1879 / 138 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

hinsichtlich der Waarenmenge, geschweige der Beschaffenheit und des Werths derselben. Erreichbare Ver besserungen werde Niemand hindern wollen, im Gegentheil seien sie äußerst wünschenswerth, schon um eine Menge selbst hier im Haufe verbreiteter Ansichten zu widerlegen, und von diesem Standpunkte aus sei die Forderung einer Anmeldungs⸗ pflicht fur die Verbesserung der Statistik berechtigt Die Vor— lage aber begnüge sich nicht mit dieser Forderung! Statt dessen stelle sie ein n vexatorischer Kontrolemaßregeln auf, und erachte sogar eine eigene Abgabe für nöthig. Diese Vor— schriften zeugten von dem geringen Vertrauen, das die Vor⸗ lage den Handel- und Gewerbetreibenden entgegenbringe, an⸗ statt auf deren Intelligenz und Ent gegenkommen zu rechnen. n Frankreich, auf dessen Beispiel die Motive hinwiesen, be⸗ kreite wan trotz der statistischen Abgabe die Richtigkeit der Handelsausweise ebensowohl wie in anderen Ländern, wenn ihre Ergebnisse den Interessen nicht entsprächen. In Frank—⸗ reich werde das droit statistique als eine Art des enregistre— ment betrachtet, stehe demnach zum französischen Steuersystem in einem ganz anderen Verhältnisse, als die statistischen An— gaben bei der deutschen Versteuerung einnehmen würden. Der Ertrag der Gebühr werde in Frankreich auf 6 8 Millionen Francs geschätzt. Daß in Italien die statistischen Abgaben kürzlich wieder aufgehoben worden seien, berücksichtigten die Motive gar nicht. Er beantrage die Verweisung der Vor⸗ lage an eine Kommission von 14 Mitgliedern zur Vor⸗ berathung.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode legte großen Werth darauf, daß der Entwurf noch in dieser Session Gesetz werde; derselbe fülle eine Lücke aus, die gerade im gegenwärtigen Augenblicke, wo man den neuen Zolltarif berathe, doppelt empfindlich sei. Eine große Einnahme werde die statistische Gebühr nicht geben, sondern nur die erwachsenden Mehrkosten decken. Der jetzige Entwurf enthalte gegen den vorjährigen einige Erweiterungen, die keine Verbesserungen seien; es seien nämlich Vorschriften, die in die Ausführungsverordnung ge⸗ hörten, in das Gesetz aufgenommen. Es empfehle sich, das Gesetz so generell als möglich zu fassen, desto mehr könnte man in den Ausführungsbestimmungen den Einzelnheiten ge⸗ recht werden. Er empfehle die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission zur schleunigen Vorberathung.

Der Abg. Stumm führte aus, alle Bedenken gegen die Vorlage richteten sich vornehmlich gegen die Höhe der Sätze; die statistische Gebühr dürfe unter keinen Umständen als Ein⸗ nahmequelle gelten, sondern der Ertrag derselben dürfe nur die Mehrkosten decken. Durch den neuen Zolltarif werde der Export in gewissem Maße geschädigt, wenn auch nicht so sehr, wie von den Gegnern behauptet werde, deshalb dürfe man keine Mehrbelastung für den Export einführen, die nicht ab⸗ solut nothwendig sei. In Frankreich handelte es sich bei dem droit de statistique wesentlich um eine Finanzmaßregel. Nach seiner Rechnung würde die Einnahme aus diesem Gesetz ca. L000 000 ½½ betragen, die Mehrkosten dagegen würden sich nur auf 2 300 060 S½ς belaufen z deshalb müsse es die Aufgabe der Kommission sein, die Sätze möglichst herunter⸗ zusetzen. Zu beseitigen wäre ferner die Vorschrift, daß gleichartige verpackte Waaren, sobald ein Kolli mehr als 5 kg wiege, nicht nach Waarenladun⸗ gen die statistische Gebühr entrichten sollten, während dies bei Verpackungen unter 5 kg zulässig sei. Dadurch würde z. B. auf Cement ein Ausfuhrzoll von ca. A/ Proz. des

Werthes gelegt; ähnlich würde es bei Zucker und Getreide der

Fall fein, die alle in größeren Kolli verpackt werden. Schon bei den beiden zuletzt genannten Gegenständen käme die Land⸗ wirthschaft zu kurz, noch mehr aber dadurch, daß für Vieh die Gebühr immer stückweise und niemals nach Wagenladungen entrichtet werden folle. Diese Erleichterung bei der Versen⸗ dung von Massengütern müsse mehr ausgedehnt werden, als dies in der Vorlage geschehen sei. Hoffentlich werde die Kom— mission das nützliche Gesetz bald durchberathen und der Reichs— tag es genehmigen.

