Familien⸗Nachrichten.
Jerlobt: Frl. Hedwig de Pottere mit Hrn. Hauptmann und Batterie⸗Chefß v. Hahn (Osna⸗ brücky. — Frl. Elisabeth Zimdars mit Hru. Dr. med. Max de Camp (Lauenburg i. P.).
Verehelicht: Hr. Apotheker Fritz Lange mit Frl. Emma Grieshammer (Domslau).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Kreisbaumeister v. Hülst (Pasewalk).
Gestorben: Hr. Geh. Bergrath Wilhelm Ost⸗ haus (Clausthal). — Frau Oberpfarrer Clara Brandt, geb. Jacobi (Niemegk). — Frau Pre⸗ mier⸗Lieutenant Helene Petter. geb, Neumann n — Hr. Kreisgerichts Rath Carl Steuer (Bromberg). — Hr. Kreis⸗Thierarzt Ferdinand Giese (Prenzlau).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Kanzleigehülfen August Heinrich Timm ist die gerichtliche Haft wegen wiederholten Vergehens resp. Verbrechens wider S§. 350 u. 351 St. G. B. in den Akten Litt. T. No. 65 de 1879 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛce. Timm im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenstän⸗ den und Geldern an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 10. Juni 1879. Königliches Stadtgericht. Ab theilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 27 Jahre, geb. 18. September 1851, Geburtsort: Berlin, Größe: 174 em, Haare: dunkel, Augen: graublau, Augenbrauen: dunkel, Nase: gewöhnlich, Kinn; oval, Gesichts bildung; rund, Mund: ge— wöhnlich, Zähne: gesund, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch, Gestalt: kräftig.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Pferdeverkauf. Mittwoch, den 9. Juli d. J., Vormittags von 190 Uhr ab, sollen auf dem hiesigen Gestüthofe 12 ältere und jüngere ausran—⸗ girte Hengste des Königlichen pommerschen Land— gestüts öffentlich und meistbietend verkauft werden. Labes, den g. Juni 1879. Der Landstallmeister v. Schlüůtter.
51521 Bekanntmachung.
Die unterzeichnete Kommission beabsichtigt aus⸗ rangirte Bekleidungs- und Ausrüstungsstüͤcke zu verkaufen.
Die näheren Bedingungen und die Gegenstände selbst liegen am 17, 18. und 19. d. Mts. in der Zeit von 7Tbis 9 Uhr früh in den Diensträumen Neanderstraße 4, II. Treppen, zur Ansicht bereit.
Schriftliche versiegelte Gebote werden daselbst bis
Freitag, den 20. Juni, Vormittags 9 Uhr, entgegen genommen.
Berlin, den 10. Juni 1879.
Die Königliche OGekonomie⸗Kommission der
Landgensd'armerie.
(5185 Bekanntmachung.
Die Herstellung der Einfriedigung des Terrains der Deutschen Seewarte zu Hamburg soll im Sub— missionswege an den Mindestfordernden vergeben werden.
Offerten sind rersiegelt mit der Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Herstellung einer Einfriedigung“ bis zu dem am 24. Juni er., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Bedingungen nebst Kostenanschlaa und Zeich— nungen liegen im Bureau der Architekten Kirchen⸗ pauer und Philippi hierselbst, Hermannstraße 44, zur Einsicht aus.
Hamburg, den 10. Juni 1879.
Die Direktion der Seewarte.
6m Bekanntmachung. Die Lieferung von 1200 kg Sohlleder (Pumpenleder) in Kern⸗ . 200 Tafeln Weißblech (Pontonblech) 660 C 430
mm, 500 Tafeln Weißblech (Kreuzblech) 660 0 430 mm, soll in unbeschränkter Submission verdungen werden. Termin hierzu ist auf Sonnabend, den 21. Juni d. J., Vormittags 11 ühr, im Geschäftszimmer des Vorstandes der unterzeich⸗ neten Behörde angesetzt worden.
Die Lieferungs bedingungen sind ebendaselbst zur Einsicht ausgelegt, können aber auch gegen Einsen— dung von S G50 in Baar bezw. Marken ab⸗ schriftlich mitgetheilt werden. ( Cto. 1896.)
Wilhelmshaven, den 4. Juni 1878.
Kaiserliche Werft. Verwaltungs ⸗Abtheilung.
Verloosung, Amortisatton, Sins zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5192 . enn Bekanntmachung.
Bei der am 23. Mai er. stattgehabten Ans⸗ loosung der Obligationen Danziger Landkreises II. Emission sind folgende Nummern gezogen:
Litt. A. Nr. J über 2000 M
. 1
. 211 226 363 ; 366
‚ . 381 .
Die ausgeloosten Obligationen werden den Be⸗
Angermünde⸗Schwedter Eisenbahn⸗ . Gesellschaft.
Die laut Beschluß der Generalversammlung vom
J. Juni e. auf 1,90 festgesetzte Dividende für das Geschäftsjahr 1878 auf die Stamm-⸗Priori⸗- täten unserer Gesellschaft kann gegen Vorlegung und Abstempelung des Dividendenscheins Nr. 6 (efr. Ss§8. 18—19 des Statuts)
vom 25. Juni ab in Berlin bei der Coupons⸗ kasse der Berliner Handelsgesellschaft wäh⸗ rend der üblichen Geschäftsstunden mit 11 40 8 erhoben werden.
Die Dividendenscheine sind arithmetisch geordnet, mit Nummernverzeichniß versehen, einzureichen.
In derselben Versammlung wurde von den Schuld verschreibungen
die Nummer 22 über 3000 AM zur Rückzahlung am 1. Juli c. gezogen.
Die Rückzahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligation nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Coupons nach dem 1. Juli er. bei der Berliner Handelsgesellschaft, bei welcher von diesem Tage ab auch die Zinsen der übrigen Schuld kö gegen Einlieferung des Zinsscheins
ö.
mit 150 M½ pro Stück zur Auszahlung gelangen.
Schwedt, den 9. Juni 1879.
Der Aufsichtsrath der Angermünde⸗Schwedter Cisenbahn⸗ Gesellschaft.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
5172 Wochen ⸗⸗Uebersicht
der Bayerischen Notenban? vom 7. Juni 1879.
ö ett va. ,,, Bestand an Reichskassenscheinen.
‚ Noten anderer Banken.
k
( Lombard⸗Forderungen
. p sonstigen Aktiven. FEassivn.
Das Grundkapital ĩ k i Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver— bindlichkeiten J Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten . Die sonstigen Passiva . Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechsel n.. S 648, 861. 37. München, den 10. Juni 1879. Bayerische Notenbank.
Die Direktion.
Lehersielrnt
5191
der Ggäüchsischen Bank.
zi Ihresden am z. Juni 1879. Acetivn. Coursfähiges deutsches Geld. M 18, 111,810. — Reichskassenscheine.. . 114, 155 Noten anderer deutscher 4,069, 50. 119,531.
K ö Sonstige Kassenbestände. u Wechselbestände 39, 126,021. Lombardbestände . „4, 880, ol8. Effectenbestände. d u Debitoren und sonstige Activa, 4, 880, 814. Fassiva. Eingezahltes Aetienkapital MS 30,000,000. Rengervofonda- 3,91 6 698 — Banknoten im Umlauf „37,699,300. — Täglich fällige Verbindlich- H An Kündigungsfrist gebundene Verhindlichkeiten wd d 220,783. —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- seln sind weiter begeben worden s 2,776, 380. 80. Die Direction.
Verschiedene Bekanntmachungen.
. 2 . 4565 Stadtraths⸗Stelle.
Beim hiesigen Magistrats kollegium ist die Stelle eines besoldeten Stadtrathes sofort zu besetzen. Die Wahl erfolgt auf 12 Jahre. Das pensions⸗ berechtigte Gehalt ist auf 3900 M festgesetzt, wozu in der Regel als nicht pensionsberechtigte Einnahme ca. 300 M für die zeitweise Verwaltung des Stan⸗ desamtes kommen. Nebenämter, öffentliche oder private, welche mit einem Honorar verbunden sind, darf der Gewählte ohne die Genehmigung der beiden städtischen Behörden nicht übernehmen und darf innerhalb der zwölfjährigen Wahlperiode aus seinem Amte erst nach einer Kündigung von drei Monaten ausscheiden.
Bewerber, welche das Examen als Gerichts Assessor bestanden oder sich in der Verwaltung einer größeren Kommune als Magistratsmitglied schon bewährt haben, wollen sich sofort und spätestens bis zum 30. Juni d. J. unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei unserem Vorsitzenden Dr. Zehme melden. Frankfurt a. / Sder, den 31. Mai 1879.
Die Stadtverordneten⸗Versammlung. Königliche 6 * bildenden Künste zu assel.
Bei der Reorganisation der Königlichen Alademie der bildenden Künste zu Cassel hat der Herr Mi—⸗ nister der geistlichen, Unterrichte⸗ und Medizinal⸗
sitzern mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, die entsprechende Kapital ⸗ Abfindung vom 2. Januar 1880 ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse gegen Rückgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen.
Danzig, den 27. Mai 1879. (aCto. 180 /6.)
Der Kreis⸗Ausschuß ;
des Danziger Landkreises.
Angelegenheiten derselben die Aufgabe gestellt, die damit nicht durch die rein künstlerische Ausbildung
kunstgewerblicher Thätigkeit zu bewirken. soll die Akademie eine ihrer Schüler mit Rücksicht auf seine besondere
Kunst mit dem Handwerk in Beziehung zu bringen,
junge Leute bei nicht ausreichendem Talent zu jedem anderen Beruf unfähig gemacht würden, außerdem in der Absicht, eine Förderung des Handwerks zu Danach nstalt werden, welche jeden
) Rio Tinto⸗Konto *)
erzieht, entweder zur Kunst oder zum Handwerk. Zu diesem Zweck hat sich die Akademie mit Werk stätten in Beziehung gesetzt, die als Klassen der Akademie angesehen werden. Der Lehrplan wird demgemäß der folgende sein:
Der erste Unterricht im Zeichnen der noch in den Werkstät fen arbeitenden Lehrlinge geschieht in der gewerblichen Zeichenschule in den dort festgesetzten
Abendstunden. Die einigermaßen Befähigten wer—⸗ den nach einer inzwischen volleadeten Lehrzeit in die Zeichen⸗ und Modellirklassen der Akademse versetzt und werden unter Mitwirkung der Vorsteher der Werkstätten für ihr bestimmtes Handwerk unter⸗ richtet. Nach Absolvirung dieser Klassen gehen die Schüler je nach ihrer Befähigung in die Kuͤnstler— ateliers über oder in die Werkstaͤtten zurück.
Einnahmen.
zun Angermünde⸗Schwedter Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Schwedt a. O. Nechnungs⸗Abschluß für 18738 bez. per 31. Dezember 1878.
Ausgaben.
M6. * Mi * Ueberschuß aus 187722 830 33 abz. Dividende 15771923750 . 35755
abz. Reservefonds . 1 99925
—. 1594 10) 159410
Betriebs⸗Einnahmen:;
Vertragmäßiger Einnahme⸗ Antheil laut Aufgabe der Ber⸗ lin- Stettiner Eisenbahn⸗Ge⸗
, 36 0909
Zinsen wurden vereinnahmt. . 368 60
Son
Summa der Einnahmen .. 37 76376
Angermünde⸗Schwedter
Acti vem.
Ueber schuß d. i. Gewinn am 31. Dezember 1878
w
Betriebs ⸗Unkosten:
Rente für Benutzung der Angermünder Bahnhofsanlagen an die Berlin Stettiner Eisenbahn ⸗Gesellschaft für 1878
stige Ausgaben
Verwaltungs ⸗Unkosten Abschreibung 100½ auf Utensilien Obligations⸗-Zinsen für 1878: per 30. Juni per 31. Dezember
21 133 91 16828 76
37962 76
Summa der Ausgaben..
Summa wie nebenstehend ..
Eisenbahn⸗Gesellschaft
zu Schwedt a. O. Bilanz⸗Conto per 31. Dezember 1878.
Fassiven.
M. 2
Grund und Boden, Bahn⸗
körper, Gebäude 2c. . 1776577 20 Utensilien, nach 10 ½ Ab—
1 Materialien 2 Effectenbestand des Reserve⸗
fonds und des Erneuerungs⸗
fonds Außenstände
per 3
1 ! 1 /
Gewinn:
TD ö 75
Der Aufsichtsrath.
Pr. Hahndorisk᷑.
ab Rücklage für den Reservefonds . den Erneuerungsfonds 12 000 —
ö, Stamm Prioritäten Obligationen . Obligationen⸗Amortisations⸗Quote Her 381 Mee m ber 188 Obligationen ˖ Zinsen reservirt per 31. Dezember 1878 Dividenden · Conto, rückständige Divi⸗ ĩ dende JJ Creditoren: Berliner Berlin, Dividenden. Conto Reserve⸗Fonds: Bestand am 1. Januar 1878.
Handelsgesellschaft,
I. Dezember 1877 verfallene
Bauzinsen Zinsen⸗Zugang Rane,
. Erneuerungsfonds:
; Bestand am 1. Januar 1878. diverse Einnahmen
Rücklage für 1878
abz. diverse Ausgaben
Vortrag von 1877 abz. Dividende 1877
abz. Reservefonds H ,
M 1710 - 13 A110 — 16828 76
1821 838 99
Der Vorstand.
Pr. WoliK .
Geprüft und richtig befunden. Schwedt a. O., den 17. April 1879. O. de Méwville aus Dresden, gerichtlich vereideter kaufmännischer Sachverständiger und Bücherrevisor.
5186
Activa.
Deutsche Nationalbank in Bremen. Bilanz am 31. Dezember 1878.
Passiva.
, 89
3 30 85, 1,946,090 75
70 593 —
I Kassabestand .
2) Wechselbestand .
3) Effektenbestand. c Lombardforderungen .. 180, 985 65 5) Konto ⸗Korrent Debitoren 3,984,834 69 6) Amortisations ⸗ Konto eigener Aktien . 213,209 29 7, 3 p52 t
) 50 275 Aktien der Rio Tinto Comp. à 7 K angenommen, die No⸗ tirung in London am 31. Dezember 1878 war 25 pr. Aktie. Siehe Geschäftsbericht.
Ves s s] Vorstehende Bilanz haben wir mit den
mend gefunden.
Geo. Plate.
PDPehet.
6c, s II/ 250, 906 — 1,187,275 10 108,893 82
3726 S6
948 — 830 08205 246, 141 06
I) Aktien ⸗Kapital⸗Konto.
2) Akzepte im Umlauf.
3) Verzinsliche Depositen
45 Assekuranz Konto...
5) Unerhobene Dividenden.. 6) Konto⸗Korrent⸗Kreditore n.. 7) Reserve⸗Konto für Rio⸗Tinto.
. Ds ss Büchern der Deutschen Nationalbank übereinstim⸗
Der Aufssichtsrath.
C. S. Wagener. Alfred F. Unkraut.
Gewinn- und Verlust-KJoxtto 31. Dezember 18758.
Cxedlit.
p60 3 I) Noch zu bezahlende Zinsen auf e 2) Gehalte, Geschäftsunkosten und Courtagen 3) Uebertrag Rio⸗Tinto
3, 150 54 51, 052 33
2164141 96 335 353 g
auf Ref erde · Konto für
Befähigung zu einem selbstständigen Lebensberuf
40. k 70 os 9 106 134 6s 66 157 40
Rin nnn, 2) Vereinnahmte Zinsen und Gewinn 2 3) Provision nach Abzug der an aus⸗ wärtige Korrespondenten gezahlten
Do sss s
Deutscher Rei Königlich Preußischer Staats⸗Anzei⸗
und
5⸗Anzeiger
ek.
Jas Ahounement beträgt 4 M 50 8 für das Vierteljahr.
* 2 *
Gsertiant rei für den Raum reiner Aruckzeile 30 *
n 37.
Berlin, Sonnabend,
Alle Nost⸗Anstalten urhmen Bestellung an;
für Berlin außer den Rest - Anstalten auch die Ezxpe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. 1
1823.
