1879 / 137 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

dert die Sicherheit dafür, daß bei der Verwaltung des Reichslandes das Reichstntereffe überall und stetig gewahrt werde, eine Sicherheit, die, tbeoretisch betrachtet, in der Vereinigung der Aemter in der- felben Person am meisten verbürgt wird und die möglicherweise ver ringert wird, weil durch die Entfernung des Statthalters vom Sitz der Reichsregierung die rechtzeitige Würdigung und Erkenntniß des Reichsinteresses unter Umständen erschwert werden kann; allein. diese Trennung ist unumgänglich nöthig, wenn das andere hochwichtige Ziel erreicht werden soll, daß die centrale Leitung der Verwaltung n das Land selbst verligt wird, unumgänglich, weil unter dieser Vorausserung, der Reichskanzler, der seinen Amtssitz von der Resi⸗ Den; des Kaisers und der Reichs gewalt zu trennen nicht vermag, die Verantwortung für die Verwaltung zu übernehmen nicht im Stande würde. J e. Damit ist das Gebiet bezeichnet, auf welchem der Gesetzentwurf wesenfliche und werthvolle Fortschritt bringt, nämlich das Gebiet der inneren Verfanung und der Einrichtung der Verwaltung; auf die⸗ sem Gebiete gewährt der Gesetzentwurf die Verlegung der Central verwaltung in das Land selbst; er bringt eine Vermehrung der Mit⸗ glieder des Landesausschuffes und eine Erweiterung jeiner Befugnisse durch Cinräumung des Rechtes der Initiative, er sichert endlich die unter den obwaltenden Umständen mögliche Vertretung der Inter⸗ effen des Reichs landes im Bundesrath— n Die Verlegung der zentralen Verwaltung von Berlin nach Strchburg entftricht jedenfalls einem der Begehren, die in solchen Kreisen der Bebölkerung, welche die durch den Frieden geschaffene Lage annahmen, und sich in sie einzuleben wünschen, am häufigsten und dringendsten ausgesprochen sind. Es mag sein, daỹ das Ver⸗ langen danach zum Thell in einer eiwas übertriebenen Vorstell ung von der Unselbftändigkeit und Abhängigkeit der im Lande bestehen den Verwaltung von der Zentralstelle beruht; andererseits wird es aber von der gewiß richtigen Erwägung diktitt, daß die höchste Regierunge⸗ gewalt von der Landet ertretung auf die Dauer räumlich nicht getrennt werden darf, wenn fie nicht die für eine ersprießliche Geschäfts⸗ führung durchaus nothwendige Fühlung mit der Bevöl terung ver— ; *lsᷣ , ist nun so gedacht, daß das Amt des Reichs— kanzlers fortan in Straßburg geübt werden soll, derart, daß in ihm die sämmtlichen ministeriellen Funktionen, von denen ein wesentlicher Theil bisher dem Ober⸗Präsidenten übertragen war, sich wieder vereinigen. Die Stellung des Statthalters soll überdies dadurch erweitert und gehoben werden, das gewisse landesherrliche Befugnisse ihm rom Kaiser übertragen we den. Welche Befugnisse vornehmlich dabei ins Auge gefaßt werden, darüber enthalten die Motive au führliche Angaben. Wenn 56 beim ersten Anblick ungewöhnlich scheinen mag, daß Befugnisse des Staat? ober hauptes und die Funktionen eines verantwortlichen Ministers in derselben Person vereinigt werden, so verliert diese Verbindung das Befremdliche, wenn man jene Befugniffe nach Art und Umfang näher prüst; es ergiebt fich dabei, daß es sich im Wesentlichen um solche Akte der Regierungsgewalt handeln wird, welche dem administrativen Gebiete angekören, und in das Bereich jener Speraldekrete fallen, in dessen Ausbildung das französische Staatsrecht außerordentlich weit geht. Auch gegenwärtig würde Übrigens der Kaiser schon ermächtigt sein, auf Grund des Gefetzes über die Einrichtung der Verwaltung, der⸗ artige Befugnisse an Zentral und Bezirksbehörden dauernd zu über⸗ tragen, nicht blos widerruflich und zeitweise zu delegiren. - Das Minifterium, welches nach dem Vorschlag des Entwurfs dem Statthalter zur Seite treten soll, wird in sich die Funktionen vereinlgen, die zur Zeit das Reichskanzler⸗Amt für Elsaß Lothringen und das Reichsjuftiz Amt übt, und welche von dem Oberpräsidenten wahrgenommen werden. Auf seine Einrichtung soll die Einrichtung des Reichskanzler⸗Amtt übertragen werden, wonach der Vorstand des Letzteren als Stellvertreter des Reichskanzlers handelt, mit der Maßgabe jedoch., daß diese Vertretung nach dem Entwurf eine Dauernde fein foll und durch das Gesetz selbst mit dem Amte des Staatssekretärs verbunden ist. Diese Uebertragung schließt aus, daß die Verfasfung des Ministeriums eine kollegiale sei; sie knüpft die Entscheidungen und die Verantwortung dafür an die Person des Vorstandes. ; ; . Was nun den Landesausschuß anlangt, so entspricht eine Vermehrung der Zahl seiner Mitzlieder einem dringenden Bedürfniß nach Verstaͤrkung der Arbeirskräfte, sie hat aber auch die ungleich wichtigere Bedeutung, daß weitere Kreise der Bevölkerung als bis her durch gewählte Vertreter der politischen Thätigkeit sich. betheiligen und an der Pflege des Gemeinwohls ihres Landes mitarbeiten können. Für diese Thätigkeit öffnet sich ein um vieles weiteres Feld durch die Einräumun des Rechts zur Initiative. Vermöge dieses Rechtes wird der Landesausschuß aus einer mehr rezeptiven zu einer produktiven Stellung gelangen. Bestrebungen und Ansichten die fich nur gelegentlich in Form von Wünschen äußern konnten, können fortan ausführlich berathen und in Form von Beschlüssen zur hme der Regierungen gebracht werden. ch auf diesen Ueberblick e Bestimmur zu begründen, um nicht Ich avon ab, die des ie Wirkungen, ie er i dieser Ri Gesetzent setzentwurf nickt alle Wünsche, die laut geworder —1 g '