Der Reichskanzleramts-Präsident, Staats-Minister Hof⸗ mann, erklärte, die verbündeten Regierungen seien von der Ueberzeugung ausgegangen, daß ohne Einführung einer An⸗ meldepflicht eine für die Zwecke der Handelspolitik brauchbare Statistik nicht geschaffen werden könne. Die werde an dem Prinzip der Anmeldepflicht in dem Umfange, wie der Entwurf sie vorsehe, festhalten müssen. Die statistische

Gebühr solle keine Finanzquelle sein, sondern nur die Kosten decken; sie solle die Wien ft sicherer und brauchbarer machen und besonders die Durchfuhr, die von derselben freibleibe, aus dem allgemeinen Verkehr ausscheiden. Man dürfe die ent⸗ stehenden Mehrkosten nicht zu gering anschlagen; der Vor⸗ redner habe sie zu niedrig bemessen. Denn es entständen nicht blos Mehrkosten beim statistischen Amt und bei den ern nn sondern es müßten auch an Orten, wo keine

ollämter feien, Anmeldestellen errichtet werden, um den Ver⸗

kehr zu erleichtern, was bedeutende Kosten verursache.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst bemerkte, als er im preußischen Abgeordnetenhause Zweifel gegen die Richtigkeit der preußischen Statistik erhoben habe, sei ihm von freihändlerischer Seite widersprochen. Seitdem der Reichskanzler dieselbe An— sicht geäußert habe, scheine man anderer Meinung zu sein. Eine Richtigstellung der Statistik sei aber nothwendig, selbst wenn dadurch eine gewisse Hemmung des Verkehrs veranlaßt werden sollte. Er fei der Ansicht des Vorredners, daß die Gebühren so niedrig bemessen werden müßten, daß eine Ein⸗ nahme für das Reich daraus nicht resultire. Zu der Störung des Verkehrs dürfe keine Vertheuerung kommen. Er würde lieber einen Zuschuß von Seiten des Reichs, als eine Mehr— einnahme sehen. Die geforderten Werthdeklargtionen müßten weg— fallen. Sie seien weder richtig, wenn sie vom Absender, noch wenn sie von der Anmeldestelle ausgefertigt würden. In letzterem Falle verursachten sie auch eine erhebliche Verzögerung der Abferti— gung. Von welcher Tragweite die im 5. 11 vorgeschlagene statistische Gebühr für Kollis sei, wolle er an einem Beispiel illustriren. Aus Koblenz würden jährlich über 23 90900 Körb— chen mit Obst nach dem Auslande exportirt, nach dieser Ge— bühr würde das Obst mit 1 Proz. des Werthes getroffen. Auch die Abmessung der Gebührensätze, welche die Vorlage für Groß- und Kleinvieh habe, entspreche nicht den Interessen der Landwirthschaft. Nach der Wortfassung der Vorlage würde ein Löwe im ift gebührenfrei, dagegen ein Bär oder Affe ohne Käfig gebührenpflichtig sein. Schon diese Kleinigkeit zeige, daß die Vorlage nicht mit der nöthigen Vor- und Um⸗ sicht gearbeitet sei, und er beantrage deshalb die Verweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Der Abg. Pr. Karsten erklärte sich mit dem letzten Antrage einverstanden. Er bedauere nicht, wie der Abg. von Minni⸗ gerode, daß Ausführungsbestimmungen in dies Gesetz aufge⸗ nommen seien, weil sich daraus die Schwierigkeit der prakti⸗ schen Handhabung dieses Gesetzes ergebe und klar werde, daß es in der jetzigen Gestalt unmöglich zur Annahme gelangen könne. Eine Reihe von Paragraphen seien so unklar gefaßt, daß sie Widersprüche zeigten. Die Tarifirung des 8§. 11 halte auch er für zu hoch. Nach ihm vorliegenden Fakturen würde z. B. ein Schiff für seine Ladung von dem Freihafengebiet von Hamburg nach Stettin 1261 6 S5 3 statistischer Gebühr und für seine Rückladung 2092 18 3 entrichten müssen. Diese Beträge gingen weit über das Erforderniß der Deckung der Unkosten hinaus. Eine ihm bekannte Fabrik, welche 9/0 ihrer Produktion exportire, würde z. B. von ihten 220 000 exportirten Kollis 11 000 statistischer Gebühr entrichten müssen und be⸗ dürfe außerdem eines zahlreichen Personals für die Aufstel⸗ lung der erforderlichen Listen. Die Statistik bedürfe doch nur der Feststellung der Quantität des Exports und es könne ihr deshalb gleichgültig sein, ob z. B. 1068 Thee in einem oder in zehn Packeten exportirt würden. Man müsse hierbei aller— dings wesentlich auf das Interesse des Handels- und Gewerbe⸗ standes an einer richtigen Statistik rechnen. Die dagegen herrschenden Vorurtheile beseitige man aber nicht durch Maß— regeln, wie die hier vorgeschlagene. Erforderlich werdende Zu⸗ schüsse zu den Erhebungskosten würden am zweckmäßigsten aus den Mehreinnahmen der neuen Zölle gedeckt.