6 — 2 — ö 2
Dank dem Walten der göttlichen Vorsehung ist es Uns vergönnt gewesen, am 11. Juni das 50 jährige Jubiläum Unsrer Vermählung zu begehen und dabei zu beobachten, wie dieser Tag Unsrer persönlichen Erinnerungen sich im ganzen Deutschen Vaterlande und weit hinaus über dessen Grenzen, wo Deutsche beisammen weilen, zu einem Fesitage von allge— meiner Bedeutung gestaltet hat. Mehr als je ist Uns kund geworden, von welcher Liebe und Anhänglichkeit das Deutsche Volk für seinen Kaiser und dessen Haus erfüllt ist. Die be⸗ glückwünschenden Huldigungen in der Form von inhaltsreichen Zuschriften, telegraphischen Grüßen, freudigen Festspielen, poetischen und künstlerischen Widmungen, duftigen Blumen⸗ spenden 2c. wuchsen zu einer volksthümlichen Bewegung an, welche nicht ohne tiefen Eindruck auf Uns geblieben ist. Indeß
nicht hierauf allein hat sich die Befriedigung Unsres Gemüths
beschränken dürfen; es ist vielmehr auch in andern höchst würdigen Erscheinungen ein erfreuliches Verständniß für Unser innerstes Empfinden zu Tage getreten. Eingedenk des in be⸗ drängten Zeiten mehr und mehr steigenden Bedürfnisses nach energischem hülfereichenden Wirken hat man dem Gedanken Raum gegeben, Unser Jubiläum zum Anlaß zu nehmen, um ein über das gesammte Reich sich erstreckendes Netz von Stiftungen zu mannigfaltigen, dauernden Zwecken der Humanität zu begründen. Wir fühlen Uns gedrungen, auch an dieser Stelle zu versichern, daß hierdurch mit besonderer Wärre in Uns gehegte Wünsche ihre Erfüllung erhalten haben. In welchem Maße und in welcher Weise sich aber auch die Theilnahme an Unserm Jubeltag geltend gemacht hat — Wir wollen Allen, den Nahen wie den Fernen, für ihre Aufmerksamkeiten danken, und beauftragen Sie daher, diesen Erlaß alsbald zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 13. Juni 1879. Wilhelm. An den Reichskanzler.
Au gu sta.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruyt:
dem Kreisgerichts-Rath Richter zu Delitzsch, dem Kreis⸗ gerichts⸗Sekretaͤr, Hauptmann 4. D. Stehlich zu Eisleben und dem Rittergutsbesitzer und Kreisdeputirten Küster zu Falkenberg im Kreise Luckau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem Wundarzt Goetze zu Dahme im Kreise Jüterbog-Luckenwalde das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Deutsches Reich.
In Emden wird am 23. d. M. mit einer Seesteuer⸗ manns-Prüfung begonnen werden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzte ꝛc. Dr. Boeddicker in Iserlohn den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 29. Mai d. Is. zu genehmigen geruht, daß die zeitige Kreisstadt des Kreises Steinfurt fernerhin ausschließlich den Namen „Burgsteinfurt“ führe.
Berlin, den 14 Juni 1879.
Von den hier eingetroffenen Höchsten fremden Fürstlich⸗ . Berlin im Laufe des gestrigen Tages wieder verlassen:
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der erg re g von Mecklenburg-Strelitz,
Ihre Königtichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flan zern, .
. Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin, und . . .
Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Elisabeth von Sachsen;
ferner: . Ihre Königlichen Hoheiten der die Großherzog in, und Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Meclenburg⸗-Schwerin, Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog und Ihre Kaiserliche Hoheit die Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin,
Großherzog,
Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfnürsten Alexis Alexandrowitch und Michael Nicolajewitch von Rußland,
Se. Königliche Hoheit der Prinz Arnulf von Bayern,
Se. Hoheit und Ihre Königliche Hoheit der n und die Erbprinzessin von Hohenzollern, un
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande.
Heute früh ist abgereist:
Ihre Königliche Hoheit die
Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin.
Großherzogin⸗
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Die Ernennung des ordentlichen Lehrers Dr. Röhl am Askanischen Gymnasium in Berlin zum Oberlehrer ist ge— nehmigt worden.
Ju stiz⸗Ministerium.