Ob er die Hoffnungen erfüllen

Ob 23 314 12 Der J? 32 ängt nicht allein ron der Regierung,

n den Elfaß Lothringern selbst ab und von der

J Wen ea Sine der Me nehmen. Wenn dies im Sinne der Re⸗

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sich Bahn bricht, 5 das Interesse des Reichs landes mit dem des Reichs unlöslich verbunden sei, u auch dieser Schritt ist ein Versuch glücken. Ich darf die Hoff⸗ nung aussprechen, daß der Reichstag den Maßnahmen welche die Reglerung für diesen Zweck dienlich und zulässig erachtet, grundsãätz⸗ lich seine Zustimmung nicht versagen wird.

(Während dieser Rede war der Reichskanzler in der Saal getreten, verließ denselben aber nach kurzer Zeit wieder)

Der Abg. Guerber erklärte, daß die kühle Stellung, welche seine Freunde zu den autonomistischen Tendenzen eingenammen hätten, durch die Vorlage vollkommen gerechtfertigt erscheine. Bedauerlich sei vor Allem, daß nicht von den kompetenten Srganen im Reichslande selbst, sondern von den Bureaux des Reichs kanzler⸗Amtes diese Vorlage ausgearbeitet sei: dies erkläre denn auch Manches aus ihrem Inhalte. Wenn man sich nur an einen einzelnen Zwischenträger wende, dann höre man nicht die Stimme des Landes, sondern nur einer Partei, vielleicht nur einer einzelnen Person. Im Lande solle die Regierung nun in Zukunft sein, das sei lobend anzuerkennen; aber die Stellung des Statthalters scheine do nur eine provisorische zu sein; denn während sonst immer bestimmt gesprochen werde, heiße es im 5. 1 nur: „Der Kaiser könne einen Statthalter er⸗ nennen“ Die Erweiterung der Kompetenz desselben sei noch vorbehalten, so daß die eigentliche Centralstelle noch ganz un⸗ bestimmt und unklar dastehe. Solche Unsicherheit der Rechte zustande fei vom Uebel; das Volk sei rathlos und glaube schließlich auch rechtlos zu sein. Der Statthalter sei ferner wiederum mit der Diktatur ausgerüstet, die im franzbsischen Gesetze nur als etwas Vorübergehendes für Ru hestörungen berechnet sei. Seien denn im Elsaß Unxuhen vorgekommen? Man solle die Bewohner des Reichslandes doch nicht als kleine Buben behandeln, die man immer mit Schreckbildern im Zügel halten müsse. Die Diktatur sei nicht gerechtfertigt, warum gehe sie alfo als Popanz von einem Gesetze in das andere über? Die Thätigkeit des Landesausschusses solle aller⸗

in wird dieser Versuch denn

dings durch die Initiative erweitert werden, aber das genüge nicht; das Land müsse eine vollständige Repäsentativ⸗ verfassung erhalten. Wenn die Autonomisten sagten, man müsse schrittweise vorgehen, so erwidere er: daraus könne nur ein Flickwerk ohne feste Grundlage entstehen. Ferner fehle jeder Schutz gegen Beamtenwillkür; der Staatsrath konne allerdings in soichen Sachen angerufen werden, aber derselbe bestehe nicht aus unabhängigen Männern, sondern nur aus den höchsten Beamten des Landes. Zu tadeln sei ferner das verwickelte Wahlsystem zur Komplettirung des Landes⸗ ausschusses. Die Mehrkosten würde das Land gern tragen, wenn dafür wirklich eine Regierung durch das Land ge⸗ schaffen würde. Nicht der Mechanismus der Regierung sei entscheidend, sondern der Geist, der ihn treibe. Vor Allem müßte man den Gedanken aufgeben, daß die Annektirten geistig todt seien; man müßte Preß⸗ und Relig:onsfreiheit gestatten. Denn nicht die materiellen Güter seien die Hauptsache, son⸗ dern seine Partei verlange, daß ein neuer Geist in die Ver⸗ waltung komme, ein Geist der Freiheit, des Wohlwollens und der Ehrerbietung für das Recht des Volkes.

Der Abg. Fürst von Hohenlohe⸗Langenburg bemerkte, er wundere fich, wie der Vorredner die Vorlage einen homun= cusus nennen könne, sie sei seiner Ansicht nach ein ganz an⸗ ständiger homo. Den Vorwurf, daß nicht schon früher dem Reichstage eine solche Vorlage gemacht sei, habe der Reichs⸗ kanzler schon mit seiner früheren Ausführung zurückgewiesen, daß dies nicht eher habe geschehen können, als bis aus dem Reichslande selbst das Verlangen nach Autonomie laut ge⸗ worten sei. Der Reichskanzler habe seine damalige Ausfüͤh⸗ rung geschlossen, daß derselbe noch heute das Vertrauen zu dem deutschen Geiste in h ., hege, daß dieser sich kräftig an die deutsche Eiche anschließen werde, wenn man nur Ruhe und Geduld habe. Dieser Satz sei die Direktive für seine (des Redners) Auffassung der Vorlage. Weder der Reichskanzler noch die Redner aus dem Hause hätten die Gefahren verkannt, welche aus einer mißbräuchlichen Anwendung der Autonomie entstehen könnten, aber alle stimmten darin überein, daß der Moment gekommen sei, um dem Reichslande zu zeigen, daß man ihm eine Autonomie gewähren wolle. Die Bewohner Elsaß— Lothringens würden dieses große Vertrauen sicherlich benutzen, die Interessen ihres Landes wahrzunehmen und nicht gleich⸗ zeitig die des Reiches zu schädigen. Die berechtigten Wünsche