Der Abg. Dr. Bamberger fuhrte aus, wenn er sich auch im Ganzen zu den Vorschlägen bejahend verhalte, so möchte er doch gegenüber der großen Harmonie, die auf allen Seiten herrsche, davor warnen, daß man sich nicht zu vielen Erwar— tungen hingebe. Man werde an der Stgtistik nicht nur mäkeln, wenn ihre Resultate mit gewissen Desiderien in Widerspruch ständen, sondern sie werde auch objektiv immer höchst unge— nügend ausfallen müssen. In Deutschland, speziell in Preußen liege man schon lange diesen Nachforschungen ob.

Kommission Gegenüber den schwachen Resultaten, welche die Statistik haben werde, dürfe der Handel, der offenbar durch die neue Zoll⸗

gesetzgebung schon stärker belastet werde als früher, nicht noch

———— ——

einer besonderen Belästigung unterworfen werden. Der 5. 5 nach welchem für die Ausfuhr zur See der Bundesrath

ausnahmsweise eine achttägige Deklarationsfrist gewähren

könne, müsse vielmehr verallgemeinert werden. Es kämen Fälle vor, wo man weder die Ausnahmevergütung verlangen noch an den Bundesrath rekurriren könne, z. B. wenn ein Kapitän eilig laden und auslaufen wolle. Man müsse nicht ohne Noth etwas von der Vergünstigung des Bundesrathes ab- hängig sein lassen, da derselbe ja leicht der besonderen Pref— sion Üübermächtiger Einflüsse unterliege. Die statistische Gebühr sei schon so ziemlich verurtheilt worden, der Handelsstand habe keine Vortheile, sondern nur die Quälerei und Kosten davon Die Statistik werde im Allgemeinen durch die Leistungen des Handelsstandes verbessert, weshalb solle derselbe dafür no eine Gebühr bezahlen? In keinem Lande der Welt bestehe eine Gebühr zu diesem Zwecke, in Italien und England sei sie ab— geschafft, in Frankreich sei sie nach amtlicher Auskunft nur eine Steuer, die regelmäßig 4 —- 5 Millionen jährlich einbringe Die Kommifssion werde also die statistische Gebühr ablehnen und nur deutlich die Anmeldevorschriften für den Kaufmann formuliren müssen. Jedenfalls aber werde der Exportverkehr durch diese statistischen Erhebungen nur äußerst wenig belästigt werden . k ö

. g. Mosle begrüßte den Gesetzentwurf insof mit Freuden, als derselbe das Bestreben . K konstatire, die großen Mängel der jetzigen Waarenstatistik ab zustellen. Diese Bestrebungen seien schon seit dem Jahre 1869 vorhanden, wo der Bundesrath eine Kommission eingesetz habe, um eine bessere Basis für die Waarenstatistik zu ge— winnen. Das vorliegende Gesetz habe jedoch große prinzipielle Mängel, die ihn nur deshalb nicht bewegten, gegen dasselbe zu stimmen, weil er ihre Abstellung augenblicklich für unmög— lich halte. Das Gesetz bezwecke nicht, wie es wünschenswerth wäre, eine Statistik des deutschen Waarenverkehrs, bei welchem auch die größeren Städte in Betracht gezogen werden müßten sondern nur eine Statistik über den Waarenverkehr zwisch:n dem deutschen Zollgebiet und dem Auslande. Der zolltech⸗ nische Ausdruck „ausländischer Waarenverkehr“ und die Zolltechnik, welche dem ganzen Gesetz zu Grunde liege hätten viele Unzuträglichkeiten desselben zur Folge he⸗ habt. So würden die großen Vorarbeiten für die Statistik nicht durch das statistische Amt, sondern durch Zoll— beamte vorgenommen. Dadurch bekomme die ganze Maßregel dem Handel und Verkehr gegenüber einen chikanösen Anstrich. Er hoffe, daß die Kommission diese Härte etwas mildern werde. Die Anmeldefrist solltt von 8 Tagen auf 14 Tage erhöht werden, da die sofortige Anmeldung dem Absender ost unmöglich, für den statistischen Zweck aber nicht von Interesse sei. Die unentbehrliche Deklarationspflicht sollte dem Empfän— ger und nicht dem Absender der Waaren auferlegt werden; auch das werde bei der zolltechnischen Behandlung der Sach. schwierig sein, es sei aber für eine gerechte Statistik nothwen— dig. Neben der Kolli⸗ müsse auch eine Werthdeklaration statt= finden. Das statistisce Amt halte eine Werthstatistik nicht für unnütz, behelfe sich aber mit der nur zu falschen Resultaten führenden Abschätzung des Werthes. Han— del, und, Verkehr würden durch die Deklarations:flicht nicht gestört. In seiner Vaterstadt, wo man solche Ge⸗ setze nicht mache, ohne die Vertreter von Handel und Verkehr zu befragen, hätten diese selbst ein Gesetz beantragt, in welchem die Deklaration nicht nur der Kollis und des Werths, sondern auch der Gattung der Waaren, ihres Herkunfts- und Bestim— mungsortes vorgeschrieben sei. Dieses Gesetz existire, ohne ein Geschaft zu schädigen. Das sei aber nur möglich, wenn die ausführenden Beamten auf Handel und Verkehr die nöthige Vücksicht nähmen, und da dies im Zollverein nicht immer der Fall, sei, so werde die Kommission hierauf Bedacht nehmen müssen. Die Erhebung der Gebühr nach dem Gewichte treffe die schweren Artikel in ungerechter Weise und könne den Ex— port solcher Artikel, den man wünsche, z. B. des Cements und der Kohle, schädigen. Man sollte die Gebühr mit 19 4 für jede Deklaration oder in ähnlicher Art erheben, aber nicht nach dem Gewicht. Er wünschte der Kommission für dieses Gesetz anzugehören, mache sich aber bei seinem jetzigen frei⸗ . Zustand außerhalb jeder Fraktion wenig Hoffnung arauf. ̃

