, in dem obigen Termine hier anzumelden,
ei Strafe des Ausschlusses und unter der Ver warnung, daß: a. wenn sich Niemand meldet und als Erbe le. itimirt, das gedachte Vermögen als erbloses ut erklärt, im entgegengesetzten Falle aber dem sich als Erben Legitimirenden eingehändigt werden soll und der nach dem Ausschlusse sich meldende und legitimirende Erbberechtigte alle bis dahin in Betreff der Erbschaft getroffenen Verfügungen anerkennen muß und keine Rechnungsablage fordern kann, sondern sein Anspruch sich auf die Bereicherung des aufgetretenen Erbberech⸗ tigten unter Ausschluß der erhobenen Nutzungen beschränken soll. Der Ausschlußbescheid erfolgt am 20. September 1879. Schließlich werden Alle, welche von dem Leben oder Tode des Abwesenden Rachrichten besitzen, zur Mit. theilung derselben an das unterzeichnete Gericht aufgefordert. Elsfleth, 1878, November 28. Großherzogliches Amtsgericht. Schild.
Schliemann.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen ꝛe.
loss! Königliche Ostbahn.
Die im Bereiche der Königlichen Eisenbahn⸗ Kemmission in Königsberg angesammelten ca. 1475 000 Kg Schienen und sonstigen alten Mate⸗
. Submissions ˖ Anzeige. Die Lieferung und Aufstellung einer gußeisernen Treppenanlage für das Artillerie⸗Inventarien⸗Maga⸗ zin auf der Werft zu Ellerbec soll . am 2I. Juni d. Is., Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift: „Submission auf Ausführung einer gußeisernen Treppenanlage versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Ter—⸗ mine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden. Die Bedingungen nebst Zeich nungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Verlangen und gegen portofreie Einsen⸗ dung der Kopialien mit 1ů50 „„ werden dieselben auch per Post ausgehändigt. Kiel, den 12. Juni 1879. Kaiserliche Hafenbau⸗⸗Kommission.
WVerloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.
ar Higcontogezellschuft in berlin.
Wir machen bierderch bekannt, dass der Divi- dendenschein No. 46 unserer Commandit-Antheile mit
Finfzehn MWark.
vorm 1. Juli d. J. am bei unserer Kasse und
rialien sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden, wozu Termin auf Sonnabend, den 12. Juli er, Morgens 11 Uhr, in unserem Bureau, * Schleusenstraße Nr. 123, hierselbst ansteht.
Die Submissionsbedingungen nebst spezieller Nach⸗ weisung sämmtlicher Materialien nach Qualität und Quantstät werden auf portofreien Antrag an unseren Bureau Vorsteher Rampold unentgeltlich und porto⸗ pflichtig übersandt werden. Auch können dieselben in den Stations⸗Bureaus der Königlichen Ostbahn zu Berlin, Bromberg, Dirschau, Danzig l. Th., Insterburg und Memel, sowie auf der Börse zu Berlin, Stettin, Breslau, Danzig und Memel ein⸗ gesehen werden.
Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf nt von alten Materialien! vor dem Submissionstermin, in welchem die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten, erfolgt, an uns einzureichen.
Königsberg, den 31. Mai 1879.
önigliche Eisenbahn ⸗Kommissien.
ö Submissions⸗Anzeige.
Die Lieferung einer eisernen Drehscheibe von 75 m Durchmesser soll am 28. Juni d. J. Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission ver⸗ geben werden.
Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift:
„Snbmission auf Lieferung einer eisernen
Drehscheibe“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Ter⸗ mine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden.
Die bezüglichen Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einficht aus; auf Verlangen und gegen Erstattung der Kopialien mit O, 50 M werden dieselben auch per Post ausgehändigt.
Kiel, den 9. Juni 1879.
Kaiserliche Hafenbau⸗Kommissien.
Submissions⸗Anzeige.
Die Lieferung von 150 Stück gu eisernen Fenstern zum Dachreiter des Bootsschuppens auf der Kaiser⸗ lichen Werft zu Ellerbeck soll
am 75. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben werden.
Reflektanten wollen ihre deßfallsige und mit der
Aufschrift: , Submission auf Lieferung von gußeisernen Fenstern
versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Ter- mine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden.
M Die bezüglichen Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Verlangen und egen portofreie Einsendung der Kopialien mit 965 „ werden dieselben auch per Post aus— gehändigt. ;
Riel, den 9. Juni 1879.
in Berlin an unserer Kasse, Hinter der kathol. Kirche 2, und auswärts bei den durch die betreffen⸗ k bekannt gemachten Zahlstellen ein⸗ gelöst.