keines Landes würden in dem Maße berücksichtigt, wie die Elsaß Lothringens. Es seien von Deutschland allerdings Fehler in der Verwaltung des Landes gemacht worden, aber wenn ein Volk, das erst seit acht Jahren einem neuen Staatswesen einverlribt sei und natürlich aufgeregt sein müsse, in der Lage gewesen sei, sich ohne wesentliche Störung den Gesetzen zu unterwerfen, welche das neue Land ihm gebe, so sei eine solche Gesetzgebung und Verwaltung ein anerkennenswerthes Werk Dem Tadel des Vorredners, daß der Landes⸗ ausschuß über diese Vorlage nicht gehört sei, sei schon vom Staatssekretär Herzog begegnet, der ein großes Gewicht auf die Schnelligkeit des Zustandekommens lege. Er gestehe dem Vorredner zu, daß die Vorlage kein Ganzes sei, aber das sei durch die unfertigen Zustän de im Reichslande be⸗ dingt, und der Reichskanzler habe zugesichert, daß bei verstän⸗ diger Benutzung dieser Verfassung weitere Schritte in Aus⸗, ficht genommen werden könnten. Die Beibehaltung des Dik⸗ taturparagraphen sei kein Mißtrauensvotum für die Elsaß⸗ Lothringer, sondern erforderlich für die Sicherheit der west⸗ sichen Grenzmark Deutschlands. So lange die Bewohner des Reichslandes nicht ganz deutsch fühlten, könne man diese Handhabe nicht entbehren. Eine größere Präzisirung des staatlichen Charakters des Reichslandes und eine größzere Vereinfachung seiner Verwaltung hätte er in der Vor⸗ lage gewünscht, ebenso daß der Reichskanzler eine ge⸗ wiffe * Verantwortlichkeit dem Reichslande, gegenüber beibehalten hätte, da derselbe am besten alle Hindernisse beseitigen könne. Er hoffe aber, daß diese Verbindung sich

durch die Kommissare des Statthalters im Bundesrath her⸗ ftellen lassen werde. Obwohl es außerordentlich wünschens⸗

werth wäre, so glaube er doch nicht, daß es schon jetzt thun⸗ lich sein werde, Eingeborene des Landes in die obere Verwal⸗ tung zu berufen, da solche noch nicht in der Lage seien, etwaigen im Jeichslande hervortretenden französischen Bestrebungen mit der nöthigen Energie entgegenzutreten. Es dürfte sich mehr empfehlen, daß der Kaiser sie mit konsultativer Stimme in den nach dem Muster einer oberen Kammer konstruirten Staatsrath berufe. Durch diese Institution werde auch der Kaiserliche Rath fast überflüssig. Der Landesausschuß habe jetzt alle für die Selbstverwaltung des Landes nothwen⸗ digen Befugnisse und wenn auch die Wahlen zu demselben etwas komplizirt seien, so hätten sie sich doch bisher gut be—

tereffe der politischen Beruhigung des Landes hätte er ge⸗ wünscht, daß statt der dreijährigen fünfjährige Perioden an⸗ geordnet würden. Er hoffe, das Vertrauen seiner Partei auf das deutsche Reichsland werde nicht getäuscht werden und diese Vorlage dem Reichs lande zum Heil gereichen. Eine kom— miffarische Berathung halte er nicht für nothwendig; ö Der Abg. North erklärte, diese Vorlage ermögliche, daß allen Wünschen Rechnung getragen werden könne. Seine Partei werde deshalb für dieselbe stimmen. Der Amtssitz des Ministeriums im Tanbe ermögliche demselben, von den Be⸗ dürfnissen des Landes Kenntniß zu nehmen und eine rationellere Gesetzgebung zu veranlassen. Die Interessen des Reichslandes würden nach der Vorlage im Bundesrathe von besonderen Kommissaren wahrgenommen. Er hätte gewünscht, daß solche Kommiffare auch vom Bundesausschuß in den Bundesrath delegirt würden. Die Schöpfung des Staatsraths sei als eine glückliche Neuerung zu bezeichnen, nur hätte er auch die Kreirung eines obersten Verwaltungsgerichts gewünscht. Er fordere die Aufhebung des 58. 10 sowie die Beseitigung jedes Ausnahmezustandes. Das könne aber nur geschehen, wenn das Mißtrauen der Regierung gegen Elsaß⸗Lothringen aufhöre. Zur Erreichung dieses Zieles werde er und seine Partei nach Kräften beitragen. Die Wahl des Landesausschusses durch allgemeines Stimmrecht habe nehen seinen Vortheilen auch seine Nachtheile. Der nach dem jetzigen Modus gewählte Landesausschuß habe sich allseitige Achtung erworben. Das System „Alles oder Nichts“ sei sehr bequem für den, der Nichts erreichen wolle. Er und seine Freunde aber seien immer nur bestrebt, praktische Ziele zum Wohle des Reichs⸗ landes zu verfolgen. Er begrüße diese Vorlage als den be⸗ deutendsten Schritt, der bisher in der Organisatlon des Reichs⸗ landes geschehen sei, und hoffe, daß er ohne kommissarische Berathung die Genehmigung des Hauses finden werde. Hierauf vertagte sich das Haus um 4, Uhr.