Hierauf wurde die Vorlage einer Kommission von 14 Mit— gledern überwiesen, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte,

Inserate für den Deutschen Reichs- u. KeJ. Preuß. Staatt⸗Anzeiger, das Central⸗Handelzregister und das Postblatt nimmt an! die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Rreunßischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. V. Wilhelm ⸗Straße Nr. B82.

2

Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. Snhhastationen, Aufgebote, Vorladungen

nnd Grosshandel.

Literarische Anzeigen. 3. Theater- Anzeigen. J. Familien- Nachrichten.

Seffent licher Anzeiger

5. Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Jerschiedene Bekanntmachungen. J.

In der Börsen-

„Invalidendank“, Rudolf Messe, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoneen⸗Bureans.

beilage. * *

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Polizei- Anwalts vom 24. Mai 1579 ist gegen, die Ange⸗ klagten: 1) Musikus, Gefreiten Emil Heinrich Brückmann, am 13. Mai 1849 in Nudow ge⸗ Foren, evangelischer Religion, welcher sich zuletzt in Teltow aufgehalten hat, 2) Schuh machermeister— Festungsreservisten Christian Friedrich Robert Frei⸗ ö berg, am 11. Dezember 1844 in Drewitz geboren, evangelisch, zuletzt in Drewitz aufhältlich, 3) Haut⸗

inglis aus Kaufvertrag vom 14. März 1870 Restkaufgeld von 405 S, verzinslich zu 5 0so

denen unsere deshalbigen

von gelangen und sind sona

wie dies auch die Akten zu dem im Jahre 1876 über den Verklagten ausgebrochenen Konkurs, in den Regreßforderungen an Heinemann liquid erkannt sind, ergeben.

Wir werden indeß in dem z. 3. noch immer nicht beendigten Konkurs gar nicht oder nur zu einem ver⸗ hältnißmäßig sehr geringen Betrag zur Befriedigung berechtigt, an den uns ab⸗ getretenen Forderungen Regreß zu nehmen.

Die abgetretenen Schuldner sind auch bereit,

Klage keine Erklärung abgegeben hat, so werden die weiteren Verfügungen nur durch Anschlag am Ge⸗ richtsbrett bekannt gemacht werden. Rotenburg a. Fulda, den 5. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Rohde.

Berkäufe, Verpachtun gen, Submissionen ꝛc.

Rühböl (Lampenöh) für die Königlichen Steinkohlen⸗ gruben bei Saarbrücken soll im Wege der Sub⸗

der Aufschrift:

bossten Albert Fiehrig, geboren am 15. März 1845 zu Babelsberg, evangelisch, zuletzt zu Babelsberg aufhältlich, wegen unbefugten Auswanderns aus dem Bandesgebiete die Untersuchung eingeleitet, und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 23. September 1879, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu die dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannten Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der da⸗ durch zu erweisenden Thatsachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Ange⸗ klagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent— d, in contumaciam verfahren werden. Pots⸗ dam, den 6. Juni 1879. Königliches Kreis gericht. Kommission für Uebertretungen.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. *

5283 Die Firma S. Lindenbaum Söhne zu Essen hat gegen, den unbekannt wo abwesenden Guts⸗

vom 7. Norember 1876 ab, an Philipp Guthard zu Singlis aus Kaufwver⸗ trag vom 14. März 1870 Kaufgeld von 240 6 sammt 5 o Zinsen vom 14. März 1875, an den Mahlburschen jetzt Wirth, George Kaiser zu Singlis aus Kaufvertrag vom 13. Januar 1868 sammt 5 oo Zinsen vom 13. Ja⸗ nuar 1875, abgeireten mit der Bestimmung, daß, wenn er (der Verklagte) in irgend einer Weise seinen wechsel⸗ mäßigen Verpflichtungen nicht genüge, wir uns an den abgetretenen Forderungen regressiren und alk⸗ dann der defininitive Forderungsübergang an uns stattfinden sollte.