5230]
Serie III. Nr. 1, sowie ältere noch nicht eingelöste Coupons von den Pfandtriefen des Danziger Hypotheken Vereins werden vom 16. Juni e. ab
baar und unentgeltlich eingelöst. — Die no nicht abgehobenen Coupons Ar. 1 vom Jahre 1869 bis 1873 inel. und Serie A Nr. Üsind verjährt.
zeichniß beizulegen.
in Aachen bei der Aachener Disconto- Gesellschaft, Eres lan bei dem Schlesischen Kanmka- voereim, Cöln bei Herren Sal. Oppenheim jum. M Co., Dres dem bei der Dresdener Kamnk', Elberfeld bei der HBergisch- Müärkai- sehen EBankz, Franke furt a. I. bei Herren M. A. vom HR otkhsechild „ söhne, Halle a. S. bei dem Halleschen Kanke- ver eim von Huliseh, Hüämpf-æ Co., „Leipzig bei der Leipziger KHankz, Magdeburg bei Herrn Louis Maduet, stuttgart bei dere mig lieh Wiürttenn- her gischen Hofhbanl. unter Einlieferung eines Rummern-Verzeichnisses in den Vormi t agsstunden von 9 bis 12 Uhr bezahlt wird. Nach dem 31. Juli d. J. witd der Dividenden- schein No. 46 nur in Rerlin bei unsrer Hasse und Franks furt a. M. bei Herren M. A. vom H ot hs child d& söhne bezahlt. Berlin, den 14. Juni 1879.
Direction der Discontogeseollschaft.
5871
Preuß. Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.
Die am 1. Juli er. fälligen Coupons unserer 5 ooigen unkündbaren Hypothekenbriefe
werden vom 16. Juni er. ab
Berlin, im Juni 1879.
Die Direction. Bekanntmachung.
Die am 1. Juli c. fälligen Zinscoupons
hier sowohl bei uns, Mälzergasse Nr. 3, in den Nachmittagsstunden von 3— 4 Uhr, als auch an den andern auf den Coupons ver⸗ merkten Stellen,
von der Serie JI.
Bei Praͤsentation mehrerer Coupons ist ein Ver⸗
Danzig, den 10. Juni 1879.
Die Direction des Danziger Hypotheken⸗Vereins.
Kaiserliche Hafenbau⸗Kommission.
C. Roepell.
52567
Die am 1. Juli 1879 fälligen Zinscoupons
die Coupons Nr. 20 der 5o/igen Prämien ⸗Pfandbriefe, Abtheilung J., II
. werden vom genannten Tage ab:
in Berlin bei der Berliner in Breslau bei dem Schlesischen
in Bonn bei Herrn Jonas Cahn, in Coburg bel den Herren Schraidt & in Cöln bei den Herren Deichmann & in Dessan bei Herrn J. H. Cohn,
in Sresden bei den Herren George Meusel & Co.
in Erfurt bei Herrn Adolph Stürcke,
in in Hannover bei der Vereinsbank,
in Königsberg i. Pr. bei den Herren J. Simon Wwe. C Söhne,
in Leipzig bei der Leipziger Bank,
ö ö bei den Herren Hammer & Schmidt, in Magdeburg bei den Herren Dingel K Co.,
in Stettin bei Herrn Wm. Schlutow,
in Gotha bei unserer Bankhauptkasse,
Tostenfrei eingelöst. Gotha, den 12. Juni 1879.
Dentsche Grunderedit⸗Bank in Gotha. Zahlung von Pfandbriefzinsen.
14 Pfandbricfe, Abtheilung Ui. u. lia, 6 . ' ö IIIb. 4ͤ6 / igen =
andels⸗Gesellschaft,
ank⸗Verein, bei den Herren Ruffer C C
in 6 a. M. bei der Deutschen Vereinsbank, amburg bei der Norddeutschen Bank,
Deutsche Grunderedit⸗Bank.
von Holtzendorff. Landaky. R. Zrieboes.
unserer unkündbaren Pfandbriefe, nämlich:
ö .
In Gemäͤßheit der §§. 16 und 17 unseres tuls laden wir die Herren Bankmitglieder sicherte) zu der am
10 Uhr, im HSötei stappenhbeck. Zimmerstraße Nr. 20, 1 Treppe,
4803 Norddeutsche Lebensversicherungsbank a. G.
Montag, den 30. Juni d. J., Vormittags
stattfindenden zehnten ordentlichen Generalversamm⸗ lung hierdurch ergebenst ein. ö Tagesordn ang: 1) Geschäftsbericht pro 1878 und Antrag auf Ertheilung der Decharge. 2) Verschiedene Mittheilungen. Berlin, den 29. Mai 1879. Der Verwaltungsrath.
Sta⸗ (Ver⸗
hier,
5255
RHila n z - COont o.
Activa.
Waarenbestände Abschreihung 12 0/9. . Holzvorräthe und Materialienbestände. Abschreibung. kJ Inventarium Grundstücke und Fabriken:
Saldo am 1. Januar 1878.
Abzüglich Hypothen⸗Schulden
schinen Werkzeugen.
Verkaufte Grundstückhẽ Desgleichen Maschinen und Werkzeug kJ
Abschreibung. Kassenbestand Wechselbestand .. Hypothekenbestand ; Conto⸗Corrent. Debitoren Abschreibung 2 0so .