über den auswärtigen 1877— 783 und den Vorjahren.

Sinkens der Einfuhr,

Doll..

1878 gehoben;

153 0.

6,6 3 9, 6

lebende T

21785546

zwar v oder 6, 49 9/s ; von 466 394000 B. 5H '. Serste 45756084 B. = 13.28 0; von 21 170 100 B. Rogge 169.88 oo; von 10 177699 B. Buchweizen nichts. Von der gesammten Brodstoffausfuhr gingen S751 9 1850 die Ausfuhr von Weijen u Weizen) nur 7535 901 Bushel betrug, 66 37141 626 Bushel; in demselben Zeitraum ist die Au Mais und Maismehl (1 Faß 4 Bushel Mais) von 76328 87 192 110 Bushel gestiegen. ö . Auch von den Prodistonen (1860: 16612443, 1878: 123 55 Doll.) wurden S7, 710 nach Europa ausgeführt. geführten Provisionen liefert die Schweinezucht, die ausgedehnten Maisbaues weit über den einheimischen betrieben wird. Ganz besonders hat sich die Ausfuhr lebenden V dere von Hornvieh vermehrt. fuhr nur 733 395 Doll., 1878 schon 58 1874, 1875 und 1876 wurden nach Groß 110 und 244 Stück Hornvieh ausgefüh (546 829 Doll.) und 1878 24 982 (2498 fuhr von lebendem Hornvieh umfaßte Stück (3 896 818 Doll.), n 75 S5õ6 Stück (G 974 328 Doll.), gegen 37 den letzten 6 Monaten 1877) d. h. in des Jahres 1878 hatte die Ausfuhr in der Werthe um 2700/“ zugenommen. Durchschnitt der Preis eines exportirte auf 17 Doll,, nach Kanada auf 46, 69 Doll.

Statistische Nachrichten.

Das „Handelsarchiv' veröffentlicht einzelne interessante Ueber⸗ sichten aus dem Jahresbericht des statistischen Bureaus zu Wa Handel der Union im Fiskaljahre Nach derselbea überstieg vom Jabhce 1863— 1873 die Nettoeinfuhr fremder Waaren (d. h. die Gesammt⸗ einfuhr nach Abzug der nach fremden Ländern wieder ausgeführten Einfuhrwaaren) regelmäßig die Ausfubr einheimischer Waaren um 39 1532 Millionen Dollars (1863 bzw. 1872). ergab die Ausfuhr einen Ueberschuß von 18 876 598 Doll., 1875 war derum die Einfuhr um 19562 725 Doll. größer; dann aber über⸗ stieg die Ausfuhr regelmäßig und in immer wachsender Progression die Einfuhr, 1575 um 79 543 481 Doll, 1877 um 151 152 9694 Doll. 1878 um 257 514 234 Doll. Es war dies weniger eine Folge des die im Jahre 1873 mit 524 689 727 Doll. ihren höchsten Stand erreicht hatte, als des Wachsens der Ausfuhr, denn die Einfuhr betrug 1876 445 9838 766 Doll., 1877 438 518 130 1878 422 895034 Doll., 525 582 247 Doll. 1877 589 670 224 Doll., 1878 630 709 268 Doll. bis Dezember 1878 überstie; um 149 690 615

In den 6 Monaten, Juli

Waarenausfuhr die Einfuhr 102 159 699 Doll. in denselben Monaten 1877.

Die Ausfuhr von Münzen und ungeprägten edlen Metallen überstieg im Fiskaljahr 1877— 78 die Einfuhr um 3 918211 Doll. (383 740 125 Soll. Ausfuhr, 29 821 314 Doll. Einfuhr). eine sehr erhebliche Abnahme gegen die Vorjahre, denn der Ueber schuß der Ausfuhr über die Einfuhr betrug 1877 15 337 823 Doll., 1876 40 569 621 Doll. 1875 71231 425 Doll. 6 Moraten 1878 war sogar die Einfuhr um 2 911355 als die Ausfuhr, während in den gleichen Monaten des Vorjahrs die Ausfuhr um 2979 190 Doll. größer gewesen war.

Die Ausfuhr einheimischer Waaren ausschließlich des Geldes hat sich von 45 671 894 Doll. in 1821 auf 680 709 268 Doll. in in den 10 Jahren 1868 bis 1878 allein von 269 385 900 auf 680 709 268 Doll., d. h. um 411 319 368 Dell. oder Die Zunahme ist hauptsächlich bewirkt durch Brod und Brodstoffe (1878 181 777 841 Doll., gegen 1368 Provisionen (123 556 323 Doll,, 931195681 und Kohlenöl (123 556 323 Doll., 24 764298 D

Leder und Baumwollenwaaren (11 433 66 Thiere (5 844 653 Doll.,

(4 878 407 Toll., 454 vorrãthe (4 833 070 Dou,

Die Austfubr einheimisck

bestand hauxtsächlich aus Baumwolle Baumwollenwaaren (11 438 660 Doll.), zusammen 191 470 144 Doll. 27,52 0 der Gesammtausfuhr; Brod und Brodstoffe (866 82 016 Doll. Weizen, 458 630 358 Doll. Mais, 26 095 721 Doll. Weizen mehl u. s. w. 181 777 841 Doll. Sch inken, Schmalz 86 679 979 Doll., Butter und Käse 18935351 Doll., Rindfleisch, frisch und gesalzen 7 983 090 Doll, präservirtes Fleisch 5 1062 625 Doll, Fische und Austern 4 858 551 Doll. u. s. w.) 123 5öß 323 Doll. , I16 Go; Tabak 28 484 482 Döll. waaren 16776411 Doll. 2,41 0; Stahlwaaren (Maschinen 2098 501 Doll., Nähmaschinen 1 661715 Doll. u. s. w) 15 882 508 Doll. a; Lack- und Lederwaaren hiere 5 844 553 Doll. = O. 84 0¶0; Oelkuchen O73 σί; Zucker und Melasse 4 878 407 Doll. O, 700 vorräthe 4 835 070 Doll. O, 69 oo u. s. w