Wir haben nun als Giranten folgender vom Ver⸗ klagten gezogener Tratten bei Seitens der betreffen den Accepfanten zur Verfallzeit nicht geleisteter Zah⸗ lung im Regreßwege berichtigen müssen:

a. 29005 : 66 osJ nebst 6 oi Zinsen seit dem 20. Juni 1876 und 39 M 50 4 Protestkosten, Provision und Portetz,

b. 55090 M nebst 6 ½ Zinsen seit dem 25. Juni 1876 und 76 M 10 3 Wechselunkosten,

e. 5000 S nebst 6 oo Zinsen seit dem 15. Juni 1876 und 65 ½ 5 8 Wechselunkoften,

Zahlung an uns zu leisten, sofern sie dagegen löschungsfähige Quittung erhalten, Diese setzt aber eine gerichtliche oder notarielle Cession der fragl. hypothekarische Forderungen voraus, welche. wir z. Z. zu erlangen nicht im Stande sind, weil sich der Verklagte, wie gerichtsbekannt, nach Ausbruch des Konkurses über sein Vermögen heimlich von Borken entfernt hat und sich zur Zeit, unbekannt wo? aufhält, und gebeten:

den Verklagten zur Ausstellung einer den grund—⸗

buchmäßigen Eintrag ermöglichenden Abtre⸗

tungöurkunde in Betreff der aufgeführten For-

derungen auf diesseitige Kosten kostenfällig zu

verurtheilen.

Auf diese Klage hat sich Verklagter entweder zu Protokoll oder durch eine von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Schrift spätestens im Termin

den 2. September d. J. Morgens 11 Uhr C. JJ, zu erklären, widrigenfalls die Klagthatsachen für richtig angenommen werden würden und soweit die Klage für rechtlich begründet zu erachten, durch Kontumazialerkenntniß nach dem Klagantrag er⸗ kannt werden würde,. Wenn Verklagter auf die

. Submissions · Anzeige. . Die Ausführung und Lieferung der Eisen kon strul⸗ tionen der Dächer für 3 Kohlenmagazine auf der Kaiserlicken Werft zu Ellerbeck, im Gefammtgewicht j ca. 4300 Eg Schmiede und 6260 kg Gußeisen o ö 30. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, im . der Submission vergeben werden.

Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der

uff le nen ang en ti

„Submission auf elserne Dachkonstruktio

für 3 Kohlenmagazine“ versehene Offerte bis zu dem vorgngegebenen Ter⸗ mine der unterzeichneten Kommiffion verschlossen und portofrei einsenden. Die bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unferer Registratur zur Einsicht nus; au Verlangen und gegen portofreie Einsendung der ö mit 2600 werden dieselben auch Per Post arsgehändigt.

Kiel, den 12. Juni 1879. staiserliche Hafenbau⸗Kommisston.

5220 Die

Bekanntmachung. Anlieferung von 50 0090 Egg gereinigtem

mission vergeben werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit

bis zum 24. Juni er., Morgens 11 Uhr, bei

der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Lieferungs⸗

bedingungen eingesehen und auf portofreie Anfragen IV.

abschriftlich bejogen werden können. (20 to. 2657/6.) St. Johann, den 11. Juni 1879.

„Offerte auf Lampenöl“

Königliche Bergfactorei.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

RRI0HSSCGHUILDRNML

[3360

gedruckt ist, stattgefunden hat. Es wurden folgende Nummern gezogen.

ü 1.0090 L. ster. No. No. 00), 257. O00, 538. O0l, 970. 002, N18.

* 500 L. ster. No. No. O03, 655. 004, 619. 005. 662. 006.0. O06, 285. 006, 433. 0M, S4c9. O08, 034.

* 100 L. ster. No. Ol8, 197 Ols, 198 018, 199 O18, 200 M23, 361 023,362 M23, 363 023,364 023.365 023,366 M23, 367 M23, 368 à 50 L. ster. 095, 111 O95, 112 095, 113 O95, 114 095, 115 O95, 116 095, 117 O95, 118 095,119 095, 120 4 Obligationen à 1.00 L.

