132.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst . dem General⸗Major z. D. von Mutius, bisher Com⸗ mandeur der 18. Infanterie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem General⸗Major z. D. von Böhn, bisher Commandeur der 34. Infanterie⸗Brigade (Großherzoglich mecklenburgischen), und dem Oder⸗Forstmeister Tramnitz zu Merseburg den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Mufikdirektor Ehrlich zu Magdeburg den Rothen Adler⸗ Srden vierter Klasse; sowie dem Lazarethverwaltungs-In⸗ spektor Bernau im Garnisonlazareth zu Wiesbaden den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An= legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: ; des Ehren-Ritterkreuzes erster Klasse des Großt⸗ herzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ Srdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Hauptmann von Witzleben, 3 la suite des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und kommandirt zur Dienstleistung als Adjutant beim Chef der Artillerie, General⸗ Feldzeugmeister Prinzen Carl von Preußen, Königliche Hoheit; sowie ; ; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachfen⸗ernestinischen Haus-Ordens: dem Rittmeister von Bärensprung, Adjutanten der 22. Division.

Deuntsches Reich.

Se. Majestäl der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Apotheker August Bluhm zu Jur⸗ burg (Georgenburg) in Rußland zum Vize⸗Konsul zu er⸗ nennen geruht.

Der Kaiserliche Konsul zu Rotterdam hat den Kaufmann Fran gois van der Elst an Stelle des ausgeschiedenen . J. C. Déking-Dura zum Konsularagenten in

ordrecht bestellt.

Verordnung,

betreffend die Erneuerungswahlen für die Be⸗ zirks vertretungen und die Kreisvertretungen in Elsaß⸗Lothringen. Vom 6. Juni 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. . verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1833, des Dekrets vom 3. Juli 1848 und der Ge⸗ setzs vom 7. Juli 1852 und vom 24. Januar 1873, für Elsaß⸗Lothringen, was folgt: .

Die . zur Erneuerung des zweiten Dritttheils der Bezirksvertretungen und der zweiten Hälfte der Kreisvertre⸗ tungen finden am 21. und 22. Juni dieses Jahres statt,

Urkundlich unter Unserer 3 Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1879.

(L. 8.) Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers: Herzog.

Best i mm ungen,

betreffend die Verpflichtungen der Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes.

Auf Grund der mir durch den Artikel 9 des Gesetzes vom 260. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzhlatt Seite 318) be⸗ treffend die Abänderung des 8. 4 des Gesetzes über das Post⸗ wesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 ertheil⸗ ten Ermächtigung bestimme 19 hierdurch, was folgt:

Die Verpflichtungen der fortan auf Kosten des Reichs oder eines Bundesstaats oder im Wege der Privatunterneh⸗ mung zur Anlage kommenden Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem vorbezogenen Gesetze vom 20. Dezember 1875 und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung fol⸗ genden Kalenderjahres, an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des vorbezogenen Gesetzes die nachstehenden Bestimmungen treten:

ie Bahnverwaltung ist verpflichtet, in jedem für den regelmäßigen Beförderungsdienst bestimmten Zuge auf Ver⸗ langen und nach freier Wahl der Neichs⸗Postverwaltung:

i) die Beförderung der Postsendungen durch die Ver⸗ mittelung des Zugpersonals bewirken zu ffn, wofür die Postverwaltung eine Vergütung von einem Pfennig für den Centner und den Kilometer der Beförderungsstrecke nach