Wie sich die Ausfuhr landwirthscha bis 1878 geste igert hat, erweist nachstehende Uebersicht:

D283

Lebende Thiere (speziell Hornvieh Thierische Oele D (speziell Speck und Schinken Häute und Felle, Talg, Knochen und Knochenmehl, Thier⸗ J Brod und Brorstoffe Obst : Sämereien . Baumwolle, Wolle Han (darunter Baumwolle Pflanzenöle und Oelkuchen Verschiedenes (hauxtsächlich Tabak). . Zusammen

Von der Gesammtausfuhr.

Mehr als 840 Ye der ausgefüh sind in der nördlich von Ohio

D

Wasbhington

zum Deutschen Reichs⸗d * 137.

Zweite Beilage tzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 14. Juni

E878.

Im Jahre 1874 . Jm g abr 18 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. 6 Staats · Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Vostblatt nimmt an: die Fönigliche Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich KRrrußischen Stants-Anzeigers: Berlin, S. F. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Oeffentlicher Anzeiger.

Ebriefe und Untersuehungs-Sachen. hastationen, Aufgebote, Vorladungen

Terkãänfe, Verpachtuvgen, Submissionen ete. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. W. von öffentlichen Paꝑgieren.

Literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen. In der Börsen- Familien Nachrichten. deilage. *

6 7 8 9

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und JInvalidendank.« Rudolf Mosse, Haasenstein

Grosskende. & Bogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte, Tersehiedene Bekanvtmachuugen. Büttner & Winter, so wie alle übrigen größeren

*

Annoncen Bureaus.

Steckbriefe und Unterfuchungs⸗Sachen.

Steckbriefserledigung. Der unterm 30. v. M. hinter den Dienstknecht Wilhelm Schild aus Waltersdorf Sprottau, den 109. Juni 1879. Königliches Krelsz— I. Abtheilung. .

2) Lit. E. Nr. 32,330, über 50) lautend, und über 1000 SHP lautend, unter dem 1. Januar 1878, sammt und Zinscoupons, erster am 1.2. Januar 1889 fällig wird und xmelche bis zum Fahre 1888 laufen, bescheinigt und die Mortifikation derselben beantragt. Dieselben sind anerkannte und weder bezahlte noch reluirte Schulden der Hannoverschen Landes Credit · Anstalt. Die unbekannten Besitzer der obigen Dokumente werden aufgefordert, die in ihren Händen befind⸗ im Original vor

Lit. G. Nr. 34,105, ausgefertigt zugehörigen Talo

Es ist dies

Unsere offene Strafoollstreckungs⸗Requisition vom . 15. September 1875 und 8. Oktober 1877 nehmen wir betreffs des Militär⸗ pflichtigen Johann Michael August Spottag, nitz am 22. September 1843, hier⸗ Grünberg, Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In der am 30. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Schwurgerichte anstehenden Unter⸗ e wider den Maurergesellen Bartan aus Gumbinnen wegen Raubes ist die Vernehmung des Müllergesellen Figulla aus Leese (Kalkoitz , bei Calau erforderlich.

er ꝛc. Figulla ist am 17. Mai d. J. Provinzial⸗Landarmenanstalt zu Neu⸗Stettin lassen, woselbst er wegen Bettelns und Landstreichens von 3 Monaten abgesessen hatte, und ist an diesem Tage nach Polzin dirigirt, dort aber nicht eingetroffen. und Polizeibehörden werden dienstergebenst ersucht, auf den Figulla zu vigiliren, ihn im Betretungs— falle zu Protokoll zu dem obigen Termine vorzula⸗ den, zugleich uns aber auch telegraphisch von seinem Aufenthaltsort Kenntniß geben zu wollen, damit wir erent. seine kommissarische Vernehmung durch das zuständige Gericht veranlassen können. Königliches Kreisgericht.

In den letzten 3. September 1873,

. geboren zu j 1 lichen Urkunden

Dienstag, den 10. Februar 1880, Morgens 12 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter⸗

vorzulegen, widrigenfalls dieselben für erloschen

und ungültig erklärt werden sollen.

Hannover, den 7. Februar 1879.

Amtsgericht.

3 782 Do ), Petroleum

heilung 16.

Verküufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. Bekanntmachung.