Cautions⸗Conto:
Gffecten⸗Contooꝛ̃̃
Cautions · Hypotheken · Conto: Als Sicherheit hinterlegte Hypotheken
ö f w
erliner Zweiggeschäft ..
Abschreibnug . ö
Verlust
Zugang im Laufe de; Jahres durch Fabrik ⸗Neubau, Canal⸗ und Wasser⸗ leitungs-Anlage in den Grundstücken, sowie Ergänzung von Ma—
Caution bei Bahn⸗Verwaltungen und Behörden.
PPassivn.
9 40 428 020 71 ; 383 502 60 ⸗ 426 09371 —. 171726 = 408 297 21 852
248116845 zr6 O60 -=
I Iõõ p
374 518
6 8860 97 Fi
3 3 . 2 II5 2765 . 15 000 —
2 128 227 66 916581
1903988 S8 000 -
164 648 13
1799847 9 386 04
253 906 — i635 —
161 ö 387 1764 Töss di dj 37
e /) Angenommen gegen Grundstücken. Stamm⸗Prioritäts⸗Actien Angenommen gegen Grundstücken. rng gu ß Conte Stamm⸗Prioritäts⸗Amortisations ⸗ Conto Reserve fonds ⸗ Contoo..·. . Ar beiter ⸗Prämienfonddd⸗ . Stamm⸗Prioritäts⸗Actien⸗Conto II.:
Dividenden ⸗Conto:
Nicht abgehobene Dividende Tantiemen ⸗Conto. Conto - Corrent · Creditoren Hypotheken ⸗ Schulden · Conto:
Ausgelooste nicht abgehobene Prioritäten.
WUls Sicerheit fuͤr die Banken ein getragene auf dem Fabrik⸗Grund⸗ stück Gräbschenerstraße haftende 5 ö. k
A 8 1056 20 — 16 B65 = Ts sös -= 23 166 =
t. 3 1053 0,
L554 600 — . 136 463 14 * . . — . . . . 9 . 60 000 3 J 26186 02
7437 —
3 00 — 84 — 2569 96a I 16 2658 009 Ts 9 32
Gewinn- und Verlust-Conto.
PDebet.
An Interessen⸗Conto: Hypotheken · Zinsen.. Abzüglich der vereinnahmten
Conto ⸗Corrent · Zinsen.
Unkosten⸗Conto:
Steuern. Wechsel· Conto:
ö Fuhr werks⸗Conto:
K Berliner Zweiggeschäft:
ö Maschinenbetriebs Conto:
1 Materialien Conto:
Verlust an Fabrikations Conti. Grundstück⸗ und Fabriken ⸗Conto:
von Werkzeugen und Utensilien. Deleredere ⸗ Conto: Verlust an Außenständen Abschreibungen: Auf Waarenbestũãnde .. Maschinen und Werkzeug. ,, ö Conto⸗Corrent · Debitoren. „Berliner Zweiggeschäft Gewinn ⸗ und Verlust Conto: Saldo vom vorigen Jahre.
Iinsen und Bcnk⸗Provisionen bei Wechseln Handlunge⸗Unkosten, Gehälter und Miethen.
Verlust bei verkauften Maschinen und Werkzeugen und Abnutzung
S,
9 638 75
496136 65 2456 8
13 800. —. 4161. 25.
79 845 98
75 4667 3 486 —
78 gꝛ6z 67 136 63 10 26 an s
z ia 2 9 265 84
53 502 60 15 960 — 17796 — 3360 26 37292 11603062
13557 59 43 359 59
O.,
off mann, o.,
a Cto. 298 / 6h
Per Waaren ⸗ Conto:
Gewinn. Effecten ⸗Conto:
1 Mieths · Einnahmen · Contos: Gewinn w Decort · Conto:
Gewinn
Verlust 1876 1877
J
Bresl an, im Mai 1879.
Breslauer Actien⸗Gesellschaft Parquet⸗ und Holz⸗Bau⸗Arbeit (vorm. Gebrüder Bauer und vorm. Friedrich Rehorst).
. Ernst Baner. Die Uebereinstimmung vorstehenden Abschlusses mit den Büchern der Gesellschaft bescheinigt; Der Aufsichtsrath. (à Gto. 9 / 6.)
8 4 * 38 787 38
11793 43 501779
.
5s 85 2s 86 65 3 2s Gd , 388 1 6
443 359 59
für Mööbel⸗,
Otto EBanmer.
darch Carl Heywmanns Verlag, Berlin. N. auch durch die Eppedition: 8W., Wilhelmstraße 32 bezogen werden.
zum Deutschen
Dritte
Beilage
Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staals⸗ Anzeiger.
Mn 138.
Berlin, Montag, den 16. Juni
1878.