8 . 56909 3 69

No. O18, 161 his. 160 08 163 his. ß Hils. 166 hi8. 166 G18. 15 olg. 168 9158. 169 615. 16 is il O18. 172

og, dl hd Hdꝰ hh 633 hh g 3h h5 86 hh Gs hh Hs Ohh 03h 6h65 Ohh

No. O8, 173 Ol8, 174 Ols8, 175 ols8, 176 018, 177 ol8, 178 ol8, 179 O18, 180 O8, 181 ol8, 182 98, 183 Ol8, 184

O95, O91 095, 092 09ö, 093 M95, 094 O95, 095 095, 096 O95, 097 O95, O98 O95, 099 095, 100

Zusammen

No. 918, 185 ols, 186 ls, 187 ols, 188 Ol8, 139 old, 190 ls, 191 ls, 192 018.193 ols, 194 Ols, 195 Ol8, 196

„Ogh, lol Po. Gh. 16ꝛ 6g5. 165 hh. 16 6h5. 165 h. 166 h5. 16? hö. 1H 6955. 1069 655. 116

84 J 55 ;

Im Ganzen Io Obligationen im Betrage von 19, 650 L. sterl.

DLebereinstimmend mit dem am 27. März 1872 Allerhöchst erlassenen Edikte wird, Jie im Pete der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate London durch Herren X. M. Rothschild & Söhne in L. Sterl.; in in Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln; in Amsterdam in holländischen Gulden; und in Berlin in Reichs-Mark durch die von den Kontrahent en bestimmten Banquiers und in Frankfurt a. M. durch Herren M. A. V. Rothschild und Söhne in Reichs- in den fünf letzten Orten zum LTagescours auf London. welche erst nach der festgesetzten Zeit zur Kapital-ZJahlung fällig werden, müssen mit den Obligationen vorgestellt werden, widrigentalls wird der Betrag der fehlenden Coupons von der auszuzahlenden Summe der gezogenen Obligationen in Abzug gebracht.

nach der Ziehung stattfinden: in Paris durch Gebrüder v. Rothschild in Franes;

Mark; Die Coupons,

GUNdGsSk0MMISSI0QX.

Gt. Petersburg. Pie Reichsschulden-Filgungskommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am

29. März 1879 die Ziehung von 5G consolidirten russischen Eisenbabhn-Obligationen 3. Emission, Übereinstimmend mit der Rmortisations-DTabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Obligation ab-

à

3361

No. Q23., 369 M23, 370 23, 371 023,372 M3, 373 M3, 374 M23, 375 M3. 376 M23, 377 M23, 378 023,379 M23, 380

No. 106, 841 106,842 106,843

No. M23, 381 Ms3, 382 923.383 M23, 384 O23, 385 023, 386 M23, 3837 023,388 M3. 389 M23, 390 M23, 391 M3, 392

106, Sõl 106, Soᷣ2 106,853 106, Sc 196.855 10965, 56 106.857 106,858 106, 859 106,860

No. M3, 393 M23, 394 M23, 395 M3, 396 M3, 397 023, 398 023, 399 O23. 400 Ob0. 641 Ob0, 642 Ob0. 643 O60, 644

lob, 86 166. 562 166. 565 166. S6 1606 565

2 2 2

Deutsch⸗Belgische La Plata⸗Bank.

Die heutige außerordentliche Generalversammlung hat beschlossen, das Aktienkapital unserer Bank vom 160. Juli er. ab von 7500 000 M auf 6 750 000 . zu reduziren.

Auf Grund der 88. 243, 245 und 248 des Han—⸗ delsgesetzbuches ersuchen wir demgemäß, etwaige Forderungsberechtigte ihre Ansprüche bei uns gel⸗ tend zu machen.

Berlin, den 14. Juni 1879. 5288

Die Direktion.

5297] Die

sowie der früher fällig gewesenen, aber noch nicht verfallenen J. zu den in e n, bezw. Obligationen Litt. A. B. G. D. und 1874 der Oberschlesischen Eisenbahn, II. zu den Wilhelmsbahn⸗, Riederschlesischen Zweigbahn⸗ Prioritätsobliga⸗ tionen der Oberschlesischen Eisenbahn,

Oberschlesische Eisenbahn.

Einlösung der am 1. Juli 1879 fälligen,

inscoupons tammaktien Litt. A. B. C. D. E., den

H. und den Emissionen von 1869, 1873

Neisse⸗Brieger und

III. zu den Stamm⸗ und Stamm-⸗Prioritätsaktien

und zu den Prioritätsobligationen J. und II.

Emission der Wilhelmsbahn und in n, ,. bei der Hannoverschen Bank

zu den Stammaktien der Stargard ⸗Posener in

Eisenbahn

stunden von 9 bis 12 Uhr mit Ausnahme der

Sonn⸗ und Felttage 619 e, nn, a. M.