Haussideicommiß⸗ Amt

Jerichow'schen Magdeburg,

eine Korrektionalh

. iekaljahre 1 Sämmtliche Gerichts⸗

(180 031 484 Doll.)

aren im F 2 Königliche Kreise des

derselben bele⸗ 26,12 9sso; Provisionen (Speck, Hectar, worunter 180,343 Hectar Acker und 24,009 Hectar Wiesen, soll auf die achtze 1. Juli 1880 bis ultimo Juni 1898 im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Das Pachtgelderminimum und die Pachtkaution auf den dritten Theil des jäbrlichen Pachtzinses festgesetzt. Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis eines disponiblen Vermögens von 50000 Mark er⸗ forderlich, welcher spätestens vierzehn Tage vor dem Lizitationstermin durch ein Attest rathes oder der Steuerveranlagu sonst glaubhafte Weise zu führen ist. Zu dem auf Montag, den 13. Oktober d. Is., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Breitestraße Nr. 32 hierselbst, anberaumten Bie⸗ tungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem ; daß die Verpachtungs⸗ tations bedingungen, von denen wir auf Verlangen egen Erstattung der Kopiglien und. Druckkosten Abschriften ertheilen, in unserer Registratur wäh— rend der Dienststunden, auf dem Königlichen Haus—⸗ ideicommiß⸗Rent⸗Amte in Niegripp bei Burg und bei dem jetzigen Pächter, Herrn Ober⸗Amtmann Kirsten in Woörmlitz, welcher die Besichtigung der Pachtstücke nach vorheriger Meldung geftatten wird, eingesehen wer Berlin, den 3. Mai 1879.

Königliche Hofkammer

der stöniglichen Familiengüter.

Bekanntmachung. Das dem Lieutenant a. D. Müller gehörige, im Treise Nordhausen, I Meile vom Bahnhof Soll— stedt der Halle⸗Casseler Bahn belegene

Rittergut Ascherode

soll im Auftrage des Eigenthümers

am 24. Juni 1879,

4 Vormittags 11 Uhr,

im Gasthof zum Römischen Kaiser“ hierselbst durch mich öffentlich meistbietend verkauft werden. Das Gut enthält etwa 800 Morgen, darunter etwa 280 Morgen Wald, und ist separirt. Boden eignet sich zum Bau aller Getreidearten, Futterkrãuter und Hackfrüchte.

Verkaufs bedingungen und sonstige Auskunft werden im Termin bekannt gemacht und auch vorher von dem Eigenthümer in Ascherode und von mir hier⸗ Die Besichtigung des Gutes kann (H. õꝛz588.)

wald, den 7. Juni 1879.

Cx d. de Jahre vom I. Abtheilung.

Mineralöl 46574 974 Doll. Holj⸗ und Holz⸗

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ist auf 8090 Mark

ladungen u. dgl. Bekanntmachung.

Die am 18. März 1873 verstorbene unverehe⸗ lichte Lonise Strelow in Coseeger hat zu ihrem präsumtiven alleinizen Intestaterben Carl Strelow, sich in Dona Franzisca aufgehalten, seitdem aber seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannt ist, Derselbe, sowie seine nächsten Ver⸗ wandten werden hiermit aufgefordert, ihre Gerecht same bei der bei uns eingeleiteten Regulirung des Nachlasses der Louise Strelow sich bei uns zu melden, weil sonst der in unserm Depositorio befindliche baare Nachlaß nach Ablauf von 6 Wochen an die Justizoffizianten⸗Wittwen⸗ kasse gezahlt werden wird.

Coerlin a. P., den 4. Juni 1879.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

Oeffentliche Vorladung.

Die Königl. Preuß. Hof⸗Piano⸗Fabrikanten Hölling C Spangenberg zu Zeitz haben gegen den Arbeiter, auch Handelsmann W. Kreutziger, zuletzs in Berlin, Koppenstr. 37 wohnhaft, die Klage auf Zahlung von

a. 99990 S nebst 60 / Zinsen seit 1. November

8728 nebst 6 Yo Zinsen seit 24. November 1878, 150 1M. 95 3 Recambiokosten nebst Yo Zinsen seit der Klagebehändigung und o Provision je von 9000 MSS mit 30 S6 und von 5728 S mit 19 A auf Grund der von den Klägern ausgestellten, von dem Verklagten gcceptirten beiden Wechsel, I) vom 18. Mai 1878 über 9000 , zahlbar am 1. November 1878, 2) vom 24. Mai 1878 über am 15. November 1878,

Feuerwaffen

6 695 377 Doll.

Kreisland⸗

ihren Sohn behörde oder auf

ftlicher Produkte

5 844 653 Doll. hinterlassen.

. Bemerken ein 36 725189 wahrzunehmen und ;

(a Cto. 194 65)

tten Provisionen r und westlich von den atlantischen Küstenstaaten beligenen Region erzeugt worden (Ohio, Michigan, Indian, Illinols, Wie eonsin, Missonri, Jom a, Minnesota. Kansas und Nebraska), wo die Erzeugungs öͤfstlich belegenen Staaten und das Eisenbahnnetz einen wohlfeilen, schnellen und regelmäßigen Transport kostete im Jahre 1866 von Chicago und den Eriekanal 27 Cents Fracht, 1878 nur 73 Cents und ganz per Bahn 12 Cents. ie gesammte Getreideernte 45 Bushels im Werthe von 1035 571 78 Doll, davon wurden bis 1. Juli 1858 194 618 820 Bushels hrt, on 1347358 00) geernteten Busbels Mais 87 192 119 B. von 364 194 146 B. Weizen 92 141 626 B. 25,30 0; afer 5 552 DS88 B. 1,60 d; von 34 414093. gen 4207 912.

kosten geringer sind, als in den

Der Busbel,. Wäzen nach New⸗JYork über die Seen

728 S, zahlbar

ausgeführt, und tellt. J Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Auf⸗ enthalt des Verklagten unbekannt dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf den 4. September 1879, Vormittags 10 Uhr, 2 unterzeichneten Gerichts Deputation Stadtgericht gebäude, Jüdenstraße Nr. 6, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur u bringen, und Urkunden im Original ein- indem auf spätere Einreden, welche auf achen beruhen, keine Rücksicht genommen wer⸗

selbst ertheilt.

jeder Zeit geschehen.

Nordhausen, den 9. Juni 1879. Kosegarten, Rechtsanwalt.

. Bekanntmachung.

; Anlieferung von 50 009 kg gereinigtem Rüböl (Lampenöl) für die Königlichen Steinkohlen⸗ gruben bei Saarbrücken soll im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: ; „Dfferte anf Lampenöl“ bis zum 24. Juni er., Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Lieferungs⸗ bedingungen eingesehen und auf portofreie Anfragen abschriftlich bezogen werden können. Johann, den 11. Juni 1879.

stönigliche Bergfactorei.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Bei der heutigen Ausloosung von Kreis tionen des Bütower Kreises sind die

Während im Jahre eizenmehl ( Faß 5 Bushels erreichte sie im Jahre 1378

nach Europa.

Nr. 59, Zimmer

70, l5 o der aus⸗

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde ct, so werden die in der Klage angeführten That

en und Urkunden auf den Antrag des Klägers ; für zugestanden und anerkannt er⸗ tet und was den Rechten nach daraus fol im Er fenntniß gegen den Beklagten ausg

Berlin, den 10. April 1879. Königliches Stadtzericht. J. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.

Ediktalladung.

schuß⸗Verein zu Fallersleben bat den auf den Inbaber lautender

ligationen d . k

I) Lit. E. Nr. 24,251, über 100 Thlr. Court.

Bedarf hinaus

iebes, ins beson⸗ Im Jabre 18638 ergab die . 44653 Doll. In den Jahren britannien nur 123 bezw. 77 dagegen schon 5091 sos Doll.) Die Gesammtaus. im Jahre 1877 78 380 040 Monaten 1878 aber schon 1342598 Doll.) in den entsprechenden Monaten Zahl um 100,6 60, im 1577 78 stellte sich im orfirten Stück Hornvi bs nach Cuba nach Großbritannien auf

141 7 contumaciam stens drei

abto. 257 )

verfallen, und die durch die e den lehten s gegebenen Ansprüche auf den Empfang von

Sl0 Stück

machung unter Angabe der Nummern. Direktion neue Aktien ausgegeben werden. ( 9) Diejenigen neuen Aktien, welche von den Inbabern der alten Stamm Aktien, Prioritäts. Stamm und Bonn Gölner Aktien etwa nicht in Anspruch genommen sind, sowie diejenigen, auf welche nach dem vorstehenden Paragraphen der Anspruch hinfällig erklärt worden ist, werden von der Direktion bestmöglich im Interess- der Gesellschaft begeben.

Verlust fo

Litt. A. Nr. 54 über 50 Thaler. Litt. B. Nr. 5. r 1090 Thaler. Litt. B. Nr.

Litt. C. Nr. 8S über 500 Thaler.

M;5os I; z ö Dis se Okligationen werden den Inhabern mit dem Bemerken gekündigt, daß die Räckjahlung der Valuta nebst den Zinsen bis ultimo Dezember d. J. gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der

genden Tagen durch die Kreis-Kommunal-⸗Kasse hierselbst erfolgen wird, Von den bereits früher ausgeloosten und gekün— digten Obligationen ist Litt. B. Nr. 59 Über 100 Thlr. zur Realisirung bisher nicht vorgelegt, worauf der Inhaber hierdurch besonders aufmerkfam gemacht wird.

Bütow, den 5. Juni 15379.

Zinscoupons am 2. Januar 18865 und den fol⸗

Der Kreisausschusß des Kreises Bütow.

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1. Juli 18

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Betrag von 43 500 090 M erreicht, so werden die

Betrages der Aktien; b. vr. 1. 83 1880 29 ; C pr. 1. Juli 1881 30 ;

bekannt gemacht werden.

5) Die neuen

.

b. vom 15. Juni bis 1. c. vom 15. Juni bis 1.

Cöln, den 15. Mai 1879.

en Nummern gezogen worden:

lautend, ausgefertigt unter dem 1. Januar 1872, Litt. A. Nr. 53 über 50 Thaler.

Demrach sind zu zahlen in dem Zeitraume: a. vom 15. k bis 1. 33. 1879 20 υὴ.

Nheinische Eisenbahn⸗Gefell schaft.

Emission

von

58,000 Stück à 750 Mark 43500 900 Mark neuer Stamm⸗Aktien.

Auf Grun . . K . . ; ö ö. Auf Grund der Beschlüsse der Generalversammlungen vom 28. Mai und 28. Dezember 1872,

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29 Mai 1387 89 .. 6 a 7 29. Mai 1873 und 10. Juni 1874, der Konzessions⸗Urkunde vom 5. Juni 1573 und des Statut, Nach⸗

3 28

3p 7 Ana Rb wie nn ; Miniß trages vom 7. August 1873, sowie unter Genehmigung Seiner Excellens des Herrn Ministers Ter 5sffent=

1

ñ An beite ben wir keschlossen. em Kavpit für die Herf y . haben 1 von dem Kapitale, welches für die Herstellung der durch oben er— n Konze sione: Ur nde beim, Generalversammlungẽbeschlüsse genehmigten Erweiterungsbauten und J. zungen des Betriebs-Materials und der Betriebs ⸗Finrichtungen unseres Unternebmenz erforderlich erden mird einen weiteren Betrag von 43 500 000 Mark durch Ausgabe von 58 909 Stück neuer Sts min. Atien auftubringen und diese Aktien vorzugsweise den Inhabern der im Umlauf befindlichen . Oo Thaler oder 181 5090 000 Mark Aktien, S 51In A ier n 9 157 3575 98127 5 z ez ss FOr ⸗ᷓ ö . 1 der lediglich für die Call⸗Trierer Eisenbahn kreirten Aktien Lit. B.) nach Maßgabe ihres Besitzes unter den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

Bedingungen für die Betheiligung.

ktien werden zum Nennwerthe ohne Agio ausgegeben werden.

tamm Aktien, Prioritäts Stamm ⸗Aktien und Bonn⸗

d 11

e. alten Attien giebt . auf eine neue Aktie.