Der Jahalt die ser Beilage, in welcher auch die im 5. 8 des Geseßzes über den Döarkenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz,
d = betreffend das Urheberrecht an Mustern and
Medellen, vom 11. Januar 1876, und bie im Hatentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erschei. auch in einem befonderen Blatt unter dem Titel
Gentral-⸗-Handel s⸗Register
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie
Mauctrstraße 63 = 55, und alle Buch handlungen, für Berlin
für das Deut sche
Neich. u. n
Das Central⸗Handel⸗Register für dag Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Dat Abonnement beträgt 1 1 50 8 für das Viertel sahr. — Ginzelne Nummern kosten 20 5. — In sertio nsprei 8 für den Raum einer Druckzeile 80 8.
Bei der sechsten Jahresversammlung der Gesell⸗ schaft für Reform und Kodifikation des inter⸗ nationalen Rechts, welche zu Frankfurt. a, M. in der Zeit vom 20. bis 23. August 878 abgehalten worden sst, brachte die Handelskammer zu Frankfurt a. M. die Mißstände zur Sprache, welche für den Handels⸗ verkehr daraus entständen, daß die Gesetze in Bezug auf die Jahaberpapiere in verschiedenen Ländern wesentlich verschieden seien. Der Kongreß beschloß, ein Comits nieperzusetzen, welches sich mit dieser Materie beschaͤftizen und Anträge vorbereiten soll. Der Kongreß ernannte die Syndikats⸗ Kommisfion der Frankfurter Handelskammer als Fentral⸗-Comits mit dem Rechte der Kooptation. Nach dem Jahresberichte des deutschen Zweig: Dderelnes find Mitglieder für das Central-⸗Comits bereits defignirt worden von den Handels vorständen zu Amsterdam, Berlin, Hamburg und St. Peters⸗ burg, und sind weitere Aufforderungen ergangen an die Handels körperschaften zu Basel, Brüssel, Genua, Malland und Wien. Die Angelegenheit ist auf die vorläufige Tagesordnung. der diesjährigen Generalversammlung des Vereins gebracht, welche vom 11. bis 15. August a. 6. unter dem Ehrenvorsitz des Lord Mapxor in London abgehalten werden wird. Die Handelskammer zu Frankfurt a. M. hat bereits durch Formulirung von 5 Sätzen Stellung zu der Frage genommen. Der Syndikus der Kauf⸗ mannschaft von Berlin, R. Beisert, hat nun eine als Manuskript gedruckte Broschüre, unter dem Titel: Materialien zur Frage der inter⸗ national überein stimmenden Gesetz gebung nber Fnhaberpapiere“ im Selbstverlage er⸗ scheinen lassen, welche eine gleiche Stellungnahme Seitens des Handelsvorstandes von Berlin vorzu⸗ Ferciten bezweckt. Der Verfasser bemerkt vorweg, daß bei dieser Beschlußfassung sich hoffentlich Gelegen⸗ heit finden werde, die Ungenauigkeiten seiner Dar⸗ stellung zu verbessern, welche bei der Schleunigkeit, kn de die Ginziehung der Information habe be srieben werden müssen, nicht gut zu vermeiden ge⸗ wesen wäre. Der Beschluß, die Frage der Rechts⸗ verhaältniss: der Inhaberpapiere für eine internatio- nale gesetz liche Regelung vorzubereiten, entspreche unzwelfel haft einem dringenden Bedürfnisse, denn einestheils fehle es durchweg an einer ausgebildeten Gefetzzebung Über das Institut der Inhaberpapiere, anderentheils habe sich der Verkehr mit solchen Papieren dergestalt zu einem internationalen ge⸗ staltet, daß die Abweichungen der Gesetzgebun gen der einzelnen Länder von einander sich mehr und mebr als drückende Fesseln des Han⸗ bels fühlbar machten. Solle di jetzt betretene Bahn aber zu Praktischen Resultaten führen, so sei Te vor allen Dingen nöthig, die Aufgabe zu be⸗ grenzen. Die juristische Doktrin habe sich an der Aufgabe, den juristischen Schwerpunkt des Instituts der Inhaberpapiere zu konstatiren, schon lange Zeit versucht und eine ganze Reihe kaum unterscheidbar in einander verschlungener Formeln hervorgebracht, ohne daß es gelungen sei, ein festes juristisches Prinzip für das komplizirte Rechts⸗Institut zu ge— winnen. Welle man sich von gleicher Ge⸗ fahr fern halten, so sei geboten, von dem Kreise der Erörterungen alle diejenigen Papiere auszuscheiden, rücksichtlich deren die Divergenz der Gefetzgebung in den Einzelstaaten ertragen werden könne. Es würden also von der gegenwärtigen Betrachtung auszuscheiden sein: 1) die das Blanko Jndoffament zulassenden Papiere G6. B. Wechsel, KAnweisungen und Verpflichtungsscheine, Ladescheine, Ebecks, Grundschuldbriefe), Diese Papiere pflegen nicht durch eine Art der Massenkreatien zur Erschei⸗ nung zu gelangen; sie beziehen sich vielmehr auf ein Rechts verhältniß zwischen zunächst individuell be⸗ stimmten Personen und behalten troß des Blanko⸗ Indosfaments diese ihre ursprüngliche, auf Be⸗ dennung eines bestimmten Inhabers angelegte Natur. Auch nach englischem Rechte gelten sie, soweit sie nicht auf eine Geldsumme gehen, nicht alt negotiable instruments, 2) Diejenigen Papiere, bei welchen zwar dem Schuldner die Prüfung der Le⸗ gitimation des Prãäsentanten erlassen oder erleichtert ist, bei denen aber der Gläubiger nicht beanspruchen kann, durch den bloßen Besitz der Urkunde als legi⸗ timirt zu erscheinen 6. B. Spar kassenbücher, Depot scheine der Reichsbank, Tebens versicherungẽ · Po⸗ licen u. f. w.. 3) Wahre Inhaberpapiere, welche nicht auf Geldsummen, sondern auf Leistungen ande er (concreter) Art lauten z. Eisen⸗ bahn⸗ und Dampfschiff⸗ Fahrkarten Theater⸗ und Konzertbilletz., Speise⸗ und ade⸗ marken u. s. w. 4 Papiergeld, welches des halb nicht unter den Begriff der Inhaberpapiere fällt. weil es nicht eine Forderungturkunde, sondern eine unter staatlicher Autorität geschaffene Sachenart darstellt. Demgemãß beschränkt der Verfasser die Erörterung in der vorliegenden Broschüre auf die durch Masfenkreation entstandenen auf Geldsummen laufenden Johaberpapiere. Die Massenkreation ist vornehmlich bei dem modernen Anleihe nstem durch Schaffung von Partialobligationen Loos⸗ papieren, Pfandbriesen und bei dem mo⸗ dernen Associat onsprinzip durch , von Aktien thätig gewesen. Die Rechtefragen, welche der internationalen Regelung bedürfen, grup⸗ piren sich um die drei Stadien, welche für die In- haberpapiere nur in Betracht kommen können, näm⸗ fich um die Entstehung Emission), die Ber⸗ kehrs bewegung Eirkulation) und die Gel⸗ tendmachung Realisation) des Papiers. r Verfasser erörtert nun die in Bezug auf jene drei Stadien entstehenden Fragen, und jwar zunächst in Bezug auf die Emission der Inhaberpapiere: T. die Partial ⸗Obligationen ohne Real⸗
.
sicherheit, B. solche mit Realsicherheit, wobei in Betracht kommen: I) Anleihen einzelner Be⸗ sitzer, Pfandbriefe von Kreditvereinen, 3) Pfand⸗ briefe von Hypothekenbanken. 4) Eisenbahn ˖ schulden. C. Aktien. Betreffs der unter A. ge⸗ nannten Inhaberpapiere werden folgende 3 Fra⸗ gen zur Entscheidung gestellt: I) Soll durch Lbereinstimmende Gefetzgebungsakte die Emission von Inhaberpapieren, welche in einer größeren Zahl von Äbschnitten geschieht, von einer vorher ertheilten staatlichen Genehmigung abhängig gemacht werden? 2) Soll diese Genehmigung Vorbedingung für die Gültigkeit der Obligationen sein, oder soll eine ohne solche Genehmigung erfolgende Schaffung von In⸗ haberpapieren nur mit einer Strafe bedroh! werden? I) soll die Genehmigung in Form eines Aktes der Gefetzgebung beansprucht werden. oder soll sie nur in einem Akte der Exekutivgewalt bestehen? — Was die Pfandbriefe von Kredit vereinen und von Hypothekenbanken anlangt, jo wird man sich, von der Erwägung ausgehend, daß die materiellen Rechts bestimmungen des Pfandrechtes in jedem Lande nach eigenthümlicher Entwickelung erwachsen sind, bei der Frage: inwieweit für Inhaberpapiere mit Re— sicherheit international übereinstimmende Grundsãtze geschaffen werden könne, auf allgemeine Regeln be⸗ cränken müssen. Für diese Regeln stellt der Verfasser olgende Fragen auf: 1) Soll die Emission für In⸗ haberpapiere mit Realsicherheit von staatlicher Ge⸗ nehmigung abhängig sein? 7 Soll dieselbe ver⸗ boten fein, wenn nicht durch die Staaisgesetzgebung Vorforge getroffen ist, daß den Inhabern solcher Papiere ein Pfandrecht oder ein Absonderungsrecht, welches sie vor der Konkurren; mit anderen Glãu⸗ bigern des emittirenden Instituts schůtzt, gewährt wird? 3) Soll gesetzlich bestimmt werden, nach welchen Grundsätzen der Werth der zu beleihenden
Der
Grundstücke ermsttelt und festzesezt werden soll? 4) Soll das Gesetz bestimmen, bis zu welcher Höhe des Grundwerthes, sowie auf welche Grundstũcke Kredik gewährt. werden darf? Soll ins be⸗ sondere das Bergwerkseigenthum von der Beleihung ausgeschlofsen sein? 5 Sollen die Grundkreditanstalten auf das Hyybihekar⸗ geschäst beschränkt und bei Anlegung ihrer flüssigen Kapitalien auf bestimmte Anlegungsarten, z. B. Erwerb und Beleihung von Werthpapieren und Rohprodukten, verwiesen werden? 6) Soll die Auf⸗ sicht über die Geschäftsgebahrung der Hypothe ken⸗ anstalten lediglich durch Staatskommissarien oder lediglich Lurch Ausschüsse der Pfand riefinhaber geübt werden, oder soll eine Verbindung beider Rluffichtẽ organe stattfinden? = Aus der Relhe, von Fragen, welche sich in Beziehung auf Eisen⸗ bahnfchulden ergeben, werden folgende hervor⸗ gehoben: 1) Soll die rechts verbindliche Begrün⸗ dung von Cssenbahnschulden an das Erfor⸗ derniß ihrer Eintragung in ein öffentliches Buch ge⸗ knüpft werden? 