1 vom 29. Juni e. ab täglich in Breslau bei unserer Couponkasse, 2) vom 1. bis 31. Juli c.

in Stettin bei Schlutow.

in Berlin bei der Disconto⸗Gesellschaft, bei der Bank für Handel und Industrie und bei S. Bleichröder,

in Gr. Glogau bei der Commandite des Schlestschen Bank⸗Vereins,

in Dresden bei der Filiale der n er Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt,

in geipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit ⸗Anstalt,

RłIoHssoHbILDFRN-FffGbNGskoM)IIS8I0X.

No. No. O03,B776.

No. 057.321

088. 381

in Magdeburg bei dem rer,, n. Bank⸗ Verein, Klincksieck, Schwanert K Comp.,

amburg bei der Norddeutschen Bank, . in Cöln a. Rh. bei dem A. Schaaffhausen⸗

schen Bankverein, bei dem Bankhause

M. II. von Rothschild & Söhne, in Darmstadt bei der Bank für Handel

und Industrie und den Herren Pflaum &

in Stuttgart bei Comp.

Die Zinscoupons sind mit einem vom Präsen⸗ tanten oder Besitzer unterschriebenen, nach Katego⸗ rien der Aktien bezw. Obligationen geordneten, die Stückzahl und den Geldbetrag angebenden Verzeich⸗ niß zu versehen.

Schriftwechsel und Geldsendungen finden bei un⸗ serer Coupons kasse nicht statt.

Breslau, den 19. Juni 1879.

sönigliche Direktion.

findet statt in den Vormittags—⸗

dem Bankhanse Wm. m.

St. Petersburg.

Die Reichsschulden-Filgungskommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 20. Närz 1879 die Ziehung von 47 ά&, consolidirten russischen Eisenbahn- Obligationen 5. Emission, übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Obli gation abge- druckt ist, stattgefunden hat.

Es wurden folgende Nummern gezogen:

ä 1000 L. ster. OM.0l4. O02, 373. O02, 583. à 500 L. ster.

O0, 051. 006453. O07, 576, O09. 704. Ol0 226. 100 L. ster. No. O57, 351 No. O6l, 046

O57, 352 O6 1.047 ö , O61, 048 O57, 354 061,049 O57, 355 O6 l, 050 O57, 356 O61, 0ö1 057, 357 O61, 052 057, 358 O61, 053 057, 359 O6l, 054 057, 360 O61, 055 O6 l, 1 O6 l, 056 O6 l, 042 O61, 057 O61 043 O61, 058 O6l, 044 O61, 059 061, 045 O6 l, 030 à 50 L. ster. O88, 401 No. 088,411 O88, 402 O88, 412 088, 403 088.413 O88, 404 088, 414 088, 405 088,415 088, 406 088, 416 088.407 O88 417 088, 408 O88, 418 088 409 088. 419 088,410 O88, 420

5 Obligationen à 1000 L.

11 4 2 500

89 ( 3 1585 8,000 ,

60 5 à 50 3,000

Im Ganzen 1565 Obligationen im Betrage von 2X, 00 L. sterl. -

Uebereinstimmend mit dem am 29. März 1875 Allerhöchst erlassenen Edikte wird, wie

No. No. O0, 740. O04, 574.

Oz, 192.

O04, 964. 00s 651. O08, 9693. OM. 508

No. 961.061 O61 062 O6l, 063 Ob l,. 0b4 O6 l, 065 Ol, 066 Ob l. 067 Obl. 068 Ob l. 069 O6 l, 970 Obl, MI Obl. M2 061, M3 O61, 074 Obl, M5

1606, b21 105,622 105 623 105,624 105.6525 195,526 105,627 105,628 105,529 105,630

5, 000 B. 5,5090 ,

No. O6l, 076 Ob l, 077 O61, 078 061,079 O61. 080 O66, 841 O66, 42 O66, 843 O66, 844 O66 845 O66, 846 O66, 847 O66. 848 O66 849

No. 057, 336 057.337 057, 338 057, 339 057, 340 057, 341 057, 342 057,343 O57, 344 057, 345 057, 346 057, 347 057, 348 057, 349 057, 350

OSS, 391 O88 392 988, 393 088, 394 088, 395 O88, 396 988, 397 O88, 398 088, 399 O88, 400

Zusammen

057, 322 057, 323 O57. 324 O57. 325 O67, 326 057, 327 057, 328 057. 329 O57, 330 057, 331 057,332 057,333 057, 334 057, 335

105631 105,632 105,633 105,B634 105,635 105,636 105,637 105,638 105,539 105, 640

088, 382 088, 383 O88, 384 O88. 385 088, 386 088 387 O88, 3838 O88, 389 O88, 390

im Texte der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: durch Gebrüder v. Rothschild in Franes, i Reichsbank in Rubeln; in Amsterdam in holländischen Gulden; und in Berlin in Reichs-Mark durch die von den Eontrahenten bestimmten Banquiers und in Frankfurt a. M. durch Herren M. A. v. Roth- schild & Söhne in Reichs-Mark; in den pier letzt erwähnten Orten zum Tagescours auf London.

jn Lohdon durch Herren N. M. Rothschild Söhne in L. sterl.; in Paris 25 Francs 20 Cent, per L; in St. Petersburg durch dis

Pie Coupons, welehe erst nach der festgesetzten Leit zur Kapitalzahlung fällig werden,

müssen mit den Gbligationen zusammen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlen- den Coupons von der auszuzahlenden Summe in Abeug gebracht.