Anrecht ist geltend zu machen innerhalb der Präklusiv⸗Frist vom 15. Juni bis bei einer der nachbenannten Stellen: ö =

in göln, bei der unterzeichneten Direktion;

b. in Berlin bei den Bankhäusern S. Bleichroeder und der Bank für Handel und

. in Hamburg, bei der Rorddeutschen Bank und dem Bankhause E. Frege & Co. unter Vorlage resp. portofreier Einsendung der Aktien, ohne Dividendenscheine und Talons, Behufs deren Abstempeluns und eines doppelt ausgefertigten, genau nach der Nummer geordneten Verzeichnisses, welches mit Datum, Namen, Wohnort und Unterschrist des Präsentanten resp. dessen Bevollmächtigten versehen sein muß. Die Rücksendung der Aktien erfolgt, wenn nicht Seitens der Absender anders be stimmt worden ist, unter Deklarirung des , , . Haben die Anmeldungen den ausgeschriebenen 5000 icht, Anmeldelisten geschlossen und weitere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt. In diesem Falle wird der Schluß der AÄnmeldelisten sofort durch die in * Statuten vorgeschriebenen Blätter bekannt gemacht werden. Die Formulare für die Anmeldung können vom 20. Mai cr. an von unserer Effekten⸗Ver⸗ waltung, den oben unter 3b, und é. bezeichneten und denjenigen Bankhäusern bezogen werden, welche von uns mit der Einlösung der Zinscoupons und Diyvidendenscheine beauftragt sind. 4 Auf die neuen Aktien sind einzuzahlen:

a. bei der Anmeldnng bis inkl. 1. Juli dieses Jahres 20 „o des Nominal—

( 1. vr, 1. Juli 1882 der Rest mit 30 Yi. An welchen Stellen außer unserer Hauptkasse die sub b., c. und d. aufgeführten Einzahlungen demnächst werden bewirkt werden können, wird s. 3.

vor den gedachten Einzahlungs⸗Terminen öffentlich

Die Zahlung kann innerhalb der letzten 15 Tage vor den Verfalltagen erfolgen, nach den Verfalltagen nur unter gleichzeitiger Vergütung von 690 Verzugszinsen der fälligen Raten, un beschadet der Einforderung der erfallenen Konventionalstrafen. . eue Ulttien nehmen für das mit dem 1. Januar 1883 beginnende Betriebsjahr und folgende an der Dividende Theil; bis dahin, also bis 31. Dezember 1882, beziehen dieselben von den Ratenzahlungen 5 o/ Zinsen, welche an der Schlußzahlung pr. 1. Juli 1882 gekürzt werden. Diese Zinsen betragen von den Ratenzahlungen pro Aktie:

. 149 4 für 9 Monate =

i8 s

Zusammen 57 4

uli 1880 20 Y

Juli 1881 30 90

d. vom 15. Juni bis 1. Juli 1882 30 9 abzüglich obiger Zinsen. . 67 50

alfo noch. . 157 M 50 43 in Summa. . 682 M 50 3

Die neuen Aktien berechtigen zur Theilnahme an den Generalversammlungen erst nach erfolgter Vollzahlung. . 6) Nach erfolgter Einzahlung von 40,9 des Nominal-Betrages werden Seitens der Direktion gegen Rücklieferung der Anmeldebogen Interims Quittungen, auf welchen die späteren Ratenzahlungen ebenfalls quittirt werden, ausgereicht. Bei der Schlußzablung pr. 1. Juli 1882 werden die Interims⸗ Quittungen gegen die Aktien⸗Dokumente ausgetauscht, obne daß die Direktion sich zu einer Prufung der Legitimation des Präsentanten der Interims⸗Quitturg verpflichtet. ö. 7) Die Aktionäre, welche die im 8. 5 bezeichnete Präklnsivfrist für die Geltend⸗ machung ihres Anrechtes und die Anzahlung von 20 9 auf den Rominalwerth der Aktien nicht innehalten, verlieren ihr Aurecht. ö sI Wer mit den ausgeschriebenen Ratenzahlungen im Rückstande bleibt, hat eine Konventional-= strafe von 10 Prozent der auggeschriebenen Rate, deren Zahlung im Rückstande geblieben ist, und 6 Pro- zent Verzugszinsen zum Vortheile der Gesellschaft verwirkt. Ist die Aufforderung zur Zahlung minde- al in den hierzu statutgemäß bestimmten öffentlichen Blättern, das letzte Mal wenigstens vier Wochen vor dem für die Einzahlungen gesetzten Schlußtermine bekannt gemacht worden, die Zah- lung aber demungeachtet noch immer nicht erfolgt, so steht es der Direktion frei, entweder den einzahl- baren Betrag der Aktien nebst Konventionalstrafen und 56 hierauf zu verzichten. Im 16 Falle müssen die bis da schaf Ratenzahlungen, fowie durch die ursprüngliche Unterzeichnung dem Aktionär

Fzinsen gerichtlich einzutreiben, oder aber in eingezahlten Raten als der Gesellschaft

Aktien für vernichtet erklärt werden. Eine solche Erklärung erfolgt nach dem Beschlusse der Direktion durch öffentliche Be kan t⸗ An die Stelle der für verfallen erklärten Aktien können von ver

Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.