2) Soll diese Fintragung auch die Folgeordnung der verschiedenen Anleihen unter sich end gültig regeln. 3) Sollen den Prioritätsgläubigern außer den dem Bahnzwecke dienenden Grundstücken auch das Betriebs material und die Schaltung, und Erneucrungsfondt, sowie die Kassenbestände und die aus dem Betriebe erwachsenen Forderungen zu ab— gesonderter Befriedigung haften? h) Soll demgemãß wegen Eisenbahnschulden die Zwangs yollstreckung in einzelne zur Bahneinheit gehörig: Gegenstãnde beschraͤnkt werden? 95) Soll es zulässig sein, behufs Aufnahme von Schulden ein Eifenbahnunterne hmen in mehrere Einheiten zu zerlegen? 6) Soll die Auflösung des Gisenbahnunternehmens zugelassen werden, wenn die Sequestration oder Subhastation desselben als eines Ganzen nicht zur Befriedigung der Gläubiger fübrt? 7) Sollen gleiche Grundsätze auch suͤr Schulden der Arealgesellschaften u. s. w. gelten? — Bei den dem modernen Assoꝛiationẽ prinzip entsprin⸗ genden J haberpapieren (Akti en ). werden, fol gende Einzelfragen aufgeworfen: 1 Müssen die Aktien nothwendig alle auf einen gleichen Betrag lauten? 2) Auf wie hoch ist der zulässige Minimalbetrag W'ner Aktie festrufetzen? 3 Ist Cine Theilung und ist eine Zusammenlegung von Aktien zuzulassen? 4) Dürfen Inhaberaktien vor Volleinzahlung resp. vor voller Gewährung der Einlage Objekte emittirt werden, und unter welchen Bedingungen soll es zu⸗ lässig sein. Promessen und Interims scheine, welche auf den Inhaber lauten, zu emiftiren, bezw. den Zeichner von der Zahlung für weitere Einzahlungen zu befreie? 5) Dürfen Aktien ein und derselben Gesellschaft nei auf Namen theils auf Inhaber lauten, und darf damit insbesondere auch eine Verschiedenheit des Stimmrechts verbunden sein? 6) Darf ein. zelnen Kategorien von Aktien Stam mprioritäten) ein Vorrecht in Beziehung auf die Dividende ein⸗ geräumt werden? I] Darf dies Vorrecht auch augz⸗ gedehnt werden auf die Theilung des Kapitalvermö⸗ gens im Falle der Auflösung der Gesellschaft? — Indem der Verfaffer zur Erörterung der Verkehrs⸗ Fewegung (Cirkulgtion) der Inhaber papiere übergeht, stellt er der internationalen Gesetzgebung, mit Bezug auf die Suspendirung der Quali⸗ tät als Inhaberpäpiere (Uußercourssetzung und Umwandlung in Ilamengpapiere) folgende beiden Fragen zur Lösung; 1) Soll es ,, werden, daß die Emissionsstelle ein In aberpapier in
Real ⸗
1) Soll gegenüber dem redlichen Erwerber eine Vin⸗ dicasion des Inhaberpapiers überhaupt zugelassen werden? 2) Soll demjenigen, welchem ein Inhaber⸗ papier gestohlen worden oder verloren gegangen ist, das Recht zustehen, eine Sperre gegen die weitere Um⸗ laufsfähigkeit des abhanden gekommenen Papiers aus⸗ zubringen, sei dies in Verbindung mit einem Amortisa⸗ Hionsverfahren, sei es in der Form der französischen Opposttion? 3) Soll im Falle des Diebstahls von Fffelten oder Coupons gesetzlich eine Frist bestimmt werden, nach deren Ablauf das Emissionsinstitut dem Verlustträger dann Zahlung leisten darf, wenn ein ona filhe-Inhaber der Papiere sich nicht gemeldet hat? — Bei der Amortisation werden folgende Fragen erhoben: 1) Soll ein Amortisationsverfahren von Inhaberpapieren nur zugelassen werden, wenn die Vernichtung eines Inhaberpapiers glaubhaft nachgewiesen wird, oder auch dann, wenn es nur verloren gegangen ist? 2) Soll die Amor⸗ tifation auf. Talons und Coupons ausgedehnt werden? 3) Wie sind die Rechts verhält⸗ niffe zwischen denjenigen Personen. zu regeln, unter denen während der Dauer des Amortisations, verfahrens das Papier im Umlauf gewesen ist? 4) Soll, wenn keine Amorlisation zugelassen wird, lediglich durch Ablauf einer längeren Reihe von Jahren die Emissionsstelle berechtigt und verpflichtet fein, mit Liberationseffekt Zahlung an Denjenigen 3 ; ju leisten, welcher sich bei ihr als Verlierer des) selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Papiers gemeldet hat und soll dies eventuell schon In unser Gesellschafts register woselbst unter nach einer kürzeren Reihe von Jahren gegen Nr. 139 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in Kaution leistung zulässig sein? — Was die Frage Firma: ,
der gemeinsamen Vertretung der Rechte Büding & Sonnenthal
der Besitzer von Inhabexpapieren betrifft, vermerkt steht, ist eingetragen: .
