1879 / 137 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Uniform, Frhr. v. Rosen⸗ berg, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz vom Kürassier-Regt. Nr. 8, mit Pension und der Uniform des Kürassier-⸗Regts. Nr. 4, der Abschied kbewilligt Schulz, Hauptmann z. D., zuletzt im Ingen. Corps, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Dffize. zurückversetzt. v. Rekowski J., Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, mit Pension, Fouanne, Rittm. und Eecadr. Chef vom Ulan. Regt. Rr. 13, mit Pension und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. v. Kleiser⸗Kleisbeim, Oberst und Commandeur des Drag. Regts. Nr. 16, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Regts. Unif. zur Diep. gestellt. Berthold, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 77, als halbinvalide mit Pension ausgeschleden und zu den beurlaubten Offizn. der Landwehr⸗Infanterie übergetreten. Graf v. Schwer in, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 115, der Abschied bewilligt. v. Tevenar, Rittm. und Escadron Chef vom Drag. Regt. Nr. 24, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und der Unif. des Drag. Regts. Nr. 10, Spoerin, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 113, als Major mit Pension und der Regis. Unif.,, v. Man teu ff el, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 14, Zimmermann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, Hol tz⸗ hey, Major und Abtheilungs⸗Commandeur vom Feld⸗Art. Nr. 11, mit Pension und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. Nr. s, Batch, Haurtm. u. Battr. Chef v. Feld⸗Arf. Regt. Nr. 265, als Maj m. Pens nebst Aussicht auf Anstellung in der Gens d'armerie und der Uniform des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 3, der Abschied bewilligt. Hoebel, Sec. Lt. vom Feld ⸗Art. Regt. Nr. 27, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Regts. übergetreten. Zimmermann, Major und Bats. GCommandeur vom Frß⸗Art. Regt. Nr. 5, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Daun, Oberst vom Stabe des Ingen. Corps, kommandirt zur Wahrneh mung der Ge⸗ schäfte der Inspektion der Festungsbauten in Straßburg i. E., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und seiner bish. Unif. zur Disr. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. Juni. Frhr. v. Zedlitz und Neukirch, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Gren. Landw. Regt.,, Gramatzky, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bates. Landw. Regts. Rr. 41, Frhr. v. Saß, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., als Pr. Lt., Oehlschlaeger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 4, als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif, Marquardt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 44, Boehm, Pr. Lt. von der

Kav. desselben Bats., als Rittm. mit der Landw. Armee⸗ Neumann, Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Regts. Nr. 45, mit der Landw. Armee⸗Unif, v. Wéesierski,

c. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 141, als Pr. Lt. der Abschied bewilligt. Breidsprecher, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, Kieckebusch, Rittm. von der Landw. Kay. desselben Bats., mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Francke, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 12, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Zachariae, Sc. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 8, Plettner, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 64, Di ttmar, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Wachtel, Pr. Lt. der Landw. Inf. des 2. Bats. Landwehr Regiments

83, als Hauptmann mit der Landwehr⸗Armee ⸗Uniform, Otto, Sec. Lt. von der Landwehr⸗Infanterie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 96, v. Elsner, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 4, als Rittm mit der Landw. Armee⸗Uniform, Schnei⸗ er, Sec. Lt. von der Res. des Ulan. Regts. Nr. 10, und Rotter, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, s Schindler, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Ne. 50, als Pr. Lts., Pförtner von der Hölle, or. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats, als Rittm. mit seiver ziisher. Uniform, Pn io wer, Sec, Lt. von der Landw. Inf. des Ref. Regts. Nr. 38, Hanke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Regts. Nr. 51, und Loos, Sec. Lt. von der

des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, als Prem. Sarnier⸗Turawa, Prem. Lieut. von der

r 2. Bats. Landw. Regt. Nr. 6 in, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des

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nn,, , , dandw. Inf. desselben Bats.

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es Ins. Regts. Nr. 853, ö .

des 1. Bats. Landw. R

* Ed =* 234 Landw. Kab. des 1.

ͤ iehausen, Sec. Lt. vor s. Landw. Regts. Nr. 79, als Pr. Lt., ie von der Res. des f. Regts. Nr. 68, behufs Uebertri württemberg. Militã ste, Rosent hal, Sec. Lt. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 31, von der Lan Fu 1. Bats. Landw. Reg on der Landw. Fuß Art. de ige, Sec. Lt. von der Landw. Fuß“ Nr. 84, als Fuß⸗Art. Rittm. vom Lan nit seiner bisherigen

r. Ek.,

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9 2 Nichtamtliches. Berlin, 14. Juni. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (58.) Sitzung trat der Reichstag in die erste Berathun des zwischen dem Deutschen Reiche und den Sa moa⸗ Inseln abgeschlossenen Freundschaftsvertrages ein. 1 Staats⸗-Minister von Bülow mit folgenden Worten ein: Meine Herren! Indem ich die Ehre habe, Ihnen Namens der Reichsregierung den am 20. Januar d. J. abgeschlofsenen, vom Bundesrath mit der verfassungsmäßigen Zustimmung versehenen Freundschaftsvertrag zwischen dem Dentschen Reich und der Regie⸗ rung der Samoainseln vorzulegen, mit dem Antrage, Ihrerseits Ihre rerfafsungsmäßige Genehmigung diesem Vertrage ertbeilen zu wollen, darf ich mich auf kurze und wenige Worte beschränken, aus dem Grunde einmal, das bei der Spezialdiskussion sich Gelegenheit bieten wird, die eine oder andere der Fragen, sei es im Allgemeinen, sei es binsichtlich der Sxpezialpunkte, zu beantworten, namentlich aber des⸗ halb, weil in der Ihnen vorgelegten Denkschrift und in den derselben beigefügten Anlagen alle Erläuterungen und weiteren Darlegungen, welche zur Beurtheilung der Sache nothwendig oder wünschenswerth sein könnten, enthalten sein dürften. Im Gegentheil, ich weiß nicht, ob ich um Entschuldigung zu bitten habe für die Ausführlichkeit dieser Beil und die dadurch in Ansprrch genommene Zeit des Wir ben es aber für unsere Pflicht und der

der Weg zu diesen Inseln, der Kurs

Steuerleute verloren ginge, wie seinerjeit der Weg zu den glcklichen Inseln und diese Inseln sind auch sehr Kläückliche verloren gegangen ist, oder wenn dasjenige, was die Deutsche Arbeit gesaet uad gepflanzt, gepflegt und gefördert hat, wenn Das, wat ebenfalls die Vorsehung abwenden möge, von andern ge⸗