4444

w ö

Nordhausen⸗

In Gemäßheit §. 6 des Allerhöchsten Privile⸗ giums vom 20. Februar 1871 über 400 000 Thlr. Prioritäts-Obligationen sind die Nummern 18 663

1202 1291 1294 1295 1298 1303 1542 1688 1695.

1658 1909 2636 2788 2789 2948 2978 3196 3201 3266 3741 3997 ausgeloost. Die Rückzahlung im Nominalbetrage erfolgt vom 2. Januar 1880 ab. Rordhausen, den 16. Mgi 1879. Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

o303 . Betriebs-Einnahmen pre Mai 1879.

Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.

für für Extra⸗ Personen Güter ordinair Summa Mt.

bis ult. Mai 1878

pr. A6 16. S6. MS. Mai def. 88818 181011 17535 287364 1292112 1879 pr. Mai . S85360 168398 18800 272558 1251075 Mithin pr. . Mal 1879 weniger weniger mehr weniger weniger 3458 12615 1265 14806 41037

Saarbrücken, den 13. Juni 1879. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Deutsche Lehens⸗Versicherungs⸗ lörꝛns! Gesellschaft in Lübeck. Außerordentliche Generalversammlung

der Aktionäre

am Dienstag, den 1. Juli 1879, Mittags 12 Uhr,

im Castnosaale zu Lübeck. Tagesordnung:

Wahl zweier Rätglieder des Verwaltun örathes an Stelle des verstorbenen Herrn Professor Dr. Dettmer und des zum Senator erwählten Herrn Fr. jur. Klug. (5. i5 des Statuts.)

Lübeck, den 14. Juni 1879.

Der Verwaltungsrath.

5299

Activn.

Hoitsch- HCl

Bilanz am BI. Dezember 18378.

ische La Helata-HBanla.

Passivn.

Doll.

M 448, 0009 Berg. Märk. 495 Cο Pr. VIII. 100900 ö 200, 000 Berl. 45 Cο Stadt ˖ Oblig. .

Effecten · Conto

a. in Berlin Ser.. A 99,20 ; 55.39

Preuß. 4 0 Consols. 2 101,96

b. in Montevideo

1824 Titulos adicionales 26 0ο Doll. 474,24 1332 especialis.

5 oso. 66,60

Doll. 540, 84 Debitoren

. Diverse in Berlin

Montevideo und Bueno Ayres

1 ).

e. Forderung an die Regierung von Uruguay.. d. Rückständige Zinsen hierauf, Kosten ꝛc. .

Mobil ien⸗Conto

in Berlin..

Hypotheken · Conto

für Restkaufgeld zu empfangen.

Lombard⸗Conto

m,

3

6 ö Actiencapital⸗Conto

3 (.

1500000 rũckzahlbar am 8. Juli 1879) Reservefonds⸗Conto Deleredere · Conto Zinsen / Reserve⸗ Conto .

Reserve für rückständige Regierungs⸗Zinsen. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto Gewinn pro 17d,

ö

zb M80 19 3,49, 980 80 145, 151 06

44,416 331. 366 203, So0 - ] l, 029,416

8 M0 434 2er a.

zz 194 1s 570,615 74

ö

134083632

Joss is d;

13, 163,546 05

Cxecelit.

in in in b. in

PDehbet.

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.

An Mobilien⸗Conto D 9 An Handlungs ⸗Unkosten⸗Conto Berlin WJ , An Commmissions⸗Conto

in Montevideo

An Ueberfeeische Debitoren .

a. Abschreibungen b. Coursverlust

An Gewinn Saldo ;

Berlin, den 31. Dezember 1878.

HI. Wallich. . ; Vorstehende Bilanz, sowie das Gewinn und Verlust⸗⸗Conto haben wir geprüft und mit den

Berlin, den 16. April 1879.

m 2 768 I6

1.541 92 6ö, 70 6 3 sg

1465. 151 06 393, 268 56

Per Zinsen⸗Conto ee b. in Montevideo

Per Effecten⸗Eonto

Die Direction.

C. Hangemamm, Hardt, als Revisoren,

C. Siemens.

Delbrück, als Präsident des Verwaltungs raths.

83, 225 286. 55 23, Hz

393,268

Büchern übereinstimmend gefunden.

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