Der Ober⸗Amtsrichter Schwabe in Berum und der Ober⸗Prokurator Buß in Bonn sind gestorben.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall Herwarth von Bitten feld. J..
1 1
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu— nistischen Arbeiterbildungs verein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf— schrift „Festzeitung“ zur Ausgabe gelangen.
Berlin, den 13. Juni 1879. ö
Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.
Bekanntmachung, betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinderpest.
BV erorbdnn ng betreffend anderweite Schutzmaßregeln gegen die Rinderpest. .
Da die Rinderpest in den Bezirken Krakau und Wieliczka
in Desterreichisch⸗Galizien noch herrscht, die Seuche aber anderer⸗ seits in Böhmen erloschen ist und ein dringendes Bedürfniß zur Einfuhr von Heu, Wolle und Lumpen besteht, so be⸗ stimmen wir unter Aufhebung unserer Verordnungen vom 15. Februar und 22. April d. J. Extrablatt zum Amtsblatt Seite 53 und resp. 123 das Folgende:
V. Für den Umfang der Landesgrenze unseres Bezirks bleibt die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl als auch aus den Ländern der österreichisch⸗ ungarischen Krone untersagt. Die mittelst Reskripte des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten vom 10. August 1873 beziehungsweise 10. September 1877 und 8. Februar 1878, , an die Königlichen Landraths⸗ ämter der Kreise Neisse, Neustadt und Leobschütz durch unsere Verfügungen vom 4. September 1873, 17. September 187? und 14. Februar 1878 gewährten Verkehrserleichterungen werden von diesem Verbote nicht berührt.
VI. Die Einfuhr von Schafen aus Russisch⸗Polen bleibt auf Grund der Verordnung vom 20. November v. J. (Amts⸗ blatt Seite 2765) auch ferner verboten. Dasselbe gilt von Ziegen und anderen Wiederkäuern. .
VII. Ebenso wird die Ein- und Durchfuhr von Schafen
und anderen Wiederkäuern aus Oesterreich⸗Ungarn hiermit
untersagt. ö
YIis. Die Einfuhr der von Ninzvieh und anderen Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem und trockenem Zustande aus Rußland und OResterreich — mit Aus⸗ nahme von Milch in Blechkannen, Butter, Käse und geschmol⸗ zenem Talg in Fässern — wird verboten. .
Doch unterliegt bearbeitete, in festen Säcken verpackte Wolle diesem Verbote nicht. Ueber die Grenzen der Kreise Neisse, Neustadt, Leobschütz und Ratibor wird auch unbearbei⸗ tete, jedoch gewaschene, in festen Säcken verpackte Wolle unter der Bedingung eingelassen, daß dieselbe aus seuchenfreien Ge⸗ genden stammk und dies glaubhaft bescheinigt wird.
X. Die Einfuhr von Heu, Stroh und Häcksel, sowie von Dünger, gehrguchten Stallgeräthen, Geschirr und Leder—
.
zeugen aus Rußland sowohl wie aus Oesterreich⸗Ungarn wird untersagt.
Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungsmittel dient, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht, ist jedoch am Be— stimmungsorte zu vernichten. Indessen werden Heu und Stroh, sobald Eier in demselben verpackt sind, von der Einfuhr über die österreichischungarische und auch über die russische Grenze, insoweit letztere mit der Kattowitzer Kreisgrenze zusammenfällt, von der Einfuhr ausgeschlossen. .
Die Benutzung von Häcksel zur Verpackung von Eier— sendungen wird bis auf Weiteres mit der Maßgabe gestattet, daß von jedem über die Grenze gelangenden Transporte so⸗ fort der Polizeiverwaltung des Bestimmungsortes behufs der unschädlichen Beseitigung des Verpackungsmaterials Nachricht gegeben wird.
Ueber die Grenzen der Kreise Neisse, Neustadt und Leobschütz darf indessen Heu frei eingeführt werden.
X. Gebrauchte Leib⸗ und Bettwäsche und gebrauchte Klei— der, insoweit dieselben für den Handel bestimmt sind, Hadern und Lumpen aller Art dürfen weder aus Rußland noch aus Oesterreich eingeführt werden. Doch sollen diese Gegenstände über die Grenzen der Kreise Neisse, Neustadt und Leobschütz eingelassen werden, sobald dieselben vollständig trocken und in festen Säcken verpackt sind.