Die Debatte leitete der Bevollmächtigte zum Bundesrath

erntet werden sollte, so ist doch immer der Inhalt dieser Ihnen vor⸗ liegenden ausführlichen Denkschrift, die Berichte unserer Herren Marineoffiziere in ihrer Klarheit, Vollständigkeit und Tüchtigkeit, die Darlegung über dasjenige, was dort bereits erreicht ist, die Ver⸗ hältnisse des Handels in der Südsee, Zustände, aus denen sich Größeres entwickeln kann und für den Welthandel entwickeln wird, so gewiß, als wie die Lage dieser Inseln zwischen dem mächtig wachsen⸗ den Westamerika, Australien, China, Japan eine Weltstellung ist, genug, daß alle diese Gründe es dahin führen werden, daß diese Aktenstücke einen ehrenwerthen und vielleicht nicht unintereßanten Platz in den Archiven dieses hohen Hauses behaupten und behalten können, vielleicht auch in dem Schriftwechsel, der sich daran knüpft, auf den ich näher einzugehen noch Gelegenheit haben werde. Jeden⸗ falls wird er das Zeugniß geben, daß die Reichsregierung in dieser Sache gethan hat, waz sie vermochte und was sie für ihre Pflicht gehalten hat, um die Interessen des Reiches in diesen fernen und vor nicht gar zu langen Jahren noch ziemlich unbekannten Gegenden zu vertreten und zu fördern.

Eg sind ungefähr sechs Jahre her, daß diese Angelegenheit, die bis dahin in stiller, nicht erfolgloser Arbeit gefördert war, amtlich an das Reich herantrat. Wir hatten von jenen Inseln noch nicht so viel gewußt, wie die Herren Kaufleute und Rheder in den Seeplätzen, indessen doch die allgemeine Kunde gehabt, daß einzelne Deutsche dort Niederlassungen gegründet hätten, wir haben dann von diesen Nieder⸗

lassungen einzelne Berichte gehört, welche die Seefahrer brachten,

amtlich wußten wir aber nichts von der Sache, bis uns Kenntniß kam, die ganze Entwickelung der Niederlassungen auf den Samoa⸗

inseln sei um sehr viel größer geworden, als ursprünglich erwartet

war, andererseits aber deren Bedeutung so viel klarer zur Kenntniß

der Seefahrer und dir handeltzeibenden Nationen gekommen, daß die

2 6 ' * 1 8 8 * . . 161 deutschen Niederlassungen durch die Bedeutung, die sie bekommen Vertrage, wie er Ihnen heute vorliegt, Ikre Zustimmung und Ge

nehmigung nicht vorenthalten zu wollen.

hätten, in Konkurrenz oder unter Mitentwickelung anderer seefahren⸗ der Nationen kämen, so daß dort die idyllische Zeit ein Ende gefunden und mehr und mehr die Ruhe der Inseln gefährdet wäre.

der Westküste Amerikas durch den Stillen Ozean an die Stationen

Flagge zeigen möge, die auch dort der Ausdruck und die Bürg— schaft der Theilnahme des Mutterlandes für die gen ihrer Nationalität geworden ist. Die der Kriegeschiffe haben jedesmal in erfreulicher und glücklicher Weise ihre Aufgabe gelöst. Wir hielten sodann es für Pflicht, den Be⸗ sitzern der Plantagen gegenüber auszusprechen, das Erste scheine uns

zu sein, daß die Besitztitel für das deutsche Grundeigenthum, das sie dort von den Eingeborenen erworben, legaliter festgestellt würden und zweitens, daß sie den Gedanken festhalten und nicht davon ab weichen möchten, daß wir die deutschen Anpflanzungen bei allem In⸗

teresse, das wir für die Niederlassungen hätten, bei allem Wansch sie zu schützen, nicht als Kolonien des Reichs betrachten könnten. Endlich, daß wir es als Pflicht ansehen, dort legale Zustände zu erhalten oder wi derhergestellt zu sehen: eine legale und soweit geordnete Regierung, daß man Zuyersicht schöpfen könne, mit ihr Verträge abschließen zu können. diese Verträge auf nichts anderes hinauslaufen als auf eir Recht für Alle; wir wollten kein Monopol, keine Ausschließung Anderer. Somit nähmen wir für diese Niederlassungen einfach das Recht in Anspruch, daß dasjenige, was

Die Reichsregierung hielt es für ihre Pflicht, als die Sache ihr nãher trat, sich zunächst an die Admiralität zu wenden mit der Bitte, da hinfort eines oder das andere der Kriegsschiffe, welche jährlich von

möglichst dahin zu wirken, also ; theilen. Es würden aber gleiches

absichtigt. Wenn die dortigen Ländereien, die nebenbei bemerkt, recht

werthvoll sind, bepflanzt werden, wachsen und gedeihen, um soviel

. . wollen nur den sicheren und freien Boden dafür, und nichtz nderes.

So viel über diesen Vertrag, meine Herren. Was aber im Uebrigen die weiteren Entwürfe und Vorbereitungen zu Verträgen, oder wie man sie nennen will, mit den umliegenden kleinen Jaseln angehtE, die Sie in der sehr interessanten Rundfahrt dez Hrn. Kapitän von Werner beschrieben finden, so glaube ich darauf verweisen zu dürfen, daß die Sache noch nicht abgeschlossen ist, daß aber dieselben Grundsätze, welche für diesen heutigen Vertrag leitend gewesen sind, auch da geltend bleiben; wir wollen keine Kolonien dort gründen, wir wollen kein Monopol gegen Andere haben, wir wollen nur feststellen, soweit man es feststellen kann, daß deutsche Schiffahrt und Handel dort gutes Recht und gleiches Recht haben.