fo emsstehen die Fragen: ) Soll die Recht aver Die Vollmacht des Kaufmanns Büding als folgung für den einzelnen Inhaber einer mit Real⸗ alleinigen Liquidators ist erloschen. sicherheit ausgestatteten Obligation in der Art be⸗ schränkt werden dürfen, wie dies durch das öster⸗ In unse w r ; reichssche Kuratorengesetz geschieht? 2) Sollen die 9g751 die hiesigs Handlung in Firma:
Vorschriften über den Zwangsvergleich im Konkurse . Jol
analog angewendet werden auf die abgesonderte vermerkt steht, ist eingetragen;
Befriedigung der Inhaber solcher Obligationen, welcher Das Handels geschäft ist durch Vertrag auf den Ane Realsicherheit zu Grunde liegt? — Die Kaufmann Adolf Wilhelm Meyer zu Berlin bezüglich der Realisirung der Inhaberpapiere übergegangen, welcher dasselbe unter der Firma entstehenden Fragen betreffen zunächst die Ver jäh⸗ A. W. Meyer fortsetzt. Vergleiche Nr. 1,641 rung des Kapitals wie der Zinsen. Der Ver des Firmenrezisters.
fasser formulirt hier folgende 5 Fragen: 1) Soll! Demnachst ii in unser
bel Inhaberpapieren eine Verjährung überhaupt Nr. 11,641 die Firma: . zugelassen werden in Bezug auf e. Kapitalien? b. A. W. Meyer
Zi fen? C. Dividenden? 2) Auf wie hoch soll der und als deren Inhaber der Kaufmann Verjährungszeitraum bemessen und soll er ins Wilhelm Meyer bier eingetragen worden. besondere ür Coupons und Dividendenscheine kürzer . J
fein als für Kapikalien? 3) Soll die Verjährung In unfer Firmenregister, woselbst gleichmäßig mit dem auf den Fälligkeitstag folgen⸗ 7832 die hiesige Handlung in Firma: den 51. Dezember zu laufen beginnen? 4 Sollen ÿJiosenthal & Co. die Gründe, welche nach gemeinem Rechte den Lauf vermerkt steht, ist eingetragen: der Verjährung hindern oder unterbrechen, auch bei Die Firmg ist durch Vertrag, auf den Pro⸗ diesen Verjährungsfristen, event. bei welchen der⸗ fessor Emil Breslauer zu Berlin übergegangen. selben wirksam sein? 5) Sollen Couponsbogen aus⸗ Vergleiche Nr. 111642 des Firmenregisters. gegeben werden dürfen, welche insgesammt einen Demmächst ist in unser Firmenregister unter Nr. längeren Zeitraum als den der Verjährungsfrist 11,642 die Firma:
des ersten Coupons umfassen? — An die Erörte⸗ niosenthal & Co. rung des Kapitels über „Fehlende Coupons“ und als deren Inhaber der werden folgende Fragen gelnüpft: 1) Soll der Inhaber Breslauer hier eingetragen worden. . eines Effekt, welcher die Vernichtung der ausge, Der Frau Profe ssor Breslauer, Emilie, geb. Tu⸗ gebenen Coupons beweist, berechtigt sein, für die gendreich zu Berlin, ist für vorgenannte Firma noch laufende Zeit die Ausfertigung neuer Coupons Prokura ertheilt und ist Lleselbe in unser Pro⸗ zu verlangen? 2) Soll er berechtiat sein, wenn er furenregister unter Nr. 4295 eingetragen worden. diesen Beweis nicht vollständig führen kann, oder wenn die Coupons nur verloren resp. gestohlen find, die Auszahlung der Couponsbeträge dann in beanspruchen, wenn die Coupons innerhalb der Ver— jaͤhrungsfrist nicht zum Vorschein gekommen sind? 3) Soll dies auch dann gelten, wenn ein zar Aus⸗ zahlung verloostes Papier nicht mit allen nach der Auslocsung fälig werdenden Coupons zur Ein lösung präfentirt wird? — In dem Schlußabschnitte, der sich mit dem Gegenstande der . Au s län: dischen Zahlungs stellen“ beschäftigt, wird der zur Entscheidung zu brin enden Frage folgende Fassung gegeben: „Soll bei Festsetzung aus län⸗ difcher Zahlungs stellen lediglich diesenige Gesetz= gebung des Zahlungsortes Anwendung finden, welche zur Zeit der Emission des Inhaberpapiers in Gel tung stand oder diejenige, welche zur Zeit der Zins⸗ resp. Kapitals zahlung geltend ist?