XI. Die Einfuhr von Pferden, Schweinen, Federvieh und Federn aus Rußland sowohl wie auch aus Oesterreich ist gestattet. Doch sind die von Pferden und Schweinen stammenden Haare und Borsten von ider Einfuhr ausgeschlossen. ̃
XII. Blutdünger darf aus beiden Nachbarländern ein⸗
eführt werden, sobald derselbe fein pulverisirt und voll⸗ . geruchlos ist, auch das Vorhandensein dieser Eigen⸗ er gen von dem diesseitigen beamteten Thierarzte bescheinigt wird.
XIII. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der
Durchfuhr.
XIV. Unsere Verordnung vom 23. März 1877 (Stück 12 Seite 1093 des Amtsblattes), wonach nur auf den Stationen Oppeln, Cosel (Stadt), Neisse und Grottkau Rind— vieh zum Bahntransport bedingungsweise verladen werden darf, bleibt mit der Maßgabe in Kraft, daß die Untersuchung der zur Verladung angemeldeten Viehstücke Seitens des be⸗ amteten Thierarztes nicht blos am Tage der Verladung, son⸗ dern auch auf dem Bahnhofe selbst, stattfinden muß, damit die Identität der in den landräthlichen Attesten bezeichneten, mit den zum Weitertransport bestimmten Rindern ꝛc. zweifel⸗ los festgestellt werden kann. .
Unter diesen Bedingungen wird auch an anderen als den sogenannten Fixtagen die Verladung von Rindvieh auf den genannten Eisenbahnstationen gestattet, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlichen Untersuchung trägt. .
XV. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei⸗ licher Strafbestimmungen gemäß 85. 327 und 328 des Deutschen Strafgesetzbuches und des Gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs— Gesetzblatt Seite 195) bestraft werden.
Dppeln, den 10. Juni 1879. .
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: . .
1) der unterm 26. März Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem die Abgabe für die Benutzung des fiskalischen Lastenkrahng und der Denifonschen Waagemaschine im Hafen zu Memel bis auf Weiteres zu entrichten ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗
erung zu Königeberg Nr. 21 S. 112/113, ausgegeben den 22. Mai 1879;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 31. März 1879, durch welchen genehmigt worden ist, daß bei der Erwerbung der Behufs Ausfüh⸗ rung von Verbesserungen der märkischen Wasserstraßen; I. Hohen⸗ faaten⸗ Spandau. Berlin und zwar; 1) Finow⸗Kanal 2) Oranien⸗ burger Kanal, 3) Havelstrecke zwischen dem Finow⸗ und dem Oranien⸗ burser Kanal, 45 Havelstrecke von Pinnow bis zur Einfahrt in den Berlin Spandauer Schiffahrtskanal; II, Wasserverbindung von Berlin nach dem Plauer Kanal bezw. bis zur Elbe; III. Spree: 1) vom BDämeritzsee bis Cöpenick, 2) Rüdersdorfer Gewässer von dem Kglt. see bis zum Dämeritzsee, zur dauernden oder vorübergehenden Be nutzung nothwendigen Grund fücke des Enteignungsrecht zur An-= wendung gebracht werde, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Potsdam Nr, 18 S. 169, ausgegeben den 2. Mai 1879;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 2. April 1879, durch welchen dem Kreise Teltow das Recht zur Erhebung des Chausseegel des auf der. Chaussee vom Bahnhofe Trebbin der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahm nach dem Bahnhofe Mahlow der Berlin⸗Qresdener Eisenbahn und welter bis zur Berlin-Zossener Provinzial⸗Chaussee verliehen worden ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Rr. 18 S. 169, ausgegeben den 2. Mai 18793;
4) der Alert bi . Erlaß vom J. April 1879, durch welchen ge· nehmigt worden ist, daß bei der Zuschüttung des Königsgrabens in Berlin das Enteignungsrecht zur Anwendung gelangt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Rr. 2] ES. 266, ausgegeben den 16. Mai 1879.