Meine Herren! Sie haben seiger Zeit den Vertrag mit dem König von Tonga gutgebeißen. Die Ergebnisse davon sind im Wesentlichen befriedigend und werden es noch mehr werden. Indem ich nur noch bemerke, daß die Nachrichten vom 24., die wir aus Samoa haben, Bürgschaft dafür geben, daß manche Z itungsgerüchte, die sich daran knüpften, nickt begründet waren, im Gegentheil dort die ruhige Entwickelung Fortschritte macht, wie sie bei den jetzigen Zuständen und, wenn nicht von Außen Unkraut in den Weizen gesäet wird, auch bleiben wird, glaube ich im Hinblick auf die große Bedeutung dieser Sache für den deutschen Handel, auf Tatjenige, was wir den unternehmenden und tüchtigen Männern schuldig sind, die die Sache so weit geführt haben ich kann sagen, in gerechter Anerkennung dessen, was die Beamten des Reichs dort geleistet haben, sowohl unsere Marineoffiziere als die Beamten des Auswärtigen Amts: Ihnen anheimgeben zu können, diesem

Der Abg. Mosle (Bremen) begrüßte mit großer Genug— thuung den Vertrag, der zur Hebung der deutschen Schiff— fahrt und des deutschen Handels wesentlich beitragen werde. Bereits frühere ähnliche dem Hause vorgelegte Verträge, beson—

12 [1 ders der mit den Tonga⸗Inseln, hätten gezeigt, daß die s Ostasiens nach Japan und China gehen, bei der Insel Samoa die e, ,. ,, , deut ch

Reichsregierung stetig bemüht sei, dem deutschen Handel die

F. rg. größte Fürsorge angedeihen zu lassen, und der jetzt vorliegende Angehöri⸗ ; g

Kommandanten * . ; . w. bestimmten Systems. In den Beilagen zu diesem Vertrage finde

Vertrag sei ebenfalls nur der Ausdruck dieses einheitlichen,

man dementsprechend auch wiederum Andeutungen über später noch mit anderen Gruppen der Südsee-Inseln abzuschließende Konventionen. Er könne als Vertreter einer bedeutenden Handels—⸗ und Seestadt nur seine Genugthuung über diesen Vertrag aussprechen und sei mit dem Herrn Staatssekretär ganz ein⸗ verstanden, daß Deutschland kein Handelsmonopol in Polynesien zu erobern trachte, aber solche Freundschaftsverträge, solche Handelsverträge wie dieser seien sehr werthvoll zur Förderung bedeutender Interessen der deutschen Nationen in fernen Landes- Es sei für den deutschen Handel, für die deutsche Flagge, das Prinzip der Gleichberechtigung mit den anderen Nationen durchgesetzt. Der Vertrag mit den Samoa⸗Inseln

sichere Deutschland gegen die Nachtheile, unter denen der deutsche

Arbeit, durch den ehrenwerthen tüchtigen Unternehmungsgeist dort

gegründet und in erfreulicher Weise entwickelt sei, auch das Recht ehalte, was es durch seinen Ursprung erworben und in der

Stille

entwickelt habe, nämlich das gleiche Recht mit Allen, Schutz gegen

unberechtigte Konkurrenten, die zum Nachtheil des deutschen Handels und der deutschen Niederlassungen gereichten.

Das ist in jedem der

Schriftstücke, die hier abgedruckt und beigefügt sind, als leitender Gedanke mehr oder weniger zum Ausdruck gebracht, und ist dies der

leitende Gedanke geblieben.

Sie werden ferner aus dem Schriftwechsel, wie er vorliegt, er⸗ sehen, daß mancherlei Zwischenfälle eingetreten sind, welche die Sache

Die Inseln haben zum Theil gar keine Regierung ge— meistens eine solche,

erschwerten. habt, zum Theil zu viel Regierung,

mit der

man diese Abmachungen über die Gleichberechtigung der Einfuhr, der Zölle, der Erwerbung des Landeigenthums, Sicherheit der Person,

Gebäude, Niederlassung u. s. w. nicht abschließen konnte. Es war daher die Aufgabe unseres tüchtigen und leicht, ist aber durch die Hülfe der Offiziere der Kaiserlichen Marine

ß wir aus diesen Zwischenfällen

2

ae e

8 *

folge der wachsenden A der zungen, g

2. njen 9

erfahrenen Konsuls nicht

ö richtungen und was daran hängt, sondern auch durch die humane

z aßige Behandlung der Arbeiter. Die Frage der Kräfte und

eistungen ist gerade und das möchte ich ausdrücklich her⸗

gerade in diesen deutschen Niederlassungen und Pflan⸗

zungen in der erfreulichsten, befriedigendsten Weise gelöst worden. Es ist keine Zwangsarbeit, es ist keine Einschränkung oder Zurück⸗

drängung des Einzelnen oder seines Willens,

sondern es ist die

allmähliche Erzielung freier Arbeit, beruhend auf freien Terträgen und auf verständiger Fürsorge der maßgebenden Faktoren für diese

Arbeit. Auch das ist anerkannt, z. B. von australischer S ite.

Was die andere Frage angeht, die Frage der Gleichberechtigung

der Nationen, die wir auf unsere Fahne geschrieben haben und die

Und die

unsere Flaggen vertreten, so hat es an Schwierigkeiten nicht gefehlt.

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ndem wir aber die Ehre haben, Ihnen diesen Vertrag vorzulegen, ist damit auch die Auflösung dieser Schwierigkeit gegeben, soweit sie gegenwärtig gegeben werden kann. Es war erfreulich, daß die Unruhen auf der Insel sich dahin erledigten, daß sich eine Körver— schaft oder zwei Körxperschaften denn die Inseln, die jetzt eine Republik sind, werden von einem Senate und einem Abgeordnetenhause regiert soweit zusammengefunden haben, daß sie endlich am 24. Januar diesen Vertrag unterzeichnet haben, der, aus freier Verhand⸗

talien die jetzige deutsche Konkurrenz zu bekämpfen.

d . 9 1 1 3 2 un . & z * burt die treue beutsche Handel in fremden Kolonien und auf solchen Inseln zu leiden

habe, welche durch ältere Verträge gehindert seien, Deutschland das Recht der meistbegünstigten Nation einzuräumen. Wie werthvoll dieses Recht sei, beweise der rasche Aufschwung auf den Tonga— Inseln. Der spezifisch deutsche, der unter deutscher Flagge betriebene Handel habe in allen den Gegenden, wo eine Meist⸗ begünstigungsklausel nicht zu erlangen sei, gelitten, sowohl auf den Hawai⸗Inseln, wie auf der englischen Kolonie Neu⸗ seeland und den Fidschi⸗Inseln. Es habe nicht allein das Hamburger Haus Godeffroy auf den Samoa⸗Inseln großartige Besitzun⸗ gen, sondern auf Hawai und den Fidschi⸗Inseln trieben haupt— sächlich Bremenser, er nenne die Herren Hackfeld u. Co., Gebr. Hennigs, in sehr bedeutendem Maße Handel und Schiffahrt, hätten aber darunter zu leiden, daß diese Länder schon früher Verträge mit England, bezw. Amerika abge— schlossen hätten. Wenn er recht unterrichtet sei, so sei die Reichsregierung bemüht, mit Hawai einen Vertrag zu Stande zu bringen. Auf den Inseln Tahiti und Paumota litten die deutschen Interessen unter dem dort geltenden französischen Einfluß. Vor der Annexion der Fidschi⸗Inseln durch England hätten sich dort Deutsche angesiedelt, und sie hätten großartige Länder⸗ komplexe acquirirt. Bei der Annexion Seitens Englands seien die Rechtstitel der deutschen Kaufleute nicht respektirt worden, sondern das ganze Land sei als Krongut in Anspruch genommen worden und nur eine Kommission niedergesetzt, welche die Rechtstitel untersuchen und dann zu Recht sprechen sollte. Er möchte um Auskunft bitten, wie weit diese An—⸗ gelegenheit gediehen sei, und ob die Deutschen, besonders der Konsul Hennigs und sein Haus, Aussicht hätten, zu ihrem Rechte zu gelangen. Zugleich möchte er den Wunsch aus— sprechen, daß der General⸗Konsul, der nach den Samoga-⸗Inseln gesandt werden solle, auch die Befugniß erhalte, sein Amt auf die benachbarten Fidschi-Inseln mit auszudehnen. Für Samoa sei die bisher fehlende Sicherheit des Besitzes durch den vorliegenden Vertrag hergestellt. Dieser Vortheil der Rechtssicherheit wachse gegen⸗ über den Bestrebungen der Engländer und Amerikaner, große Landcompagnien ins Leben zu rufen, um mit großen Kapi— Ferner habe sich in London eine Art Bodenkreditgesellschaft zur Aus⸗ nutzung dieser Inseln gebildet, welche von der englischen Re⸗

gierung protegirt werde. Hoffentlich würden die deutschen Re⸗

lung hervorgegangen, entschieden dasjenige enthält, was wir nach Kenntniß der Sache, nach Würdigung der Verhältnisse der Südsee

für den richti gen Weg balten und als die freie Bahn, die Rechte sicherheit zu gewähren, ohne die überhaupt an ein Gedeihen solcher Niederlassungen und des Handels in keiner Weise zu denken ist. Wir

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glauben daher auch, falls noch mehrere Verträge geschlossen werden

sollten, denselben Weg gehen zu müssen.

Ich betrachte es als ein

glückliches Anzeichen fär das Gelingen der sich daran knüpfenden Be⸗

Vertrages, daß von Seiten

Aufrechterhaltung dieses

dem Abschluß Lesselben der beiden großen befreundeten Seemächte, welche gleich⸗ falls Intereffen in Samoa haben und Vertteter, die Anerkennung und freundliche Anerkennung bekommen haben, daß Ver⸗ träge dieser Art der rechte Weg seien, um der Unsicherheit ein Ende zu machen. Ich bin überzeugt, daß gerade die freie Gleichberechti= gung, die sich nicht weiter in die inneren Verhältnisse einmischt, als zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Mrtrages, zur Sicher- stellung der erworbenen Pripatrechte der freien Aus⸗ und Einfuhr

strebungen für die wir gleichzeitig mit

nöthig ist, der einzige Weg ist, die große Konkurrenz der Nationen, wie ich schon erwähnte, gerade an diesem Punkte der Südsee mehr

und mehr friedlich auszugleichen. wird wahrscheinlich für unsere Nachkommen zum Ar ibrer größten Bedeutung kommen, weil der Welthandel diese Richtung

Die Bedeutung dieser Fragen Ausdruck

durch die emsige und treue Arbeit, die geleistet worden ist, und die,

wie Sie aus der Tabelle sehen werden,

zu recht bedeutenden Resul⸗ ö er e. ö . * ; taten geführt hat, wir Deutsche haben dadurch in Gegenden, die uns Wunsche, für die deutsche Rhederei und für den Handel direlte

früber so fremd und ferne waren, das Recht bekommen, auch die

Früchte unserer Arbeit selbst zu ernten.

Ein Weiteres ist nicht be⸗

gierungen ein wachsames Auge darauf haben, daß in Folge der englischen Unternehmungen der deutsche Handel nicht be— einträchtigt werde Der deutsche Handel nach dorthin könnte aber überhaupt sehr gewinnen, wenn die Einfuhr von deut⸗ scher dort gewonnener Waare besonders in dem neuen Tarife begünstigt würde. Es würde auch nothwendig sein, daß von Seiten der Regierung größere Subventionen als bisher ge⸗ geben würden, daß eine direkte Dampferverbindung zwischen Deutschland einerseits und China, Japan und Polynesien ande rerseits hergestellt werde; die deutschen Erzeugnisse führen nach dort jetzt noch immer unter englischer Flagge. Indeß er hoffe, auch in Zukunft würde es das eifrige Bestreben der Regierung sein, nach Möglichkeit den deutschen Handel zu fördern, um so mehr, als dieser Vertrag ein neuer Beweis dafür sei, daß Fürst Bismarck die hohe Wichtigkeit von Han—⸗ del und Schiffahrt sehr wohl zu würdigen wisse. Er bitte das Haus, dem Vertrage zuzustimmen.

Der Bundeskommissar, Geh. Legations⸗Rath von Kusserow, erklärte, mit Recht erkenne der Vorredner in dem Vertrage mit Tonga, dem Protokoll, welches den Schiffahrtsverkehr mit dem Suluarchipel regulire und dem vorliegenden Vertrage

nd J ö ĩ inheitlichen von der Reichsregierung be— nehmen wird. Wir Deutsche haben durch die stille Vorbereitung, den Ausdruck eines zinheitlich hort s

Staats⸗

wußt befolgten Systems, dessen Tendenz der Hr. ; 2 Mit dem

sekretär Minister v. Bülow vorhin dargelegt habe.

errichten, sympathisire die Regierung.