Handels⸗Negister. nn ĩ regivereinträge aus dem Königreich Prokurenregister Nr. 4093: . ö Dir a err ele, r , , Württemberg und die Prgi ura des n Richter für die dem Großherzogthum Hessen werden Dienstag? ; Firma Mundt , bezw. Sonnabend . th, der . Berlin, ö. n k
ipz Stuttgart un arm stad. Stadigericht˖ . beiden ger teren wöchentlich, die 1. Abtheilung für Givilsachen.
letzteren monatlich.
, . ,, .. der unter In unser Genossenscha ssregister ist bei r Nummer 12 eingetragenen Genbffenfchast Wissener
Volksbank in Colonne 4 eingetragen; „Gemäß Beschlusses der Generalversammlung bom 23. April 1879 sind in den Vorstand ge⸗ wählt worden: ᷣ
3 an Stelle des ausgeschiedenen Lehrers elch öde . Müller II. von Wissen als Direktor, .
2) an Stelle des Herrn Joseph Müller II.
Leonhard Wendorff zu Harzgerode / ist zufolge Dekrets vom gestrigen Tage gelöscht. Ballenftedt, den 14. Juni 1879.
Herzoglich Anhaltisches Kreisgericht. Der Handelsrichter. Hermann.
Rex lim. Bekanntmachung.
In unser Firmenregister ist hent unter Nr. 266 die Firma H. E. Hallich zu Grünau bei Berlin und als Inhaber derselben der Kaufmann Hermann Eduard Hallich eingetragen,
Berlin, den 7. Juni 1879.
Königliches Kreisgericht. J. (Civil) Abtheilung.
Berlin. Bekanntmachung.
In unser Firmenregister ist heut bei der unter Nr. 175 verzeichneten Firma F. W. Kroepsch zu Mittenwalde deren Uebergang durch Kauf auf den Kaufmann Carl Kroepsch, sowie unter Nr. 267 dieselbe Firma, und als Inhaber derselben der Kaufmann Carl Kroepsch eingetragen.
Berlin, den 10. Juni 1879.
Königliches Kreisgericht. J. (Civil) Abtheilung. Ger 1tna. Haudelsregiser
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 14. Juni 1879 find am
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr.
Firmenregister unter Adolf
unter Nr.
Professor Emil
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. I627. die hiesige Handlung in Firma: ht. is , g, vermerkt steht, ist eingetragen: ⸗ Dle Firma ist durch Vertrag auf den Kauf- mann Eduard Richard Wigand zu Berlin übergegangen. Vergleiche Nr. 11,643 des Fir ⸗ menregisters. Demnächst ist in unser Nr. 11,643 die Firma: P. Stolle und als deren Inhaber der Kaufmann Eduenrd Richard Wigand hier eingetragen worden.
Gelöscht sind: Firmenregister Nr. 7404: die Firma: S. Liedtke. Firmenregister Rr. 19,524: die Firma: FJelir Liebmann.
Firmenregister unt er
Keuthem G. 8. Sekanntmachung.
In unser Firmenregister find:
J. eingetragen:;
56 1533 die Firma A. Gnielin ski zu Lipine und Altz deren Inhaber der Kaufmann Anton Gnie lingki daselbst, .
Ni 1853 die Firma *. Kolodziej zu Lipine Ind ält deren Inhabec der Kaufmann Jacob Kolodziej daselbst;
III. gelöscht worden; ö
Rr. ö die Firma Aron Zernik zu Koenige⸗
eine Namengobligation auf Antrag umschreibt und auf Antrag diese Umschreibung wieder aufhebt? 2) Ist neben dieser Kautel gegen Diebstahl und Verlust noch irgend ein andere Maß. regel, wie die Außercoursseßung und die Vinkulirung von Inhaberpapieren, anzuer kenn en? — Betrefft der
Vindikation und Be chLagnahme von In⸗ Faberpapieren weden, folge de drei Fragen als der internationglen Regelung wohl bedürftig hezeichn .
ätte, . 9 S8 die Firma ehemals Lieber 'sche Maschinenbau⸗ Fabrik G. Benda Sr. zu
towitz, a n irma Th. Schnura ju Zabrze,
1434 di t 1793 . irma S. Schitting zu zipine.
Benthen O. /S. den 11. Juni 1878. enn g i f: Krelsgerichl. J. Abtheilung.
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err Rentmeister Conrad. Schmitz von chörsstein als Tontroleur. Altenkir⸗ en, den 5. Juni 1879, Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Bekanntmachung Handel tzregisters
Baltenteut. t ö Die sub Fol. 193 des hiesigen
eingetragene Firma: