1879 / 133 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches.

Berlin, 10. Juni. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (56.) Sitzung setzte der Reichstag die Wahl prüfungen sort. Die Wahl des Abg. Lorette in Kedingen (13. elsaß— lothringische Wahlkreis) beantragte die Kommission für gültig zu erklären. Der Abg. Winterer erklärte sich gegen die Gültigkeit der Wahl. Er halte es für unmöglich, daß der Reichstag aus dem Grunde, daß die Schriftstücke in franzö⸗ sischer Sprache abgefaßt seien, dieselben einfach zurückweisen werde, da ja auch der gewählte Abgeordnete die Annahme der Wahl in einem in französischer Sprache abgefaßten Schreiben angenommen habe. Die Proteste seien dazu da, um zu konstatiren, daß die Wahl sich nicht gesetzlich vollzogen habe; eine Rechtsgültigkeit habe die Lorette'sche Wahl nicht, der Reichstag müsse sie deshalb annulliren event. die Wahl⸗ akten zur nochmaligen Prüfung der Wahl an die Kommission zurückweisen.

Der Abg. Schneegans empfahl, den Antrag der Kom— mission anzunehmen. Redner bestritt die offizielle Kandidatur des Abg. Lorette, sowie, daß von der deutschen Verwaltung bei dieser Wahl ein Terrorismus ausgeübt worden sei. Der Abg. Lorette sei aus freier Wahl hervorgegangen, was den vorliegenden Protest anlange, so sei derselbe zum großen Theil gar nicht von den darin bezeichneten Leuten unterschrieben worden. .

Der Abg. Windthorst hielt den Kommissionsantrag nicht für begründet. Die Proteste nur aus dem Grunde zurück— zuweisen, weil eine französisch redende Bevölkerung die Protest⸗ schriften in französischer Schrift abgefaßt habe, sei durch nichts begründet, wenigstens kenne er keine Bestimmung, die den Reichstag hindere, von den Protesten eine authentische Uebersetzung anfertigen zu lassen. Redner erklärte sich eben⸗ falls für Zurückweisung an die Kommission.

Der Abg. Guerber erklärte sich gleichfalls gegen die Kommissionsbeschlüsse, indem er sich den Ansichten seiner Spezialkollegen von Elsaß-Lothringen anschließe.

Der Abg. von Puttkamer (Fraustadt) bestritt, daß die Wahl des Abg. Lorette von der Regierung irgendwie beein— flußt worden sei. Seine Versetzung in eine bessere Stelle verdanke der Abg. Lorette nur seiner besseren Kenntniß der französischen Sprache und seiner Anciennetät. Die Proteste, welche in fremder Sprache abgefaßt seien, könnten keinen Anspruch auf Berücksichtigung erheben; denn im Reichs— tage werde bei der Debatte auch keine andere, als die deutsche Sprache zugelassen. Die Kommission habe deshalb ihren An— trag vollkommen korrekt gestellt.

Der Abg. Rickert führte aus, es handle sich bei den Pro— testen nicht um offizielle Aktenstücke, sondern nur um Schrift— stücke, die der Kommission zur Information dienen sollten. Jedenfalls wäre es billig gewesen, wenn man von den Pro— testen eine Uebersetzung in die deutsche Sprache gefordert hätte. Nachdem der Abg. Dr. Marquardsen dieser Aeußerung gegenüber das Verfahren der Kommission in Schutz genommen, wurde die Diskussion geschlossen, der Antrag der Kommission abgelehnt und die Angelegenheit nochmals zur Prüfung an die Kommission zurückgewiesen.

Hierauf ging das Haus zur ersten Berathung der Ge— werbeordnungs novelle über. Dieselbe enthält schärfere Bestimmungen über die Konzessionsertheilung an Privat— Kranken⸗, Entbindungs- und Irrenanstalten, Schankgewerbe⸗ treibende und Pfandleiher.

Der Abg. Ackermann erklärte, die Erfahrung habe ge— lehrt, daß mit den bestehenden Bestimmungen nicht auszu— kommen sei, und deshalb habe sich dieses Gesetz als nothwen— dig herausgestellt. Es solle ihn nicht wundern, wenn die No— velle wieder als eine Kräftigung des Polizeistaates verrufen würde, weil sie die Verwaltungsorgane bezüglich des Kon— zessionswesens kräftigen wolle, aber es sei eben ein Irrthum, wenn man das glaube. Es handele sich um die Förderung der allgemeinen Interessen, und seine Freunde ständen dieser Vorlage um so mehr sympathisch gegenüber, als dieselbe zum Theil ihren eigenen Anträgen von vor einem Jahre ihren Ursprung verdanke. Daß, m wirksame Kontrole der Irrenanstalten, Pfandleihen und Schankstätten zu ermöglichen, eine Stärkung der Verwaltung, eine Vermehrung ihrer Konzessionsbefügnisse stattfinden müsse, sei nicht zu umgehen. Es werde zu prüfen sein, wie den Uebelständen abzuhelfen sei, die sich bei der Er— ziehung und Ernährung von Kindern durch sogenannte Halte⸗ frauen eingestellt hätten. Die Schankwirthschaften hätten sich seit dem Jahre 1869 an vielen Orten verdoppelt, verdreifacht und vervierfacht; dadurch werde Trunksucht und Verschwendung befördert, die Familienbande würden gelockert und die Menschen mit ihrem Berufe unzufrieden gemacht. Daß die Entscheidung über das Bedürfniß in den größeren Städten den Gemeinde— behörden überlassen bleiben solle, billige er, doch solle dies nur bei den Städten mit 25 000 und mehr Einwohnern der Fall sein. Das Bedürfniß des Nachweises für das sehr gefährliche Geschäft der Rückkaufshündler und Pfandleiher, die mit Recht einander gleichgestellt würden, sollte nicht nur da, wo dies durch Srtsstatut festgesetzt sei, sondern Überall erfordert wer⸗ den. Er beantrage, die Vorlage der Gewerbeordnungs-Kom— mission zur Berichterstattung zu überweisen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, die gegenwärtige Reaktionsperiode kennzeichne sich auch daran, daß die Polizei gegenwärtig gegen die Schankwirthschaften in einer Weise ein— schreite, wie nie zuvor, und zwar in einer Zeit, wo die Ge— werbsverhältnisse ohnedies so traurige seien. Der vorliegende Gesetzentwurf gehe in Bezug auf das Schankgewerbe hinter eine Gesetzgebung zurück, wie man sie früher in Preußen nicht gehabt habe. Immer sei in Preußen bei der Konzessionirung von Gastwirthschaften in Ortschaften von mehr als 15006 Einwohnern von der sogen. Bedürfnißfrage abgesehen worden. Die Vorlage nehme auf die gegenwärtig veränderten Verhält— nisse gar keine Rücksicht. Man spreche von der erschreckenden Zunahme der Schankwirthschaften. Die dem Hause mitge— theilte Statistik sei sehr unklar. Wenn er Gastwirthschaften und Schankwirthschaften, Bierwirthschaften und Kleinhand⸗ lungen mit Getränken mitrechne, so kämen auf 1000 Einwohner im Jahre 1869 fünf und jetzt sechs Debitsstellen. Rechtfertigten aber nicht die veränderten Verhältnisse jetzt mehr , , m, 199 Millionen Personen führen jetzt jährlich mehr auf den Eisenbahnen als im Fahre 1869, der große Zuwachs der Be— völkerung in industriellen Gegenden bestehe vielfach aus un⸗ verheiratheten Leuten, die mehr auf das Wirthshaus an⸗ gewiesen seien, die Million Männer, welche der Krieg nach Frankreich geführt habe, sei auch nicht mit größerer Neigung zum Stillleben zurückgekehrt. Eine plötzliche Lohnsteigerung habe vor einigen Jahren die Fähigkeit und Neigung zum

Henuß geistiger Getränke vermehrt, ebenso wie in anderen Erwerbszweigen möge die vermehrte Zahl von Etablissements stellenweise noch über das vermehrte Bedürfniß hinaus—⸗ gegangen sein. Die. Bedürfnißfrage sei eine reine Macht⸗ frage, die Konzessionsertheilung werde von der Willkür der Behörden abhängig gemacht; die Bedürfnißfrage werde nach einem ganz subjektiven Maßstab, nach Willkür entschieden. Man hringe damit die ganze, Klasse der Gast⸗ und Schankwirthe in die unmittelbare Abhängigkeit von der Polizei. Wolle man einen tüchtigen Gastwirthstand, so müsse man ihn von der Polizei so wenig wie möglich ab⸗ hängig machen. Die Vorlage wolle nichts weiter, als das reaktionäre System in Deutschland noch mehr einbürgern. Die Centrumsfraktion verdanke ihre Popularität am Rhein gerade ihrer Opposition gegen die Reaktion auf diesem Ge⸗ biete. Heute aber sei zu fürchten, daß das Centrum in dieser Frage Arm in Arm mit Hrn. von Kleist⸗Retzoöw gehe. Man wolle sodann die Anlage von Privatkranken⸗ und Irren—⸗ anstalten an erschwerte Konzessionsbedingungen knüpfen. Da⸗ mit werde man die Benutzung dieser Anstalten kostspieliger machen und dadurch auf den engsten Kreis reicher Leute be⸗ schränken. Nicht auf ideale Einrichtungen komme es bei diesen Anstalten an, sondern darauf, ob sie für die Kranken bessere Be— handlung ermöglichten, als in der Umgebung der Familie. Bei Ein⸗ schränkung der Privatanstalten werde man auf Kosten der Steuer—⸗ zahler die öffentlichen Anstalten vermehren müssen, individuelle Verhältnisse gestatteten aber oft nicht, solche Kranke öffentlichen Anstalten zu übergeben. Die Motive führten zur Begründung dieser Gesetzesänderung nur allgemeine Redensarten an. Man wolle außerdem gegen Pfandleiher und Rückkaufshändler weit— gehende polizeiliche Befugnisse einführen, aber die Rückkaufs— geschäfte hätten sich in Berlin nur deshalb vermehrt, weil sie das Publikum besser und billiger bedienten, als die König— lichen Leihanstalten, deren Einnahmen zurückgegangen seien. Er sei allerdings der Meinung, daß Pfandleihe⸗ und Rück— kaufsgeschäfte, weil sie einen konsumtiven Kredit böten, von der Gesetzgebung nicht gerade zu fördern seien, aber man solle es auch nicht so darstellen, als ob alle Leute, die Geld leihen woll— ten, edle, in unverschuldete Noth gerathene Menschen, dagegen die Geldleiher nur habsüchtige Ausbeuter wären. Dabei fördere man den Leichtsinn oder gebe zu Erpressungen Veranlassung. Schränke man die Rückkaufsgeschäfte ein, so werde man ohne Be— dingung des Rückkaufs verkaufen müssen und sich dabei gewiß nicht besser stehen, oder man müsse sich statt gegen Real— sichrheit durch Wechselverbindlichkeit, Ehrenschein u. s. w. Geld zu schaffen suchen, was noch viel schlimmer sei. Aller— dings wolle man auch in Bezug hierauf einen neuen Straf— paragraphen in einer anderen Kommission machen, aber wenn man derartige Geschäfte dem diskreditionären Ermessen des Strafrichters unterstelle, so würden sie Formen annehmen, hinter denen sie sich überhaupt der richterlichen Kognition ent⸗ zögen, oder es würden sich ihnen nur noch solche Personen widmen, welche nach Gesetz und Richter überhaupt nichts frügen. Jedenfalls würde die Lage Derjenigen, denen man helfen wolle, nicht verbessert, sondern verschlimmert. Das komme von solcher Gesetzgebung, die nur auf die Symptome loskurire, und, indem sie gewisse Erscheinungen unterdrücke, viel schlimmere Uebelstände erzeuge an anderer Stelle, ganz . von denjenigen Uebelstaͤnden, die eine solche Polizei⸗ gesetzgebung an sich mit sich bringe.

Der Präsident des Reichskanzler Amtes, Staats⸗Minister Hofmann, erwiderte, bei der Frage, ob die Konzession zum Schankgewerbe von dem Bedur fuß abhängig gemacht werden solle, handele es sich nicht um ein politisches Prinzip. Die Mehrheit des Hauses werde sich deshalb hoffentlich durch das von der Opposition an die Wand gemalte Gespenst der poli⸗ tischen Reaktion nicht abhalten lassen, die Frage sachlich und objektiv zu prüfen. Die Regierung übernehme allerdings, indem sie die Bedürfnißfrage wieder als maßgebend für die Konzession einführe, ein großes Odium und mache es ihren Gegnern leicht, sich populär zu machen, indem diese sich als Anwalte Derjenigen hinstellten, denen die Konzession verweigert werde, gleichwie früher Mitglieder des Centrums als An— wälte der Gewerbefreiheit sich populär gemacht hätten. Die Regierung fühle aber, daß es nöthig sei, hier eine Schranke einzuführen, wenn nicht in dem Volks— leben Deutschlands Schäden weiterfressen sollten, deren Vor— handensein nicht zu leugnen sei. Den Vorwurf des Abg. Richter, daß die Motive die Zahlen in tendenziöser Weise zu— sammenstellten, weise er mit Entschiedenheit zurück. Die Ver⸗ mehrung der Schank- und Gastwirthschaften von 1869 bis 1877178 sei mit klaren Zahlen dargestellt. Wenn sich in Preußen die Gastwirthschaften um 48 Prozent, die Schank— wirthschaften um 23 Prozent, in Baden die Schankwirthschaf— ten um 66 Prozent, in Mecklenburg-Schwerin um 95 Prozent, im Gir en, Sachsen um 126 Prozent und in den übri⸗ gen deutschen Bundesstaaten um 109 Prozent vermehrt hätten, so wisse doch Jeder, daß die Bevölkerung nicht in diesem Maße, sondern ungefähr um 1 Prozent jährlich gewachsen sei. Es kämen also auf 10000 Einwohner jetzt 60 Wirthschaften gegen 50 im Jahre 1869, das mache eine Vermehrung der Schankwirthschaften um 20 Prozent bei einer Vermehrung der Bevölkerung von 10 Proz. Der Abg. Richter habe getadelt, daß die Motive von der Gefahr einer Zunahme der Trunk— sucht sprächen und dieser Gefahr entgegenzutreten wünschten. Er habe darin gleichsam eine Verläumdung des deutschen Volkes gesehen, denn die heutigen Erwerbsverhältnisse seien wenig geeignet, dem Trunke Vorschub zu leisten. Er glaube, daß, wenn der Arbeiter so viel verdiene, um einen geordneten Haushalt zu führen, so gehe er weniger ins Wirthshaus, als wenn die Erwerbsverhältnisse schlecht seien. Daß die Trunk— sucht zugenommen habe, beweise die Petition des Vor— standes des niederrheinischen Vereins für öffentliche Ge⸗ sundheitspflege. Die Gesetzgebung werde darin dringend aufgefordert, der Trunksucht zu steuern, namentlich werde hervorgehoben, daß bei Ertheilung von Konzessionen zur Gast⸗ und Schankwirthschaft die Bedürfnißfrage in Zukunft maßgebend sein solle. Er glaube nicht, daß die Verfasser der Petition, unter denen Bürgermeister der bedeutendsten Städte sich befänden, der Berölkerung ihrer Städte ein schlechteres Zeugniß ausstellen wollten, als sie es verdienten. Was die vielen abschlägig beantworteten Gesuche um Schankkonzessionen betreffe, so beweise dies nur den außer—⸗ ordentlich großen Andrang zu diesem Gewerbebetrieb und die Berechtigung der Gesetzgebung, hier einen Riegel vorzuschieben. Daß die den Motiven zu Grunde gelegte Statistik mit dem Jahre 1877 abschließe, habe darin seinen Grund, daß die Vor⸗

lage schon im vorigen Jahre gemacht sei. Bezüglich der , , könne er versichern, daß täglich im Reichs⸗ anzler⸗Amt Gesuche eingingen von Besitzern derselben, die

nicht einmal richtig deutsch schreiben könnten, ein Beweis, daß diese Anstalten sich in Händen ungenügend befähigter Personen befänden. In Bezug auf die Pfandleihanstalten und das Rückkaufsgeschäft verweise er auf die ausführlichen Motive.

Der Abg. Windthorst bemerkte auf den Appell des Abg. Richter (Hagen) an seine Freunde, gegen Beschränkungen des Schankgewerbes zu stimmen, erwidere er, daß das Centrum zu polizeilichen Maßregeln nur dann seine Zustimmung geben werde, wenn sie absolut geboten seien. Er wünsche nur, daß der Abg. Richter eine gleiche Antipathie gegen Polizeimaßregeln auf kirchenpolitischem Gebiete gezeigt hätte, wie er es jetzt bei den Schänken thue; aber auch die Regierungen thäten nichts, um der Polizeiwillkür auf kirchenpolitischem Gebiete ein Ende zu machen. Er müsse der Kommission, welcher er ebenso wie der Abg. Ackermann diese Vorlage zur Vorberathung zu überweisen wünsche, einen Gesichtspunkt zur Veachtung em— pfehlen, der, wenn er nicht zu seiner Befriedigung erledigt werde, ihm zur Ablehnung der ganzen Bestimmung zwingen würde. Prinzipiell wünsche er, daß ähnlich wie bei der Sekte der Temperenzler in Amerika, der Branntwein nur in den Apotheken auf Anordnung des Arztes verabfolgt werde, aber trotzdem könne er die Befugniß zur Ertheilung von Schankkonzessionen nicht den Polizeibehörden allein geben. Denn namentlich in Rheinland, Westfalen und Hannover, würde die Konzession nicht nach sachlichen, sondern nach pPersönlichen Rücksichten, wie sie in Rheinland der deutsche Verein zur Geltung und Macht gebracht habe, ertheilt, resp. verweigert werden. Er bitte also die Kommission, dieses Bedenken zu erwägen.

Der Abg. von Kleist⸗Retzow erklärte, der Abg. Richter

sei immer verdrießlich, wenn das Centrum und die Konser— vativen in einer Frage zusammengingen und derselbe versuche dann eine Spaltung hervorzurufen. Er (Redner) freue sich über ein solches Zusammengehen, da seine Partei mit dem Centrum den innerlichen sittlichen Boden vielfach gemeinsam habe, und

wünsche er, daß sich dieses Gebiet immer weiter ausdehne. Er—

begreife die Schwierigkeiten, welche dem Abg. Windthorst bei der Bewilligung der geforderten Polizeibefugnisse sich dar— böten, aber aus kirchenpolitischen Gesichtspunkten könne er doch nicht die ganze Verwaltung auf den Kopf stellen. Diese kirchlichen Fragen müßten auf einem anderen Ge— biete sehr bald zur Befriedigung des Vorredners ge⸗ ordnet werden. Das sei doch in dem Augenblicke nicht mehr zweifelhaft, wo Hr. von Seydewitz Präsident und Frhr. zu Franckenstein erster Vize⸗Präsident des Reichstages fei. Der Abg. Richter habe der liberalen Sache einen schlechten Dienst erwiesen dadurch, daß er sich mit der Vermehrung der Schankwirthschaften identifizire. Derselbe habe auf Rheinland und Westfalen exemplifizirt, aber gerade diese Provinzen hätten von den östlichen die schlechte Gewohnheit des Schnaps— und Biertrinkens im ausgedehnten Maße angenommen, waͤh— rend sie wieder diesen das vermehrte Wirthshausleben zu⸗ geführt hätten. Scharfe Maßregeln gegen diese Mißstände hingen nicht mit einer Reaktion zusammen. In England seien sie ja von einem liberalen Ministerium angeordnet und erst von einein kon— servativen aus praktischen Gründen gemildert worden. Das Haus müsse einstimmig sein, wenn es gelte, Deutschland in seinem Laufe zum Abgrund aufzuhalten. Denn schon Tacitus weise in seiner Germania auf die Neigung der Deutschen zum Trunke hin. Die jetzigen Maßregeln, welche der Polizei zur Einschränkung der vermehrten Schankwirthschaften zu Gebote ständen, seien durchaus ungenügend und unwirkfam. Tie sehr gestiegene Zahl der Verbrechen werde zur Hälfte verübt von Trunksüchtigen und zur Hälste am Sonntage, wo man in den Schänken dem Teufel opfere. Seine Partei wolle das Schwert der Obrigkeit handhaben zur Zucht unvernünftiger Menschen, damit Dꝛutschland nicht Gefahr laufe, außer von seinen Lastern auch von seinen Feinden besiegt zu werden. Der Abg. Dr. Braun (Glogau) bemerkte, der Abg. von Kleist-Retzow, den er für einen wirklichen Altkonservativen halte, habe den Abg. Richter ganz falsch verstanden, wenn er glaube, daß dieser für den Alkohol einträte. Derselbe wolle nur den Uehergriffen der Polizei entgegentreten. Am Rhein solle das Bier- und Schnapstrinken zugenommen haben.