Dampferlinien zu : ie in eien wiederholt den betheiligten Kreisen

Solche Wünsche s

gegenüber zum Ausdruck gelangt, aber nicht immer so günstig aufgenommen worden, wie es vielleicht im Interesse des Han⸗ dels nöthig wäre. Bezüglich der Vergünstigung für Einfuhr von Produkten der Südsee⸗Inseln möge der Vorredner einen Antrag in der Tarifkommission stellen, dort werde er gehörig geprüft werden. Nach, einem neuesten Kon⸗ sularbericht aus Samoa habe sich an der Ein- und Ausfuhr daselbst der Antheil Deutschlands im Jahre 188 sehr gesteigert. Während die Gesammtzahl der Schiffe von 136 auf 120 zurückgegangen, sei die Zahl der dabei betheiligten deutschen Schiffe von 65 auf 72 gestiegen; 1870 seien von 70 Schiffen im Ganzen nur 28 deussche gewesen. Dieser vielleicht unerhörte Aufschwung beweise, daß der deutsche Handel sich besser und freier in solchen Ge⸗ bieten entwickeln könne, welche noch nicht zur Machtsphäre anderer Kolonialstaaten gehörten oder mit anderen Staaten Vorzugsverträge abgeschlossen hätten, wie Hawai mit Amerika. Was den Vertrag des Deutschen Reichs mit Hawai betreffe, an welchem Bremen das größte Interesse habe, so sei ein solcher Vertrag schon 1870 geschlossen worden und habe diesseits die Ratifikation, jedoch nicht von Seiten Hawais erhalten, weil inzwischen zwischen Hawai und den Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen über einen sogenannten Reziprozitätsvertrag angeknüpft worden seien, in welchem Hawai von Amerika viele Vortheile erhalten habe, wo⸗ gegen es sich verpflichtet habe, gewisse Vorrechte in Bezug auf die zollfreie Einfuhr einer großen Anzahl von Gegenständen anderen Ländern nicht einzuräumen. Gleichzeitig mit der dies— seitigen Ratifizirung seien aber auch die bestehenden Verträge zwischen Hawai und den Hansestädten gekündigt worden, so daß Deutschland überhaupt kein Vertragsverhältniß mehr zu Hawai unterhalten und gegenüber anderen Staaten, welche, abgesehen von Amerika, solche Verträge hätten, in großen Nachtheil gekommen sei. Um diesem Nachtheil abzuhelfen, habe die hawaische Regierung im vorigen Jahre einen Gesandten zu Vertragsunterhandlungen hierher gesandt. Mit demselben sei ein vorläufiges Protokoll unterzeichnet, welches Anfangs dieses Jahres die Zustimmung des Bundesraths erhalten habe. Auf Grund dieses Protokolls seien Vertrags— instrumente gesandt. richt des Konsuls in Honolulu sei nun zwar der Erlaß des Auswärtigen Amts, welcher die zum Vertragsabschluß erfor— derlichen Anweisungen enthalte, eingetroffen, nicht aber die Vertragsinstrumente, so daß die Unterzeichnung und Rati— fikation noch nicht habe erfolgen können. Hiernach sei es zweifelhaft, ob sich die Hoffnung der verbündeten Regierungen erfüllen werde, dem Reichstage noch in dieser Session den Vertrag vorlegen zu können. Die Regierung habe aber, um für diese Eventualität den deutschen Handel sicher zu stellen, den Konsul angewiesen, zu beantragen, daß die Bestimmungen des Protokolls, welche sofort in Kraft getreten seien, und Deutschland das Recht der meistbegünstigten Nationen, mit alleiniger Ausnahme Amerikas sicherten, noch ein Jahr in Kraft bleibe, so daß materielle Nachtheile für Deutschland nicht eintreten würden, wenn der Vertrag in diesem Jahre noch nicht perfekt werde. Der Vorredner habe vom Schicksal der deutschen Niederlassungen auf Fidschi gesprochen. Die Regierung habe die Anwesenheit des Gouverneurs der Fidschi⸗Inseln, Sir Arthur Gordon, in London benutzt, um eine Förderung der seit 3 oder 4 Jahren ruhenden Ar⸗ beiten der Landkommission in Anregung zu bringen; hoffent— lich würden die deutschen Ansiedler dadurch bald in die Lage kommen, ihre Ländereien wieder verwerthen zu können, was erschwert sei, so lange die Untersuchung über die Rechtstitel schwebe. Wenn der Vorredner sich hinsichtlich Tongas besorgt gezeigt habe, daß die Abreden mit England durch das eigen— mächtige Vorgehen untergeordneter englischer Beamten beein— trächtigt werden möchten, so könne er versichern, daß die loyale Att, in welcher die englische Regierung sich stets darüber ge⸗

äußert habe, die Regierungen zu der Auffassung ,. ihrer

daß die englische Regierung ein solches Vorgehen ihr Organe nicht billigen würde. Die Bereitwilligkeit Englands, in dieser wie in anderen Fragen von transozeanischem Inter⸗ esse mit Deutschland zusammenzugehen, sichere Deutschland gegen jede Befürchtung nach dieser Richtung. Er glaube, daß unter diesem Gesichtspunkte kein Bedenken gegen den Vertrag vorliege, und bitte, denselben zu genehmigen. . Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗AUlst erklärte, er müsse dem Gefühl des Erstaunens über die Veränderung der Physiogno⸗ mie des Reichstages Ausdruck geben, indem er nach längerer Krankheit zum ersten Male das Wort hier ergreife. Den vor— liegenden Vertrag halte er aus denselben Gründen, wie der Abg. Mosle für sehr erfreulich, er danke den Männern der deutschen Marine für die Energie und das Geschick, mit welchem sie in jenen entfernten Ländern deutsche Interessen ver⸗ treten hätten. Zum ersten Male werde dem Reichstage ein diplomatisches Aktenstück zur Kenntnißnahme mitgetheilt, das man allerdings weder ein Roth⸗ noch Grünbuch, sondern wohl nur ein Weißbuch nennen könne, aber es sei zu bedauern, daß dasselbe so wenig handlich hergestellt sei. Er dürfe darauf hinweisen, daß der Abg. Reichensperger (Crefeld) schon früher wiederholt den Wunsch ausgesprochen habe, daß diplo⸗ matische Aktenstücke über bedeutende Vorgänge dem Reichs⸗ tage vorgelegt werden möchten. Damals hahe man wider⸗ sprochen, jetzm endlich sei man dazu gelangt. Dennoch möchte er vor der Hoffnung warnen, daß die Reichsregierung in Zu⸗ kunft in ähnlicher Weise verfahren werde. Was den Vertrag anlange, so seien für ihn namentlich die Artikel 3 und 6 von Interesse gewesen. Die Deutschen sollten auf den Samog⸗ inseln die vollständigste Kultusfreiheit genießen, und diese würde auch den Samoanern in einem Augenblick zugesagt, wo die deutschen Landeskinder, oder wenigstens die preußischen, aufs Schwerste bedrückt würden. Er glaube, es werde in diesem Vertrage den Samoanern in Bezug auf die Kultus— freiheit mehr bewilligt, als man ihnen gewähren könne. Jedenfalls habe man auf den Samoainseln keine Ahnung von den schauderhaften Mai⸗Gesetzen in Preußen; er wünsche aber, daß dieser Vertrag besser gehalten werden möge, als die undertjährigen Verträge, welche den Katholiken in Deutsch— ang vollste Kultusfreiheit gewährten.

Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, auch er hahe geglaubt, wie der Herr Vorredner, daß die hg fg, des Hauses sich verändert habe; aber als er die Replit desselben gehört habe, da habe er wieder gefunden, daß sie sich mit Ausnahme der Erscheinung des . Präsidenten gar nicht verändert abe. Wo sei nun Wahrheit? Wo Veränderung? Wer sei ich gleich geblieben? i n dieser Alternative werde das Haus jetzt täglich, ja stündlich hin- und hergeworfen, . in Bezug auf diesen Vertrag, von dem er nicht wisse, ob derselbe

nach Hawai zur Unterschrift und Ratifikation Nach einem vor mehreren Tagen eingegangen Be⸗

dem veralteten Standpunkte entspreche, von dem aus auch der Staatssekretär heute über ihn referire oder dem verän⸗ derten gegenwärtigen, mit dem der Vortrag des Abg. Mosle besser harmonire. Dem Grundgedanken des Auswär⸗ tigen Amtes, daß man nicht kolonisiren wolle, stimme er natürlich bei, meine aber, daß dasselbe ihn avant ja lettre aus esprochen habe, bevor sich so Vieles, wie der Reichskanzler . verändert, auch in den Ansichten des Hrn. Abgeordneten für Bremen verändert habe, der heute vielleicht in höherem Grade der wahre Dolmetscher der Ansichten des Reichskanzlers sei, als

der Vertreter der Bundesregierungen. Der Vertrag stehe in

nacktem Widerspruch mit Vielem, was das Haus seit Monaten hier gesät habe, denn derselbe sei durchaus kosmopoliti⸗ scher Natur, was man dem Handel als einen tadelnswerthen

Mangel vorgeworfen habe, derselbe belebe den Export und Import, und von sehr prononcirter Stelle aus sei erklärt worden, daß der Export ein sehr zweifelhaftes Geschäft sei, weil derselbe sich von den Konjunkturen des Auslandes ab⸗

hängig mache. Zum Schrecken der Herren von der Rechten solle

sogar der Import von Holz aus Samoa stattfinden. Man müsse dabei unwillkürlich fragen, wie weit man sich von

Deutschland entfernen müsse, um ohne Gefahr importiren zu

können. Der Vertrag sei übrigens außerordentlich amüsant. Da stehe in der Denkschrift, der König habe den Missionären verboten, sein Volk

Der Vertrag habe, um einmal

noch

als er selbst.

ernstlich auf die Sache zurückzukommen, sich als Endziel ge⸗ diese Territorien, auf denen deutscher Fleiß und deutsche Geschick-

stellt, zu verhindern, daß andere Staaten sich

lichkeit seit 30 Jahren gearbeitet habe, einverleiben möchten und

sicherlich würden die Deutschen geschädigt, wenn sich Amerika oder England auf jenen Inseln als Kolonialmächte festsetzen

würden. daß der

Wenn aber in dem Bericht darüber geklagt werde, deutsche Kaufmann

erlebt hätte, daß man die Kaufleute in Deutschland nicht viel günstiger beurtheile. ines ; Kaufleute im Auslande in Achtung zu setzen, bestehe darin,

daß auch im Namen der deutschen Regierungen mit etwas mehr Respekt in Zukunft von ihnen gesprochen werde, als in

letzter Zeit leider sehr häufig geschehen sei. Uebrigens könne der deutschen Kaufmannschaft, namentlich der vielgeschmähten See— städte, besonders Hamburgs, das als die verhärtetste derselben hingestellt werde, von der Regierung kein glänzenderes Zeug— niß ausgestellt wer en, als diese Aktenstücke es seien.

wenn man sehe, was, unbehelligt durch Regierungseinmischung,

die deutschen Kaufleute in jenen entfernten Gegenden durch- gesetzt hätten, wie das Haus Godefroy u. Co. und einige an- Die Thätigkeit der kaufmännischen Vertreter Deutsch⸗

dere. lands habe also dem Mutterlande und dem dortigen Lande zum Nutzen gereicht. Daß die Regierung

wolle er auf alle Weise befürworten; ehe man sich aber in Deutschland zur Errichtung von Kolonien entschließe. werde man sich wahrscheinlich noch lange streiten müssen. Der Vortheil

von Kolonien habe bisher darin bestanden, daß man den Ko—

lonien den Handel mit jedem andern als dem Mutterlande ver⸗

boten und sie gewissermaßen als Leibeigene des Mutterlandes

durch allerlei Einschränkungen ausgebeutet habe. Dies sei heute

nicht mehr möglich und die Unabhängigkeit der Kolonien, zu

welcher die meisten Kolonialländer sich bequemen müßten, werde

in Zukunft immer mehr zunehmen. Das größte Kolonialland, England, strebe diesem Ziele seit 30 Jahren zu. Während

man also diese schlimmen Vortheile aufgebe, habe man an- dererseits von der Entwickelung von Handel und Verkehr, wenn man sie mit einer Kriegsmarine vertrete, nur die Nach- Man komme bei dem lebhaften Verkehr in den ent- ferntesten Welttheilen sehr leicht in Verwickelungen, welche die Ehre einer Nation engagirten, und wenn eine Nation so groß dastehe, wie jetzt die deutsche, so könne sie sich beispiels⸗ weise nicht mehr, wie es vor einem oder anderthalb Jahr⸗

theile.

zehnten geschehen sei, von Riffpiraten mißhandeln lassen. Ein

zweiter Punkt, auf den er die Aufmerksamkeit des Hauses

richten möchte, betreffe die Frage der Arbeiter. Es sei schon

bei früheren Gelegenheiten von den polynesischen Arbeitern die Rede gewesen und erwähnt worden, daß sie, wie die Kulis,

zu einer Art von Sklavenhandel Veranlassung gäben. Er

habe die Aktenstücke sorgsam durchgelesen und keine Spur davon entdeckt, daß man solche Befürchtungen im Augenblick Die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung,

zu hegen hätte. deutsche des Auswärtigen Amtes und der Marine⸗-Kapitäne, deren

rühmende Anerkennung er mit Vergnügen vom Abg. von Befürch⸗

Schorlemer⸗Alst gehört habe, gäben zu solchen tungen keinen Anhaltspunkt, vielmehr werde an schiedenen Stellen deutlich betont, daß es sehr

schenswerth sei, hier nichts aufkommen zu

ver⸗ wün⸗ lassen,

was irgendwie an diesen niederträchtigen Handel erinnere.