Bersin, Montag,

dem monatlichen Gesammtgewichte der von Station zu Station beförderten Poststücke, jedoch mit Ausschluß der unentgeltlich zu befördernden Briefbeutel, Brief⸗ und Zeitungspackete, entrichtet. Die Postverwaltung wird dafür sorgen, daß die Poststücke thunlichst in Säcken oder Körben zusammengepackt zur Bahnbeför— derung übergeben werden; Briefbeutel, sowie Brief⸗ und . mit Aus⸗ schluß anderer Postsendungen zur Beförderung durch das Zugpersonal gegen eine Entschädigung von. fünf⸗ undzwanzig Pfennigen für jeden in dieser Weise be⸗ nutzten Zug zu übernehmen; die Beförderung von Briefbeuteln, sowie Brief⸗ und Zeitungspacketen durch einen Postbeamten zu gestatten, welchem der erforderliche Platz in einem Personen⸗ wagen dritter Klasse gegen Entrichtung eines Fahr⸗ geldes von zwei Pfennigen für den Kilometer einzu⸗ räumen ist; . eine Abtheilung eines Eisenbahnwagens zur Beförde⸗ rung der Postsendungen, des Postbegleitpersonalz und der erforderlichen Poftdienstgeräthe gegen die in Art. 3 bezw. 6 des Eisenbahn⸗Postgesetzes und den dazu ge⸗ hörigen Vollzugsbestimmungen festgesetzte Entschädigung und gegen Entrichtung einer Frachtvergütung von einem halben Pfennig für den Centner und Kilometer nach dem gemäß der Bestimmung zu 1 zu ermittelnden Gesammtgewichte der Poststücke einzuräumen. Die Ent⸗ scheidung darüber, ob die Wagenabtheilung in einem Personen⸗ oder in einem Güterwagen einzurichten ist, steht der Postverwaltung zu; . einen von der Postverwaltung gestellten Eisenbahn⸗ Postwagen mit den darin befindlichen Postsendungen, dem Postbegleitpersonal und den erforderlichen Post⸗= dienstgeräthen gegen Entriqckt , n von einem halben Pfennig ür Y Tentker und Kilo⸗ meter nach dem gemäß . zu zu er⸗ mittelnden Gesammtgewichte der Poststücke zu befördern. Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhältnissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs- Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn⸗ Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in n mn d

Unter den Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen sind diejenigen ver⸗ standen, welche mit schmalerer als der Normalspur gebaut sind, sowie diejenigen, auf welche vermöge ihrer untergeord⸗ neten Bedeutung die Bestimmungen des Bahnpolizei⸗ Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 von der zuständigen Landesbehörde im Einverständniß mit dem Neichs-Eisenbahn-⸗Amte für nicht anwendbar erklärt sind.

Auf die zur Zeit bereits im Betriebe oder Bau befind— lichen Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung wie auf be— stehende Eisenbahnen, denen künftig der Charakter einer Eisen⸗ ke untergeordneter Bedeutung beigelegt werden möchte, finden die Vestimmungen unter . vorbehaltlich meiner besonderen Bewilligung im Einzelfall keine Anwendung.

Berlin, den 28. Mai 1879.

Der Reichskanzler. von Bismarck.

Die Nummer 8 des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 325 die Verordnung, betreffend die Erneuerungs⸗ wahlen für die Bezirksvertretungen und die Kreisvertretungen. Vom 6. Juni 18789. Berlin, den 9. Juni 1879. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen.

Hofansage. Mittwoch, den 11. Juni,

um 12 Uhr Mittags, findet aus Auslaß der Goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Ma⸗ sestäten in der Neuen Kapelle des Königlichen Schlosses zu Berlin eine kirchliche Feier statt.

Diejenigen Personen, welche besondere Einladungen zu dieser Feier erhalten haben, begeben sich um 1116 Uhr nach der gedachten Kapelle.

Die Anfahrt ist von der Schloßfreiheit her unter Portal;

Nr. 3 (Abtheilung links).

Um dieselbe Zeit versammeln r Ober⸗Hõof⸗ und die Hofchargen, die General⸗Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel⸗Adjutanten Sr. Maje tät des Kaisers, der Minister des Königlichen Hauses und der

sich die Obersten Hof⸗, die

den 9. Juni, Abends.

E879.

Geheime Kabinets-Rath, die Oher⸗Hofmeisterin Ihrer Ma—⸗ jestat der Kaiserin-Königin, Allerhöchstderen Palast⸗ und ö. sowie der Ober⸗Hofmeister und die dienstthuenden

ammerherren, in den dazu in Tereitschaft gehaltenen, in der ersten Etage des Königlichen Schlosses nach der Schloß⸗ freiheit hin gelegenen Gemächern. J

Die Anfahrt ist ebenfalls von der Schloßfreiheit her unter Portal Nr. 3 (Abtheilung links). . .

Die Mitglieder der Königlichen Familie und die Hohen Anverwandten des Kaiserlichen Jubelpaares erscheinen bald nach 119. Uhr im Weißen Saale,

Die Gefolge treten in die Bildergallerie.

Die Anfahrt ist von der Lustgartenseite her unter Portal Nr. 4.

Nach der kirchlichen Feier begeben die Hohen Anver⸗ wandten Sich von dem Weißen Saale aus in der Richtung der Alten Kapelle in Ihre Appartements, resp. verlassen das Königliche Schloß über die daselbst belegene Treppe. .

Abfahrt ist unter Portal Nr. 4 nach der Lustgartenseite.

Um 12, Uhr erscheint das diplomatische Corps zur Gratulations-Cour im Rittersaale.

Die Anfahrt ist von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe, die Abfahrt erfolgt unter Portal Nr. 3 nach der Schloßfreiheit.

Um J Uhr versammeln sich die eingeladenen verheiratheten Damen, welche nicht Fürstinnen oder Excellenzen sind, mit ihren Ehegatten in der Rothen (drap d'or) und in der Bran— denburgischen Kammer. ö .

Die Anfahrt ist von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe, ö J

Nach der Cour im Weißen Waale begeben sich die in der Kapelle versammelt gewesenen Personen durch das double- appartement der Bildergallerie nach der alten Kapelle und ver⸗ lassen das Schloß über die daselbst gelegene Treppe.

Die Abfahrt ist unter Portal Nr. 4 nach der Lust— gartenseite. 23 *

Die Abfahrt der Damen und Herren, welche sich in der Rothen (rap d'or) und in der Brandenburgischen Kammer versammelt haben, erfolgt nach Wahl, unter Portal Nr. 4 oder bei der Wendeltreppe. 3 .

Die Damen erscheinen im Hofkleide robe de cour), die Herren vom Civil in Gala mit. Ordensband, vorzugsweise preußischem, die Herren vom Militär wie bei den großen Hofchuren, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Idler mit der Kette desselben über der Uniform. .

(Tiejenigen Herren, welche zur Anlegung einer Uniform nicht berechtigt sind, erscheinen im schwarzen Frack, in schwarzen Unterkleidern, weißer Kravatte und weißen Hand⸗ schuhen.) . . .

Nachmittags um 5 Uhr Familientafel bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im König⸗ lichen Palais für die Mitglieder der Königlichen Familie und die Allerhöchsten und Höchsten Gäste, und Marschallstafel im Königlichen Schlosse. . .

Die Damen erscheinen in runden Kleidern, die Herren vom Civil in Gala mit dunklem Beinkleid und mit Ordens⸗ band, vorzugsweise preußischem, die Herren vom Militär im Paradeanzuge ohne Schärpe, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit dem Bande desselben.

Um 8 Uhr Abends Festvorstellung im Königlichen Opernhause hierselbst, wozu Einlaßkarten für Diejenigen aus⸗ gestellt werden, welchen nicht das Recht des Eintritts in die große Königliche Hofloge zusteht.

Der Anzug wie vorher.

Donnerstag, den 12. Juni, um 4 Uhr, im Königlichen Schlosse hierselbst Gala⸗Diner, bei welchem die Hofstaaten und die Gefolge der Königlichen Familie und der Hohen Anverwandten des Kaiserpaares, der teichskanzler, die General⸗Feldmarschälle, die hier anwesenden Ritter vom Hohen Orden vom Schwarzen Adler, die Chefs fürstlicher Häuser, die Generale der Infanterie und der Kavallerie, Und die aus den Provinzen eingetroffenen komman⸗ direnden Generale, die General-Lieutenants, die Staats— Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Ve⸗ vollmächtigten zum Bundesrathe, die Präsidien des Reichs⸗ tages unb beider Häuser des Landtages, die Wirklichen Ge⸗ heimen Räthe, die sonstigen Excellenzen vom Civil und die Sber⸗Präsidenten, die Spitzen der städtischen Behörden von Berlin, Potsdam und Charlottenburg, sowie die von auswärts hier erschienenen Deputationen zugezogen werden,

Die Damen erscheinen in reichen, runden Kleidern, die erren vom Civil in Gala mit Ordensband, die Herren vom lilitär wie bei den großen Hofcouren, aber ohne Schärpe, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit der Kette desselben über der Uniform,

(Der Anzug für diejenigen Herren, welche zur Anlegung einer Uniform nicht berechtigt sind, ist wie oben.)

Die Anfahrt von der Lusigartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der . die Abfahrt ebendaselbst in ent⸗ egengesetzter Richtung. . 9 6 ö Uhr Abends Konzert bei Ihren Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten im Weißen Saale

des Königlichen Schlosses.