Allerdings habe es dort ein paar schlechte Weinjahre gegeben,

in Folge den trinke man dort mehr Bier, aber fobald wieder gute Weinjahre kämen, werde man wieder mehr Wein trinken. Schnaps trinke, man sehr wenig am Rhein. Im Uebrigen wisse er nicht, weshalb man den Brannt— wein nur mit einem Erlaubnißschein geschenkt erhalten solle. Was den bekannten Tadel des Tacitus anlange, so sei es etwas lange her, daß dieser Mann gelebt habe, er lasse aber, trotzdem die Deutschen gern seinen tranken“, ihnen doch alle Gerechtigkeit widerfahren. Was die Klagen über die vielen Wirthshäuser anlange, so sei das in seiner Jugend weit schlim— mer gewesen. Am Schlimmsten seien aber die Zöllner und Pharisäer, die im Geheimen tränken und in kein Wirthshaus gingen. Da seien ihm die Wirthshausbesucher noch lieber, obgleich er keines besuche, da der Stoff nicht immer ganz echt sei. Er stimme aber überhaupt dem Tacitus zu, wenn der— selbe sage pessima respublica, plurimae leges, und möchte er bitten, das Land doch nicht mit zu vielen Gesetzen zu überschütten. Was die Zunahme der Verbrechen anlange, welche eine Folge der Schankstätten sein solle, so sei er der Ansicht, daß die Ver— brechen wohl eher in Folge der vielen Kriege zugenommen hätten. Man dürfe die Gastwirthe nicht zu schlecht behandeln, man dürfe sie nicht zu Heloten machen, sonst würden sie schlecht und gewissenlos und das wäre dann ein großer Scha⸗ den für die ganze Nation. Was den Vorschlag des Abge— ordneten Windthorst anlange, Schnaps nur gegen Anweisung des Arztes zu verabreichen, so möge ein solches Gesetz für Amerika brauchbar sein, wo der Pöbel mit Gottesgaben wie Schnaps, Bier und Wein nicht umzugehen verstehe. Aber die 3 seien bessere Menschen und brauchten kein solches esetz. . Der Abg. Dr. Lasker führte aus, der Gegenstand scheine ihm durchaus nicht von politischer Bedeutung, und es sei ihm lieb, daß er das Wort habe, um auszusprechen, daß auch innerhalb der liberalen Partei die Anschauungen getheilt seien. Er glaube, daß es in keiner Partei Verfechter der Trunksucht gebe. Dann aber gebe er zu, daß die Zunahme der Schank⸗ wirthschaften als eine bedenkliche zu bezeichnen sei, und daß mit der ertheilten Konzession, welche auf Gastwirthschaft laute, ein großer Mißbrauch getrieben werde. Er sei also durchaus der Ansicht, daß in dieser Beziehung legislatorische Maßregeln noth⸗ wendig seien. Ob die Bedürfnißfrage das glücklichste Mittet, sei gewiß schwer zu entscheiden; aber so lange nichts Besseres vorgeschlagen werde, werde auch von diesem Mittel Gebrauch gemacht werden müssen. Das beste Mittel, eine hohe Be— steuerung des Schnapses, sei von seiner Partei wiederholt an— geregt, leider aber von der Regierung nicht aufgegriffen wor—

Haus um 41a Uhr vertagte.

gegeb tion

den, wohl deshalb, weil eine solche Maßregel augenblicklich

hr unpopulär sei. ; ö Hierauf wurde die Vorlage an die Gewerbeordnungs—

kommission zur Vorberathung überwiesen, worauf sich das

Nr. 14 des „Armee - Verordnungs⸗Blatts“, heraus⸗ en vom Kriegs-Ministerium hat folgenden Inhalt: Organisa— der Militär⸗Schießschule und der Gewehr -Prüuͤfungs⸗Kommissien. Zaumzeug für Offizierpferde des Pommerschen Husaren⸗Regiments

(Blüchersche Husaren) Nr. 5. Uniform der halbinvaliden Mann schaften des 8er Corps. Untersuchungeführende Offiziere bei den Landwehr⸗-Bezirks⸗Kommandoß. Abänderung der Nachweisung der bautechnischen Revisionsbezirke und der Garnison⸗Baudistrikte. Kommandos zu auswärtigen Dienstfunktionen. Reisegebührnisse der Beamten des Beurlaubtenstandes. Revision der Personalbogen der Offiziere, Portepeefähnriche und. Sanitäts Offiziere des Friedens⸗ standes. Sommerfahrplan der Militär-Eisenbahn. Berichtigung der tabellarischen Uebersicht der Abschluß⸗ Nummern für 1878. Anwendung des 5§. 73 des Reglements über die Verpflegung der Rekruten, Reservisten ꝛc. vom 5. Oktober 1854. Neuschäͤften von Infanterie Gewehren MMI. Nachträge zu den Instruktionen,

betreffend das Infanterie⸗ Gewehr MMI ꝛc., b. betreffend die äger⸗Büchse M71 2c. und c. betreffend den Kavallerie⸗Karabiner , m Berichtigung der Loos und Abschlußnummer⸗Tabelle für 1378. Fahrgelder 2c. für die Begleit⸗Kommandos bei Pulver⸗ transporten. Wohlthätigkeit.

Die Nr. 37 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 27. Mai 1879: Annahme von TLinschreibbrief⸗ sendungen außerhalb der Schalterdienststunden. Vom 30. Mai 1879: Zeitungsverkehr mit Württemberg. Vom 28. Mai 1879: Verändertes Verfahren beim Aufzeichnen der Telegramme im Verkehr mit Bayern und mit Württemberg.

.

* 3 nserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das vVostblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs -Anzeigers und Königlich

Deffentlicher Anzeiger.

1. Steckhriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Grosshandel.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rndolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte, Büttner & Miuter, sowie alle übrigen größeren

. teckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Bcttelei und Diebstahls zur Untersuchung gezogene Tagelöhner Wilhelm Benngrd Dicks ist flüchtig. Sammttiche Civil! und. Militär-Behörden werden xʒerfucht, denselben im Betretungsfalle zu verhaften

und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen

JP Juni i879. Königliches Kreisgericht. Beschrei⸗

Geftalt; schiank.

und 47 des Gesetzes vom 2. März 1860 und nach uwüunferer Bekanntinachung vom sstattgefundenen öffentlichen Verloosung von Renten briefen sind nachfolgende Nummern gezogen worden: . Litt. 2 1

zo zog td 31G 338 Jas zseJ Ig ih zz? is Stück:

ir 1* 332665 zi 38 45 r 68 669 797 339 535 16009 1185 1246 1334 1600 1704 1707 1767

66. 5386655

. 2418 2442 2793 2855 2925 3035 3048 3221 3271 3312 3350 3387 34138 3499 3599 3617 3807 3832 4029 4251 4285 4291 4428 4437

1555 4856 4965 4537 hs dos 3148 316 5219 5228 5238 5247 5257 5271 5341 5863 6198 6221 6937 6946 7188 7341 7516 7695 3335. bbriefe von Nr. U bis inel. 4683 bereits früher aus⸗ . gefordert, gegen. Quittung und Einlieferung der aausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande

nebst den dazu gehörigen Coupons Serie IV. Nr. 11 . Kasse hierselbst, Poststr. Nr. 15 a., vom itlteober d. J., ab, in den Wochentagen von 9 bis

. 13 Uhr Vormittags, in Empfang zu nehmen. Die Einlieferung mit der Post ist gleichfalls direkt an

kann dieses nur auf Gefahr und Kosten des Em⸗

1. Oktober dieses Jahres ab hört die Verzinfung

358565 3997 4211 4213 4258 4288 4471, Litt. E. à

269, Lirt. i. A 15060 6. Rr. 1650, Hit. G.

101 790 1146 1466 i955 i0his 471i; den i. Oł- tober 1876: itt. . à 3000 S6. Nr. 644 5775s,

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Preußischen Ätants-Anzeigers: Berlin, 8. V. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete, 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

*

u. 8. W. von öffentlichen Papieren.

T. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. K-

Annonten⸗Bureaus.

Steckbrief. Der nachstehend bezeichnete, wegen

ständen und Geldern an das Königliche Central⸗ Gefängniß hier abliefern zu lassen. Hamm, den

bung. Alter: 34 Jghre. Geburtsort; Emsdetten. Größe: 5 Fuß 5 Zoll. Haare: dunkelblond. Augen: braun. Augenhrauen: blond. Nase; gewöhnlich Kinn; spitz. Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: länglich. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne: gesund. Besondere Kennzeichen: keine.

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In der nach den Bestimmun en der 585. 39, 41

5. d. Mts. heute

n 30900 M 34 Stück: Nr. 59 77 263 710 g58 1086 1727 20631 2120 2153 2308

4444 4599 4615 47265 4777 5115 5231 5289 6229 6862 6967 7218 7265 7312. Hits. RB. d 1500 G Nr. 4 138 143 613 871 924 1067 15323 1413 1489 1773 1788 1814 2093 2094 2143 2154 2389). Etts. C. A 300 M 100 Stück:

2682 3591 4257 h224 6176

2697 2825 3652 3659 4436 4583 5469 5678 6414 6625 5847 6 el n , 268 8033 8036 8439 S537 8575 8605 8607 8644 8739 8936 9049 9182 9400 9515 göö6 9gö565 9566 9735 9768 9867 9949 9969 10004 10128 10133 10407 10508 10704 10745 10880 10894 10918. Litt. D. A3 75 4M. 96 Stück: Nr. 34 92 98 118 127 258 268 394 398 492 502 565 578 602 649 ß lo 1171 1362 1138 165d 16860 1772 1795 1803 1835 1864 1975 2345 2400 2411 3 245 3629 4447 4460 4509 4608 48631 4648 4593 4723 4733 4818 5185 6145 8323 litt. B. à 30 M ν sind sämmtliche Renten⸗

2860 3669 4749 5835 6648

2237 3455 4190 5033 6079

2118 3419 4149 5027

6041

1974 3113 4119 4967 5973 6714 6725

1915

4793 5947

geloost und gekündigt. Die Inhaber werden auf—

bis 16 und Talons, den Nennwerth von ö

unsere Kasse zu bewirken und, falls die Ueber sen⸗ dung der Valuta auf gleichem Wege beantragt wird,

pfängers geschehen.

) Formulare zu den Quittungen werden von unserer Kasse gratis verahreicht.

Vom

der ausgeloosten Rentenbriefe auf, und es wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher agusgelvosten, aber noch nicht ein gelösten und nicht mehr verzinslichen Rentenbriefe aus den Fälligkeite⸗ Terminen: den 1. Oktober 1879: Litt. B. 34 75 d Nr. 682; den 1. April 1873: Litt. C. à 300 S; Nr. 562; den 1. April 1875: Litt. G. à 300 M6. Nr. 506 i471 1509 2538 2597 5019, Titt. D. à 75 ! Nr. 616 975 2634

30 6 Nr. 4509 4519 4520 4521 4542 4581; den 1. Oktober 1875: Titt. A. à 300) M Nr. 28581, Litt. C à 300 Nr. 1081 3509 5133 5564 sz36 652g 6620, Titt. D. à 75 . Nr. 144 981 134 1565 2131 25396 4628 4792; den 1. April 1876: Titt. A. d J0M0 . Nr. 365 1535 3465

9 Nr. 1242 1135 1857 2045 2215 2439 3414 454 5023 C075 7357, Litt. D. à J5 M Nr. 68

tt. B. à 15065 6. Nr. 66h. Lit. G. à. 30 Ar, 215 1563 22982 3623 ö560 4361 56848 598 (ödz 6haß eßg Tazh 7aäh4 7536, Jätt. D. R 75 a At, a5, 397 535 14832 i486 1.3 2149 2453 2735 dos 3134 3146 3565 4103 44103 4593 4651 4776 Yo; den J. April 1877: Litt. 4. d zoo M Ir. 194 1286 2353 5073, Litt. B. à 1500 d . . Arz, 6. 77? 2511 Bzbz zöls ogg egzz itz zg] S815 76165 7335 7365 7i23 7872 7025 7661

4059 4067 4257 4330 4650 4976 5008 5012 5187 5193 5295 5318 5332 5663 5897 6168 6437; den 1. Oktober 1377: Litt. A. à 3000 S. Nr. 1189 4694 5363 5928, Litt. B. à 1500 AM Nr. 977 1579 1699, Litt. C. à 300 A Nr. 278 424 1039 2158 4415 4960 5430 5603 5901 5902 6036 6048 6136 6235 7043 7190 7256 7265 7275 7444 7698 7720 eld dor ldd 8717. itt, . D , n 18 199 841 897 898 1634 1769 1955 2014 2105 2158 2326 2520 2969 3433 4101 4741 4870 4980 5232 5272 5329 5360 5432 5669 6215 6233 6515 6776; den 1. April 1878: Litt. A. à 3000 G Nr. 16906 5229, Litt, B. à 1500 S Nr. 118 n ls 2iig 2i5ö8, Lit Cd, wi n h l gos old oe n 2839 2945 3046 3165 3642 3672 4204 4320 4405 5294 5694 6582 7018 7112 7132 7271 7911 8101 SIM 8341 910, LTitt, D. 75 , Nr. 1665 2053 2184 2374 2526 3249 3287 3759 3783 4810 5186 5336 5353 5388 5397 5584 6319 6682 6766 7079 7204 7245 7333; den 1. Oktober 1878: Litt. A. 3000 αι, Nr. 721 730 2102 3270 4960 4989 5922, Litt. B. A 1500 AM. Nr. 272 393 436 512 10973 1636 1657 1895 2197, Litt. C. à 300 M. Nr. 352 479 812 1834 2216 2438 2909 3008 3167 3500 3600 4009 4118 4632 4753 4857 5222 5813 6092 6462 6524 6817 7058 7092 7252 7374 7549 7665 7792 7828 S018 8068 8104 S519 9036 . . 7 , wr . i n o 598 925 9a 1081 1836

1457 1632 1934 1939 2239 2510 2562 2564 2666 2835 2890 3105 3106 3376 3429 3562 3670 3726 3900 3920 4035 4041 4210 4212 4232 4269 4326 4508 4683 4722 5063 5873; den 1. April 1879: Litt. A. à 3000 υι Nr. 212 554 811 2673 3731 4904 5352 6777 6840, Litt. B. 1500 Nr. 987 1732 2249, Litt. G. à 300 S. Nr. 996 1330 1561 1706 2147 2295 2408 2411 2609 3535 3661 5170 5315 5599 5640 5673 5991 6027 6166 6422 6549 66090 7148 7243 7467 7699 7844 7949 8246 8381 8416 8952 9344 9369 9482 10530, Lit D. à 75 M Nr. 351 391 516 857 1393 1987 2429 2453 2465 2505 2571 2595 2657 3025 3216 3352 3584 3630 4062 4176 4294 4345 4510 4534 4538 4719 4778 4887 5120 5270 5359 6598 6907 7759 7939 wiederholt aufgefordert, den Nominal⸗ werth derselben, nach Abzug des Betrages der inzwischen eingelösten nicht mehr fälligen Cou—

pons, zur Vermeidung wei eren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von unserer Kasse unver— züglich in Empfang zu nehmen. Die Verjährung der ausgeloosten Rentenbriefe tritt nach den Be— stimmungen des §. 44 1. c. binnen 10 Jahren ein. Der Rentenbrief Litt. D. Nr. 842 à T5 M ist ult. Dezember 1878 verjährt. Hierbei machen wir zu— gleich darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten, resp. zur Einlösung noch nicht präsen— tirten Rentenbriefe durch die von der Redaktion des Königlichen Preußischen Staatsé-Anzeigers her— ausgegebene „Allgemeine Verloosungs⸗-Tabelle“ im Mai und November jeden Jahres veröffentlicht werden. Das Stück dieser Tabelle ist bei der ge⸗ dachten Redaktion für 25 3 käuflich. Königsberg, den 20. Mai 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Ost-⸗ und West—⸗ preußen.

51.6

Netonrfrachten anf Möbel fuhrwerk.

An folgenden Tagen gehen unsere großen Möbelwagen leer zurück: ; Wagen am 25. Juni von Berlin nach Leipzig, über Potsdam, Wittenberg, Bitterfeld, Delitzsch.

1 1Wagen am 16. Juli von Leipzig nach Berlin. ö. Wagen am 30.

Juni von Berlin nach Frankfurt a. O.

Waßen äm 6. Inli von Frankfurt a. O. nach Berlin. 5 Wagen am 9. Inli von Berlin nach Frankfurt a. O.

Ladungsofferten erbitten baldigst.

Volle Garantie.

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Artien⸗Gesellschaft fir Möbel, Transport und ufbewahrung. Serlin, 8SS., Köpeniderstraße 127.

ohh]

lichen Kenntniß.

Epen gane.

Zweites Rechnungsjahr.

Preußischer Beamten ⸗Verein.

Wir bringen hiemit die Hauptresultate der Rechnung und die Bilanz des Preußischen Beamten-Vereins für das Jahr 1878 zur öffent⸗

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto pro 1878.

Aus gafze.

Gewinn aus dem Jahre 1877 Lebens ⸗Versicherung: Aus dem Jahre 1877 übernommene rechnungs— k Prämien⸗Einnahme für 1878. Kapital⸗Versicherung: Aus dem Jahre 1877 übernommenes Guthaben der Kapital ⸗Versicherungs Abtheilung ; Einnahme an Kapital⸗Versicherungs-Beiträgen ö Zinsen⸗Einnahme: Auf Hypothekendarlehne. Auf Policendarlehnen. Auf Effecten J Bank und diverse Zinseneinnahmen Effecten: Coursgewinn n. Vermischte Einnahmen: Rückversicherungs⸗Provisionen. Sonstige zufällige Einnahmen

Acti6vid.

10 3253 7

——

.

General Versammlung. a. 206 Superdividende

275 391

98 136 sicherung?⸗Policen 5 482 *

Lehensversicherung:

20 155 3 4413. 2825 26 464

2 736

617 Kapital versicherung:

J 62442 * ult. 15878.

Zinsen⸗ Ausgabe:

gezahlten Beträgen. Verwaltungskosten:

Comitès / Gewinn pro 1878 545 809) 85

December 1878.

37 860 47 Gewinn aus dem Jahre 1877, Vertheilung in Gemäßheit des Besthlusses der 1. ordentlichen

fonds baar eingezahlten Beträge.... b. Zur. Bildung des Sicherheitsfonds . c. Dividende an die Inhaber von Lebensver⸗ d. Als Extra -Reserpefonds zur Verfügung der 2. ordentlichen General⸗Versammlung zurück⸗

Rechnunge mäßige Reserve für 42 sicherungen ult. 18786. k . Für zwei angemeldete Sterbefälle zurückgestellt Rückversicherungs⸗Prämien . J Guthaben der Kapitalversicherungs⸗Abtheilung Eingelöste Kapitalversicherungs⸗Policen

Zinsen auf die zum Garantiefonds baar ein⸗—

Gesammtunkosten inel. der Kosten für die Lokal⸗

Utensilien: 10 9 Abschreibung pro 1878

,, .

auf die zum Garantie⸗

287374 11 ö

14 10 6

laufende Ver⸗

361661

195 501 75 209 488 361873 213 10702

3 886 86

ĩ

Ea ssivnm.

Wechsel zum Garantiefonds .

Hypothekarische Forderungen. .

Forderungen aus Darlehen auf Policen.

Effeeten (Courswerth am 31. December)

Guthaben bei der Hannoverschen Bank

ae,

Ute sen th schaften Ab 100;é0 Abschreibung pro 18578...

in, vom letzten Fälligkeitstermine bis 31. De⸗ I

Im Voraus bezahlte Rückversicherungs⸗Prämien n.

Guthaben bei Lokal⸗Comités .

Gezahlte eiserne Vorschüsse

Verschiedene Rückstände

Bilanz am 31. 100100

Garantiefonds. 456 550 Sicherheitsfonds 82 937 17 Extra⸗Reserve⸗Fonds 839 60 Für ausgelooste aber 47 502 ö 2681

w

auf die

1572 Beträge:

Zinsen pro 1877

d

2449 ̃ , 1683 Zinsen pro 1878 34 92 Lebens⸗Versicherung:

11 11

84 sicherungen Prämien Kapital⸗Versicherung:

, Töchterfonds

nicht abgehobene Antheil⸗ 9 Noch nicht abgehobene Zinsen und Superdividenden zum Garantiefonds baar eingezahlten

Suyerdividenden pro 1377

150 Rechnungsmäßige Reserve für Ueber den 31. December 1875 hinaus bezahlte Schadenreserve für angemeldete Sterbefälle .

Nicht abgehobene Dividenden auf Lebent-Ver⸗ sicherungs⸗Policen pro 1877 .

Guthaben der Kapital lun ult. 1873 inel. der im Voraus bezahlten Bei⸗

Im Voraus bezahlte Zinsen ; .. Activa: 696 645,37 M ab Passiva: 625 50001

. 188 650. 11 350

2091 892613

laufende Ver⸗ . 178 185

18027 2650 ; 216662 200 379

Versicherungs ⸗Abtheilung

2090 48829

50 32

45

R

Gewinn: Gewinn pro 1878

s sis s

TT dd 7.

71 145 86 696 645 87

Die Direction des Preußischen Beamten-Vereins.

6 Litt. 5. J6 Nr. 761 61 1527 16655 34d zaiz zös0 386,

HI agemamnm.

Gena Ir.

Fonwe-.