Der Staats-Minister von Bülow bemerkte mit Bezug auf eine Bemerkung des Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst, daß, wenn Samoaner nach Deutschland kämen, sie alle Rechte genießen würden, sobald sich den Verordnungen und Gesetzen des Landes fügten.

Die erste Berathung wurde geschlossen. Nach einigen

persönlichen Bemerkungen der Abgg. Graf von Franken⸗

berg, Dr. Bamberger, Frhr. von Schorlemer-Alst und Windt⸗ horst wurde sofort in die zweite Berathung eingetreten. Beim Art. Il. warf der Abg. Dr. Gareis die Fragen auf, ob die Durchführung der Bestimmung, daß die Deutschen in Samoa in Bezug auf militärische Requisitionen und Okku⸗ pationen ihrer Häuser und Ländereien durch kriegführende Parteien befreit sein sollten, auch gesichert sei und ob man überhaupt mit den richtigen Kontrahenten abgeschlossen habe? Denn nach dem Berichte des Kapitän von Werner vom 17. Januar 1879 habe die Taimua, mit welcher der Vertrag vom 24. Januar abgeschlossen, keine Autorität. Der Vertrag scheine also nur mit einer Partei abgeschlossen, deren Autorität angezweifelt werden könnte. Eine Kolonialpolitik solle aller⸗ dings nicht getrieben werden, aber jedenfalls sei in der Er⸗ werbung von Häfen und Kohlenstationen ein Anhaltspunkt dafür gegeben; denn ein solcher Erwerb geschehe doch kaum auf Grund eines privatrechtlichen Titels.

Der Bundeskommissar erklärte, die Vertragsverhand⸗

lungen mit Samoa hätten Jahre lang gedauert, weil man keinen Paciscenten habe finden konnen, der all⸗

sein im Lesen und Schreiben zu unter⸗ richten, weil seine Unterthanen nicht mehr wissen dürften

in den englischen Kolonien, namentlich in Australien, sehr über die Achsel angesehen werde, im Gegensatz zu den Kaufleuten anderer Länder und trotz seiner persönlichen Tüchtigkeit, so würde ihn das ge⸗ wundert haben, wenn er nicht in den letzten Zeiten selbst

Eines der besten Mittel, die deutschen

Man müsse in der That erstaunen, daß man jetzt noch Regierungs- interventionen in Form von Kolonialpolitik beförworten könne,

. . t jetzt, da sie eine Flotte besitze, die Kaufleute unterstütze, wie dies hier geschehen,

seitige Anerkennung genösse. Die Taimua sei als Landes—⸗ regierung nunmehr z. B. von Amerika anerkannt worden. Uebrigens seien mit den beiden streitenden Parteien schon vorher Vereinbarungen getroffen, daß, gleichgültig welche Partei ans Ruder kame, jede dem Reiche dieselben Rechte ein⸗ räumen würde. Darauf könne man sich bei Streitigkeiten berufen.

Bei Art. III. (Kultus- und Gewissensfreiheit) bemerkte der Abg. Prinz Radziwill (Beuthen), er vermisse den citirten Ver⸗ trag zwischen Frankreich und den Tongainseln und bedauere, daß die Missionsverhältnisse nur oberflächlich berührt seien. Außerdem bitte er um Auskunft darüber, ob man dem Konsul Weber seine Ausstellungen in Bezug auf den Vertrag mit Tonga zur Kenntniß gebracht habe. ĩ

Der Bundeskommissar entgegnete, die Verhandlung über den Vertrag mit Tonga sei in Gestalt der steno⸗ graphischen Berichte der damaligen Reichstagsverhandlungen dem Konsul Weber mitgetheilt worden. Die Verdienste der katholischen Mission seien dem Auswärtigen Amte nicht unbekannt; es sei aber unmöglich alles Material mit⸗ zutheilen, und die Auswahl des Mitgetheilten sei schwierig genug. Der Vertrag Frankreichs mit Tonga sei nicht mit⸗ getheilt, weil er auf Samoa keinen Bezug habe, dagegen sei der Vertrag zwischen Samoa und Amerika beigefügt.

Art. 5 giebt dem Deutschen Reiche das Recht, Kohlen⸗ stationen zu errichten, die dazu nöthigen Gebäude aufzuführen und auf ihnen die deutsche Flagge aufzuhissen. .

Der Abg. Härle äußerte sein Bedenken, ob in dieser Be⸗ stimmung nicht doch ein Anfang zur Kolonialpolitik enthalten sei, was der Staats-Minister von Bülow mit Bezugnahme auf seine vorhergehenden Erklärungen widerlegte.

Art. 6 bis 13 wurden ohne wesentliche Debatte unver⸗ ändert genehmigt, nur bei Art. 8 brachten die Abgg. Prinz Radziwill und Dr. Lingens die Interessen der katholischen Missionen resp. die Fürsorge für das geistliche Wohl der Aus⸗ wanderer zur Sprache. Hierauf wurden die übrigen Artikel des Vertrages und ebenso das Protokoll genehmigt.

Sodann begann das Haus die erste Berathung des Gesetz— entwurfs, betreffend die Verfassung und Verwaltung von Elsaß-Lothringen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter-Staats⸗ sekretär Herzog, leitet die Debatte mit folgenden Worten ein:

Meine Herren! Die allgemeine Diskusston über die Grund⸗ sätze der Vorlage, auf welche nach Ihrer Geschäftsordnung die erste Berathung sich beschränkt, hat in der Hauptsache schon bei der Ver handlung stattgefunden, welche über den Antrag Schneegans und Ge⸗ nossen geführt worden ist. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht dem Programm über die Ausgestaltung der politischen und Verwal⸗ tungsderhältnisse des Reichslandes, welches der Herr Reichskanzler bei jener Verhandlung in allgemeinen Umrissen gezeichnet und welchem der Reichstag beinahe einmüthig zugestimmt hat. Wenn ich bei dieser Sachlage mir das Wort erbeten habe, um den Gesetz⸗ entwurf einzuführen, so kann es nicht meine Aufgabe sein, nochmals die Gründe spezell darzulegen, aus welchen die Regierung sich bereit gefunden hat, den von den elsaß⸗ lothringischen Abgeordneten ausgesprochenen Wünschen entgegenzukommen, ebenso wenig die Begrenzung zu motiviren, innerhalb deren, gegenüber weiter⸗ gehenden Bestrebungen, dies Entgegenkommen im Hinblick auf die Interessen des Reiches sich zu halten genöthigt war.

Ich wünsche zunächst nur über die formale Behandlung der Vorlage eine Erläuterung zu geben, die in den gedruckten Motiven eine Erwähnung nicht gefunden hat und deren Mangel möglicher⸗ weise zu einer Mißdeutung Anlaß geben könnte. Sie betrifft die un⸗ mittelbare Vorlegung des Gesetzentwurfs an den Reichstag, ohne vorgängige Befaffung des Landesausschusses mit demselben. Der Gesetzentwurf verdankt seine Entstehung zum großen Theil den Anregun⸗ gen, welche im Landesausschusse wiederholt gegeben worden sind. Er ist be⸗ stimmt, die im Lande laut gewordenen Wünsche auf eine Umgestaltung seiner Verfaffung zu erfüllen. Es hätte unter diesen Umständen anscheinend nahe gelegen, ihn mit dem Landesausschuß zu vereinbaren und durch die Zustimmung der Landesvertretung ihm eine festere und gedeih—⸗ liche Wirksamkeit sicherer verbürgender Basis zu geben, als mög⸗ licherweise für ihn gewonnen wird, wenn die Reform lediglich im Wege der Reichsgesetzgebung festgestellt wird und so dem Lande ohne Mitwirkung seiner engeren Vertretung gleichsam aufgenöthigt wird.

Es ist gleichwohl davon abgesehen worden, weil der Entwurf Aenderungen von Gesetzen herbeiführen soll, welche als Reichszesetze erlassen worden sind. Es gilt dies von dem Gesetz über die Ver⸗ einigung von Elsaß⸗Lothringen mit dem Reich vom 9. Juni des Jahres 1871, dessen Bestimmungen über die ministerielle Stellung des Reichs kanz⸗ lers eine Modifikation erfahren. Es gilt ferner von den Bestimmungen des Gesetzes vom 2. Mai 1877, betreffend die Landesgesetzgebung, in welches der den Landesausschuß einsetzende Kaiserliche Erlaß vom Oktober 1874 aufgenommen worden ift, und welches bezüglich der Zusammensetzung des Landesausschusses und der Erweiterung seiner Befugnisse in erheblichem Umfang abgeändert werden soll. Der Be⸗ stimmung dieses letzterwähnten Gesetzes gemäß können elsaß⸗lothrin⸗ welche im Wege der Reichsgesetzgebung ent⸗ standen sind, auch nur im Wege der Reichsgesetzgebung aufgehoben oder abgeändert werden, eine Vorschrift, die zweifellos auch auf den Inhalt dieses Gesetzes selbst bereis Anwendung iu finden hat.

Aus diesem zwingenden formalen Grunde ist von der Ei soring— gung des Gesetzentwurfs beim Landesausschuß abgesehen worden. Es ist dies übrigens mit der beruhigenden Ueberzeugung geschehrn, daß auch der Landesausschuß im Hinblick auf die bezeichnete Gesetze lage eine andere Behandlung der Angelegenheit nicht erwartet hat.

Was nun den Inhalt des Gesetzentwurfs anlangt, so ist er gleichsam die Ausführung in Farben der im Umriß gezeichneten Skizze, welche der Herr Reichskanzler entworfen hat und mit deren Hauptzügen die verbündeten Regierungen sich einverstanden er⸗ klärt haben. Danach bleibt das rechtliche Verhältniß des Reichs⸗ landes zum Reich im Wesentlichen unverändert. Die Souveränetät, welche nach dem Friedensvertrage und nach dem Vereinigungsgesetz beim Reich beruht, wird demselben erhalten; die Staatsgewalt, welche der Kaiser im Namen des Reichs auszuüben hat, verbleibt ihm, sie wird weder in dem Titel, aus welchem sie abgeleitet ist, verändert, noch in ihrem Umfang erweitert oder vermindert. Auch bezüglich der gesetzgebenden Gewalt des Reichs, in deren Mitwirkung an der Landesgesetzgebung der Charakter des Reichslandes sich am be⸗ deutsamsten manifestirt, tritt eine Aenderung nicht ein; nach wie vor bleibt der Bundesrath ständig Faktor der Landesgesetzgebung und der Reichstag tritt als solcher Faktor ein, wenn die Regierung Mangels einer Verständigung mit dem Landes ausschuß seine Mitwirkung in Anspruch nimmt; nach wie vor kann der Weg der Reichsgesetzgebung beschritten werden, er muß eingeschlagen werden, wenn es sich um Aenderung von solchen Landesgesetzen handelt, die ihm ihre Ent stehung verdanken.

Nur in einem Punkte erfährt das Verhältniß des Reichslandes zum Reich eine Modifikation, darin nämlich, daß das Amt des ver⸗ antwortlichen Ministers für Elsaß⸗Lothringen, welches nach 5. 4 des Gesetzes vom 9. Juni 1871 mit dem Amt des

eichskanzlers verbunden ist, von diesem gelöst und einem besonderen Träger, dem Statthalter, anvertraut werden soll. Aber auch hier bleibt die rechtliche Lage in dem entscheidenden Punkte unberührt, daß die ten aon f Verantwortlichkeit selbst dem Reich und dessen Gewalten gegenüßher bestehen bleibt und von ihnen nach wie vor geltend gemacht werden kann. Die Trennung der ministeriellen unktion von dem Amte des Kanzlers löst allerdings eine mächtige lammer, welche das Reichsland an das Reich bindet; sie vermin⸗

gische Landesgesetze,